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Beitrag veröffentlicht im Mai 2011

[Klage Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information
Coordination gegen BAYER-Gefahren
31. Mai 2011

gefährliche Antibaby-Pillen Yasmin, Yaz und Yasminelle

Klage gegen BAYER-Konzern eingereicht

Erstmals reicht eine deutsche Geschädigte Klage gegen die Bayer AG ein wegen schwerster Nebenwirkungen von Antibaby-Pillen. In den USA starben rund 190 Frauen nach Einnahme von Pillen mit dem Hormon Drospirenon, dort sind bereits 8.000 Klagen anhängig. In der jüngsten Hauptversammlung des Konzerns hatten Betroffene gegen die anhaltende Vermarktung der Präparate protestiert.

Felicitas Rohrer erlitt nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Die 26-Jährige aus Bad Säckingen bei Freiburg erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Zusammen mit anderen Betroffenen hat Felicitas Rohrer jüngst die Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter gegründet und vor Tausenden von Aktionären in der BAYER-Hauptversammlung ein Ende der Vermarktung von Yasmin und Yasminelle gefordert.

Nun hat Rohrer als erste deutsche Geschädigte Zivilklage gegen die Bayer Vital GmbH eingereicht, die das Präparat vertreibt. Die Firma wird auf „Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schädlicher Wirkungen des Präparates“ verklagt, so Rechtsanwalt Martin Jensch von der Kanzlei Dr. Schulze & Kollegen. „Wir haben die Forderungen bisher nicht beziffert, aber sie werden im Bereich von 200.000 Euro liegen“, so Jensch weiter. Auf das erhöhte Thromboserisiko sei in der Produktinformation nicht hingewiesen worden. Nach Ansicht von Jensch haftet Bayer daher wegen „Inverkehrbringung eines Medikamentes mit schädlichen Wirkungen, die über das vertretbare Maß hinausgehen“.

Die drospirenonhaltigen Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu älteren Präparaten. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Das Präparat gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. In den Kampagnen des Konzerns wird in erster Linie mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ geworben. Auf die erhöhten Risiken wird hingegen nicht eingegangen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Ältere Präparate verhüten ebenso sicher und tragen dabei deutlich geringere Risiken. Wir begrüßen daher die Klage. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, könnten größtenteils verhindert werden. Bayer nimmt vermeidbare Schädigungen und sogar Todesfälle von jungen Frauen billigend in Kauf“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins. Die CBG hatte zur jüngsten Bayer-Hauptversammlung auch einen Gegenantrag eingebracht.

gerne vermitteln wir Kontakt zu Felicitas Rohrer

weitere Informationen:
· Statement RA Martin Jensch: http://www.cbgnetwork.de/downloads/Statement_RA_Jensch.pdf
· alle Infos zur Kampagne

[Kirchentag] Kirchentag Dresden

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren auf ev. Kirchentag in Dresden

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand auf dem evangelischen Kirchentag in Dresden vertreten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wer den Stand stundenweise mit betreuen möchte oder uns einfach mal kennen lernen möchte, ist herzlich eingeladen! Sie finden uns im Markt der Möglichkeiten, Bereich „Nachhaltig Wirtschaften - Globalisierung gestalten“:

Standnummer: V4 A04
Zelt V4 auf dem Festplatz der Messe Dresden, Stand A04

Schwerpunkt der Präsentation sind „Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Kunststoffen wie Bisphenol A und TDI von BAYER“. Aber auch alle anderen Probleme „rund um Bayer“ – von giftigen Pestiziden bis hin zur Gentechnik - werden behandelt. Vor Ort sammeln wir Unterschriften für eine Petition, in der ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen und Kinderspielzeug gefordert wird.

Am Donnerstag wird unser Vorstandsmitglied Uwe Friedrich die Kampagne vorstellen:
2. Juni, 16:30 - 17:15 Uhr; Marktbühne Marktbereich 3 „Nachhaltig Wirtschaften - Globalisierung gestalten“.

[Uni Berlin] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

Prof. Peter Grottian hat die Verträge der FU und TU Berlin mit der Deutschen Bank veröffentlicht. Darin finden sich genau die Klauseln, die wir bei der Zusammenarbeit von Uni Köln mit der Bayer AG vermuten. So heißt es z.B.: „Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank zur Freigabe vorzulegen.“ Neben Mitsprache bei der Besetzung zweier Professuren erhielt die Bank das Recht zu Unternehmenspräsentationen, Kontaktveranstaltungen und der Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost.
Anbei hierzu ein heutiger Artikel der taz. Alle Infos zur Kampagne

taz, 27. Mai 2011

INSTITUTSGRÜNDUNG AN BERLINER UNIS

Wissen von der Deutschen Bank

Die Privatwirtschaft soll Verantwortung an den Unis übernehmen, fordert die Bundesregierung. Wie weit die inzwischen reicht, zeigt ein bislang geheimer Vertrag. VON MARTIN KAUL

BERLIN taz | Mitsprache in der Lehrkonzeption, Lehraufträge für Bankmitarbeiter, Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, gesonderte Werberechte an der Uni. Mit einem exklusiven „Sponsoren- und Kooperationsvertrag“ hat die Deutsche Bank sich an zwei Berliner Universitäten weitreichende Mitspracherechte zusichern lassen. Das belegt ein Vertrag, den der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian am Donnerstag veröffentlichte.
In dem 2006 formulierten Kooperationsvertrag einigte sich die Deutsche Bank mit der Humboldt Universität (HU) und der Technischen Universität Berlin (TU) darauf, gemeinsam ein Institut für Angewandte Finanzmathematik zu gründen, das Quantitative Products Laboratory.
Besonders an der Vereinbarung sind die umfassenden Mitwirkungsrechte, die sich die Bank zusichern lässt. So heißt es: „Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank … zur Freigabe vorzulegen.“ Kenntlich machen will sie ihren Einfluss ungern: „Die namentliche Erwähnung der Deutschen Bank in einer Veröffentlichung ist in jedem Fall nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Deutschen Bank zulässig.“
Auch auf die Lehre sichert sich die Bank Einfluss: Bankmitarbeiter sollen „Lehraufträge erhalten und zu Prüfungen herangezogen werden können“ - „soweit die Interessen der Deutschen Bank nicht beeinträchtigt werden“.
Neben Mitspracherechten bei der Ausrichtung und Besetzung zweier Professuren erhielt die Bank das Recht zu Unternehmenspräsentationen, Kontaktveranstaltungen und der Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost. Über die „Erfolge der durchgeführten Personalmarketingaktivitäten“ war jährlich Bericht zu erstatten. Mindestens 3 Millionen Euro ließ sich die Bank all dies pro Jahr kosten.
„Ein Dokument ungeschminkter Dreistigkeit“
Eine Sprecherin der HU teilte am Donnerstag mit, das seit 2007 laufende Projekt solle im Juni auslaufen. Gründe nannte sie nicht. Weitere Stellungnahmen waren bis Redaktionsschluss von keiner beteiligten Stelle zu erhalten.
Der nun öffentliche Vertrag ist von Relevanz, weil er auf drastische Weise zeigt, wie umfassend Mitwirkungsrechte von Unternehmen an Unis inzwischen sind. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat immer wieder gefordert, dass Unternehmen sich engagierter in die Finanzierung der Wissenschaft einbringen sollen.
Der Berliner Politologieprofessor und kapitalismuskritische Deutsche-Bank-Aktionär Peter Grottian bezeichnete den Vertrag „als Dokument ungeschminkter Dreistigkeit“. Ein Sprecher des Deutschen Hochschulverbands sagte: „Transparenz ist das oberste Gebot der Wissenschaften. Die Freiheit von Forschung und Lehre muss auch bei Stiftungsprofessuren immer gewahrt bleiben.“

