AKTION & KRITIK
CBG beim Klimastreik
Am 14. November 2025 hat die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) in Düsseldorf am internationalen Klimastreik teilgenommen, der aus Anlass der Klimakonferenz in Brasilien stattfand. Der BAYER-Konzern firmierte bei der COP30 als „diamond sponsor“ der AgriZone und nutzte die Plattform, um „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verkünden.
Wie wenig es da eigentlich zu verkünden gibt, stellte CBG-Vorstand Jan Pehrke in seinem Rede-Beitrag klar. Er verwies darin auf den hohen Anteil des Landwirtschaftssektors an dem globalen Treibhausgas-Aufkommen – elf Prozent – und den Beitrag des Leverkusener Multis dazu – drei Millionen Tonnen pro Jahr.
Und zum Abschluss zitierte Pehrke Alan Tygel von der PERMANTENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN, einen brasilianischen Kooperationspartner der CBG, mit den Worten: „Wir dürfen uns keine Illusionen über die COP machen. Die durch das kapitalistische System verursachte Umweltkrise wird nicht von Regierungen gelöst werden, die von Unternehmen kontrolliert werden, die von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen profitieren. Die Finanzierung der ‚AgriZone für nachhaltige Landwirtschaft‘ durch Unternehmen wie BAYER und NESTLÉ und die Anwesenheit von Vertretern von SYNGENTA in der Schweizer Delegation sind ein Beweis für das Scheitern der COP. Entweder werden die Lösungen von den Menschen selbst entwickelt, oder es wird keine Lösung geben.“
CBG bei Antikriegsdemo
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehörte mit zu den über 500 Gruppen, die den Aufruf „Nie wieder kriegstüchtig. Stehen wir auf für den Frieden“ mit unterzeichnet haben. „Wir fordern statt Eskalation Diplomatie und Entspannungspolitik und fordern die Bundesregierung auf, sich für ein schnelles Ende der Kriege in Europa, im Nahen und Mittleren Osten einzusetzen“, hieß es darin unter anderem. Am 3. Oktober 2025 gingen rund 35.000 Menschen dafür auf die Straße. Die CBG beteiligte sich an der Demonstration in Berlin.
Die CBG bei der „Toxic Trade Tour“
Der BAYER-Konzern zählt zu den Hauptprofiteuren des Handelsvertrages, den die EU mit den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will. Unter anderem eröffnen die in dem Abkommen vorgesehenen Zoll-Streichungen die Aussicht auf einen gesteigerten Pestizid-Absatz. Und genau diese Nebenwirkung des Deals setzte die „Toxic Trade Tour“ auf die Agenda. Am 3. November machte sie Halt in Berlin. Von Wien, München und Warschau kommend, legte die Tour auf ihrem Weg nach Brüssel einen Zwischenstopp in der Bundeshauptstadt ein. Die AktivistInnen bauten vor dem Bundeskanzleramt eine riesige Pyramide aus Pestizid-Fässern auf und schenkten daneben an einer Bar Gift-Cocktails aus.
Zum Auftakt der Kundgebung schilderten der brasilianische Geologe Dr. Ronaldo Barros Sodré und Raimunda Francisca Vieira Paz vom Menschenrechtszentrum der Diözese Balsas-MA, welche verheerenden Auswirkungen die Gift-Frachten made in Germany vor Ort haben. Der Toxikologe Dr. Peter Clausing ging in seinem Rede-Beitrag noch einmal gesondert auf diejenigen Pestizide ein, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Zulassung (mehr) haben.
Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm sich dann mit dem BAYER-Konzern einen der Hauptproduzenten dieser und anderer Agro-Chemikalien vor. Aber auch das ganze agro-industrielle Modell mit seinen bekannten Begleiterscheinungen wie der Abholzung von Regenwald und der Vertreibung indigener Gemeinschaften erhält durch die Übereinkunft Auftrieb, warnte Pehrke. Dabei ist das brasilianische Agro-Business jetzt schon für den Hauptteil der Treibhausgas-Emissionen des Landes verantwortlich, hob er mit Blick auf die Klima-Konferenz in Belém hervor.
Friedrich Merz fand leider keine Zeit, aus dem Bundeskanzleramt zu kommen und sich den Fragen der AktivistInnen zu stellen. Deshalb mussten die AktivistInnen mit einem Double vorliebnehmen. Aber dessen Antworten verleugneten den beunruhigenden Charakter des Handelskontrakts völlig. Daher ergoss sich über dem Merz-Lookalike leider ein Teil der eigentlich für die Mercosur-Länder bestimmten Gift-Fässer vorzeitig, und Ursula von der Leyen erging es im Anschluss nicht besser.
„Sehr deutlich haben Sie unsere Kritik an dem EU-Mercosur-Abkommen ignoriert“, resümierte Hanni Gramann von ATTAC die unerquicklichen Statements von Merz und der Interviews zusammen und stellte am Schluss noch einmal klar: „Es braucht ein Abkommen, das die ungleichen Handelsbeziehungen überwindet und die sozial-ökologischen Risiken minimiert.“
Anderson bei der „Toxic Trade Tour“
Bei ihrem Stop in Warschau nahm sich die „Toxic Trade Tour“ gegen das EU-Mercosur-Abkommen statt Ursula von der Leyen (s. o.) den BAYER-Chef Bill Anderson vor. Es erging ihm aber nicht besser. Da er Fragen der örtlichen AktivistInnen zu den Ackergift-Exporten des Konzerns nicht zu deren Zufriedenheit beantwortete, bekam er eine Dusche mit Pestiziden der Hausmarke ab.
UN warnt vor Konzernmacht
Mitte Oktober 2025 stellte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, seinen Bericht „Konzern-Macht und Menschenrechte im Nahrungsmittel-Sektor“ bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vor. Der Report macht einen Konzentrationsprozess in der ganzen Lebensmittel-Wertschöpfungskette aus und warnt eindringlich vor den Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung. „Die Macht der Unternehmen im Nahrungsmittel-Sektor ist stark konzentriert, sodass eine relativ kleine Gruppe von Menschen die Nahrungsmittelsysteme so gestalten kann, dass sie dem obersten Ziel der Gewinnmaximierung dienen und nicht dem Gemeinwohl“, hält Fakhri fest.
Er untermauert diesen Befund mit Zahlen: Gerade einmal ein Prozent der industriellen Landwirtschaftsbetriebe verfügen inzwischen über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Gleichzeitig kontrollieren vier Unternehmen mehr als die Hälfte des kommerziellen Saatgutmarktes und über 60 Prozent des Pestizidmarktes. Ähnlich dominant ist eine kleine Zahl von Anbietern bei Düngemitteln, Landmaschinen, Mast-Geflügel, Tierarzneien und den Plattformen der digitalen Landwirtschaft.
Im Vorfeld hatte der UN-Sonderberichterstatter Initiativen aus der ganzen Welt um Input zu dem Konzernmacht-Report gebeten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ist dem gemeinsam mit FIAN nachgekommen. Aber nicht nur deshalb findet BAYER darin als nicht gerade kleiner Teil des Problems Erwähnung. Sowohl den hohen Markt-Anteil des Leverkusener Multis in den Segmenten „Pestizide“, „Saatgut“ und „Gentechnik“ als auch denjenigen bei der digitalen Landwirtschaft kritisiert der Bericht.
CBG-Jahrestagung 2025
„BAYERs prekäre Lieferketten – Welt im Würgegriff“ lautete dieses Mal das Thema der Jahrestagung, zu der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) am 11. Oktober nach Düsseldorf eingeladen hatte.
Den Auftakt machte Tilman Massa vom Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Massa skizzierte den langen Weg hin zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz – und wieder zurück, bevor er sich den entsprechenden Aufweich-Bemühungen auf europäischer Ebene widmete.
Jan Pehrke von der CBG zeigte dann am konkreten Beispiel „BAYER“ auf, wie wichtig belastbare Paragrafen-Werke zur Einhegung des weltweiten Treibens der Konzerne wären. Die – noch – gesetzlich vorgeschriebenen Lieferketten-Berichte des Leverkusener Multis weisen nämlich zahlreiche Verstöße gegen ethische und soziale Standards aus. Von Kinderarbeit und Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung über Arbeitsschutz-Verletzungen bis hin zu Lohnraub und Diskriminierung am Arbeitsplatz reichten die Verfehlungen bei den Zulieferern des Global Players.
