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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 28. Januar 2025

BAYERs Ewigkeitschemikalien

Marius Stelzmann

Giftig, ätzend & explosiv

PFAS – die neue Gefahr

Asbest, DDT, PCBs – so die Namen einiger Stoffe, die bis in die Gegenwart hinein für Angst und Schrecken sorgen, obwohl BAYER & Co. sie längst nicht mehr in Umlauf bringen dürfen. Die Substanzen gehören nämlich zu den Ewigkeitschemikalien, die sich – wenn überhaupt – nur äußerst langsam abbauen. Jetzt drängen neue Ultragifte auf diese schwarze Liste: die PFAS. Und natürlich hat auch der Leverkusener Multi solche per- und polyfluorierten Alkylverbindungen im Angebot: Er zählt zu den zwölf weltgrößten Produzenten dieser Erzeugnisse.

Von Jan Pehrke
PFAS – noch kommt dieses Wort den meisten nur schwer über die Lippen, und das, wofür diese vier Buchstaben stehen: per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, noch schwerer. Aber es wird. Vor allem der Hollywood-Film „Vergiftete Wahrheit“, der die juristische Auseinandersetzung eines PFAS-Geschädigten mit einem Chemie-Konzern in den Mittelpunkt stellt, gab da Nachhilfe. Immer mehr Menschen wissen inzwischen, worum es sich bei diesen Substanzen handelt. Und wer bisher dachte, dass die Ultragifte Asbest, DDT und PCB keine Nachfolger mehr finden würden, weil BAYER & Co. für die Folgen bezahlt und ihre Lektion gelernt hätten, der oder die wurde eines Besseren belehrt. Mit den PFAS bekommen die alten Ewigkeitschemikalien Zuwachs. Auch die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen gehören nämlich zu den Stoffen, die ihre schädliche Wirkung extrem lange entfalten und sich in der Umwelt sogar noch anreichern, weil es extrem stabile und darum nur schwer abbaubare Chemikalien sind.
Unter den Oberbegriff „PFAS“ fallen rund 12.000 verschiedene Erzeugnisse, die ein Charakteristikum teilen: Bei ihnen haben die WerkschemikerInnen die Wasserstoff-Atome ganz oder teilweise durch Fluor-Atome ersetzt. Diese sogenannte Fluorinierung dient zum einen dazu, die Effektivität zu steigern, bei Arzneien etwa für eine gute Bioverfügbarkeit zu sorgen, damit der Körper das Medikament gut aufnehmen kann. Zum anderen macht der Prozess die Substanzen stabiler. Sie halten Hitze ebenso stand wie den Effekten von aggressiven Chemikalien und sind quasi unkaputtbar. Die elektro-negativen Eigenschaften des Fluor-Atoms verschaffen den PFAS überdies eine wasser-, fett- und schmutzabweisende Wirkung. Damit nicht genug, weisen die Stoffe noch viele weitere Qualitäten auf.
Das verschafft ihnen zahlreiche Einsatz-Möglichkeiten, als wahre Tausendsassas gelten sie. Die Jahres-Produktion beläuft sich auf rund 320.000 Tonnen. Von Antibeschlagmitteln bis zu Zahnseide reicht die Liste der Anwendungen (siehe Kasten 1). In Outdoor-Kleidung halten sie den Regen ab. Auch in Lederwaren und Teppichen kommen sie zur Imprägnation zum Einsatz. In Antihaft-Beschichtungen von Bratpfannen und anderen Koch-Utensilien wirken die Stoffe, und in Pestiziden erfüllen die Substanzen die gegenteilige Funktion: Sie sorgen dafür, dass die Ackergifte einen besseren Halt auf den Pflanzen finden. Zudem optimieren sie – wie auch in Feuerlösch-Schaum – den Sprühvorgang. Dank ihnen verteilen sich die Mittel nämlich besser auf den Ziel-Objekten.

BAYER unter den Big 12
Deshalb tummeln sich PFAS in zahlreichen Wirkstoffen, die sich auch in BAYER-Pestiziden finden. Dazu gehören unter anderem Flufenacet, Bifenthrin, Diflufenican, Difluthrin, Flubendiamide und Isoxaflutole (siehe Kasten 2). Im Pharma-Sektor setzt der Leverkusener Multi ebenfalls auf die Substanzen, etwa in Arznei-Verpackungen. Überdies nutzt der Konzern Methanone und weitere PFAS als Zwischenprodukte in diversen Herstellungsprozessen (siehe Kasten 3). Der niederländischen Nichtregierungsorganisation CHEMSEC zufolge gehört BAYER damit zu den zwölf größten PFAS-Produzenten auf der Welt.
Gerade aber die Eigenschaften, die BAYER & Co. an den PFAS so schätzen, ihre Vielseitigkeit und ihre stabile chemische Struktur, bereiten auch die meisten Probleme. Der menschliche Organismus kriegt die Substanzen kaum klein, und auch in der Umwelt halten sie sich lange. Die US-amerikanische Umweltbehörde „Environmental Protection Agency“ (EPA) stuft die Stoffe nicht zuletzt deshalb schon in geringsten Mengen als extrem gefährlich ein: „Die EPA hält jeden PFAS-Gehalt für potenziell toxikologisch signifikant.“
Studien bestätigten diesen Befund. „Unsere Daten zeigen einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen PFAS im Blut und schädlichen Blutfetten, die mit einem kardiovaskulären Risiko assoziiert sind“, sagt die niederländische Neuroepidemologin Monique Breteler vom Bonner „Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen“. Aber nicht nur Herz/Kreislauf-Erkrankungen können die Tausendsassas befördern. Ihre Nebenwirkungen gehen weit darüber hinaus. So haben sie das Potenzial, Krebs, Diabetes und Fruchtbarkeitsstörungen auszulösen. Darüber hinaus vermögen sie die Leber zu schädigen sowie die Schilddrüsen-Funktionen und das Immunsystem zu schwächen (siehe Kasten 4).

PFAS sind überall
Diese Gefahren beunruhigen umso mehr, als sich PFAS wegen der breiten Palette ihrer Anwendungen fast überall in der Umwelt finden. Die Gewässer und die Böden weisen zum Teil große Belastungen auf. Besonders hoch sind die PFAS-Konzentrationen im Rhein. Als Eintragsquelle Nr. 1 firmiert der Chem„park“ Leverkusen. Die ehemalige BAYER-Tochter LANXESS stellte dort bis zum Frühjahr 2024 PFAS-Chemikalien her, deren Produktionsrückstände die Kläranlage des Chem„park“-Betreibers CURRENTA nicht in ausreichendem Maß aus den Abwasser-Strömen herausfiltern konnte. Der Großeinsatz der Feuerwehr bei der großen Explosion im Entsorgungszentrum am 27. Juli 2021, die sieben Menschenleben forderte, steigerte das Aufkommen der Substanzen in dem Fluss dann noch einmal. Rund zwei Kilogramm PFAS enthielt das Lösch- und Ereigniswasser nach Angaben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Das alles macht Leverkusen zu einem der rund 300 PFAS-Hotspots in Deutschland.
Die Last trägt jedoch hauptsächlich Holland, denn dahin strömen die Giftfrachten. Sie treiben flussabwärts bis in die Nordsee. Die Flut spült die Chemikalien jedoch teilweise wieder an Land. Besonders in den Meeresschäumen halten sie sich. Darum warnte das niederländische Gesundheitsministerium im Sommer davor, Kinder und Hunde darin spielen zu lassen. Alarm schlagen auch die Wasserwerke des Landes, denn sie gewinnen Trinkwasser aus dem Rhein. „Wir sehen in unserem Trinkwasser PFAS-Chemikalien, die aus Leverkusen stammen“, hält etwa Gerald Stroomberg vom Verein der Fluss-Wasserwerke fest: „Diese Ewigkeitschemikalien verschwinden nicht einfach wieder, sondern bleiben lange bei uns.“ Im September 2024 schrieben die holländischen Trinkwasser-Versorger deshalb einen Brandbrief an die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke und appellierten an sie, Grenzwerte für PFAS-Einleitungen in den Rhein zu erlassen. „Unsere Trinkwasser-Quelle für fünf Millionen Menschen in den Niederlanden verdient das höchstmögliche Schutz-Niveau“, hieß es darin.
Auch viele Böden sind verseucht. Einen großen Eintragsweg stellen Klärschlämme dar, die in der Landwirtschaft als Dünger zum Einsatz kommen. „Grundsätzlich sind PFAS in geringen Konzentrationen überall in Böden nachweisbar“, so das Umweltbundesamt in seiner Veröffentlichung „PFAS – gekommen, um zu bleiben“. Im Staub, in der Luft und im Regenwasser wurden WissenschaftlerInnen ebenfalls schon fündig. Die beiden ForscherInnen Klaus Günther Steinhäuser und Ingo Valentin resümieren in dem Magazin Umwelt & Gesundheit: „Die vielfältigen Emissionen und die großräumige Verteilung der Einträge führen zu einer ubiquitären Belastung der Umwelt.“ Und damit auch zu einer Belastung der menschlichen Gesundheit. So antwortete etwa die PFAS-Geschädigte Carla Bartlett in ihrem Prozess gegen die Chemie-Firma DUPONT auf die Frage des Richters nach der Entstehung ihrer Krebs-Krankheit lapidar mit dem Satz: „Ich habe Wasser getrunken“.

Erste Restriktionen
Aber so langsam tut sich ein bisschen was. In den USA stellte die Biden-Administration im Oktober 2021 einen „Plan zur Bekämpfung der PFAS-Verschmutzung“ mit einem ganzen Maßnahmen-Katalog vor. Ende 2022 hat die US-amerikanische Umweltbehörde EPA dann zwölf PFAS-Chemikalien in Pestiziden verboten. Einige Bundesstaaten gehen noch viel weiter. Maine hat bereits einen konkreten Ausstiegsplan für alle nicht unbedingt nötigen PFAS-Anwendungen erarbeitet, der 2026 greift. Ab diesem Jahr sind die Ewigkeitschemikalien in Koch-Utensilien, Textilien, Kosmetika und Produkten für Kinder nicht mehr erlaubt. Dann kommen sukzessive immer mehr Erzeugnisse hinzu, bis 2032 alle PFAS aus Dingen des täglichen Gebrauchs verschwunden sind. Minnesota, Vermont, Connecticut und Colorado haben ähnliche Regelungen getroffen. Entsprechende Pläne haben Kalifornien, New York und andere Bundesstaaten.
Im April diesen Jahres hat die US-Regierung landesweite Trinkwasser-Richtlinien festgesetzt, die Grenzwerte für fünf gängige PFAS-Klassen vorsehen, um „100 Millionen Menschen vor PFAS zu schützen“. Zudem beschloss sie Limits für Umweltbelastungen durch die Stoffe. Damit wollen Biden & Co. Einträge in Trinkwasser-Quellen minimieren. Den Kommunen stellen sie darüber hinaus 21 Milliarden Dollar aus dem Infrastruktur-Fonds zur Verfügung, damit sie bessere Möglichkeiten haben, die Gifte aus den Wasserleitungen fernzuhalten. Auch an die PFAS, die durch Industrie-Emissionen in die Umwelt gelangen, wollen die Demokraten ran. Ihre PFAS-Roadmap dürfte nach dem Wahlsieg Donald Trumps allerdings in einer Sackgasse enden.
Die Europäische Union hat die Gruppe der PFOS verboten, weil sie unter die Stockholm-Konvention der besonders gefährlichen Substanzen fallen, die POPs (Persistant Organic Pollutans). Zudem erließ sie Restriktionen für sechs weitere PFAS-Klassen. BAYER & Co. wussten sich jedoch zu helfen. Der Beratungsfirma VALUESTREAM zufolge „kam es zu Fällen sog. ‚bedauernswerter Substitutionen‘ – dabei wurde direkt nach der Regulierung eines Stoffes ein anderer Stoff am Markt eingeführt, der über die gleichen Eigenschaften verfügt und genauso schädlich für Mensch und Natur ist“.
Darüber hinaus schrieb die EU Höchstgrenzen für PFAS-Rückstände in Lebensmitteln und Kosmetik-Artikeln vor und plant, Ewigkeitschemikalien in Verpackungen und Feuerlöschschaum zu untersagen. Im September 2024 erließ Brüssel zudem Beschränkungen für den PFAS-Stoff Unecafluorhexansäure – allerdings mit großzügigen Ausnahmeregelungen z. B. für die Verwendung in Halbleitern, Batterien oder für mit „grünem“ Wasserstoff betriebene Brennstoff-Zellen.
Die EU-Trinkwasser-Richtlinie von Ende 2020 enthält ebenfalls Bestimmungen zu PFAS. 2023 setzte sie die Ampel-Regierung in nationales Recht um. So gilt ab 2026 ein Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter für die summierten Konzentrationen von 20 PFAS und ab 2028 einer von 20 Nanogramm für vier besonders harte Fälle. Das stellt die Wasserwerke allerdings vor Probleme, denn sie sind nicht dafür gerüstet, diese Limits einzuhalten. Dazu müssen die Versorger viel Geld in Technik investieren und beispielsweise Aktivkohle-Filter installieren. Martin Weyand vom „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ besteht deshalb auf dem Verursacher-Prinzip und fordert eine Beteiligung der Industrie an den Kosten. „Es kann nicht sein, dass die Bürger für diese Aufbereitungsanlagen zahlen müssen“, so Weyand.
Aber auch eine große Lösung steht EU-weit an, eingebracht von Deutschland, Norwegen, den Niederlanden, Dänemark und Schweden: übergreifende PFAS-Restriktionen, die alle Stoff-Gruppen und Anwendungen umfassen. Nur Pestizide, Biozide und Arzneimittel sind ausgenommen, weil diese Substanzen nicht unter die REACH-Verordnung zur Regulierung von Chemikalien fallen.

BAYER & Co. auf 180
Den Unternehmen laufen Sturm gegen dieses Ansinnen. „Ein pauschales Verbot der gesamten PFAS-Stoffgruppe ohne eine differenzierte stoff- und anwendungsspezifische Bewertung ist nicht angemessen“, meint der „Verband der chemischen Industrie“. Auch der „Bundesverband der deutschen Industrie“ (BDI) sieht die „breite PFAS-Beschränkung mit Sorge“. Der „Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau“ und der „Verband der Elektro- und Digitalindustrie“ sprechen sich ebenfalls dagegen aus. In den Augen der beiden Präsidenten Karl Haeusgen und Gunter Kegel haben die Ewigkeitschemikalien zwar „in einigen Fällen“ durchaus eine gesundheitsschädigende Wirkung auf Mensch und Tier, „[a]ber die Antwort auf dieses Problem kann und darf nicht ein Generalverbot einer ganzen Stoffgruppe sein, will man das Kind nicht mit dem Bad ausschütten. Und es wäre auch nicht zielführend, ein solches Generalverbot mit zahlreichen Ausnahmen zu flankieren“, schreiben sie in der FAZ. Natürlich schließen sich BAYER und BASF da an. Ein mögliches Verbot dürfe nicht die Verwendung von PFAS in Schlüsselsektoren verhindern, so die beiden Chemie-Multis gegenüber der Tagesschau.
BAYER & Co. drohen mit Abwanderung und sehen einmal mehr das Abendland bzw. den „Wirtschaftsstandort Europa“ untergehen. Ein Bann hätte „fatale Auswirkungen auf die Industrie-Produktion in allen Branchen, auf die Arbeitsplatz-Sicherheit, die Planungssicherheit der Unternehmen, zukünftige Innovationen sowie auf fast alle Hochtechnologie-Anwendungen“, konstatiert Nora Schmidt-Kesseler, die Hauptgeschäftsführerin der Nordost-Chemieverbände.
Und dann hat die Industrie sich noch etwas ganz Schlaues ausgedacht. Weil sich die PFAS – ihrer Allgegenwart geschuldet – auch in Windrädern, Brennstoffzellen-Membranen und Lithiumionen-Batterien finden, betont sie deren Bedeutung für die Klima-Politik. Als „Schlüsselkomponenten für die Herstellung von grünem Wasserstoff, Batterien für Elektrofahrzeuge und Solarzellen, die alle zu sauberer Energie und zur Reduzierung von Emissionen beitragen“, bezeichnet der Chemie-Multi CHEMOURS die PFAS in einem Artikel, für den er sich beim Webportal Euractiv Platz erkaufte. „Die Regulierungsbehörden müssen die wesentliche Rolle der chemischen Industrie für die künftigen Innovationen anerkennen, die zur Realisierung einer neuen green economy erforderlich sind“, fordert der CHEMOURS-Manager Gerardo Familiar. „Ohne die Fluor-Chemie gibt es keinen Green Deal“, lautet das Resümee des mit dem Warnhinweis „promoted content“ versehenen Textes. Der BDI teilt Familiars Ansicht selbstverständlich. Ein Verbot hätte zur Folge, „dass wir bei zentralen technologischen Themen der europäischen Transformation zur Klimaneutralität in nicht erwünschte Zielkonflikte geraten“, warnt die Lobby-Organisation. Nette Aussichten eröffnen uns da diejenigen, die durch ihren immensen CO2-Ausstoß selbst einen gehörigen Anteil an der Erderwärmung haben: entweder giftfrei in die Klima-Katastrophe oder außen „Prima Klima“ und innen ganz viel PFAS.
Im August 2024 schrieben rund 500 Unternehmen einen Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie verlangten von der Politik, statt ganze Stoffgruppen zu verbieten oder deren Gebrauch stark einzuschränken, Einzelfall-Prüfungen auf der Basis eines risiko-basierten Ansatzes durchzuführen. Diesen spielen BAYER & Co. immer gegen den gefahren-orientieren Ansatz aus, wenn mal wieder ein Stoff wegen seines Gefährdungspotenzials in die Schlagzeilen gerät und Diskussionen über Maßnahmen beginnen. Gefährlichkeit ist nämlich eine objektive Eigenschaft einer Substanz, weshalb sie auch nach eindeutigen Schutz-Vorkehrungen wie einem Verbot verlangt. Risiko ist hingegen ein relativer Begriff. Es steht in Abhängigkeit zu anderen Faktoren wie etwa der Wirkungsschwelle – „die Dosis macht das Gift“. Darum brauchen die Hersteller für einen nach einem solchen Kriterium begutachteten Stoff keine so starken Konsequenzen zu fürchten; in der Regel tun es da Grenzwerte.
Aufs Briefeschreiben beschränkte sich die politische Landschaftspflege der Konzerne jedoch nicht. Sie bearbeiteten die Bundestagsabgeordneten auch direkt. Das deutsche Lobby-Register weist entsprechende Bemühungen von 3M, BASF, BAYER, CHEMOURS, DAIKIN CHEMICAL, DUPONT, EXXON MOBILE, GORE, HONEYWELL, MERCK und SOLVAY aus. BAYER selbst setzte sich dabei schwerpunktmäßig für PFAS im Pharma-Bereich ein. „Angesichts des geplanten EU-Verbots von PFAS fordert BAYER die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass PFAS in der Arzneimittelproduktion weiterhin erlaubt bleibt. Dies ist notwendig, um die Arzneimittelproduktion in Europa und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern“, heißt es in dem Register-Eintrag.
Aber nicht nur BAYERs Berliner Verbindungsbüro entfaltete Aktivitäten, auch der Brüsseler Ableger legte sich kräftig ins Zeug. Daneben heuerte der Agro-Riese zur Einfluss-Arbeit bei der Europäischen Union noch die PR-Agentur EUTOP – „Ihr Partner für Governmental Relations“ – an. Zusätzlichen Beistand liefern am EU-Sitz der „Bundesverband der deutschen Industrie“, der „Verband der Chemischen Industrie“ und vor allem dessen europäisches Pendant CEFIC. Die Organisation verfügt über einen Jahres-Etat von zehn Millionen Euro und ist damit der Top-Lobbyist am Platze. Das reichte dicke, um eine PFAS-Spezialeinheit zu gründen, die „FluoroProducts and PFAS for Europe“ (FPP4EU), der BAYER und 13 weiter Hersteller angehören. FPP4EU fordert nichts weniger als eine „zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelung für PFAS, die in der Industrie verwendet werden“ und mahnte die EU, bei ihrem Regulierungsvorschlag, „primäre und sekundäre finanzielle Auswirkungen“ mitzubedenken. „[D]as Streben nach einem wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und nachhaltigen Europa“ dürfe dabei nicht auf der Strecke bleiben, mahnten BAYER & Co. Dafür nahmen sie sich VertreterInnen der EU-Kommission auch gleich zwei Mal persönlich zur Brust, wie das CORPORATE EUROPE OBSERVATORY (CEO) herausfand. Und in den USA hat der Chemie-Verband „American Chemistry Council“, der auch den Leverkusener Multi zu seinen Mitgliedern zählt, eine Klage gegen die neue, Grenzwerte für PFAS vorsehende Trinkwasser-Richtlinie eingereicht.

