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Beitrag veröffentlicht im Februar 2004

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Februar 2004

Chemische Industrie unterwandert US- Umweltbehörde

US-Umweltinitiativen reichen Klage ein / Bush Regierung duldet illegale Lobbyarbeit / BAYER und BASF treibende Kräfte

Der US-Umweltverband Earth Justice reicht Klage gegen die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ein. Die EPA hatte über Jahre hinweg illegale Absprachen mit der Chemie-Industrie bezüglich der Zulassung neuer Pestizide getroffen. Zu den vierzehn beteiligten Unternehmen gehören auch die deutschen Firmen BAYER und BASF.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist nicht hinzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt zugunsten der Profitinteressen weniger Konzerne ausgehebelt wird. Kein Pestizid darf auf Wunsch der Industrie ohne gründliche Prüfung zugelassen werden.“

Earth Justice hatte im Januar im Rahmen einer Akteneinsicht Protokolle der geheimen Treffen erhalten. Ziel der Chemie-Lobbyisten war demnach, die amerikanischen Gesetze zum Schutz bedrohter Arten aufzuweichen. Insbesondere soll die Beteiligung der Naturschutzbehörde US Fish and Wildlife Service an den Zulassungsverfahren für neue Pestizide beendet werden. Bislang untersuchen Experten der Behörde routinemäßig die möglichen Risiken neuer Wirkstoffe für Fische und wildlebende Tiere. Obwohl die EPA keine eigenen Experten zur Begutachtung des Risikos für die Fauna besitzt, hatte sie sich in der Vergangenheit mehrfach über das Votum des Fish and Wildlife Service hinweggesetzt. Die EPA hatte Ende Januar angekündigt, die Zulassungsverfahren in Kürze zu vereinfachen.

Patti Goldman, Anwältin von Earth Justice: „Die geheimen Treffen der Chemie-Lobby mit Vertretern der EPA verstoßen gegen den Federal Advisory Committee Act, wonach staatliche Behörden die Zusammenarbeit mit Dritten offenlegen müssen. Die Bush-Regierung gewährt den Pestizidherstellern einen illegalen Insider-Status, worunter langfristig der Schutz bedrohter Arten leidet.“ Die Klage wird unterstützt von den Umweltverbänden Natural Resources Defense Council, Defenders of Wildlife und Washington Toxics Coalition.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren setzt sich für flächendeckenden organischen Landbau ein. BAYER ist weltweit zweitgrößter Hersteller von Pestiziden. Erst im Dezember war bekannt geworden, dass sich der Konzern in den USA an einer Geheimkampagne zur Verhinderung einer verbesserten Chemikaliensicherheit beteiligt.

Gerne senden wir ausführliche Informationen sowie die vollständige Klageschrift zu

Gaucho

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Februar 2004

Bienensterben: französische Umweltministerin fordert Verbot von BAYER-Pestizid Gaucho

Richter leitet Ermittlungen gegen BAYER und BASF ein / Umweltschützer fordern Verbote auch in Deutschland

Umweltschützer und Imker begrüßen die Entscheidung der französischen Regierung, mehrere Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen zu verbieten. Landwirtschaftsminister Herve Gaymard setzte gestern den Verkauf des von der BASF vertriebenen Produkts „Régent“ aus. Gaymard will zudem im Lauf der nächsten vier Wochen prüfen, ob das von BAYER verkaufte Pestizid „Gaucho“ verboten werden soll. Die französische Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich unterdessen für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent aus, weil diese „die Bienen bedrohen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast muss dem Beispiel ihrer französischen Kollegen folgen und alle Pestizide, die eine Gefahr für Bienen darstellen, vom Markt nehmen. Die Untersuchungen der französischen Regierung haben eindeutig gezeigt, dass der Einsatz von Gaucho für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist“. Das staatliche Comité Scientifique et Technique hatte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht festgestellt, dass „die Saatgutbehandlung mit Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“.

Der Beschluss der französischen Regierung fällt mit Ermittlungen gegen BASF und Bayer CropScience zusammen. Der Untersuchungsrichter Jean Guary im französischen Saint-Gaudens leitete gestern Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“.

