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Beitrag veröffentlicht im Januar 2004

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2004

Wegen friedlicher Proteste gegen Dow Chemicals:

USA: PROZESS GEGEN UMWELTAKTIVISTIN

Die texanische Fischerin Diane Wilson steht ab heute wegen friedlicher Proteste gegen das Unternehmen Dow Chemicals vor Gericht. Am 26. August 2002 hatte die international bekannte Umweltaktivistin einen 30m hohen Kühlturm des Dow Chemical-Werks in Seadrift/Texas bestiegen und ein Transparent mit der Aufschrift „Dow - Verantwortlich für Bhopal“ entrollt. Zuvor war Wilson aus Protest gegen die Geschäftspolitik der Firma in einen 30tägigen Hungerstreik getreten. Ihr droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.

„Ich protestierte dagegen, dass sich die Verantwortlichen der Katastrophe von Bhopal seit zwanzig Jahren weigern, vor indischen Gerichten zu erscheinen, wo sie sich für den Tod von mehr als 20.000 Menschen verantworten müssen“, so Diane Wilson. „Die Firma Union Carbide, die heute zu Dow gehört, entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Ich hingegen haben nie jemandem etwas zu Leide getan und stehe heute vor Gericht. Firmen wie Dow verhöhnen Recht und Gesetz: Wenn es ihnen passt, rufen sie nach dem Gesetz; wenn nicht, dann ignorieren sie es.“ Im Dezember 1984 waren 27 Tonnen giftige Gase aus Union Carbides Fabrik in Bhopal ausgetreten. Tausende starben in der selben Nacht, rund eine halbe Million Menschen erlitt Gesundheitsschäden. Noch heute führen die damals ausgetretenen Gifte zu Missbildungen bei Neugeborenen und anderen Gesundheitsschäden. Im Februar 2001 war Union Carbide von Dow Chemicals übernommen worden.

„In solchen Fällen habe ich als Bürgerin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu protestieren“, so Diane Wilson weiter. Für den Fall ihrer Inhaftierung kündigt sie einen unbefristeten Hungerstreik an. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Risiken chemischer Anlagen hinweist, kooperiert seit Jahren mit Diane Wilson. Der Verein setzt sich für eine Entschädigung der Opfer von Bhopal und für juristische Schritte gegen die Verantwortlichen ein. In Schreiben an die texanischen Justizbehörden forderte der Verein die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Diane Wilson sowie Aufnahme von Ermittlungen gegen Dow Chemicals.

In Indien ist seit 1991 ein Strafverfahren gegen Union Carbide und seinen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Warren Anderson anhängig. Trotz eines internationalen Haftbefehls und eines Auslieferungsantrags der indischen Regierung weigert sich die Firma, vor Gericht zu erscheinen. Der US-Kongressabgeordnete Frank Pallone kritisiert: „Es ist empörend, dass die beteiligten Firmen kurz vor dem 20. Jahrestag dieser Tragödie noch immer nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich amerikanische Unternehmen im Ausland der Strafbarkeit entziehen.“

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

Die Chemie-Konzerne BAYER und SYNGENTA müssen in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ sei irreführend und vermittle den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfehlen. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA) folgt damit einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire (Wirkstoff Imidacloprid), das im Kartoffel- und Hopfenanbau extensiv eingesetzt wird. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die PMRA ein Bußgeld.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit Jahren ein Verbot aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse I.

Laut kanadischer Gesetzgebung darf Pestizidwerbung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Einsatz von Agrochemikalien umweltfreundlich oder risikolos ist. Admire wurde in Anzeigen als „umweltfreundlich“ und „unschädlich für Mensch und Natur“ bezeichnet - obwohl das Pestizid selbst in den von BAYER herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern als giftig für Vögel, Bienen und Wasserlebewesen bezeichnet wird. Wie auch in Europa wird Imidacloprid in Kanada für das dramatische Bienensterben, dem in Deutschland mehr als ein Drittel aller Bienenvölker zum Opfer fiel, verantwortlich gemacht. In Frankreich wurde der von BAYER hergestellte Wirkstoff wegen der Gefährlichkeit für Bienen teilweise verboten.

BAYER ist seit der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE zweitgrößter Pestizidhersteller weltweit. Von BAYER hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos sind für Tausende Vergiftungsfälle in aller Welt verantwortlich.

[I.G. Farben] Das Restvermögen der I.G. Farben gehört den Zwangsarbeitern!

CBG Redaktion

Erklärung von Überlebenden des Nazi-Terrors und Unterstützern zum Insolvenzverfahren I.G. Farben und zur Klage gegen UBS

Berlin, 14. Januar 2004

Nach der Insolvenzmeldung der I.G. Farbenindustrie AG in Abwicklung am 10. November 2003 hat ein unwürdiges Geschacher um ihr geringes Restvermögen und um ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Schweizer Großbank UBS begonnen. Einige Anwälte und Aktionäre wollen sich die Taschen füllen. Die involvierten Banken missachten offen ihre historische Verantwortung im Umgang mit den letzten Geldern des I.G.-Farben-Konzerns, der die NSDAP finanzierte, das Mordgas Zyklon B produzierte und Zehntausende im konzerneigenen Konzentrationslager Monowitz „durch Arbeit vernichtete“.

