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Beitrag veröffentlicht im Mai 2009

[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse Information vom 28. Mai 2009

BVL genehmigt Einsichtnahme in Pestizid-Zulassungsunterlagen

Bienensterben durch BAYER-Pestizid Poncho / Der vollständige Bescheid

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einspruch der BAYER AG gegen die Veröffentlichung der Antragsunterlagen des Pestizids Poncho (Wirkstoff Clothianidin) zurückgewiesen, da ein „überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Studien besteht“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Verband daher Einsichtnahme in die Studien beantragt. Der Konzern kann die Veröffentlichung nun allenfalls mit einer Klage verhindern.

In dem Schreiben des BVL an BAYER heißt es u.a.: „Bei meiner Entscheidung habe ich die von Ihnen genannten Grundrechte 12 und 14GG berücksichtigt. Diese Grundrechte können jedoch bei Auskunftsanträgen nach dem Umweltinformationsgesetz (...) durchaus von anderen Belangen überlagert werden. Bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk nahm das Gericht einen solchen Einzelfall an. Ich habe in meinem Ausgangsbescheid ausführlich dargelegt, warum es sich bei dem Bienensterben im Frühjahr 2008 nach meiner Einschätzung um eine vergleichbare Konstellation handelt. (...) Abgesehen davon dürfte die Gefahrenlage entgegen Ihren Darlegungen fortbestehen. Die Entscheidung über die (Wieder-) Zulassung von Poncho steht noch aus. Bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Bewertung seinerzeit objektiv abgelaufen ist, durchaus von Relevanz.“

Nach dem großen Bienensterben im vergangenen Jahr durch das BAYER-Pestizid Poncho hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Strafanzeige gegen den Konzernvorstand eingereicht. Das Verfahren wurde jedoch kürzlich eingestellt, ohne dass der Zulassungs-Prozess untersucht worden wäre. Philipp Mimkes, Sprecher der CBG: „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Poncho waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Dennoch findet sich in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kein einziger Hinweis darauf, dass die Ermittler die von uns vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Umso wichtiger ist es, dass die Unterlagen nun unabhängig geprüft werden können.“

Durch Akteneinsicht konnte die CBG nachweisen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt untersucht hat, wie die Zulassung des Giftstoffs seinerzeit zustande gekommen ist. In der Akte fanden sich lediglich frei zugängliche Unterlagen wie Zeitungsberichte und Sicherheitsdatenblätter. Rechtsanwalt Harro Schultze, der die Coordination gegen BAYER-Gefahren in dem Verfahren vertritt, kommentiert: „Der Verdacht, dass die Zulassung von Poncho durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden.“

weitere Informationen

[Demo] Kohlekraftwerk stoppen

CBG Redaktion

DEMO GEGEN DAS KREFELDER KOHLEKRAFTWERK

Samstag, 6 Juni 2009 - 12.00 Uhr
VOR DEM RATHAUS KREFELD UERDINGEN, AM MARKTPLATZ 1

Trianel und Bayer planen in Krefeld den Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 1705 MW. Dieses Klimakiller-Kraftwerk ist nicht nur zur Energieversorgung des Chemie-Werks überflüssig, sondern würde obendrein den hiesigen Ausstoß des klimaschädlichen CO2 mehr als verdoppeln. Trotz angeblich moderner Filtertechnik würde zudem extrem gesundheitsschädlicher Feinstaub und ein giftiger Cocktail aus Blei, Quecksilber, Arsen und radioaktiven Substanzen unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Dagegen wehren wir uns!

Wir begrüßen u.a. auf der Bühne:
Klaus Brunsmeier, Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., stellv. Vorsitzender Bundesverband
Bärbel Höhn, MdB, ehemalige Umweltministerin NRW
Dr. Bernd Kaufmann, Ärzte- und Apothekerinitiative gegen Kohlekraftwerke
Josef Tumbrinck, Naturschutzbund Deutschland e.V., Vorsitzender Landesverband NRW

Initiatoren: BUND, Niederrheinischer Umweltschutzverein, campact, Deutsche Umwelthilfe, Coordination gegen BAYER-Gefahren, u.a.

Weitere Infos: http://nicht-verkohlen.de

NRZ vom 27. Mai 2009

Kraftwerk Krefeld - Initiativen rufen zur Großdemo auf

Gegen das geplante Kohlekraftwerk in Uerdingen sollen am Samstag, 6. Juni, bis zu 1500 Menschen auf die Straße gehen. Im Vorfeld machen die Kritiker erneut ihre Standpunkte deutlich.

Die Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks in Uerdingen rüsten zur Großdemo. 1000 Arbeitsstunden und 6000 Euro haben sie in den vergangenen vier Monaten in die Vorbereitung gesteckt, 1000 Plakate geklebt und 40 000 Infoblätter verteilt. Am Samstag, 6. Juni (12 Uhr), erwarten sie bis zu 1500 Teilnehmer vor dem Uerdinger Rathaus, 20 Organisationen sind dabei, zudem prominente Redner wie Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn.
„Wir lassen uns nicht verkohlen“ lautet der Titel der Großdemo, die vom Niederrheinischen Umweltverband (NUV) und der Rheinhauser Bürgerinitiative „Saubere Luft“ organisiert wird und als „friedlicher Bürgerprotest“ geplant ist. Sie soll vor allem zur Aufklärung beitragen, durch die Redebeiträge und Stände sollen sich Bürger in geballter Form informieren können.
Warum sich die Kritiker „verkohlt“ fühlen, das kann kaum einer besser deutlich machen als Ulrich Grubert. Der NUV-Vorsitzende ist das fachmännische Frontschwein an der Spitze der Kritiker-Phalanx, trat aus Protest sogar mehrfach in den Hungerstreik und ist, wie er selbst sagt, „als Physiklehrer gewiss kein Maschinenstürmer“. Die Argumentation von Bayer und Trianel in diversen Broschüren bringen den besonnenen Krefelder bei seiner Zahlenanalyse aber dennoch immer wieder in Wallung. Er spricht von „Halbwahrheiten“, von „Dingen, die schlichtweg gelogen sind“, und von einer „eindeutigen Verschleierungstaktik, um babylonische Verwirrung zu stiften“.

