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Beitrag veröffentlicht im November 2013

Lobbying

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

giftige Chemikalie TDI

BAYER: aggressives Lobbying in China

Die Firma BAYER betreibt in China aggressives Lobbying, um die Sicherheitsstandards für gefährliche Stoffe abzusenken. Das belegt eine der Coordination gegen BAYER-Gefahren anonym zugesandte Meldung aus dem Intranet des Konzerns. In der Nachricht rühmt sich der Konzern dafür, dass die Chemikalie TDI (Toluol-diisocyanat) von der Liste hochgiftiger Stoffe gestrichen wurde. Dadurch werde insbesondere der Transport über Straßen vereinfacht (der vollständige Text findet sich hier).

In der Meldung hieß es zunächst: „Vorausgegangen war dieser Änderung ein intensives Lobbying von Bayer MaterialScience“. Im Laufe des Tages wurde der Ausdruck „Lobbying“ durch „Informationsaustausch“ ersetzt. In der englischen Version wird Bayer hingegen deutlicher: Dort heißt es, der Konzern habe sein Ziel „after seven years of persistent lobbying“ erreicht. Die neue Einordnung der Chemikalie sei auch deshalb von Vorteil, weil eine anhaltende Klassifizierung als „hochgiftig“ zu negativer Publicity geführt hätte („would have undoubtedly led to a negative public perception about TDI“). Durch eine geringere Gefahrenklasse können zudem Kosten für Arbeitsplatzsicherheit, Transport und Lagerung reduziert werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „TDI ist und bleibt hochgefährlich. Eine politische Einflussnahme mit dem Ziel, risikoreiche Stoffe in geringere Gefahrenklassen einzustufen, muss unterbleiben. BAYER ist aufgefordert, auch in Schwellenländern wie China die höchsten Sicherheits-Vorkehrungen zu treffen. Jegliche Form doppelter Standards ist abzulehnen!“.

In der Europäischen Union wird TDI weiterhin als „sehr giftig“ (T+) eingestuft. Bei der Herstellung der Chemikalie werden Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid und Phosgen eingesetzt, auch ist die Produktion extrem energieaufwändig. Die Substanz steht zurzeit in der Diskussion, da sich Umweltverbände gegen den geplanten Ausbau der TDI-Produktion im BAYER-Werk Dormagen aussprechen.

Auch anderswo betreibt der Leverkusener Multi eine aggressive Interessenspolitik. So wendet er allein in Brüssel für Lobby-Aktivitäten fast zwei Millionen Euro pro Jahr auf. In den USA gelang es dem Konzern, den Kongress-Abgeordneten Tim Murphy zum Dank für Wahlkampfspenden fast ausschließlich für Interessen des Unternehmens arbeiten zu lassen. So stellte Murphy in einer Legislatur-Periode 20 Anträge zur Gewährung bzw. Verlängerung von Zollbefreiungen für Kunststoffe und andere Produkte, die der Konzern vertreibt. Und in der Bundesrepublik konnte das Unternehmen jahrelang auf Cornelia Yzer zählen, die vor ihrer politischen Karriere in Diensten des Pharma-Riesen stand. Zudem schaffte es der Global Player in den 1990er Jahren, seinen Finanzchef Heribert Zitzelsberger als Staatssekretär im Finanzministerium zu platzieren, wo er die große Unternehmenssteuerreform mit Milliarden-Entlastungen für BAYER & Co entwarf.

Kritik am Ausbau der TDI-Produktion

[Zürich] Uni Kooperationen

CBG Redaktion

27. November 2013

Uni Zürich: Kooperationsvertrag mit UBS-Bank offen gelegt

Seit fünf Jahren versucht die Coordination gegen BAYER-Gefahren, den Kooperationsvertrag zwischen der Bayer AG und der Uniklinik Köln einzusehen. Bislang vergeblich – trotz eines positiven Votums des NRW-Beauftragten für Informationsfreiheit.

In einem ähnlichen Fall gibt es jetzt einen Erfolg zu vermelden: zwei Journalisten gelang es, den Vertrag zur Zusammenarbeit der Universität Zürich mit der UBS Bank einzusehen. Die Neue Züricher Zeitung schreibt dazu heute: „Die Grossbank UBS lässt sich den Aufbau eines neuen Forschungszentrums mit mehreren Lehrstühlen am Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Zürich 100 Millionen Franken kosten. Der bis ins Jahr 2022 laufende Sponsoringvertrag hätte geheim bleiben sollen, wenn es nach der Absicht der beiden Partner gegangen wäre. Doch zwei Journalisten hatten, gestützt auf das kantonale Informationsgesetz, Einsicht in das Dokument verlangt.“

Vor dem Verwaltungsgericht bekamen die Journalisten Recht. Marcel Hänggi, einer der beiden Kläger, hat den Vertrag im Internet veröffentlicht.

Eine ausführliche Chronologie findet sich auf der website von Marcel Hänggi unter <a href="http://www.mhaenggi.ch/transparenz.html

  • 5" target="_blank">http://www.mhaenggi.ch/transparenz.html#5

Hier finden sich alle Informationen zur Kampagne

WOZ Nr. 48/2013 vom 28.11.2013

Der Geheimvertrag

Studieren im Hörsaal Marke UBS

Die Universität Zürich wehrte sich heftig dagegen, dass ihr Vertrag mit der UBS Foundation offengelegt werden muss. Nun wird klar, weshalb: Die Bank erhält mit ihrem Markenzeichen versehene Räume und garantierten Einfluss am Volkswirtschaftlichen Institut.

Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat entschieden, dass die Universität Zürich ihren Geheimvertrag mit der UBS Foundation fast vollständig offenlegen muss. Das hat die Uni diese Woche getan.
Ursprünglich wollten wir – die WOZ und die «Zeit» – uns einfach nicht damit abspeisen lassen, dass wir blindlings glauben sollten, die akademische Unabhängigkeit bleibe bei dem Deal gewahrt. Dass im Vertrag Brisantes drinsteht, erwarteten wir nicht. Bis wir sahen, wie heftig sich die Universität gegen unser Akteneinsichtsbegehren wehrte. Ob sie tatsächlich etwas zu verbergen hatte?
Nun wissen wir: Sie hatte.