Gefahren waren bekannt
Dabei wusste die Industrie früh um die Gefahren. Während in medizinischen Fachblättern erst Ende der 1990er Jahre erste Artikel über die Gesundheitsgefährdung durch PFAS erschienen, waren die Chemie-Multis schon Jahrzehnte früher im Bilde. Ein DUPONT-Wissenschaftler bezeichnete PFAS bereits 1970 als „hochgiftig, wenn sie inhaliert werden“. „Der Teufel, den sie kannten“ ist deshalb passenderweise die Studie überschrieben, die interne Firmen-Dokumente durchforstete. So sagte dann auch der Anwalt Robert Bilott, der die Vorlage für die Hauptfigur in dem Film „Vergiftete Wahrheit“ war: „Es waren die Dokumente aus den Unternehmen selbst, (…) die mir die Augen geöffnet haben. Und der Grund, warum wir diesen Bauern vertreten haben und warum wir bis heute solche Fälle betreuen, ist das üble Verhalten der Konzerne.“
Trotzdem wiegeln die Unternehmen ab. Der BAYER-Konzern etwa steht weiter in Treue fest zu seinem Pestizid Flufenacet, obwohl bei der Zersetzung – wie auch bei Fluopyram – der PFAS-Stoff Trifluoressigsäure (TFA) als Metabolit entsteht. „[D]ass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt“, antwortete der Global Player auf eine Anfrage der taz. Der Wirkstoff werde „in Europa seit über 25 Jahren sicher verwendet“ und überhaupt seien alle seine Produkte „sicher für Mensch und Umwelt, wenn sie entsprechend der Anwendungshinweise verwendet werden“, hält er fest. Dabei hat der Leverkusener Multi das Pestizid-Abbauprodukt bei der obligatorischen EU-Einstufung gemäß der Chemikalien-Verordnung REACH selbst als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet.
Und TFA ist nicht irgendein PFAS, sondern das PFAS. „Derzeit sind die TFA-Konzentrationen um Größenordnungen höher als die von anderen PFAS – und um Größenordnungen höher als die von anderen Pestiziden und Pestizid-Metaboliten“, konstatieren Hans Peter H. Arp und seine MitautorInnen in der Studie „The Global Threat from the irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)“.
In fast jedem Gewässer findet sich diese Ewigkeitschemikalie. Und die Initiative GLOBAL 2000 wies in zehn von 19 Mineralwässern Spuren von Trifluoressigsäure nach, was auf Grundwasser-Verunreinigungen hindeutet.
Nicht umsonst hat das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ deshalb im Oktober 2024 die Zulassung von Flufenacet widerrufen. Und zwei Monate später schlug die EU-Kommission ein Verbot vor.

Die Politik beugt sich
Im Großen aber beugt sich die Politik wieder mal vor den Konzernen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht sich lediglich für einen differenzierten Umgang mit den Ultragiften aus: „Bessere Regulierung dort, wo es für den Verbraucherschutz notwendig ist, aber keine Überregelung für die Wirtschaft, wo es Wachstum und Technologie-Entwicklung hemmt.“ Umweltministerin Steffi Lemke bezeichnet die Fülle der PFAS-Hotspots in Deutschland mit 300 stark kontaminierten Arealen zwar als „erschreckend“, plädiert aber ebenfalls bloß für Einschränkungen. „PFAS sollen überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist“, verlautet aus ihrem Ministerium. „Wir brauchen eine starke Chemiebranche, die für ihre Weiterentwicklung zu nachhaltiger Chemie Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen bekommen muss“, meint Lemke. Sie kündigt dazu sogar einen eigenen Beitrag an: „Außerdem wollen wir Anreizsysteme für kluge und innovative Alternativen schaffen, um damit neue Märkte für die chemische Industrie zu erschließen.“ Bundeskanzler Olaf Scholz nahm BAYER & Co. derweil auf ihrer Verbandstagung alle Befürchtungen. „[A]uch bei PFAS setzen wir uns für eine praktikable und ausgewogene Regulierung für Sie ein. Darauf können Sie sich auch für die Zukunft verlassen. In den Brüsseler Dschungeln ist es ja wichtig, dass man einen klaren Kompass hat“, sagte er am 12. September auf dem „Chemie & Pharma Summit 2024“.
Aber die Brüsseler Dschungel lichten sich, nicht zuletzt dank der Kettensägen made in Germany. Für PFAS ist da jetzt gut durchkommen. Am 20. November haben Deutschland, Norwegen, die Niederlande, Dänemark und Schweden Hand angelegt und ihren eigenen strengen Regulierungsvorschlag einer Revision unterzogen. Die offiziellen Eingaben von BAYER & Co. als Reaktion auf die erste Fassung bewirkten den Meinungsumschwung. „Die zusätzlichen Informationen, die im Rahmen der Konsultation 2023 vorgelegt wurden, führen auch dazu, dass geprüft wird, ob andere Beschränkungsoptionen als ein Verbot das Ziel erreichen, die PFAS-Emissionen während ihres gesamten Lebenszyklus‘ deutlich zu reduzieren“, halten die Länder in Tateinheit mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA fest. Das gelte besonders für solche Verwendungen und Sektoren, „für die Informationen vorgelegt wurden, die zeigen, dass die sozioökonomischen Auswirkungen eines Verbots unproportional hoch sind“, heißt es in der Stellungnahme. Das Arbeitsplatz-Argument hat also offensichtlich wieder einmal verfangen.
Das ganze Jahr 2025 geht nun erst einmal für die Überarbeitung des Regulierungsvorschlags drauf. Anschließend durchläuft er wieder ein Konsultationsverfahren. Erst dann irgendwann will die Chemikalien-Agentur mit einer Empfehlung für den Umgang mit den PFAS um die Ecke kommen. Und die Verantwortung für den ganzen Prozess teilen sich Industrie-Kommissar Stéphane Séjourné und Umweltkommissarin Jessika Roswall, die eine große Gemeinsamkeit haben: Beide haben sich bisher nicht groß mit Umweltfragen befasst.

Großer Widerstand
Ohne Druck von außen wird sich daher kaum etwas bewegen. Und diesen Druck gibt es. Seit der Landwirt Wilbur Tennant mit Hilfe von Robert Bilott erfolgreich gegen DUPONT vor Gericht zog, weil sein in der Nähe der Chemie-Fabrik weidendes Vieh verendete, häufen sich die juristischen Auseinandersetzungen. BASF beispielsweise sieht sich mit über 4.000 Klagen konfrontiert und musste bereits über 300 Millionen Euro für Vergleiche aufbringen. 3M zahlte schon 10,3 Milliarden Dollar und DUPONT, CHEMOURS und CORTEVA jeweils über eine Milliarde.
Auch gehen immer mehr Menschen gegen die PFAS-Belastungen auf die Straße. So fanden sich Ende Mai 2024 im französischen „Tal der Chemie“ nahe Lyon über 500 AktivistInnen zusammen, um einen Produktionsstopp zu fordern. In Belgien, den Niederlanden, den USA, Schweden, Dänemark und Italien kam es ebenfalls schon zu Protesten.
Im November 2023 schrieb die INVESTOR INITIATIVE ON HAZARDOUS CHEMICALS Briefe an die 50 größten Produzenten von PFAS und anderen gefährlichen Chemikalien, darunter die deutschen Unternehmen BASF, BAYER, COVESTRO, EVONIK und LANXESS. Darin forderte die Organisation die Multis unter anderem auf, einen detaillierten Ausstiegsplan zu entwickeln. Und Anfang Dezember 2024 appellierten zahlreiche WissenschaftlerInnen, Umweltgruppen und andere Initiativen in einem Offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, nicht vor der Industrie-Lobby einzuknicken und den vorliegenden Regulierungsvorschlag zu verwässern: „Gemeinsam mit allen unterzeichnenden Gruppen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bitten wir Sie, eine ungestörte Fortsetzung der Evaluierung des sehr weitgehenden PFAS-Beschränkungsvorschlags in unveränderter Form zu unterstützen, damit eine deutliche und zeitnahe Reduzierung der PFAS-Emissionen erreicht werden kann.“
Auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehört zu den Unterzeichnern des Schreibens, das der BUND und das Europäische Umweltbüro (EBB) initiiert haben. Zudem wird die Coordination das Thema „PFAS“ auf die Tagesordnung der nächsten BAYER-Hauptversammlung setzen. ⎜

PFAS sind überall
Outdoor-Kleidung, Imprägniermittel, Pizza-Kartons, Kosmetika wie etwa Wimperntusche, Zahnseide, Backpapier, Pestizide, Bratpfannen-Beschichtungen, Kontaktlinsen, Feuerlöschschaum, Plastik-Behältnisse, Skiwachs, Spielzeug, Bodenbeläge, Batterien für E-Autos, Möbel, Toilettenpapapier, Kältemittel für Wärmepumpen, Schuhe, Antibeschlagmittel für Brillengläser, Fotopapier, Klebeetiketten, Spezialfarben und -lacke, Elektrogeräte, Mobiltelefone, Windräder, Pharmazeutika wie Tränenersatzmittel, Kochgeschirr, medizinische Geräte wie Resektoskope, Arzneimittel-Verpackungen, Kettenfett, Brennstoffzellen, Sonnenschutzmittel, Haarschampoos

BAYERs PFAS-Pestizide
Bifenthrin, Diflufenican, Difluthrin, Flubendiamide, Fluopicolide, Fluopyram, Flufenacet, Imidacloprid, Inpyrfluxam, Isoxaflutole, Oxyfluorfen, Pyrasulfotole, Spiromesifen, Sulfentrazone, Tembotrione, Tetraniliprole, Trifloxystrobin

BAYERs PFAS-haltige Zwischenprodukte
1,3,4-Thiadiazole, 2-(methylthio)-5-(trifluoromethyl)
1,3-Cyclohexanedione, 2-[2-chloro-4-(methylsulfonyl)-3-[(2,2,2-trifluoroethoxy)methyl]benzoyl]-, ion(1-),potassium (1:1)
Benzoic acid, 2-(methylthio)-4-(trifluoromethyl)-
Benzoic acid, 2-chloro-4-(methylsulfonyl)-3-[(2,2,2-trifluoroethoxy)methyl]
Benzoyl chlorid, 2-(methylsulfonyl)-4-(trifluoromethyl)
Benzoyl chlorid, 2-chloro-4-(methylsulfonyl)-3-[(2,2,2-trifluoroethoxy)methyl]
Methanone, (5-hydroxy-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-yl)[2-(methylsulfonyl)-4-(trifluoromethyl)phenyl]-, potassium salt (1:1)

PFAS-Gesundheitsrisiken
Fettleibigkeit
Verringertes Geburtsgewicht
Schwächung des Immunsystems
Schwächung der Schilddrüsen-Funktionen
Diabetes
Leberschäden
Herz/Kreislauferkrankungen
Anstieg des Cholesterinspiegels
erhöhtes Risiko für Brust-, Nieren- und Hodenkrebs
erhöhter Blutdruck
Schädigungen des Embryos im Mutterleib
Fruchtbarkeitsstörungen

Ticker 04/24

Marius Stelzmann

mit dieser Krankheit produzieren die Neuronen im Gehirn zu wenig Dopamin. Das Fehlen dieses Neurotransmitters führt dann zu Symptomen wie Zittern, Krämpfen und Steifheit. Die Konzern-Tochter ASKBIO will nun ein Gen in das Gehirn der Kranken einführen, das eine „Regeneration von Mittelhirn-Neuronen“ anregt, und dazu als Transport-Fähren Erkältungsviren nutzen.

Der auf 18 Monate angesetzte klinische Test der Phase Ib mit elf ProbandInnen hatte aber erst einmal nur zum Ziel, die Verträglichkeit von „AB-1005“ zu prüfen, was dem Unternehmen zufolge auch gelungen ist. „Diese frühen Daten bestärken uns und zeigen, dass der Medikamenten-Kandidat bei Patienten mit milder bis mittelschwerer Parkinson-Krankheit gut verträglich ist“, so ASKBIO.

Mit was für Risiken solche Schnell-Verfahren verbunden sein können, demonstriert der Fall „Aliqopa“. Ebenfalls auf der Überholspur zur Genehmigung gekommen, zeigten sich bei dem BAYER-Pharmazeutikum mit dem Wirkstoff Copanlisib zur Therapie von PatientInnen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – einer bestimmten Form des Lymphdrüsen-Krebses – bald schon die Nebenwirkungen. Wie eine Überprüfung mehrerer Zulassungsstudien durch die FDA ergab, haben ALIQOPA und andere Arzneien, die das Enzym P13K blockieren, zwar kurzfristig positive Effekte, führen bei den Test-Personen auf lange Sicht aber zu erhöhten Sterblichkeitsraten. Die Toxizität der Mittel akkumuliert sich nämlich. Der Leverkusener Multi musste das Präparat daraufhin vom Markt nehmen.

Gentherapie für Parkinson-Subtyp

Die BAYER-Tochter ASKBIO hat in den USA mit einem klinischen Test der Phase I für eine Gen-Therapie zur Behandlung des Parkinson-Subtyps MSA-P begonnen. Bei PatientInnen mit dieser Krankheit produzieren die Neuronen im Gehirn zu wenig Dopamin. Die ForscherInnen wollen nun in das Gehirn der PatientInnen ein Protein einführen, das die Neuronen stärkt und so den Verlauf der Krankheit positiv beeinflusst.

Krebs durch CAR-T-Zell-Arzneien

Bei Therapien auf der Basis von CAR-T-Zellen werden körpereigene oder fremde Immunzellen im Genlabor mit „Chimären Antigen-Rezeptoren“ (CAR) ausgestattet, die krankheitserregenden Zellen anhand bestimmter Eiweiße auf deren Oberfläche orten und – im Idealfall – zerstören können. Manchmal nutzen die Mediziner-Innen auch die mRNA-Technologie und übertragen mit ihr nur die genetischen Informationen zum Aufbau der CAR-T-Zellen, die der Körper dann selbst herstellt.

Aber all das ist nicht ohne. Die Steuerung der CAR-T-Zellen fällt nämlich schwer. Sie greifen mitunter auch intaktes Gewebe an, da sich die Eiweiße, die ihnen als Andock-Stelle dienen, nicht nur auf den avisierten Zellen finden. Zudem ist die Reaktion des Körpers auf die Zellen schwer vorhersehbar. Nicht selten lösen diese einen lebensgefährlichen Zytokin-Sturm im Immunsystem aus, das sogenannte cytokine release syndrome (CRS).

