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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

UNEP

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 21. Juni 2004

Kooperationsvertrag von Bayer und UN-Umweltprogramm UNEP

„Deckmäntelchen für Umweltzerstörer“

Der Bayer-Konzern unterzeichnet heute in Leverkusen einen Kooperationsvertrag mit der UN-Umweltorganisation UNEP. Über einen Zeitraum von drei Jahren will Bayer jährlich eine Million Euro für das UNEP-Programm „Jugend und Umwelt“ bereitstellen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die Region Asien-Pazifik sein.

Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.: „Bayer hat – wie jedes multinationale Unternehmen – kein „grünes Gewissen“ sondern Profitinteressen. Über seine Lobbyverbände bekämpfte der Konzern bislang jedes Umweltabkommen – vom Kyoto- Protokoll zum Klimaschutz bis hin zum neuen EU-Chemikalienrecht. Für den Umweltschutz bedeutet es einen großen Rückschlag, wenn sich Konzerne wie Bayer ein grünes Deckmäntelchen mit der Aufschrift „UNO“ umhängen dürfen.“ Mimkes erinnert daran, dass Bayer eine große Zahl hochgefährlicher Stoffe herstellt: Uralt-Pestizide auf Phosphorsäureester- Basis, hormonschädigende Substanzen wie Bisphenol A, Weichmacher, Phosgen, etc. „Die Unterstützung der UNEP ist für Bayer eine reine Werbemaßnahme – billiger und unverbindlicher ist ein gutes Firmen- Image nicht zu bekommen“, so Mimkes weiter.

Bereits vor vier Jahren gehörte Bayer zu den Unterzeichnern des UN Global Compact, in dem sich mehr als 100 Unternehmen zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Menschenrechten bekennen. Doch auch beim Global Compact legt die UNO keine noch so niedrige Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraftwerken bis hin zu Ölkonzernen – dürfen teilnehmen. Nach der Unterzeichnung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt keinerlei Überprüfung, alle Übereinkünfte sind unverbindlich.

„Besonders paradox ist der Asien-Schwerpunkt der Kooperation von Bayer und UNEP“, so Philipp Mimkes weiter. Bayer bemüht sich in Asien intensiv um Zulassungen für gentechnisch veränderten Reis. Doch die Einführung von Gen-Reis hätte dramatische Konsequenzen: Reis ist für 2,5 Milliarden Menschen das Hauptnahrungsmittel. Millionen Bauern, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, würden in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden Millionen Landwirte ihre Existenz verlieren und in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

Lokal angepasste Reissorten würden durch Hochertragssorten verdrängt, was zu erhöhten Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führt. Die Verdrängung lokaler Sorten kann langfristig zu großen Problemen bei der Bekämpfung von Reis-Krankheiten führen. Studien haben zudem nachgewiesen, dass Auskreuzungen von Gen-Reis auch naturbelassene Sorten kontaminieren. „Die UNEP sollte keine Partnerschaft mit einem Unternehmen eingehen, dessen Produkte die weltweite Ernährungssicherheit gefährden“, so der Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Bayer rühmt sich des UN Engagements auf seiner homepage und in zahlreichen Werbebroschüren. Sogar im Bayer-Geschäftsbericht wurde ein Grußwort von Kofi Annan abgedruckt – mit Foto und UN-Logo. Der internationale Umweltverband Friends of the Earth beklagt daher eine „schleichende Übernahme der Vereinten Nationen durch die Privatwirtschaft“ und befürchtet, dass „auf Freiwilligkeit beruhende Abkommen die Verabschiedung bindender Regeln verhindern“.

Eine ausführliche Analyse der Zusammenarbeit von UNO und Bayer lesen Sie unter „Der Ausverkauf der Vereinten Nationen“

Patente

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. Juni 2004

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Patentamts in München:

Umweltschützer fordern Verbot von Patenten auf Leben

Das Europäische Patentamt in München entscheidet heute letztinstanzlich über das umstrittene Genpflanzen-Patent EP 275957 des Bayer-Konzerns. Das Patent bezieht sich auf gentechnisch veränderte Pflanzen wie Reis, Raps und Mais. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Patent gegen die guten Sitten und umfasst zudem den Schutz von Pflanzensorten, was nach Maßgabe der Patentrichtlinie der Europäischen Union unzulässig ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Klage. Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins: „Ungeachtet aller Risiken versucht der Bayer-Konzern, die grüne Gentechnik im Markt durchzusetzen - hierbei spielen Patente eine zentrale Rolle. Dabei haben sich die Ankündigungen der Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Agrogiften zu verringern, als bloße Produkteinführungskampagnen erwiesen.“ Der Verein fordert Bayer auf, aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen vollständig auszusteigen.

Allein in Europa wurden bislang rund vierhundert Patente auf Saatgut erteilt. Derartige Patente bringen Landwirte in aller Welt in direkte Abhängigkeit von multinationalen Konzernen und stellen daher eine Gefährdung der Welternährung dar. Die Firmen Bayer und BASF halten rund die Hälfte der in Europa erteilten Patente auf Saatgut. Bayer gehört neben Monsanto, Dupont und Syngenta zu den weltweit größten Saatgutkonzernen.

Mehrere europäische Regierungen weigerten sich, den durch das Bayer- Patent geschützten Gen-Raps zum Anbau zuzulassen. Mehrjährige Tests hatten gezeigt, dass Gen-Raps die biologische Vielfalt gefährdet.

Der Einspruch gegen das Bayer-Patent wurde 1993 von der Münchner Initiative „Kein Patent auf Leben!“ eingereicht. Greenpeace unterstützt den Einspruch vor der Beschwerdekammer durch rechtliche Expertise. Der Ausgang des Verfahrens kann Einfluss auf das Patentgesetz in Deutschland haben, da der Bundestag noch dieses Jahr die Patentrichtlinie 98/44 der Europäischen Union umsetzen will.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gene, Pflanzen, Tiere, und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden dürfen. Auch Greenpeace, die deutsche Ärztekammer und der Deutsche Bauernverband fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Pflanzen.

Weitere Informationen:

Artikel „BAYERs Griff nach dem Leben“
http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB _03_2002/Genpatente_03_02/genpatente_03_02.html

Pestizid-Tests

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2004

Profit mit Menschenversuchen

TV-Beitrag zu unethischen Pestizid-Tests

Obwohl Menschenversuche mit Giftstoffen international geächtet sind, testet der Bayer-Konzern gefährliche Pestizide direkt am Menschen. Langfristiges Ziel solcher Versuche sind höhere Pestizid-Grenzwerte in Lebensmitteln und im Wasser – mit unabsehbaren Folgen für die menschliche Gesundheit.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert seit mehreren Jahren gegen dieses verantwortungslose Vorgehen. Das TV-Magazin „Frontal 21“ greift in einem heute ausgestrahlten Beitrag unsere Kritik an dem Bayer-Konzern auf. Anbei finden Sie Auszüge aus der Dokumentation. Lesen Sie auch eine gemeinsame Stellungnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren und des Pestizid Aktions- Netzwerks sowie einen Artikel aus dem Spiegel.

Frontal 21

Schamlose Chemieindustrie - Profit mit Menschenversuchen

Es klingt ungeheuerlich: Pestizide, also Schädlingsbekämpfungsmittel, werden immer häufiger auch an Menschen getestet. Den Probanden werden bestimmte Insektizide verabreicht, um festzustellen, ab welcher Dosis eine Wirkung zu beobachten ist.

Pestizide sind hochgiftig. Mit ihnen bekämpft man Schädlinge. Jahr für Jahr werden rund 45.000 Tonnen auf Europas Feldern verspritzt. Wenn zu große Mengen des Nervengifts auf den Lebensmitteln zurückbleiben, kann das für den Menschen gefährlich sein.

Also werden Pestizide an Tieren getestet, um herauszufinden in welchen Mengen sie gesundheitsgefährdend sind. In den vergangenen Jahren haben Hersteller ihre Pestizide nicht nur an Ratten, sondern immer häufiger auch an Menschen ausprobiert - zum Beispiel an Bruce Turnbull in Edinburgh, Schottland. Und das geschah ohne sein Wissen, behauptet er.

Freiwillige gesucht

Der Wachmann aus einem Supermarkt braucht einen Zuverdienst. Er stößt auf die Zeitungsannonce einer privaten Forschungsklinik, die Versuchspersonen für Medikamente sucht. Die Firma Inveresk sucht und findet bis heute Freiwillige.

„Ich rief an und wollte Genaueres wissen“, erzählt Turnbull. „Sie sagten mir, dass sie für die medizinische Forschung Tabletten testen. Ich dachte, damit kann ich Menschen helfen und es wird obendrein bezahlt.“

Inveresk zahlt viel Geld

Turnbull macht mit. Denn die Privatklinik Inveresk zahlt viel Geld: umgerechnet rund 700 Euro für ein paar Tage in der Klinik. Was Turnbull nicht klar ist: Die Klinik testet nicht nur Medikamente - sondern auch Pestizide, um herauszufinden, wann das Gift im Körper zu wirken beginnt.

Turnbull: „Ein paar Schwestern standen um mein Bett herum. Der Arzt war am Fußende. Dann wurde die Kapsel in einer Box hereingebracht. Sie machten die Box auf, notierten die Uhrzeit und steckten die Kapsel in meinen Mund. Sie öffneten meinen Mund und ich musste die Zunge heraus strecken. Sie sahen genau nach. Sie wollten sicher sein, dass ich die Kapsel wirklich geschluckt hatte.“

Pestizidhersteller Bayer

Auftraggeber der Menschenversuche ist Bayer, weltweit einer der größten Pestizidhersteller. Wir fragen detailliert nach: Wie häufig schon hat Bayer Pestizide an Menschen ausprobiert? Und wie sind diese Versuche ethisch zu rechtfertigen? Bayer lehnt ein Interview mit Frontal21 ab, antwortet lapidar in wenigen Zeilen: „Zu Ihren (...) Fragen teilen wir Ihnen mit, dass in der Vergangenheit in einigen sehr seltenen Fällen einzelne Studien von den Zulassungsbehörden angefordert wurden.“

Weiter heißt es: „Alle Tests erfolgten in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Bestimmungen und Standards.“ Haben Zulassungsbehörden die Menschenversuche, so genannte Humanstudien, tatsächlich angefordert? Zumindest für Deutschland trifft das nicht zu.

