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Beitrag veröffentlicht im September 2014

Verkauf BMS

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. September

„Schlechte Aktien für die Belegschaft“

BAYER verkauft Kunststoff-Sparte / extrem gefährliche Anlagen betroffen / Absenkung der Anlagensicherheit befürchtet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) befürchtet durch den heute angekündigten Verkauf von Bayer MaterialScience negative Auswirkungen für die Belegschaft sowie eine Absenkung der Betriebssicherheit. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Der BAYER-Vorstand stellt das Wohl der Mitarbeiter hinter die Wünsche der Finanzmärkte. Die großen Opfer der Belegschaft in den letzten Jahren waren damit umsonst. Wir befürchten eine weitere Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie eine Absenkung der Löhne, wie bei vielen anderen Ausgliederungen zu beobachten“.

Immer wieder hatten Finanzinvestoren in den letzten Jahren von BAYER den Verkauf der Kunststoff-Sparte gefordert. Bisher hatte sich der Multi dem Druck nicht gebeugt. Noch im Juli hatte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in einem Interview betont: „Das Beste ist, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“ Der jetzt vollzogene Traditionsbruch wird die Standorte des Konzerns vor massive Probleme stellen. Die Gewerkschaftsvertreter müssten den Plänen bei der heutigen Aufsichtsratssitzung daher die Zustimmung verweigern, so Jan Pehrke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG befürchtet Konsequenzen für die Anlagensicherheit: „Die künftigen Besitzer werden versucht sein, die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehr weiter abzusenken. Dies führt automatisch zu höheren Störfallrisiken. Da Bayer MaterialScience einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland betreibt, ist dies für die Öffentlichkeit von größtem Interesse. BAYER muss sicherstellen, dass die Betriebssicherheit durch den Verkauf nicht verringert wird.“

Nach Ansicht der CBG ist es auch denkbar, dass die Sparte in den nächsten Jahren parzelliert und in Teilen weiterverkauft wird – so wie bei der BAYER-Ausgliederung Lanxess geschehen. Im Fall eines größeren Störfalls hätte dies Konsequenzen für Anwohner/innen und Belegschaft, da kleinere Unternehmen in geringerem Umfang haften.

Unter dem Dach von MaterialScience befinden sich zahlreiche hochgefährliche Anlagen, zum Beispiel die Produktion von Polyurethan, bei der große Mengen toxischer Stoffe wie Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid sowie das ehemalige Kampfgas Phosgen eingesetzt werden. Seit Jahrzehnten in der Kritik steht auch der hormonaktive Kunststoff Bisphenol A, der trotz Warnungen von Toxikologen in Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen, Kassenbons und Zahnfüllungen zum Einsatz kommt.

Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, die gegenwärtig wegen Gerichtsbeschlüssen auf Eis liegt. „Sollte die Pipeline jemals in Betrieb gehen, so wäre völlig unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die maximale Haftung stünden in den Sternen – ein Argument mehr, dieses unselige Projekt endlich aufzugeben“, so Mimkes weiter.

BAYER hatte den Beschäftigten der Kunststoff-Sparte in den vergangenen Jahren zahlreiche Zugeständnisse abverlangt, um die angeblich schlechten Geschäftszahlen zu verbessern und die Sparte im Unternehmen zu halten. BAYER hatte über 2.000 Arbeitsplätze bei MaterialScience vernichtet, Werke geschlossen, unter Tarif entlohnt, Effizienz-Programme gestartet und Bonus-Zahlungen gestrichen.

Unlautere Werbung

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. September 2014

BAYER: US Regierung verlangt erneute Strafzahlung

Unlautere Werbeaussagen für Darm-Präparat

Die amerikanische Regierung wirft dem Pharmaunternehmen BAYER vor, unbewiesene Werbeversprechen zu seinem Darm-Präparat Philipps´ Colon Health zu verbreiten. In einem am Bezirksgericht New Jersey eingereichten Antrag verlangt das Justizministerium eine tägliche Strafzahlung von 25.000 Dollar. Hiermit solle ein „anhaltender Schaden für die Verbraucher“ gestoppt werden.

