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Beitrag veröffentlicht im April 2010

[Yasmin] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 30. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

50 Jahre „Pille“: Die andere Bilanz

Yasmin: Bewegende Reden in BAYER-Hauptversammlung

Redebeiträge von Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen schwere Lungenembolien und bleibende Gesundheits-Schäden. Beide werden in der heutigen BAYER-Hauptversammlung in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate fordern.

Felicitas Rohrer: „Ich habe die Pille Yasminelle nur acht Monate lang genommen und muss mein ganzes Leben dafür büßen. Nicht nur, dass ich mit der Nahtoderfahrung, den Operationen, den Narben und der langen Zeit in Krankenhäusern fertig werden muss - ich werde auch jeden Tag von neuem daran erinnert, was passiert ist. Die Folgen der Lungenembolie werden mich mein Leben lang begleiten, in Form von blutverdünnenden Medikamenten, einem Kompressionsstrumpf, Lymphabflussstörungen und Thromben, die immer noch in den Beckenvenen festsitzen. Die Pille hat meinen Körper kaputt gemacht, ohne dass ich etwas dafür kann. Ich habe nie geraucht, bin nicht übergewichtig und habe immer viel Sport getrieben. Deshalb muss Bayer Verantwortung übernehmen und nicht so tun, als gäbe es uns Opfer nicht“.

Pillen der neuesten Generation wie Yaz, Yasmin und Yasminelle tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein rund doppelt so hohes Embolie-Risiko. Da weltweit bis zu 100 Millionen Frauen mit der Antibaby-Pille verhüten, führen selbst relativ seltene Nebenwirkungen zu zahlreichen Schädigungen. Allein in den USA wurden im Zeitraum von 2004 bis 2008 mehr als fünfzig Todesfälle durch Yasmin und Yaz gezählt. Gegen BAYER, Weltmarktführer für die „Pille“, wurden bereits über Tausend Klagen eingereicht.

Die deutschen Betroffenen haben die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Martin Jensch aus Weiden/Oberpfalz (Schwerpunkt: Medizinrecht) mit Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die BAYER AG beauftragt. Rechtsanwalt Jensch: „Wir halten es für schlichtweg unvertretbar, wenn solche Kontrazeptiva als Lifestyle-Produkt beworben werden und somit die eigentlichen Gefahren verharmlost und in den Hintergrund gedrängt werden. Wir sehen hier einen Verstoß gegen § 84 des Arzneimittelgesetzes mit der Folge, dass Schadenersatzansprüche gegen die BAYER AG durchgesetzt werden können.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Es ist empörend, dass neue Verhütungsmittel gefährlicher sind als alte. Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thrombose- und Embolie-Risiko müssen verboten werden. Da der BAYER-Vorstand die Vermarktung solcher Präparate nicht stoppt, ist seine Entlastung abzulehnen.“ BAYER machte im vergangenen Jahr mit Antibaby-Pillen einen Umsatz von 1,28 Milliarden Euro und stieg dadurch zum Weltmarktführer auf.

Der Konzern verweigert genaue Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen - angeblich um „die Kundinnen nicht zu verunsichern“. Tatsächlich sollen die negativen Informationen zu Yasmin und Co. in der Schublade verschwinden, um den Absatz nicht zu gefährden. Die CBG fordert daher eine Offenlegungs-Pflicht aller gemeldeten Nebenwirkungen und aller Anwendungsstudien.

BAYER vermarktet die Präparate mit dem neuartigen Hormon Drospirenon, ohne auf deren erhöhtes Risikoprofil hinzuweisen. Im Mittelpunkt der Werbung stehen angebliche Vorteile für Gewicht und Hautreinheit, also reine „Lifestyle“-Faktoren. Hierdurch kommt es zu vermeidbaren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. In den USA musste BAYER 20 Millionen Dollar Strafe für falsche Versprechungen in Yasmin-Werbespots zahlen.

Die von BAYER stets zitierte Euras-Studie, die die angebliche Sicherheit von YASMIN belegen soll, wurde von der Firma SCHERING - heute Teil von BAYER - in Auftrag gegeben und von einem SCHERING-Mitarbeiter durchgeführt. Unabhängige Wissenschaftler kommen zu ganz anderen Ergebnissen. So zeigen zwei im vergangenen Jahr veröffentlichte Studien, dass drospirenonhaltige Pillen gegenüber älteren Präparaten ein um etwa 80% erhöhtes Thrombose-Risiko verursachen.

Die geschädigten Frauen stehen Interviews zu Verfügung. Kontakt: oder Rechtsanwalt Martin Jensch: 0179 / 1122162

Ausführliche Informationen zum Thema

[Dachverband] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Köln, 29. April 2010

Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren

Konzernstudie der Kritischen Aktionäre: Bayer ist nicht nachhaltig und ordnet ökologische und soziale Werte dem Profit-Streben unter

Köln – Die Bayer AG tut sich schwer mit der Umsetzung ihres eigenen Anspruchs, Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement als gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik zu behandeln. Die neue Konzernstudie des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Leverkusener Unternehmen sein Geschäftsmodell deutlich ändern müsste, um wesentliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei der Hauptversammlung am 30. April beantragen die Kritischen Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer nicht zu entlasten.

Auf Bayer-Gelände werden neue Kohlekraftwerke gebaut, um den Energiebedarf zu decken, der Konzern ist einer der weltgrößten Produzenten von Pestiziden und hält immer noch an medizinischen Indikationen fest, die schädliche Nebenwirkungen für Kunden haben. „Die Verfolgung der ökonomischen Interessen muss in einen klaren Rahmen von Werten eingebettet sein“, heißt es in der Studie. Da sich Bayer offiziell zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung bekennt, müsste der Konzern die Umwelt schützen und den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Der Gebrauch von Pestiziden müsste mit einem strategischen Szenario der Reduzierung der Anwendung von Pestiziden gekoppelt werden. Schäden, die durch Bayer-Indikationen im Pharma-Bereich entstehen, müssten umsichtiger vermieden und fürsorglicher kompensiert werden.