„Das ist für mich Irrsinn“
Die Kohle beispielsweise, die im Kraftwerk verfeuert werden soll und von der Bayer abstreite, dass sie auch durch Kinderarbeit gefördert wird, soll aus Kolumbien kommen - einem Land, wo Kinderarbeit im Bergbau noch selbstverständlich sei, so Grubert. Oder die von Trianel veröffentlichten Daten über das Kraftwerk. Die 750 Megawatt nennt Grubert „Augenwischerei“. Die Feuerungswärmeleistung liege bei 1705 MW. Und von denen werde nur 47 Prozent in elektrische Energie umgewandelt. Mit der Dampf-Kopplung komme die Anlage auf maximal 60 Prozent, „aber nur im Winter“, ist Grubert sicher. Der Rest gehe als Abwärme in den Rhein. „Wenn Kohle von Kindern in Kolumbien gefördert, mit dem Schiff nach Krefeld gebracht und dann die Hälfte davon verfeuert wird, um den Rhein aufzuheizen, dann ist das für mich Irrsinn“, resümiert Grubert.
Auch bei der immer wieder vorgebrachten Notwendigkeit von Kohlekraftwerken zur bundesweiten Versorgungssicherheit winkt er ab. Die entstehende Lücke durch den Atomausstieg sei Studien zufolge mit den bereits genehmigten Kraftwerken und dem Ausbau von erneuerbaren Energien zu schließen.
Bei der Großdemo hoffen die Veranstalter auch auf Unterstützung von außerhalb. „Mut macht uns besonders, dass vor zwei Wochen in Emden und vergangenen Samstag in Mainz die Bürgerinitiativen gegen dort geplante Kohlekraftwerke jeweils mehr als 3000 Menschen auf die Straße bringen konnten“, sagt Norbert Bömer, Vorsitzender der Rheinhauser Initiative. Er und Grubert haben auch in Mainz Flagge gezeigt. Beide sehen Chancen, dass die geplante Anlage in Uerdingen tatsächlich nicht gebaut wird.
„Wir gehen bis zum Prozess“
„Es gibt noch keine Genehmigung, die Antragsunterlagen sind noch nicht einmal offen gelegt. Und vor allem haben wir Zeit, die Trianel und Bayer nicht haben“, sagt Grubert. Das Projekt werde von Jahr zu Jahr teurer, die anfangs von Trianel bezifferten Kosten von einer Milliarde Euro seien überholt, das vergleichbare Kraftwerk in Lünen koste 1,4 Milliarden Euro. Die Großdemo sei jedenfalls nicht der letzte Schritt der Initiative. „Wir gehen bis zum Prozess“, sagt Grubert. Für das Klageverfahren rechnen die beiden Initiativen mit Kosten von 50 000 Euro. Entsprechende Prozesskonten haben die Kritiker längst eingerichtet.

CO Pipeline

CBG Redaktion

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung vom 26. Mai 2009

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

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NRZ, 26. Mai 2009

Bayer blitzt vor Gericht ab

Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf“, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche“ (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.“ Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.“
Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.“
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF

NRZ, 08.06.2009

Landrat begrüßt Signale von Bayer

Hendele ermutigt das Unternehmen, von der CO-Pipeline Abstand zu nehmen

Dass Bayer Medienberichten zufolge nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 26. Mai nun offenbar einen Rückzug aus dem CO-Projekt nicht mehr ausschließt, wurde im Mettmanner Kreishaus überrascht, aber mit umso größerer Befriedigung aufgenommen. „Das ist endlich einmal ein positives Signal aus dem Hause Bayer. Ich kann die Konzernleitung nur ermutigen, diesen Weg der logischen Konsequenz bis zum Ende zu gehen“, kommentiert Landrat Thomas Hendele die Nachricht und fügt hinzu: „Diese Einsichtsfähigkeit wäre auch der Bezirksregierung zu wünschen.“

Der Behauptung, der Pipeline-Stopp drücke dem Kreis Mettmann womöglich den Stempel der Industriefeindlichkeit auf, widerspricht Hendele mit Nachdruck: „Von einem industriefeindlichen Kreis Mettmann kann nun wahrhaftig nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Die kommunalen Entscheidungsträger und auch die Bürger im Kreis Mettmann identifizieren sich in hohem Grade mit den hier ansässigen Industrieunternehmen - das gilt auch für Bayer. Wenn allerdings Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, muss Widerstand nicht nur erlaubt sein, sondern ist aus meiner Sicht zwingend geboten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen da ihre Grenzen haben, wo die Sicherheit der Menschen bedroht ist.“

