Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im April 2023

Presse-Information CBG vom 28.04.23 – Vielfältiger Protest zur BAYER-Hauptversammlung

CBG Redaktion

Vorstand in der Defensive

Vielfältiger Protest zur BAYER-Hauptversammlung

Zur diesjährigen BAYER-Hauptversammlung organisierte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Protest auf allen Kanälen. Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen war sie mit einer Kundgebung präsent. Und dieses Jahr hatte sich die Coordination eine besondere Aktion einfallen lassen: Sie wollte dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann, der seinen Posten vorzeitig räumen musste, als Abschiedsgeschenk für seine Verdienste um die Schädigung der menschlichen Gesundheit und der Vergiftung von Natur und Umwelt den goldenen Glyphosat-Kanister überreichen. Diese Auszeichnung konnte Baumann leider nicht persönlich entgegennehmen: Die BAYER-Securities ließen die Trophäe nicht über die Schwelle der Zentrale. Auf der Kundgebung sprachen Mitglieder von Fridays for Future, ein internationaler Gast der Kampagne „Secrets Toxiques" aus Frankreich, ein Landwirt der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) sowie ein Mitglied der Leverkusener Linkspartei. Andy Battentier von der Kampagne Secrets Toxiques erläuterte, warum er den weiten Weg von Paris auf sich genommen hat: „Es ist Zeit für BAYER/MONSANTO, die tatsächliche Toxizität der „ROUNDUP"-Formel zu enthüllen. Die unzureichende Prüfung von Pestiziden im Zulassungsprozess führt zu Epidemien chronischer Krankheiten und in der Folge zur Zerstörung von Familien sowie zu einer massiven Zerstörung der Artenvielfalt: 80 Prozent der Insekten in Europa sind in den letzten 30 Jahren verschwunden. 80 Prozent! Das muss aufhören. Die EU-Verordnung über Pestizide muss dringend umgesetzt werden und die Toxizität chronischer Pestizide muss wahrheitsgetreu bewertet werden." Dieses Jahr waren die Aktionen zur BAYER-HV sogar international. Denn auch in Basel gingen Menschen auf die Straße. Bereits am Vorabend hatten sich AktivistInnen des „Marches against BAYER and SYNGENTA" vor dem Hauptsitz der BAYER CROPSCIENCE für Ostasien, Europa and Afrika getroffen und Ihren Protest lautstark kundgetan. Mit Kreide wurden die Plätze vor dem Haupteingang mit Slogans wie „100.000 Pestizidvergiftungen pro Jahr", „umweltgefährlich" und „BAYER-Gefahren" verschönert. Die anwesenden Beschäftigten wurden von den AktivistInnen darauf hingewiesen, dass am nächsten Tag die BAYER-Hauptversammlung stattfinden würde. Marco Jenni, Biolandwirt aus Basel und Aktivist des „Marches against BAYER und SYNGENTA" kommentiert die Veranstaltung mit den folgenden Worten: „Die Gefahren von BAYER müssen endlich auch in der Schweiz erkannt werden. Als Hauptsitz von SYNGENTA und BAYER CROPSCIENCE hat Basel die Verantwortung, auch international seine Stimme zu erheben. Deshalb waren wir dieses Jahr zusammen mit der CBG auf der Straße!" Mit der Hauptversammlung selbst flüchtete BAYER wieder ins Internet. Die erschwerten Zugangsbedingungen, die das mit sich brachte, schlossen auch dieses Jahr wieder viele Wortmeldungen aus. Lediglich eine kleine Zahl von AktionärInnen ließ sich durch die Hürden nicht abschrecken. Zum Glück zeigten sich die Konzern-KritikerInnen aus dem Umfeld der CBG wacker. Zwölf von ihnen konnte die Coordination für Reden gewinnen. Damit beherrschten Beiträge zu den katastrophalen Folgen der gnadenlosen Profit-Jagd für Mensch, Tier und Umwelt den Ablauf der Veranstaltung. RednerInnen von Foodwatch, Parents for Future, Aurelia, dem „Netzwerk gerechter Welthandel", dem „Pestizid Aktions-Netzwerk", der CBG und anderen Organisationen sorgten für diesen Überhang. Unter anderem setzten sie Themen wie Glyphosat, die gefährlichen PFAS-Chemikalien, doppelte Standards beim Pestizid-Export, BAYERs Lobby-Einsatz für das Mercosur-Abkommen, gesundheitsschädliche Medikamente, die Umweltbilanz des Leverkusener Multis und den Umgang des Konzerns mit seiner Nazi-Vergangenheit auf die Tagesordnung. Der Agro-Riese aber zeigte sich uneinsichtig. Er steht nach wie vor in Treue fest zu Glyphosat. Nicht einmal der dringliche, von CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann verlesene Appell der weltberühmten kanadischen Schriftstellerin Margaret Atwood, die Vermarktung des Herbizids sofort zu stoppen, fand Gehör. Die Erschließung einer neuen Mine zum Abbau des Glyphosat-Vorprodukts Phosphorit steht sogar an der Spitze der Investitionsausgaben im zurückliegenden Geschäftsjahr. Fragen zu unerwünschten Arznei-Effekten beantwortete der Pharma-Riese mit seit Jahren erprobten Standardssätzen wie: „BAYER schließt DUOGYNON nach wie vor als Ursache für embryonale Missbildungen aus." Und ein Vorstandsvorsitzender, der 93 Mal so viel verdient, wie ein Tarifbeschäftiger bei BAYER im Durchschnitt bekommt, ist für die Aktien-Gesellschaft überhaupt kein Problem. Solche „Vertikalitätsabstände" fand der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Winkeljohann völlig OK. Auch der unlängst angekündigte Schritt, mit der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit des Konzerns zu beginnen und dafür eine Stiftung ins Leben zu rufen, wirkt nach den Äußerungen auf der Hauptversammlung unglaubwürdig. Der Global Player weigerte sich nämlich an dem Freitag abermals, der Aufforderung der CBG nachzukommen und sich bei den Opfern bzw. den Hinterbliebenen zu entschuldigen. Die Abstimmungsergebnisse fielen dementsprechend durchwachsen aus. Die AktionärInnen entlasteten zwar Vorstand und Aufsichtsrat, aber es gab auch viele Enthaltungen. Und der Vergütungsbericht mit den Millionen-Salären für Baumann & Co. fand nur die hauchdünne Mehrheit von 52 Prozent. „So ganz unschuldig daran ist die Coordination gegen BAYER-Gefahren nicht gewesen. Wir haben das Gewicht von Aktien im Wert von rund zwei Millionen Euro in die Waagschale geworfen, damit das Geschäftsgebaren des Vorstandes nicht ohne Reaktion bleibt. Wir konnten sowohl in der virtuellen Welt als auch international auf der Straße Protest mobilisieren", resümiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Presseanfragen zu HV-Aktionen und Gegenanträgen an: Fon: 0211 33 39 11 Mail: presse@cbgnetwork.org (Fotos mit freundlicher Genehmigung von Bodo Schmitz u.A.)

Alle Fotos aus Leverkusen mit freundlicher Genehmigung von Bodo Schmitz

Presse-Information CBG vom 27.04.23 – Keine Flucht ins Internet mehr!

CBG Redaktion

Keine Flucht ins Internet mehr!