BAYER hatte mehrere Millionen Dollar in eine Print- und TV-Kampagne für das frei erhältliche Produkt gesteckt. Darin behauptet der Konzern, das im Jahr 2008 eingeführte Präparat schütze vor Verstopfungen, Blähungen, Durchfall und Völlegefühl. Nach Ansicht der Behörden liegen hierfür keine wissenschaftliche Nachweise vor.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Ob bei Potenz-, Schmerz- oder Nahrungsergänzungsmitteln, immer wieder setzt BAYER auf unlautere Werbemethoden. Der Konzern gefährdet dadurch wissentlich die Gesundheit der Patientinnen und Patienten“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein allgemeines Werbeverbot für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel.

Im Jahr 2007 hatte die US-Regierung gegen BAYER eine Rekord-Strafe von 3,2 Millionen Dollar für ungerechtfertigte Werbeaussagen zu Diätpillen aus der ONE A DAY-Serie verhängt. BAYER hatte sich daraufhin verpflichten müssen, weitere unbegründete Werbeversprechen über freiverkäufliche Mittel zu unterlassen. Wörtlich heißt es nun in der 37-seitigen Klageschrift: „Nach Schätzung der Vereinigten Staaten haben die Verbraucher mehrere hundert Millionen Dollar für dieses Produkt ausgegeben. Aufgrund der umfassenden und ungerechtfertigten Aussagen zur Wirksamkeit des Produkts, die gegen die gerichtliche Anordnung aus dem Jahr 2007 verstoßen, sollten die Verbraucher entschädigt werden.“ Stuart F. Delery, Sprecher des Ministeriums, ergänzt: „Das Justizministerium wird nicht tolerieren, dass Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber der Konkurrenz erlangen, indem sie ungerechtfertigte Werbeaussagen tätigen.“

In den USA vertreibt BAYER unter dem Markennamen ONE-A-DAY zahlreiche Nahrungsergänzungspräparate ohne jeglichen Wirksamkeitsnachweis. Nach Angaben des Konzerns sollen die Präparate das Herz und die Immunabwehr stärken, die Sehfähigkeit steigern und dem Körper zu mehr Energie verhelfen. Dank solcher Versprechungen machte BAYER im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von über einer Milliarde Euro mit Nahrungsergänzungsmitteln.

weitere Informationen:
=> US government: bogus claims over Bayer colon supplement
=> Diätpillen: Millionen-Buße wegen unlauterer Werbung
=> Marketing für Nahrungsergänzungsmittel verantwortungslos
=> unlautere Werbung für Aspirin

[Hochschulgesetz] Hochschulgesetz NRW

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. September 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Neues NRW-Hochschulgesetz: Kooperationen mit der Industrie bleiben im Geheimen

Unternehmen bestellen Studien, engagieren Professor und gründen Institute, die in ihrem Auftrag forschen. Trotz anders lautender Versprechen belässt die NRW-Landesregierung die Kooperation von Hochschulen mit der Industrie im Dunkeln.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert das Einknicken der NRW-Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände. Auch künftig wird nach dem gestern beschlossenen „Hochschulzukunftsgesetz“ die Zusammenarbeit von Universitäten mit der Industrie im Geheimen stattfinden.

Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus entscheidend ab: Die Öffentlichkeit wird nun erst im Nachhinein informiert. Art und Umfang der Offenlegung bleiben dabei im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen; zudem kann eine Unterrichtung der Öffentlichkeit ganz unterbleiben, wenn angebliche Betriebsgeheimnisse in Gefahr sind.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gesetz bekräftigt das Primat wirtschaftlicher Interessen gegenüber einer dem Allgemeinwohl verpflichteten Forschung.“ Mimkes kritisiert, dass die Öffentlichkeit erst nach Beendigung einer Kooperation informiert werden soll. Hierdurch werde eine Diskussion über die Ausrichtung universitärer Forschung verhindert: „Öffentliche Einrichtungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, müssen sich dieser Debatte stellen – und zwar nicht erst, wenn bereits Fakten geschaffen wurden. Die Firmen werden darauf drängen, den Großteil aller relevanten Informationen als „Betriebsgeheimnisse“ zu deklarieren“. Mimkes kritisiert, dass die Regierung ihr Versprechen gebrochen habe, für mehr Transparenz zu sorgen. Der Gesetzesentwurf ist online abrufbar (zu den Transparenzregeln siehe §72).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte auf Offenlegung des im Jahr 2008 geschlossenen Kooperationsvertrags zwischen der Uniklinik Köln und der BAYER HealthCare AG geklagt, da sie eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien befürchtet. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hatte den Vertrag geprüft und einer Einsichtnahme zugestimmt. BAYER und Uni Köln hatten sich über das Votum jedoch hinweggesetzt. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.

