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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Ticker 1/26

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

CBG beim Klimastreik

Am 14. November 2025 hat die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) in Düsseldorf am internationalen Klimastreik teilgenommen, der aus Anlass der Klimakonferenz in Brasilien stattfand. Der BAYER-Konzern firmierte bei der COP30 als „diamond sponsor“ der AgriZone und nutzte die Plattform, um „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verkünden. 

Wie wenig es da eigentlich zu verkünden gibt, stellte CBG-Vorstand Jan Pehrke in seinem Rede-Beitrag klar. Er verwies darin auf den hohen Anteil des Landwirtschaftssektors an dem globalen Treibhausgas-Aufkommen – elf Prozent – und den Beitrag des Leverkusener Multis dazu – drei Millionen Tonnen pro Jahr.

Und zum Abschluss zitierte Pehrke Alan Tygel von der PERMANTENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN, einen brasilianischen Kooperationspartner der CBG, mit den Worten: „Wir dürfen uns keine Illusionen über die COP machen. Die durch das kapitalistische System verursachte Umweltkrise wird nicht von Regierungen gelöst werden, die von Unternehmen kontrolliert werden, die von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen profitieren. Die Finanzierung der ‚AgriZone für nachhaltige Landwirtschaft‘ durch Unternehmen wie BAYER und NESTLÉ und die Anwesenheit von Vertretern von SYNGENTA in der Schweizer Delegation sind ein Beweis für das Scheitern der COP. Entweder werden die Lösungen von den Menschen selbst entwickelt, oder es wird keine Lösung geben.“

CBG bei Antikriegsdemo

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehörte mit zu den über 500 Gruppen, die den Aufruf „Nie wieder kriegstüchtig. Stehen wir auf für den Frieden“ mit unterzeichnet haben. „Wir fordern statt Eskalation Diplomatie und Entspannungspolitik und fordern die Bundesregierung auf, sich für ein schnelles Ende der Kriege in Europa, im Nahen und Mittleren Osten einzusetzen“, hieß es darin unter anderem. Am 3. Oktober 2025 gingen rund 35.000 Menschen dafür auf die Straße. Die CBG beteiligte sich an der Demonstration in Berlin.

Die CBG bei der „Toxic Trade Tour“

Der BAYER-Konzern zählt zu den Hauptprofiteuren des Handelsvertrages, den die EU mit den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will. Unter anderem eröffnen die in dem Abkommen vorgesehenen Zoll-Streichungen die Aussicht auf einen gesteigerten Pestizid-Absatz. Und genau diese Nebenwirkung des Deals setzte die „Toxic Trade Tour“ auf die Agenda. Am 3. November machte sie Halt in Berlin. Von Wien, München und Warschau kommend, legte die Tour auf ihrem Weg nach Brüssel einen Zwischenstopp in der Bundeshauptstadt ein. Die AktivistInnen bauten vor dem Bundeskanzleramt eine riesige Pyramide aus Pestizid-Fässern auf und schenkten daneben an einer Bar Gift-Cocktails aus.

Zum Auftakt der Kundgebung schilderten der brasilianische Geologe Dr. Ronaldo Barros Sodré und Raimunda Francisca Vieira Paz vom Menschenrechtszentrum der Diözese Balsas-MA, welche verheerenden Auswirkungen die Gift-Frachten made in Germany vor Ort haben. Der Toxikologe Dr. Peter Clausing ging in seinem Rede-Beitrag noch einmal gesondert auf diejenigen Pestizide ein, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Zulassung (mehr) haben. 

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm sich dann mit dem BAYER-Konzern einen der Hauptproduzenten dieser und anderer Agro-Chemikalien vor. Aber auch das ganze agro-industrielle Modell mit seinen bekannten Begleiterscheinungen wie der Abholzung von Regenwald und der Vertreibung indigener Gemeinschaften erhält durch die Übereinkunft Auftrieb, warnte Pehrke. Dabei ist das brasilianische Agro-Business jetzt schon für den Hauptteil der Treibhausgas-Emissionen des Landes verantwortlich, hob er mit Blick auf die Klima-Konferenz in Belém hervor.

Friedrich Merz fand leider keine Zeit, aus dem Bundeskanzleramt zu kommen und sich den Fragen der AktivistInnen zu stellen. Deshalb mussten die AktivistInnen mit einem Double vorliebnehmen. Aber dessen Antworten verleugneten den beunruhigenden Charakter des Handelskontrakts völlig. Daher ergoss sich über dem Merz-Lookalike leider ein Teil der eigentlich für die Mercosur-Länder bestimmten Gift-Fässer vorzeitig, und Ursula von der Leyen erging es im Anschluss nicht besser.

„Sehr deutlich haben Sie unsere Kritik an dem EU-Mercosur-Abkommen ignoriert“, resümierte Hanni Gramann von ATTAC die unerquicklichen Statements von Merz und der Interviews zusammen und stellte am Schluss noch einmal klar: „Es braucht ein Abkommen, das die ungleichen Handelsbeziehungen überwindet und die sozial-ökologischen Risiken minimiert.“

Anderson bei der „Toxic Trade Tour“

Bei ihrem Stop in Warschau nahm sich die „Toxic Trade Tour“ gegen das EU-Mercosur-Abkommen statt Ursula von der Leyen (s. o.) den BAYER-Chef Bill Anderson vor. Es erging ihm aber nicht besser. Da er Fragen der örtlichen AktivistInnen zu den Ackergift-Exporten des Konzerns nicht zu deren Zufriedenheit beantwortete, bekam er eine Dusche mit Pestiziden der Hausmarke ab.

UN warnt vor Konzernmacht

Mitte Oktober 2025 stellte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, seinen Bericht „Konzern-Macht und Menschenrechte im Nahrungsmittel-Sektor“ bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vor. Der Report macht einen Konzentrationsprozess in der ganzen Lebensmittel-Wertschöpfungskette aus und warnt eindringlich vor den Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung. „Die Macht der Unternehmen im Nahrungsmittel-Sektor ist stark konzentriert, sodass eine relativ kleine Gruppe von Menschen die Nahrungsmittelsysteme so gestalten kann, dass sie dem obersten Ziel der Gewinnmaximierung dienen und nicht dem Gemeinwohl“, hält Fakhri fest.

Er untermauert diesen Befund mit Zahlen: Gerade einmal ein Prozent der industriellen Landwirtschaftsbetriebe verfügen inzwischen über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Gleichzeitig kontrollieren vier Unternehmen mehr als die Hälfte des kommerziellen Saatgutmarktes und über 60 Prozent des Pestizidmarktes. Ähnlich dominant ist eine kleine Zahl von Anbietern bei Düngemitteln, Landmaschinen, Mast-Geflügel, Tierarzneien und den Plattformen der digitalen Landwirtschaft.

Im Vorfeld hatte der UN-Sonderberichterstatter Initiativen aus der ganzen Welt um Input zu dem Konzernmacht-Report gebeten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ist dem gemeinsam mit FIAN nachgekommen. Aber nicht nur deshalb findet BAYER darin als nicht gerade kleiner Teil des Problems Erwähnung. Sowohl den hohen Markt-Anteil des Leverkusener Multis in den Segmenten „Pestizide“, „Saatgut“ und „Gentechnik“ als auch denjenigen bei der digitalen Landwirtschaft kritisiert der Bericht. 

CBG-Jahrestagung 2025

„BAYERs prekäre Lieferketten – Welt im Würgegriff“ lautete dieses Mal das Thema der Jahrestagung, zu der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) am 11. Oktober nach Düsseldorf eingeladen hatte. 

Den Auftakt machte Tilman Massa vom Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Massa skizzierte den langen Weg hin zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz – und wieder zurück, bevor er sich den entsprechenden Aufweich-Bemühungen auf europäischer Ebene widmete. 

Jan Pehrke von der CBG zeigte dann am konkreten Beispiel „BAYER“ auf, wie wichtig belastbare Paragrafen-Werke zur Einhegung des weltweiten Treibens der Konzerne wären. Die – noch – gesetzlich vorgeschriebenen Lieferketten-Berichte des Leverkusener Multis weisen nämlich zahlreiche Verstöße gegen ethische und soziale Standards aus. Von Kinderarbeit und Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung über Arbeitsschutz-Verletzungen bis hin zu Lohnraub und Diskriminierung am Arbeitsplatz reichten die Verfehlungen bei den Zulieferern des Global Players. 

Die Coordination wollte die Lieferketten-Problematik jedoch auch im Kontext des ganzen Welthandelssystems und dessen jüngster Entwicklungsstufe erörtern. Werner Rätz von ATTAC gab den entsprechenden Input. „Von der Systemkonkurrenz über das Empire zu einer multipolaren Welt und der erneuten Konkurrenz der Blöcke: Ist die Globalisierung am Ende?“, überschrieb er seinen Vortrag. Der ATTAC-Mitgründer sah die neueste Formation des Kapitalismus jedoch nicht als Zäsur an, sondern als eine, die auf frühere aufsetzt und weiter eine Antwort auf die alte Frage sucht: Wohin bloß mit dem ganzen überschüssigen Kapital? Also als einen weiteren Versuch, den Ausbruch der systematischen Krise aufzuschieben. 

Darüber entbrannte in Düsseldorf eine ebenso leidenschaftliche Diskussion wie zu den anderen Beiträgen, wobei auch die Erörterung von konzern-kritischen Handlungsperspektiven nicht zu kurz kam. Und am Ende des Tages dann traten alle bereichert, aber auch ein wenig erschöpft die Heimreise an.

CBG schreibt EU

Die EU will im Zuge ihrer Deregulierungsanstrengungen auch Hand an die Bestimmungen zu Pestiziden, Bioziden, Futtermitteln und Lebensmitteln legen (siehe POLITIK & EINFLUSS). „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, verkündet sie. Die CBG lehnt das Vorhaben ab und hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses ein entsprechendes Statement zum „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ abgegeben. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin. Die Coordination monierte, dass die Europäische Union noch nicht einmal die geltenden Regeln umsetzt und verwies dabei auf die vielen Zulassungsverlängerungen, die vorschriftswidrig automatisch bzw, „technisch“ ohne Risiko-Prüfungen auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Studien erfolgen. Ansonsten plädierte die Coordination für Verschärfungen statt für „Vereinfachungen“. Nach Ansicht der CBG besteht beispielsweise akuter Handlungsbedarf bei denjenigen Pestiziden, die zur Gruppe der PFAS gehören. Auch drang sie mit Blick auf die vielen LandwirtInnen, die die Anerkennung von „Parkinson durch Pestizide“ als Berufskrankheit beantragen, darauf, den möglichen neurotoxischen Effekten von Agrochemikalien im Genehmigungsprozess mehr Beachtung zu schenken.

COP30: CBG unterzeichnet Manifest

Bei der UN-Klimakonferenz COP30 in Brasilien hatten sich auch Umwelt-Initiativen, indigene Gemeinschaften, Gewerkschaftler-Innen sowie Kleinbauern und -bäuerinnen einen Ort geschaffen, um ihre Forderungen artikulieren zu können: den „People‘s Summit“. Im Vorfeld der Konferenz veröffentlichten die Organisationen ein Manifest, in dem sie die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissonen als unzulänglich kritisierten und für eine „sozial-ökologische Agenda“ zur Lösung der Klima-Krise eintraten. Unter anderem verlangten die Gruppen von den transnationalen Unternehmen der Agro-Industrie, der Energiewirtschaft, des Bergbaus und anderer Sparten, Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivität auf die lokalen Bevölkerungen abzulegen.

Über 1.150 Verbände haben das Manifest unterzeichnet, dazu gehörte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

CBG beim Sommerfest der „Linken“

„Trinken mit Linken meets gemeinsamen Austausch“ – mit diesen Worten hatte der Leverkusener Kreisverband der Partei „Die Linke“ Ende Juli 2025 zu seinem Sommerfest eingeladen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm gerne an. Sie nutzte die Gelegenheit, um neue Kontakte zu knüpfen, alte aufzufrischen und weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit am Stammsitz des BAYER-Konzerns zu erkunden.

Für eine andere Agrarpolitik der EU!

Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) der Europäischen Union setzt ganz auf das agrar-industrielle Modell und fördert es gemäß der Devise „Wachse oder weiche“ nach Kräften. So erhalten 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Subventionen, was nicht wenig zum Höfesterben beiträgt. Auch spielen ökologische Kriterien bei der Vergabe kaum eine Rolle. 

Darum hat die Initiative GOOD FOOD GOOD FARMING jetzt eine Umkehr gefordert. Sie legte ihre Vorstellungen von einer gerechten, widerstandsfähigen und zukunftsfähigen GAP in einem Positionspapier dar und verfasste auf dieser Basis einen Aufruf. 

„Wir müssen die Agrarmärkte gerechter regulieren und das veraltete hektar-basierte Fördersystem auslaufen lassen (…) Die Gelder sollten Landwirte dabei unterstützen, öffentliche Leistungen wie sauberes Wasser, Schutz der biologischen Vielfalt und Tierschutz zu erbringen“, so Esmeralda Borgo vom belgischen Bündnis VOEDSEL ANDERS FLANDERN.

Fast 100 Organisationen aus ganz Europa trugen diesen Vorstoß mit, darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Demo in Bremen

Unter der Losung „Disrupt. Food System“ fanden vom 9. bis zum 13. Oktober 2025 in Bremen internationale Aktionstage statt. Der Bündnisdemo „Gemeinsam ackern! EU-Mercosur stoppen! Für eine solidarische Ernährungswende jetzt!“ schlossen sich am 11. Oktober rund 400 Menschen an. Der Aufruf zählte die Folgen des Handelsvertrags auf, den Brüssel mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay schließen will, wie mehr Abholzung von Regenwald, mehr Monokulturen und mehr Menschenrechtsverletzungen. Und er nannte auch die Profiteure: „Gewinner der Ausweitung wären internationale Agrarkonzerne – und deutsche Chemieriesen wie BAYER und BASF, die ihre Pestizide und Gentech-Produkte auf Kosten von Menschen und Umwelt in Südamerika absetzen.“

„Disrupt“ beließ es allerdings nicht bei dem Straßenprotest, sondern führte auch Aktionen des zivilen Ungehorsams durch. Im Hafen der Hansestadt unterbrachen Blockaden vor Futtermittel-Importeuren  die Handelsströme zumindest zeitweise. „Wir stehen für gutes Essen, für alle, mit allen. Das bedeutet für uns, dass es absolut absurd ist, dass Futtermittel aus Südamerika importiert werden. Dort werden Wälder abgeholzt, indigene Gemeinschaften vertrieben“, erklärte das Bündnis.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hätte sich gerne an den Aktionstagen beteiligt, aber der Parallel-Termin „Jahrestagung“ verhinderte das. Sie gehörte aber zu den Organisationen, die den Aufruf zu der Demonstration am 11. mit unterzeichneten.

PFAS: Bezirksregierung machtlos

Nach Recherchen des BUND NRW gelangen vom Leverkusener Chem„park“ aus große Mengen an PFAS-Substanzen in den Rhein (siehe Ticker 4/25). Die Rückstände überschritten im Juli 2025 den Orientierungswert zeitweise um das 50-Fache. Als Quellen für die Einleitungen nannte die Bezirksregierung Köln das Sickerwasser des CURRENTA-Klärwerks Leverkusen-Bürrig sowie die Firma MOMENTIVE. Daraufhin wollte eine Aktivistin aus Leverkusen von der Behörde wissen, welche Schritte sie gegen diesen Umweltskandal unternehme. Die Antwort fiel besorgniserregend aus. Da für die allermeisten PFAS-Substanzen keine Grenzwerte, sondern nur Orientierungswerte existieren, habe die Bezirksregierung keine rechtliche Handhabe, um dagegen etwas auszurichten, hieß es. Ihr bliebe nur, Reduzierungsmaßnahmen „im Dialog mit den Betreibern“ auf den Weg zu bringen, was auch geschehe. Darum begrüßte sie auch die Regulierungsbemühungen auf EU-Ebene. 

Allerdings stocken die Pläne – wie alle anderen Umweltschutz-Maßnahmen Brüssels – schon seit Längerem.

Mettmannkiez-MieterInnen wehren sich

Der BAYER-Konzern beabsichtigt im Berliner Stadtteil Wedding Wohnraum en masse zu vernichten. Nicht weniger als 18 Häuser in unmittelbarer Nähe seines Werksgeländes will er abreißen und damit nicht nur 140 Wohnungen, sondern auch noch eine Kindertagesstätte, KünstlerInnen-Ateliers, Gewerbebetriebe und Büroräume dem Erdboden gleichmachen. Dabei bleibt der Grund für den Kahlschlag im Dunklen: Zu seinen Plänen hat der Leverkusener Multi sich bisher nicht geäußert.

Wegen „nichtwirtschaftlicher Verwertbarkeit“ der Immobilien stellte er den MieterInnen des Mettmannkiezes aber schon einmal die Kündigungen aus. „Die betroffenen Gebäude sind planungsrechtlich nicht mehr für Wohnzwecke ausgewiesen“, erklärte der Global Player und beantragte den Abriss. Das Bezirks-amt Berlin-Mitte stimmte dem zu. Aber einige MieterInnen auf der Tegeler Straße wehren sich. So folgten Denise Taureg und Stefan Casutt der Räumungsaufforderung nicht. Darum verklagte BAYER die beiden.

DUOGYNON-Gutachter in der Kritik

Der Schwangerschaftstest DUOGYNON der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt (siehe auch RECHT & UNBILLIG). Darüber hinaus kamen durch das Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt. 

Entschädigungsforderungen wiesen SCHERING und der Leverkusener Multi als Rechtsnachfolger jedoch stets ab. 

Auch das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) steht in der Verantwortung, denn es verletzte seine Aufsichtspflicht. Der Abteilungsleiter Klaus Wolf von Eickstedt bezeichnete sich sogar einmal als „Advokat der Firma SCHERING“ – und handelte entsprechend. So schmuggelte er etwa entlastende Unterlagen in das BGA und hielt das Unternehmen immer über die Vorgänge im Amt auf dem Laufenden. Der Mitarbeiter gab dem Pillen-Produzenten zudem Tipps für Entlastungsstudien und für den Umgang mit der aufkeimenden Kritik am Verhalten des Konzerns.

Aber der Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Gutachten zur Rolle des BGA in dem DUOGYNON-Skandal beauftragte Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm stellte der Behörde einen Persilschein aus. Die Betroffenen-Verbände reagierten empört. Lenhard-Schramm aber ließ sich nicht beirren und baute seine Arbeit – mit freundlicher Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums – zu einer über 400 Seiten langen Studie aus.

In seiner Rezension stimmte Marc von Miquel zwar der Kernaussage des Werkes zu, wonach das Bundesgesundheitsamt keine Rechtsbrüche begangen hat, kritisierte jedoch die Entlastung Eickstedts und anderer Personen. „Hier und bei anderen Fallbeispielen gerät die Einordnung in den rechts- und verwaltungshistorischen Kontext tendenziell zu einer Rechtfertigung des behördlichen Handelns“, schreibt von Miquel auf dem Portal H-Soz-Kult.

KAPITAL & ARBEIT

Neue Betriebsratsführung in Bergkamen

Am BAYER-Standort Bergkamen übernimmt mit Tanja Pisarz zum ersten Mal eine Frau die Leitung des Betriebsrats. Ansonsten bekennt sich die Beschäftigten-Vertretung aber zur Kontinuität. „Ich übernehme den Betriebsratsvorsitz in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen in der Arbeitswelt, die von neuen Arbeitsmodellen, strukturellen Anpassungen im Konzern und sich wandelnden Arbeitsumgebungen geprägt sind. Umso wichtiger ist es uns als Betriebsratsführung, die bewährte konstruktive Kooperation mit der Standort-Leitung fortzuführen“, erklärt Pisarz. Ihr Stellvertreter Thomas Leitmann bekennt sich dann auch ausdrücklich zu BAYERs Rationalisierungsmodell „Dynamic Shared Ownership“, obwohl es seit 2024 schon über 13.500 Arbeitsplätze gekostet hat. „Es sind die starken Netzwerke der IG BCE, und die langjährige Erfahrung des Teams, die in dieser Transformation Orientierung und Sicherheit geben“, meint Leitmann.

KONZERN & VERGANGENHEIT

100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung

Im Jahr 1925 beugte sich das damalige Reichsarbeitsministerium dem Druck der „International Labour Organisation“ und erließ die „Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten“. Um das Schlimmste zu verhindern, hatten BAYER & Co. daran mitgewirkt. Nicht zuletzt deshalb beschränkte sich die Liste auf elf Erkrankungen, fast alle aus dem Bereich der Chemie-Industrie. Dazu zählten zum Beispiel Vergiftungen durch Phosphor, Quecksilber oder Arsen und Hautkrebs durch Ruß, Teer, Anthrazen oder andere Stoffe. 

Seither durchlief die Verordnung viele Veränderungen, aber nicht wenige Geburtsfehler blieben. So gibt es noch immer hohe Hürden für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Berufskrankheit. Besonders gravierend: Die Beweislast liegt auf der Seite der Betroffenen, und jeder Fall wird gesondert geprüft. Auch fehlt es vielen GutachterInnen an Fachwissen. „Der Gesetzgeber sperrt sich seit Jahrzehnten, arbeitswissenschaftliche Kompetenz in das BK-Recht hineinzunehmen“, kritisiert der Arbeits- und Gesundheitswisssenschaftler Wolfgang Hien. Die niedrigen Anerkennungsquoten – etwa bei LandwirtInnen, die an Parkinson erkrankt sind und Pestizide dafür verantwortlich machen – wundern da kaum mehr.

Tod von Jürgen Dormann

Im September 2025 verstarb der ehemalige Manager Jürgen Dormann, der das Unternehmen HOECHST liquidierte. Fusioniert mit Rhône-Poulenc und und unter dem Namen AVENTIS firmierend, war dem Konstrukt kein langes Leben beschieden. Im Jahr 2004 kaufte es SANOFI auf. Zuvor hatte Dormann versucht, die alte IG-FARBEN-Tradition wiederzubeleben und HOECHST mit BAYER zusammenzubringen. Das ließ sich erst auch ganz gut an, aber am Ende konnten sich die ManagerInnen beider Unternehmen nicht darüber verständigen, wer Herr im neuen Haus sein sollte.

IG FARBEN & HEUTE

Zyklon B: Die IG-Spitze wusste alles

Vor 100 Jahren haben BAYER, BASF & Co. die IG FARBEN gegründet, die später das industrielle Rückgrat des NS-Staates bilden sollte. Die BASF nutzte dieses traurige Jubiläum, um Farbe zu bekennen. Sie veröffentlichte auf ihrer Website unter der Überschrift „Ein belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“ ein umfangreiches Dossier über die Interessensgemeinschaft. 

Auch ein Passus zu  Zyklon B findet sich darin, denn die IG-Tochter DEGESCH produzierte diese Substanz. Ursprünglich als Mittel gegen Schadinsekten entwickelt, kam der Stoff in den Gaskammern der KZs als Massenmord-Waffe zum Einsatz. „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste“, hält die BASF fest. 

Bei BAYER hingegen fehlen solche Ausführungen. Auf der Website gibt es keinen Extra-Abschnitt zu den IG FARBEN; in der ansonsten groß ausgebreiteten Unternehmensgeschichte bleiben sie eine Randnotiz. Noch nicht  einmal das Wort „Zyklon B“ taucht auf. 

Und die 1988 erschienene Firmenchronik „Meilensteine“ stellt die damaligen ManagerInnen trotz der ab 1941 ff. explodierenden Umsätze mit der Chemikalie als Ahnungslose dar. Dazu verweist sie auf den Nürnberger IG-FARBEN-Prozess. Dort gaben Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein zu Protokoll, sich die florierenden Geschäfte mit einer „Insektenplage im Osten“ erklärt zu haben – und kamen damit durch.

POLITIK & EINFLUSS

Unbefristete Pestizid-Verlängerungen

Die EU steht seit Langem in der Kritik, weil sie oft die Zulassung von Pestiziden verlängert, ohne die Risiko-Bewertung abgeschlossen zu haben. Unlängst hatten mehrere Initiativen gegen diese Praxis der „technischen Verlängerungen“ geklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen (siehe RECHT & UNBILLIG). 

Und jetzt reagiert die Europäische Union. Sie will sich des leidigen Problems entledigen, indem sie bis auf wenige Ausnahmen alle Ackergift-Zulassungen entfristet! Das sieht das „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ vor. „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, heißt es aus Brüssel. Bereits ohne den Passus zur Entfristung der Genehmigungen zu kennen, hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses vor dem Deregulierungsvorhaben gewarnt. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin.

Damit nicht genug, will die EU auch noch den Zeitraum strecken, bis zu dem eine wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verbotene Agrochemikalie noch verkauft werden darf. Zudem beabsichtigt sie, die Mitgliedsländer bei den nationalen Genehmigungsverfahren von der Pflicht zu entbinden, die jeweils neuesten unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.

Big Agro hatte solche „Entbürokratisierungen“ immer schon gefordert und zeigt sich zufrieden. „BAYER betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, so der Konzern. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundet der Agro-Riese. 

Nach Protesten von UmweltschützerInnen ruderte die EU-Kommission etwas zurück. Bei Pestiziden, deren Risiko-Bewertungen noch Fragen aufwerfen oder die wegen ihres Gefährdungspotenzials „Kandidaten für eine Substitution“ sind, bleiben Verlängerungsverfahren obligatorisch.

Zahlreiche Lobby-Treffen

Der BAYER-Konzern tat seine Meinung zu dem von der EU geplanten „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ nicht nur in Statements kund (s. o.), sondern äußerte diese auch direkt in Lobby-Gesprächen mit EU-VertreterInnen. Auf sechs Meetings mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern zum Thema „Vereinfachung“ kam der Leverkusener Multi allein im Jahr 2025.

Top-Lobbyist BAYER

Kaum ein Konzern kann auf so viele Lobby-Gespräche mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern verweisen wie BAYER. Auf 34 Meetings kam der Leverkusener Multi im Jahr 2025 INTEGRITY WATCH EU zufolge. Fleißiger waren da nur noch die Einfluss-ArbeiterInnen von BMW.

Ab 2026 Gentech-Deregulierungen?

Mitte Juli 2023 hat die Europäische Union einen Vorschlag für eine neue Verordnung präsentiert, die das Ziel hat, den neuen genomischen Techniken (NGT) den Weg auf die Äcker zu erleichtern. Sie gab damit dem Lobby-Druck der Agro-Riesen nach, die „sehr aktiv“ (O-Ton BAYER) Lobby-Arbeit für die Deregulierungen gemacht haben. Im Dezember 2026 nahm das Vorhaben die nächste Hürde – und zwar eine ziemlich große. Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU),  ließ bei den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat zur Vorlage Brandmauer Brandmauer sein und machte gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien.

Das Ergebnis fiel entsprechend aus. Künftig will die EU Pflanzen, denen die Unternehmen mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpasst haben, wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Gewächse behandeln und von Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten ausnehmen. 

In diese Kategorie NGT1 fallen über 90 Prozent der Schnippel-Produkte. Nur wenn BAYER & Co. ihnen Resistenzen gegen Herbizide oder Insektizide eingebaut haben, fallen sie noch unter die alten Regeln. Ansonsten gelten diese Bestimmungen bloß noch für solche Laborfrüchte, die mehr als 20 Eingriffe über sich ergehen lassen mussten. 

Ein Copyright für die angeblich ganz natürlichen Erzeugnisse verlangten die Gentech-Giganten aber trotzdem, denn ausreichende Profite garantiert nur die Patentierbarkeit. Und die EU kam der Forderung nach. Sie „erlaubt Patente für NGTs, mit Ausnahme derjenigen Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Wege hergestellt werden“. Mehr Macht über die Lebensmittelkette will die Europäische Kommission den Agro-Riesen damit aber nicht verschafft haben. Sie sicherte laut Informationsdienst Gentechnik zu, Vorkehrungen getroffen zu haben, „um eine Marktkonzentration zu verhindern und die Erschwinglichkeit und den fairen Zugang für Landwirte zu gewährleisten, sodass diese das Recht behalten, Saatgut aufzubewahren und wieder anzupflanzen“.

Das überzeugte jedoch nicht einmal den „Deutschen Bauernverband“. Er sprach sich gegen den bei den Trilog-Verhandlungen erzielten Kompromiss aus. Auch ansonsten hagelte es Kritik. Als einen „Ausverkauf der europäischen Züchtungs- und Landwirtschaft an die Konzerne“ bezeichnete etwa Tina Andres vom Bio-Spitzenverband BÖLW das Resultat.

Jetzt müssen noch das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen. Normalerweise gilt das als Formsache. Aber bei entsprechendem politischen Druck gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, die Gentech-Deregulierung zu stoppen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles dafür tun.

EU schleift Lieferketten-Richtlinie

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Aushöhlung bzw. „Vereinfachung“ der Lieferketten-Richtlinie auf den Weg gebracht, die für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro gilt. Gemäß dem Omnibus-Paket müssen die betreffenden Firmen die Einhaltung sozialer, gesundheitlicher und ethischer Standards bloß noch bei ihren direkten Lieferanten kontrollieren und darüber auch nur noch alle fünf Jahre einen Bericht erstellen. 

Im Juni 2025 schleifte der EU-Ministerrat die Bestimmungen weiter, indem er den Kreis der Betriebe beschränkte, für den sie gelten. Er will jetzt nur noch solche mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Pflicht nehmen und selbst diese Gesellschaften nicht mehr so ganz. Nur bei Zulieferern aus Sektoren mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen sind die Firmen noch gefordert, genauer hinzuschauen. Auch die Haftungsregelung fiel weg.

Bei den Trialog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat im Dezember 2025, bei denen die Europäische Volkspartei (EVP) unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) wieder gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien machte (s. o.) kam erschwerend dann noch eine Verschiebung hinzu. Für eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten jetzt bis Juli 2028 Zeit, und Geltung für die Unternehmen erlangt sie erst ab Juli 2029.

Das EU-Parlament stimmte dem Trialog-Ergebnis bereits zu – die EVP wiederum in Tateinheit mit den extrem rechten Parteien. Jetzt muss nur noch der EU-Rat die Deregulierung absegnen.

BAYER & Co. zeigten sich natürlich zufrieden, aber auch die Presse begrüßte die Entscheidung mehrheitlich. So nannte die Rheinische Post die Lieferketten-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form ein „Bürokratiemonster“, „das vor allem Mittelständlern das Leben zur grünen Hölle gemacht hätte“. Ansonsten war die Wut und die Enttäuschung über ein weiteres Deregulierungsopfer groß. Von „einem wirksamen Regelwerk zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima“ bleibe jetzt nicht mehr viel übrig, kritisierte etwa die INITIATIVE LIEFERKETTENGESETZ, der auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN angehört.

Der Journalist Hannes Koch bettete die Aushöhlung der Bestimmungen derweil in einen umfassenderen Zusammenhang ein. „Die Einführung menschenrechtlicher Normen für global agierende Unternehmen war eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen um die Auswirkungen der neuen Globalisierung (…)“, schreibt er in einem taz-Kommentar: „Doch nun gerät der einheitliche Weltmarkt selbst unter die Räder (…) Um in dieser Strömung nicht zu ertrinken, setzt Europa ebenfalls eigene, kurzfristige ökonomische Interessen an erste Stelle und schleift seine selbstgesetzten Normen.“

Merz & Co. schleifen weiter

Eine Aushöhlung des deutschen Lieferketten-Gesetzes hatte die Bundesregierung bereits Anfang September 2025 bei einer Kabinettssitzung auf den Weg gebracht. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten abzuschaffen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. Aber Merz & Co. wollten nicht erst den ganzen Gesetzgebungsprozess abwarten, sondern die Betriebe „bereits jetzt spürbar und rechtssicher“ entlasten. Deshalb wiesen sie das für das Paragrafen-Werk zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ Ende September an, die Prüfung von Unternehmensberichten umgehend einzustellen.

