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[Repression] Presse-Information CBG vom 02.06.20

CBG Redaktion

Repression gegen AktivistInnen auf BAYER HV 2019

Drastisches Urteil für BAYER ProtestlerInnen

Das Amtsgericht Bonn verurteilte am 19. Mai eine konzernkritische Person, die sich im Jahr 2019 an den Protesten zur BAYER-Hauptversammlung beteiligt hatte, zu einer hohen Strafe. Das berichtete das alternative Nachrichtenportal Emrawi. Die Richterin sah das Aufsprühen von Parolen als Sachbeschädigung an und verhängte eine Zahlung von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar fünf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Strafe in Höhe von 2.000 Euro gefordert. Diese Maßlosigkeit begründete die Staatsanwältin mit der angeblichen Respektlosigkeit der Angeklagten gegenüber Autoritäten sowie vorangegangenen Verurteilungen wegen Sachbeschädigung.

Die Person hatte auf dem &

  • 8222;Platz der Vereinten Nationen“ vor dem Bonner World Conference Center mit Sprühkreide Slogans wie „Kein Gott, kein Staat, kein Glyphosat“, „System Change“ und „Shame on you“ aufgesprüht. Sie begründete ihre Tat vor Gericht mit der Notwendigkeit von Protest gegen das gesundheitsschädliche BAYER-Produkt Glyphosat und die Gentechnik, die LandwirtInnen in ihrer Existenz bedrohe. Da sie beim Aufbringen der Parolen wohlweislich nur wasserlösliche Sprühkreide verwandt habe, sei es nicht zu dauerhaften Schäden gekommen. Dies bestätigte der Leiter des Messegeländes, welcher als Zeuge geladen war: Es sei zwar eine Reinigung des Platzes mit Hochdruckreiniger notwendig gewesen, aber der Boden sei in seiner Substanz nicht beschädigt worden, auch weil der Regen das Seinige getan hätte. Sogar in der Anklageschrift wurde die rückstandslose Beseitigung der Sprühkreide bestätigt.

Darüber hinaus behauptete die Staatsanwaltschaft, im Zuge der Verhaftung in dem Gefangenen-Transporter sei ein Metallstück einer Gurtschnalle abgebrochen worden. Dieser Anklagepunkt wurde aber aus &

  • 8222;prozess-ökonomischen“ Gründen fallengelassen.

Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), kommentiert den RichterInnen-Spruch mit den Worten: &

  • 8222;Mit dem überzogenen Urteil zeigen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht, dass sie auf der Seite der Konzernmacht stehen. Diese Entscheidung ist ein Skandal, ein klarer Angriff auf Widerstand gegen BAYER. Sprühkreide ist wasserlöslich und ein häufig vorzufindender Bestandteil von buntem, zivilgesellschaftlichem Protest. Durch eine solche Rechtssprechung sollen AktivistInnen des Konzern-Widerstandes eingeschüchtert werden. Die CBG solidarisiert sich mit den Angeklagten!“

Die Konzern-Kritikerin kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Verhandlung gegen eine zweite Person, die sich im Jahr 2019 am Hauptversammlungsprotest beteiligt hatte, steht noch aus.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11