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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Gen-Mais

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 11. Februar 2004

Vor der heutigen Abstimmung im Bundeskabinett über das Gentech-Gesetz

Großbritannien: Erneuter Rückschlag für Gentech-Programm von Bayer CropScience

Einen erneuten Rückschlag erlitt das Gentechnik-Programm des Bayer-Konzerns. Die Behörden von Wales und Schottland lehnen die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais aus ökologischen Gründen ab, wodurch die Zulassung automatisch in allen Teilen Großbritanniens blockiert wird. Die von Bayer patentierte Pflanze wäre die erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze, deren Anbau in Großbritannien erlaubt wird.

Wales und Schottland folgen damit Empfehlungen von Umweltschützern, die vor unkalkulierbaren Risiken für den Öko-Landbau warnen. Die Entscheidung ist ein Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt. Blair wollte vor der Beratung der EU am 18. Februar über ein mögliches Endes des Zulassungs-Moratoriums von Gentech-Pflanzen Fakten schaffen. Bereits in der vergangenen Woche war die belgische Regierung einem Votum ihres wissenschaftlichen Beirats gefolgt und hatte die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer abgelehnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidungen in Belgien und Wales: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Der Bayer-Konzern ist seit der Übernahme der Aventis CropScience AG der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais und Soja auf den Markt zu bringen.

Für den Fall einer Zulassung von Gen-Mais kündigten britische Umweltverbände bereits Klagen an, da sie eine Verletzung von EU-Recht befürchten, wonach der konventionelle Landbau vor Auskreuzungen von Gen-Pflanzen geschützt werden muss. Die Entscheidungen in Belgien und Wales setzen auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Meinung von Umweltverbänden schützt der von Künast vorgelegte Gesetzesentwurf, über den heute im Bundeskabinett entschieden wird, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht ausreichend vor der Ausbreitung von Gen-Pflanzen.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Februar 2004

„Ten Worst Corporations of 2003“

USA: BAYER erneut auf Liste der „Zehn Übelsten Unternehmen“

Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat den BAYER-Konzern erneut auf die Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen berücksichtigt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung nach 2001 bereits zum zweiten Mal. Neben BAYER werden unter anderem der Flugzeug-Hersteller Boeing, der Militär-Zulieferer Halliburton und der Klinik-Konzern HealthSouth aufgeführt.

Mehrere Skandale führten zu der Nominierung von BAYER: jahrelang hatte die Firma Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt.

Im Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Nach Angaben der NY Times hatte BAYER die Infektionen in Kauf genommen, um seine Lagerbestände, die in Europa nicht mehr absetzbar waren, verkaufen zu können.

Ebenfalls die New York Times enthüllte interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay bereits in der Testphase kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.

Das von Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor ist auf Wirtschaftsverbrechen spezialisiert. Nader war in der letzten amerikanischen Präsidentenwahl Kandidat der grünen Partei und erreichte knapp 5% der Stimmen.

Bereits im vergangenen Jahr war BAYER von den Autoren des „Schwarzbuch Markenfirmen“ an die Spitze krimineller Unternehmen gewählt worden. „Nicht nur, weil dieser Konzern in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine enorme destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Missachtung ethischer Prinzipien betrifft“, so die Autoren Klaus Werner und Hans Weiss, „sondern auch, weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, dass einem die Haare zu Berge stehen.“

Das Schwarzbuch Markenfirmen kann unter www.j5a.net zum Preis von 19.90 Euro (+ 2,50 Euro Versand) bestellt werden.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 06.02.2004

Giftgas-Produktion bei BAYER:

Umweltverbände legen EU-Beschwerde ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben heute bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Erweiterung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen eingereicht (vollständiger Beschwerdetext s.u.). BAYER hatte im vergangenen Jahr die Produktion der Kunststoffe Polycarbonat und Methyldiisocyanat um 100.000 bzw. 24.000 Tonnen/Jahr erhöht, womit ein Ausbau der Phosgen-Kapazität um vermutlich 60.000 Tonnen/Jahr verbunden ist. Die Erweiterung erfolgte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die AnwohnerInnen, die z.T. nur 300m von der Anlage entfernt leben, wurden nicht informiert.

Angelika Horster, BUND-Chemieexpertin: „Die Erweiterung der Anlagen ist unrechtmäßig, da bei dem Genehmigungsverfahren gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen wurde, darunter die Informations- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“ BUND und CBG kritisieren in dem Schreiben an die EU, dass durch den Bau der Anlagen „eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während neue Produktionsmethoden ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen.“

Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute als Vorprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet. Die Phosgenproduktion gilt als einer der gefährlichsten Industriezweige in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie schreibt vor, dass auch vor Änderungs-Genehmigungen risikoreicher Anlagen ungefährlichere Alternativen geprüft werden. Eine solche Prüfung unterblieb im vorliegenden Fall.

CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen gegen das Projekt zu erheben.“ Auch Fragen von BUND und CBG nach der gesamten Produktionsmenge von Phosgen im Werk Krefeld-Uerdingen sowie der maximal freisetzbaren Menge Phosgens und anderer Gifte im Störfall waren mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken unbeantwortet geblieben. Die Verbände ersuchen die EU-Kommission daher, „rechtliche Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen“.

An die
Kommission der Europäischen Union
z.Hd. des Generalsekretärs
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Belgien

Düsseldorf, den 5.2.04

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

bzgl. des Genehmigungsverfahren der Fa. BAYER AG, Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9, 47829 Krefeld, zur Erweiterung der Kapazitäten zur Herstellung von Polycarbonat und MDI und der weiteren, damit verbundenen Einsatzstoffe

Genehmigungsbescheide vom 15.11.2000 und 11.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde

bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Verletzung des EU-Vertrages seitens der Bundesrepublik Deutschland durch Verstoß gegen

I) die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie),
II) die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL),
III) Verstoss gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)
und
IV) die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

ein.

