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Beitrag veröffentlicht im Juni 2009

Klimakiller

CBG Redaktion

26. Juni 2009, WILSTERSCHE ZEITUNG

Welches Kraftwerk kommt wirklich?

Investoren gehen offenbar auf Abstand: Getec und GDF Suez von Vorhaben abgerückt.

Die Realisierung von zwei der insgesamt drei geplanten Ansiedlungen von Kohlekraftwerken am Industriestandort ist fraglicher geworden. Während die Getec ihr Projekt im Bayer-Industriepark wieder abgeben will, hat GDF Suez (ehemals Electrabel) den Kauf des für Brunsbüttel notwendigen Kraftwerkblocks storniert.

Der Energie-Dienstleister aus Hannover, die Getec Energie AG, wollte im Industriepark - auf Steinburger Gebiet - ein 800-Megawatt-Steinkohlekraftwerk bauen (eine Milliarde Euro). Noch im Juli vergangenen Jahres verkündete man gut gelaunt die Unterzeichnung des Ansiedlungsvertrags mit der Bayer MaterialScience.

Doch die Wirtschaftskrise hat offenbar auch die Pläne der Getec erschüttert. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich der Energiehändler von dem Projekt verabschiedet. Stattdessen soll nun die bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, die zum europäischen Konzern der KPMG Europe LLP gehört, das Kraftwerksprojekt an potente Energieunternehmen wie Vattenfall oder RWE verkaufen.

Davon will die Getec auf Anfrage nichts wissen. Man wolle nicht jedes Marktgerücht kommentieren, so Unternehmenssprecherin Neele Gehrt. Dafür gestand sie immerhin ein, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber dem vergangenen Jahr verändert hätten. „Vor dem Hintergrund der augenblicklichen Wirtschaftskrise ist die Einwerbung von Industriepartnern schwieriger geworden.“ Dennoch gehe man davon aus, das Kraftwerksprojekt zu realisieren, so die Sprecherin weiter.

Derzeit befinde man sich im Genehmigungsverfahren. Ende des Jahres wolle man den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben. Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zur Absicht, das Projekt abzugeben. Im Gegenteil: Sollte eine offizielle Genehmigung der Behörden vorliegen, wäre es für einen Käufer wesentlich interessanter und wertvoller als zurzeit.

Bereits weit im Genehmigungsverfahren fortgeschritten ist die GDF Suez Energie Deutschland. Sie will nördlich des Elbehafens, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung auf der Südseite, ein Steinkohlekraftwerk (800 Megawatt) errichten. Allerdings gibt es von der Brunsbütteler Ratsversammlung noch keinen Satzungsbeschluss für den dann gültigen B-Plan Nr. 55. Das könnte auch noch dauern, da ein Gutachten der WIR-Fraktion die Rechtmäßigkeit des B-Plans in Frage stellt. Die Stadt hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben.

Derweil sieht es auch so aus, als wenn GDF Suez von dem Projekt in Brunsbüttel vorerst abgerückt ist. Deutliches Indiz dafür ist laut einem Marktexperten, dass der Konzern den Kaufauftrag für einen von insgesamt drei Kraftwerksblöcken beim Lieferanten Hitachi storniert hat. Gekauft werden sollen hingegen zwei Blöcke für die in Bau befindlichen Kraftwerke in Rotterdam und Wilhelmshaven.

Im Fall einer Genehmigung für das Brunsbütteler Projekt hätte man also keinen Kraftwerksblock. Dann auf einen anderen Anbieter umzusteigen, mache aus Synergieeffekten überhaupt keinen Sinn, so der Marktexperte gegenüber unserer Zeitung weiter. Die Firmenzentrale von GDF Suez in Berlin wollte dazu nicht Stellung nehmen.

Guter Dinge scheint allein die Tübinger Südweststrom zu sein, die zwischen Kernkraftwerk und Sava ein Steinkohlekraftwerk mit zwei Blöcken (je 900 Megawatt) errichten will. Seit Juni 2008 existiert ein rechtsgültiger B-Plan. Man habe den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgegeben und rechne mit einer ersten Teilgenehmigung Ende des Jahres, so Geschäftsführerin Bettina Morlok. Von Stefan Schmid

Kampagne gegen Kohlekraftwerke

Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 19. Juni 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antibaby-Pille: BAYER verschweigt Zahl der Todesfälle

Schweizer Behörde kündigt Überprüfung an / mindestens sieben Tote in Deutschland

Der Leverkusener BAYER-Konzern verschweigt der Öffentlichkeit die Zahl tödlicher Nebenwirkungen von Antibaby-Pillen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilte in der vergangenen Woche auf Anfrage mit, dass es in Deutschland zu „sieben Todesfällen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin“ gekommen sei. BAYER hingegen verweigert Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen, angeblich um „die Kundinnen nicht zu verunsichern“.

Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Das Ziel von BAYER ist es, Hormonpräparate weltweit als Standard-Verhütungsmittel zu etablieren, denn die Gewinne sind gigantisch. Der Konzern lässt negative Informationen in der Schublade verschwinden, um den Absatz nicht zu gefährden.“ Die CBG fordert eine Offenlegungs-Pflicht aller gemeldeten Nebenwirkungen sowie aller Anwendungsstudien.