Die Coordination wollte die Lieferketten-Problematik jedoch auch im Kontext des ganzen Welthandelssystems und dessen jüngster Entwicklungsstufe erörtern. Werner Rätz von ATTAC gab den entsprechenden Input. „Von der Systemkonkurrenz über das Empire zu einer multipolaren Welt und der erneuten Konkurrenz der Blöcke: Ist die Globalisierung am Ende?“, überschrieb er seinen Vortrag. Der ATTAC-Mitgründer sah die neueste Formation des Kapitalismus jedoch nicht als Zäsur an, sondern als eine, die auf frühere aufsetzt und weiter eine Antwort auf die alte Frage sucht: Wohin bloß mit dem ganzen überschüssigen Kapital? Also als einen weiteren Versuch, den Ausbruch der systematischen Krise aufzuschieben.
Darüber entbrannte in Düsseldorf eine ebenso leidenschaftliche Diskussion wie zu den anderen Beiträgen, wobei auch die Erörterung von konzern-kritischen Handlungsperspektiven nicht zu kurz kam. Und am Ende des Tages dann traten alle bereichert, aber auch ein wenig erschöpft die Heimreise an.
CBG schreibt EU
Die EU will im Zuge ihrer Deregulierungsanstrengungen auch Hand an die Bestimmungen zu Pestiziden, Bioziden, Futtermitteln und Lebensmitteln legen (siehe POLITIK & EINFLUSS). „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, verkündet sie. Die CBG lehnt das Vorhaben ab und hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses ein entsprechendes Statement zum „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ abgegeben. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin. Die Coordination monierte, dass die Europäische Union noch nicht einmal die geltenden Regeln umsetzt und verwies dabei auf die vielen Zulassungsverlängerungen, die vorschriftswidrig automatisch bzw, „technisch“ ohne Risiko-Prüfungen auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Studien erfolgen. Ansonsten plädierte die Coordination für Verschärfungen statt für „Vereinfachungen“. Nach Ansicht der CBG besteht beispielsweise akuter Handlungsbedarf bei denjenigen Pestiziden, die zur Gruppe der PFAS gehören. Auch drang sie mit Blick auf die vielen LandwirtInnen, die die Anerkennung von „Parkinson durch Pestizide“ als Berufskrankheit beantragen, darauf, den möglichen neurotoxischen Effekten von Agrochemikalien im Genehmigungsprozess mehr Beachtung zu schenken.
COP30: CBG unterzeichnet Manifest
Bei der UN-Klimakonferenz COP30 in Brasilien hatten sich auch Umwelt-Initiativen, indigene Gemeinschaften, Gewerkschaftler-Innen sowie Kleinbauern und -bäuerinnen einen Ort geschaffen, um ihre Forderungen artikulieren zu können: den „People‘s Summit“. Im Vorfeld der Konferenz veröffentlichten die Organisationen ein Manifest, in dem sie die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissonen als unzulänglich kritisierten und für eine „sozial-ökologische Agenda“ zur Lösung der Klima-Krise eintraten. Unter anderem verlangten die Gruppen von den transnationalen Unternehmen der Agro-Industrie, der Energiewirtschaft, des Bergbaus und anderer Sparten, Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivität auf die lokalen Bevölkerungen abzulegen.
Über 1.150 Verbände haben das Manifest unterzeichnet, dazu gehörte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
CBG beim Sommerfest der „Linken“
„Trinken mit Linken meets gemeinsamen Austausch“ – mit diesen Worten hatte der Leverkusener Kreisverband der Partei „Die Linke“ Ende Juli 2025 zu seinem Sommerfest eingeladen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm gerne an. Sie nutzte die Gelegenheit, um neue Kontakte zu knüpfen, alte aufzufrischen und weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit am Stammsitz des BAYER-Konzerns zu erkunden.
Für eine andere Agrarpolitik der EU!
Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) der Europäischen Union setzt ganz auf das agrar-industrielle Modell und fördert es gemäß der Devise „Wachse oder weiche“ nach Kräften. So erhalten 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Subventionen, was nicht wenig zum Höfesterben beiträgt. Auch spielen ökologische Kriterien bei der Vergabe kaum eine Rolle.
Darum hat die Initiative GOOD FOOD GOOD FARMING jetzt eine Umkehr gefordert. Sie legte ihre Vorstellungen von einer gerechten, widerstandsfähigen und zukunftsfähigen GAP in einem Positionspapier dar und verfasste auf dieser Basis einen Aufruf.
„Wir müssen die Agrarmärkte gerechter regulieren und das veraltete hektar-basierte Fördersystem auslaufen lassen (…) Die Gelder sollten Landwirte dabei unterstützen, öffentliche Leistungen wie sauberes Wasser, Schutz der biologischen Vielfalt und Tierschutz zu erbringen“, so Esmeralda Borgo vom belgischen Bündnis VOEDSEL ANDERS FLANDERN.
Fast 100 Organisationen aus ganz Europa trugen diesen Vorstoß mit, darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).
Demo in Bremen
Unter der Losung „Disrupt. Food System“ fanden vom 9. bis zum 13. Oktober 2025 in Bremen internationale Aktionstage statt. Der Bündnisdemo „Gemeinsam ackern! EU-Mercosur stoppen! Für eine solidarische Ernährungswende jetzt!“ schlossen sich am 11. Oktober rund 400 Menschen an. Der Aufruf zählte die Folgen des Handelsvertrags auf, den Brüssel mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay schließen will, wie mehr Abholzung von Regenwald, mehr Monokulturen und mehr Menschenrechtsverletzungen. Und er nannte auch die Profiteure: „Gewinner der Ausweitung wären internationale Agrarkonzerne – und deutsche Chemieriesen wie BAYER und BASF, die ihre Pestizide und Gentech-Produkte auf Kosten von Menschen und Umwelt in Südamerika absetzen.“
„Disrupt“ beließ es allerdings nicht bei dem Straßenprotest, sondern führte auch Aktionen des zivilen Ungehorsams durch. Im Hafen der Hansestadt unterbrachen Blockaden vor Futtermittel-Importeuren die Handelsströme zumindest zeitweise. „Wir stehen für gutes Essen, für alle, mit allen. Das bedeutet für uns, dass es absolut absurd ist, dass Futtermittel aus Südamerika importiert werden. Dort werden Wälder abgeholzt, indigene Gemeinschaften vertrieben“, erklärte das Bündnis.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hätte sich gerne an den Aktionstagen beteiligt, aber der Parallel-Termin „Jahrestagung“ verhinderte das. Sie gehörte aber zu den Organisationen, die den Aufruf zu der Demonstration am 11. mit unterzeichneten.
PFAS: Bezirksregierung machtlos
Nach Recherchen des BUND NRW gelangen vom Leverkusener Chem„park“ aus große Mengen an PFAS-Substanzen in den Rhein (siehe Ticker 4/25). Die Rückstände überschritten im Juli 2025 den Orientierungswert zeitweise um das 50-Fache. Als Quellen für die Einleitungen nannte die Bezirksregierung Köln das Sickerwasser des CURRENTA-Klärwerks Leverkusen-Bürrig sowie die Firma MOMENTIVE. Daraufhin wollte eine Aktivistin aus Leverkusen von der Behörde wissen, welche Schritte sie gegen diesen Umweltskandal unternehme. Die Antwort fiel besorgniserregend aus. Da für die allermeisten PFAS-Substanzen keine Grenzwerte, sondern nur Orientierungswerte existieren, habe die Bezirksregierung keine rechtliche Handhabe, um dagegen etwas auszurichten, hieß es. Ihr bliebe nur, Reduzierungsmaßnahmen „im Dialog mit den Betreibern“ auf den Weg zu bringen, was auch geschehe. Darum begrüßte sie auch die Regulierungsbemühungen auf EU-Ebene.
