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Beitrag veröffentlicht im September 2006

Störfall Baytown

CBG Redaktion

Ein Gutachten fand schwere Sicherheitsmängel in der TDI-Produktion in Baytown:

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Presse-Info vom 28. September 2006

Störfälle in Baytown (USA) und Limas (Frankreich) / gefährliche Gase ausgetreten

„BAYER muss Sicherheit von Anwohnern und Mitarbeitern gewährleisten!“

Im amerikanischen Baytown kam es am Dienstag in einer Fabrik des BAYER-Konzerns zu einer kilometerweit zu hörenden Explosion. Neben krebserregenden Chemikalien traten dabei mehr als 10 Tonnen des giftigen Gases Ammoniak aus. 22 Arbeiter mussten in einem Krankenhaus wegen Atemwegs-Beschwerden behandelt werden. Der Störfall ereignete sich in der TDI-Produktion des Werks.

TDI (Toluylendiisocyanat) ist ein hochtoxisches Vorprodukt von Polyurethanen, die in Dämmstoffen, Matrazen, Kühlschränken und Autositzen verwendet werden. Die Chemikalie reizt Augen und Atemwege sehr stark, nach längerer Einatmung sind Lungenödeme möglich. Die TDI-Produktion von BAYER steht seit langem in der Kritik, da hierbei große Mengen des im 1. Weltkrieg als Giftgas verwendeten Phosgen eingesetzt werden.

Der Unfall hatte sich am Dienstag um 11.30 Uhr Ortszeit ereignet, als ein mit TDI und Orthodichlorbenzol befüllter Reaktor explodierte. Mehrere Arbeiter mussten mit Sauerstoff versorgt werden, einer erlitt Verbrennungen. Andrea Murrow von der Texas Commission on Environmental Quality bezeichnete die ausgetretenen Gase als „extrem reizend für Bindehaut und Schleimhäute“. Schon 2004 war es in der TDI-Produktion des Werks, das sich 50km östlich von Houston befindet, zu einer großen Explosion mit einem darauf folgenden Brand gekommen. BAYER stellt die Chemikalie auch in Dormagen, Brunsbüttel und Caojing/China her.

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium: „Es wird Zeit, dass Bayer vor allem im Ausland das Sicherheitsmanagement einer eingehenden Prüfung unterzieht, damit endlich ein spürbarer Rückgang von Schadens- und Umweltereignissen eintritt. Dies gilt vor allem für die besonders kritischen Produktionsbetriebe wie die von TDI“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG) ergänzt: „In Dormagen befindet sich die TDI-Produktion unter freiem Himmel – nur wenige hundert Meter von der Wohnbevölkerung entfernt. Ein Unfall wie in Baytown könnte verheerende Folgen haben. Wir fordern den Konzern auf, eine phosgenfreie Kunststoff-Produktion aufzubauen.“ TDI kann auch ohne den Einsatz von Phosgen hergestellt werden, BAYER hat das Verfahren jedoch nicht zur Produktionsreife entwickelt. Die CBG erinnert auch daran, dass es Anfang der 80er Jahre auf Landesebene ein Gesetzesvorhaben gab, gefährliche Betriebe schrittweise aus den Städten zu verlagern. BAYER stemmte sich mit allen Mitteln vor und hinter den Kulissen dagegen. Leider mit Erfolg. Die CBG fordert, dass die ursprüngliche Gesetzesabsicht endlich realisiert wird.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am vergangenen Donnerstag in einem französischen BAYER-Werk. In Limas (Rhône) erhitzten sich aus ungeklärten Gründen mehrere Tonnen des Pestizids Mancozeb. Es bestand Brand-Gefahr, zudem kam es zu starker Geruchsbildung. Insgesamt wurden 17,5 Tonnen des Fungizids in der Fabrik gelagert.

weitere Informationen:
Explosion at Bayer industrial park in Baytown
Artikel Unfall in Baytown im Februar 2004
Artikel Échauffement anormal de produit fongicide à l'usine Bayer CropScience

CorA

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehört zu den Gründungsmitgliedern des CorA-Netzwerks, das die Einhaltung von Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen Normen durch transnationale Unternehmen einfordert.

Presse-Info vom 25. 9. 2006

Neues Netzwerk fordert verbindliche Verantwortung der Unternehmen ein

Organisationen gründen CorA-Netzwerk zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Ziele

Erstmals formiert sich ein Netzwerk vieler Organisationen in Deutschland, um von Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten sowie international anerkannten sozialen und ökologischen Standards zu fordern. Am neuen CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA; „Corporate Accountability“) beteiligen sich unter anderen Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen sowie Verbraucher- und Umweltverbände. CorA fordert vor allem von der Politik Instrumente, mit denen sich verantwortliches Handeln der Unternehmen durchsetzen lässt.

In der Gründungserklärung richten die Organisationen sechs Hauptforderungen an die Politik: Sie soll durchsetzen, dass Unternehmen Rechenschaft ablegen über die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt, Soziales und Menschenrechte. Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf nur an Unternehmen erfolgen, die gesellschaftliche Anforderungen erfüllen. Zudem sollen Unternehmenspflichten in internationalen Wirtschaftsabkommen und bei der Wirtschaftsförderung verankert werden. Unternehmen sollen gerecht zum Nutzen der Gesellschaft besteuert werden. Das CorA-Netzwerk fordert weiter Sanktionen und Haftungsregeln für Unternehmen. Die Produktverantwortung soll gestärkt und zukunftsfähige Konsum- und Produktionsmuster gefördert werden.