In Deutschland wird Gaucho vor allem in der Raps-, Zuckerrüben- und Maisproduktion eingesetzt. In den vergangenen Jahren starb hierzulande wie in Frankreich rund die Hälfte aller Bienenvölker. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die den BAYER-Konzern seit 25 Jahren kontrolliert, arbeitet seit den ersten Berichten über Bienensterben mit französischen und deutschen Imkern zusammen.

ZDF- heute journal, 23.02.2004
Pflanzenschutzmittel soll Bienensterben ausgelöst haben
Frankreich stoppt Handel mit Insektengift von BASF und Bayer

Das als mutmaßlicher „Bienenkiller“ in Verruf geratene Insektengift Régent TS der deutschen Konzerne BASF und Bayer wird in Frankreich aus dem Verkehr gezogen. Der Handelsstopp gelte von Dienstag an bis zu einer Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörden, sagte der Pariser Agrarminister Hervé Gaymard nach einem Treffen mit seiner deutschen Kollegin Renate Künast.

Nach Angaben der Ministerin geht auch die Bundesregierung dem Verdacht auf mutmaßliche Schädigungen von Bienen durch Insektengifte nach. Die entsprechenden Unterlagen seien an Forschungseinrichtungen des Bundes gegeben worden.

Ermittlungen gegen Bayer und BASF
Régent TS - in Deutschland bekannt unter dem Namen des Wirkstoffs Fipronil - wurde in Frankreich zuletzt von BASF Agro vermarktet. Gegen das Unternehmen sowie den vorherigen Hersteller Bayer CropScience France ermittelt ein Untersuchungsrichter wegen Handels mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Das Verfahren richtet sich seit Montag auch gegen die Chefs beider Firmen, die sämtliche Vorwürfe bestreiten. Nach Angaben Gaymards dürfen Bauern bereits gekaufte Vorräte von Régent TS zunächst noch aufbrauchen.

Bienen ohne Orientierung
Die konservative Pariser Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent TS aus, weil diese „die Bienen bedrohen“. Noch gebe es zwar juristische Probleme, weil die Giftigkeit für Bienen noch bewiesen werden müsse, sagte sie im Fernsehsender France 2. Als Umweltministerin sei sie aber dafür, die Produkte völlig vom Markt zu nehmen. Künast sagte, wenn es Gefahren für die Gesundheit oder die Gesellschaft gebe, müssten entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Französische Imkerverbände machen seit Jahren geltend, dass Régent TS und das Insektengift Gaucho von Bayer nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch den nützlichen Bienen schaden können: Demnach können die Honig sammelnden Fluginsekten durch die Gifte ihr Orientierungsvermögen verlieren und je nach aufgenommener Menge sogar sterben. Nach Angaben von Firmensprechern ist Régent TS in Deutschland nicht zugelassen. Der Einsatz von Gaucho auf Sonnenblumenfeldern in Frankreich wurde bereits vorübergehend untersagt.

Pharma

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. Februar 2004

Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmaindustrie vollkommen unzureichend

Als „vollkommen unzureichend“ bezeichnet die Coordination gegen BAYER-Gefahren die „Freiwillige Selbstkontrolle“ des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die im VFA zusammen geschlossenen Unternehmen legten gestern „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten“ vor, um unlauteren Wettbewerb und die Bestechung von Ärzten einzudämmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es gibt keinen Grund, bei der Pharmaindustrie auf Einsicht zu hoffen - in Zweifelsfällen hat das Profitinteresse stets Vorrang gegenüber dem Patientenschutz. Wir brauchen daher eine von Grund auf reformierte Medikamenten-Aufsicht: verbindliche Fortbildungen für Ärzte - und zwar ohne Beteiligung der Industrie, staatliche Kontrollen von Pharmazeutika auch nach der Zulassung und unabhängige Studien vor der Markteinführung neuer Medikamente.“ Mimkes kritisiert, dass bei der Zulassung von Pharmazeutika kein Wirksamkeits-Nachweis vorgelegt werden muss. Nach Ansicht der CBG müssen die Aufsichtsbehörden materiell und gesetzgeberisch gestärkt werden, um Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und risikoreiche Mittel vom Markt nehmen zu können. Der Verband fordert zudem ein Werbeverbot für Medikamente.