Allerdings stocken die Pläne – wie alle anderen Umweltschutz-Maßnahmen Brüssels – schon seit Längerem.
Mettmannkiez-MieterInnen wehren sich
Der BAYER-Konzern beabsichtigt im Berliner Stadtteil Wedding Wohnraum en masse zu vernichten. Nicht weniger als 18 Häuser in unmittelbarer Nähe seines Werksgeländes will er abreißen und damit nicht nur 140 Wohnungen, sondern auch noch eine Kindertagesstätte, KünstlerInnen-Ateliers, Gewerbebetriebe und Büroräume dem Erdboden gleichmachen. Dabei bleibt der Grund für den Kahlschlag im Dunklen: Zu seinen Plänen hat der Leverkusener Multi sich bisher nicht geäußert.
Wegen „nichtwirtschaftlicher Verwertbarkeit“ der Immobilien stellte er den MieterInnen des Mettmannkiezes aber schon einmal die Kündigungen aus. „Die betroffenen Gebäude sind planungsrechtlich nicht mehr für Wohnzwecke ausgewiesen“, erklärte der Global Player und beantragte den Abriss. Das Bezirks-amt Berlin-Mitte stimmte dem zu. Aber einige MieterInnen auf der Tegeler Straße wehren sich. So folgten Denise Taureg und Stefan Casutt der Räumungsaufforderung nicht. Darum verklagte BAYER die beiden.
DUOGYNON-Gutachter in der Kritik
Der Schwangerschaftstest DUOGYNON der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt (siehe auch RECHT & UNBILLIG). Darüber hinaus kamen durch das Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.
Entschädigungsforderungen wiesen SCHERING und der Leverkusener Multi als Rechtsnachfolger jedoch stets ab.
Auch das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) steht in der Verantwortung, denn es verletzte seine Aufsichtspflicht. Der Abteilungsleiter Klaus Wolf von Eickstedt bezeichnete sich sogar einmal als „Advokat der Firma SCHERING“ – und handelte entsprechend. So schmuggelte er etwa entlastende Unterlagen in das BGA und hielt das Unternehmen immer über die Vorgänge im Amt auf dem Laufenden. Der Mitarbeiter gab dem Pillen-Produzenten zudem Tipps für Entlastungsstudien und für den Umgang mit der aufkeimenden Kritik am Verhalten des Konzerns.
Aber der Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Gutachten zur Rolle des BGA in dem DUOGYNON-Skandal beauftragte Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm stellte der Behörde einen Persilschein aus. Die Betroffenen-Verbände reagierten empört. Lenhard-Schramm aber ließ sich nicht beirren und baute seine Arbeit – mit freundlicher Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums – zu einer über 400 Seiten langen Studie aus.
In seiner Rezension stimmte Marc von Miquel zwar der Kernaussage des Werkes zu, wonach das Bundesgesundheitsamt keine Rechtsbrüche begangen hat, kritisierte jedoch die Entlastung Eickstedts und anderer Personen. „Hier und bei anderen Fallbeispielen gerät die Einordnung in den rechts- und verwaltungshistorischen Kontext tendenziell zu einer Rechtfertigung des behördlichen Handelns“, schreibt von Miquel auf dem Portal H-Soz-Kult.
KAPITAL & ARBEIT
Neue Betriebsratsführung in Bergkamen
Am BAYER-Standort Bergkamen übernimmt mit Tanja Pisarz zum ersten Mal eine Frau die Leitung des Betriebsrats. Ansonsten bekennt sich die Beschäftigten-Vertretung aber zur Kontinuität. „Ich übernehme den Betriebsratsvorsitz in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen in der Arbeitswelt, die von neuen Arbeitsmodellen, strukturellen Anpassungen im Konzern und sich wandelnden Arbeitsumgebungen geprägt sind. Umso wichtiger ist es uns als Betriebsratsführung, die bewährte konstruktive Kooperation mit der Standort-Leitung fortzuführen“, erklärt Pisarz. Ihr Stellvertreter Thomas Leitmann bekennt sich dann auch ausdrücklich zu BAYERs Rationalisierungsmodell „Dynamic Shared Ownership“, obwohl es seit 2024 schon über 13.500 Arbeitsplätze gekostet hat. „Es sind die starken Netzwerke der IG BCE, und die langjährige Erfahrung des Teams, die in dieser Transformation Orientierung und Sicherheit geben“, meint Leitmann.
KONZERN & VERGANGENHEIT
100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung
Im Jahr 1925 beugte sich das damalige Reichsarbeitsministerium dem Druck der „International Labour Organisation“ und erließ die „Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten“. Um das Schlimmste zu verhindern, hatten BAYER & Co. daran mitgewirkt. Nicht zuletzt deshalb beschränkte sich die Liste auf elf Erkrankungen, fast alle aus dem Bereich der Chemie-Industrie. Dazu zählten zum Beispiel Vergiftungen durch Phosphor, Quecksilber oder Arsen und Hautkrebs durch Ruß, Teer, Anthrazen oder andere Stoffe.
Seither durchlief die Verordnung viele Veränderungen, aber nicht wenige Geburtsfehler blieben. So gibt es noch immer hohe Hürden für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Berufskrankheit. Besonders gravierend: Die Beweislast liegt auf der Seite der Betroffenen, und jeder Fall wird gesondert geprüft. Auch fehlt es vielen GutachterInnen an Fachwissen. „Der Gesetzgeber sperrt sich seit Jahrzehnten, arbeitswissenschaftliche Kompetenz in das BK-Recht hineinzunehmen“, kritisiert der Arbeits- und Gesundheitswisssenschaftler Wolfgang Hien. Die niedrigen Anerkennungsquoten – etwa bei LandwirtInnen, die an Parkinson erkrankt sind und Pestizide dafür verantwortlich machen – wundern da kaum mehr.
Tod von Jürgen Dormann
Im September 2025 verstarb der ehemalige Manager Jürgen Dormann, der das Unternehmen HOECHST liquidierte. Fusioniert mit Rhône-Poulenc und und unter dem Namen AVENTIS firmierend, war dem Konstrukt kein langes Leben beschieden. Im Jahr 2004 kaufte es SANOFI auf. Zuvor hatte Dormann versucht, die alte IG-FARBEN-Tradition wiederzubeleben und HOECHST mit BAYER zusammenzubringen. Das ließ sich erst auch ganz gut an, aber am Ende konnten sich die ManagerInnen beider Unternehmen nicht darüber verständigen, wer Herr im neuen Haus sein sollte.
IG FARBEN & HEUTE
Zyklon B: Die IG-Spitze wusste alles
Vor 100 Jahren haben BAYER, BASF & Co. die IG FARBEN gegründet, die später das industrielle Rückgrat des NS-Staates bilden sollte. Die BASF nutzte dieses traurige Jubiläum, um Farbe zu bekennen. Sie veröffentlichte auf ihrer Website unter der Überschrift „Ein belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“ ein umfangreiches Dossier über die Interessensgemeinschaft.
Auch ein Passus zu Zyklon B findet sich darin, denn die IG-Tochter DEGESCH produzierte diese Substanz. Ursprünglich als Mittel gegen Schadinsekten entwickelt, kam der Stoff in den Gaskammern der KZs als Massenmord-Waffe zum Einsatz. „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste“, hält die BASF fest.
Bei BAYER hingegen fehlen solche Ausführungen. Auf der Website gibt es keinen Extra-Abschnitt zu den IG FARBEN; in der ansonsten groß ausgebreiteten Unternehmensgeschichte bleiben sie eine Randnotiz. Noch nicht einmal das Wort „Zyklon B“ taucht auf.
Und die 1988 erschienene Firmenchronik „Meilensteine“ stellt die damaligen ManagerInnen trotz der ab 1941 ff. explodierenden Umsätze mit der Chemikalie als Ahnungslose dar. Dazu verweist sie auf den Nürnberger IG-FARBEN-Prozess. Dort gaben Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein zu Protokoll, sich die florierenden Geschäfte mit einer „Insektenplage im Osten“ erklärt zu haben – und kamen damit durch.
