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Beitrag veröffentlicht im November 2002

[Seminar] Pressemitteilung vom Seminar „Corporate War – Krieg, Konzerne und soziale Bewegungen“

CBG Redaktion

Samstag, 23. November, 10 Uhr - 18 Uhr
Umweltzentrum Düsseldorf, Merowinger Str. 88
Pressegespräch ab 10 Uhr

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lädt ein zur Tagung „Corporate War - Krieg, Konzerne und soziale Bewegungen“. In der ganztägigen Veranstaltung werden folgende Bereiche diskutiert:

* Analyse des „Kriegs gegen den Terror“, seiner Ziele, Folgen und Perspektiven: Wie hat er die politische Szene geprägt und verändert?
* Auswirkungen auf die demokratischen Bewegungen: Wieviel Spielraum bleibt? Wie sehr leiden Aktionsgruppen und Globalisierungskritiker unter der neuen Entwicklung?
* Historischer Abriss über den Zusammenhang von Krieg und ökonomischen Interessen, speziell die Rolle transnationaler Konzerne.
* Wie hat sich die gesetzliche und juristische Situation nach dem
11. September in Deutschland geändert?

Das Seminar vermittelt Basis-Informationen und richtet sich an interessierte Laien und Aktive. Pressevertreter sind zu Gesprächen mit den Referenten herzlich eingeladen.

Phosgen-Unfall

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. November 2002

Staatliches Amt für Arbeitsschutz bestätigt: Phosgen-Unfall bei BAYER Uerdingen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. erhielt anonym die Information, nach der sich im Dezember 2001 im Bayer-Werk Uerdingen ein Unfall in der Phosgen-Produktion ereignet habe. Dabei soll ein Mitarbeiter einer Fremdfirma mit Phosgen vergiftet worden sein. In der Presse tauchten bislang keinerlei Informationen über diesen Unfall auf.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach bestätigte auf Anfrage das Ereignis. Die Behörde war bis dahin nicht über den Unfall informiert und stellte eigene Nachforschungen an, lehnt jedoch weitergehende Informationen „aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz“ ab.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist absolut unverantwortlich, wenn Unfälle in hochgefährlichen Bereichen wie der Phosgenproduktion unter den Teppich gekehrt werden. Wir fordern die Firma BAYER sowie die zuständigen Behörden auf, umgehend die folgenden Fragen zu klären:

1. wie ist der Gesundheitszustand der betroffenen Arbeiter?
2. wie kam es zu dem Unfall, welche Mengen Phosgen sind dabei ausgetreten?
3. welchen staatlichen Stellen wurde der Unfall gemeldet?
4. welche Vorraussetzungen müssen Fremdfirmen erfüllen, um an gefährlichen Anlagen wie der Phosgenproduktion eingesetzt zu werden?
5. welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?“

Der Chemieprofessor Jürgen Rochlitz, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Vereins, ergänzt: „Die Phosgenproduktion ist immerhin eine der gefährlichsten Betriebe der BAYER AG. Die Öffentlichkeit hat nach der Störfall-Verordnung ein verbrieftes Recht, darüber unterrichtet zu werden, ob der Unfall durch einen Störfall ausgelöst worden ist. Vertuschungen gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit können nicht hingenommen werden.“

IG Farben

CBG Redaktion

14. November 2002

IG Farben verschleppen weiterhin die Auflösung

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. stellt Gegenanträge zur Hauptversammlung

Die IG Farben AG in Liquidation hat für den 18. Dezember in Frankfurt mit viermonatiger Verspätung ihre Hauptversammlung einberufen.
Auch in diesem Jahr steht die seit Jahrzehnten geforderte Auflösung der „Blutgesellschaft“ nicht auf der Tagesordnung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 20 Jahren für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen kämpft, hat daher heute die beigefügten Gegen-
anträge eingereicht. Überlebende Zwangsarbeiter und zahlreiche antifaschistische Organisationen kündigten bereits Proteste gegen das Aktionärstreffen an, das erneut in der Stadthalle des Frankfurter Vororts Bergen-Enkheim abgehalten wird.

In den Gegenanträgen wird eine Nicht-Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats der IG FARBEN gefordert. Begründet wird dies mit der seit Jahrzehnten verschleppten Abwicklung und der Nicht-Einbeziehung der Opfer der IG FARBEN in den Prozess der Auflösung. In die Entschädigungsstiftung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft hat die Firma nicht eingezahlt und verweigert dies auch für die Zukunft.

Die IG FARBEN war in die Verbrechen der Nazis verstrickt wie keine andere deutsche Firma. Das Unternehmen unterhielt in Auschwitz ein eigenes Konzentrationslager, in dem über 30.000 Menschen vernichtet wurden, und lieferte das ZYKLON B für die Gaskammern.

Im Folgenden dokumentieren wir die Gegenanträge im Wortlaut:

Zum Tagesordnungspunkt 2: Die Liquidatoren werden nicht entlastet.

Begründung: Die Liquidatoren haben die Auflösung des Unter-
nehmens, das im Dritten Reich als Kriegstreiber und Kriegsprofiteur auftrat, nicht vorangetrieben. Die überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter werden in die Abwicklung nicht mit einbezogen. Auch wurden im vergangenen Geschäftsjahr erneut keinerlei Zahlungen an die Opfer der IG Farben geleistet – nicht einmal in die von der Bundesregierung eingerichtete Stiftung hat IG Farben eingezahlt.