Unaufgeforderte Menschenversuche

Das bestätigt Dr. Wolfgang Lingk vom Bundesinstitut für Risikobewertung: „Ich möchte ganz klar sagen: Wir selber fordern keine Humanstudien. Wir erachten sie nicht für notwendig, für einen großen Kreis der Bewertung von Chemikalien.“

Demnach hat Bayer unaufgefordert die schottischen Menschenversuche mit dem Pestizid Azinphosmethyl der deutschen Behörde auf den Tisch gelegt. Sie muss diese Humanstudien berücksichtigen - die Ergebnisse beeinflussen die Grenzwerte. Die legen fest, welche Pestizidmenge versprüht werden darf.

Tests am Menschen ersparen die Einrechnung eines Sicherheitsfaktors

Als Bayer auch in Amerika Menschenversuche einreichte, rief das, anders als in Europa, Umweltaktivisten auf den Plan. „Die einzigen, die von diesen Menschenstudien profitieren, sind die Unternehmen, die sie in Auftrag geben“, meint Richard Wiles von der Environmental Working Group. „Diese Studien sollen dafür sorgen, dass mehr Pestizide in Lebensmitteln und Wasser erlaubt wird. Es ist offensichtlich, dass die Allgemeinheit keinen Nutzen davon hat. Ebenso wenig die Testpersonen. Bei Medikamententests ist das anders, da können die Probanden oder Kranke von der Studie profitieren. Aber bei einem Pestizid - da wird Menschen absichtlich ein Gift gegeben, um zu sehen, wie viel sie vertragen können.“

Menschenversuche werden nach Recherchen von Frontal21 bei Pestizidherstellern immer beliebter. Im Auftrag von Bayer etwa wurde Versuchspersonen in Holland ein radioaktiv versetztes Insektizid auf die Haut aufgetragen. Andere Versuchspersonen inhalierten das Insektizid Cyfluthrin - es findet sich etwa in dem Insektenspray Blattanex von Bayer. Auch diese Studie stammt von der Privatklinik Inveresk und stützt sich auf Versuche mit Freiwilligen, die für die - so wörtlich - „medizinische Forschung“ geworben werden.

Lukrativer Nebenjob

Robbie Lonie ist interessiert. Im schottischen Edinburgh bewirbt sich der damalige Student um den lukrativen Nebenjob. Die Einladung aber macht ihn stutzig. Ein Pestizid, genannt Azinphosmethyl, soll getestet werden - als „drug“, Medikament also. Lonie fragt sich: Was hat ein Medikament mit einem Pestizid zu tun?

„Ich zeigte den Brief meiner Mutter, die Chemielehrerin ist“, so Lonie. „Sie erklärte mir, dass das Pestizid ein Organophoshpat ist, das sehr umstritten ist und mit einer Reihe von Krankheiten in Verbindung gebracht wird.“ Lonie fühlt sich getäuscht, macht nicht mit. Bruce Turnbull macht mit. Er versteht das nicht, glaubt weiter, dass es sich wie bei den anderen Versuchen in der Privatklinik Inveresk um ein Medikament handelt. Dass er ein Pestizid schlucken sollte, dieser Gedanke kommt ihm erst gar nicht (...).

Die Klinik soll eine eigene Ethikkommission haben. Wer die Mitglieder sind, das will uns weder Inveresk noch der Auftraggeber Bayer verraten. Für den Umweltaktivisten Wiles sind solche Ethikkommissionen generell ein Problem: „Diese Ethik-Komissionen, von denen sie sprechen, sind sehr verdächtig. Sie bestehen oft aus Angestellten der Forschungsklinik oder des Unternehmens, dass die Freiwilligen rekrutiert. Manchmal bestehen sie auch aus Mitarbeitern des Pestizidherstellers.“

Dank solcher Ethik-Kommissionen sind Menschenversuche legal. Die Versuche lohnen sich für die Pestizidhersteller. Ihr Absatz steigt mit dem Nachweis, dass Menschen mehr Insektengift vertragen können als bislang angenommen.

Hauptversammlung

CBG Redaktion

gemeinsame Presseerklärung vom 30. April 2004

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), LV
NRW BUNDjugend

Gegenanträge und Proteste bei der heutigen BAYER-Hauptversammlung in Köln

Europäische Umweltverbände protestieren gegen Gentechnik im Essen

Auf der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG protestieren Umweltverbände aus ganz Europa gegen das Gentechnik-Engagement des Konzerns. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Friends of the Earth Europe und die BUNDjugend fordern BAYER auf, den Verkauf von gentechnisch verändertem Saatgut unverzüglich einzustellen. Die Umweltorganisationen, die gemeinsam rund eine halbe Million Mitglieder repräsentieren, haben Aktien von BAYER gekauft und reichen in der Versammlung Gegenanträge ein. Vor den Messehallen in Köln-Deutz begrüßen sie die Aktionäre mit Straßentheater und einem Banner „BAYER: Hände weg von unserer Nahrung“. Blickfang ist ein als BAYER-Konzern verkleideter Aktivist. An seinem Bein hängt eine Kette mit einer riesigen Kugel, auf der „Gentechnik“ steht.

Geert Ritsema vom Dachverband Friends of the Earth Europe, zu dem auch der BUND gehört: „Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel stellen ein unabsehbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Kein Wunder, dass drei Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik in der Nahrung ablehnen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Genfood wird allein aus Profitinteresse in den Markt gedrückt. Die Ankündigungen der Agro-Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Pestiziden zu verringern, haben sich als bloße Propaganda erwiesen. Wir fordern BAYER auf, sofort aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen auszusteigen.“

Trotz intensivem Lobbying hat BAYER in Europa bislang für keine einzige transgene Pflanze eine Zulassung erhalten. Vor wenigen Wochen verzichtete der Konzern in England wegen zu hoher Umweltauflagen auf den Anbau von Gen-Mais. Im Januar wiesen die belgischen Behörden einen Antrag von BAYER für Gen-Raps zurück - wegen „Risiken für die Artenvielfalt“.

BAYER hat zudem als erstes Unternehmen eine Importgenehmigung für genmanipulierten Reis in die EU beantragt. Kritiker werfen BAYER vor, dadurch die Gesundheit europäischer VerbraucherInnen in unverantwortlicher Weise zu gefährden. Zudem würden bei einer Genehmigung umweltfeindliche Anbaumethoden in Entwicklungsländern eingeführt - mit unabsehbaren Folgen für die weltweite Ernährungssicherheit. Der Antrag wird - nachdem 9 von 15 europäischen Regierungen Bedenken angemeldet haben - gegenwärtig von der EU geprüft.

Marieke Kodweiß von der BUNDjugend: „Große Konzerne wollen Gentechnik weltweit durchsetzen. Die US-Regierung klagt bei der Welthandelsorganisation (WTO), um EU-Regelungen zur Gentechnik auszuhebeln. Auch dahinter stecken BAYER und Konsorten. Gegen diese unheimliche Allianz aus Konzernen, Politikern und WTO müssen wir Verbraucher uns wehren!“

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29. April 2004

Auf der morgigen BAYER-Hauptversammlung in Köln

Kritische Aktionäre protestieren gegen Missachtung von Gewerkschaftsrechten

Kritische Aktionäre kündigten heute an, in der morgigen Bayer- Hauptversammlung gegen die Missachtung von Arbeitnehmer-Rechten in philippinischen Werken des Konzerns zu protestieren. Das Management von Bayer Philippines hat in den vergangenen Jahren mehreren Gewerkschaftsvertretern mit fadenscheinigen Begründungen gekündigt. Und trotz mehrerer Gerichtsentscheide verweigert die Firma seit Jahren die Auszahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Employees Union of Bayer Philippines (EUBP) reichte daraufhin eine Beschwerde bei der OECD wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Konzerne ein.

Uwe Friedrich vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, der den Fall in der morgigen Hauptversammlung ansprechen wird: „In den USA schließt Bayer gezielt die Werke mit gewerkschaftlich organisierter Belegschaft. Die in den Philippinen beobachtete Missachtung von Arbeitnehmerrechten stellt jedoch eine neue Qualität dar.“ Friedrich fordert eine sofortige Anerkennung der EUBF durch Bayer sowie eine Verurteilung seitens der OECD.

Juanito Facundo, Präsident der Employees Union of Bayer Philippines: „Seit unserer Beteiligung an einem Streik vor sechs Jahren stand ich unter starkem Druck. Trotz meiner fast dreißigjährigen Zugehörigkeit zu Bayer erhielt ich schließlich eine fristlose Kündigung“. Facundo kämpft seit der Entlassung um eine Abfindung und um die Anerkennung der Gewerkschaft durch Bayer. Er hatte den Fall persönlich in der Versammlung vortragen wollen - die deutsche Botschaft in Manila verweigerte jedoch die rechtzeitige Erteilung eines (vor sechs Wochen beantragten) Visums.

Die EUBP ist beim philippinischen Arbeitsministerium seit 1990 als alleinige Vertreterin der Bayer-Belegschaft registriert. 1991 schlossen Bayer und EUBP einen 5-jährigen Tarifvertrag; der Anschlussvertrag war von 1997-2001 gültig. Dennoch verweigert Bayer seit 1998 die Auszahlung der vom Unternehmen eingesammelten Gewerkschaftsbeiträge - bis heute rund 60.000 €. Im Tarifvertrag erzielte Vereinbarungen zu Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung wurden nicht umgesetzt, zudem wurde die Gewerkschaft bei Entlassungen nicht wie vorgeschrieben konsultiert.