Exklusive Rechte
Der Vertrag vom 22. Mai 2012 regelt die Errichtung eines mit der Uni assoziierten Instituts namens UBS International Center of Economics in Society, das bis zu fünf Lehrstühle umfassen soll. Dafür zahlt die UBS Foundation, Vertragspartnerin der Uni, 100 Millionen Franken. Die Stiftung wurde von der UBS eigens zu diesem Zweck geäufnet, ist formal von der Bank unabhängig und nicht gewinnorientiert. Ihr Präsident ist der ehemalige UBS-Präsident Kaspar Villiger, ihr Vize Uniprofessor Ernst Fehr, der zugleich auch dem neuen Zentrum und dem bestehenden Institut für Volkswirtschaft vorsteht.
Da die Uni im Frühling bereits – widerwillig – eine Vertragskopie offengelegt hat, die sie nach eigenem Gutdünken einschwärzte, wissen wir heute, was die Uni um jeden Preis geheim halten wollte. Es sind vor allem die folgenden Punkte:

=> Der Vertrag räumt nicht nur der Vertragspartnerin der Uni, der UBS Foundation, sondern auch der UBS selbst Rechte ein.
=> Das Abkommen verpflichtet nicht nur das neue UBS-Center, sondern auch das bestehende Institut für Volkswirtschaft der Universität.
=> Das Abkommen ist exklusiv.
Wie die Aktivitäten des Zentrums genau finanziert werden, bleibt nach wie vor eingeschwärzt. Was sich unter den Zensurbalken sonst noch verbirgt, wissen wir nicht. Um auch diese Passagen freizubekommen, haben wir unser Einsichtsbegehren ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

«Regelmässiger Austausch»
Die nun offengelegten Rechte der UBS gehen weit. So erhält die Bank einen Sitz im Beirat des Instituts für Volkswirtschaft. Zwar sind dort auch andere Banken vertreten, aber nur der Sitz der UBS ist vertraglich garantiert. Diese Garantie erhält die UBS explizit, «um die Bedeutung des UBS Center am Institut zu reflektieren».
Die Räume des Zentrums müssen mit dessen vollem Namen beschriftet (im englischen Vertragsoriginal: «branded») sein, sodass sie «von Besuchern als Teil eines Zentrums mit diesem Namen wahrgenommen werden». Die Verwendung des Namens ohne das Kürzel «UBS» ist explizit verboten. Auch in den Räumen des Instituts wird ein «UBS International Center Hörsaal» eingerichtet und klar bezeichnet. Dort, schreibt der Vertrag vor, «finden die meisten Vorlesungen des Instituts statt». Von Karikaturen, die Professoren zeigen, auf deren Dächlikappe ein Firmenlogo prangt, ist man da nicht mehr weit entfernt. Oder von Kruzifixen in Klassenzimmern.

Ein Tabubruch
Die UBS will vom Center «angemessen profitieren». MitarbeiterInnen und «ausgewählte Kunden» der Grossbank erhalten «privilegierten Zugang» zu Kursen und Veranstaltungen, und es finden «regelmässige Austausche» zwischen den ProfessorInnen und UBS-MitarbeiterInnen statt. Von den Lehrstühlen (die «UBS» im Namen tragen) wie von Direktor Fehr «wird erwartet», dass sie an UBS-Veranstaltungen teilnehmen. Das mag harmlos tönen, ist aber ein Tabubruch: Eigentlich sollte die Unabhängigkeit der Lehrstuhlinhaber dadurch geschützt sein, dass sie dem Geldgeber gegenüber keine Verpflichtungen haben: Eine Professorin ist der Uni verpflichtet, diese dem Geldgeber. Hier aber schreibt das Unternehmen hinter dem Geldgeber direkt am Pflichtenheft der Professorin mit.
All diese Privilegien erhält die UBS exklusiv: Die Universität Zürich darf im Bereich der Wirtschaftswissenschaften keine Kooperation «von vergleichbarer Grösse oder von ähnlicher Sichtbarkeit» mit anderen Partnern eingehen.
Einheitliche Regeln zur Privatfinanzierung von Lehrstühlen existieren in der Schweiz nicht. So tragen beispielsweise auch an der ETH Lausanne gesponserte Lehrstühle den Geldgeber in ihrem Namen, während das für die ETH Zürich nicht infrage kommt. Während der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat empfiehlt, schweizweit einheitliche Regeln zu schaffen, hat die Konferenz der Hochschulrektoren (CRUS) das kürzlich abgelehnt.
Aber natürlich gibt es Regeln, die gelten. So steht im Zürcher Universitätsgesetz: «Die finanzielle Unterstützung der Universität durch Dritte (…) darf die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.» Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität verabschiedet; ihr oberster Grundsatz verpflichtet zu «Wahrhaftigkeit und Transparenz». Und auch im Vertrag der Universität Zürich mit der UBS Foundation stehen so schöne Sätze wie: «Die Parteien anerkennen und akzeptieren das Prinzip der akademischen Unabhängigkeit in Forschung und Lehre, und nichts in diesem Abkommen soll das einschränken.»
Die Realität sieht anders aus. Dass die Uni diese Realität mit fadenscheinigen Argumenten verheimlichen wollte, macht es nicht besser. Von Marcel Hänggi

Link zum Vertrag: 
www.tinyurl.com/uni-ubs-vertrag

Bienensterben

CBG Redaktion

26. November 2013

Bienensterben: Syngenta, Bayer und BASF für „Public Eye Award“ nominiert

Abstimmen unter: http://publiceye.ch/de/case/syngenta-bayer-basf

Die Erklärung von Bern (EvB) und Greenpeace vergeben auch 2014 wieder die Public Eye Awards. Heute startet unter www.publiceye.ch die Stimmabgabe. Nominiert wurden acht Konzerne, denen Verantwortungslosigkeit in Bezug auf Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen wurde. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zusammen mit anderen Initiativen die Firmen Syngenta, BASF und Bayer wegen der Verantwortung für die anhaltenden Bienensterben nominiert.

Die Gewinner des Preises werden am 23. Januar 2014 in Davos während des World Economic Forums (WEF) von Kumi Naidoo, International Executive Director von Greenpeace, bekannt gegeben.

Der Nominierungstext von Bayer, Syngenta und BASF lautet:

«The bee-killers» sind grosse, multinationale Firmen, welche hochgiftige, systemische Pestizide herstellen und verkaufen. Diese Pestizide sind für das Massensterben von Bienen und anderen Bestäubern, die für Umwelt, Landwirtschaft und die globale Nahrungsmittelproduktion wichtig sind, mitverantwortlich.
Das Geschäft mit den für Bienen tödlichen Pestiziden garantiert den Unternehmen einen Profit in Milliardenhöhe. Zudem streben sie eine vollständige Kontrolle über die industrielle Nahrungsmittelproduktion an. Gewisse dieser Pestizide sind in Europa seit 2013 verboten. Nichtsdestotrotz streiten die Unternehmen grösstenteils ab, dass ihre Pestizide negative Auswirkungen auf Bienen und das Ökosystem haben.
Sie greifen zu Mitteln wie irreführender Werbung, Greenwashing, aggressivem Lobbying und üben Druck auf politische Institutionen aus. Syngenta, Bayer und BASF haben gegen die Europäische Kommission Klage eingereicht, da sie gewisse ihrer Produkte zum Schutz von Bienen und Landwirtschaft in Europa verboten hat.