Bündnis aus NGOs und Vereinen kritisiert virtuelle Hauptversammlungen

Im Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und AktionäreIm Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Aurelia Stiftung March against Bayer and Syngenta BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V. Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Schriftliche Stellungnahme der CBG

CBG Redaktion

Stellungnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Seit 1978 arbeitet die Coordination gegen BAYER-Gefahren zu allen negativen Auswirkungen, die das Modell der kapitalistisch organisierten Chemieproduktion nach sich zieht. Einmal im Jahr sammelt sie ihr gesamtes Material und zeigt auf der BAYER-Hauptversammlung die unmittelbaren Folgen der Produktionsweise des Weltkonzerns auf. Der Vorstand hat unsere Arbeit in der Vergangenheit stets als politische Intervention von außen abgetan. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Was wir dokumentieren und skandalisieren, sind die unmittelbaren Folgen der Geschäftspolitik des Vorstandes. Aus ihrer Verantwortung für eben diese Folgen entlassen wir weder Vorstand noch Aufsichtsrat. Um deren Entlastung zu verhindern, haben wir und unsere BündnispartnerInnen auch in diesem Jahr zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Diese sind auf der BAYER-Homepage komplett einsehbar: https://www.bayer.com/sites/default/files/gegenantraege-hv2023.pdf sowie auf der Homepage der CBG unter https://cbgnetwork.org/8115.html. In unseren Gegenanträgen versuchen wir, wie in unserer sonstigen Arbeit, das breite Spektrum an Problemen aufzuzeigen, welches die kapitalistisch organisierte Chemieproduktion mit sich bringt. Als Geschäftsführer der CBG möchte ich Ihnen in dieser Stellungnahme einige ausgewählte Einblicke geben in die skandalösen Geschäftspraktiken, die hinter den nüchternen Zahlenpräsentationen des Vorstandes gerne in den Hintergrund treten. Wer BAYER heutzutage erwähnt, kommt nicht mehr umhin, den Komplex Glyphosat und die zahlreichen bisher damit verbundenen Verfahren zu benennen. 2023 ist für diese Frage ein besonderes Jahr, denn nun steht endlich die im vergangenen Jahr verschobene Entscheidung an, ob Glyphosat vom europäischen Markt verschwindet. Ende des Jahres wird über eine mögliche Verlängerung der EU-Zulassung des Agrargiftes Glyphosat entschieden. Für eine Verabschiedung von einer für Mensch und Umwelt schädlichen Produktionsweise auf der Basis von Pestiziden und gentechnisch veränderten Nutzpflanzen wird es höchste Zeit. BAYER steht zudem vor einer Zäsur: Zu Beginn des Jahres erfuhr die Öffentlichkeit, dass der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann im Mai seinen Hut nehmen muss. Der Architekt der MONSANTO-Übernahme steht wie kein anderer für die Verluste, die BAYER wegen seines gefährlichen Einkaufs und aufgrund des weltweiten Widerstandes gegen die fortgesetzte Glyphosat-Produktion hinnehmen musste. Nun steht mit Bill Anderson ein neuer CEO in den Startlöchern. Er steht nun als der Nachfolger Baumanns zusätzlich unter Druck, die Übernahme profitabel zu machen und aus dem Konzern den letzten Tropfen Gewinn für die ihn unterstützenden GroßaktionärInnen zu pressen. Wir wollen dem kommenden Vorsitzenden von BAYER glasklar vor Augen führen, welche verheerenden Schäden für Natur und menschliche Gesundheit die fortgesetzte Produktion von Glyphosat und anderen Pestiziden mit sich bringt und welche Schuld der BAYER-Konzern auf sich lädt, wenn er diese fortsetzt. Die Konsequenzen sind drastisch: In den Ländern Nord- und Süd-Amerikas, wo Glyphosat-Produkte in großen Mengen seit längerer Zeit angewendet werden, leiden die Menschen insbesondere in den Anbaugebieten sehr stark unter bestimmten Krebs-Erkrankungen. Überdies kommen viele Neugeborene mit Fehlbildungen auf die Welt. Da Glyphosat auch wie ein Antibiotikum wirkt, schwächt das Mittel das Mikrobiom von Menschen und (Nutz-)Tieren. Darüber hinaus schädigt das Herbizid die Artenvielfalt. Damit nicht genug, nehmen allerorten die Resistenzen zu, so dass immer höhere Dosen ausgebracht werden. Dennoch gibt es Äcker, die wegen der Ausbreitung von multiresistenten Unkräutern aufgegeben werden mussten. Diese negativen Auswirkungen treffen in geringerem Umfang auch auf Europa und Deutschland zu. Aber nicht nur Glyphosat, auch andere Pestizide, an deren Produktion und Vertrieb der BAYER-Konzern maßgeblich beteiligt ist, haben erwiesenermaßen verheerende Wirkungen. Die im Jahr 2020 erschienene Untersuchung „The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning“ verzeichnet 385 Millionen Pestizid-Vergiftungen im Jahr. BAYER hat am Pestizidmarkt durchgehend einen Marktanteil von mehr als 15 Prozent. Wenn man diesen Marktanteil an den Pestiziden auf die Vergiftungen umrechnet, die diese anrechnen, kommt man auf die schwindelerregende Zahl von 57.750.000. Diese sind weltweit ungleich verteilt. Am stärksten betroffen sind die Weltregionen, die auch am schlimmsten ausgebeutet werden: Entwicklungs- und Schwellenländer. Prozentual die meisten Fälle unter LandwirtInnen und LandarbeiterInnen gibt es in Süd- und Südost-Asien sowie in Ostafrika. Auch südamerikanische Staaten wie Kolumbien, Venezuela und Argentinien kommen auf beunruhigend hohe Raten. Viele der Pestizide, die der BAYER-Konzern in den Ländern des globalen Südens vermarktet, sind innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verboten. Demnach vermarktet der Leverkusener Multi in Brasilien mit Carbofuran, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Probineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram dreizehn Ackergifte ohne EU-Zulassung. In Südafrika ist der Konzern mit acht Stoffen dabei: Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol. Und auf dem mexikanischen Markt finden sich zwei BAYER-Substanzen, welche die EU mit einem Bann belegt hat: Beta-Cyfluthrin und das im Rest der Welt von BASF vertriebene Glufosinat. Auch die von Brüssel erst nach Erscheinen der Untersuchung aus dem Verkehr gezogenen Mittel Spirodiclofen, Imidacloprid und Clothianidin behielt der Konzern in Brasilien im Angebot. In Südafrika beschränkte er sich auf Imidacloprid und Clothianidin und in Mexiko auf Imidacloprid. Seit 1990 hat die Ackergift-Produktion steil zugenommen. Um rund 80 Prozent erhöhte sich die Menge der von BAYER & Co. in Umlauf gebrachten Substanzen von 1990 bis 2017. Darunter litten ebenfalls wieder vor allem die Länder des globalen Südens. In Südamerika legte die Pestizid-Nutzung um 484 Prozent zu und in Asien um 97 Prozent, während sie in Europa um drei Prozent schrumpfte. Von einem „Problem, das nach einem sofortigen Handeln verlangt“, sprechen die AutorInnen angesichts der vielen Vergiftungen. Die tödlich verlaufenden Intoxikationen haben dagegen abgenommen. Sie reduzierten sich von jährlich 20.000 im Jahr 1990 auf nunmehr 10.000. Rechnet man dies abermals auf den Marktanteil von BAYER um, kommt man auf einen Anteil von 1500. Obgleich dies keine absoluten Zahlen sind, können sie klar illustrieren, dass das Geschäft mit den Pestiziden für Menschen überall auf der Welt tödliche Folgen hat. Dies sollte eigentlich ein Grund sein, daraus auszusteigen - aber leider ist BAYER als kapitalistisches Unternehmen ja nur der Jagd nach der größtmöglichen Rendite verpflichtet. Der BAYER-Konzern hat, wie Sie alle wissen, jedoch nicht nur eine agrarwirtschaftliche Sparte. Bekannt geworden ist BAYER als Produzent von Medikamenten, auch heute ist der Leverkusener Riese eines der größten Pharma-Unternehmen der Welt. Seine Produktion ist weltweit organisiert, um Lohn- und Produktionskosten so gering wie möglich zu halten. Diese Organisation bringt logistische Probleme mit sich, die im allgemeinen Sprachgebrauch recht neutral als Lieferengpässe bezeichnet werden. Doch diese sind nicht gottgegeben, sondern sind ein Resultat dessen, dass die einzelnen Teile der Produktionskette zur Profitmaximierung über den gesamten Planeten verstreut sind. Die vom Konzern seit jeher forcierte Globalisierung der Wertschöpfungsketten im Pharma-Bereich gefährdet inzwischen massiv die Arzneimittel-Versorgung. Die Anzahl der Lieferengpässe von BAYER-Pharmazeutika steigt ständig. 2023 betrafen diese bisher CIPROBAY, ASPIRIN in den unterschiedlichen Darreichungsformen, das Herz/Kreislauf-Präparat NIMOTOP, das Magenmittel IBEROGAST und einige Kosmetika-Produkte. In den vergangenen Jahren standen der Gerinnungshemmer XARELTO, die Salben BEPANTHEN und ADVATAN, das Schmerz-Medikament ALKA SELTZER, die Malaria-Arznei RESOCHIN, das Krebs-Therapeutikum XOFIGO, das Kontrazeptivum YASMINELLE, das Bluthochdruck-Pharmazeutikum BAYOTENSIN sowie das pflanzliche Produkt LAIF zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen zeitweise nicht mehr zur Verfügung. Dieses Problem illustriert deutlich, wie eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Produktionsweise gesellschaftlichen Bedürfnissen widerspricht: Statt eine günstige Grundversorgung mit den wichtigsten Medikamenten sicherzustellen, konzentriert der BAYER-Konzern seine Ressourcen allein auf hochprofitable Produkte und Therapien. All diese Beispiele zeigen deutlich auf, dass eine chemische Produktion von der Größe des BAYER-Konzerns nicht nach dem Maßstab der kapitalistischen Profitmaximierung organisiert werden kann, ohne dass dies drastische Konsequenzen für menschliche Gesundheit und Umwelt hat. Daher kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass sie nicht nach diesem Prinzip organisiert werden kann. Es reicht auch kein Wechsel an der Konzernspitze aus, um diese grundlegenden Probleme zu beheben. Eine Produktionsweise, die auch zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten hinterlässt, kann nur erreicht werden, wenn Konzerne wie BAYER grundlegend demokratisiert und in gesellschaftliche Hand gegeben werden. Alle unsere Anstrengungen, nachzuweisen, wie fatal sich das jetzige Modell auswirkt, haben immer als andere Seite die Perspektive, eine Wirtschaftsweise zu errichten, sozial gerecht, umweltbewusst und nachhaltig ist. Düsseldorf, 21. April 2023 Marius Stelzmann Geschäftsführer CBG