Aufgrund der Verstösse gegen UVP-RL und IVU-RL halten wir die o.g. Genehmigungen für unrechtmässig.

I) Verstoß gegen die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Gemäss § 4 des Umweltinformationsgesetzes beantragten wir mit Schreiben vom 20.8.2001 (Anlage 1) beim zuständigen Staatlichen Umweltamt Krefeld die Einsicht in eine Reihe von Unterlagen, aus denen sich Umweltinformationen bezüglich der Polycarbonat- und MDI-Herstellung der Fa. BAYER AG , Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9 ,47829 Krefeld ergeben.

Anlass war eine Meldung in der Presse, dass entsprechende Produktionskapazitäten erweitert worden waren. Die Öffentlichkeit war an dem Erweiterungsverfahren nicht beteiligt worden - wie das STUA Krefeld bestätigt - und konnte sich somit kein Bild über die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschaffen.

Da bei der Produktion u.a. Kohlenmonoxid, giftige bzw. gefährliche Stoffe wie Phosgen, Dichlormethan, MDA (Diaminodiphenylmethan) und div. Chlorbenzole zum Einsatz kommen und Werk und Wohnbebauung mittlerweile direkt aneinandergrenzen (Abstand zur Betriebsgrenze /Phosgenanlage ca. 20 m/ 300m ) und Unfälle und Freisetzungen katastrophale Folgen haben können, besteht ein besonderes Interesse an den Tätigkeiten und Auswirkungen, die diese Anlagen und ihre Erweiterung auf Gesundheit und die Umweltgüter haben können und an den Massnahmen zum Schutz dieser Bereiche.

Die im Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01 (Anlage 2) zur Einsicht zugestandenen Unterlagen entsprachen jedoch nicht dem oben geforderten Informationsumfang.
Insbesondere fehlten Daten zu Mengen und Kapazitäten,Druck- und Temperaturverhältnissen der giftigen bzw. gefährlichen Stoffe in den einzelnen Anlagenteilen wie z.B. Rohrleitungen und Reaktoren sowie zur grössten zusammenhängenden,freisetzbaren Menge. Diese sind aber wesentliche Informationen, ohne die eine tatsächliche Abschätzung der Auswirkungen der Emissionen des Normalbetriebs und einer eventuellen Störung bzw. Freisetzung gar nicht möglich ist.

Diese Daten werden mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert. Gerade aus diesem Grunde sind sie aber für die Bewertung des Gefährdungsausmasses und notwendige Vorsorgemassnahmen sowie angemessene Notfallplanung , durch die auch die Bevölkerung betroffen ist , unerlässlich.
Der BUND legte daher Widerspruch (Anlage 3) ein, dem das STUA mit verschiedenen Schreiben und unterschiedlichen Begründungen (Anlagen 4a,b,c) wiederum nur teilweise Recht gab.

Wir sehen hier einen Verstoss gegen Artikel 2a der o.g. Richtlinie, wonach
„Informationen über die Umwelt alle ..Informationen .. über Tätigkeiten oder Massnahmen , die diesen Zustand ....beeinträchtigen können,....“.

beinhalten.

Auch die Antworten des STUA Krefeld auf die entsprechende Anfrage der CBG (Anlage 5a,b) erbrachte mit ähnlicher Begründung nicht alle gewünschten Informationen.

II) Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL)

Den Genehmigungsbescheiden vom STUA Krefeld (Anlagen 6 a,b) entnehmen wir, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung stattfand, da „erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BimSchG genannten Schutzgüter nicht zu
besorgen waren“.
Diese Bewertung können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

a) Es handelt sich bei der Polycarbonatanlagen-Änderung um eine Kapazitätserhöhung von 200.000 t/a auf 300.000 t/a , bei der MDI-Anlagen-Änderung um eine Erhöhung von 144.000 t/a auf 164.000 t/a. Die genauen Kapazitätserhöhungen für die mit dieser Änderung verbundenen gefährlichen und toxischen Stoffe wie die Kohlenmonoxid, Chlorbenzole, MDA, DCM, Bisphenol A, Phosgen etc. werden leider nicht genannt.Verbunden mit der Änderung sind auch div. Abrisse alter Anlagenteile und Neubauten .

Die Nähe des Betriebes zur ohnehin schon immissionsseitig stark vorbelasteten Wohnbebauung und zum Rhein als bedeutendem Trinkwasserreservoir und wichtiger Wasserstrasse machen unseres Erachtens nach endlich die Durchführung einer UVP genauso notwendig wie das Gefährdungspotential, das durch zahlreiche Unfälle und Freisetzungen (u.a. in 11/01 Salpetersäure in den Rhein, in 12/01 bei Wartung eines Rohres der Phosgen-Anlage, in 2/02 Chlorfreisetzung, in 7/03 Freisetzung von Nitrobenzol ) belegt ist.

Da es sich um „Integrierte chemische Anlagen“ gemäss RL 85/337 Anhang I, Punkt 6, i handelt, sehen wir hier einen Verstoss gegen Artikel 2 (1) in Verbindung mit Anhang I, 6.
„Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, damit vor Erteilung der Genehmigung die Projekte, bei denen.... mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ... einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden.“

b) Durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben entfiel damit auch Alternativenprüfung nach Art. 5 (3) UVP-RL

„..eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften
Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen (.)“

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere mit der Herstellung über Phosgen nicht eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während es mittlerweile andere „BAT“ nach IVU- RL gibt, die ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen. Ebenso wäre die Kohlenmonoxidproduktion (als Ausgangsstoff für die Phosgener- zeugung) - die hier immer noch über Koks erfolgt - zu hinterfragen.

c) Trotz mehrfacher Änderungs- und Erweiterungsanträge von Anlagen dieses Betriebes (Anlage 7a,b,c) wurde unseres Wissens nach bisher keine UVP für diesen Standort vorgelegt. Auch die Verfahren auf dem Betriebsgelände der Fa. BAYER Dormagen werden vorzugsweise ohne UVP durchgeführt (Anlage 8a,b), obwohl sie zumindest in der Summe doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Anwohner haben können.
Die sog. UVS zur TAD-Anlage der Fa. BAYER Dormagen wurde erst erstellt, nachdem wir bereits hiergegen EU-Beschwerde (AZ: 2001/5123, SG(2001) A/8635/2) erhoben hatten. Sie war der Öffentlichkeit nicht im Verfahren zugänglich. Die Vielzweckanlage der Fa. BAYER Dormagen zur Erprobung, Entwicklung und Produktion von Pflanzenschutzmitteln wurde in 2002 ebenfalls ohne UVP genehmigt.