Der BAYER-Konzern ist durch die Schering-Übernahme vor drei Jahren zum weltweit größten Anbieter von Verhütungsmitteln geworden. Auch die ehemalige DDR-Dopingschmiede Jenapharm, Marktführer für orale Kontrazeptiva in Deutschland, gehört mittlerweile zu BAYER. Allein mit der Produktgruppe Yasmin/Yaz machte das Unternehmen im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro.

Durch die Einnahme der „Pille“ wird das Risiko von Thrombosen, Schlaganfällen und Lungenembolien erhöht, darüber hinaus zählen Kopfschmerzen, Übelkeit und Depressionen zu den Nebenwirkungen. Besonders gefährdet sind Raucherinnen. In den BAYER-Werbekampagnen werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt. Das Marketing zielt zudem immer mehr auf „Lifestyle“-Anwendungen wie Behandlung von Hautunreinheiten und Gewichtsregulierung ab.

In der Schweiz sorgte Ende Mai ein Fernsehbeitrag über ein 16-jähriges Mädchen, das nach Einnahme von Yaz eine Lungenembolie erlitt und nun schwerbehindert ist, für Aufsehen. Die Schweizer Aufsichtsbehörde Swissmedic kündigte daraufhin eine Überprüfung aller zugelassenen Anti-Babypillen an. Im letzten Jahr schockierte der Tod der 24-jährigen Tanja Hayes, die Yasmin zur Behandlung von Akne eingenommen hatte, die australische Öffentlichkeit. Australische Gesundheitsbehörden geben die Zahl schwerer Nebenwirkungen von Yasmin seit 2003 mit 56 an.

Die Fachzeitschrift arznei-telegramm riet schon zur Markteinführung von Yasmin zu Zurückhaltung: „Bei dieser dürftigen Risikoinformation halten wir den Gebrauch von Petibelle und Yasmin, die offensichtlich den Lifestyle-Bereich abdecken sollen, für nicht begründbar“. Das Blatt machte auf die chemische Verwandtschaft des Inhaltsstoffes Drospirenon mit Spironolakton aufmerksam, dessen pharmakologische Verwendung nach Studien zum Krebsrisiko starken Auflagen unterliegt.

Immer wieder werden Werbeaussagen von BAYER verboten. Im vergangenen Herbst bezeichnete die US-Behörde Food and Drug Administration TV Spots für Yaz als „irreführend“. In den Werbefilmen werde suggeriert, Yaz könne zur Behandlung von prämenstruellen Beschwerden jeder Intensität eingesetzt werden, kritisiert die FDA. Dabei müsse das Präparat seine Wirksamkeit bei leichter Akne, Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen oder Reizbarkeit noch in klinischen Tests unter Beweis stellen. BAYER musste 20 Millionen Dollar für eine Aufklärungskampagne bezahlen.

Zur Bewerbung von Verhütungsmitteln sponsert der Konzern Internetforen, finanziert internationale Kampagnen wie den „Weltverhütungstag“, gibt Umfragen in Auftrag und startet Initiativen wie Family Planning International. Zudem fördert das Unternehmen Kongresse wie z.B. die Konferenz „Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung“, die sich jährlich mit dem Thema Familienplanung beschäftigt. Sogar die homepage www.Pille.com wird von BAYER betrieben.

weitere Informationen:
· Tagesanzeiger „Sieben Tote nach Einnahme der Pille Yasmin“
· BAYER in den USA verwarnt
· Artikel „Pharmamarketing von BAYER“
· Bewertung arznei telegramm

Die tageszeitung, 3. Juli 2009

Hormone mit Nebenwirkungen

Bittere Antibabypille

In der Schweiz untersucht die Arzneimittelaufsicht, ob die Antibabypille Yasmin nicht hinnehmbare Nebenwirkungen hat. Der Hersteller Bayer streitet ab, dass die Pille besonders gefährlich ist. VON LUTZ DEBUS