Konsequenzen
In den letzten Jahren meldeten Imker auf der ganzen Welt einen Rückgang der Bienenpopulationen mit jährlichen Verlusten zwischen 20 und 50%. Bienen und andere Bestäuber spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Die Welt könnte ohne Bienen kaum überleben: Die meisten Pflanzen und ein Drittel unserer Nahrung ist auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Der ökonomische Nutzen der Bestäubung liegt bei 265 Milliarden € pro Jahr.
Nimmt die Anzahl Bestäuber ab, wird auch unser Essen immer teurer und weniger abwechslungsreich. Wer würde in einer Welt ohne Bienen unsere Felder und Pflanzen bestäuben? Das Sterben der Bienen ist eine globale Herausforderung, vergleichbar mit der Klimaerwärmung, der Versäuerung der Ozeane oder einer nuklearen Katastrophe.

Ursachen
Das Sterben der Bienen hängt zu einem grossen Teil mit schädlichen landwirtschaftlichen Praktiken zusammen. Die neu entwickelten Pestizide von Syngenta, Bayer und BASF werden immer aggressiver. Sie können zu akuten oder chronischen Vergiftungen mit tödlichen Konsequenzen für einzelne Bienen oder für ganze Kolonien führen. Abgesehen von Pestiziden leiden Bienen auch unter dem Klimawandel und unter Erregern sowie dem Verlust der Biodiversität, einem eingeschränkten Nahrungsangebot und Lebensraum, vor allem wegen der industriellen Monokultur.
Trotz unabhängiger wissenschaftlicher Studien und den Forderungen von Imkern und der Zivilgesellschaft preisen die Unternehmen weiterhin ihre für Bienen tödlichen Produkte an.
Syngenta, Bayer und BASF versuchen, ihre Profite zu sichern, setzen somit jedoch Bienen, Umwelt sowie Nahrungssicherheit und -souveränität aufs Spiel. Die einzige Lösung ist ein Kurswechsel, weg von der schädlichen, industriellen Landwirtschaft hin zu ökologischem Anbau.

Verursacher
Syngenta Crop Protection AG, Bayer CropScience AG und BASF SE („Syngenta, Bayer, BASF“) sind gigantische multinationale Unternehmen. Sie produzieren und verkaufen Pestizide, Agrochemikalien, behandeltes Saatgut sowie zahlreiche andere Produkte und sind dadurch auf bestem Wege, die gesamte Kette der Nahrungsmittelproduktion zu beherrschen.
Syngenta, mit Hauptsitz in Basel in der Schweiz, wies 2012 einen Umsatz von 14 Milliarden US-$ und einen Reingewinn über 1,9 Milliarden aus. Bayer, mit Hauptsitz in Leverkusen, Deutschland, wies im selben Jahr einen Umsatz von knapp 40 Milliarden € und einen Reingewinn von 2,4 Milliarden € aus. BASF, mit Hauptsitz in Ludwigshafen in Deutschland, berichtete gar von einem Umsatz von 78,7 Milliarden € und einem Reingewinn von 9 Milliarden € für das Jahr 2012.

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[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Leserbrief: CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen sofort abschalten!

Am 5.11.13 deckte der Leverkusener Anzeiger einen Skandal auf, dessen Tiefe noch gar nicht abzuschätzen ist. Vor 45 Jahren baute Bayer eine Pipeline zum Transport für das ungiftige Kohlendioxid von Dormagen nach Leverkusen. Man kann annehmen, dass dieses Rohr mit 15 cm Durchmesser nach dem damaligen „Stand der Technik“ geeignet war für den Transport ungiftiger Substanzen; dafür benötigte man wahrscheinlich auch keine besonderen Schutzmaßnahmen.
Jetzt plötzlich erfährt die Öffentlichkeit aber, dass Bayer seit 11 Jahren das hochgiftige Kohlenmonoxid durch diese Rohre pumpt! Ganz sicher sind diese Rohre in den letzen 45 Jahren nicht stabiler geworden, sondern verrottet - wie sehr? Und ebenso sicher sind diese Rohre nicht annähernd auf dem technischen Stand und in jeder Beziehung so abgesichert wie die neue CO 2-Pipeline, die Bayer von Dormagen nach Uerdingen gebaut hat; und selbst deren Sicherheit wird vor Gericht noch angezweifelt, - sie durften noch nicht in Betrieb genommen werden. In dieser neuen Pipeline soll das Gas nur mit 13,5 Bar Überdruck gepresst werden; in der alten verrotteten Pipeline wird es bereits jetzt mit bis zu 18 Bar Überdruck gejagt!
In der tödlichen Reichweite von 590 Metern an der Pipeline leben zigtausende Menschen in Worringen, Langel, Rheinkassel, Merkenich und Wiesdorf. „Störungen hat es bisher nicht gegeben“ - sagt Bayer. Zum großen Glück - aber will man denn erst handeln, wenn es eine Katastrophe gegeben hat? Diese Pipeline muss sofort geschlossen werden! Die Bezirksregierung muss ihre Genehmigung von 2001 sofort zurück ziehen - dieses 45 Jahre alte Rohr entspricht nicht im mindesten z.B. dem Stand der Technik, wie sie bei dem Rohr nach Uerdingen angewandt wurde!
Bei der Bezirksregierung ist zu überprüfen, ob sie nicht bewusst fahrlässig und strafbar gehandelt hat, als sie erstens 2001 gestattete, in einem für ungiftige Stoffe ausgelegten relativ alten Rohr jetzt Gift zu transportieren; und sich zweitens ebenso strafbar verhielt, als sie nach dem bekannt werden der neuen Standrads der Rohre nach Uerdingen nicht sofort von sich aus den Gift-Transport nach Leverkusen stoppte. Schluss mit diesem unverantwortlichen und menschengefährdenden Leichtsinn!
Gottfried Schweitzer, Leverkusen

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Leverkusener Anzeiger, 5. November2013

Giftiges Gas seit elf Jahren unterwegs

Die bestehende Kohlenmonoxid-Pipeline von Leverkusen nach Dormagen ist kaum bekannt. Dabei verläuft sie bereits seit elf Jahren dort und fördert giftiges Gas. Von Thomas Käding und Ralf Krieger

Hier heiße Gefechte, dort völlige Gleichgültigkeit. Während der Kampf um die geplante Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer Material Science, die die Chemparks Uerdingen und Dormagen verbinden soll, mit harten Bandagen und auf allen Ebenen geführt wird, herrscht andernorts Ruhe. Schon immer. Seit gut einem Jahrzehnt schickt Bayer Kohlenmonoxid durch ein Rohr zwischen Dormagen und Leverkusen. Und niemand regt sich darüber auf.