Den Kreis der Betriebe, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz fallen, ließ Schwarz-Rot einstweilen unverändert. Es betrifft Gesellschaften ab einer Zahl von 1.000 Beschäftigten. Das dürfte sich mit der Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie (s. o.)  in nationales Recht allerdings ändern. Dieser unterliegen nämlich Firmen erst ab einer Zahl von 5.000 Beschäftigten, und Merz & Co. haben angekündigt, den Transfer der EU-Bestimmungen „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ zu gestalten. 

USA: Glyphosat systemrelevant

Nach einem Bericht des Handelsblatts unterstützt die Trump-Administration BAYER in Sachen „Glyphosat“ nicht zuletzt deshalb so großzügig, weil sie das Herbizid als systemrelevant einschätzt. Dessen Vorprodukt Phosphat gehört nämlich zu den Dual-Use-Gütern und ist kriegsverwendungsfähig. Er kann nicht nur in Pestiziden, Düngemitteln, Medikamenten, Flammschutzmitteln und Batterien zum Einsatz kommen, sondern auch in Bomben, Blend- und Rauchgranaten. Darum stand Phosphat auf der am 6. November 2025 vom Innenministerium veröffentlichten Liste mit Stoffen, die die US-Regierung als „unverzichtbar für die US-Wirtschaft und die nationale Sicherheit“ einstuft. Zudem half dabei der Umstand, das ansonsten nur noch China Phosphat in größerem Maßstab zu Glyphosat verarbeitet. 

Der Agro-Riese, der auf eine lange Chemiewaffen-Geschichte verweisen kann, räumt zwar ein, Phosphat nicht nur für den Eigengebrauch zu fördern, dementiert aber Lieferungen an das Militär. Auch sonst gab er sich gegenüber dem Handelsblatt zu dem Thema nicht eben auskunftsfreudig. „Zu den Motiven für die Rückendeckung durch Trump wollte sich BAYER nicht äußern. Nur so viel: ‚Wir begrüßen, dass die US-Regierung die große Bedeutung von Phosphat für die amerikanische Wirtschaft durch die Aufnahme in die Liste der kritischen Mineralien anerkennt‘, teilte der Konzern auf Anfrage mit“.

Grünes Licht für Phosphorit-Mine

BAYER benötigt das Mineral Phosphorit zur Herstellung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphat. Das Phosphorit-Reservoir in der Tagebau-Mine nahe des Glyphosat-Standorts Soda Springs geht allerdings zur Neige. Daher beantragte die BAYER-Tochter P4 PRODUCTION LLC die Inbetriebnahme einer neuen Mine im Umkreis. Dies stieß jedoch auf Widerstand, denn der Abbau ist ein dreckiges Geschäft. So enthalten die Mineralgemenge etwa Selen, Uranium, Thorium und andere radioaktive Schwermetalle nebst ihrer Abbau-Produkte. 

Der Umgang mit den radioaktiven Stoffen verursachte bereits bei zahlreichen ArbeiterInnen von P4 Productions Krebs. Zu allem Übel beschränkt sich die verheerende Wirkung der Substanzen nicht auf die Minen selbst. Sie geht weit darüber hinaus. Selen etwa wiesen ForscherInnen überall im Umkreis des Tagebaus nach. Sowohl im Boden als auch in Pflanzen und in Gewässern wie dem Blackfoot-River fanden sich Spuren. Sogar das Grundwasser ist verseucht. Über das Minen-Wasser, die ausgebaggerten Schichten und andere Quellen gelangt die Substanz ins Freie. Das bleibt nicht ohne Folgen: Bei vielen Tieren in der Region zeigen sich Krankheitssymptome. Sie lahmen, magern ab und verlieren ihre Haare. Nicht wenige sterben den Strahlentod. Nach Angaben des US-amerikanischen Rechnungshofs verendeten im Zeitraum zwischen 1996 und 2012 600 Pferde, Rinder und Schafe, nachdem sie über Pflanzen oder Wasser Selen aufgenommen hatten. 

Es geraten von den Minen aus aber nicht nur radioaktive Schwermetalle in die Umwelt. Das Grubenwasser birgt zusätzlich noch Phosphor, Fluorsilikate und andere gesundheitsschädliche „Bodenschätze“. Und auch der aufgewirbelte Staub hat es in sich. Untersuchungen zufolge enthält er beispielsweise Radon-Gas und Fluoride.

Darum ging das Center for Biological Diversity gemeinsam mit anderen Initiativen gerichtlich gegen die geplante Phosphorit-Gewinnung aus der Mine im Caldwell Canyon vor. Die Organisationen begründeten die Klage mit einer Gefährdung der Beifußhuhn-Populationen. Mitte September 2025 kam es jedoch zu einer gütlichen Einigung. BAYER versprach, 7,7 Millionen Dollar für Tier- und Naturschutzprojekte zu spenden und sicherte zu, beim Phosphorit-Abbau umweltschonend vorzugehen.

Damit stand der Förderung des Minerals nichts mehr im Weg. Die Behörden räumten Caldwell im Genehmigungsprozess sogar einen Vorzugsstatus ein. Donald Trump hatte nämlich im März eine „Executive Order“ zur Steigerung der Mineralien-Produktion in den USA erlassen und darin Sofortmaßnahmen angemahnt. Robert Taylor vom zuständigen „Bureau of Land Management“ zeigte sich dann auch erleichtert: „Die Freigabe des BAYER-Projekts unterstützt diese Executive Order und schafft eine stabile Quelle für Phosphat.“

PROPAGANDA & MEDIEN

BAYER beim „Ludwig Erhard Gipfel“

Natürlich war auch der Leverkusener Multi schon einmal bei den „Ludwig Erhard Gipfeln“ mit von der Partie, die die Firma des Kulturstaatsministers Wolfgang Weimar ausrichtet. Schließlich winken dort „Premiumvernetzung in entspannter Atmosphäre am Tegernsee“ im Allgemeinen und „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ im Besonderen. Ganz umsonst ist das alles natürlich nicht zu haben. Das „Mont Blanc Paket“, das unter anderem die Teilnahme an einem Panel und an der „exklusiven Executive Night“ umfasst, kostet schlappe 80.000 Euro. 

Im Jahr 2022 reiste der damalige BAYER-Chef Werner Baumann zu „Deutschlands Meinungsführertreffen“ und durfte dieses gleich miteröffnen, wie der Live-Ticker des Portals Markt und Mittelstand festhielt. „10.10 Uhr: Das erste Gipfel-Panel beginnt. Und ist gleich hochkarätig besetzt. Unter anderem diskutieren Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender von BAYER, Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer die ‚Neuvermessung der deutschen Wirtschaft‘“, vermeldete das Mittelstandsmedium.

Klima-Leugner bei Agro Bar

BAYER sponsort in Brasilien den Podcast Agro Bar. Dieses Propaganda-Medium der Agro-Industrie scheut noch nicht einmal davor zurück, Klima-LeugnerInnen Raum zu geben. So durfte dort nach Recherchen des Webportals DeSmog Luiz Carlos Molion seine wirren Ansichten verbreiten. Molion bezeichnet Kohlendioxid als „Gas des Lebens“, streitet einen Effekt der Regenwald-Abholzung auf die Erderwärmung ab und spricht von „Klima-Terrorismus“. DeSmog bat den Leverkusener Multi um eine Stellungnahme dazu, aber der Konzern antwortete nicht.

Neue Werbeagentur für Consumer Health

Bei BAYER schwächeln die Geschäfte mit den frei verkäuflichen Arzneien, zu denen unter anderem Aspirin zählt. Bei der Vorstellung der Zahlen für das 3. Quartal 2026 musste der Konzern für Consumer Health sogar die Umsatz-Prognose für das Gesamtjahr nach unten korrigieren. Nicht zuletzt deshalb wechselte er im September 2025 die Werbeagentur für die Sparte. Nun versucht die INTERPUBLIC GROUP (IPG) den Absatz der Produkte anzukurbeln. Um besser wissen zu können, was die KundInnen wünschen, kommt dabei die neueste Technologie zum Einsatz. „IPG versteht, wie Daten, KI und Kreativität in dieser neuen Ära zusammenwirken müssen“, so der BAYER-Manager David Evendon-Challis.

DRUGS & PILLS

Pillen-Preise: plus neun Prozent

Und immer wieder steigen die Pillen-Preise, ganz gleich welche Kostendämpfungsmaßnahmen die Politik dagegen in Anschlag zu bringen versucht. Im Jahr 2024 erhöhten sie sich gegenüber 2023 um neun Prozent auf 59,3 Milliarden Euro. Die Verantwortung dafür tragen zu 54 Prozent die teuren patentgeschützten Präparate, „obwohl ihr Anteil an verordneten Tagesdosen im gleichen Jahr nur sieben Prozent betrug“, wie die AOK kritisch anmerkte.

Der BAYER-Konzern räumt hauptsächlich mit seinem Blutverdünner XARELTO ab. Dessen Versorgungsanteil beträgt gerade mal 0,47 Prozent, aber die Krankenkassen müssen für ihn 1,54 Milliarden Euro aufbringen. Das sind 2,6 Prozent ihres Gesamtaufwandes für Medikamente.

Standort-Faktor Mondpreise

Die Krankenkassen klagen Jahr für Jahr über die hohen Arznei-Kosten (s. o.). BAYER & Co. behaupten jedoch immer, ohne einträgliche Geschäfte lohne sich der Betrieb der Pillen-Produktion hierzulande nicht. Das wissenschaftliche Institut der AOK ist dem einmal nachgegangen. Und siehe da: „Es gibt keine empirische Evidenz für absatzmarkt-orientierte Maßnahmen zur Standort-Förderung. Die Regulierung von Arzneimttel-Preisen sollte also losgelöst von standortpolitischen Belangen erfolgen.“ Die AutorInnen nennen als entscheidendere Faktoren vielmehr die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften und Risikokapital sowie gute Bedingungen für Medikamenten-Studien.

BAYER trennt sich von AVELOX

Der BAYER-Konzern hat die Rechte an seinem Antibiotikum AVELOX (Wirkstoff: Moxifloxacin) an die HONGSHAN CAPITAL GROUP (HSG) verkauft, die früher zum chinesischen Unternehmen SEQUOIA CAPITAL gehörte. 

Wie andere Pharma-Riesen auch, setzt der Leverkusener Multi zunehmend auf neue, patentgeschützte und deshalb besonders profitträchtige Arzneien und stößt im Gegenzug seine Wald-und-Wiesen-Mittel ab. Antibiotika und andere Standard-Medikamente kommen mittlerweile zu rund 80 Prozent aus China oder Indien.

Comeback für Asundexian?

Im Jahr 2023 musste der BAYER-Konzern den Abbruch einer Klinischen Prüfung der Phase III mit der Substanz Asundexian bekanntgeben, von der er sich Umsätze von bis zu fünf Milliarden Euro versprochen hatte. Der Wirkstoff konnte bei PatientInnen mit Vorhofflimmern weder die Zahl der Hirninfarkte noch die der ischämischen, also durch verstopfte Hirn-Arterien ausgelösten Schlaganfälle verringern. 

Eine neue Untersuchung mit dem Pharmazeutikum, das zur Gruppe der Faktor-XIa-Hemmer gehört, schloss jetzt allerdings mit besseren Ergebnissen ab. In Kombination mit einem Mittel gegen Thrombose verabreicht, vermochte es bei ProbandInnen, die bereits einen Schlaganfall erlitten hatten, das Risiko eines erneuten zu verringern. 

Sofort nach Veröffentlichung der Test-Ergebnisse stieg der Kurs der BAYER-Aktie auf ein Jahreshoch. 

Elinzanetant-Zulassungen

BAYER & Co. ist es gelungen, die Wechseljahre zu einer Krankheit zu erklären. KritikerInnen bezeichnen das als „die Medikalisierung körperlicher Umbruchphasen im Leben von Frauen“. Der Leverkusener Multi aber erschließt diesen Markt unverdrossen. So hat er im Jahr 2020 die Biotech-Firma KANDY gekauft, die ein ohne Hormone auskommendes Mittel gegen Hitzewallungen als häufige Begleiterscheinung der Wechseljahre in der Pipeline hatte: Elinzanetant. Nach Zulassungen in Großbritannien, Kanada, Australien und der Schweiz erteilten im November 2025 auch die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA und die EU Genehmigungen für das Medikament. Der Pharma-Riese will es unter dem Namen LYNKUET vermarkten und rechnet mit einem Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro. Ob die Krankenkassen für die Therapie-Kosten aufkommen, steht allerdings noch dahin.

Das Präparat wirkt auf die beiden Rezeptoren Neurokinin 1 und Neurokinin 3 ein, die im Zwischenhirn die Körpertemperatur regulieren. Beim Konkurrenz-Produkt VEOZAH von ASTELLAS traten schwerwiegende Leber-Schädigungen auf. Diese Gefahr sieht BAYER bei LYNKUET nicht, weil die Arznei im Gegensatz zu VEOZAH zweigleisig fährt und nicht nur den Aktionsradius von Neurokinin 3 beschränkt. Gleichwohl erhöhten sich bei einigen Probandinnen auch unter Elinzanetant die Leber-Werte. Bei fünf der insgesamt 474 Studien-Teilnehmerinnen war das der Fall.

ANGELIQ & Co.: FDA lockert Auflagen

Für die „Krankheit“ Wechseljahre (s. o.) bietet BAYER nach wie vor auch Mittel auf Hormon-Basis an. So enthält ANGELIQ Estradiol und Drospirenon. Bisher musste der Konzern in den USA – wie hierzulande – vor einem erhöhten Brustkrebs-Risiko warnen. Im November 2025 hob die US-Gesundheitsbehörde FDA diese Auflage für Hormonersatz-Therapien jedoch auf. Auf ein größeres Gefährdungspotenzial für Trombosen, Herzinfarkte und Demenz brauchen die Hersteller ebenfalls nicht mehr hinweisen. Das Gesundheitsministerium HHS sprach von einer historischen Maßnahme, „um den wissenschaftlichen Goldstandard im Bereich der Frauengesundheit wieder herzustellen“. „Das Gegenteil ist der Fall“, protestierte die VerbraucherInnenschutz-Organisation PUBLIC CITIZEN: „Diese Behandlungen bergen gut dokumentierte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kognitive Dysfunktionen und Krebs (…) Die FDA sollte die Gesundheit von Frauen fördern, indem sie Entscheidungen auf der Grundlage hochwertiger Daten aus langfristigen randomisierten kontrollierten Studien und dem formellen Beratungsausschussverfahren trifft.“

AGRO & CHEMIE

Glyphosat-Studie zurückgezogen

Das Fachjournal Regulatory Toxicology and Pharmacology hat eine Glyphosat-Studie zurückgezogen (siehe auch SWB 1/26). Es handelt sich dabei um die 1999 veröffentlichte Untersuchung „Safety Evaluation and Risk Assessment of the Herbicide ROUNDUP and Its Active Ingredient, Glyphosate, for Humans“ der Autoren Gary M. Williams, Robert Kroes und Ian C. Munro. 

„Im Rahmen eines Rechtsstreits in den Vereinigten Staaten wurde Korrespondenz von MONSANTO offengelegt, aus der hervorgeht, dass die Autoren des Artikels nicht allein für dessen Inhalt verantwortlich waren. Aus dieser Korrespondenz geht hervor, dass Mitarbeiter von MONSANTO möglicherweise ohne ordnungsgemäße Nennung als Mitautoren an der Erstellung des Artikels mitgewirkt haben“, schreibt der Co-Herausgeber Martin van den Berg. Zudem legen die Dokumente aus den Entschädigungsprozessen Geld-Zahlungen nahe. Berg macht deshalb „erhebliche ethische Bedenken“ geltend. Natürlich hatte all das Einfluss auf das Ergebnis. Williams & Co. haben für ihre Arbeit nämlich nur MONSANTO-Untersuchungen zugrundegelegt. Andere Langzeitstudien fielen durchs Raster. 

Angesichts dessen hat die Zeitschrift „das Vertrauen in die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Artikels verloren“. Und dabei handelt es sich van den Berg zufolge nicht um irgendeinen: „Dieser Artikel hatte jahrzehntelang einen erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Entscheidungen in Bezug auf Glyphosat und ROUNDUP.“

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert deshalb eine Überprüfung der Zulassungen.

EU prüft neue Glyphosat-Studie

Nach einer neuen Langzeit-Untersuchung kann das Pestizid Glyphosat Leukämie auslösen. Den ForscherInnen zufolge reichen dafür schon geringe Dosen. 

Im Juni 2025 erschien die „Global Glyphosate Study“ in der Fachzeitschrift Environmental Health. Auch die EU-Institutionen konnten das nicht ignorieren. Im Dezember 2025 trafen sich RepräsentantInnen der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA mit dem Studienleiter Dr. Daniele Mandrioli. „Wir hatten einen fruchtbaren Austausch über die Resultate der Global Glyphosate Study (2025), währenddessen wir und die ECHA die Gelegenheit hatten, Fragen zu stellen, bevor wir beginnen, die Studie zu evaluieren“, erklärte die EFSA. Fast zwei Jahre wird diese Prüfung in Anspruch nehmen.

Der  BAYER-Konzern hat der Untersuchung sofort nach der Publikation in dem Fachblatt methodische Fehler unterstellt und wiederholte die Vorwürfe jetzt wieder. „Die vom Ramazzini-Institut veröffentlichten Ergebnisse sind höchst fragwürdig“, erklärte der Agro-Riese. So warf er Mandrioli & Co. einen falschen Umgang mit historischen Daten – also den schon bekannten Befunden aus früheren wissenschaftlichen Arbeiten – vor.

Berufskrankheit Parkinson

Seit dem Jahr 2024 ist „Parkinson durch Pestizide“ in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen haben das lange gefordert. Allerdings trägt die „Sozialversicherung für die Landwirtschaft“ allein die – enormen – finanziellen Lasten, die durch die Behandlung entstehen. Das Verursacher-Prinzip greift also nicht. Das ist in Frankreich anders. Dort gibt es einen Fonds für Pestizid-Geschädigte, in den BAYER & Co. einzahlen müssen. Aber für Schwarz-Rot ist das keine Option. „Die Bundesregierung plant aktuell keine Kostenbeteiligung durch die Herstellerinnen und Hersteller von Pestiziden im Sinne des französischen Modells. Es liegt in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger, etwaige Haftungansprüche gegenüber den Herstellerinnen und Herstellern von Pflanzenschutzmitteln (gegebenenfalls in Einzelfällen) zu prüfen und bei einer widerrechtlichen Pflichtverletzung geltend zu machen“, antworteten CDU und SPD auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Karl Bär von Bündnis 90/die Grünen. 

Mehr Pilz-Erkrankungen durch FOLICUR

Zur Gruppe der Azol-Fungizide gehörende Pestizide wie BAYERs Antipílz-Mittel FOLICUR oder SYNGENTAs SCORE stellen neuen Studien zufolge eine Gefahr für menschliche Gesundheit dar. Sie können dazu beitragen, dass Pilzinfektionen einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Die Krankheitserreger gewöhnen sich mit der Zeit nämlich an die Mittel und bilden Resistenzen aus, die dann auch den in der Humanmedizin zur Behandlung von Pilzinfektionen verwendeten Arzneien, den Antimykotika, trotzen. 

Die Europäische Union hat FOLICUR zwar schon im Jahr 2011 als „Substitionskandidaten“ ausgewiesen und die Mitgliedsländer aufgefordert, das Produkt in absehbarer Zeit vom Markt zu nehmen, geschehen ist jedoch noch nichts. Darum hat die DEUTSCHE UMWELTHILFE nun beim „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ die sofortige Aberkennung der Zulassung für die Azol-Fungizide FOLICUR und SCORE beantragt.

PRODUKTION & SICHERHEIT

Gefährlichere Fertigung in Wuppertal

BAYER will am Pharma-Standort Wuppertal künftig mit gefährlicheren Stoffen umgehen. Darum beantragte der Konzern bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Eingruppierung der Fertigungsstätten in die obere Klasse der Störfall-Verordnung. Damit muss er nun höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Um welchen Fertigungsprozess es sich konkret handelt, gab das Unternehmen nicht an. In der Broschüre, die er beim „Nachbarschaftsdialog“ mit den WuppertalerInnen auslegte, führte der Pillen-Riese lediglich einige besonders kritische Substanzen wie n-Hexan, Kalium-tert.Butylat-Lösung, Butykglykol, Tributylamin, Thionylchlorid, Methanol, Acetonitril und Natriumnitrit auf.

Ansonsten versuchte er aber, alle Bedenken zu zerstreuen: „Bei der Planung von Anlagen und Verfahren jeglicher Art legen wir von Anfang an größten Wert auf Sicherheit. Dies geschieht mit höchster Priorität zu Ihrem und unserem Schutz.“

STANDORTE & PRODUKTION

Erneutes Nein zum Trainingszentrum

Der Trainingscampus von BAYER 04 Leverkusen muss dem Ausbau der Autobahn A1 weichen. Bereits seit Längerem sucht der Club deshalb nach einem neuen Standort, der zugleich eine Erweiterung erlaubt. Rund 18 Hektar veranschlagt er für dreizehn Fußball-Plätze plus Internat, Parkplätze und Parkhäuser. Der Verein bemühte sich intensiv um ein Grundstück in Langenfeld, das jedoch in einem Wasserschutzgebiet lag. Deshalb erhob sich Protest, und schlussendlich verweigerte die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung. 

Dann fiel die Wahl auf ein Areal in Monheim. Das gestaltet sich aber ebenfalls schwierig. Die Kommunalpolitik drang aus Sorge um den Verkehr und die Umweltauswirkungen auf einige Änderungen im Plan, aber die Club-Oberen schalteten auf stur. Darum kippte der Stadtrat Anfang November den Beschluss zur Einleitung eines Bauleit-Verfahrens wieder. Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichneten die Fußball-ManagerInnen die Entscheidung. Jetzt müssen sie wohl doch noch Gesprächsbereitschaft zeigen.

Kunst-Verkauf bringt Millionen

Der BAYER-Konzern hat einen großen Teil seiner Kunstsammlung verkauft. Den Grundstein zu dieser legte einst der Generaldirektor Carl Duisburg. Das Bilder-Reservoir galt ihm als Standortfaktor. Die Aussicht, am Arbeitsplatz Werke von berühmten Künstler-Innen hängen zu haben, sollte mit dazu beitragen, Fachkräfte in die eher schnöde Stadt zu locken. 

Aber in Zeiten von Homeoffice und Großraumbüros hat es die Kunst am Konzern schwer. „In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie und wo in Unternehmen gearbeitet wird, stark verändert“, sagt die Pressesprecherin des Auktionshauses, bei dem die Werke im Juni unter den Hammer kommen. 

Überdies üben viele der alten Schinken auf eine neue Generation von ManagerInnen keine große Anziehungskraft mehr aus. „Ein Stillleben von Max Beckmann wirkt heute nicht mehr mutig, überrascht nicht mehr“, so BAYERs Kunstbeauftragte Andrea Peters. Jetzt setzt der Agro-Riese auf junge Kunst für junge Beschäftigte und verlagert den Schwerpunkt seiner Kulturförderung ansonsten mehr auf die Musik und die darstellenden Künste. 

Der Schuldentilgung diente die ganze Sache aber nicht. Dafür bräuchte es Milliarden statt der vier bis fünf Millionen, die die Werke schlussendlich einbrachten.

IMPERIUM & WELTMARKT

Big Agro sortiert sich neu

Im Agrar-Bereich sprudeln die Erträge nicht mehr so reichlich wie früher. Darum führen BAYER & Co. diverse Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Der Leverkusener Multi präsentierte im Mai 2025 einen Fünfjahresplan, der unter anderem die „Straffung des Produkt-Portfolios“ und eine „Optimierung des Produktionsnetzwerks“ vorsieht. Als erstes gab das Unternehmen bekannt, die Pestizid-Produktion in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Stellen zu streichen. Ein halbes Jahr später präzisierte BAYER-Chef Bill Anderson die Pläne und kündigte die Einstellung der Herstellung von 120 Erzeugnissen und die Ausgliederung der Produktion von 12 Wirkstoffen an. SYNGENTA vernichtet ebenfalls Arbeitsplätze. Die BASF stößt sogar ihre gesamte Landwirtschaftssparte ab und bringt sie an die Börse. Auf sich allein gestellt, könne der Bereich seine Potenziale besser entfalten, heißt es im ManagerInnen-Sprech. 

Der Agro-Riese CORTEVA reagiert auf die Situation, indem er die Pestizid-Abteilung von der Saatgut-Abteilung abspaltet. Die beiden Bereiche hätten sich auseinanderentwickelt, so die Begründung, womit vor allem ihre Margen gemeint sind. Während der Verkauf von Agrochemikalien immer mehr zu einem Massengeschäft mit kleinen Gewinnspannen mutiert, weil die Branche es nicht schafft, neue patentgeschützte und entsprechend teure Produkte zu kreieren, verspricht der Verkauf von Saatgut weit mehr Einnahmen. Hier sorgen Schutzrechte nämlich noch für Ex-tra-Profite. Als weiteres Motiv für den Split nennt der US-Konzern mit Verweis auf die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat & Co. Haftungsrisiken. 

Die Unternehmen hatte die Segmente „Pestizide“ und „Saatgut“ einst zusammengeführt, um ihre Genpflanzen auf die hauseigenen chemischen Keulen abstimmen zu können. Das verliert für CORTEVA nun offenbar an Bedeutung.

Chemie-Industrie: BAYER die Nr. 2

Auf dem Chemie-Weltmarkt spielen die deutschen Konzerne immer noch ganz vorne mit. In der Top Ten nimmt die BASF mit einem Umsatz von 76,04 Milliarden Euro die Spitzenposition ein. Dahinter folgt mit 52,57 Milliarden Euro BAYER. Und mit 23,74 Milliarden Euro kommt HENKEL auf Platz 9.

RECHT & UNBILLIG

Supreme Court befasst sich mit Glyphosat

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat in seinem Sinn zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition. 

Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Eli-zabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich jetzt der Sichtweise BAYERs an, was der Agro-Riese natürlich begrüßte. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.

Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten BAYERs stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium.

Glyphosat: Klage gegen Versicherung

Der BAYER-Konzern hat die Versicherung AIG verklagt, weil diese trotz millionenschwerer Policen nicht für die Kosten aufkommen will, die die Produkthaftungsfälle „Glyphosat“ und „PCB“ für den Leverkusener Multi verursacht haben.

Glyphosat: EuGH gibt AURELIA recht

Die EU-Genehmigung des umstrittenen BAYER-Pestizids Glyphosat lief Ende 2022 aus. Da die Behörden den Antrag des Leverkusener Multis auf eine weitere Zulassung nicht rechtzeitig bearbeiten konnten, sprachen sie mit Verweis auf Artikel 17 der Verordnung Nr. 1107/2009 eine „technische Verlängerung“ aus. Diese Bestimmung erlaubt ein solches Vorgehen, wenn der Pestizid-Hersteller die Verzögerung „nicht zu verantworten“ hat. Das Herbizid blieb also vorerst ohne erneute Risiko-Bewertung auf dem Markt. 

Die Initiative AURELIA beantragte bei der EU-Kommission eine Überprüfung des Verfahrens. Ihrer Ansicht nach hatte BAYER nämlich sehr wohl zum Reißen der Frist beigetragen, weil das Unternehmen lückenhafte Unterlagen eingereicht hatte und die zuständigen Stellen oft Dokumente nachfordern mussten. Ursula von der Leyen & Co. lehnten das Begehr allerdings ab. 

So zog die Organisation vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 19. November 2025 entschied es im Sinne AURELIAs und der Verbände PAN EUROPE und POLLINIS, die in Sachen „Dimoxystrobin“ bzw. „Boscalid“ ähnliche Verfahren angestrengt hatten. „In den heute verkündeten Urteilen gibt das Gericht diesen Klagen statt und erklärt die genannten Ablehnungsbeschlüsse für nichtig“, so der EuGH.

Dem Gericht zufolge hat es sich die Kommission in dem Fall zu leicht gemacht: „Wie aus dem angefochtenen Beschluss hervorgeht, hat die Kommission keine konkrete, sei es auch nur summarische, Prüfung der Rolle der die Erneuerung begehrenden Antragstellerin in Bezug auf den Umstand vorgenommen, dass die Entscheidung über die Erneuerung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen getroffen werden konnte.“ 

Nun muss sich also die EU-Kommission doch noch genauer mit den Umständen beschäftigen, die zur „technischen Verlängerung“ führten. Dazu gehört den RichterInnen zufolge etwa, sich genau anzusehen, ob die Qualität der von BAYER vorgelegten Daten den Prozess in die Länge gezogen hat. 

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die ganze Praxis der „technischen Verlängerungen“ in Frage, die in Brüssel inzwischen so etwas wie das neuen Normal ist. Bei 68 der im letzten Jahr gewährten 84 Zulassungsverlängerungen handelte es sich um technische. 

DUOGYNON-Gutachten verfehlt Thema

Ein hormoneller Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt. 

Geschädigte oder deren Eltern fordern den Leverkusener Multi seit Jahren auf, dafür die Verantwortung zu übernehmen, bislang allerdings vergeblich. „BAYER schließt DUOGYNON als Ursache für Missbildungen aus“, erklärt der Global Player immer wieder. Die Bundesregierungen jedweder Couleur sahen lange ebenfalls keinen Handlungsbedarf, obwohl der im ehemaligen Bundesgesundheitsamt zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt früher in Diensten SCHERINGs stand und in alter Verbundenheit alles dafür tat, das Mittel auf dem Markt zu halten. 

Eine Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei dem Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm in Auftrag gegebene Expertise mochte da kein Behörden-Versagen erkennen; sie stellte der Einrichtung einen Persilschein aus. Die Geschädigten kritisierten das Werk scharf, weil Lenhard-Schramm keine juristische Bewertung des Sachverhalts vornahm. 

Diese Meinung teilte Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Er ließ den Marburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Voit ein Rechtsgutachten zu der Causa erstellen. Allerdings änderte das Gesundheitsministerium dafür im Vorfeld noch einmal den Prüfauftrag. Sollten zur Bewertung möglicher Amtspflichtsverletzungen und sich daraus ergebener Schadensersatz-Ansprüche zunächst alle „zuständigen Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland umfassend juristisch untersucht“ werden, so reduzierte sich das später „auf eine mögliche Haftung des Bundes“. „Mögliche Ansprüche gegen Bundesländer werden nicht behandelt“, heißt es in dem Gutachten. Und natürlich wären genau da mögliche Ansprüche dingfest zu machen gewesen. Beim vorgegebenen Gegenstand der Expertise, den Bundesbehörden, konnte Voit wie erwartet kein Amtsversagen feststellen.

Entsprechend empört reagierte das NETZWERK DUOGYNON. Es fordert nun ein neues Rechtsgutachten.

Südafrika: Genmais-Urteil bestätigt

Im Jahr 2025 hatte das oberste Berufungsgericht Südafrikas die Zulassung für BAYERs Genmais MON87460 widerrufen und eine Neubewertung der angeblich dürre-resistenten Laborfrucht erzwungen (Ticker 4/25). Es gab damit einer Klage des AFRIKANISCHEN ZENTRUMS FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT (ACB) statt, das schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren geltend gemacht hatte. Ihrer Ansicht nach reichten die von BAYERs jetziger Tochtergesellschaft MONSANTO vorgelegten Dokumente nicht aus, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. 

Das Agrarministerium des Landes reichte daraufhin – mit freundlicher Unterstützung von BAYER – eine Verfassungsbeschwerde ein, aber die RichterInnen lehnten es wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, sich intensiver mit der Eingabe zu befassen. 

