Die Corona-Pandemie ermöglichte es den DAX-Unternehmen, sich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen und Online-Hauptversammlungen statt der sonst üblichen Präsenz-Veranstaltungen abzuhalten. BAYER und die anderen Firmen nutzten das, um die Rechte von Konzern-KritikerInnen massiv zu beschneiden. So kehrte in die neuen Konzern-Videoshows eine bis dahin unbekannte Stille ein: Keine Proteste, keine kritischen Reden und keine Nachfragen. Das hätten die Aktien-Gesellschaften gerne wieder so. Darum forderten sie die Bundesregierung auf, die bis Ende 2020 geltende Ausnahme-Regelung zu entfristen. Und CDU und SPD lieferten: Trotz des vielen Unmuts über den Ablauf der virtuellen HVs ging die Verordnung am 29. Oktober unverändert in die Verlängerung.
Von Jan Pehrke
Das ließ BAYER sich nicht nehmen: Die erste rein virtuelle Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens richtete der Leverkusener Multi aus. „Als digitaler Pionier“ feierte der Konzern sich am 28. April selber. Den AktionärInnen beschied der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann derweil: „Sehr gerne hätte ich Sie heute persönlich vor Ort in Bonn begrüßt. Aber die Corona-Krise lässt das leider nicht zu.“
Das waren allerdings nur Krokodilstränen, denn eine Online-HV eröffnete dem Agro-Riesen ungeahnte Möglichkeiten. Die entsprechenden Regelungen im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ erlaubten Aktien-Gesellschaften unter anderem, statt Reden nur noch Fragen zuzulassen. Sie konnten dabei sogar noch aussieben. BAYER & Co. hatten das eingefordert. Sie begründeten dies mit der Angst vor sogenannten BerufsklägerInnen, welche die Vorstände mit ihren Auskunftsbegehren willentlich vor unlösbare Aufgaben stellen, um die Hauptversammlungen anschließend vor Gericht anzufechten und davon erst nach Auszahlung einer hoch dotierten „Lästigkeitsprämie“ zu lassen. Der entsprechende Passus schützte die Firmen dann aber nicht nur vor den BerufsklägerInnen, sondern auch gleich noch vor Konzern-KritikerInnen, wohingegen er BLACKROCK & Co. eine Sonderstellung einräumte. Die Verwaltung „hat (…) keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen“, hieß es nämlich in dem Paragrafen-Werk.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hatte gemeinsam mit dem DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE in einem Offenen Brief an BAYER Änderungen angemahnt. „Die neue ‚virtuelle’ HV ist in ihrer jetzigen Form ein Bruch mit den bisher bereits geringen Mitgestaltungsmöglichkeiten von AktionärInnen“, konstatierten die beiden Organisationen. Aber der Leverkusener Multi reagierte nicht. Dementsprechend unerquicklich gestaltete sich am 28. April die Hauptversammlung für Umwelt-AktivistInnen, ImkerInnen, Pestizid-GegnerInnen und andere kritische AktionärInnen. Reden akzeptierte der Global Player nicht, und die Fragen, die zwei Tage vorher eingereicht werden mussten, referierte Baumann ton- und lustlos. Noch nicht einmal die Namen nannte er – angeblich aus Datenschutz-Gründen. Allein den jeweiligen Sacherverhalt zu verstehen, bereitete Außenstehenden deshalb oft schon Schwierigkeiten. Es macht eben einen fundamentalen Unterschied, ob etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon tritt, ihre Leidensgeschichte erzählt und am Schluss fragt, wann BAYER die betreffene Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenkt, oder ob es einfach heißt: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“
Darum bescheinigte die Frankfurter Allgemeine Zeitung dem BAYER-Chef Werner Baumann dann auch, „eine entspannte Hauptversammlung“ hinter sich gebracht zu haben. „Die Öffentlichkeit wohnte Statements und Fragen via Internet bei. Für unliebsame Störenfriede war kein Platz“, so die Zeitung. Seine KollegInnen von den anderen börsen-notierten Unternehmen verlebten ähnlich ruhige Stunden. In ihrer Rückschau auf die 2020er-HVs schrieb die FAZ, „dass die sterilen Frage-Antwort-Blöcke der vergangenen Wochen sämtliche Spontanität und Bissigkeit vermissen ließen“ und appellierte: „Rettet die Erbsensuppe!“ Das Urteil der Rheinischen Post fiel nicht eben besser aus: „Das waren sterile Veranstaltungen, Vorstände hatten leichtes Spiel, unliebsame Fragen abzubügeln.“
Der DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE fällte gleichfalls ein vernichtendes Urteil. „In der Hauptversammlungssaison 2020 haben wir gesehen, dass virtuelle Hauptversammlungen im Vergleich zu Präsenz-Versammlungen inakzeptable Schwachstellen aufweisen“, hielt die Initiative fest und konkretisierte: „In einigen Fällen wurden Fragen bei der Beantwortung so zusammengefasst, dass dahinterliegende Kritik-Punkte bewusst nicht übermittelt wurden. Oder ganze Frage-Komplexe wurden mit fadenscheinigen Begründungen überhaupt nicht beantwortet.“
BAYER & Co. wollten es natürlich genauso wiederhaben und begannen mit der Lobby-Arbeit. Bereits Anfang September setzte das „Deutsche Aktieninstitut“ (DAI), das die Interessen der Aktien-Gesellschaften vertritt, in der Sache einen Offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf. „Virtuelle Hauptversammlungen auch 2021 ermöglichen“, war er überschrieben. „Eine frühzeitige Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelung ist unter epidemologischen Gesichtspunkten richtig und für die Planungssicherheit der Unternehmen wichtig“, so das DAI.