Trasse verläuft linksrheinisch
In Wiesdorf komme die gut zehn Kilometer lange Pipeline etwa auf Höhe des Tanklagers im Werk auf der rechten Rheinseite an, erklärte auf Anfrage Jörg Brückner, Sprecher beim Chempark-Betreiber Currenta. Der Rest der Trasse liegt auf der anderen Seite des Stroms. Die Leitung führt immer nah am Rhein entlang. Die Kurven und Umwege, die man von der Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen kenn t, hat sich Bayer bei der älteren Leitung sparen können.
Legt man die Szenarien zugrunde, die Gutachter für eine Havarie der seit Jahren umstrittenen neuen Kohlenmonoxid-Leitung errechnet haben, so wären trotzdem die Bewohner weiter Teile des westlichen Wiesdorf bei einem totalen Bruch des Rohrs in ernster Gefahr. Kohlenmonoxid ist ein sehr giftiges Gas, das bei höherer Konzentration schnell zum Tode führen kann. Die Pipeline-Gegner aus Erkrath bezeichnen den gesamten Bereich im Abstand von 590 Metern um die Pipeline gar als „Todeszone“, weil Menschen in diesem Sektor unter ungünstigen Bedingungen beim Einatmen des Gases zu Tode kommen könnten. So steht es in einem Gutachten des Tüv vom Juni 2005.
Freilich – die in Wiesdorf ankommende Pipeline ist kleiner dimensioniert: Ihr Durchmesser beträgt nach übereinstimmenden Angaben von Currenta und der Kölner Bezirksregierung 15 Zentimeter, das Uerdinger Rohr hat 25 Zentimeter. Der Betriebsdruck der Wiesdorfer Leitung liege meist bei zehn, maximal bei 18 Bar, sagte Brückner. Die umstrittene Leitung zwischen Uerdingen und Dormagen soll mit 13,5 Bar Druck gefahren werden. Bei den Druckprüfungen wurde dem Material allerdings ein Vielfaches abverlangt: Die neue Pipeline wurde mit 200 Bar abgedrückt, die ältere habe man mit 95 Bar getestet, so Brückner. Doch während die neue Pipeline noch gar nicht zugelassen ist, erhielt das Rohr zwischen Dormagen und Leverkusen seinen Tüv-Segen schon vor über 45 Jahren: am 4. Juli 1967. Dennoch entspreche die Ausstattung der alten Leitung „dem Stand der Technik“, versicherte Brückner. Und selbstverständlich werde sie penibel überwacht und immer wieder geprüft. Weil sie nur zehn Kilometer lang ist, gibt es unterwegs keine Absperrschieber wie bei der neuen, 67 Kilometer langen Pipeline, an der ungefähr alle zehn Kilometer eine Absperrvorrichtung gebaut wurde. Die Sperren sind in den Werken in Dormagen und Wiesdorf.

Seit 2002 störungsfrei
Zunächst hatte Bayer die Leitung für den Transport von relativ harmlosem Kohlendioxid benutzt, ergab die Nachfrage bei der Bezirksregierung. Um die Jahrtausendwende suchte das Unternehmen dann um eine neue Genehmigung nach. 2001 wurde sie erteilt, und im Jahr 2002 ging die erste CO-Pipeline von Bayer in Betrieb. „Störungen hat es in dieser Zeit nicht gegeben“, erklärte Firmensprecher Brückner. Auch bei der Bezirksregierung ist nichts bekanntgeworden. Für den Chemiekonzern ein Beleg für die These, dass eine Rohrleitung, so Brückner, „das sicherste Transportmittel für die meisten flüssigen und gasförmigen Stoffe ist“.

Aktionskunst

CBG Redaktion

[Protest HV] Hauptversammlungen

CBG Redaktion

Pressemitteilung Rechtshilfebüro Hamburg und Gen-ethisches Netzwerk

Prozess für Protest

(Berlin und Hamburg, 18. November 2013) Das Gen-ethische Netzwerk und das Rechtshilfebüro Hamburg streiten in Karlsruhe für den Schutz des Versammlungsrechts. Am 19. November findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe unser Prozess zur Durchsetzung des Rechts auf freie Wahl eines Versammlungsortes auch im zunehmend privatisierten öffentlichen Raum statt.

Bereits 2012 hatten wir gegen die Stadt Mannheim geklagt. Die Behörde hatte das Gen-ethische Netzwerk und seine UnterstützerInnen bei den letztjährigen Protesten anlässlich der Hauptversammlung der AktionärInnen der BASF am 27.4.2012 durch De-Platzierung an angemessenem Protest gehindert.

Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Vorplatz des Veranstaltungsortes der Hauptversammlung (Rosengarten Mannheim) der „mannheim:congress GmbH“, einer privatisierten Tochtergesellschaft der Stadt, gehört, hatte uns die Behörde an einen vom Ort des Geschehens entfernten Platz verwiesen.

Die Entscheidung der Stadt Mannheim hat unserer Meinung nach klar gegen unser Recht verstoßen, als Veranstalter den Ort für eine Versammlung (Kundgebung, Demonstration, Infostand ...) selbst zu bestimmen.

„Natürlich steht der inhaltliche Teil einer Kundgebung immer in einem Zusammenhang mit dem Ort, an dem diese stattfindet. Die Zielgruppe unseres Protestes, die Aktionärinnen und Aktionäre der BASF, konnten wir von dem uns zugewiesenen Ort nur sehr schlecht erreichen“, erklärt Christof Potthof, Mitarbeiter des Gen-ethischen Netzwerkes und Versammlungsleiter in Mannheim.

Holger Isabell Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg ergänzt: „Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes ist an sich schon ein Ärgernis. In Verbindung mit den massiven Einschränkungen des Versammlungsrechts zeigt sie ihre verfassungsrechtlich höchst besorgniserregende Fratze. Dass wir nach dem jahrelangen Streiten für die so genannte ‚Flughafen-Entscheidung‘ jetzt jedem lokalen Demonstrations-Verhinderungs-Bündnis erst mittels juristischer Schritte
erklären müssen, dass Meinungsäußerungen bedeutender Teil einer Demokratie sind, das ist sehr ärgerlich. Die meisten von uns haben wirklich Besseres zu tun.“

Zu denken gibt in diesem Zusammenhang auch der Inhalt der Akte. Aus verschiedenen Schriftstücken wird deutlich, dass sowohl die Vertreter der mannheim:congress GmbH als auch die Versammlungsbehörde die angemeldete Versammlung als „Belästigung“ empfinden und nicht als Wahrnehmung eines demokratischen Grundrechts. So schreibt zum Beispiel ein Vertreter der mannheim:congress GmbH, der „Zugang auf das Privatgrundstück“ müsse „ohne eine irgendwie geartete Belästigung möglich sein“.

Dass die Mannheimer Behörden mittlerweile ein wenig hinzugelernt haben lässt sich aus dem Ort für unseren Protest in diesem Jahr (2013) schließen: Infostand und Flugblätter verteilende KundgebungsteilnehmerInnen waren auf dem Vorplatz des Rosengartens in Mannheim erlaubt. „Entsprechend gehen wir davon aus, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet“, ergänzt Holger Isabell Jänicke, nicht ohne zu verdeutlichen, dass es trotzdem wichtig ist, den Prozess zu einem positiven Ende zu bringen.

