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Beitrag veröffentlicht im Dezember 2015

Betriebsrenten

CBG Redaktion

Hajo Schröder, langjähriger BAYER-Mitarbeiter, wirft dem Konzern vor, mittels Tricks bei der Verbuchung von Firmenrenten Steuern zu sparen. Hier eine Darstellung von Herrn Schröder; auch der Leverkusener Anzeiger berichtete über den Sachverhalt.

Ergiebiges Steuersparmodell für DAX-Konzern bei Betriebsrenten

Grenzüberschreitende Steuersparmodelle sind in großen Unternehmen an der Tagesordnung. In pfiffigem Weitblick unterrichtet zum Beispiel Bayer seine Aktionäre von Zeit zu Zeit über solche Erfolgsmethoden. Der Spiegel vom 18.05.2015 beschreibt eine solche: „So verdoppelte der Leverkusener Pharmakonzern Bayer im Jahr 2011 das Eigenkapital seiner belgischen Tochter auf über acht Milliarden Euro. Der Lohn der Mühe: Auf den Vorsteuergewinn von 254,8 Millionen Euro mussten laut einer Statistik der Belgischen Nationalbank nur 10,8 Millionen Euro Steuern gezahlt werden.“ Fazit: Dank des günstigen „makrowirtschaftlichen Klimas in Belgien“ konnte Bayer seine Steuerlast auf 4,25 Prozent senken – eine besondere Art staatlicher Beihilfe! Die Einsparpraxis Betriebsrente ist allerdings subtiler, komplexer, schwerer zu durchschauen und bedarf einer Vielzahl erklärender Worte.

Situation: Die Rentner der vom Unternehmen gegründeten und getragenen Bayer-Pensionskasse VVaG (= Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) beziehen Leibrente, für die sie während ihrer Arbeitsjahre beim Unternehmen einen monatlichen Regelbeitrag aus von ihnen bereits versteuertem Einkommen entrichtet haben. Der Arbeitgeber hingegen hat während dieser Ansparphase keinen monatlichen Regelbeitrag zugeschossen. Deshalb wird die Rente bei der Veranlagung zur Einkommensteuer lediglich mit dem Ertragsanteil belastet – dieser beträgt 18 Prozent, wenn ein Mitarbeiter mit 65 Jahren in den Ruhestand tritt; er erhöht sich oder wird allmählich niedriger, wenn dies früher beziehungsweise später der Fall ist - der festgesetzte Prozentsatz bleibt allerdings gleich bis zum Lebensende…

Daneben und ergänzend zu dieser sowie der externen gesetzlichen Rente gewährt das Unternehmen seinen Rentenempfängern eine Firmenrente. Sie stammt direkt vom Arbeitgeber, die Mitarbeiter haben dafür, im Gegensatz zur Pensionskasse, keine Eigenbeiträge geleistet. Deren Höhe ist nach betrieblich-persönli-chen Vorgaben der Betroffenen im Rahmen einer „Gesamtversorgung“ ausgerichtet. Bei der Firmenrente handelt es sich um betriebliche Versorgungsbezüge, die der Rentner nach §19 Einkommensteuergesetz als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ bis auf einen immer gleich bleibenden Freibetrag voll versteuern muss.

Die gesetzlich alle drei Jahre vorgeschriebenen Anpassungen an die Inflations-dynamik nahm der Arbeitgeber bis 2003 nach einheitlichem Prozentsatz für jede der beiden Versicherungsdurchführungswege gesetzeskonform, also getrennt vor. Seit der Triade 2006 allerdings führt er keine Anpassungen der Leibrenten aus der Pensionskasse mehr durch, streicht also diese Erhöhungsbeträge. Stattdessen schlägt er sie der versicherungsfremden Firmenrente zu. Dadurch stagniert seitdem die Höhe der Leibrenten, während die Versorgungsbezüge aus Firmenrente unangemessen gestiegen sind. Vorteil für das Unternehmen: Betriebliche Versorgungsbezüge kann es als Betriebsausgaben steuerlich absetzen!

Durch solche Tricks gewinnt nur der Konzern. Der Rentner, der mehr Steuern zahlen muss, ist hingegen der Dumme. Ebenso die Kommune, die weniger Gewerbesteuer bekommt, leidet darunter, was sich gerade aktuell an der Bewältigung des großen Flüchtlingsproblems bemerkbar macht. Das Potential steuermindernder Beträge dürfte jährlich Millionen Euro, seit der Umstellung des Verfahrens 2006 sogar einen bis dreistelligen Millionenbetrag ausmachen – immerhin hat die Bayer-Pensionskasse, die sich selbst als die größte Kasse ihrer Art in Deutschland bezeichnet, die Ansprüche von mehr als 55.000 Rentenempfängern (Zahl für 2013) zu befriedigen. Die nach Schließung der Kasse für neue Mitglieder im Jahr 2005 zügig erfolgte Neugründung, der Rheinischen Pensionskasse VVaG, für die auch befreundete Firmen und deren Mitarbeiter Zugang haben, macht das Risiko der alten Kasse für zukünftige Aufgaben deutlich.

Wie sehr die „Steueroptimierungsinstrumente“ dem Gemeinwesen schaden, zeigt das Beispiel Leverkusen: Die Stadt des wertvollen DAX-Konzerns leidet bereits seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil Bayer weniger Gewerbesteuern überwies, manche Jahre praktisch gar keine, obwohl die Erträge stiegen. So trat die Stadt vor drei Jahren dem vom Land NRW eingerichteten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ verpflichtend bei. In dem Bericht „Regierungserklärung mit Drohpotential“ des Leverkusener Anzeiger/Kölner Stadt-Anzeiger vom 3.11.2015 über die erste Einbringung eines Haushaltsplanes in den Rat der Stadt Leverkusen unter dem neugewählten Oberbürgermeister Uwe Richrath zeigt Stadtkämmerer Frank Stein das Dilemma der Finanzen auf: Hauptproblem blieben die nur noch homöopathischen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt. Nach dem desaströsen Einbruch dieser vormaligen Haupteinnahmequelle der Stadt in den vergangenen drei Jahren, in denen die bekannten Großunternehmen und Hauptsteuerzahler Standortentscheidungen gegen Leverkusen getroffen und legale Steueroptimierungsinstrumente exzessiv genutzt hätten, lägen die Gewerbesteuereinnahmen der vormals prosperierenden Großstadt auf dem Niveau einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde. Ob allerdings die Hoffnung des Kämmerers aufgeht, dass es allein durch einen niedrigeren Hebesatz „wieder attraktiv würde, in Leverkusen Gewerbesteuer zu zahlen“, sei bei den komplexen, oft grenzüberschreitenden Steueroptimierungsmethoden dahin gestellt

Was das Steuermodell Betriebsrente angeht: Ausgerechnet § 16 Betriebsrentengesetz, den der Arbeitgeber Bayer als Norm seines Handelns in den Anpassungsmitteilungen an die Rentner o.ä. immer wieder zitiert, entlarvt, wie rechtswidrig das Verfahren ist:

1. Wenn unter Abs. (1) aufgeführt ist „Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und… zu entscheiden…“, dann sind die Leistungen aller im Gesetz an anderer Stelle beschriebenen Versicherungsdurchführungswege gemeint, also nicht nur die betrieblichen Versorgungsbezüge, sondern auch die Leibrente aus der Pensionskasse. Nirgendwo im Gesetz ist vermerkt, dass Beträge einer in Beträge einer anderen Versicherungsart umgemünzt werden dürfen!

2. Durch Abs. (4) dieses Paragrafen hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt, wenn ein Arbeitgeber sich der Anpassungsverpflichtung z.B. gegenüber einer Pensionskasse entziehen will: „ Eine Anpassung gilt als zu Recht unterblieben, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich darlegt, der Versorgungsempfänger nicht binnen dreier Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen hat und er auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgerechten Widerspruch hingewiesen wurde.“
Ein derart einschneidendes Wechselspiel zwischen Unternehmen und Rentnern hat sich allerdings bislang als nicht notwendig erwiesen. Denn die Bayer AG ist, wie alle Welt weiß, hervorragend aufgestellt, gehört seit Einführung des Deutschen Aktienindex 1988 zu den erfolgreichsten Firmen dieser Art; sie entlohnt ihre Manager mit Millionen schweren Beträgen und die Profis der Werkself der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ebenso fürstlich.

Dies bedeutet im Umkehrschluss: Nicht eine von Bayer angegebene schlechte Fi-nanzlage der Pensionskasse darf der Grund für eine Anpassungsablehnung sein; maßgeblich ist allein die Finanzkraft des Arbeitgebers, die ihm erlaubt, etwaige Deckungslücken der Kassenbilanz nach gesetzlicher Vorgabe (z. B. Solvabilitäts-vorschriften) zu schließen. In den Ausführungen zu einem Urteil des Bundesar-beitsgerichts 2014 heißt es dazu: „Die Abänderung der Versorgungszusage zulasten des Arbeitnehmers setzt daher voraus, dass dem Arbeitgeber hierfür hinreichend gewichtige Gründe zur Seite stehen. Nicht maßgeblich ist hingegen, wie sich die wirtschaftliche Lage der Pensionskasse darstellt und wie diese wegen ihrer wirtschaftlichen Lage die Leistungen herabsetzen darf.“ – Roland Eckner

Nachtrag: „Unser Unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Regionen, aus denen sich für den Bayer-Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Bayer führt das Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist… Bayer erwartet von allen Mitarbeitern rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln…“ (Aus dem Dokument „Bayer - Corporate Compliance Policy“)

Wimmelbuch

CBG Redaktion

Presse Info vom 18. Dezember 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER-Tochterfirma: Werbung in städtischen Kindergärten

„Kleinkinder vor Konzern-Propaganda schützen!“

Das Unternehmen Currenta weitet sein Marketing aktuell auf Kindergärten aus. Von einem Illustrator ließ die Firma hierfür eigens ein „Wimmelbuch“ erstellen. Gezeigt wird darin das fröhliche Treiben in einer Chemie-Fabrik: Kranfahrer, Taucher, Besucher aus aller Welt, Clowns und viele Luftballons (Auszüge hier ansehen). Gestreut wird das Buch an den BAYER-Standorten Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Nirgendwo sind Kinder vor der Einflussnahme von Unternehmen mehr sicher - nicht einmal in Kindertagesstätten. Da Kleinkinder die Risiken chemischer Anlagen nicht einordnen können, sind sie gegenüber solcher Propaganda wehrlos. Es ist ein Skandal, dass Currenta und BAYER diesen Schutzraum derart verletzen. Wir benötigen dringend Regeln, um Kindergärten und Schulen vor Werbung und Akzeptanzförderung der Industrie zu schützen!“.