Bei einem klinischen Test der BAYER-Gesellschaft ATARA zur Behandlung von Brustfellkrebs CAR-T-Zellen starb ein Proband. Daraufhin stoppte die Aufsichtsbehörde die Versuche – und der Leverkusener Multi stieß ATARA ab. Nun warnte auch das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) vor CAR-T-Zell-Präparaten, welche ASKBIO – eine Tochtergesellschaft des Leverkusener Multis – gerade zur Therapie von Herzerkrankungen erprobt. Die Behörde verwies auf eine Untersuchung der „Europäischen Arzneimittel-Behörde EMA“, wonach von den Mitteln eine Krebsgefahr ausgeht. Die WissenschaftlerInnen untersuchten das Gewebe von Tumor-PatientInnen und fanden dort Spuren der CAR-Konstrukte. „Dies deutet darauf hin, dass das CAR-T-Zell-Arzneimittel an der Krankheitsentwicklung beteiligt war“, resümiert das BfArM.

Kooperation mit NextRNA

Das US-amerikanische Start-Up NextRNA forscht an Molekülen, die bestimmte tumor-treibende-Ribonukleinsäuren (RNAs) ausschalten. Der BAYER-Konzern setzt auf diese Technologie und hat mit dem Unternehmen eine Kooperation vereinbart. Im Falle einer erfolgreichen Therapie-Entwicklung winken NextRNA bis zu 547 Millionen Dollar.

Ghana gibt Gentech-Bohne frei

Die ghanaische Nationale Biosicherheitsbehörde NBA hat eine Gentech-Bohne für den Anbau zugelassen. Dabei handelt es sich um eine Augenbohne, die das staatliche „Savannah Agricultural Reseach Institute“ mit einem Bt-Toxin des Leverkusener Multis bestückt hatte, um die Pflanzen gegen den Bohnen-Zünsler zu wappnen. Zuvor hatte schon Nigeria ein solches Gen-Konstrukt genehmigt.

Das Projekt geht auf eine in den 2010er Jahren begonnene Kooperation von BAYERs jetziger Tochter-Gesellschaft MONSANTO mit US-amerikanischen und britischen Entwicklungshilfe-Agenturen sowie der Rockefeller-Stiftung zurück. Wegen der ökologischen und ökonomischen Folgen stieß es von Anfang an auf Kritik. Organisationen wie das Afrikanische Zentrum für Biodiversität (ACB) sahen darin einen möglichen Türöffner für die Laborfrüchte der Agro-Riesen und warnten vor neuen Abhängigkeiten der afrikanischen FarmerInnen durch jährlich zu erneuernde Lizenz-Verträge. Zudem machten sie auf die Gefahr von Auskreuzungen aufmerksam.

In Ghana fochten Initiativen die Entscheidung der NBA an. Aber der ghanaische Gerichtshof lehnte die Klage Ende Mai 2024 ab.

Ghana erlaubt Gentech-Importe

Im April 2024 hat die ghanaische Nationale Biosicherheitsbehörde NBA Einfuhr-Genehmigungen für 14 gentechnisch veränderte Mais- und Soja-Sorten erteilt. Dreizehn davon sind made by BAYER. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Mais-Arten MON810, MON87411, MON87427, MON87460, MON88017, MON89034 und NK603 sowie die Soja-Arten 40-3-2, MON87701, MON877775, MON87708, MON87751 und 89788. Die Entscheidung stieß auf massive Kritik. Die „Peasant Farmers Association of Ghana“ (PFAG) warf der NBA vor, damit lediglich „die Agenda der multinationalen Saatgut-Unternehmen“ umzusetzen. ACTION-AID GHANA kritisierte die Import-Freigabe derweil, weil davon „erhebliche Risiken für die Ernährungssicherheit, die biologische Vielfalt und das Wohlergehen gefährdeter Gemeinschaften“ ausgingen. Und LandwirtInnen, die herkömmliches Soja anbauen, fürchten geschäftsschädigende Verunreinigungen ihrer Pflanzen durch die Laborfrüchte.

WASSER, BODEN & LUFT

BAYERs Klima-Plan

Der BAYER-Konzern will die AktionärInnen auf der nächsten Hauptversammlung über seinen „Transition and Transformation Plan“ zur Senkung klima-schädlicher Emissionen abstimmen lassen (siehe auch PROPAGANDA & MEDIEN).

Der Transitionsteil befasst sich nicht nur mit dem Treibhausgas-Ausstoß, der bei der Produktion der selbst erzeugten und der zugekauften Energie entsteht, sondern auch mit demjenigen, der entlang der vor- oder nachgelagerten Lieferketten anfällt.  In diesen Bereichen strebt der Leverkusener Multi eine Absenkung von 90 Prozent bis zum Jahr 2050 an, wobei 2019 als Reverenz-Jahr dient. Warum 2019? Ganz einfach: Weil die Zahlen da besonders hoch waren und ein Herunterkommen von dieser Basis aus leichter fällt.

Größere Anstrengungen will der Agro-Riese nur bei der extern bezogenen Energie unternehmen und hier verstärkt auf Erneuerbare setzen. Bei der selbst produzierten Energie hingegen sieht er kaum CO2-Reduktionsmöglichkeiten. Und bei den Lieferketten gibt sich die Aktien-Gesellschaft ganz bescheiden: Um gerade einmal 12,3 Prozent bis 2029 möchte sie hier den Ausstoß von CO2 & Co. verringern. „Wettbewerb und einen Mangel an globaler Abstimmung“ nennt BAYER als Grund für das nur wenig ehrgeizige Ziel.

Stattdessen heißt die Devise: CO2-Kompensation statt -Reduktion. Das Unternehmen beabsichtigt den Schaden, den es dem Klima zufügt, an anderer Stelle wieder auszugleichen und investiert in Waldschutz- und Wiederaufforstungsvorhaben. Deren Ertrag für seine Klima-Bilanz beziffert der Global Player für 2023 auf 600.000 Tonnen CO2. An der Belastbarkeit dieser Zahl bestehen allerdings erhebliche Zweifel. Der Agro-Riese hat für einen Teil seiner Kompensationsgeschäfte nämlich Zertifikate der Firma VERRA erworben, die nach Recherchen von Die Zeit und anderen Medien gar nicht von wirklichen Kohlendioxid-Einsparungen gedeckt, sondern „[e]in Haufen Schrott“ waren.

Trotz allem fühlt sich der Global Player noch bemüßigt, darüber nachzudenken, „wie wir den Klimawandel über unsere Grenzen hinaus abschwächen können“ und beschreibt dies zusammen mit seinen angeblichen Beiträgen zur Klima-Anpassung im „Transformation Plan“. In diesem bringt er dann Glyphosat, das de facto wegen seiner extrem energie-intensiven Produktion ein veritabler Klima-Killer ist, einmal mehr als Klima-Retter ins Spiel, weil es LandwirtInnen das minimal Kohlendioxid freisetzende Pflügen erspart. Und da der Klima-Wandel auch Auswirkungen auf die Gesundheit hat, sieht der Konzern sich mit seiner Pharma-Abteilung irgendwie am richtigen Platze. Nur ein einziges Mal auf diesen 16 Seiten wird er konkreter und kann ein Produkt präsentieren, das tatsächlich positive Auswirkungen auf das Klima hat: einen Direktsaat-Reis, bei dessen Anbau nicht mehr so viel Methan in die Atmosphäre gerät.

Alles in allem also ein „Transition and Transformation Plan“, dem BLACKROCK & Co. getrost zustimmen können.

Ein bisschen Emissionshandel

„Ein wirtschaftliches Instrument, mit dem man Umweltziele erreichen will“ – so beschrieb die FAZ einmal den 2005 EU-weit eingeführten Handel mit Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten. Nach dessen Bestimmungen dürfen die Multis nur bis zu einer bestimmten Obergrenze Kohlendioxid ausstoßen, für darüber hinausgehende Kontingente müssen sie Verschmutzungsrechte hinzukaufen. Das sollte sie dazu animieren, sauberere Modelle der Energie-Versorgung zu etablieren.

Die Lenkungswirkung hält sich dank des Extrem-Lobbyismus von BAYER & Co. aber arg in Grenzen. So erhielten die Konzerne jahrelang viel zu viele Zertifikate umsonst zugeteilt. Überdies fallen nur Kraft- und Heizwerke unter die Regelung, Fertigungsstätten bleiben von ihr indessen verschont.

Darum brauchte der Leverkusener Agro-Riese im Geschäftsjahr 2023 nur mit fünf seiner Anlagen, deren Kohlendioxid-Ausstoß sich auf rund 265.000 Tonnen belief, Emissionshandel zu betreiben. In Deutschland waren es das Kraftwerk in Bergkamen mit rund 27.108 Tonnen (2022: 30.814), die Energie-Zentrale Berlin mit 36.585 Tonnen (2022: 41.677) und das Wuppertaler Heizhaus mit 12.583 Tonnen (2022: 15.748). Insgesamt kam der Global Player im letzten Jahr jedoch auf 3 Millionen Tonnen CO2.

BAYERs Ökostrom-Deal

„Der Vertrag mit den Wuppertaler Stadtwerken ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Verringerung unseres CO2-Fußabdrucks“, so freute sich BAYERs Kommunikationschef Matthias Berninger im April diesen Jahres über den neuen Vertrag mit den Wuppertaler Stadtwerken (WSW). Und tatsächlich: Künftig werden die Standorte Darmstadt, Weimar, Bitterfeld, Bergkamen, Berlin und Wuppertal nur noch erneuerbaren Strom beziehen. Die im Vertrag zugesicherten 120 GWh Wind- und Solarstrom sind da ein zentraler Schritt, das Ziel des Leverkusener Multis zu erreichen, bis 2030 zu 100 Prozent auf Erneuerbare umgestellt zu haben. Immerhin entsprechen die 120 GWh ungefähr der Menge an Strom, mit der ein Jahr lang 30.000 Haushalte versorgt werden könnten. Hier ist allerdings anzumerken, dass sich die 100 Prozent nur auf den eingekauften Strom beziehen. Beim selbst produzierten Strom verfolgt der Agro-Riese nicht so ehrgeizige Ambitionen. Dort fielen 2023 dann auch 63 Prozent der insgesamt emittierten drei Millionen Tonnen Kohlendioxid an, was dem energie-bedingten Jahresausstoß von ca. 375.000 deutschen BürgerInnen entspricht.

Aber nicht nur deshalb steht BAYERs Klimapolitik in der Kritik: Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wirft dem Konzern unter anderem vor, die extrem klima-schädliche Glyphosat-Produktion am Standort Soda Springs nur sehr zögerlich zu modernisieren. Auch stößt sich die CBG an der Strategie des Unternehmens, den Schaden, den es dem Klima zufügt, an anderer Stelle wieder auszugleichen und in Waldschutz- und Wiederaufforstungsvorhaben mit zweifelhaftem Nutzen zu investieren.

BAYER 04 vs. Wasserschutz #1

Der Trainingscampus von BAYER 04 Leverkusen muss dem Ausbau der Autobahn A1 weichen. Bereits seit Längerem sucht der Club deshalb einen neuen Standort. Ein Gelände in Langenfeld schied dabei eigentlich schon aus, weil es in einem 22 Hektar großen Wasserschutzgebiet liegt. Aber jetzt kommt das Areal auf Wiedervorlage – als frischgebackener deutscher Fußballmeister hat die Werkself gegenüber der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde nämlich einen besseren Stand.

Der Langenfelder Bürgermeister Frank Schneider ist von den Plänen alles andere als begeistert. „Die gesamte Anlage – immerhin 13 Fußball-Plätze plus Internat plus sämtliche Anlagen, die zur Sache dazugehören, Parkplätze und Parkhäuser – alles steht direkt neben unseren Brunnen und fließt sofort unseren Brunnen zu“, so der Christdemokrat. Rudolf Gärtner vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim hat vor allem wegen der Risiken und Nebenwirkungen der Rasenpflege mit Dünger und Pestiziden Befürchtungen: „Das ist ein ehemaliges Rheinbett, hier sind Sande und Kiese unter der Oberfläche, und in diesen Sanden und Kiesen fließt eben Grundwasser sehr schnell. Insofern sind Schadstoffe, die von oben nach unten durchsickern, auch sehr schnell im Grundwasser drin.“ Der zusätzliche Wasserverbrauch durch ein Trainingsgelände an dieser Stelle macht ihm ebenfalls Sorgen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte gegenüber dem WDR, dass hinsichtlich einer Genehmigung immer noch Bedenken bestehen. Erforderlich wäre der Behörde zufolge ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand, um die wasserrechtlichen Fragen zu klären, den Regionalplan sowie die landesplanerischen Vorgaben zu ändern. Sie kündigte eine Entscheidung in der Sache bis Ende August 2024 an, lud alle Beteiligten dann aber erst einmal zu einem Gespräch ein.

Neben VertreterInnen von BAYER Leverkusen, dem Langenfelder Bürgermeister Frank Schneider und seinem Kollegen Daniel Zimmermann aus Monheim nahmen Stefan Figge als Leiter des Verbandswasserwerks Langenfeld/Monheim, der Mettmanner Landrat Thomas Hendele, der Leiter der Oberen Wasserbehörde sowie EmissärInnen der Staatskanzlei und des Landeswirtschaftsministeriums an dem Treffen teil.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem wasserrechtliche Fragen, mögliche Grundwasser-Verunreinigungen durch die Düngung des Trainingsareals und die Auswirkungen seines Wasserbedarfs auf die Trinkwasser-Versorgung Langenfelds. Im Anschluss verkündete eine Sprecherin der Bezirksregierung der Rheinischen Post zufolge, der zuständige Kreis Mettmann werde in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung prüfen, ob BAYER 04 die für den Bau des Campus erforderliche Befreiung von der Satzung des Wasserschutz-Gebietes erteilt werden könnte.

Das Nachleben der Weltkriegsmunition

Allein in den Teilen von Nord- und Ostsee, die zum deutschen Hoheitsgebiet gehören, liegen auf dem Meeresgrund rund 1,6 Millionen Tonnen Munition aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg; nicht wenig davon made by BAYER. Die Bundesregierung hat ein Pilot-Projekt zum Aufspüren und zur Bergung der Minen, Bomben und Kampfstoffe initiiert (siehe unten), und das federführende Bundesumweltministerium verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Gefährlichkeit des maritimen Waffenlagers: „Neuere Forschung hat gezeigt, dass sich von den Sprengstoffen herrührende, teils krebserregende und das Erbgut schädigende Substanzen in Meeres-Lebewesen wie Muscheln und Fischen anreichern können. Das gefährdet aktuell vor allem die Meeres-Umwelt. Jedoch könnten auf diesem Weg Schadstoffe aus Sprengstoff-Verbindungen zukünftig auch in die menschliche Nahrungskette gelangen.“

Pilot-Projekt zur Munitionsbergung

Seit Juli 2024 laufen die Vorarbeiten zum Aufspüren und zur Bergung von Weltkriegsmunition aus dem Meer. In der Ostsee startete ein Pilot-Projekt zur Erprobung bestimmter Techniken. Später im Jahr beginnt dann der Aufbau einer schwimmenden Industrie-Anlage zur Entsorgung der tickenden Zeitbomben.

Die Bundesregierung spricht von einem wichtigen Schritt, der jedoch noch „keine größere mengenmäßige Entlastung“ bringe. In der Test-Phase ist lediglich die Räumung von 50 Tonnen vorgesehen. Insgesamt lagern aber allein in den deutschen Hoheitsbereichen von Nord- und Ostsee 1,6 Millionen Tonnen Munition, davon 300.000 Tonnen chemische Kampfstoffe.

Das alles hervorzuholen und unschädlich zu machen, erfordert weit mehr Mittel als die im Rahmen des „Sofortprogramms Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ bereitgestellten 100 Millionen Euro. „Die Anschluss-Finanzierung dieser Aufgabe, mit der sich noch unsere Enkel beschäftigen werden, ist nun die nächste Aufgabe für die Politik“, sagte der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) beim Start des Bergungsunternehmens. „Der BAYER-Konzern muss sich an dieser Aufgabe beteiligen, denn er hat die Waffenarsenale der Militärs in beiden Weltkriegen mit Minen, Kampfstoffen und Bomben gefüllt“, forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) deshalb in einer Presseerklärung.

UNFÄLLE & KATASTROPHEN

Rheinalarm wg. BAYER-Pestizid

Am 24. August 2024 gelangten vom Klärwerk Leverkusen-Bürrig aus 180 Kilogramm des Pestizid-Bestandteils 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan in den Rhein. Die Bezirksregierung Düsseldorf löste sofort Rheinalarm aus. Noch am 4. September maß das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) an verschiedenen Stellen wie Düsseldorf-Flehe und Duisburg-Homberg deutlich erhöhte Werte für die Komponente des BAYER-Ackergiftes Indaziflam.

Die Substanz wirkt akut toxisch und kann Haut- und Augenschäden verursachen. Für Wasserlebewesen stellt sie eine unmittelbare Bedrohung dar.

Dem LANUV zufolge gehört 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan zur Wassergefährdungsklasse 2, was „deutlich wassergefährdend“ bedeutet. „Das ist vor allem für trinkwasser-gewinnende Betriebe im weiteren Verlauf des Rheins, vor allem in den Niederlanden, von Bedeutung“, so LANUV-Pressesprecherin Birgit Kaiser de Garcia gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Der Klärwerksbetreiber Currenta stieß bei einer Routine-Kontrolle auf den massiven Pestizid-Eintrag in den Fluss. Eine Erklärung dafür konnte er nicht vorbringen.