Auf Druck des VFA waren die Erstellung einer Positivliste für Medikamente sowie die Einrichtung des „Instituts für Qualitätssicherung in der Medizin“ gestoppt worden. Auch der von Ministerin Ulla Schmidt geplante Korruptionsbeauftragte im Gesundheitswesen war am Widerstand des Verbands gescheitert. „Es ist nicht glaubhaft, wenn sich der VFA, der die Kontrolle des Pharma-Dschungels seit Jahren behindert, als Vorrreiter im Kampf gegen Korruption aufspielt“, so Mimkes weiter.

Über 40.000 Präparate tummeln sich auf dem deutschen Markt, skandinavische Länder oder Großbritanien kommen mit wenigen Tausend aus. „Kein Arzt kann bei dieser Pillenflut die Übersicht behalten. Verschrieben wird daher auch in Zukunft nicht das effektivste Präparat, sondern das, was am trickreichsten beworben wird“, so Jan Pehrke von der CBG. Pehrke entkräftet auch das Argument der Lobbyisten, eine Reglementierung des Pharmamarkts würde die Forschung gefährden. „Für Marketing geben die Konzerne doppelt so viel Geld aus wie für die Forschung“. Nach Schätzungen unabhängiger Wissenschaftler müssen jährlich bis zu 250.000 Patienten wegen Nebenwirkungen von Medikamenten stationär behandelt werden. Mindestens 12.000 Fälle verlaufen tödlich.

Gen-Mais

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 11. Februar 2004

Vor der heutigen Abstimmung im Bundeskabinett über das Gentech-Gesetz

Großbritannien: Erneuter Rückschlag für Gentech-Programm von Bayer CropScience

Einen erneuten Rückschlag erlitt das Gentechnik-Programm des Bayer-Konzerns. Die Behörden von Wales und Schottland lehnen die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais aus ökologischen Gründen ab, wodurch die Zulassung automatisch in allen Teilen Großbritanniens blockiert wird. Die von Bayer patentierte Pflanze wäre die erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze, deren Anbau in Großbritannien erlaubt wird.

Wales und Schottland folgen damit Empfehlungen von Umweltschützern, die vor unkalkulierbaren Risiken für den Öko-Landbau warnen. Die Entscheidung ist ein Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt. Blair wollte vor der Beratung der EU am 18. Februar über ein mögliches Endes des Zulassungs-Moratoriums von Gentech-Pflanzen Fakten schaffen. Bereits in der vergangenen Woche war die belgische Regierung einem Votum ihres wissenschaftlichen Beirats gefolgt und hatte die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer abgelehnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidungen in Belgien und Wales: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Der Bayer-Konzern ist seit der Übernahme der Aventis CropScience AG der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais und Soja auf den Markt zu bringen.

Für den Fall einer Zulassung von Gen-Mais kündigten britische Umweltverbände bereits Klagen an, da sie eine Verletzung von EU-Recht befürchten, wonach der konventionelle Landbau vor Auskreuzungen von Gen-Pflanzen geschützt werden muss. Die Entscheidungen in Belgien und Wales setzen auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Meinung von Umweltverbänden schützt der von Künast vorgelegte Gesetzesentwurf, über den heute im Bundeskabinett entschieden wird, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht ausreichend vor der Ausbreitung von Gen-Pflanzen.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Februar 2004

„Ten Worst Corporations of 2003“

USA: BAYER erneut auf Liste der „Zehn Übelsten Unternehmen“

Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat den BAYER-Konzern erneut auf die Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen berücksichtigt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung nach 2001 bereits zum zweiten Mal. Neben BAYER werden unter anderem der Flugzeug-Hersteller Boeing, der Militär-Zulieferer Halliburton und der Klinik-Konzern HealthSouth aufgeführt.

Mehrere Skandale führten zu der Nominierung von BAYER: jahrelang hatte die Firma Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt.

Im Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Nach Angaben der NY Times hatte BAYER die Infektionen in Kauf genommen, um seine Lagerbestände, die in Europa nicht mehr absetzbar waren, verkaufen zu können.

Ebenfalls die New York Times enthüllte interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay bereits in der Testphase kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.

Das von Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor ist auf Wirtschaftsverbrechen spezialisiert. Nader war in der letzten amerikanischen Präsidentenwahl Kandidat der grünen Partei und erreichte knapp 5% der Stimmen.