Im Übrigen habe sich Bayer die derzeitige Situation selbst zuzuschreiben. Hendele: „Hätte man am Anfang aller Überlegungen in einem transparenten und offenen Verfahren ernsthaft Alternativen für örtliche oder regionale Lösungen ohne eine CO-Pipeline geprüft, bräuchte man heute nicht mit dem Szenario einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu drohen.“ Susanne ZIMMERMANN

[Uni Köln] Uni Kooperationen

CBG Redaktion

26. Mai 2009

Verbände fordern: Kooperationsvertrag zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG veröffentlichen

NRW-Beauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde wegen Nicht-Offenlegung statt

Acht Verbände aus dem Gesundheitsbereich, darunter die BUKO Pharma-Kampagne, medico international, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern die Universität Köln auf, den im vergangenen Jahr geschlossenen Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG offen zu legen. Die Organisationen fürchten die Ausrichtung pharmakologischer Forschung an rein wirtschaftlichen Kriterien sowie die Nicht-Veröffentlichung negativer Studienergebnisse. Außerdem fordern die Verbände, dass staatliche Einrichtungen an den Ergebnissen gemeinsamer Forschung angemessen partizipieren. Hintergrund ist die Kooperation des Bayer-Konzerns mit der Kölner Universitätsklinik auf dem Gebiet der Pharma-Forschung, in deren Rahmen in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems gemeinsame Studien durchgeführt werden sollen.

Unterdessen teilte die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der vergangenen Woche mit, dass der Auffassung der Universität, wonach der Vertrag in einen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommenen Bereich falle, widersprochen werde (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2977.html).

Das heutige Schreiben der acht Organisationen im Wortlaut:

An das Justitiariat der Universität zu Köln
50923 Köln

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März, in dem Sie auf die Fragen unseres Offenen Briefes vom 18. November 2008 eingegangen sind. Mit diesem Brief hatten mehrere Organisationen gemeinsam um Auskünfte über die Kooperation der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG gebeten.

Wir freuen uns, dass Sie in Ihrem Schreiben weitergehende Informationen über die Kooperation geben, als bisher öffentlich zugänglich waren. Dennoch werden unsere Fragen in wichtigen Punkten nicht vollständig beantwortet. Auch die Bayer AG war in ihrer Hauptversammlung am 12. Mai nicht bereit, Fragen zu den Vertragsbedingungen zu beantworten. Gleichzeitig teilte uns die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit, dass „der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom Informationsfreiheitsgesetz NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird.“

Wir möchten Sie daher erneut um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

1. Eigentumsverhältnisse:
Wem gehören die Erfindungen, die im Rahmen der Kooperation geschaffen werden? Welchen Anteil erhält die Universität aus Gewinnen, die Bayer Healthcare mit Produkten aus der Kooperation erzielt?
Die Angabe „erhalten die Beteiligten .. eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes“ lässt keine näheren Rückschlüsse zu. Die Universität ist nicht „Arbeitnehmer“ von Bayer, sondern Partner in einer Forschungskooperation. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch die Universität eigene Mittel beisteuert, es wird Know-how und Infrastruktur der Universität genutzt. Deshalb sollte sie auch einen entsprechend definierten Eigentumsanteil haben. Hierzu führen Sie in Ihrem Brief aus: „Die Eigentumsverhältnisse richten sich nach der Sponsoreneigenschaft im Sinne von § 4 Abs. 24 AMG.“ Dort wird definiert „Sponsor ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt.“ Wir befürchten, dass dieser Paragraph im Sinne der Bayer HealthCare AG als alleinigem Sponsor ausgelegt wird.
Ihr Antwortschreiben vermittelt den Eindruck, dass alle Verwertungsrechte vollständig an Bayer HealthCare übergehen. Einer Mitsprache bei späteren Entscheidungen über die Verwertung der gemeinsam entwickelten Produkte wird damit von vorneherein die Basis entzogen. Da der Anteil der Universität an der Kooperation mit öffentlichen Geldern finanziert wird, dürfen die Produkte nicht völlig aus der öffentlichen Kontrolle entlassen werden.

2. Zeitpunkt der Zahlungen
Nach Ihren Angaben ist mit Zahlungen von Lizenzgebühren durch die Bayer HealthCare AG an die Universität „ab Vermarktungsbeginn“ zu rechnen. Das erscheint uns ungewöhnlich. Üblicherweise werden so genannte Milestone-Vereinbarungen getroffen: für bestimmte vorher festzulegende Ereignisse werden Zahlungen vereinbart, übliche Meilensteine in der Arzneimittelentwicklung sind zum Beispiel Abschluss der präklinischen Phase und Abschluss der klinischer Phase I bis III.

3. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten
Es wird an der Universität Köln kaum vermeidbar sein, dass von Bayer geförderte Forschungsbereiche mit solchen Bereichen zusammen arbeiten, die nicht von Bayer gefördert sind. Wie wird sichergestellt, das „Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten“ nicht die weitere Forschung am Institut einschränken? Wer hat das letzte Wort bzgl. der Veröffentlichungen? Darf Bayer „marktschädliche“ Äußerungen redigieren?