Wie eng Uni Köln und der BAYER-Konzern kooperieren, wird auch an einer Personalie deutlich: Leiter des Hochschulrats ist Richard Pott, der mehr als zehn Jahre lang Vorstandsmitglied von BAYER war.

Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW), Drucksache 16/6694

§ 71 a
Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter

(1) Das Rektorat informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben nach § 71 Absatz 1.
(2) Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten gelten die §§ 9 und 10 des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend.
(3) Eine Information nach Absatz 1 findet nicht statt, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die Gefahr des Eintritts eines wirtschaftlichen Schadens entsteht. Der oder dem Dritten ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Entwicklungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung des Wissenstransfers entsprechend.
(5) Die Aufgabe und Befugnis der Hochschulen, die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterrichten, bleibt ansonsten unberührt.

weitere Informationen zur Kampagne

[Carl Duisberg] Dortmund: Stadtarchiv plädiert für Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

CBG Redaktion

ehem. BAYER-Direktor verantwortlich für Giftgas-Einsatz und Zwangsarbeit / Umbenennungen auch in Wuppertal, Frankfurt und Leverkusen gefordert

Presse Info, 11. Sept. -- Das Dortmunder Stadtarchiv schlägt die Umbenennung von sechs Straßen vor, deren Namensgeber historisch belastet sind. Neben den nationalsozialistischen Schriftstellern Karl Wagenfeld und Friedrich Castelle findet sich auch der frühere BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg auf der Liste. Der städtische Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befürwortete die Empfehlungen in seiner Sitzung am Dienstag.

Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, begrüßt das Votum: „Carl Duisberg war der geistige Vater der IG FARBEN und ging für Profite buchstäblich über Leichen. Wegen seiner Mitverantwortung für Gaskrieg, Zwangsarbeit und die enge Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime taugt er nicht als Vorbild für künftige Generationen. Auch die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen im Land sowie das Duisberg-Gymnasium in Wuppertal sollten nun umbenannt werden“.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Archivs: „In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt. Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.“

Zur Begründung schreibt das Stadtarchiv: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. (…) Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

Die Überprüfung aller Dortmunder Straßennamen geht auf einen Antrag des früheren Ratsmitglieds Richard Kelber zurück. Über die Änderungen der Straßennamen entscheiden nun abschließend die zuständigen Bezirksvertretungen. Betroffen wären zwischen 63 Anwohner/innen in der Castellestraße und 129 in der Stehrstraße. Die Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße ist am einfachsten, da sie nur einen einzigen Anlieger hat – ausgerechnet das Carl Duisberg Centrum, das zudem am Ende des Monats schließt.

Zum 150. Geburtstag von Carl Duisberg vor drei Jahren hatten sich unter anderem in Wuppertal, Leverkusen, Frankfurt und Marburg Initiativen gebildet, um Straßen, Schulen und Wohnheime, die den Namen des ehemaligen BAYER-Generaldirektors tragen, umzubenennen. Auch ein Entzug der Leverkusener Ehrenbürgerwürde war gefordert worden. In Frankfurt läuft das Umbenennungsverfahren der Duisbergstraße noch; in Marburg führte das Engagement immerhin dazu, am dortigen Carl-Duisberg-Haus eine Plakette mit einer „Kritischen Würdigung“ anzubringen.

weitere Informationen
=> vollständige Stellungnahme des Stadtarchivs
=> Kampagne zu Carl Duisberg
=> Ruhr Nachrichten: „Belastete Namenspaten“

Die Empfehlung des Dortmunder Stadtarchivs im Wortlaut (Auszug):

4. Carl-Duisberg-Straße (Stadtbezirk Innenstadt West) / benannt 1974

Namengeber: Friedrich Carl Duisberg
geb 29.09.1861 in Barmen (heute Wuppertal)
† 19.03.1935 in Leverkusen
Chemiker und Industrieller, Vorstandsvorsitzender

Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. In Leverkusen wurde u. a. Phosgen produziert, ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: „Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt. Das volle Bewusstsein bleibt auch bei dem schwersten Verlauf bis zum letzten Augenblick erhalten. Der Phosgentod ist also als ein ganz allmähliches Ertrinken im eigenen Blutserum aufzufassen.“
Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walther Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach den damals geltenden internationalen Kriegrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. Zudem war er maßgeblich an der Ausarbeitung des sogenannten „Hindenburg-Programms“ beteiligt, dem Wirtschafts- und Rüstungsprogramm der Dritten Obersten Heeresleitung von 1916, das die Fokussierung der gesamten Wirtschaft auf die Rüstungsproduktion vorsah.
Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.
In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.
In Leverkusen und Wuppertal gibt es seit vielen Jahren politische Debatten über die Person Carl Duisbergs.