Heinz Fuchs, EED: „Es besteht ein großes Gefälle zwischen dem Anspruch internationaler Normen und der Wirklichkeit. Insbesondere Menschen in Entwicklungsländern leiden unter sozialen und ökologischen Rechtsverletzungen durch transnationale Konzerne.

Lothar Schröder, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands: “Anerkannte soziale und politische Rechte von arbeitenden Menschen werden weltweit verletzt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass nur konkrete Pflichten und wirksame Kontrollmöglichkeiten die Unternehmen zu einer menschenwürdigen Praxis führen. Ohne verbindliche Regeln gibt es keinen fairen Wettbewerb.„

Cornelia Heydenreich, Germanwatch: “Mit diesem neuen Netzwerk wollen wir gemeinsam mehr Druck machen, um Unternehmen zu verpflichten, ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen. Dafür ist ein breites Netzwerk mit Akteuren aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft eine wichtige Voraussetzung.„
Peter Fuchs, WEED: “Der Staat ist insbesondere in der Verantwortung, einerseits Regeln zu schaffen und andererseits über eigene Instrumente wie das öffentliche Beschaffungswesen ökologische und soziale Anforderungen selbst durchzusetzen.„
Brigitte Behrens, Geschäftsführerin von Greenpeace: “International agierende Unternehmen sind für zahlreiche ökologische Schäden verantwortlich. Nur wenn die Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen werden und für die Schäden haften müssen, werden sie sich künftig auch an Standards halten.„

Patrick von Braunmühl, stellv. vzbv Vorstand: “Viele Produkte in den Supermärkten und Kaufhäusern sind unter Verletzung von grundlegenden Sozial- und Umweltstandards hergestellt worden. Um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, ein positives Verhalten von Unternehmen zu honorieren, sollten Unternehmen leicht verständliche und glaubwürdige Informationen darüber bereitstellen, in wie weit sie soziale und ökologische Normen achten. Der Staat muss hierfür geeignete Rahmenbedingungen schaffen. "

Erstunterzeichner der Gründungserklärung des Netzwerkes sind: Attac, BanaFair, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Christliche Initiative Romero (CIR), Coordination gegen BAYER-Gefahren, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Earthlink, Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), FIAN - Deutschland, Forschung & Kommunikation für Konsum, Umwelt und Soziales (FoKus), Germanwatch, Global Policy Forum Europe (GPF), Greenpeace Deutschland, INKOTA-netzwerk, Kampagne für ‚saubere' Kleidung, Lobbycontrol, Nord-Süd-Forum München, Oxfam Deutschland, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN), Solidaritätsfonds Demokratische Medien, Stiftung Soziale Gesellschaft - Nachhaltige Entwicklung, Südwind, terre des hommes Deutschland, Transparency International Deutschland, urgewald, Verbraucher Initiative, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di), Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED).

Die Erklärung ist einsehbar unter www.cora-netz.de.

Mogelpackung

CBG Redaktion

22.09.2006, Securvita

Grüne Geldanlagen: Vorsicht vor Etikettenschwindel!

Das haben in jüngster Zeit immer mehr private Anleger, Finanzdienstleister und Stiftungen entdeckt und mittlerweile über 9 Milliarden Euro in Nachhaltigkeitsfonds angelegt. Aber auch bei nachhaltigen Geldanlagen ist ein kritischer Blick ratsam: „Vorsicht vor Mogelpackungen“, raten Finanzexperten.

„Man sollte genauer hinschauen, was sich unter dem Etikett Nachhaltigkeit verbirgt“, warnt der Hamburger Finanzdienstleister SECURVITA. Es gibt eine Reihe von sogenannten Sustainability-Geldanlagen, in deren Portfolio auch Rüstungs-, Chemie- und Atomkraftkonzerne auftauchen. Abschreckendes Beispiel: Der Dow Jones Sustainability World Index mit BASF, Bayer, DaimlerChrysler, RWE, Siemens usw..

„Wenn Unternehmen, die als Klimakiller oder Atomkraftwerksbetreiber in Verruf stehen, plötzlich als Sustainability-Vorbilder für ökologische Geldanleger angepriesen werden, ist das in meinen Augen ein klarer Fall von Etikettenschwindel“, kritisiert SECURVITA-Sprecher Norbert Schnorbach. „Solche Mogelpackungen bringen den Ruf der Sustainability-Branche in Gefahr.“

Dass es auch anders geht, beweisen Öko-Geldanlagen, die klare und konsequente Auswahlkriterien anwenden. Der Natur-Aktien-Index (NAI) zum Beispiel (www.nai-index.de ) gilt als echter ökologischer Maßstab: Er wendet eindeutige Auswahlkriterien an, schließt umweltschädliche Branchen konsequent aus und hat sich seit der Gründung im Jahr 1997 weitaus erfolgreicher entwickelt als die konventionelle Konkurrenz.

Das Prinzip (Umweltschutz zahlt sich auch an der Börse aus) hat sich im langfristigen Vergleich bewahrheitet. „Je konsequenter die ökologische Auswahl, desto erfolgreicher die Performance an der Börse“, betont SECURVITA. So hat der Natur-Aktien-Index (NAI) seit 1997 um über 300 % zugelegt – weitaus mehr als DAX, Dow Jones oder ein Index mit Sustainability-Etikett.