POLITIK & EINFLUSS
Unbefristete Pestizid-Verlängerungen
Die EU steht seit Langem in der Kritik, weil sie oft die Zulassung von Pestiziden verlängert, ohne die Risiko-Bewertung abgeschlossen zu haben. Unlängst hatten mehrere Initiativen gegen diese Praxis der „technischen Verlängerungen“ geklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen (siehe RECHT & UNBILLIG).
Und jetzt reagiert die Europäische Union. Sie will sich des leidigen Problems entledigen, indem sie bis auf wenige Ausnahmen alle Ackergift-Zulassungen entfristet! Das sieht das „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ vor. „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, heißt es aus Brüssel. Bereits ohne den Passus zur Entfristung der Genehmigungen zu kennen, hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses vor dem Deregulierungsvorhaben gewarnt. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin.
Damit nicht genug, will die EU auch noch den Zeitraum strecken, bis zu dem eine wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verbotene Agrochemikalie noch verkauft werden darf. Zudem beabsichtigt sie, die Mitgliedsländer bei den nationalen Genehmigungsverfahren von der Pflicht zu entbinden, die jeweils neuesten unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.
Big Agro hatte solche „Entbürokratisierungen“ immer schon gefordert und zeigt sich zufrieden. „BAYER betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, so der Konzern. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundet der Agro-Riese.
Nach Protesten von UmweltschützerInnen ruderte die EU-Kommission etwas zurück. Bei Pestiziden, deren Risiko-Bewertungen noch Fragen aufwerfen oder die wegen ihres Gefährdungspotenzials „Kandidaten für eine Substitution“ sind, bleiben Verlängerungsverfahren obligatorisch.
Zahlreiche Lobby-Treffen
Der BAYER-Konzern tat seine Meinung zu dem von der EU geplanten „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ nicht nur in Statements kund (s. o.), sondern äußerte diese auch direkt in Lobby-Gesprächen mit EU-VertreterInnen. Auf sechs Meetings mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern zum Thema „Vereinfachung“ kam der Leverkusener Multi allein im Jahr 2025.
Top-Lobbyist BAYER
Kaum ein Konzern kann auf so viele Lobby-Gespräche mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern verweisen wie BAYER. Auf 34 Meetings kam der Leverkusener Multi im Jahr 2025 INTEGRITY WATCH EU zufolge. Fleißiger waren da nur noch die Einfluss-ArbeiterInnen von BMW.
Ab 2026 Gentech-Deregulierungen?
Mitte Juli 2023 hat die Europäische Union einen Vorschlag für eine neue Verordnung präsentiert, die das Ziel hat, den neuen genomischen Techniken (NGT) den Weg auf die Äcker zu erleichtern. Sie gab damit dem Lobby-Druck der Agro-Riesen nach, die „sehr aktiv“ (O-Ton BAYER) Lobby-Arbeit für die Deregulierungen gemacht haben. Im Dezember 2026 nahm das Vorhaben die nächste Hürde – und zwar eine ziemlich große. Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU), ließ bei den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat zur Vorlage Brandmauer Brandmauer sein und machte gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien.
Das Ergebnis fiel entsprechend aus. Künftig will die EU Pflanzen, denen die Unternehmen mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpasst haben, wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Gewächse behandeln und von Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten ausnehmen.
In diese Kategorie NGT1 fallen über 90 Prozent der Schnippel-Produkte. Nur wenn BAYER & Co. ihnen Resistenzen gegen Herbizide oder Insektizide eingebaut haben, fallen sie noch unter die alten Regeln. Ansonsten gelten diese Bestimmungen bloß noch für solche Laborfrüchte, die mehr als 20 Eingriffe über sich ergehen lassen mussten.
Ein Copyright für die angeblich ganz natürlichen Erzeugnisse verlangten die Gentech-Giganten aber trotzdem, denn ausreichende Profite garantiert nur die Patentierbarkeit. Und die EU kam der Forderung nach. Sie „erlaubt Patente für NGTs, mit Ausnahme derjenigen Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Wege hergestellt werden“. Mehr Macht über die Lebensmittelkette will die Europäische Kommission den Agro-Riesen damit aber nicht verschafft haben. Sie sicherte laut Informationsdienst Gentechnik zu, Vorkehrungen getroffen zu haben, „um eine Marktkonzentration zu verhindern und die Erschwinglichkeit und den fairen Zugang für Landwirte zu gewährleisten, sodass diese das Recht behalten, Saatgut aufzubewahren und wieder anzupflanzen“.
Das überzeugte jedoch nicht einmal den „Deutschen Bauernverband“. Er sprach sich gegen den bei den Trilog-Verhandlungen erzielten Kompromiss aus. Auch ansonsten hagelte es Kritik. Als einen „Ausverkauf der europäischen Züchtungs- und Landwirtschaft an die Konzerne“ bezeichnete etwa Tina Andres vom Bio-Spitzenverband BÖLW das Resultat.
Jetzt müssen noch das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen. Normalerweise gilt das als Formsache. Aber bei entsprechendem politischen Druck gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, die Gentech-Deregulierung zu stoppen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles dafür tun.
EU schleift Lieferketten-Richtlinie
Im Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Aushöhlung bzw. „Vereinfachung“ der Lieferketten-Richtlinie auf den Weg gebracht, die für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro gilt. Gemäß dem Omnibus-Paket müssen die betreffenden Firmen die Einhaltung sozialer, gesundheitlicher und ethischer Standards bloß noch bei ihren direkten Lieferanten kontrollieren und darüber auch nur noch alle fünf Jahre einen Bericht erstellen.
Im Juni 2025 schleifte der EU-Ministerrat die Bestimmungen weiter, indem er den Kreis der Betriebe beschränkte, für den sie gelten. Er will jetzt nur noch solche mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Pflicht nehmen und selbst diese Gesellschaften nicht mehr so ganz. Nur bei Zulieferern aus Sektoren mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen sind die Firmen noch gefordert, genauer hinzuschauen. Auch die Haftungsregelung fiel weg.
Bei den Trialog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat im Dezember 2025, bei denen die Europäische Volkspartei (EVP) unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) wieder gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien machte (s. o.) kam erschwerend dann noch eine Verschiebung hinzu. Für eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten jetzt bis Juli 2028 Zeit, und Geltung für die Unternehmen erlangt sie erst ab Juli 2029.
Das EU-Parlament stimmte dem Trialog-Ergebnis bereits zu – die EVP wiederum in Tateinheit mit den extrem rechten Parteien. Jetzt muss nur noch der EU-Rat die Deregulierung absegnen.
BAYER & Co. zeigten sich natürlich zufrieden, aber auch die Presse begrüßte die Entscheidung mehrheitlich. So nannte die Rheinische Post die Lieferketten-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form ein „Bürokratiemonster“, „das vor allem Mittelständlern das Leben zur grünen Hölle gemacht hätte“. Ansonsten war die Wut und die Enttäuschung über ein weiteres Deregulierungsopfer groß. Von „einem wirksamen Regelwerk zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima“ bleibe jetzt nicht mehr viel übrig, kritisierte etwa die INITIATIVE LIEFERKETTENGESETZ, der auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN angehört.
Der Journalist Hannes Koch bettete die Aushöhlung der Bestimmungen derweil in einen umfassenderen Zusammenhang ein. „Die Einführung menschenrechtlicher Normen für global agierende Unternehmen war eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen um die Auswirkungen der neuen Globalisierung (…)“, schreibt er in einem taz-Kommentar: „Doch nun gerät der einheitliche Weltmarkt selbst unter die Räder (…) Um in dieser Strömung nicht zu ertrinken, setzt Europa ebenfalls eigene, kurzfristige ökonomische Interessen an erste Stelle und schleift seine selbstgesetzten Normen.“
Merz & Co. schleifen weiter
Eine Aushöhlung des deutschen Lieferketten-Gesetzes hatte die Bundesregierung bereits Anfang September 2025 bei einer Kabinettssitzung auf den Weg gebracht. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten abzuschaffen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. Aber Merz & Co. wollten nicht erst den ganzen Gesetzgebungsprozess abwarten, sondern die Betriebe „bereits jetzt spürbar und rechtssicher“ entlasten. Deshalb wiesen sie das für das Paragrafen-Werk zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ Ende September an, die Prüfung von Unternehmensberichten umgehend einzustellen.