28. Mai 2011, Spiegel Online

Deutsche-Bank-Deal mit Berliner Unis

Kauf Dir einen Prof

Von Frauke Lüpke-Narberhaus und Oliver Trenkamp

Berliner Unis ließen sich ein Institut von der Deutschen Bank bezahlen. In einem Geheimvertrag wurde den Bankern viel Mitsprache eingeräumt: bei Lehre, Forschung und Personal. Kritiker sprechen von gekaufter Wissenschaft.

Wenn Unternehmen Hochschulen sponsern, fließt das Geld nur selten aus reiner Nächstenliebe. Allerdings sind die Universitäten umso stärker auf andere Geldquellen angewiesen, je weniger der Staat sie finanziert.
Nun zeigt ein bislang geheimer Vertrag zwischen zwei Berliner Hochschulen, der Humboldt-Universität (HU) und der Technischen Universität (TU), sowie der Deutschen Bank, wie sehr das die Freiheit der Wissenschaftler einschränken kann - und wie bereitwillig die Universitäten dabei mitmachen.
Die Unis und die Deutsche Bank einigten sich bereits im Jahr 2006 auf eine gemeinsame Forschungsinitiative. Im Jahr darauf bauten sie das „Quantitative Products Laboratory“ auf, ein Institut für Angewandte Finanzmathematik, ausgestattet mit zwei „Deutsche-Bank-Stiftungsprofessuren“ - komplett bezahlt von der Bank, mit drei Millionen jährlich. Laut Vertrag sollten mit den beiden berufenen Professoren Peter Bank und Ulrich Horst dort „gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten partnerschaftlich durchgeführt werden“. Horst wollte sich zu der Zusammenarbeit nicht äußern, Bank war nicht erreichbar.
Allerdings zeigt ein Blick in den Vertrag, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, dass die Zusammenarbeit zwischen HU, TU und Deutscher Bank nicht besonders partnerschaftlich geregelt ist: Im Grunde verpflichten sich die Universitäten, dass sie beim Institut so gut wie nichts entscheiden dürfen, ohne dass die Deutsche Bank zustimmt. Zwar versichern nun die Vertragspartner, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit immer gewährleistet gewesen sei. Allerdings ist allein der Einfluss brisant, den die Deutsche Bank im Vertrag beansprucht - und den die Unis ihr einräumten.
Lehre, Personal, Forschung: Mitreden darf die Bank so gut wie überall
Sie vereinbarten detailliert, wo überall die Banker mitzureden haben. Der Vertrag, der jetzt öffentlich wurde, legt die Zusammenarbeit auf vier Jahre fest, mit einer Option auf weitere vier Jahre. Im kommenden Juni wird der Vertrag auslaufen, die Verlängerungsoption wird nicht wahrgenommen, bestätigte ein Sprecher der Deutschen Bank.
In der Wissenschafts-Community gibt es Empörung: „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Wissenschaft eingekauft werden sollte“, sagt Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Es müsse dringend nachgebessert werden, der Vertrag zwischen TU, HU und Bank verstoße gegen die „ehernen Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit“ und gehe weit über die üblichen Vereinbarungen bei Stiftungsprofessuren hinaus. „Beim besten Willen: Das ist keine normale Drittmittelvereinbarung.“
Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei Stiftungsprofessuren gekungelt wird. Wenn Firmen Universitäten Millionen spenden, wollen sie gern vorher wissen, welcher Wissenschaftler auf den von ihnen bezahlten Posten berufen wird. Sie wollen darauf Einfluss ausüben, in welche Richtung geforscht wird und wie sich die Ergebnisse nutzen lassen. Besonders anfällig sind Fächer, in denen die Forschung teuer ist, Medizin etwa oder Pharmazie. Aber meist sind solche Absprachen informell; es wird kein Vertrag darüber abgeschlossen, der beide Seiten nicht gut aussehen lässt.
Die Deutsche Bank wollte schon bei der Besetzung der beiden Professoren mitreden: Sie erfolge laut Vertrag „im Einvernehmen mit der Deutschen Bank“. Die Banker forderten, in der Berufungskommission zu sitzen und bekamen auch einen Platz. Auch den Standort des Instituts bestimmten sie: nämlich „in räumlicher Nähe zur Deutschen Bank“ - schließlich werde eine „enge inhaltliche Zusammenarbeit“ angestrebt. Der Wunsch wurde ihnen auch erfüllt: Das Institut ist in Berlin in der Alexanderstraße 5 angesiedelt, im gleichen Haus wie das „Investment & FinanzCenter“ der Bank.
Die Deutsche Bank entscheidet, welche Ergebnisse wann veröffentlicht werden
Ein Lenkungsausschuss werde die Forschungsinitiative inhaltlich leiten, er entscheide unter anderem über die praktische Durchführung, über die zu verfolgende Forschungsstrategie, über personelle Mittel und „alle anderen Fragen, die die interne Abstimmung zwischen den Vertragspartnern betreffen“. Der Ausschuss wurde paritätisch besetzt: mit zwei Vertretern der Deutschen Bank und zwei Professoren der Unis. Entscheidend ist dabei aber die Stimmengewichtung in einer Pattsituation: „Im Fall von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Managing Directors den Ausschlag, der den Vorsitz führt“, heißt es in Paragraph 3 des Vertrages. Und der Managing Director kommt von der Deutschen Bank.
Die Bank entscheidet auch darüber, welche Forschungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Denn sie sind „der Deutschen Bank mindestens 60 Tage vor der Weitergabe an Dritte, etwa zum Zwecke einer eventuellen Erstveröffentlichung, zur Freigabe vorzulegen“. Großzügig räumt die Deutsche Bank ein, die Freigabe nicht „unbillig“ zu verweigern - allerdings nur solange „deren Veröffentlichung die Interessen der Deutschen Bank nicht berührt“. Erst nach zwei Jahren können die Wissenschaftler demnach mit ihren Ergebnissen machen, was sie wollen.
Auch auf die Lehre sichert sich die Deutsche Bank Einfluss, indem ihre Mitarbeiter „im Rahmen geltender Vorschriften Lehraufträge erhalten und zu Prüfungen herangezogen werden“. Außerdem organisiert die Bank laut Paragraph 7 „Personalmarketing“ ihre Mitarbeiterrekrutierung: „Die Universitäten werden die Deutsche Bank im Hinblick auf ihre Positionierung im Personalmarkt und bei der Optimierung ihrer Aktivitäten zur Gewinnung geeigneter Praktikanten und zukünftiger Mitarbeiter unterstützen.“ Dazu gehören unter anderem „Personalmarketingmaßnahmen an der Hochschule“ wie Mailings, Intranetauftritte und die „Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost“.
HU-Präsident will derartige Verträge in Zukunft anders formulieren
Die brisanten Absprachen hat der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian veröffentlicht. Der emeritierte Professor sorgt immer wieder mit Protestaktionen für Aufsehen, etwa mit angekündigtem Schwarzfahren, um das Sozialticket in Berlin zu erhalten. Von der Deutschen Bank hat er Aktien gekauft, um als Kapitalismuskritiker bei Hauptversammlungen sprechen zu dürfen. Er sagte SPIEGEL ONLINE, es sei „dreist, hart und ungewöhnlich“, wie das Unternehmen sich durch den Vertrag Einfluss auf Forschung und Lehre sichern wolle. Andererseits schockiere ihn der „prinzipienfeste Opportunismus“ der Universitäten, die sich darauf einließen.
Die beiden beteiligten Universitäten versichern nun, dass die Unabhängigkeit der Wissenschaftler uneingeschränkt gewährleistet sei. Jedoch scheint die HU auch nicht ganz glücklich über den Vertrag zu sein, zumindest sagte deren Präsident Jan-Hendrik Olbertz: „Ich kann die kritischen Fragen gut nachvollziehen.“ In künftigen Verträgen müsse „die Unabhängigkeit der Wissenschaft deutlicher und vor allem unmissverständlich artikuliert werden.“
Auch die Zustimmungspflichten seien durchaus üblich, die sich auf den Umfang und den Zeitpunkt der Veröffentlichungen beziehen, schreibt die TU in einem Statement. „Dies gilt insbesondere dann, wenn der Partner unseren Wissenschaftlern Informationen bereitstellt, die seine eigenen Geschäftsinteressen berühren und nicht zur Veröffentlichung geeignet sind.“ So argumentiert auch die Deutsche Bank.
Darüber hinaus hätten auch Deutsche-Bank-Mitarbeiter keine Lehraufträge wahrgenommen, versichert der Sprecher. Und der „Managing Director“ habe, so sagen es die Bank und die beiden Unis, mit seiner Stimme im Lenkungsausschuss nie den Ausschlag gegeben.
Der Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) will sich zu dem Fall noch nicht äußern. Man sei noch mitten in der „Sachstandsaufklärung“, sagte ein Sprecher.

