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HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER Konzerns am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen auffordern werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Kein bundesdeutsches Unternehmen kündigte im letzten Jahr einen derart massiven Job-Abbau an. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Die Verantwortung für dieses Desaster, das im Zusammenhang mit dem MONSANTO-Deal steht, trägt der Vorstand. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen“ und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Schon 18 Monate später galt das jedoch nicht mehr. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann nämlich der erste Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“, der für den Global Player mit einer Verurteilung zu einer Strafe in Höhe von 78 Millionen Dollar endete. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab und er-holte sich auch in den folgenden Wochen nicht. Darum machten BLACKROCK und andere GroßaktionärInnen Druck – und BAYER beugte sich ihm. Der Vorstand kündigte den Abbau von Jobs sowie den Verkauf von Geschäfts-teilen an und stellte Aktien-Rückkäufe in Aussicht. Die Tageszeitung Die Welt kommentierte das folgendermaßen: „Der Vorfall ist auch deshalb so bezeichnend, weil der Versuch, das Kurs-Desaster zu beenden und die Investoren wieder zu besänftigen, nun geradezu reflexartig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“

Damit nicht genug, drohen noch weitere drastische Maßnahmen. So mehren sich die Stimmen, die eine Trennung von der Pharma-Sparte verlangen. Eine Bestandsgarantie für die Aktien-Gesellschaft in ihren jetzigen Form über die nächsten 20 Jahre hinweg mochte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann der Coordination auf der Hauptver-sammlung 2018 dann wohlweislich auch nicht geben. „Aufgrund der recht dynamischen Entwicklungen des Marktumfeldes wären verbindliche Fest-legungen über 20 Jahre unseriös“, meinte er.

Die Bilanz der MONSANTO-Transaktion fällt also katastrophal aus. BAYER hat beim Kauf des US-Moguls nur auf die Zahlen geschaut, und gerade das hat sich als fatal für das Geschäft erwiesen. Glyphosat steht eben nicht nur für Milliarden-Umsätze, sondern auch für Krebs, Gentechnik und Gefährdung der Artenvielfalt. Das hätte der Vorstand in Rechnung stellen müssen, wie sich spätestens mit den Prozessen gezeigt hat. Da er das unterließ, ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.