Bei Betriebsratswahlen bei Bayer Philippines im Sommer 2003 erhielt die EUBF 70% der Stimmen. Gerichte verfügten eine Auszahlung der Gewerkschaftsbeiträge. Trotzdem weigert sich Bayer, die Gewerkschaftsrechte zu akzeptieren und die ausstehenden Zahlungen zu leisten.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Februar 2004

Chemische Industrie unterwandert US- Umweltbehörde

US-Umweltinitiativen reichen Klage ein / Bush Regierung duldet illegale Lobbyarbeit / BAYER und BASF treibende Kräfte

Der US-Umweltverband Earth Justice reicht Klage gegen die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ein. Die EPA hatte über Jahre hinweg illegale Absprachen mit der Chemie-Industrie bezüglich der Zulassung neuer Pestizide getroffen. Zu den vierzehn beteiligten Unternehmen gehören auch die deutschen Firmen BAYER und BASF.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist nicht hinzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt zugunsten der Profitinteressen weniger Konzerne ausgehebelt wird. Kein Pestizid darf auf Wunsch der Industrie ohne gründliche Prüfung zugelassen werden.“

Earth Justice hatte im Januar im Rahmen einer Akteneinsicht Protokolle der geheimen Treffen erhalten. Ziel der Chemie-Lobbyisten war demnach, die amerikanischen Gesetze zum Schutz bedrohter Arten aufzuweichen. Insbesondere soll die Beteiligung der Naturschutzbehörde US Fish and Wildlife Service an den Zulassungsverfahren für neue Pestizide beendet werden. Bislang untersuchen Experten der Behörde routinemäßig die möglichen Risiken neuer Wirkstoffe für Fische und wildlebende Tiere. Obwohl die EPA keine eigenen Experten zur Begutachtung des Risikos für die Fauna besitzt, hatte sie sich in der Vergangenheit mehrfach über das Votum des Fish and Wildlife Service hinweggesetzt. Die EPA hatte Ende Januar angekündigt, die Zulassungsverfahren in Kürze zu vereinfachen.

Patti Goldman, Anwältin von Earth Justice: „Die geheimen Treffen der Chemie-Lobby mit Vertretern der EPA verstoßen gegen den Federal Advisory Committee Act, wonach staatliche Behörden die Zusammenarbeit mit Dritten offenlegen müssen. Die Bush-Regierung gewährt den Pestizidherstellern einen illegalen Insider-Status, worunter langfristig der Schutz bedrohter Arten leidet.“ Die Klage wird unterstützt von den Umweltverbänden Natural Resources Defense Council, Defenders of Wildlife und Washington Toxics Coalition.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren setzt sich für flächendeckenden organischen Landbau ein. BAYER ist weltweit zweitgrößter Hersteller von Pestiziden. Erst im Dezember war bekannt geworden, dass sich der Konzern in den USA an einer Geheimkampagne zur Verhinderung einer verbesserten Chemikaliensicherheit beteiligt.

Gerne senden wir ausführliche Informationen sowie die vollständige Klageschrift zu

Gaucho

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Februar 2004

Bienensterben: französische Umweltministerin fordert Verbot von BAYER-Pestizid Gaucho

Richter leitet Ermittlungen gegen BAYER und BASF ein / Umweltschützer fordern Verbote auch in Deutschland

Umweltschützer und Imker begrüßen die Entscheidung der französischen Regierung, mehrere Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen zu verbieten. Landwirtschaftsminister Herve Gaymard setzte gestern den Verkauf des von der BASF vertriebenen Produkts „Régent“ aus. Gaymard will zudem im Lauf der nächsten vier Wochen prüfen, ob das von BAYER verkaufte Pestizid „Gaucho“ verboten werden soll. Die französische Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich unterdessen für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent aus, weil diese „die Bienen bedrohen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast muss dem Beispiel ihrer französischen Kollegen folgen und alle Pestizide, die eine Gefahr für Bienen darstellen, vom Markt nehmen. Die Untersuchungen der französischen Regierung haben eindeutig gezeigt, dass der Einsatz von Gaucho für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist“. Das staatliche Comité Scientifique et Technique hatte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht festgestellt, dass „die Saatgutbehandlung mit Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“.

Der Beschluss der französischen Regierung fällt mit Ermittlungen gegen BASF und Bayer CropScience zusammen. Der Untersuchungsrichter Jean Guary im französischen Saint-Gaudens leitete gestern Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“.

In Deutschland wird Gaucho vor allem in der Raps-, Zuckerrüben- und Maisproduktion eingesetzt. In den vergangenen Jahren starb hierzulande wie in Frankreich rund die Hälfte aller Bienenvölker. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die den BAYER-Konzern seit 25 Jahren kontrolliert, arbeitet seit den ersten Berichten über Bienensterben mit französischen und deutschen Imkern zusammen.

ZDF- heute journal, 23.02.2004
Pflanzenschutzmittel soll Bienensterben ausgelöst haben
Frankreich stoppt Handel mit Insektengift von BASF und Bayer

Das als mutmaßlicher „Bienenkiller“ in Verruf geratene Insektengift Régent TS der deutschen Konzerne BASF und Bayer wird in Frankreich aus dem Verkehr gezogen. Der Handelsstopp gelte von Dienstag an bis zu einer Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörden, sagte der Pariser Agrarminister Hervé Gaymard nach einem Treffen mit seiner deutschen Kollegin Renate Künast.

Nach Angaben der Ministerin geht auch die Bundesregierung dem Verdacht auf mutmaßliche Schädigungen von Bienen durch Insektengifte nach. Die entsprechenden Unterlagen seien an Forschungseinrichtungen des Bundes gegeben worden.

Ermittlungen gegen Bayer und BASF
Régent TS - in Deutschland bekannt unter dem Namen des Wirkstoffs Fipronil - wurde in Frankreich zuletzt von BASF Agro vermarktet. Gegen das Unternehmen sowie den vorherigen Hersteller Bayer CropScience France ermittelt ein Untersuchungsrichter wegen Handels mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Das Verfahren richtet sich seit Montag auch gegen die Chefs beider Firmen, die sämtliche Vorwürfe bestreiten. Nach Angaben Gaymards dürfen Bauern bereits gekaufte Vorräte von Régent TS zunächst noch aufbrauchen.

Bienen ohne Orientierung
Die konservative Pariser Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent TS aus, weil diese „die Bienen bedrohen“. Noch gebe es zwar juristische Probleme, weil die Giftigkeit für Bienen noch bewiesen werden müsse, sagte sie im Fernsehsender France 2. Als Umweltministerin sei sie aber dafür, die Produkte völlig vom Markt zu nehmen. Künast sagte, wenn es Gefahren für die Gesundheit oder die Gesellschaft gebe, müssten entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Französische Imkerverbände machen seit Jahren geltend, dass Régent TS und das Insektengift Gaucho von Bayer nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch den nützlichen Bienen schaden können: Demnach können die Honig sammelnden Fluginsekten durch die Gifte ihr Orientierungsvermögen verlieren und je nach aufgenommener Menge sogar sterben. Nach Angaben von Firmensprechern ist Régent TS in Deutschland nicht zugelassen. Der Einsatz von Gaucho auf Sonnenblumenfeldern in Frankreich wurde bereits vorübergehend untersagt.

Pharma

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. Februar 2004

Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmaindustrie vollkommen unzureichend

Als „vollkommen unzureichend“ bezeichnet die Coordination gegen BAYER-Gefahren die „Freiwillige Selbstkontrolle“ des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die im VFA zusammen geschlossenen Unternehmen legten gestern „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten“ vor, um unlauteren Wettbewerb und die Bestechung von Ärzten einzudämmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es gibt keinen Grund, bei der Pharmaindustrie auf Einsicht zu hoffen - in Zweifelsfällen hat das Profitinteresse stets Vorrang gegenüber dem Patientenschutz. Wir brauchen daher eine von Grund auf reformierte Medikamenten-Aufsicht: verbindliche Fortbildungen für Ärzte - und zwar ohne Beteiligung der Industrie, staatliche Kontrollen von Pharmazeutika auch nach der Zulassung und unabhängige Studien vor der Markteinführung neuer Medikamente.“ Mimkes kritisiert, dass bei der Zulassung von Pharmazeutika kein Wirksamkeits-Nachweis vorgelegt werden muss. Nach Ansicht der CBG müssen die Aufsichtsbehörden materiell und gesetzgeberisch gestärkt werden, um Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und risikoreiche Mittel vom Markt nehmen zu können. Der Verband fordert zudem ein Werbeverbot für Medikamente.

Auf Druck des VFA waren die Erstellung einer Positivliste für Medikamente sowie die Einrichtung des „Instituts für Qualitätssicherung in der Medizin“ gestoppt worden. Auch der von Ministerin Ulla Schmidt geplante Korruptionsbeauftragte im Gesundheitswesen war am Widerstand des Verbands gescheitert. „Es ist nicht glaubhaft, wenn sich der VFA, der die Kontrolle des Pharma-Dschungels seit Jahren behindert, als Vorrreiter im Kampf gegen Korruption aufspielt“, so Mimkes weiter.

Über 40.000 Präparate tummeln sich auf dem deutschen Markt, skandinavische Länder oder Großbritanien kommen mit wenigen Tausend aus. „Kein Arzt kann bei dieser Pillenflut die Übersicht behalten. Verschrieben wird daher auch in Zukunft nicht das effektivste Präparat, sondern das, was am trickreichsten beworben wird“, so Jan Pehrke von der CBG. Pehrke entkräftet auch das Argument der Lobbyisten, eine Reglementierung des Pharmamarkts würde die Forschung gefährden. „Für Marketing geben die Konzerne doppelt so viel Geld aus wie für die Forschung“. Nach Schätzungen unabhängiger Wissenschaftler müssen jährlich bis zu 250.000 Patienten wegen Nebenwirkungen von Medikamenten stationär behandelt werden. Mindestens 12.000 Fälle verlaufen tödlich.

Gen-Mais

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 11. Februar 2004

Vor der heutigen Abstimmung im Bundeskabinett über das Gentech-Gesetz

Großbritannien: Erneuter Rückschlag für Gentech-Programm von Bayer CropScience

Einen erneuten Rückschlag erlitt das Gentechnik-Programm des Bayer-Konzerns. Die Behörden von Wales und Schottland lehnen die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais aus ökologischen Gründen ab, wodurch die Zulassung automatisch in allen Teilen Großbritanniens blockiert wird. Die von Bayer patentierte Pflanze wäre die erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze, deren Anbau in Großbritannien erlaubt wird.