BAYER HV 2023 – Stellungnahmen

CBG Redaktion

Schriftliche Stellungnahmen zur BAYER-HV

Bei der BAYER-HV 2023 können AktionärInnen schriftliche Stellungnahmen einreichen. Unsere Stellungnahmen findet Ihr hier: Stellungnahme CBG [[|Stellungnahme Vorstand CBG Jan Pehrke]]

Presse-Information CBG vom 21.04.2023 – Die CBG zu den Nazi-Verbrechen des BAYER-Konzerns

CBG Redaktion

Die CBG zu den Nazi-Verbrechen des BAYER-Konzerns

Der Stiftungsgründung muss eine Entschuldigung folgen!

Am Mittwoch, 19. April 2023, hat der BAYER-Konzern eine Wende im Umgang mit seiner Nazi-Vergangenheit angekündigt. Er rief die „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" ins Leben und betraute sie mit der Aufgabe, sich der zur BAYER-Vergangenheit gehörenden I.G. FARBEN zu widmen. „Mit der Gründung der Stiftung und der Würdigung der Familie Finkelstein erinnern wir an das Geschehene und reflektieren das Handeln der I.G. FARBEN während der NS-Zeit", erklärte der Leverkusener Multi. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist dieser Schritt fast 80 Jahre nach dem Ende des Faschismus mehr als überfällig. „BAYER-Chef Carl Duisburg hat 1925 mit der I.G. FARBEN einen der größten Verbrecher-Konzerne der Welt aus der Taufe gehoben, der u. a. maßgeblich dafür verantwortlich war, den Hitler-Faschismus an die Macht zu bringen und den Ersten und Zweiten Weltkrieg zu ermöglichen. Darüber hinaus verbindet sich das Wirken der I.G. und des in die I.G. integrierten BAYER-Konzerns mit Chemischen Waffen, Holocaust, Sklaverei, Ausplünderung Europas und der Sowjetunion, Ausarbeitung von Kriegsplanungen, Menschenversuchen undundund. Entsprechend bleibt abzuwarten, ob BAYER es tatsächlich ernst meint mit der Aufarbeitung seiner verbrecherischen Vergangenheit oder ob es eine weitere Nazi-Washing-Aktion zur Vertuschung der Verbrechen wird. Um die Ehrlichkeit des BAYER-Vorhabens unter Beweis zu stellen, muss der Konzern sich zu allererst öffentlich bei allen Opfern der I.G.-FARBEN-Verbrechen bzw. deren Hinterbliebenen entschuldigen und die gerechte Entschädigung der betroffenen Familien sicherstellen. Bisher hat BAYER das stets abgelehnt. Die Hauptversammlung am 28. April wäre der richtig Ort, wo genau das stattfinden könnte", so CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura. 1995 wäre es in den USA fast schon einmal zu einer Entschuldigung wenigstens gegenüber von der I.G. FARBEN ausgebeuteten und ermordeten SklavenarbeiterInnen (beschönigend „ZwangsarbeiterInnen genannt) gekommen. Der Schriftsteller und Holocaust-Überlebende Elie Wiesel sagte eine Lesung auf einer von BAYER gesponserten Veranstaltung ab, weil der Konzern sich einer Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte verweigerte. Daraufhin griff der damalige US-Chef des Chemie-Giganten aus Leverkusen, Helge Wehmeier, persönlich zum Telefon und bot Wiesel an, öffentlich eine Entschuldigung für die damaligen Verbrechen auszusprechen. Elie Wiesel willigte ein, und Wehmeyer hielt Wort. Vor einem Publikum von rund 1.800 Menschen erklärte der „Chief Executive Officer", dass er „Elie Wiesel und alle anderen Betroffenen für die Taten der I.G. FARBEN und des deutschen Volkes um Entschuldigung bitte". „Trauer, Bedauern und Scham" brachte der Manager zum Ausdruck. Die Konzernzentrale in Leverkusen zog allerdings nicht mit. Sie dementierte aus- und nachdrücklich, dass BAYER sich entschuldigt hätte. Es wäre lediglich eine private und persönliche Meinung von „Herrn Wehmeier" gewesen. Dabei steht neben der Aufarbeitung der Verbrechen in der Zeit des Hitler-Faschismus für BAYER noch eine andere im Raum: Die Aufarbeitung des Verhaltens von BAYER nach 1945. Viele der alten IG-FARBEN-Verbrecher wurden – teilweise sogar nach Verurteilung durch das Internationale Kriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg – nach kurzen Auszeiten vom Leverkusener Multi ohne jeden Skrupel wieder in Dienst genommen. Darunter sogar der ehemalige I.G. FARBEN-Chef Fritz ter Meer, der nach einer skandalös kurzen Haft infolge der Verurteilung als Kriegsverbrecher im Jahr 1956 als Aufsichtsratsvorsitzender berufen wurde und bis 1964 auch blieb. An seinem Grab stellte BAYER bis weit in die 2000er Jahre hinein regelmäßig einen Ehrenkranz auf. Das wurde erst nach Protesten der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) abgestellt. Auch verweigerte der Konzern jahrelang vehement jede Entschädigungszahlung an die vom Konzern versklavten ZwangsarbeiterInnen und ihre Familien. Dabei betrieb die I.G. in Auschwitz ein eigenes KZ. „Es gibt keine Verbindung zwischen BAYER und Auschwitz. BAYER wurde 1951 gegründet", lautete die Abfuhr aus der Presse-Abteilung. Überlebende ZwangsarbeiterInnen des konzerneigenen KZs wurden immer und immer wieder nicht nur arrogant, sondern auch aggressiv und rüde abgekanzelt. So etwa auch der ehemalige I.G. FARBEN-KZ-Sklave Hans Frankenthal, der mit Unterstützung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bis zu seinem Tod als Kritischer BAYER-Aktionär auf den Hauptversammlungen des Konzerns von seinen grausamen Erfahrungen berichtete und Wiedergutmachung forderte. Und auch die 1988 von BAYER veröffentliche Firmenchronik „Meilensteine" widmet dem Treiben der I.G. FARBEN unter Hitler gerade einmal sieben ihrer 624 Seiten. Obendrein in geradezu unsäglicher Art und Weise. Ob Kriegswirtschaft, Rüstungsproduktion oder ZwangsarbeiterInnen-Ausbeutung – nie erscheint die Gesellschaft als Akteur, immer nur als Befehlsempfänger der Nazis: „Die Mobilisierung der Wirtschaft folgte den Plänen der Regierung." Diese Publikation wurde von BAYER bis heute nicht korrigiert. Um dieses Nazi-Washing der Verbrechen des Konzerns in seiner I.G. FARBEN-Zeit aufrechtzuerhalten, hat BAYER unabhängigen ForscherInnen immer wieder den Zugang zu den Firmen-Archiven verwehrt. Das in der DDR angesiedelte und nach dem Mauerfall zu BAYER nach Leverkusen übergebene I.G. FARBEN-Archiv ist bis heute noch Verschlussache bei BAYER. „Von dem allen muss BAYER sich distanzieren. Andernfalls bleibt die Gründung der „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" eine reine PR-Aktion", fordert Marius Stelzmann, Geschäftsführer der CBG, abschließend. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.org

Presse-Information CBG vom 18.04.2023 – CBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein

Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!

