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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 19. Januar 2016

[Dhünnaue] Giftmülldeponie Dhünnaue

CBG Redaktion

19. Januar 2016

Giftmülldeponie „Dhünnaue“ in Leverkusen

CBG reicht Einwendung zur Planung der A1 ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Köln eine Einwendung zum Ausbau der Autobahn A1 in Leverkusen eingereicht. Die geplante Trasse führt weit in die Giftmülldeponie Dhünnaue hinein. In der Altlast befinden sich hunderttausende Tonnen Giftmüll aus dem BAYER-Werk Leverkusen, darunter hochgefährliche Schwermetalle und Chlorverbindungen.

Die Kritik der CBG richtet sich vor allem gegen mögliche Risiken durch die Überbauung der Deponie. Das verseuchte Erdreich wurde weder abgetragen noch vollständig umschlossen. Nach unten ist die Müllkippe offen, daher müssen stündlich 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten des BAYER-Konzerns.

Bei der Erstellung der Einwendung hat die CBG mit dem BUND Leverkusen kooperiert.

=> Die vollständige Einwendung findet sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Einwendung_BAB1_CBG.pdf

=> Weitere Informationen zur Deponie Dhünnaue finden sich auf unserer Kampagnenseite

[VerwG Köln] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. Januar 2016

CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen: Kommentar zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage gegen die Betriebsgenehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit rein formalen Umständen: der Wohnort des Klägers, Gottfried Schweitzer aus Leverkusen, läge 4,1 km von der Pipeline entfernt. Schweitzer sei daher im Fall eines Austritts von Kohlenmonoxid nicht persönlich betroffen und somit nicht klageberechtigt.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Viele hundert Menschen leben im direkten Gefahrenbereich der Pipeline - dies hat sogar der Gutachter von BAYER bestätigt. Wir sind daher enttäuscht, dass das Gericht die Umstände der Umwidmung der Leitung, die ursprünglich für harmlose Gase wie Stickstoff gebaut wurde, nicht geprüft hat. Wir fordern die Behörden auf, anlässlich des Neubaus der Rhein-Unterquerung endlich ein reguläres Genehmigungsverfahren für die vollständige Leitung durchzuführen!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Die BAYER-Tochter Covestro kann Kohlenmonoxid dezentral in jedem Werk produzieren“, so Mimkes weiter.

ausführliche Informationen auf unserer Kampagnenseite

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