Gen-Raps

CBG Redaktion

20.9.2006, die tageszeitung

Der Gentech-Raps kommt nach Europa

Weil sich die EU-Agrarminister nicht einigen konnten, darf die Kommission nun allein entscheiden

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis der Bayer-Konzern seinen in Übersee angebauten Gentech-Raps auch in die EU einführen darf. Die EU-Agrarminister konnten sich am Montag auf ihrer Sitzung zwar nicht über den von Bayer CropScience eingereichten Antrag für den Import von Gentech-Raps einigen. Weder für noch gegen den Antrag gab es eine „qualifizierte Mehrheit“. Damit kann jetzt aber die EU-Kommission im Alleingang die Zulassung aussprechen. Es wird erwartet, dass sie auch den Import freigeben wird. Bisher durfte Gentech-Raps nur im verarbeiteten Zustand, als Rapsöl oder -mehl, in die EU eingeführt werden.

Bayer CropScience will mit seinen Antrag erreichen, dass seine drei verschiedenen, in den USA bereits angebauten Rapslinien auch als ganze Körner in die EU eingeführt und dann in den hiesigen Ölmühlen verarbeitet werden können. Die Rapssorten sind mit einer Resistenz gegen das Bayer-Herbizid Liberty Link ausgestattet worden. Gentech-Raps wird als besonders umweltschädlich angesehen, weil es so gut wie unmöglich ist, die Ausbreitung von Pollen oder Samen zu verhindern.

In der Kritik steht auch die EU-Zulassungspraxis. Denn alle in den letzten Jahren zugelassenen Gentech-Pflanzen sind allein von der EU-Kommission genehmigt worden, da sich die Agrarminister jedes Mal nicht einigen konnten. Am Montag sprachen sich zum Beispiel lediglich 6 EU-Staaten für den Bayer-Antrag aus, darunter auch Deutschland, 13 Staaten waren dagegen, 6 enthielten sich. Um den Antrag abzulehnen, reichen diese Stimmen jedoch nicht aus.

Das Resistenzgen für das Bayer-Herbizid Liberty Link ist übrigens auch in dem Gentech-Weizen enthalten, den das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben, Sachsen-Anhalt, dieses Jahr noch freisetzen will. Bei den Pflanzen soll der Proteingehalt erhöht werden. Heute läuft die Einspruchsfrist gegen den Versuch aus. Fast 30.000 Einwendungen hat das Münchener Umweltinstitut gegen den Gentech-Versuch in den letzten Wochen zusammenbekommen.

Auch hier wird befürchtet, dass der Weizen sich unkontrolliert verbreiten kann. Zu bedenken sei zudem, dass das IPK auch einer der größten Genbanken besitzt, sagt Andreas Bauer vom Umweltinstitut München. „Es besteht die Gefahr, dass die dort eingelagerten Saatgutbestände kontaminiert werden.“ WOLFGANG LÖHR

Telepolis (Brigitte Zarzer), 20.09.2006

Seehofer verärgert Bauern und Gentech Kritiker

Der deutsche Verbraucherminister stimmt in Brüssel für den Import von Rapssamen

Gentechnisch veränderter Raps gilt unter Experten als besonders auskreuzungsfreudig und deshalb als kaum koexistenzfähig. Minister Horst Seehofer sprach sich deshalb in der Vergangenheit immer wieder gegen einen Anbau in Europa aus. Im Agrarministerrat stimmte Deutschland jetzt aber für die Zulassung der GV-Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 der Firma Bayer aus. Bei einer Absegnung durch die EU-Kommission könnte dadurch erstmals gentechnisch veränderter Rapssamen in die EU gelangen. Kritiker sind empört.

Auf einer Sitzung des Agrarministerrats am 18. September wurde über die Zulassung der Einfuhr von Samen aus GV-Raps der Linien Ms8, Rf3 und den daraus abgeleiteten Hybriden Ms8xRf3 von Bayer CropScience beraten. Sie sind herbizidtolerant und sollen männliche Sterilität besitzen. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden sich allerdings wieder einmal nicht einig. Dreizehn Länder stimmten dagegen. Das ist allerdings keine qualifizierte Mehrheit, womit der Ball nun wieder bei der EU-Kommission liegt, die in ähnlichen Fällen dann so gut wie immer für eine Zulassung gestimmt hatte.

Empört reagieren Gentech-Kritiker, zumal sich Deutschland für eine Zulassung ausgesprochen hat. Denn bisher sind in der EU nur Futtermittel und raffinierte Öle aus Gentech-Raps zugelassen. Mit dem jetzt verhandelten Bayer-Antrag könnte man sich aber Verunreinigungen einschleppen, befürchten Kritiker. Die Grünen wettern, dass Minister Seehofer wieder einmal seinem Ruf als „Genhofer“ gerecht geworden sei, der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft wirft ihm vor, sich mit dem Abstimmungsverhalten in Widersprüche verwickelt zu haben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft skizziert mögliche praktische Probleme und ökonomische Konsequenzen:

Die ‚Ausrede' der Bundesregierung, der gentechnisch veränderte Raps komme ja nicht auf die Äcker, sondern gelange als Importerzeugnis gleich in die Ölmühlen, zeugt angesichts der illegalen Gentechnik-Maisimporte 2005 und des jetzigen Reisskandals entweder von großer Naivität oder ist ein Akt der bewussten Verunreinigungsstrategie, weil niemand ausschließen kann, dass nicht doch der Raps auf die Äcker ausgebracht wird oder unkontrolliert z.B. durch Transportverluste auskreuzt. Gerade der gentechnikfreie Rapsanbau in Europa hat gegenüber den Märkten in Kanada, USA und Australien große wirtschaftliche Vorteile für die hiesigen Rapserzeuger. Sollen wir diesen lukrativen Markt aufgeben? Soll Unilever, die Soja wegen gentechnischen Veränderungen durch Raps ersetzt haben, irgendwann sagen, wir ersetzen auch den Raps, womit ein großer Nachfrager auf dem Markt sich verabschieden würde? Oder hat die Angelegenheit System und versucht die Bayer AG durch schleichende Verunreinigung die Erzeugung ohne Gentechnik systematisch zu unterlaufen?