Gegenanträge

hier Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Schon gegen das Format als Online-Veranstaltung legt die Coordination Widerspruch ein. „Während zahlreiche Aktiengesellschaften wie die BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Präsenz-Hauptsammlungen zurückgekehrt sind, flüchtet BAYER wieder ins Internet, weil der Global Player sich keiner direkten Konzern-Kritik aussetzen will", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Die Gegenanträge zur Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat begründet die CBG mit den Risiken und Nebenwirkungen einer gnadenlos auf Profit-Maximierung ausgerichteten Geschäftspolitik. So zeigt sich BAYER trotz bisher rund 154.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten allein in den USA nicht bereit, das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend" eingestufte Herbizid vom Markt zu nehmen. Und beim Verkauf zahlreicher anderer Pestizide kommen doppelte Standards zum Einsatz: Das Unternehmen bietet vor allem im Globalen Süden Mittel an, die innerhalb der Europäischen Union wegen ihres Gefährdungspotenzials keine Zulassung (mehr) haben. Zudem praktiziert der Leverkusener Multi in den Export-Ländern eine aggressive Lobby-Politik zur Absatz-Steigerung seiner Agro-Chemikalien, wie eine Studie der Geografin Larissa Bombardi am Beispiel „Brasilien" gezeigt hat. Begleitend dazu pflegt der Leverkusener Multi die politische Landschaft in Sachen „Mercosur-Abkommen" massiv, obwohl durch diese Handelsvereinbarung eine nochmalige Forcierung des agro-industriellen Modells mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt droht. Auch BAYERs Pharma-Bereich bereitet zahlreiche Probleme. Obwohl das deutsche Arzneimittel-Gesetz die Hersteller dazu verpflichtet, für „eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung" der Medikamente zu sorgen, konnte der Konzern z. B. CIPROBAY, ASPIRIN, NIMOTOP und IBEROGAST lange Zeit nicht liefern. Er hat nämlich aus Kosten-Gründen immer mehr heimische Produktionskapazitäten abgebaut und seine Wertschöpfungsketten stattdessen über den halben Globus verteilt, was deren einzelne Glieder sehr störanfällig macht. Das ist die andere Seite einer Bilanz, die für 2022 eine Umsatz-Steigerung um 8,7 Prozent auf 50,7 Milliarden Euro und ein Konzern-Ergebnis, das sich vervierfachte, ausweist. Mit einer Dividenden-Erhöhung um 20 Prozent auf 2,40 Euro möchte der Agro-Riese deshalb AktionärInnen-Beglückung betreiben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren spricht sich dagegen für eine Ausschüttung von 0,10 Euro – die gesetzliche festgelegte Untergrenze – aus und plädiert in ihrem Gegenantag dafür, die freiwerdenden Gelder den Geschädigten von Glyphosat, Dicamba, PCB & Co. zur Verfügung zu stellen. Die Gehaltsvorstellungen der ManagerInnen-Riege finden ebenfalls nicht das Plazet der Coordination. 7,8 Millionen Euro für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 4,5 Millionen für seine VorstandskollegInnen erscheinen ihr besonders im Hinblick auf die übrigen Belegschaftsangehörigen als geradezu obszön hoch. Völlig ohne Scham dokumentiert der Vergütungsbericht eine Lohnspreizung, bei der das Salär des Konzern-Chefs das Durchschnittseinkommen von BAYERs Tarif-Beschäftigten um den Faktor 93 übersteigt! Daneben ermöglichte es die CBG anderen Initiativen, Gegenanträge zu stellen. Die Aurelia Stiftung lastet dem Vorstand die Verantwortung für den Verlust der Artenvielfalt durch die Agro-Chemikalien made in Leverkusen an. Das Netzwerk Duogynon indes fordert zur Nichtentlastung des Aufsichtsrats auf, weil das Gremium sich weigert, die Konsequenzen aus den immensen Gesundheitsschäden zu ziehen, die der hormonelle Schwangerschaftstest Duogynon der jetzigen Tochter-Firma SCHERING in den 1960er und 1970er Jahren verursachte. „Die Schadensbilanz des zurückliegenden BAYER-Geschäftsjahres fällt auch dieses Mal wieder verheerend aus. Mit unseren Gegenanträgen setzen wir diese Nebenwirkungen einer gnadenlosen Profit-Jagd auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und sorgen so dafür, dass an dem Tag nicht nur über Zahlen gesprochen wird", hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest. Die Gegenanträge finden sich auf der CBG-Homepage. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.org

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 11

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder

Der BAYER-Konzern handelt im Fall des ehemaligen SCHERING-Produktes Duogynon verantwortungslos. Der Aufsichtsrat nimmt an dieser Praxis keinen Anstoß. Darum fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit den im NETZWERK DUOGYNON organisierten Geschädigten des Präparats, den Gremien-Mitgliedern die Entlastung zu verwehren. Der hormonbasierte Schwangerschafts-Test Duogynon aus den 60er und 70er Jahren steht seit über 50 Jahren im Verdacht, Tausende von Missbildungen verursacht zu haben. Dennoch verweigert das Unternehmen jegliche Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. BAYER versteckt sich hinter der Verjährung und verhinderte so eine gerichtliche Aufklärung in Deutschland. Auf Gesprächsangebote der Geschädigten reagierte BAYER nicht, auch die vom Landgericht Berlin vorgeschlagene Mediation lehnte BAYER ab. Öffentlich einsehbare Unterlagen im Landesarchiv Berlin zeigen deutlich das Ausmaß der Verschleierung und lassen einen zweiten Fall „Contergan“ erahnen. Zum Beispiel finden sich in den Unterlagen zahlreiche Schreiben besorgter Ärzte, die schwere Missbildungen ihrer Patienten beschreiben. Bereits 1969 hatten firmeninterne Tierversuche deutliche Auffälligkeiten und Missbildungen gezeigt. Schering unternahm jedoch nichts und verkaufte das Produkt gewissenlos weiter. Im Ausland wurde das Medikament meist früher vom Markt genommen. Wiederholt traf sich Schering damals auch mit den Vertretern des Contergan-Herstellers Grünenthal. Parallelen zu Contergan sind greifbar. Eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (aus 03/2023) beschreibt den historischen Ablauf im Fall „Duogynon“. Das damalige BGA war wohl personell schwach besetzt und noch unzureichend organisiert. Der Verfasser kritisiert aber auch das Verhalten von Schering an mehreren Stellen. Bis heute haben sich 661 Betroffene beim NETZWERK DUOGYNON gemeldet. Aktuell beschäftigt der Fall Duogynon auch viele Abgeordnete im Bundestag. Es wird dort schon bald zu neuen Diskussionen kommen. Nach dem Contergan-Urteil hätten das BGA und auch Schering anders handeln müssen. Es ist nicht zu verstehen, warum ein Weltkonzern wie BAYER heute so handelt und nicht diese Fehler eingesteht. Ab dem 2. Mai startet eine Anhörung vor einem englischen Gericht. Es geht um eine Wiederaufnahme des Primodos-Verfahrens in England (Primodos = Duogynon). BAYER wird mit Sicherheit eine schlechte Presse in Großbritannien bekommen, und es besteht Aussicht auf einen neuen Prozess, der dann bestimmt weltweit für Aufsehen sorgen wird. An der Charité in Berlin ist ein Forschungsprojekt zu hormonellen Schwangerschaftstests gestartet worden (Riskante Hormone, schwangere Patientinnen und die umstrittene Forschung zu angeborenen Fehlbildungen). Forscher weltweit arbeiten daran. BAYER muss nun endlich für die Fehler der Vorgängerfirma SCHERING aufkommen, sich bei den Familien entschuldigen und schnell Ausgleichszahlungen durchführen. Es ist an der Zeit, diesen Fall zu beenden und endlich verantwortungsbewusst zu handeln! Der Vorstand von BAYER hat keine Maßnahmen eingeleitet, um die Aufklärung des Falls zu betreiben. Bis heute wird gemauert und die Opfer werden abgewimmelt. Ein solches Handeln ist unmoralisch. Dem Vorstand ist daher die Entlastung zu verweigern. Ausführliche Informationen zu dem Fall finden sich auf der Homepage der Betroffenen unter www.duogynonopfer.de Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -

BAYER HV 2023 – RednerInnen auf der HV

CBG Redaktion

Auf der Hauptversammlung sprechen:

Matthias Wolfschmidt, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Bernd Rodekohr, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Franz Wagle, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Günter Wulf, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Alice Werner, Parents for Future Leverkusen Petra Heller, Parents for Future Leverkusen Dr. Peter Clausing, Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN) Hier geht es zur Rede Annemarie Botzki, Foodwatch Hier geht es zur Rede Dr. Gottfried Arnold, CBG Hier geht es zur Rede Marco Jenni, March against BAYER and SYNGENTA Ludwig Essig, Netzwerk gerechter Welthandel, Umweltinstitut München Hier geht es zur Rede Margret-Rose Pyka, Bund der Duogynongeschädigten (BdD) Regina Sonk, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Eliane Fernandes-Ferreira, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Marius Stelzmann, CBG Jan Pehrke, CBG Hier geht es zur Rede

BAYER HV 2023 – RednerInnen auf der Kundgebung

CBG Redaktion
Als RednerInnen für die Kundgebung vor der Konzernzentrale konnten wir bisher gewinnen: Fridays for Future Secrets Toxiques Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Die Linke Leverkusen

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 10

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 5 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 5:

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt eine zu hohe Vorstandsvergütung vor. Zahlungen, die um ein Vielfaches über dem Durchschnittsjahresgehalts von BAYERs Tarif-Beschäftigten liegen, sind weder nach innen noch nach außen hin vermittelbar. Zudem koppelt das Unternehmen einen großen Teil des Honorars an die Steigerung der Profitablität der Geschäfte und schafft damit Fehlanreize. Darum möchten wir die AktionärInnen auffordern, dem Vergütungsbericht in der vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern. Der Vergütungsbericht legt als Zielvergütung für den Vorstandsvorsitzenden nicht weniger als 7,8 Millionen Euro. Die Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder bewegen sich in einem Rahmen von 3,3 bis 4,5 Millionen Euro. Das ist viel zu viel. Überdies bindet der Konzern die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandseinkünfte fast ausschließlich an ökonomische Kriterien. So will der Aufsichtsrat laut Vergütungsbericht Ziele setzen, „die im Einklang mit den Erwartungen der Investoren und des Kapitalmarkts stehen“ als da wären „Aktienkurs-Entwicklung“, „langfristige Wertschaffung“ und „Aktivitäten zur Verbesserung der Kapitalmarkt- Arbeit“. Das hält die Vorstandsmitglieder dazu an, ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt auf Rendite-Jagd zu gehen. Vor allem in Relation zu den Entgelten der anderen Firmenangehörigen sprengen die Summen jedes vernünftige Maß. So übersteigt das Salär des Konzern-Chefs den durchschnittlichen Jahres-Lohn eines Tarif-Beschäftigten von BAYER um den Faktor 93. Die restlichen Vorstandsmitglieder streichen das 55-Fache ein. Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatte diese Kluft in der Bezahlung schon 2009 auf der Hauptversammlung kritisiert und vorgeschlagen, die Spreizung in einem ersten Schritt erst einmal auf den Faktor 20 zurückzuführen. Schon dem widersetzte sich BAYER aber: Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider sprach sich gegen solche „statistischen Grenzen“ aus. Und auf der letzten Hauptversammlung lehnte das auch der jetzige Amtsinhaber Norbert Winkeljohann ab. „Darin sehen wir aus verschiedenen Gründen keinen Mehrwert“, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Und die immense Differenz zwischen dem Einkommen des Vorstandsvorsitzenden und dem eines Tarif-Beschäftigten bezeichnete er als „absolut angemessen“. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeugt das im Vergütungsbericht dargelegte System der Vorstandshonorierung von einem eklatanten Mangel an sozialem Bewusstsein und gesellschaftlicher Verantwortung. Darum appelliert die Coordination an die AktionärInnen, den Vergütungsbericht nicht zu billigen. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 9

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 4: Wahlen zum Aufsichtsrat

Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastungen für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird, zu wählen: a) Brigitte Hincha-Weisel, Erzieherin ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig b) Jan Pehrke, Journalist ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig Dieser Vorschlag ist gestützt auf die langjährige Expertise der aufgeführten KandidatInnen bei der Beurteilung der Anforderungen, denen sich ein Konzern stellen muss, um sozial gerecht und ökologisch produzieren zu können. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 8

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats in Punkt 2 der Tagesordnung widerspreche und die Aktionär:innen veranlassen will, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Klaus Kunz, der Nachhaltigkeitsbeauftragte von BAYER CROPSCIENCE, hat sich kürzlich in einem Interview mit „Business Insider“ überdie Umweltauswirkungen von Chemikalien geäußert, die der BAYER-Konzern als Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel für die Landwirtschaft produziert. Kunz gestand ein, dass diese Produkte durchaus die Umwelt schädigen können: „Die Leute sagten, unsere Produkte seien schädlich für Bienen, und unsere Botschaft lautete: ,Unsere Produkte sind sicher für die Umwelt, wenn sie gemäß den Anweisungen auf dem Etikett angewendet werden' (...) Aber wenn man darüber nachdenkt – ein Insektizid ist sicher für die Umwelt – ist das ein Witz. Es ist so konzipiert, dass es nicht sicher für die Umwelt ist. Es ist so konzipiert, dass es die Umwelt beeinträchtigt, egal was auf dem Etikett steht.“( https://www.businessinsider.com/bayer-roundup-environment-chemicals-pesticides-bees-farming-monsanto-2023-1) Herrn Kunz ist für diese Ehrlichkeit zu danken. Denn selbstverständlich schaden Insektizide Insekten – das ist ja der Zweck dieser Mittel, und genau dafür werden sie von BAYER hergestellt. Andere Teile des Konzerns erzählen jedoch weiterhin, dass BAYER-Produkte „keine unangemessenen Auswirkungen auf die Umwelt“ hätten.(Quelle s. o.) Was BAYER für „angemessene“ Umweltauswirkungen hält, stellt sich wissenschaftlich so dar: Neonicotinoide haben schädliche Auswirkungen nicht nur auf jene „Zielorganismen“, gegen die Landwirt:innen sie einsetzen. Neonicotinoide wie BAYER sie u. a. in seinen weltweit erfolgreich verkauften Insektiziden wie Confidor und Gaucho (enthalten Imidacloprid) einsetzt, schaden auch wichtigen bestäubenden Insekten wie Bienen. Die US-Umweltschutzbehörde und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA haben festgestellt, dass Neonicotinoide sich mit höchster Wahrscheinlichkeit negativ auf viele bereits bedrohte oder gefährdete Arten auswirken. Dennoch verkauft BAYER diese für Wild- und Honigbienen hochgiftigen Mittel weiterhin, wo immer es die Gesetzeslage außerhalb der EU erlaubt. Damit schädigt der BAYER-Konzern die Umwelt und auch die Lebensgrundlagen der Menschen. Erst kürzlich hat die EU-Kommission festgestellt, dass bereits heute jede dritte Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenart in der EU vom Aussterben bedroht ist. Weil 80 % der Kultur- und Wildpflanzenarten von der Bestäubung durch Tiere abhingen, könne das zu einer existenziellen Bedrohung unserer Ernährungsgrundlagen und das Leben auf unserem Planeten werden.(Siehe EU-COM-Website: “Save bees and farmers!” (europa.eu) BAYER und namentlich dem Vorstand muss bekannt sein, dass sich Glyphosat unmittelbar negativ auf die Gesundheit und Lebenserwartung bestäubender Insekten auswirkt. • Eine im Juni 2022 in „Science“ publizierte Studie der Universität Konstanz belegte, dass Glyphosat in Kombination mit Trachtmangel die Brutpflege und somit das Überleben von Hummelkolonien gefährdet. • Eine in 2021 in „Nature“ publizierte Studie weist nach, dass Glyphosat die symbiotischen Bakterien von Käfern schädigt. Gefahren für bestäubende Insekten sind nicht nur für den Wirkstoff selbst belegt, sondern auch für Herbizide mit Glyphosat, u. a. für die glyphosathaltige Roundup-Formulierung „WeatherMax“ von BAYER. Doch BAYER will seine Glyphosat-haltigen Mittel weiter vermarkten, weil die beschriebenen Umweltauswirkungen für BAYER (siehe oben) offenbar „angemessen“ sind. Die Aurelia Stiftung hat dagegen nun Rechtsmittel eingelegt: https://www.aurelia-stiftung.de/wp-content/uploads/2023/02/28.02.08.-PM-Glyphosatklage-1.pdf Verantwortungsbewusstes Handeln für die Natur und künftige Generationen ist bisher keine Firmenraison des BAYER-Konzerns. Daran ändert auch der im Jahr 2019 gegründete „unabhängige“ Nachhaltigkeitsrat nichts. Zukunftsfähig kann der BAYER-Konzern sich geschäftlich nur entwickeln, wenn er seine umweltschädigenden Geschäftspraktiken aufgibt und sich von sämtlichen chemisch-synthetischen Pestiziden in seinem Portfolio verabschiedet. Solange das nicht geschieht, trägt die Verantwortung für das gemeinwohl-schädigende Geschäftsmodell der Vorstand von BAYER. Daher fordere ich die Aktionär:innen auf, gegen die Entlastung des Vorstands zu stimmen. (Die Aurelia Stiftung dankt dem BAYER-Aktionär Jan Pehrke für die Möglichkeit zu diesem Gegenantrag) Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen - Jan Pehrke -