[Entlassungen] Fehlende Gewerkschaftsrechte

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Pharma-Werk in Emeryville / USA:

BAYER entlässt 540 Arbeiter

Der BAYER-Konzern hat in der Nacht zu Donnerstag angekündigt, die Produktion des MS-Medikaments Betaferon im kalifornischen Emeryville bis Ende 2012 einzustellen. Die 540 Arbeiterinnen und Arbeiter werden größtenteils entlassen, einem kleinen Teil werden Ersatz-Arbeitsplätze in anderen BAYER-Werken angeboten. Auch werden 30.000 qm Bürofläche aufgegeben. Betaferon soll künftig von einem Zulieferer hergestellt werden, offenbar Boehringer Ingelheim.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dass allen Beschäftigten Ersatz-Arbeitsplätze angeboten werden: „BAYER macht mit Betaferon einen Milliarden-Umsatz. Es darf nicht sein, dass die Gewinnmarge nun mit rücksichtslosem `hire and fire´ weiter erhöht wird. BAYER darf die Arbeiterinnen und Arbeiter, die über Jahre hinweg eine störungsfreie Produktion gewährleistet haben, nicht im Regen stehen lassen“, so Jan Pehrke vom Vorstand des Vereins. Betaferon ist das bestverkaufte Medikament von BAYER, der Umsatz im vergangenen Jahr lag bei 1,2 Milliarden Euro.

Bereits vor zwei Jahren hatte BAYER gedroht, die Produktion von Blutgerinnungsmitteln im benachbarten Berkeley zu schließen und an Zulieferer auszulagern. Erst nach millionenschweren Subventionen der Städte Oakland und Berkeley war der Konzern hiervon wieder abgerückt.

Zahlreiche US-Werke mit organisierter Arbeiterschaft wurden in den vergangenen Jahren geschlossen, nur in einer Handvoll der rund 50 Fabriken des Konzerns in Nordamerika sind Gewerkschaften überhaupt noch vertreten. Nur 14% der US-Belegschaft von BAYER verfügen daher über Tarifverträge - gegenüber 88% der europäischen Mitarbeiter.

Gewerkschafter berichten, dass BAYER auch in Emeryville eine gewerkschaftliche Organisation der Belegschaft hintertrieb. Werksvertreter diffamierten die Gewerkschafter als „Schmarotzer“, die es nur auf die Beiträge der Mitglieder abgesehen hätten. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen die im BAYER Nachhaltigkeitsbericht geäußerte Zusage, wonach die Beschäftigten an allen Unternehmensstandorten die Möglichkeit haben, Arbeitnehmervertretungen zu bilden“, so Jan Pehrke weiter.

Das Werk Emeryville gehörte ursprünglich zu Novartis und war von BAYER für einen Zeitraum von sechs Jahren geleast worden. BAYER macht ein Viertel seines Umsatzes in Nordamerika, die 16.300 Mitarbeiter erwirtschaften knapp acht Milliarden Euro pro Jahr. Der amerikanische Markt ist damit wichtiger als das deutsche Standbein.

weitere Informationen:
· San Francisco Business Times: Bayer closing Emeryville plant, shedding 540 jobs
· Gewerkschaften aus den Werken gedrängt: Entlassungen bei BAYER USA trotz hoher Steuergeschenke

[Klage US] Diskriminierung

CBG Redaktion

26. Mai 2011, n-tv

„Vielen Dank für diese Bluse“

Mitarbeiterinnen verklagen Bayer

Die Welle teurer Diskriminierungsklagen in den USA trifft auch Bayer. Sechs Frauen bezichtigen die US-Tochter des deutschen Pharmakonzerns, Männer bei der Bezahlung und Beförderung zu bevorzugen. Außerdem werfen sie männlichen Kollegen sexuelle Belästigung vor. Einige der Klägerinnen haben Führungspositionen inne.