In Sachen Nachhaltigkeit klafft bei dem multinationalen Konzern zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke. So gibt Bayer selbst an, dem Klimawandel nur mit modernsten Energiespartechnologien und einer nachhaltigen Energieerzeugung begegnen können, gleichzeitig werden gigantische Steinkohlekraftwerke und Müllkraftwerke an den Standorten in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen auf Bayer-Gelände gebaut, zum Teil mit Bayer als Energie-Abnehmer oder von einer Bayer-Tochter betrieben.

Bayer bekennt sich zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“. In Wirklichkeit bedroht der Konzern mit seinen Geschäftsaktivitäten die Biodiversität in der Welt. „Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie ist kein Artenschutz, so wie Bayer es darstellt“ sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, „der Konzern kehrt die Problematik von industrieller Agrikultur, pestizidbelasteten Böden, Bodenerosion, Monokulturen und durch Herbizide einfach um und behauptet, mit seinen Produkten die Artenvielfalt zu fördern, weil die Produktivität gesteigert und weniger Fläche gerodet würde.“

Zahlreiche Produkte und Geschäftsaktivitäten von Bayer zeugen davon, dass das Unternehmen ein Bekenntnis zum Prinzip Nachhaltigkeit nur nach außen hin vorgibt, oftmals jedoch Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sei es das Bienensterben verursachende Insektizid Clothianidin, die Produktion der hochgiftigen Industrie-Chemikalie Phosgen, die geplante 67 km lange CO-Pipeline durch Wohngebiete, gegen die sich zahlreiche Bürgerinitiativen wehren oder sei es genmanipulierter Reis, für den Bayer kürzlich eine Strafzahlung über 50 Mio. US$ wegen Verunreinigung der Nahrungsmittelkette leisten musste. „Der Hersteller ist für die Prozesskette der Anwendung bis hin zum Abbau der Rückstände in der Natur verantwortlich. Er muss für die Qualifizierung der Anwender Sorge tragen. Wenn Bayer das bisher nicht garantieren kann, handelt das Top-Management fahrlässig und verantwortungslos“ so Markus Dufner.

Die Konzernstudie „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ wird bei der Hauptversammlung dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning überreicht. Vertreter der Medien können die Nachhaltigkeitsstudie ab sofort beim Dachverband bestellen oder auf der Internet-Seite herunterladen: http://www.kritischeaktionaere.de/fileadmin/Dokumente/Konzernstudien/Bayer_Konzernstudie_2010-04-29.pdf

Kontakt und weitere Informationen:
Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37
dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

[Karikatur] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
29. April 2010

BAYER: Neuer Chef mit Karikatur begrüßt

Nachdruck erlaubt / rund 15 Kritiker in morgiger Hauptversammlung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt den designierten BAYER-Vorstandsvorsitzenden Marijn Dekkers anlässlich der morgigen BAYER-Hauptversammlung mit einer eigens angefertigten Karikatur.

ZEICHNUNG HIER ANSEHEN

Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Bilanz von Marijn Dekkers als Manager in den USA lässt befürchten, dass BAYER auch künftig Gewinne zu Lasten der Mitarbeiter und der Umwelt erwirtschaften wird.“

In der morgigen BAYER-Hauptversammlung in Köln werden rund 15 kritische Aktionäre auf die Schattenseiten der Gewinn-Milliarden des Konzerns hinweisen. In der Kritik stehen besonders Risiken von Antibaby-Pillen, Kohlekraftwerke in verschiedenen BAYER-Werken, die CO-Pipeline quer durch NRW, Bienensterben durch Pestizide und Störfälle bei BAYER. Die Gegenanträge und weitere Informationen finden sich unter www.cbgnetwork.org/3313.html .

Der Nachdruck der Karikatur (mit Quellen-Angabe) ist erlaubt

CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. April 2010

Kohlenmonoxid-Pipeline

BAYER gibt zu: 1,6 Kilometer breiter Todesstreifen

Wie die zur Kohlenmonoxid-Pipeline aktiven Bürgerinitiativen heute melden, hat der für die CO-Pipeline zuständige Projektleiter des BAYER-Konzerns, Werner Breuer, bei der Vorstellung der Schieberstation in Ratingen zugegeben, dass es eine 1,6 Kilometer breite, für Mensch und Tier tödliche Zone entlang der BAYER-Giftgasleitung gibt.

Laut den Bürgerinitiativen sagt BAYER: Kommt es zu einem Leck an der CO-Pipeline, dann wird sich eine große Menge des tödlichen Atemgiftes CO in einer 800 Meter langen Keule in die jeweilige Windrichtung wie ein Todeshauch ausbreiten. Schon bei Konzentrationen von 1% CO in der Atemluft haben die betroffenen Menschen und Tiere kaum eine Überlebenschance.

In Hilden - an der Elberfelder Straße – beispielsweise, so die Bürgerinitiativen weiter, würde das bedeuten, dass in der dort sich ausbreitenden „CO-Keule“ tausende Menschen - auch in öffentlichen Gebäuden - betroffen wären. Darunter befinden sich die Feuerwehr, die Polizei, das St. Josef-Krankenhaus, das Berufskolleg, das Helmholtz-Gymnasium, mehrere Kindergärten, ein Einkaufzentrum und ein Sportpark. So oder ähnlich sieht es überall entlang der CO-Pipeline aus.