„Es ist ein Unding, dass die Currenta die Pestizid-Einleitungen nur zufällig entdeckte. Ein Klärwerk sollte technisch so ausgestattet sein, dass es die Abwasser-Ströme misst und bei Unregelmäßigkeiten sofort Alarm schlägt“, kritisierte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) in ihrer Presseerklärung. Zudem hatte die Substanz nach Ansicht der Coordination überhaupt nichts in Leverkusen zu suchen. BAYER produziert Indaziflam nämlich im Chem„park“ Dormagen, wo es ein eigenes Klärwerk gibt. Die Currenta aber schiebt die Fabrikationsrückstände aus ökonomischen Gründen zwischen Dormagen und Leverkusen hin und her, um die Kapazitäten möglichst optimal zu nutzen. Das Unternehmen drückt das freilich ein bisschen anders aus und spricht von einem „wechselseitigen Entsorgungsverbund“.

STANDORTE & PRODUKTION

Haushaltssperre in Leverkusen

Leverkusen hat im August 2024 eine Haushaltssperre verhängt. Die Kommune finanziert nur noch das, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Alles Übrige, beispielsweise Ausgaben für Kultur, Sport oder Karneval, kommt auf den Prüfstand. Als Grund gibt die Stadt geringere Gewerbesteuer-Einnahmen von BAYER, COVESTRO und anderen Chemie-Betriebe an. Sie musste an BAYER & Co. sogar Steuern, die die Firmen als Vorauszahlungen geleistet hatten, wieder zurückzahlen. In der entsprechenden Pressemitteilung hieß es: „Aus Sicht der Stadtspitze sind die geringer ausgefallenen Gewerbesteuer-Einnahmen im Wesentlichen auf die Belastungen für die chemische Industrie zurückzuführen.“

Und tatsächlich darbt diese. So rechnet BAYER für 2024 bloß noch mit einem Gewinn von schlappen zehn Milliarden Euro, und die COVESTRO sogar nur mit einem von 1 bis 1,4 Milliarden Euro – das reicht natürlich hinten und vorne nicht. Um den Konzernen zu besseren Zahlen zu verhelfen, will Oberbürgermeister Uwe Richrath (SPD) nun versuchen, „für die chemische Industrie eine stabile Steuer-Basis zu schaffen“. Dafür betätigt er sich als Oberlobbyist und verlangt Subventionen: „Die energie-intensive chemische Industrie, besonders in unserer Stadt, muss eine Möglichkeit haben, adäquat auf die derzeit weltweiten Krisen zu reagieren. Bereits seit einem Jahr fordere ich wiederholt die Einführung eines Brückenstrompreises.“

2019 hatte Leverkusen die Unternehmen mit einer Gewerbesteuer-Senkung auf 8,75 Prozent beglückt, um im Unterbietungswettbewerb mit Monheim gleichzuziehen, aber offensichtlich zeigten die Firmen sich nicht erkenntlich. Trotzdem steht eine Erhöhung der Abgabe nicht zur Debatte. Als „Standortvorteil“ bezeichnete die SPD-Fraktion den gegenwärtigen Gewerbesteuer-Hebesatz. Bereits im Jahr 2014 sah sich die Stadt wegen BAYER & Co. zu einer Haushaltssperre gezwungen. Und damals wie heute äußerte sie die Absicht, sich weniger abhängig von der Chemie-Industrie zu machen.

BAYER verkauft Erholungshaus

An vielen seiner Standorte unterhielt der BAYER-Konzern einst nicht nur Produktionsstätten, sondern auch eine soziale Infrastruktur mit Schwimmbädern, Kaufhäusern, Bibliotheken, Breitensport-Vereinen, Werkskindergärten und Werkswohnungen. Diese Sozialpolitik sollte eine „BAYER-Familie“ begründen, die Beschäftigten an den Global Player binden und so davon abhalten, auf dumme, klassenkämpferische Gedanken zu kommen.

Doch von dieser Strategie hat der Global Player sich schon lange abgewendet. Die Einrichtungen schloss er peu-à-peu, und auch seine Immobilien stieß er nach und nach ab. Im Jahr 2002 trennte die Aktien-Gesellschaft sich von ihren 9.600 Werkswohnungen, 2023 veräußerte sie die BeamtInnen-Kolonie. Und jetzt will der Leverkusener Multi an seinem Stammsitz das Erholungshaus, die Bürgerhalle und zwei Parkanlagen abstoßen. Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers hat er der Stadt das ganze Paket zum Kauf angeboten.

Kein Wasserstoff-Cluster in Bergkamen

Der BAYER-Konzern gab im Januar 2024 Pläne für eine Kooperation mit E.ON und IQONY bekannt, die sich zum Ziel gesetzt hatte, seinen Industrie-„Park“ in Bergkamen klima-schonend mit grünem Wasserstoff als Energie-Träger zu versorgen. Die Partner wollten diesen jedoch nicht selbst produzieren, sondern – in Ammoniak gebunden – importieren. Vor Ort sollte dann eine Anlage den Wasserstoff wieder aus dem Ammoniak lösen („cracken“) und den einzelnen Werken zuführen.

Im Juni 2024 bliesen die drei Unternehmen das Vorhaben allerdings wieder ab. „Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die bislang identifizierten Wasserstoff-Bedarfe nicht ausreichen, um das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich darstellen zu können. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nach wie vor eine Reihe von regulatorischen Entscheidungen aussteht, von denen spürbare Auswirkungen sowohl auf die künftige Preisbildung als auch auf die Wasserstoff-Nachfrage zu erwarten sind“, erklärte das Trio.

Ohnehin wäre ein solches Cluster fragwürdig gewesen, weil es beabsichtigte, den Wasserstoff aus anderen Ländern vornehmlich des globalen Südens zu beziehen, wo dessen Herstellung zu Umweltbelastungen führt. „Wir sprechen über Mega-Projekte, die enorme Mengen an Wasser verbrauchen und riesige Flächen beanspruchen“, sagt etwa Andreas Stamm vom „German Institute of Development and Sustainability“.

VIVIDION baut an

Die BAYER-Tochter VIVIDION sucht mit Hilfe neuer Technologien Proteine, die eine Rolle bei der Entstehung von Krankheiten spielen und deshalb als Ansatzpunkte für Therapien in Frage kommen. „Unsere firmen-eigene Chemoproteomik-Plattform überwindet die wesentlichsten Einschränkungen konventioneller Screening-Verfahren und ermöglicht uns, bisher unbekannte oder verborgene funktionelle Taschen auf der Oberfläche von Proteinen zu entdecken und niedermolekulare Wirkstoffe zu identifizieren, die sich selektiv an diese Targets binden“, so VIVIDION-Chef Jeff Hatfield. Dafür erweitert die im Jahr 2021 vom Leverkusener Multi aufgekaufte Firma am Standort San Diego nun ihre Kapazitäten und errichtet ein neues Zentrum für Forschung und Entwicklung.

Mehr Arzneien aus Mexiko

Der BAYER-Konzern baut seine Pharma-Fertigungsstätten in Mexiko aus. Rund 200 Millionen Euro will der Leverkusener Multi an seinen beiden Standorten Orizaba und Lerma investieren. Orizaba ist ein Glied der Verhütungsmittel-Wertschöpfungskette. Aus Kostengründen stellt der Global Player dort die Grundstoffe für YASMIN & Co. her und verarbeitet sie anschließend in Bergkamen weiter. In Lerma produziert er hauptsächlich ASPIRIN und ALKA SELTZER.

ÖKONOMIE & PROFIT

BAYER Nr. 16

In der Aufstellung der größten Unternehmen Deutschlands belegt BAYER mit einem Umsatz von 47,6 Milliarden Euro Platz 16 (2022: 18). Europa-weit kommt der Konzern damit auf Rang 58 (2022: 62). Für eine Platzierung in der Top 100 der Welt reichten die Geschäftszahlen allerdings nicht.

RECHT & UNBILLIG

Tran To Nga vs. BAYER & Co.

Im August 2024 hat ein Pariser Berufungsgericht in dem Verfahren gegen die BAYER-Tochter MONSANTO und dreizehn weitere Produzenten von Agent Orange zuungunsten der franco-vietnamesischen Geschädigten Tran To Nga entschieden. Es sprach die Konzerne von einer Mitverantwortung für die Gesundheitsstörungen frei, die die heute 82-jährige Frau durch das zur Chemie-Waffe umfunktionierte Herbizid erlitten hatte.

Die RichterInnen billigten den Firmen einen Immunitätsstatus zu, weil sie im Auftrag eines souveränen Landes – der USA – handelten. Der „Cour d’Appel“ bestätigte damit das Urteil des Gerichts von Evry und folgte wie dieses der Argumentation der VerteidigerInnen der Unternehmen. Dabei hatten die Rechtsanwälte von Tran To Nga zahlreiche Beweise für ein schuldhaftes Verhalten der Multis vorgelegt. Bertrand Repolt und William Bourdon präsentierten mehrere Dutzend interne Dokumente, die belegen, dass die Chemie-Betriebe keine reinen Befehlsempfänger waren. „Der Herstellungsprozess lag exklusiv in der Hand der Unternehmen. Sie hatten einen Spielraum, um das Produkt weniger gefährlich zu machen. Sie taten dies nicht, im Namen einer kommerziellen Logik“, konstatierte Repolt.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) kritisierte das Votum scharf. „MONSANTO hat nicht lediglich ‚im Auftrag‘ gehandelt. Der Agro-Riese spielte eine aktive Rolle. So stand er beispielsweise mit dem Pentagon bereits seit 1950 im regen Austausch über die Kriegsverwendungsfähigkeit der Basis-Chemikalie von Agent Orange“, hieß es in der Presseerklärung der CBG.

Tran To Nga ließ sich durch den RichterInnen-Spruch nicht entmutigen und kündigte an, nun vor das französische Verfassungsgericht ziehen.

Australien: Glyphosat-Klage abgewiesen

Die weitaus meisten Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ fallen in den Vereinigten Staaten an, weil die US-amerikanische Gesetzgebung VerbraucherInnenschutz ernst nimmt. Außerhalb der USA landeten bisher nur rund 40 Fälle vor dem Kadi. Zudem muss der BAYER-Konzern dort nicht so oft harte Strafen hinnehmen.

So wies ein australisches Gericht Ende Juli 2024 die Sammelklage von mehr als 800 Glyphosat-Geschädigten ab, die das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vermarktete Herbizid für ihre Krebserkrankung verantwortlich gemacht hatten. Der zuständige Richter Michael Lee erachtete die vorgebrachten Belege für Glyphosat als Verursacher des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine Krebs-Form, die das Lymph-Gewebe befällt – als nicht ausreichend. „Es ist in diesem Verfahren bei Abwägung der Wahrscheinlichkeiten nicht bewiesen, dass die Verwendung von ROUNDUP-Produkten oder die Exposition gegenüber ROUNDUP-Produkten während des relevanten Zeitraums das Risiko einer Person, an NHL zu erkranken, erhöht“, erklärte er.

Der Vertreter der KlägerInnen will nun erst einmal die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob er in Berufung geht. Der BAYER-Konzern zeigte sich indessen erwartungsgemäß hocherfreut über das Votum. „Die Entscheidung des Gerichts steht im Einklang mit den weltweiten behördlichen und wissenschaftlichen Bewertungen, einschließlich der australischen Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel, die belegen, dass Glyphosat (ROUNDUP) sicher und nicht krebserregend ist“, konstatierte der Leverkusener Multi.

Mexiko: Glyphosat-Bann bleibt

Im Jahr 2020 beschloss die mexikanische Regierung unter Staatspräsident Andrés Manuel López Obrador, Glyphosat ab 2024 aus dem Verkehr zu ziehen. 2021 erweiterte sie den Bann auf Gen-Mais. BAYER ging dagegen juristisch vor und konnte zunächst auch Erfolge erringen. So erklärte ein Gericht das Gesetz für verfassungswidrig.

Unterstützung erhielt der Global Player auch durch die USA. Die Biden-Administration wandte sich gegen das Verbot von gentechnisch manipuliertem Mais, weil die USA Mexiko massenhaft mit der Laborfrucht beliefern. Die US-Regierung warf Obrador & Co. vor, mit dem Dekret gegen Bestimmungen des Handelsvertrags USMCA verstoßen zu haben und leitete entsprechende Schritte im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus ein.

Im Juli 2024 jedoch zog der Leverkusener Multi seine Klage zurück. Der die Regierungen beratende „Nationale Rat für Geisteswissenschaften, Wissenschaften und Technologien“ Conahcyt sprach daraufhin von einem „Sieg für das Leben, die Gesundheit und die Ernährungssouveränität“.

Sozialpartner BAYER

CBG Redaktion

Kapital & Arbeit

Die Tarifrunde in der Chemie

IG BCE setzt in den Tarif-Verhandlungen zu Lasten der Beschäftigten auf „Sozialpartnerschaft“.

Von Max Meurer

„Wir honorieren Einsatz für Sozialpartnerschaft“, so gönnerisch tönt es von Seiten des „Bundesarbeitgeberverbands Chemie“. Und auch die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) gibt sich gut gelaunt, spricht von einem „wegweisenden Abschluss“ der Tarifrunde. Die Zeichen stehen auf Friede, Freude, Eierkuchen. Aber warum eigentlich?

6,85 Prozent mehr Entgelt und einen freien Tag mehr (nur für Mitglieder der IG BCE) wurden Ende Juni 2024 herausgehandelt.  Damit bewegt sich der Tarif-Abschluss rechnerisch zwar immer noch deutlich unter einem Inflationsausgleich, die Zeit vor der Pandemie zugrunde gelegt, musste aber auch nicht hart erkämpft werden.

Dabei fing alles so schön an: Immerhin hatte die IG BCE zu Beginn der Tarifrunde endlich das Stillhalteabkommen mit den Chemiemultis, das unter anderem den Einsatz von Mitteln des Arbeitskampfes wie Warnstreiks extrem streng limitierte – so krass wie in keiner anderen Branche –, aufgekündigt und gab sich kämpferisch. Trotzdem kam es noch innerhalb des Friedenspflicht-Zeitraums zu einer Einigung, die immerhin 585.000 Beschäftigte betrifft. Und dafür bedankt sich Michael Vassiliadis, der Chef der IG BCE, dann auch noch. Wörtlich sagte er: „Damit senden die Arbeitgeber ein klares Zeichen der Wertschätzung an diejenigen Beschäftigten, die mit ihrem gewerkschaftlichen Engagement Tarifverträge erst möglich machen.“ Bei so viel Eintracht wird fast vergessen, dass beispielsweise BAYER gerade ein massives Arbeitsplatzvernichtungsprogramm umsetzt. Darüber hinaus wird gekonnt ignoriert, dass die „Arbeitgeber“ – also just die, die aus der Arbeit der ArbeiterInnen Kapital schlagen – diejenigen sind, die von der Talfahrt der Reallöhne profitieren.

Seit 50 Jahren hat die IG BCE nicht mehr gestreikt (mit einer Ausnahme bei einer kleinen Chemiefirma in Hamburg), und die Kapitalseite der Chemieindustrie honorierte das so lange finanziell, bis die bloße Möglichkeit des Streiks vielen in der IG BCE-Führung scheinbar absurd vorkommen musste. Daraus erklärt sich auch die aktuelle Situation in der Chemieindustrie, daraus erklären sich Äußerungen von Seiten der Gewerkschaftsführung zum Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltenen freien Tag wie „Das nutzt nicht nur Kaufkraft und Binnenkonjunktur, mit der attraktiven Regelung exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder beweisen IG BCE und BAVC einmal mehr ihre tarifpolitische Innovationskraft.“ Das ist keine Innovationskraft, das ist die Spaltung der Belegschaft der Chemie-Industrie. Für uns ist derweil klar: Die gewerkschaftlich organisierten KollegInnen bei BAYER kämpfen nicht nur für sich, sie kämpfen auch für all jene, die die Machenschaften des BAYER-Konzerns wie der anderen Chemie-Multis kritisch beobachten – und sie sind diejenigen, die potenziell den größten Druck auf die Multis ausüben können.

Wenn von der Gewerkschaftsführung keine kämpferische Haltung BAYER & Co. gegenüber aufkommt, dann müssen sich konzern-kritische und andere Bewegungen mit den ArbeiterInnen vor Ort vernetzen. Denn nur mit der gewerkschaftlichen Organisation im Betrieb kommt zur Öffentlichkeitsarbeit der ökonomische Hebel, um Druck auf die Multis auszuüben. ⎜

Ein Booster für BAYER & Co.

CBG Redaktion

Politik & Einfluss

Politik pampert Pharma-Produzenten

Millionen-Subventionen für Forschungseinrichtungen, bessere Bedingungen für Pharma-Studien, Zugriff auf die Daten von PatientInnen und Medikamenten-Preise als geheime Kommando-Sache – die Ampel-Koalition umsorgt BAYER und andere Pillen-Riesen zurzeit wie keinen anderen Industrie-Zweig.

Von Jan Pehrke

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung wusste genau zu sagen, wie „Das neue deutsche Pharma-Wunder“ begann. „Es fing nach Informationen der F.A.S. damit an, dass ein Dutzend Konzern-Chefs aus aller Welt ihre Aufwartung im Bundeskanzleramt machten, um für ihre Sache zu werben – und zu sagen, was sie in Deutschland nerve, die langen Genehmigungsdauern für klinische Studien etwa und die Einschränkungen bei der Nutzung medizinischer Daten“, hieß es in der Ausgabe vom 21. Juli 2024. Dann ging es in kleineren Runden mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck weiter. „Man sprach über Medikamente und geostrategische Sicherheit, über Innovation und Wertschöpfung, über den Zusammenhang von Arzneimittel-Erstattung und Standort-Attraktivität“, protokollierte die F.A.S.

