Beitrag veröffentlicht im April 2023
Keine Flucht ins Internet mehr!
Bündnis aus NGOs und Vereinen kritisiert virtuelle Hauptversammlungen
Im Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und AktionäreIm Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Aurelia Stiftung March against Bayer and Syngenta BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V. Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)Stellungnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren
Seit 1978 arbeitet die Coordination gegen BAYER-Gefahren zu allen negativen Auswirkungen, die das Modell der kapitalistisch organisierten Chemieproduktion nach sich zieht. Einmal im Jahr sammelt sie ihr gesamtes Material und zeigt auf der BAYER-Hauptversammlung die unmittelbaren Folgen der Produktionsweise des Weltkonzerns auf. Der Vorstand hat unsere Arbeit in der Vergangenheit stets als politische Intervention von außen abgetan. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Was wir dokumentieren und skandalisieren, sind die unmittelbaren Folgen der Geschäftspolitik des Vorstandes. Aus ihrer Verantwortung für eben diese Folgen entlassen wir weder Vorstand noch Aufsichtsrat. Um deren Entlastung zu verhindern, haben wir und unsere BündnispartnerInnen auch in diesem Jahr zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Diese sind auf der BAYER-Homepage komplett einsehbar: https://www.bayer.com/sites/default/files/gegenantraege-hv2023.pdf sowie auf der Homepage der CBG unter https://cbgnetwork.org/8115.html. In unseren Gegenanträgen versuchen wir, wie in unserer sonstigen Arbeit, das breite Spektrum an Problemen aufzuzeigen, welches die kapitalistisch organisierte Chemieproduktion mit sich bringt. Als Geschäftsführer der CBG möchte ich Ihnen in dieser Stellungnahme einige ausgewählte Einblicke geben in die skandalösen Geschäftspraktiken, die hinter den nüchternen Zahlenpräsentationen des Vorstandes gerne in den Hintergrund treten. Wer BAYER heutzutage erwähnt, kommt nicht mehr umhin, den Komplex Glyphosat und die zahlreichen bisher damit verbundenen Verfahren zu benennen. 2023 ist für diese Frage ein besonderes Jahr, denn nun steht endlich die im vergangenen Jahr verschobene Entscheidung an, ob Glyphosat vom europäischen Markt verschwindet. Ende des Jahres wird über eine mögliche Verlängerung der EU-Zulassung des Agrargiftes Glyphosat entschieden. Für eine Verabschiedung von einer für Mensch und Umwelt schädlichen Produktionsweise auf der Basis von Pestiziden und gentechnisch veränderten Nutzpflanzen wird es höchste Zeit. BAYER steht zudem vor einer Zäsur: Zu Beginn des Jahres erfuhr die Öffentlichkeit, dass der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann im Mai seinen Hut nehmen muss. Der Architekt der MONSANTO-Übernahme steht wie kein anderer für die Verluste, die BAYER wegen seines gefährlichen Einkaufs und aufgrund des weltweiten Widerstandes gegen die fortgesetzte Glyphosat-Produktion hinnehmen musste. Nun steht mit Bill Anderson ein neuer CEO in den Startlöchern. Er steht nun als der Nachfolger Baumanns zusätzlich unter Druck, die Übernahme profitabel zu machen und aus dem Konzern den letzten Tropfen Gewinn für die ihn unterstützenden GroßaktionärInnen zu pressen. Wir wollen dem kommenden Vorsitzenden von BAYER glasklar vor Augen führen, welche verheerenden Schäden für Natur und menschliche Gesundheit die fortgesetzte Produktion von Glyphosat und anderen Pestiziden mit sich bringt und welche Schuld der BAYER-Konzern auf