Bayer sieht kein Risiko
Bayer hingegen widersprach diversen Bedenken. An einen Anbau sei nicht gedacht, so das Unternehmen. Die eingeführte Ware würde sofort verarbeitet und es würden ausreichend Vorkehrungen getroffen werden, um Verunreinigungen zu verhindern. Ein Antrag auf Anbau in der EU wurde 2005 zurückgezogen.
Dem EU-Abgeordneten der Grünen, Friedrich Wilhelm zu Baringdorf, reicht das nicht. Es bestehe die Gefahr, dass die Samen etwa beim Verladen doch in die freie Natur gelangten und dort aufkeimten. Ein Problem sei außerdem, dass „die kleinen Rapskörner, die sich aus den Ritzen und Nischen von Lagern und Verarbeitungsmaschinen selten vollständig entfernen lassen, sauber von der gentechnikfreien Ware zu trennen“. Die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, erklärte, dass die „Zustimmung Deutschlands zur Einfuhrgenehmigung für gentechnisch veränderten Raps nicht nachvollziehbar und inkonsequent“ sei, da, wie wissenschaftliche Studien gezeigt hätten, „Raps nicht koexistenzfähig ist“. Für „Die Linke“ im Bundestag verlagert Seehofer mit seinem Verhalten die „Koexistenzproblematik ins Ausland“:

Die Verlagerung des Problems ins Ausland führt zu weiteren Schwierigkeiten, wie Auskreuzungen und Mehrfachresistenzen in Kanada belegen. In den so genannten Entwicklungsländern wird die Exportabhängigkeit weiter vertieft und es werden neue Umweltprobleme geschaffen. Der Wegfall von Wald und kleinbäuerlicher Landwirtschaft durch die massive Ausbreitung riesiger Sojaflächen für den Export trägt zur Verarmung der Bevölkerung in ländlichen Regionen bei.

Die Kritik ist durchaus berechtigt, denn zumindest aus Kanada weiß man inzwischen um die großen Probleme, die dort Gentech-Raps - primär Roundup Ready-Raps aus dem Hause Monsanto - verursacht hat. In Westkanada gibt es kaum mehr Saatgut, das nicht einen gewissen Grad an Verunreinigung mit RR-Raps aufweisen würde. Legendär ist auch der Prozess Monsanto gegen den kanadischen Bauern Percy Schmeiser wegen angeblichen Gen-Klaus. Auch die kanadischen Imker trugen großen Schaden davon. Ihr einst so begehrter Raps-Honig ist bei den großen Lebensmittelverarbeitern wie Langnese nicht mehr gefragt.

Gen-Weizen

CBG Redaktion

18. September, Umweltinstitut München

Rekordzahl an Einwendungen: 27.000 gegen Gen-Weizen

Umweltinstitut München fordert Stopp für hochriskanten Freisetzungsversuch in Sachsen Anhalt

Das Umweltinstitut München hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute mehr als 27.000 Einwendungen gegen einen geplanten Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) überstellt. Das BVL als zuständige Genehmigungsbehörde wird dringend aufgefordert, den entsprechenden Antrag des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben abzulehnen. Nie zuvor hat das BVL mehr Einwendungen gegen einen Freisetzungsversuch erhalten.

Die manipulierten Weizenpflanzen verfügen angeblich über einen erhöhten Protein-Gehalt. Sie sind zusätzlich resistent gegen ein Totalherbizid des Bayer-Konzerns und die Antibiotika Ampicillin und Streptomycin. Der Versuchsacker des mit Steuergeldern finanzierten IPK liegt in weniger als 500 Meter Entfernung zu den Anbauflächen einer der weltgrößten Getreide-Genbanken, die ebenfalls auf dem Institutsgelände angesiedelt ist. Dort lagern Tausende alter Weizensorten und -arten, die zu ihrer Erhaltung regelmäßig im Freiland angebaut werden müssen. Saatgut der Genbank wird unter anderem von Züchtern zur Einkreuzung wichtiger neuer Eigenschaften verwendet. Kontaminierte Weizenpflanzen könnten auf diese Weise in alle Welt verbreitet werden. „Das ist ein Rezept für ein Desaster“, kritisiert Andreas Bauer, Agrarwissenschaftler und Gentechnikreferent beim Umweltinstitut München. „Schon eine einmalige Auskreuzung könnte genügen, um eine schleichende Kontamination der fast 65.000 Getreidesorten und -arten der Genbank einzuleiten. Genmanipulierte Pflanzen auf dem Gelände der Genbank sind ein leichtfertiges Spiel mit der Ernährungssicherheit zukünftiger Generationen.“

Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München, warnt: „Die aktuelle großflächige Kontamination der US-Reisindustrie durch manipulierten Reis zeigt, welche ökonomische Katastrophen die Agro-Gentechnik auslösen kann. Die Verunreinigung von Weizenbeständen durch den Versuch in Gatersleben wäre für heimische Lebensmittelunternehmen verheerend.“ Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass offenbar weite Teile der US-Reisernte mit Gen-Reis aus einem Freisetzungsexperiment des Pharma- und Chemiekonzerns Bayer verunreinigt sind. Die transgene Reislinie LL601 war letztmals im Jahr 2001 angebaut worden und ist in keinem Land der Welt zugelassen. Sie enthält dasselbe Herbizidresistenz Gen wie der Gaterslebener Gen-Weizen. Der Export von Reis aus den USA ist seit Bekanntgabe des Kontaminationsskandals eingebrochen. Die betroffenen Landwirte werden diesen Schaden von Bayer einklagen.