Wales und Schottland folgen damit Empfehlungen von Umweltschützern, die vor unkalkulierbaren Risiken für den Öko-Landbau warnen. Die Entscheidung ist ein Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt. Blair wollte vor der Beratung der EU am 18. Februar über ein mögliches Endes des Zulassungs-Moratoriums von Gentech-Pflanzen Fakten schaffen. Bereits in der vergangenen Woche war die belgische Regierung einem Votum ihres wissenschaftlichen Beirats gefolgt und hatte die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer abgelehnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidungen in Belgien und Wales: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Der Bayer-Konzern ist seit der Übernahme der Aventis CropScience AG der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais und Soja auf den Markt zu bringen.

Für den Fall einer Zulassung von Gen-Mais kündigten britische Umweltverbände bereits Klagen an, da sie eine Verletzung von EU-Recht befürchten, wonach der konventionelle Landbau vor Auskreuzungen von Gen-Pflanzen geschützt werden muss. Die Entscheidungen in Belgien und Wales setzen auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Meinung von Umweltverbänden schützt der von Künast vorgelegte Gesetzesentwurf, über den heute im Bundeskabinett entschieden wird, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht ausreichend vor der Ausbreitung von Gen-Pflanzen.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Februar 2004

„Ten Worst Corporations of 2003“

USA: BAYER erneut auf Liste der „Zehn Übelsten Unternehmen“

Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat den BAYER-Konzern erneut auf die Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen berücksichtigt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung nach 2001 bereits zum zweiten Mal. Neben BAYER werden unter anderem der Flugzeug-Hersteller Boeing, der Militär-Zulieferer Halliburton und der Klinik-Konzern HealthSouth aufgeführt.

Mehrere Skandale führten zu der Nominierung von BAYER: jahrelang hatte die Firma Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt.

Im Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Nach Angaben der NY Times hatte BAYER die Infektionen in Kauf genommen, um seine Lagerbestände, die in Europa nicht mehr absetzbar waren, verkaufen zu können.

Ebenfalls die New York Times enthüllte interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay bereits in der Testphase kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.

Das von Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor ist auf Wirtschaftsverbrechen spezialisiert. Nader war in der letzten amerikanischen Präsidentenwahl Kandidat der grünen Partei und erreichte knapp 5% der Stimmen.

Bereits im vergangenen Jahr war BAYER von den Autoren des „Schwarzbuch Markenfirmen“ an die Spitze krimineller Unternehmen gewählt worden. „Nicht nur, weil dieser Konzern in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine enorme destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Missachtung ethischer Prinzipien betrifft“, so die Autoren Klaus Werner und Hans Weiss, „sondern auch, weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, dass einem die Haare zu Berge stehen.“

Das Schwarzbuch Markenfirmen kann unter www.j5a.net zum Preis von 19.90 Euro (+ 2,50 Euro Versand) bestellt werden.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 06.02.2004

Giftgas-Produktion bei BAYER:

Umweltverbände legen EU-Beschwerde ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben heute bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Erweiterung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen eingereicht (vollständiger Beschwerdetext s.u.). BAYER hatte im vergangenen Jahr die Produktion der Kunststoffe Polycarbonat und Methyldiisocyanat um 100.000 bzw. 24.000 Tonnen/Jahr erhöht, womit ein Ausbau der Phosgen-Kapazität um vermutlich 60.000 Tonnen/Jahr verbunden ist. Die Erweiterung erfolgte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die AnwohnerInnen, die z.T. nur 300m von der Anlage entfernt leben, wurden nicht informiert.

Angelika Horster, BUND-Chemieexpertin: „Die Erweiterung der Anlagen ist unrechtmäßig, da bei dem Genehmigungsverfahren gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen wurde, darunter die Informations- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“ BUND und CBG kritisieren in dem Schreiben an die EU, dass durch den Bau der Anlagen „eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während neue Produktionsmethoden ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen.“

Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute als Vorprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet. Die Phosgenproduktion gilt als einer der gefährlichsten Industriezweige in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie schreibt vor, dass auch vor Änderungs-Genehmigungen risikoreicher Anlagen ungefährlichere Alternativen geprüft werden. Eine solche Prüfung unterblieb im vorliegenden Fall.

CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen gegen das Projekt zu erheben.“ Auch Fragen von BUND und CBG nach der gesamten Produktionsmenge von Phosgen im Werk Krefeld-Uerdingen sowie der maximal freisetzbaren Menge Phosgens und anderer Gifte im Störfall waren mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken unbeantwortet geblieben. Die Verbände ersuchen die EU-Kommission daher, „rechtliche Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen“.

An die
Kommission der Europäischen Union
z.Hd. des Generalsekretärs
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Belgien

Düsseldorf, den 5.2.04

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

bzgl. des Genehmigungsverfahren der Fa. BAYER AG, Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9, 47829 Krefeld, zur Erweiterung der Kapazitäten zur Herstellung von Polycarbonat und MDI und der weiteren, damit verbundenen Einsatzstoffe

Genehmigungsbescheide vom 15.11.2000 und 11.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde

bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Verletzung des EU-Vertrages seitens der Bundesrepublik Deutschland durch Verstoß gegen

I) die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie),
II) die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL),
III) Verstoss gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)
und
IV) die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

ein.

Aufgrund der Verstösse gegen UVP-RL und IVU-RL halten wir die o.g. Genehmigungen für unrechtmässig.

I) Verstoß gegen die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Gemäss § 4 des Umweltinformationsgesetzes beantragten wir mit Schreiben vom 20.8.2001 (Anlage 1) beim zuständigen Staatlichen Umweltamt Krefeld die Einsicht in eine Reihe von Unterlagen, aus denen sich Umweltinformationen bezüglich der Polycarbonat- und MDI-Herstellung der Fa. BAYER AG , Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9 ,47829 Krefeld ergeben.

Anlass war eine Meldung in der Presse, dass entsprechende Produktionskapazitäten erweitert worden waren. Die Öffentlichkeit war an dem Erweiterungsverfahren nicht beteiligt worden - wie das STUA Krefeld bestätigt - und konnte sich somit kein Bild über die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschaffen.

Da bei der Produktion u.a. Kohlenmonoxid, giftige bzw. gefährliche Stoffe wie Phosgen, Dichlormethan, MDA (Diaminodiphenylmethan) und div. Chlorbenzole zum Einsatz kommen und Werk und Wohnbebauung mittlerweile direkt aneinandergrenzen (Abstand zur Betriebsgrenze /Phosgenanlage ca. 20 m/ 300m ) und Unfälle und Freisetzungen katastrophale Folgen haben können, besteht ein besonderes Interesse an den Tätigkeiten und Auswirkungen, die diese Anlagen und ihre Erweiterung auf Gesundheit und die Umweltgüter haben können und an den Massnahmen zum Schutz dieser Bereiche.

Die im Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01 (Anlage 2) zur Einsicht zugestandenen Unterlagen entsprachen jedoch nicht dem oben geforderten Informationsumfang.
Insbesondere fehlten Daten zu Mengen und Kapazitäten,Druck- und Temperaturverhältnissen der giftigen bzw. gefährlichen Stoffe in den einzelnen Anlagenteilen wie z.B. Rohrleitungen und Reaktoren sowie zur grössten zusammenhängenden,freisetzbaren Menge. Diese sind aber wesentliche Informationen, ohne die eine tatsächliche Abschätzung der Auswirkungen der Emissionen des Normalbetriebs und einer eventuellen Störung bzw. Freisetzung gar nicht möglich ist.

Diese Daten werden mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert. Gerade aus diesem Grunde sind sie aber für die Bewertung des Gefährdungsausmasses und notwendige Vorsorgemassnahmen sowie angemessene Notfallplanung , durch die auch die Bevölkerung betroffen ist , unerlässlich.
Der BUND legte daher Widerspruch (Anlage 3) ein, dem das STUA mit verschiedenen Schreiben und unterschiedlichen Begründungen (Anlagen 4a,b,c) wiederum nur teilweise Recht gab.

Wir sehen hier einen Verstoss gegen Artikel 2a der o.g. Richtlinie, wonach
„Informationen über die Umwelt alle ..Informationen .. über Tätigkeiten oder Massnahmen , die diesen Zustand ....beeinträchtigen können,....“.

beinhalten.

Auch die Antworten des STUA Krefeld auf die entsprechende Anfrage der CBG (Anlage 5a,b) erbrachte mit ähnlicher Begründung nicht alle gewünschten Informationen.

II) Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL)

Den Genehmigungsbescheiden vom STUA Krefeld (Anlagen 6 a,b) entnehmen wir, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung stattfand, da „erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BimSchG genannten Schutzgüter nicht zu
besorgen waren“.
Diese Bewertung können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

a) Es handelt sich bei der Polycarbonatanlagen-Änderung um eine Kapazitätserhöhung von 200.000 t/a auf 300.000 t/a , bei der MDI-Anlagen-Änderung um eine Erhöhung von 144.000 t/a auf 164.000 t/a. Die genauen Kapazitätserhöhungen für die mit dieser Änderung verbundenen gefährlichen und toxischen Stoffe wie die Kohlenmonoxid, Chlorbenzole, MDA, DCM, Bisphenol A, Phosgen etc. werden leider nicht genannt.Verbunden mit der Änderung sind auch div. Abrisse alter Anlagenteile und Neubauten .

Die Nähe des Betriebes zur ohnehin schon immissionsseitig stark vorbelasteten Wohnbebauung und zum Rhein als bedeutendem Trinkwasserreservoir und wichtiger Wasserstrasse machen unseres Erachtens nach endlich die Durchführung einer UVP genauso notwendig wie das Gefährdungspotential, das durch zahlreiche Unfälle und Freisetzungen (u.a. in 11/01 Salpetersäure in den Rhein, in 12/01 bei Wartung eines Rohres der Phosgen-Anlage, in 2/02 Chlorfreisetzung, in 7/03 Freisetzung von Nitrobenzol ) belegt ist.