Und bald schon wurden aus den Worten Taten. Erleichternd kam dabei das Jahresgutachten des Sachverständigen-Rates für Wirtschaft hinzu. Die „Wirtschaftsweisen“ schrieben der Branche in ihrer Bewertung einzelner Industrie-Zweige nämlich das größte ökonomische Potenzial zu. „Das spielte für unsere Überlegungen natürlich eine Rolle“, so Staatssekretär Jörg Kukies, seit vielen Jahren die graue Eminenz der deutschen Wirtschaftspolitik.

Diese „Überlegungen“ mündeten dann in die „Pharma-Strategie“, an der BAYER & Co. kräftig mitgeschraubt haben. Sie wurde „unter Einbeziehung der pharmazeutischen Industrie erarbeitet“, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf Nachfrage der Linken-Abgeordneten Katrin Vogler zugab.

Das Medizinforschungsgesetz

Das Herzstück der Strategie stellt das Medizinforschungsgesetz dar. Mit diesem verfolgt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Absicht, den hiesigen Pharma-Standort so zu stärken, dass er „in einigen Jahren an die Vereinigten Staaten anschließen kann“ und Deutschland „ein Gigant in der Medizin-Forschung“ wird. „Mit BAYER hat er deshalb eine Gesetzesinitiative abgesprochen“, meldete der Kölner Stadtanzeiger. Der Gesundheitsminister erklärte gegenüber der Zeitung freimütig, bei der Arbeit am Projekt im engen Austausch mit Stefan Oelrich, dem Pharma-Vorstand des Leverkusener Multis, gestanden zu haben. Der hatte nämlich im Januar 2023 lamentiert: „Die europäischen Regierungen versuchen, Anreize für Forschungsinvestitionen zu schaffen, aber auf der kommerziellen Seite machen sie uns das Leben schwer“. Die Konsequenz für BAYER: „Wir verlagern unseren kommerziellen Fußabdruck und die Ressourcen für unseren kommerziellen Fußabdruck deutlich weg von Europa.“ Im Mai 2023 gab der Pillen-Riese dann bekannt, seine Forschungsausgaben in den USA verdoppeln und eine Milliarde Dollar investieren zu wollen.

Um das Fernweh der Pillen-Riesen zu lindern, sieht das Paragrafen-Werk nun unter anderem vor, BAYER & Co. die Durchführung klinischer Studien zu erleichtern. Lauterbach plant, die Genehmigungsdauer für Medikamenten-Tests auf fünf Tage zu verkürzen. „Bürokratie-Abbau“ lautet die bei solchen Gelegenheiten gern in Anschlag gebrachte Devise. Dabei ist Zentralisierung das Mittel der Wahl. Der SPD-Politiker beabsichtigt, eine Bundesethikkommission zur Begutachtung der klinischen Prüfungen zu schaffen und diese beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) anzusiedeln. Die Ethikkommissionen von Universitätskliniken, Ärztekammern und Landesbehörden spielen dann keine Rolle mehr. Beim Datenschutz stehen ähnliche „Verschlankungen“ an. Zudem soll es künftig nicht nur Uni-Kliniken, sondern auch ganz normalen Krankenhäusern erlaubt sein, Arznei-Erprobungen im Auftrag der Konzerne durchzuführen.

Darüber hinaus möchte die Ampelkoalition die Preise, die die Pillen-Produzenten mit den Krankenkassen für ihre neuen Medikamente aushandeln, künftig unter Verschluss halten. Zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlichen Preisen liegen nämlich kleine Welten bzw. Rabatte. Und über die Höhe dieser Abschläge herrscht jetzt Stillschweigen. „Der Hintergrund dafür ist, dass die öffentlich bekannten, stark rabattierten deutschen Preise bisher als Reverenz für andere Länder dienten. Das beschnitt aus Sicht der Hersteller ihre Verhandlungsspielräume in anderen Staaten, weshalb sie auf Vertraulichkeit drangen“, erläuterte die FAZ. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens gab es hier jedoch Einschränkungen. Die Geheimhaltungsklausel darf ein pharmazeutischer Unternehmer jetzt nur noch für sich in Anspruch nehmen, wenn er „eine Arzneimittel-Forschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittel-Forschung in Deutschland nachweisen kann“.

Damit nicht genug, reißt das Medizinforschungsgesetz die Leitplanken ein, die das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) von 2011 für die Preise von neuen Pharmazeutika mit gar keinem oder nur geringen Zusatznutzen aufgestellt hatte. Bisher mussten diese sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientieren. Jetzt vergrößert sich der Verhandlungsspielraum, „um die Erhebung versorgungsnaher Daten zu unterstützen und die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen“, wie der Gesetzgeber festhält. Abermals gilt das jedoch nur für diejenigen Unternehmen, die hierzulande in nennenswerter Weise forschen, entwickeln und testen.

Der BAYER-Konzern hatte eine solche Regelung für pharmazeutische Nullnummern lange gefordert. Was der Gesetzgeber als nur „geringen Zusatznutzen“ bezeichnet, ist für Pharma-Chef Stefan Oelrich eine „Schrittinnovation“. So ein Kleinklein wäre in der Branche überdies der Regelfall, konstatiert er mit Verweis auf Diabetes und psychische Erkrankungen, „da ein mindestens beträchtlicher Zusatznutzen hier so gut wie nie erreicht werden kann“.

In solchen Fällen mit Leitplanken in den Zahlungsverkehr einzugreifen, hat dem Pillen-Manager zufolge beträchtliche Nebenwirkungen. „Anreize für die Entwicklung verbesserter Therapie-Ansätze und für weitere Behandlungsoptionen werden vermindert und die Markt-Einführung dieser Schritt-Innovationen in Deutschland gefährdet. Was jetzt verlagert und in anderen Ländern investiert wird, das wird nicht mehr zurückkommen. Das kann nicht der Wunsch der Politik im Sinne einer stabilen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sein“, bekundete er.

Viel Kritik

Lauterbach hörte die Signale. Und das Handelsblatt zeigte sich begeistert. „Lauterbach-Pläne könnten Wirtschaft Milliarden-Einnahmen bescheren“, frohlockte die Zeitung. Ansonsten stieß das Programm zur Pflege der Pharma-Landschaft jedoch auf massive Kritik. Der „Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen“ etwa wandte sich scharf gegen das Vorhaben, eine Obere Ethikkommission einzurichten. „Bestrebungen, das System der dezen-tralen Ethikkommissionen in Deutschland abzuschaffen und stattdessen eine Bundesethikkommission beim ‚Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte‘ (BfArM) zu schaffen, sind politisch, rechtlich und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen“, hieß es in einer Erklärung. Konkret sah der Arbeitskreis die Unabhängigkeit des neuen Gremiums gefährdet, wenn es an das BfArM angegliedert ist.

Besonders große Empörung rief das Ansinnen hervor, die wahren Preise für neue Medikamente nunmehr zu verschweigen. „Das würde zu noch mehr Intransparenz bei der Preisbildung und zur Anhebung des ohnehin hohen Preis-Niveaus führen und die Arzneimittel-Preise in Deutschland weiter hochschaukeln“, warnt der stellvertretende AOK-Vorsitzende Jens Martin Hoyer. Seiner Ansicht nach „ist die Wirtschaftsförderung für den Pharma-Standort Deutschland keine Aufgabe der Beitrag zahlenden Versicherten“. Mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro rechnet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, unter anderem weil die ÄrztInnen nicht mehr wissen, wie teuer die von ihnen verschriebenen Pillen die BeitragszahlerInnen kommen.

Ein gesteigertes Interesse an dieser Regelung hat das US-Unternehmen ELI LILLY, das mit einem zur Abnehm-Arznei umgewidmeten Diabetes-Präparat derzeit Milliarden-Profite einfährt. Dem Pharma-Riesen ist aktuell nämlich sehr daran gelegen, über den wirklichen Preis des vor der Markteinführung stehenden Antidiabetikums MOUNJARO den Mantel des Schweigens zu hüllen, um bei der Preisgestaltung für dessen Lifestyle-Zwilling – die Schlankheitsspritze ZEPBOUND – genug Luft nach oben zu haben. Deshalb besteht der dringende Tatverdacht, dass der entsprechende Passus des Gesetzes bei der Ansiedlung einer Pillen-Produktion von ELI LILLY in Alzey eine Rolle als „weicher Standort-Faktor“ gespielt hat. Die Linken-Abgeordnete Katrin Vogler stellte in der Sache eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung und erbat Auskunft darüber, ob es einen Austausch mit dem Management von ELI LILLY gab und ob dabei die Geheimpreise auf der Tagesordnung gestanden hätten. Die Ampelkoalition listete in einer Tabelle fein säuberlich sechs Gespräche auf und vermerkte drei Mal knapp „Themen der Frage wurden angesprochen“.

In der Bundestagsdebatte zum Medizinforschungsgesetz wollte Gesundheitsminister Lauterbach aber nichts von einem „Lex Lilly“ wissen. „Das hat nichts mit dem Unternehmen ELLI LILLY zu tun“, beteuerte der Sozialdemokrat. Als Oppositionspolitiker hatte er Geheimpreise noch als „unerträgliche Bevormundung der Ärzte“ bezeichnet und strikt abgelehnt.  Stattdessen plädierte Lauterbach damals für Transparenz. Nun aber sagt er plötzlich, „Transparenz zugunsten aller anderen und wir zahlen – das kann nicht richtig sein“. Und in der Antwort der Bundesregierung auf die Vogler-Anfrage heißt es gleichlautend, die Bestimmung hebe lediglich einen Wettbewerbsnachteil auf.

Aber die Wunscherfüllungsmaschine spukte noch mehr Gesetze aus. Mit dem Paragrafen-Werk „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ machte die Ampelkoalition die elektronische Patienten-Akte (ePA) obligatorisch (zu den Risiken und Nebenwirkungen siehe auch S. 12 ff.). Wer jetzt aus Datenschutz-Gründen keine zentrale Speicherung seiner Kranken-Akte auf einem kleinen Kärtchen möchte, muss sich jetzt proaktiv dagegen aussprechen und die „Opt-out“-Möglichkeit nutzen, ansonsten kommt die ePA automatisch ins Haus – und nicht nur ins eigene. Mit dem Gesetz „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ erlauben Scholz & Co. nämlich auch Big Pharma einen Einblick, um die Daten zu Forschungszwecken zu nutzen.

Des Weiteren im Programm: Das „Gesetz zur Stärkung der Herz-Gesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)“. Dieses strebt an, „die Früherkennung und die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern“ und hat dazu auch schon die passenden Mittel parat: Statine. Wann immer die Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen einen erhöhten Cholesterinspiegel feststellen, gibt es zur Vorbeugung BAYERs SIMVASTATIN oder andere Präparate dieser Medikamenten-Gruppe. Die Fachwelt schüttelt den Kopf über den Lauterbach-Vorstoß. Das industrie-unabhängige arzneimittel-telegramm sieht gar schon „das Ende der Ära der evidenz-basierten Medizin“ eingeläutet, weil es keine fundierten Nachweise zum Langzeit-Nutzen von SIMVASTATIN & Co. bei Kindern gibt.

Millionen-Subventionen

Noch dazu fließen kräftig Subventionen in Projekte von BAYER & Co. So bezuschusst der Staat das vom Leverkusener Multi gemeinsam mit der Charité in Berlin geplante Zell- und Gentherapie-Zentrum mit 44 Millionen Euro. Begleitend dazu hat die Ampelkoalition eine „Nationale Strategie für gen- und zellbasierte Therapien“ an den Start gebracht. Diese beabsichtigt, „ein lösungsorientiertes Konzept für den GCT (gen- und zellbasierte Therapien)-Standort Deutschland zu entwickeln, das den Transfer neuer Erkenntnisse aus der Forschung in die direkte Krankenversorgung verbessert“, verlautet aus dem „Bundesministerium für Bildung und Forschung“ (BMBF). „Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland in diesem Feld gestärkt werden“, so das BMBF.

Und neben BAYER und ELI LILLY bauen auch noch BIONTECH, VETTER, ROCHE, SANOFI, DAIICHI und MERCK. Auf rund sieben Milliarden Euro belaufen sich die „Pharmawunder“-Investitionen. Und die Branche zeigt sich erkenntlich. „Heute ist einfach mal der Tag, ‚Danke‘ zu sagen“, mit diesen Worten begrüßte Markus Steilemann, der Vorsitzende des „Verbandes der Chemischen Industrie“, Bundeskanzler Olaf Scholz im September auf dem „Chemie & Pharma Summit 2024“.

Der Rest der Bevölkerung hat weniger Grund zur Dankbarkeit. Die Politik pumpt Unsummen in Unternehmen wie BAYER, die mit Zell- und Gentherapien hochspezialisierte Behandlungsformen für Krankheiten entwickeln, die kaum jemand hat, weil hier das Geld lockt, oder hofiert auf Kosten der BeitagszahlerInnen Hersteller von Schwachsinnsmedikamenten wie Abnehm-Spritzen.

Dabei ist hierzulande die medizinische Grundversorgung gefährdet. Rund 500 Arznei-Lieferengpässe meldet das BfArM. Zudem stehen zahlreiche Krankenhäuser vor der Pleite, und es herrscht ein eklatanter Mangel an ÄrztInnen und Pflege-Personal. Nicht umsonst hat im September 2024 ein Bündnis aus MedizinerInnen, ApothekerInnen, TherapeutInnen und PflegerInnen Bundeskanzler Olaf Scholz zu einem nationalen Gesundheitsgipfel im Kanzleramt aufgefordert. „Die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Gesundheitsversorgung geht immer weiter auseinander, warnt Christine Vogler vom „Deutschen Pflegerat“ und Ärzte-Präsident Klaus Reinhardt mahnt, „dass das Vertrauen der Menschen in unsere demokratische Grundordnung auch durch das Vertrauen in ein verlässliches Gesundheitssystem wesentlich beeinflusst wird“. ⎜

BAYERs Daten-Schatz

Marius Stelzmann

Bits & Bytes

Zugriff auf die elektronische PatientInnen-Akte

Jubel in den Chefetagen der Pharma-Industrie und im Gesundheitsministerium – Trübsal bei DatenschützerInnen und KonzernkritikerInnen: Anfang 2025 kommt die elektronische PatientInnen-Akte, und die Konzerne können darin nach Herzenslust blättern. Wer das nicht will, muss ausdrücklich widersprechen.

Von Max Meurer

Im September 2024 setzten die ersten Krankenkassen ihre Mitglieder über die Einführung der elektronischen Patienten-Akte (ePA) Mitte Januar nächsten Jahres in Kenntnis. „Sie ist ein digitales Angebot und bietet Ihnen viele Vorteile. Mit der ePA haben Sie immer alle wichtigen gespeicherten Informationen zu Ihrer Gesundheit griffbereit dabei – ob beim Besuch einer Arzt-Praxis oder bei einem plötzlichen Klinik-Aufenthalt“, schrieb etwa die DAK. Über die Nachteile verlor sie kein Wort. So haben zum Beispiel die Pillen-Riesen Akten-Einblick. „Wir haben den größten Datenschatz der Welt für die Forschung von Pharma-Unternehmen geöffnet. Das ist etwas, was alle anderen Länder jetzt neidisch betrachten“, lobte sich Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem „Pharma & Chemie Summit“ des „Verbandes der Chemischen Industrie“ selbst.

Der BAYER-Konzern wollte diesen Tresor schon lange knacken. „In Krankenhäusern und Arzt-Praxen entstehen täglich enorme Daten-Mengen, die für die medizinische Forschung von unschätzbarem Wert sind“, lechzte er und bezeichnete diese Informationen als „Rohstoff“. Bereits 2018 schreibt dazu Kathrin Langguth von BAYER Pharmaceuticals: „Durch die Kombination von Daten aus klinischen Studien, Krankheitsregistern, elektronischen Gesundheitsakten und mobilen Gesundheits-Apps werden Forscher Zugang zu einer Fülle von Erkenntnissen haben, die zu einem besseren Verständnis von Erkrankungen beitragen.“

Auch bei Gesundheitsminister Karl Lauterbach schlägt im Vorwort der Erklär-Broschüre des Gesundheitsministeriums der alte Gesundheitsökonom durch. Ihm zufolge hilft seine Digitalisierungsstrategie „uns als Gesellschaft, die mehrwertstiftende Nutzung von Gesundheits- und Pflegedaten sowie Anforderungen an Datenschutz beziehungsweise -sicherheit in eine angemessene Balance zu bringen.“ Um Forschung geht es also bei der elektronischen Patientenakte schon, aber halt vor allem um die „mehrwertstiftende Nutzung von Gesundheits- und Pflegedaten“. Dabei hatte der DGB bereits vor vier Jahren mit Bezug auf die Digitalisierungsvorhaben gefordert, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen.“

EU-weiter Datenschatz

Dies wurde gekonnt ignoriert. Nach mehreren Jahren Diskussion tritt nun ab Januar 2025 die elektronische Patientenakte auf den Plan. Darüber hinaus geht es um die Schaffung eines „europäischen Datenraums“. Der Prozess der Datenkonzentration soll also nicht auf nationalstaatliche Rahmen beschränkt bleiben. Während bisher ohne analoge PatientInnen-Daten wenig ging, stehen nun Änderungen an. BefürworterInnen sehen in der neuen Regelung die Möglichkeit der besseren Koordination von Gesundheitsinformationen zum Nutzen der PatientInnen und sprechen von einer „freiwillige(n) Datenspende zu gemeinwohl-orientierten Zwecken“. DatenschützerInnen indes kritisieren die sehr laxen Bestimmungen zum Datenschutz. Doch einmal von vorne: Worum geht es eigentlich?

Sekundärnutzung für wen?