Wir gehen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Fehlinterpretation der UVP-RL durch die Bundesregierung vorliegt:
In den o.g. Fällen wird keine UVP mit der Begründung durchgeführt, dass für die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen sind. Gemeint ist unseres Erachtens nach aber in der UVP Richtlinie und im UIG mit der Form „haben kann“ die Möglichkeit , dass derartige Auswirkungen eintreten können. Die nationale Umsetzung suggeriert jedoch, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter tatsächlich zu besorgen sein müssten, um eine UVP-Pflicht festzustellen. Treten aber derartige erhebliche nachteilige Wirkungen durch ein Vorhaben ein, so wäre dies Vorhaben wohl gar nicht genehmigungsfähig.
Es kann wohl nicht Sinn der UVP-Richtlinie und des UVPG sein, Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in diesen, sicher sehr seltenen Ausnahmefällen durchzuführen.

III) Verstoß gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)

Lt. Art. 15 , Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren

„treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen oder wesentlicher Änderungen der Öffentlichkeit während eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden, damit sie dazu Stellung nehmen kann, bevor die zuständige Behörde ihre Entscheidung trifft.
Auch gegen diese Vorgabe - die bereits in 1999 gültig, aber in der BRD noch nicht umgesetzt war - wurde beim o.g. Verfahren zur Änderung der Polycarbonat- und MDI-Anlagen verstossen.
Die Genehmigung beinhaltet wesentliche Änderungen an den Anlagen und dem Stoffinventar.
Hinzu kommt, dass dies anscheinend nicht die erste Änderung und Kapazitätserhöhung dieser Anlagen in den 90er Jahren war. Denn gemäss UBA-Texte 55/91 (Anlage 9) betrug in 1991 die Kapazität für Polycarbonat am Standort Uerdingen der BAYER AG 100.000 t/a, die Kapazität für MDI 115.000 t/a. Die dortige Phosgenkapazität belief sich schon damals auf 95.000 t/a. Die vorletzte Genehmigung für die Polycarbonat-Anlage datiert vom 24.2.1997.

Die Praxis, Anlagen in kürzeren Zeitabschnitten mehrfach zu erweitern oder so zu dimensionieren, dass nachträgliche Kapazitätserweiterungen mit organisatorischen Massnahmen möglich sind, darf nicht zur Unterwanderung von UVP- und Veröffentlichungspflichten führen.

IV) Verstoß gegen die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

a) Wir sehen einen Verstoss gegen Artikel 13 der o.g. Richtlinie Absatz (4)

“...sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß der Sicherheitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Betreiber kann von der zuständigen Behörde verlangen, bestimmte Teile des Berichts aus Gründen des Industrie- und Geschäftsgeheimnisses und des Schutzes der Privatsphäre, der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung nicht offenzulegen. Nach Einwilligung der zuständigen Behörde legt der Betreiber in solchen Fällen der Behörde einen geänderten Bericht vor, in dem diese Teile ausgeklammert sind, und unterbreitet diesen der Öffentlichkeit.„

Die uns nach o.g. Widerspruch zur Einsicht vorgelegten Teile des Sicherheitsberichtes beinhalteten nur einen Teil der von uns geforderten Informationen.
Die Beschreibungen sind so allgemein, dass sie über ein Lehrbuch - dessen Lektüre nicht jedermann verständlich ist - nicht hinausgehen, und die potentiellen Gefahren und Massnahmen vor Ort nur unzureichend darstellen. Die Struktur des Berichtes, der aus mehreren Teilen besteht, lässt ein flüssiges, anlagenbezogenes Lesen nicht zu, sondern erfordert stetiges Hin- und Herblättern zwischen Berichtsteilen, soweit sie überhaupt offengelegt sind.

So war z.B. aus den Unterlagen nicht erkennbar, wie an den als Freianlagen konzipierten Anlagenteilen Freisetzungen in die Atmosphäre detektiert werden,- je nach Windrichtung oder- geschwindigkeit .
Dominoeffekte zu anderen Anlagen in twe. nur 12m Entfernung werden nur verkürzt und mit Verweis auf die damit verbundenen Sicherheitsanalysen angesprochen. Und der Umgang mit einem möglicher Ausfall des Niederdruckdampfsystemes, der auch den Ausfall der Ammoniakwand, die zur Niederschlagung evtl. austretender Gase dienen soll, bedingt , blieb unklar.

b) Desweiteren wurde unserer Meinung nach verstossen gegen Artikel 13 Absatz (5)

“ .. sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Öffentlichkeit in folgenden Fällen Stellung nehmen kann:

Änderung bestehender Betriebe im Sinne von Artikel 10, soweit diese von Bedeutung in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen zur Flächennutzung sind,....„

Auch wenn die RL zum Zeitpunkt der Genehmigungsbescheide aus 11 und 12/2000 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war, war sie doch seit dem 14.1.99 anzuwenden.

Wie jedoch im Bescheid des StUA zugegeben, gab es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

c) Entgegen Absatz (6) des Artikels 13

“ Bei unter Artikel 9 fallenden Betrieben sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß das Verzeichnis der gefährlichen Stoffe nach Artikel 9 Absatz 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.."
.
ist das uns vorgelegte und auch in der Information nach Absatz (1) genannte Verzeichnis der gefährlichen Stoffe (Anlage 10) unvollständig.

