Ermittlungen wg. fahrlässiger Tötung
BAYER-Magenmittel im Visier der Justiz
2018 starb eine Frau, die BAYERs Magenmittel IBEROGAST eingenommen hatte, an Leberversagen. Da der Leverkusener Multi sich jahrelang weigerte, auf den Beipackzetteln vor diesem unerwünschten Arznei-Effekt zu warnen, hat die Kölner Staatsanwaltschaft nach Informationen des Handelsblattes jetzt Ermittlungen wg. des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.
„Bereits seit Langem steht der BAYER-Konzern wegen der Risiken und Nebenwirkungen seiner Medikamente in der Kritik. Selbst bei Todesfällen sieht der Vorstand keinen Anlass, die Vermarktung zu stoppen. Auch bei IBEROGAST hat die CBG mehrfach vor den Risiken gewarnt. Doch die Profite zählen mehr als Gesundheit oder gar Menschenleben. Wir begrüßen, dass sich JuristInnen der Sache annehmen“, stellt Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).
Schon 2008 hatte das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) den damaligen IBEROGAST-Hersteller STEIGERWALD angewiesen, die PatientInnen über die Gefahr von Leberschädigungen nach Einnahme des pflanzlichen Präparates aufzuklären. Die Firma legte jedoch Widerspruch gegen die Verfügung ein. Als BAYER die Firma 2013 über nahm, führte der Konzern den Rechtsstreit weiter.
Erst als das BfArM nach dem Sterbefall im letzten Jahr mit dem „Sofort-Vollzug“ der Anordnung drohte, fügte sich der Global Player. „Nach Aufforderung setzt BAYER VITAL die geforderten Hinweise in der Fach- und Gebrauchsinformation von IBEROGAST um“, erklärte er. Einsicht in das Gefahrenpotenzial für die Gesundheit und das Leben der Menschen zeigte der Pharma-Riese jedoch wieder einmal kein. In gewohnter Penetranz wiederholte der Konzern die bei Pharma-Problemen immer gleiche Erklärung: „Wir stehen unverändert zu einem positiven Nutzen/Risiko-Verhältnis von IBEROGAST in den zugelassenen Indikationen.“
„Wir hoffen, dass die JuristInnen dieses Mal Mut beweisen. Bisher hat sich die Kölner Staatsanwaltschaft nicht gerade durch BAYER-kritische Entscheidungen hervorgetan.“, so Axel Köhler-Schnura. Überdies sieht der Diplom-Kaufmann auch auf der politischen Ebene Handlungsbedarf: „Es hat sich als fatal erwiesen, das Gesetzes-Vorhaben zu stoppen, das den Einsprüchen von BAYER & Co. gegen BfArM-Weisungen die aufschiebende Wirkung nehmen wollte. CDU und SPD müssen dieses Projekt dringend auf Wiedervorlage legen.“
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