Bereits im vergangenen Jahr war BAYER von den Autoren des „Schwarzbuch Markenfirmen“ an die Spitze krimineller Unternehmen gewählt worden. „Nicht nur, weil dieser Konzern in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine enorme destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Missachtung ethischer Prinzipien betrifft“, so die Autoren Klaus Werner und Hans Weiss, „sondern auch, weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, dass einem die Haare zu Berge stehen.“

Das Schwarzbuch Markenfirmen kann unter www.j5a.net zum Preis von 19.90 Euro (+ 2,50 Euro Versand) bestellt werden.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 06.02.2004

Giftgas-Produktion bei BAYER:

Umweltverbände legen EU-Beschwerde ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben heute bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Erweiterung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen eingereicht (vollständiger Beschwerdetext s.u.). BAYER hatte im vergangenen Jahr die Produktion der Kunststoffe Polycarbonat und Methyldiisocyanat um 100.000 bzw. 24.000 Tonnen/Jahr erhöht, womit ein Ausbau der Phosgen-Kapazität um vermutlich 60.000 Tonnen/Jahr verbunden ist. Die Erweiterung erfolgte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die AnwohnerInnen, die z.T. nur 300m von der Anlage entfernt leben, wurden nicht informiert.

Angelika Horster, BUND-Chemieexpertin: „Die Erweiterung der Anlagen ist unrechtmäßig, da bei dem Genehmigungsverfahren gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen wurde, darunter die Informations- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“ BUND und CBG kritisieren in dem Schreiben an die EU, dass durch den Bau der Anlagen „eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während neue Produktionsmethoden ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen.“

Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute als Vorprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet. Die Phosgenproduktion gilt als einer der gefährlichsten Industriezweige in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie schreibt vor, dass auch vor Änderungs-Genehmigungen risikoreicher Anlagen ungefährlichere Alternativen geprüft werden. Eine solche Prüfung unterblieb im vorliegenden Fall.

CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen gegen das Projekt zu erheben.“ Auch Fragen von BUND und CBG nach der gesamten Produktionsmenge von Phosgen im Werk Krefeld-Uerdingen sowie der maximal freisetzbaren Menge Phosgens und anderer Gifte im Störfall waren mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken unbeantwortet geblieben. Die Verbände ersuchen die EU-Kommission daher, „rechtliche Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen“.

An die
Kommission der Europäischen Union
z.Hd. des Generalsekretärs
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Belgien

Düsseldorf, den 5.2.04

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

bzgl. des Genehmigungsverfahren der Fa. BAYER AG, Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9, 47829 Krefeld, zur Erweiterung der Kapazitäten zur Herstellung von Polycarbonat und MDI und der weiteren, damit verbundenen Einsatzstoffe

Genehmigungsbescheide vom 15.11.2000 und 11.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde

bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Verletzung des EU-Vertrages seitens der Bundesrepublik Deutschland durch Verstoß gegen

I) die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie),
II) die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL),
III) Verstoss gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)
und
IV) die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

ein.

Aufgrund der Verstösse gegen UVP-RL und IVU-RL halten wir die o.g. Genehmigungen für unrechtmässig.

I) Verstoß gegen die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Gemäss § 4 des Umweltinformationsgesetzes beantragten wir mit Schreiben vom 20.8.2001 (Anlage 1) beim zuständigen Staatlichen Umweltamt Krefeld die Einsicht in eine Reihe von Unterlagen, aus denen sich Umweltinformationen bezüglich der Polycarbonat- und MDI-Herstellung der Fa. BAYER AG , Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9 ,47829 Krefeld ergeben.

Anlass war eine Meldung in der Presse, dass entsprechende Produktionskapazitäten erweitert worden waren. Die Öffentlichkeit war an dem Erweiterungsverfahren nicht beteiligt worden - wie das STUA Krefeld bestätigt - und konnte sich somit kein Bild über die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschaffen.