4. Klinische Studien
Die Feststellung, durch eine Ethikkommission sei ein ordentlicher Ablauf klinischer Studien gesichert, ist irreführend. Ethikkommissionen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen prüfen, ob eine geplante Studie gegen ethische Regeln verstößt. Sie haben keine Kontrollfunktion für den Ablauf der Studie.
Wir halten es für notwendig, dass eine Bewertungsinstanz prüft, ob die in klinischen Studien am Menschen zu testenden Produkte notwendig sind und einen therapeutischen Mehrwert gegenüber existierenden Behandlungen erwarten lassen. Es muss vermieden werden, dass aus kommerziellen Gründen unnötige Studien durchgeführt werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass alle Ergebnisse der Studien veröffentlicht werden. Damit soll ein publication bias vermieden werden, der (z.B. aus kommerziellen Gründen) dazu führt, dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden, negative Ergebnisse jedoch nicht.
Außerdem bitten wir Sie darzulegen, ob Uni-Forscher frei über den Abbruch einer Studie entscheiden dürfen, wenn sie die Gesundheit der Proband/innen gefährdet sehen, oder ob der Kooperationspartner Bayer das letzte Wort hat.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, halten aufgrund der vorliegenden Informationen eine Nachbesserung der Verträge in den benannten Punkten für notwendig. Medizinische Forschung darf nicht durch Kapitalinteressen gesteuert werden. Ihre Ausführungen vom 30. März lassen befürchten, dass die öffentlichen Interessen bei den Eigentumsverhältnissen an gemeinsamen Erfindungen nicht ausreichend berücksichtigt sind. Wir fordern, dass die Universität Miteigentümerin an den Erfindungen bleibt. Eine umfassende Klärung der aufgeworfenen Fragen liegt im öffentliche Interesse und ist nur mit Kenntnis der Originalverträge möglich. Deshalb fordern wir nochmals eine vollständige Offenlegung der Verträge.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christian Wagner-Ahlfs, BUKO Pharma-Kampagne
Dr. Thomas Schulz, Vorstand Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
Philipp Mimkes, Vorstand Coordination gegen BAYER-Gefahren
Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ)
Dr. Werner Rügemer, Vorstand Business Crime Control
Bernd Eichner, medico international
Kritische Medizinstudierende an der Universität Köln
Gesundheitsladen Köln

Alle Informationen zur Kampagne

[Uni Köln] Kooperation BAYER – Uniklinik Köln

CBG Redaktion

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde statt

alle Informationen zur Kampagne

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erhielt am 20. Mai einen Bescheid der NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, in welcher der Beschwerde gegen die Nicht-Offenlegung des Vertrags zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG stattgegeben wird.
Das Schreiben im Wortlaut:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) — Zugang zu der zwischen der Universität zu Köln und Bayer HealthCare getroffenen Rahmenvereinbarung

Sehr geehrter Herr Mimkes,

wir teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung des Vertragstextes der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom IFG NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird. Der Vertragstext, dessen Inhalt Ihnen durch die Universität im Wesentlichen stichwortartig wiedergegeben wurde, bezieht sich auf Regelungen zu organisatorischen Fragen, die in keiner Weise einzelne Forschungsprojekte konkret festlegen oder inhaltlich bestimmen. Die Rahmenvereinbarung enthält vielmehr Regelungen die von der Universität zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe, eine Zusammenarbeit mit Bayer so zu gestalten, dass der Forschungs- und Lehrauftrag der Hochschule nicht beeinträchtigt wird.

Somit war der Auffassung der Universität zu widersprechen und darzulegen, welche Gesichtspunkte bei der Frage des Informationszuganges zu erwägen sind. Insbesondere gehört hierzu die Prüfung, ob Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare unzulässigerweise durch Einsichtnahme offenbart würden. Gegebenenfalls muss das Unternehmen noch angehört werden. Die Universität zu Köln ist um ergänzende Stellungnahme gebeten worden.

Sobald die Stellungnahme hier vorliegt, wird eine abschließende Bewertung vorgenommen, von der Sie unaufgefordert unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
(Horst Dressler)

Dienstgebäude und Lieferan-schnft:
Kavalleriestraße 2 - 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 Telefax 0211 38424-10 poststelle@ldi nrw.de www.ldi.nrw.de

attac

CBG Redaktion

Pressemitteilung von Attac Deutschland
Düsseldorf / Frankfurt am Main, 12. Mai 2009

Attac wirft Bayer unsoziale und umweltfeindliche Unternehmenspolitik vor

Lohnkürzungen trotz Rekordgewinnen / Gen-Reis gefährdet Gesundheit

Aus Anlass der Bayer-Hauptversammlung am heutigen Dienstag in Düsseldorf hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac dem Konzern eine unsoziale und umweltfeindliche Unternehmenspolitik vorgeworfen. „Trotz der schön klingenden Beteuerungen in den Hochglanzbroschüren des Konzerns findet sich bei Bayer von nachhaltigem Wirtschaften keine Spur. Kurzfristige Gewinne für die Aktionäre haben für den Vorstand weiterhin Vorrang – auf Kosten von Mensch und Umwelt“, sagte Thomas Eberhardt Köster von Attac Düsseldorf, der am Dienstag bei der Bayer-Hauptversammlung sprach.