In den USA gehen zwei weitere Mitarbeiterinnen wegen angeblicher Diskriminierung gegen Deutschlands größten Pharmakonzern Bayer vor. Damit steige die Anzahl ehemaliger und derzeitiger Beschäftigter, die Bayer verklagen, auf insgesamt acht, teilte die Anwaltskanzlei der Frauen mit.
Die Klägerinnen werfen dem Pharma- und Chemieunternehmen in einer Sammelklage unter anderem vor, sie bei der Bezahlung und Beförderungen benachteiligt zu haben und überdies Schwangere und Mütter unter Druck zu setzen. Die Frauen fordern 100 Mio. Dollar Schadenersatz. Die Klage wurde am Bundesgericht von New Jersey eingereicht.
„Bayer benachteiligt seine weiblichen Angestellten systematisch - besonders die mit familiären Verpflichtungen“, sagte Anwältin Katherine Kimpel. Bayer wies die Anschuldigungen zurück und kündigte an, sich mit allen Mitteln gegen die Vorwürfe zu wehren.

„Bist du dumm?“
Die Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler ist keine Unbekannte in Diskriminierungsklagen. In einem ähnlichen Fall hatte sie dem Schweizer Pharmakonzern Novartis vor knapp einem Jahr in einem Vergleich 175 Mio. Dollar abgetrotzt.
Das Gericht wird sich im Bayer-Fall wohl auch über verbale Anzüglichkeiten gegenüber den Mitarbeiterinnen ein Urteil bilden müssen. Eine Frau erklärte, ihr Vorgesetzter habe sie „schwierig“ genannt und auf Fragen bei der Arbeit geantwortet: „Bist du dumm?“ Eine andere Mitarbeiterin berichtete, ihr Chef habe wiederholt anstößige Bemerkungen gemacht, etwa: „Vielen Dank, dass Sie heute diese Bluse angezogen haben.“
Nach Angaben der Anwaltskanzlei sind die Klägerinnen ehemalige Beschäftigte oder arbeiten noch bei Bayer in den USA in Führungspositionen. Der Konzern mit Sitz in Leverkusen beschäftigt in Nordamerika nach eigenen Angaben insgesamt 16.400 Menschen an mehreren Standorten.

weitere Infos zur Klage

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 zusätzliche Klagen vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.

Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.

alle Informationen zur Kampagne

Pressemitteilung der Stopp Bayer- CO- Pipeline Initiativen
Hilden, 25. Mai 2011

Weiterer Etappensieg zum Stopp der CO - Pipeline

Initiative geht gestärkt in die nächsten Runden

Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf Dr. Schwerdtfeger verkündete zunächst die Kostenentscheidung und diese fiel schon deutlich zu Lasten der beklagten Bezirksregierung und der Beigeladenen Bayer aus.

Dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und nichtvollziehbar beurteilt wurde, bedeutet:

* Baustopp an der gesamten CO – Pipeline; die technische Fertigstellung muss warten und Bilder der vor sich hinrottenden Rohre auf enteignetem Boden werden weiter am Image von Bayer kratzen.
* Der damalige Regierungspräsident Büssow, Bayer als Bauherr und der begutachtende TÜV haben sich bis auf die Knochen blamiert und sind bloßgestellt. Wer es nicht schafft europaweit anerkannte Regeln zur Erdbebensicherheit anzuwenden und zwingend vorgegebene Überprüfungen des Bodens und der oberirdischen Teile - wie Rohrbrücken - für unnötig erachtet und dann in seinen Verlautbarungen noch von einer „sicheren Pipeline“ faselt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

In anderen Punkten ist das Gericht bei seiner Auffassung aus dem Jahr 2007 geblieben und hat die Klagen zurückgewiesen:

* Das Rohrleitungsgesetz (Enteignungsgesetz) und in der Planbegründung sah es sich durchaus im Gegensatz zu der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes und wollte doch die Enteignungen nicht als rechtwidrig ansehen.

* Auch die fehlende Prüfung von Alternativtrassen spielte keine Rolle genauso wie
* Rost und Mängel an den Rohrleitungen, die von dem Gutachter für unwichtig erklärt wurden. Zitat:“ „Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäude gar nichts.“

Der Vorsitzende wies selbst klar und deutlich auf die unterschiedlichen Rechtsauf-fassungen zu dem nächst instanzlichen Oberverwaltungsgericht hin. Die rechtlichen Prüfungen belassen wir als Initiative weiter vertrauensvoll in den Händen der Kläger und deren hervorragenden Anwälten.

Wir freuen uns, dass wir nun gestärkt in die nächsten Runden im Kampf um Gesundheit, Leben und bürgerliche Rechte der betroffenen Anwohner dieser Giftröhre gehen.
Deshalb verweisen wir auf unser jüngst eingeweihtes Mahnmahl, den Knoten, der sich immer enger um die Giftröhre schließen soll.

Thailand

CBG Redaktion

Auswärtiges Amt
Bundesminister Guido Westerwelle
11013 Berlin
cc: BMZ

24. Mai 2011

Industriegebiet Map Ta Phut / Thailand

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

in der Gewerbezone von Map Ta Phut (Thailand) sind auf engstem Raum Öl-Raffinerien, die Kunststoff-Industrie, Pestizid-Hersteller, metallverarbeitende Betriebe, Müllverbrennungs-Anlagen und allein acht Kohlekraftwerke konzentriert. Viele westliche Unternehmen haben dort Fabriken aufgebaut.

Die Umweltprobleme in der Region, vor allem die Luft- und Wasserverschmutzung sowie die Wasserknappheit, sind enorm. Hunderte von Arbeiter wurden vergiftet. In der angrenzenden Provinz Rayong atmen die Menschen einen Cocktail aus giftigen und krebserregenden Chemikalien ein, dessen Konzentration die in westlichen Industrieländern gültigen Grenzwerte um teilweise das 1.000-fache überschreitet. Die Krebsrate liegt weit höher als in jedem anderen Landesteil.

Ende 2009 wurde erstmals ein wichtiger juristischer Erfolg erzielt: das oberste thailändische Gericht ordnete an, dass alle Unternehmen in Map ta Phut Umweltverträglichkeitsprüfungen vorlegen müssen und sich bei den Emissionen an westliche Standards halten müssen. Zudem wurde ein Bau-Stopp für 67 neue Fabriken, darunter zwei der deutschen Firma BAYER, verhängt.