Nestler zeigt sich mit dem Rekordergebnis der Einwendungskampagne sehr zufrieden und dankte allen Unterstützern für ihr Engagement. „Erneut wollen die Gentechnik-Lobbyisten Fakten schaffen: Einerseits soll offenbar vorsätzlich eine Kontamination der Genbank stattfinden. Wie sonst lässt sich die Wahl des Standorts interpretieren? Andererseits wird ausgerechnet im Herzen Europas ein neuer Gentechnik-Vorstoß bei der ökonomisch so bedeutsamen Pflanze Weizen unternommen. Und dies, nachdem sogar in Nordamerika die Kommerzialisierung von Gen-Weizen am Widerstand der Bauern gescheitert ist.“ Die breite Ablehnung des Versuchs zeige erneut, dass die gesellschaftliche Diskussion über die Agro-Gentechnik längst abgeschlossen ist, so Nestler weiter. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen keine Gentechnikpflanzen auf dem Acker. Politik und Forschung sollten dies endlich zur Kenntnis nehmen.“

Umweltinstitut München
Pressemitteilung vom 25. Juli 2006

Geplanter Freisetzungsversuch in Gatersleben: Gen-Weizen bedroht Erbe der Menschheit

Umweltinstitut München ruft zu Einwendungen auf

Zum ersten Mal seit 2004 ist in Deutschland wieder ein Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen geplant. Einen entsprechenden Antrag hat das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gestellt. Der Versuchsacker liegt in unmittelbarer Nähe zu den Anbauflächen der Genbank im sachsen-anhaltinischen Gatersleben. Dort lagern Hunderte alter Weizensorten, die zur Erhaltung immer wieder im Freiland angebaut werden müssen.

Eine gentechnische Verunreinigung dieses Menschheitserbes durch Pollenflug oder Verschleppung durch Tiere wäre ein unersetzlicher Verlust für zukünftige Züchtungsbemühungen. Denn alte Sorten, so genannte Herkünfte, enthalten vielfach Resistenzen gegen verschiedene Krankheiten und klimatische Bedingungen wie Trockenheit oder Salz. Experten bezeichnen sie daher als „Lebensversicherung der Menschheit“. Andreas Bauer, Gentechnikexperte und Agrarwissenschaftler beim Umweltinstitut München, kritisiert: „Bislang sind alle Freisetzungen von Gen-Weizen in der BRD am Widerstand von Umweltorganisationen gescheitert. Denn Weizen ist eine der zentralen Nahrungspflanzen für die Weltbevölkerung. Aufgrund der breiten Ablehnung in der Bevölkerung ist Gen-Weizen weltweit unverkäuflich.“

Die Weizenpflanzen, die in Gatersleben freigesetzt werden sollen, wurden gentechnisch so manipuliert, dass sie unter anderem einen erhöhten Protein-Gehalt aufweisen. Damit soll angeblich die Nutzung als Futtergetreide verbessert werden. Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München, glaubt, dass der geplante Versuch eine Türöffnerfunktion haben soll: „Wenn das genehmigt wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis genmanipulierter Weizen in unsere Bäckereien gelangt.“ Als Stiftung des Bundes und der Bundesländer solle sich das IPK nachhaltiger Züchtungsforschung zuwenden, anstatt mit Millionenbeträgen aus der Tasche des Steuerzahlers eine gesellschaftlich nicht akzeptierte Risikotechnologie wie die Gentechnik zu forcieren, fordert Nestler daher.

Scharfe Kritik an dem Versuch übt das Umweltinstitut auch aufgrund weiterer Eigenschaften, die in den Gen-Weizen eingebracht wurden. So wurden die Pflanzen resistent gemacht gegen Basta(r), ein Totalherbizid des Bayer-Konzerns. Herbizidresistente Gen-Pflanzen haben einen negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Außerdem erhöhen sie nach kurzer Zeit den Pestizideinsatz auf den Äckern, weil sie die Ausbildung resistenter Ackerkräuter fördern.

Zusätzlich enthalten die genmanipulierten Weizenpflanzen so genannte Antibiotikaresistenzgene gegen die in der Humanmedizin verwendeten Stoffe Ampicillin und Streptomycin. Sie werden eingebaut, um die Pflanzen im Labor selektieren zu können. Selbst die gentechnikfreundliche europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA fordert, diese Antibiotikaresistenzgene ab 2009 nicht mehr zu verwenden. Denn die entsprechenden Antibiotika drohen durch den Verzehr der genmanipulierten Pflanzen unwirksam zu werden.

Laut Antrag des IPK, der dem Umweltinstitut München vorliegt, soll der Freisetzungsversuch im Herbst 2006 starten und bis 2008 andauern. Das Umweltinstitut München ruft zu breitem Protest gegen den Anbau von Gen-Weizen auf. Bürgerinnen und Bürger können auf der Seite http://www.umweltinstitut.org/genweizen eine Mustereinwendung als PDF-Datei herunterladen. Einwenden kann jeder und jede, ein Wohnsitz in Gatersleben ist keine Voraussetzung. Die unterschriebenen Einwendungen werden bis zum 13. September vom Umweltinstitut München gesammelt und dann der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, übergeben.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützt die Einwendung

Weitere Informationen:
Andreas Bauer, Dipl.-Ing. agr. (FH)
Tel. (089) 30 77 49-14
E-Mail: ab@umweltinstitut.org

LL Rice 62

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Information vom 13. September 2006

Brief an europäische Lebensmittelbehörde EFSA:

„EU darf keine Import-Genehmigung für Gen-Reis von BAYER erteilen“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute in einem Brief an die European Food Safety Authority (EFSA) gefordert, keine Import-Genehmigung für gentechnisch veränderten Reis zu erteilen.