Da es sich um „Integrierte chemische Anlagen“ gemäss RL 85/337 Anhang I, Punkt 6, i handelt, sehen wir hier einen Verstoss gegen Artikel 2 (1) in Verbindung mit Anhang I, 6.
„Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, damit vor Erteilung der Genehmigung die Projekte, bei denen.... mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ... einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden.“

b) Durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben entfiel damit auch Alternativenprüfung nach Art. 5 (3) UVP-RL

„..eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften
Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen (.)“

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere mit der Herstellung über Phosgen nicht eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während es mittlerweile andere „BAT“ nach IVU- RL gibt, die ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen. Ebenso wäre die Kohlenmonoxidproduktion (als Ausgangsstoff für die Phosgener- zeugung) - die hier immer noch über Koks erfolgt - zu hinterfragen.

c) Trotz mehrfacher Änderungs- und Erweiterungsanträge von Anlagen dieses Betriebes (Anlage 7a,b,c) wurde unseres Wissens nach bisher keine UVP für diesen Standort vorgelegt. Auch die Verfahren auf dem Betriebsgelände der Fa. BAYER Dormagen werden vorzugsweise ohne UVP durchgeführt (Anlage 8a,b), obwohl sie zumindest in der Summe doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Anwohner haben können.
Die sog. UVS zur TAD-Anlage der Fa. BAYER Dormagen wurde erst erstellt, nachdem wir bereits hiergegen EU-Beschwerde (AZ: 2001/5123, SG(2001) A/8635/2) erhoben hatten. Sie war der Öffentlichkeit nicht im Verfahren zugänglich. Die Vielzweckanlage der Fa. BAYER Dormagen zur Erprobung, Entwicklung und Produktion von Pflanzenschutzmitteln wurde in 2002 ebenfalls ohne UVP genehmigt.

Wir gehen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Fehlinterpretation der UVP-RL durch die Bundesregierung vorliegt:
In den o.g. Fällen wird keine UVP mit der Begründung durchgeführt, dass für die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen sind. Gemeint ist unseres Erachtens nach aber in der UVP Richtlinie und im UIG mit der Form „haben kann“ die Möglichkeit , dass derartige Auswirkungen eintreten können. Die nationale Umsetzung suggeriert jedoch, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter tatsächlich zu besorgen sein müssten, um eine UVP-Pflicht festzustellen. Treten aber derartige erhebliche nachteilige Wirkungen durch ein Vorhaben ein, so wäre dies Vorhaben wohl gar nicht genehmigungsfähig.
Es kann wohl nicht Sinn der UVP-Richtlinie und des UVPG sein, Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in diesen, sicher sehr seltenen Ausnahmefällen durchzuführen.

III) Verstoß gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)

Lt. Art. 15 , Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren

„treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen oder wesentlicher Änderungen der Öffentlichkeit während eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden, damit sie dazu Stellung nehmen kann, bevor die zuständige Behörde ihre Entscheidung trifft.
Auch gegen diese Vorgabe - die bereits in 1999 gültig, aber in der BRD noch nicht umgesetzt war - wurde beim o.g. Verfahren zur Änderung der Polycarbonat- und MDI-Anlagen verstossen.
Die Genehmigung beinhaltet wesentliche Änderungen an den Anlagen und dem Stoffinventar.
Hinzu kommt, dass dies anscheinend nicht die erste Änderung und Kapazitätserhöhung dieser Anlagen in den 90er Jahren war. Denn gemäss UBA-Texte 55/91 (Anlage 9) betrug in 1991 die Kapazität für Polycarbonat am Standort Uerdingen der BAYER AG 100.000 t/a, die Kapazität für MDI 115.000 t/a. Die dortige Phosgenkapazität belief sich schon damals auf 95.000 t/a. Die vorletzte Genehmigung für die Polycarbonat-Anlage datiert vom 24.2.1997.

Die Praxis, Anlagen in kürzeren Zeitabschnitten mehrfach zu erweitern oder so zu dimensionieren, dass nachträgliche Kapazitätserweiterungen mit organisatorischen Massnahmen möglich sind, darf nicht zur Unterwanderung von UVP- und Veröffentlichungspflichten führen.

IV) Verstoß gegen die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

a) Wir sehen einen Verstoss gegen Artikel 13 der o.g. Richtlinie Absatz (4)

“...sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß der Sicherheitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Betreiber kann von der zuständigen Behörde verlangen, bestimmte Teile des Berichts aus Gründen des Industrie- und Geschäftsgeheimnisses und des Schutzes der Privatsphäre, der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung nicht offenzulegen. Nach Einwilligung der zuständigen Behörde legt der Betreiber in solchen Fällen der Behörde einen geänderten Bericht vor, in dem diese Teile ausgeklammert sind, und unterbreitet diesen der Öffentlichkeit.„

Die uns nach o.g. Widerspruch zur Einsicht vorgelegten Teile des Sicherheitsberichtes beinhalteten nur einen Teil der von uns geforderten Informationen.
Die Beschreibungen sind so allgemein, dass sie über ein Lehrbuch - dessen Lektüre nicht jedermann verständlich ist - nicht hinausgehen, und die potentiellen Gefahren und Massnahmen vor Ort nur unzureichend darstellen. Die Struktur des Berichtes, der aus mehreren Teilen besteht, lässt ein flüssiges, anlagenbezogenes Lesen nicht zu, sondern erfordert stetiges Hin- und Herblättern zwischen Berichtsteilen, soweit sie überhaupt offengelegt sind.

So war z.B. aus den Unterlagen nicht erkennbar, wie an den als Freianlagen konzipierten Anlagenteilen Freisetzungen in die Atmosphäre detektiert werden,- je nach Windrichtung oder- geschwindigkeit .
Dominoeffekte zu anderen Anlagen in twe. nur 12m Entfernung werden nur verkürzt und mit Verweis auf die damit verbundenen Sicherheitsanalysen angesprochen. Und der Umgang mit einem möglicher Ausfall des Niederdruckdampfsystemes, der auch den Ausfall der Ammoniakwand, die zur Niederschlagung evtl. austretender Gase dienen soll, bedingt , blieb unklar.

b) Desweiteren wurde unserer Meinung nach verstossen gegen Artikel 13 Absatz (5)

“ .. sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Öffentlichkeit in folgenden Fällen Stellung nehmen kann:

Änderung bestehender Betriebe im Sinne von Artikel 10, soweit diese von Bedeutung in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen zur Flächennutzung sind,....„

Auch wenn die RL zum Zeitpunkt der Genehmigungsbescheide aus 11 und 12/2000 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war, war sie doch seit dem 14.1.99 anzuwenden.

Wie jedoch im Bescheid des StUA zugegeben, gab es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

c) Entgegen Absatz (6) des Artikels 13

“ Bei unter Artikel 9 fallenden Betrieben sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß das Verzeichnis der gefährlichen Stoffe nach Artikel 9 Absatz 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.."
.
ist das uns vorgelegte und auch in der Information nach Absatz (1) genannte Verzeichnis der gefährlichen Stoffe (Anlage 10) unvollständig.

Da twe. nur Gesamtmengen und Beispiele genannt werden, bleibt unklar ob die für die o.g. Produktionen benötigten ,weiteren Einsatzstoffe wie z.B. MDA, Dichlormethan und Bisphenol A die Mengenschwellen für die eine oder andere Kategorie (umweltgefährlich, explosionsgefährlich, leicht entzündlich etc.) überschreiten.

Zudem befürchten wir eine Zunahme von Unfällen durch die Zergliederung des
Unternehmens am Standort Krefeld-Uerdingen.

Gefahren durch terroristische Eingriffe sind überall und jederzeit möglich. Der Zugang zu Phosgen und anderen Stoffen, die für terroristische Zwecke missbraucht werden können, ist auf anderen Wegen als über eine Anfrage nach UIG sehr viel unauffälliger.

Die öffentliche Sicherheit wird durch die vielerorts noch fehlende notfallplanmässige Vorsorge (die Stadt Krefeld hat trotz der seit Jahren bekannten Gefahrenlage mit über 10 Störfallbetrieben auf ihrem Gebiet der Öffentlichkeit noch keinen externen Notfallplan vorgelegt) sehr viel mehr bedroht als durch die offizielle Einsichtnahme von VertreterInnen der Umweltverbände.

Und die durch die Bundesregierung zunehmende Verlagerung von Überwachungsaufgaben auf private Institutionen verkleinert den bei den Behörden zugänglichen Teil an Umweltinformationen
dermassen, dass sowohl die Umweltinformations-Richtlinie als auch die div. Beteiligungspflichten ad absurdum geführt werden.

Leider konnte auch die Antwort des MUNLV auf unser Schreiben (Anlagen 11a,b) bzgl. des gesamten Vorganges unserer o.g. Forderung insbesondere nach Veröffentlichung nicht nachkommen.

Wir bitten die nun Kommission, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Angelika Horster
Landesvorstand BUND NW
Merowingerstr. 88
D-40225 Düsseldorf

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
D-40081 Düsseldorf

Anlage 1 UIG-Anfrage des BUND
Anlage 2:Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01
Anlage 3 Widerspruch des BUND
Anlage 4 a:Schreiben des STUA Krefeld vom 13.12.01
Anlage 4 b: Schreiben des STUA Krefeld vom 12.6.2002
Anlage 4 c : Schreiben des STUA Krefeld vom 1.10.2002
Anlage 5 a: Schreiben der CBG an das STUA Krefeld vom 9.12.2002
Anlage 5b : Schreiben des STUA Krefeld vom 6.2.2003
Anlage 6 a: Genehmigungsbescheid Polycarbonatanlage vom 15.11.2000
Anlage 6 b: Genehmigungsbescheid MDI-Anlage vom 11.12.2000
Anlage 7: Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Uerdingen
bzgl. a: Einsatz TDI-Bitumenpolymerisat im Kraftwerk
b: Erhöhung Lagerkapazität Und Errichtung neues Lagergebäude
c: Änderung Kohlenoxidbetrieb mittels Generatorenersatz mit Erhöhung Rohgasvolumen
Anlage 8 : Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Dormagen
bzgl. a: Weiterbetrieb und Demontage Michaelisofen
b: Erweiterung CAE-Anlage um bromierung und Fluorierung
Anlage 9 : UBA-Texte 55/91
Anlage 10: Liste der gefährlichen Stoffe aus Sicherheitsbericht der Fa. BAYER Uerdingen
Anlage 11a: Schreiben von CBG und BUND an den MUNLV NRW vom 18.3.2003
Anlage 11b: Schreiben des MUNLV NRW vom 3.11.2003

Gen-Raps

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Februar 2004

Belgien lehnt Antrag von Bayer CropScience ab

EU-weiter Anbau von Gen-Raps gestoppt

Europas Äcker bleiben vorerst frei von Gen-Raps. Die belgische Regierung entschied am Montag gegen einen Antrag der deutschen Bayer CropScience, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen. Hätten die Minister in der belgischen Hauptstadt Ja gesagt, hätte einer EU-weiten Genehmigung nichts mehr im Wege gestanden.