sich lädt, wenn er diese fortsetzt. Die Konsequenzen sind drastisch: In den Ländern Nord- und Süd-Amerikas, wo Glyphosat-Produkte in großen Mengen seit längerer Zeit angewendet werden, leiden die Menschen insbesondere in den Anbaugebieten sehr stark unter bestimmten Krebs-Erkrankungen. Überdies kommen viele Neugeborene mit Fehlbildungen auf die Welt. Da Glyphosat auch wie ein Antibiotikum wirkt, schwächt das Mittel das Mikrobiom von Menschen und (Nutz-)Tieren. Darüber hinaus schädigt das Herbizid die Artenvielfalt. Damit nicht genug, nehmen allerorten die Resistenzen zu, so dass immer höhere Dosen ausgebracht werden. Dennoch gibt es Äcker, die wegen der Ausbreitung von multiresistenten Unkräutern aufgegeben werden mussten. Diese negativen Auswirkungen treffen in geringerem Umfang auch auf Europa und Deutschland zu. Aber nicht nur Glyphosat, auch andere Pestizide, an deren Produktion und Vertrieb der BAYER-Konzern maßgeblich beteiligt ist, haben erwiesenermaßen verheerende Wirkungen. Die im Jahr 2020 erschienene Untersuchung „The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning“ verzeichnet 385 Millionen Pestizid-Vergiftungen im Jahr. BAYER hat am Pestizidmarkt durchgehend einen Marktanteil von mehr als 15 Prozent. Wenn man diesen Marktanteil an den Pestiziden auf die Vergiftungen umrechnet, die diese anrechnen, kommt man auf die schwindelerregende Zahl von 57.750.000. Diese sind weltweit ungleich verteilt. Am stärksten betroffen sind die Weltregionen, die auch am schlimmsten ausgebeutet werden: Entwicklungs- und Schwellenländer. Prozentual die meisten Fälle unter LandwirtInnen und LandarbeiterInnen gibt es in Süd- und Südost-Asien sowie in Ostafrika. Auch südamerikanische Staaten wie Kolumbien, Venezuela und Argentinien kommen auf beunruhigend hohe Raten. Viele der Pestizide, die der BAYER-Konzern in den Ländern des globalen Südens vermarktet, sind innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verboten. Demnach vermarktet der Leverkusener Multi in Brasilien mit Carbofuran, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Probineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram dreizehn Ackergifte ohne EU-Zulassung. In Südafrika ist der Konzern mit acht Stoffen dabei: Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol. Und auf dem mexikanischen Markt finden sich zwei BAYER-Substanzen, welche die EU mit einem Bann belegt hat: Beta-Cyfluthrin und das im Rest der Welt von BASF vertriebene Glufosinat. Auch die von Brüssel erst nach Erscheinen der Untersuchung aus dem Verkehr gezogenen Mittel Spirodiclofen, Imidacloprid und Clothianidin behielt der Konzern in Brasilien im Angebot. In Südafrika beschränkte er sich auf Imidacloprid und Clothianidin und in Mexiko auf Imidacloprid. Seit 1990 hat die Ackergift-Produktion steil zugenommen. Um rund 80 Prozent erhöhte sich die Menge der von BAYER & Co. in Umlauf gebrachten Substanzen von 1990 bis 2017. Darunter litten ebenfalls wieder vor allem die Länder des globalen Südens. In Südamerika legte die Pestizid-Nutzung um 484 Prozent zu und in Asien um 97 Prozent, während sie in Europa um drei Prozent schrumpfte. Von einem „Problem, das nach einem sofortigen Handeln verlangt“, sprechen die AutorInnen angesichts der vielen Vergiftungen. Die tödlich verlaufenden Intoxikationen haben dagegen abgenommen. Sie reduzierten sich von jährlich 20.000 im Jahr 1990 auf nunmehr 10.000. Rechnet man dies abermals auf den Marktanteil von BAYER um, kommt man auf einen Anteil von 