Mimkes verurteilt auch die Rolle der Stadt Leverkusen: eine Vertreterin von Currenta durfte das Wimmelbuch in einer städtischen Kindertagesstätte präsentieren – zusammen mit Marc Adomat, dem Leverkusener Dezernenten für Kinder, Jugend und Schulen. Zudem versendet das Kommunale Bildungsbüro das Buch kostenlos. Dank der städtischen Unterstützung konnte Currenta von den 15.000 gedruckten Exemplaren bereits 4.000 verteilen.

Norbert Hocke, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert das Vorgehen von Currenta ebenfalls: „Das Buch hat in der Kita nichts zu suchen.“ Hocke fordert in der Süddeutschen Zeitung: „Es ist dringend geboten, dass wir Regelungen für den Umgang mit Werbung bekommen und dass Erzieher besser geschult werden“. Auch das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), zuständig für die Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen, „steht dem Versuch einer direkten oder indirekten Einflussnahme von Unternehmen in Kindertagesstätten kritisch gegenüber“, so ein Sprecher gegenüber der SZ.

Die Firma Currenta gehört zu 60 % zum BAYER-Konzern und zu 40 % der ehemaligen BAYER-Tochter Lanxess. Currenta betreibt die Chemie-„Parks“ an den BAYER-Standorten Leverkusen, Dormagen und Uerdingen. In den vergangenen Jahren hatte das Unternehmen im Umfeld der Fabriken bereits vier Projekte für Grundschüler durchgeführt.

Mit Hilfe von Unterrichtsmaterialien, Schulwettbewerben und Lehrerfortbildungen nehmen Lobbyisten und Werbeagenturen gezielt Kinder und Jugendliche ins Visier. So auch der BAYER-Konzern, der über die „BAYER Science & Education Foundation“ Einfluss nimmt. Stiftungsvorstand Thimo Schmitt-Lord räumt ein, dass dabei keine altruistischen Motive im Vordergrund stehen: „Ich muss gestehen, wir fördern die Schulen nicht ganz uneigennützig. Wir sehen das als langfristige Investition“.

Das Unternehmen bietet zudem kostenlose Lehrer-Fortbildungen an, unter anderem zum Thema Gentechnik. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte dieses Vorgehen: „Mit Veranstaltungen dieser Art versucht der Konzern immer wieder, Einfluss auf Schüler zu nehmen, um so die nächste Generation reif für Genfood zu machen“. Der Verband fordert daher: „BAYER raus aus den Schulen.“

weitere Informationen:
=> Auszüge des Wimmelbuchs
=> Bericht der „Rheinischen Post“ und des Leverkusener Anzeigers
=> Präsentation des Buchs durch den Leverkusener Schul-Dezernenten
=> Artikel SZ: „Konzerne in der Kita“

Yasmin

CBG Redaktion

17. Dezember 2015

Gefährliche Antibaby-Pillen von BAYER:

Prozess auf nächstes Jahr vertagt

Heute hat vor dem Landgericht Waldshut der Prozess gegen den Pharmakonzern BAYER wegen des Verkaufs gefährlicher Antibaby-Pillen der Yasmin-Reihe begonnen. Klägerin ist Felicitas Rohrer, die nach Einnahme des Präparats Yasminelle beinahe an einer Embolie gestorben wäre.

Der Vorsitzende Richter Johannes Daun kündigte heute an, dass sich die Verhandlungen länger hinziehen werden. Hierfür sollen mindestens zwei Sachverständige bestellt werden. Felicitas Rohrer, die ein Verbot der Präparate fordert, äußerte vor Gericht kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung.

Felicitas Rohrer in einer ersten Reaktion: „Der erste mündliche Prozesstag lief positiv. Das Gericht führt den Prozess weiter fort und hat die nächsten Schritte veranlasst. Wir sind also schon weit gekommen und so wird es hoffentlich weiter gehen. Ich bin optimistisch und bleibe kämpferisch.“ Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte Frau Rohrer mehrfach die Hauptversammlungen von BAYER besucht und die AktionärInnen mit ihrem Schicksal konfrontiert. Der BAYER-Vorstand ging jedoch weder auf ihr Gesprächsangebot noch auf die Forderung nach einem Verbot der Produktgruppe ein.

Das pharmakritische Arznei-Telegramm warnte schon 2006 vor einem erhöhten Thrombose-Risiko der Pillen dieser vierten Generation im Vergleich zu besser verträglichen Pillen der zweiten Generation. Und weiter: „Die Vermarktung von Aida und Yasminelle ist unseriös und zielt auf den Lifestylebereich. Wir raten von der Verordnung ab.“

ausführliche Informationen

Störfälle

CBG Redaktion

16. Dezember 2015

Mangelhafte Kontrolle von Chemie-Fabriken

Unternehmen, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, sollen laut Seveso-Richtlinie einmal pro Jahr inspiziert werden. Doch viele Betriebe in Deutschland bekommen nicht einmal alle drei Jahre Besuch. Die aktuelle Verordnung der EU wurde von Deutschland bislang nicht umgesetzt.

Wie oft und wie gründlich werden Chemie-Fabriken in Deutschland inspiziert? Konkrete, überprüfbare Antworten auf diese Fragen gibt es laut einer Recherche des SPIEGEL nicht.

Eigentlich müssen die Behörden jeden Betrieb einmal im Jahr kontrollieren, sobald dieser mit größeren Chemikalienmengen arbeitet. So schreibt es die Seveso-Richtlinie der EU vor - benannt nach dem Chemieunfall im italienischen Seveso im Jahr 1976. 1141 sogenannte Seveso-Betriebe der oberen Gefahrenklasse gab es Ende 2014 in Deutschland.

Ein Bericht des Bundesumweltministeriums zeigt jedoch, dass 63 Prozent der Betriebe der oberen Klasse zwischen 2012 und 2014 nicht jährlich kontrolliert wurden. 14 Prozent aller Standorte bekamen sogar in den gesamten drei Jahren nicht ein einziges Mal Besuch vom Inspektor. Schon im Zeitraum 2009 bis 2011 lag die Nicht-Kontroll-Quote deutschlandweit bei 14 Prozent - also genauso hoch. Der Bericht findet sich unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Luft/seveso_ii_richtlinie_2015_bericht_bf.pdf

Das Fehlen der Inspektionen verstößt aber nicht zwingend gegen die Vorschrift. Denn wenn die Behörde eine „systematische Gefahrenbewertung“ für einen Betrieb erstellt, kann sie das Inspektionsintervall beliebig über das eigentlich vorgeschriebene Jahr hinaus verlängern. Auf diese Regelung beruft sich das rheinland-pfälzische Umweltministerium. Man habe anhand der Gefahrenbewertung teils auch Inspektionsintervalle länger als drei Jahre festgelegt, teilt das Ministerium mit. Ähnlich äußert sich das NRW-Umweltministerium, räumt aber auch Personalmangel ein. Die vorherige Landesregierung habe Stellen in der Umweltverwaltung abgebaut. Man sei dabei, wieder mehr Kontrolleure einzustellen.

Störfälle bei BAYER
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wurde einst nach Störfällen im BAYER-Werk Wuppertal gegründet. Der Verein führt eine öffentlich einsehbare Liste der Störfälle bei BAYER: http://cbgnetwork.de/476.html

Auch wies die CBG wiederholt nach, dass der Konzern den Verpflichtungen der Störfall-Verordnung über die Information der Öffentlichkeit nicht nachkommt, siehe http://cbgnetwork.de/1704.html

Bis Ende der 90er Jahre wurden zudem die Einleitungen in Gewässer sowie Emissionen in die Luft geheim gehalten – wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse. Erst durch das Umweltinformationsgesetz besserte sich die Situation. Die CBG konnte daraufhin die in mehreren BAYER-Werken gelagerten Chemikalien-Mengen veröffentlichen:
http://www.cbgnetwork.org/4269.html (Dormagen)
http://www.cbgnetwork.org/4511.html (Leverkusen)

Auch beteiligte sich die CBG intensiv am Genehmigungsverfahren für die neue TDI-Anlage in Dormagen, in der jährlich hunderttausende Tonnen gefährlicher Chemikalien wie Phosgen, Chlor und Ammoniak zum Einsatz kommen: http://www.cbgnetwork.org/3962.html

EU-Gesetze nicht umgesetzt
Claudia Baitinger vom Umweltverband BUND kritisiert die mangelnden Kontrollen. Inspektionsintervalle von mehr als drei Jahren seien nicht ausreichend für eine wirksame Kontrolle. Vor-Ort-Inspektionen seien oftmals die einzige Möglichkeit, den technischen Zustand der Anlage zu prüfen, betont auch Stephan Kurth, Experte für Anlagensicherheit des Öko-Instituts. Die Frage sei, wie die langen Intervalle zustande kommen. „Nicht tolerierbar wäre, wenn Inspektionsprogramme in der Praxis nicht eingehalten werden oder wenn leichtfertig längere Inspektionsintervalle vorgeschrieben werden“, sagt Kurth. Beim Umweltbundesamt wünscht man sich eine harte Obergrenze von maximal drei Jahren für die Inspektionsintervalle. Da sei die EU-Gesetzgebung fachlich nicht nachvollziehbar, sagt der Leiter des Fachgebiets Anlagensicherheit, Dieter Cohors-Fresenborg.

Die aktuelle Seveso-Richtlinie, fordert, dass alle Inspektionen im Internet nachvollziehbar sein müssen. Doch die Bundesrepublik hat diese nicht wie gefordert bis zum 31. Mai 2015 umgesetzt. Auf eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE-Anfrage zu den Namen und Adressen aller Seveso-Betriebe in Deutschland antwortete das Bundesumweltministerium: „Die erbetenen aktuellen Informationen (...) liegen dem Bundesministerium (...) derzeit nicht vor. Sie werden frühestens Ende 2016 vorhanden sein.“

Mangelhaft ist leider auch die offizielle ZEMA-Datenbank des Umweltbundesamts, in der Störfälle in Seveso-Betrieben gesammelt werden. In dieser werden für die meisten Ereignisse nicht die betroffenen Firmen genannt, selbst der Ort bleibt oft unklar. Eine systematische Analyse ist dadurch nur bedingt möglich (siehe http://www.infosis.uba.de/index.php/de/zema/index.html).