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 7

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 6 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 6: Ermächtigung des Vorstands zur Einberufung

virtueller Hauptversammlungen

Der Vorstand der BAYER AG will sich mit keiner direkten Konzernkritik mehr konfrontieren. Darum beabsichtigt er, sich das Recht zu verschaffen, auch ohne pandemische Not virtuelle Hauptversammlungen einberufen zu dürfen. Diesen Versuch, die ohnehin schon beschränkte AktionärInnen-Demokratie weiter zu demontieren, lehnen wir ab. Das alljährliche große Kapitalisten-Klassentreffen im schweizerischen Davos fand in diesem Jahr erstmals seit 2020 wieder vor Ort statt. Auch kehrten zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Hauptversammlungen in Präsenz zurück. Überhaupt gibt es Online-HVs außer in Deutschland mittlerweile nur noch in Italien. BAYER aber hält am virtuellen Format fest und möchte von den AktionärInnen die Zustimmung zu einemVorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus hatte BAYER mit Online- Hauptversammlungen geliebäugelt. Die Pandemie bot dem Konzern nun die passende Gelegenheit für einen Testlauf, der seiner Ansicht nach positiv verlief. Darum unternahm er beträchtliche Lobby-Anstrengungen für ein Gesetz, das die Möglichkeit, vor der Konzern-Kritik ins Virtuelle zu flüchten, auf Dauer stellt. Dieses Paragrafen-Werk „zur Einführung von virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ erlaubt es dem Vorstand nun, sich UmweltschützerInnen, Gentechnik-GegnerInnen, Klimaschutz-AktivistInnen vom Leib zu halten und den Geschädigten von BAYER-Produkten nicht mehr direkt ins Auge sehen zu müssen. Auch ist es den KritikerInnen nun genommen, Flugblätter an die AktionärInnen zu verteilen und mit ihnen in einen Dialog zu treten. Und noch nicht einmal an allen der ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, lässt der Agro-Riese seine Aktien-BesitzerInnen teilhaben. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Die Hauptversammlung darf ihren Charakter als Ort wirklichen Austausches zwischen AktionärInnen und Management nicht in den endlosen Weiten des World Wide Web verlieren. Darum verweigert sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren dem Ansinnen, dem Vorstand die Berechtigung zur Einberufung von Online-Hauptversammlungen zu verschaffen.

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 6

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die freiwerdenden Gelder sollen verwendet werden: > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Personen, bei denen Glyphosat gesundheitliche Schäden verursacht hat; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an LandwirtInnen, denen das Herbizid Dicamba die Ernten vernichtet hat; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an ImkerInnen, deren Bienen durch Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide verendet sind; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an BewohnerInnen des argentinischen Ortes Presidencia Roca, die durch das BAYER-Pestizid HARNESS gesundheitliche Schäden erlitten haben; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von AGENT ORANGE, einem Herbizid der Tochter-Gesellschaft MONSANTO, das im Vietnam-Krieg als Chemiewaffe zum Einsatz kam; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der Industrie-Chemikalie PCB; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von Verhütungsmitteln aus der YASMIN-Produktreihe; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Medizin-Produkts ESSURE; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der Hormon-Spirale MIRENA; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Antibiotikums CIPROBAY; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Gerinnungshemmers XARELTO; > Zur Beteiligung an den Kosten, welche die Bergung von chemischen Kampfstoffen aus Nord- und Ostsee verursachen; > Zur Aufstockung der Renten von Hinterbliebenen derjenigen Menschen; die während der Nazi-Zeit in den KZs der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN umgekommen sind. Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jegliche Dividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenen Aufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglich wäre. Aber leider ist das nicht der Fall. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke - - Axel Köhler-Schnura -

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 5

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen stattdessen auffordern möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3:

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern beeinflusst durch Lobbyarbeit nicht nur die Politik der Bundesregierung und der Europäischen Union, sondern etwa auch die der brasilianischen Regierung. Denn Brasilien zählt neben den USA, China und Argentinien zu den weltweit größten Absatzmärkten für Pestizide. So vertreibt BAYER in dem Land 15 hochgiftige Pestizide, die in der Europäischen Union wegen ihrer Gefährlichkeit nicht (mehr) zugelassen sind. Solch paradiesische Verwertungsbedingungen entstehen nicht von allein. BAYER hat dafür kräftig politische Landschaftspflege betrieben. Die Studie „Giftige Profite – Die Lobbyarbeit der EU- Pestizidhersteller in Brasilien“ von Prof. Larissa Mies Bombardi und Audrey Changoe legt dezidiert dar, welch massiven Einfluss auch BAYER auf die Politik dieses Staates genommen hat. Der Untersuchung zufolge bedient sich BAYER dabei der Unternehmensverbände SINDIVEG, ABAG und „CropLife Brasil“, dem der ehemalige BAYER-Manager Christian Lohbauer vorsteht. Überdies arbeiten Denkfabriken wie das „Instituto Pensar Agro“ und PR-Plattformen wie Agrosaber für ihn und andere Agro-Riesen. Das Wichtigste aber regelt BAYER persönlich. So trafen sich der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann und der Leiter der „Public and Governmental Affairs", Matthias Berninger, im Jahr 2019 mit dem brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro. Und als Malu Nachreiner bei BAYER/Brasil den Vorsitz von Marc Reichardt übernahm, dauerte es nicht lange, bis sie sich bei Landwirtschaftsministerin Tereza Cristina vorstellte. Neben dem avisierten EU-Mercosur-Abkommen war das von der Bolsonaro-Regierung geplante neue Pestizid-Gesetz, das Glyphosat und weiteren Agrargiften den Weg in die Anwendung noch ein bisschen freier machen will, ein Herzstück der Lobby-Anstrengungen. Das von KritikerInnen als „Poison Package“ bezeichnete Maßnahmen-Bündel hebelt unter anderem das Vorsorge- Prinzip aus und sieht Verbote von Agro-Chemikalien nur noch bei „inakzeptablen Risiken“ vor. Zudem schwächt das Paragrafen-Werk die Stellung von Umwelt- und Gesundheitsbehörde in den Zulassungsverfahren zugunsten des Landwirtschaftsministeriums und beschleunigt den Genehmigungsprozess generell. Sogar die UN Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte sowie weitere SonderberichterstatterInnen appellierten in einem Brief eindringlich an die Regierung Bolsonaro, das „Poison Package“ zurückzuziehen. Der amtierende Aufsichtsrat hat bisher nicht erkennen lassen, der Lobbyarbeit und der Hinterzimmer-Politik des Unternehmens Einhalt gebieten zu wollen. Darum fordere ich die AktionärInnen auf, ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Christiane Schnura