Laut Geschäftsbericht war 2008 das erfolgreichste Jahr in der Geschichte von Bayer. Trotz der bereits aufziehenden Wirtschaftskrise konnte der Konzern einen Gewinn von 6,9 Milliarden Euro einfahren. Zur gleichen Zeit sanken die Gehälter der Konzernmitarbeiter, unter anderem weil ihnen eine Arbeitszeitverkürzung ohne Entgeltausgleich aufgezwungen wurde. Zudem strich der Konzern an seinen inländischen Standorten im vergangenen Jahr 1.700 Stellen. Dennoch will der Vorstand eine Rekord-Dividende von insgesamt 1.070 Millionen Euro an die Aktionäre ausschütten.„Statt die Super-Gewinne in die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Produkte und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu investieren, setzt Bayer nach wie vor auf eine kurzsichtige Unternehmenspolitik im Namen des Shareholder Value“, stellte Thomas Eberhardt-Köster fest. Dies stehe in krassem Gegensatz zu der Behauptung des Konzerns, „Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement“ seien gleichrangige Ziele innerhalb seiner Unternehmenspolitik; Bayer wolle „den Menschen nützen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen“. (Bayer-Publikation „Namen, Zahlen, Fakten 2009, 2010“, Seite 2 und 3).

Was von dem angeblichen Engagement des Bayer-Konzerns für Mensch und Umwelt zu halten ist, zeigt nach Ansicht von Attac auch die Ignoranz des Pharma-Riesen gegenüber den Gesundheitsgefahren, die von seinem Gen-Reis ausgehen. Bayer bemüht sich derzeit um eine Importzulassung bei der EU für seinen Gen-Reis LL62. LL62 ist derart genetisch verändert, dass er resistent gegen ein hochgiftiges Unkrautvernichtungsmittel von Bayer mit dem Wirkstoff Glufosinat ist. Dazu Jutta Sundermann vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis: „Bayer weiß, dass die gentechnische Manipulation an einer der wichtigsten Nahrungspflanzen der Welt, dem Reis, die Ernährungssicherheit der Zukunft gefährden kann. Der manipulierte Reis soll im Paket mit Bayers Gift, das den zynischen Namen Liberty trägt, die Konzernbilanz aufmöbeln. Dabei ist bekannt, dass Glufosinat die Gesundheit der Landarbeiter schädigt.“ Ein ähnlicher Reis von Bayer mit derselben Resistenz hatte 2006 zu einem weltweiten Gen-Reis-Skandal geführt. Allein in Deutschland kosteten die Rückrufaktionen zehn Millionen Euro. Für den Schaden kam Bayer nicht auf.

Für Rückfragen:
· Thomas Eberhardt-Köster, Attac Düsseldorf, Tel. 0172-248 8059.
· Jutta Sundermann, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175-8666 769

[Primodos] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Mai 2009

BAYER Hauptversammlung: Medikamenten-Opfer fordern Entschuldigung und finanzielle Kompensation

Fehlbildungen durch Hormonpräparat Primodos / Schering bot in den 70er Jahren Vergleich an

In der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG in Düsseldorf fordern englische Medikamenten-Opfer eine Entschuldigung des Konzerns sowie finanzielle Kompensation. In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende von Kindern schwere Fehlbildungen durch einen Schwangerschaftstest auf Hormonbasis erlitten. Das weltweit von der Firma SCHERING unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebene Präparat führte zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten, Nierenschäden und anderen Geburtsschäden.

Karl Murphy aus Liverpool, der seit seiner Geburt schwere Behinderungen hat, in der heutigen Versammlung: „Mein Leben wurde durch zwei Tabletten zerstört. Warum hat SCHERING das Medikament Primodos auf dem Markt belassen - trotz zahlreicher Hinweise auf erhöhte Missbildungsraten? Ich fordere BAYER als den heutigen Besitzer von SCHERING auf, einzugestehen, dass damals ein Fehler gemacht wurde. Es ist überfällig, dass die Firma auf die Opfer von Duogynon und Primodos zugeht.“

Valerie Williams, Vorsitzende des Betroffenen-Verbands ASSOCIATION FOR CHILDREN DAMAGED BY HORMONE PREGNANCY TESTS, ergänzt: „Seit 40 Jahren erleben wir die Leiden unserer Kinder. Ich möchte Sie, liebe Aktionäre und auch Sie im Vorstand fragen, wie Sie sich fühlen würden, wenn Ihr Kind wegen eines Hormonpräparats schwerwiegende Behinderungen erlitten hätte? Tausende von Eltern in aller Welt warten auf eine ehrliche Aussage von BAYER SCHERING zum Thema Primodos und auf eine Entschuldigung“. Die Firma SCHERING hatte Valerie Williams im Jahr 1978 - vier Wochen vor Gründung des Betroffenen-Verbands - ein Vergleichsangebot unterbreitet. Williams lehnte das Angebot wegen der damit verbundenen Schweigepflicht ab.

Bereits Ende der 60er Jahre schrieben zwei medizinische Berater der britischen SCHERING-Tochter einen Brief an die Firmenzentrale in Deutschland und warnten vor den Risiken von Primodos. In dem von der Zeitung Sunday Times veröffentlichten Brief heißt es wörtlich: „Wir müssen bezüglich des möglichen Zusammenhangs von Primodos und Geburtsschäden zu einer Lösung kommen. Als Hersteller ist es unsere moralische Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.“ Trotzdem stellte das Unternehmen den Verkauf des Mittels in Deutschland erst 1981 ein.