Westliche Unternehmen, auch BAYER, setzten das Land daraufhin mit der Ankündigung unter Druck, künftige Investitionen nach China zu verlagern, wenn die verschärften Umwelt-Bestimmungen nicht gestoppt würden. Ende letzten Jahres wurde der Bau-Stopp dann auf Geheiß der thailändischen Regierung für die meisten Projekte tatsächlich aufgehoben. Aktuell steht nur noch die Genehmigung der zwei giftigsten Fabriken in Frage.

Die Situation vor Ort hat sich jedoch kaum verbessert. Die Emissionen sind weiterhin hoch. Im BAYER-Werk kam es Ende März zu einem Störfall, bei dem große Mengen der giftigen Chemikalie Phenol austraten. Die Fabrik wurde größtenteils geräumt. Auch außerhalb des Werksgeländes wurde Phenol nachgewiesen.

Wir kooperieren vor Ort mit Greenpeace Thailand sowie mit der Initiative Ecological Alert and Recovery Thailand (EARTH), die speziell zur Verseuchung von Map ta Phut arbeitet. Unsere Partner haben uns gebeten, Druck auf die beteiligten Unternehmen auszuüben, den Schadstoff-Ausstoß zu senken. Wir haben daher eine Kampagne gestartet und u.a. in der Hauptversammlung der BAYER AG zum Thema gesprochen sowie die Medien informiert.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang fragen:

· Ist Ihnen die Umweltproblematik von Map ta Phut bekannt? Stehen Sie hierzu in Kontakt mit der thailändischen Regierung?
· Wie bewerten Sie die Rücknahme des Bau-Stopps von 67 Fabriken mit erhöhtem Schadstoff-Ausstoß?
· Ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit oder eine andere deutsche Institution der Entwicklungszusammenarbeit in Map ta Phut tätig?
· Ist die Bundesregierung auf die in Map ta Phut ansässigen deutschen Firmen herangetreten, um eine Verringerung der Emissionen zu erreichen?

Mit herzlichen Grüßen
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

alle Infos zur Kampagne

[Prozess] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 23. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Prozess-Auftakt am Verwaltungsgericht Düsseldorf

CO-Pipeline: „Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Heute beginnt am Düsseldorfer Verwaltungsgericht der Prozess von Anwohnern der Kohlenmonoxid-Pipeline gegen die Genehmigung des Projekts und die damit verbundenen Enteignungen. Die Inbetriebnahme der Giftröhre zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster Ende 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts äußerte.

„Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Projekt zu beerdigen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert: durch den angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an - im Gegenteil. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline leben mehr als 140.000 Personen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Nach Auffassung der CBG muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Gegen die Inbetriebnahme der Pipeline wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte die Bürgerproteste gegen die Pipeline Anfang 2006 initiiert und hierzu mehrfach Gegenanträge in der BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

Unabhängig vom Ausgang des bis Freitag laufenden Verfahrens erhält BAYER weiterhin keine Betriebsgenehmigung, da zunächst das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden muss. Von Mitarbeitern des Unternehmens ist zu hören, dass der Vorstand des Konzerns bei einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will.

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[Denkmal] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

19. Mai 2011

Ein kunstvoller Knoten verschließt die CO-Pipeline

Als weiterer Meilenstein im Kampf gegen die lebensbedrohende CO-Pipeline von BAYER wurde in Monheim/Rheinland ein „standfestes, langlebiges und kunstvolles Mahnmal“ der Öffentlichkeit übergeben. Nach der Idee des Pipeline-Kritikers Erwin Schumacher wurde das Giftrohr mit einem gekonnten Knoten symbolisch verschlossen.

Alle Kommunen an der Trasse von Monheim bis Duisburg hatten sich in politischen Stellungnahmen und in Rechtsverfahren seit Jahren gegen das Hochrisiko-Projekt gestellt. Diese Kommunen repräsentieren mehr als 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Zahlreiche Aktive der Initiativen begrüßen, dass fast alle Kommunalpolitiker auf ihrer Seite stehen. Zugleich wird jedoch beobachtet, dass die Rot-Grüne-Landesregierung nicht aktiv wird, obwohl sie eine Mehrheit gegen die Pipeline im Landtag von NRW hätte. Offensichtlich ist der Einfluss der BAYER-Chefetage so groß, dass sich die Landesregierung nicht gegen den Konzern stellen will.

Viele Mitbürger fühlen sich verraten, zumal die Grünen vor der Landtagswahl mit zahlreichen Anträgen gegen die Pipeline brillierten, jetzt aber im Interesse des Koalitionsfriedens keinen einzigen ihrer alten Anträge wieder aus der Tasche ziehen. Bei der Einweihung des imposanten Denkmal wurde in Monheim deutlich: Verlässlich ist nur der außerparlamentarische Widerstand gegen die CO-Pipeline.

[AStA Köln] Pharmaforschung

CBG Redaktion

19. Mai 2011

AStA unterstützt Klage zur Offenlegung der Verträge zwischen Bayer und der Uniklinik

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln unterstützt die eingereichte Klage der Coordination gegen Bayergefahren (CBG) zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG beim Verwaltungsgericht Köln. Beide Vertragspartner weigern sich bislang, eine Offenlegung der Verträge zu ermöglichen. AStA und CBG sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das geltende Informationsfreiheitsgesetz. Diese Sichtweise wurde auch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW geteilt.

„Durch private Förderung, die einer Geheimhaltung unterliegt, sehen wir die freie Forschungsarbeit, unter anderem der Grundlagenforschung, der Uniklinik gefährdet. Was für die Uniklinik gilt, ist auf die gesamte Universität übertragbar. Deswegen fordern wir die Offenlegung sämtlicher Drittmittelverträge an der Uni“, sagt Jonas Thiele 1. AStA Vorsitzender der Uni Köln.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können„, so Philipp Mimkes aus dem Vorstand der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Weiter: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“

Thomas Heise, Gesundheitsökonomiestudent und AStA Referent, ergänzt hierzu: “In unserem universitären Studium wird vermittelt, dass Fragestellungen und Ergebnisse klinischer Studien durch Nichtveröffentlichungen und Einfluss von Sponsoren negativ beeinflusst und verzerrt werden können. Dass nun bei der eigenen Uniklinik keine Aussage mehr darüber gemacht werden kann, ob alle Forschungsinhalte und -ergebnisse korrekt oder überhaupt publiziert werden, obwohl eine öffentliche Finanzierung dies garantieren sollte, ist unverständlich."

Seitens der Uniklinik gibt es bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu der Klage.

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[Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

geheime Forschungskooperation von Uni Köln und Bayer HealthCare AG:

Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.

Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.

Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes weiter.