Im Dezember 2023 verabschiedete der Bundestag mit der Zustimmung von SPD, Grünen und FDP zwei neue Gesetze mit den eingängigen Namen: „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ und „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, die „Krankenkassen stellen ihren Versicherten (…) ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung“. Das klingt nobel, doch de facto wird die ePA verpflichtend. Es ist zwar möglich, innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellung Widerspruch einzulegen, doch wer diese Frist versäumt, dessen Daten werden nicht nur digital gespeichert, nein, auch die Sekundärnutzung der Daten „für Zwecke des öffentlichen Interesses, Politikgestaltungs- und Forschungszwecke sowie statistische Zwecke“ (EU-Rat) ist geplant. Ab dem 15. Juli 2025 dürfen BAYER & Co. hier zugreifen, ein Widerspruch ist auch erst ab diesem Datum möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde für die ePA ganz einfach durch ein neues Paragrafen-Werk passend gemacht: das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das wiederum die Verstöße gegen bestehende Datenschutz-Regeln einfach legalisieren sollte.

Die undurchsichtige Widerspruchsregelung ebenso wie die zahlreichen Bedenken in Bezug auf die Verwendung der Daten ruft DatenschützerInnen auf den Plan. So merkt der im Sommer 2024 aus dem EU-Parlament ausgeschiedene Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer an, dass „nur eine Minderheit der Patienten einen europaweiten Zugriff auf ihre Daten wünsche.“. Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club kritisiert: „Herr Lauterbach vernachlässigt den Datenschutz.“ Und auch Carmela Troncoso von der „Ecole Polytechnique Lausanne“, wo sie den Bereich „Security and Privacy Engineering Laboratory“ leitet, merkt an: „Das Problem fängt an, wenn wir diese Daten mit anderen Zwecken verbinden.“ Der Leverkusener Multi hat damit natürlich kein Problem. Was DatenschützerInnen aufschreckt, heißt für ihn einfach „den Datenschutz an die innovativen Möglichkeiten anpassen“.

Doch weshalb wird überhaupt diese Sekundärnutzung gefordert? Ganz einfach: Für die Pharmaindustrie ergibt sich daraus die Gelegenheit, Millionen von PatientInnen-Daten aus dem gesamten EU-Raum auszuwerten und für ihre Forschung zu nutzen. Der EU-Rat findet das gut und sieht darin, ebenso wie die Bundesregierung, die Möglichkeit, die Forschung näher an den PatientInnen auszurichten. Was sie jedoch verschweigen, ist dies: Pharmakonzerne wie BAYER und Co. sind keine Wohltätigkeitsanstaltungen, sondern profit-orientierte Unternehmen, woraus logisch folgt, dass sie kein Interesse daran haben, zum Wohle der PatientInnen zu forschen. Das ist maximal eine Nebenwirkung, doch die Forschungsschwerpunkte orientieren sich in allererster Linie daran, womit am meisten Geld zu machen ist. Die Verwertung der Gesundheitsdaten hilft dabei insofern, als dass eine Menge von Daten, die vorher nur mit spezifischen Studien erfragbar waren, was teuer ist und von der Pharmaindustrie bezahlt werden musste, nun ganz einfach frei Haus zu den Laboratorien der Pharmamultis kommt. Das bedeutet geradeheraus: Mit den bestehenden Regelungen sorgt das neue Gesetz vor allem dafür, dass Großkonzerne von persönlichen Daten der PatientInnen profitieren können, während selbige kaum Möglichkeiten haben, sich aus diesem Netz auszuklinken. So kritisierte der DGB in seinem Positionspapier vom Mai 2020 zum Thema, es sei kein „ausreichende[r] Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“ in den Plänen zur Gesundheitsdigitalisierung angelegt. Um derartige Kritik zu beschwichtigen, hat der Bundestag am 15.12.23 in seiner Sitzung nochmal „nachgebessert“. Das sieht dann wie folgt aus: Die bisherigen Deckelungen für die Anwendung von Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen sollen zwar entfallen, aber dafür übernimmt der Digitalbeirat bei der „Gematik“ (Gesellschaft für Telematikanwendungen) die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Datenschutz-Regelungen eingehalten werden. Das tröstet nur wenig, da das Gesundheitsministerium nur 51 Prozent der Gematik-Anteile hält. Der Rest verteilt sich auf verschiedene Interessensgruppen, zu denen eben auch der „Bundesverband der Deutschen Industrie“ (BDI), die Krankenkassen, der „Deutsche Apothekerverband“ und viele andere gehören. Auch hier spielen also privatwirtschaftliche Interessen eine nicht zu unterschätzende Rolle, was die Frage aufwirft, wie der Vorrang von Datenschutz und PatientInnen-Wohl wirklich garantiert werden soll. Darüber hinaus kritisieren „dieDatenschützer Rhein-Main“, dass die Verantwortlichkeiten innerhalb der Gematik unübersichtlich bleiben, weil letztlich keine/r für alles geradestehen wollte. Als Behelfslösung musste dann die in § 307 (5) SGB V festgelegte „Auffangverantwortlichkeit“ dienen. Diese widerspricht den DatenschützerInnen zufolge aber dem Europa-Recht und erfüllt darüber hinaus ihren Zweck nicht: „Eine ‚lückenlose Verantwortlichkeit‘ kann durch eine Auffangverantwortlichkeit gerade nicht erreicht werden.“ 

Wir können festhalten: Noch mehr Intransparenz für PatientInnen, noch mehr Schlupflöcher für DatenschutzdekonstruiererInnen.

Innovationsvorsprung?

BefürworterInnen der neuen Gesetze stellen demgegenüber vor allem die angebliche Notwendigkeit in den Mittelpunkt, jetzt in Sachen „Innovation und Digitalisierung“ aufzuholen, ehe man als Bundesrepublik von allen anderen Staaten abgehängt werde. So erklärte Karl Lauterbach: „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten. Deshalb machen wir einen Neustart – erschließen die elektronische Patientenakte für alle, machen das elektronische Rezept alltagstauglich und erleichtern die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten.“ Und die berüchtigte US-Beraterfirma McKinsey sieht in der ePA ein Einspar-Potenzial von sieben Milliarden Euro, da Doppeluntersuchungen und Ähnliches wegfielen.

Der Rechtsanwältin Silvia Woskowski und der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel (seines Zeichens ehemaliger Vorsitzender des Gesundheitsausschusses) war das nicht genug. Die beiden machten den Vorschlag, den Krankenkassen den Verkauf von PatientInnen-Daten zur Stabilisierung ihrer Finanz-Lage zu erlauben. Aber einstweilen konnten die beiden damit noch nicht durchdringen.

Deine Daten bei HackerInnen?

Doch selbst wenn mensch die Profit-Interessen hinter dem neuen Gesetz mal rechts liegen lässt, offenbaren sich doch noch einige weitere, sehr grundsätzliche Probleme: Die Digitalisierung der Daten eröffnet auch neue Angriffsflächen für HackerInnen und andere Gestalten, die möglicherweise Zugriff auf Leidensgeschichten, die sexuelle Orientierung, medizinische Nacktbilder und so weiter erhalten und damit PatientInnen erpressen können. Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen sieht dennoch in der Neuerung einen Fortschritt, spricht von „Empowerment“ durch die neuen Gesetzgrundlagen für Datenschutz und Patientenrechte, von „Datensolidarität“ und einem Ende der Fragmentierung der PatientInnen-Daten. Dem entgegnet Troncoso: „Menschen sind gewissermaßen einzigartig (…), die Kombination unserer Attribute macht uns identifizierbar.“

Und trotz all dieser Punkte soll der Patient-Innen-Aktenraum der EU kommen, ist die Nutzung von Abermillionen von PatientInnen-Daten nunmehr gesetzlich legitimiert, und für die Betroffenen besteht aufgrund der extrem nebulösen Datenschutzregelungen kaum eine Möglichkeit zu durchblicken, was da eigentlich genau mit ihren Daten angestellt wird. Und während DatenschützerInnen, KonzernkritikerInnen und PatientInnenvertreterInnen im strömenden Regen stehengelassen werden, dürfen sich BAYER und Co. freuen, denn Daten sind bares Geld wert – und um bares Geld geht es der Pharmaindustrie unterm Strich immer. ⎜

BAYERs Lobbyliste

Marius Stelzmann

Politik & Einfluss

Umfangreiche Landschaftspflege

Über drei Millionen Euro gab BAYER 2023 allein für die Pflege der politischen Landschaft in Deutschland aus.

Von Max Meurer

Der Eintrag des BAYER-Konzerns im deutschen Lobbyregister wurde am 28.06. zuletzt aktualisiert. Grund genug, einmal ein bisschen genauer hinzuschauen, was der Chemieriese zwecks politischer Einflussnahme alles so treibt.

Zunächst fällt auf: Unter den 25 offiziell gelisteten „betraute[n] Personen, die Interessensvertretung unmittelbar ausüben“, also als LobbybotschafterInnen für BAYER durch die Bundesrepublik ziehen, sind vier Personen dabei, die schon für Mitglieder des Bundestages gearbeitet haben. Dabei ist unter anderen Constantin Marquardt, der Pressesprecher des „Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz“ von Mecklenburg-Vorpommern war und dann das Bundestagsbüro von Wilhelm Priesmeier, dem damaligen agrarpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, leitete. Britta Jacob von den Grünen, die aktuell einen Sitz im Bundestag anstrebt, war bis 2022 stellvertretende Büroleiterin von Anna Lührmann, der Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt.

Interessant liest sich neben den Biografien der LobbyistInnen selbst auch die Liste der Mitgliedschaften der BAYER AG bei Lobbygruppen und anderen Organisationen. Neben dem „Verband der Chemischen Industrie“ und dem „Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V.“ gehören zu dieser Gruppe auch der CDU-Wirtschaftsrat, das SPD-Wirtschaftsforum und der Thinktank Atlantik-Brücke, der sich unter der Leitung des Sozialdemokraten Sigmar Gabriel um die Durchsetzung US-amerikanischer Interessen in der Bundesrepublik und die Zusammenarbeit zwischen deutschem- und US-Imperialismus kümmert.

Zu den sechs konkreten Gesetzesvorhaben, für oder gegen die BAYER sich ins Zeug gelegt hat, zählen eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die der Chemiekonzern unter Verweis auf eine angebliche Gefährdung der Forschung ablehnt, die „Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung“, bei der sich BAYER für Glyphosat stark machte, oder die Unterstützung der „Strategie Fachkräftegewinnung“, mit der ein Maßnahmenpaket zugunsten der deutschen Industrie vorangetrieben wird, um den angeblichen „Fachkräftemangel“ zu bekämpfen.

Besonders auffällig ist auch der Einsatz von LobbyistInnen für das Pharma-Parket der EU, das „neue Anreizmodelle für Antibiotika-Forschung schaffen“, Zulassungsverfahren „entbürokratisieren“ und die „Hoheit des Herstellers über Produktinformationen“ festschreiben“ soll. Ebenfalls interessant gestaltet sich BAYERs Streiten für die weitere Nutzung von PFAS-Chemikalien in der Arzneimittelverpackungsproduktion angesichts des geplanten EU-Verbots dieser gesundheitsschädlichen Substanzen.

Diese Vorhaben hat sich der Chemie-Konzern so einiges kosten lassen: So gab die BAYER AG allein in Deutschland für ihre „Interessensvertretung“ im letzten Jahr rund 2,6 Millionen Euro aus. Dazu kommen nochmal 350.000 Euro der Tochter-Gesellschaft Bayer Vital und rund 100.000 Euro von BAYER CROPSCIENCE. Aus der öffentlichen Hand bekam der Leverkusener Multi dafür aber auch einiges zurück.  Der Lobbybericht ist hier zwar recht ungenau, doch selbst wenn mensch die Förderzahl niedrig ansetzt, flossen mindestens 590.000 Euro aus staatlichen Kassen an den Global Player. ⎜

BAYER streicht 5.500 Jobs

CBG Redaktion

Kapital & Arbeit

Halbjahresbilanz: Arbeitsplatzvernichtung über Plan

Anfang August 2024 legte der BAYER-Konzern seine Halbjahres-Bilanz vor. Stolz präsentierte er dabei den Erfolg seines Rationalisierungsprogramms: Die Vernichtung von rund 5.500 Arbeitsplätzen binnen eines Jahres. Die neue-sten Geschäftszahlen konnten die AktionärInnen allerdings weniger erfreuen.

Von Jan Pehrke

„[W]ir kommen schneller voran, als ich erwartet habe“, sagte BAYER-Chef Bill Anderson am 6. August 2024 bei der Präsentation der Halbjahresbilanz zum Stand der Dinge in Sachen „Arbeitsplatzvernichtung“. Das von ihm eingeführte und in Wortnebel à la „Bürokratie beseitigen“, „Strukturen verschlanken“ und „Entscheidungsprozesse beschleunigen“ gehüllte Organisationsmodell „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) erwies sich als ein knallhartes Rationalisierungsprogramm. Ca. 5.500 Stellen fielen dem DSO seit August 2023 zum Opfer. Das Einspar-Potenzial beziffert der Konzern auf zwei Milliarden Euro ab 2026.

Kurz vor dem Termin zur Vorstellung der Halbjahresbilanz hatte der Leverkusener Multi die Zügel noch einmal angezogen. Er kündigte eine Reihe von Maßnahmen an, um „einen schnellen Austritt aus dem Unternehmen zu incentivieren“. So streicht der Global Player Beschäftigten, die auf die Abfindungsangebote nicht eingehen und ihren Platz nicht schnell genug räumen, die Boni. Darüber hinaus droht er mit Arbeitszeitverkürzungen inklusive Entgeltkürzungen. „Beschäftigte, deren Stelle entfallen ist, konzentrieren sich fortan ganz auf die Suche nach einer adäquaten neuen Beschäftigung außerhalb von BAYER beziehungsweise die dafür nötige Weiterqualifizierung. Da sie in dieser Phase keinen aktiven Beitrag für den Unternehmenserfolg leisten, sind sie von etwaigen Bonus-Zahlungen ausgenommen“, erklärte ein Sprecher des Agro-Riesen. Und nach dem 6. August machte die Aktiengesellschaft unverdrossen weiter. Sie baute in Basel, wo die Sparte „Consumer Health“ ihren Sitz hat, 150 der insgesamt 1.000 Arbeitsplätze ab. Dementsprechend geht innerhalb der Belegschaft die Angst um. „Im Konzern ist die Verunsicherung groß, Einladungen aus der Personalabteilung sind gefürchtet“, berichtete die Rheinische Post.

Gewinn: -16,5 Prozent

Mit den Zahlen zum Geschäftsverlauf konnte BAYER dagegen bei den Aktionär-Innen nicht punkten. Trotz eines schwach verbesserten Umsatzes brach der Gewinn drastisch ein. Gegenüber dem 2. Quartal 2023 sank dieser – vor Sondereinflüssen – um 16,5 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro. Der Konzern macht dafür wenig erhellend „einen nachteiligen Produkt-Mix“ sowie negative Währungseffekte vor allem im Pharma-Bereich und höhere Rückstellungen für ManagerInnen-Boni verantwortlich.

Im Arznei-Segment stieg der Umsatz zwar um 4,5 Prozent auf 4,6 Milliarden Euro, dennoch schrumpfte der Gewinn um 4,1 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro. Mehreinnahmen bei dem Krebs-Therapeutikum NUBEQA, dem Nieren-Präparat KERENDIA, dem Augen-Medikament EYLEA, dem Langzeit-Kontrazeptivum MIRENA, ASPIRIN CARDIO und den Röntgenkontrastmitteln standen Mindereinnahmen beim Topseller – dem Gerinnungshemmer XARELTO – gegenüber. Da dessen Patente ablaufen, steigt die Konkurrenz durch Nachahmer-Produkte. Dem „generischen Wettbewerbsdruck“ ausgesetzt, spülte XARELTO rund 100 Millionen Euro weniger in die Kassen.

Mehr Umsatz, weniger Gewinn – so stellte sich die Situation auch in der Sparte mit den frei verkäuflichen Medikamenten dar. Ein Plus von 5,3 Prozent stand einem Minus von 6,3 Prozent gegenüber. Als Gründe führte der Konzern neben Sondereinflüssen im Jahr 2023 durch Verkäufe kleinerer Marken Kostensteigerungen und negative Währungseffekte sowie höhere PR-Investitionen zur Markt-Einführung des Magenmittels IBEROGAST in den USA an. Als profit-steigernde Maßnahme bei „Consumer Health“ kündigte Anderson die Zusammenlegung der beiden Abteilungen „Forschung & Entwicklung“ und „Marketing“ an. Die WissenschaftlerInnen sind also künftig noch mehr dazu angehalten, bei ihren Experimenten nach Mitteln zu suchen, die viel Profit versprechen.

Im Agrar-Geschäft ging ein geringfügig gestiegener Umsatz (+1,1 Prozent) sogar mit einem Gewinn-Rückgang von 27,7 Prozent einher, was der Multi mit einem „nachteiligen Produkt-Mix“ erklärte. Glyphosat gereichte hier allerdings nicht zum Nachteil. Das umstrittene Herbizid verkaufte sich nämlich ausgesprochen gut. Von 486 Millionen Euro im 2. Halbjahr 2023 erhöhte sich der Umsatz auf 685 Millionen Euro im 2. Halbjahr 2024.