Die Ärztin Isabel Gal hatte schon 1967 festgestellt, dass Mütter missgebildeter Kinder zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests verwendet hatten. Eine Studie des ROYAL COLLEGE OF GENERAL PRACTITIONERS zeigte 1969, dass Hormontests zu einer höheren Wahrscheinlichkeit von Fehlgeburten führten. Der Studienleiter empfahl ein sofortiges Verbot solcher Tests. Die französische Firma Roussel, die ein ähnlich wirkendes Präparat herstellte, stellte noch im selben Jahr die Produktion ein. SCHERING hingegen beließ Primodos auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen von Dr. Claus Newman, einem bekannten britischen Pädiater, sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan.

Die Firma SCHERING, Weltmarktführer für Kontrazeptiva, wurde 2006 von BAYER übernommen. Duogynon/Primodos enthielt die selben Hormone, die heute in geringerer Konzentration als Antibaby-Pille verkauft werden. Kritiker vermuten, dass die jahrelangen Warnungen vor hormonellen Schwangerschaftstests in den Wind geschlagen wurden, um negative Publicity für Kontrazeptiva zu vermeiden.

Valerie Williams aus London sowie der 36-jährige Karl Murphy aus Liverpool reisen auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren nach Deutschland. An der Hauptversammlung nehmen neben Tausenden von Aktionären auch Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns teil.

Ausführliche Informationen und die vollständigen Redetexte

Generika

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2009
Ärzte ohne Grenzen

Ärzte ohne Grenzen fordert Bayer AG auf, lebenswichtige Generika-Produktion für ärmere Länder nicht zu behindern

Berlin/Düsseldorf. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG fordert Ärzte ohne Grenzen das Unternehmen auf, ihre Klage gegen die indische Arzneimittelzulassungsbehörde zurückzuziehen. Seit Ende 2008 läuft ein Verfahren, das die Zulassung von Generika in Indien behindern könnte. Sollte sich die Bayer AG durchsetzen, sieht Ärzte ohne Grenzen Probleme, ärmere Länder mit lebensnotwendigen und kostengünstigen Generika zu versorgen, wie z. B. Medikamenten gegen HIV/Aids.

In der indischen Hauptstadt Neu-Delhi steht die Bayer AG in dem Gerichtsverfahren der indischen Arzneimittelzulassungsbehörde, der indischen Vereinigung der Krebspatienten und der indischen Pharmafirma Cipla gegenüber. Die Bayer AG klagt gegen die Zulassung eines Generikums des Krebsmedikaments Sorafenib (Handelsname Nexavar) in Indien. Als Patentinhaber des Krebsmedikaments verlangt die Bayer AG, dass ein Generikum nicht zugelassen werden darf, wenn es ein Patent auf den Wirkstoff gibt. Dies soll unabhängig davon gelten, ob gegen das Patent Einspruch erhoben wurde.
Bisher werden die Generika in Indien zugelassen, wenn sie die Ansprüche an Wirksamkeit und Verträglichkeit erfüllen, unabhängig davon, ob sie auf patentierten Wirkstoffen basieren. Erst wenn der Originalhersteller eine vermeintliche Patentverletzung seines Produkts vermutet, folgen juristische Schritte. Die Bayer AG will mit Ihrem Verfahren die Arzneimittelbehörde der patentrechtlichen Kontrollinstanz vorschalten und damit die Beweispflicht umkehren.
Sollte sich die Bayer AG bei diesem Gerichtsverfahren durchsetzen, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Position der Generika-Industrie in den derzeit laufenden Patentauseinandersetzungen um HIV/Aids-Medikamente massiv schwächen würde. „Wenn die Bayer AG gewinnt, wird die Produktion von Generika bei rechtlich unwirksamen Patenten um Jahre verzögert, da unter anderem das langwierige Zulassungsverfahren erst beginnen kann, nachdem das Patentverfahren abgeschlossen ist“, betonte Leena Menghaney, Juristin der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Neu-Delhi.
Ärzte ohne Grenzen behandelt weltweit mehr als 140.000 Menschen mit antiretroviralen Medikamenten gegen HIV/Aids. Die große Mehrheit davon stammt aus indischer Generika-Produktion. „Millionen HIV-Infizierte können nur durch kostengünstige indische Generika überleben. Es ist ethisch nicht vertretbar, diese Quelle einzuschränken. Die Bayer AG muss ihre Klage zurückziehen“, sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin.
Ärzte ohne Grenzen und andere Hilfsorganisationen sind auf günstige Generika angewiesen. Ohne diese würden Projekte von Ärzte ohne Grenzen um ein Vielfaches teurer und deutlich weniger Menschen könnten behandelt werden.
Aids
acquired immune deficiency syndrome: erworbenes Immunmangelsyndrom
Generika
Sogenannte Nachahmermedikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten wie patentgeschützte, aber meist teurere Originalpräparate.

Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin, und Leena Menghaney, Ärzte ohne Grenzen in Indien, stehen für Interviews zur Verfügung.

alle Infos zur Hauptversammlung

Portugal

CBG Redaktion

Presse Information
11. Mai 2009

Rede in morgiger BAYER-Hauptversammlung in Düsseldorf

Pharma-Korruption: ehemaliger BAYER-Mitarbeiter packt aus

Alfredo Pequito arbeitete jahrelang als Pharmareferent für Bayer Portugal. Als er seine Arbeit aufnahm, wurde er von Bayer darauf aufmerksam gemacht, dass ihm zur „Verkaufsförderung“ hohe Summen zu Verfügung stünden. Hiermit sollten Urlaubsreisen, Elektrogeräte und Geldgeschenke finanziert werden, um das Verschreibungsverhalten von Ärzten zu beeinflussen.

