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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 3. Dezember 2025

BAYER erringt Erfolg in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Wahlkampf-Spenden an Trump zahlen sich aus

Presse-Information vom 02.12.25

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil zu seinem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu erwirken, das er dort unter dem Namen „Roundup“ vertreibt. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

„Da scheinen sich BAYERs Wahlkampf-Spenden an Trump auszuzahlen. Auch die millionen-schwere PR-Kampagne erweist sich als lohnenswerte Investition“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Der „Informationsdienst Gentechnik“ zitierte zu dieser Einflussarbeit den „Wisconsin State Farmer“: „BAYER hat die Staaten des Mittleren Westens mit Plakaten, Radio- und Fernsehspots überzogen, die die Vorteile von Roundup anpreisen und davor warnen, dass eine Einschränkung des Einsatzes die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen und die Preise für Lebensmittel erhöhen würde.“

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. Da aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi den Supreme Court an.

Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht, den Antrag des Agro-Riesen abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich der Sichtweise BAYERs an, was der Konzern natürlich begrüßte. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so das Unternehmen.

Der Generalanwalt sprach seine Empfehlung just in dem Moment aus, da die Fachzeitschrift „Regulatory Toxicology and Pharmacology“ eine Studie zu Glyphosat zurückzieht, die jahrzehntelang eine wichtige Rolle in der Diskussion über das Gefährdungspotenzial der Agro-Chemikalie gespielt hat. Als Grund dafür führt die Publikation unter anderem, an „dass Mitarbeiter von Monsanto möglicherweise ohne ordnungsgemäße Nennung als Mitautoren an der Erstellung des Artikels mitgewirkt haben. Diese mangelnde Transparenz wirft ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der wissenschaftlichen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien auf“.