1500. Obgleich dies keine absoluten Zahlen sind, können sie klar illustrieren, dass das Geschäft mit den Pestiziden für Menschen überall auf der Welt tödliche Folgen hat. Dies sollte eigentlich ein Grund sein, daraus auszusteigen - aber leider ist BAYER als kapitalistisches Unternehmen ja nur der Jagd nach der größtmöglichen Rendite verpflichtet. Der BAYER-Konzern hat, wie Sie alle wissen, jedoch nicht nur eine agrarwirtschaftliche Sparte. Bekannt geworden ist BAYER als Produzent von Medikamenten, auch heute ist der Leverkusener Riese eines der größten Pharma-Unternehmen der Welt. Seine Produktion ist weltweit organisiert, um Lohn- und Produktionskosten so gering wie möglich zu halten. Diese Organisation bringt logistische Probleme mit sich, die im allgemeinen Sprachgebrauch recht neutral als Lieferengpässe bezeichnet werden. Doch diese sind nicht gottgegeben, sondern sind ein Resultat dessen, dass die einzelnen Teile der Produktionskette zur Profitmaximierung über den gesamten Planeten verstreut sind. Die vom Konzern seit jeher forcierte Globalisierung der Wertschöpfungsketten im Pharma-Bereich gefährdet inzwischen massiv die Arzneimittel-Versorgung. Die Anzahl der Lieferengpässe von BAYER-Pharmazeutika steigt ständig. 2023 betrafen diese bisher CIPROBAY, ASPIRIN in den unterschiedlichen Darreichungsformen, das Herz/Kreislauf-Präparat NIMOTOP, das Magenmittel IBEROGAST und einige Kosmetika-Produkte. In den vergangenen Jahren standen der Gerinnungshemmer XARELTO, die Salben BEPANTHEN und ADVATAN, das Schmerz-Medikament ALKA SELTZER, die Malaria-Arznei RESOCHIN, das Krebs-Therapeutikum XOFIGO, das Kontrazeptivum YASMINELLE, das Bluthochdruck-Pharmazeutikum BAYOTENSIN sowie das pflanzliche Produkt LAIF zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen zeitweise nicht mehr zur Verfügung. Dieses Problem illustriert deutlich, wie eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Produktionsweise gesellschaftlichen Bedürfnissen widerspricht: Statt eine günstige Grundversorgung mit den wichtigsten Medikamenten sicherzustellen, konzentriert der BAYER-Konzern seine Ressourcen allein auf hochprofitable Produkte und Therapien. All diese Beispiele zeigen deutlich auf, dass eine chemische Produktion von der Größe des BAYER-Konzerns nicht nach dem Maßstab der kapitalistischen Profitmaximierung organisiert werden kann, ohne dass dies drastische Konsequenzen für menschliche Gesundheit und Umwelt hat. Daher kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass sie nicht nach diesem Prinzip organisiert werden kann. Es reicht auch kein Wechsel an der Konzernspitze aus, um diese grundlegenden Probleme zu beheben. Eine Produktionsweise, die auch zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten hinterlässt, kann nur erreicht werden, wenn Konzerne wie BAYER grundlegend demokratisiert und in gesellschaftliche Hand gegeben werden. Alle unsere Anstrengungen, nachzuweisen, wie fatal sich das jetzige Modell auswirkt, haben immer als andere Seite die Perspektive, eine Wirtschaftsweise zu errichten, sozial gerecht, umweltbewusst und nachhaltig ist. Düsseldorf, 21. April 2023 Marius Stelzmann Geschäftsführer CBGSchriftliche Stellungnahmen zur BAYER-HV
Bei der BAYER-HV 2023 können AktionärInnen schriftliche Stellungnahmen einreichen. Unsere Stellungnahmen findet Ihr hier: Stellungnahme CBG [[|Stellungnahme Vorstand CBG Jan Pehrke]]Die CBG zu den Nazi-Verbrechen des BAYER-Konzerns
Der Stiftungsgründung muss eine Entschuldigung folgen!