Auch waren die medizinischen Berater von Bayer dazu angehalten, Dossiers über Ärzte anzufertigen, die u.a. die Zahl der Kinder, Hobbies, politische Einstellung und sogar sexuelle Vorlieben enthielten. Pequito deckte zudem auf, dass das Unternehmen in Portugal klinische Tests durchführte, die bei den Gesundheitsbehörden nicht angemeldet waren. Hierbei kam es zu Todesopfern. Da Pequito die schwarzen Kassen des Konzerns nicht nutzte, wurde er von Bayer gefeuert.

Alfredo Pequito wird in der morgigen Hauptversammlung der Bayer AG in Düsseldorf eine Offenlegung aller korrupten Praktiken fordern: „Ich möchte den Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning fragen, ob er weiterhin Korruption und Bestechung bei seinen ausländischen Tochterfirmen toleriert. Welche Konsequenzen hat die Firma Bayer daraus gezogen, dass sie in Portugal der Korruption überführt wurde?“, so Pequito. „Warum versucht Bayer, Ärzte und Apotheker zu kaufen? Vertraut Bayer seinen Produkten nicht und greift deswegen zu solchen Verkaufsmethoden?“.

Eine Anzeige von Pequito führte zu umfangreichen Untersuchungen der portugiesischen Staatsanwaltschaft. Demnach verwandte Bayer zwischen fünf und zehn Prozent des Pharma-Umsatzes für korrupte Praktiken. Durch enge Verbindungen zur portugiesischen Politik gelang es BAYER jedoch, nur zu kleineren Geldstrafen verurteilt zu werden.

Gegen Pequito wurden bereits mehrere Anschläge verübt, er steht seitdem unter Polizeischutz. Er reist auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren nach Deutschland. An der Hauptversammlung nehmen neben Tausenden von Aktionären auch Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns teil.

Vor und während der Versammlung steht Pequito für Interviews und Rückfragen zu Verfügung (pequito.alfredo@gmail.com).

weitere Informationen:
=> Artikel “BAYER-Gate und kein Ende“: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2001/SWB_04_01/Bayer-Gate_Portugal/bayer-gate_portugal.html

=> Interview mit Alfredo Pequito

=> Artikel Expresso Eight deaths force the cancellation of a trial of Bayer’s drug

=> im Jahr 2000 gab es einen Aschlag auf Pequito, hierzu ein Artikel des Guardian.

=> Ein Brief von 2007 an den portugiesischen Generalstaatsanwalt

[Institute] Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Mai 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Katastrophale Sicherheitslage in US-Bayerwerk in der Kritik

Nicht-Entlastung des Vorstands in morgiger Hauptversammlung gefordert / US-Kongress: Explosion in Institute hätte „Desaster von Bhopal in den Schatten stellen können“

Kritische Aktionäre fordern in der morgigen BAYER-Hauptversammlung aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage im US-Werk Institute die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Fabrik gilt als „Schwester-Werk“ der Anlage in Bhopal, aus der 1984 rund 30 Tonnen der Chemikalie MIC austraten, wodurch über 10.000 Menschen den Tod fanden.

Im vergangenen Jahr war es in Institute zu einer schweren Explosion gekommen, bei der zwei Mitarbeiter starben und tonnenweise Chemikalien austraten. Ein vom US-Kongress einberufener Untersuchungs-Ausschuss kam Ende April zu dem Ergebnis, dass die Region nur knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt ist. Wörtlich heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Die Explosion war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen schwerer Rückstandsbehälter 15 Meter durch die Luft flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den nahen MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

Nach der Explosion hatten BAYER-Sprecher zunächst behauptet, dass die Tanks mit tödlichen Gasen wie MIC und Phosgen in einem anderen Teil der Fabrik untergebracht seien. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein überirdischer Behälter befindet, der sieben Tonnen MIC enthielt. Institute ist die einzige Fabrik in den USA, in der große Mengen MIC produziert und gelagert werden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist genug mit den ewigen Beschwichtigungen! Wir haben bereits in der letztjährigen Hauptversammlung – vier Monate vor der tödlichen Explosion! - auf die mangelnde Sicherheit im Werk Institute hingewiesen. Nun hat die Realität unsere Befürchtungen weit übertroffen. Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen vor Ort fordern wir, dass BAYER endlich auf MIC- und Phosgen-freie Verfahren umstellt“. In den deutschen Fabriken kommt BAYER in der Pestizidproduktion seit langem ohne MIC-Tanks aus.

US-Manager von BAYER hatten in der Anhörung des Kongress unter Eid zugeben müssen, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu mißbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage abzuwürgen. Das Unternehmen hatte Tausende von Dokumenten als sicherheitsrelevant eingestuft, um diese der Untersuchung zu entziehen. Der US-Kongress kam zu dem Ergebnis, dass sich „BAYER an einer Geheimhaltungskampagne beteiligte. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtige und irreführend informiert.“

Die Erschütterungen bei der Explosion waren in einem Umkreis von 15 Kilometern zu spüren, Tausende Anwohner durften über Stunden ihre Häuser nicht verlassen. Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA stellte in einer Untersuchung des Störfalls 13 schwere Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen, darunter “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ fest.