Den Kreis der Betriebe, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz fallen, ließ Schwarz-Rot einstweilen unverändert. Es betrifft Gesellschaften ab einer Zahl von 1.000 Beschäftigten. Das dürfte sich mit der Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie (s. o.) in nationales Recht allerdings ändern. Dieser unterliegen nämlich Firmen erst ab einer Zahl von 5.000 Beschäftigten, und Merz & Co. haben angekündigt, den Transfer der EU-Bestimmungen „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ zu gestalten.
USA: Glyphosat systemrelevant
Nach einem Bericht des Handelsblatts unterstützt die Trump-Administration BAYER in Sachen „Glyphosat“ nicht zuletzt deshalb so großzügig, weil sie das Herbizid als systemrelevant einschätzt. Dessen Vorprodukt Phosphat gehört nämlich zu den Dual-Use-Gütern und ist kriegsverwendungsfähig. Er kann nicht nur in Pestiziden, Düngemitteln, Medikamenten, Flammschutzmitteln und Batterien zum Einsatz kommen, sondern auch in Bomben, Blend- und Rauchgranaten. Darum stand Phosphat auf der am 6. November 2025 vom Innenministerium veröffentlichten Liste mit Stoffen, die die US-Regierung als „unverzichtbar für die US-Wirtschaft und die nationale Sicherheit“ einstuft. Zudem half dabei der Umstand, das ansonsten nur noch China Phosphat in größerem Maßstab zu Glyphosat verarbeitet.
Der Agro-Riese, der auf eine lange Chemiewaffen-Geschichte verweisen kann, räumt zwar ein, Phosphat nicht nur für den Eigengebrauch zu fördern, dementiert aber Lieferungen an das Militär. Auch sonst gab er sich gegenüber dem Handelsblatt zu dem Thema nicht eben auskunftsfreudig. „Zu den Motiven für die Rückendeckung durch Trump wollte sich BAYER nicht äußern. Nur so viel: ‚Wir begrüßen, dass die US-Regierung die große Bedeutung von Phosphat für die amerikanische Wirtschaft durch die Aufnahme in die Liste der kritischen Mineralien anerkennt‘, teilte der Konzern auf Anfrage mit“.
Grünes Licht für Phosphorit-Mine
BAYER benötigt das Mineral Phosphorit zur Herstellung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphat. Das Phosphorit-Reservoir in der Tagebau-Mine nahe des Glyphosat-Standorts Soda Springs geht allerdings zur Neige. Daher beantragte die BAYER-Tochter P4 PRODUCTION LLC die Inbetriebnahme einer neuen Mine im Umkreis. Dies stieß jedoch auf Widerstand, denn der Abbau ist ein dreckiges Geschäft. So enthalten die Mineralgemenge etwa Selen, Uranium, Thorium und andere radioaktive Schwermetalle nebst ihrer Abbau-Produkte.
Der Umgang mit den radioaktiven Stoffen verursachte bereits bei zahlreichen ArbeiterInnen von P4 Productions Krebs. Zu allem Übel beschränkt sich die verheerende Wirkung der Substanzen nicht auf die Minen selbst. Sie geht weit darüber hinaus. Selen etwa wiesen ForscherInnen überall im Umkreis des Tagebaus nach. Sowohl im Boden als auch in Pflanzen und in Gewässern wie dem Blackfoot-River fanden sich Spuren. Sogar das Grundwasser ist verseucht. Über das Minen-Wasser, die ausgebaggerten Schichten und andere Quellen gelangt die Substanz ins Freie. Das bleibt nicht ohne Folgen: Bei vielen Tieren in der Region zeigen sich Krankheitssymptome. Sie lahmen, magern ab und verlieren ihre Haare. Nicht wenige sterben den Strahlentod. Nach Angaben des US-amerikanischen Rechnungshofs verendeten im Zeitraum zwischen 1996 und 2012 600 Pferde, Rinder und Schafe, nachdem sie über Pflanzen oder Wasser Selen aufgenommen hatten.
Es geraten von den Minen aus aber nicht nur radioaktive Schwermetalle in die Umwelt. Das Grubenwasser birgt zusätzlich noch Phosphor, Fluorsilikate und andere gesundheitsschädliche „Bodenschätze“. Und auch der aufgewirbelte Staub hat es in sich. Untersuchungen zufolge enthält er beispielsweise Radon-Gas und Fluoride.
Darum ging das Center for Biological Diversity gemeinsam mit anderen Initiativen gerichtlich gegen die geplante Phosphorit-Gewinnung aus der Mine im Caldwell Canyon vor. Die Organisationen begründeten die Klage mit einer Gefährdung der Beifußhuhn-Populationen. Mitte September 2025 kam es jedoch zu einer gütlichen Einigung. BAYER versprach, 7,7 Millionen Dollar für Tier- und Naturschutzprojekte zu spenden und sicherte zu, beim Phosphorit-Abbau umweltschonend vorzugehen.
Damit stand der Förderung des Minerals nichts mehr im Weg. Die Behörden räumten Caldwell im Genehmigungsprozess sogar einen Vorzugsstatus ein. Donald Trump hatte nämlich im März eine „Executive Order“ zur Steigerung der Mineralien-Produktion in den USA erlassen und darin Sofortmaßnahmen angemahnt. Robert Taylor vom zuständigen „Bureau of Land Management“ zeigte sich dann auch erleichtert: „Die Freigabe des BAYER-Projekts unterstützt diese Executive Order und schafft eine stabile Quelle für Phosphat.“
PROPAGANDA & MEDIEN
BAYER beim „Ludwig Erhard Gipfel“
Natürlich war auch der Leverkusener Multi schon einmal bei den „Ludwig Erhard Gipfeln“ mit von der Partie, die die Firma des Kulturstaatsministers Wolfgang Weimar ausrichtet. Schließlich winken dort „Premiumvernetzung in entspannter Atmosphäre am Tegernsee“ im Allgemeinen und „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ im Besonderen. Ganz umsonst ist das alles natürlich nicht zu haben. Das „Mont Blanc Paket“, das unter anderem die Teilnahme an einem Panel und an der „exklusiven Executive Night“ umfasst, kostet schlappe 80.000 Euro.
Im Jahr 2022 reiste der damalige BAYER-Chef Werner Baumann zu „Deutschlands Meinungsführertreffen“ und durfte dieses gleich miteröffnen, wie der Live-Ticker des Portals Markt und Mittelstand festhielt. „10.10 Uhr: Das erste Gipfel-Panel beginnt. Und ist gleich hochkarätig besetzt. Unter anderem diskutieren Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender von BAYER, Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer die ‚Neuvermessung der deutschen Wirtschaft‘“, vermeldete das Mittelstandsmedium.
Klima-Leugner bei Agro Bar
BAYER sponsort in Brasilien den Podcast Agro Bar. Dieses Propaganda-Medium der Agro-Industrie scheut noch nicht einmal davor zurück, Klima-LeugnerInnen Raum zu geben. So durfte dort nach Recherchen des Webportals DeSmog Luiz Carlos Molion seine wirren Ansichten verbreiten. Molion bezeichnet Kohlendioxid als „Gas des Lebens“, streitet einen Effekt der Regenwald-Abholzung auf die Erderwärmung ab und spricht von „Klima-Terrorismus“. DeSmog bat den Leverkusener Multi um eine Stellungnahme dazu, aber der Konzern antwortete nicht.
Neue Werbeagentur für Consumer Health
Bei BAYER schwächeln die Geschäfte mit den frei verkäuflichen Arzneien, zu denen unter anderem Aspirin zählt. Bei der Vorstellung der Zahlen für das 3. Quartal 2026 musste der Konzern für Consumer Health sogar die Umsatz-Prognose für das Gesamtjahr nach unten korrigieren. Nicht zuletzt deshalb wechselte er im September 2025 die Werbeagentur für die Sparte. Nun versucht die INTERPUBLIC GROUP (IPG) den Absatz der Produkte anzukurbeln. Um besser wissen zu können, was die KundInnen wünschen, kommt dabei die neueste Technologie zum Einsatz. „IPG versteht, wie Daten, KI und Kreativität in dieser neuen Ära zusammenwirken müssen“, so der BAYER-Manager David Evendon-Challis.