Pressekontakte und in Karlsruhe vor Ort:

Holger Isabell Jänicke, Rechtshilfebüro Hamburg, mobil 0170 756 5451
Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e.V., mobil: 0163 2606 359

Das Anliegen des Rechtshilfebüros Hamburg und des Gen-ethischen Netzwerks in diesem Prozess wird unterstützt von:

ATTAC Mannheim (www.attac-netzwerk.de/mannheim),
der Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.cbgnetwork.org),
dem Dachverband kritische Aktionärinnen und Aktionäre (www.kritischeaktionaere.de),
der Humanistischen Union (www.humanistische-union.de),
dem Komitee für Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de),
Urgewald (www.urgewald.de)

[CO-Pipeline ] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

13. November 2013

Offener Brief an die Bezirksregierung Düsseldorf

CO-Pipeline / Unfall im BAYER-Werk Brunsbüttel

Sehr geehrte Frau Dr. Nienhaus,

wir wir bereits in Essen erläutert haben, kam es am 25. September 2013 im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Zwei Mitarbeiter wurden bewusstlos aufgefunden, drei weitere atmeten CO ein. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Betroffene in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Nach telefonischer Auskunft des ermittelnden Polizeibeamten kam die Hilfe im allerletzten Moment.

Von der Bayer AG gibt es bis zum heutigen Tag keinerlei Informationen zu den Hintergründen des Zwischenfalls. Wie kam es zu dem Austritt von CO? Gab es eine Beschädigung von Leitungen, Flanschen oder Ventilen? Warum wurde der Austritt nicht rechtzeitig bemerkt? Warum trugen die Mitarbeiter keine Warnmessgeräte oder Schutzmasken? Diese Fragen sind aus unserer Sicht für das Genehmigungsverfahren zur CO-Pipeline von Interesse, da es sich nicht ausschließen lässt, dass sich die in Brunsbüttel gemachten Fehler bei einem Unfall an der Pipeline wiederholen.

Schon in der Vergangenheit war es bei BAYER mehrfach zu CO-Unfällen gekommen, so im Jahr 2009, als im US-Werk Baytown Kohlenmonoxid und Monochlorbenzol austraten, oder im Jahr 2006, als die Krefelder CO-Anlage brannte und die Produktion fünf Wochen lang ruhen musste.

Die genannten Vorfälle - jeweils auf gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal – zeigen einmal mehr, welch tödliches und unbeherrschbares Risiko Kohlenmonoxid in sich birgt. Unfälle an Rohrleitungen lassen sich niemals ganz ausschließen. Die Verlagerung dieser Risikoquelle in dicht besiedelte Gebiete ist daher nicht zu verantworten.

Nach Aussage der Polizeidienststelle Brunsbüttel wurde das Verfahren inzwischen an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben. Nach unserer Auffassung hat die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, umfassend über den Vorgang informiert zu werden. Auch sollten die Ermittlungsergebnisse sowie die daraus gezogenen Konsequenzen in das laufende Genehmigungsverfahren mit aufgenommen werden.
Wir möchten Sie daher bitten, die Staatsanwaltschaft Itzehoe um Amtshilfe zu bitten und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Dr. Gottfried Arnold
Kinderarzt, Hilden

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Yasmin

CBG Redaktion

12. Oktober 2013

arznei-telegramm empfiehlt Pillen der 2. Generation

jährlich rund 250 Thromboembolien in Deutschland vermeidbar

Die europäische Pharmabehörde European Medicines Agency (EMA) hat eine neue Bewertung der Risiken von Antibaby-Pillen veröffentlicht. Obwohl das Thrombose-Risiko der neuesten Generation als deutlich erhöht bezeichnet wird, drückt sich die EMA jedoch vor der Empfehlung, auf ältere Präparate umzusteigen.

Die Thrombose- und Embolie-Rate ist unter Hormonkombinationen mit dem Gestagen Levonorgestrel am niedrigsten. Kombinationspillen mit den Hormonen Desogestrel, Drospirenon oder Gestoden bergen ein 2 bis 3-fach erhöhtes Risiko. Dennoch bezeichnet die EMA das Risiko in beiden Fällen als „gering“. In absoluten Zahlen mag dies sogar stimmen. Betrachtet man die Verordnungszahlen, so erhält die geringe Differenz jedoch große Relevanz: 2012 verhüteten beispielsweise mindestens 550.000 Frauen mit Drospirenon-haltigen Pillen. Den Risikodaten zufolge dürften darunter in Deutschland pro Jahr 250 Frauen mehr eine Thromboembolie erlitten haben, als wenn alle stattdessen ein Levonorgestrel-haltiges Kontrazeptivum eingenommen hätten.

Für Vorteile neuerer Pillen gibt es keine Belege. Die Zuverlässigkeit der Verhütung ist bei allen Präparaten ähnlich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt daher, „insbesondere für Erstanwenderinnen und Anwenderinnen unter 30 Jahren” Kontrazeptiva mit niedrigerem Embolie-Risiko, also beispielsweise Levonorgestrel-haltige, zu bevorzugen.

Das industrie-unabhängige arznei-telegramm kommt in seiner heute erschienen Ausgabe zu dem Ergebnis: “Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes halten wir es für überfällig, endlich die risikoärmeren Kombinationen als Mittel der ersten Wahl einzustufen und die riskanteren Kontrazeptiva als Mittel der Reserve.“

=> EMA: PRAC confirms that benefits of all combined hormonal contraceptives (CHCs) continue to outweigh risks
=> alle Infos zur Kampagne

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast ist leicht gesunken. Doch ausgerechnet die Verwendung der von Bayer vertriebenen Fluochinolone, deren Verwendung besonders gefährlich ist, steigt (mehr Infos).

11. November 2013, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zweite Datenerhebung zur Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin

Gesamtmenge 2012 leicht gesunken / Antibiotika der jüngeren Generationen werden weiter in geringen, aber zunehmenden Maße abgegeben