Am Mittwoch, 19. April 2023, hat der BAYER-Konzern eine Wende im Umgang mit seiner Nazi-Vergangenheit angekündigt. Er rief die „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" ins Leben und betraute sie mit der Aufgabe, sich der zur BAYER-Vergangenheit gehörenden I.G. FARBEN zu widmen. „Mit der Gründung der Stiftung und der Würdigung der Familie Finkelstein erinnern wir an das Geschehene und reflektieren das Handeln der I.G. FARBEN während der NS-Zeit", erklärte der Leverkusener Multi. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist dieser Schritt fast 80 Jahre nach dem Ende des Faschismus mehr als überfällig. „BAYER-Chef Carl Duisburg hat 1925 mit der I.G. FARBEN einen der größten Verbrecher-Konzerne der Welt aus der Taufe gehoben, der u. a. maßgeblich dafür verantwortlich war, den Hitler-Faschismus an die Macht zu bringen und den Ersten und Zweiten Weltkrieg zu ermöglichen. Darüber hinaus verbindet sich das Wirken der I.G. und des in die I.G. integrierten BAYER-Konzerns mit Chemischen Waffen, Holocaust, Sklaverei, Ausplünderung Europas und der Sowjetunion, Ausarbeitung von Kriegsplanungen, Menschenversuchen undundund. Entsprechend bleibt abzuwarten, ob BAYER es tatsächlich ernst meint mit der Aufarbeitung seiner verbrecherischen Vergangenheit oder ob es eine weitere Nazi-Washing-Aktion zur Vertuschung der Verbrechen wird. Um die Ehrlichkeit des BAYER-Vorhabens unter Beweis zu stellen, muss der Konzern sich zu allererst öffentlich bei allen Opfern der I.G.-FARBEN-Verbrechen bzw. deren Hinterbliebenen entschuldigen und die gerechte Entschädigung der betroffenen Familien sicherstellen. Bisher hat BAYER das stets abgelehnt. Die Hauptversammlung am 28. April wäre der richtig Ort, wo genau das stattfinden könnte", so CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura. 1995 wäre es in den USA fast schon einmal zu einer Entschuldigung wenigstens gegenüber von der I.G. FARBEN ausgebeuteten und ermordeten SklavenarbeiterInnen (beschönigend „ZwangsarbeiterInnen genannt) gekommen. Der Schriftsteller und Holocaust-Überlebende Elie Wiesel sagte eine Lesung auf einer von BAYER gesponserten Veranstaltung ab, weil der Konzern sich einer Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte verweigerte. Daraufhin griff der damalige US-Chef des Chemie-Giganten aus Leverkusen, Helge Wehmeier, persönlich zum Telefon und bot Wiesel an, öffentlich eine Entschuldigung für die damaligen Verbrechen auszusprechen. Elie Wiesel willigte ein, und Wehmeyer hielt Wort. Vor einem Publikum von rund 1.800 Menschen erklärte der „Chief Executive Officer", dass er „Elie Wiesel und alle anderen Betroffenen für die Taten der I.G. FARBEN und des deutschen Volkes um Entschuldigung bitte". „Trauer, Bedauern und Scham" brachte der Manager zum Ausdruck. Die Konzernzentrale in Leverkusen zog allerdings nicht mit. Sie dementierte aus- und nachdrücklich, dass BAYER sich entschuldigt hätte. Es wäre lediglich eine private und persönliche Meinung von „Herrn Wehmeier" gewesen. Dabei steht neben der Aufarbeitung der Verbrechen in der Zeit des Hitler-Faschismus für BAYER noch eine andere im Raum: Die Aufarbeitung des Verhaltens von BAYER nach 1945. Viele der alten IG-FARBEN-Verbrecher wurden – teilweise sogar nach Verurteilung durch das Internationale Kriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg – nach kurzen Auszeiten vom Leverkusener Multi ohne jeden Skrupel wieder in Dienst genommen. Darunter sogar der ehemalige I.G. FARBEN-Chef Fritz ter Meer, der nach einer skandalös kurzen Haft infolge der Verurteilung als Kriegsverbrecher im Jahr 1956 als Aufsichtsratsvorsitzender berufen wurde und bis 1964 auch blieb. An seinem Grab stellte BAYER bis weit in die 2000er Jahre hinein regelmäßig einen Ehrenkranz auf. Das wurde