Unabhängig von allen juristischen Schachzügen gehört das Restvermögen der I.G. Farben moralisch allein den überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern des Konzerns, die ihre Gesundheit für dieses Vermögen opferten. Es muss zu ihrer Entschädigung und zur Aufarbeitung der verbrecherischen Geschichte des Konzerns verwendet werden.

Deshalb müssen schnellstmöglich ordentliche Insolvenzverfahren über die I.G. Farben AG und ihre sämtlichen Tochterfirmen eröffnet werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main und die vorläufige Insolvenzverwalterin Angelika Amend stehen in der Verantwortung, einen späten aber bedeutsamen Schritt in Richtung historischer Gerechtigkeit zu gehen. Die überlebenden Opfer des Konzerns sind seine wichtigsten Gläubiger, und als solche müssen sie im Insolvenzverfahren anerkannt werden.

Die Gläubigerbanken der I.G. Farben - allen voran die HSH Nordbank - mögen juristischen Anspruch auf „ihr“ Geld besitzen. Moralisch gehört ihnen kein Cent. Wenn durch den Verkauf der Immobilien der Farben- Tocher AWM KG zum wahrscheinlich letzten mal liquide Mittel des einstigen Mordkonzerns bewegt werden, darf dieses Restvermögen nicht stillschweigend in Banktresoren verschwinden. Die Immobilien wurden gekauft mit dem Vermögen, das die Zwangsarbeiter erarbeiten mussten.
Der Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt (CDU) und der Rechtsanwalt Volker Pollehn haben als letzte Liquidatoren der I.G. Farben AG i.A. versagt. Nach der offenen Plünderung des Firmenvermögens durch ihre Vorgänger haben sie zwar eine firmeneigene Stiftung zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und zur Aufarbeitung der Firmengeschichte gegründet, diese aber nur mit lächerlichen 256.000 Euro ausgestattet. Weil die Stiftung von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht betroffen ist, amtieren Bernhardt und Pollehn bis heute als deren Vorstand. Sie sind aufgefordert, diese Posten für legitime Vertreter der überlebenden Opfer zu räumen.

Von der angekündigten Klage des US-Anwalts Ed Fagan distanzieren sich die Liquidatoren, lassen ihre eigenen Pläne bezüglich UBS aber im Dunkeln. Fagan will im Auftrag einzelner I.G.-Farben-Aktionäre die Schweizer UBS-Bank verklagen, um sie zur Herausgabe des so genannten Interhandel-Vermögens zu zwingen. Die Firma Interhandel - früher firmierend als I.G. Chemie - war formell unabhängig, wickelte während des Zweiten Weltkriegs aber fast alle Auslandsgeschäfte der I.G. Farben über die Schweiz ab. Ihr Vermögen verleibten sich 1967 die USA und die UBS-Vorläuferin Schweizer Bankgesellschaft ein. Bei der UBS sollen nach heutigem Wert 2,2 Milliarden Euro gelandet sein. Mehrere Klagen der I.G. Farben auf Rückerstattung ihres einst verschleierten Auslandsvermögens scheiterten in den Jahrzehnten danach. Nun kündigt Anwalt Fagan unverbindlich an, bei einem Erfolg seiner neuen Klage einen kleinen Teil der gewonnenen Summe an die früheren Zwangsarbeiter ab zu treten. Die UBS selbst verweigert beharrlich jede Rückzahlung an die I.G. Farben oder an deren frühere Arbeitssklaven.

Damit beleidigen alle Akteure die noch lebenden Opfer, die als wichtigste Gläubiger vollen Anspruch auf das Vermögen besitzen, das sie erschuftet haben. Die vage Ankündigung einiger Brosamen ist der erkennbare Versuch, die Opfer als Druckmittel gegenüber UBS und US-Gerichten zu missbrauchen, um Aktionärs- und Anwaltstaschen zu füllen. Und dieser Höhepunkt eines moralischen Skandals wird aus der Mitte der Wirtschaftsbürgerschaft heraus inszeniert.

Insolvenzverwalterin Amend könnte zur ersten Akteurin werden, die Gerechtigkeit herstellt. Dazu muss sie die Eröffnung ordentlicher Insolvenzverfahren über alle Konzernunternehmen durchsetzen, anschließend gemäß der Satzung der I.G.-Farben-Stiftung eine vertrauenswürdige Stiftungsleitung einsetzen, das Verfahren gegen die UBS an sich ziehen und schließlich den wichtigsten Gläubigern - den überlebenden Häftlingen - zu ihrem Recht verhelfen.

Erstunterzeichner (Überlebende):

Adam König, Berlin,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Rudy Kennedy, London,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Esther Bejarano, Hamburg,
Überlebende der Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück

Kurt Julius Goldstein, Berlin,
Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald

Peter Gingold, Frankfurt am Main,
Überlebender Widerstandskämpfer in der Résistance, Angehöriger von in Auschwitz Ermordeten

Erstunterzeichner (Unterstützer):

Lothar Evers, Köln,
Chairman of the Board Support for Survivors of Nazi Persecution International Inc., Kurator der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Klaus Harbart, Berlin,
Bundesgeschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

Christoph Heubner, Berlin,
Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees

Axel Köhler-Schnura, Düsseldorf,
Sprecher der Kampagne „Nie wieder!“

Henry Mathews, Köln,
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Ruedi Meyer, Zürich,
Vorstandsmitglied der AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften ACTARES

Philipp Mimkes, Köln,
Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dr. Janis Schmelzer, Berlin,
Historiker

Dr. Susanne Willems, Berlin,
Historikerin