Yasmin, der Name dieses Verhütungsmittels klingt luftig-duftig und bedient feminin wirken wollende Sprachästhetik wie sonst nur Damenbinden und Yoghurtgetränke. So harmlos wie die Bezeichnung ist die Pille aus dem Hause der Bayer HealthCare AG aber nicht. Im vergangenen Monat wurde der Fall einer 16-jährigen Schweizerin aus Schaffhausen bekannt, die seit der Einnahme des Verhütungsmittels schwer behindert ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss.
Auf Nachfrage des in Zürich erscheinenden Tages-Anzeigers erklärte das für Arzneimittelsicherheit zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, dass seit Zulassung des Medikaments im Jahr 2000 in Deutschland insgesamt sieben Todesfällen mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin oder dessen Wirkstoffkombination in Zusammenhang gebracht werden. Dieser Umstand allerdings, so Ulrich Hagemann vom BfArM zur taz, sei kein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko speziell bei der Einnahme des Präparats Yasmin.
Sowohl Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch internationale Datenbankerhebungen würden den sogenanten niedrigdosierten oralen hormonellen Kontrazeptiva der dritten Generation, die seit Ende der 1990er-Jahre im Handel sind, kein höheres Gesundheitsrisiko bescheinigen, als dies bei älteren Präparaten bereits bekannt sei.
Die Gefahr, eine Venenthrombose zu bekommen, sei für Frauen, die jenes Präparat einnehmen, etwa anderthalbmal bis doppelt so hoch wie bei Frauen, die keine Pille nehmen. Also verschwindend gering, so der Schluss der deutschen Arzneiüberwacher in Bonn. Keine neuen Untersuchungen seien geplant, erklärt Ulrich Hagemann.
Anders reagiert die Medikamentenaufsicht in der Schweiz. Das staatliche Institut Swissmedic, so der Tages-Anzeiger, will nun die aktuellsten Daten und Studien sowie wichtige frühere Untersuchungsergebnisse zu Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Antibabypillen analysieren lassen.
Nicht nur in Bonn, auch im nahe gelegenen Leverkusen ist man sich sicher, dass von Yasmin keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Fast gleichlautend hört sich die Erklärung von Michael Diehl von Bayer HealthCare an: „Venenthrombosen oder Embolien sind selten bei Einnahme von niedrigdosierten oralen hormonellen Verhütungsmitteln.“ Die Gefährdung sei für Yasmin-Benutzerinnen sogar geringer als bei schwangeren Frauen.
Anders die Pharma-Kritiker. Die Fachzeitschrift arznei-telegramm riet schon bei der Markteinführung von Yasmin zur Zurückhaltung: „Bei dieser dürftigen Risikoinformation halten wir den Gebrauch von Petibelle und Yasmin für nicht begründbar.“ Das Blatt machte auf die chemische Verwandtschaft des Inhaltsstoffes Drospirenon mit Spironolakton aufmerksam, dessen pharmakologische Verwendung nach Studien zum Krebsrisiko starken Auflagen unterliegt.
Ein weiterer Kritikpunkt in der neu entflammten Diskussion um Yasmin ist die Marketingstrategie von Bayer. Yasmin, so verspricht die Werbung, helfe bei Akne, unreiner Haut und Problemen mit fülligem Haar. Lieber eine Lungenembolie als die Haare nicht schön, mag da so mancher Teenager denken. Dazu Ulrich Hagemann vom BfArM: „Wir entscheiden über die Zulassung eines Arzneimittels, nicht über deren Werbeaussagen.“

[Kohle] Kohlekraftwerk Krefeld

CBG Redaktion

Pressemitteilung des NUV vom 14.06.2009

Hat sich Trianel mit dem Kohlekraftwerk Uerdingen übernommen?

Bei der vertraglichen Abstimmung zwischen Trianel und der Stadt Krefeld mahnt der erfahrene Realpolitiker und Jurist Wilfrid Fabel an, dass eine Absicherung der Kohlekraftwerks-Modalitäten für den Fall einer Finanzie-rungsklemme oder Insolvenz von Trianel nicht gewährleistet ist. Eine Über-nahme des Projektes durch RWE oder EnBW wäre durchaus denkbar. Dieser Einwand von Herrn Fabel ist aus der Sicht des NUV sehr realistisch, da es eindeutige Hinweise dafür gibt, dass Trianel das Kraftwerksprojekt für 50 Millionen Euro an RWE veräußern wollte. Dies wurde von RWE dankend abgelehnt. Für Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein ist die Ablehnung aus mehreren Gründen sehr verständlich. Trianel ist ein junges Konkurrenzunternehmen für die großen Energiekonzerne und verfügt im Verhältnis zu den geplanten Projekten über wenig Kapital. Innerhalb des Trianel-Unternehmens haben sich verschiedene Projektgesellschaften wie die Trianel Power-Projektgesellschaft Kohlekraftwerk gegründet. Als GmbH`s , die man mit einem Eigenkapital ab 25 000 Euro gründen kann, tragen diese Gesellschaften z.B. im Verhältnis zum Projektrahmen von voraussichtlich 1,4 Milliarden Euro für das im Bau befindliche Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ein sehr kleines Risiko. In Lünen erfolgt die Fremdfinanzierung u.a. über die angeschlagene WestLB.

Dem kapitalarmen Konkurrenzunternehmen Trianel 50 Millionen Euro zu zahlen, macht aus der Sicht von RWE sicherlich keinen Sinn. Außerdem hat RWE mehrfach öffentlich bekundet, dass man wegen der wirtschaftlichen Risiken keine neuen Kohlekraftwerke mehr in Westeuropa bauen wolle. Diese Risiken sind die gestiegenen Kraftwerkskosten, die Kosten der Verschmut-zungsrechte im Emissionshandel ab 2013 und die zu erwartenden Kosten für eine zukünftige CO2- Abscheidung.

Der NUV vermutet, dass Trianel das Genehmigungsverfahren so hartnäckig gegen die Bürger durchpeitschen will, um einen möglichst hohen Preis bei einem eventuellen Projektverkauf zu erzielen.

Ulrich Grubert (1. Vorsitzender des NUV)
web-page: www.nuv-online.de

[Yasmin] Die Pille

CBG Redaktion

Berner Zeitung, 13. Juni 2009

Sieben Tote nach Einnahme der Pille Yasmin

Mehrere deutsche Frauen, die das Verhütungsmittel Yasmin geschluckt hatten, sind gestorben. In der Schweiz werden jetzt alle zugelassenen Antibabypillen überprüft.

Seit achteinhalb Jahren ist Yasmin in Deutschland zugelassen. Wie in der Schweiz, wo über 100‚000 meist junge Frauen das Verhütungsmittel täglich einnehmen, ist die Pille der Firma Bayer Schering auch in der Bundesrepublik ein Renner. Was der Öffentlichkeit bislang verschwiegen wurde: Seit der Zulassung Ende 2000 forderte das Präparat in Deutschland vermutlich sieben Opfer.