DRUGS & PILLS
Pillen-Preise: plus neun Prozent
Und immer wieder steigen die Pillen-Preise, ganz gleich welche Kostendämpfungsmaßnahmen die Politik dagegen in Anschlag zu bringen versucht. Im Jahr 2024 erhöhten sie sich gegenüber 2023 um neun Prozent auf 59,3 Milliarden Euro. Die Verantwortung dafür tragen zu 54 Prozent die teuren patentgeschützten Präparate, „obwohl ihr Anteil an verordneten Tagesdosen im gleichen Jahr nur sieben Prozent betrug“, wie die AOK kritisch anmerkte.
Der BAYER-Konzern räumt hauptsächlich mit seinem Blutverdünner XARELTO ab. Dessen Versorgungsanteil beträgt gerade mal 0,47 Prozent, aber die Krankenkassen müssen für ihn 1,54 Milliarden Euro aufbringen. Das sind 2,6 Prozent ihres Gesamtaufwandes für Medikamente.
Standort-Faktor Mondpreise
Die Krankenkassen klagen Jahr für Jahr über die hohen Arznei-Kosten (s. o.). BAYER & Co. behaupten jedoch immer, ohne einträgliche Geschäfte lohne sich der Betrieb der Pillen-Produktion hierzulande nicht. Das wissenschaftliche Institut der AOK ist dem einmal nachgegangen. Und siehe da: „Es gibt keine empirische Evidenz für absatzmarkt-orientierte Maßnahmen zur Standort-Förderung. Die Regulierung von Arzneimttel-Preisen sollte also losgelöst von standortpolitischen Belangen erfolgen.“ Die AutorInnen nennen als entscheidendere Faktoren vielmehr die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften und Risikokapital sowie gute Bedingungen für Medikamenten-Studien.
BAYER trennt sich von AVELOX
Der BAYER-Konzern hat die Rechte an seinem Antibiotikum AVELOX (Wirkstoff: Moxifloxacin) an die HONGSHAN CAPITAL GROUP (HSG) verkauft, die früher zum chinesischen Unternehmen SEQUOIA CAPITAL gehörte.
Wie andere Pharma-Riesen auch, setzt der Leverkusener Multi zunehmend auf neue, patentgeschützte und deshalb besonders profitträchtige Arzneien und stößt im Gegenzug seine Wald-und-Wiesen-Mittel ab. Antibiotika und andere Standard-Medikamente kommen mittlerweile zu rund 80 Prozent aus China oder Indien.
Comeback für Asundexian?
Im Jahr 2023 musste der BAYER-Konzern den Abbruch einer Klinischen Prüfung der Phase III mit der Substanz Asundexian bekanntgeben, von der er sich Umsätze von bis zu fünf Milliarden Euro versprochen hatte. Der Wirkstoff konnte bei PatientInnen mit Vorhofflimmern weder die Zahl der Hirninfarkte noch die der ischämischen, also durch verstopfte Hirn-Arterien ausgelösten Schlaganfälle verringern.
Eine neue Untersuchung mit dem Pharmazeutikum, das zur Gruppe der Faktor-XIa-Hemmer gehört, schloss jetzt allerdings mit besseren Ergebnissen ab. In Kombination mit einem Mittel gegen Thrombose verabreicht, vermochte es bei ProbandInnen, die bereits einen Schlaganfall erlitten hatten, das Risiko eines erneuten zu verringern.
Sofort nach Veröffentlichung der Test-Ergebnisse stieg der Kurs der BAYER-Aktie auf ein Jahreshoch.
Elinzanetant-Zulassungen
BAYER & Co. ist es gelungen, die Wechseljahre zu einer Krankheit zu erklären. KritikerInnen bezeichnen das als „die Medikalisierung körperlicher Umbruchphasen im Leben von Frauen“. Der Leverkusener Multi aber erschließt diesen Markt unverdrossen. So hat er im Jahr 2020 die Biotech-Firma KANDY gekauft, die ein ohne Hormone auskommendes Mittel gegen Hitzewallungen als häufige Begleiterscheinung der Wechseljahre in der Pipeline hatte: Elinzanetant. Nach Zulassungen in Großbritannien, Kanada, Australien und der Schweiz erteilten im November 2025 auch die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA und die EU Genehmigungen für das Medikament. Der Pharma-Riese will es unter dem Namen LYNKUET vermarkten und rechnet mit einem Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro. Ob die Krankenkassen für die Therapie-Kosten aufkommen, steht allerdings noch dahin.
Das Präparat wirkt auf die beiden Rezeptoren Neurokinin 1 und Neurokinin 3 ein, die im Zwischenhirn die Körpertemperatur regulieren. Beim Konkurrenz-Produkt VEOZAH von ASTELLAS traten schwerwiegende Leber-Schädigungen auf. Diese Gefahr sieht BAYER bei LYNKUET nicht, weil die Arznei im Gegensatz zu VEOZAH zweigleisig fährt und nicht nur den Aktionsradius von Neurokinin 3 beschränkt. Gleichwohl erhöhten sich bei einigen Probandinnen auch unter Elinzanetant die Leber-Werte. Bei fünf der insgesamt 474 Studien-Teilnehmerinnen war das der Fall.
ANGELIQ & Co.: FDA lockert Auflagen
Für die „Krankheit“ Wechseljahre (s. o.) bietet BAYER nach wie vor auch Mittel auf Hormon-Basis an. So enthält ANGELIQ Estradiol und Drospirenon. Bisher musste der Konzern in den USA – wie hierzulande – vor einem erhöhten Brustkrebs-Risiko warnen. Im November 2025 hob die US-Gesundheitsbehörde FDA diese Auflage für Hormonersatz-Therapien jedoch auf. Auf ein größeres Gefährdungspotenzial für Trombosen, Herzinfarkte und Demenz brauchen die Hersteller ebenfalls nicht mehr hinweisen. Das Gesundheitsministerium HHS sprach von einer historischen Maßnahme, „um den wissenschaftlichen Goldstandard im Bereich der Frauengesundheit wieder herzustellen“. „Das Gegenteil ist der Fall“, protestierte die VerbraucherInnenschutz-Organisation PUBLIC CITIZEN: „Diese Behandlungen bergen gut dokumentierte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kognitive Dysfunktionen und Krebs (…) Die FDA sollte die Gesundheit von Frauen fördern, indem sie Entscheidungen auf der Grundlage hochwertiger Daten aus langfristigen randomisierten kontrollierten Studien und dem formellen Beratungsausschussverfahren trifft.“
AGRO & CHEMIE
Glyphosat-Studie zurückgezogen
Das Fachjournal Regulatory Toxicology and Pharmacology hat eine Glyphosat-Studie zurückgezogen (siehe auch SWB 1/26). Es handelt sich dabei um die 1999 veröffentlichte Untersuchung „Safety Evaluation and Risk Assessment of the Herbicide ROUNDUP and Its Active Ingredient, Glyphosate, for Humans“ der Autoren Gary M. Williams, Robert Kroes und Ian C. Munro.
„Im Rahmen eines Rechtsstreits in den Vereinigten Staaten wurde Korrespondenz von MONSANTO offengelegt, aus der hervorgeht, dass die Autoren des Artikels nicht allein für dessen Inhalt verantwortlich waren. Aus dieser Korrespondenz geht hervor, dass Mitarbeiter von MONSANTO möglicherweise ohne ordnungsgemäße Nennung als Mitautoren an der Erstellung des Artikels mitgewirkt haben“, schreibt der Co-Herausgeber Martin van den Berg. Zudem legen die Dokumente aus den Entschädigungsprozessen Geld-Zahlungen nahe. Berg macht deshalb „erhebliche ethische Bedenken“ geltend. Natürlich hatte all das Einfluss auf das Ergebnis. Williams & Co. haben für ihre Arbeit nämlich nur MONSANTO-Untersuchungen zugrundegelegt. Andere Langzeitstudien fielen durchs Raster.