[Yasmin] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Presse Info vom 16. Dezember 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

erhöhtes Thrombose-Risiko durch Antibaby-Pillen der 3. Generation

Erster Prozess gegen BAYER in Deutschland

Das Landgericht Waldshut-Tiengen eröffnet am morgigen Donnerstag einen Zivilprozess gegen den Pharmakonzern BAYER wegen erhöhter Risiken neuerer Antibaby-Pillen. Klägerin ist Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen, die nach der Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitt und nur dank glücklicher Umstände überlebte.

Felicitas Rohrer kommentiert: „Ich freue mich, dass nun erstmals in Deutschland ein Prozess anberaumt wurde. In so vielen Ländern sind Klagen gegen BAYER aufgrund drospirenon-haltiger Antibabypillen anhängig, und es wurden schon hohe Entschädigungszahlungen geleistet. Es wird Zeit, dass es nun endlich auch ein Gerichtsurteil gibt!“. Rohrer fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro. Ihr Anwalt, Martin Jensch aus Coburg, vertritt noch acht weitere Geschädigte.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren besuchte Frau Rohrer mehrfach die Hauptversammlungen von BAYER und konfrontierte die AktionärInnen mit ihrem Schicksal. Der BAYER-Vorstand ging jedoch weder auf ihr Gesprächsangebot noch auf die Forderung nach einem Verbot der Produktgruppe ein.

Auch Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangt ein Verbot: „Von drospirenon-haltigen Pillen gehen deutlich höhere Risiken aus als von älteren Präparaten. Es ist ein Skandal, dass BAYER den Verkauf dennoch fortführt. Wir hoffen, dass der Prozess endlich zu einem Verbot der Produktgruppe führt.“

Studien zeigen, dass von Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle im Vergleich zu Pillen der 2. Generation ein zwei- bis dreifaches Embolie- und Thromboserisiko ausgeht. Mimkes fordert daher die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den Berufsverband der Frauenärzte auf, vor den erhöhten Gefahren von Pillen der 3. und 4. Generation zu warnen.

BAYER machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. In den USA hat der Konzern bereits 1,9 Milliarden Dollar Entschädigungen an Drospirenon-Opfer geleistet; dort sind noch Tausende Klagen anhängig.

In Frankreich werden die Kosten drospirenon-haltiger Pillen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen; die Zahl tödlicher Thrombosen von jungen Frauen ging daraufhin stark zurück. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

Informationen zur Kampagne

GenRaps

CBG Redaktion

14. Dezember 2015

GenRaps von BAYER kreuzt aus

Ein in der EU nicht zugelassener Gen-Raps von BAYER hat das Saatgut einer konventionellen Züchtung verunreinigt. In der Pflanze, welche die französische Firma RAGT entwickelt hat, fanden sich Spuren des gegen das Herbizid Bromosynil immunen BAYER-Raps’ NAVIGATOR.

RAGT strebte für das Produkt eine Zulassung in EU-Ländern an. Deshalb fand ein Probe-Anbau in England, Frankreich, Dänemark und Deutschland statt. Allein in Deutschland gab es quer durch die Republik 48 Versuchsfelder. Nach Bekanntwerden des Skandals haben die Behörden die Anweisung erteilt, den kontaminierten Raps zu zerstören (siehe unten). Eine Erklärung für den Vorfall konnte das Unternehmen aus Rodez bis jetzt nicht liefern; es kündigte eine Untersuchung an. Das verunreinigte Saatgut sorgte bereits Anfang November in England für Schlagzeilen.

Die Raps-Sorte NAVIGATOR darf nur in Kanada und Japan angebaut werden. Als Lebensmittel ist sie zudem in den USA, China, Neuseeland und Australien zugelassen. In der EU ist die Sorte nicht zugelassen, es liegt nicht einmal ein Antrag auf Zulassung vor. Offen ist, wie die Gentech-Samen in das neu gezüchtete Saatgut gelangen konnten. Denn in Kanada hatte Bayer den Gentech-Raps bereits 2002 vom Markt genommen, heißt es in einem Fachbuch von 2007. Und in Japan gibt es ebenfalls keinen kommerziellen Anbau.

Immer wieder machen Laborfrüchte von BAYER solche Schlagzeilen. 2006 tauchte der gentechnisch veränderte Langkorn-Reis „LL601“ weltweit in Handelsmarken wie UNCLE BEN’S auf. 2013 griff Mais von PIONEER und DOW CHEMICAL, dem die Forscher auch eine Resistenz gegen das gesundheitsschädigende BAYER-Herbizid Glufosinat verpasst hatten, auf traditionelle Arten über. Und 2014 fand sich INVIGOR-Raps in kanadischem Weizen.

Unbeabsichtigte Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Deutschland im Rahmen einer Sortenvorprüfung

BVL -- Aus Großbritannien erhielt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 27.10.2015 Informationen darüber, dass in konventionellem Winterrapssaatgut geringe Anteile eines gentechnisch veränderten (gv) Rapses gefunden wurden. Das betroffene Saatgut stammt von einer Saatzuchtfirma in Frankreich und befand sich in Großbritannien in der Vorprüfung zur Sortenregisteranerkennung. Im Herbst 2015 kam es an mehreren Orten in England und Schottland in Kleinparzellen zur Aussaat. In Großbritannien sind die betroffenen Parzellen beräumt und das betroffene Saatmaterial ist zur Vernichtung eingezogen worden. Der nachgewiesene gentechnisch veränderte Raps (OXY-235) ist in der Europäischen Union nicht für den Anbau oder als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen. Laut Auskunft des Biosafety Clearing-House (BCH) ist OXY-235 in mehreren Staaten als Lebensmittel (Australien, Japan, Neuseeland, USA) oder Futtermittel (Kanada, Japan, USA) oder auch zum Anbau (Kanada, Japan) zugelassen (http://bch.cbd.int/database/lmo/decisions.shtml?documentid=14752).
Nach Informationen der französischen Firma ist betroffenes Saatgut auch nach Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten geliefert und ausgesät worden. In Deutschland wurde der Raps offenbar auf insgesamt 48 Parzellen mit jeweils ca. 10 m², die sich auf 10 Standorte in 8 Bundesländern verteilen, ausgebracht. Es handelt sich hierbei um züchterische Arbeiten im kleinen Maßstab im Zuge der Vorprüfung und Sortenentwicklung. Ein Anbau von Raps im landwirtschaftlichen Sinne für die Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden.
Die betroffenen Bundesländer sind seit dem 28.10.2015 über den Vorgang informiert. Nach Kenntnis des BVL haben die zuständigen Landesbehörden daraufhin sofort Maßnahmen veranlasst, die Rapspflanzen auf den betroffenen Parzellen zu zerstören. Weitere Kontrollmaßnahmen sollen gewährleisten, dass auch nachfolgend kein gentechnisch veränderter Raps auf den Parzellen zur Blüte gelangt.
Nach Abschluss der Maßnahmen informieren die Bundesländer das BVL, das dann der EU-Kommission und den anderen betroffenen EU-Mitgliedstaaten hierüber berichtet.

[GFP] German Food Partnership

CBG Redaktion

Im Jahr 2012 rief das Entwicklungshilfe-Ministerium die „German Food Partnership“ ins Leben, an der sich BAYER, BASF und SYNGENTA beteiligten. Die CBG kritisierte von Beginn an den Einfluss der Konzerne auf die Entwicklungspolitik, der in erster Linie dem Verkauf von Pestiziden dienen soll. Stattdessen fordert die CBG eine Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen.
Das Bündnis „Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne!“ hatte nun Erfolg. Das Ministerium ließ das Programm still und leise auslaufen. Das Projekt „Better Rice Initiative in Asia“, an dem BAYER ebenfalls mitwirkt, wird jedoch fortgesetzt. Der Konzern nutzt das Programm in erster Linie, um seinen sterilen Hybrid-Reis zu vermarkten. Und auch die „Allianz für Ernährungssicherung“ mit MONSANTO und BAYER, in deren Rahmen die Konzerne an Projekten zur Behebung der Mangelernährung teilnehmen, kann sich nach wie vor über hohe Subventionen freuen.

BMZ stoppt Kooperationsplattform mit Agrarkonzernen

Nichtregierungs- und Bauernorganisationen: Dem Ende der German Food Partnership müssen weitere Schritte folgen

11. Dezember 2015 - Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die in der Kritik stehende German Food Partnership (GFP) still und heimlich auslaufen lassen. FIAN, INKOTA, Oxfam und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßen diesen Schritt und werten dies auch als Erfolg ihrer Kampagnenarbeit. Die Nichtregierungs- und Bauernorganisationen hatten die Kooperation mit Agrar- und Chemiekonzernen wie Bayer, Syngenta und BASF kritisiert, weil sie statt der Armutsbekämpfung vor allem den Profitinteressen der Konzerne diene. Anstatt arme Bauern und Bäuerinnen in die Hungerbekämpfung einzubinden, durften über die GFP Konzerne Entwicklungspolitik mitbestimmen. Das Ministerium hatte das von Dirk Niebel als Vorzeigeprojekt initiierte Vorhaben zunächst auch unter Nachfolger Gerd Müller weitergeführt.

2014 hatte ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher und bäuerlicher Organisationen unter dem Slogan „Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne!“ das Entwicklungsministerium aufgefordert, die Kooperation mit Agrar- und Chemiekonzernen zu beenden. Mehr als 65.000 Menschen hatten diese Forderung mit ihrer Unterschrift unterstützt. Die Mitinitiatoren begrüßen das nun verkündete Ende der GFP, fordern aber einen prinzipiellen Kurswechsel.