Die CBG zieht vor den EU-Menschenrechtsgerichtshof

CBG Redaktion

In Sachen „Versammlungsrecht“

Zur Hauptversammlung im Jahr 2017 erwartete BAYER noch größere Proteste als sonst, weil die „Gift-Hochzeit“ mit MONSANTO auf der Tagesordnung stand. Also versuchte der Leverkusener Multi, sich die Konzern-Kritik so gut es ging vom Leibe zu halten, wozu ihm jedes Mittel recht war. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wehrte sich mit Eilanträgen und reichte nach dem AktionärInnen-Treffen Klage ein. So wollte die CBG der Wiederholungsgefahr entgegentreten und verhindern, dass das Beispiel Schule macht und Unternehmenswillkür ungeahndet bleibt. Der Rechtsstreit dauert bis heute an. Nun leitet die Coordination den nächsten Schritt ein: Sie zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Von Jan Pehrke

Im November 2025 reichte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beim „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ (EuGH) eine Beschwerde ein. Sie macht einen Verstoß gegen den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert. Die CBG läutet damit einen neuen Schritt in einem Rechtsstreit ein, dessen Vorgeschichte bis ins Frühjahr 2016 zurückreicht. Da nämlich gab der BAYER-Konzern seinen Plan bekannt, MONSANTO kaufen zu wollen. Der US-amerikanische Agrar-Riese hatte sich über Jahrzehnte einen mehr als schlechten Ruf erarbeitet, er galt als das „böseste Unternehmen der Welt“. Dementsprechend groß war die Empörung über die Ankündigung des Leverkusener Multis. 

Die „Gift-Hochzeit“

Die Coordination begann sofort mit der Arbeit und traf Vorbereitungen, um Protest zu organisieren. Die beste Gelegenheit dazu bot sich auf dem MONSANTO-Tribunal Mitte Oktober 2016 in Den Haag, auf dem die Zivilgesellschaft dem US-Multi den Prozess machte.  Es hatten sich nämlich zahlreiche Initiativen in Holland eingefunden. Dazu zählten unter anderem die lateinamerikanische Kleinbauern-Bewegung LA VIA CAMPESINA, die ETC GROUP, die ORGANIC CONSUMERS ORGANISATION, das CORPORATE EUROPE OBSERVATORY, MULTI WATCH, NAVDANYA und IFOAM. Auch bekannte AktivistInnen wie etwa die indische Gentechnik-Gegnerin Vandana Shiva waren vor Ort. 

Die Coordination nahm in Den Haag alle Möglichkeiten wahr, unter den rund 1.000 TeilnehmerInnen MitstreiterInnen für den gemeinsamen weltumspannenden Widerstand gegen die „Gift-Hochzeit“ zu finden. Auf dem Abschluss-Podium, das sich den „Aktionen für die Zukunft der Ernährung und des Planeten“ widmete, lud die CBG alle Versammelten unter der Losung „Break Corporate Dictatorship“ zu  BAYERs AktionärInnen-Treffen am 28. April 2017 nach Köln ein. Wahrlich ein geeigneter Schauplatz, um „Aktionen für die Zukunft der Ernährung und des Planeten“ zu initiieren. Deshalb fand der Vorschlag dann auch begeisterte Zustimmung. Ronnie Cummins von der Organic Consumers Association verwies etwa auf eine frühere Kampagne gegen MONSANTO und kündigte selbstbewusst an: „Wir waren ‚Millionen gegen MONSANTO’ ,aber nun werden wir ‚Milliarden gegen BAYER und MONSANTO’ sein.“ 

Die HV 2017

Die Aktien-Gesellschaft musste sich also wappnen, und das tat sie – auf die gewohnt verschlagene Weise. Da die Coordination für den 28. April nach Köln mobilisiert hatte und die Vorbereitungen auch schon weit fortgeschritten waren, verlegte der Global Player seine Hauptversammlung kurz vor dem Termin nach Bonn in das World Conference Center Bonn (WCCB). Die CBG musste also umdisponieren und mit den Planungen noch einmal von vorne beginnen. Damit nicht genug, hatte sich der Global Player noch etwas ganz Besonderes ausgedacht. Um sich den Protest am WCCB so weit wie möglich vom Leib halten zu können, imaginierte er eine „Terror-Gefahr“. Diese lasse eine Einlass-Kontrolle innerhalb des World Conference Centers nicht zu, argumentierte BAYER der Polizei gegenüber. Deshalb brauchte es nach Ansicht des Unternehmens für den Security-Check ein riesiges Zelt mitsamt einer hohen Gitterzaun-Einfassung, das einen großen Teil des Platzes der Vereinten Nationen in Beschlag nahm. Für die Kundgebung der CBG blieb da leider bloß noch Ort weit entfernt vom Eingang übrig, mit nur sehr beschränkten Möglichkeiten, die AktionärInnen zu erreichen. 

„Aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant stattfinden, meinte BAYER. Dazu verwiesen die AnwältInnen des Unternehmens gegenüber der Polizei unter anderem auf zwei Anschläge, die sich in den Monaten zuvor ereignet hatten, wie den am Brüsseler Flughafen und den auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund. Ohne jede Begründung stellten die JuristInnen diese Gewalttaten in einen Zusammenhang mit der Hauptversammlung und unterstellten in infamer Weise, solche Akte könnten sich auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln, wenn keine Vorsorge getroffen werde.

Aber auch die Aktionen der vergangenen Jahre fanden Erwähnung in ihrem Horror-Szenario. Dabei machten sie aus Imker-Innen, die bei den vergangenen Hauptversammlungen immer in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.

Die Coordination ging per Eilverfahren gegen die Abwehr-Maßnahmen vor, denen die RichterInnen in einigen Punkten auch stattgaben. Aber das Zelt und die Gitterabschirmung ließen sich juristisch nicht aus dem Weg räumen. Die taz kommentierte wie folgt: „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern.“

Das juristische Nachspiel

Aus diesem Grund kämpfte die CBG weiter. Mit Feststellungsklagen erwirkte sie eine Überprüfung der Entscheidungen. Aber das Kölner Verwaltungsgericht gab BAYER recht. Die Coordination ging in Berufung und zog vor das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Auch dieses kam in dem Verfahren gegen „das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bonn“ jedoch zu der  Bewertung, die zur Hauptversammlung veranlassten Maßnahmen hätten die CBG-Kundgebung vor dem WCCB „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. 

Dabei kam im Laufe der Prozesse heraus, dass die Polizei die vom Leverkusener Multi angeführten Gründe für die veranlassten Maßnahmen gar nicht eingehend geprüft hatte. Sie übernahm diese stattdessen einfach unbesehen. Das Oberverwaltungsgericht störte sich jedoch nicht daran. „Dass der Beklagte (d. i. das Land NRW, vertreten durch die Polizei Bonn, Anm. SWB) die Grundlage für seine Gefahren-Prognose auch aus Gesprächen mit der Beigeladenen (d. i. BAYER, Anm. SWB) als Ausrichterin der Hauptversammlung gewonnen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Versammlungsbehörde kann wie jede Verwaltungsbehörde ihre Erkenntnis-Grundlage auch durch die Angaben der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten (...) schaffen und verbreitern“, hieß es in dem Urteil. Aber so breit, BAYERs Sicherheitskonzept selbst zu sichten, musste die Erkenntnis-Grundlage dann für das Gericht wiederum auch nicht sein: „Um zu der Bewertung der Konflikt-Lage zu gelangen, benötigte der Beklagte keine weitergehenden Kenntnisse der Einzelheiten des Sicherheitskonzepts der Beigeladenen.“ Und das Gericht folgerichtig ebenfalls nicht: „Aus diesem Grund war auch der Senat nicht gehalten, die Beigeladene zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aus dem Sicherheitskonzept aufzufordern.“ Dem Senat reichten da schon die im Laufe der juristischen Auseinandersetzung zu Protokoll gegebenen Rechtfertigungen für die Errichtung des kapitalistischen Schutzwalls zur Abschirmung des Konferenz-Zentrums. Und diese trugen nicht etwa die JuristInnen der Stadt Bonn und/oder der Polizei vor. Den Rechtsschutz für die Beklagten stellte die von BAYER angeheuerte Kanzlei REDEKER SELLNER DAHS mit ihren Hunderten von Anwälten. Der Staat überantwortete seine Verteidigung also dem Konzern!

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden liegen müssen, Tür und Tor!“, befand die Coordination.

CBG-Anwalt Sven Forst wies indessen auf die juristischen Mängel des Votums hin: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 VersG gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detail-Kenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Die Beschwerden

Aber die CBG ließ sich nicht entmutigen. Sie reichte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen Verletzung des Artikels 8 des Grundgesetzes ein. Dürfen private Dritte über Grundrechte entscheiden? Können hoheitliche Aufgaben an private Parteien übertragen werden? Dürfen private Grundlagen bei der Prüfung verfassungsrechtlicher Entscheidungen ungeprüft übernommen werden? – das alles galt es ihrer Meinung nach in einem Grundsatz-Urteil zu klären. 

Zur Seite stand ihr dabei Professor Dr. Remo Klinger, der mit seinem juristischen Fachwissen schon vielen Initiativen geholfen hatte. So unterstützte er etwa die Deutsche Umwelthilfe in der Auseinandersetzung um die Einhaltung der Stickstoff-Grenzwerte in deutschen Städten. Den größten Erfolg sollte er später für Fridays for Future mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die bundesdeutsche Klima-Politik erringen, die die Bundesregierung zwang, ihr Klima-Gesetz zu ändern.

In einem über 20 Seiten langen Gutachten legte Klinger detailliert alle Versammlungsrechtsbrüche dar, die BAYER, die Stadt Bonn, die Polizei und die Versammlungsbehörde begangen hatten. Ihm zufolge stellt es beispielsweise eine Unterlassung dar, wenn Behörden sich bei der Abschätzung von scheinbaren oder tatsächlichen Gefahren-Situationen hauptsächlich auf die Informationen Dritter stützen. „Die Pflicht der Behörde zur eigenen Ermittlung wandelt sich daher vor allem im Grundrechtsschutz zu einer Pflicht zur nachvollziehenden Amtsermittlung“, heißt es in der Expertise. Zwar kann eine Behörde zur Ermittlung von Sachverhalten auf die Prozess-Beteiligten und sonstige Private zurückgreifen. Dies entbindet diese jedoch nicht von der Letztverantwortlichkeit der Sachverhaltsermittlung. Auch die Wahl des Ortes für eine Kundgebung oder Demonstration gehört für Klinger zu den Rechten, die der Art. 8 schützt.

Darüber hinaus sind die Verantwortlichen ihm zufolge angehalten, die von Verfahrensbeteiligten erhaltenen Informationen mit den Erfahrungen aus ähnlichen Vorgängen abzugleichen. Dies ist in diesem Fall schwerwiegend, da es sowohl vor als auch nach der BAYER-Hauptversammlung eine Reihe von Veranstaltungen ähnlicher Größe im World Conference Center gab, die ihre Sicherheitsschleusen nicht in ein externes, umzäuntes Zelt auf dem Vorplatz verlegten. Die Behörden unterließen es aber zu prüfen, ob Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen im Innern des Gebäudes gegeben waren, die es gestattet hätten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Und bei den Hauptversammlungen der kommenden Jahre konnte sich BAYER mit Zelt und Zaun unbeschadet als Wiederholungstäter aufführen. Noch nicht einmal ein neues Horrorszenario brauchte der Konzern zu präsentieren. 

Trotz allem nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht an und lehnte es ab, sich mit ihr genauer zu befassen. Darum zieht die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN jetzt weiter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – wieder mit der Hilfe von Remo Klinger, der die Eingabe abfasste. ⎜

BAYER auf der Klima-Konferenz

CBG Redaktion

Operation „COP30“

Der BAYER-Konzern hat auf der Klima-Konferenz der Vereinten Nationen im brasilianischen Belém weder Kosten noch Mühe gescheut, um sich als Teil der Lösung zu präsentieren. Bei einem jährlichen Treibhausgas-Ausstoß von rund drei Millionen Tonnen erfordert das ja auch einige Anstrengungen. Aber Proteste sorgten dafür, dass die Bluewashing-Strategie nicht aufging.

Von Jan Pehrke

Mit nicht weniger als 19 LobbyistInnen reiste der BAYER-Konzern im November 2025 zur Klima-Konferenz der Vereinten Nationen nach Brasilien. Kein Multi bot mehr auf. Der Leverkusener Multi wollte in Belém nämlich den Klima-Retter geben, und dem stand so einiges im Wege: 2024 stieß er nicht weniger als drei Millionen Tonnen an Treibhausgasen aus und bezog seine Energie zu 78 Prozent aus fossilen Quellen.

Entsprechend viele fleißige Hände braucht es zum „Bluewashing“, wie KritikerInnen die Image-Kosmetik mit Hilfe der UN nennen. Für solche Aufgaben hat das Unternehmen sogar eine Spezial-Beauftragte: Marcela Chacón. Sie ist BAYERs „General Director for United Nations Relations & Global Affairs.

Die Casa BAYER

Der Global Player steuerte seine Aktivitäten bei der COP 30 von der „Casa BAYER“ aus, einer alten Villa im historischen Stadtkern Beléms. Er konnte dort sogar noch jede Menge Untermieter aufnehmen. Die DEUTSCHE BANK, SIEMENS, der „Bundesverband der deutschen Industrie“ und dessen nordamerikanisches Pendant „U.S. Chambers of Commerce“ nutzten das Haus ebenfalls als Bluewaschsalon bzw. als „einen einzigartigen Ort für Austausch und Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Organisationen und und der Zivilgesellschaft“. Darüber hinaus beherbergte es noch den „United Nations Populations Fund“ und das zum SPRINGER-Konzern gehörende Nachrichten-Portal politico.

Über 20 Events fanden dort statt. Die Casa bildete auch den passenden Rahmen, um das Regenwald-Projekt von DEUTSCHER BANK, SIEMENS, SYMRISE und BAYER vorzustellen. Nach dem Motto „Warum Kohlendioxid vermeiden, wenn mensch es auch kompensieren kann“ haben die vier Unternehmen einen Fonds aufgelegt, der es Firmen erlaubt, CO2-Verschmutzungsrechte für ihre Klima-Sünden direkt bei den beiden lateinamerikanischen Staaten Honduras und Suriname zu erwerben. Und die Konzerne fanden für ihre Show auch den passenden Moderator: den TV-Promi Eckhart von Hirschhausen. 

Auch hohen Besuch erhielt BAYER in der Casa nicht zu knapp. So konnte der Leverkusener Multi den brasilianischen Gesundheitsminister Alexandre Rocha Santos Padilha begrüßen. Angehörige der Regierung von Zambia schauten ebenfalls vorbei. Seit der Agro-Riese in Kabwe eine große Anlage zur Maissaatgut-Produktion in Betrieb genommen hat, pflegt er nämlich eine besondere Beziehung zu dem Land. Und nicht zuletzt fanden sich Mitglieder der Bundesregierung ein. So machte etwa Bundesumweltminister Carsten Schneider BAYER seine Aufwartung. 

Mit dem zum SPRINGER-Konzern gehörenden Medium politico ging der Global Player während der COP 30 eine Medien-Partnerschaft ein. Es gab Bill Anderson die Gelegenheit, sich lang und breit als Klima-Kümmerer in Szene zu setzen und sendete von der Casa aus die „BAYER event series“.

Die „neue“ Landwirtschaft

Damit nicht genug, referierte die International Labour Organisation (ILO) in der „Casa BAYER“ über die Herausforderungen, die der Klimawandel an den Arbeitsschutz stellt. Und schließlich nutzte das Unternehmen seinen COP-Stützpunkt, um eine Art von Ackerbau zu präsentieren, die seiner Ansicht nach den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist – und das alles, ohne das bisherige Geschäftsmodell in Frage zu stellen: die regenerative Landwirtschaft. Da sich das aus dem Munde von ManagerInnen vielleicht nicht allzu überzeugend anhört, hatte die Aktien-Gesellschaft sich etwas anderes überlegt. „Die faszinierende brasilianische Landwirtin Aline Vick berichtete über die Vorteile regenerativer Praktiken zur Verbesserung der CO2--Bilanz und der Bodengesundheit auf ihren Feldern“, wie BAYERs PR-Manager David Christoph Lerch auf LinkedIn festhielt.

Mit der regenerativen Landwirtschaft will die Branche die bösen Geister von radikaleren Ansätzen wie der Agrar-Ökologie vertreiben, die eine umfassendere Abkehr von der Landwirtschaft alten Stils vorsehen. Ein bisschen mehr Boden- und Wasserschutz, Agroforst-Systeme und ein Rückgriff auf kohlenstoff-arme Technologien sollen es bei der regenerativen Landwirtschaft richten. Ein Verzicht auf Pestizide, Mineraldünger, Gentechnik und industrielle Tierhaltung sieht das Konzept nicht vor. Glyphosat firmiert darin sogar als Klimaretter, weil es das CO2 freisetzende Pflügen unnötig macht und eine Direktsaat ermöglicht. Dabei gibt es kaum eine Agro-Chemikalie mit einem größeren CO2-Fußabdruck als Glyphosat, denn der Produktionsprozess am Standort Soda Springs verschlingt immens viel Energie.

Die AgriZone

Aber BAYER war bei Weitem nicht das einzige Landwirtschaftsunternehmen, das bei der COP30 massiv Präsenz zeigte. Insgesamt gehörte Big Agro zu dem Industrie-Zweig mit den umfangreichsten Aktivitäten in Belém. Über 20 Multis und 29 Industrie-Vereinigungen waren am Start, um vergessen zu lassen, dass sich der Anteil des Nahrungsmittel-Sektors an den globalen Treibhausgas-Emissionen auf ein knappes Drittel beläuft. Über 300 LobbyistInnen arbeiteten daran.

Und was dem Leverkusener Multi seine Casa war, das war der Gesamt-Branche die AgriZone. Von diesem Ort aus unternahm sie es, „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verbreiten. Die Stimme BAYERs durfte auch hier nicht fehlen. Der Konzern firmierte als „diamond sponsor“ der AgriZone. 

Dabei hatte der Sektor zunächst andere Pläne. Nicht wenige seiner VertreterInnen standen der Klimakonferenz äußerst reserviert gegenüber. Ein Interessensverband plante sogar eine Art Gegengipfel, die „COP do Agro”. Erst nach einer Intervention staatlicher Stellen nahm er davon Abstand. In dieser Phase schaltete sich die Embrapa ein, die staatliche brasilianische Forschungsgesellschaft für Agrarwirtschaft. Sie schlug der Branche vor, in die Offensive zu gehen und sich auf der COP30 eine eigene Operationsbasis zu schaffen. Das taten BAYER & Co. mit ihrer Unterstützung dann auch. Die Politik half ebenfalls. So führte Brasiliens Landwirtschaftsminister Carlo Fávaro seine Geschäfte während der COP von der AgriZone aus und gab ihr damit einen offiziösen Anstrich.

Auf einer Veranstaltung des brasilianischen „Verbandes für Landwirtschaft und Viehzucht“ (CNA) erläuterte der Politiker Zequinha Marinho, der Präsident der Kommission für Landwirtschaft und Agrarreform im brasilanischen Senat, den neuen Modus operandi: „Jetzt ist es an der Zeit, proaktiv zu handeln, denn wenn wir dies nicht tun, werden die offizielle Linie und die Regierungsbehörden die COP-Diskussion übernehmen und prägen.“

BAYER & Co. legten sich dabei mächtig ins Zeug, Über 400 Events fanden dort statt. Außer BAYER unter anderem mit von der Partie: Die Bill Gates Foundation, BASF, NESTLÉ, CARGILL, PEPSICO, YARA, JOHN DEERE und zahlreiche Branchen-Verbände. Auf der Tagesordnung standen dabei Themen wie Klimaanpassung, digitale Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, CO2-Speicherung im Boden und neue technische Entwicklungen.

Die Proteste

So einfach kamen BAYER & Co. mit ihrem Programm jedoch nicht durch. Die Agro-Riesen sahen sich auf der Klima-Konferenz mit massiver Kritik konfrontiert. So gab es am 11. November vor dem Eingang der AgriZone Aktionstheater von MST, einer Organisation von Landlosen, Kleinbauern und -bäuerinnen. Der Tod, der von den Tellern kommt, stand auf dem Spielplan, und der Gevatter trug eine Glyphosat-Sprühflasche auf dem Rücken. Dazu skandierten die MSTlerInnen dann Lieder mit Texten wie: „AgriZone, du täuschst mich nicht, das Grün dieses Dollars rettet unseren Amazonas nicht.” Aber die MST-AktivistInnen enterten auch die AgriZone selbst, um ein Konstrastprogramm zu den Selbstinszenierungen BAYER & Co. zu bieten.

TierschützerInnen provozierte die AgriZone ebenfalls. „Es ist zutiefst beunruhigend, dass auf der COP30 eine dritte Zone entsteht, die sich ausschließlich den Interessen der Agrarindustrie widmet“, so Elodie Guillon von World Animal Protection. Andrea Echeverri von der Global Forest Coalition pflichtete ihr bei: „Die AgriZone ist nichts anderes als ein riesiger Greenwashing-Raum.“ Und Prayash Adhikari vom Asian Peoples’ Movement on Debt and Development empörte sich in gleicher Weise über das Schaufenster, das die COP30 den Konzernen zur Verfügung stellte. „Asiatische Bauern, Fischer und Frauen sind gezwungen, die Welt zu ernähren, während sie selbst hungern müssen. Deshalb dürfen wir dieses Greenwashing von BAYER, Nestlé, JBS und ihren Verbündeten in der Regierung nicht unwidersprochen lassen. Wir wissen, dass die industrielle Landwirtschaft in hohem Maße zur Nahrungsmittel- und Klimakrise beigetragen hat, und wir können nicht zulassen, dass die Agrarindustrie damit davonkommt. Nahrung, Land und Wasser sind für die Menschen da, nicht für den Profit!“, erklärte er.

Cristina Hernandez Hurtado vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) setzte in Belém BAYERs Gen-Soja auf die Agenda, für dessen Anbau nicht selten Kettensägen den Weg freimachen müssen. „Diese Rodungen gehen oft mit Zwangsräumungen oder der Vertreibung indigener und bäuerlicher Gemeinschaften einher“, erläuterte Hurtado. Damit nicht genug, kommen bei diesen Vertreibungen manchmal Pestizide als „chemische Waffe“ zum Einsatz, wie Ilson Soares von der indigenen Gemeinschaft der Guarani berichtete. Aber selbst, wenn Gewaltakte ausbleiben, beeinträchtigen die Soja-Monokulturen das Leben in den Dörfern massiv. „Wir haben keine Freiheit. Und viele Gemeinden grenzen an Ackerland. Daher werden die Pestizide fünf Meter, zehn Meter von den Häusern der Guarani entfernt versprüht“, so Soares. Das ECCHR hat deshalb bei der OECD eine Beschwerde gegen BAYER eingereicht. Dazu wollte der Leverkusener Multi sich während der COP aber nicht äußern. Er beließ es bei hohlen Phrasen zur Nachhaltigkeit und zum Klimawandel, dessen Bekämpfung, „gemeinsame Anstrengungen entlang der gesamten Kette“ erfordere.

Aber nicht nur vor Ort gab es Proteste. Am 14. November 2025 fand der weltweite Klimastreik zur COP30 statt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beteiligte sich in Düsseldorf und ergriff dort auch das Wort. Der Autor dieser Zeilen berichtete von den Anstrengungen BAYERs und anderer Multis auf der Klima-Konferenz, ihre CO2-Fußspuren zu verwischen und der Tatort-Sicherung durch diverse NGOs. Am Ende seiner Rede übermittelte er die Botschaft eines brasilianischen Kooperationspartners der CBG. „Wir dürfen uns keine Illusionen über die COP machen. Die durch das kapitalistische System verursachte Umweltkrise wird nicht von Regierungen gelöst werden, die von Unternehmen kontrolliert werden, die von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen profitieren. Die Finanzierung der ‚AgriZone für nachhaltige Landwirtschaft‘ durch Unternehmen wie BAYER und Nestlé und die Anwesenheit von Vertretern von Syngenta in der Schweizer Delegation sind ein Beweis für das Scheitern der COP. Entweder werden die Lösungen von den Menschen selbst entwickelt, oder es wird keine Lösung geben“, erklärte Alan Tygel von der Permanenten Kampagne gegen Agrargifte und für das Leben. 

Zuvor schon hatte die CBG die COP30 bei einer Aktion gegen den EU-Mercosur-Vertrag vor dem Kanzleramt in Berlin zum Thema gemacht. Auch floss der SWB-Artikel zur Klima-Konferenz aus dem letzten Heft in einen längeren Text des CORPORATE EUROPE OBSERVATORY zu BAYERs COP-Aktivitäten ein, der im EUobserver erschien.

Magere Ergebnisse

Und was passierte auf der Hauptbühne der COP30 ? Nicht viel. Dabei hatte Brasiliens Präsident Lula da Silva zu Beginn der Klima-Konferenz eindringlich gemahnt, zu liefern. „Wenn wir es nicht schaffen, über Reden hinaus zu konkreten Maßnahmen zu gelangen, werden unsere Gesellschaften das Vertrauen nicht nur in die COPs, sondern auch in den Multilateralismus und die internationale Politik im Allgemeinen verlieren“, so Lula. „Die Zeit der Absichtserklärungen ist vorbei. Jetzt ist es Zeit für Aktionspläne. Deshalb starten wir heute die COP der Wahrheit“, erklärte er. 

Seine Worte verhallten allerdings ungehört. So stellte die deutsche Politik ihr Desinteresse an der Konferenz fast ostentativ zur Schau. Bundeskanzler Merz jettete nur für eine kurze Ansprache nach Belém und brachte es dabei noch fertig, seinen Stadtbild-Diskurs zu internationalisieren. „Wer von euch würde gerne hierbleiben“, fragte er seinen journalistischen Begleittross und zerschlug damit einiges diplomatisches Porzellan. 

In seiner Rede firmierte Klimaschutz als das, was übrig bleibt, wenn die „Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften“ gesichert ist. Und da bleibt nicht viel, zumal die Bundesregierung im Vorfeld ganze Arbeit geleistet hatte. Sie bremste den Ausbau erneuerbarer Energien zugunsten neuer Gaskraftwerke und erlaubte die CO2-Abspeicherung. Um die Forderungen der Industrie nach billigerem Strom zu erfüllen, beschloss Schwarz-Rot darüber hinaus gleich ein ganzes Maßnahmen-Bündel. Die Koalition verlängerte die auslaufende Stromsteuer-Senkung, gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, weitete die Strompreis-Kompensation aus und kündigte die Einführung eines Industriestrom-Preises an. Auch in Brüssel legte sich die Bundesregierung für die Wirtschaft ins Zeug. Sie stritt mit großem Einsatz gegen das Verbrenner-Aus und für kostenlose CO2-Verschmutzungszertifikate.

Folglich musste es Merz in Belém bei ein wenig Ablass-Handel belassen. Er stellte Geld für den von Brasilien ins Leben gerufenen Investmentfonds zum Schutz des Regenwalds in Aussicht. „Deutschland unterstützt die ‚Tropical Forest Forever Facility‘. Wir werden einen namhaften Beitrag zum Gelingen dieser Initiative beisteuern“, tat er kund. Bundesumweltminister Schneider nannte dann ein paar Tage später die konkrete Summe: eine Milliarde Euro. Ansonsten hatte der SPD-Politiker bei der COP nicht mehr viel tun. Außer dem Besuch bei BAYER stand bei dem Hobby-Angler nur noch ein Fototermin mit einem Fischer an. Seine Kollegin Reem Alabali (SPD) verfuhr ähnlich. Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ließ sich medien-wirksam mit einer Bäuerin von einem Projekt zur nachhaltigen Kakao-Produktion ablichten, das Deutschland fördert. Mehr ward von ihr dann nicht gesehen.

Andere VertreterInnen der Bundesregierung musste vor ihrer Abreise nur noch einen kleinen Job erledigen. Sie stellten sich hinter einen verbindlichen Plan zum Ausstieg aus den fossilen Energien, den Brasilien vorgelegt hatte. Aber ohne diplomatische Vorarbeit wie z. B. Konsultationen mit den Erdöl fördernden Ländern war dieser Vorstoß von vornherein zum Scheitern verurteilt. So endete die COP30 ohne konkrete Ergebnisse. Die Vorgabe der Klimakonferenz von Paris, die Erderwärmung auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen, schien keinen der Verantwortlichen mehr groß zu interessieren. „Die Abschlusserklärung von Belém hat die Antwort erbracht, dass wir dieses Ziel nicht mehr erreichen können“, sagte Ottmar Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgen-Forschung dann auch. Genauso pessimistisch urteilt der Wirtschaftsgeografie-Professor Christian Zeller. „Es kann keinen nicht-fossilen Kapitalismus geben. Der Akkumulationszwang lässt sich auf der Grundlage erneuerbarer Energien nicht einlösen. Eine kapitalistische Energie-Wende ist unmöglich“, befand Zeller. ⎜

DUOGYNON – das Buch

CBG Redaktion

Anatomie eines Pharma-Skandals

Das Buch „Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest – DUOGYNON®-Skandal endlich aufgedeckt“ von Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes und Dr. Reinhard Seeber beschreibt die katastrophalen Wirkungen des Hormonpräparats aus der Sicht von Betroffenen und WissenschaftlerInnen. Darüber hinaus widmet es sich dem langen Kampf der Geschädigten und ihrer Angehörigen gegen die Pharma-Industrie und ihre StatthalterInnen in der Politik.

Von Sibylle Arians

Wer nicht aus der Geschichte lernt, ist verdammt, sie zu wiederholen‘, sagt der Philosoph Santayana. Insofern soll unsere Geschichte auch eine Mahnung sein an alle, die glauben, so etwas könne sich nicht wiederholen“ – diese Worte haben die AutorInnen Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes und Dr. Reinhard Seeber ihrem Buch vorangestellt. Es ist ein Zeugnis, das berührt, ja aufwühlt und wütend macht. Und den Gerechtigkeitssinn wachrüttelt: Da muss doch noch was zu machen sein!!! Das alles schafft das 2023 erschienene Werk „Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest – DUOGYNON®-Skandal endlich aufgedeckt“. 

Doch vorab: Worum handelt es sich bei DUOGYNON genau? Das Mittel wurde zwischen 1950 und der „freiwilligen“ Rücknahme vom Markt durch den Hersteller Schering Anfang der 1980er Jahre als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Spätestens seit Anfang der 70er Jahre stand es auch in der Öffentlichkeit im Verdacht, beim Ungeborenen, aber auch bei den Müttern schwere gesundheitliche Schädigungen bewirken zu können Krebs, Totgeburten, Missbildungen unterschiedlicher Art und als Folgen davon unsägliches Leid von Kindern und Eltern durch die Missbildungen selbst, Operationen und Klinikaufenthalte, Vorwürfe und Selbstvorwürfe und Schuldgefühle plagten die Betroffenen.  All das könnte wesentlicher besser zu ertragen sein, hätte es eine Anerkennung der reproduktionstoxischen Wirkung durch den Hersteller Schering und dessen Rechtsnachfolger BAYER gegeben. Aber es sollte nicht sein. 

Das Buch widmet sich dem Themen-Komplex aus drei unterschiedlichen Perspektiven. Im ersten Teil schreibt Margret-Rose Pyka, selbst Mutter einer von DUOGYNON schwer geschädigten Tochter, über die langen Leidenswege betroffener Familien, lässt sie zu Wort kommen, gibt ihnen Namen und Gesicht. 

Aber der BAYER-Konzern behauptet stets, dass beim Medizinprodukt DUOGYNON kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Einnahme und den gemeldeten Fällen embryonaler Missbildungen bestehe. Margret-Rose Pyka musste sich das auf den Hauptversammlungen des Leverkusener Multi, bei denen sie die Vorstände zur Rede stellte, immer wieder anhören. Seitdem erste Zweifel an der Unschädlichkeit des Medikaments aufkamen, wiederholen und verbreiten sie diese Litanei.

Bisher wurden bei Prozessen in Sachen „DUOGYNON“ firmeninterne Unterlagen zurückgehalten, was den Verdacht erhärtet, dass viel Leid hätte verhindert werden können, wenn die Schering-Oberen die in diesen Dokumenten festgehaltenen Bedenken mehrerer Beschäftigter ernstgenommen und das Mittel sofort vom Markt genommen hätten. 