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der BAYER-Konzern bestätigt damit erstmals die von mehr als 100.000 Menschen entlang der Trasse per persönlicher Unterschrift gemachten Feststellungen hinsichtlich der tödlichen Gefahren, die von der CO-Pipeline ausgehen. Dies hat BAYER in all den Jahren bisher systematisch verschwiegen. Die Beschlüsse des Landtags wurden damit auf falscher Basis gefällt. Das alles nur, um die Profite des Konzerns weiter zu erhöhen. Die CO-Pipeline muss weg!“

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Nanotubes

CBG Redaktion

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Presse Information vom 28. April 2010

Nanotubes: Kritik in BAYER-Hauptversammlung

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Umweltverbände fordern öffentliches Genehmigungsverfahren / weltgrößte Produktionsanlage in Leverkusen als „Technikum“ eingestuft / 4000 Aktionäre zur HV am Freitag erwartet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisieren die Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes in Leverkusen. Die weltweit größte Anlage ihrer Art, die Ende Januar die Produktion aufgenommen hat, war von der Bezirksregierung Köln als „Versuchsbetrieb“ eingestuft worden und deshalb von einem Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit. Der Bau der Fabrik beruht lediglich auf einer Genehmigung des Leverkusener Bauamts.

Claudia Baitinger vom BUND NRW: „Bei allem Respekt: ein Bauamt ist nicht in der Lage, die Risiken von neuartigen Stoffen zu prüfen. Wir fordern ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine toxikologische Bewertung der in Leverkusen produzierten Nanotubes!“. Baitinger wird zum Thema in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in den Kölner Messehallen sprechen. Rund 4.000 Aktionäre nehmen an der Veranstaltung teil.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Produktion von potentiell gefährlichen Stoffen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt werden. Eine Anlage mit einer Produktionsmenge von 200 Tonnen eines Nano-Materials überschreitet zudem deutlich den im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Technikums-Maßstab.“ Die in Leverkusen hergestellten Nanotubes werden unter dem Handelsnamen Baytubes bereits vermarktet, „nicht gerade ein Beleg für einen Versuchsbetrieb“, so Mimkes weiter.

Professor Dr. Martin Führ, der an der Hochschule Darmstadt u.a. Umweltrecht lehrt, kommt zu folgender Beurteilung: „Nach den vorliegenden Informationen ist die erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig. Jeder Anwohner kann dagegen Widerspruch einlegen und damit Bau und Betrieb der Anlage zum Stillstand bringen. Bayer hat sich hier in eine sehr prekäre Situation hinein manövriert. Hier hilft nur, umgehend die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten.“

Die von Bayer MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes (CNTs), winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln wie Skiern oder Hockey-Schlägern eingesetzt werden. Das Gefährdungspotential der neuen Stoffe ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können (1). DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion (2). Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände ist offensichtlich, dass eine Anlage dieser Größenordnung keine „Versuchsanlage“ darstellt. Vor einer Genehmigung müsse der Betreiber darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, insbesondere welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können.

(1) Carbon nanotubes introduced into the abdominal cavity of mice show asbestos-like pathogenicity in a pilot study, Donaldson et al, 20. Mai 2008, „Nature Nanotechnology“ (online) <a href="http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html

  • a2" target="_blank">http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html#a2


(2) A review of carbon nanotube toxicity and assessment of potential occupational and environmental health risks, Crit Rev Toxicol. 2006 Mar;36(3):189-217, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16686422

Yasmin

CBG Redaktion

27. April 2010, Pharmazeutische Zeitung

Drospirenon: Thromboserisiko neu bewertet

Drospirenon-haltige Kontrazeptiva haben ein höheres Thromboserisiko als bisher angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische Arzneimittelbehörde EMA nach Einbeziehung zwei neuer Studien. Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft berichtet, liegt das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) vermutlich zwischen dem Risiko von Kontrazeptiva der zweiten und dritten Generation. Bislang ging man von einem mit der zweiten Generation vergleichbarem Risiko aus. Yasmin-Hersteller Bayer-Schering hatte Ende März entsprechende Studiendaten präsentiert.

Das Spironolacton Drospirenon war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, da in der Schweiz zwei Todesfälle junger Frauen durch VTE nach Einnahme entsprechender Kontrazeptiva aufgetreten waren. Die Arzneimittelbehörden gaben jedoch Entwarnung. Die EMA hat nun Daten einer dänischen und einer niederländischen Studie hinzugezogen und das Sicherheitsrisiko Drospirenon-haltiger Kombinationspräparate neu eingestuft. Entsprechende Hinweise sollen sich künftig in den Produktinformationen wiederfinden. Bei Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren, die keine kombinierten oralen Kontrazeptiva einnehmen, werden 5 bis 10 VTE pro 100 000 Frauen pro Jahr erwartet. Bei Einnahme von Pillen der zweiten Generation (Levonorgestrel plus Ethinylestradiol) erhöht sich das Risiko auf 20 Fälle, bei Pillen der dritten Generation (Gestoden oder Desogestrel plus Ethinylestradiol) auf 30 bis 40. Das VTE-Risiko Drospirenon-haltige Präparate liegen nach neuester Bewertung vermutlich dazwischen. Eine Schwangerschaft erhöht das Risiko um 60 Fälle pro 100 000 Schwangerschaften. (db)

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[Yaz / Yasmin] 30. April: Yasmin-Opfer sprechen in BAYER-Hauptversammlung in Köln

CBG Redaktion

Betroffene stehen für Interviews zu Verfügung

ZEIT: Freitag, 30. April, 9.00 bis 10.00 Uhr
ORT: Eingang Nord der Kölner Messehallen

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen der Bayer AG schwere Lungenembolien und bleibende Schäden. Beide werden in der Bayer-Hauptversammlung am Freitag in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate wie Yasmin, Yaz und Yasminelle fordern.

Pillen der neuesten Generation tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein fast doppelt so hohes Embolie-Risiko. Kritische Aktionäre haben daher einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht und fordern eine Nicht-Entlastung des Vorstands. Gegen den Bayer-Konzern, der Weltmarktführer für Antibaby-Pillen ist, wurden weltweit über tausend Klagen eingereicht.