 Früher hatte sich BAYER stets massiv dagegen gesträubt, solche Zahlen preiszugeben. Über die Gründe für den Bewusstseinswandel lässt sich nur spekulieren. Vielleicht will der Konzern auf diese Art die Bedeutung des allerlei juristischen Anfeindungen ausgesetzten Pestizids hervorheben und so eine System-Relevanz reklamieren. Bei einem Vortrag im „Executives‘ Club of Chicago“ hatte Bill Anderson das wie folgt versucht: „Wenn Glyphosat aus dem landwirtschaftlichen System entfernt würde, dürften die Lebensmittel-Kosten für eine durchschnittliche vierköpfige Familie in den USA nach Schätzungen um mehr als 40 Prozent steigen.“ Sogar die Welternährung sei ohne Glyphosat in Gefahr, so der BAYER-Chef.

Bei den anderen Anti-Unkrautmitteln lief es dagegen deutlich schlechter. „Umsatz-Rückgänge in allen Regionen“, beklagt der Konzern. Weniger Absatz verzeichnete er auch bei den Fungiziden. Nur die Insektizide legten zu. Ein gemischtes Bild ergab sich bei den Gen-Pflanzen. Während die Soja-Gewächse für einen Zuwachs sorgten, nahm der Global Player mit seinem Labor-Mais weniger ein. „Es ist kein Geheimnis, dass der Agrar-Markt eine Herausforderung darstellt. Das haben wir auch zu spüren bekommen“, resümierte Anderson. Und auf bessere Aussichten für die Cropscience-Sparte konnte er auch nicht verweisen: „Für das zweite Halbjahr gehen wir davon aus, dass das starke Wachstum im Kerngeschäft durch deutliche Mengen-Rückgänge bei Glyphosat gedämpft wird.“

Die Rechtskomplexe

Fester Bestandteil einer jeden Bilanzpressekonferenz von BAYER sind nunmehr bereits seit Jahren die „Rechtskomplexe“ – aus gegebenem Anlass: Die kurz nach der MONSANTO-Übernahme beginnende Serie von Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ mit ihren millionen-schweren Urteilen zu Lasten des Konzerns hat die Aktie des Unternehmens zu einem bis heute anhaltenden Tiefflug ansetzen lassen. Die teuren Rechtsstreitigkeiten haben dann auch zum Arbeitsplatzvernichtungsprogramm des Konzerns geführt – schon das zweite seit 2018.

Auch die Schulden rühren größtenteils vom Großeinkauf her. Diese verringerten sich binnen der letzten drei Monate etwas auf nunmehr 36,8 Milliarden Euro. „Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit“ gibt der Quartalsbericht als Grund dafür an. Die fast komplette Streichung der Dividende hatte das Geld dafür in die Kassen gespült. Wegen der rechtlichen Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat erwarten BLACKROCK & Co. stets Stellungnahmen des Vorstands zum juristischen Stand der Dinge. Anderson versuchte am 6. August zu beruhigen, indem er sowohl bei Glyphosat als auch bei der Ewigkeitschemikalie PCB auf jüngste Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Global Players verwies.

Der Berg der Klagen schrumpfte dadurch jedoch nicht. Den US-amerikanischen Gerichten liegen immer noch rund 60.000 vor. Um „diesen Rechtskomplex im Sinne unseres Unternehmens und unserer Kunden abzuschließen“, konzentriert sich BAYER im Moment offensichtlich ganz auf die Lancierung neuer Pestizid-Gesetze in den USA und den Versuch, mit dem Supreme Court das oberste Gericht des Landes das letzte Wort in Sachen „Glyphosat“ sprechen zu lassen (siehe S. 24 ff.). „Wenn es im Gerichtssaal wirklich um Wissenschaft geht, gewinnen wir“, bemühte Anderson sich, Optimismus zu verbreiten.

Ansonsten fiel der Blick in die Zukunft an diesem Tag nicht übertrieben positiv aus. Der Agro-Riese bekundete, trotz der schlechten Zahlen an seiner – im Mai 2024 allerdings bereits nach unten korrigierten – Prognose festzuhalten. 10,2 bis 10,8 Milliarden Euro will der Multi 2024 an Gewinn einfahren, obwohl er die gesamtwirtschaftliche Lage eher düster einschätzt. „Basierend auf den Daten des Internationalen Wirtschaftsfonds (IWF) erwarten wir für das Jahr 2024 weiterhin ein unterdurchschnittliches globales Wachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Inflationsrisiken dürften zunehmen, ebenso wie die Handelsspannungen und die politische Unsicherheit, was zu längerfristig höheren Zinssätzen führen könnte“, so das Unternehmen. ⎜

Eine verpasste Chance

Marius Stelzmann

Konzern & Vergangenheit

1984 verklagten Holzgifte-Geschädigte eine BAYER-Tochter

Vor 40 Jahren reichte die Interessengemeinschaft Holzschutzmittel-Geschädigter Klage gegen die Firma SADOLIN und die damalige BAYER-Gesellschaft DESOWAG wegen Körperverletzung ein. Damit nahm das bisher größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte Deutschlands seinen Anfang.

Von Jan Pehrke

Im Februar 1984 zog die Interessengemeinschaft Holzschutzmittel-Geschädigter (IHG) vor Gericht. Sie tat dies jedoch nicht in Düsseldorf, wo sowohl die IHG als auch der größte Holzgifte-Produzent – die damalige BAYER-Tochter DESOWAG – ihren Sitz hatten, sondern in Frankfurt. In Nordrhein-Westfalen fürchteten die KlägerInnen nämlich die kurzen Dienstwege zwischen der Politik, der Justiz und dem Leverkusener Multi. Überdies gab es am Frankfurter Landgericht seit Kurzem ein Umweltdezernat.

Dort landet der Vorgang nach einiger Zeit bei dem Staatsanwalt Erich Schöndorf, der im Juni 2023 verstarb (eine ausführliche Würdigung seiner Person findet sich in der „BIG Business Crime“-Beilage von SWB 4/23). Der damals 36-Jährige verbeißt sich in den Fall und macht aus ihm das größte Umwelt-Strafverfahren in der deutschen Geschichte. Ein Großteil seiner KollegInnen hätte die Causa wohl schon im Zuge der Vorermittlungen zu den Akten gelegt. Schöndorf aber zeigt sich entschlossen, den mehr als 200.000 Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und ihre Leiden – von Akne und Allergien über Muskelkrämpfe und epileptische Anfälle bis hin zu Hirnfunktionsstörungen oder Krebs reichen die Symptome – als Körperverletzungsdelikte zur Anklage zu bringen.

Denn die ManagerInnen von DESOWAG und SADOLIN wussten, was sie taten. So warnte das Münchner „Institut für Ökologische Chemie“ die BAYER-Tochter bereits 1975 vor dem dioxin-haltigen XYLADECOR-Inhaltsstoff Pentachlorphenol (PCP). Zwei Jahre später vermeldete der DESOWAG-Werksarzt der Firmenleitung dann, dass die in Innenräumen gemessenen XYLADECOR-Werte „bei empfindlichen Menschen sogar Gesundheitsschäden hervorrufen konnten“. BAYER selbst war auch im Bilde. Der Hauptlabor-Leiter Karl-Heinz Büchel erhielt 1977 einen „vertraulichen“ Brief, dessen Absender Prof. Dr. Schäfer von der Medizinischen Hochschule Hannover keinen Zweifel an der Gefährlichkeit der Holzschutzmittel hatte. „Ich glaube in der Tat, dass PCP mit seinem relativ großen Dampfdruck aus dem Holz allmählich abgegeben und mit der Atemluft in den menschlichen Organismus übertragen werden kann“, hieß es in dem Schreiben an den Kollegen.

Trotz allem reagierte die DESOWAG nicht. Ein „anderes Taktieren“ sei mit dem Risiko behaftet, als Schuldeingeständnis zu gelten, meinten die Verantwortlichen und entschieden sich für eine „Vorwärtsstrategie“. „Gesundheitsschäden durch XYLADECOR und XYLAMON nicht nachgewiesen“ stand auf ganzseitigen Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, die das Unternehmen schaltete. Und die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bekam Ähnliches zu hören, als sie das Thema auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzte. Holzschutzmittel für massive Krankheitserscheinungen verantwortlich zu machen, bezeichnete der damalige BAYER-Chef Herbert Grünewald der CBG gegenüber als „größte Lüge von der Nordsee bis zu den Alpen”.

Schöndorf und seine KollegInnen setzten alle Hebel in Bewegung, um das Gegenteil zu beweisen. Sie beauftragten das Bundeskriminalamt mit Ermittlungen, fuhren zum Bundesgesundheitsamt nach Berlin, nahmen Kontakt mit WissenschaftlerInnen auf und sprachen mit den Betroffenen. Schließlich wurde der Eifer der beamteten UmweltdetektivInnen belohnt. Eine Hausdurchsuchung bei der DESOWAG förderte Belastungsmaterial zutage: dicke Aktenordner mit 4.000 Briefen, in denen Holzgifte-AnwenderInnen ihre gesundheitlichen Beschwerden darlegten. Nach einem Urteil in einem ähnlichen Fall, dem sog. Lederspray-Verfahren, hätten diese alarmierenden Meldungen die beiden Geschäftsführer der DESOWAG zu einem Rückruf von XYLADECOR und XYLAMON bewegen müssen. Sie aber ließen den Geschädigten Standardbriefe zukommen, die ihnen versicherten, die Produkte seien völlig unbedenklich und bisher habe es auch noch keine Schadensmeldungen gegeben. Dieses Vorgehen der Manager erlaubte schließlich eine Anklage wegen Körperverletzung.

Der Prozess begann im Dezember 1991 und endete im Mai 1993 mit einem Schuldspruch. Die beiden DESOWAG-Manager Fritz Hagedorn und Kurt Steinberg wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung und Freisetzung von Giften in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zu einer Zahlung von 240.000 DM (120.000 Euro) verurteilt. Dagegen gehen nicht nur Hagedorn und Steinberg, sondern auch Schöndorf und sein Kollege Reinhard Hübner in Revision. Sie halten das wissentliche Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Produkten für vorsätzliche und nicht nur fahrlässige Körperverletzung.

Dafür geht Schöndorf noch mal in die Beweisaufnahme. Im Juni 1994 fährt er – mit zwei Dutzend BeamtInnen des Bundeskriminalamts als Geleitschutz – bei BAYER in Leverkusen vor. Der Chef-Justitiar des Konzerns zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt und droht: „Sie sind nicht mehr lange Staatsanwalt! Noch heute Abend treffe ich in Bonn den Schäuble (den damaligen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anm. SWB). Dann sind Sie erledigt!” Anschließend ordert er den Werksschutz, der sich mit Waffen vor den Akten-Regalen aufbaut. Schöndorf gelingt es anschließend zwar doch, die Dokumente sicherzustellen, aber lesen darf er diese nicht. Das Beschwerdegericht verweigert ihm die Akten-Einsicht. 1995 hob dann der Bundesgerichtshof das Urteil vom Mai 1993 auf. 1996 wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 100.000 Mark an die Gerichtskasse und von vier Millionen Mark für die Schaffung eines Lehrstuhls für Toxikologie eingestellt.

„Ich frage mich, wo die Macht liegt, in Bonn oder in Leverkusen”, so das Resümee Erich Schöndorfs. Er quittierte frustriert seinen Dienst und nahm einen Ruf der Fachhochschule Frankfurt auf eine Professur für Umweltrecht und öffentliches Recht an. 1998 veröffentlicht der Jurist ein Buch „über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal“: „Von Menschen und Ratten“. 1999 interviewte ihn das Stichwort BAYER dazu. „Die Industrie kann sich schon ziemlich sicher sein, dass ihr nichts geschieht. Das Holzschutzmittel-Verfahren hatte die Chance, diese Verhältnisse umzukehren (…) das ist wieder weg, es passt wieder kein Mensch mehr auf“, sagte er da. Vehement kritisierte Schöndorf die Justiz: „Sie gehorcht ihrem Herrn. Der Herr, das ist der politische Vorgesetzte, aber es sind auch die anderen Macht-Positionen innerhalb der Gesellschaft, die wirtschaftlichen Macht-Positionen, die Konzerne halt.“ Und an denen rieb er sich bis zu seinem Lebensende, denn die Niederlage im Holzgifte-Prozess konnte seinen Kampfeswillen nicht brechen. ⎜

Gesetzgeber BAYER

Marius Stelzmann

Rechtsschutz für Glyphosat

Weil der BAYER-Konzern vor US-Gerichten Glyphosat-Geschädigten oft unterlag und hohe Zahlungen leisten musste, will er nun die Gesetze ändern.

Von Jan Pehrke

Im Jahr 2015 stufte die Weltgesundheitsorganisation WHO das Pestizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. In den USA löste das eine Prozess-Welle aus, weil es dort die Möglichkeit der Sammelklage gibt. Diese erlaubt es den Geschädigten nämlich, ihr Recht zu suchen, ohne untragbare finanzielle Risiken auf sich zu nehmen.

Die ersten Verfahren endeten für den BAYER-Konzern, der sich das Herbizid mit der Übernahme von MONSANTO eingehandelt hatte, desaströs. Er musste jeweils hohe 2-stellige Millionen-Beträge als Strafe zahlen. In der Folge brach der Aktien-Kurs ein und erholte sich bis heute nicht, denn noch immer sind rund 57.000 Fälle anhängig.

Gegen eine Einigung mit den Geschädigten sträubte sich der Leverkusener Multi, aus dem Mediationsverfahren stieg er aus. Stattdessen setzte er auf juristische Winkelzüge, die jedoch bis dato erfolglos blieben. Eine Arbeitsplatzvernichtung im großen Stil konnte die Finanzmärkte auch nicht gnädig stimmen. Große Fonds forderten immer wieder die Zerschlagung des Unternehmens und den Kopf des Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann.

2023 bekamen sie ihn dann schließlich. Unter Baumann-Nachfolger Bill Anderson leitete das Unternehmen verschiedenste Maßnahmen ein, um die Akte „Glyphosat“ zu schließen. Es berief die US-Amerikanerin Lori Schechter in den Aufsichtsrat, die sich durch eine besondere Qualifikation für den Job empfahl: Sie hatte in der Opioid-Krise erfolgreich juristische Schadensbegrenzung für die Pharma-Firma McKesson betrieben. Zudem trennte sich der Agro-Riese von den Kanzleien, die ihn bisher vertreten hatten. Aber er suchte auch nach anderen Wegen. Auf der Bilanz-Pressekonferenz im März 2024 kündigte die Aktien-Gesellschaft „neue Ansätze inner- und außerhalb der Gerichtssäle“ an. „Aber es ist klar, dass eine Verteidigungsstrategie allein nicht ausreicht“, hielt Anderson fest. Zu den Maßnahmen, „diesen Rechtskomplex im Sinne unseres Unternehmens und unserer Kunden abzuschließen“, gehöre darüber hinaus „eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Politik“, so der Vorstandsvorsitzende.

Lex BAYER

Im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen legislative Aktivitäten, denn der Leverkusener Multi schreibt seine Niederlagen in den Schadensersatz-Prozessen „fehlgeleitete(n) staatliche(n) Regulierungsbemühungen“ zu. Mit Verweis auf diese Bestimmungen erfolgten nämlich immer wieder Verurteilungen wegen versäumter Warnungen vor den Risiken und Nebenwirkungen des unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarkteten Mittels. BAYERs VerteidigerInnen führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft;  sie konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. Im Juli 2024 etwa verwarf ein Gericht in Oregon – wie vor ihm schon andere – die Argumentation des BAYER-Konzerns. Er „beruft sich auf die Genehmigung der EPA für die Kennzeichnung von Roundup und behauptet, dass diese Genehmigung – die keine Krebs-Warnung enthält – den Ansprüchen des Klägers entgegensteht“, rekapitulierten die Richter, um dem Leverkusener Multi dann eine Abfuhr zu erteilen. „Unserer Ansicht kann die Genehmigung eines Etiketts durch die EPA (…) bundesstaatliche Bestimmungen nicht außer Kraft setzen.“ Das Pestizid-Gesetz FIFRA erlaube den Bundesstaaten ausdrücklich, eigene regulatorische Entscheidungen zu treffen, hielt der „Oregon Court of Appeals“ fest. Konkret hob er das Urteil der Vorinstanz auf, weil diese den VertreterInnen des Klägers nicht erlaubten, den Wissenschaftler Charles Tenbrock seine Kritik am Umgang der EPA mit Glyphosat im Gerichtssaal vortragen zu lassen.

Wegen solcher RichterInnen-Sprüche lanciert der Agro-Riese nun Paragrafen-Werke, welche die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären sollen. Die Koordination liegt dabei in den Händen des „Heads of Public Affairs, Sustainability and Safety“, dem ehemaligen Grünen-Politiker Matthias Berninger. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen“, so das Manager Magazin.

In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern die entsprechende Vorlage gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte sie in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. Natürlich hatte das Unternehmen vorher die politische Landschaft entsprechend gepflegt. Die Top Ten führt Iowas Landwirtschaftsminister Mike Naig mit Spenden in Höhe von 19.500 Dollar an. Der letzte auf der Liste, der Republikaner Bobby Kaufmann, erhielt immerhin noch 2.250 Dollar vom Agro-Riesen.

Idaho dürfte BAYER ähnlich viel gekostet haben. Im dortigen Senatsausschuss sprach Mark Harris von den Republikanern zumindest ein paar einleitende Worte, bevor er alles Weitere James Curry, BAYERs Mann für „State and Local Government Affairs“, überließ. In Missouri und Florida läuft die Gesetzes-Maschinerie ebenfalls bereits an, orchestriert von massiver Öffentlichkeitsarbeit mit Slogans wie „Missouri’s Crops can’t wait. Protect Glyphosate“ oder „Stand with Missouri Farmers – Not Trial Lawyers“. Sogar an die patriotischen Gefühle appellierte der Konzern: „Don’t make Missouri Farmers reliant on foreign countries.“

Er sieht sich durch die „Klage-Industrie“ nämlich vom Untergang bedroht und warnt kaum verhohlen davor, China Platz machen zu müssen. „Dahinter steht ein Schreckensszenario. BAYER ist der einzige Hersteller im Land. Wenn das Unternehmen als Lieferant ausfällt, könnte dies die Lebensmittel-Versorgung in den USA gefährden und die heimische Landwirtschaft mittelfristig von China abhängig machen. Denn dort sitzen die meisten anderen großen Glyphosat-Produzenten“, so analysierte das Handelsblatt die Kampagne.