Über die steinige Odyssee der Betroffenen zu Konzernverantwortlichen, Sachverständigen, Aufsichtsbehörden, Gerichten und ParlamentarierInnen schreibt G. F. Gerdes im zweiten Teil. Und über die Mauern der Abwehr, der Lügen und des Schweigens, auf die die Geschädigten stießen.

Im dritten, wissenschaftlichen Teil zeigt der Arzt und Diplom-Chemiker Reinhard Seeber fünf Wege auf, wie sich die in DUOGYNON eingesetzten synthetischen Sexualsteroide an die DNA von Embryo und Mutter binden. Die daraus entstehenden DNA-Addukte (Additionsprodukte) können zu Mutationen und Krebs führen. Diese Erkenntnisse vermochte Seeber auf der Basis naturwissenschaftlicher Experimente aus Deutschland, der Schweiz und den USA, die bis ins Jahr 1923 zurückreichen, zusammenzugetragen. Sie erklären eindeutig die Schäden bei den DUOGYNON-Opfern. An den konzern-seitig vorgelegten und auch an der vom „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“in Auftrag gegebenen Studie kritisiert der Mediziner unter anderem, dass nicht eine einzige Angaben zur Pharmakokinetik – also zur Verteilung, Aufnahme und Abbau des Hormon-Präparats im Körper – enthalten. Nur so wäre es möglich gewesen,  Wechselwirkungen des Mittels und seiner Metabolite mit körpereigenen Prozessen festzustellen, meint er. Es ist klar: Nach den Naturgesetzen war DUOGYNON dazu bestimmt, mit der DNA zu reagieren, auch wenn die BAYER AG, schließlich einer der pharmazeutischen Weltmarktführer, das kategorisch ausschließt. Damit disqualifiziert der Konzern sich selbst. Oder muss mensch den Verantwortlichen unterstellen, dass sie wissentlich, um den Profit aus der Vermarktung von DUOGYNON nicht zu gefährden, die fatalen Risiken leugneten und das bis heute tun, um nicht in Regress genommen zu werden?  ⎜

Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest

Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes, Dr. Reinhard Seeber 

ISBN 978-3-7575-3956-6 

erschienen im Eigenverlag 2023

Fachzeitschrift zieht Glyphosat-Studie zurück

CBG Redaktion

Ghostwriter MONSANTO

ie Fachzeitschrift Regulatory Toxicology and Pharmacology hat eine 1999 veröffentlichte Glyphosat-Studie, die eine wichtige Rolle in den Zulassungsverfahren spielte, zurückgezogen. Die VerfasserInnen haben nämlich nur ihren Namen hergegeben. Als wahrer Autor fungierte die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO.

Von Jan Pehrke

m Jahr 1999 veröffentlichte das Medizin-Journal Regulatory Toxicology and Pharmacology die Glyphosat-Studie „Safety Evaluation and Risk Assessment of the Herbicide ROUNDUP and Its Active Ingredient, Glyphosate, for Humans“. 26 Jahre später zog das Fachblatt die Untersuchung zurück. Co-Herausgeber Martin van den Berg äußerte „ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der akademischen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien“.

Ausgelöst hatten diese Bedenken interne MONSANTO-Dokumente aus den Entschädigungsprozessen in Sachen „Glyphosat“. Diese weisen nämlich Beschäftigte des Unternehmens als Ghostwriter der Arbeit aus. Nicht von ungefähr stützt sich die Veröffentlichung dann auch nur auf Untersuchungen der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO; andere Langzeitstudien fanden keine Berücksichtigung. Van den Berg zufolge legen die Unterlagen des Gerichts zudem Geld-Zahlungen an die offiziell als Autoren firmierenden Wissenschaftler Gary M. Williams, Robert Kroes und Ian C. Munro nahe. 

Das alles ließ die Zeitschrift das Vertrauen in den Artikels verlieren – der nicht irgendeiner ist. „Dieser Artikel hatte jahrzehntelang einen erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Entscheidungen in Bezug auf Glyphosat und ROUNDUP“, hält Berg fest.

Dementsprechend zufrieden zeigten sich damals die Verantwortlichen bei MONSANTO, den Text lanciert zu haben, wie das Webportal The New Ledge mit Verweis auf die Gerichtsquellen darlegte. Die einstige Chef-Lobbyistin Lisa Drake bedankte sich gleich bei mehr als einem dutzend Beschäftigten unter anderem  „für ihre harte Arbeit bei der dreijährigen Datenerhebung, dem Verfassen und Überprüfen der Texte sowie dem Aufbau von Beziehungen zu den Autoren des Artikels“. Und noch 15 Jahre später schlug der MONSANTO-Angestellte William Heydens erneut vor, sich willige WissenschaftlerInnen zu suchen, aber die Kosten wie bei Williams & Co. niedrig zu halten, „indem wir das Schreiben übernehmen und sie sozusagen nur redigieren und unterschreiben“.

Für den Leverkusener Multi ist dagegen alles im grünen Bereich. Die AutorInnen hätten doch unter „Danksagungen“  „wichtige Mitarbeiter von MONSANTO, die wissenschaftliche Unterstützung geleistet haben“ aufgeführt, so der Konzern scheinheilig. Außerdem würden tausende Studien dem Herbizid Unbedenklichkeit bescheinigen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN forderte die zuständigen Stellen hingegen nach der Aufdeckung des Wissenschaftsbetrugs auf, die Glyphosat-Zulassungsverfahren zu überprüfen. ⎜

BAYERs Herbstbilanz

CBG Redaktion

Weniger Jobs, mehr Gewinn

Am 12. November 2025 präsentierte der BAYER-Konzern die Zahlen für das dritte Quartal des Jahres. Sein Rationalisierungsprogramm mit den massiven Arbeitsplatzvernichtungen sorgte an den den Börsen für gute Stimmung, die nicht einmal der Zuwachs an Glyphosat-Klagen trüben konnte.

Von Jan Pehrke

BAYERs fortlaufende Arbeitsplatzvernichtungen lassen die Margen steigen. Im dritten Quartal 2025 legte der Gewinn vor Sondereinflüssen um 20,8 Prozent auf rund 1,5 Milliarden Euro zu. „Beim Ergebnis profitierten wir von Effizienz-Steigerungen durch das neue Organisationsmodell und Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität“, so der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. Zusammen hat das seit Anfang 2024 nicht weniger als 13.500 Jobs gekostet. „Unser Unternehmen wird immer schlanker, effizienter, schneller und fokussierter“, resümierte der US-Amerikaner.

Den größten Aderlass musste die Agro-Sparte über sich ergehen lassen. Im Mai 2025 hatte der Konzern einen Fünfjahresplan mit einem klaren Ziel auf den Weg gebracht: 3,5 Milliarden Euro mehr Umsatz und eine Milliarde Euro mehr Gewinn bis zum Jahr 2030. Zu den Bestandteilen des Rationalisierungsprogramms gehören unter anderem die „Straffung des Produkt-Portfolios“ und eine „Optimierung des Produktionsnetzwerks“. Als erstes verkündete das Unternehmen, die Pestizid-Produktion in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Stellen zu streichen. 

Erste bittere Früchte trug das bei BAYER CROP SCIENCE bereits jetzt. Durch „niedrigere Herstellungskosten und Kostenreduktion“ erreichte der Gewinn vor Sondereinflüssen „fast das Fünffache des Vorjahreszeitraums“, wie der Agro-Riese jubiliert. Auf 172 Millionen Euro stieg der Ertrag. „[S]tarkes Wachstum im Bereich Maissaatgut und Pflanzen-Eigenschaften“ vermeldet der Quartalsbericht und nennt als Gründe die Ausweitung von Anbauflächen in Nordamerika und einen guten Saisonstart in Lateinamerika. 

Die florierenden Mais-Geschäfte gehen dabei auf den Handelskonflikt zwischen China und den USA zurück. Weil das asiatische Land als sonstiger Großabnehmer von Soja auf die Zoll-Erhöhungen der Trump-Administration mit einem Import-Stopp reagierte, bauten die US-Landwirt-Innen verstärkt Mais an. Auch bei den nicht glyphosat-haltigen Herbiziden verzeichnete BAYER Zuwächse, während der Glyphosat-Absatz auf Vorjahres-Niveau blieb.

Allerdings sank der Umsatz der Agrar-Sektion leicht, weil die zuständigen Behörden zwei Pestizide wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen aus dem Verkehr zogen. Konkret erhielt das Insektizid MOVENTO in der EU keine Zulassung mehr, weil es fruchtschädigend wirkt und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Und in den USA zog die Umweltbehörde EPA das Herbizid Dicamba vorerst aus dem Verkehr, das BAYER hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbietet. Das Mittel hatte nämlich eine Spur der Verwüstung hinterlassen, weil es nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle bleibt. Die Chemikalie verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gentechnisch gegen den Stoff nicht gewappnet sind und deshalb eingehen.  Das verursachte immense Ernte-Schäden und zwang die EPA zu handeln. Der Leverkusener Multi erläutert diese Umstände natürlich nicht. Bei MOVENTO spricht er schlicht von „Ablauf der Registrierung“ und bei Dicamba lediglich von „regulatorische(n) Auswirkungen infolge der ausgesetzten Zulassung“.

Die weiteren Aussichten in dem Segment bewertet der Vorstand ebenfalls positiv, „vor allem durch Glyphosat getrieben“. Da bei dem umstrittenen Herbizid die Gewinn-Spanne nicht besonders groß ist und es vor allem die Masse macht, rechnet der Global Player durch die Absatz-Steigerung allerdings mit einer Verwässerung der Marge. In jedem Fall zieht er in der Sparte aber den Fünfjahresplan weiter ohne Rücksicht auf Verluste durch: Anderson kündigte die Einstellung der Herstellung von 120 Produkten und die Ausgliederung der Produktion von 12 Wirkstoffen an.

Im Pharma-Bereich hielt sich der Umsatz mit 4,33 Milliarden Euro auf Vorjahres-Niveau. Allerdings sank das Ergebnis vor Sondereinflüssen um 5,2 Prozent auf rund eine Milliarde ab. BAYER macht dafür hauptsächlich negative Währungseinflüsse sowie höhere Aufwendungen für Forschung & Entwicklung geltend. Zudem konnten das Rationalisierungsprogramm und positive Entwicklungen beim Absatz der Prostatakrebs-Arznei NUBEQA, des Nieren-Therapeutikums KERENDIA und des Langzeitverhütungsmittels MIRENA die schlechteren Geschäfte mit dem Gerinnungshemmer XARELTO und dem Augen-Pharmazeutikum EYLEA, deren Patente ablaufen, nicht aufwiegen. Auf dem US-amerikanischen Markt wirkten sich überdies die von der Biden-Administration im Rahmen des „Inflation Reduction Acts“ initiierten Preis-Reduzierungen für den Milliarden-Seller XARELTO und einige andere Medikamente profit-mindernd aus. 

Im vierten Quartal will der Konzern die misslichen Folgen des wegfallenden Patentschutzes für XARELTO und EYLEA allerdings schon durch die Markt-Eintritte von LYNKUET gegen die „Krankheit“ Wechseljahresbeschwerden und der Herz/Kreislauf-Arznei BEYONTTRA aufgefangen haben. Allerdings muss BAYER dafür so kräftig in Werbung investieren, dass darunter die Marge der Sparte leidet, wie Finanzvorstand Wolfgang Nickl vorsichtshalber schon einmal ankündigte.

Das Segment mit den frei verkäuflichen Arzneien wie ASPIRIN sorgte für einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro (plus zwei Prozent) und für einen Gewinn vor Sondereinflüssen von 363 Millionen Euro (plus 0,8 Prozent). Damit fiel es hinter die Prognose zurück, weshalb der Konzern sie für das Gesamtjahr von Consumer Health nach unten korrigieren muss. Aber die Gewinn-Marge von 23 bis 24 Prozent steht felsenfest, versicherte Nickl den Finanzmärkten. Ein „zunehmend herausforderndes Marktumfeld in den Kernmärkten in Nordamerika und Asien/Pazifik [gemeint ist zuvorderst China, Anm. SWB]“, führte das Unternehmen als Ursache für die Nichterfüllung der Erwartungen an.

Trotz dieser kleinen Widrigkeiten erwirtschafte BAYER also einen Gewinn von 1,5 Milliarden Euro vor Sondereinflüssen. Nach den Sondereinflüssen kamen die Zahlen allerdings ins Rutschen. Minus 963 Millionen weist der Global Player hier aus. Er macht dafür hauptsächlich die Notwendigkeit verantwortlich, für die Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ und andere Rechtsstreitigkeiten höhere Rückstellungen zu bilden. Bis zu vier Milliarden Euro veranschlagt das Unternehmen hierfür. Zu den 61.000 Glyphosat-Klagen sind nämlich im neuen Quartal noch weitere 4.000 dazugekommen. Darüber hinaus gestalten sich auch die Prozesse um die Risiken und Nebenwirkungen der Industrie-Chemikalie PCB nicht im Sinne des Konzerns. Erst Ende Oktober 2025 verurteilte ihn der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Washington zur Zahlung von 185 Millionen Dollar Schadensersatz an einen Lehrer.

Was den „Rechtskomplex“ Glyphosat angeht, zeigte sich der BAYER-Chef zuversichtlich. Er nahm „Fortschritte bei unserer mehrgleisigen Strategie“ wahr und konnte die wenig später auch verbuchen (siehe S. 6). Dabei versteht der US-Amerikaner unter „mehrgleisig“, nicht nur juristisch um das Herbizid zu kämpfen, das im dritten Quartal 2025 für einen Umsatz von 667 Millionen Euro sorgte, sondern auch politisch. So schaffte es die Aktien-Gesellschaft mit enormem Lobby-Aufwand, in den Bundesstaaten Georgia und North Dakota Gesetze zu lancieren, die Glyphosat einen Immunitätsstatus verleihen, bzw. „für mehr Klarheit in Bezug auf die Regulierung essenzieller Pflanzenschutzmittel in der US-Landwirtschaft sorgen“, wie Bill Anderson sich ausdrückte. Es gelang dem Agro-Riesen sogar, in das Haushaltsgesetz einen entsprechenden Passus einzuschmuggeln. Der Appell der Demokraten-Politikerin Chellie Pingree: „Lasst uns diesen Zusatz in Stücke reißen! Lasst uns eine klare Botschaft senden, dass wir nicht zulassen werden, dass umweltverschmutzende Unternehmen die Wahrheit über krebserregende Chemikalien verbergen, und dass wir immer für die öffentliche Gesundheit kämpfen werden statt für den Reichtum von Unternehmen!“ fand keine Mehrheit. Gerne hätte Anderson die frohe Botschaft schon bei der Präsentation der Dreivierteljahres-Bilanz verkündet, aber der „Shutdown der Regierung hat die Arbeit im Kongress verzögert“.

Ansonsten bekräftigte er trotz empfindlicher Einbußen im Geschäft mit den nicht verschreibungspflichtigen Arzneien die Gewinn-Erwartungen. „Insgesamt sind wir in diesem richtungsweisenden Jahr gut aufgestellt, die Konzern-Prognose für 2025 zu erreichen“, resümierte der Ober-BAYER. 

Der politische Ausblick blieb indes vage. Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl regis-trierte zwar mehr Klarheit, was die US-Zölle auf Medikamente aus EU-Ländern angeht, sah aber noch viele offene Fragen andere Produkte betreffend. Gleichwohl versicherte er, BAYERs „bereichsübergreifende Teams haben bewiesen, dass sie die Situation beherrschen. Sie konnten die möglichen Effekte in diesem Jahr eingrenzen“. Zusätzliche Sorgen bereiten ihm die Wirtschaftsbeziehungen zwi schen den USA und China, seien doch beide Länder „für unsere Mission sehr wichtig“.

„BAYER ist operativ im Aufwind“, konstatierte die Wirtschaftspresse und auch die Finanzmärkte reagierten positiv auf den Quartalsbericht. Der BAYER-Kurs stieg, und das Portal Ariva.de fragte bereits: „Aktie vor neuer Rallye?“. ⎜

Die fünfte Gewalt

CBG Redaktion

BAYERs Gesetzesmaschinerie läuft

BAYERs Wahlkampf-Spenden an Trump & Co. zahlen sich ebenso aus wie die millionenschweren Lobby-Aktivitäten: Im dritten Anlauf hat der Konzern es so gut wie geschafft, den Obersten Gerichtshof der USA zu einem Grundsatz-Urteil in Sachen „Glyphosat“ zu bringen. Anfang Dezember empfahl Trumps Generalbundesanwalt Dean John Sauer dem Supreme Court, den entsprechenden Antrag des Agro-Riesen positiv zu bescheiden.

Von Jan Pehrke

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil in seinem Sinn zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalbundesanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte und in den USA unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition. Die Wirtschaftspresse stieß sich an dieser Einflussarbeit nicht groß. „Am Montag hat sich gezeigt, dass das Lobbying von Anderson und seiner Mannschaft in den USA Früchte trägt“, hieß es schlicht in der FAZ.

Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalbundesanwältin Elizabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, erklärte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich jetzt der Argumentation BAYERs an. „Die EPA hat wiederholt festgestellt, dass Glyphosat für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und die Behörde hat wiederholt ROUNDUP-Etiketten genehmigt, die keine Krebswarnungen enthielten“, schrieb der Generalbundesanwalt in seinem Brief und konstatierte: „Wenn, wie in diesem Fall, die EPA die Gesundheitswarnungen festgelegt hat, die auf dem Etikett eines bestimmten Pestizids erscheinen müssen, sollte ein Hersteller nicht den bundesstaatlichen Kennzeichnungsvorschriften unterworfen sein, die jeweils unterschiedliche Anforderungen vorschreiben.“

Der Konzern zeigte sich hocherfreut. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.

Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten des Leverkusener Multis stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium. „Als Teil seiner mehrgleisigen Strategie könnte ein positives Urteil in der zentralen Frage des Vorrangs von Bundesrecht dem Unternehmen dabei helfen, einer Lösung für zehntausende ROUNDUP-Klagen näherzukommen“, frohlockt der Konzern bereits.

Andere Teile dieser Strategie zielen darauf ab, die juristische Lage durch neue Gesetze auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene zu klären. Die Koordination liegt dabei in den Händen des „Heads of Public Affairs, Sustainability and Safety“, dem ehemaligen Grünen-Politiker Matthias Berninger. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen“, so das Manager Magazin

In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern die entsprechende Vorlage gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte sie in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. Natürlich hatte das Unternehmen vorher die politische Landschaft entsprechend gepflegt. Die Top Ten führt Iowas Landwirtschaftsminister Mike Naig mit Spenden in Höhe von 19.500 Dollar an. Der letzte auf der Liste, der Republikaner Bobby Kaufmann, erhielt immerhin noch 2.250 Dollar vom Agro-Riesen.

Idaho dürfte BAYER ähnlich viel gekostet haben. Im dortigen Senatsausschuss sprach Mark Harris von den Republikanern zumindest ein paar einleitende Worte, bevor er alles Weitere James Curry, BAYERs Mann für „State and Local Government Affairs“, überließ. 

In Missouri und Florida läuft die Gesetzes-Maschinerie ebenfalls bereits an, orchestriert von massiver Öffentlichkeitsarbeit mit Slogans wie „Missouri’s Crops can’t wait. Protect Glyphosate“ oder „Stand with Missouri Farmers – Not Trial Lawyers“. 

In South Dakota und Georgia konnte der Agro-Riese bereits Vollzug melden. Zudem gelang es ihm in das – bisher allerdings noch nicht verabschiedete US-amerikanische Haushaltsgesetz einen Passus einzuschmuggeln, der Glyphosat Straffreiheit gewährt.

Es läuft also gut für den Global Player im Moment. Und die Finanzmärkte honorieren das. Unmittelbar nach der Annahme-Empfehlung Dean John Sauers reagierten sie. „An der Börse sorgte die Nachricht für einen regelrechten Kaufrausch“, meldete die FAZ. „Im Tagesverlauf lag der Aktien-Kurs von BAYER mehr als zwölf Prozent im Plus und war damit der mit Abstand stärkste Wert im DAX“, so das Blatt. ⎜

Freispruch für Glyphosat

CBG Redaktion

BAYERs Extrem-Lobbyismus zahlt sich aus

Das oberste Gericht der USA hat eine Grundsatz-Entscheidung in Sachen „Glyphosat“ gefällt. Der Supreme Court schloss sich der Argumentation der BAYER-VerteidigerInnen an, wonach die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten den Konzern nicht mit dem Verweis darauf, nicht ausreichend vor den Krebsgefahren durch Glyphosat gewarnt zu haben, zu Schadensersatz-Zahlungen verurteilen dürfen, wenn die staatliche Umweltbehörde EPA eine solche Krebsgefahr in Abrede stellt.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für BAYER und eine große Niederlage für alle jetzigen und zukünftigen Geschädigten. Die Millionen Dollar, die der Leverkusener Multi in Lobby-Arbeit investiert  hat, blieben offenbar nicht ohne Wirkung“, stellt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Leverkusener Multi hatte den Wahlkampf von Donald Trump mit 122.000 Dollar gefördert. Zudem war BAYER-Chef Bill Anderson der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der persönlich an der Feier zur Amtseinführung Trumps teilnahm. Damit nicht genug, gehörte der Agro-Riese auch noch zu den Sponsoren der Veranstaltung.

So unterstützte die Trump-Admininstration dann auch das Begehr BAYERs, den Fall „Glyphosat“ vor das oberstes Gericht zu bringen. Der Generalanwalt Dean John Sauer sprach im Januar 2025 eine entsprechende Empfehlung aus. 

Die Vorgänger-Regierung hatte das noch abgelehnt. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, erklärte Bidens Generalanwältin Elizabeth Prelogar im Jahr 2022. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, so Prelogar damals. Sie berief sich überdies darauf, dass die EPA in der Vergangenheit Anträge von von anderen Glyphosat-Herstellern, die von sich aus vor Krebs warnen wollten, um Haftungsansprüchen zu entgehen, positiv beschieden hatte.

Trumps JuristInnen aber sahen das nicht nur anders, sie mischten sich darüber hinaus auch noch in das Verfahren ein. Sauers Stellvertreterin Sarah M. Harris verwandte sich in einer Eingabe an das Gericht ausdrücklich für den Agro-Riesen. Die nötige Expertise dazu besaß sie: Harris war vorher für die Großkanzlei Williams & Connolly tätig, die BAYER nicht nur in Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat schon oft vertreten hatte.

Im Februar 2026 stellte Donald Trump das umstrittene Herbizid und sein Vorprodukt Phosphor zudem per Executive Order unter besonderen Schutz. Das Dekret galt dabei nicht nur zivilen, sondern ausdrücklich auch militärischen Nutzungen. „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Glyphosat-Basis“, war es überschrieben. „[D]as wohl stärkste politische Signal zur Sicherung der Zukunft von Glyphosat“, befand das „Handelsblatt“. 

Vergeblich hatten die AnwältInnen der Kläger-Seite die RichterInnen des Supreme Courts bei der Anhörung davon abzubringen versucht, das Recht der Bundesgerichte zu beschneiden. Sie führten dazu etwa die Notwendigkeit an, auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Ashley Keller nannte dabei wissenschaftliche Studien. In den letzten Jahren haben aber auch interne Dokumente der BAYER-Tochter MONSANTO, die Gegenstand der Entschädigungsverfahren waren, die Sicht auf Glyphosat verändert. In diesen Memos nämlich bezeichneten MONSANTO-ToxikologInnen das Mittel selbst als gesundheitsschädlich. Zudem geht aus den Unterlagen hervor, wie massiv MONSANTO Wissenschaftsbetrug betrieben hat. So schrieben die Beschäftigten Studien eigenhändig und kauften anschließend ForscherInnen ein, die dann nur noch ihren Namen unter den Text setzten.

Keller äußerte auch Zweifel an der Arbeit der EPA. Ihm zufolge kommt die Behörde ihrem staatlichen Auftrag nicht nach, Pestizide alle 15 Jahre zu prüfen. Er zitierte überdies ein Gerichtsurteil vom 17. Juni 2022, das die Glyphosat-Zulassungsverlängerung von 2020 teilweise für ungültig erklärt hatte. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals“. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.

Wenige Wochen danach konnte sich Keller bestätigt fühlen. Wie das das Magazin „Mother Jones“ am 23. Juni enthüllte, stützte sich die EPA 2020 bei ihrer Entscheidung nicht zuletzt auf eine Studie, von der sie genau wusste, dass MONSANTO-Beschäftigte sie undercover verfasst hatten – mittlerweile der zweite öffentlich bekanntgewordene Fall von Ghostwriting.

In den USA stieß das Urteil des Supreme Court auf massive Kritik. Neben Umweltinitiativen und Verbraucherschutzgruppen protestierten auch AnhängerInnen der „Make America Healthy Again“-Bewegung, die den Republikanern nahesteht. Zen Honeycutt warf Trump Verrat vor und sprach von einem „Chemie-Krieg gegen die amerikanische Bevölkerung“. Und ihre Kollegin Vani Hari kündigte an, Glyphosat werde nun „zu dem Thema der midterm-Wahlen“.

Phosgen-Störfall im Dormagener Chem„park“

CBG Redaktion

Die CBG fordert Aufklärung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Behörden auf, alle Informationen zum Phosgen-Austritt im Chem„park“ Dormagen am Samstagmorgen zur Verfügung zu stellen. „Über 20 Personen wurden mit Verdacht auf Phosgen-Vergiftung in die Krankenhäuser eingeliefert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Werk sich der Störfall ereignet hat und was genau passiert ist. Das verantwortliche Unternehmen muss sich erklären und darf nicht die Currenta als Chem‚park‘-Betreiber vorschieben“, sagt Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Auf keinen Fall will die Coordination die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Ursache des Vorfalls abwarten. „Wir haben keine fünf Jahre Zeit“, so Hincha-Weisel mit Verweis auf die immer noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen zur 2021 erfolgten Explosion im Leverkusener Chempark.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat in der Vergangenheit immer wieder auf das Gefährdungspotenzial von Phosgen aufmerksam gemacht. Zahlreiche Störfälle mit dem Stoff, der im Ersten Weltkrieg als Kampfgas Verwendung fand, dokumentierte sie. Darum wandte die CBG sich auch gegen die 2008 bekanntgewordenen Pläne BAYERs für ein neues Kunststoff-Werk am Standort Dormagen. In den Genehmigungsverfahren drang sie darauf, den Konzern zur Prüfung von Herstellungsverfahren zu verpflichten, die kein Phosgen benötigen. Aber das geschah nicht. Die Anlage zur Produktion von Toluylendiisocyanat (TDI) ging 2014 mit Phosgen als Reaktionssubstanz in Betrieb.

In dieser Fertigungsstätte, die heute im Besitz der BAYER-Abspaltung Covestro ist, könnte das Phosgen in die Umgebung gelangt sein. Dafür kämen aber auch die Pestizid-Produktion von BAYER CROPSCIENCE oder andere Betriebe in Frage. „Wo auch immer die Freisetzung stattgefunden hat – sie zeigt, wie wichtig eine strenge Kontrolle der Chemie-Produktion ist. Profit darf nicht vor Sicherheit gehen. Vor diesem Hintergrund lehnt die CBG die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab, wie sie die Bundesregierung derzeit im Zuge der Implementierung der EU-Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht plant“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Abstimmung des EU-Parlaments

Am kommenden Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen ab. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht. 

„Der Verordnungsvorschlag der EU ignoriert die von den Neuen Gentechniken ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die Abgeordneten mit ‚Nein‘ stimmen“, fordert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden“, wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais, einen Senfblätter-Salat und ein Acker-Hellerkraut entwickelt bzw. schon fertiggestellt hat. Allzu oft kommt es bei den Operationen an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. 

Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz“ (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu“, erklärt die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.“

Der BAYER-Konzern hingegen macht gleich die ganze Zukunft der europäischen Landwirtschaft von einer Lockerung der bisherigen Regelungen abhängig. In altbekannter Manier preist er CRISPR/Cas & Co. als Allheilmittel gegen Ernährungskrisen, Klimawandel und übermäßigen Pestizid-Gebrauch. Dabei gibt es noch gar keine Pflanzen mit solchen Wunderkräften. Weltweit stehen gerade einmal drei Laborfrüchte auf den Äckern, während zahlreiche andere die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllten. Auch der Leverkusener Multi macht bisher keine Anstalten, seinen Senfblätter-Salat zu vermarkten.

Gleichwohl betreibt er in Brüssel Extrem-Lobbying. Der Global Player sprach sogar schon persönlich bei Irene Sacristán Sánchez vor, die bei der Generaldirektion Gesundheit die Verantwortung für die Neuen Gentechniken trägt. Überdies gelang es ihm in Tateinheit mit anderen Agro-Riesen bereits, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. So wollte diese ursprünglich Laborfrüchte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor Auskreuzungen und dem Heranwachsen von Superunkräutern fürchtete. Doch nach der Intervention von BAYER & Co. waren diese Ängste plötzlich verflogen.

Aus all diesen Gründen wendet sich die Coordination gegen die Deregulierung der bisherigen Vorschriften.

Dementsprechend gehört sie auch mit zu den Organisationen, die am Vortag der Abstimmung zur Demonstration in Straßburg aufrufen. Sie beginnt um 8 Uhr vor dem Europäischen Parlament.

Warken schont BAYER & Co.

CBG Redaktion

Arznei-Kosten kaum gedeckelt

An diesem Freitag beraten Bundestag und Bundesrat über das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Obwohl die Krankenkassen nur für die Krankenhaus-Behandlungen noch mehr Geld aufbringen als für Medikamente, müssen die Pharma-Konzerne nur einen geringen Beitrag zur Sanierung der Budgets leisten. „Gesundheitsministerin Nina Warken hat dem Lobby-Druck von BAYER & Co. nachgegeben“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Auf ganzseitigen Zeitungsannoncen hatte die Branche im Falle allzu drastischer Spar-Vorgaben mit Abwanderung und mit einer Arzneimittel-Unterversorgung gedroht. BAYER-Chef Bill Anderson erdreistete sich sogar, noch höhere Pillen-Preise zu fordern. „Alle europäischen Regierungen wünschen sich Pharma- und Biotech-Arbeitsplätze. Aber wenn es um die Preise von innovativen Medikamenten geht, akzeptieren sie nur einen Bruchteil dessen, was die USA zahlen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagte er in einem t-online-Interview.

Dabei stiegen die Ausgaben der Kassen für Pharmazeutika im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr bereits um fünf Prozent auf 58,5 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon ging für neue, patentgeschützte Präparate drauf, obwohl deren Anteil an den Verschreibungen nur bei 7,1 Prozent lag. Der Leverkusener Multi etwa verlangt für eine Packung seines Krebsmittels NUBEQA mit 112 Tabletten rund 3.500 Euro.

Vor diesem Hintergrund hatte die Finanzkommission Gesundheit diverse Vorschläge für Etat-Entlastungen gemacht, von denen Nina Warken aber längst nicht alle umgesetzt hat. So schreckte die CDU-Politikerin davor zurück, den Hersteller-Rabatt, den die Unternehmen den Krankenversicherungen gewähren müssen, von sieben auf 14 Prozent anzuheben. Auch mochte sie nicht an dem Sonderstatus für Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen rütteln. Die damit verbundenen Fehlanreize bleiben bestehen. Weil durch ein beschleunigtes Zulassungsverfahren und ein längeres Exklusivrecht für die Vermarktung Extra-Profite locken, überbieten sich die Pillenriesen geradezu bei der Produktion sogenannter Orphan Drugs, während sie für die Entwicklung dringend benötigter, aber weniger rendite-trächtiger Mittel wie etwa Antibiotika Subventionen verlangen.

Damit nicht genug, will Warken der Industrie überdies noch einen langgehegten Wunsch erfüllen und die Leitplanken einreißen, die vor finanziellen Belastungen durch neue Arzneien mit gar keinem oder nur geringem Zusatznutzen schützen. Die Deckelung der Aufwendungen für diese Pharma-Flopps bzw. „Schritt-Innovationen“ (BAYERs Arznei-Chef Stefan Oelrich) auf die Kosten einer vergleichbaren Therapie entfällt. 