„Hochgefährliche Stoffe wie Phosgen oder MIC haben in der Massenproduktion nichts verloren – schon gar nicht in der Nähe der Wohnbevölkerung. Vorstand und Aufsichtsrat von BAYER haben keine Schritte zur Verbesserung der Sicherheitslage in Institute und zur Aufklärung der Öffentlichkeit unternommen und dürfen daher morgen nicht entlastet werden“, so Philipp Mimkes weiter.

weitere Informationen:
· der offizielle Gegenantrag zur Hauptversammlung
· Untersuchungsausschuss des US-Kongress
· New York Times „ Chemical Company Withheld Information About Explosion”
· Materialsammlung zum Thema (engl)

[Bayer HV] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Mai 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Proteste zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai

im Fokus: Bienensterben durch BAYER-Pestizide, Störfälle, Hintergründe der aktuellen Wirtschaftskrise, die CO-Pipeline, Schmiergeldzahlungen im Pharmabereich und Fehlbildungen durch Hormonpräparate

Zahlreiche Initiativen kündigen Proteste zur Hauptversammlung der BAYER AG am Dienstag in Düsseldorf an. Mehr als ein Dutzend Redner wird in der Versammlung auf die Kehrseite der Geschäftspolitik von BAYER hinweisen und die Nicht-Entlastung des Vorstands fordern.

Schwerpunkte der Aktionen sind der Widerstand gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW, die Verantwortung von Banken und Konzernen für die Wirtschaftskrise, der Protest gegen neue Kohle- und Müllkraftwerke in den BAYER-Werken Krefeld und Dormagen, das von dem Pestizid Poncho verursachte massive Bienensterben, schwere Sicherheitsmängel in amerikanischen BAYER-Werken sowie die Kritik an gentechnisch verändertem Saatgut.

Auch aus dem Ausland werden Aktionsgäste erwartet:

· Tausende von Kindern erlitten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch ein Hormonpräparat der Firma Schering (heute ein Teil von BAYER). Karl Murphy und Valerie Williams, Betroffene aus England, werden in der Versammlung eine Entschuldigung des Konzerns sowie Wiedergutmachung fordern.

· Alfredo Pequito aus Portugal arbeitete in den 90er Jahren für BAYER Portugal. Da er sich an Schmiergeldzahlungen an portugiesische Ärzte nicht beteiligen wollte, verlor er seine Stelle. Seine Enthüllungen lösten in Portugal einen Skandal aus, der landesweit zu Konsequenzen im Gesundheitsbereich führte.

Alle Redner stehen vor den Messehallen zwischen 8.30 und 10 Uhr sowie während der Hauptversammlung für Interviews und Fotos zu Verfügung.

Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren eingereichten Gegenanträge sowie weitere Infos

Messe Düsseldorf, Eingang Nord (Halle 8a und 8b)
Dienstag, 12. Mai, ab 8.30 Uhr
Wegbeschreibung unter http://www.hv2009.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Stopp der Bayer–CO-Pipeline
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW

Pressemitteilung vom 08. Mai 2009

Aktionsmonat Mai 2009 - nach dem Protestfeuer zum 1. Mai - jetzt die Demo zur Bayer-Aktionärsversammlung am 12.Mai !

Das Protestfeuer gegen die Willkür von BAYER und der Landesregierung am 1. Mai hat von den Höhen Erkraths aus bis in die Landeshauptstadt Düsseldorf und auch in die Bayer-Zentrale nach Leverkusen geleuchtet.

In Hilden hat die Familienheimsiedlung am Lehmkuhler Weg e.V. am 7. Mai 2009 auf der Grünfläche Richrather Straße / Salzmannweg einen Baum des „Nichtvergessen“ gepflanzt.

Wenn Bayer-Chef Werner Wenning am 12. Mai 2009 die Versammlung seiner Aktionäre eröffnet, werden wir viele von ihnen bereits ab 8 Uhr vor dem Tagungsort – der Messehalle 8a in Düsseldorf – mit Plakaten und einem eigenen „Aktionärsbrief“ über sein misslungenstes Projekt informiert haben.

Unsere Botschaft dort: „Wirtschaftliche Vernunft und gesellschaftlicher Dialog statt Gift-Pipeline als BMS - Dogma“.

Da wird sich Wenning nicht nur unseren kritischen Fragen stellen müssen. Auch renditeorientierte Aktionäre möchten erfahren, weshalb Wenning der CO-Pipeline weiter Image, Geld und Innovation seines Unternehmens opfert.

Vor dem Eingang der Halle 8 a werden wir - unterstützt auch von der Duisburger CONTRA – Initiative und dem „geschmückten“ Traktor eines betroffenen Bauern – mit einer Demo zeigen:

Die ganze Region lehnt diese menschenverachtende Bayer- CO- Pipeline ab!

Das bietet Gelegenheit zu guten Bildern und interessanten Interviews, Informationen und Gesprächen. Und nicht zu vergessen; einige der Pipeline-Propagandisten – von Bayer und der Bezirksregierung Düsseldorf - sind in der nichtöffentlichen Verhandlung über den Bayer-Antrag zur vorzeitigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gebunden.

Die fallen schon mal als „Einflüsterer“ für Wennings Antworten aus. Wir sind gespannt, ob dadurch die Antworten mehr durch unternehmerische Überlegungen als durch Rechtfertigungsversuche gekennzeichnet sein werden.

Stand der Unterschriften am 25.04.09: 101.054

Dieter Donner
Pressekoordinator der
Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld,
Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf
Humboldtstraße 64
40723 Hilden
Telefon (02103) 65030
dietersdonner@arcor.de