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Phosgen

CBG Redaktion

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presse Information vom 13. Mai 2011

Erweiterung der Polycarbonat-Produktion bei BAYER Uerdingen:

„Jetzt auf phosgenfreie Verfahren setzen!“

Der BAYER-Konzern hat in der vergangenen Woche angekündigt, die Produktion von Polycarbonat im Werk Krefeld-Uerdingen von 330.000 Tonnen auf 400.000 Tonnen pro Jahr zu erweitern. Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW und Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern das Unternehmen auf, dabei phosgenfreie Verfahren zur Anwendung zu bringen.

Phosgen wird von BAYER als Vorprodukt bei der Herstellung von Polycarbonat verwendet. Andere Polycarbonat-Hersteller hingegen, z.B. die Firma SABIC in Cartagena/Spanien, kommen seit über zehn Jahren ohne Phosgen aus. Die Chemikalie gehörte im 1. Weltkrieg unter dem Namen „Grünkreuz“ zur ersten Generation tödlicher Giftgase.

Angelika Horster vom BUND Krefeld: „Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie der EU schreibt vor, dass Alternativen mit geringerem Risiko geprüft werden müssen - in diesem Fall phosgenfreie Verfahren. Die Landesregierung muss auf BAYER einwirken, in unserem dicht besiedelten Land solche weniger gefährlichen Verfahren einzusetzen!“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Phosgen-Chemie gehört nach Atomkraftwerken zu den risikoreichsten Technologien in Deutschland. Fukushima zeigt, dass das Undenkbare möglich ist! Das Risiko, jährlich Hunderttausende Tonnen eines Giftgases zu produzieren, ist schlichtweg zu hoch - zumal es Alternativen gibt. Wir fordern, dass neue Werke nach dem neuesten Stand der Technik gebaut werden müssen.“

Über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz hatten die Umweltverbände erfahren, dass sich in der Krefelder Anlage zu jedem Zeitpunkt rund 34 Tonnen Phosgen befinden - trotz einer angeblichen just in time-Produktion. Im Falle eines Erdbebens, eines Flugzeug-Absturzes oder einer produktionsbedingten Explosion, wie sie sich in der Kunststoff-Herstellung bei BAYER häufiger ereignet haben, ergäbe sich eine große Bedrohung für Mitarbeiter und Anwohner.

Schon vor acht Jahren war die Polycarbonat-Produktion in Uerdingen erweitert worden, damals um 100.000 Tonnen. BUND und Coordination gegen BAYER-Gefahren hatten erfolglos nach dem Stand der Sicherheitstechnik, Notfallplänen und den Gefahren bei Flugzeugabstürzen gefragt. Wegen der Größe der Anlage wären eigentlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine öffentliche Beteiligung vorgeschrieben. Beides unterblieb jedoch.

„Die Anlage liegt nur 500m von der Wohnbebauung entfernt. Die Abstandsvorschriften für Phosgen hingegen verlangen 1.500m. Die angeblichen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen, die BAYER anführt, sind kein Ersatz für den mangelnden Abstand, sondern Vorkehrungen, die ohnehin getroffen werden müssen“, so Angelika Horster weiter.

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[Österreich] Bienensterben

CBG Redaktion

11. Mai 2011, Nachrichten.at

Bienen sterben „wie die Fliegen“: Imker fordern Verbot der Maisbeize

Jetzt ist Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich am Zug: Österreichs Bienenzüchter fordern ihn in einem Schreiben auf, ein Beizmittel endlich aus dem Verkehr zu ziehen, dem in manchen Regionen heuer schon ein Drittel der Honigbienenvölker zum Opfer gefallen ist.

Der Killer heißt „Clothianidin“, ein Nervengift, 7700 Mal wirksamer als DDT. Es soll die Maispflanzen gegen einen Schädling immunisieren, der 1992 aus Amerika nach Europa eingeschleppt wurde und seit 2007 auch in Oberösterreich sein Unwesen treibt – den Maiswurzelbohrer. Fünf Millimeter ist dieser orange-schwarz gefärbte Verwandte des Kartoffelkäfers groß. Viel größer ist aber sein Appetit auf Maiswurzeln. Ganze Felder kann er zum Absterben bringen. Das Beizmittel macht ihm den Garaus.
Mit dem Gift werden die Maiskörner ummantelt. Doch diese Ummantelung kann sich in der Sämaschine lösen, gelangt pulverisiert in die Luft und wird vom Wind in die Umgebung geblasen, auf Raps-, Baum- und Wildstaudenblüten. „Die Bienen nehmen es auf und gehen binnen fünf Minuten ein“, sagt Maximilian Liedlbauer (64), Präsident des o.ö. Landesverbandes für Bienenzucht.

11. Mai 2011, Oe24.at

Grüne kritisieren Bienentod-Forschung

Pirklhuber: Chemische Industrie finanziell an Forschung beteiligt.

Schon seit Jahren wird in Österreich und Europa über den Zusammenhang zwischen Bienensterben und insektizidgebeiztem Saatgut (Neonicotinoide) diskutiert. Während die Mittel in Deutschland und Italien verboten wurden, dürfen sie in Österreich weiter verwendet werden - unter Auflagen und Beobachtung durch das Forschungsprojekt „Melissa“: Genau daran übten die Grünen am Mittwoch massive Kritik. 17 Prozent der Projektkosten würden von der chemischen Industrie finanziert, beanstandete Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber bei einer Pressekonferenz in Wien.

Pirklhuber: Keine unabhängige Forschung
Diese Zusammenarbeit sei in Zwischenberichten oder im Internet nicht offen vermerkt, so der Politiker weiter. Eine Anfragebeantwortung durch Umweltminister Niki Berlakovich (V) am 3. Mai habe ergeben, dass die Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs, Syngenta Agro, Bayer Austria und CropScience sowie BASF Österreich beteiligt seien. „Eine unabhängige Risikoforschung ist sicher nicht durch eine Querfinanzierung der Industrie herzustellen“, kritisierte Pirklhuber diese Kooperation. So würde die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) derzeit die Empfehlungen der Industrie übernehmen, anstatt diese in die Schranken zu weisen.

„Man biegt die Ergebnisse, wo man kann und wie man möchte“, meinte Pirklhuber diesbezüglich. „Man macht Anwendungsvorschriften, die nicht praxisgerecht sind.“ So dürften Landwirte nur gebeiztes Saatgut verwenden, wenn sich ihr Feld in Windrichtung nicht neben einem blühenden Wiesenstreifen befinde. „Selbst wenn ich bei Windstille anzubauen beginne, bläst der Wind, bis ich fertig bin“, bemerkte der Landwirtschaftssprecher dazu. Den Bauern werde nun die Schuld zugeschoben, indem man das Problem auf die Anwendung verlagere.