Konsequenterweise schätzt der Gesetzes-Entwurf den Effekt der verschiedenen Maßnahmen auf dem Pillen-Sektor selbst als gering ein. „Es ist auch weiterhin mit einem Anstieg der Arzneimittel-Ausgaben zu rechnen“, heißt es auf der Seite 145. Ein Offenbarungseid.

„Was Ministerin Warken BAYER & Co. nicht abverlangt, holt sie sich bei den gesetzlich Versicherten, den ÄrztInnen, Kliniken und Krankenhaus-Trägern. Das ist inakzeptabel. Darum unterstützt die Coordination gegen BAYER-Gefahren alle Proteste gegen das Gesetzes-Vorhaben“, so Hincha-Weisel abschließend.

EU geißelt Glyphosat-Einsatz im Nahost-Krieg

CBG Redaktion

Jetzt muss BAYER handeln!

Die Europäische Union hat die Verwendung des Herbizids Glyphosat und seines Vorprodukts Phosphor als Chemiewaffen im Südlibanon und Syrien verurteilt. „Der Einsatz chemischer Waffen durch irgendjemanden, irgendwo, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen auch immer stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar“, hielt die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Namen der EU-Kommission fest. In ihrer Antwort auf eine Anfrage von EU-ParlamentarierInnen der „The Left“-Fraktion verwies sie dabei auf die UN-Konvention zum „Verbot der militärischen oder sonstigen feindlichen Nutzung umweltverändernder Techniken“ (ENMOD), welche die Vereinten Nationen 1976 unter dem Eindruck der verheerenden Auswirkungen des „herbicidal warfare“ mit Agent Orange im Vietnam-Krieg verabschiedet hatten.

Im Süden des Libanons nutzt die israelische Armee Glyphosat und weißen Phosphor, um das Grenzgebiet zwecks Schaffung einer „Sicherheitszone“ unbewohnbar zu machen. So dienen die Stoffe dazu, Ackerflächen zu zerstören und den LandwirtInnen auf diese Weise ihre Lebensgrundlage zu rauben. Der weiße Phosphor steckt zudem in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- und Brandbomben wirken. „Human Rights Watch“ dokumentierte einen solchen Angriff am 3. März in der Gegend um Yohmor, dem eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie von 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen.

Auch 2023 und 2024 hat die israelische Armee im Libanon solche Operationen durchgeführt. Für 2023 ist die Art und die Herkunft der weißen Phosphor enthaltenen Geschütze eindeutig belegt. Recherchen von Amnesty International zufolge handelte es sich um 155mm-Artillerie-Geschosse der M825-Serie aus US-amerikanischer Produktion.

In den Vereinigten Staaten produziert einzig die BAYER-Tochter MONSANTO Phosphor und Glyphosat. Darum hat US-Präsident Donald Trump beide Substanzen in seiner Executive Order vom 18. Februar auch als systemrelevant für das Militär eingestuft und unter besonderen Schutz gestellt. „Eine zukünftige Verringerung oder die Einstellung der inländischen Produktion von elementarem Phosphor und glyphosat-basierten Herbiziden würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ernsthaft gefährden“, heißt es in dem Dekret. 

„Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen“, sagte BAYER-Chef  Bill Anderson auf der Bilanzpressekonferenz des Konzerns im März. Auf der Hauptversammlung einige Wochen später bestätigte das der Vorstand noch einmal, bestritt aber, die US-Armee vorher schon beliefert zu haben. Dabei taucht MONSANTO in Ausschreibungen des Verteidigungsministeriums zur Beschaffung von weißem Phosphor ganz offiziell als Produzent auf. „Auf Grundlage der Bestimmung in der staatlichen Beschaffungsverordnung (…) ist diese Beschaffung auf autorisierte Händler von weißem Phosphor beschränkt, der von MONSANTO innerhalb der Vereinigten Staaten, in angrenzenden Regionen sowie in Kanada hergestellt wird“, hält das Dokument aus dem Jahr 2020 fest.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den Leverkusener Multi auf, dem Trump-Dekret nicht Folge zu leisten, Pestizide nur für zivile Zwecke zu fertigen und sich eindeutig zur ENMOD-Konvention und zum Chemiewaffen-Übereinkommen zu bekennen.

„BAYER hat 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Es folgten weitere Kampfstoffe wie Blausäure, Lost, Sarin, Tabun. Im Kalten Krieg liefen die Forschungen weiter, und zu der chemischen Kriegsführung in Vietnam leistete  ebenfalls einen Beitrag. Es wird Zeit, dass der Konzern endlich aus der Geschichte lernt“, so Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

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CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

CBG schreibt der Leopoldina

Die Nationale Akademie für Wissenschaften Leopoldina hat die während der NS-Zeit durchgeführten Medizin-Versuche an Menschen in einer Datenbank erfasst. Sie will damit die „Verstrickung von Medizin, biowissenschaftlicher Forschung und nationalsozialistischer Rassen-Ideologie“ aufzeigen, erklärte Leopoldina-Präsidentin Bettina Rockenbach. In speziellen Suchmasken können Interessierte nach Opfern, bestimmten Tests und den dahinterstehenden wissenschaftlichen Einrichtungen suchen. Ein Eingabefeld für die Recherche nach Pharma-Firmen fehlt allerdings, obwohl BAYER & Co. in Auschwitz und anderswo zahlreiche Arznei-Erprobungen unternahmen. So lässt sich dann auf der Webpage auch nur ein einziger Test des Leverkusener Multis – ein Experiment mit Sulfonamid – über die Suchfunktion finden.

In einem Schreiben an die Leopoldina kritisierte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN den Aufbau der Recherche-Plattform. „Die jetzige Form der Datenbank vermittelt Unkundigen den falschen Eindruck, dass nur staatliche wissenschaftliche Einrichtungen Verantwortung für die Medizinversuche hatten“, hieß es darin unter anderem.

Die Institution reagierte und räumte Schwächen ein. „Leider sind die Angaben in der Datenbank nicht immer vollständig und gerade hinsichtlich beteiligter Unternehmen gibt es Verbesserungsbedarf. Ihren wichtigen Hinweis, dass deren Rolle in der Darstellung auf der Webseite nicht deutlich wird, nehme ich gerne so auf“, antwortete ein Leopoldina-Mitarbeiter. „Es war nicht unsere Absicht, diese Beteiligung herunterzuspielen oder gar den Eindruck zu erwecken, es hätte sie nicht gegeben. Im Gegenteil ist uns die Nennung der für die Verbrechen verantwortlichen Personen und Institutionen ein wichtiges Anliegen“, versicherte er. 

Zu einer Überarbeitung der Datenbank wird es aber wohl nicht kommen, weil alle finanziellen Mittel in den Aufbau flossen und neue einstweilen nicht bereitstehen.

CBG beteiligt sich an EU-Konsultation

Die EU-Kommission aktualisiert regelmäßig ihre Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, um bestimmte Stoffe zu streichen oder neu hinzufügen. Bei diesem Prozess ist eine öffentliche Beteiligung vorgesehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nutzte das, um eine Erweiterung des Regelwerks einzufordern. Sie mahnte an, dieses um einen Passus zu ergänzen, der die Ausfuhr von solchen Pestiziden verbietet, die innerhalb der EU nicht (mehr) zugelassen sind. „Die EU-Kommission selbst hat sich im Jahr 2020 dazu verpflichtet, ‚sicherzustellen, dass in der EU verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden‘ und muss das jetzt auch in praktische Politik münden lassen“, schrieb die CBG. 

Zur Begründung verwies sie auf die umfangreichen Schadensbilanzen zu den Ultragiften, die VertreterInnen aus dem Globalen Süden regelmäßig auf den Hauptversammlungen des Konzerns vorlegen. Überdies gefährden die Mittel nach Meinung der Coordination auch Mensch und Umwelt innerhalb der EU, denn immer wieder geraten Produktionsrückstände in die Flüsse. Sogar Reste von BAYERs innerhalb der EU verbotenen Pestizids Imidacloprid finden sich mitunter in den Gewässern.

Und zum Schluss ihrer Eingabe hin wurde die CBG sogar philosophisch. „Aus all diesen Gründen appellieren wir an die EU-Kommission, nicht länger mit zweierlei Maß zu messen und sich stattdessen am kategorischen Imperativ von Immanuel Kant zu orientieren: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die Du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

CBG im NRW-Kommunalwahlkampf

Im Vorfeld der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hatten die PARENTS FOR FUTURE des Bundeslandes für den 9. September zu einem Aktionstag aufgerufen, um dem Klima eine Stimme zu geben. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beteiligte sich und tat dies aus gegebenem Anlass am Stammsitz des BAYER-Konzerns in Leverkusen. Dort setzte sie zusätzlich noch das Thema „PFAS“ mit auf die Tagesordnung der Kommunalpolitik. Immer wieder nämlich schrecken die Stadt Meldungen über hohe PFAS-Rückstände im Rhein auf.

Protest gegen EU-Deregulierungen

Die EU bereitet ein Maßnahmen-Paket zur Aufweichung bzw. „Entbürokratisierung“ der Lieferketten-Richtlinie, der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der – Kriterien für ein „Green Economy“-Label festlegenden – Taxonomie-Verordnung vor. Auf Druck von BAYER & Co. hin will Brüssel essentielle ethische, soziale und ökologische Standards abbauen. „Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten“, so EU-Kommissar Valdis Dombrovskis zur Begründung des Vorstoßes. 

Aber dagegen erhebt sich Widerstand. Auf Initiative des CORPORATE EUROPE OBSERVATORY haben sich 470 Organisationen – darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN – mit dem Appell an die EU gewandt, das Deregulierungsprojekt zu stoppen. „In einer Zeit extremer Ungerechtigkeit durch ungleiche Wohlstandsverteilung, soziale und finanzielle Ausgrenzung, Umweltzerstörung, Demokratie-Abbau, Überwachungskapitalismus, Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen (…) fordern wir mehr Schutz, nicht weniger!“, heißt es in dem Statement.

„Parkinson als Berufskrankheit“ im Bundestag

Seit März 2024 ist „Parkinson durch Pestizide“ bei LandwirtInnen als Berufskrankheit anerkannt. Allerdings hat die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) bisher erst 18 Anträge bewilligt. 

Am 7. Juli 2025 setzte der Abgeordnete Karl Bär von Bündnis 90/Die Grünen dieses Vollzugsdefizit auf die Tagesordnung des Bundestages. „Ich weiß nicht, ob das Problem an der Stelle Geiz ist oder die Ideologie, dass Pestizide ja nicht gesundheitsschädlich sein dürfen; aber diese Langsamkeit ist eine Sünde gegenüber den Betroffenen“, sagte er in seiner Rede. Gerade auch, weil die SVLFG hauptsächlich wegen des zu erwartenden erhöhten Finanzbedarfs in Sachen „Parkinson“ ihre Beiträge kräftig erhöht und auch der Bund seinen Zuschuss um 20 Millionen auf nunmehr 120 Millionen Euro angehoben hat, äußerte der Politiker Unverständnis. „Ich finde, ehrlich gesagt, beides nicht gerecht: Weder sollten die Landwirtinnen und Landwirte das bezahlen noch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das sollte die chemische Industrie bezahlen“, so Bär. Schließlich wandte er sich direkt an den Landwirtschaftsminister: „Herr Rainer, sorgen Sie dafür, dass die Landwirtschaft die Abhängigkeit von der chemischen Industrie überwinden kann! Sorgen Sie dafür, dass es den Menschen, die unsere Lebensmittel produzieren, erspart bleibt, krank zu werden, weil sie glauben, dass sie dafür Ackergifte brauchen!“

KAPITAL & ARBEIT

12.000 Jobs weniger

Bei der Präsentation der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2025 am 6. August gab der BAYER-Konzern auch bekannt, wie viele Stellen das 2024 begonnene Rationalisierungsprogramm bisher gekostet hat. 12.000 Arbeitsplätze fielen ihm bereits zum Opfer, und BAYER-Chef Bill Anderson sieht noch Luft nach oben. „Ich gehe davon aus, dass es zu einem weiteren Personalabbau kommen wird“, sagte er in einer Telefon-Konferenz mit den InvestorInnen. 

Arbeitsplatzvernichter Nr. 2

Der Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungskonzern EY untersuchte die Beschäftigungsentwicklung von 32 der 40 DAX-Firmen im Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025. Bei BAYER schrumpfte die Belegschaft um 7,3 Prozent. Nur CONTINENTAL vernichtete noch mehr Arbeitsplätze.

BLUEROCK streicht Arbeitsplätze

Zahlreiche auf neue medizinische Felder wie Zell- oder Gentherapien spezialisierte Pharma-Betriebe haben in letzter Zeit Arbeitsplätze vernichtet, so auch die BAYER-Tochter BLUEROCK. Sie strich 50 Stellen, stellte Entwicklungsprogramme ein und machte ihren Standort im US-amerikanischen Cambridge dicht. Eine ähnliche Schrumpfkur hatte BLUEROCK bereits im Jahr 2023 unternommen. Nach der neuerlichen bleiben bloß noch vier Projekte übrig, eine Therapie für ein Augenleiden, zwei zur Behandlung von Parkinson und die Entwicklung einer Zell-Plattform für diverse Erkrankungen des Nervensystems. 

„Der Rückzug von Standorten wie Cambridge – einem Zentrum biotechnologischer Innovation – signalisiert, dass selbst gut finanzierte Firmen die Balance zwischen ambitionierter Forschung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit neu justieren müssen. Die Konzentration auf wenige, vielversprechende Programme gilt zunehmend als Voraussetzung, um im kapital-intensiven Umfeld der regenerativen Medizin [ein Zweig, der versucht, geschädigte Bestandteile des Körpers wie Zellen, Gewebe, Knochen oder Organe wiederaufzubauen, Anm. Ticker] langfristig bestehen zu können“, kommentiert das Webportal transkript

Nord & Süd

MERCOSUR-Deal in der Schlussrunde

Anfang Dezember 2024 schlossen die EU und die MERCOSUR-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay die Neuverhandlungen über einen Handelsvertrag ab. Im September 2025 läutete die EU-Kommission nun den Abstimmungsprozess ein. Als einen „wichtigen Meilenstein für die wirtschaftliche Zukunft der EU“, bezeichnete sie den Deal. Auch die Wirtschaft zeigte sich erfreut. Von „Europas historischer und zugleich letzter Chance, im südamerikanischen Markt als gleichberechtigter Partner aufzutreten“, sprach Dirk Jandura vom „Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). „Wir sollten diese Chance nutzen, bevor andere Mächte die Region vollständig unter sich aufteilen“, mahnte er. 

Neben der Auto-Branche profitiert vor allem die Chemie-Industrie von dem Handelsvertrag. Die von den Mercosur-Ländern vorgesehene Abschaffung der Import-Zölle für mehr als 90 Prozent aller Waren verschafft BAYER & Co. bessere Absatz-Möglichkeiten für ihre Waren, denn bisher beliefen sich die Sätze für Chemikalien auf bis zu 18 Prozent und für Pharmazeutika und Pestizide auf bis zu 14 Prozent. Damit nicht genug, verspricht sich der Leverkusener Multi auch von den Vergünstigungen für die Einfuhr von Agrar-Rohstoffen, die Brüssel Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay im Gegenzug gewährt, so einiges. Es ist nämlich ein höherer Genpflanzen- und Pestizid-Absatz zu erwarten, wenn insbesondere das brasilianische und das argentinische Agro-Business besseren Geschäften auf dem alten Kontinent entgegensieht. Der EU-Forschungsdienst hat dafür bereits Zahlen vorgelegt. Er rechnet mit einer Steigerung des Anteils der Mercosur-Staaten an den Lebensmittel-Importen der Europäischen Union von derzeit 17 auf 25 Prozent.

Die Monokulturen dürften sich dadurch noch weiter in die Regenwälder hineinfressen und zu Vertreibungen von Indigenen führen. Zudem verstärkt die Übereinkunft die bestehenden Ungleichgewichte im Handel zwischen Lateinamerika und Europa, weil sie die Rolle der Staaten des Kontinents als Lieferanten billiger Rohstoffe ohne großen Wertschöpfungsanteil verfestigt und die wegfallenden Handelsbarrieren für veredelte Güter aus Europa es den MERCOSUR-Industrien noch schwerer machen, die Rückstände aufzuholen.

Allerdings kann das Abkommen erst in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und die Mitgliedsländer ihr Ja-Wort geben. Da es viel Widerstand gegen den Deal gibt – besonders Nationen mit einer starken Landwirtschaft wie Polen und Frankreich befürchten eine Agrargüter-Schwemme aus Lateinamerika – greift die Kommission zu einem Trick, um ihn durchzubringen. Sie stellt erst einmal nur den Handelsteil des Vertragswerks zur Wahl. Für dessen Annahme ist unter den EU-Staaten nämlich keine Zweidrittmehrheit mehr nötig – es reicht eine qualifizierte Mehrheit. 

Das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL, dem die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN angehört, bereitet sich auf einen heißen Herbst vor und plant diverse Protest-Aktionen gegen den Deal.

Mehr Gift-Exporte aus Deutschland

BAYER & Co. dürfen Pestizide, die die EU wegen ihrer Gefährlichkeit verboten hat, weiter herstellen und vertreiben – nur in eben nicht in den Mitgliedsländern. Und das tun sie nicht zu knapp, wie eine neue Studie von PUBLIC EYE und UNEARTH nachweist. Die Ausfuhren beliefen sich 2024 auf 122.000 Tonnen.  Export-Weltmeister mit 55.000 Tonnen ist Deutschland. „Das Land hat sich zum wichtigsten europäischen Umschlagplatz für den Handel mit verbotenen Pestiziden entwickelt“, resümieren die AutorInnen. Auf Rang drei der am häufigsten umgeschlagenen Agro-Chemikalien: das auch von BAYER produzierte Mancozeb. Und noch zahlreiche weitere Substanzen, die ebenfalls in den Produkten des Leverkusener Multis Verwendung finden, platzierten sich wie z. B. Tiram, Clothianidin, Acetochlor, Fipronil und Thiophanat-methyl.

Ursprünglich wollte die Europäische Union dieser Praxis der doppelten Standards ein Ende setzen. Aber BAYER & Co. gelang es durch Extrem-Lobbyismus, diesen Prozess zu verzögern. Mit den Ergebnissen der Untersuchung konfrontiert, erklärt eine Sprecherin der Kommission nun, diese prüfe zurzeit „mögliche Optionen“, um „sicherzustellen, dass die gefährlichsten in der EU verbotenen Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden können”. „Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, ist von größter Bedeutung”, hielt sie gegenüber PUBLIC EYE und UNEARTH fest.

POLITIK & EINFLUSS

EU schleift Lieferketten-Richtlinie

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Aushöhlung bzw. „Vereinfachung“ der Lieferketten-Richtlinie auf den Weg gebracht, die für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro gilt. Gemäß dem Omnibus-Paket müssen die betreffenden Firmen die Einhaltung sozialer, gesundheitlicher und ethischer Standards nur noch bei ihren direkten Lieferanten kontrollieren und darüber auch nur noch alle fünf Jahre einen Bericht erstellen. 

Im Juni 2025 schleifte der EU-Ministerrat die Bestimmungen weiter, indem er den Kreis der Betriebe beschränkte, für den sie gelten. Er will jetzt nur noch solche mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Pflicht nehmen und selbst diese Gesellschaften nicht mehr so ganz. Nur bei Zulieferern aus Sektoren mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen sind sie noch gefordert, genauer hinzuschauen. 

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Mai bei einem Besuch in Brüssel sogar auf eine Komplett-Abschaffung gedrungen: „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben, und ich erwarte auch von der EU, dass sie diesen Schritt nachvollzieht und diese Richtlinie aufhebt“, sagte er zur Verärgerung seines sozialdemokratischen Koalitionspartners. Im Koalitionsvertrag hatten die beiden Parteien sich nämlich parallel zur Abschaffung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes noch darauf verständigt, die EU-Richtlinie zu den Lieferketten „bürokratiearm und vollzugskräftig“ umzusetzen. 

Die SPD versuchte dann im Alleingang über eine Intervention bei der polnischen Ratspräsidentschaft, das Hochsetzen der Schwelle auf 5.000 Beschäftigten abzuwenden, was jedoch nicht gelang. Jetzt kann nur noch das EU-Parlament das Schlimmste verhindern.

Lieferketten-Gesetz aufgeweicht

Die Bundesregierung hat Anfang September 2025 auf ihrer Kabinettssitzung eine Aushöhlung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes (LKSG) beschlossen. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten abzuschaffen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. Auf diese Weise wollen die Koalitionspartner „Bürokratie zurückbauen“ und „die deutsche Volkswirtschaft stärken“. Damit nicht genug, unterstützt Schwarz-Rot auch noch Forderungen nach „ambitioniertem Rückbau“ der EU-Lieferkettenrichtlinie. 

Die Industrie hätte gerne noch ein bisschen mehr gehabt. Vielen Unternehmensverbänden ging der Vorstoß der Koalitionspartner nicht weit genug. Und der Normenkontrollausschuss drängte darauf, alle jüngst auf den Weg gebrachten „Vereinfachungen“ der EU-Lieferkettenrichtlinie (s. o.) – wie z. B. die Beschränkung der von den Regelungen betroffenen Unternehmen auf solche mit mehr als 5.000 Beschäftigten – gleich mit ins deutsche Gesetz zu schreiben. Dazu hätten die Parteien sich nämlich verpflichtet, meinte der Ausschuss und zitierte dazu eine Passage aus dem Koalitionsvertrag: „Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht schließen wir bürokratische Übererfüllung aus.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) reagierte alarmiert. „Die Menschenrechte sind kein Bürokratie-Monster. Zudem hatten es die Konzerne lange selbst in der Hand, über die Einhaltung von ethischen Standards bei ihren Zulieferern zu wachen. Aber die freiwillige Selbstverpflichtung führte zu nichts. Nur darum wurde der lange geduldige Gesetzgeber schließlich doch aktiv und erließ das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz. Doch kaum nach dessen Einführung im Jahr 2023 beginnen schon wieder die Abwrack-Arbeiten. Das ist ein Skandal“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Darin hob die Coordination auch die große Bedeutung der Berichtspflichten hervor, ohne die die Öffentlichkeit kaum erfahren könne, was sich entlang der weltumspannenden Lieferketten der Unternehmen so tut. Und das ist mitunter eine ganze Menge. So weist BAYERs Lieferkettenbericht für 2024 63 Fälle von „Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“, fünf Verstöße gegen das „Verbot der Ungleichbehandlung von Beschäftigten“ und elf Verstöße gegen das „Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns“ aus. 2023 kam es sogar zu Kinderarbeit und zur Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung.

Die Initiative Lieferketten-Gesetz kritisierte die Pläne ebenfalls. „Die geplante Lockerung des LkSG würde Deutschland weiter vom internationalen Konsens, wie ihn etwa die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren, entfernen. Eine Abschwächung des LkSG steht zudem im Widerspruch zum europarechtlich und völkerrechtlich verankerten Verschlechterungs- bzw. Rückschrittsverbot beim Menschenrechtsschutz“, hielt sie fest. Das Bündnis, dem auch die CBG angehört, wird alles tun, um die geplanten Deregulierungen zu verhindern.

Spatenstich für Gentherapie-Zentrum

Zell- und Gentherapien stellen einen Schwerpunkt von BAYERs Pharma-Sparte dar. In Deutschland kooperiert der Konzern dabei mit der Berliner Charité. Im Jahr 2022 gaben die beiden Partner bekannt, ein Zell- und Gentherapie-Zentrum aufbauen zu wollen, das auch Start-Ups und anderen Firmen offenstehen soll. Das Ziel der Gründung ist es, den Weg von der Forschung zur Produkt-Entwicklung zu beschleunigen. „Am Nordhafen finden Forscher und Verwerter zusammen“, so formuliert es die Berliner Morgenpost

Die Politik gewährt großzügig Unterstützung. „Trotz angespannter Haushaltslage in Berlin wird das Zentrum vom Bund und vom Land Berlin mit rund 100 Millionen Euro finanziert“, hält das Webportal transcript fest. Die Verantwortlichen betrachten nämlich Zell- und Gentherapien als „ein wesentliches Element für eine personalisierte Medizin, mit der Krankheiten zielgerichtet behandelt werden können“ und verfolgen mit den Geldspritzen die Absicht, „geeignete Plattformen für diese Zukunftstechnologie und die darauf aufbauende klinische Entwicklungen in Deutschland auszubauen“ sowie „den Biotechnologie-Standort Deutschland wirkungsvoll zu stärken“. 

Mitte September erfolgte nun der erste Spatenstich für den Bau mit Politik-Prominenz wie Finanzminister Lars Klingbeil, Forschungsministerin Dorothee Bär und Berlins Bürgermeister Kai Wegner.

Amtshilfe in Sachen „Glyphosat“

BAYERs Entschädigungsprozesse in Sachen „Glyphosat“ beschäftigen wegen ihrer ökonomischen Folgen inzwischen auch die deutsche Politik. So fanden im Bundeswirtschaftsministerium Gespräche dazu statt. „Es gab Austausch mit der BAYER AG, im Zuge dessen das Unternehmen das BMWK zu den aktuellen Entwicklungen informiert und dabei auch die möglichen Auswirkungen der aktuell anhängigen Rechtsstreitigkeiten erörtert hat“, teilte das damals noch von Robert Habeck geführte „Bundesministerium für Wirtschaft und Klima“ über das Treffen im März 2025 mit. Ein Anlass dafür könnte der kurz zuvor vom Leverkusener Multi bekanntgegebene Plan einer Kapitalerhöhung gewesen sein, mit der er sich ein Polster für Vergleiche und „andere Maßnahmen im Zusammenhang mit einer weitgehenden Eindämmung von Klage-Verfahren in den USA“ verschaffen wollte.

Kennedy knickt ein

Der wegen seiner Ansichten zu Impfungen, der Covid-Pandemie und der Schulmedizin im Ganzen sehr umstrittene US-amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. veröffentlichte im Mai 2025 den Report der von ihm ins Leben gerufenen„Make America Healthy Again“-Kommission. Dieser Bericht, der sich vornahm, „die Ursachen der eskalierenden Gesundheitskrise in Amerika zu untersuchen und zu adressieren“, ließ im Vorfeld BAYERs Aktien-Kurs abstürzen. Gerüchten zufolge sollten darin nämlich die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat eine prominente Rolle einnehmen. 

Es kam dann aber doch nicht so schlimm wie erwartet. Die MAHA-Kommission zitiert zwar Studien, die Glyphosat und anderen Pestiziden sowie diversen weiteren Substanzen wie etwa Weichmachern oder Industriechemikalien ein gesundheitsgefährdendes Potenzial bescheinigen, aber politische Schlussfolgerungen zogen die AutorInnen nicht. Und die enthält auch der im September 2025 veröffentlichte MAHA-Strategiereport trotz seines Namens nicht. Wir lassen alles so, wie es ist, und machen es der Industrie sogar noch ein bisschen netter, lautet stattdessen die Botschaft. BAYER & Co. dürfen sich auf schnellere Genehmigungsverfahren freuen und über das Angebot einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Kennedy erteilt nun Pestiziden im Allgemeinen und Glyphosat im Besonderen die Absolution. „Es gibt eine Million Landwirte, die auf Glyphosat angewiesen sind. Wir werden nichts unternehmen, was dieses Geschäftsmodell gefährden könnte“, sagte er. Die MAHA-Kommission spricht der Zulassungsbehörde EPA in ihrem Report dann auch das vollste Vertrauen aus. Die LobbyistInnen der Agro-Riesen hatten mal wieder ganze Arbeit geleistet.

Entsprechend harsch reagierten die US-amerikanischen Umweltverbände. „Unsere Gesundheit wird der Gier der Konzerne geopfert, hielt das PESTICIDE ACTION & AGROECOLOGY NETWORK fest, und das CENTER FOR FOOD SAFETY bezeichnete den Bericht als „Desaster“.

BAYER bei Wiederaufbau-Konferenz

Der BAYER-Konzern gehört zu den größten Investoren in der Ukraine. Nicht von ungefähr ist sein Ukraine-Chef Oliver Gierlichs auch Präsident der „Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer“. Bei der Wiederaufbau-Konferenz, die am 10. Juli 2025 in Rom stattfand, zeigte der Agro-Riese ebenfalls Präsenz, unter anderem mit einem Stand. Er konnte dort sogar Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßen, „nachdem wir zuvor schon Teil einer Runde mit deutschen Unternehmen und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj im Kanzleramt waren“, wie das Unternehmen stolz vermeldete. Bei der neuerlichen Zusammenkunft ging es BAYER zufolge „u. a. um die Bedeutung der Ukraine für die globalen Agrarmärkte und unsere Investitionen ins [sic] Land“.

Anderson trifft Selenskyj

„Heute hatte ich auf Einladung des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz die Gelegenheit, an einem Treffen mit dem ukrai-nischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj teilzunehmen“, vermeldete BAYER-Chef Bill Anderson auf dem Portal LinkedIn. Diese Einladung kam nicht von ungefähr. Der Leverkusener Multi zählt in dem Land nämlich zu den größten Investoren der letzten Jahre. 2018 errichtete der Konzern in Pochuiky für 200 Millionen Euro eine Fabrik zur Saatgut-Produktion, in deren Ausbau er 2023 noch einmal 60 Millionen Euro steckte.  „Dank dieser Anlage basiert ein Großteil des Mais‘, den die Ukraine nach Europa, Asien und Afrika exportiert, auf Saatgut von BAYER“, so Anderson. Aber die Konkurrenz schläft nicht. Auch KWS, SYNGENTA, CORTEVA, MAISADOUR und REMINGTON SEEDS verstärkten ihr Engagement in dem Staat, den Anderson „als eine der Kornkammern der Welt“ bezeichnet. Allerdings könnten die Geschäfte in diesem Jahr ein wenig schlechter laufen. Die EU will der Ukraine nämlich auf Druck einiger Mitgliedsländer mit großem Landwirtschaftssektor nicht länger Handelserleichterungen für einige Agrar-Güter gewähren.

Anderson trifft Merz

BAYER-Chef Bill Anderson gehörte mit zu den 61 ManagerInnen der „Made for Germany“-Initiative, die sich am 21. Juli 2025 mit Bundeskanzler Friedrich Merz trafen. Die Runde könne „ein Baustein sein in unserem fortwährenden Dialog mit Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft“, verlautete aus der Konzern-Zentrale. Eingefädelt hatte das Ganze Alexander Geiser von der – auch den Leverkusener Multi zu ihren KundInnen zählenden – PR-Agentur FGS GLOBAL in Tateinheit mit Christian Sewing von der DEUTSCHEN BANK. Als Vorbild diente dabei das InvestorInnen-Treffen „Choose France“, das Emmanuel Macron alljährlich im Schloss von Versailles abhält.

Stefan Kooths vom Kieler „Institut für Weltwirtschaft“ bezeichnete das Ganze als eine bloße Werbeveranstaltung. „Ich würde den Effekt solcher Initiativen so einschätzen, dass er kaum über den heutigen PR-Tag hinausreicht“, so der Wirtschaftswissenschaftler: „Es wird ja nicht investiert, weil plötzlich eine Art Standort-Patriotismus ausbricht. Am Ende des Tages entscheiden die Rahmenbedingungen darüber, ob in Deutschland investiert wird oder nicht.“

Aber die Bundesregierung hielt dagegen. Das Meeting sei „keine PR-Aktion, sondern es ist eine konzertierte Aktion, mit der Regierung und Industrie zeigen, dass in diesem Land Investitionen möglich sind und sich lohnen“, hielt Regierungssprecher Stefan Kornelius fest. Und Merz sprach von „einer der größten Investitionsinitiativen, die wir in Deutschland in den letzten Jahren gesehen haben“.

