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[Vergleich] Presse-Information CBG vom 20.05.2021

CBG Redaktion

Auch BAYERs zweiter Vergleichsvorschlag fällt durch

Glyphosat-Einigung in weiter Ferne

Bei der gestrigen Anhörung in San Francisco stieß auch BAYERs zweiter Vorschlag zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten mit Glyphosat-Geschädigten auf massive Kritik. Vor allem der Umgang mit zukünftigen Schadensersatz-Ansprüchen überzeugte den zuständigen Richter Vince Chhabria nicht. So reichte ihm die auf vier Jahre begrenzte Laufzeit des zwei Milliarden Dollar schweren Fonds nicht, den der Konzern hierfür vorsieht. Angesichts der Fülle von Jahren, die zwischen einer Glyphosat-Exposition und dem Ausbruch einer Krebserkrankung liegen kann, sei das nicht genug, so der Jurist. Er versetzte sich in die Lage eines Betroffenen, der erst lange nach dem Gebrauch des Herbizids Symptome herausbildet, und resümierte: „Es gibt keinen Grund für mich anzunehmen, dass dieser Vergleich für mich dann eine Entschädigung bereithielte.“

Zudem falle es dem Gericht schwer, zu beurteilen, ob die Summe angemessen ist, da BAYER keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen mache und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei, erklärte Chhabria. Darüber hinaus störte er sich daran, dass der Vergleich zwar eine Ausstiegsklausel hat und den Rechtsweg für die Geschädigten offenhält, ihnen aber gleichwohl den Zugang zu Verfahren verbaut, an deren Ende die für das Unternehmen besonders kostspieligen „punitive damages“ lauern.

Vince Chhabria schlug dem Leverkusener Multi als Alternativ-Lösung vor, das Risiko künftiger Klagen zu minimieren, indem er auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor möglichen Krebsgefahren warnt und das so eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zugutekommen lässt.

Die AnwältInnen, mit denen der Agro-Riese den Deal ausgehandelt hatte, zeigten sich da jedoch skeptisch. Sie stellten die Vereinbarung stattdessen als „sicheren Hafen“ für die Glyphosat-Geschädigten dar, der sie vor den Unwägbarkeiten gerichtlicher Entscheidungen schütze. Bisher hat der Global Player allerdings alle großen Entschädigungsverfahren verloren. Darum griff er jetzt zu einem besonders perfiden Trick. Die Aktien-Gesellschaft gab einen der wenigen gewonnenen Prozesse im Nachhinein verloren und veranlasste den eigentlich Unterlegenen mit mehr als nur ein paar Dollar dazu, in Berufung zu gehen. Auf diese Art erhofft sich der Konzern, vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Und seine Wirkung entfaltet das schon jetzt, wie bei der Anhörung spürbar war. Es verunsichert die KlägerInnen nämlich und erhöht so den Druck, in den Vergleich einzuwilligen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht für den Gen-Giganten jedoch bloß eine Möglichkeit, das Ende der Klage-Welle einzuläuten: das Ende von Glyphosat einzuläuten! So lange das Mittel auf dem Markt bleibt, wird es auch Geschädigte und somit auch Prozesse geben. „Darum muss BAYER die Vermarktung von Glyphosat endlich stoppen“, fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzman 0211/33 39 11