Sechs Frauen und ein Embryo starben
Durch TA-Recherchen werden diese Fälle nun publik. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt, dass Meldungen eingangen seien zu „sieben Todesfällen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin oder Wirkstoffkombination von Yasmin“. Weiter schreibt das Amt mit Sitz in Bonn: „Einer dieser Fälle bezieht sich auf den Tod eines Embryos in der sechsten Schwangerschaftswoche bei einer Frau, die unter Yasmin schwanger wurde.“
Von den sieben Todesfällen erfuhr die Behörde durch sogenannte Spontanmeldungen über „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ durch Pharmafirmen, Ärzte und Patienten sowie aus der Fachliteratur. Die Zulassungsstelle für Medikamente betont, dass es sich dabei um Verdachtsfälle handelt. „Ein Kausalzusammenhang“ sei „im Einzelfall nicht sicher belegt“. Bayer Schering sind die sieben Todesfälle ebenfalls bekannt. Aktiv darüber informiert hat der Pharmagrossbetrieb aber nicht. Vielmehr verweigerte die Pressestelle Antworten auf entsprechende Fragen und bestätigte die Angaben erst, als diese dem TA schriftlich vorlagen.
Hormonelle Verhütungsmittel erhöhen generell die Gefahr, dass Blutgefässe verstopfen. In seltenen Fällen führen diese Venenthrombosen zu lebensgefährlichen Lungenembolien und zu schweren Schädigungen. Wie jedes so wirksame Medikament birgt auch Yasmin ein winziges tödliches Restrisiko.

Bayer behält Todeszahlen für sich
Deshalb muss sich aber keine Frau ernsthaft Sorgen um ihre Gesundheit machen, sofern sie sich bei der Verschreibung des Medikaments von Fachleuten hat beraten lassen und über keine Risikofaktoren wie erhöhtes Alter, Übergewicht oder eine erbliche Vorbelastung verfügt. Nicht in Erfahrung bringen lässt sich bei Bayer, wie viele Todesfälle weltweit mutmasslich im Zusammenhang mit Yasmin stehen. Sprecherin Astrid Kranz sagt, solche Angaben würden die Kundinnen nur verunsichern. Sie verweist darauf, dass breit angelegte Studien gezeigt hätten, dass Yasmin nicht riskanter sei als andere Pillen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommt - gestützt auf dieselben Untersuchungen - zu gleichen Erkenntnissen.

Fünf Todesfälle in der Schweiz
In der Schweiz sorgte jüngst das tragische Schicksal mehrerer junger Frauen für Schlagzeilen, die nach der Einnahme von Yasmin schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Aufsehen erregte die Geschichte einer zuvor kerngesunden 16-jährigen Schaffhauserin, die seit der Einnahme des hierzulande meistverkauften Verhütungsmittels schwer behindert ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic will nun - wie es mitteilt - medizinische Experten die aktuellsten Daten und Studien sowie wichtige frühere Untersuchungsergebnisse zu Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Antibabypillen analysieren lassen. Im Herbst will Swissmedic über Untersuchungssresultate informieren. In der Schweiz starben seit 1990 mindestens fünf Frauen, nachdem sie mit fünf gängigen Präparaten hormonell verhütet hatten. In keinem der Todesfälle spielte Yasmin eine Rolle. Von Thomas Knellwolf.

Berner Zeitung, 28. Mai 2009

Schwerstbehindert - durch die Antibabypille

Nach Einnahme der verbreitetsten Antibabypille der Schweiz erlitt ein Teenager eine schwere Lungenembolie. Seither ist sie gelähmt.
Celine war 16 Jahre alt, Nichtraucherin, kerngesund und lebenslustig, als sie zum ersten Mal das Verhütungsmittel Yasmin einnahm. Vier Wochen später wurden Blutgefässe ihrer Lunge verstopft. Das Herz hörte auf zu schlagen, das Hirn wurde schwer geschädigt. Drei Monate lang hielten die Ärzte die junge Frau im Frühling 2008 künstlich im Koma. Seither ist nichts mehr so wie vorher. Celine kann nicht mehr sprechen, sie wird künstlich ernährt, sie scheint aber geistig alles mitzubekommen.
Donnerstag machte „10 vor 10“ die tragische Geschichte der bald 18-jährigen Schwerstbehinderten publik. Für involvierte Ärzte, Angehörige und für den Anwalt der Familie, die in der Fernsehsendung zu Wort kamen, besteht ein Zusammenhang zwischen der Einnahme des Verhütungsmittels und der bleibenden Schädigung. Die Herstellerfirma Bayer hingegen hält dies nicht für erwiesen. Gegenüber dem Rechtsvertreter der Familie machte sie schriftlich geltend: „Ob die Lungenembolie auf einer Einnahme unseres Präparats Yasmin beruht, ist nicht belegt.“ Trotzdem übernahm das Unternehmen - freiwillig und ohne Rechtspflicht - Celines Pflegekosten von rund 200‘000 Franken.
Schwere Folgen nicht selten
Unbestritten ist, dass viele neuere Antibabypillen ein markant höheres Thromboserisiko mit sich bringen. Dies bestätigt Swissmedic-Sprecher Joachim Gross. Über die vergangenen fünf Jahre seien beim Schweizerischen Heilmittelinstitut rund 50 Meldungen über Nebenwirkungen von Antibabypillen eingegangen - bei einer Dunkelziffer von 90 Prozent. Rund die Hälfte der Meldungen hätten Yasmin betroffen. Das ist viel, auch wenn das Medikament mit 20 Prozent Marktanteil das meistverkaufte chemische Verhütungsmittel der Schweiz ist.
Swissmedic-Sprecher Gross weist darauf hin, dass bei neuen Medikamenten wie Yasmin Nebenwirkungen häufiger gemeldet werden als bei älteren. Bayer betont, Studien „von unabhängigen Forschungsinstituten“ hätten ergeben, dass ihr Kassenschlager nicht riskanter sei als vergleichbare Produkte. Yasmin galt bei seiner Einführung als „Wunderpille der dritten Generation“, versprach sie doch gleichen Schutz wie ältere Mittel, aber ohne dick zu machen wie andere Präparate. Der grossen Hoffnung folgte bald Ernüchterung: 40 Frauen in Europa erlitten in den Monaten nach der Einführung des Medikaments Venenthrombosen. Eine 17-jährige Niederländerin und eine Dänin starben daran. Die Herstellerfirma sprach stets davon, dass die Anzahl Fälle lebensgefährlicher Gefässverstopfungen angesichts Hunderttausender Konsumentinnen gering sei. Für Celine, die nach wie vor in einer Rehabilitationsklinik lebt, kein Trost. Thomas Knellwolf