Frau Rohrer und Frau Weigele stehen vor der Hauptversammlung zusammen mit ihrem Anwalt RA Martin Jensch, Kanzlei Dr. Schulze & Coll, Weiden i.d.Opf. für Interviews zu Verfügung

KONTAKT: Rechtsanwalt Martin Jensch: Tel 0179 / 1122162

Weitere Informationen

Bienensterben

CBG Redaktion

23. April 2010, Umweltbund

Die Imker in Deutschland mussten in diesem Winter Rekordverluste hinnehmen

Protest bei BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln

Mehr als 30% der deutschen Bienenvölker können in diesem Frühjahr kein Obst bestäuben. In einigen Gebieten sind mehr als 60% der Bienenvölker eingegangen. Die betroffenen Bienenzüchter können den Abwärtstrend nicht mehr aufhalten.

Vor einem Jahrzehnt hielten die Imker in Deutschland etwa 1 Million Bienenvölker. Jetzt sind es noch 400.000 - 500.000 und das, obwohl sich inzwischen immer mehr Menschen für die Imkerei interessieren.
Auch vor zehn Jahren hatten Bienenhalter Schwierigkeiten mit diversen Insektengiften. Wenn Bienenschäden festgestellt wurden, konnte dies jedoch meist auf die Anwendung bienengefährlicher Mittel zurückgeführt werden. Seit der Einführung der systemischen Pestizide in der Landwirtschaft vor 10 Jahren ist die Zahl der gehaltenen Bienenvölker um mehr als die Hälfte geschrumpft. Die alljährlichen Rückgänge legen die Vermutung nahe, dass es bereits in wenigen Jahren nur noch sehr wenige Bienenvölker in Deutschland geben wird.

Eine Untersuchung des Bienenbrotes verdeutlicht die Problematik unserer Immen. Im Nahrungsdepot der Bienenvölker finden sich mittlerweile mehr als 50 chemische Substanzen, die größtenteils aus der Landwirtschaft stammen und im Honig, streng genommen, gar nichts zu suchen haben. Einige dieser Substanzen stehen seit mehreren Jahren im Verdacht, für das weltweite grassierende Bienenvolksterben verantwortlich zu sein.

Insbesondere die Neonicotinoide Clothianidin und Imidachloprid der Firma Bayer AG, verursachen seit deren Zulassung als Insektizide in Europa erhebliche Verluste bei den Imkern.

Durch das bereits in kleinsten Dosen wirkende Insektengift Clothianidin, wurden im Frühjahr 2008 nachweislich 12.500 Bienenvölker getötet. Daraufhin wurde die Zulassung dieses Wirkstoffes für die Behandlung von Maissaatgut zurückgenommen. Eine Besserung der für Bienenzüchter katastrophalen Lage konnte hingegen nicht erreicht werden. Der Wirkstoff Clothianidin baut sich erst drei Jahre nach der ersten Anwendung zur Hälfte ab. Wird eine Folgekultur ebenfalls mit diesem Insektengift behandelt, reichert sich Clothianidin weiter im Boden an und findet sich danach in jeder dort wachsenden Pflanze und in jedem Pflanzenteil wieder.

So wurden auch im Jahr 2009 unter anderem Raps und Rübenpflanzen mit Clothianidin behandelt, obwohl bei einer Behandlung von Raps eine erhebliche Kontamination des Nektars und Pollens zu erwarten war. Die Folge dieser rücksichtslosen Agrarpolitik lässt die Bienenvolkzahlen schneller schrumpfen, als es den Imkern möglich ist, dies auszugleichen.

Per Sondergenehmigung hat das Bundesverbraucherschutzministerium BMVEL in diesem Jahr dem Bayergift wieder die Zulassung für den Maisanbau erteilt. Nun soll das Mittel nicht als Saatgutbeize zum Einsatz kommen, sondern als Granulat in den Boden injiziert werden. Sobald sich das Gift im Boden verteilt hat, nimmt es jede Pflanze, die dort wächst, wieder in sich auf und wird in allen Pflanzenteilen für Bienen und Nutzinsekten zur Giftpflanze.

Die zuständigen Landwirtschaftsminister begründen die Zulassung damit, dass lediglich die falsche Aussaattechnik für das größte Bienenvolksterben der deutschen Geschichte 2008 verantwortlich gewesen sei, obwohl italienische und französische Wissenschaftler eindeutig die Bienenvolkschädlichkeit von Clothianidin nachgewiesen haben, weswegen das Mittel in Frankreich und Italien verboten ist.

In Deutschland hingegen vertrauen die Landwirtschaftsminister gänzlich den Aussagen der Firma Bayer AG, die das Insektengift als für Bienen unschädlich bezeichnet und riskieren damit ein landesweites Aussterben des drittwichtigsten Haustieres. Die Auswirkungen dieser Industrietreue wird der Bürger später teuer bezahlen. Alleine der Ausfall der Bestäubungsleistung unserer Honigbienen würde die Allgemeinheit jährlich Milliarden Euro kosten. Obst und Fruchtgemüse würde in Zukunft nur wenig oder keinen Ertrag mehr bringen. Viele Blütenpflanzen und Wildblumenarten sind ohne Bienen vom Aussterben bedroht.

Der Umweltbund fordert daher von der Bundesregierung das sofortige Verbot des Pflanzenschutzmittels Santana mit dem Wirkstoff Clothianidin, um einen weiteren Rückgang der Bienenvolkpopulation zu vermeiden.

Da das Mittel noch Jahre im Boden verbleibt, ehe es größtenteils abgebaut ist, würde auch nach einem vollständigem Verzicht dieses Insektenkillers für alle landwirtschaftlichen Kulturen, die bienenschädliche Wirkung noch mehrere Jahre anhalten.Aus Sicht der Imkervertreter des Umweltbundes ist es daher bereits 5 nach 12. Ohne rechtliche und finanzielle Unterstützung der Europäischen Union werden die Imker diesen Abwärtstrend im Insektenreich nicht mehr aufhalten können.