Bayer CropScience wollte in einem EU-Land eine Genehmigung erlangen, um ihren Gen-Raps im Freiland anbauen zu können. Dabei sollte die Genehmigung zum Wohle des Pharmariesen mit dem Zusatz „EU-weit“ versehen sein. Dem hat die belgische Regierung aber erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Brüssel bezieht sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass Gen-Raps die Umwelt schädigt. Sowohl EU- als auch belgische Gesetze fordern aber den Schutz der Umwelt.

„Das ist ein Sieg für die Umwelt und die Vernunft“, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. „Die belgische Regierung hat erkannt, dass der Anbau von Gen-Raps eine Gefahr für die Umwelt darstellt und entsprechend gehandelt.“

„Die Entscheidung der belgischen Regierung setzt die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang. In Deutschland liegen zwei weitere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipuliertem Raps vor. Diese muss Künast ablehnen“, sagt Brendel.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte das Beratergremium der belgischen Regierung in Gentechnikfragen vor den Umweltgefahren gewarnt. Es folgte damit den Erkenntnissen, die in Großbritannien in großangelegten Feldstudien gewonnen worden waren. Dort zog man den Schluss, dass der Gen-Raps-Anbau schlimmere Auswirkungen auf wild wachsende Pflanzen und Tiere habe, als der Anbau von herkömmlichen Raps. Weitere britische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Pollen des Gen-Raps von Insekten Kilometer weit mitgeschleppt werden kann. Besonders Bienen kommen dafür in Frage. Wie man Gentechnik-freie Rapsfelder davor schützen soll, ist völlig unklar.

Die belgische Entscheidung sei auch richtungsweisend für die aktuelle Diskussion über ein Gentechnik-Gesetz in Deutschland, merkt Brendel an. „Der von Künast dazu vorgelegte Entwurf berücksichtigt das Problem der Ausbreitung von Gen-Pflanzen nicht ausreichend. Setzt die grüne Ministerin ein solches Gesetz durch, gefährdet sie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.“

Autor: Greenpeace e.V.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2004

Wegen friedlicher Proteste gegen Dow Chemicals:

USA: PROZESS GEGEN UMWELTAKTIVISTIN

Die texanische Fischerin Diane Wilson steht ab heute wegen friedlicher Proteste gegen das Unternehmen Dow Chemicals vor Gericht. Am 26. August 2002 hatte die international bekannte Umweltaktivistin einen 30m hohen Kühlturm des Dow Chemical-Werks in Seadrift/Texas bestiegen und ein Transparent mit der Aufschrift „Dow - Verantwortlich für Bhopal“ entrollt. Zuvor war Wilson aus Protest gegen die Geschäftspolitik der Firma in einen 30tägigen Hungerstreik getreten. Ihr droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.

„Ich protestierte dagegen, dass sich die Verantwortlichen der Katastrophe von Bhopal seit zwanzig Jahren weigern, vor indischen Gerichten zu erscheinen, wo sie sich für den Tod von mehr als 20.000 Menschen verantworten müssen“, so Diane Wilson. „Die Firma Union Carbide, die heute zu Dow gehört, entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Ich hingegen haben nie jemandem etwas zu Leide getan und stehe heute vor Gericht. Firmen wie Dow verhöhnen Recht und Gesetz: Wenn es ihnen passt, rufen sie nach dem Gesetz; wenn nicht, dann ignorieren sie es.“ Im Dezember 1984 waren 27 Tonnen giftige Gase aus Union Carbides Fabrik in Bhopal ausgetreten. Tausende starben in der selben Nacht, rund eine halbe Million Menschen erlitt Gesundheitsschäden. Noch heute führen die damals ausgetretenen Gifte zu Missbildungen bei Neugeborenen und anderen Gesundheitsschäden. Im Februar 2001 war Union Carbide von Dow Chemicals übernommen worden.

„In solchen Fällen habe ich als Bürgerin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu protestieren“, so Diane Wilson weiter. Für den Fall ihrer Inhaftierung kündigt sie einen unbefristeten Hungerstreik an. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Risiken chemischer Anlagen hinweist, kooperiert seit Jahren mit Diane Wilson. Der Verein setzt sich für eine Entschädigung der Opfer von Bhopal und für juristische Schritte gegen die Verantwortlichen ein. In Schreiben an die texanischen Justizbehörden forderte der Verein die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Diane Wilson sowie Aufnahme von Ermittlungen gegen Dow Chemicals.

In Indien ist seit 1991 ein Strafverfahren gegen Union Carbide und seinen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Warren Anderson anhängig. Trotz eines internationalen Haftbefehls und eines Auslieferungsantrags der indischen Regierung weigert sich die Firma, vor Gericht zu erscheinen. Der US-Kongressabgeordnete Frank Pallone kritisiert: „Es ist empörend, dass die beteiligten Firmen kurz vor dem 20. Jahrestag dieser Tragödie noch immer nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich amerikanische Unternehmen im Ausland der Strafbarkeit entziehen.“

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

Die Chemie-Konzerne BAYER und SYNGENTA müssen in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ sei irreführend und vermittle den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfehlen. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA) folgt damit einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire (Wirkstoff Imidacloprid), das im Kartoffel- und Hopfenanbau extensiv eingesetzt wird. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die PMRA ein Bußgeld.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit Jahren ein Verbot aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse I.

Laut kanadischer Gesetzgebung darf Pestizidwerbung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Einsatz von Agrochemikalien umweltfreundlich oder risikolos ist. Admire wurde in Anzeigen als „umweltfreundlich“ und „unschädlich für Mensch und Natur“ bezeichnet - obwohl das Pestizid selbst in den von BAYER herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern als giftig für Vögel, Bienen und Wasserlebewesen bezeichnet wird. Wie auch in Europa wird Imidacloprid in Kanada für das dramatische Bienensterben, dem in Deutschland mehr als ein Drittel aller Bienenvölker zum Opfer fiel, verantwortlich gemacht. In Frankreich wurde der von BAYER hergestellte Wirkstoff wegen der Gefährlichkeit für Bienen teilweise verboten.

BAYER ist seit der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE zweitgrößter Pestizidhersteller weltweit. Von BAYER hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos sind für Tausende Vergiftungsfälle in aller Welt verantwortlich.

[I.G. Farben] Das Restvermögen der I.G. Farben gehört den Zwangsarbeitern!

CBG Redaktion

Erklärung von Überlebenden des Nazi-Terrors und Unterstützern zum Insolvenzverfahren I.G. Farben und zur Klage gegen UBS

Berlin, 14. Januar 2004

Nach der Insolvenzmeldung der I.G. Farbenindustrie AG in Abwicklung am 10. November 2003 hat ein unwürdiges Geschacher um ihr geringes Restvermögen und um ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Schweizer Großbank UBS begonnen. Einige Anwälte und Aktionäre wollen sich die Taschen füllen. Die involvierten Banken missachten offen ihre historische Verantwortung im Umgang mit den letzten Geldern des I.G.-Farben-Konzerns, der die NSDAP finanzierte, das Mordgas Zyklon B produzierte und Zehntausende im konzerneigenen Konzentrationslager Monowitz „durch Arbeit vernichtete“.

Unabhängig von allen juristischen Schachzügen gehört das Restvermögen der I.G. Farben moralisch allein den überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern des Konzerns, die ihre Gesundheit für dieses Vermögen opferten. Es muss zu ihrer Entschädigung und zur Aufarbeitung der verbrecherischen Geschichte des Konzerns verwendet werden.

Deshalb müssen schnellstmöglich ordentliche Insolvenzverfahren über die I.G. Farben AG und ihre sämtlichen Tochterfirmen eröffnet werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main und die vorläufige Insolvenzverwalterin Angelika Amend stehen in der Verantwortung, einen späten aber bedeutsamen Schritt in Richtung historischer Gerechtigkeit zu gehen. Die überlebenden Opfer des Konzerns sind seine wichtigsten Gläubiger, und als solche müssen sie im Insolvenzverfahren anerkannt werden.

Die Gläubigerbanken der I.G. Farben - allen voran die HSH Nordbank - mögen juristischen Anspruch auf „ihr“ Geld besitzen. Moralisch gehört ihnen kein Cent. Wenn durch den Verkauf der Immobilien der Farben- Tocher AWM KG zum wahrscheinlich letzten mal liquide Mittel des einstigen Mordkonzerns bewegt werden, darf dieses Restvermögen nicht stillschweigend in Banktresoren verschwinden. Die Immobilien wurden gekauft mit dem Vermögen, das die Zwangsarbeiter erarbeiten mussten.
Der Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt (CDU) und der Rechtsanwalt Volker Pollehn haben als letzte Liquidatoren der I.G. Farben AG i.A. versagt. Nach der offenen Plünderung des Firmenvermögens durch ihre Vorgänger haben sie zwar eine firmeneigene Stiftung zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und zur Aufarbeitung der Firmengeschichte gegründet, diese aber nur mit lächerlichen 256.000 Euro ausgestattet. Weil die Stiftung von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht betroffen ist, amtieren Bernhardt und Pollehn bis heute als deren Vorstand. Sie sind aufgefordert, diese Posten für legitime Vertreter der überlebenden Opfer zu räumen.

Von der angekündigten Klage des US-Anwalts Ed Fagan distanzieren sich die Liquidatoren, lassen ihre eigenen Pläne bezüglich UBS aber im Dunkeln. Fagan will im Auftrag einzelner I.G.-Farben-Aktionäre die Schweizer UBS-Bank verklagen, um sie zur Herausgabe des so genannten Interhandel-Vermögens zu zwingen. Die Firma Interhandel - früher firmierend als I.G. Chemie - war formell unabhängig, wickelte während des Zweiten Weltkriegs aber fast alle Auslandsgeschäfte der I.G. Farben über die Schweiz ab. Ihr Vermögen verleibten sich 1967 die USA und die UBS-Vorläuferin Schweizer Bankgesellschaft ein. Bei der UBS sollen nach heutigem Wert 2,2 Milliarden Euro gelandet sein. Mehrere Klagen der I.G. Farben auf Rückerstattung ihres einst verschleierten Auslandsvermögens scheiterten in den Jahrzehnten danach. Nun kündigt Anwalt Fagan unverbindlich an, bei einem Erfolg seiner neuen Klage einen kleinen Teil der gewonnenen Summe an die früheren Zwangsarbeiter ab zu treten. Die UBS selbst verweigert beharrlich jede Rückzahlung an die I.G. Farben oder an deren frühere Arbeitssklaven.