[Aspirin] Unlautere Werbung

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Juni 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Risiken verharmlost

Brasilien: Regierung verbietet unlautere Aspirin-Werbung

Das brasilianische Gesundheitsministerium Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA) hat mit sofortiger Wirkung eine Werbekampagne für das Schmerzmittel Aspirin verboten. Die vom BAYER-Konzern initiierte Kampagne Um mundo com menos dor („Eine Welt mit weniger Schmerz“) verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose die Risiken. Das Verbot umfasst Werbung in Zeitungen, Radio, TV und im internet. Die von BAYER geschaltete website www.umMundoComMenosDor.com.br wurde bereits vom Netz genommen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Aspirin ist ein hochwirksames Medikament, welches aber - anders als es die Werbung suggeriert - tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreift und mit teilweise schweren Nebenwirkungen verbunden ist. Wir verurteilen die Versuche von BAYER, das Präparat als Wunderpille zu vermarkten, und fordern die europäischen und US-amerikanischen Behörden auf, dem brasilianischen Beispiel zu folgen.“

BAYER unternimmt seit Jahren große Werbeanstrengungen im Bereich der lukrativen freiverkäuflichen Schmerzmittel. Ein hoher Aufwand ist gerade für Aspirin notwendig, da Generikahersteller den Wirkstoff für einen Bruchteil des Preises anbieten. In den USA startete BAYER die Kampagne Expect Wonders („erwarte Wunder), zu der auch die website www.WonderDrug.com gehört. Unter den Tisch gekehrt werden dabei die mitunter schweren, oftmals gar tödlichen Nebenwirkungen des Präparats.

Aspirin kann nicht nur Schleimhautreizungen hervorrufen, sondern auch Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen. In den USA sterben mehr Menschen an Aspirin-Nebenwirkungen als an HIV. Das New England Journal of Medicine spricht von einer „geräuschlosen Epidemie“, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnehmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs nicht kennen. Für die meisten Anwendungen stünden risikoärmere Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Bereits im Jahr 2000 beanstandete die US-amerikanische Behörde FTC eine Anzeigenserie für Aspirin, die den Eindruck erweckt hatte, dass gesunde Menschen durch eine regelmäßige Einnahme von Aspirin das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken können. Ein solcher Effekt ist jedoch nur bei Patienten mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. BAYER musste eine Million US-Dollar in eine Aufklärungskampagne investieren, die auf die Risiken des Schmerzmittels hinwies. In Deutschland warb Bayer nicht nur für die Behandlung von Erkältungen mit Aspirin, sondern fälschlicherweise auch für deren Prophylaxe – so auf Plakatwänden und kostenlos verteilten Postkarten, auf denen sich ein junges Paar nackt im Schnee wälzt.

Die Stellungnahme der Anvisa

Brasília, 9 de junho de 2009 - 11h30

Suspensas campanhas irregulares de medicamentos

Está suspenso em todo território nacional o concurso cultural „Um mundo com menos dor“, que promove o medicamento aspirina, fabricado pela empresa Bayer S/A. A determinação da Agência Nacional de Vigilância Sanitária (Anvisa), publicada no Diário Oficial da União desta terça-feira (9), proíbe, ainda, a veiculação do concurso em todos os meios de comunicação de massa, inclusive sites da internet.
A promoção do referido concurso apresentava irregularidades sanitárias. Após avaliação, a Agência identificou que o site estimulava/ induzia o uso indiscriminado do medicamento. Também foi suspensa pela Anvisa a campanha „Leve a vida sem dor“, do medicamento Anador, produzido pela Boehringer Ingelheim do Brasil Química e Farmacêutica Ltda. O site do medicamento apresentava as mesmas irregularidades do caso anterior e, ainda, não trazia frases de advertência obrigatórias e, também, as contra-indicações do medicamento.
Informações: Ascom/Assessoria de Imprensa da Anvisa

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
10. Juni 2009

CO-Pipeline: Inbetriebnahme endgültig stoppen!