Der BAYER-Konzern hatte im Jahr 2003 bei der EU eine Import-Zulassung für Reis der Sorte LL 62 beantragt. Die Sorte ist resistent gegen das von BAYER produzierte Herbizid Liberty Link mit dem Wirkstoff Glufosinat. Ende August war bekannt geworden, dass in den USA eine ebenfalls gegen Glufosinat resistente Reis-Sorte in den Handel gelangt war. Der Langkorn-Reis mit der Bezeichung LL 601 ist nirgendwo auf der Welt zum Verzehr zugelassen, die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sind unbekannt. Recherchen von Greenpeace deckten Anfang der Woche auf, dass auch in Deutschland Kontaminationen mit LL 601-Reis auftraten, unter anderem in Produkten des Discounters Aldi.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der Fall bestätigt alle Befürchtungen: eine gentechnisch veränderte Reis-Sorte landet im Handel, ohne dass die gesundheitlichen Risiken bekannt wären oder eine Genehmigung erteilt wäre. Dies muss Konsequenzen für die Zulassung von Gen-Reis in der EU haben“. Insgesamt neun EU-Mitgliedsstaaten hatten Bedenken gegen Liberty Link-Reis geäußert, weswegen die EFSA bis heute keine Zulassung erteilt hat. Die CBG fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EFSA gegen eine Importgenehmigung von LL 62-Reis stark zu machen.

Neben den Risiken für die Konsumenten stehen bei der Zulassung von Gen-Reis die Auswirkungen in den Anbau-Ländern, vornehmlich in Asien, im Blickpunkt. Philipp Mimkes: „Millionen Bauern in den Ländern des Südens, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, drohen in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen zu geraten - die Verwendung ihrer Ernte als Saatgut wäre wegen des Patentschutzes künftig verboten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden Millionen Landwirte ihre Existenz verlieren und in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern. Zudem würden durch Auskreuzungen einheimische Sorten verdrängt – mit dramatischen Konsequenzen für die Biodiversität und die weltweite Ernährungssicherheit.“

Bitte lesen Sie den Brief an die EFSA im Original

22. September 2006

Bundesamt für Naturschutz besorgt über Funde von „Gen-Reis“

Einhaltung von Mindestabständen und deren konsequente Überwachung ist für den Naturschutz zwingend

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist besorgt über die gentechnische Verunreinigung von Reis. „Dieser Fall muss genau untersucht werden, da er exemplarisch für das teilweise hohe und unvorhergesehene Ausbreitungspotenzial von gentechnisch veränderten Pflanzen sein könnte. Wir erwarten natürlich nicht, dass Reis sich in Deutschland ausbreitet. Er steht aber stellvertretend für heimische Kulturarten mit gleichem oder sogar höheren Auskreuzungspotential wie Raps,“ sagte Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des BfN. Solange der Stand des Wissens noch so gering ist, sei nach Ansicht des BfN eine Anwendung des Vorsorgeprinzips dringend gefordert. „Der aktuelle Fall bestätigt unsere Forderungen nach ausreichenden Abständen zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen. Aber auch Abstände beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu ökologisch sensiblen Gebieten müssen eingehalten und überwacht werden. In Naturschutzgebieten müssen wir mit gentechnisch veränderten Pflanzen sehr vorsichtig sein“, so Vogtmann.

Hintergrundinformationen:
Die gentechnische Verunreinigung von herkömmlichen Langkornreis mit LL Reis 601 wurde im Lebensmittelhandel in Europa u.a. in Deutschland entdeckt. Der LL Reis 601 wurde in den Jahren 1998 bis 2001 zu Versuchszwecken in den USA angebaut. Der Reis besitzt eine Herbizidresistenz, d.h. er überlebt eine Spritzung mit einem bestimmten Unkrautvernichtungsmittel. Schon im Jahr 2003 gab es laut der Louisiana State Universität Verunreinigungen im konventionellen Saatgut der Sorte Cheniere 2003 mit LL Reis 601. Der weltweit größte Reishändler Riceland Foods fand im Januar 2006 LL Reis 601 in Lagerbeständen der Ernte des Jahres 2005. Die Verunreinigungen scheinen geografisch ohne erkennbares Muster quer durch die Reisanbaugebiete des Unternehmens verteilt gewesen zu sein. Im Juli informiert Bayer Crop Science das US-Landwirtschaftsministerium (USDA), das zwei Wochen später die EU-Kommission informiert. Die EU-Kommission verfügt am 23. August, dass nur getestete Waren importiert werden dürfen. Die Bundesregierung hat dies umgehend national umgesetzt.

Wissenschaftliche Frage:
Wie kann der nicht zugelassene und nur 1998 bis 2001 in den USA angebaute Versuchs-Reis zu einer so flächendeckenden Verunreinigung führen?