Schließlich laufen drei regionale Projekte, die unter dem Dach der GFP geschmiedet wurden, weiter: die Better Rice Initiative Asia (BRIA), die Competitive African Rice Initiative (CARI) und die Potato Initiative Africa (PIA). Zudem arbeitet das BMZ auch über sogenannte „Grüne Innovationszentren“, das Programm develoPPP und die „Neue Allianz für Ernährungssicherung“ der G7-Staaten mit großen Agrarkonzernen zusammen. FIAN, INKOTA und Oxfam werden diese Kooperationen weiterhin kritisch verfolgen und an ihrer Forderung „Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne!“ festhalten.

Sie fordern, dass BMZ-Programme statt der Außenwirtschaftsförderung vor allem das Recht auf Nahrung und Ernährungssouveränität im Fokus haben. Dazu sei es notwendig, die von Armut und Hunger am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen wie marginalisierte Kleinbäuerinnen und -bauern bei der Formulierung und Umsetzung von Initiativen einzubinden. Zudem müsse das BMZ bislang vernachlässigte agrarökologische Ansätze stärker fördern. Diese verbinden traditionelles und lokales Wissen mit Erkenntnissen und Methoden moderner Wissenschaft und werden insbesondere von Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit erfolgreich angewendet.

Die Kampagne „Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne!“ wurde getragen von: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), FIAN Deutschland, Forum Umwelt und Entwicklung, INKOTA-netzwerk, Junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Katholische Landjugendbewegung Deutschlands, Misereor, Oxfam Deutschland, Pestizid-Aktions-Netzwerk, Weltladen Dachverband.

Plastikmüll

CBG Redaktion

Der Rhein gehört weltweit zu den am stärksten mit Plastikmüll verschmutzten Flüssen. Einer der größten Plastikproduzenten ist die BAYER-Tochter Covestro. Informationen zur Plastikmüll-Kampagne der CBG finden sich hier.

9. Dezember 2015

Uni Basel: Unmengen von Mikroplastik schwimmen im Rhein

Kein Fluss weltweit ist laut einer Studie derart stark mit kleinen Plastikpartikeln verschmutzt wie der Rhein. Bei einem Großteil des gefundenen Mikroplastiks ist völlig unklar, wie er in den Rhein gekommen ist und woher er stammt.

Der Rhein gehört nach Erkenntnissen Schweizer Wissenschaftler zwischen Basel und Rotterdam zu den weltweit am stärksten mit Plastikteilchen verunreinigten Gewässern. Besonders viele dieser Mikroteile fanden sich im Ruhrgebiet, berichten Forscher der Universität Basel in der Fachzeitschrift „Scientific Reports“. „Die Konzentrationen von Mikroplastik im Rhein liegen damit im Bereich der höchsten Konzentrationen der bisher weltweit untersuchten Gewässer“, sagt die Leiterin der Studie, die Biologin Patricia Holm vom Departement Umweltwissenschaften der Universität Basel.

Am Rheinknie in Basel sei die Belastung noch leicht unter jener des Genfersees, in der Rhein-Ruhr-Region sei sie hingegen zehnmal höher. In den Weltmeeren bilde Plastikabfall längst riesige treibende Inseln. Zahlreiche Organismen nähmen die Mikroteile auf. Plastikteile von 0,3 bis 5 Millimeter finden sich demnach inzwischen in fast allen Gewässern.

Egal, wo entlang der gut 800 Flusskilometer die Forscher schauten, überall fanden sie reichlich Mikroplastik. Im Durchschnitt enthält der Rhein 892.777 Partikel pro Quadratkilometer oder 4.960 Plastikteilchen pro 1.000 Kubikmeter Wasser. Das ist nach Angaben der Wissenschaftler weit mehr als beispielsweise im ebenfalls mit Mikroplastik belasteten Genfer See oder dem Eriesee in den USA.

Studienleiterin Holm: „Gehen wir von der mittleren Mikroplastik-Konzentration am Tag der Probenahme in Rees aus, trägt der Rhein täglich eine Fracht von mehr als 191 Millionen Plastikteilchen in Richtung Nordsee, und das allein an seiner Oberfläche.“

In Würmern, Schnecken, Muscheln, Wasserflöhen und Muschelkrebsen ließen sich bereits aufgenommene Mikropartikel nachweisen. Gefährlich ist neben der mechanischen Wirkung vor allem, dass die Partikel Schadstoffe enthalten und anreichern können. Pestizide zählen dazu, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - allesamt gesundheitsschädlich oder krebserregend. Ihre Konzentration kann in den Plastikpartikeln nach Analysen bis zu 100 000-fach höher sein als in der Umgebung.

Rätselhafte Kügelchen
Am häufigsten fanden die Forscher Mikroplastik in Form von kleinen Kügelchen, aber auch Fragmente und Fasern, wie sie beispielsweise aus Fleece-Textilien freigesetzt werden. „Auffallend ist der enorm hohe Anteil von bis zu über 60 Prozent Mikrokügelchen in gewissen Flussabschnitten“, sagt Erstautor Thomas Mani von der Universität Basel. Woher diese Kügelchen stammen und wofür sie hergestellt werden, ist jedoch unklar.

Unter den Kunststoffarten sind Polyethylen, Polypropylen und Polystyrol am stärksten vertreten. Diese werden in der Industrie unter anderem für Verpackungen, Innenausstattung und im Fahrzeugbau verwendet. „Angesichts unserer Ergebnisse unterstreichen wir die Dringlichkeit von sofortigen Maßnahmen, um den Plastikmüll zu begrenzen“, betonen die Forscher. „Bisher sind gesetzliche Regelungen in den meisten europäischen Ländern fehlend oder unzureichend.“

Der Rhein sei der erste große Meereszufluss, der auf Plastikabfall untersucht wurde, hieß es am Dienstag weiter. Andere Forschende hätten zuvor Ozeane, Seen und kleinere Flüsse unter die Lupe genommen. Die Wissenschaftler entnahmen bis zur Rheinmündung nahe Rotterdam an elf Standorten insgesamt 31 Proben an der Flussoberfläche. Dabei wurde Mikroplastik in einer durchschnittlichen Konzentration von 892 777 Partikeln pro Quadratkilometer gefunden. Zwischen Basel und Mainz waren es 202 900 Partikel. In der Gegend um Köln 714 053 und im Rhein-Ruhr-Raum im Mittel 2,3 Millionen Partikel.

Der Spitzenwert von 3,9 Millionen Partikeln pro Quadratkilometer wurde in Rees gemessen, rund 15 Kilometer vor der niederländischen Grenze. Weiter meerwärts sanken die Mikroplastik-Werte wieder. Zum Vergleich: Im Genfersee wurden 220 000 Partikel, im Erie-See in den USA 105 500 festgestellt. Rechne man den Spitzenwert von Rees hoch, so bringe der Rhein jeden Tag 191 Millionen Partikel zum Atlantik, was sich auf zehn Tonnen im Jahr summiere, erklärte Holm.

Zur konkreten Herkunft des Plastikabfalls werden in der Studie keine Angaben gemacht. Bei diesen Mini-Ausmaßen sei die Identifikation des Ursprungsmaterials sehr schwierig, sagte Studien-Erstautor Thomas Mani. Kläranlagen würden nur einen Teil herausfiltern. Zudem könne durch Regen-Überläufe ungefiltertes Wasser in den Fluss gelangen.

Xarelto

CBG Redaktion

9. Dezember 2015

umstrittener Gerinnungshemmer Xarelto von BAYER

Aufsichtsbehörden untersuchen Zulassungs-Studie

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA und ihr US-Pendant FDA prüfen, ob es bei der Zulassungs-Studie des Gerinnungshemmers Xarelto zu Unregelmäßigkeiten kam. Nach Angaben der EMA wurde bei den Tests offenbar ein fehlerhaftes Gerät benutzt, wodurch die Ergebnisse verzerrt wurden.

Die BAYER-Aktie notierte nach der Bekanntgabe der Untersuchungen heute mehr als vier Prozent im Minus und war mit Abstand der schwächste Dax-Wert. Das Handelsblatt schreibt, dass „der Fall für den Konzern zum Super-GAU werden könnte“. Xarelto besetzt rund ein Drittel des Marktes neuer Gerinnungshemmer (NOAKs), vor den Konkurrenzmitteln Pradaxa von Boehringer und Eliquis von Bristol-Myers Squibb's. BAYER strebt für das Präparat einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro an.

Bereits am Montag hatte das Handelsblatt in einer aufwendigen Recherche gezeigt, dass der Einsatz der teuren NOAKs für die wenigsten Patienten sinnvoll ist und dass die explodierenden Verschreibungszahlen dem exorbitanten Marketing sowie dem Einfluss der Industrie auf medizinische Fachverbände geschuldet sind. So haben von den 23 Autoren der jüngsten neurologischen Leitlinie zu Schlaganfällen, in der die Verwendung von NOAKs empfohlen wird, 16 Gutachter- oder Beraterverträge mit den Herstellern.

Auch zitiert das Handelsblatt aus internen e-Mails bei Boehringer. Demnach würde die Blutspiegelkonzentration bei Verwendung des Präparats Pradaxa um über das Fünffache variieren. Bei zu hohen Konzentrationen drohen dadurch größere Blutungsrisiken, bei zu niedrigem Wirkspiegel ein erhöhtes Schlaganfall-Risiko. Das wichtigste Marketing-Argument der Hersteller, wonach bei NOAKs keine regelmäßigen Blutkontrollen notwendig sind, entfällt dadurch.

Wie nervös die Firmen sind, zeigen die internen mails, die das Handelsblatt veröffentlichte. So schreibt ein medizinischer Teamleiter Ende 2011 besorgt, dass ihn die Daten geradezu „phobisch“ machen. Und später: „Die Welt schreit nach dieser Information. Aber der heikle Part ist, dass wir die Botschaft geschickt zuschneiden müssen.“ Auch die Reaktion von BAYER ist bezeichnend: So gibt ein Mediziner des Konzerns zunächst zu, dass bei Xarelto ebenfalls deutlich abweichende Minimal- und Maximalwerte bei der Blutspiegelkonzentration festgestellt worden seien. Bei weiterer Nachfrage heißt es später, es habe ein „Irrtum“ vorgelegen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert: „Die Schwankungen in der Wirkstoff-Konzentration sind spätestens seit der Veröffentlichung im British Medical Journal im Sommer 2014 bekannt. Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer schlichtweg keinen Zusatznutzen gegenüber bewährten und billigen Präparaten wie Marcumar. Wir benötigen dringend unabhängige Zulassungs-Studien, um die Vermarktung überflüssiger und teilweise sogar gefährlicher Präparate zu verhindern. XARELTO ist hierfür ein Musterbeispiel.“ Die CBG hat wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung zu den Risiken des Präparats gesprochen.