Da bei der Produktion u.a. Kohlenmonoxid, giftige bzw. gefährliche Stoffe wie Phosgen, Dichlormethan, MDA (Diaminodiphenylmethan) und div. Chlorbenzole zum Einsatz kommen und Werk und Wohnbebauung mittlerweile direkt aneinandergrenzen (Abstand zur Betriebsgrenze /Phosgenanlage ca. 20 m/ 300m ) und Unfälle und Freisetzungen katastrophale Folgen haben können, besteht ein besonderes Interesse an den Tätigkeiten und Auswirkungen, die diese Anlagen und ihre Erweiterung auf Gesundheit und die Umweltgüter haben können und an den Massnahmen zum Schutz dieser Bereiche.

Die im Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01 (Anlage 2) zur Einsicht zugestandenen Unterlagen entsprachen jedoch nicht dem oben geforderten Informationsumfang.
Insbesondere fehlten Daten zu Mengen und Kapazitäten,Druck- und Temperaturverhältnissen der giftigen bzw. gefährlichen Stoffe in den einzelnen Anlagenteilen wie z.B. Rohrleitungen und Reaktoren sowie zur grössten zusammenhängenden,freisetzbaren Menge. Diese sind aber wesentliche Informationen, ohne die eine tatsächliche Abschätzung der Auswirkungen der Emissionen des Normalbetriebs und einer eventuellen Störung bzw. Freisetzung gar nicht möglich ist.

Diese Daten werden mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert. Gerade aus diesem Grunde sind sie aber für die Bewertung des Gefährdungsausmasses und notwendige Vorsorgemassnahmen sowie angemessene Notfallplanung , durch die auch die Bevölkerung betroffen ist , unerlässlich.
Der BUND legte daher Widerspruch (Anlage 3) ein, dem das STUA mit verschiedenen Schreiben und unterschiedlichen Begründungen (Anlagen 4a,b,c) wiederum nur teilweise Recht gab.

Wir sehen hier einen Verstoss gegen Artikel 2a der o.g. Richtlinie, wonach
„Informationen über die Umwelt alle ..Informationen .. über Tätigkeiten oder Massnahmen , die diesen Zustand ....beeinträchtigen können,....“.

beinhalten.

Auch die Antworten des STUA Krefeld auf die entsprechende Anfrage der CBG (Anlage 5a,b) erbrachte mit ähnlicher Begründung nicht alle gewünschten Informationen.

II) Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL)

Den Genehmigungsbescheiden vom STUA Krefeld (Anlagen 6 a,b) entnehmen wir, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung stattfand, da „erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BimSchG genannten Schutzgüter nicht zu
besorgen waren“.
Diese Bewertung können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

a) Es handelt sich bei der Polycarbonatanlagen-Änderung um eine Kapazitätserhöhung von 200.000 t/a auf 300.000 t/a , bei der MDI-Anlagen-Änderung um eine Erhöhung von 144.000 t/a auf 164.000 t/a. Die genauen Kapazitätserhöhungen für die mit dieser Änderung verbundenen gefährlichen und toxischen Stoffe wie die Kohlenmonoxid, Chlorbenzole, MDA, DCM, Bisphenol A, Phosgen etc. werden leider nicht genannt.Verbunden mit der Änderung sind auch div. Abrisse alter Anlagenteile und Neubauten .

Die Nähe des Betriebes zur ohnehin schon immissionsseitig stark vorbelasteten Wohnbebauung und zum Rhein als bedeutendem Trinkwasserreservoir und wichtiger Wasserstrasse machen unseres Erachtens nach endlich die Durchführung einer UVP genauso notwendig wie das Gefährdungspotential, das durch zahlreiche Unfälle und Freisetzungen (u.a. in 11/01 Salpetersäure in den Rhein, in 12/01 bei Wartung eines Rohres der Phosgen-Anlage, in 2/02 Chlorfreisetzung, in 7/03 Freisetzung von Nitrobenzol ) belegt ist.