Angesichts dessen hat die Zeitschrift „das Vertrauen in die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Artikels verloren“. Und dabei handelt es sich van den Berg zufolge nicht um irgendeinen: „Dieser Artikel hatte jahrzehntelang einen erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Entscheidungen in Bezug auf Glyphosat und ROUNDUP.“
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert deshalb eine Überprüfung der Zulassungen.
EU prüft neue Glyphosat-Studie
Nach einer neuen Langzeit-Untersuchung kann das Pestizid Glyphosat Leukämie auslösen. Den ForscherInnen zufolge reichen dafür schon geringe Dosen.
Im Juni 2025 erschien die „Global Glyphosate Study“ in der Fachzeitschrift Environmental Health. Auch die EU-Institutionen konnten das nicht ignorieren. Im Dezember 2025 trafen sich RepräsentantInnen der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA mit dem Studienleiter Dr. Daniele Mandrioli. „Wir hatten einen fruchtbaren Austausch über die Resultate der Global Glyphosate Study (2025), währenddessen wir und die ECHA die Gelegenheit hatten, Fragen zu stellen, bevor wir beginnen, die Studie zu evaluieren“, erklärte die EFSA. Fast zwei Jahre wird diese Prüfung in Anspruch nehmen.
Der BAYER-Konzern hat der Untersuchung sofort nach der Publikation in dem Fachblatt methodische Fehler unterstellt und wiederholte die Vorwürfe jetzt wieder. „Die vom Ramazzini-Institut veröffentlichten Ergebnisse sind höchst fragwürdig“, erklärte der Agro-Riese. So warf er Mandrioli & Co. einen falschen Umgang mit historischen Daten – also den schon bekannten Befunden aus früheren wissenschaftlichen Arbeiten – vor.
Berufskrankheit Parkinson
Seit dem Jahr 2024 ist „Parkinson durch Pestizide“ in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen haben das lange gefordert. Allerdings trägt die „Sozialversicherung für die Landwirtschaft“ allein die – enormen – finanziellen Lasten, die durch die Behandlung entstehen. Das Verursacher-Prinzip greift also nicht. Das ist in Frankreich anders. Dort gibt es einen Fonds für Pestizid-Geschädigte, in den BAYER & Co. einzahlen müssen. Aber für Schwarz-Rot ist das keine Option. „Die Bundesregierung plant aktuell keine Kostenbeteiligung durch die Herstellerinnen und Hersteller von Pestiziden im Sinne des französischen Modells. Es liegt in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger, etwaige Haftungansprüche gegenüber den Herstellerinnen und Herstellern von Pflanzenschutzmitteln (gegebenenfalls in Einzelfällen) zu prüfen und bei einer widerrechtlichen Pflichtverletzung geltend zu machen“, antworteten CDU und SPD auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Karl Bär von Bündnis 90/die Grünen.
Mehr Pilz-Erkrankungen durch FOLICUR
Zur Gruppe der Azol-Fungizide gehörende Pestizide wie BAYERs Antipílz-Mittel FOLICUR oder SYNGENTAs SCORE stellen neuen Studien zufolge eine Gefahr für menschliche Gesundheit dar. Sie können dazu beitragen, dass Pilzinfektionen einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Die Krankheitserreger gewöhnen sich mit der Zeit nämlich an die Mittel und bilden Resistenzen aus, die dann auch den in der Humanmedizin zur Behandlung von Pilzinfektionen verwendeten Arzneien, den Antimykotika, trotzen.
Die Europäische Union hat FOLICUR zwar schon im Jahr 2011 als „Substitionskandidaten“ ausgewiesen und die Mitgliedsländer aufgefordert, das Produkt in absehbarer Zeit vom Markt zu nehmen, geschehen ist jedoch noch nichts. Darum hat die DEUTSCHE UMWELTHILFE nun beim „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ die sofortige Aberkennung der Zulassung für die Azol-Fungizide FOLICUR und SCORE beantragt.
PRODUKTION & SICHERHEIT
Gefährlichere Fertigung in Wuppertal
BAYER will am Pharma-Standort Wuppertal künftig mit gefährlicheren Stoffen umgehen. Darum beantragte der Konzern bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Eingruppierung der Fertigungsstätten in die obere Klasse der Störfall-Verordnung. Damit muss er nun höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Um welchen Fertigungsprozess es sich konkret handelt, gab das Unternehmen nicht an. In der Broschüre, die er beim „Nachbarschaftsdialog“ mit den WuppertalerInnen auslegte, führte der Pillen-Riese lediglich einige besonders kritische Substanzen wie n-Hexan, Kalium-tert.Butylat-Lösung, Butykglykol, Tributylamin, Thionylchlorid, Methanol, Acetonitril und Natriumnitrit auf.
Ansonsten versuchte er aber, alle Bedenken zu zerstreuen: „Bei der Planung von Anlagen und Verfahren jeglicher Art legen wir von Anfang an größten Wert auf Sicherheit. Dies geschieht mit höchster Priorität zu Ihrem und unserem Schutz.“
STANDORTE & PRODUKTION
Erneutes Nein zum Trainingszentrum
Der Trainingscampus von BAYER 04 Leverkusen muss dem Ausbau der Autobahn A1 weichen. Bereits seit Längerem sucht der Club deshalb nach einem neuen Standort, der zugleich eine Erweiterung erlaubt. Rund 18 Hektar veranschlagt er für dreizehn Fußball-Plätze plus Internat, Parkplätze und Parkhäuser. Der Verein bemühte sich intensiv um ein Grundstück in Langenfeld, das jedoch in einem Wasserschutzgebiet lag. Deshalb erhob sich Protest, und schlussendlich verweigerte die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung.
Dann fiel die Wahl auf ein Areal in Monheim. Das gestaltet sich aber ebenfalls schwierig. Die Kommunalpolitik drang aus Sorge um den Verkehr und die Umweltauswirkungen auf einige Änderungen im Plan, aber die Club-Oberen schalteten auf stur. Darum kippte der Stadtrat Anfang November den Beschluss zur Einleitung eines Bauleit-Verfahrens wieder. Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichneten die Fußball-ManagerInnen die Entscheidung. Jetzt müssen sie wohl doch noch Gesprächsbereitschaft zeigen.
Kunst-Verkauf bringt Millionen
Der BAYER-Konzern hat einen großen Teil seiner Kunstsammlung verkauft. Den Grundstein zu dieser legte einst der Generaldirektor Carl Duisburg. Das Bilder-Reservoir galt ihm als Standortfaktor. Die Aussicht, am Arbeitsplatz Werke von berühmten Künstler-Innen hängen zu haben, sollte mit dazu beitragen, Fachkräfte in die eher schnöde Stadt zu locken.
Aber in Zeiten von Homeoffice und Großraumbüros hat es die Kunst am Konzern schwer. „In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie und wo in Unternehmen gearbeitet wird, stark verändert“, sagt die Pressesprecherin des Auktionshauses, bei dem die Werke im Juni unter den Hammer kommen.
Überdies üben viele der alten Schinken auf eine neue Generation von ManagerInnen keine große Anziehungskraft mehr aus. „Ein Stillleben von Max Beckmann wirkt heute nicht mehr mutig, überrascht nicht mehr“, so BAYERs Kunstbeauftragte Andrea Peters. Jetzt setzt der Agro-Riese auf junge Kunst für junge Beschäftigte und verlagert den Schwerpunkt seiner Kulturförderung ansonsten mehr auf die Musik und die darstellenden Künste.
Der Schuldentilgung diente die ganze Sache aber nicht. Dafür bräuchte es Milliarden statt der vier bis fünf Millionen, die die Werke schlussendlich einbrachten.