Im Jahr 2008 hatten die Kosten für Gerinnungshemmer noch bei insgesamt 68 Millionen Euro gelegen. Im vergangenen Jahr verzehnfachten sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro. Krankenkassen wie die TK monieren die medizinisch nicht gerechtfertigten Verschreibungszahlen. Eine Nutzenbewertung für Xarelto wurde auf Beschluss der großen Koalition im April 2014 eingestellt.

weitere Informationen:
=> zur aktuellen Überprüfung durch die EMA
=> Kritik an Xarelto

Gefährliche Medizin

Milliardengeschäft mit Medikamenten, die Blutgerinnung hemmen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Boehringer Ingelheim wegen Täuschung über Risiken

In den USA laufen seit längerem Klagen gegen die Konzerne Bayer, Boehringer Ingelheim und Pfizer wegen mutmaßlich durch ihre Medikamente verursachter Todesfälle. Bei den Streitfällen – allein gegen Bayer sind 1.200 Verfahren anhängig – geht es meist um Mittel, die die Blutgerinnung hemmen.
Jetzt ist mit Boehringer eines der Unternehmen in Zusammenhang mit seinem Gerinnungshemmer Pradaxa ins Visier einer Ermittlungsbehörde geraten. Dies berichtete am Montag das Handelsblatt. Weltweit erzielte die Firma mit dem Mittel, das zur Gruppe der sogenannten neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) gehört, allein 2014 einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro.
Nach Angaben der Zeitung wurde gegen Boehringer eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingereicht. Darin wird dem Konzern vorgeworfen, die europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel EMA (European Medicines Agency) sowie Ärzte und Patienten über die Risiken von Pradaxa getäuscht zu haben. Eine Behördensprecherin sagte dem Blatt, es werde gegen Unbekannt ermittelt.
Die Anzeige stützt sich auf Warnungen des US-amerikanischen Forschers Paul Reilly, der – im Auftrag des Konzerns – eine Studie zu den Risiken des Mittels erarbeitet hatte. Im Rahmen der Untersuchung war er schon 2011 zu der Einschätzung gelangt, dass es bei Patienten, denen es verabreicht wird, zu gefährlichen Über- oder Unterdosierungen kommen könnte. Der Wissenschaftler empfahl ein intensives »therapeutisches Monitoring«, um Personen, die durch die Gabe von Pradaxa gefährdet wären, »zu identifizieren«.
Boehringer wirbt aber gerade mit der so simplen und sicheren Anwendung des Mittels, die regelmäßige ärztliche Kontrollen überflüssig mache. Der Konzern erklärt laut Handelsblatt zu den Vorwürfen, Reillys Analyse sei erst 2013 veröffentlicht worden, das Zulassungsverfahren bei der EMA laufe aber schon länger. Der Zeitung lag allerdings ein Mailwechsel vor, der belegt, dass die Untersuchungen des Amerikaners bereits 2011 konzernintern zu besorgten Erörterungen darüber führten, ob deren Ergebnisse zu juristischen Problemen führen könnten.
Die modernen Gerinnungshemmer sind auch für Bayer und Pfizer ein Kassenschlager. Sie vertreiben ähnliche Mittel unter den Markennahmen Xarelto (1,68 Milliarden Euro Umsatz 2014) bzw. Eliquis (640 Millionen Euro). Vertreter beider Konzerne betonten laut Handelsblatt, ihre Präparate hätten andere Wirkmechanismen als Pradaxa, die Ergebnisse der Studie von Reilly seien daher für sie nicht relevant. Angesichts der laufenden Verfahren in den Vereinigten Staaten klingt dies wie das Pfeifen im Walde. Im Fall von Bayer gibt es zudem auch für die Bundesrepublik Berichte über mutmaßlich durch Xarelto verursachte Todesfälle. So machte die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) darauf aufmerksam, dass im Jahr 2012 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 58 Tote und 750 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen nach der Einnahme des Mittels registriert wurden. Über die juristischen Auseinandersetzungen um vermutlich durch das Boehringer-Präparat verursachte schwere Blutungen bei Patienten in den USA berichtete das ARD-Magazin Kontraste bereits im März 2014.
Die Therapie mit den neuen Gerinnungshemmern ist übrigens erheblich teurer als die mit »alten«. Laut Handelsblatt gaben die gesetzlichen Kassen in Deutschland für die Mittel der drei erwähnten Konzerne im Jahr 2014 mehr als 675 Millionen Euro aus. Bis 2011 hatten die jährlichen Kosten für Antikoagulantien bei deutlich unter 100 Millionen gelegen.

[UNO] Pestizide

CBG Redaktion

8. Dezember 2015

Kritik auch an Firma BAYER:

UN-Sonderberichterstatter fordert Ende für hochgefährliche Pestizide

Vom 30. November bis zum 7. Dezember unternahm der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, gefährliche Chemikalien und Abfälle, Buskat Tuncak, einen Besuch in Deutschland. Dabei traf er Regierungsvertreter, NGOs und Verantwortliche der Agro-Industrie. Eines seiner Themen waren hochgefährliche Pestizide (HHP).

Am Ende der Reise sagte Buskat Tuncak unter anderem: „Gefährliche Pestizide, die in der EU zur Verwendung verboten sind, werden von einigen deutschen Unternehmen noch immer in Länder exportiert, die nicht über ein angemessenes System zur Kontrolle dieser gefährlichen Pestizide verfügen. Eine ähnliche Situation besteht auch für Industriechemikalien.“

Tuncat sprach auch die Rolle der Firma BAYER an: „BAYER hat zugegeben, dass noch hochgefährliche Pestizide hergestellt werden, hat aber auch eingeräumt, dass es hier Veränderungen geben muss. Sie haben mir gesagt, dass daran gearbeitet wird, nach und nach aus diesen Produkten auszusteigen. Was für mich allerdings nicht so befriedigend war, dass es keinen konkreten Zeitplan dafür gibt.“ Tuncat ruft zusammen mit dem UN-Sonderberichterstatter für Nahrung dazu auf, die Herstellung und den Gebrauch von HHP komplett zu beenden und sie durch andere zu ersetzen.

Weitere Auszüge aus dem Zwischenbericht (den Abschlussbericht legt der UNO-Sonderberichterstatter im September 2016 vor):

Mit der Beantwortung meiner Fragen zu einem langjährigen Problem bin ich allerdings noch unzufrieden. In der EU bereits zur Verwendung verbotene Chemikalien werden immer noch von deutschen Unternehmen für die Anwendung außerhalb der EU exportiert und hergestellt, auch in Länder mit einem sehr viel schwächeren oder faktisch nicht existierenden System für das Chemikalienmanagement. Diese Chemikalien werden von der EU üblicherweise verboten oder beschränkt, weil die sichere Verwendung in der EU nicht garantiert werden kann. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Stoffe in Afrika, Südostasien und Lateinamerika sicher angewendet werden. Dies zeigt sich immer wieder darin, dass die von den Unternehmen unternommene Risikoabschwächung trotz aller Versuche der Chemikalienhersteller nicht erfolgreich ist. Arbeitnehmer und Gemeinschaften in Entwicklungsländern sind durch solche fortwährenden Praktiken besonders gefährdet.

So werden etwa einige gefährliche Pestizide, die in der EU zur Verwendung verboten sind, von einigen deutschen Unternehmen immer noch in Länder exportiert und hergestellt, die nicht über ein angemessenes System zur Bewirtschaftung dieser gefährlichen Pestizide verfügen. Eine ähnliche Situation besteht auch für Industriechemikalien. Die Nachverfolgung der Verwendung chemischer Produkte durch die Lieferkette hindurch stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Unternehmen dar trotz der Anzeigepflicht unter der REACH Verordnung.

Untersuchungen zeigen, dass hunderte von giftigen Stoffen in Kindern (während kritischer Entwicklungsphasen) vorhanden sind, denen sie durch die Luft, die wir atmen, die Lebensmittel, die wir essen, das Wasser, das wir trinken, die Konsumgüter, die wir kaufen und die Orte, an denen wir leben und arbeiten, ausgesetzt sind. Es gibt eine wachsende Anzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse über eine Reihe von verschiedenen Krankheiten, von Krebs über Diabetes bis zu Funktionseinschränkungen des Gehirns, die erst später im Leben auftreten und mit der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen während dieser sensiblen Phasen vor und nach der Geburt in Verbindung gebracht werden.

weitere Informationen:
=> Herbizide von BAYER im Soja-Anbau
=> HPP von BAYER
=> Belastung durch PCB

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Dezember 2015

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)

Verkaufsmengen bienenschädlicher Pestizide unverändert hoch

„EU muss Zulassung vollständig aufheben!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) fordern ein vollständiges Verbot von bienengefährlichen Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonikotinoide. Das von der EU im Dezember 2013 verhängte Teil-Verbot wie auch die Maßnahmen der Bundesregierung führten zu keinem Rückgang der Verkaufsmenge und sind daher für den Schutz von Bienen und Wildinsekten unzureichend. Die EU muss bis Ende des Jahres über die Verlängerung oder Verschärfung des Verbots entscheiden.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bundesregierung und EU-Kommission müssen aufhören, den Einflüsterungen der Agro-Konzerne zu folgen, und die Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam endlich komplett vom Markt nehmen. Auch der Export der Substanzen muss gestoppt werden. Zudem dürfen die Gifte nicht durch neue, aber ebenfalls gefährliche Chemikalien wie Sulfoxaflor oder Flupyradifurone substituiert werden.“ Pehrke kritisiert überdies, dass die Bundesregierung in Brüssel nicht für die Annahme einer Leitlinie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA votierte, die eine stärkere Berücksichtigung des Bienenschutzes bei Pestizid-Zulassungsprüfungen vorsah, sondern sich der Stimme enthielt.