„Ohrfeige für BAYER“ / Gefahrstoffe am Ort ihrer Verwendung produzieren

Der Umweltausschuss des Landtags NRW beschäftigt sich heute auf Antrag der Grünen erneut mit der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zu diesem Anlass einen endgültigen Stopp des Projekts.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende Mai entschieden, dass der Antrag der BAYER AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der Pipeline abgelehnt wird. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dies ist ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen und die über 100.000 Bürger, die sich gegen den Bau der Pipeline engagieren! Es ist eine Ohrfeige für BAYER, dass das Gericht dem Unternehmen nun sogar attestiert hat, die Sicherheitslage keineswegs verbessert, sondern verschlechtert zu haben“.
Jan Pehrke, ebenfalls im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, ergänzt: „Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts. Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss dringend erhalten bleiben!“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur jüngsten Hauptversammlung des Konzerns einen Gegenantrag eingereicht, in dem es heißt: „Warum baut BAYER nicht eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt. In dem Urteil hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“

Rheinische Post, 10.06.2009

Vor Beratung des Umweltausschusses

Erneuter Protest der Pipeline-Gegner

Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages hat sich am Mittwoch mit der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Bayer-Werken in Dormagen und Uerdingen beschäftigt. Pipeline-Gegner nutzten die Gelegenheit, um erneut gegen die CO-Röhre zu demonstrieren.
Nur eine kleine Gruppe Pipeline-Gegner fand am Mittwoch den Weg zum Landtag. Dort wiesen Anlieger der von der Pipeline durchzogenen Städte erneut auf die Gefahren der Gas-Röhre hin. „Die Allgemeinheit hat nichts von dieser Pipeline. Der einzige Profiteur ist Bayer und das hat dann nichts mehr mit Allgemeininteresse zu tun“, sagte Philipp Mimkes, der zum zweistündigen Protest vor den Landtag gezogen war.
Mit diesem Argument hatte Bayer seinerzeit ein Gesetz erwirkt, dass den Bau der CO-Leitung ermöglichte. Dieses Gesetz wurde von allen Parteien getragen und einstimmig verabschiedet.
Auch Düsseldorf-Gerresheim ist von der Pipeline betroffen. Uwe Koopmann von der Bezirksvertretung in Gerresheim sagt: „Die kommunale Politik ist eindeutig gegen die Inbetriebnahme der Pipeline. Auf Landesebene sind CDU und SPD aber dafür.“ Dieser Kurs sei schon etwas seltsam.
Der Umweltausschuss berät nun über Konsequenzen aus der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Darin hatten die Richter es dem Unternehmen untersagt, die Pipeline noch vor der Entscheidung über Klagen von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss in Betrieb zu nehmen. In ihrem Beschluss rügten die Richter Bayer, es habe durch Änderungen der Planung den Sicherheitsstandard der Leitung abgesenkt.
Mit einer entsprechenden Empfehlung könnte der Umweltausschuss das Gesetz erneut auf Landesebene auf die Tagesordnung bringen. „Die Parteien fahren nicht mehr den gleichen Kurs wie damals. Vielleicht gestehen sie den Fehler ja ein und heben das Gesetz zum Bau der Pipeline wieder auf“, sagt Mimkes.
Leitung ist rund 67 Kilometer lang
Die 67 Kilometer lange Leitung kreuzt zwei Mal den Rhein. Der größte Abschnitt verläuft durch den Kreis Mettmann. Das in Dormagen anfallende CO soll in Uerdingen vor allem für die dort angesiedelte Kunststoff-Produktion eingesetzt werden.

Infos zur Kampagne: http://www.cbgnetwork.de/1968.html

[Demo Krefeld] Demonstration Kohlekraftwerk

CBG Redaktion

NRZ, 8. Juni 2009

Friedlicher Aufmarsch der Kritiker

Gegen das geplante 750-Megawatt-Kohlekraftwerk der Unternehmen Trianel und Currenta auf dem Gelände des Chemieparks demonstrierten am Samstag auf dem Marktplatz in Uerdingen wie erwartet rund 1500 Menschen. An der Großkundgebung nahmen auch zahlreiche Kraftwerksgegner aus dem Duisburger Westen teil.
Die Redebeiträge bei der Kundgebung waren eine Abfolge der bekannten Kritiker-Argumente, während sich Trianel-Chef Martin Hector am angekündigten, rund 100 Meter entfernten Infostand der Betreiber mit einem eher gedämpften Interesse der Bürger begnügen musste.
„Kohlekraftwerke sind klimaschädlich, Kohlekraftwerke sind Klimakiller”, kritisierte die bei der Kundgebung wohl prominenteste Rednerin, die ehemalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn. „Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent reduzieren. Jedes der 20 in Deutschland geplanten neuen Kohlekraftwerke wird aber dazu führen, dass diese Ziele verfehlt werden.”