AGES vermutet Bruch der Bestimmungen
Die AGES betonte am Mittwoch in einer Aussendung die Transparenz und wissenschaftliche Basis ihrer Arbeit. Bei den Untersuchung 2011 sei aufgefallen, dass Bienenverluste in Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und dem Burgenland in denselben Regionen wie in den Vorjahren auftraten, so die AGES. Erste Indizien würden daraufhindeuten, dass die Bestimmungen zur Aussaat - erlaubte Windgeschwindigkeit und Vermeidung der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände - nicht lückenlos eingehalten wurden. Dies unterstreiche die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollen. Für die Zulassungsbestimmung des Saatguts sei die Koexistenz von Landwirtschaft und Bienengesundheit die Prämisse.

„Berlakovich verweigert konkrete Antwort“
Ein weiteres Problem orteten die Grünen in der Informationspolitik: In der Anfragebeantwortung gebe es keine Angaben zum Ausmaß der Pestizid-Kontamination verendeter Bienen, so Pirklhuber. „Berlakovich verweigert uns konkrete Antwort.“ Den industriellen Beteiligten hingegen sei die Verfügbarkeit von Daten im Forschungsvertrag zugesichert, während die Öffentlichkeit auf noch ausständige Endberichte vertröstet werde. So gesehen stelle sich die Frage einer politischen Connection zwischen Bauernbund und der Chemieindustrie. Laut AGES sind alle Ergebnisse des vom Landwirtschaftsministerium beauftragten Projekts „Melissa“ für die Öffentlichkeit via Internet zugänglich. Der vierte Zwischenbericht soll im Sommer 2011, der Schlussbericht Anfang 2012 veröffentlicht werden.

Insektizid-Verbot gefordert
Laut den Grünen gibt es seit drei Jahren durch insektizidgebeiztes Saatgut Bienenschäden in intensiven Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten in Österreich. Im Jahr 2010 waren demnach 76 Imkerbetriebe und 98 Bienenstände betroffen. Bei 89 untersuchten Proben waren die Neonicotinoide Clothianidin zu 51 Prozent und Thiamethoxam zu 23 Prozent nachweisbar. Pirklhuber forderte am Mittwoch ein Verbot der Mittel, Transparenz bei der Forschungsfinanzierung und Entschädigungen für Imker.
Beizmittel werden vor allem gegen dem Maiswurzelbohrer eingesetzt. Die beste Methode dem Schädling beizukommen ist eine konsequente Fruchtfolge. Bei 41 Prozent der in Österreich für Maisanbau verwendeten Fläche - 298.180 Hektar - wird dies nicht befolgt und es darf gebeizt werden, so die Grünen. Für Fruchtfolgebetriebe ohne Mais als Vorfrucht gilt ein Beizverbot.

Auch SP will Beiz- und Spritzmittel verbieten
Ebenso zu Wort meldete sich die SPÖ. „In Österreich, Frankreich, Italien und Deutschland hat man längst die Konsequenzen gezogen. Österreich hinkt meilenweit hinterher“, ließ Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am Mittwochnachmittag per Aussendung wissen. Auch er will Umweltminister Berlakovich in die Pflicht nehmen, um den Einsatz von Mitteln wie Clothianidin und Imidacloprid zu unterbinden. „Ohne Bienen keine Bestäubung“, sieht Kräuter die Zukunft der heimischen Landwirtschaft bedroht.

„Minister muss handeln“
Schon 2008 Jahr wurde das Beizmittel nach einem Bienensterben in Baden-Württemberg in Deutschland vom Markt genommen, Hersteller „Bayer“ zahlte den Imkern 200 Euro pro verendetem Volk. Auch in Italien und Slowenien kommt es nicht mehr zum Einsatz. „Wir verlangen vom Minister, dass er es in Österreich ab 2012 verbietet“, so Liedlbauer.
Nach den großen Schäden des Vorjahres (elf Bezirke in Oberösterreich) gilt heuer eine restriktivere Regelung: Auf neu mit Mais bepflanzten Flächen darf kein gebeiztes Saatgut ausgebracht werden. „Deflektoren“ an der Sämaschine sollen den Staub am Boden halten. Genützt hat es wenig, sagt Liedlbauer: Manche Imker klagten bereits über den Verlust eines Drittels ihrer Flugbienen: „Besonders arg war es bisher im Raum Perg.“ Allein in der Steiermark seien schon mehr als 50 Bienenvölker verendet.
Proben toter Bienen werden derzeit von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Wien gesammelt. Im Labor soll die Todesursache ermittelt werden. Sollte, wie angenommen, das Beizmittel schuld sein, liege der Verdacht nahe, „dass manche Landwirte die gesetzlichen Vorgaben bei der Aussaat nicht eingehalten haben.“

Schwierige Suche nach den Schuldigen
Bis Anfang Mai wurden der „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ Bienensterben aus den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark gemeldet – meist aus Regionen, die auch schon in den Vorjahren betroffen waren. Für Schadenersatzforderungen fehlt den Bienenzüchtern fast immer ein „Schuldiger“. Denn im Schnitt befliegt ein Bienenvolk 2700 Hektar. Da ist es fast unmöglich, den Verursacher eines Beizmittel-GAUs zu finden.

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[Klage Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Info vom 5. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Missbildungen durch Duogynon / Primodos:

Klage in England stattgegeben / Bundesregierung fordert Entgegenkommen von BAYER

Der britische TV-Sender Sky News berichtet heute, dass britische Gerichte einer Klage von Opfern des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon (in England: Primodos) stattgegeben haben. Da der Prozess Aussicht auf Erfolg habe, wurde den Betroffenen Prozesskostenhilfe gewährt. Zunächst sollen in dem Verfahren Dokumente geprüft werden, in denen Mitarbeiter der Firma Schering intern vor den Risiken des Präparats gewarnt hatten. Der Beitrag von Sky News ist online abrufbar.

So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler am 13. November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme geborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ Bei der Anwendung des Präparats bei Schwangeren „müssen wir extrem vorsichtig sein“.

Heute wurde auch bekannt, dass Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, einen engagierten Brief an BAYER gesandt hat, in dem er ein Entgegenkommen des Unternehmens fordert. Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten. (....) Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken.(....) Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen.(…) Wenn am Ende eines – vermutlich längeren – Diskussionsprozesses das Ergebnis in der Bestätigung einer Kausalität liegt, bin ich mir sicher, dass sich Ihr Unternehmen der Verantwortung stellen wird – auch in finanzieller Hinsicht gegenüber den betroffenen Menschen “. Der Brief ist im vollen Wortlaut abrufbar.