Als mögliche Ursache der Verunreinigung werden zwei Ausbreitungswege diskutiert.
1. Bei der Saatgutproduktion von konventionellem Saatgut kam es in den Jahren 1998 bis 2001 zu einer Einkreuzung von LL Reis 601 in konventionelle Reissorten. Bei der weiteren Vermehrung von Reis blieb die Verunreinigung zu einem gewissen Prozentsatz erhalten. Dies ist möglich, da die Reiszüchtung und -vermehrung zum Teil zentral stattfindet. Gleichzeitig haben die Überwachungsbehörden in den USA nach eigenen Angaben keine Kenntnis darüber, wo die zu experimentellen Freisetzungen zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.
2. Auch der Übertragungsweg zwischen der Kulturpflanze und dem Unkraut Red Rice kommt als Ursache für das Problem in Betracht. Die Pollenübertragung von herbizidresistentem Reis auf Red Rice wird zwar niedrig eingestuft, aber es könnte zu einer bleibenden Verunreinigung beigetragen haben.
Der LL Reis 601 zeigt nach Ansicht verschiedener Experten deutlich, dass bei geringen Sicherheitsstandards mit einer Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu rechnen ist. In wieweit gentechnisch veränderte Pflanzen in der Natur langfristig Schäden anrichten und zum Problem werden, werden erst die Langzeituntersuchungen in Zukunft zeigen.

Nicht nur Reis besitzt eine hohes Ausbreitungs- und Auskreuzungspotential sondern auch andere Kulturpflanzen wie z.B. Raps und Mais.
Bei den Diskussionen über zu Koexistenzregeln (Verhältnis zwischen, Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Sorten, konventioneller Landwirtschaft und Ökolandbau) hat sich das BfN seit Jahren für ausreichend große Abstände und niedrige Schwellenwerte vor allem beim Saatgut eingesetzt, um Verunreinigungen auszuschließen. Aus Vorsorgegründen orientierten sich die Vorschläge des BfN, die teilweise stark kritisiert wurden, an den wissenschaftlich nachgewiesenen maximalen Auskreuzungsdistanzen.

Naturschutzgebiete sind gefährdet
Für das BfN ist die Reinheit des Saatgutes nicht nur eine Frage der Koexistenz von konventionellem/ ökologischem Anbau und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, sondern auch eine wichtige Frage des Naturschutzes.
Insbesondere bei experimentellen Freisetzungen könnte es durch eine Auskreuzung in konventionelles Saatgut oder in Wildverwandte zu einer Ausbreitung von GVO oder deren Nachkommen in die Natur kommen. Eine räumliche und zeitliche Beschränkung wäre damit aufgehoben. Diese ist aber notwendig, da zum Zeitpunkt der Freisetzung in der Regel noch keine detaillierten Daten zum Umweltverhalten der GVO vorliegen. Werden zu einem späteren Zeitpunkt unerwartete schädliche Auswirkungen, wie die Verdrängung oder Verfälschung geschützter Arten entdeckt, wäre eine Rückholbarkeit der GVO faktisch nicht mehr gegeben.
Daher fordert das BfN generell von ökologisch sensiblen Gebieten, insbesondere zu Natura 2000-Gebieten, Abstand zu halten.

Greenpeace, Presseerklaerung vom 11. September 2006

Greenpeace entdeckt illegalen Gen-Reis bei Aldi Nord

Langkornreis aus den USA ist mit genmanipuliertem Reis von Bayer verunreinigt

Der bei Aldi Nord erhaeltliche Langkornreis der Marke Bon-Ri enthaelt nach Untersuchungen im Auftrag von Greenpeace illegalen, genmanipulierten Reis. Der Reis stammt aus den USA. Der Hersteller, die Reiskontor Handels GmbH, ist eine Tochterfirma der Euryza GmbH, die die Reismarken Oryza und Reis-Fit vertreibt. Die Laboranalysen haben eine Verunreinigung mit dem Gen-Reis Liberty Link (LL) der Bayer AG ergeben. Sehr wahrscheinlich handelt es sich um den Gen-Reis LLRice 601, der in keinem Land fuer den menschlichen Verzehr zugelassen ist und nicht abschliessend auf Gefahren fuer Gesundheit und Umwelt getestet wurde. Die US-Behoerden haben die Europaeische Union am 18. August 2006 ueber die gentechnische Verunreinigungen von Reis in den USA mit LLRice 601 informiert.

„Dieser Skandal zeigt, dass Konzerne wie die Bayer AG ihre Gen-Pflanzen nicht kontrollieren koennen oder kontrollieren wollen. Der Protest gegen die Gentechnik auf dem Acker ist daher absolut notwendig“, sagt Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin von Greenpeace.„ Der Gen-Reis von Bayer wird in den USA nicht kommerziell angebaut, der LL 601 stand sogar nur bis 2001 auf Versuchsfeldern. Wenn es sich bei unserem Fund um diesen Reis handelt, waere der Kontrollverlust ueber die Gen-Pflanzen besonders alarmierend.“ Greenpeace fordert, den Anbau von Gen-Pflanzen zu verbieten, um Landwirtschaft und Lebensmittel zu schuetzen.

Die gentechnische Verunreinigung von herkoemmlichem Langkornreis mit LLRice 601 wurde bereits im Januar 2006 entdeckt. Doch die Bayer AG informierte die US-Behoerden erst im Juli. Die EU erfuhr davon schliesslich am 18. August 2006. Seit 23. August darf Langkornreis aus den USA nur in die EU eingefuehrt werden, wenn er nachweislich nicht verunreinigt ist.