Eine Summe von 631 Milliarden Euro hat die Männerrunde, in die sich nur eine Frau verlor, für das „Germany First“-Projekt zugesichert. Allerdings handelt es sich dabei nicht unbedingt um frisches Geld. 500 Milliarden Euro stehen bereits in den Büchern, und Näheres über den Rest ließen sich Anderson & Co. nicht entlocken. „Details? Fehlanzeige. Nachfragen? Nicht gestattet“, monierte die FAZ.

Konkrete Zahlen liegen nur zu den Desinvestitionen vor. Der BAYER-Konzern gab im Mai 2025 die Schließung des Standortes Frankfurt bekannt und vernichtete in den letzten beiden Jahren 12.000 Arbeitsplätze, die DEUTSCHE BANK will 2.000 Stellen streichen, ZF 14.000, THYSSEN KRUPP 11.000 und VW 10.000. Und fast täglich kommen neue Meldungen hinzu.

PROPAGANDA & MEDIEN

300 ÖffentlichkeitsarbeiterInnen

Obwohl die Belegschaft des BAYER-Konzerns über die Jahre beträchtlich auf nunmehr bloß noch 90.000 Beschäftigte schrumpfte, ist die Zahl der Angestellten in der PR-Abteilung gleich geblieben: Nicht weniger als 300 Menschen arbeiten dort Tag für Tag daran, BAYERs Sicht der Dinge unters Volk zu bringen.

NGOs: BAYER & Co. machen mobil

Die Attacken gegen NGOs gehen weiter: Nach der alles anderen als Kleinen Anfrage der CDU zu OMAs GEGEN RECHTS, GREENPEACE & Co. – 551 Fragen umfasste sie – nimmt jetzt die „Initiative Transparente Demokratie“ (ITD) ihre Arbeit auf. Sie schafft es, eine ganze Verschwörungserzählung rund um die NGOs zu stricken. „Neue Macht außer Kontrolle“, „Milliarden aus dunklen Kanälen“ und „Ein verdecktes Netz der Einflussnahme auf das Parlament erschüttert die Europäische Union“ raunt es auf der Website der ITD. 

Hinter der Organisation stehen nach Recherchen von LOBBYCONTROL unter anderem die „Initiative soziale Marktwirtschaft“, der ehemalige VW- und PORSCHE-Chef Matthias Müller und viele FDP-PolitikerInnen. Natürlich mischt auch der BAYER-Konzern mit. Sein „Head of Corporate Communications and Media Relations“, Christian Maertin, zählt zu den Gründungsmitgliedern. 

Dazu gehört auch Dr. David Zaruk, der dem Agro-Business seit Jahren treu zu Diensten steht. Unter anderem betreibt er den Blog „The Risk Monger“, der Glyphosat-Kritik als „Glyphysteria“ abtut. Darin weiß er sich mit dem ITD-Vorstandsmitglied Dr. Ludger Weß einig. „Jahrzehntelang hatte das 1974 zugelassene Mittel niemanden gestört, dann mutierte es plötzlich zum Erzfeind der Menschheit“, schrieb er in dem Blog „Salonkolumnisten“ über das von der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid. 

Die „Initiative Transparente Demokratie“ führt Maertin inzwischen nicht mehr als Gründungsmitglied. BAYER hat ihn nach geleisteter Aufbauarbeit vermutlich abgezogen, um keine Angriffsfläche zu bieten.

DRUGS & PILLS

Deal mit KUMQUAT

Einst galt Deutschland als Apotheke der Welt. Das ist aber schon lange her. Heute konzentrieren sich die Pharma-Konzerne auf wenige, besonders lukrative Indikationsgebiete. Bei BAYER blieben nur noch „Krebs“, „Herz/Kreislauf-Erkrankungen“, „Neurologie“, „seltene Krankheiten“ und „Immunologie“ übrig. Das Segment „Krebs“ stärkt der Leverkusener Multi jetzt durch einen Deal mit KUMQUAT. Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen hat eine Arznei entwickelt, die auf tumor-fördernde DNA-Mutationen einwirkt, einen sogenannten KRAS-G12D-Inhibitor. „KRAS-Mutationen treten bei fast 25 Prozent der menschlichen Krebs-Erkrankungen auf“, so der BAYER-Forscher Dominik Rüttinger. Dementsprechend erwartet sich der Pharma-Riese viel von dem Medikament, mit dem KUMQUAT bald Tests der Phase Ia starten will. Sollte die Entwicklung erfolgreich verlaufen, erhält das Unternehmen bis zu 1,3 Milliarden Dollar vom Leverkusener Multi und zusätzlich noch eine Umsatz-Beteiligung.

Neue NUBEQA-Zulassung

BAYERs Arznei NUBEQA mit dem Wirkstoff Darolutamid zur Behandlung von Prostata-Krebs hemmt die Bildung von Testosteron, welches das Tumor-Wachstum befördert. Es findet bereits Verwendung bei noch nicht metastasierendem hormon-sensitiven Prostata-Krebs und – in Kombination mit einem Hormon-Präparat und einer Chemo-Therapie – auch zur Behandlung von bereits metastasierendem hormon-sensitiven Prostata-Krebs. Bei diesem Indikationsgebiet darf der Konzern NUBEQA nun auch lediglich von Hormon-Gaben flankiert anbieten. Die Zulassungsbehörden in den USA und der EU erteilten eine entsprechende Genehmigung. Ein Umsatz-Potenzial von rund drei Milliarden Euro traut der Pharma-Riese dem Medikament nun zu.

Lieferengpass bei KOLVATRY

Seit Jahren schafft es die Pharma-Industrie nicht, die Apotheken in ausreichendem Maße mit ihren Produkten zu bestücken. Auch politische Maßnahmen wie das 2023 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinder-Arzneimitteln blieben wirkungslos. Immer wieder fehlen Pharmazeutika. Aktuell betrifft das dem „Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen“ zufolge über 500 Mittel. Darunter befindet sich auch BAYERs Bluter-Präparat KOLVATRY. „Verzögerung bei der Auslieferung“, führt der Leverkusener Multi wenig aufschlussreich als Grund an. 

Auch andere Arzneien des Pharma-Riesen wie etwa ASPIRIN i. v. 500, das Antibiotikum CIPROBAY und das Herz/Kreislauf-Medikament NIMOTOP glänzten in der Vergangenheit schon durch Abwesenheit.

Trump macht Druck auf Arznei-Preise

In den USA versucht die Politik bereits seit Langem, gegen die hohen Arznei-Preise vorzugehen. Die Biden-Administration hatte der staatlichen Gesundheitsagentur Medicare deshalb das Mandat erteilt, mit den Pharma-Riesen Rabatte auszuhandeln. Das stoppte Donald Trump. Er sieht die Ursache des Problems nicht in der Profit-Gier von BAYER & Co., sondern in einem ungerechten, zu Lasten der USA gehenden Welthandel. Der US-Präsident macht ein „globales Schmarotzertum“ aus und benennt dabei konkret die „sozialistischen Gesundheitssysteme in Deutschland und in allen Teilen der Europäischen Union“ als Wurzel des Übels.

Um Abhilfe zu schaffen, hat Trump Briefe an die Vorstandsvorsitzenden von 17 Pharma-Unternehmen geschrieben – BAYER-Chef Bill Anderson gehörte nicht dazu – und die Bosse aufgefordert, ihre Pharmazeutika billiger anzubieten. Bei Zuwiderhandlungen drohte er damit, „jedes Instrument in unserem Arsenal einzusetzen“. Eines dieser Instrumente ist die Einführung einer Meistbegünstigungsklausel, die den weltweit günstigsten Preis in einem Industrieland zur Richtschnur für den Pillenmarkt in den USA erhebt.

Bill Anderson gibt Trump recht: „In den USA sind Medikamente teurer. Das bringt den Unternehmen dort ausreichend Geld, um in Forschung und Entwicklung zu investieren. In Europa erzwingt die Politik hingegen möglichst niedrige Pharma-Preise. Die amerikanischen Verbraucher und Unternehmen finanzieren also Fortschritt und Innovation in der Medizin, wovon die ganze Welt profitiert.“

„In Europa werden die Preise steigen müssen“, sagt BAYERs USA-Chef Sebastian Guth deshalb. Aber natürlich nur aus moralischen Gründen, wie Anderson beteuert: „Es geht nicht um mehr Gewinne, sondern um Fairness.“

AGRO & CHEMIE

BAYERs neues Herbizid

„Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächen-Kulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, sagte der BAYER-Forscher Dr. Hermann Stübler 2012. 

Und es sollten noch dreizehn weitere Jahre in Land gehen, bis Big Agro Vollzug melden konnte. Im Sommer 2025 vermeldete der Leverkusener Multi die Entwicklung eines neuen Herbizids auf der Basis der Wirkstoffe Icafolin und Icafolin-methyl und stellte in zahlreichen Ländern Zulassungsanträge. 

Seinen ForscherInnen zufolge gibt es Belege dafür, dass die beiden Substanzen einen für die Pflanzen-Zellen überlebenswichtigen Prozess – die Tubulin-Polymerisation – empfindlich stören. Wie das funktioniert, wussten sie allerdings selbst nicht so genau; „wahrscheinlich durch Bindung an ß-Tubuline“, schrieben die WissenschaftlerInnen in einem Fach-Artikel.

Zur Toxizität von Icafolin gibt es keine öffentlich zugänglichen Daten. Nach Angaben des Konzerns ist das Mittel „für gezielte Spritz-Anwendungen und geringe Dosierungen“ konzipiert, weshalb „eine Antragseinreichung mit einem reduzierten Risiko-Status“ genügte. 

Patente auf Pflanzen, die dank alter oder neuer Gentechnik über eine eingebaute Icafolin-Toleranz verfügen, hat BAYER sich auch schon mal gesichert. Als Alternative zu dem von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Glyphosat preist der Global Player Icafolin trotzdem nicht an. Er spricht stattdessen von „einer vollständig neuen Herbizid-Klasse, die bereits bestehende Lösungen sinnvoll ergänzt“.

Umweltkrankheit Parkinson

Seit 2024 ist „Parkinson durch Pestizide“ offiziell als Berufskrankheit bei LandwirtInnen anerkannt. Galten bisher der Lebensstil und eine erbliche Vorbelastung als Hauptrisiko-Faktoren, so geraten Agro-Chemikalien und andere äußere Einflüsse seit einiger Zeit immer mehr in den Fokus. „Es wird jedoch immer deutlicher, dass auch Umweltgifte eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von neurodegenerativen Erkrankungen spielen können“, sagt etwa die Medizinerin Eva Schäffer von der Kieler Universitätsklinik. „Bei Parkinson gehen manche Forscher sogar noch weiter, sie halten die Krankheit im Grunde für eine Umwelterkrankung, ausgelöst durch Schadstoffe, insbesondere Pestizide“, schreibt Der Spiegel unter der Überschrift „Schadstofflager im Kopf“.

Parkinson: 18 Anerkennungen

„Parkinson durch Pestizide“ firmiert jetzt zwar offiziell als Berufskrankheit bei LandwirtInnen, aber die Anerkennungen halten sich arg in Grenzen: Ganze 18 waren es nach Informationen der unabhängigen bauernstimme bisher. Dem stehen über tausend negative Bescheide gegenüber. Die Sozialversicherung für die Landwirtschaft (SVLFG) versucht – wie die Berufsgenossenschaften anderer Sparten auch – die Fall-Zahlen aus finanziellen Gründen möglichst gering zu halten. Gerade Parkinson stellt die SVLFG wegen der hohen Behandlungskosten vor große Herausforderungen. Obwohl sie schon satte Beitragserhöhungen vorgenommen hat und die Bundesregierung 20 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stellte, reicht es immer noch nicht, denn BAYER und die anderen Pestizidhersteller wollen nichts dazutun. Überdies treten noch spezifische Probleme auf. So fällt es den Betroffenen – oft durch die Krankheit schon gezeichnet – schwer, die verlangten konkreten Nachweise über die Anwendung bestimmter Pestizid-Wirkstoffe an mindestens 100 Tagen im Jahr zu erbringen.

WASSER, BODEN & LUFT

Neue Giftfrachten im Rhein

Nach im Juli 2025 veröffentlichten Recherchen des BUND NRW gelangen vom Leverkusener Chem„park“ aus große Mengen an Pestiziden und PFAS-Substanzen in den Rhein. Die PFAS-Rückstände überschritten den Orientierungswert zeitweise um das 50-Fache. Auch die Konzentrationen der Ackergifte Prothioconazol, Imidacloprid und Cyproconazol erreichten bedenkliche Höhen. Bei Imidacloprid und Cyproconazol handelt es sich noch dazu um Stoffe, denen die EU wegen ihres Gefährdungspotenzials die Genehmigung entzogen hat.

Zwei der Substanzen – Prothioconazol und Imidacloprid – produziert der BAYER-Konzern am Standort Dormagen. Daher liegt die Vermutung nahe, dass zumindest ein Teil der Giftfrachten daher stammt, zumal es zwischen Dormagen und Leverkusen einen lebhaften Müll-Tourismus – bzw. einen „wechselseitigen Entsorgungsverbund“ – gibt.

Nach Angaben der Bezirksregierung Köln stellt der Chem„park“-Betreiber CURRENTA zurzeit Recherchen über die Herkunft der Stoffe an. „Der Bereich, aus dem der Eintrag resultierte, konnte eingegrenzt, aber kein Verursacher ausgemacht werden“, erklärte die Behörde gegenüber dem WDR. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ließ diese Aussage aufhorchen. „Das wirft Fragen auf. Nach der Explosion vom Juli 2021, die sieben Menschenleben kostete, hatte die CURRENTA nämlich zugesichert, künftig über alle im Entsorgungszentrum eingehenden Produktionsrückstände genau Buch zu führen, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Entweder hält sich das Unternehmen nicht daran oder aber es will einfach nur keine Namen nennen. Beides ist nicht zu akzeptieren“, hieß es in ihrer Presseerklärung. Zudem kritisierte die CBG die permanente Wasserverschmutzung durch BAYER & Co.: „Seit mehr als 150 Jahren benutzt die Chemie-Industrie den Rhein nun schon als das, was sie Anfang des 20. Jahrhunderts einmal „Opferstrecke“ genannt hat. Und die staatlichen Stellen haben dem offenbar wenig entgegenzusetzen.“

BUND-Anfrage an die Bezirksregierung

Der BUND NRW nahm seine Recherchen zu den in den Rhein eingeleiteten Giftfrachten (s. o.) zum Anlass, eine Anfrage an die Bezirksregierung Köln zu stellen. Unter anderem wollte die Initiative wissen, woher die per- und polyfluorierten Alkyl-Substanzen (PFAS) und die Pestizide stammen. Als Quellen für die PFAS nannte die Behörde in ihrer im September 2025 erfolgten Antwort das Sickerwasser der Deponie Leverkusen-Bürrig sowie die Firma MOMENTIVE. Zur Herkunft der Ackergifte Cyproconazol, Prothioconazol und Imidacloprid verweigerte sie hingegen die Auskunft und begründete das mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

„Das Bekanntwerden der Information würde das Geschäftsmodell des Betreibers zum Erliegen bringen und somit einen irreversiblen wirtschaftlichen Schaden für diesen verursachen“, schreibt die Bezirksregierung. Sie sieht diese Position durch die Rechtslage gestützt und verweist dazu seitenlang auf entsprechende Urteile von Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisierte diese Mauer-Taktik scharf. „Der Schutz von Unternehmen geht der Bezirksregierung offensichtlich über den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt“, hieß es in ihrer Pressemitteilung. 

Aber nicht nur Geschäftsgeheimnisse stehen dem Aufklärungsinteresse entgegen. „Des Weiteren befinden wir uns zum Ursprung des Imidacloprids noch in der Ermittlungsphase“, erklärte die Bezirksregierung. Dass es da seit Juli so wenig Fortschritte gegeben haben soll, erscheint allerdings unglaubwürdig, denn wer die Substanz entwickelt hat, ist kein Geheimnis: Er war der BAYER-Konzern. Und außer ihm produziert in den Chem„parks“ von Dormagen und Leverkusen nur noch LANXESS Pestizide.

BAYERs grüner Ablasshandel

Einen Teil seiner Klimasünden meint der BAYER-Konzern durch „grünen Ablass-Handel“ (Der Spiegel) abbüßen zu können. Er unterstützt Waldschutz- oder Aufforstungsprojekte und schreibt deren positive Effekte seiner eigenen CO2-Bilanz gut. Allerdings halten die Klimaschutz-Maßnahmen oft nicht, was sie versprechen. So berichtete Die Zeit im Jahr 2023 über Fehlbuchungen des für deren Zertifizierung zuständigen Unternehmens VERRA in Höhe von 89 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Teils standen die Wälder nicht mehr, teils hatte die Firma, die auch den Leverkusener Multi zu ihren KundInnen zählte, die Zahlen ein bisschen aufgerundet. 

Der Global Player versichert in seinem jüngsten Geschäftsbericht aber, „konkrete Kriterien“ für seine Betätigung auf diesem Gebiet festgelegt zu haben und auf hohe Standards zu achten. Trotzdem fand er noch genug Objekte. „Im Jahr 2024 haben wir im Rahmen unseres Engagements auf den freiwilligen Kohlenstoff-Märkten 0,71 Mio. t CO2-Äquivalente kompensiert“, hält der Agro-Riese fest. Vornehmlich Waldschutz- und Aufforstungsvorhaben in Brasilien, Indonesien, Kolumbien, Malawi, Sierra Leone und Uruguay zählt er dabei auf. 

Einiges vermag das Unternehmen dabei auch auf dem eigenen Feld zu ernten. Durch das „BAYER Carbon Programm“ können LandwirtInnen CO2-Gutschriften generieren, wenn sie das im Boden gebundene Kohlendioxid nicht lösen und statt zum Pflug zu Glyphosat greifen. BAYER hat es nämlich allen Ernstes geschafft, das Herbizid als Klimaretter auf dem Markt zu positionieren, obwohl es wegen seines energie-intensiven Herstellungsprozesses für eine enorme Menge von Treibhaus-Gasen verantwortlich ist. 2024 erwarb die Aktien-Gesellschaft Verschmutzungsrechte für 100.000 Tonnen CO2 aus dem Carbon-Programm.

UNFÄLLE & KATASTROPHEN

Trafo-Brand in Dormagen

Am 12. Juli 2025 brach in einem Trafo-Gebäude des Dormagener Chem„parks“ der CURRENTA aus bisher ungeklärter Ursache ein Feuer aus. Das Unternehmen forderte die AnwohnerInnen des Kölner Stadtteils Worringen daraufhin auf, sich nicht im Freien aufzuhalten und in ihren Wohnungen Fenster und Türen zu schließen sowie die Klimaanlagen auszuschalten. Auch die Warn-App Nina sprang an. 

Da das Feuer auf Teilen des Geländes einen Stromausfall verursachte, mussten viele Firmen die automatischen Sicherheitssysteme aktivieren und ihre Anlagen „einfrieren“. „Dadurch kann es zu einer Geruchswahrnehmung im Umfeld des Chem„park“-Geländes kommen“, warnte die CURRENTA. 

Einen Tag später hieß es, der Luftmess-Wagen habe keine Auffälligkeiten festgestellt. Ob auch der BAYER-Konzern seine Produktionsstätte für Pestizide herunterfahren musste, wurde nicht bekannt. 

Stoffaustritt in Wuppertal

Am 27. Juni 2025 kam es im Wuppertaler BAYER-Werk zu der Freisetzung eines Stoffes. Fünf Beschäftigte mussten „vorsorglich“ ins Krankenhaus. Wie immer in solchen Fällen wiegelte der Konzern ab: „Es bestand zu keiner Zeit Gefahr für AnwohnerInnen und Anwohner sowie die Öffentlichkeit.“ Nähere Angaben zu der Substanz, die austrat, machte der Agro-Riese nicht. Zur Ursache des „Umweltereignisses“ äußerte er sich ebenfalls nicht.

Kabelbrand im Entsorgungszentrum

Auch nach der Explosion im Entsorgungszentrum des Leverkusener Chem„parks“ der CURRENTA am 27. Juli 2021, die sieben Menschen das Leben kostete und zu Dutzenden von Verletzten führte, ereignen sich dort immer wieder Störfälle. So ging im Mai 2024 ein Abfallbunker in Flammen auf, und am 15. September 2025 kam es durch einen technischen Defekt zu einem Kabelbrand. 

Die Feuerwehr musste zu einem Großeinsatz ausrücken, aber das Unternehmen beschwichtigte sofort: Kein Grund zur Beunruhigung.

Der ganze Chem„park“ inklusive des Entsorgungszentrums gehörte einmal BAYER. In den 2000er Jahren begann jedoch der Rückzug auf Raten. 2019 schließlich verkaufte der Leverkusener Multi seine zu der Zeit noch 60-prozentige Beteiligung an der CURRENTA an den Investor MACQUARIE. Der Agro-Riese zählt mit seinen Produktionsrückständen aber immer noch zu den größten Kunden.

STANDORTE & PRODUKTION

BAYER kauft Heizkraftwerk

Der BAYER-Konzern hat am Standort Wuppertal 20 Wohnhäuser an der Friedrich-Ebert-Straße verkauft, und dafür das Areal des alten Heizkraftwerks der Stadtwerke erworben. „Wir konzen-trieren uns auf gewerblich nutzbare und betriebsnotwendige Immobilien. Wohnimmobilien können von anderen Akteuren besser gemanagt werden“, erklärte der Chemie-Multi zur Begründung. 

Über den Preis haben die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart, doch BAYER gibt sich zufrieden. Standort-Leiter Bert Lorenz freut sich: „Es ist eine strategisch wichtige Fläche für unseren Standort in Wuppertal.“ Der Pharma-Riese will das Gelände nun planieren und nur den Schornstein als eine Art Wahrzeichen verschonen. Über die weiteren Pläne hüllt er sich in Schweigen. 

IMPERIUM & WELTMARKT

Neuer Vertrag für Anderson

Im Jahr 2023 trennte sich der BAYER-Konzern von seinem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann. Er gab damit dem Druck der GroßaktionärInnen nach, die dem Manager nicht mehr zutrauten, den Fall „Glyphosat“ mit den weit über 100.000 Entschädigungsklagen zu den Akten legen und den Kurs der Aktie wieder nach oben bringen zu können. 

Das gelang seinem Nachfolger Bill Anderson bisher allerdings auch nicht – trotz diverser von ihm eingeleiteter Maßnahmen.  Dazu zählen vor allem ein Rationalisierungsprogramm mit der Vernichtung von bisher 12.000 Arbeitsplätzen und eine millionen-schwere Lobbykampagne in den USA für Gesetze, die Glyphosat einen Immunitätsstatus verleihen sollen. Damit nicht genug, brachen unter der Ägide Andersons auch noch die Gewinne der Agro-Sparte ein. 

Trotz allem verlängerte der Aufsichtsrat mit Zustimmung der GewerkschaftsvertreterInnen den Vertrag mit dem US-Amerikaner im Juli diesen Jahres bis zum 31. März 2029. „BAYER ist mitten in einer tiefgreifenden Transformation. Die Prioritäten sind klar formuliert, die Herausforderungen werden gezielt angegangen und es zeigen sich erste deutliche Erfolge, auch wenn noch viel zu tun ist“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Winkeljohann zur Begründung. 

Bill Anderson fühlte sich dadurch in seiner Arbeit bestätigt. „Unser Team hat den richtigen Fokus, den richtigen Plan und die richtige Motivation, um das schlankeste, schnellste und innovativste Life-Science-Unternehmen zu werden (…) Ich freue mich, ein Teil von Team BAYER zu sein und bedanke mich bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats – sowohl bei den Anteilseignern als auch den Arbeitnehmervertretern – für ihr Vertrauen“, sagte er.

Winkeljohann zur Weltlage

In einem Gastbeitrag für die Wirtschaftswoche hat sich BAYERs Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann zur allgemeinen Weltlage geäußert. Sie ist ihm zufolge bestimmt durch die Entwicklung weg von einer unipolaren, von den USA dominierten Ordnung hin zu einer multipolaren mit China als neuem Machtfaktor und der Rivalität zwischen den beiden Ländern. Auch Brasilien, Indien, Indonesien und Südafrika streben ihm zufolge nach mehr Einfluss. Das alles führt seiner Ansicht nach dann zu „einer zunehmend machtbasierten statt regelbasierten Handelsordnung“ sowie zu mehr Protektionismus und mehr Industrie-Politik in den einzelnen Staaten. 

Das Ringen um die zunehmenden knapper werdenden Ressourcen und die unterschiedlichen Bevölkerungsdynamiken mit alternden Industrie-Nationen auf der einen Seite und geburtenstarken afrikanischen und asiatischen Ländern auf der anderen Seite verändern die Ausgangssituation für die Profit-Jagd ebenfalls, so Winkeljohann.

Als Reaktion darauf empfiehlt der Manager den „gezielten Aufbau geopolitischer Risikoanalyse“, die „Diversifizierung und Regionalisierung von Lieferketten“, die „Anpassung von Wachstumsstrategien an eine fragmentierte Welt“, „Investitionen in ressourcenschonende, nachhaltige Innovationen“ und „einen aktiven Dialog mit Regierungen in den relevanten Märkten“.  

PROFIT & ÖKONOMIE

BAYER erwartet mehr Profit

Bei der Vorstellung der Geschäftszahlen für das zweite Quartal 2025 hob der BAYER-Konzern die Prognose für das Gesamtjahr an. Ein Gewinn vor Sondereinflüssen von 9,7 bis 10,2 Milliarden Euro steht nun in Aussicht. Die wirtschaftliche Gesamtlage beurteilt das Unternehmen allerdings eher skeptisch. Ein „unterdurchschnittliches globales Wachstum im niedrigen einstelligen Bereich“ erwartet er. „Etwas Erleichterung gibt es durch geringere als ursprünglich erwartete Zölle“, heißt es im Halbjahres-Finanzbericht: „Die zurzeit ermittelten Effekte haben keinen materiellen Einfluss auf unsere Jahresprognose.“ Der Global Player hatte hier vor allem mit höheren Abgaben auf die Einfuhr von Pharmazeutika in die USA gerechnet. Die Unsicherheiten in Bezug auf die globale Finanz- und Wirtschaftspolitik bleiben ihm zufolge jedoch hoch.

RECHT & UNBILLIG

Noch 61.000 Glyphosat-Klagen

Im Juni 2025 hat BAYER in Sachen „Glyphosat“ einen Vergleich mit einer Kanzlei vereinbart, die 17.000 Geschädigte vertritt. Über die finanziellen Details der Vereinbarung schwieg der Konzern sich aus. Die Zahl der noch anhängigen Klagen beläuft sich nun auf 61.000. 

Supreme Court: zweiter Anlauf

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. Darum unternimmt der Leverkusener Multi jetzt den zweiten Anlauf, um diese Frage von dem Obersten Gerichtshof der USA klären zu lassen.

Der erste Anlauf scheiterte im Jahr 2022. Der Supreme Court hatte die vom damaligen Präsidenten Joe Biden eingesetzte Generalanwältin Elizabeth Prelogar – die „Solicitor General of the United States“ – um Rat gebeten. Und Prelogar empfahl dem Gericht, sich nicht mit der Sache zu befassen. Ihrer Ansicht nach steht es den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen. Eine absolute Kongruenz verlange der Gesetzgeber nicht, so Prelogar, daher dürften die Bundesstaaten auch dann Warnhinweise anordnen, wenn die EPA solche nicht für nötig halte. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin fest. 

Ende Juni 2025 nun hat der Supreme Court Prelogars Nachfolger, den von Donald Trump nominierten Dean John Sauer, zu einer Stellungnahme aufgefordert. „Wir sehen das als ermutigenden Schritt und freuen uns darauf, die Position der Regierung zu erfahren“, frohlockte BAYER-Chef Bill Anderson. Er hofft offenbar, dass sich die Pflege der republikanischen Landschaft – der Leverkusener Multi unterstützte Trump & Co. im Wahlkampf mit 122.000 Dollar – auszahlt. BeobachterInnen rechnen spätestens bis zum Winter mit einer Entscheidung von Sauer.

BAYERs Gesetzes-Maschine

Mit enormen Lobby-Aufwand versucht BAYER in den USA, Glyphosat per Gesetz Immunität zu verschaffen. In den Bundesstaaten Georgia und North Dakota ist das ist dem Konzern schon gelungen. Nun schaffte er es auch, in dem Entwurf des neuen Haushaltsgesetzes der Trump-Administration einen entsprechenden Passus unterzubringen. Im Juli 2025 scheiterte eine Gruppe von Abgeordneten um die Demokraten-Politikerin Chellie Pingree mit dem Versuch, den Paragrafen wieder streichen zu lassen. Appelle wie „Lasst uns diesen Zusatz in Stücke reißen! Lasst uns eine klare Botschaft senden, dass wir nicht zulassen werden, dass umweltverschmutzende Unternehmen die Wahrheit über krebserregende Chemikalien verbergen, und dass wir immer für die öffentliche Gesundheit kämpfen werden statt für den Reichtum von Unternehmen!“ konnten nichts ausrichten. Verteidiger-Innen der Lex BAYER wie der Republikaner Mike Simpson, der im Jahr 2024 mit 7.500 Dollar auf der Payroll des Leverkusener Multis stand, setzten sich schließlich durch. Die Abstimmung über das Haushaltsgesetz erfolgt nach der Sommerpause des Kongresses.

Glyphosat vor Gericht

28 Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ fanden in den letzten Monaten statt. Davon gingen 14 zugunsten von BAYER aus, in elf Fällen unterlag der Konzern und musste Kompensationszahlungen an die Geschädigten leisten. Zwei Verfahren endeten ergebnislos, und einmal wurde die Klage zurückgezogen.

Zahlreiche weitere juristische Auseinandersetzungen zu den Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat laufen noch. Unbill droht dem Agro-Riesen vor allem im Fall „Anderson et al.“. Hier bestätigte ein Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil, das Zahlungen in Höhe von insgesamt 611 Millionen Dollar vorsah. 

„Diese Urteil sprach einem einzelnen Klagenden eine Summe von ca. 380 Mio. USD zu. Dieser Betrag übersteigt die einem einzelnen Klagenden im gesamten Verfahrenskomplex Glyphosat zugesprochene Summe bei Weitem“, klagt der Leverkusener Multi. Deshalb ficht er diese Entscheidung an. Der Pharma-Riese musste aber trotzdem schon einmal Vorsorge treffen und seine Glyphosat-Rückstellungen um 1,2 Milliarden Euro erhöhen.

Glyphosat-Prozess in Frankreich

Théo Grataloup kam 2008 mit schweren Fehlbildungen zur Welt. So war etwa seine Speiseröhre mit der Luftröhre verwachsen. Auch der Kehlkopf wies Deformationen auf; Stimmbänder fehlten ganz. Bis heute musste er über 50 Operationen über sich ergehen lassen. Seine Eltern machten dafür Glyphosat verantwortlich, das die als Reitlehrerin arbeitende Sabine Grataloup regelmäßig auf ihrer Anlage ausgebracht hatte, und reichten im Jahr 2018 Klage gegen die Bayer-Tochter Monsanto ein. Am 31. Juli 2025 erging das Urteil. Das „tribunal judiciaire de Vienne“ entschied im Sinne BAYER und erklärte die Haftungsansprüche der Familie Grataloup „für unzulässig“. 

„Das ist natürlich eine Enttäuschung“, erklärten Sabine und Thomas Grataloup nach der Urteilsverkündung. Nicht zuletzt, weil der französische „Entschädigungsfonds für die Opfer von Pestiziden“ die Anomalien Théos eindeutig auf das Mittel zurückgeführt hatte und ihm eine finanzielle Unterstützung gewährte, waren sie zuversichtlich gewesen.