Die Gesamtmenge der im Jahr 2012 abgegebenen Menge von Antibiotika ist gegenüber dem Vorjahr um 87 Tonnen gesunken. Das ergab die Auswertung der im Jahr 2012 zum zweiten Mal erhobenen Abgabemengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die als sogenannte Reserveantibiotika in der Humanmedizin wichtigen Wirkstoffe wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation werden zwar weiter in geringeren Mengen abgegeben, allerdings stieg die Abgabemenge von Fluorchinolonen gegenüber dem Vorjahr um 2 Tonnen an. Der Fokus der Antibiotikaabgabe in der Veterinärmedizin betrifft weiterhin eindeutig ältere Wirkstoffe wie Penicilline und Tetrazykline.
Insgesamt sind im Jahr 2012 rund 1.619 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden. Dieses bedeutet ein Minus gegenüber der Vorjahresgesamtmenge von ca. 87 t. Die Menge an Fluorchinolonen, deren Verwendung in der Tiermedizin wegen ihrer Rolle als sogenannte Reserveantibiotika für die Humanmedizin kritisch gesehen wird, ist gegenüber der Vorjahresmeldung um 2 t angestiegen.
Die Hauptabgabemengen bilden wiederum Tetrazykline mit etwa 566 t und Penicilline mit etwa 501 t, gefolgt von Sulfonamiden mit 162 t, Makroliden mit 145 t und Polypeptidantibiotika mit 124 t. Des Weiteren wurden rund 10,4 t Fluorchinolone und rund 3,8 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben. (Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Wirkstoffklassen 2011 und 2012).
Eine Zuordnung der gemeldeten Wirkstoffmengen zu einzelnen Tierarten ist nicht möglich, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Von den abgegebenen 1.619 t Wirkstoffen entfallen 1.611 t auf Präparate, die für mindestens eine Tierart zugelassen sind, die Lebensmittel liefert. Nur 8 t entfallen auf Präparate, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere (also Sport- und Freizeittiere) zugelassen sind.
Bei der regionalen Zuordnung der Abgabemengen sind keine nennenswerten Veränderungen zwischen 2011 und 2012 zu verzeichnen (Abb. 1).
Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen ausgerichtet auf den Schutz des Verbrauchers. Sorge bereitet jedoch, dass der Therapieerfolg sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin zunehmend durch das Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien gefährdet wird. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/ oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier ist wechselseitig möglich.

Hintergrund
Seit dem Jahr 2011 muss die Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgibt, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.

Wuppertal

CBG Redaktion

11. November 2013

Wuppertal: Lösemittel treten aus

Auf einem Rangierbahnhof in Wuppertal trat aus einem Kesselwagen der BAYER AG ein Lösemittelgemisch aus. Feuerwehr und Polizei rückten zu einem Großeinsatz aus und fingen die ausgetretenen Chemikalien auf. Die Bahnstrecke nach Köln wurde für 90 min gesperrt, auch der Nahverkehr musste teilweise eingestellt werden. Der Kesselwagen wurde zum BAYER-Werk geschleppt, die Chemikalien wurden dort umgepumpt.

[gallery]

[Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Tages-Anzeiger, 10. November 2013

14 Frauen starben nach Einnahme der Pille

Allein seit 2009 haben fünf Frauen eine tödliche Lungenembolie erlitten, nachdem sie ein hormonales Verhütungsmittel eingenommen hatten.

Céline war 16 Jahre alt, Nichtraucherin und kerngesund, als sie zum ersten Mal das Verhütungsmittel Yasmin einnahm. Vier Wochen später erlitt sie eine Lungenembolie: Die Blutgefässe ihrer Lunge wurden verstopft, das Herz hörte auf zu schlagen, das Hirn wurde schwer geschädigt. Heute ist sie gelähmt, muss 24 Stunden am Tag betreut werden.
Jetzt hat das Zürcher Bezirksgericht Célines Klage auf Schadenersatz abgewiesen, wie die «Rundschau» letzte Woche publik machte. Ihre Familie muss dem Yasmin-Hersteller Bayer 120‚000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Célines Mutter hat das Urteil sofort ans Obergericht weitergezogen. Laut dem «SonntagsBlick» hat dieses die Berufung angenommen und zudem die unentgeltliche Prozessführung genehmigt. Die Familie zahlt vorerst also nichts für ihren Anwalt.

Frauen zwischen 17 und 49
Wie Recherchen des TA zeigen, kann es sogar noch schlimmer kommen als im Fall Céline: Zwischen 1991 und Ende Juni 2013 sind in der Schweiz mindestens 14 Frauen nach Einnahme von Antibabypillen an Lungenembolien gestorben. Sie waren laut Swissmedic zwischen 17 und 49 Jahre alt, in sieben Fällen unter 30. Bei neun Betroffenen lag mindestens ein Risikofaktor für Lungenembolien und Venenthrombosen vor – wie etwa Übergewicht, eine lange Flugreise oder erbliche Vorbelastung.
Im laufenden Jahr wurden Swissmedic zwei Todesfälle gemeldet, davor im Jahr 2009 deren drei. Fünf der insgesamt 14 tödlichen Lungenembolien ereigneten sich – wie im Fall Céline – nach Einnahme von drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln. Die bekanntesten sind dabei die drei Bayer-Produkte Yasmin, Yasminelle und YAZ, die seit 2002 auf dem Markt sind. Sie befanden sich im September 2012 auf den Plätzen 2, 3 und 10 der bestverkauften hormonalen Verhütungsmittel in der Schweiz. Bei Bayer gehören sie zu den meistverkauften Medikamenten überhaupt. Obwohl ihr Umsatz seit 2010 laufend zurückgeht, brachten die drei Produkte dem Konzern 2012 nach wie vor über eine Milliarde Euro. Daneben gibt es mehrere Generika anderer Hersteller mit dem Wirkstoff Drospirenon. Bayer nimmt auf Anfrage des TA keine Stellung zu den fünf Todesfällen mit drospirenonhaltigen Pillen in den letzten Jahren. Sie schreibt einzig: «Für Meldungen, welche die Arzneimittelbehörde Swissmedic publiziert, verweisen wir Sie höflich an Swissmedic.» Moderne, niedrig dosierte Verhütungsmittel wie Yasmin, führt Bayer allgemeiner aus, gehörten zu den verlässlichsten und am einfachsten anzuwendenden Methoden, um eine ungeplante Schwangerschaft zu vermeiden. Auf die möglichen Nebenwirkungen werde in der Fach- und Patiententinformation «klar hingewiesen».
Laut Studien besteht bei drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln wie Yasmin im Vergleich zu älteren Pillen der sogenannt zweiten Generation ein doppelt so hohes Thromboserisiko. Es ist etwa ähnlich hoch wie bei Pillen der dritten Generation, die die Gestagene Desogestrel oder Gestoden enthalten. Nicht alle Studien konnten das erhöhte Risiko bestätigen, wie auch Bayer betont: «Aufgrund der Bewertung aller vorliegenden wissenschaftlichen Daten ist das Nutzen-Risiko-Profil dieser Medikamente bei verschreibungsgemässer Anwendung positiv».