erst nach Protesten der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) abgestellt. Auch verweigerte der Konzern jahrelang vehement jede Entschädigungszahlung an die vom Konzern versklavten ZwangsarbeiterInnen und ihre Familien. Dabei betrieb die I.G. in Auschwitz ein eigenes KZ. „Es gibt keine Verbindung zwischen BAYER und Auschwitz. BAYER wurde 1951 gegründet", lautete die Abfuhr aus der Presse-Abteilung. Überlebende ZwangsarbeiterInnen des konzerneigenen KZs wurden immer und immer wieder nicht nur arrogant, sondern auch aggressiv und rüde abgekanzelt. So etwa auch der ehemalige I.G. FARBEN-KZ-Sklave Hans Frankenthal, der mit Unterstützung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bis zu seinem Tod als Kritischer BAYER-Aktionär auf den Hauptversammlungen des Konzerns von seinen grausamen Erfahrungen berichtete und Wiedergutmachung forderte. Und auch die 1988 von BAYER veröffentliche Firmenchronik „Meilensteine" widmet dem Treiben der I.G. FARBEN unter Hitler gerade einmal sieben ihrer 624 Seiten. Obendrein in geradezu unsäglicher Art und Weise. Ob Kriegswirtschaft, Rüstungsproduktion oder ZwangsarbeiterInnen-Ausbeutung – nie erscheint die Gesellschaft als Akteur, immer nur als Befehlsempfänger der Nazis: „Die Mobilisierung der Wirtschaft folgte den Plänen der Regierung." Diese Publikation wurde von BAYER bis heute nicht korrigiert. Um dieses Nazi-Washing der Verbrechen des Konzerns in seiner I.G. FARBEN-Zeit aufrechtzuerhalten, hat BAYER unabhängigen ForscherInnen immer wieder den Zugang zu den Firmen-Archiven verwehrt. Das in der DDR angesiedelte und nach dem Mauerfall zu BAYER nach Leverkusen übergebene I.G. FARBEN-Archiv ist bis heute noch Verschlussache bei BAYER. „Von dem allen muss BAYER sich distanzieren. Andernfalls bleibt die Gründung der „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" eine reine PR-Aktion", fordert Marius Stelzmann, Geschäftsführer der CBG, abschließend. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.orgPresseerklärungen
Zur BAYER-Hauptversammlung 2023 haben wir die folgenden Presse-Erklärungen veröffentlicht:Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!
CBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung einCBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein
Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!
Gegenanträge
hier Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Schon gegen das Format als Online-Veranstaltung legt die Coordination Widerspruch ein. „Während zahlreiche Aktiengesellschaften wie die BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Präsenz-Hauptsammlungen zurückgekehrt sind, flüchtet BAYER wieder ins Internet, weil der Global Player sich keiner direkten Konzern-Kritik aussetzen will", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Die Gegenanträge zur Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat begründet die CBG mit den Risiken und Nebenwirkungen einer gnadenlos auf Profit-Maximierung ausgerichteten Geschäftspolitik. So zeigt sich BAYER trotz bisher rund 154.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten allein in den USA nicht bereit, das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend" eingestufte Herbizid vom Markt zu nehmen. Und beim Verkauf zahlreicher anderer Pestizide kommen doppelte Standards zum Einsatz: Das Unternehmen bietet vor allem im Globalen Süden Mittel an, die innerhalb der Europäischen Union wegen ihres Gefährdungspotenzials keine Zulassung (mehr) haben. Zudem praktiziert der Leverkusener Multi in den Export-Ländern eine aggressive Lobby-Politik zur Absatz-Steigerung seiner Agro-Chemikalien, wie eine Studie der Geografin Larissa Bombardi am Beispiel „Brasilien" gezeigt hat. Begleitend dazu pflegt der Leverkusener Multi die politische