IMPERIUM & WELTMARKT
Big Agro sortiert sich neu
Im Agrar-Bereich sprudeln die Erträge nicht mehr so reichlich wie früher. Darum führen BAYER & Co. diverse Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Der Leverkusener Multi präsentierte im Mai 2025 einen Fünfjahresplan, der unter anderem die „Straffung des Produkt-Portfolios“ und eine „Optimierung des Produktionsnetzwerks“ vorsieht. Als erstes gab das Unternehmen bekannt, die Pestizid-Produktion in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Stellen zu streichen. Ein halbes Jahr später präzisierte BAYER-Chef Bill Anderson die Pläne und kündigte die Einstellung der Herstellung von 120 Erzeugnissen und die Ausgliederung der Produktion von 12 Wirkstoffen an. SYNGENTA vernichtet ebenfalls Arbeitsplätze. Die BASF stößt sogar ihre gesamte Landwirtschaftssparte ab und bringt sie an die Börse. Auf sich allein gestellt, könne der Bereich seine Potenziale besser entfalten, heißt es im ManagerInnen-Sprech.
Der Agro-Riese CORTEVA reagiert auf die Situation, indem er die Pestizid-Abteilung von der Saatgut-Abteilung abspaltet. Die beiden Bereiche hätten sich auseinanderentwickelt, so die Begründung, womit vor allem ihre Margen gemeint sind. Während der Verkauf von Agrochemikalien immer mehr zu einem Massengeschäft mit kleinen Gewinnspannen mutiert, weil die Branche es nicht schafft, neue patentgeschützte und entsprechend teure Produkte zu kreieren, verspricht der Verkauf von Saatgut weit mehr Einnahmen. Hier sorgen Schutzrechte nämlich noch für Ex-tra-Profite. Als weiteres Motiv für den Split nennt der US-Konzern mit Verweis auf die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat & Co. Haftungsrisiken.
Die Unternehmen hatte die Segmente „Pestizide“ und „Saatgut“ einst zusammengeführt, um ihre Genpflanzen auf die hauseigenen chemischen Keulen abstimmen zu können. Das verliert für CORTEVA nun offenbar an Bedeutung.
Chemie-Industrie: BAYER die Nr. 2
Auf dem Chemie-Weltmarkt spielen die deutschen Konzerne immer noch ganz vorne mit. In der Top Ten nimmt die BASF mit einem Umsatz von 76,04 Milliarden Euro die Spitzenposition ein. Dahinter folgt mit 52,57 Milliarden Euro BAYER. Und mit 23,74 Milliarden Euro kommt HENKEL auf Platz 9.
RECHT & UNBILLIG
Supreme Court befasst sich mit Glyphosat
Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat in seinem Sinn zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen.
Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition.
Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen.
Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Eli-zabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest.
Sauer hingegen schloss sich jetzt der Sichtweise BAYERs an, was der Agro-Riese natürlich begrüßte. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.
Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten BAYERs stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium.
Glyphosat: Klage gegen Versicherung
Der BAYER-Konzern hat die Versicherung AIG verklagt, weil diese trotz millionenschwerer Policen nicht für die Kosten aufkommen will, die die Produkthaftungsfälle „Glyphosat“ und „PCB“ für den Leverkusener Multi verursacht haben.
Glyphosat: EuGH gibt AURELIA recht
Die EU-Genehmigung des umstrittenen BAYER-Pestizids Glyphosat lief Ende 2022 aus. Da die Behörden den Antrag des Leverkusener Multis auf eine weitere Zulassung nicht rechtzeitig bearbeiten konnten, sprachen sie mit Verweis auf Artikel 17 der Verordnung Nr. 1107/2009 eine „technische Verlängerung“ aus. Diese Bestimmung erlaubt ein solches Vorgehen, wenn der Pestizid-Hersteller die Verzögerung „nicht zu verantworten“ hat. Das Herbizid blieb also vorerst ohne erneute Risiko-Bewertung auf dem Markt.
Die Initiative AURELIA beantragte bei der EU-Kommission eine Überprüfung des Verfahrens. Ihrer Ansicht nach hatte BAYER nämlich sehr wohl zum Reißen der Frist beigetragen, weil das Unternehmen lückenhafte Unterlagen eingereicht hatte und die zuständigen Stellen oft Dokumente nachfordern mussten. Ursula von der Leyen & Co. lehnten das Begehr allerdings ab.
So zog die Organisation vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 19. November 2025 entschied es im Sinne AURELIAs und der Verbände PAN EUROPE und POLLINIS, die in Sachen „Dimoxystrobin“ bzw. „Boscalid“ ähnliche Verfahren angestrengt hatten. „In den heute verkündeten Urteilen gibt das Gericht diesen Klagen statt und erklärt die genannten Ablehnungsbeschlüsse für nichtig“, so der EuGH.
Dem Gericht zufolge hat es sich die Kommission in dem Fall zu leicht gemacht: „Wie aus dem angefochtenen Beschluss hervorgeht, hat die Kommission keine konkrete, sei es auch nur summarische, Prüfung der Rolle der die Erneuerung begehrenden Antragstellerin in Bezug auf den Umstand vorgenommen, dass die Entscheidung über die Erneuerung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen getroffen werden konnte.“
Nun muss sich also die EU-Kommission doch noch genauer mit den Umständen beschäftigen, die zur „technischen Verlängerung“ führten. Dazu gehört den RichterInnen zufolge etwa, sich genau anzusehen, ob die Qualität der von BAYER vorgelegten Daten den Prozess in die Länge gezogen hat.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die ganze Praxis der „technischen Verlängerungen“ in Frage, die in Brüssel inzwischen so etwas wie das neuen Normal ist. Bei 68 der im letzten Jahr gewährten 84 Zulassungsverlängerungen handelte es sich um technische.
DUOGYNON-Gutachten verfehlt Thema
Ein hormoneller Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.
Geschädigte oder deren Eltern fordern den Leverkusener Multi seit Jahren auf, dafür die Verantwortung zu übernehmen, bislang allerdings vergeblich. „BAYER schließt DUOGYNON als Ursache für Missbildungen aus“, erklärt der Global Player immer wieder. Die Bundesregierungen jedweder Couleur sahen lange ebenfalls keinen Handlungsbedarf, obwohl der im ehemaligen Bundesgesundheitsamt zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt früher in Diensten SCHERINGs stand und in alter Verbundenheit alles dafür tat, das Mittel auf dem Markt zu halten.
Eine Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei dem Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm in Auftrag gegebene Expertise mochte da kein Behörden-Versagen erkennen; sie stellte der Einrichtung einen Persilschein aus. Die Geschädigten kritisierten das Werk scharf, weil Lenhard-Schramm keine juristische Bewertung des Sachverhalts vornahm.
Diese Meinung teilte Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Er ließ den Marburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Voit ein Rechtsgutachten zu der Causa erstellen. Allerdings änderte das Gesundheitsministerium dafür im Vorfeld noch einmal den Prüfauftrag. Sollten zur Bewertung möglicher Amtspflichtsverletzungen und sich daraus ergebener Schadensersatz-Ansprüche zunächst alle „zuständigen Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland umfassend juristisch untersucht“ werden, so reduzierte sich das später „auf eine mögliche Haftung des Bundes“. „Mögliche Ansprüche gegen Bundesländer werden nicht behandelt“, heißt es in dem Gutachten. Und natürlich wären genau da mögliche Ansprüche dingfest zu machen gewesen. Beim vorgegebenen Gegenstand der Expertise, den Bundesbehörden, konnte Voit wie erwartet kein Amtsversagen feststellen.
Entsprechend empört reagierte das NETZWERK DUOGYNON. Es fordert nun ein neues Rechtsgutachten.
Südafrika: Genmais-Urteil bestätigt
Im Jahr 2025 hatte das oberste Berufungsgericht Südafrikas die Zulassung für BAYERs Genmais MON87460 widerrufen und eine Neubewertung der angeblich dürre-resistenten Laborfrucht erzwungen (Ticker 4/25). Es gab damit einer Klage des AFRIKANISCHEN ZENTRUMS FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT (ACB) statt, das schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren geltend gemacht hatte. Ihrer Ansicht nach reichten die von BAYERs jetziger Tochtergesellschaft MONSANTO vorgelegten Dokumente nicht aus, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen.
Das Agrarministerium des Landes reichte daraufhin – mit freundlicher Unterstützung von BAYER – eine Verfassungsbeschwerde ein, aber die RichterInnen lehnten es wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, sich intensiver mit der Eingabe zu befassen.

