Bundesregierung entscheidet zu Gunsten BAYERs
Gnadenfrist für Glyphosat
Im Streit um das Ackergift Glyphosat hat sich die Bundesregierung gegen einen sofortigen Stopp entschieden. CDU und SPD beschlossen lediglich eine Minderungsstrategie. Das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bleibt erlaubt, solange seine EU-Zulassung währt. Erst zum Jahr 2024 will die Große Koalition es dann aus dem Verkehr ziehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das den „europa-rechtlich frühesten Zeitpunkt“.
„Dies ist eine bemerkenswerte Abmilderung gegenüber der ursprünglichen Position des Umweltministeriums, das auf ein Glyphosat-Aus im Jahr 2021 drängte und damals keine juristischen Hindernisse dafür sah. Und wirklich wäre ein vorgezogener Termin sehr wohl möglich gewesen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.
Der Diplom-Kaufmann verweist dabei auf die EU-Bestimmung, wonach das Verbot einer Agro-Chemikalie möglich ist, wenn es neue Erkenntnisse über seine Gefährlichkeit gibt. Und diese gibt es in Hülle und Fülle. So wies eine WissenschaftlerInnen-Gruppe um Luoping Zhang einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine die Lymphdrüsen befallende Krebs-Art – nach. Eine Studie des Universitätsklinikums Essen zeigte indessen, dass glyphosat-haltige Mittel die Nervenzellen schädigen können. Und schließlich schreiben selbst die haus-eigenen WissenschaftlerInnen der BAYER-Tochter MONSANTO dem hauptsächlich unter dem Namen ROUNDUP vermarkteten Pestizid die Nebenwirkung „Nierenkrebs“ zu. Das ging aus firmen-internen Dokumenten hervor, welche die AnwältInnen der KlägerInnen in den Glyphosat-Prozessen als Beweismittel präsentierten.
Österreich hatte aus solchen oder ähnlichen Gründen Handlungsbedarf gesehen und Anfang Juli als erstes EU-Land den Einsatz von Glyphosat untersagt. Die Bundesregierung aber knickt vor der Agrar-Lobby ein. Sie rechnet mit einem Zulassungsentzug durch Brüssel ab dem Jahr 2024 und beabsichtigt, das Anti-Unkrautmittel genauso lange noch sein Unwesen treiben zu lassen. „Kein Verbot, bis es ohnehin ein Verbot gibt – Hier bekommen wir von der Regierung eine echte Mogelpackung serviert. Dass der Gebrauch von Glyphosat nun ‚systematisch gemindert’ werden soll, ist keine Maßnahme zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, sondern ein Geschenk an BAYER und die anderen großen Produzenten, die nun die Möglichkeit haben, ihr profit-trächtiges Agrargift dreieinhalb weitere Jahre zu verkaufen“, konstatiert Köhler-Schnura abschließend.