Der Leverkusener Multi reagierte erwartungsgemäß erleichtert. Nachdem der Agro-Riese zunächst pflichtschuldig „sein ganzes Mitgefühl für die Familie Grataloup zum Ausdruck“ gebracht hatte, spulte er wieder routiniert das übliche Glyphosat-Programm ab. Demnach „gibt es zu Glyphosat einen wissenschaftlichen Konsens, der von den europäischen und französischen Gesundheitsbehörden bestätigt wurde. Es ist insbesondere nicht als teratogener Stoff eingestuft, d. h. als Stoff, der angeborene Fehlbildungen verursachen kann, und auch nicht als reproduktions- oder entwicklungsgefährdend“. 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ließ das nicht gelten. „Zahlreiche Studien belegen die frucht-schädigende Wirkung von Glyphosat. Dies hätten die Richter nicht ignorieren dürfen. Aber offenbar trauen sich nur US-amerikanische Gerichte, Urteile gegen Agro-Riesen wie BAYER zu fällen“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Auch die Grataloups gingen in ihrer Erklärung zum Spruch des „tribunal judiciaire de Vienne“ auf diese transatlantischen Unterschiede ein. Zudem klagten sie über den immensen Aufwand, den sie betreiben mussten, um den Nachweis der Vergiftung zu führen. „Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber Pestizid-Opfer mit Gesetzen schützt, die diese Beweis-Schwierigkeiten und die Strategien der großen Chemiekonzerne zur Verwässerung ihrer Verantwortung berücksichtigen“, forderten sie deshalb. 

Entmutigen lässt sich die Familie jedoch nicht. Sie hat viel Unterstützung erfahren und fühlt sich vor allem durch den großen Widerstand gegen das Gesetz Duplomb (s. u.) gestärkt, das unter anderem den Gebrauch zweier bisher verbotener Pestizide wieder erleichtern will. Über zwei Millionen Franzosen haben bisher eine Petition gegen dieses Paragrafen-Werk unterzeichnet. „Wir waren allein, David gegen Goliath, jetzt sind wir Millionen“, hielten Sabine und Thomas Grataloup fest und kündigten an, in Berufung zu gehen.

Frankreich: Loi Duplomb gekippt

Zahlreiche Länder wie z. B. die USA, Brasilien, Deutschland und Frankreich lockern auf Druck von BAYER & Co. ihre Umwelt-Bestimmungen. So brachte Emmanuel Macron im Juli 2025 das „Loi Duplomb“ durch, wobei er sich zahlreicher Verfahrenstricks bediente und eine Parlamentsaussprache umging. Unter anderem lockert das Paragrafen-Werk das nationale Verbot für die Pestizid-Wirkstoffe Acetamiprid und Flupyradifuron, die sich beide auch im BAYER-Sortiment befinden. Zudem schwächt das Gesetz die Tierschutz-Auflagen ab und priorisiert die Bauern und Bäuer-innen beim Zugriff auf die immer knapper werdende Ressource Wasser. 

Allerdings erhebt sich ein großer Protest gegen das Paragrafen-Werk. Eine Petition gegen das „Loi Duplomb“ unterschrieben bis Ende Juli 2025 mehr als zwei Millionen Menschen. Und vor dem Verfassungsgericht hatte es auch keinen Bestand. Nach Ansicht der RichterInnen verstößt das Gesetz gegen die französische Umweltcharta. Macron & Co. müssen sich nun an eine Überarbeitung machen.

Einigung in Sachen „PCB“

Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot 1989 in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz – und stellen wegen ihrer chemischen Stabilität immer noch ein beträchtliches Gesundheits- und Umweltrisiko dar. Darum ist der Konzern mit einer Vielzahl von Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Allein LehrerInnen, SchülerInnen und Angestellte des „Sky Valley Education Centers“ im US-amerikanischen Monroe reichten rund 200 Klagen ein. Bisherige juristische Auseinandersetzungen im „Sky Valley“-Komplex, die mit Schuldsprüchen endeten, kosteten den Leverkusener Multi bereits über eine Milliarde Dollar. Deshalb beschloss er, eine Vergleichslösung anzustreben. Eine Grundsatz-Vereinbarung mit den AnwältInnen der KlägerInnen erreichte er im August 2025. Über die finanziellen Einzelheiten machte der Global Player keine Angaben. Ausgenommen von dem Deal sind neun noch schwebende Verfahren.

Staatspflicht Klimaschutz #1

Ende Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein Rechtsgutachten zum Klimaschutz. Demnach leitet sich aus den Vertragswerken wie dem Kyoto-Protokoll, der UN-Klimarahmenkonvention und dem Pariser Abkommen für die Unterzeichner-Staaten eine „rechtlich bindende“ Sorgfaltspflicht ab, alles für das Erreichen der vereinbarten Ziele wie der Begrenzung des Temperatur-Anstiegs auf 1,5 Grad zu tun. Andernfalls seien „Entschädigungen zu leisten“, so die RichterInnen. 

Angerufen hatte den Internationalen Gerichtshof Vanuatu, ein in besonderem Maß vom Klimawandel betroffener Inselstaat im Südpazifik. Entsprechend groß war dort die Freude über das Gutachten. „Die großen Umweltverschmutzer können nicht weiterhin ungestraft handeln und Entwicklungsländer als Opferzonen behandeln, um die Gier der Unternehmen zu befriedigen“, konstatierte Vanuatus Umweltminister Ralph Regenvanu. 

GREENPEACE leitete aus dem 133 Seiten starken Dokument einen unmittelbaren Handlungsauftrag an die Politik ab. „Alle klima-relevanten Entscheidungen – von den geplanten Gas-Bohrungen vor Borkum und in Reichling über das europäische Aus für neue Verbrenner bis zum EU-Klimaziel für die Zeit bis und nach 2035 – all das muss nach dem heutigen Tag neu bewertet werden. Den Haag hat das Ende der fossilen Energien eingeläutet“, hielt der geschäftsführende Vorstand Martin Kaiser fest.

Staatspflicht Klimaschutz #2

Anfang Juli 2025 hat der „Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte“ (IACHR) ein 234-seitiges Gutachten zu „Klimanotstand und Menschenrechten“ veröffentlicht. Nach Einschätzung des IACHR gehört der Anspruch auf ein intaktes Klima zu den Menschenrechten. Als besonders schutzwürdig betrachtete er dabei indigene Gemeinschaften, die in einer engen Beziehung zu den durch den Klimawandel gefährdeten Ökosystemen stehen. 

Daher sieht der Gerichtshof die Staaten in der Pflicht, in dieser Hinsicht Druck auf BAYER & Co. auszuüben. Dem Gericht zufolge müssen die Länder „alle Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind oder tätig sind, dazu auffordern, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ergreifen“. Dazu gilt es dem Gericht zufolge Gesetze zu erlassen, Berichtspflichten einzuführen sowie „Greenwashing und den unzulässigen Einfluss von Unternehmen auf die Politik und Regulierung in diesem Bereich zu unterbinden“.

„[E]inen Meilenstein im Kampf für globale Klimagerechtigkeit“ nannte AMNESTY INTERNATIONAL das Gutachten, da es „transnationale Standards, die die Gerichtsbarkeit auf der ganzen Welt prägen könnten“, setze. Das Abweisen einer solchen Klima-Klage, wie sie jüngst der peruanische Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya gegen RWE führte, dürfte sich in Zukunft also hoffentlich etwas schwieriger gestalten.

Südafrika: Urteil gegen Genmais

Das oberste Berufungsgericht Südafrikas hat die Zulassung für BAYERs Genmais MON87460 widerrufen und eine Neubewertung der angeblich dürre-resistenten Laborfrucht erzwungen. Es gab damit einer Klage des AFRIKANISCHEN ZENTRUMS FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT (ACB) statt. Die Initiative hatte schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren geltend gemacht. Ihrer Ansicht nach reichten die von BAYERs jetziger Tochtergesellschaft MONSANTO vorgelegten Dokumente nicht aus, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. Zuvor hatte das ACB den zuständigen Stellen vorgeworfen, Hinweise auf das Gefährdungspotenzial von MON87460 ignoriert zu haben. „Dieses Urteil hat uns Recht gegeben und die langen Jahre des Kampfes sehr lohnend gemacht“, freute sich ACB-Direktorin Mariam Meyet über die Entscheidung.

SPORT & MEDAILLEN

Einträgliche Verkäufe

Die Fußball-Abteilung des BAYER-Konzerns sorgte für eine Aufhellung seiner Halbjahres-Bilanz. Sie veranlasste den Leverkusener Multi sogar dazu, noch vor Bekanntgabe der Zahlen eine so genannte Ad-hoc-Mitteilung herauszugeben. Eine solche ist immer angezeigt, wenn es den InvestorInnen etwas besonders Positives oder Negatives zu vermelden gilt. In den Augen des Agro-Riesen war es dieses Mal etwas Positives. Er hob die Prognose für das laufende Geschäftsjahr an und nannte als Grund dafür „höhere Transfer-Einnahmen der BAYER 04 Leverkusen Fußball GmbH“. Nicht weniger als 160 Millionen Euro strich der Global Player durch die Verkäufe von Florian Wirtz und Jeremie Frimpong ein. BLACKROCK & Co. goutierten diesen Sondereffekt allerdings überhaupt nicht. „Der Konzern erwähnte nicht, dass ein erheblicher Teil des verbesserten Ergebnisses auf Transfer-Einnahmen von BAYER Leverkusen beruhte. Das suggerierte Investoren eine bessere Geschäftsentwicklung, die so in diesem Ausmaß nicht stattgefunden hat“, echauffierte sich etwa Markus Manns von UNION INVESTMENT. 

Big in Belém

CBG Redaktion

BAYER sponsert die Klima-Konferenz in Brasilien

Der BAYER-Konzern zählt zu den großen Geldgebern der Klimakonferenz COP30, die vom 10 bis zum 21 November im brasilianischen Belém stattfindet. Er ist „diamond sponsor“ der „AgriZone“, in der die Branche „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ verbreiten will. Solche PR-Anstrengungen hat das Agro-Business bitter nötig, zählt es mit seinen Kohlendioxid-Emissionen doch zu den Haupttreibern des Klimawandels.

Von Jan Pehrke

„Die COP30 wird für BAYER einen wichtigen Meilenstein darstellen, insbesondere da sie in Brasilien stattfindet, dem weltweit zweitgrößten Markt des Unternehmens“, verkündet der Leverkusener Multi. Und sein PR-Manager Max Müller gibt auf LinkIn schon einmal genauere Einblicke. „Mit einem fantastischen Team werden wir präsent sein, Diskussionen anregen, Ideen vorstellen und aufzeigen, wie Innovation und Technologie die Art und Weise verändert haben, wie Ernährungssicherheit erreicht werden kann, und zwar auf eine Weise, die nachhaltig ist“, so der „Head of Global Public Affairs“.

Diamond sponsor BAYER

BAYER als der Konzern, der weiß, welche Gestalt der Agrar-Bereich annehmen muss, damit er den Herausforderungen der Zukunft im Allgemeinen und denen des Klimawandels im Besonderen gewachsen ist – der Global Player hat es sich einiges kosten lassen, diese Sichtweise auf der Klimakonferenz präsentieren zu können. 

Er ist in Belém „diamond sponsor“ der AgriZone, die Big Agro nutzen will, um „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verbreiten. Die staatliche brasilianische Forschungsgesellschaft für Agrarwirtschaft, die Embrapa, die für dieses COP30-Segment verantwortlich zeichnet, hat offenbar keinerlei Skrupel davor, sich mit der Agro-Industrie einzulassen. BAYER erntet da die Früchte einer systematischen Pflege der politischen Landschaft in dem Staat. Nach Recherchen der investigativen JournalistInnen von O Joio e O Trigo trafen sich EmissärInnen des Konzerns im Zeitraum von August 2022 bis Oktober 2024 52 Mal mit Regierungsoffiziellen. Im letzten Jahr belief sich sein brasilianischer Lobby-Etat auf 1,5 Millionen Dollar. 

Gut investiertes Geld, wie sich jetzt herausstellt, denn die Branche braucht dringend Raum für Klima-PR in eigener Sache. Der Landwirtschaftssektor sorgt nämlich für rund ein Viertel der globalen Treibhausgas-Emissionen – nur die Energie-Wirtschaft produziert noch klima-schädlicher. In Brasilien, das zu den zehn größten Emittenten der Welt gehört, beträgt der Anteil sogar drei Viertel, weil die Landwirtschaft 24 Prozent zum Bruttosozialprodukt des Landes beiträgt und entsprechend großdimensioniert ist. Zu den Hauptquellen zählen das von Rindern und anderen Wiederkäuern freigesetzte Methan, die Lachgas-Emissionen von Stickstoff-Dünger sowie die Abholzung von Kohlendioxid bindenden Wäldern.

Bei BAYER ist es ebenfalls die Agrar-Sparte, die den Großteil des CO2-Ausstoßes produziert. Auf rund drei Millionen Tonnen belief dieser sich 2024. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division“, heißt es im Geschäftsbericht. Konkret handelt es sich dabei um die Herstellung von Glyphosat, denn neben allem anderen ist das Herbizid auch noch ein veritabler Klima-Killer. Dessen Vorprodukt Phosphor lässt sich nämlich nur unter großer Hitze-Einwirkung aus Phosphorit gewinnen. Auf eine Temperatur von rund 1.500 Grad muss der Ofen am Standort Soda Springs dafür kommen und braucht entsprechend viel Energie.

Big Agro legt los

Da lag also für Big Agro viel Arbeit an. Entsprechend früh machten die Konzerne sich ans Werk und legten schon auf der COP29 in Aserbaidschan den Grundstein für Belém. So gehörten zahlreiche VertreterInnen von ihnen der 54-köpfigen offiziellen Delegation Brasiliens an; kein anderes Land bot so viele auf. Unter anderem mit dabei: EmissärInnen von BAYER, SYNGENTA, dem Agrochemie-Verband Croplife Brasil sowie der Fleischproduzenten JBS, BRF und MARFRIG. Allein BAYER Brasíl schickte zehn Abgesandte nach Baku.

Die brasilianische GREENPEACE-Sektion kritisierte diese starke Präsenz scharf. Doch das Ministerium für Umwelt und Klimawandel wiegelte ab: „Die Anwesenheit von Vertretern von Verbänden und Unternehmen aus dem Agrarsektor sowie aus anderen Sektoren beeinträchtigt nicht das Klimaziel Brasiliens“. Und der BAYER-Konzern verstand die ganze Aufregung nicht, für ihn ist Lobby-Arbeit einfach „ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Prozesses“. Zurück in Brasilien ging es gleich weiter mit den Vorbereitungen. Der „Unternehmensverband für nachhaltige Entwicklung“ (CEBDS) – das nationale Pendant zum internationalen Greenwashing-Vehikel „World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) – nominierte die ehemalige BAYER-Direktorin Alessandra Fajardo sowie Marcelo Behar zu seinen COP30-Beauftragten. Die einst beim Agro-Riesen für Strategie und Nachhaltigkeit zuständige Fajardo und der Manager, Soziologe und Jurist Behar sollen „gemeinsam mit den anderen Führungskräften die Mobilisierung von Unternehmen für die COP30 anführen“, wie das brasilianische Presseorgan Estadão schreibt. Auch die Konzern-Leiter-Innen vom „COP30 CEO Action Advisory Board“, die der CEBDS zusammen mit dem WBCSD bestimmt, gelte es dabei einzubeziehen, so das Medium. Solche Jobs übernimmt dann Behar, während Fajardo sich eher um die lokale Wirtschaft kümmert.

Und diese Zusammenarbeit zwischen CEBDS, WBCSD und dem Advisory Board trug bereits Früchte. So überreichte das Trio dem COP30-Präsidenten André Corrêa do Lago schon im Vorfeld der Konferenz eine Liste mit Vorschlägen zur Klima-Rettung nach Konzern-Gusto. „Auf dem Weg zu einer erfolgreichen COP30 wird die öffentlich-private Zusammenarbeit unerlässlich sein“, meint CEBDS-Chefin Marina Freitas Grossi. 

Der „World Business Council for Sustainable Development“, dem über 230 Multis angehören, kündigt derweil für die Konferenz selbst schon Großes an. „Der WBCSD wird in Zusammenarbeit mit dem CEBDS eine zentrale Rolle bei der COP30 spielen“, erklärte die Organisation: „Wir werden unternehmerische Lösungen vorstellen, messbare Fortschritte hervorheben und mit Regierungen zusammenarbeiten, um systemische Hindernisse zu beseitigen“, ließ der Council verlauten.

Auch der brasilianische Agrarwirtschaftsverband ABAG entfaltet bereits Aktivitäten. Er veranstaltete im April das Forum „Auf dem Weg zur COP30: Agro-Business und Klimawandel“. Auf der Veranstaltung, an der für BAYER der Fajardo-Nachfolger Felipe Albuquerque teilnahm, erarbeitete die ABAG unter anderem ein Positionspapier zur Klima-Konferenz. Beigesteuert dazu hat fast die gesamte Branche. Dazu zählen neben BAYER, BASF, SYNGENTA, CORTEVA und ihrem Unternehmensverband CROPLIFE unter anderem BOSCH, die Forschungseinrichtung Embrapa, der Landmaschinen-Hersteller JOHN DEERE, die Düngemittel-Firma YARA, der Nahrungsrohstoff-Mogul CARGILL, die brasilianischen Umwelt- und Agrarministerien, die RABOBANK sowie diverse Einrichtungen und Institutionen.

„Teil der Lösung“

Die COP30 verkörpert für das Agro-Business „eine herausragende Gelegenheit, als Teil der Lösung für die Herausforderungen, die der Klimawandel darstellt, wahrgenommen zu werden“, heißt es in der Stellungnahme. Und das alles, ohne an Produktivität einzubüßen. „Nachhaltige Intensivierung“ heißt das Zauberwort und „Regenerative Landwirtschaft“ das Zaubermittel. Damit wollen die Konzerne die bösen Geister von radikaleren Ansätzen wie der Agrar-Ökologie vertreiben, die eine umfassende Abkehr vom agrar-industriellen Modell vorsehen. BAYER beschreibt das Antidot so: „Dieses Konzept definieren wir als ein ergebnis-orientiertes Produktionssystem mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern, die Einkommen der Landwirte und gleichzeitig die Klimaresilienz der Landwirtschaft und die Regeneration der Natur.“

Dafür gilt es dem Leverkusener Multi zufolge, „die Landwirtschaft nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen“, wobei „es entscheidend ist, Innovationen zu fördern“.

Ursprünglich bedeutete „regenerative Landwirtschaft“ auch den Verzicht auf Pestizide und Kunstdünger. Big Agro aber eignete sich den Begriff erst im Zuge der Pariser Klima-Konferenz von 2015 an. Da kam die Landwirtschaft nämlich zum ersten Mal als positiver Faktor in Sachen „Klima“ ins Spiel und nicht mehr nur als großer Verursacher von Kohlendioxid-Emissionen. Die Äcker könnten über den Humus CO2 binden und so als Speicher dienen, hieß es. Der Global Player z. B. stellte von da an Glyphosat trotz des energie-intensiven Herstellungsprozesses als großen Klimaretter dar, weil es das CO2 freisetzende Pflügen unnötig mache und eine Direktsaat ermögliche.  

Dieses „no tillage farming“ fand als angebliche Maßnahme zur Förderung der Bodengesundheit Eingang in das ABAG-Positionspapier zur COP30. Überdies betrachtet der Verband noch die neuen Gentechniken wie z. B. CRISPR/Cas und den Anbau von Energie-Pflanzen als Teil der Lösung des Klima-Problems. 

Grüner Ablasshandel

Auch die Teilnahme des Agrar-Sektors am Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten zählt für ihn dazu. BAYER hat auf diese Weise gerade den auf Direktsaat setzenden und so den Methan-Ausstoß reduzierenden Reisanbau in Wert gesetzt. „Erste Emissionszertifikate aus regenerativer Landwirtschaft in Indien“ vermeldete der Agro-Riese Anfang April 2025 stolz. Dem ABAG schwebt aber eher Regenwald als Einsatz vor. Qua Maßnahmen zu dessen Erhalt will er CO2-Gutschriften erwirtschaften, um mit diesen dann einträglich Emissionshandel zu betreiben – und nebenbei noch Brasiliens Klima-Bilanz aufzuhübschen. So hat der Bundesstaat Pará seine Waldbestände bereits für 180 Millionen Dollar in einen Deal mit der sogenannten LEAF-Koalition eingebracht, der neben BAYER unter anderem noch AMAZON und WALMART angehören. Gouverneur Helder Barbalho bezeichnete den Emissionshandel dann auch schon als das „größte Geschäft der Menschheit“. 

Die Entscheidung für die Vereinbarung mit LEAF erfolgte über die Köpfe der BewohnerInnen hinweg. Insbesondere die indigenen Gemeinschaften, die in den Regenwald-Regionen leben und arbeiten, fühlten sich übergangen und reagieren entsprechend empört. Sie fürchten, ihre Hoheit über die Gebiete zu verlieren und haben Angst vor Nutzungseinschränkungen, der Schaffung von No-Go-Areas oder sogar Vertreibungen. 

Die Gruppen sehen sich aber auch mit einem Verständnis von Umwelt konfrontiert, das dem ihren völlig widerspricht. Sie wenden sich strikt gegen das, was KritikerInnen die „Merkantilisierung der Natur“ nennen. Bei Protesten im Januar 2025, die sich nicht nur gegen die Klima-, sondern auch gegen die Bildungspolitik Parás richteten, sagte der Indigenen-Vertreter Dadá Borari: „Es gibt keinen Respekt für differenzierte Bildung. Es gibt keinen Respekt für die Frage des Landes, des Territoriums. Der Bundesstaat Pará ist Spitzenreiter bei der Abholzung. Sie verlassen diesen Ort und verkaufen Emissionszertifikate, während wir hierbleiben müssen. Das ist respektlos! Und dann veranstalten sie eine COP, bei der alles so aussieht, als wäre es in Ordnung.“ 

Noch dazu steht in Frage, ob bei „dem größten Geschäft der Menschheit“ für das Klima wirklich etwas herausspringt. Der „grüne Ablasshandel“ (Der Spiegel), mit dem BAYER & Co. einen Teil ihrer Klima-Sünden kompensieren, erfüllt nämlich allzu oft nicht die Erwartungen. Die Zeit berichtete etwa im Jahr 2023 über Fehlbuchungen des die CO2-Einsparungen zertifizierenden Unternehmens VERRA in Höhe von 89 Millionen Tonnen CO2. Teils standen die Wälder nicht mehr, teils hatte die Firma, die auch den BAYER-Konzern zu ihren KundInnen zählt, die Zahlen ein bisschen aufgerundet. Das Urteil der Zeitung über den Wert der Zertifikate fiel deshalb harsch aus: „Ein Haufen Schrott.“ Und bei anderen Waldschutz-Projekten sieht die Bilanz nicht besser aus. 

Der Leverkusener Multi versichert in seinem jüngsten Geschäftsbericht aber, „konkrete Kriterien“ für seine Betätigung auf diesem Feld festgelegt zu haben und auf einen hohen Standard zu achten, „den wir ständig verbessern und weiterentwickeln werden“. Und er langt bei diesen Deals kräftig zu. „Im Jahr 2024 haben wir im Rahmen unseres Engagements auf den freiwilligen Kohlenstoff-Märkten 0,71 Mio. t CO2-Äquivalente kompensiert“, hält der Konzern fest. Vornehmlich Waldschutz- und Aufforstungsvorhaben in Brasilien, Indonesien, Kolumbien, Malawi, Sierra Leone und Uruguay zählt er dabei auf.

In Sachen „Regenerative Landwirtschaft“ haben es BAYER & Co. nicht bei Worten bewenden lassen. Sie schritten auch zur Tat. Die Agro-Riesen brachten im Cerrado, einer riesigen Savannen-Landschaft im Südosten des Landes, ein Modell-Projekt an den Start, mit dessen Ergebnissen sich der Leverkusener Multi zufrieden zeigt. Ihm zufolge haben die Praktiken die Produktivität um 11 Prozent und die CO2-Bindung um 16 Prozent erhöht. Nun will Big Agro Cerrado als „globale Referenz für regenerative Landwirtschaft“ präsentieren und hat dafür die COP30 als Bühne auserkoren. 

Business as usual

Unterdessen nimmt in Brasilien alles seinen gewohnten Gang. So bereitet sich der Staat etwa auf eine Versteigerung der Explorationsrechte für ein riesiges Öl- und Gasvorkommen vor, das der BP-Konzern 400 Kilometer von der Küste entfernt entdeckt hat. Es umfasst auf einer Fläche von 146.000 Quadratkilometern 172 Öl-Felder. Angesichts dieses Ausmaßes sprechen Klima-AktivistInnen laut „Der Spiegel“ schon von einer „Weltuntergangsauktion“.

Zudem passierte ein Paragrafen-Werk den Nationalkongress, das die Umweltgesetzgebung aufweicht bzw. „entbürokratisiert“. Das „Generalgesetz zur Umweltlizenzierung“ erlaubt es den Unternehmen, sich bei Vorhaben, bei denen keine allzu gravierenden Folgen für die Umwelt zu erwarten sind, selbst die Umweltverträglichkeitsprüfung abzunehmen. Das gilt etwa für Anschluss-Arbeiten wie das Asphaltieren von bereits genehmigten Straßen, kleine Wasserkraftwerke oder Bergbau-Projekte. KritikerInnen sprechen deshalb von einem „Gesetzespaket der Zerstörung“. „In seiner jetzigen Form droht das Gesetz nicht nur die Umweltverschmutzung, die Entwaldung, die Treibhausgas-Emissionen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu verstärken, sondern auch die sozialen Ungleichheiten“, warnt etwa die Initiative OBSERVATÓRIO DO CLIMA. Präsident Lula da Silva, dessen Partei in den beiden Kammern des Nationalkongresses über keine Mehrheit verfügt, legte zwar sein Veto gegen viele Punkte des Umweltlizenzierungsgesetzes ein, aber das letzte Wort in der Sache haben die Abgeordneten.  

Überdies gerät das Soja-Moratorium unter Druck, mit dem sich die führenden Agrarrohstoff-Händler BUNGE, CARGILL, LOUIS DREFUS und COFCO – auf großen öffentlichen Druck hin – darauf verständigt hatten, kein Soja aus nach 2008 gerodeten Regenwald-Gebieten zu vermarkten. Die brasilianische Wettbewerbsbehörde sah in der Übereinkunft einen Kartell-Verstoß und leitete eine Untersuchung ein. Ein Gericht in Brasília setzte das Moratorium zwar vorerst wieder in Kraft, aber seine Zukunft ist ungewiss.

Damit nicht genug, droht auch durch das Handelsabkommen, das Brasilien und die anderen Mercosur-Staaten Argentinien, Uruguay und Paraguay mit der EU abschließen wollen, ein erhöhtes Treibhausgas-Aufkommen. Dieser Deal, zu dem eine große interkontinentale Industrie-Koalition – diesseits des Atlantiks vor allem die Auto- und Chemiebranche, jenseits des Atlantiks zuförderst Big Agro – drängt, dürfte nämlich zu forcierten Abholzungen führen. 

Keine guten Voraussetzungen also für eine erfolgreiche Klima-Konferenz. Nicht zuletzt deshalb hat die COP-Spitze für 835.000 Dollar die PR-Agentur EDELMAN verpflichtet. Diese soll den Verantwortlichen helfen, für die Klimakonferenz „eine strategische Erzählung zu entwickeln“, die es dann medial zu verbreiten gilt. Auch für eine Krisen-Kommunikation müssen sich die PR-Profis wappnen.

Angesichts des Protests, der von vielen Gruppen innerhalb und außerhalb Brasilien während der COP zu erwarten ist, kommt da viel Arbeit auf die Edelmänner und -frauen zu. ⎜

Der wackere Wackener

CBG Redaktion

Hans Möller und sein Kampf gegen BAYER & Co.

Seit Jahrzehnten streitet der Landwirt Hans Möller aus Wacken erst gegen den BAYER-Konzern und dann gegen dessen Nachfolge-Unternehmen am Sitz Brunsbüttel, weil der große Wasserdurst der Chemie-Multis seine Lebensgrundlagen zerstört.

Von Peer Clausen

Schon die Errichtung des BAYER-Werks in Brunsbüttel brachte die Menschen auf. Das ganze Dorf Ostermoor wurde dafür 1973 plattgemacht. Klagen hatten keinen Erfolg; rund 1.000 AnwohnerInnen mussten ihre Häuser und Höfe verlassen. 

Die Politik wusste der Konzern immer hinter sich. Sie pumpte in der Hoffnung auf neue Jobs viel Geld in die Infrastruktur rund um die Chemie-Anlagen, inklusive Hafen, einem Wasserwerk, einer Brücke und neuen Straßen. Das Unternehmen versprach der Region 14.000 Arbeitsplätze, de facto wurden es nur 2.000, von denen nicht wenige dann auch noch Beschäftigte aus dem Leverkusener Stammwerk einnahmen. 

Während der ganzen Bauphase rissen die Proteste nicht ab. BürgerInnen-Initiativen, Teile der Umweltbewegung und weitere AkteurInnen demonstrierten jahrelang. Der Leverkusener Multi reagierte darauf mit einem ganzen Mix von Maßnahmen. Er zeigte „soziales Engagement“, pflegte die politische Landschaft, trotzte GREENPEACE vor Gericht und ließ seine Beziehungen spielen, um einen kritischen Pfarrer zu schassen. 

Nach der Inbetriebnahme der Produktionsstätten für Kunststoffe kochten vor allem die Auseinandersetzungen um das Wasser hoch, denn BAYER entwickelte einen enormen Durst. Fünf Millionen Kubikmeter förderte das Wasserwerk jährlich, was nicht ohne Folgen blieb: Der Grundwasser-Spiegel sank. Dadurch fielen in der Gemeinde Bockelrehm die Hausbrunnen trocken und den LandwirtInnen versiegten die Gräben und verdörrten die Weiden. Sogar zu Bodenabsackungen kam es. 

Bauer gegen BAYER

Der Bauer Hans Möller und seine Familie wollten das nicht hinnehmen: Immer wieder wiesen sie auf den Zusammenhang zwischen den Bewässerungsproblemen, die nicht nur den LandwirtInnen, sondern auch den AnwohnerInnen und der gesamten lokalen Infrastruktur zu schaffen machte, und den Aktivitäten des BAYER-Konzerns hin. 

Deshalb zogen sie vor Gericht, und es begann eine Odyssee durch die Steppen der deutschen Justizlandschaft. Die erste Klage scheiterte 1986, weil der Anwalt bei der Einreichung die Frist überschritt. Die zweite Klage 1992 fiel – ebenso wie die Bewertung des vom Gericht bestellten, 50.000 DM teuren „Obergutachters“ – zugunsten der Familie Möller aus. Der Prozess lief trotzdem ins Leere. Das Gericht verschleppte immer wieder die Prozesstermine, forderte immer neue Gutachten an und lud 1997, als es endlich zum ersten Verhandlungstermin kam, einfach den Obergutachter aus. Am Ende wurde zwar anerkannt, dass es real existierende Schäden gibt, aber die Klage dennoch abgewiesen. Der Gegenstand der Klage sei verjährt, lautete die Begründung. Eine Frechheit angesichts der Tatsache, dass das Gericht durch seine Verschleppungspraktiken selbst für die Verjährung gesorgt hatte. Eine Überraschung ist es trotzdem nicht: Der Richter war derselbe, der BAYER den Weg für den Bau freigemacht und die AnwohnerInnen von Haus und Hof vertrieben hatte.

Die Familie Möller hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 100.000 DM an Prozesskosten angehäuft und keinen Schadenersatz bekommen. Sie kämpfte jedoch weiter und reichte beim Oberlandesgericht Schleswig Revision ein, und zwar nicht nur für den Schadenersatz, sondern auch aus Prinzip: „Generationen haben vom Land gelebt und dafür gesorgt, dass auch künftige Generationen davon leben können.“

To be continued? 