Neue Infoblätter für Ärzte
Swissmedic bestätigt dass viele neuere Pillen ein markant höheres Thrombose-Risiko mit sich bringen. Zwischen Juni 2009 und Juni 2013 gingen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut rund 800 Meldungen über Nebenwirkungen von hormonalen Verhütungsmitteln ein, der Grossteil betraf die neueren Präparate. Mehr als 200 Meldungen gingen allein wegen Lungenembolien ein.
Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi betont, dass sich das Meldebewusstsein in den letzten Jahren deutlich verbessert habe – auch aufgrund der Medienberichte zum Thema. Dies zeige sich in einem deutlichen Anstieg der Meldefrequenz. Gerade bei leichteren Fällen würden aber nur ein Teil der unerwünschten Arzneimittelwirkungen gemeldet, und oft gingen die Meldungen erst nachträglich ein. «Die Meldungen im Zusammenhang mit drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln ergeben aktuell keine Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen neueren Präparaten oder solchen der dritten Generation.» Sowieso sei es nicht zulässig, aufgrund der Meldungen Vergleiche zwischen einzelnen Pillengruppen zu erstellen. «Zu diesem Zweck sind einzig epidemiologische Studien beizuziehen», sagt Jaggi. Laut Rudolf Stoller, Leiter Arzneimittelsicherheit, beobachtet Swissmedic die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema genau, um gegebenenfalls wie 2010 und 2011 die Fachinformationen anzupassen. Im August 2013 hat die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zudem neue Infoblätter zuhanden von Ärzten und Patientinnen erstellt. Sie sollen eine vertiefte Besprechung über Vorteile und Risiken einer hormonalen Verhütung fördern. Von Simone Rau.

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Interview: «Das System ist zynisch»

Felix Rüegg ist der Anwalt der schwerbehinderten Céline, deren Klage gegen den Pharmakonzern Bayer abgewiesen wurde. Sie hatte nach der Einnahme der Antibabypille Yasmin eine Lungenembolie erlitten, welche sie nur knapp überlebte. Nun muss sie 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen.

Sie haben das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ans Obergericht weitergezogen. Gibt es Aussichten auf Erfolg?
Wir hoffen es. Obwohl wir gegen ein grosses Team von hervorragenden Anwälten ankämpfen, das für die Firma Bayer arbeitet.

Warum?
Unser Rechtssystem macht Menschen, die offensichtlich einen Schaden erlitten haben, unglaublich viele Probleme. Es kann doch nicht sein, dass eine Firma, die mit einem Produkt Milliardenumsätze macht, den Schaden nicht begleicht, den es bei den Konsumenten anrichtet. Das ist zynisch.

Wer kommt derzeit für die Kosten auf, die als Folgeschäden der Einnahme von Yasmin entstanden sind?
Der Steuerzahler. Schliesslich werden durch Fälle wie diesen einfach unsere Sozialwerke finanziell belastet. Nur schon für den Fall von Céline betragen die Pflegekosten auf ihre Lebensdauer ausgerechnet mehrere Millionen Franken.

Wie wollen Sie den Pharmakonzern Bayer belangen?
In der Schweiz haben wir gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz geklagt. Im Fall von Céline waren die Warnhinweise auf der Packungsbeilage nicht korrekt. Obwohl diese Pille doppelt so gefährlich ist wie jene der zweiten Generation, wurde sie fälschlicherweise als vergleichbar dargestellt.

In Amerika hat Bayer mit den von Yasmin geschädigten Frauen Vergleiche in Milliardenhöhe abgeschlossen. Was ist dort anders?
Dort können einerseits Sammelklagen eingereicht werden, andererseits werden die Prozesse offen geführt. Bayer musste Einblick in all ihre Bücher gewähren. Zudem wird die Faktenlage einer Jury vorgetragen. Bei uns ist das Verfahren viel intransparenter. Der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt.

Entschädigungen wurden in Europa bislang noch keine gezahlt. Hoffen Sie auf einen Präzedenzfall?
Unbedingt. Doch das Vorgehen von Bayer wird von der Zentrale in Deutschland aus koordiniert. Es wird mit allen Mitteln versucht, dies zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass Bayer bei einer Niederlage das Urteil durch alle Instanzen ziehen wird.

Was hätte das für finanzielle Folgen für Ihre Klägerin Céline?
Sie ist ja mittellos. Wir haben die Klage überhaupt nur einreichen können, weil wir uns auf das Armenrecht berufen haben. Umgekehrt verfügt Bayer über ein Team von Spitzenanwälten und ein sehr grosses Prozessbudget. Die Klägerin wäre nicht in der Lage, den Betrag zu zahlen. Bayer müsste sie betreiben.

Werden durch Urteile mit hohen Prozessentschädigungskosten für die Kläger potenzielle zukünftige Geschädigte nicht abgeschreckt, ihr Recht einzufordern?
Es ist ganz klar eine Kostenfrage. Ja, auch das gehört zu der Strategie von Bayer, die Entschädigungszahlungen in Europa möglichst tief zu halten.
Die Pille wird weiterhin verkauft – auch in der Schweiz. Ein Risiko?
Problematisch ist vor allem, dass sie noch immer von Ärzten verschrieben wird. Das ist ein grosses Geschäft. Man müsste wie bei Zigaretten auch die Antibabypille Yasmin anschreiben, dass der Konsum dieses Medikaments tödlich sein kann. Sogar der Chef der Medikamentenzulassungsbehörde Stefan Krähenbühl würde seiner Tochter eine andere Pille empfehlen. (DerBund.ch/Newsnet)

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

zum gestrigen Start der Erörterung

CO-Pipeline: Kritik an Bezirksregierung und BAYER

Proteste begleiteten den gestrigen Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil.

Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als Sachverständiger der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der gestrige Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.

„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜVs wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt (siehe Foto). In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes.

Kopien der Gutachten von Chr. Engel senden wir gerne zu

Nachtrag:
Die Bezirksregierung hat den Befangenheitsantrag gegen Gutachter Christian Engel abgelehnt. „Es besteht keine Befangenheit“, sagte Ulrike Nienhaus nach der Veranstaltung. Der TÜV-Mann habe nie für Bayer direkt gearbeitet, sondern nur vorgelegte Gutachten überprüft. Bayer hatte sich vor fünf Jahren auf Engel bezogen und so die Sicherheit der Pipeline gerechtfertigt.
Die Aussage lässt sich einfach widerlegen, schließlich steht in den Gutachten zum Planfeststellungsverfahren schwarz auf weiß: „Auftraggeber: Bayer MaterialScience“

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[GFP] Entwicklungszusammenarbeit

CBG Redaktion

Forum Umwelt und Entwicklung
Presse Info vom 5. November 2013

Nichtregierungsorganisationen fordern: German Food Partnership beenden

Heute werden die neuen Projekte der German Food Partnership (GFP) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und großer deutscher Konzerne des Agribusiness und der Ernährungsindustrie vorgestellt. Das Forum Umwelt & Entwicklung kritisiert dies scharf als „Entwicklungspolitik im Dienst deutscher Konzerne“. In einem Positionspapier fordert das Forum, die Initiative mit dem Ausscheiden Dirk Niebels aus dem BMZ einzustellen. Sie schade armen Kleinbauern und -bäuerinnen und trage nichts zur Hunger- und Armutsbekämpfung bei.