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 4

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 3:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verboten sind. Diese doppelten Standards kritisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG) bereits seit Jahrzehnten. Genaueren Aufschluss über die Lage nicht nur in Brasilien, sondern auch in Südafrika gibt die Studie „Gefährliche Pestizide von BAYER und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“, die Inkota und Misereor im Jahr 2020 herausgegeben haben. Demnach vermarktet der Leverkusener Multi in Brasilien mit Carbofuran, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Probineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram dreizehn Ackergifte ohne EU-Zulassung. In Südafrika ist der Konzern mit acht Stoffen dabei: Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol. Und auf dem mexikanischen Markt finden sich zwei BAYER-Substanzen, welche die EU mit einem Bann belegt hat: (Beta-)Cyfluthrin und das im Rest der Welt von BASF vertriebene Glufosinat. Auch die von Brüssel erst nach Erscheinen der Untersuchung aus dem Verkehr gezogenen Mittel Spirodiclofen, Imidacloprid und Clothianidin behielt der Konzern in Brasilien im Angebot. In Südafrika beschränkte er sich auf Imidacloprid und Clothianidin und in Mexiko auf Imidacloprid. BAYER vermarktet diese besonders gefährlichen Mittel ausgerechnet dort, wo die Menschen deren gesundheitsschädlichen Effekten besonders stark ausgeliefert sind. So gaben 66 Prozent der südafrikanischen LandarbeiterInnen Inkota und Misereor gegenüber an, von den Plantagen-BesitzerInnen keine Schutzkleidung ausgehändigt zu bekommen. Und in Mexiko verdingen sich bereits Kleinkinder auf den Pflanzungen, um das Einkommen ihrer Eltern zu steigern. Überdies gibt es in den afrikanischen, lateinamerikanischen und asiatischen Staaten meist laschere Auflagen die Grenzwerte betreffend als in der Europäischen Union. All das hat Folgen. Von den 385 Millionen Pestizid-Vergiftungen, die sich Jahr für Jahr ereignen, treten die weitaus meisten in den Ländern des globalen Südens auf. In Brasilien etwa stirbt jeden zweiten Tag ein Mensch an einer Überdosis Chemie. Besonders häufig trifft es dabei die prekär Beschäftigten auf den Feldern. „Saisonarbeiterinnen, die in der Ernte-Zeit für das Agro-Business arbeiten, werden wie Wegwerfprodukte behandelt. Unsere Körper werden durch den Pestizid-Einsatz vergiftet“, sagt etwa Alicia Muñoz von der „Vereinigung von Kleinbäuerinnen, Saisonarbeiterinnen und indigenen Frauen in Chile“. BAYER ficht das jedoch nicht an. Dreist bestreitet der Konzern die Existenz von doppelten Standards im Agrochemie-Bereich. Die bestehenden Unterschiede im alltäglichen Geschäft fallen für ihn unter die Rubrik „andere Länder, andere Sitten“. „Allein die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel nicht in der EU zugelassen ist, sagt nichts über seine Sicherheit aus“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auf der letzten Hauptversammlung: „Auch viele andere Zulassungsbehörden aus der ganzen Welt verfügen über eine sehr robuste und hochentwickelte Regulierungssystematik zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Ihre Bewertungen spiegeln die jeweiligen spezifischen agronomischen Bedingungen der jeweiligen Länder wider und stellen mitnichten einen sogenannten Doppelstandard dar.“ Der amtierende Aufsichtsrat duldet die aus diesen Worten sprechende Verantwortungslosigkeit und hat bisher nicht erkennen lassen, sich der Vertriebspraxis der doppelten Standards konsequent entgegenstellen zu wollen. Darum fordere ich die AktionärInnen auf, dem Gremium die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie dessen Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Axel Köhler-Schnura

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 3

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich in meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen will, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern macht all seinen politischen Einfluss geltend, um das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay zu einem Abschluss zu bringen, weil er sich von dem Vertragswerk steigende Renditen verspricht. Die negativen Auswirkungen des Kontrakts auf Mensch, Tier und Umwelt ignoriert er dabei geflissentlich. Der Vorstand trägt für dieses Vorgehen die Verantwortung. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. „Seit dem späten 15. Jahrhundert haben Europäer in der Region Rohstoffe abgebaut und natürliche Ressourcen und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Monokulturen nach Europa exportiert. Dieses Muster ist in den heutigen europäischen Handelsbeziehungen mit den Mercosur-Staaten nach wie vor deutlich erkennbar“, heißt es in der Studie „Giftige Profite” von Dr. Larissa Bombardi und Audrey Changoe. Nach Ansicht der beiden Autorinnen wird der Mercosur-Deal „diese neokoloniale Beziehung zementieren”. Und in der Tat sieht das Abkommen Handelserleichterungen für europäische Fertigwaren im Austausch vor allem gegen lateinamerikanische Agrar-Grundstoffe vor. BAYER zählt zu den Hauptnutznießern des Wegfalls der Zölle auf Pestizide und Pharmazeutika, die sich bisher auf bis zu 14 Prozent beliefen. Von dem den Mercosur-Staaten im Gegenzug gewährten besseren Zugang zu den EU-Märkten für z. B. Mais und Soja profitiert er ebenfalls, denn das führt zu einer Schaffung von mehr Acker-Flächen und einer entsprechend höheren Nachfrage nach Glyphosat & Co. sowie Saatgut. Unweigerlich steigt damit auch die Zahl der Pestizid-Vergiftungen, an denen in Brasilien jetzt schon jeden zweiten Tag ein Mensch stirbt. Und unweigerlich fällt der Ausweitung der Anbau-Zonen Regenwald zum Opfer. Ebenso unweigerlich schließlich sehen sich die dort lebenden indigenen Gemeinschaften infolgedessen mit mehr Vertreibungen konfrontiert. „[V]iele Menschen sterben wegen einer von Gier befeuerten ungezügelten Entwicklung“, klagt Katia Penha von der Quilombola-Community diese Zustände an, die sich durch das Vertragswerk noch zu verschlimmern drohen. Auch der länder-übergreifende lateinamerikanische Gewerkschaftsdachverband CCSCS warnt eindringlich vor der Handelsvereinbarung. „Wir machen unsere Völker auf die katastrophalen Auswirkungen aufmerksam, die dieses Abkommen auf das Produktionssystem der Region im Allgemeinen und auf bestimmte strategische Produktionszweige im Besonderen haben wird“, heißt es in dem Kommuniqué. Aber BAYER ficht diese Kritik nicht an. Der Konzern setzt – diesseits und jenseits des Atlantiks – alle Hebel in Bewegung, um Mercosur zu einem Abschluss zu bringen. Als Olaf Scholz Ende Januar nicht zuletzt wegen des umstrittenen Vertrags nach Lateinamerika reiste, gehörten darum ManagerInnen des Unternehmen mit zu seiner Wirtschaftsdelegation. Auf EU-Ebene antichambriert der Global Player ebenfalls intensiv zu dem Thema. So verpflichtete er beispielsweise den Brüsseler Thinktank Ecipe, um das Bild der lateinamerikanischen Agro-Industrie in den Augen der EU-PolitikerInnen positiver zu gestalten. Die Herausforderung besteht vor allem darin, dem Cashcrops-Ödland mit seinen Monokulturen einen grünen Anstrich zu verleihen. Vor Ort legt die Agentur den Soja- und Mais-BaronInnen daher ans Herz, sich kleinzumachen: „Die Europäer legen Wert auf Produkte aus kleinen, regionalen Erzeugerbetrieben.” Den Rest der Lobbyarbeit erledigen dann Industrie-Verbände wie Croplife Brasil oder SINDIVEG und auf der anderen Seite des Atlantiks Business Europe, Croplife Europe, Copa-Cogeca, CEFIC, VCI und BDI. Der Aufsichtsrat trägt diese Strategie mit. So frohlockte der Vorsitzende Norbert Winkeljohann jüngst in der FAZ: “Die Chancen, das Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur endlich in Kraft zu setzen, stehen so gut wie lange nicht”. Wegen dieser Geschäftspolitik ist dem Gremium die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Jan Pehrke

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 2

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 2:

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der BAYER-Konzern behauptet stets, hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit und unumstrittene Qualität seiner pharmazeutischen Produkte zu stellen und den ununterbrochenen Zugang von PatientInnen und KundInnen zu seinen Produkten aufrechtzuerhalten. Zitat: „Unser weltweites Produktionsnetzwerk ist hier nachweisbar sehr erfolgreich“. Doch die vom Konzern seit jeher forcierte Globalisierung der Wertschöpfungsketten im Pharma-Bereich gefährdet inzwischen massiv die Arzneimittel-Versorgung. Die Anzahl der Lieferengpässe von BAYER-Pharmazeutika steigt ständig. 2023 betrafen diese bisher CIPROBAY, ASPIRIN in den unterschiedlichen Darreichungsformen, das Herz/Kreislauf-Präparat NIMOTOP, das Magenmittel IBEROGAST und einige Kosmetika-Produkte. In den vergangenen Jahren standen der Gerinnungshemmer XARELTO, die Salben BEPANTHEN und ADVATAN, das Schmerz-Medikament ALKA SELTZER, die Malaria-Arznei RESOCHIN, das Krebs-Therapeutikum XOFIGO, das Kontrazeptivum YASMINELLE, das Bluthochdruck-Pharmazeutikum BAYOTENSIN sowie das pflanzliche Produkt LAIF zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen zeitweise nicht mehr zur Verfügung. Mit ihrem WHO-Beitritt stiegen Indien und China zu den weltgrößten Produzenten von Arzneien auf. Mittlerweile stammen 60 Prozent aller Hilfs- und Wirkstoffe von dort. Auch BAYER bezieht aus Kostengründen immer mehr Substanzen aus diesen beiden Staaten. Der Konzern besitzt beispielsweise nur noch fünf eigene Fabriken zur Herstellung von Arznei-Zwischenstoffen, drei in Deutschland, eine in Spanien und eine in Mexiko. Doch die konkurrenzlos billige Fertigung in Asien hat ihren Preis- den Mensch, Gesundheit und Umwelt zahlen. So stellt die Einleitung von antibiotika-haltigen Abwässern in die Flüsse und Seen Indiens eine große Gefahr dar. Durch die permanente Zufuhr der Substanzen gewöhnen sich die Krankheitserreger nämlich an diese und bilden Resistenzen. Solche „Superbugs“ verbreiten sich nirgendwo auf der Welt so stark wie in Indien. Allein im Jahr 2013 starben dort 58.000 Babys, weil sie sich mit Keimen infiziert hatten, gegen die kein Kraut mehr gewachsen war. Das höchste Risiko stellt dabei einer Untersuchung zufolge, die das Fachjournal „The Lancet Planetary Health“ veröffentlichte, das einst von BAYER entwickelte Ciprofloxacin dar. Zudem konzentriert sich die Herstellung in Indien und China immer mehr. Bereits 2015 gab es für 23 Antibiotika-Wirkstoffe nur noch einen einzigen Fabrikanten. Und wenn dann einmal in einer Anlage Produktionsstörungen auftreten, entstehen gleich Lieferengpässe. Trotzdem stemmt sich BAYER vehement gegen den Aufbau einer Produktion in Deutschland für alle versorgungsrelevanten Wirkstoffe, um zumindest einen Teil der Pharmazeutika- Grundversorgung sicherzustellen - und konzentriert sich stattdessen bewusst auf hoch-profitable Projekte wie die Entwicklung von Arzneien gegen Krebs oder seltene Krankheiten sowie Gen- und Zelltherapien. Dabei legen die aktuellen Lieferengpässe die ganze Disfunktionalität des Pharma-Marktes offen. Der amtierende Vorstand stellt sich bis heute nicht seiner Verantwortung für eine Pharmazeutika-Grundversorgung, sondern konzentriert seine Ressourcen allein auf hochprofitable Produkte und Therapien. Damit werden zukünftige Gesundheitskrisen provoziert, bestehende verschärft. Ich fordere deshalb die AktionärInnen auf, ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie dessen Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Axel Köhler-Schnura

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 1

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023

Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen stattdessen auffordern möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2:

Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern fährt fort, seine Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat aggressiv zu vermarkten. In den Ländern Nord- und Süd-Amerikas, wo Glyphosat-Produkte in großen Mengen seit längerer Zeit angewendet werden, leiden die Menschen insbesondere in den Anbaugebieten sehr stark unter bestimmten Krebs-Erkrankungen. Überdies kommen viele Neugeborene mit Fehlbildungen auf die Welt. Da Glyphosat auch wie ein Antibiotikum wirkt, schwächt das Mittel das Mikrobiom von Menschen und (Nutz-)Tieren. Darüber hinaus schädigt das Herbizid die Artenvielfalt. Damit nicht genug, nehmen allerorten die Resistenzen zu, so dass immer höhere Dosen ausgebracht werden. Dennoch gibt es Äcker, die wegen der Ausbreitung von multiresistenten Unkräutern aufgegeben werden mussten. Diese negativen Auswirkungen treffen in geringerem Umfang auch auf Europa und Deutschland zu. Schon die Produktion von Glyphosat gefährdet Mensch, Tier und Umwelt. Und das fängt bereits bei der Gewinnung des Vorvorprodukts Phosphorit in den Tagebau-Minen nahe des BAYER-Standortes Soda Springs an. Der Abbau setzt Schwermetalle, radioaktive Stoffe und andere gefährliche Substanzen frei. Bei der Weiterverarbeitung setzt sich die Giftproduktion dann fort. Darüber hinaus fällt dabei enorm viel klimaschädliches Kohlendioxid an, denn es braucht massig Energie, damit das Phosphorit das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor freigibt. Auf eine Temperatur von 1.500 Grad muss der Ofen in Soda Springs dafür kommen. Deshalb hat Glyphosat einen großen Anteil an den Treibhausgas-Emissionen BAYERs, die sich im Geschäftsjahr 2022 auf über drei Millionen Tonnen beliefen. Das räumt der Konzern, wenn auch etwas verklausuliert, durchaus ein. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science“, heißt es jedes Jahr aufs Neue in seinem Nachhaltigkeitsbericht unter dem Kapitel „CO2 -Ausstoß“. Aus all diesen Gründen müsste der BAYER-Konzern die Glyphosat- Produktion sofort einstellen und alle, denen das Mittel Leid verursacht hat, entschädigen. In den USA aber versäumte er es, sich mit den Menschen zu einigen, die wegen der von Glyphosat verursachten Gesundheitsschäden gegen ihn geklagt hatten. Stattdessen wurden von den BAYER-AnwältInnen Maximalforderungen gestellt bzgl. eines Vergleiches. Die Klima-Krise heizt BAYER indessen nicht nur durch Glyphosat immer weiter an. Insgesamt sind Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in 2022 kaum feststellbar. Die Zahlen werden darüber hinaus noch geschönt dargestellt durch „Kompensationen“, die in der Praxis fast nie funktionieren. Ich warte darauf, dass BAYER endlich wirklich klimafreundlichere Produktionsverfahren, die vielfach auch schon existieren, einführt und/oder vermehrt auf klimafreundlichere Produkte setzt. Zwar stehen wir erst ganz am Anfang der Klimakrise, aber dennoch litt die Produktion in den BAYER-Werken bereits in den letzten Jahren unter den Folgen der menschengemachten Dürre und Sommerhitze z. B. in Europa. Vielerorts fehlte ausreichend Kühlwasser, Strom aus Kraftwerken und der Nachschub solcher Rohstoffe, die auf den Binnengewässern transportiert werden. BAYER lobbyiert jedoch auf Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene kräftig dafür, dass unsere Ströme weiter ausgebaggert und begradigt werden, was verheerende Folgen für die aquatischen Lebewesen in Rhein, Elbe & Co. hätte und bei Dürre oder Hochwasser die Wasserstände noch mehr schwanken lassen würde. Auf der anderen Seite hat es BAYER versäumt, bessere Vorkehrungen für das nächste Hochwasser oder eine Flutkatastrophe zu treffen. Würden die Produktionsanlagen überflutet, wäre dies nicht nur ein immenser Schaden für den Konzern, sondern durch die weiträumige Vergiftung von Boden und Wasser eine Katastrophe für die ganze Region. Überhaupt müsste BAYER seine Grundwasser-Entnahmen drastisch reduzieren, denn Deutschland gehört zu den Ländern weltweit mit den größten Wasserverlusten. Da BAYER seine Geschäftspraktiken nicht den globalen und lokale Herausforderungen durch die Umwelt- und Klimakrise anpasst, sondern sogar noch mehr Öl ins Feuer gießt, beantrage ich die Nicht-Entlastung des Vorstandes. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Christiane Schnura