In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende von Kindern schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der heute zu BAYER gehörenden Firma Schering vertriebenen Präparate führten zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Experten vergleichen den Fall mit den Fehlbildungen, die durch Contergan verursacht wurden. Bis heute steht eine Entschädigung der Betroffenen aus.

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Westfälische Rundschau, 3. Mai 2011

Hüppe fordert Transparenz

Dortmund. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat sich in die öffentliche Debatte um den Schwangerschaftstest Duogynon eingeschaltet – jenes Hormonpräparat der Firma Schering, das eine Initiative mit rund 300 Geschädigten für Missbildungen an Organen und Gliedmaßen verantwortlich macht.

„Mich berührt das Schicksal dieser Menschen sehr, nicht nur deshalb, weil sie mit ihren Behinderungen leben müssen“, schreibt Hüppe in einem Brief an Andreas Fibig, den Vorstandsvorsitzenden des Schering-Nachfolgers Bayer Healthcare. „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu nehmen.“
Zwar seien ihm die Rechtslage und auch die Haltung des Unternehmens bekannt, wonach die Akteneinsicht verjährt sei und Bayer keinen kausalen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Behinderungen sehe, gleichwohl gebe es seiner Meinung nach „gute Gründe, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken.“ Denn wenn Bayer tatsächlich festgestellt habe, dass Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf Menschen übertragbar seien und man keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und den in Rede stehenden Behinderungen sähe, dann, so Hüppe, „wäre es aus meiner Sicht ein Akt der Transparenz, wenn Sie diese Dokumente zur Einsicht offenlegen würden und die unterschiedliche Deklarierung in Deutschland und Großbritannien erklärbar machten könnten.
„ Sollte am Ende jedoch die Bestätigung einer Kausalität liegen, sei er sich sicher, „dass sich Ihr Unternehmen der Verantwortung stellen wird – auch in finanzieller Hinsicht gegenüber den betroffenen Menschen.“ Für den Fall der Bestätigung der Bayer-Position sei er sich ebenfalls sicher, dass die betroffenen Menschen verantwortungsbewusst mit diesem Ergebnis umgehen könnten. Entscheidend sei, dass es „in einem von Vertrauen und Transparenz gekennzeichneten Prozess zustande gekommen ist, der es beiden Seiten ermöglicht, mit dem Ergebnis zu leben.“ Hüppe jedenfalls sei Fibig sehr verbunden, „wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen.“
Bayer-Sprecher Oliver Renner wollte den Inhalt des Briefes am Dienstag nicht kommentieren. Wie in solchen Fällen üblich, werde man zunächst mit Herrn Hüppe Kontakt aufnehmen, bevor man sich öffentlich äußere. An der Faktenlage und der Rechtsauffassung von Bayer, so Renner, habe sich auch nach den Protesten der Initiative vor der Hauptversammlung am Freitag in Köln „nichts geändert.“ Katja Sponholz

Das hormonelle Schwangerschaftsmittel Duogynon des Berliner Pharmaunternehmens Schering wurde als Injektion bis Maerz 1978 und in Drageeform 1957 bis 1973 sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin befasste sich im November erstmals mit der Klage des Duogynon-Opfers Andre Sommer gegen Bayer-Schering. In dem Musterprozess wollte der von Geburt an schwerst behinderte Mann vom Pharmakonzern Auskunft über die Nebenwirkungen des Präparats und damit Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen zu Duogynon erzwingen. Das Gericht gab jedoch dem Pharmakonzern Recht, der sich auf Verjährung berief. Sommer legte Berufung ein, ein neuer Prozess ist noch nicht terminiert.

Thailand

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

umstrittenes Industriegebiet Map Ta Phut in Thailand:

Erneuter Störfall bei BAYER

Im thailändischen BAYER-Werk Map ta Phut kam es zu einem Störfall. Große Mengen der giftigen Chemikalie Phenol traten aus und kontaminierten das Abwasser. Teile der Fabrik wurden evakuiert. Ein BAYER-Mitarbeiter wurde verletzt und musste ärztlich behandelt werden. Auch außerhalb der Anlage wurde Phenol nachgewiesen.

BAYER ist in der 670 Hektar großen Industriezone, die direkt am thailändischen Golf gelegen ist, mit zwei Anlagen zur Produktion von Kunststoffen vertreten. Der Unfall ereignete sich am 30. März in der Polycarbonat-Fabrik, in der auch das hochgefährliche Phosgen – ein Kampfgas im 1. Weltkrieg – in großen Mengen als Vorprodukt verwendet wird.

In dem Industrie-Komplex kommt es regelmäßig zu Störfällen. Hunderte von Arbeiter wurden in den vergangenen Jahren vergiftet. Auch die Schadstoff-Belastung ist hoch - nicht weniger als 200 Schornstein blasen Schadstoffe in die Luft. „Map Ta Phut ist der wohl giftigste Ort von ganz Thailand“, so Tara Buakamsri von Greenpeace Thailand. „Das schnelle Wachstum der Industrie hat bedrohliche Umweltprobleme geschaffen - Luftverschmutzung, Verunreinigung von Gewässern, Verdampfung organischer Verbindungen und Wasserknappheit. Sie alle sind bis heute ungelöst“, so Buakamsri weiter.

Im Bereich der Chemie-Industrie gehört Map Ta Phut zu den zehn größten Standorten weltweit. Auf engstem Raum sind Öl-Raffinerien, die Kunststoff-Industrie, Pestizid-Hersteller, metallverarbeitende Betriebe, Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke konzentriert. Die Krebsrate in der Provinz Rayong, in der sich die Industrieanlagen befinden, liegt weit höher als in jedem anderen Landesteil. Die Erträge der Fischer gingen drastisch zurück. Immer wieder kommt es daher zu Protesten und Demonstrationen. Ende 2009 wurde erstmals ein wichtiger juristischer Erfolg erzielt: das oberste thailändische Gericht ordnete an, dass alle Unternehmen in Map ta Phut Umweltverträglichkeitsprüfungen vorlegen müssen und sich bei den Emissionen an westliche Standards halten müssen. Zudem wurde ein Bau-Stopp für 67 neue Fabriken, darunter zwei des deutschen BAYER-Konzerns, verhängt. Dieser wurde auf Druck der Industrie unterdessen jedoch wieder aufgehoben.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Unternehmen in Map Ta Phut auf, die Sicherheitslage in Map Ta Phut zu verbessern und die Schadstoff-Emissionen drastisch einzuschränken. Die CBG hat eine Kampagne gestartet und kooperiert dabei mit Greenpeace Thailand sowie mit der auf Map ta Phut spezialisierten Initiative Ecological Alert and Recovery Thailand (EARTH). Auch in der BAYER-Hauptversammlung wurden die Probleme angesprochen.

. weitere Informationen zur Thailand-Kampagne
. Störfälle bei BAYER