Da twe. nur Gesamtmengen und Beispiele genannt werden, bleibt unklar ob die für die o.g. Produktionen benötigten ,weiteren Einsatzstoffe wie z.B. MDA, Dichlormethan und Bisphenol A die Mengenschwellen für die eine oder andere Kategorie (umweltgefährlich, explosionsgefährlich, leicht entzündlich etc.) überschreiten.

Zudem befürchten wir eine Zunahme von Unfällen durch die Zergliederung des
Unternehmens am Standort Krefeld-Uerdingen.

Gefahren durch terroristische Eingriffe sind überall und jederzeit möglich. Der Zugang zu Phosgen und anderen Stoffen, die für terroristische Zwecke missbraucht werden können, ist auf anderen Wegen als über eine Anfrage nach UIG sehr viel unauffälliger.

Die öffentliche Sicherheit wird durch die vielerorts noch fehlende notfallplanmässige Vorsorge (die Stadt Krefeld hat trotz der seit Jahren bekannten Gefahrenlage mit über 10 Störfallbetrieben auf ihrem Gebiet der Öffentlichkeit noch keinen externen Notfallplan vorgelegt) sehr viel mehr bedroht als durch die offizielle Einsichtnahme von VertreterInnen der Umweltverbände.

Und die durch die Bundesregierung zunehmende Verlagerung von Überwachungsaufgaben auf private Institutionen verkleinert den bei den Behörden zugänglichen Teil an Umweltinformationen
dermassen, dass sowohl die Umweltinformations-Richtlinie als auch die div. Beteiligungspflichten ad absurdum geführt werden.

Leider konnte auch die Antwort des MUNLV auf unser Schreiben (Anlagen 11a,b) bzgl. des gesamten Vorganges unserer o.g. Forderung insbesondere nach Veröffentlichung nicht nachkommen.

Wir bitten die nun Kommission, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Angelika Horster
Landesvorstand BUND NW
Merowingerstr. 88
D-40225 Düsseldorf

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
D-40081 Düsseldorf

Anlage 1 UIG-Anfrage des BUND
Anlage 2:Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01
Anlage 3 Widerspruch des BUND
Anlage 4 a:Schreiben des STUA Krefeld vom 13.12.01
Anlage 4 b: Schreiben des STUA Krefeld vom 12.6.2002
Anlage 4 c : Schreiben des STUA Krefeld vom 1.10.2002
Anlage 5 a: Schreiben der CBG an das STUA Krefeld vom 9.12.2002
Anlage 5b : Schreiben des STUA Krefeld vom 6.2.2003
Anlage 6 a: Genehmigungsbescheid Polycarbonatanlage vom 15.11.2000
Anlage 6 b: Genehmigungsbescheid MDI-Anlage vom 11.12.2000
Anlage 7: Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Uerdingen
bzgl. a: Einsatz TDI-Bitumenpolymerisat im Kraftwerk
b: Erhöhung Lagerkapazität Und Errichtung neues Lagergebäude
c: Änderung Kohlenoxidbetrieb mittels Generatorenersatz mit Erhöhung Rohgasvolumen
Anlage 8 : Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Dormagen
bzgl. a: Weiterbetrieb und Demontage Michaelisofen
b: Erweiterung CAE-Anlage um bromierung und Fluorierung
Anlage 9 : UBA-Texte 55/91
Anlage 10: Liste der gefährlichen Stoffe aus Sicherheitsbericht der Fa. BAYER Uerdingen
Anlage 11a: Schreiben von CBG und BUND an den MUNLV NRW vom 18.3.2003
Anlage 11b: Schreiben des MUNLV NRW vom 3.11.2003

Gen-Raps

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Februar 2004

Belgien lehnt Antrag von Bayer CropScience ab

EU-weiter Anbau von Gen-Raps gestoppt

Europas Äcker bleiben vorerst frei von Gen-Raps. Die belgische Regierung entschied am Montag gegen einen Antrag der deutschen Bayer CropScience, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen. Hätten die Minister in der belgischen Hauptstadt Ja gesagt, hätte einer EU-weiten Genehmigung nichts mehr im Wege gestanden.

Bayer CropScience wollte in einem EU-Land eine Genehmigung erlangen, um ihren Gen-Raps im Freiland anbauen zu können. Dabei sollte die Genehmigung zum Wohle des Pharmariesen mit dem Zusatz „EU-weit“ versehen sein. Dem hat die belgische Regierung aber erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Brüssel bezieht sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass Gen-Raps die Umwelt schädigt. Sowohl EU- als auch belgische Gesetze fordern aber den Schutz der Umwelt.

„Das ist ein Sieg für die Umwelt und die Vernunft“, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. „Die belgische Regierung hat erkannt, dass der Anbau von Gen-Raps eine Gefahr für die Umwelt darstellt und entsprechend gehandelt.“

„Die Entscheidung der belgischen Regierung setzt die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang. In Deutschland liegen zwei weitere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipuliertem Raps vor. Diese muss Künast ablehnen“, sagt Brendel.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte das Beratergremium der belgischen Regierung in Gentechnikfragen vor den Umweltgefahren gewarnt. Es folgte damit den Erkenntnissen, die in Großbritannien in großangelegten Feldstudien gewonnen worden waren. Dort zog man den Schluss, dass der Gen-Raps-Anbau schlimmere Auswirkungen auf wild wachsende Pflanzen und Tiere habe, als der Anbau von herkömmlichen Raps. Weitere britische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Pollen des Gen-Raps von Insekten Kilometer weit mitgeschleppt werden kann. Besonders Bienen kommen dafür in Frage. Wie man Gentechnik-freie Rapsfelder davor schützen soll, ist völlig unklar.