Susan Haffmans von PAN Germany ergänzt: „Das Teilverbot war ein erster wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Bienen vor den akuten und chronischen Schäden durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Doch das reicht nicht aus. Denn die Wirkstoffe sind in Deutschland weiterhin in 14 Pestizidprodukten enthalten und dürfen legal beim Anbau von Äpfeln, Kartoffeln und Rüben eingesetzt werden. Während die notwendige Verschärfung der Wirkstoffprüfung verschleppt wird, schädigen die Neonikotinoide weiter Bienen, Wassertiere und Bodenlebewesen. Dass die Pestizid-Industrie die hochgefährlichen Wirkstoffe zudem in großen Mengen exportiert, ist unverantwortlich.“

Im Frühjahr 2008 hatte der Einsatz von Clothianidin ein großes Bienensterben in Süddeutschland verursacht. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Verwendung von Clothianidin und Imidacloprid im Mais- und Wintergetreide-Anbau verboten; ein Verbot auf Raps-Kulturen wurde trotz Protestes von Seiten des Umweltbundesamts zunächst wieder aufgehoben. Seit Dezember 2013 dürfen Clothianidin, Imidacloprid (beide von BAYER) und Thiamethoxam (SYNGENTA) in der EU nicht mehr für die Behandlung von Mais-, Sonnenblumen- und Raps-Saatgut verwendet werden. Die Zulassung als Spritzmittel blieb jedoch bestehen.

Die bisherigen Maßnahmen haben zu keiner Reduzierung des Neonicotinoid-Verbrauchs geführt. Die von der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen kürzlich vorgelegten Zahlen belegen, dass die Einsatzmengen unverändert blieben (siehe unten). Die exportierten Mengen stiegen sogar deutlich an - von 952 Tonnen (2008) auf 2269 Tonnen (2014).

Neonikotinoide sind hochtoxische, systemisch wirkende Insektizide. In Pflanzen, deren Saatgut mit den Substanzen behandelt wird, steigen die Giftstoffe in Blüten und Pollen auf. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass hierdurch gravierende ökologische Schäden verursacht werden, da die Pestizide schon in geringsten Mengen negative Effekte auf Bienen, Wildinsekten, Würmer, Spinnen und Vögel haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im August zu dem Ergebnis, dass auch die Anwendung als Spritzmittel mit hohen Risiken für Bienen verbunden ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt bereits seit 1998 eine Kampagne zum Verbot von Neonicotinoiden. Mehrfach reichte der Verband Gegenanträge zur Hauptversammlung der BAYER AG ein und lud Imker/innen ein, vor den Aktionären zu sprechen. Der Konzern hatte die Substanzklasse vor über 20 Jahren auf den Markt gebracht und damit einen jährlichen Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro erlöst.

Absatzmenge von Neonicotinoiden in Deutschland
2006: 258 Tonnen
2007: 280 Tonnen
2008: 258 to
2009: 280 to
2010: 257 to
2011: 295 to
2012: 342 to
2013: 200 to
2014: 207 to

ausführliche Informationen zum Thema

Steuerflucht

CBG Redaktion

3. Dezember 2015

Steuerflucht von BAYER

Patentabteilung: Umzug in Steueroase Monheim

Der Leverkusener Anzeiger berichtet heute, dass die Patentabteilung des BAYER-Konzerns im Jahr 2012 nach Monheim umgezogen ist. Kurz zuvor, im Juni 2011, waren die Patentrechte eigens in eine neue Firma ausgelagert worden, die Bayer Intellectual Property GmbH.

Monheim, nördlich an Leverkusen grenzend, hatte sich im Jahr 2012 zur rheinischen Steueroase gewandelt: Der Gewerbesteuer-Hebesatz wurde von 435 auf 300 Punkte gesenkt. Leverkusen berechnete die Gewerbesteuer zum selben Zeitpunkt auf der Basis von 460 Punkten. Dank zahlreicher Firmen-Verlagerungen verdreifachten sich dadurch die Monheimer Einnahmen innerhalb von zwölf Monaten. Noch beeindruckender ist die Entwicklung, wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2013 betrachtet: innerhalb von nur drei Jahren stieg die verbuchte Gewerbesteuer von 16 Mio. auf 262 Millionen – ein Anstieg um 1.500 Prozent. Für das laufende Jahr erwartet Monheim 225 Millionen Euro, etwa das Vierfache der größeren Nachbarstadt Leverkusen.

Nach Schätzung von Apostolos Tsalastras, dem Kämmerer von Oberhausen, hätte Bayer Intellectual Property in Leverkusen 30 Millionen Euro Gewerbesteuer zahlen müssen. In Monheim waren es wegen des niedrigeren Hebesatzes rund 10 Millionen weniger. Bestätigt wird das weder bei Bayer noch im Rathaus von Monheim - mit Hinweis auf das Steuergeheimnis.

weitere Informationen zur Steuerflucht von BAYER:
=> Steuern in Leverkusen
=> (leise) Kritik der SPD
=> Artikel „Im Steuer Paradies“

IG Farben

CBG Redaktion

Heute vor 90 Jahren wurde der Mörder-Konzern IG Farben gegründet. Zu diesem Anlass veröffentlichen wir einen Artikel des Historikers Dr. Reiner Zilkenat zum Nürnberger IG Farben-Prozess.

2. Dezember 2015

»Gefangene Hitlers«

Ende November 1945 wurden 23 Manager der IG Farben AG verhaftet. Dank ihrer Behauptung, nur unter dem Druck der Nazis gehandelt zu haben, erhielten sie milde Strafen und bekleideten bald hohe Ämter in der Bundesrepublik

In den letzten Novembertagen des Jahres 1945 verhafteten alliierte Militärs zahlreiche Topmanager der IG Farbenindustrie AG und überführte insgesamt 23 von ihnen in das Verhörzentrum für Kriegsverbrecher auf Schloss Kransberg im Taunus. Zugleich begannen die Vorbereitungen eines Prozesses, in dem die führenden Repräsentanten dieses Konzerns wegen folgender Verbrechen angeklagt wurden: Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Angriffskriegen sowie Invasionen gegen andere Länder; Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und in diesem Zusammenhang: Teilhabe an der Versklavung von Menschen in besetzten Gebieten sowie an ihrer Misshandlung, Folterung und Ermordung, einschließlich der Organisation von Zwangsarbeit; Mitgliedschaft einiger Angeklagter in einer verbrecherischen Organisation, der SS; Beteiligung an einer Verschwörung, um Verbrechen gegen den Frieden zu begehen.

Die Verhöre der Inhaftierten und die Auswertung umfangreichen Dokumentenmaterials nahmen längere Zeit in Anspruch, so dass erst am 13. Mai 1947 die Anklageschrift beim US-amerikanischen Militärgericht in Nürnberg eingereicht werden konnte. Der Prozess begann am 27. August 1947 und endete erst am 29. bzw. 30. Juli 1948 nach 152 Sitzungstagen mit der Verkündung der Urteile sowie der Verlesung der Urteilsbegründung.

Die besondere Bedeutung des Verfahrens besteht bis zum heutigen Tage darin, dass hier die Mechanismen des staatsmonopolistischen Kapitalismus in der Zeit des Faschismus transparent wurden. Wie unter einem Brennglas wurde die enge Zusammenarbeit, ja Verschmelzung der IG Farbenindustrie mit den staatlichen Machtorganen erkennbar.

Doch zunächst ist ein Blick in die Zeit vor der Machtübertragung notwendig. Denn die Interessengemeinschaft existierte bereits seit 1925. Worin bestand die herausragende Bedeutung dieses Konzerns? 1925 schlossen sich mehrere deutsche Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie, darunter die Badische Anilin- und Sodafabrik (BASF), die Höchst AG und die Bayer AG, zum größten Unternehmen ihrer Branche, sogar der Welt zusammen. Das Aktienkapital der IG Farben lautete auf die damals unvorstellbar hohe Summe von 1,1 Milliarden Reichsmark. Die Beteiligungen dieses Giganten an anderen Firmen, nicht nur in Deutschland, waren selbst für Insider kaum überschaubar. Sie betrafen auch Unternehmen der Schwerindustrie, der Erdölbranche und des Fahrzeugbaus.

Es ist naheliegend, dass eine derart konzentrierte ökonomische Macht im Stande ist, auch einen erheblichen Einfluss auf staatliche Entscheidungen auszuüben. Für die »Pflege der politischen Landschaft« war vor allem das Berliner Büro der IG Farben mit seiner Pressestelle Unter den Linden zuständig. Hier und in der Volkswirtschaftlichen Abteilung wurden detaillierte Expertisen über die Lage in Konkurrenzunternehmen, aber auch in anderen Branchen und Großunternehmen ausgearbeitet. Daneben wurden Analysen der wirtschaftlichen und politischen Situation in anderen Ländern angefertigt. In Kriegszeiten kamen zahlreiche Kriegszieldenkschriften hinzu. Dass die im Ausland tätigen Filialen häufig den deutschen Nachrichtendiensten zuarbeiteten, sei nur am Rande erwähnt.

Eine der während des IG-Farben-Prozesses und danach von den Konzernmanagern verbreiteten Legenden lautete, dass es vor der Machtübertragung an die Faschisten keinerlei ernsthafte Kontakte und auch keine finanziellen Zuwendungen des Konzerns für die Nazipartei gegeben habe. Wie verhielt es sich aber tatsächlich mit den Beziehungen der IG Farben zur NSDAP?

IG Farben und NSDAP vor 1933
Die ersten Kontakte zwischen der faschistischen Partei und Repräsentanten des Chemiegiganten datieren von der Mitte bzw. dem Ende des Jahres 1931. Zwei Anlässe waren ausschlaggebend für die Bereitschaft der leitenden Herren der IG, sich mit Hitler und den Seinen an einen Tisch zu setzen. Zum einen war der Konzern immer häufiger von Nazigazetten ins Visier genommen worden, die ihm bescheinigten, angeblich Bestandteil des internationalen, »jüdisch dominierten« Finanzkapitals zu sein. Die Namen leitender Mitarbeiter, die jüdischer Herkunft waren, mussten als Belege für diese abenteuerliche These dienen, die durch antisemitische Karikaturen (»IG Moloch«, »Isidore G Farben«) noch veranschaulicht wurde. Heinrich Gattineau, der Leiter der Presseabteilung des Konzerns, erreichte durch eine Intervention seines ehemaligen Doktorvaters, des mit Hitler und dem »Stellvertreter des Führers« Rudolf Heß gut bekannten »Geopolitikers« Professor Karl Haushofer, die Beendigung derartiger Angriffe.