Die SPD-Politikerin tat wie geheißen und widmete sich der Aufgabe. Sie holte dafür allerdings auch eine Stellungnahme des DACHVERBANDES DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ein. Dieser formulierte im Lichte der gemachten Erfahrungen eine Reihe von Forderungen und Änderungsvorschlägen. „Es reicht leider nicht aus, dass der Vorstand nur ‚nach eigenem Ermessen’ Auskünfte auf die Fragen der AktionärInnen gibt“, konstatierte der Dachverband und sprach sich für ein verbrieftes Auskunftsrecht aus. Dieses sollte nicht zuletzt auch zu Nachfragen befugen. Zudem trat der Verband für die Möglichkeit von Hybrid-Hauptversammlungen ein, die es den AktionärInnen gestattet, ihre Anliegen in einer Präsenz-Veranstaltung vorzutragen. Überdies verlangte er, die gestellten Gegenanträge zur Nichtentlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern nicht länger außen vor zu lassen und in der HV zu behandeln. Überdies drängte die Organisation darauf, die kurzen Einladungsfristen, die es der CBG so ungemein erschwert hatten, rechtzeitig alle Stimmrechtsübertragungen zu erhalten, wieder abzuschaffen.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Heribert Hirte forderte eine Streichung der verkürzten Fristen. Darüber hinaus mahnte er eine „Überprüfung der Reduzierung des Ermessens bei den Antworten“ an. „Interaktion macht eine Hauptversammlung aus“, betonte er. Die beiden Rechtsanwälte Günter Seulen und Andreas Krebs pflichteten dem bei und plädierten für „eine Annäherung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre an die physischen Versammlungen“. Zur Gewährleistung des Schutzes der Unternehmen vor BerufsklägerInnen bei einem umfassenden Frage-Recht wussten sie ebenfalls ein Mittel: die Reform der Regeln für die Beschluss-Anfechtung auf der Basis der Vorschläge, die der „Deutsche Juristentag“ 2018 erarbeitet hat.
Die Schutzgemeinschaft der Kapital-Anleger (SdK) lehnte eine einfache Verlängerungen der Bestimmungen „wegen der mittlerweile unverhältnismäßigen Einschränkung von Aktionärsrechten“ schlichtweg ab. Schon für die abgelaufene Saison fand die SdK den Verweis auf das Neuland „World Wide Web“ zur Begründung der Einschnitte „zweifelhaft“. Für das kommende Jahr mochte sie das überhaupt nicht mehr gelten lassen. Und mit Besorgnis beobachtete die Schutzgemeinschaft „das Bestreben einzelner Kräfte, die virtuelle Hauptversammlung in der Ausformung des COVID-19-Gesetzes zur Blaupause für ein Zukunftsmodell der Hauptversammlung als das ‚new normal’ (…) nutzen zu wollen.“
Aber Justizministerin Christine Lambrecht zeigte sich von alledem unbeeindruckt. Die Gesetzes-Passagen gingen unverändert in die Verlängerung. Ansonsten blieb es bei Appellen. Die Unternehmen sollten sich nur ins Virtuelle begeben, „wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemie-Geschehens erforderlich erscheint“ und bezüglich der Frage-Möglichkeit „insbesondere bei der vorherigen Einreichung der Fragen, weiterhin möglichst aktionärsfreundlich verfahren“. Damit ist es natürlich nicht getan. Es braucht Druck. Und den wird die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN entfalten.