Höhn zur CCS-Technik: „Ein faules Versprechen”
Auch auf CO2-freie Kohlekraftwerke könne man nicht setzen, so Höhn weiter, denn die moderne CCS-Abscheide-Technik dieser Kraftwerkslinie werde nicht vor 2020 auf dem Markt sein. „Alle Experten sagen: Diese Technologie ist zu teuer, die Nachrüstung ist unbezahlbar.” Außerdem müsste das Kraftwerk in diesem Fall etwa 30 Prozent mehr Kohle verfeuern. „Damit verliert es aber seine Effizienz. Das heißt: Die CCS-Technik wird nicht kommen. Das ist ein faules Versprechen!”
Gas laute die Alternative der Kraftwerksgegner. „Wir wollen mit den Arbeitnehmern reden. Wir wollen keine Arbeitsplätze vernichten. Wir wollen eine saubere Alternative. Wer hier Arbeitsplätze sichern will, muss auf das Gas setzen.”
Ähnlich äußerte sich Gewerkschaftsvertreter Norbert Bömer (IG-Metall), zugleich Vorsitzender der Rheinhauser Initiative „Saubere Luft”. Seine Kollegen im Chempark und ihre Angst um den Standort könne er gut verstehen. Aber ein Gaskraftwerk sei eine gute Alternative. Bömer: „Daher gehören wir zusammen. Wir sollten nicht gegeneinander antreten.”
Ulrich Grubert, Vorsitzender des niederrheinischen Umweltschutzvereins: „Im Gegensatz zu einem Gaskraftwerk würde uns das Kohlekraftwerk über vier bis fünf Jahrzehnte hinweg mit Feinstaub, Schwermetallen, Radioaktivität und mit jährlich rund 4,4 Millionen Tonnen CO2 belasten. Gas- und Dampfturbinenkraftwerke nutzen bis zu 90 Prozent der im Gas enthaltenen Energie, Kohlekraftwerke nur maximal 60 Prozent.”
Grubert kündigte an: „Wir werden zigtausende Einwendungen einbringen, wir werden hart im Rahmen des Erörterungstermins mit einigen Gutachtern kämpfen, wir werden im Falle eines für die Betreiber Currenta und Trianel positiven Beschlusses klagen.”
Auf die gesundheitlichen Gefahren eines Kohlekraftwerks konzentrierte sich Dr. Bernd Kaufmann, Sprecher der Ärzteinitiative, der mehr als 100 Mediziner und Apotheker angehören: „In Krefeld besteht jetzt schon eine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft.” Der Feinstaubwert sei bis zum 4. Juni im Stadtgebiet bereits 30 mal überschritten worden - bei erlaubten 35 Überschreitungen im Jahr.
Dr. Kaufmann weiter: „Feinstäube und Schwermetalle tragen deutlich dazu bei, an Arteriosklerose und hohem Blutdruck zu erkranken. Diese Substanzen führen zu einer schlechteren Lungenfunktion besonders bei empfindlichen Personen. Die Rate an chronischen Bronchitäten und Lungenkrebs wird erhöht. Bei dem geplanten Steinkohlekraftwerk werden trotz Filteranlagen große Mengen Cadmium, Thallium, Arsen, Chrom, Nickel Quecksilber und Feinstäube freigesetzt. Die ganze Region ist betroffen.”
Der Mediziner weiter: „Der Chempark ist ein wichtiges Unternehmen für Krefeld, das viele positive Impulse für die Stadt gegeben hat. Aber wir sind der Meinung, dass gesundheitliche Belange auch in der Energiegewinnung und -produktion vorrangige Beachtung finden müssen. Daher lehnen wir als Ärzte den Bau dieses überdimensionierten Kohlekraftwerks ab”.
Mehrere Sprecher kritisierten die Informationspolitik der Betreiber sowie die Kehrtwende des Krefelder OB Kathstede und des Stadtrats, die sich nach anfänglichem Widerstand für den Bau der Anlage aussprechen.
Zwischen den Grußworten zahlreicher Bürgerinitiativen aus der Region marschierten die Demonstranten mit Fahnen und Plakaten durch die Uerdinger Innenstadt, skandierten Sprechchöre und verteilten Flugblätter. An der Spitze des Zuges wurde ein brennender Eisbär als sinnfälliges Symbol für den globalen Klimawandel mit geführt.
Die Polizei sprach nach der zweistündigen Großdemonstration von einem friedlichen und störungsfreien Verlauf.

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[Telepolis] Kooperation BAYER – Uniklinik Köln

CBG Redaktion

4. Juni 2009, Telepolis

Geheimnisvolle Partnerschaft

Seit Monaten versuchen mehrere Verbände, Details über einen Vertrag der Uni Köln mit der Bayer AG herauszubekommen. Nun bekommen sie Unterstützung

Ursprünglich sollte es eine einmalige Zusammenarbeit zwischen der Universität zu Köln und dem Pharmariesen Bayer werden. Inzwischen aber sorgt das Anfang vergangenen Jahres unterzeichnete Kooperationsabkommen für zunehmende Probleme. Denn rund zehn Verbände und studentische Gruppen fordern die Offenlegung des Kooperationsvertrages. Sie befürchten aus Konzerninteressen entstehende Nachteile für Forschung und Lehre. Wiegen wirtschaftliche Interessen zu schwer, könnte es sogar zu Gefahren für Patienten geben, die an medizinischen Versuchsreihen teilnehmen. Nun bekommen die Kritiker Rückendeckung aus dem Büro der Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Es gebe keine Gründe, den Kontrakt geheim zu halten, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Dabei hatte Andreas Pinkwart, „Minister für Innovation“ des Landes NRW, das Abkommen zwischen Universität und Unternehmen Ende März 2008 noch gelobt: Es sei die weitest reichende Kooperation, „die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Der FDP-Politiker Pinkwart ließ seine Freunde über die Zusammenarbeit bekunden, ?weil sie beide Seiten stärkt. Sie bedeutet darüber hinaus einen großen Gewinn für die Arzneimittel-Forschung in Nordrhein-Westfalen„.
Tatsächlich ist die Vereinbarung zur Pharmaforschung in ihrer Tragweite einmalig. In Kardiologie, Onkologie, Augenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde wollen die traditionsreiche Kölner Hochschule und das Bayer Teilunternehmen Bayer Health Care gemeinsam forschen. Ein Graduiertenkolleg soll bis zu dreijährige Promotionspfade in mehreren Wissenschaftsbereichen anbieten. Dabei wollen die Vertragsparteien nach Auskunft der Universität unter anderem Doktorarbeiten in der Toxikologie und Erkennung von Biomarkern unterstützen.