Die belgische Entscheidung sei auch richtungsweisend für die aktuelle Diskussion über ein Gentechnik-Gesetz in Deutschland, merkt Brendel an. „Der von Künast dazu vorgelegte Entwurf berücksichtigt das Problem der Ausbreitung von Gen-Pflanzen nicht ausreichend. Setzt die grüne Ministerin ein solches Gesetz durch, gefährdet sie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.“

Autor: Greenpeace e.V.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2004

Wegen friedlicher Proteste gegen Dow Chemicals:

USA: PROZESS GEGEN UMWELTAKTIVISTIN

Die texanische Fischerin Diane Wilson steht ab heute wegen friedlicher Proteste gegen das Unternehmen Dow Chemicals vor Gericht. Am 26. August 2002 hatte die international bekannte Umweltaktivistin einen 30m hohen Kühlturm des Dow Chemical-Werks in Seadrift/Texas bestiegen und ein Transparent mit der Aufschrift „Dow - Verantwortlich für Bhopal“ entrollt. Zuvor war Wilson aus Protest gegen die Geschäftspolitik der Firma in einen 30tägigen Hungerstreik getreten. Ihr droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.

„Ich protestierte dagegen, dass sich die Verantwortlichen der Katastrophe von Bhopal seit zwanzig Jahren weigern, vor indischen Gerichten zu erscheinen, wo sie sich für den Tod von mehr als 20.000 Menschen verantworten müssen“, so Diane Wilson. „Die Firma Union Carbide, die heute zu Dow gehört, entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Ich hingegen haben nie jemandem etwas zu Leide getan und stehe heute vor Gericht. Firmen wie Dow verhöhnen Recht und Gesetz: Wenn es ihnen passt, rufen sie nach dem Gesetz; wenn nicht, dann ignorieren sie es.“ Im Dezember 1984 waren 27 Tonnen giftige Gase aus Union Carbides Fabrik in Bhopal ausgetreten. Tausende starben in der selben Nacht, rund eine halbe Million Menschen erlitt Gesundheitsschäden. Noch heute führen die damals ausgetretenen Gifte zu Missbildungen bei Neugeborenen und anderen Gesundheitsschäden. Im Februar 2001 war Union Carbide von Dow Chemicals übernommen worden.

„In solchen Fällen habe ich als Bürgerin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu protestieren“, so Diane Wilson weiter. Für den Fall ihrer Inhaftierung kündigt sie einen unbefristeten Hungerstreik an. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Risiken chemischer Anlagen hinweist, kooperiert seit Jahren mit Diane Wilson. Der Verein setzt sich für eine Entschädigung der Opfer von Bhopal und für juristische Schritte gegen die Verantwortlichen ein. In Schreiben an die texanischen Justizbehörden forderte der Verein die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Diane Wilson sowie Aufnahme von Ermittlungen gegen Dow Chemicals.

In Indien ist seit 1991 ein Strafverfahren gegen Union Carbide und seinen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Warren Anderson anhängig. Trotz eines internationalen Haftbefehls und eines Auslieferungsantrags der indischen Regierung weigert sich die Firma, vor Gericht zu erscheinen. Der US-Kongressabgeordnete Frank Pallone kritisiert: „Es ist empörend, dass die beteiligten Firmen kurz vor dem 20. Jahrestag dieser Tragödie noch immer nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich amerikanische Unternehmen im Ausland der Strafbarkeit entziehen.“

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

Die Chemie-Konzerne BAYER und SYNGENTA müssen in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ sei irreführend und vermittle den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfehlen. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA) folgt damit einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire (Wirkstoff Imidacloprid), das im Kartoffel- und Hopfenanbau extensiv eingesetzt wird. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die PMRA ein Bußgeld.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit Jahren ein Verbot aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse I.

Laut kanadischer Gesetzgebung darf Pestizidwerbung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Einsatz von Agrochemikalien umweltfreundlich oder risikolos ist. Admire wurde in Anzeigen als „umweltfreundlich“ und „unschädlich für Mensch und Natur“ bezeichnet - obwohl das Pestizid selbst in den von BAYER herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern als giftig für Vögel, Bienen und Wasserlebewesen bezeichnet wird. Wie auch in Europa wird Imidacloprid in Kanada für das dramatische Bienensterben, dem in Deutschland mehr als ein Drittel aller Bienenvölker zum Opfer fiel, verantwortlich gemacht. In Frankreich wurde der von BAYER hergestellte Wirkstoff wegen der Gefährlichkeit für Bienen teilweise verboten.

BAYER ist seit der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE zweitgrößter Pestizidhersteller weltweit. Von BAYER hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos sind für Tausende Vergiftungsfälle in aller Welt verantwortlich.

[I.G. Farben] Das Restvermögen der I.G. Farben gehört den Zwangsarbeitern!

CBG Redaktion

Erklärung von Überlebenden des Nazi-Terrors und Unterstützern zum Insolvenzverfahren I.G. Farben und zur Klage gegen UBS

Berlin, 14. Januar 2004

Nach der Insolvenzmeldung der I.G. Farbenindustrie AG in Abwicklung am 10. November 2003 hat ein unwürdiges Geschacher um ihr geringes Restvermögen und um ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Schweizer Großbank UBS begonnen. Einige Anwälte und Aktionäre wollen sich die Taschen füllen. Die involvierten Banken missachten offen ihre historische Verantwortung im Umgang mit den letzten Geldern des I.G.-Farben-Konzerns, der die NSDAP finanzierte, das Mordgas Zyklon B produzierte und Zehntausende im konzerneigenen Konzentrationslager Monowitz „durch Arbeit vernichtete“.

Unabhängig von allen juristischen Schachzügen gehört das Restvermögen der I.G. Farben moralisch allein den überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern des Konzerns, die ihre Gesundheit für dieses Vermögen opferten. Es muss zu ihrer Entschädigung und zur Aufarbeitung der verbrecherischen Geschichte des Konzerns verwendet werden.