„Die Bundesregierung bedient mit der GFP unter dem Deckmantel der Hunger- und Armutsbekämpfung einseitig die Wirtschaftsinteressen deutscher und europäischer Agrar- und Ernährungskonzerne wie BASF, Bayer Crop Science oder Syngenta“, sagt Jan Urhahn, Landwirtschaftsexperte des entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerks. „Diese Initiative hat mit ernstgemeinter Entwicklungszusammenarbeit nichts zu tun und gehört auf das Abstellgleis der Geschichte.“

„Der Versuch, Kleinbauern und -bäuerinnen in globale Wertschöpfungsketten zu integrieren, ist weder neu noch erfolgversprechend. Davon kann nur ein kleiner Teil ohnehin bessergestellter Bauern und Bäuerinnen profitieren“, erklärt Roman Herre von der Menschrechtsorganisation FIAN. „Die ärmsten Bauern und Bäuerinnen, die eigentlich von Entwicklungsprojekten profitieren sollten, fallen durch das Raster und ihre Diskriminierung wird weiter verschärft.“

„Das von der GFP vertretene Agrarmodell ist für uns nicht konsensfähig“, so Stig Tanzmann Agrarexperte von Brot für die Welt. „Der starke Einfluss von Bayer und BASF in der GFP zeigt wo die Reise hingehen wird: Mehr Einsatz von Agrarchemie anstatt endlich die Erkenntnisse des Weltagrarberichts umzusetzen. Der von der GFP eingeschlagene Weg ist nicht nachhaltig und darf nicht weiter gegangen werden.“

„Wir appellieren an die künftigen Koalitionsparteien, das FDP-Projekt GFP unverzüglich zu stoppen. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit müssen eindeutig von den Bedürfnissen der Betroffenen ausgehen. Es darf nicht mehr darum gehen kleinbäuerliche Produzent/innen mit aller Gewalt in von transnationalen Konzernen dominierte Wertschöpfungsketten zu integrieren. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen funktionieren“, fordert Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt & Entwicklung.

Zum Hintergrund:
Die „German Food Partnership“ (GFP) wurde auf Bestreben führender deutscher Unternehmen unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Juni 2012 als „Deutsche Initiative für Agrarwirtschaft und Ernährung in Schwellen- und Entwicklungsländern“ gegründet. Im Januar 2013 in GFP unbenannt, soll sie private und öffentliche Akteure zusammenbringen und Projekte zum Aufbau von Wertschöpfungsketten für Grundnahrungsmittel und zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Schwellen- und Entwicklungsländern implementieren. Dadurch sollen Bauern und Bäuerinnen einen besseren Zugang zu Betriebsmitteln, Märkten und Nahrungsmitteln erhalten und so Hunger und Armut reduziert werden.

Das Positionspapier des Forum Umwelt & Entwicklung „German Food Partnership – Entwicklungszusammenarbeit zum Nutzen deutscher Konzerne oder zur Bekämpfung von Hunger und Armut?“ ist unter http://www.forumue.de/fileadmin/userupload/AG_Landwirtschaft_Ernaehrung/pospap_gfp_v3.pdf erhältlich.
Das Forum Umwelt & Entwicklung ist ein Netzwerk deutscher Umwelt- und Entwicklungsorganisationen für Nachhaltige Entwicklung, u.a. im Rahmen der internationalen Agrarpolitik.

[Demo Hilden] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

4. November 2013

Über 1000 Menschen gegen Pipeline

Ein deutliches Zeichen in Richtung Bayer gaben die Gegner der CO-Pipeline am Samstagmittag: „Wir werden nicht einknicken und alles unternehmen, unser Ziel zu erreichen.“ So formulierte Landrat Thomas Hendele das Anliegen der rund 1000 Menschen, die sich auf dem Alten Markt versammelt hatten.
Gegen 10:30 Uhr trafen die ersten Demonstranten am Treffpunkt kurz hinter der Hildener Stadtgrenze ein. Mit dabei das Orgateam der Bürgerbewegung aus allen beteiligten Städten. „Nicht alle Gegner haben ab Dienstag die Gelegenheit bei der Anhörung in Essen ihr Anliegen zu formulieren. Daher möchten wir heute allen am Ort des Geschehens die Gelegenheit geben, ihren Unmut zu äußern“, erläuterte Dieter Donner den Anlass der Demonstration. Die Beteiligten hatten Plakate und Banner für den Marsch angefertigt, der schwarze Sarg stand bereit und 99 schwarze Luftballons zierten ihn.
Familie Degener und Familie Tschäge waren mit ihren insgesamt vier elfjährigen Kindern zum Treffpunkt gekommen. Sie wohnen in Richrath in direkter Nähe der Pipeline und wollen sich wehren. Die Jungs haben Schilder mit der Aufschrift „Wir wollen auch erwachsen werden“ dabei. Ebenfalls unter den Demonstranten ist Walter Enßlin. Er hat verschiedene Infoblätter zusammengestellt und trägt sie auf Rücken und Bauch. So informiert er darüber, dass das Fassungsvermögen der Bayer-Pipeline dem Volumen des Gasometers in Oberhausen entspricht und etwa 45 Milliarden Menschen den Tod bringen kann. Andere Teilnehmer trugen weiße Kreuze in ihren Händen.

Bürgermeister unterstützen Demonstranten
Der friedliche Demonstrationszug ging entlang der Richrather Strasse, vorbei am Lindenplatz und dem Kronengarten und endete um Punkt 12 Uhr auf dem Alten Markt. Hier empfingen die Bürgermeister der beteiligten Städte den Zug. Mit dabei Harald Birkenkamp aus Ratingen, Daniel Zimmermann aus Monheim und Frank Schneider aus Langenfeld. Gastgeber Horst Thiele machte in seiner Begrüßungsrede deutlich, dass über alle Parteien hinweg Einigkeit darüber herrscht, dass die Pipeline nie in Betrieb gehen darf.
Landrat Hendele zählte in seiner Rede verschiedene Aspekte auf, die noch gar nicht abschließend diskutiert seien. So sei bislang keine ernsthafte Alternative geprüft worden, dass CO dort zu nutzen, wo es produziert wird. Auch die Führung der Trasse durch einen stark besiedelten Kreis, sei nicht hinreichend abgewogen worden, so Hendele. Des Weiteren seien die meisten der 29 Änderungsanträge genehmigt worden, ohne die Öffentlichkeit mit ein zu beziehen.
Auch Ulla Probst aus dem Orgateam fasst in ihrer Rede Kritikpunkte zusammen. Den Refrain mit „verdammt lang her“ oder „verdammt weit weg“ bekräftigen die Gegner auf dem Platz. Zum Schluss der Veranstaltung wurden zwei Lieder von Jörg Owsianowski gespielt mit den Titeln „Was, wenn die Leitung bricht“ und „Hey say no“, gleichzeitig stiegen die 99 schwarzen Luftballons vom Marktplatz auf.

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