Um den Bienen in Europa noch ein Chance zu geben, fordert der Umweltbund e.V. alle systemisch wirkenden Pestizide sofort zu verbieten. Es darf nicht weiter hingenommen werden, dass ein Pflanzenschutzmittel sowohl den Boden als auch die ganze Pflanze vergiftet. Wollen die Landwirte Ihre Kulturen schützen, müssen der Nektar und der Blütenpollen in Zukunft wieder giftfrei bleiben, sonst wird eines der nützlichsten Haustiere der Menschen bald ausgestorben sein.
Manfred Gerber, Mitglied des Umweltbund e.V., www.umweltbund.de

Manfred Gerber wird in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln sprechen. Rückfragen unter info@bienenwabe.de

weitere Informationen

CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 17. April 2010

CO-Pipeline: neue Kontroverse

Vor-Ort-Produktion statt Leitungsverbund? - Die Ankündigung des Bayer-Konzerns, künftig große Mengen Kohlenmonoxid in Dormagen zu benötigen, mehrt die Zweifel der Skeptiker an den Grundlagen des Projekts.

Die Debatte um die in der Region umstrittene Kohlenmonoxid(CO-)Pipeline des Bayer-Konzerns ist um eine Facette reicher. Grund ist der geplante Ausbau einer bestimmten Kunststoff-Produktionsschiene (Polyurethan-Weichschäume) in Dormagen (siehe die Stellungnahme der CBG). Mehr als 150 Millionen Euro will Bayer Material Science (BMS) in den Standort investieren. Kern der Investitionen ist eine hochtechnisierte, neue Maßstäbe setzende Produktionsanlage für Toluylen-Diisocyanat (kurz TDI), die 2014 in Betrieb gehen soll. Doch nicht nur TDI wird für die Herstellung der Polyurethane benötigt, sondern auch das kontrovers diskutierte, hoch giftige Kohlenmonoxid (CO). Und zwar in einem Umfang, der die derzeit in Dormagen anfallende, nach bisheriger Lesart teilweise „überschüssige“ CO-Menge deutlich übersteigt. „Um die künftige CO-Nachfrage in Dormagen zu decken, planen wir im dortigen Chempark einen zusätzlichen zweiten Reformer zur Herstellung von Kohlenmonoxid“, sagte Bayer-Sprecher Jörg Brückner gestern auf Anfrage. Gibt es noch einen Überschuss?

Für die zahlreichen Gegner der CO-Pipeline, die inzwischen mehr als 100 000 Unterschriften sammeln konnten, ein Grund mehr, die Aufgabe der 67 Kilometer langen, überwiegend rechtsrheinisch verlaufenden Gasleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen zu fordern. „Bislang wurde das ganze Projekt damit gerechtfertigt, dass die Überschüsse, die in Dormagen entstehen, in der Uerdinger Kunststoff-Produktion dringend benötigt werden und deshalb dorthin geleitet werden müssen. Jetzt braucht man in Dormagen plötzlich mehr CO als dort zurzeit überhaupt anfällt. Warum dann noch eine CO-Transportleitung nach Uerdingen mit ihren unkalkulierbaren Risiken?“, fragt Dieter Donner, Koordinator der Anti-Pipeline-Initiativen im Kreis Mettmann. Für Brückner ein Denkansatz, der letztlich in die Irre führt. „Wir brauchen in jedem Fall einen Leitungsverbund, der einen Austausch zwischen den Werken sicherstellt und es unter anderem ermöglicht, Reserven einzuspielen.“ Für den Bayer-Mann ist der Fall klar: „Die Verbundstruktur ist unverzichtbar.“

Unterdessen schreitet die nachträgliche, eigentlich vor Baubeginn zu leistende Klärung, ob die Trasse vollständig frei von Bomben- und Munitionsresten aus dem Zweiten Weltkrieg ist, weiter voran. Von Norden her hat sich der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (KMBD) inzwischen bis Erkrath vorgearbeitet. Der bislang problematischste Fund war der einer knapp sechs Meter von der Trasse entfernt liegenden Zehn-Zentner-Bombe, bei der - zur Erleichterung aller Beteiligten - der Zündkopf fehlte. Wie lange die Suche noch dauern wird, ist offen. „Das hängt von den Witterungsverhältnissen und der Zahl der aufzugrabenden Stellen ab“, sagte KMBD-Dezernentin Gudela von Gronefeld im RP-Gespräch. Wie berichtet, muss an jenen Stellen entlang der Trasse, bei denen die nachträgliche elektromagnetische und radarbasierte Abtastung (Detektion) unklare Ergebnisse bringt, das Erdreich aufgegraben werden. „Bislang haben wir neben der Mündelheimer Bombe zahlreiche Munitionsreste, ein Maschinengewehr sowie Stabbrand-Bombenköpfe gefunden“, erläuterte die Geophysikerin. Das jetzt angewandte Verfahren (neue Luftbildbewertung; Detektion und Ausgrabung, wo nötig) hält sie für zuverlässig. Dennoch ist sie offen für zusätzliche Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer sich an Kriegsbeschuss entlang der Trasse erinnert, sollte Kontakt mit seinem städtischen Ordnungsamt aufnehmen.“ VON JÖRG JANSSEN

GenReis

CBG Redaktion

16. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Millionenstrafe wegen Gen-Reis

Der BAYER-Konzern muss amerikanischen Bauern wegen der Verunreinigung von Feldern mit Gen-Reis rund 50 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Das entschied gestern abend eine Jury in Little Rock im US-Staat Arkansas.