Deshalb müssen schnellstmöglich ordentliche Insolvenzverfahren über die I.G. Farben AG und ihre sämtlichen Tochterfirmen eröffnet werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main und die vorläufige Insolvenzverwalterin Angelika Amend stehen in der Verantwortung, einen späten aber bedeutsamen Schritt in Richtung historischer Gerechtigkeit zu gehen. Die überlebenden Opfer des Konzerns sind seine wichtigsten Gläubiger, und als solche müssen sie im Insolvenzverfahren anerkannt werden.

Die Gläubigerbanken der I.G. Farben - allen voran die HSH Nordbank - mögen juristischen Anspruch auf „ihr“ Geld besitzen. Moralisch gehört ihnen kein Cent. Wenn durch den Verkauf der Immobilien der Farben- Tocher AWM KG zum wahrscheinlich letzten mal liquide Mittel des einstigen Mordkonzerns bewegt werden, darf dieses Restvermögen nicht stillschweigend in Banktresoren verschwinden. Die Immobilien wurden gekauft mit dem Vermögen, das die Zwangsarbeiter erarbeiten mussten.
Der Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt (CDU) und der Rechtsanwalt Volker Pollehn haben als letzte Liquidatoren der I.G. Farben AG i.A. versagt. Nach der offenen Plünderung des Firmenvermögens durch ihre Vorgänger haben sie zwar eine firmeneigene Stiftung zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und zur Aufarbeitung der Firmengeschichte gegründet, diese aber nur mit lächerlichen 256.000 Euro ausgestattet. Weil die Stiftung von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht betroffen ist, amtieren Bernhardt und Pollehn bis heute als deren Vorstand. Sie sind aufgefordert, diese Posten für legitime Vertreter der überlebenden Opfer zu räumen.

Von der angekündigten Klage des US-Anwalts Ed Fagan distanzieren sich die Liquidatoren, lassen ihre eigenen Pläne bezüglich UBS aber im Dunkeln. Fagan will im Auftrag einzelner I.G.-Farben-Aktionäre die Schweizer UBS-Bank verklagen, um sie zur Herausgabe des so genannten Interhandel-Vermögens zu zwingen. Die Firma Interhandel - früher firmierend als I.G. Chemie - war formell unabhängig, wickelte während des Zweiten Weltkriegs aber fast alle Auslandsgeschäfte der I.G. Farben über die Schweiz ab. Ihr Vermögen verleibten sich 1967 die USA und die UBS-Vorläuferin Schweizer Bankgesellschaft ein. Bei der UBS sollen nach heutigem Wert 2,2 Milliarden Euro gelandet sein. Mehrere Klagen der I.G. Farben auf Rückerstattung ihres einst verschleierten Auslandsvermögens scheiterten in den Jahrzehnten danach. Nun kündigt Anwalt Fagan unverbindlich an, bei einem Erfolg seiner neuen Klage einen kleinen Teil der gewonnenen Summe an die früheren Zwangsarbeiter ab zu treten. Die UBS selbst verweigert beharrlich jede Rückzahlung an die I.G. Farben oder an deren frühere Arbeitssklaven.

Damit beleidigen alle Akteure die noch lebenden Opfer, die als wichtigste Gläubiger vollen Anspruch auf das Vermögen besitzen, das sie erschuftet haben. Die vage Ankündigung einiger Brosamen ist der erkennbare Versuch, die Opfer als Druckmittel gegenüber UBS und US-Gerichten zu missbrauchen, um Aktionärs- und Anwaltstaschen zu füllen. Und dieser Höhepunkt eines moralischen Skandals wird aus der Mitte der Wirtschaftsbürgerschaft heraus inszeniert.

Insolvenzverwalterin Amend könnte zur ersten Akteurin werden, die Gerechtigkeit herstellt. Dazu muss sie die Eröffnung ordentlicher Insolvenzverfahren über alle Konzernunternehmen durchsetzen, anschließend gemäß der Satzung der I.G.-Farben-Stiftung eine vertrauenswürdige Stiftungsleitung einsetzen, das Verfahren gegen die UBS an sich ziehen und schließlich den wichtigsten Gläubigern - den überlebenden Häftlingen - zu ihrem Recht verhelfen.

Erstunterzeichner (Überlebende):

Adam König, Berlin,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Rudy Kennedy, London,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Esther Bejarano, Hamburg,
Überlebende der Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück

Kurt Julius Goldstein, Berlin,
Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald

Peter Gingold, Frankfurt am Main,
Überlebender Widerstandskämpfer in der Résistance, Angehöriger von in Auschwitz Ermordeten

Erstunterzeichner (Unterstützer):

Lothar Evers, Köln,
Chairman of the Board Support for Survivors of Nazi Persecution International Inc., Kurator der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Klaus Harbart, Berlin,
Bundesgeschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

Christoph Heubner, Berlin,
Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees

Axel Köhler-Schnura, Düsseldorf,
Sprecher der Kampagne „Nie wieder!“

Henry Mathews, Köln,
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Ruedi Meyer, Zürich,
Vorstandsmitglied der AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften ACTARES

Philipp Mimkes, Köln,
Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dr. Janis Schmelzer, Berlin,
Historiker

Dr. Susanne Willems, Berlin,
Historikerin

Offener Brief

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Germanwatch
Global March Against Child Labour (Germany)

An: Werner Wenning, Vorstandsvorsitzender von Bayer AG
Dr. Jochen Wulff, Vorstandsvorsitzender von Bayer CropScience AG

Düsseldorf/ Berlin/ Stuttgart, den 18. Dezember 2003

Kinderarbeit bei Zulieferern von Bayer-Tochter ProAgro

Sehr geehrter Herr Werner Wenning, sehr geehrter Herr Dr. Wulff,

mit diesem Schreiben wenden sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Germanwatch und Global March against Child Labour an Sie, um unsere Sorge über die massive Beschäftigung von Kindern im Anbau von Baumwoll-Saatgut in Indien auszudrücken, von der auch das Bayer-Unternehmen ProAgro profitiert. Um von den Kindern Schaden abzuwenden, drängen wir Bayer, sofortige Gegenmaßnahmen wirksam werden zu lassen.