Landschaft in Sachen „Mercosur-Abkommen" massiv, obwohl durch diese Handelsvereinbarung eine nochmalige Forcierung des agro-industriellen Modells mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt droht. Auch BAYERs Pharma-Bereich bereitet zahlreiche Probleme. Obwohl das deutsche Arzneimittel-Gesetz die Hersteller dazu verpflichtet, für „eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung" der Medikamente zu sorgen, konnte der Konzern z. B. CIPROBAY, ASPIRIN, NIMOTOP und IBEROGAST lange Zeit nicht liefern. Er hat nämlich aus Kosten-Gründen immer mehr heimische Produktionskapazitäten abgebaut und seine Wertschöpfungsketten stattdessen über den halben Globus verteilt, was deren einzelne Glieder sehr störanfällig macht. Das ist die andere Seite einer Bilanz, die für 2022 eine Umsatz-Steigerung um 8,7 Prozent auf 50,7 Milliarden Euro und ein Konzern-Ergebnis, das sich vervierfachte, ausweist. Mit einer Dividenden-Erhöhung um 20 Prozent auf 2,40 Euro möchte der Agro-Riese deshalb AktionärInnen-Beglückung betreiben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren spricht sich dagegen für eine Ausschüttung von 0,10 Euro – die gesetzliche festgelegte Untergrenze – aus und plädiert in ihrem Gegenantag dafür, die freiwerdenden Gelder den Geschädigten von Glyphosat, Dicamba, PCB & Co. zur Verfügung zu stellen. Die Gehaltsvorstellungen der ManagerInnen-Riege finden ebenfalls nicht das Plazet der Coordination. 7,8 Millionen Euro für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 4,5 Millionen für seine VorstandskollegInnen erscheinen ihr besonders im Hinblick auf die übrigen Belegschaftsangehörigen als geradezu obszön hoch. Völlig ohne Scham dokumentiert der Vergütungsbericht eine Lohnspreizung, bei der das Salär des Konzern-Chefs das Durchschnittseinkommen von BAYERs Tarif-Beschäftigten um den Faktor 93 übersteigt! Daneben ermöglichte es die CBG anderen Initiativen, Gegenanträge zu stellen. Die Aurelia Stiftung lastet dem Vorstand die Verantwortung für den Verlust der Artenvielfalt durch die Agro-Chemikalien made in Leverkusen an. Das Netzwerk Duogynon indes fordert zur Nichtentlastung des Aufsichtsrats auf, weil das Gremium sich weigert, die Konsequenzen aus den immensen Gesundheitsschäden zu ziehen, die der hormonelle Schwangerschaftstest Duogynon der jetzigen Tochter-Firma SCHERING in den 1960er und 1970er Jahren verursachte. „Die Schadensbilanz des zurückliegenden BAYER-Geschäftsjahres fällt auch dieses Mal wieder verheerend aus. Mit unseren Gegenanträgen setzen wir diese Nebenwirkungen einer gnadenlosen Profit-Jagd auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und sorgen so dafür, dass an dem Tag nicht nur über Zahlen gesprochen wird", hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest. Die Gegenanträge finden sich auf der CBG-Homepage. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.orgGegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Der BAYER-Konzern handelt im Fall des ehemaligen SCHERING-Produktes Duogynon verantwortungslos. Der Aufsichtsrat nimmt an dieser Praxis keinen Anstoß. Darum fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit den im NETZWERK DUOGYNON organisierten Geschädigten des Präparats, den Gremien-Mitgliedern die Entlastung zu verwehren. Der hormonbasierte Schwangerschafts-Test Duogynon aus den 60er und 70er Jahren steht seit über 50 Jahren im Verdacht, Tausende von Missbildungen verursacht zu haben. Dennoch verweigert das Unternehmen jegliche Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. BAYER versteckt sich hinter der Verjährung und verhinderte so eine gerichtliche Aufklärung in Deutschland. Auf Gesprächsangebote der Geschädigten reagierte BAYER nicht, auch die vom Landgericht Berlin vorgeschlagene Mediation lehnte BAYER