Dies ist bereits die vierte und mit Abstand höchste Strafzahlung, zu der die Firma BAYER CropScience wegen der von ihr entwickelten Reissorte Liberty Link gerichtlich verpflichtet wurde. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Reis-Sorte LL 601 war im Jahr 2006 weltweit in den Handel geraten, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. BAYER und die Louisiana State University hatten einige Jahre zuvor Freilandversuche mit der genmanipulierten Sorte durchgeführt, bei der es wahrscheinlich zu den Auskreuzungen kam. Der genaue Hergang konnte trotz einer mehrjährigen Untersuchung nicht geklärt werden. Insgesamt fordern bis zu 3000 Landwirte in den USA Entschädigung. Der Schaden wird auf bis zu 1,3 Milliarden Dollar geschätzt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die erneute Verurteilung des BAYER-Konzerns. Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: „Das Unternehmen muss jetzt umgehend alle betroffenen Landwirte entschädigen. Außerdem muss BAYER den Antrag auf eine EU-Importzulassung für herbizidresistenten Reis zurückziehen. Die Risiken eines großflächigen Anbaus – besonders in Asien – wären unkalkulierbar“.

Die CBG startete bereits im Jahr 2004 eine Kampagne gegen eine europäische Zulassung der GenReis-Sorte LL62, die ebenfalls gegen Glufosinat resistent ist. LL-Reis wäre das erste genveränderte Nahrungsmittel, das nicht nur als Tierfutter eine Zulassung erhielte, sondern direkt auf den Tisch der Konsumenten käme. Der Antrag von BAYER erhielt bei den Abstimmungen im EU-Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reichte auch einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April ein, in dem ein Rückzug von LL-Reis gefordert wird. Der Fall der geschädigten Reisbauern zeigt einmal mehr, dass der Anbau von Gen-Reis unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führt. Bei einem großflächigen Anbau hätte dies ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge.

weitere Informationen:
· Gegenantrag zur Bayer HV
· Kampagne gegen GenReis
· Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!
· YouTube Clip von Greenpeace: http://www.youtube.com/watch?v=dsxFZ0rUCoM

16. April 2010

Bayer darf sich in Deutschland nicht weiter seiner Verantwortung entziehen

Verunreinigungen von Reisfeldern in den USA mit Gen-Reis

Zur erneuten Verurteilung des Bayer-Konzerns in den USA wegen Verunreinigungen von Reisfeldern mit Gen-Reis erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Agrogentechnik:
Die jüngste Strafe von 50 Millionen US-Dollar für Bayer ist die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Wir fordern eine klare Verankerung des Haftungsrechts bei Schäden durch Agrogentechnik auch in Deutschland und der EU.
Aktuell kämpfen Hersteller und Verarbeiter von Haferflocken, Leinsamen und Müsli mit Schäden von über 100.000 Euro pro Betrieb - allein infolge von illegal mit GVO verunreinigtem Leinsamen aus Kanada. Auch der Gen-Reis des erneut in den USA verurteilten Bayer-Konzerns wird hierzulande auf Kosten von Steuerzahlern, Lebensmittelwirtschaft und Handel entsorgt, die für Kontrollen und Analysen zahlen müssen. Die Verursacher der Kontamination, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, werden dagegen nicht zur Kasse gebeten.
2010 ist das Internationale Jahr der Biodiversität, in Japan steht gerade die Fortsetzung der Bonner Biodiversitätskonferenz an. Dort war der Versuch der deutschen Industrie unter Führung von Bayer knapp gescheitert, das Zustandekommen internationaler Haftungsregeln zu verhindern.
Im Interesse von Verbraucherschutz, Umwelt und Wirtschaft muss endlich ein internationales Haftungsrecht her. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die von deutscher Seite zugesagte Initiative für die Biodiverstätskonferenz in Japan endlich vorzulegen. Bundesregierung und Ministerin Aigner müssen ihre Glaubwürdigkeit beweisen, statt sich zum Handlanger der Gentechnikindustrie zu machen.
(© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

[HV] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

30. April in Köln: Proteste zur BAYER-Hauptversammlung

Mitstreiter gesucht / CO-Pipeline, Pestizide und Antibabypillen in der Kritik

ORT: Messe Köln (Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111)
ZEIT: Freitag, 30. April, ab 8.30 Uhr

Am 30. April findet in Köln die Aktionärsversammlung der BAYER AG statt. Innerhalb und außerhalb der Hauptversammlung sind Kritiker aktiv und nehmen Stellung zur Kehrseite der Bilanz des Konzerns. Schwerpunkte der Proteste sind Nebenwirkungen der BAYER-Antibabypille „Yasmin“, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Bienensterben durch BAYER-Pestizide und der Bau des Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Uerdingen.

Es werden Aktionsgäste aus dem In- und Ausland erwartet. Jede weitere Unterstützung ist willkommen.

Die Gegenanträge finden sich auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2010.bayer.de/de/gegenantraege.aspx („download“). Neben Vorstand, Aufsichtsrat und Medien werden an der Hauptversammlung rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen. Mehrere Hundert Aktionäre haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren bereits ihre Stimmrechte übertragen.

Besitzen Sie BAYER-Aktien und möchten Sie diese übertragen? Möchten Sie sich an den Protesten beteiligen? Benötigen Sie weitere Informationen? Dann bitte hier melden: CBGnetwork(at)aol.com

Eine Wegbeschreibung findet sich unter: http://www.hv2010.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

[TDI] TDI Produktion Dormagen

CBG Redaktion

Die Bayer AG plant, die TDI-Produktion in Dormagen stark zu erweitern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sandte hierzu am 6. April 2010 eine Stellungnahme an die Kölner Bezirksregierung, die für die Genehmigung zuständig ist.