Damit beleidigen alle Akteure die noch lebenden Opfer, die als wichtigste Gläubiger vollen Anspruch auf das Vermögen besitzen, das sie erschuftet haben. Die vage Ankündigung einiger Brosamen ist der erkennbare Versuch, die Opfer als Druckmittel gegenüber UBS und US-Gerichten zu missbrauchen, um Aktionärs- und Anwaltstaschen zu füllen. Und dieser Höhepunkt eines moralischen Skandals wird aus der Mitte der Wirtschaftsbürgerschaft heraus inszeniert.

Insolvenzverwalterin Amend könnte zur ersten Akteurin werden, die Gerechtigkeit herstellt. Dazu muss sie die Eröffnung ordentlicher Insolvenzverfahren über alle Konzernunternehmen durchsetzen, anschließend gemäß der Satzung der I.G.-Farben-Stiftung eine vertrauenswürdige Stiftungsleitung einsetzen, das Verfahren gegen die UBS an sich ziehen und schließlich den wichtigsten Gläubigern - den überlebenden Häftlingen - zu ihrem Recht verhelfen.

Erstunterzeichner (Überlebende):

Adam König, Berlin,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Rudy Kennedy, London,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Esther Bejarano, Hamburg,
Überlebende der Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück

Kurt Julius Goldstein, Berlin,
Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald

Peter Gingold, Frankfurt am Main,
Überlebender Widerstandskämpfer in der Résistance, Angehöriger von in Auschwitz Ermordeten

Erstunterzeichner (Unterstützer):

Lothar Evers, Köln,
Chairman of the Board Support for Survivors of Nazi Persecution International Inc., Kurator der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Klaus Harbart, Berlin,
Bundesgeschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

Christoph Heubner, Berlin,
Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees

Axel Köhler-Schnura, Düsseldorf,
Sprecher der Kampagne „Nie wieder!“

Henry Mathews, Köln,
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Ruedi Meyer, Zürich,
Vorstandsmitglied der AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften ACTARES

Philipp Mimkes, Köln,
Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dr. Janis Schmelzer, Berlin,
Historiker

Dr. Susanne Willems, Berlin,
Historikerin

Offener Brief

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Germanwatch
Global March Against Child Labour (Germany)

An: Werner Wenning, Vorstandsvorsitzender von Bayer AG
Dr. Jochen Wulff, Vorstandsvorsitzender von Bayer CropScience AG

Düsseldorf/ Berlin/ Stuttgart, den 18. Dezember 2003

Kinderarbeit bei Zulieferern von Bayer-Tochter ProAgro

Sehr geehrter Herr Werner Wenning, sehr geehrter Herr Dr. Wulff,

mit diesem Schreiben wenden sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Germanwatch und Global March against Child Labour an Sie, um unsere Sorge über die massive Beschäftigung von Kindern im Anbau von Baumwoll-Saatgut in Indien auszudrücken, von der auch das Bayer-Unternehmen ProAgro profitiert. Um von den Kindern Schaden abzuwenden, drängen wir Bayer, sofortige Gegenmaßnahmen wirksam werden zu lassen.

Die seit Juli 2003 auf Deutsch vorliegende Studie „Child Labour and Transnational Seed Companies in Hybrid Cottonseed Production“ des Instituts „Glocal Research and Consultancy Services“ (GRCS) in Hyderabad/Indien belegt die Beschäftigung von Kindern bei den Zulieferern von ProAgro, Monsanto, Unilever und weiteren Firmen. Damit werden die ILO-Kernarbeitsnormen und weitere internationale Standards wie die OECD-Leitsätze verletzt. Zu den betroffenen Unternehmen gehört die Firma ProAgro, die seit 2002 zum Bayer-Konzern gehört.

Bayer hat sich dazu verpflichtet, keine Kinderarbeit zu dulden (z.B. durch Beitritt zum Global Compact). Ihr Unternehmen hat mittlerweile das angesprochene Problem bei seinen indischen Saatgut-Zulieferern eingeräumt. Doch erst im September 2003 gab es ein Treffen zwischen den betroffenen Saatgutfirmen mit der indischen Kinderrechtsinitiative Mamidipudi Venkatarangaiya Foundation (MV Foundation) in Hyderabad/ Indien, bei der die Unternehmen, darunter auch ProAgro, die Verantwortung für die Nutzung von Kinderarbeit übernommen haben. Seitdem gab es jedoch wieder Monate dauernde Verzögerungen, den Versprechungen sind keine Taten gefolgt. Inzwischen hat am 13. Dezember 2003 ein weiteres Treffen zwischen der MV Foundation und den Unternehmen stattgefunden, auf dem ein konkreter Zeitplan mit konkreten Aktivitäten vereinbart wurde.

Wir erwarten von Bayer und seiner Tochterfirma ProAgro, dass alle notwendigen Schritte zur Beendigung der Beschäftigung von Kindern getätigt und die auf dem Treffen eingegangenen Verpflichtungen umgehend erfüllt werden. Außerdem fordern wir, für die bei Ihren Zulieferern beschäftigten Kinder ein Wiedereinschulungsprogramm zu finanzieren in Abstimmung mit den örtlichen Behörden.

Das Bekenntnis, dass Kinderarbeit bei Bayer nicht akzeptiert wird, reicht nicht aus, ebenso wenig das bloße Festschreiben eines Verzichts auf Kinderarbeit in den Verträgen mit den Saatgutproduzenten. Diese Vereinbarung muss auch mit entsprechenden Informationen vor Ort, mit Kontrollen und vor allem mit der Zahlung höherer Abnahmepreise verbunden werden, damit eine Einstellung von Erwachsenen für die lokalen Firmen überhaupt rentabel wird.

Es ist eine nachweisliche Erfahrung, dass bei Kindern, die von der Schule genommen wurden, um arbeiten zu gehen, nur selten die Wiedereinschulung gelingt. Nach jeder Arbeitssaison bei den indischen Baumwollsaatpflanzern - sie dauert im Schnitt sieben Monate - erhalten die meisten der betroffenen Kinder, überwiegend Mädchen, keine weitere Schulbildung mehr. Diese Kinder sind zwischen sechs und 14 Jahren alt. Sie haben durch die Arbeit für die von Bayer/ProAgro abhängigen Zulieferer ihre Zukunftschancen verloren. Zudem ist auch die Gesundheit der arbeitenden Kinder massiv gefährdet, weil die Arbeitsschutzbestimmungen, zum Beispiel beim Einsatz von Pflanzengiften, nicht eingehalten werden.

Wir stehen in engem Austausch mit unseren Partnern in Indien, der MV Foundation, und werden von Deutschland aus die weiteren Schritte von Bayer/ProAgro und die Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes intensiv beobachten. Da das Verhalten von Bayer/ProAgro unter anderem gegen die OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen verstößt, prüfen wir derzeit eine Beschwerde.

Welche Schritte gedenken Sie und die Verantwortlichen bei ProAgro zu tun, um schnellstmöglichst die Nutzung von Kinderarbeit bei Ihren Zulieferern vollständig zu unterbinden?

In der Erwartung einer baldigen Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf
info@cbgnetwork.org

Cornelia Heydenreich
Germanwatch e.V.
Voßstraße 1
10117 Berlin
heydenreich@germanwatch.org

Rainer Kruse
Global March against Child Labour/ Germany
Spemannstr. 15
70186 Stuttgart
kruserainer@surfeu.de

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17.12.2003

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Mitglieder der Störfallkommission kritisieren:

„Ausweitung der Phosgen-Produktion bei BAYER-Uerdingen unrechtmäßig“

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnen die Ausweitung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen als „unrechtmäßig“. In einem Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn kritisieren Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND, und Prof. Jürgen Rochlitz, Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass die Anlagen-Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte. Horster und Rochlitz sind Mitglieder der deutschen Störfallkommission. Die Störfallverordnung schreibt vor, dass beim Bau von Phosgen-Anlagen die Öffentlichkeit einbezogen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und Sicherheitsberichte veröffentlicht werden müssen.

Prof. Rochlitz: „Die Phosgenproduktion gehört zu den risikoreichsten Anlagen in NRW. Durch die Genehmigung neuer Anlagen wird diese hochgefährliche Produktionsweise für Jahrzehnte festgeschrieben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen zu erheben.“ BAYER hatte im vergangenen Jahr die Phosgenproduktion um rund 60.000 Tonnen/Jahr erhöht. Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute im großen Maßstab als Vorprodukt bei der Kunststoffproduktion verwendet.

Angelika Horster: „Die Genehmigungen der Anlagen datieren von 1963 bzw. von 1984. Es sollte selbstverständlich sein, dass bei Erweiterungen 20 bzw. 40 Jahre später grundsätzliche Produktionsverbesserungen durchgeführt werden. Solche Verbesserungen begründen jedoch nicht, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.“ Das Umweltministerium argumentiert, dass die neuen Anlagen mit einer geringeren Menge von „freiem“ Phosgen auskommen, weswegen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. „Die von der Genehmigungsbehörde angegebene “freie„ Menge Phosgen von 34 Tonnen bedeutet zwar eine “Verbesserung„ gegenüber der früheren Situation, stellt aber dennoch eine enorme Gefahr dar, über die nach Gesetzeslage die Öffentlichkeit informiert werden muss. Ungeklärt bleibt auch, warum für die Mehrproduktionen an Makrolon und Isocyanaten nicht eine phosgenfreie Produktion gewählt wurde“, so Horster weiter.

Ein erster Brief der Verbände an das Umweltministerium wurde wegen „interner Abstimmungsprozesse“ erst nach acht (!) Monaten beantwortet.