ab. Öffentlich einsehbare Unterlagen im Landesarchiv Berlin zeigen deutlich das Ausmaß der Verschleierung und lassen einen zweiten Fall „Contergan“ erahnen. Zum Beispiel finden sich in den Unterlagen zahlreiche Schreiben besorgter Ärzte, die schwere Missbildungen ihrer Patienten beschreiben. Bereits 1969 hatten firmeninterne Tierversuche deutliche Auffälligkeiten und Missbildungen gezeigt. Schering unternahm jedoch nichts und verkaufte das Produkt gewissenlos weiter. Im Ausland wurde das Medikament meist früher vom Markt genommen. Wiederholt traf sich Schering damals auch mit den Vertretern des Contergan-Herstellers Grünenthal. Parallelen zu Contergan sind greifbar. Eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (aus 03/2023) beschreibt den historischen Ablauf im Fall „Duogynon“. Das damalige BGA war wohl personell schwach besetzt und noch unzureichend organisiert. Der Verfasser kritisiert aber auch das Verhalten von Schering an mehreren Stellen. Bis heute haben sich 661 Betroffene beim NETZWERK DUOGYNON gemeldet. Aktuell beschäftigt der Fall Duogynon auch viele Abgeordnete im Bundestag. Es wird dort schon bald zu neuen Diskussionen kommen. Nach dem Contergan-Urteil hätten das BGA und auch Schering anders handeln müssen. Es ist nicht zu verstehen, warum ein Weltkonzern wie BAYER heute so handelt und nicht diese Fehler eingesteht. Ab dem 2. Mai startet eine Anhörung vor einem englischen Gericht. Es geht um eine Wiederaufnahme des Primodos-Verfahrens in England (Primodos = Duogynon). BAYER wird mit Sicherheit eine schlechte Presse in Großbritannien bekommen, und es besteht Aussicht auf einen neuen Prozess, der dann bestimmt weltweit für Aufsehen sorgen wird. An der Charité in Berlin ist ein Forschungsprojekt zu hormonellen Schwangerschaftstests gestartet worden (Riskante Hormone, schwangere Patientinnen und die umstrittene Forschung zu angeborenen Fehlbildungen). Forscher weltweit arbeiten daran. BAYER muss nun endlich für die Fehler der Vorgängerfirma SCHERING aufkommen, sich bei den Familien entschuldigen und schnell Ausgleichszahlungen durchführen. Es ist an der Zeit, diesen Fall zu beenden und endlich verantwortungsbewusst zu handeln! Der Vorstand von BAYER hat keine Maßnahmen eingeleitet, um die Aufklärung des Falls zu betreiben. Bis heute wird gemauert und die Opfer werden abgewimmelt. Ein solches Handeln ist unmoralisch. Dem Vorstand ist daher die Entlastung zu verweigern. Ausführliche Informationen zu dem Fall finden sich auf der Homepage der Betroffenen unter www.duogynonopfer.de Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -Auf der Hauptversammlung sprechen:
Matthias Wolfschmidt, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Bernd Rodekohr, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Franz Wagle, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Günter Wulf, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Alice Werner, Parents for Future Leverkusen Petra Heller, Parents for Future Leverkusen Dr. Peter Clausing, Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN) Hier geht es zur Rede Annemarie Botzki, Foodwatch Hier geht es zur Rede Dr. Gottfried Arnold, CBG Hier geht es zur Rede Marco Jenni, March against BAYER and SYNGENTA Ludwig Essig, Netzwerk gerechter Welthandel, Umweltinstitut München Hier geht es zur Rede Margret-Rose Pyka, Bund der Duogynongeschädigten (BdD) Regina Sonk, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Eliane Fernandes-Ferreira, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Marius Stelzmann, CBG Jan Pehrke, CBG Hier geht es zur Rede
Als RednerInnen für die Kundgebung vor der Konzernzentrale konnten wir bisher gewinnen:
Fridays for Future
Secrets Toxiques
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Die Linke Leverkusen