Peter Clausing (Pestizid Aktions-Netzwerk)
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.
Mein Name ist Peter Clausing. Ich bin im Vorstand des Pestizid Aktions-Netzwerks e.V., bin Toxikologe und habe mich in den letzten zwei Jahren intensiv mit den krebserregenden Eigenschaften von Glyphosat beschäftigt, dem wichtigsten Herbizid von Monsanto, dessen Übernahme durch BAYER sich laut Geschäftsbericht 2016 auf „gutem Weg“ befindet.
Im Jahr 2015 wurde Glyphosat durch die Krebsagentur der WHO, als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft, die zweithöchste Kategorie der Gefahreneinschätzung. Im Gegensatz dazu bewerteten die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Chemikalienagentur Glyphosat als nicht krebserregend und folgten damit unter wörtlicher Übernahme von Textpassagen der im Glyphosat-Dossier formulierten Schlussfolgerung, das von der durch Monsanto angeführten Glyphosate Task Force eingereicht wurde. Der Persilschein, den die europäischen Behörden dem Totalherbizid ausgestellt haben, widerspricht den wissenschaftlichen Fakten. Insofern ist Glyphosat ein Paradebeispiel dafür, wie das Vorsorgeprinzip schon jetzt missachtet wird. Die heute von Herrn Baumann geforderte „Ergänzung“ durch ein Innovationsprinzip wäre mit einer weiteren Aushöhlung des Vorsorgeprinzips verbunden.
Während die Glyphosat Task Force in ihrem Dossier behauptete, dass es keinerlei Beweise für Krebseffekte in Tierversuchen gäbe, musste das BfR in einer Nachauswertung signifikante Krebseffekte durch Glyphosat in sieben Langzeitstudien an Labornagern eingestehen. Diese Nachauswertung erfolgte nur aufgrund der von der Krebsagentur der WHO veröffentlichten Monographie und ihrer Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“. Auch epidemiologische Studien legen eine Assoziation zwischen der Anwendung von Glyphosat und dem Auftreten von Non-Hodgkin-Lymphomen in der ländlichen Bevölkerung nahe.
Doch all diese wissenschaftlichen Belege wurden von den europäischen Behörden mit fünf haltlosen Argumenten unter den Teppich gekehrt. Die Argumente sind deshalb haltlos, weil ihre Konstruktion auf einer gravierenden Verletzung geltender OECD-Richtlinien basiert. In der Konsequenz erstatteten mehrere europäische Nichtregierungsorganisationen im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs sowohl gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung als auch gegen Monsanto und die Glyphosate Task Force.
Mit der beabsichtigten Übernahme von Monsanto würde BAYER einen Konzern erwerben, der sich in den USA mit über 50 Klagen von Krebsopfern konfrontiert sieht. Krebs, der durch Glyphosat verursacht wurde, so die Klage.
Mit der beabsichtigten Übernahme von Monsanto würde BAYER einen Konzern erwerben, der Gerichtsdokumenten zufolge versuchte, direkten Einfluss auf leitende Mitarbeiter der EPA, der Umweltagentur der USA, auszuüben, um eine Krebseinstufung von Glyphosat zu verhindern – etwas, das, BAYER niemals tun würde, so hoffe ich zumindest.
Mit der beabsichtigten Übernahme von Monsanto würde BAYER einen Konzern erwerben, der nach Einschätzung eines aus fünf international angesehenen Richtern bestehenden Tribunals, grundlegende Menschenrechte verletzt hat. Dazu zählen u. a. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Nahrung und die Freiheit der Wissenschaft.
Ich habe deshalb folgende drei Fragen:
1. Wussten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Anzeige gegen Monsanto wegen wissenschaftlichen Betrugs und von den laufenden Gerichtsverfahren von Krebsopfern und ihren Hinterbliebenen gegen Monsanto und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?
2. Welche Stellung beziehen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats bezüglich einer Einflussnahme auf die Behörden, um die Genehmigung eines Wirkstoffs zu erreichen? Stellt der Versuch einer solchen Einflussnahme durch Monsanto ein Problem für BAYER dar?
3. Wie verträgt sich die beabsichtigte Übernahme von Monsanto mit BAYERs Bekenntnis zu den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen angesichts der Einschätzung des Monsanto-Tribunals, dass dieser Konzern grundlegende Menschrechte wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Gesundheit und die Freiheit der Wissenschaft verletzt hat?
Bis zu einer zufriedenstellenden Klärung dieser Fragen fordere ich die Aktionäre auf, den Vor-stand und den Aufsichtsrat NICHT zu entlasten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.