Neue TDI-Produktionsanlage im Chempark Dormagen

Zu den Scoping-Unterlagen der Bayer MaterialScience AG für den geplanten Bau einer TDI-Anlage im Chempark Dormagen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Die geplante Einhausung der Anlage stellt zweifellos einen Fortschritt gegenüber bisherigen Produktionsverfahren dar und ist als Reaktion auf die jahrzehntelangen Forderungen der Umweltverbände anzusehen. In den Scoping-Unterlagen bleibt jedoch unberücksichtigt, inwiefern von Bayer eine phosgenfreie TDI-Produktion untersucht wurde. Der Verzicht auf Phosgen, immerhin ein Kampfgas im 1. Weltkrieg, würde die Sicherheit weiter erhöhen.
Schon seit den 90er Jahren wird über eine phosgenfreie Herstellung von Diisocyanaten berichtet, z.B. in dem 2005 aktualisierten Report Isocyanates Profile: Autorefinishing Industry der US-Umweltbehörde EPA: http://www.epa.gov/oppt/dfe/pubs/auto/profile/chap8.pdf.
Ein weiterer Hinweis auf phosgenfreie Verfahren findet sich unter http://www.icis.com/v2/chemicals/9076542/toluene-diisocyanate/process.html.
Das Unternehmen sollte darlegen, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Kostengründen oder wegen fehlender Patente nicht weiter entwickelt werden.

2. Am 26. September 2006 kam es in der TDI-Produktion im Bayer-Werk Baytown/USA zu einer schweren Explosion, bei der 22 Mitarbeiter Gesundheitsstörungen erlitten. Neben großen Mengen TDI und Orthodichlorbenzol traten mehrere Tonnen Ammoniak aus. Die Druckwelle der Explosion zerstörte weitere Leitungen und Kessel.
Die verletzten Mitarbeiter strengten eine Schadensersatzklage gegen den Konzern an, in deren Verlauf ein Gutachten zur Sicherheit in der TDI-Produktion angefertigt wurde (siehe http://www.cbgnetwork.org/downloads/SkinnerReport.pdf). Der Gutachter stellte eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichnete das Vorgehen von Bayer MaterialScience als grob fahrlässig („gross negligence“). Die Probleme, die zu der Explosion führten, seien der Firma bekannt gewesen, der Störfall hätte daher verhindert werden können.
Die Firma Bayer MaterialScience muss daher im weiteren Verfahren darlegen, welche Konsequenzen aus dem Unglück in Baytown gezogen wurden und wie ein vergleichbarer Überdruck in einem TDI-Reaktor künftig ausgeschlossen wird.
Im Werk Baytown kam es im übrigen in der TDI-Produktion zu weiteren schweren Störungen: im Jahr 2004 explodierten Teile der TDA-Produktion, wobei große Mengen Schadstoffe in die Umwelt gelangten, und im Februar 1999 trat Phosgen aus. 100 Beschäftigte mussten daraufhin ärztlich untersucht werden.

3. Weitere Kommentare zu den von Bayer MaterialScience vorgelegten Scoping-Unterlagen:
· Auf Seite 18 sind die zu erwartenden Emissionen als Konzentrationen angegeben. Es fehlt die Angabe der zu erwartenden absoluten Mengenströme (pro Tag und pro Jahr für alle Schadstoffe);
· Zudem fehlen Vorbelastungsmessungen der wichtigsten Schadstoffe, u.a. hinsichtlich NOx, Feinstaub, Ruß, Kohlenmonoxid, HCl und Schwermetallen. Angesichts der hohen Schadstoff-Konzentration im Kölner Norden ist eine solche Bestandsaufnahme vorzulegen, bevor weitere Emissionen genehmigt werden können.
· Auf Seite 21 werden die zu erwartenden Abfälle aufgelistet. Darunter befinden sich knapp 20.000 Tonnen TDI-Rückstände. Diese große Menge an Abfällen muss im Detail (Anteil Lösemittel, TDI- und TDA-Gehalt, weitere Vorstufen, Phosgengehalt) aufgelistet werden. Außerdem muss angegeben werden, welche Emissionen bei deren Verbrennung zu erwarten sind. Auch ist darzulegen, warum eine solch hohe Abfallproduktion notwendig ist.
· Es ist von einer Erhöhung der Kapazität der vorhandenen TDI-Tankläger die Rede. Wie hoch ist die Kapazität und wie werden die Läger geschützt?
· Welche Parameter werden künftig - innerhalb und außerhalb des Containments - überwacht?
· Seite 29: welche Mengen der Gefahrstoffe TDI, Phosgen, Kohlenmonoxid und Chlor befinden sich maximal in der Anlage? Welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe sind bei einem Störfall bzw. beim größten anzunehmenden Dennoch-Störfall zu erwarten? Welche Dominoeffekte (siehe den Großbrand bei INEOS) sind denkbar? Dazu sind Szenarien für alle Produktionsanlagen, die geändert oder neu gebaut werden sollen, und alle gefährlichen Stoffe zu erstellen.
· Welche Beeinträchtigung des Zugverkehrs ist möglich? Bei der Explosion in der Dormagener TDA-Produktion 1997 spritzte giftiges TDA bis über die Werksgrenzen, auch ein vorbeifahrender Zug wurde dabei getroffen.
· Hoch- und Niedrigwasser sowie Sturmereignisse sind gesondert zu betrachten, da sie klimabedingt zunehmen und erhöhte Anforderungen an Auslegung und Statik stellen.

Bitte halten Sie uns bzgl. des weiteren Verfahrens auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 5. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER Hauptversammlung: Gegenantrag zur Kohlenmonoxid-Pipeline

Proteste vor den Kölner Messehallen angekündigt / „neuen CO-Reformer in Krefeld bauen!“ / 4.000 Aktionäre erwartet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die Bürgerinitiative Stopp Bayer–CO-Pipeline kündigen Proteste zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln an. Die Initiativen wehren sich gegen die geplante Inbetriebnahme einer Pipeline, in der hochgefährliches Kohlenmonoxid durch dichtbesiedeltes Gebiet geleitet werden soll.