Die seit Juli 2003 auf Deutsch vorliegende Studie „Child Labour and Transnational Seed Companies in Hybrid Cottonseed Production“ des Instituts „Glocal Research and Consultancy Services“ (GRCS) in Hyderabad/Indien belegt die Beschäftigung von Kindern bei den Zulieferern von ProAgro, Monsanto, Unilever und weiteren Firmen. Damit werden die ILO-Kernarbeitsnormen und weitere internationale Standards wie die OECD-Leitsätze verletzt. Zu den betroffenen Unternehmen gehört die Firma ProAgro, die seit 2002 zum Bayer-Konzern gehört.

Bayer hat sich dazu verpflichtet, keine Kinderarbeit zu dulden (z.B. durch Beitritt zum Global Compact). Ihr Unternehmen hat mittlerweile das angesprochene Problem bei seinen indischen Saatgut-Zulieferern eingeräumt. Doch erst im September 2003 gab es ein Treffen zwischen den betroffenen Saatgutfirmen mit der indischen Kinderrechtsinitiative Mamidipudi Venkatarangaiya Foundation (MV Foundation) in Hyderabad/ Indien, bei der die Unternehmen, darunter auch ProAgro, die Verantwortung für die Nutzung von Kinderarbeit übernommen haben. Seitdem gab es jedoch wieder Monate dauernde Verzögerungen, den Versprechungen sind keine Taten gefolgt. Inzwischen hat am 13. Dezember 2003 ein weiteres Treffen zwischen der MV Foundation und den Unternehmen stattgefunden, auf dem ein konkreter Zeitplan mit konkreten Aktivitäten vereinbart wurde.

Wir erwarten von Bayer und seiner Tochterfirma ProAgro, dass alle notwendigen Schritte zur Beendigung der Beschäftigung von Kindern getätigt und die auf dem Treffen eingegangenen Verpflichtungen umgehend erfüllt werden. Außerdem fordern wir, für die bei Ihren Zulieferern beschäftigten Kinder ein Wiedereinschulungsprogramm zu finanzieren in Abstimmung mit den örtlichen Behörden.

Das Bekenntnis, dass Kinderarbeit bei Bayer nicht akzeptiert wird, reicht nicht aus, ebenso wenig das bloße Festschreiben eines Verzichts auf Kinderarbeit in den Verträgen mit den Saatgutproduzenten. Diese Vereinbarung muss auch mit entsprechenden Informationen vor Ort, mit Kontrollen und vor allem mit der Zahlung höherer Abnahmepreise verbunden werden, damit eine Einstellung von Erwachsenen für die lokalen Firmen überhaupt rentabel wird.

Es ist eine nachweisliche Erfahrung, dass bei Kindern, die von der Schule genommen wurden, um arbeiten zu gehen, nur selten die Wiedereinschulung gelingt. Nach jeder Arbeitssaison bei den indischen Baumwollsaatpflanzern - sie dauert im Schnitt sieben Monate - erhalten die meisten der betroffenen Kinder, überwiegend Mädchen, keine weitere Schulbildung mehr. Diese Kinder sind zwischen sechs und 14 Jahren alt. Sie haben durch die Arbeit für die von Bayer/ProAgro abhängigen Zulieferer ihre Zukunftschancen verloren. Zudem ist auch die Gesundheit der arbeitenden Kinder massiv gefährdet, weil die Arbeitsschutzbestimmungen, zum Beispiel beim Einsatz von Pflanzengiften, nicht eingehalten werden.

Wir stehen in engem Austausch mit unseren Partnern in Indien, der MV Foundation, und werden von Deutschland aus die weiteren Schritte von Bayer/ProAgro und die Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes intensiv beobachten. Da das Verhalten von Bayer/ProAgro unter anderem gegen die OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen verstößt, prüfen wir derzeit eine Beschwerde.

Welche Schritte gedenken Sie und die Verantwortlichen bei ProAgro zu tun, um schnellstmöglichst die Nutzung von Kinderarbeit bei Ihren Zulieferern vollständig zu unterbinden?

In der Erwartung einer baldigen Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf
info@cbgnetwork.org

Cornelia Heydenreich
Germanwatch e.V.
Voßstraße 1
10117 Berlin
heydenreich@germanwatch.org

Rainer Kruse
Global March against Child Labour/ Germany
Spemannstr. 15
70186 Stuttgart
kruserainer@surfeu.de

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17.12.2003

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Mitglieder der Störfallkommission kritisieren:

„Ausweitung der Phosgen-Produktion bei BAYER-Uerdingen unrechtmäßig“

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnen die Ausweitung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen als „unrechtmäßig“. In einem Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn kritisieren Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND, und Prof. Jürgen Rochlitz, Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass die Anlagen-Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte. Horster und Rochlitz sind Mitglieder der deutschen Störfallkommission. Die Störfallverordnung schreibt vor, dass beim Bau von Phosgen-Anlagen die Öffentlichkeit einbezogen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und Sicherheitsberichte veröffentlicht werden müssen.

Prof. Rochlitz: „Die Phosgenproduktion gehört zu den risikoreichsten Anlagen in NRW. Durch die Genehmigung neuer Anlagen wird diese hochgefährliche Produktionsweise für Jahrzehnte festgeschrieben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen zu erheben.“ BAYER hatte im vergangenen Jahr die Phosgenproduktion um rund 60.000 Tonnen/Jahr erhöht. Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute im großen Maßstab als Vorprodukt bei der Kunststoffproduktion verwendet.