Da es sich um „Integrierte chemische Anlagen“ gemäss RL 85/337 Anhang I, Punkt 6, i handelt, sehen wir hier einen Verstoss gegen Artikel 2 (1) in Verbindung mit Anhang I, 6.
„Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, damit vor Erteilung der Genehmigung die Projekte, bei denen.... mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ... einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden.“

b) Durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben entfiel damit auch Alternativenprüfung nach Art. 5 (3) UVP-RL

„..eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften
Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen (.)“

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere mit der Herstellung über Phosgen nicht eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während es mittlerweile andere „BAT“ nach IVU- RL gibt, die ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen. Ebenso wäre die Kohlenmonoxidproduktion (als Ausgangsstoff für die Phosgener- zeugung) - die hier immer noch über Koks erfolgt - zu hinterfragen.

c) Trotz mehrfacher Änderungs- und Erweiterungsanträge von Anlagen dieses Betriebes (Anlage 7a,b,c) wurde unseres Wissens nach bisher keine UVP für diesen Standort vorgelegt. Auch die Verfahren auf dem Betriebsgelände der Fa. BAYER Dormagen werden vorzugsweise ohne UVP durchgeführt (Anlage 8a,b), obwohl sie zumindest in der Summe doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Anwohner haben können.
Die sog. UVS zur TAD-Anlage der Fa. BAYER Dormagen wurde erst erstellt, nachdem wir bereits hiergegen EU-Beschwerde (AZ: 2001/5123, SG(2001) A/8635/2) erhoben hatten. Sie war der Öffentlichkeit nicht im Verfahren zugänglich. Die Vielzweckanlage der Fa. BAYER Dormagen zur Erprobung, Entwicklung und Produktion von Pflanzenschutzmitteln wurde in 2002 ebenfalls ohne UVP genehmigt.

Wir gehen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Fehlinterpretation der UVP-RL durch die Bundesregierung vorliegt:
In den o.g. Fällen wird keine UVP mit der Begründung durchgeführt, dass für die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen sind. Gemeint ist unseres Erachtens nach aber in der UVP Richtlinie und im UIG mit der Form „haben kann“ die Möglichkeit , dass derartige Auswirkungen eintreten können. Die nationale Umsetzung suggeriert jedoch, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter tatsächlich zu besorgen sein müssten, um eine UVP-Pflicht festzustellen. Treten aber derartige erhebliche nachteilige Wirkungen durch ein Vorhaben ein, so wäre dies Vorhaben wohl gar nicht genehmigungsfähig.
Es kann wohl nicht Sinn der UVP-Richtlinie und des UVPG sein, Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in diesen, sicher sehr seltenen Ausnahmefällen durchzuführen.

III) Verstoß gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)

Lt. Art. 15 , Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren

„treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen oder wesentlicher Änderungen der Öffentlichkeit während eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden, damit sie dazu Stellung nehmen kann, bevor die zuständige Behörde ihre Entscheidung trifft.
Auch gegen diese Vorgabe - die bereits in 1999 gültig, aber in der BRD noch nicht umgesetzt war - wurde beim o.g. Verfahren zur Änderung der Polycarbonat- und MDI-Anlagen verstossen.
Die Genehmigung beinhaltet wesentliche Änderungen an den Anlagen und dem Stoffinventar.
Hinzu kommt, dass dies anscheinend nicht die erste Änderung und Kapazitätserhöhung dieser Anlagen in den 90er Jahren war. Denn gemäss UBA-Texte 55/91 (Anlage 9) betrug in 1991 die Kapazität für Polycarbonat am Standort Uerdingen der BAYER AG 100.000 t/a, die Kapazität für MDI 115.000 t/a. Die dortige Phosgenkapazität belief sich schon damals auf 95.000 t/a. Die vorletzte Genehmigung für die Polycarbonat-Anlage datiert vom 24.2.1997.

Die Praxis, Anlagen in kürzeren Zeitabschnitten mehrfach zu erweitern oder so zu dimensionieren, dass nachträgliche Kapazitätserweiterungen mit organisatorischen Massnahmen möglich sind, darf nicht zur Unterwanderung von UVP- und Veröffentlichungspflichten führen.

IV) Verstoß gegen die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

a) Wir sehen einen Verstoss gegen Artikel 13 der o.g. Richtlinie Absatz (4)

“...sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß der Sicherheitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Betreiber kann von der zuständigen Behörde verlangen, bestimmte Teile des Berichts aus Gründen des Industrie- und Geschäftsgeheimnisses und des Schutzes der Privatsphäre, der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung nicht offenzulegen. Nach Einwilligung der zuständigen Behörde legt der Betreiber in solchen Fällen der Behörde einen geänderten Bericht vor, in dem diese Teile ausgeklammert sind, und unterbreitet diesen der Öffentlichkeit.„