Gerne senden wir den Brief des MUNLV sowie das Antwortschreiben im vollen Wortlaut zu

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel: 0211-30 200 50, Fax: 0211-30 200 526, eMail: bund.nrw@bund.net , www.bund.net/nrw

Coordination gegen BAYER-Gefahren, Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940
info@cbgnetwork.org , www.CBGnetwork.de

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. Dezember 2003

BAYER missachtet Gewerkschaftsrechte

Philippinische Gewerkschafter legen Beschwerde bei OECD ein

Philippinische Gewerkschafter werfen dem Bayer-Konzern vor, Arbeitnehmer-Rechte massiv zu verletzen. Mehreren Gewerkschafts-
vertretern wurde wegen gewerkschaftlichen Engagements gekündigt. Das Management von Bayer Philippines gründete eine eigene Gewerkschaft, um die gewählten Arbeitnehmervertreter zu entmachten. Trotz mehrerer Gerichtsentscheide verweigert die Firma seit Jahren die Auszahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Employees Union of Bayer Philippines (EUBP) reichte daraufhin eine Beschwerde bei der OECD wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Konzerne ein. Da die Philippinen nicht der OECD angehören, wurde die Beschwerde am OECD-Kontaktpunkt im deutschen Wirtschaftsministerium eingereicht.

Juanito Facundo, Präsident der Employees Union of Bayer Philippines: „Seit unserer Beteiligung an einem Streik vor sechs Jahren stand ich unter starkem Druck. Trotz meiner fast dreißigjährigen Zugehörigkeit zu Bayer erhielt ich schließlich eine fristlose Kündigung“. Facundo kämpft seit der Entlassung um eine Abfindung und um eine Anerkennung der Gewerkschaft durch Bayer.

Die EUBP ist Mitglied des Dachverbands philippinischer Gewerkschaften FFW und ist beim philippinischen Arbeitsministerium seit 1990 als alleinige Vertreterin der Bayer-Belegschaft registriert. 1991 schlossen Bayer und EUBP einen 5-jährigen Tarifvertrag; der Anschlussvertrag war von 1997-2001 gültig. Dennoch verweigert Bayer seit 1998 die Auszahlung der vom Unternehmen eingesammelten Gewerkschaftsbeiträge - bis heute rund 2,7 Millionen Peso (60.000 €). Im Tarifvertrag erzielte Vereinbarungen zu Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung wurden nicht umgesetzt, zudem wurde die Gewerkschaft bei Entlassungen nicht wie vorgeschrieben konsultiert. Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Gründung der neuen, der Werksleitung hörigen Gewerkschaft.

Bei Betriebsratswahlen bei Bayer Philippines im Sommer 2003 erhielt die EUBF 70% der Stimmen. Das philippinische Arbeitsministerium betrachtet die EUBF weiterhin als rechtmäßige Arbeitnehmervertreterin. Gerichte verfügten eine Auszahlung der Gewerkschaftsbeiträge. Trotzdem weigert sich Bayer, die Gewerkschaftsrechte zu akzeptieren und die ausstehenden Zahlungen zu leisten.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Man ist von Bayer einiges gewohnt - so schließt Bayer in den USA gezielt die Werke mit gewerkschaftlich organisierter Belegschaft- aber eine solch dreiste Missachtung von Arbeitnehmerrechten stellt eine neue Qualität dar.“ Pehrke fordert eine sofortige Anerkennung der EUBF durch Bayer sowie eine Verurteilung seitens der OECD.

Gerne senden wir die OECD-Beschwerde im vollen Wortlaut zu

Schmutzkampagne

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2003

Strategiepapier wird Umweltorganisation zugespielt

US-Chemieindustrie: Geheimkampagne gegen Chemikalien-Tests

Die amerikanische Chemieindustrie plant eine Geheimkampagne gegen Sicherheitstests für Chemikalien. Ein entsprechendes Strategiepapier wurde der Umweltorganisation Environmental Working Group zugespielt. Demnach versucht das American Chemistry Council (ACC), dem auch die deutschen Konzerne BAYER, BASF und DEGUSSA angehören, „das Vorsorgeprinzip zu stigmatisieren“, um den „Informationskrieg“ gegen die Umweltbewegung zu gewinnen. Im Rahmen der Kampagne sollen eine „unabhängige Bürgerinitiative“ gegründet, Journalisten angeworben und „Pläne, Motivation und Verbündete von Umweltaktivisten“ gesammelt werden (Auszüge des Konzeptpapiers s.u.).

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dieses Strategiepapier bietet einen seltenen Einblick in die doppelzüngige Vorgehensweise der Chemieindustrie. In Werbekampagnen ist von “Responsible Care„ und “intensiven Anstrengungen für den Umweltschutz„ die Rede - gleichzeitig werden Kritiker bespitzelt und selbst elementarste Sicherheitsvorkehrungen mit allen Mitteln bekämpft. Der Schutz von Umwelt und Verbrauchern ist für die Industrievertreter offenbar vollkommen nebensächlich.“ Mimkes fordert den BAYER-Konzern auf, das ACC zu verlassen und sich deutlich von der Kampagne zu distanzieren.

Der Verband der amerikanischen Chemieindustrie will im Rahmen der Kampagne „Vertreter von Minderheiten und Verbraucherschützer“ anwerben, da diese in der Öffentlichkeit „glaubhafter“ als Unternehmensvertreter wirken. Zudem sollen „schockierende“ Beispiele für angeblich übertriebenes Vorsorgedenken, wie die Verbreitung tödlicher Krankheiten wegen fehlender Pestizide, präsentiert werden. Hintergrund ist, dass die Bemühungen der EU, Tausende von Chemikalien erstmalig auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hin zu untersuchen, bei amerikanischen Umweltverbänden und Behörden (besonders in Kalifornien) auf großes Interesse stößt.

Precautionary Principle Campaign Proposal

California‚s business community has done little to date to counter the Precautionary Principle (PP), largely allowing PP proponents to control the debate and spread their messages unfettered. Should this trend continue, industry runs the risk of allowing the PP to gain additional momentum, with potentially much broader and more severe implications. Moreover, California is a bellwether state, and any success enjoyed here could readily spill over to other parts of the country.

In order to help California industry build awareness and respond to legislative and regulatory attacks on an as-needed basis, the American Chemistry Council is supporting and recommends an aggressive awareness campaign as outlined in the following strategies and tactics.

Strategies

1. Define the issues on our terms to stigmatize the PP, win control of the message war and build awareness of the negative consequences associated with its implementation.

2. Generate support for our position by identifying, recruiting and mobilizing non-traditional allies in the scientific, academic and activist communities to call into action when needed to fight, or preempt unwelcome initiatives.

3. Selectively challenge our adversaries and position their demands and political agenda as contrary to the best interests of Californians.

Tactics

1. Establish a computerized issue monitoring system to track all media, political, policy and regulatory information flow in California with regard to the PP. ID and catalogue the negative effects of the application/ implementation of PP and create a database for use by the coalition and allies for targeted response to initiatives.

2. Conduct and publicize an economic-impact study to dramatize the potentially devastating impacts to industry and consumers should California broadly adapt PP-based legislation and regulation. The study could specify threats to both innovation and technology-development, as well as provide region-specific breakouts (e.g., LA, San Francisco, Silicon Valley, Imperial Valley) so as to create multiple media-pitch opportunities and to generate support among target audiences.

3. Use satire and humor to demonstrate how, taken to its logical extreme, application of the PP would set Californians back to the stone ages. Tactics, through third-parties, would include websites, posters, bill boards, radio placements and internet communications.

4. Harmonize messages through materials by developing an „information and response package“, including a fact sheet with substantive arguments and media-friendly sound-bites for use by the coalition and third party allies.

5. Media outreach - Provide a steady stream of information: studies, reports and other media products to advance the message and agenda of the coalition. Approach and educate conservative columnists and talk radio hosts on the issue to stimulate debate.

6. Recruit and energize the business community by creating and publicizing a coalition-sponsored business roundtable or lecture series and/or conferences to educate potential allies about the PP and the consequences of its implementation. These could be held in Sacramento, Los Angeles, San Francisco, San Jose and San Diego and done in conjunction with other business associations and/or California based think tanks.

7. Conduct selective intelligence gathering about the plans, motivations and allies of opposition activists on an as needed basis. Focus on the PP „movement leadership“ in the U.S., and in particular, California.

8. Recruit and energize non-conventional third party critics. Mobilize existing critics of the PP while identifying, recruiting and arming new highly credible third party allies in from appropriate communities (e.g., the minority community, consumer activists, regulatory watchdogs, think tanks) to deliver messages critical of the PP concept that highlight the negative consequences of PP implementation. Encourage the formation of a second, non-business led coalition that can be used to provide testimony, demonstrations, press conferences and other defensive and pro-active situations.

9. Create an independent PP watchdog group to act as an information clearinghouse and criticize the PP in public and media forums. For too long the „common sense“ appeal of the PP has gone unopposed. This group would serve as a rallying point for industry and third-party voices in the debate and seek out opportunities to reactively and proactively raise the profile of the negative consequences of the PP. It is possible that the group could be structured as a 501(c) (3) or 501(c) (4) tax-exempt organization.

10. Mount protests timed with debate/discussion/votes on PP-related legislative proposals. Mobilize recruited allies and PP watchdog group to vocally and visibly air arguments against the adoption of the PP in public forums, e.g., outside the capitol and/or local government hearing room.

11. Draft and sponsor ordinances/resolutions rooted in risk management and sound science. Just as activists convinced the San Francisco Board of Supervisors to adopt an ordinance requiring the PP to factor into their decision-making, industry and its third-party allies could propose ordinances/resolutions that call on municipalities and the state government requiring „sound science“ to factor into theirs.

12. Fund a documentary and associated media blitz that examines „shocking“ negative past consequences of the PP, in the context of present-day CA situations if possible. Possible topics include: the Peruvian outbreak of cholera; African nations‘ battle with malaria without DDT, vis-à-vis the possible spread of West Nile virus.

PROPOSED FIRST YEAR BUDGET

Based on their previous experience executing similar tactics for other clients, Nichols-Dezenhall estimates that the communications/public affairs program outlined in this memorandum would cost in the range of $12,500 - $15,000 per month (not including out-of-pocket expenses, e.g., travel costs, materials, printing, ally reimbursement, other costs listed below) during periods of intense activity, and $5,000 - $7,500 per month when the legislature is out of session.