Zum anderen war die Ursache für die Kontaktaufnahme zwischen den IG Farben und Hitler handfester Natur. Auf ausdrückliche Anordnung des Vorstandsvorsitzenden Carl Bosch – er hatte 1931 den Nobelpreis für Chemie erhalten – hatten im Oktober/November 1931 Gattineau und Heinrich Bütefisch, Direktor der Leuna-Werke, Hitler um eine vertrauliche Zusammenkunft gebeten. Die Führung der IG Farben wollte sich vergewissern, ob Hitler im Falle seiner als wahrscheinlich erachteten Kanzlerschaft die Aktivitäten des Konzerns unterstützen würde, synthetisches Benzin zu produzieren. Bislang gelang dies wegen der hohen Ausgaben für Entwicklung und Produktion nicht annähernd kostendeckend. Hier bot sich die künftige politische Orientierung auf die NSDAP an. Schließlich planten Hitler und seine Partei für den Fall ihrer Regierungsübernahme, einen Revanchefeldzug für die im Ersten Weltkrieg erlittene Niederlage des deutschen Imperialismus vorzubereiten. Hierfür stellte die Brennstoffautarkie eine wesentliche Voraussetzung dar. Da Erdöl nur in geringen Mengen in Deutschland gefördert wurde, fehlte die Voraussetzung, um einen »modernen« Krieg führen zu können: die kontinuierliche Verfügung über große Mengen Benzins. Angesichts der technischen Möglichkeiten des Chemiekonzerns, dies synthetisch herzustellen, suchte man das Interesse Hitlers zu gewinnen.

Beiden Seiten war klar, dass die beabsichtigte Hochrüstung des deutschen Faschismus und der Kurs auf einen erneuten Angriffskrieg ohne die aktive Einbeziehung der IG Farben nicht möglich waren. Es erscheint daher folgerichtig, dass der Konzern durch Vorstandsmitglied Georg von Schnitzler bei einer Zusammenkunft führender Industrieller im Palais des Reichstagspräsidenten Hermann Göring am 20. Februar 1933 mit 400.000 Reichsmark den größten Beitrag leistete, um die faschistische Partei für die Vorbereitung der am 20. März durchzuführenden Reichstagswahlen mit den nötigen finanziellen Mitteln zu versorgen.

Dies war nicht die erste finanzielle Zuwendung des Konzerns an die faschistische Bewegung. 1983 erinnerte sich der 78jährige Gattineau in einem Interview mit dem ZDF, dass bereits vor dem 30. Januar 1933 einmalig 100.000 Mark und mehrere Monate lang jeweils 10.000 Mark zugunsten der SA überwiesen worden seien, die nach der Machtübergabe noch einmal 250.000 Mark für »Bedürftige« in ihren Reihen erhalten habe. Während der Nazidiktatur erhielten die NSDAP und andere Organisationen rund 40 Millionen Mark »Spenden« von seiten der IG Farben. Daneben bekamen Repräsentanten des Regimes wertvolle »persönliche Geschenke« überreicht. Angesichts einer Verfünffachung des Nettogewinns im Konzern von 1933 bis 1945 handelte es sich bei diesen Zuwendungen an die faschistische Partei um durchaus »lohnende« Investitionen, die sich in Form rasant steigender Profite amortisierten.

Ter Meers Verteidigungsstrategie
Zurück zu den 23 auf Schloss Kransberg inhaftierten ehemaligen IG-Farben-Managern. Sie standen vor der Frage, in welcher Weise sie vor den Verhöroffizieren und später vor den US-amerikanischen Richtern in Nürnberg auftreten wollten. Wie konnte es gelingen, die eingangs genannten fünf Anklagepunkte zu entkräften?

Es ergab sich folgende Situation: Georg von Schnitzler zeigte bei seinen Befragungen gewisse Zeichen von Reue, jedenfalls war er bereit, über die von der IG Farben zu verantwortenden Verbrechen, über die aktive Beteiligung des Konzerns an den Rüstungsprogrammen der Nazis sowie über den Anteil von führenden Industriellen und Bankiers an der Errichtung der faschistischen Diktatur zu sprechen. Immer wieder zog er aber wegen »Übersetzungsfehlern« und »Erinnerungsschwächen« schon einmal formulierte Aussagen zurück – um sie dann wieder ganz oder teilweise erneut zu bestätigen. Der Grund für sein widersprüchliches Verhalten lag jedoch an den Aktivitäten eines seiner ehemaligen Kollegen, der sich nicht scheute, hinter Gittern Druck auf seine Mitgefangenen auszuüben, falls sie seinen Anweisungen nicht folgen wollten.

Während der Haft in Schloss Kransberg bestand immer wieder die Möglichkeit, dass sich die gefangenen IG-Farben-Manager längere Zeit gemeinsam in einer Zelle aufhalten konnten. Hier übernahm Fritz ter Meer das Kommando. Er hatte letztlich mit seinen Bestrebungen Erfolg, eine einheitliche Verteidigungsstrategie auszuarbeiten, möglichst keine Widersprüche in den Aussagen bei den Verhören zuzulassen und die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe zu leugnen. Nicht die Verteidiger der Angeklagten, sondern ter Meer spielte bei alledem die maßgebliche Rolle.

Ter Meer war ab 1937 Mitglied der NSDAP, ab 1942 »Wehrwirtschaftsführer«. Während der Haft verfasste er eine knappe »Geschichte der IG Farben«, in der er ihre »Friedfertigkeit« beschwor. Ja, er scheute nicht davor zurück, den Konzern als einen »Hort der Völkerverständigung« zu bezeichnen, der die »abendländische Art zu leben« repräsentiert habe. Zugleich betrieb er die Dämonisierung Hitlers, den er durch sein Sprachrohr, den Strafverteidiger Friedrich Silcher, als »Wahnsinnigen« charakterisierte. Die Führung der IG Farben sei lediglich Befehlsempfänger gewesen. Er bezeichnete sie sogar als »Gefangene Hitlers«. Sie hätten keinerlei Handlungsspielräume gehabt, zumal Zwangs- und Kommandowirtschaft geherrscht habe. Man sei »Objekt der Politik« und einem »Befehlsnotstand« ausgesetzt gewesen. Im übrigen habe man seine »vaterländische Pflicht« erfüllt. Ter Meer gelang es, seine Mitgefangenen und die Verteidiger auf diese »Argumentation« einzuschwören. Vor Gericht verteidigte er sich zumeist selbst und in der Regel in fließendem Englisch. Sein arrogantes und jede Schuld verleugnendes Verhalten bestimmte auch das Auftreten der anderen Angeklagten. Nach der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren schrieb er am 4. August 1948 triumphierend in einem an Vorstände verschiedener Unternehmen gerichteten Brief: »Der schlimmste Punkt der Anklage – das angebliche Bündnis mit Hitler und die Vorbereitung eines Angriffskrieges – haben wir so sauber ad absurdum geführt, dass der diesbezügliche Teil des Urteils für die IG Farben, für die deutsche Industrie und das deutsche Volk eine ganz klare Entlastung bringt.« Und weiter: Das Urteil sei »mehr eine Reinwaschung von wilden Anklagen als die Zuerkennung einer persönlichen Schuld«.

Gattineau, Bütefisch und andere
Neben ter Meer saßen noch weitere 22 Personen auf der Nürnberger Anklagebank. Einige seien an dieser Stelle genannt. Bereits erwähnt wurden Heinrich Gattineau und Heinrich Bütefisch. Seit 1931 leitete Gattineau die Pressestelle der IG Farben, seit 1931/32 diente er außerdem dem Stabschef der SA, Ernst Röhm, als »Berater in wirtschaftspolitischen Fragen«. Deshalb wurde er im Zusammenhang mit dem »Röhm-Putsch« 1934 für wenige Tage festgenommen. Er konnte aber den damals einsetzenden Verfolgungen gegen missliebige SA-Führer und ihre Vertrauten entkommen. Später machte er Karriere als Direktor der IG Farben, als Leiter der Volkswirtschaftlichen Abteilung und als Betriebsleiter der Dynamit-Nobel-Werke in Bratislava.

Heinrich Bütefisch gehörte dem Vorstand an, war Leiter der Leuna-Werke und später Produktionsleiter der IG-Farben-Fabrikanlagen im Vernichtungslager Auschwitz. Hier war er maßgeblich für den Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen zuständig. Ihren massenhaften Tod gemäß der faschistischen Devise »Vernichtung durch Arbeit« nahm er billigend in Kauf. Er bekleidete den Rang eines SS-Obersturmbannführers und gehörte seit 1934 dem exklusiven »Freundeskreis des Reichsführers SS« an. Beim Prozess in Nürnberg spielte Bütefisch den Ahnungslosen. Er habe von den katastrophalen Zuständen im Vernichtungslager Auschwitz sowie in den Unterkünften der Sklavenarbeiter »nichts gewusst«. Mehr noch: »Ich kann mir das auch nicht denken«.

Auch Walter Dürrfeld zählte zu den Angeklagten. Er war zunächst Bauleiter der IG-Farben-Anlagen in Auschwitz-Monowitz. Unter seiner Leitung wurden seit 1941 nicht weniger als 600 Millionen Mark in den gewaltigen Industriekomplex, einen der größten weltweit, investiert, der trotz aller Kriegsschäden nach 1945 einen Wert von 900 Millionen Mark repräsentierte. Seit 1943 amtierte Dürrfeld als Direktor in Auschwitz-Monowitz. Wie Bütefisch war er einer der Organisatoren der Sklavenarbeit von KZ-Häftlingen im IG-Farben-Werk in Auschwitz.

IG Farben und Auschwitz
Einer der zentralen Punkte der Anklage gegen die ehemaligen IG-Farben-Manager war deren aktive Teilhabe bei der Verwendung von Häftlingen zur Zwangsarbeit in Auschwitz. Zugleich ging es um das Giftgas Zyklon B, mit dem Millionen Häftlinge dort und in anderen Vernichtungslagern ermordet worden waren. Dieses Gas stammte aus den Produktionsstätten der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (Degesch), zu deren Teilhabern die IG Farben und die Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt (Degussa) gehörten. Sie verdienten an der fabrikmäßigen Ermordung vor allem jüdischer Häftlinge. Von einem gegen diese ungeheuerlichen Verbrechen gerichteten Protest der Verantwortlichen der IG Farben ist nichts bekannt. Im Gegenteil, sie forderten von der SS ständig neue Sklavenarbeiter, für deren Einsatz sie dieser kriminellen Organisation regelmäßig Geld überwiesen.

