Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

[Berufungsverfahren] Presse-Information CBG vom 29.05.20

CBG Redaktion

===Am 2. Juni beginnt das erste Berufungsverfahren in Sachen &

  • 8222;Glyphosat“===

BAYERs Prozess-Strategie ist menschenverachtend

Am 2. Juni geht das Schadensersatz-Verfahren in Sachen &

  • 8222;Glyphosat“, das der US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, in die zweite Runde. Erst-instanzlich hatte Johnson im August 2018 gewonnen. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass das Pestizid bei dem Schul-Hausmeister Krebs ausgelöst hat. Darum sprachen sie dem damals 46-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 39 Millionen Dollar zu. Zusätzlich verurteilte die Jury die BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Strafzahlung von 250 Million Dollar, da diese ihre Einschätzung nach um die Gefährlichkeit des Mittels wusste und es trotzdem nicht aus dem Verkehr zog.

Die BAYER-AnwältInnen streben an, den Prozess noch einmal komplett neu aufzurollen. Dazu wird es nach Informationen der Initiative &

  • 8222;U. S. Right to Know“ jedoch eher nicht kommen. Das Gericht hat im Vorfeld nämlich angekündigt, sich auf Fragen zum Schadensersatz konzentrieren zu wollen und beide Parteien gebeten, sich darauf vorzubereiten. Anders als im zweiten Glyphosat-Verfahren darf der Leverkusener Multi auch nicht auf Beistand von oben hoffen. Während das US-Justizministerium zum Fall „Hardeman“ eine Stellungnahme abgeben konnte und dies zu einem Plädoyer pro BAYER nutzte, ließen die RichterInnen in San Francisco eine solche Intervention nicht zu.

In ihrer Eingabe zum Berufungstermin verlangen die JuristInnen des Leverkusener Multis, die &

  • 8222;punitive damages“ in Höhe von 250 Millionen Dollar ganz zu streichen, obwohl dem Gericht 2018 eindeutige Beweise für ein schuldhaftes Vorgehen MONSANTOs vorlagen. Gleich eine ganze Reihe von firmen-internen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welch umfassende Kenntnisse die WissenschaftlerInnen des Agro-Unternehmens über die gesundheitsschädliche Wirkung von Glyphosat besaßen, hatten Johnsons AnwältInnen präsentiert. So wurde die Toxikologin Donna Farmer etwa von einem Kollegen über das Risiko informiert, sich durch das Pestizid das Non-Hodgkin-Lymphom – eine Krebs-Form, welche die Lymph-Drüsen befällt – zuzuziehen. „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 für Glyphosat-Exposition (eine zweifache Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in dem Schriftstück.

Überdies drängen die Rechtsbeistände des Konzerns darauf, das Schmerzensgeld von 39 Millionen Dollar drastisch zu reduzieren. Dieser Posten setzt sich in den USA aus den vergangenen und zukünftigen ökonomischen und nicht-ökonomischen Verlusten der Geschädigten zusammen und legt auf der Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung für jedes Jahr eine Million Dollar fest. Das jedoch erscheint den Kanzleien &

  • 8222;Horwitz & Levy“ und „Bryan Cave Leighton Paisner“ in Anbetracht der wenigen Zeit, die Johnson vermutlich noch bleibt, viel zu hoch. „Das Gericht sollte die vorgesehenen Zahlungen für zukünftige nicht-wirtschaftliche Schäden einer Revision unterziehen, da diese Zahlungen nicht der projizierten Lebenserwartung des Klägers zur Zeit des Prozesses entsprechen“, schreiben die JuristInnen.

&

  • 8222;Diese Verteidigungsstrategie ist menschenverachtend. Nach ihrer Logik käme BAYER gerade deshalb glimpflich davon, weil die Wirkung von Glyphosat so fatal ist und die Lebenszeit der Geschädigten drastisch verkürzt. Johnson und seine Familie haben ein Anrecht auf die volle Summe. Ganz zu Recht hatten seine RechtsanwältInnen auch Geld für die Jahre eingefordert, die das Pestizid ihm geraubt hat“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Glyphosat-Geschädigte T. B., der ebenfalls gegen BAYER klagt und deshalb seinen vollen Namen nicht nennen möchte, pflichtet dem bei: &

  • 8222;Ich hoffe und vertraue darauf, dass das Ergebnis der Berufungsverhandlung in Dewayne Johnsons Fall sein wird, an der ursprünglichen Entschädigungssumme festzuhalten. Die Entscheidung damals war sehr klar, und der Rechtsstreit zieht sich für den schwerkranken Johnson schon viel zu lange hin.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49