Zum Tagesordnungspunkt 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber den Liquidatoren in keiner Weise nachgekommen und unterstützt die Verschleppungstaktik bezüglich der Auflösung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat widersetzt sich der Forderung, das etwaige Restvermögen der IG Farben aus der Schweiz vollständig den Opfern im Dritten Reich und ihren Hinterbliebenen zugute kommen zu lassen. Zudem ist die Auswahl des leitenden Personals durch den Aufsichtsrat dilettantisch, die IG Farben i.A. stand mehrmals kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.

Asbest

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. November 2002

Mitangeklagt im weltgrößten Produkthaftungsprozess:

BAYER muss an Asbest-Opfer zahlen

Mehr als 8.000 Asbest-Geschädigte haben in den USA eine Sammelklage eingereicht und insgesamt drei Milliarden US Dollar erstritten. Der Prozess im Bundesstaat West Virginia gilt als das bisher größte Produkthaftungsverfahren in der Justiz-Geschichte, mit auf der Anklage-Bank saß der Leverkusener BAYER-Konzern.

Im nun beendeten Prozess hatten die Konzernjuristen mit der fadenscheinigen Begründung, die Geschworenen wären dem Mammut-Prozess nicht gewachsen, zunächst eine Verschiebung beantragt. Die Richter ließen sich hierauf jedoch nicht ein und setzten den 23. September als ersten Verhandlungstermin an - einem Prozess mit ungewissem Ausgang zogen die rund 200 beklagten Konzerne nun eine außergerichtliche Einigung vor.

Für BAYER war es nicht die erste juristische Auseinandersetzung in Sachen Asbest. Bereits 1996 saß der Leverkusenser Chemie-Multi auf der Anklagebank. Und es dürfte nicht die letzte gewesen sein. Angesichts von jährlich 2.500 Neu-Erkrankungen sehen Beobachter den Höhepunkt der Rechtsstreitigkeiten erst noch kommen.

Der Großteil der Opfer kam in der Bau-Wirtschaft, bei Reifen-Herstellern oder bei Chemie-Unternehmen mit den gefährlichen Asbest-Partikeln in Berührung. Die Folge waren Asbestose (Staublunge) und Lungenkrebs. Zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbruch von Krankheiten lagen oft Jahrzehnte. In Deutschland beziffert die Berufsgenossenschaft Chemie die Zahl der 2001 gestellten Anträge auf Anerkennung einer asbest-bedingten Krankheit auf 768; 135 Menschen erlagen in dem Berichtszeitraum ihrer Asbest-Erkrankung. Genaue Angaben über die Zahl der geschädigten BAYER-Mitarbeiter hat das Unternehmen nicht veröffentlicht.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist ein Skandal, dass Asbest-Kranken in der Bundesrepublik nicht die gleichen juristischen Wege offen stehen wie ihren Leidensgenossen in den USA. Das wenigste, was BAYER tun kann, ist, dem Beispiel des Unternehmens RWE zu folgen und ein Nachsorge-Programm einzurichten, das die Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.“

Bei der Errichtung von Chemie-Anlagen diente Asbest als Dichtungs-
material. Desweiteren umhüllte die Substanz säure- und laugen-führende Leitungen. Auch Filter, Lacke, Beiz-Wannen, Lager-Behälter und Reaktionsbehältnisse enthielten den Stoff. 1978, in der Hochzeit des „Wunderstoffes“, entfielen von ca. 1,5 Millionen Tonnen asbest-haltiger Produkte rund 311.000 Tonnen auf die Chemie-Industrie. Die „Zentrale Erfassungsstelle asbeststaub-gefährdeter Arbeitnehmer“ (ZAS) stufte noch 1989 von 28.550 bundesdeutschen Chemie-WerkerInnen 6.283 als Risiko-KandidatInnen ein.

Das Risiko war BAYER & Co. lange bekannt. Bereits 1918 weigerten sich Versicherungen in den USA wegen der zahlreichen Fälle von Berufskrankheiten im Zusammenhang mit dem Mineral, Asbest-
Arbeitern Policen zu verkaufen. 1964 räumte dann eine groß angelegte, im Journal of the American Medical Association veröffentliche Untersuchung letzte Zweifel an den krankmachenden Effekten aus. Trotzdem erfolgte das Asbest-Verbot in der Bundesrepublik erst 1989. Durch gekaufte GutachterInnen und WissenschaftlerInnen sowie Zuwendungen an das dem damaligen Bundesgesundheitsamt angegliederte „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ für verharmlosende Expertisen gelang es den interessierten Kreisen 25 Jahre lang, die fälligen gerichtlichen Schritte hinauszuzögern. 25 Jahre, welche die Todes- und Krankheitslisten ein immenses Ausmaß annehmen ließ. Von 1950 bis 1989 starben in der Bundesrepublik offiziell 1.417 Arbeiter durch Asbest-Exposition, 3.557 erkrankten.
Der Diplom-Chemiker Gerd Albracht schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden, den Asbest-induzierte Berufskrankheiten verursachten, auf ca. 3,75 Milliarden Euro. Büßen mussten BAYER & Co. dafür jedoch nur in den USA.

Der Asbest-Hersteller GAF hatte in den USA die politische Landschaft mit Spenden in Höhe von 7,1 Millionen Dollar gepflegt, damit der Kongress das juristische Eigengewächs der Industrie, den „Fairness in Asbestos and Compensation Act“, erblühen ließ. Dieses Gesetz schließt durch eine äußerst strenge Definition von asbest-induzierten Krankheiten sehr viele Anspruchsberechtigte aus und bürdet überdies den Opfern die Beweislast auf. Wie die Betroffenen-Organisation WHITE LUNG ASSOCIATION und andere Verbände kritisieren, sparen die Multis auf diese Weise Milliarden Dollar.