Die uns nach o.g. Widerspruch zur Einsicht vorgelegten Teile des Sicherheitsberichtes beinhalteten nur einen Teil der von uns geforderten Informationen.
Die Beschreibungen sind so allgemein, dass sie über ein Lehrbuch - dessen Lektüre nicht jedermann verständlich ist - nicht hinausgehen, und die potentiellen Gefahren und Massnahmen vor Ort nur unzureichend darstellen. Die Struktur des Berichtes, der aus mehreren Teilen besteht, lässt ein flüssiges, anlagenbezogenes Lesen nicht zu, sondern erfordert stetiges Hin- und Herblättern zwischen Berichtsteilen, soweit sie überhaupt offengelegt sind.

So war z.B. aus den Unterlagen nicht erkennbar, wie an den als Freianlagen konzipierten Anlagenteilen Freisetzungen in die Atmosphäre detektiert werden,- je nach Windrichtung oder- geschwindigkeit .
Dominoeffekte zu anderen Anlagen in twe. nur 12m Entfernung werden nur verkürzt und mit Verweis auf die damit verbundenen Sicherheitsanalysen angesprochen. Und der Umgang mit einem möglicher Ausfall des Niederdruckdampfsystemes, der auch den Ausfall der Ammoniakwand, die zur Niederschlagung evtl. austretender Gase dienen soll, bedingt , blieb unklar.

b) Desweiteren wurde unserer Meinung nach verstossen gegen Artikel 13 Absatz (5)

“ .. sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Öffentlichkeit in folgenden Fällen Stellung nehmen kann:

Änderung bestehender Betriebe im Sinne von Artikel 10, soweit diese von Bedeutung in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen zur Flächennutzung sind,....„

Auch wenn die RL zum Zeitpunkt der Genehmigungsbescheide aus 11 und 12/2000 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war, war sie doch seit dem 14.1.99 anzuwenden.

Wie jedoch im Bescheid des StUA zugegeben, gab es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

c) Entgegen Absatz (6) des Artikels 13

“ Bei unter Artikel 9 fallenden Betrieben sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß das Verzeichnis der gefährlichen Stoffe nach Artikel 9 Absatz 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.."
.
ist das uns vorgelegte und auch in der Information nach Absatz (1) genannte Verzeichnis der gefährlichen Stoffe (Anlage 10) unvollständig.

Da twe. nur Gesamtmengen und Beispiele genannt werden, bleibt unklar ob die für die o.g. Produktionen benötigten ,weiteren Einsatzstoffe wie z.B. MDA, Dichlormethan und Bisphenol A die Mengenschwellen für die eine oder andere Kategorie (umweltgefährlich, explosionsgefährlich, leicht entzündlich etc.) überschreiten.

Zudem befürchten wir eine Zunahme von Unfällen durch die Zergliederung des
Unternehmens am Standort Krefeld-Uerdingen.

Gefahren durch terroristische Eingriffe sind überall und jederzeit möglich. Der Zugang zu Phosgen und anderen Stoffen, die für terroristische Zwecke missbraucht werden können, ist auf anderen Wegen als über eine Anfrage nach UIG sehr viel unauffälliger.

Die öffentliche Sicherheit wird durch die vielerorts noch fehlende notfallplanmässige Vorsorge (die Stadt Krefeld hat trotz der seit Jahren bekannten Gefahrenlage mit über 10 Störfallbetrieben auf ihrem Gebiet der Öffentlichkeit noch keinen externen Notfallplan vorgelegt) sehr viel mehr bedroht als durch die offizielle Einsichtnahme von VertreterInnen der Umweltverbände.

Und die durch die Bundesregierung zunehmende Verlagerung von Überwachungsaufgaben auf private Institutionen verkleinert den bei den Behörden zugänglichen Teil an Umweltinformationen
dermassen, dass sowohl die Umweltinformations-Richtlinie als auch die div. Beteiligungspflichten ad absurdum geführt werden.

Leider konnte auch die Antwort des MUNLV auf unser Schreiben (Anlagen 11a,b) bzgl. des gesamten Vorganges unserer o.g. Forderung insbesondere nach Veröffentlichung nicht nachkommen.