Wie weit gehen die Konzerninteressen?
Andernorts hält sich die Begeisterung, mit der das Abkommen seitens der CDU-FDP-Landesregierung begleitet wurde, in Grenzen. “Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien„, heißt es auf der Internetseite der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Der Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Aktivisten war im November vergangenen Jahres treibende Kraft bei der Initiative zur Veröffentlichung des Vertrags. In einem ersten offenen Brief an die Universität Köln formulierten die CGB und neun weitere Verbände sowie studentische Organisationen damals ihre Bedenken. Die Pressestelle der Hochschule hatte zuvor “aus rechtlichen Gründen„ jegliche Auskunft verweigert. Vertreter der Vertragsparteien befürchten bei einer Veröffentlichung des Kontrakts Wettbewerbsnachteile. Sie berufen sich deshalb auf das Betriebsgeheimnis des beteiligten Pharmakonzerns.
Gerade das macht die Kritiker der Zusammenarbeit stutzig. Ob der Interessenschutz für Bayer auch so weit gehe, fragten sie, dass negative Forschungsergebnisse nicht veröffentlicht werden. Auch die Publikation gescheiterter Experimente im Rahmen der privat-öffentlichen Zusammenarbeit könnte schließlich als betriebsschädigend eingestuft werden. Zudem wollten die Autoren des Briefes wissen, wem etwaige Neuentwicklungen am Ende gehören: der Universität oder dem Unternehmen.
Der Justitiar der Hochschule, Alexander May, ließ sich mit der Antwort Zeit. Erst Ende März dieses Jahres erhielten die Skeptiker der Zusammenarbeit eine Antwort. Zwar gab der Jurist nach Rücksprache mit der Medizinischen Fakultät der Uni Köln einige Details zu der “präferierten Partnerschaft„ mit Bayer bekannt. Im Detail antwortete er jedoch nicht auf den Fragenkatalog der Verbände. Schließlich, so Mai, räume das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW Institutionen ein Schweigerecht ein, die in Forschung und Lehre aktiv sind. Es bestehe daher keine Auskunftspflicht.

Büro der Datenschutzbeauftragten widerspricht
Falsch, urteilte das Büro der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Sokol. Zwar gebe es im genannten Gesetz die genannte Klausel. Dennoch folgte das Büro der Landesbeauftragten der Rechtsauffassung der Universität nicht. Der Vertragstext beziehe sich lediglich auf Regelungen zu organisatorischen Fragen, “die in keiner Weise einzelne Forschungsprojekte konkret festlegen oder inhaltlich bestimmen„. Die Universität zu Köln wurde deswegen um eine “ergänzende Stellungnahme" gebeten. Die so gestärkten Kritiker legten in einem zweiten offenen Brief Ende Mai nach. Es auch weiterhin zahlreiche offene Fragen zu Eigentumsverhältnissen, etwaigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns, Geheimhaltungspflichten und zum Verlauf klinischer Pharmastudien.
Der Streit hat eine weiter reichende Bedeutung: Es geht um die Frage, wie die öffentlichen Interessen bei einer Zusammenarbeit zwischen privaten Konzernen und von Steuern finanzierten Hochschulen gewahrt werden können. Vergangene Abkommen haben gezeigt, wie vertraglich fixierte Geheimhaltungspflichten die Freiheit von Forschung und Lehre einschränken können. In anderen Fällen wurden die öffentlichen Institutionen übervorteilt, etwa durch Vorabtretungspflichten möglicher Patentrechte.
Und schließlich weisen die Kritiker der Kölner Kooperation auf Gefahren für beteiligte Patienten hin. Jan Pehrke, Journalist und Mitglied im CBG-Vorstand, erinnerte auf der Jahreshauptversammlung des Leverkusener Konzerns Mitte Mai an die Aussage des britischen Prüfarztes und Chirurgen Stephen Karran, der Anfang der 1990er Jahre für Bayer Pharmastudien durchführte. Entgegen ärztlichem Rat habe das Unternehmen Probanden damals nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das dabei in Großbritannien getestete Markenantibiotikum Ciproxin (Ciprofloxacin) bei paralleler Einnahme anderer Wirkstoffe seine Effizienz verlieren kann. Bei mindestens einem Probanden sei es deswegen zu einer lebensgefährlichen Infektion gekommen. Die Autoren des offenen Briefes wollen deswegen auch wissen, ob die Forscher einen klinischen Versuch im Gefahrenfall nach eigenem Ermessen abbrechen können. Auf eine Antwort auf diese Frage warten sie noch. Harald Neuber

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