Die Revisionsklage endet 1998 damit, dass der Familie Möller ein Vergleich angeboten wurde. Was erst einmal positiv klang, war so positiv nicht: Vielmehr versuchte das zuständige Gericht sich über das Mittel des Vergleichs aus der Verantwortung zu ziehen, ein rechtskräftiges Urteil zu fällen. Dieses hätte nämlich einen Präzedenzfall für alle Industrie-Wasserwerke in Deutschland geschaffen, so Hans Möller 2025 in einem Interview.  Da jedoch absehbar war, dass dies die letzte Möglichkeit sein würde, die Prozesskosten herauszubekommen, willige die Familie ein. Sie bekam 130.000 DM zugestanden und erwirkte immerhin, dass das Wasserwerk nicht mehr als 4 Millionen Kubikmeter Wasser fördern darf. Nur: Es hielt sich nur nicht an die Abmachung und gewann mehr Wasser als erlaubt. Das wies Möller anhand von wöchentlich kontrollierten Messstellen auf seinem Land nach. Darum stellte er den Antrag, die Grundwasser-Förderung auf 1,7 Millionen Kubikmeter abzusenken. Das wurde zwar abgelehnt, aber immerhin erhielt das Wasserwerk 2007 nur eine Genehmigung für 3 Millionen Kubikmeter.

Auch hier war Papier wieder geduldig. „Aber die Auflagen wurden – naja, wie man sagt – auch nicht so sehr eingehalten. Vor allen Dingen auch nicht gut genug vom Kreis, von der Aufsichtsbehörde überwacht“, so Möller. Gegen das „3 Millionen“-Limit zog Möller ebenfalls wieder vor Gericht – bis jetzt ohne Entscheidung. 

Inzwischen ist Möllers Sohn Herr des Verfahrens und auch nicht mehr BAYER der eigentliche Gegner. Der Leverkusen Multi stieß nämlich 2015 sein Kunststoff-Geschäft ab und damit auch den Standort Brunsbüttel. Aber über die weitere Prozess-Führung herrscht bei den Möllers Einigkeit. Einen Vergleich lehnt die Familie nämlich dieses Mal ab. „Das können wir auf keinen Fall annehmen. Das geht gar nicht. Uns geht es hier auch gar nicht ums Geld, sondern uns geht es darum, in Zukunft eine Fördermenge in Wacken zu haben, die uns kaum Schaden zufügt.“ 

Die Region geht jedoch andere Wege, plant den Bau von weiteren wasser-intensiven Produktionsstätten wie einer Batterie- und einer Wasserstofffabrik. Der jetzt schon zu hohe Wasserverbrauch würde sich vervielfachen, nicht nur zum Schaden der Bauern und Bäuerinnen, sondern auch zum Schaden der Umwelt: „Ja, die Folge der Förderung des Wasserwerks Wacken ist, dass auf unseren Niedermoorböden […] der ganze Torf zerstört wird, und es entstehen dort Stickstoff-Ausscheidungen von über 1.000 Kilogramm Stickstoff im Jahr. Die Pflanzen können aber nur 17 Kilogramm verbrauchen. Der Rest geht ins Grundwasser. Und das merken wir auch an den Analysen in den Brunnen des Wasserwerks, dass dort die Nitrate auftauchen“, erläutert Möller. 700 bis 1.000 Hektar seien von diesen Auswirkungen bereits betroffen.

Zugunsten von wenigen Profiteuren aus der Chemie werden Menschen nicht nur in Norddeutschland um ihr Eigentum gebracht, ihrer Lebensgrundlage beraubt und der Umwelt schwere Hypotheken aufgebürdet. Familien wie die Möllers machen Mut, denn sie wehren sich, lassen das nicht mit sich geschehen. Zwar sind es noch zu wenige, die so kämpfen, aber die, die kämpfen, liefern gute Beispiele dafür, wie es gemacht werden muss: Mit Ausdauer und Überzeugung, für die Menschen und gegen die Profitinteressen von BAYER & Co.!

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) stand Hans Möller von Anfang zur Seite und unterstützte auch andere Menschen in ihrem langwierigen juristischen Kampf gegen den Konzern wie etwa den gegen einen BAYER-Patentraub klagenden Erfinder Hans Süllhöfer oder die Holzgifte- und Verhütungsmittel-Geschädigten. ⎜

Goldener Herbst für BAYER & Co.

CBG Redaktion

Weniger Steuern, mehr Deregulierungen und billigerer Strom

Die schwarz-rote Bundesregierung arbeitet die Bestellliste der Konzerne zügig ab und liefert. Von Steuersenkungen über Billigstrom bis zum Schreddern des Lieferketten-Gesetzes und des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ ist alles dabei. Aber nach Ansicht von BAYER & Co. darf es ruhig noch etwas mehr sein.

Von Jan Pehrke

Anfang September forderte die Rheinische Post ihre LeserInnen auf, der Bundesregierung gegenüber Nachsicht zu zeigen. „Die Koalition hat jetzt eine Chance verdient. Zweifelsohne hat das Bündnis in den ersten vier Monaten nach seinem Start einiges auf den Weg gebracht, vor allem für die Wirtschaft und die Unternehmen, was aber im Pulverdampf des Sommers untergegangen ist“, hieß es dort in einem Kommentar. 

Und tatsächlich hat die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz sich von Anfang an mächtig für BAYER & Co. ins Zeug gelegt. Bereits zwei Monate nach der Übernahme der Amtsgeschäfte legte sie das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vor. Der sogenannte Investitionsbooster sieht eine Reduzierung der Körperschaftssteuer um fünf Prozent ab 2028, die Erweiterung von Abschreibungsmöglichkeiten und mehr Forschungssubventionen vor. Ein 46 Milliarden Euro teures Geschenk, wobei die erst ab 2032 so richtig ins Gewicht fallenden Steuersenkungen in dieser Summe noch gar nicht vollständig enthalten sind. Nach Angaben der Initiative FINANZWENDE kommt dieser Geldsegen zu 90 Prozent denjenigen Konzernen zugute, die eh schon den meisten Profit machen. 

Die Gegenleistungen dürften sich hingegen in Grenzen halten. Das industrie-nahe „Institut der Deutschen Wirtschaft“ rechnet lediglich mit zusätzlichen Investitionen in Höhe von 16 Milliarden Euro bis 2029 und einer jährlichen Steigerung des Bruttoinlandprodukts von 0,15 Prozent. Die unabhängige Forschung sieht noch mehr Schwund hinter dem Komma. So lautet das Fazit der Studie „Do corporate tax cuts boost economic growth?“ von Sebastian Gechert und Philipp Heimberger: „Unsere Erkenntnis, dass die durchschnittliche Auswirkung von Unternehmenssteuersenkungen auf das Wachstum bei einigen Abweichungen in Einzelfällen gleich Null ist, steht weitgehend im Einklang mit den (…) aktuellen theoretischen Abhandlungen über Wachstum.“

Der im Juni 2025 veröffentlichte OECD-Wirtschaftsbericht zu Deutschland spricht sich dann auch gegen eine Absenkung der Unternehmenssteuern aus. „Im Steuermix liegt das Gewicht stark auf der Arbeitsbesteuerung. Der Beitrag, den Steuern auf Grundeigentum, auf Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne sowie auf den Verbrauch zum Gesamtsteueraufkommen leisten, ist hingegen deutlich geringer als in anderen OECD-Ländern“, heißt es in dem Report. Bei den Unternehmenssteuern rangiert Deutschland mit sechs Prozent vom Gesamtsteueraufkommen genau um die Hälfte unter dem Durchschnittswert von zwölf Prozent. Darum plädiert die OECD dafür, den Faktor „Arbeit“ nicht mehr so stark zu besteuern. „Würden statt der Arbeitsbesteuerung die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt, wäre der Effekt auf das BIP-Wachstum geringer“, merkt der Bericht an. 

Bei der Politik hat allerdings die ständige Klage von BAYER & Co. über das angebliche Hochsteuerland Deutschland Gehör gefunden. Das NETZWERK STEUERGERECHTIGKEIT verweist diese Rede allerdings ins Reich der Mythen. Der Organisation zufolge liegt der nominale Steuersatz von knapp 30 Prozent nur 2,8 Prozent über dem Durchschnitt der G7-Staaten. Und beim effektiven Steuersatz für Investitionen verhält es sich nicht groß anders. Er betrug 2023 – unter Einberechnung der beschleunigten Abschreibung – 26,6 Prozent, womit Deutschland international im oberen Mittelfeld landete.

Der Wirtschaftsweise Achim Truger hält die beschlossenen Maßnahmen ebenfalls nicht gerade für einen Ausweis weiser Wirtschaftspolitik. Seiner Ansicht nach schränkt der Staat seinen Handlungsspielraum durch diese Milliarden-Subventionen in unangemessener Weise ein. „Die Wirtschaftslobby war laut und bekommt nun wieder, was sie möchte. 2001 und 2008 wurden die Steuern auf Unternehmensgewinne bereits deutlich reduziert. Jetzt erleben wir eine weitere Runde im Steuersenkungsspiel. Mit weniger Steuern werden sich die Herausforderungen nicht bewältigen lassen“, warnte er in einem taz-Interview. 

Es begann sogar schon 1998 mit den kleinen Aufmerksamkeiten – und die Begründung überdauerte die Jahre auch. Damals wie heute sollten die Maßnahmen Investitionsanreize bieten und so für mehr Wirtschaftswachstum sorgen. 

Der Vater der großen Unternehmenssteuer-„Reform“, die drei Jahre später erfolgte, war BAYERs ehemaliger Finanzchef Heribert Zitzelsberger. Mit den Worten: „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und gehen davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, kommentierte der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider den Wechsel des Leiters der Steuer-Abteilung in die Politik. Und dieser erfüllte alle Erwartungen. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, konstatierte die Berliner Zeitung im Jahr 2002.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) kritisierte den „Investitionsbooster“ deshalb scharf. „Schon jetzt zahlen die Unternehmen viel zu wenig und nutzen jede Gelegenheit, die sich ihnen bietet, um sich vor Abgaben zu drücken“, hieß es in ihrer Presseerklärung. So führte der BAYER-Konzern 2024 bei einem Umsatz von 46,6 Milliarden Euro und einem bereinigten Ergebnis von 10,1 Milliarden Euro in Deutschland nach eigenen Angaben nur 31,6 Millionen Euro an Gewerbesteuern ab. Er nutzt nämlich die hiesigen Steuer-Oasen Schönefeld und Monheim exzessiv für das, was der frühere Vorstandsvorsitzende Werner Baumann einmal „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ genannt hat. In Monheim etwa hat der Leverkusener Multi seine Patent-Abteilung angesiedelt. Dorthin müssen die Tochter-Gesellschaften für die Nutzung von geistigem Eigentum oder Marken-Rechten Geld überweisen. Diese Ausgaben machen sie dann an ihren Standorten steuermindernd geltend, während sie in Monheim als Einnahmen finanzamtstechnisch kaum ins Gewicht fallen. Dagegen will Schwarz-Rot allerdings etwas tun. „Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Schein-Sitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ob aus diesen Worten Wirklichkeit werden wird, steht allerdings dahin. 

Der Stromkosten-Booster

Auch das Lamento von BAYER & Co. über die angeblich zu hohen Energie-Kosten stieß bei der Merz-Regierung auf offene Ohren. Sie machte munter da weiter, wo die Ampel-Koalition mit der Streichung der Umlage für Erneuerbare Energien und der Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum von 0,50 Euro pro Megawattstunde angefangen hatte. Schwarz-Rot stellte die ursprünglich nur bis 2025 geltende Stromsteuer-Reduzierung auf Dauer, strich die Gasspeicher-Umlage und stellte 26 Milliarden Euro aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ zur Verfügung, um erst einmal für vier Jahr die Netz-Gebühren zu verringern. Darüber hinaus will die Bundesregierung die Konzerne demnächst auch noch mit einem „Industriestrompreis“ beglücken, gegen den sich Merz-Vorgänger Olaf Scholz immer gesträubt hatte.

Im Koalitionsvertrag hatten Merz & Co. noch eine Entlastung für alle bei den Energie-Kosten versprochen. Aber die Stromsteuer-Senkung für NormalverbraucherInnen kam dann doch nicht, obwohl diese vom Wegfall der Gasspeicher-Umlage und den geringeren Netz-Gebühren kaum profitieren. „Wenn wir mehr machen könnten, würden wir mehr machen, aber wir müssen auch einen Blick auf den Bundeshaushalt haben“, hieß es dann plötzlich aus dem Mund des Bundeskanzlers. Und zur Wind- und Sonnenkraft sagte er: „Meine Vermutung ist, dass wir beim Ausbau etwas weniger machen können. Das wird natürlich bei den Kosten erhebliche Veränderungen auslösen.“ Mehr als nur ein bisschen mehr darf es dagegen bei den fossilen Energien sein. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant 40 neue Gaskraftwerke. Klimaschutz will sie hingegen vornehmlich unter Tage betreiben und das Kohlendioxid mittels CCS (Carbon Capture and Storage) verbuddeln. Eine selbst wieder enorm energie-intensive, obendrein teure und risikoreiche Technologie.

Das Ziel, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen, stellte Reiche deshalb vorsichtshalber schon einmal zur Disposition, obwohl CDU, CSU und SPD sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt hatten. „Ich glaube, eine Harmonisierung mit internationalen Zielen täte gut – ist aber im Koalitionsvertrag nicht festgelegt“, sagte sie am 25. Juni 2025 auf dem „Tag der Industrie“ und hielt sich alle Optionen offen. „Trotzdem müssen wir schauen, was in welchem Zeitraum machbar ist zu welchem Preis“, so die Ministerin.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßte die „Wende in der Energiewende“ (Rheinische Post). „Ministerin Reiche hat zehn richtige Schlüsselmaßnahmen vorgelegt. Wir brauchen einen spürbaren Kurswechsel. Schlaraffenland ist abgebrannt. Bezahlbarkeit muss endlich wieder eine zentrale Rolle spielen“, bekundete der VCI-Geschäftsführer und ehemalige BAYER-Manager Wolfgang Große Entrup.

Dabei räumt die Industrie bei Gelegenheit durchaus ein, dass sie nicht in die Energie-Armut zu fallen droht. „Die Amerikaner haben viel Gas, wir haben keins. Mit diesem Unterschied müssen wir klarkommen. Das können wir auch, der Großteil der Industrie kann das. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo der Preisunterschied wirklich die Konkurrenz-Fähigkeit der Produktion in Europa schädigt. Das betrifft ein paar Basis-Rohstoffe“, sagte etwa BASF-Chef Markus Kamieth in einem Wirtschaftswoche-Interview. Und bei einer Umfrage des „Verbandes der Chemischen Industrie“ unter ihren Mitgliedern über ihre größten Belastungen belegten „hohe Energie-Kosten“ lediglich Platz fünf. 

Die Kettensäge kommt

Platz 1 belegte „Bürokratie, Regulierung“. Aber auch hier will die Bundesregierung ran und das gleich in einem großen Aufwasch erledigen. „Ich stelle mir vor, dass wir im Oktober eine Kabinett-Sitzung machen, in der wir nicht ein einziges neues Gesetz beschließen, sondern eine ganze Reihe von bestehenden Gesetzen und Regulierungen abschaffen“, stellte Friedrich Merz auf einer Veranstaltung des „Verbandes der Maschinenbauer“ in Aussicht.

Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LKSG) war schon früher dran. Die Bundesregierung beschloss Anfang September 2025 auf ihrer Kabinettssitzung eine Aushöhlung. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten zu streichen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. Auf diese Weise wollen die Koalitionspartner „Bürokratie zurückbauen“ und „die deutsche Volkswirtschaft stärken“. 

Der Industrie aber ging der Vorstoß der Koalitionspartner nicht weit genug. Sie hielt es eher mit dem Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck, der einst davon sprach, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) indes reagierte alarmiert. „Die Menschenrechte sind kein Bürokratie-Monster. Zudem hatten es die Konzerne lange selbst in der Hand, über die Einhaltung von ethischen Standards bei ihren Zulieferern zu wachen. Aber die freiwillige Selbstverpflichtung führte zu nichts. Nur darum wurde der lange geduldige Gesetzgeber schließlich doch aktiv und erließ das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz. Doch kaum nach dessen Einführung im Jahr 2023 beginnen schon wieder die Abwrack-Arbeiten. Das ist ein Skandal“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Darin hob die Coordination auch die große Bedeutung der Berichtspflichten hervor, ohne die die Öffentlichkeit kaum erfahren könne, was sich entlang der weltumspannenden Lieferketten der Unternehmen so tut. Und das ist mitunter eine ganze Menge. So weist BAYERs Lieferkettenbericht für 2024 63 Fälle von „Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“, fünf Verstöße gegen das „Verbot der Ungleichbehandlung von Beschäftigten“ und elf Verstöße gegen das „Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns“ aus. 2023 kam es sogar zu Kinderarbeit und zur Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung.

Der Pestizid-Booster

Auch Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) liefert. Er schaffte kurzerhand das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ seines Vorgängers Cem Özdemirs ab und trat wieder die Reise in die Vergangenheit an. Eine Reduzierung des Pestizid-Verbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 war mit ihm ebenso wenig zu machen wie Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und ein besserer Schutz von Gewässern und Böden. 

An den Genehmigungen für Agro-Chemikalien schraubt der ehemalige Metzger ebenfalls herum. Nach eigenem Bekunden arbeitet er daran, dass sich „die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessert“ sprich beschleunigt. Eine „Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ schwebt ihm dafür vor. Entsprechende Anträge aus den Bundesländern lagen der Agrarministerkonferenz (AMK) Ende September schon vor. 

„Ich habe den Eindruck, dass einige der Anträge auf der AMK direkt aus der Feder der chemischen Industrie kommen“, so Niedersachsens grüne Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Da lag sie alles andere als falsch. Beim Leverkusener Multi hört sich das Ganze so an: „Konkret und kurzfristig fordert BAYER eine Entpolitisierung der Zulassung und mehr Wertschätzung und Realismus in der Debatte um Risiken und Nutzen von Pflanzenschutzmitteln.“ In Sachen „Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ hatte der Agro-Riese auch schon eine Idee. Er schlug im Frühjahr vor, dem Umweltbundesamt das Vetorecht bei den Verfahren zu nehmen und es stattdessen auf eine Ebene mit dem Julius-Kühn-Institut und dem „Bundesinstitut für Risikoforschung“ zu stellen. Einen einheitlichen „Benehmens-Status“ will der Global Player so generieren. Das stand dann im September 2025 auch auf der Tagesordnung der Agrarminister-Konferenz, fand allerdings keine Mehrheit. Aber die „Verschlankung der Behörden-Zuständigkeit“ war Konsens.  

Und die EU macht ebenfalls Lockerungsübungen. Sie „verschlankt“ und „entbürokratisiert“ nach Kräften zu Lasten des Gesundheitsschutzes, des Arbeitsschutz, des Klimas und der Umwelt. Da lässt sich doch gut wirtschaften für BAYER & Co. ⎜

Ungeprüfte Pestizide

CBG Redaktion

Zulassungsverlängerung auf Knopfdruck

Einmal in der EU zugelassen, haben immer mehr Pestizide von BAYER & Co. Aussicht auf ein langes Leben. Anstatt nämlich deren Risiken und Nebenwirkungen anhand neuester Forschungsergebnisse immer wieder neu zu überprüfen, wie die Regularien es vorsehen, greifen die Behörden immer öfter zum Mittel der „technischen Verlängerung“.

Von Peer Clausen

Lässt die Europäische Union ein Pestizid zu, dann tut sie das im Regelfall nur für einige Jahre (normalerweise 10 Jahre, es gibt jedoch Ausnahmen nach unten wie oben). Drei Jahre, bevor diese Frist ausläuft, müssen die Hersteller beantragen, die Genehmigung zu verlängern. Die Idee dahinter: Der Forschungsstand bleibt für viele Stoffe nicht über Jahre gleich, und oft dauert es auch einige Zeit, bis langfristig auftretende Probleme von neuzugelassenen Stoffen erkannt und nachgewiesen werden können. Darum sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung der Stoffe vor. Soweit zumindest die Theorie.  

In der Praxis kommt es bei den Behörden häufig zu langen Wartezeiten, die über den 3-Jahres-Zeitraum hinausgehen. In diesem Fall (mittlerweile der Regelfall) erlässt die EU-Kommission sogenannte „technische Verlängerungen“, die das Ackergift auch ohne die vorgesehene Risikoprüfung weiter freigeben, bis die zuständigen Stellen ihr Akten-Studium abgeschlossen haben.

Vorsorge adé? 

Damit hebelt Brüssel das sogenannte „Vorsorgeprinzip“, also den Grundsatz, dem Gesundheitsschutz absolute Priorität einzuräumen, de facto aus. So stellt die Europäische Union ein hohes Gut zur Disposition, das zugunsten von VerbraucherInnen, LandwirtInnen und der Umwelt explizit gegen Konzerninteressen durchgesetzt wurde. Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten hat das die zusätzliche Folge, dass die nationalen Zulassungsprüfungen neu erschienene Studien nicht berücksichtigen dürfen, solange das EU-Verfahren noch hängt. 

Das alles wird nicht nur von VerbraucherInnenschutz- und Umweltorganisationen, sondern auch vom EU-Parlament regelmäßig scharf kritisiert. Das Stichwort BAYER berichtete bereits in der Ausgabe 2/19 über dieses fahrlässige Vorgehen. 

Der Zulassungskreislauf

Welche Folgen ergeben sich aber daraus? Beispielsweise, dass von den – Stand 2024 – rund 350 in der EU zugelassenen Pestiziden 68 Wirkstoffe „technisch verlängert“ wurden – immerhin 18 Prozent der Gesamtmenge. 

Von den 84 im letzten Jahr gewährten Zulassungsverlängerungen erfolgten nur 16 auf dem regulären Weg, bei dem Rest handelte es sich um technische Verlängerungen. Deren Zahl steigt seit Jahren an, und die Behörden kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher. Das wiederum führt dazu, dass die Verlängerungen immer ausgreifender werden und nicht wie früher nur ein Jahr, sondern bis zu vier Jahren Gültigkeit haben.

Insgesamt und in absoluten Zahlen sind von den 373 insgesamt in der EU zugelassenen Wirkstoffen nach Rechnungen des Umweltinstituts München 197 technisch verlängert – also die absolute Mehrheit. Von der chemisch-synthetischen Substanzen verfügten sogar bloß 30 Prozent über eine aktuelle Risiko-Bewertung. 

Die Studie des Instituts listet immerhin 9 Stoffe auf, die sich seit über zehn Jahren nur mit technischen Verlängerungen auf dem Markt halten, darunter zwei, die auch BAYER vertreibt: Deltamethrin und Mecoprop-P.

Doch auch mittlerweile aus dem Verkehr gezogene Pestizide verfügten davor jahrelang nur über provisorische Genehmigungen. Phosmet verbot die EU unter Hinweis auf ein „inakzeptables Risiko für Betreiber, Arbeiter, Unbeteiligte und Anwohner […], selbst bei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung oder der Anwendung verfügbarer Milderungsmaßnahmen“. Den Verkauf des Fungizids Famoxadon untersagte sie mit einer ähnlichen Begründung und ließ damit die technische Verlängerung nach sechs Jahren auslaufen. BAYERs Flufenacet – beispielsweise vermarktet unter dem Namen CADOU – brachte es sogar auf über elf Jahre, ehe die Europäische Union ein Erbarmen hatte und den Vertrieb der zu den PFAS zählenden Substanz untersagte. 

Selbst von alarmierenden Befunden ließen sich die Verantwortlichen nicht aus der Ruhe bringen. So führte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA den auch vom Leverkusener Multi vertriebenen Stoff Chlorothalonil bereits seit 1997 als „wahrscheinlich krebserregend“ und die europäische Lebensmittelbehörde EFSA seit 2017. Trotzdem durften die LandwirtInnen ihn bis 2019 verwenden. Und Mancoceb – ebenfalls im BAYER-Sortiment – hielt sich trotz Einstufungen als „wahrscheinlich krebserregend“, „hormonell wirksam“ und fortpflanzungsschädigend lange in den Regalen – und steht vielleicht sogar vor einem Comeback.

Profit vor Gesundheit

Diese Zahlen erschrecken umso mehr, wenn mensch bedenkt, dass nach der Untersuchung des Umweltinstituts im Jahr 2023 88 Prozent der in Deutschland verkauften Agro-Chemikalien keine aktuelle Risikoprüfungen aufwiesen.

Einige Stoffe, die nach aktuellem Forschungsstand als hoch gefährlich für Mensch und Umwelt gelten, sind aufgrund dieser EU-Aushebelungen noch heute frei erhältlich. Darunter befinden sich nicht wenige BAYER-Produkte wie z. B. AGOLIN. Im Zweifelsfall gehen Profitinteressen offensichtlich noch immer vor menschlicher Gesundheit und intakter Natur. 

Das Umweltinstitut fordert vor dem Hintergrund dieser erschreckenden Ergebnisse, gefährliche Pestizide, die nicht entsprechend geprüft sind, vom Markt zu nehmen und so das Vorsorgeprinzip durchzusetzen. Es verlangt von der EU, der dreijährigen Frist für die Wiederzulassung verbindlich Geltung zu verschaffen und den Rechtsanspruch der Hersteller auf Verlängerungen der Genehmigungen auch ohne Risiko-Check auszuschließen. Schließlich tritt das Institut dafür ein, die Behörden personell und finanziell besser zu stellen, damit sie ihrem Schutzauftrag nachkommen können. Langfristig muss es nach Meinung des Umweltinstituts jedoch darum gehen, aus dem chemisch-synthetischen Pestizidkreislauf auszusteigen. ⎜

BAYER im Buch

CBG Redaktion

Das Stichwort BAYER liest

Zwei aktuelle Bücher beschäftigen sich mit Themen, die schon einmal mehr Aufmerksamkeit erfahren haben. „Klima Bullshit Bingo“ nimmt sich – nomen est omen – den Klimaschutz und seine FeindInnen vor und „Unsere entscheidenden Jahre“ dazu noch Wasser, Boden, Luft sowie die Biodiversität. Beide wählen dazu ungewöhnliche Ansätze, von denen allerdings nicht alle zu überzeugen wissen.

Von Sibylle Arians

Der Autor nimmt kein Blatt vor den Mund. So wie Martin Häusler UN-Generalsekretär Antonio Guterres zitiert mit dem drastischen, an die fossile Energiebranche gerichteten Vorwurf, sie halte „die Menschheit bei der Kehle“, so benennt er selbst die HaupttäterInnen des Ökozids, der in allen Sphären unseres Planeten seit Jahrzehnten stattfindet: Das sind die Vorstände der Konzerne, unter Mittäterschaft von willfährigen Regierungen, unkritischer Presse und zahllosen LobbyistInnen. Im Tauziehen um die Zukunft der Erde als von Menschen bewohnbarem Planeten kann Häusler zufolge nur noch durch unseren massiven Widerstand eine Wende zum Guten erreicht werden. Das wird nicht leicht sein, denn Verführung und Irreführung der Bevölkerung sind Teil des turbokapitalistischen Systems, was es den TäterInnen erleichtert, mit dem mörderischen Treiben fortzufahren.

1974 in Leverkusen geboren, hat Häusler zahlreiche Beispiele für das zerstörerische Wirken der dort ansässigen BAYER AG selbst erlebt. Eine Reihe davon werden integriert in die umfassende Zustandsbeschreibung unseres Klimas, der Luft, der Gewässer, der Böden, der Biodiversität. Der Chemiegigant hat eine katastrophale Bilanz, beginnend mit massiven Belastungen der Gewässer bereits kurz nach der Firmengründung und sicherlich nicht endend mit dem tagtäglichen Ablassen immenser Pestizid-Rückstände vom Leverkusener Chempark aus in den Rhein.

Jedoch ist das Buch nicht vorrangig eine Abrechnung mit der Dreckschleuder vor der Haustür seiner Kindheit und Jugend, denn der BAYER-Konzern ist nur einer von zahlreichen Multis, die wissentlich ihre Profite auf der Basis von Schädigung von Leib und Leben und Raubbau an der Natur machen. Die Fragen, denen der Autor nachgeht, benennt schon der Untertitel: „Welche Grenzen überschritten sind, wo wir noch gestalten können, wer uns daran hindert“. Und die Antworten, die Martin Häusler findet, sind belastbar, denn er belegt alles sorgfältig mit Quellen-Hinweisen. Dass das trotzdem keine trockene Lektüre wird, dafür sorgen die ungewöhnlichen und lebendigen Illustrationen von Ramona Rosa.

Wer uns daran hindert, die Welt zu retten? Die beinahe ganz fehlende Regulierung der Konzerne durch Politik und Justiz. Wir haben ein gestörtes Gleichgewicht, eine Dynamik, die die Ungleichheit zwischen Besitzenden und Habenichtsen wachsen statt schrumpfen lässt. Dem müssen wir alle unseren Widerstand entgegensetzen: „Die Zeit der Manager ist abgelaufen, nicht unsere!“

„Klima Bullshit Bingo“ 

Einen ganz anderen Ansatz verfolgt Jan Hegenberg in seinem Buch:  KLIMA BULLSHIT BINGO. Er liefert teils sehr gute Argumentationshilfen gegenüber gängigen Parolen von KlimaskeptikerInnen und -leugnerInnen sowie den VerteidigerInnen des Status quo um jeden Preis. Sein salopper Stil ist Geschmackssache. Das aber, was mich bei dem Buch stört, ist, dass häufig das entscheidende Argument hinter einem „Salat“ aus Gedankenschnipseln und Analogien versteckt ist, die sich mir nur schwer erschließen und teilweise auch de facto nicht schlüssig sind. Das mag ein Generationenproblem sein oder daran liegen, dass unsere Temperamente und Humor-Auffassungen nicht recht zueinanderpassen, aber KLIMA BULLSHIT BINGO wäre mit weniger als dem halben Umfang ausgekommen, wenn Hegenberg sich auf Fakten und Argumente beschränkt hätte, was sicher auch dem Gebrauchswert des Buches gutgetan hätte: Meines Erachtens lassen sich die BedenkenträgerInnen nicht überzeugen, indem man sie „vorführt“. Entweder widerlegt man sie sachlich und, ja, wertschätzend, oder man kann sich das Gespräch gleich schenken.

Nett: Die QR-Codes am Ende der jeweiligen Kapitel führen zu Seiten des Autors selbst, auf denen vorformulierte Entgegnungen zu den kritisierten Stammtischparolen zu finden sind. 

Nützlich: Der QR-Code am Ende des Quellenverzeichnisses, der zu über 240 Webseiten führt und es einem erspart, händisch elend lange URLs abtippen zu müssen.

Ungewöhnlich: Bei nur zwei oder drei Quellen handelt es sich um Bücher anderer Autoren.

Irritierend: Der eine oder andere Logiksprung

Wohltuend: Dass zahlreiche Stellschrauben aufgezeigt werden, mit denen wir ressourcen- und klimaschonender leben könnten.

Großes Manko: Der von Hegenberg vertretene Optimismus liest sich so, als wäre es ein Kinderspiel, unseren Lebensstil an die planetaren Grenzen anzupassen. Dabei unterschlägt er, dass es wirkmächtige Interessen und Interessenten gibt, die das nicht wollen und dem Planeten und seinen BewohnerInnen schon seit Langem den Kampf angesagt haben. Die kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wird nicht benannt als wesentlicher Faktor des Ökozids, in dem wir stecken. Somit fehlt die Benennung dessen, was es wirklich zu bekämpfen gilt.  Ebenso fehlt die klare Ansage, dass der Kampf um die Zukunft des Lebens auf unserem Planeten absolut dringlich ist, weil wir diesen sonst verlieren – trotz des wunderbaren Potenzials, das „wir“ hätten, wenn „wir“ wirklich „wir“ wären. Zu verharmlosen, wie bedrohlich die Situation ist, unterstützt indirekt die VerursacherInnen des globalen Ökozids.

Hätte ich zu entscheiden, welches der beiden Bücher es auf die Bestseller-Liste des SPIEGEL kommt, so wäre meine Wahl auf Martin Häusler gefallen. ⎜