[Berocca] Nahrungsergänzungsmittel

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. September 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

CBG fordert generelles Verbot von Pharmawerbung

„BAYER-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel verantwortungslos“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bezeichnet die Werbekampagne für das Multivitamin-Präparat BEROCCA als verantwortungslos, da es keine seriösen Studien über dessen Wirksamkeit gibt. Auch könnten Überdosierungen der Pillen, die eine obskure Mischung aus Vitamin B, Vitamin C, Folsäure, Zink und Magnesium enthalten, zu Gesundheitsschäden führen. Zur Markteinführung in den USA schaltete der BAYER-Konzern jüngst einen Werbeclip mit dem Schauspieler Joel McHale.

Angepriesen wird BEROCCA insbesondere als Mittel gegen Beschwerden nach Alkoholkonsum. Wissenschaftliche Studien hingegen kommen zu dem Ergebnis, dass es keine wirksamen Mittel gegen den „Kater“ gibt. In Deutschland bewirbt der Konzern das Präparat mit Versprechen wie „Vordenker müssen auf Zack sein. Berocca Performance unterstützt Dich dabei“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein allgemeines Werbeverbot für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel – sowohl in Fachzeitschriften als auch in freiverkäuflichen Medien. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wirksame Medikamente werden sich immer durchsetzen, hierfür sorgen Studien, Fachzeitschriften und die medizinische Praxis. Werbung ist für den medizinischen Fortschritt nicht notwendig - im Gegenteil: Durch das allgegenwärtige Marketing werden unnötige und sogar gefährliche Präparate auf den Markt gedrückt“. Nach Ansicht von Mimkes gehört die Information über Medikamente in die Hände unabhängiger Wissenschaftler/innen und Behörden, nicht jedoch in die profitgetriebener Firmen. Durch ein Werbeverbot könnten zudem die Medikamentenpreise deutlich sinken, da die Pharmaindustrie bis zu 40 % ihres Umsatzes in das Marketing steckt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellt klar, dass eine ausgewogene Ernährung für die Zufuhr aller wichtigen Nährstoffe ausreicht. Ergänzungspräparate sollten nur eingenommen werden, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) betont, dass sich die Folgen von ungesunder Ernährung nicht durch Nahrungsergänzungsmittel ausgleichen lassen. Zudem können Überdosierungen zu Gesundheitsschäden führen. So steht eine zu hohe Zufuhr von Vitamin C im Verdacht, die Bildung von Nierensteinen zu verursachen.

BAYER führt als Beleg für die angebliche Wirksamkeit von BEROCCA eine selbst finanzierte Studie an, bei der auch Mitarbeiter des Unternehmens mitwirkten. Sogar diese Auftragsstudie konnte lediglich bei einigen Rechenaufgaben eine verbesserte Leistungsfähigkeit feststellen - weitere Tests zeigten keinerlei Unterschiede. Die Autoren weisen selbst auf die mangelhafte Aussagekraft ihrer Ergebnisse hin.

In Deutschland liegt der jährliche Umsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln bei rund 900 Millionen Euro. Das Geschäft mit den Produkten unterliegt kaum gesetzlichen Vorschriften. Klinische Studien über die Wirksamkeit und mögliche Risiken müssen die Hersteller vor der Vermarktung nicht durchführen.

In den USA vertreibt BAYER unter dem Markennamen ONE-A-DAY zahlreiche Nahrungsergänzungspräparate ohne jeglichen Wirksamkeitsnachweis. Nach Angaben des Konzerns sollen die Präparate das Herz und die Immunabwehr stärken, den Augen gut tun und dem Körper zu mehr Energie verhelfen. Dank solcher Versprechungen finden Nahrungsergänzungsmittel aus dem Hause BAYER reißenden Absatz: im Geschäftsjahr 2013 machte das Unternehmen damit einen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Wegen irreführender Werbeaussagen hatte der Konzern wiederholt Strafzahlungen leisten müssen.

siehe auch:
=> wirkungsloses „Stärkungsmittel“ BAYER´S TONIC in Indien verkauft
=> unlautere Werbung für Aspirin