Der aktuelle Reis-Fund in Deutschland zeigt, dass die bisherigen Massnahmen der EU nicht ausreichen. Die EU sollte nach Ansicht von Greenpeace nicht nur die Kontrollen der Einfuhren verstaerken, sondern alle Reisprodukte vorerst vom Markt nehmen lassen, die Langkornreis aus den USA enthalten. „Verbraucher muessen sich darauf verlassen koennen, dass kein illegaler Gen-Reis bei ihnen im Kochtopf landet“, fordert Ulrike Brendel. Ausserdem sollte die EU dafuer sorgen, solche Skandale fruehzeitig zu verhindern.

Dies ist der zweite Skandal von illegalem Gen-Reis in Lebensmitteln auf dem europaeischen Markt innerhalb weniger Tage. Greenpeace hat am 5. September gentechnische Verunreinigungen in chinesischen Reisnudeln aufgedeckt. Die Reisnudeln wurden in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien verkauft.

Mit der Verunreinigung von Reis in den USA knuepft die Bayer AG an eine Serie frueherer Faelle an. So wies Greenpeace im Mai 2002 in Deutschland nach, dass sich Gen-Raps von einem Versuchsacker auch auf benachbarte Felder ausgebreitet hatte. Im April 2002 liess die belgische Regierung Gen-Raps eines Versuchsfelds und Raps von umliegenden Äckern vernichten, da die Sicherheitsauflagen nicht eingehalten wurden. Im Juni 2005 wurden auch in Lieferungen von konventionellem Raps aus Australien Verunreinigungen mit Gen-Raps von Bayer gefunden. Noch immer ist unklar, wie das passieren konnte.

Der Standard (Österreich), 31. August 2006

EU rechnet mit Verunreinigung von Lebensmittel

US-Genreis wurde in Spuren bereits in europäische Produkten gefunden

Brüssel - Die EU-Kommission rechnet damit, dass europäische Lebensmittel mit der nicht genehmigten US-Genreissorte „LL 601“ von Bayer verunreinigt wurden. Die Kommission habe von der Industrie die Auskunft erhalten, dass Spuren des illegalen Reises bereits im Jänner entdeckt wurden, sagte ein Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Zudem bestehe seit vergangenen Samstag der Verdachht einer Verunreinigung bei einer Ladung von US-Langkorn-Reis im Hafen von Rotterdam.

„Wir können nicht ausschließen, dass eine Verunreinigung von Produkten stattgefunden hat“, sagte der Kommissionssprecher. Die EU-Behörde habe aber noch keine verlässlichen Informationen. Es sei auch möglich, dass europäische Marken verunreinigt seien, da diese mitunter mit amerikanischem Reis vermischt seien.
Die EU-Staaten forderte die EU-Kommission unterdessen zu rigorosen Kontrollen auf. Dies betreffen nicht nur Kontrollen an den Grenzen, sondern auch „intensive Test“ von Reisprodukten auf dem europäischen Markt. Konsumenten, die Auskunft über eine mögliche Verunreinigung von Produkten wünschten, sollten sich an die zuständigen Behörden ihres Landes wenden, empfahl der Kommissionssprecher.
Bei der Lieferung in Rotterdam sei noch nicht klar, welche Testmethode angewendet wurde. Es handle sich um 20.000 Tonnen Langkornreis, der aus New Orleans komme und für Großbritannien und Deutschland bestimmt war, sagte der Sprecher. Die Lieferung sei unter Kontrolle der niederländischen Behörden und noch nicht für den Markt frei gegeben. Außerdem habe die EU-Kommission Informationen erhalten, dass auch in New Orleans eine Lieferung positiv getestet worden sei. Dies habe aber die Vereinigten Staaten offenbar nicht verlassen, sagte der Sprecher.
Wegen möglicher Verunreinigungen mit dem Gen-Reis „LL 601“ von Bayer hat die EU in der Vorwoche strikte Importkontrollen erlassen. Demnach dürfen nur Lieferungen von US-Langkornreis eingeführt werden, die einen Labornachweis haben, wonach keine Verunreinigung mit dem Bayer-Reis besteht.

31.08.06 - Rheinische Post

SCHIFFSLADUNG GESTOPPT

Gen-veränderter US-Reis womöglich in die EU gelangt

Brüssel (rpo). Gentechnisch veränderter Langkornreis aus den USA könnte zum Verkauf an die Verbraucher in die EU gelangt sein. Der niederländische Zoll stoppte eine Schiffsladung mit Reis, der in Deutschland und Großbritannien in die Geschäfte kommen sollte. Nach der Entdeckung von gentechnisch veränderten Reispflanzen in den USA hatte die EU einen Importstopp verhängt.
Der Reis werde derzeit untersucht, sagte ein Sprecher von EU-Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou am Donnerstag in Brüssel. Er könnte lange vor dem vergangene Woche verhängten Importstopp der EU verunreinigt worden sein. Laut Industriekreisen könne dies bereits im Januar oder noch früher geschehen sein.
Die EU könne nicht garantieren, dass keinerlei Genreis in die EU gelangt sei, betonte der Sprecher. Deshalb müssten die Mitgliedstaaten verdächtige Ware aus den USA selbst „umfangreich testen“. Nach der Entdeckung von gentechnisch verändertem Reis in den USA hatte die EU in der vergangenen Woche einen Importstopp verhängt. Langkornreis aus den USA darf nur noch mit dem Nachweis, das er kein Spuren von Genreis enthält, in die EU eingeführt werden.
Der in den USA entdeckte Genreis ist resistent gegen das von Bayer hergestellte Unkrautvernichtungsmittel Liberty Link. Das US-Landwirtschaftsministerium und Bayer hatten jedoch versichert, der Reis berge keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Im vergangenen Jahr exportierten die EU-Länder laut Kommission insgesamt 198.000 Tonnen Langkornreis aus den USA.