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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 20. Februar 2026

BAYER präsentiert Vergleichsvorschlag in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Viele Fragen offen

BAYER hat mit AnwältInnen von Glyphosat-Geschädigten einen Vergleichsvorschlag erarbeitet. Demnach will der Konzern über einen Zeitraum von 21 Jahren hinweg 7,25 Milliarden Dollar zur Beilegung vorliegender und zukünftiger Klagen zahlen, wobei die Summen Jahr für Jahr abnehmen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) überzeugt das Angebot nicht. „Diese Vorlage enthält einige heikle Regelungen und lässt viele Fragen offen“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

So begrenzt der geplante Sammel-Vergleich die Haftung auf kaum mehr als 2 Dekaden. Zudem bleibt mit fortschreitender Zeit immer weniger Geld für neu Erkrankte übrig. „Das Gefährdungspotenzial von Glyphosat kennt kein Ablauf-Datum, also muss der Anspruch auf Entschädigung so lange bestehen, wie das Mittel auf dem Markt ist. Eine Deckelung mag BAYER zwar die erhoffte ‚finanzielle Planungssicherheit‘ bescheren, das darf aber hier nicht der Maßstab sein“, so Hincha-Weisel.

Darüber hinaus gilt die Vereinbarung nur für KlägerInnen, die am Non-Hodgkin-Lymphom – einer bestimmten Form des Lymphknoten-Krebses – leiden, Geschädigte mit anderen Tumor-Diagnosen gehen leer aus. Auch tritt sie nur in Kraft, wenn ihr genügend Betroffene zustimmen und der überwiegende Teil der  67.000 noch zur zur Verhandlung anstehenden Fälle damit ad acta gelegt werden kann. Überdies müssen die Gerichte das Ganze noch absegnen.

Der Global Player aber gibt sich optimistisch. Im Verbund mit der bald erwarteten Entscheidung des Supreme Courts über die Rechtmäßigkeit von Klagen in Sachen „Glyphosat“ trotz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA hofft er auf ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen. Das Kalkül: Der Supreme Court verschafft dem Herbizid für alle Zeiten Immunität, und die Rechtsrisiken der näheren Zukunft wendet der Vergleich ab.

„Damit verspekuliert sich BAYER. Es existiert nur eine Möglichkeit, die Akte „Glyphosat“ zu schließen: ein Stopp der Vermarktung“, hält Brigitte Hincha-Weisel abschließend fest.