In einem Gegenantrag zur Versammlung, der auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2010.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht wurde, heißt es:

Die geplante CO-Pipeline quer durch NRW birgt tödliche Risiken für die Anrainer. Auch konnte der Nachweis des Gemeinwohls nicht erbracht werden. Sukzessive stellt sich zudem heraus, dass BAYER wiederholt gegen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen hat. Zum Beispiel begann der Bau trotz fehlender Kampfmittelfreigabe und wurden Rohre mit reduzierter Rohrwandstärke und nicht-genehmigten Stahlsorten eingesetzt. Auch hält der Geologische Dienst NRW die Erdbebensicherheit der Leitung für „bislang nicht ausreichend nachgewiesen“. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf haben erhebliche Mängel dokumentiert und die Inbetriebnahme weiter auf Eis gelegt.
BAYER muss das Projekt endlich beerdigen und in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage aufbauen. Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Trasse vollständig vermeiden. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben.

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Mehr als 140.000 Personen leben im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Leitung nicht helfen könnte.

Rückenwind erhalten die Initiativen durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. „Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER den sowieso benötigten neuen CO-Steamreformer in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten. Neben einer Abwehr der Gefahren für die Bevölkerung geht es uns auch um die Verteidigung des Prinzips, wonach Gefahrstoffe allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

alle Infos zur Kampagne

DUOGYNON

CBG Redaktion

2. April 2010

OPFER DES HORMONELLEN SCHWANGERSCHAFTSTESTS DUOGYNON SCHRIEBEN AN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER RÖSLER. DIE NAMEN SIND DER REDAKTION BEKANNT. SCHON IM VORJAHR HATTE DIE COORDINATION RÖSLERS VORGÄNGERIN ANGESCHRIEBEN (SIEHE UNTEN).
WEITERE INFORMATIONEN: http://www.cbgnetwork.org/2885.html

An das Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Bitte bezüglich des Medikamentes Primodos / Duogynon

Sehr geehrter Herr Minister Rösler,

ich schreibe Ihnen als Betroffener des Medikamentes Duogynon welches im Verdacht steht schwere Missbildungen bei Schwangeren bzw. deren Babys verursacht zu haben.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Meine Mutter erhielt Mitte 1975 das Mittel als Schwangerschaftsindikation. Daraufhin bekam sie starke Bauchschmerzen und rötlichen/bröckligen Ausfluss. Das Mittel sollte die Regel einleiten, falls sie nicht schwanger gewesen wäre. Im März 1976 wurde ich mit einer Blasenekstrophie und mit schweren Missbildungen im Genitalbereich geboren. Bis heute wurde ich aufgrund dessen 15mal operiert. Der Genitalbereich musste komplett rekonstruiert werden und ein Urinstoma wurde mehrfach angelegt und bleibt dauerhaft erhalten.

In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai 2009 in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Dies wird auch Ende April auf der diesjährigen HV von Bayer wieder der Fall sein. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html.

Unterdessen haben sich nun auch deutsche Betroffene formiert. Der Berliner Medizinrechtsanwalt Heynemann hat den Fall übernommen und verlangte von Bayer Auskunft über das Medikament, aber Bayer verweigerte diese. Nun steht eine Auskunftsklage nach §84a AMG direkt bevor. In den nächsten Wochen werden verschiedene Printmedien und ein TV Beitrag auf WDR über den Fall erneut berichten. Um mehr Unterstützung zu erhalten wurde die Seite www.duogynonopfer.de eröffnet. Dort können Sie alles nachlesen und ich lege Ihnen einige Beispielseiten bei.

In einem Schreiben an die Koordination gegen Bayer Gefahren vom 29. September 2009 versprach Ihr Ministerium das nach einer abgeschlossenen Recherche BfArM sie sich wieder melden. Dem Schreiben des BfArM vom 16.12.2009 sind deutliche Hinweise zu entnehmen, dass „Probleme“ im Zusammenhang mit Duogynon auftraten. Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen:
- Bitte unterstützen Sie unsere Hauptforderung an Bayer, die „alten“ Unterlagen zu Duogynon einsehen zu können, um Auskunft zu erlangen.
- Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
- Gibt es nicht doch noch Unterlagen zu Duogynon im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums?
- Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
- Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
- Nehmen Sie zu Bayer Schering Pharma Kontakt auf bezüglich einer Entschädigungs-Regelung?
- In England wollen die Betroffenen ebenfalls klagen und stehen mit der britischen Regierung in Kontakt. Stehen Sie nun diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen und Bayer zu veranlassen wenigstens Auskunft und somit alte Unterlagen zu Duogynon offen zu legen. Im Namen der vielen hundert/tausend Fällen von Kindern mit Missbildungen (und einer vielleicht noch höheren Rate an Abgängen/Totgeburten) sollte dies doch eine moralische Verpflichtung sein. Erst jetzt mit der Änderung des AMG ist diese Klage endlich möglich. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zu Verfügung.
Herzliche Grüße
xxxx

Schreiben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 14. Juli 2009

Sehr geehrte Frau Ministerin,

unser Verband Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 30 Jahren mit den Risiken, die von Produkten und den Fabriken der Bayer AG ausgehen. Seit der Übernahme von Schering durch Bayer arbeiten wir auch zur Geschichte dieses Unternehmens.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde - obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Wir wurden im Frühjahr von Duogynon-Opfern aus England um Unterstützung gebeten. In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html. Unterdessen haben sich auch deutsche Betroffene bei uns gemeldet.
Da sich der Vorstandsvorsitzende von Bayer erneut weigerte, eine Verantwortung des Unternehmens anzuerkennen, möchten wir folgende Fragen an Sie richten:

* Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
* Welche Unterlagen zu Duogynon befinden sich im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums? Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
* Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
* Steht das Bundesgesundheitsministerium mit der Firma Bayer Schering Pharma bezüglich einer Entschädigungs-Regelung in Kontakt?
* Stehen Sie diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Gerne vermitteln wir Kontakt zu den Sprechern der Betroffenen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.