Wir bitten die nun Kommission, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Angelika Horster
Landesvorstand BUND NW
Merowingerstr. 88
D-40225 Düsseldorf

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
D-40081 Düsseldorf

Anlage 1 UIG-Anfrage des BUND
Anlage 2:Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01
Anlage 3 Widerspruch des BUND
Anlage 4 a:Schreiben des STUA Krefeld vom 13.12.01
Anlage 4 b: Schreiben des STUA Krefeld vom 12.6.2002
Anlage 4 c : Schreiben des STUA Krefeld vom 1.10.2002
Anlage 5 a: Schreiben der CBG an das STUA Krefeld vom 9.12.2002
Anlage 5b : Schreiben des STUA Krefeld vom 6.2.2003
Anlage 6 a: Genehmigungsbescheid Polycarbonatanlage vom 15.11.2000
Anlage 6 b: Genehmigungsbescheid MDI-Anlage vom 11.12.2000
Anlage 7: Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Uerdingen
bzgl. a: Einsatz TDI-Bitumenpolymerisat im Kraftwerk
b: Erhöhung Lagerkapazität Und Errichtung neues Lagergebäude
c: Änderung Kohlenoxidbetrieb mittels Generatorenersatz mit Erhöhung Rohgasvolumen
Anlage 8 : Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Dormagen
bzgl. a: Weiterbetrieb und Demontage Michaelisofen
b: Erweiterung CAE-Anlage um bromierung und Fluorierung
Anlage 9 : UBA-Texte 55/91
Anlage 10: Liste der gefährlichen Stoffe aus Sicherheitsbericht der Fa. BAYER Uerdingen
Anlage 11a: Schreiben von CBG und BUND an den MUNLV NRW vom 18.3.2003
Anlage 11b: Schreiben des MUNLV NRW vom 3.11.2003

Gen-Raps

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Februar 2004

Belgien lehnt Antrag von Bayer CropScience ab

EU-weiter Anbau von Gen-Raps gestoppt

Europas Äcker bleiben vorerst frei von Gen-Raps. Die belgische Regierung entschied am Montag gegen einen Antrag der deutschen Bayer CropScience, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen. Hätten die Minister in der belgischen Hauptstadt Ja gesagt, hätte einer EU-weiten Genehmigung nichts mehr im Wege gestanden.

Bayer CropScience wollte in einem EU-Land eine Genehmigung erlangen, um ihren Gen-Raps im Freiland anbauen zu können. Dabei sollte die Genehmigung zum Wohle des Pharmariesen mit dem Zusatz „EU-weit“ versehen sein. Dem hat die belgische Regierung aber erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Brüssel bezieht sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass Gen-Raps die Umwelt schädigt. Sowohl EU- als auch belgische Gesetze fordern aber den Schutz der Umwelt.

„Das ist ein Sieg für die Umwelt und die Vernunft“, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. „Die belgische Regierung hat erkannt, dass der Anbau von Gen-Raps eine Gefahr für die Umwelt darstellt und entsprechend gehandelt.“

„Die Entscheidung der belgischen Regierung setzt die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang. In Deutschland liegen zwei weitere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipuliertem Raps vor. Diese muss Künast ablehnen“, sagt Brendel.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte das Beratergremium der belgischen Regierung in Gentechnikfragen vor den Umweltgefahren gewarnt. Es folgte damit den Erkenntnissen, die in Großbritannien in großangelegten Feldstudien gewonnen worden waren. Dort zog man den Schluss, dass der Gen-Raps-Anbau schlimmere Auswirkungen auf wild wachsende Pflanzen und Tiere habe, als der Anbau von herkömmlichen Raps. Weitere britische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Pollen des Gen-Raps von Insekten Kilometer weit mitgeschleppt werden kann. Besonders Bienen kommen dafür in Frage. Wie man Gentechnik-freie Rapsfelder davor schützen soll, ist völlig unklar.

Die belgische Entscheidung sei auch richtungsweisend für die aktuelle Diskussion über ein Gentechnik-Gesetz in Deutschland, merkt Brendel an. „Der von Künast dazu vorgelegte Entwurf berücksichtigt das Problem der Ausbreitung von Gen-Pflanzen nicht ausreichend. Setzt die grüne Ministerin ein solches Gesetz durch, gefährdet sie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.“

Autor: Greenpeace e.V.