Der massenhafte Einsatz von KZ-Häftlingen ist eine unumstößliche Tatsache. Ebenso die Praxis, dass die bald entkräfteten Arbeiter mit Zyklon B vergast und anschließend verbrannt wurden. Mehr als 25.000 Häftlinge haben sich in wortwörtlichem Sinne in Auschwitz-Monowitz zu Tode gearbeitet. All das auch nur gewusst zu haben, leugneten die Manager der IG Farben vehement. Ter Meer zog in seinem bereits zitierten Brief vom 4. August 1948 das Resümee, dass die Angeklagten auch im Falle Auschwitz vor Gericht »zu 90 Prozent obsiegt« hätten. Diese Aussagen erscheinen besonders zynisch, weil ter Meer im November 1942, als die Produktion in Monowitz bereits begonnen hatte, durch den Kommandanten des Vernichtungslagers Auschwitz, SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß, persönlich durch das Lager und die Produktionsstätten geführt worden war. Dabei hätte er nichts von den zum Himmel schreienden Verhältnissen wahrnehmen können?

Tatsächlich stand die Häftlingsarbeit seit dem Juni 1940 bzw. – bezogen auf Auschwitz – seit dem Januar 1941 auf der Tagesordnung der IG Farben. Sie wurde mit den staatlichen Stellen rege diskutiert und schließlich gemeinsam organisiert. Eine materielle Entschädigung der überlebenden Zwangsarbeiter war bekanntlich viele Jahre lang ein Tabu. Dass sie nicht oder nicht in auch nur annähernd ausreichendem Maße stattgefunden hat, gehört zu den dunkelsten Kapiteln der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte.

Die Urteile
Der Ankläger im IG-Farben-Prozess, der junge US-amerikanische Jurist Josua Du Bois, vertrat seine Sache mit großem Engagement und war überzeugt davon, mit den 23 IG-Farben-Managern eine wichtige Tätergruppe des deutschen Faschismus zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings spürten er und der Chefankläger der USA, Brigadegeneral Telford Taylor, von Anfang an Gegenwind von der eigenen Militärregierung. Kein Geringerer als der US-Militärgouverneur in Deutschland, General Lucius D. Clay, hatte bereits die Einleitung des Prozesses kritisiert. Während des Verfahrens in Nürnberg änderte sich nunmehr die politische Großwetterlage in entscheidender Weise, denn 1947 setzte sich der von den USA und ihren Verbündeten ausgelöste Kalte Krieg als dominierende Tendenz in den internationalen Beziehungen durch. Damit veränderte sich der Umgang der Westmächte mit den von ihnen kontrollierten Zonen in Deutschland beträchtlich. Als Stichworte seien nur genannt: Die Bildung der Bizone aus US-amerikanischer und britischer Zone; die Truman-Doktrin, die im Kern eine auch militärische Bekämpfung von kommunistischen und Volksbefreiungsbewegungen beinhaltete; der Marshall-Plan, der »marktwirtschaftlich« organisierten Nationalökonomien in Europa zinsgünstige Milliardenkredite und »Aufbauhilfe« bot; die Berlin-Krise, die 1948/49 sogar zu einem Krieg zwischen den USA und der Sowjetunion hätte führen können.

Jetzt stellte sich die Frage, ob eine lang andauernde politische, ökonomische und womöglich auch militärische Auseinandersetzung mit der UdSSR ohne die Einbeziehung des großen wirtschaftlichen Potentials der Westzonen denkbar sein könnte. Die Antwort hierauf war negativ.

Nicht zuletzt deshalb fielen die am 29. bzw. 30. Juli 1948 verkündeten Urteile im IG-Farben-Prozess sehr milde aus, zumal die Manager in den ersten drei der fünf eingangs genannten Anklagepunkte freigesprochen wurden. Vergleichsweise milde Freiheitsstrafen, die über acht Jahre nicht hinausgingen, sowie zehn Freisprüche waren die Folge. Fritz ter Meers Studienfreund und Verteidiger Friedrich Silcher hatte die Dinge in einem Plädoyer am 29. Oktober 1947 auf den Punkt gebracht: Die »Schicksalsfrage unserer Welt« sei der »Konflikt zwischen Sozialismus und Kapitalismus«. Es drohe »die Festung Europa vollends im Chaos zu versinken«. Die Kommunisten und »Nationalsozialisten« hätten gleichermaßen die private Wirtschaft bekämpft. Nun seien es ausgerechnet die USA, »die Hochburg des freien Unternehmertums«, die eine Zerschlagung der IG Farben praktizierten, »worüber sich die Kommunisten freuen« würden.

Karrieren in der BRD
In den folgenden Jahren kamen sämtliche Angeklagte, zum Teil lange vor der Verbüßung ihrer Strafen, wieder in Freiheit. Am 31. Januar 1950 wurde der »Gnadenerlass« des US-amerikanischen Hohen Kommissars, John McCloy, veröffentlicht, nach dem auch einige der im IG-Farben-Prozess Verurteilten auf freien Fuß gesetzt wurden. Daneben wurden Bundeskanzler Konrad Adenauer und Wirtschaftsminister Ludwig Erhardt immer wieder bei den Westalliierten für die Entlassung inhaftierter Kriegsverbrecher vorstellig. Schließlich waren die Manager der IG Farben erneut in wichtigen Positionen aktiv. Zum Beispiel Heinrich Bütefisch, der den Aufsichtsräten der Ruhrchemie AG und der Deutschen Gasolin AG angehörte. Das ihm vom Bundespräsidenten Heinrich Lübke 1964 verliehene Große Verdienstkreuz musste er allerdings aufgrund anhaltender öffentlicher Proteste wieder zurückgeben.

Heinrich Gattineau wurde Vorstandsvorsitzender der Dynamit Nobel AG, Aufsichtsratsmitglied der Gelsenkirchener Bergwerks AG und der Chemischen Werke Hüls. Im Gegensatz zu Bütefisch durfte er sein Bundesverdienstkreuz behalten, das ihm bereits 1953 verliehen worden war. Fritz ter Meer wurde zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Bayer AG berufen, einem ehemaligen Unternehmen »seiner« IG Farben. Zugleich gehörte er dem Aufsichtsrat der Commerzbank und des Mischkonzerns VIAG an, der sich zu jener Zeit im Staatsbesitz befand. Während sich die Kriegstreiber, Organisatoren und Helfershelfer eines millionenfachen Völkermords, sich problemlos wieder in die bürgerliche Gesellschaft integrieren konnten, warteten die überlebenden Zwangsarbeiter meistens vergeblich auf irgendeine materielle Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid. Die Herren Gattineau, Bütefisch und ter Meer waren im Kalten Krieg als Experten für die industrielle Hochrüstung und Kriegsvorbereitung wieder gefragt, ihre Opfer wurden dagegen in der BRD bis in die 1990er Jahre beschwiegen.

Bluter

CBG Redaktion

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Presse Info vom 2. Dezember 2015

ARD, 20.15 Uhr: TV-Film zum Bluter-Skandal

„Industrie hat HIV-Infektionen billigend in Kauf genommen“

Die ARD sendet heute um 20.15 Uhr den Film „Unter der Haut“, der sich mit der HIV-Infektion Tausender Bluter in den achtziger Jahren befasst. Weltmarktführer für Gerinnungshemmer zu diesem Zeitpunkt war der deutsche BAYER-Konzern, der rund die Hälfte der Infektionen verursachte. Weitere wichtige Hersteller waren die Firmen Baxter und Alpha. Die Firmen kannten das Risiko, setzten den Verkauf der Präparate jedoch über Jahre hinweg fort.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist zu begrüßen, dass der Film das Leid der Opfer veranschaulicht und die Rolle der Industrie kritisch beleuchtet. Die firmeninternen Warnungen vor einer Epidemie, die Einschüchterung von Kritikern, die Exporte unbehandelter Chargen nach Asien – all das hat es wirklich gegeben. Schade, dass wie schon beim ZDF-Film „Blutgeld“ vor zwei Jahren der BAYER-Konzern nicht beim Namen genannt wird. Offenbar müssen selbst die öffentlich-rechtlichen Sender vor den Rechtsabteilungen der Konzerne zittern“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit über 25 Jahren mit den Geschädigten kooperiert, hat die Recherchen zu dem ARD-Film unterstützt.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags war 1994 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da seit 1982 alle notwendigen Erkenntnisse über HIV vorlagen. Auch existierten Sterilisierungsverfahren, um die Blutkonserven von Viren zu befreien. Aus Profitgründen widersetzte sich die Industrie jedoch der Umstellung ihrer Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.

Die BAYER-Tochterfirma Cutter benannte das Risiko in firmeninternen Memos frühzeitig, verzichtete jedoch aus Kostengründen auf den Einsatz der Sterilisierungsverfahren. Darüber hinaus überzeugte Cutter die übrigen Hersteller, ebenfalls von einem Wechsel auf sicherere Verfahren abzusehen, und erreichte bei den Behörden, solche nicht verbindlich vorzuschreiben (dies führte 1994 zur Schließung des Bundesgesundheitsamts). Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in Europa und den USA exportierte Cutter übrig gebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien und verursachte damit wissentlich den Tod zahlreicher Bluter.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Entschädigungen für die Opfer und ihre Hinterbliebenen, eine strafrechtliche Verfolgung der Konzern-Verantwortlichen sowie eine Übernahme der vollen Behandlungskosten durch die Firmen. „Die Verursacher der Infizierung Tausender Bluter profitieren bis heute vom Verkauf teurer Plasma-Medikamente und wälzen gleichzeitig die Behandlungskosten der von ihnen geschädigten Bluter auf die Allgemeinheit ab“, so Mimkes weiter. BAYER machte im vergangenen Jahr allein mit dem Bluter-Präparat Kogenate einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro.

Hintergründe zum Aids/Bluter-Skandal