Aber Erfolge mit dem, was die Wirtschaftszeitung aus Düsseldorf „Gesetzesanpassungen“ nennt, kann der Leverkusener Multi noch in keinem Bundesstaat verbuchen. In Idaho etwa scheiterte das Paragrafen-Werk auch in einer überarbeiteten Fassung, und die Chancen für die dritte Variante stehen ebenfalls schlecht. Einige Abgeordnete wollten zunächst zustimmen, überlegten es sich der Journalistin Lisa Held vom US-Portal Civil Eats zufolge aber doch anders, weil ihnen plötzlich Krebs-Kranke aus ihrem persönlichen Umfeld in den Sinn kamen. Auch mochten sie BAYER & Co. nicht generell aus der Verantwortung entlassen. Einen von ihnen, den Republikaner Brian Lenney, zitierte Civil Eats. „Wir opfern unsere Zukunft für die Gegenwart“, sagte er: „Und schließlich glaube ich nicht, dass die Gewährung lebenslanger Immunität für milliardenschwere Pharmaunternehmen auf der Bingo-Karte unserer Wähler stand, als sie uns hierher schickten.“

Auf Bundesebene treibt der Konzern indessen den „Agricultural Labeling Uniformity Act“ voran, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, eigenmächtig das Anbringen von Warnhinweisen auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen. Bill Anderson machte das Ganze zur Chefsache. So nutzte er im Februar 2024 die Münchner Sicherheitskonferenz zur Werbung für dieses Unterfangen. Am Rande der Veranstaltung versuchte der Vorstandsvorsitzende, die prominenten US-PolitikerInnen Nancy Pelosi, Hillary Clinton, John Kerry und Mike Pompeo von der Notwendigkeit neuer Bestimmungen zur Regulierung von Agro-Chemikalien zu überzeugen. Zudem reiste der US-Amerikaner in der Angelegenheit mehrmals nach Washington und sprach bei EntscheidungsträgerInnen vor. In einer Rede vor WirtschaftsvertreterInnen in Chicago bezeichnete er das Thema „Glyphosat-Klagen“ als existenziell für BAYER mit Folgen weit über den Konzern hinaus. „Wenn Glyphosat aus dem landwirtschaftlichen System entfernt würde, dürften die Lebensmittel-Kosten für eine durchschnittliche vierköpfige Familie in den USA nach Schätzungen um mehr als 40 Prozent steigen“, sagte Anderson bei einem Vortrag im „Executives‘ Club of Chicago“. Sogar die Welternährung sah der BAYER-Chef in Gefahr, weil die Gerichtskosten den Forschungsetat schmälerten und so angeblich Fortschritte bei der Suche nach Wegen gefährdeten, eine wachsende Weltbevölkerung trotz des Klimawandels ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen.

Immenser Lobby-Einsatz

BAYER investierte 2023 einen Großteil seines offiziellen US-amerikanischen Lobby-Etats von 7,35 Millionen Dollar in das Gesetzes-Projekt und begleitende PR-Maßnahmen. Als „eines der wesentlichen Schwerpunkte unserer politischen Interessensvertretung“ bezeichnete es Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl auf der letzten Hauptversammlung in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Der Republikaner Dusty Johnson, der das Vorhaben maßgeblich vorantreibt und Input von BAYER-LobbyistInnen bei der Erstellung der Vorlage freimütig einräumt, bekam für seine Dienste im laufenden Jahr bisher 4.000 Dollar vom Leverkusener Multi. Der ihm zur Seite stehende Jim Costa von den Demokraten erhielt 3.500 Dollar. Insgesamt bedachte BAYER PolitikerInnen seiner Partei, die einen Sitz im Senat oder Repräsentantenhaus haben, bisher mit 63.000 Dollar und ihre republikanischen Pendants mit 103.591 Dollar.

Beim Einbringen des „Agricultural Labeling Uniformity Acts“ betonten Johnson und Costa, die beide dem Agrar-Komitee des Repräsentantenhauses angehören, die Dringlichkeit, das Patchwork unterschiedlicher Vorschriften zu beenden und warnten vor Ernährungsnotständen durch die gegenwärtigen Regelungen. „Inmitten einer globalen Lebensmittelkrise müssen wir alle Herausforderungen für die Märkte vermeiden, die unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieser Gesetz-Entwurf wird eine einheitliche Kennzeichnung von Pestiziden nach staatlichem Recht gewährleisten, was zu einer nachhaltigeren und sichereren Lebensmittelversorgung führen wird“, versicherte Jim Costa.

Es gelang den LobbyistInnen der Aktien-Gesellschaft, massive Unterstützung von Landwirtschaftsverbänden für die Lex BAYER zu organisieren. Rund 360 Vereinigungen wie etwa die Agroindustrie-Interessensvertretung „Croplife America“, die „National Corn Growers Association“, die „National Milk Producers Federation“ oder die „US Rice Producers Association“ stellten sich hinter den Konzern und bildeten die „Modern Ag Alliance“. „Wenn die Landwirte wegen eines Flickenteppichs staatlicher oder lokaler Kennzeichnungen den Zugang zu Mitteln verlieren, wird dies nur ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihre Pflanzen zu schützen“, hielt Daryl Cates von der „American Soybean Association“ fest. Auch die „Agricultural Retailers Association begrüßte die Initiative. Sie helfe, Bundesstaaten wie Kalifornien künftig daran zu hindern, „trotz des Konsenses der weltweiten Pestizid-Aufsichtsbehörden, einschließlich der EPA, dass Glyphosat sicher ist“, Krebs-Warnungen vorzuschreiben, behauptete die ASA. Die konzertierte Aktion fand sogar Eingang in die Hauptversammlungsrede des BAYER-Chefs. „Wir haben unsere Kräfte gebündelt, um sicherzustellen, dass die amerikanischen Landwirte in dieser wichtigen Frage von den Gesetzgebern und der breiten Öffentlichkeit gehört werden“, teilte Bill Anderson seinen AktionärInnen am 26. April 2024 mit.

Massiver Protest

Doch gegen die Gesetzes-Pläne erhebt sich massiver Protest sowohl aus den Reihen der Republikaner als auch aus denen der Demokraten. Im Januar sandten 140 PolitikerInnen beider Parteien aus 30 Bundesstaaten einen Alarm-Brief an das Agrar-Komitee. „Wir schreiben, um unseren entschiedenen Widerstand gegen jegliche Bestrebungen zum Ausdruck zu bringen, die seit Langem bestehenden bundesstaatlichen und lokalen Befugnisse zur Regulierung von Pestiziden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuschränken“, heißt es darin. Das Ansinnen schade dem öffentlichen Interesse, weil es die Möglichkeit beschneide, „gegen unverantwortliche Unternehmen vor Gericht zu ziehen“, mahnen die UnterzeichnerInnen und sehen die Praxis, vor Ort Regulierungsmaßnahmen zu beschließen, vom zentralen Pestizid-Gesetz FIFRA und dem Obersten Gerichtshof des Landes gedeckt. Ende März wandten sich überdies 20 PolitikerInnen der Demokraten in einem Schreiben an die beiden Fraktionssprecher im Senat, ihren Kollegen Charles E. Schumer und den Republikaner Mitch McConnell. „Während die bundesstaatlichen Vorschriften einen Basisschutz gegen die schädlichen Effekte von Pestiziden bieten, sind nur die Kommunen und Bundesstaaten in der Lage, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die speziell auf die Bedürfnisse ihrer Bürger zugeschnitten sind“, konstatieren die Absender. Als Beispiele nennen sie die Notwendigkeit, besondere Sicherheitsvorkehrungen für Schulen, LandarbeiterInnen, ländliche Regionen, Trinkwasser, aber auch Bienen und andere Tiere zu treffen.

Von anderen Seiten hagelt es ebenfalls Kritik. „Sie haben verloren, also kommen sie mit dem Hut in der Hand zum Kongress und versuchen, das Gesetz zu ändern“, sagt Daniel Savery von Earthjustice. Daniel Hinkle von der American Association for Justice zieht indessen Parallelen zu Vorgängen in der Vergangenheit: „Dies ist die gleiche Strategie, die wir bei Firmen im Zusammenhang mit Asbest, Tabak und anderen Produkten gesehen haben, die über Jahrzehnte hinweg immenses Unheil angerichtet haben und trotzdem versuchten, ungeschoren davonzukommen.“ Beide Gruppen gehörten zu den 185 Organisationen, die einen Brief an die Abgeordneten des Repräsentantenhauses aufsetzten, um an diese zu appellieren, den „Agricultural Labeling Uniformity Act“ nicht zu verabschieden. „Wir fordern Sie auf, sich auf die Seite der öffentlichen Gesundheit, der Verantwortlichkeit und der Umwelt zu stellen anstatt auf die Seite der Profite der chemischen Industrie“, schrieben sie.

Die CBG verurteilte das Vorgehen BAYERs ebenfalls scharf. „Es darf nicht sein, dass Unternehmen ohne demokratische Legitimation allein durch ihre Wirtschaftskraft legislative Macht erhalten. Der BAYER-Konzern muss seine Gesetzes-Maschine sofort stoppen“, schrieb sie in ihrer Presseerklärung.

Der Leverkusener Multi aber beteuert scheinheilig, den PolitikerInnen lediglich helfend zur Hand zu gehen: „Wir unterstützen die staatliche Gesetzgebung zusammen mit Dutzenden anderer landwirtschaftlicher Organisationen, weil die Zukunft der amerikanischen Landwirtschaft von einer zuverlässigen, wissenschaftlich fundierten Regulierung wichtiger Pflanzenschutzmittel abhängt, die von der EPA als sicher für die Anwendung eingestuft wurden.“

Im August 2024 teilte der „3rd U.S. Circuit Court of Appeals“ in Pennsylvania diese Auffassung BAYERs betreffs der EPA und wies eine Entschädigungsklage ab – zweifellos ein Erfolg der Kampagne. Von einer Konzern-Macht, die „beängstigend“ sei, spricht der KlägerInnen-Anwalt Ronald Miller deshalb.

Und da es nun unterschiedliche Urteile in der Sache gibt, hofft der Agro-Riese auf die Möglichkeit, den Supreme Court als höchstes Organ der Rechtsprechung in den USA anzurufen. „Wir werden erneut einen Versuch unternehmen, die Glyphosat-Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise vor den Supreme Court zu bringen“, kündigte Matthias Berninger an: „Wir wollen auf verschiedenen Wegen der Wissenschaft zu ihrem Recht gegen die Klage-Industrie verhelfen.“

Im Jahr 2022 scheiterte dieses Ansinnen. Damals mochte der Supreme Court über das BAYER-Begehr nicht allein entscheiden und bat die US-Regierung im Dezember 2021 um Amtshilfe. Diese erfolgte dann im Mai 2022 durch die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar und sorgte beim Global Player für Ernüchterung. Nach Ansicht des „Solicitor Generals“ erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem FIFRA nicht explizit widersprechen. Kalifornien hat das mit Verweis auf die WHO getan und sich dabei auf ein Landesgesetz von 1986 berufen, das zu Warnungen verpflichtet, wenn eine öffentliche Körperschaft eine Substanz als krebserregend einstuft. Prelogar beurteilte dieses Vorgehen als korrekt, eine absolute Kongruenz verlange der Gesetzgeber nicht, daher dürften die Bundesstaaten auch dann Warnhinweise anordnen, wenn die EPA solche nicht für nötig halte. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin fest. Sie verwies zudem auf von der EPA positiv beschiedene Anträge von Glyphosat-Herstellern, die beabsichtigten, von sich aus vor Krebs zu warnen, um Haftungsansprüchen zu entgehen.

Damit nicht genug erwägt der Leverkusener Multi Presseberichten zufolge nach wie vor, sich den hohen Zahlungen an Glyphosat-Geschädigte durch das Anmelden einer Teil-Insolvenz zu entziehen, wie sie das Firmenrecht im Bundesstaat Texas erlaubt. Als „Texas Two-Step“ firmiert das in Unternehmenskreisen.

Der Konzern arbeitet derzeit also mit aller Kraft daran, die Akte „Glyphosat“ zu schließen, aber auch der Widerstand dagegen bleibt beharrlich. ⎜

BAYER-Genmais kreuzt aus

Marius Stelzmann

Gene & Klone

Alarmierende Studien-Daten

BAYERs gentechnisch manipulierter Mais MON810 kann sich Studien zufolge mit der Wildpflanze Teosinte kreuzen und unkontrolliert ausbreiten.

Von Christoph Then (TESTBIOTECH)

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat einen Bericht über das Monitoring des Anbaus von Mais MON810 in Spanien veröffentlicht. Die Behörde kritisiert die Firma BAYER dafür, ihre Verpflichtungen zur Überwachung des Anbaus dieses insektengiftigen Mais‘ nicht zu erfüllen. Seit mehreren Jahren wird davor gewarnt, dass der transgene Mais fähig ist, sich mit Teosinte zu kreuzen und hybride Nachkommen zu erzeugen. Teosinte gilt in den Maisanbaugebieten Spaniens als besonders schwer kontrollierbares Unkraut. Obwohl sie dazu verpflichtet ist, hat die Firma BAYER die Institutionen der EU nicht offiziell über diese Risiken informiert.

Jüngst wurden von einer staatlichen Forschungseinrichtung aus Spanien neue Daten veröffentlicht, die zeigen, dass die Risiken für derartige Auskreuzungen bisher unterschätzt wurden. Die WissenschaftlerInnen fanden heraus, dass der transgene Mais seine Genkonstrukte mit einer wesentlich größeren Wahrscheinlichkeit an Teosinte weiterzugeben vermag, als bisher angenommen. Die transgenen Nachkommen wiesen im Vergleich zu Teosinte einen stärkeren Wuchs und eine verfrühte Blüte auf, was das Risiko für deren Ausbreitung erhöht. Die Nachkommen produzierten das Insektengift in einer ähnlichen Konzentration wie MON810. Falls solche Hybridpflanzen in den Feldern entstehen, könnten sie sich schnell ausbreiten und zu einer Bedrohung sowohl des Maisanbaus als auch der Ökosysteme werden. Im Gegensatz zu Mais sind Teosinte und entsprechende Hybride in der Lage, dauerhaft in der Umwelt zu bestehen und Nachkommen zu produzieren. In der Folge können auch die Transgene in der Umwelt überdauern und sich unkontrolliert ausbreiten. Für den kommerziellen Anbau von Gentechnik-Pflanzen schreiben die Gentechnikgesetze der EU ein fortlaufendes Monitoring vor, bei dem die Risiken für die Umwelt erfasst werden müssen. Doch die Firma BAYER hat in ihren jährlichen Monitoringberichten nie über das Problem mit Teosinte berichtet. Stattdessen hatte Testbiotech die Kommission über die neuen Erkenntnisse informiert, die ihrerseits dann bei der EFSA eine Bewertung in Auftrag gab.

Jetzt bestätigt die EFSA: Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das Potential für eine Hybridbildung zwischen MON810 und der in Spanien vorkommenden Teosinte größer sein kann, als bisher angenommen. Dabei können die Nachkommen vitaler sein als die ursprüngliche Teosinte (größer, dickere Stängel, mehr Blätter), und sie produzieren das Insektengift Cry1Ab in ähnlicher Konzentration wie MON810.

Die EFSA verlangt weitere Untersuchungen bezüglich der möglichen Invasivität und der Häufigkeit der Hybridisierung zwischen MON810 und Teosinte unter Feldbedingungen. Sie kritisiert den BAYER-Konzern auch dafür, dass er beim Anbau des Mais‘ keine Abstände zu geschützten Gebieten vorsieht. Zudem zeigen die von der EFSA publizierten Daten bei bestimmten Schadinsekten eine leichte Zunahme von Resistenzen.  Das Auftreten von Teosinte wurde 2014 zum ersten Mal in Spanien beobachtet. Sie gilt als Urform des Mais‘ und stammt ursprünglich aus Mexiko. Ihre Ausbreitung in Spanien führt zu Ernteverlusten, die unerwünschten Pflanzen werden oft erst zum Zeitpunkt der Ernte auf dem Acker erkannt. Schon 2016 hatte Testbiotech die EU-Kommission aufgefordert, den Anbau von Gentechnik-Mais in den betroffenen Regionen zu stoppen, um eine unkontrollierte Ausbreitung der Transgene zu verhindern. Es gibt Berichte darüber, dass die Teosinte bereits eine Herbizidresistenz aus früheren Kreuzungen in anderen Regionen erworben hat.

Die EU-Anbauzulassung für den Mais war schon 2008 ausgelaufen, zehn Jahre nach der Erstzulassung. Seitdem – also bereits seit 17 Jahren – erfolgt der Anbau der Maispflanzen ohne erneuerte Genehmigung. Nach Ansicht von Testbiotech zeigt sich darin ein Versagen der EU-Kommission, die für die entsprechenden Genehmigungsverfahren zuständig ist.

Im April 2024 hatte Testbiotech einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, in dem aufgrund der neuen Forschungsergebnisse ein Anbaustopp gefordert wurde. Die EU-Kommission, deren Pro-Gentechnik-Haltung bekannt ist, hatte diese Forderung aber zurückgewiesen.  ⎜