Angelika Horster: „Die Genehmigungen der Anlagen datieren von 1963 bzw. von 1984. Es sollte selbstverständlich sein, dass bei Erweiterungen 20 bzw. 40 Jahre später grundsätzliche Produktionsverbesserungen durchgeführt werden. Solche Verbesserungen begründen jedoch nicht, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.“ Das Umweltministerium argumentiert, dass die neuen Anlagen mit einer geringeren Menge von „freiem“ Phosgen auskommen, weswegen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. „Die von der Genehmigungsbehörde angegebene “freie„ Menge Phosgen von 34 Tonnen bedeutet zwar eine “Verbesserung„ gegenüber der früheren Situation, stellt aber dennoch eine enorme Gefahr dar, über die nach Gesetzeslage die Öffentlichkeit informiert werden muss. Ungeklärt bleibt auch, warum für die Mehrproduktionen an Makrolon und Isocyanaten nicht eine phosgenfreie Produktion gewählt wurde“, so Horster weiter.

Ein erster Brief der Verbände an das Umweltministerium wurde wegen „interner Abstimmungsprozesse“ erst nach acht (!) Monaten beantwortet.

Gerne senden wir den Brief des MUNLV sowie das Antwortschreiben im vollen Wortlaut zu

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel: 0211-30 200 50, Fax: 0211-30 200 526, eMail: bund.nrw@bund.net , www.bund.net/nrw

Coordination gegen BAYER-Gefahren, Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940
info@cbgnetwork.org , www.CBGnetwork.de

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. Dezember 2003

BAYER missachtet Gewerkschaftsrechte

Philippinische Gewerkschafter legen Beschwerde bei OECD ein

Philippinische Gewerkschafter werfen dem Bayer-Konzern vor, Arbeitnehmer-Rechte massiv zu verletzen. Mehreren Gewerkschafts-
vertretern wurde wegen gewerkschaftlichen Engagements gekündigt. Das Management von Bayer Philippines gründete eine eigene Gewerkschaft, um die gewählten Arbeitnehmervertreter zu entmachten. Trotz mehrerer Gerichtsentscheide verweigert die Firma seit Jahren die Auszahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Employees Union of Bayer Philippines (EUBP) reichte daraufhin eine Beschwerde bei der OECD wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Konzerne ein. Da die Philippinen nicht der OECD angehören, wurde die Beschwerde am OECD-Kontaktpunkt im deutschen Wirtschaftsministerium eingereicht.

Juanito Facundo, Präsident der Employees Union of Bayer Philippines: „Seit unserer Beteiligung an einem Streik vor sechs Jahren stand ich unter starkem Druck. Trotz meiner fast dreißigjährigen Zugehörigkeit zu Bayer erhielt ich schließlich eine fristlose Kündigung“. Facundo kämpft seit der Entlassung um eine Abfindung und um eine Anerkennung der Gewerkschaft durch Bayer.

Die EUBP ist Mitglied des Dachverbands philippinischer Gewerkschaften FFW und ist beim philippinischen Arbeitsministerium seit 1990 als alleinige Vertreterin der Bayer-Belegschaft registriert. 1991 schlossen Bayer und EUBP einen 5-jährigen Tarifvertrag; der Anschlussvertrag war von 1997-2001 gültig. Dennoch verweigert Bayer seit 1998 die Auszahlung der vom Unternehmen eingesammelten Gewerkschaftsbeiträge - bis heute rund 2,7 Millionen Peso (60.000 €). Im Tarifvertrag erzielte Vereinbarungen zu Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung wurden nicht umgesetzt, zudem wurde die Gewerkschaft bei Entlassungen nicht wie vorgeschrieben konsultiert. Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Gründung der neuen, der Werksleitung hörigen Gewerkschaft.

Bei Betriebsratswahlen bei Bayer Philippines im Sommer 2003 erhielt die EUBF 70% der Stimmen. Das philippinische Arbeitsministerium betrachtet die EUBF weiterhin als rechtmäßige Arbeitnehmervertreterin. Gerichte verfügten eine Auszahlung der Gewerkschaftsbeiträge. Trotzdem weigert sich Bayer, die Gewerkschaftsrechte zu akzeptieren und die ausstehenden Zahlungen zu leisten.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Man ist von Bayer einiges gewohnt - so schließt Bayer in den USA gezielt die Werke mit gewerkschaftlich organisierter Belegschaft- aber eine solch dreiste Missachtung von Arbeitnehmerrechten stellt eine neue Qualität dar.“ Pehrke fordert eine sofortige Anerkennung der EUBF durch Bayer sowie eine Verurteilung seitens der OECD.

Gerne senden wir die OECD-Beschwerde im vollen Wortlaut zu

Schmutzkampagne

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2003

Strategiepapier wird Umweltorganisation zugespielt

US-Chemieindustrie: Geheimkampagne gegen Chemikalien-Tests

Die amerikanische Chemieindustrie plant eine Geheimkampagne gegen Sicherheitstests für Chemikalien. Ein entsprechendes Strategiepapier wurde der Umweltorganisation Environmental Working Group zugespielt. Demnach versucht das American Chemistry Council (ACC), dem auch die deutschen Konzerne BAYER, BASF und DEGUSSA angehören, „das Vorsorgeprinzip zu stigmatisieren“, um den „Informationskrieg“ gegen die Umweltbewegung zu gewinnen. Im Rahmen der Kampagne sollen eine „unabhängige Bürgerinitiative“ gegründet, Journalisten angeworben und „Pläne, Motivation und Verbündete von Umweltaktivisten“ gesammelt werden (Auszüge des Konzeptpapiers s.u.).

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dieses Strategiepapier bietet einen seltenen Einblick in die doppelzüngige Vorgehensweise der Chemieindustrie. In Werbekampagnen ist von “Responsible Care„ und “intensiven Anstrengungen für den Umweltschutz„ die Rede - gleichzeitig werden Kritiker bespitzelt und selbst elementarste Sicherheitsvorkehrungen mit allen Mitteln bekämpft. Der Schutz von Umwelt und Verbrauchern ist für die Industrievertreter offenbar vollkommen nebensächlich.“ Mimkes fordert den BAYER-Konzern auf, das ACC zu verlassen und sich deutlich von der Kampagne zu distanzieren.

Der Verband der amerikanischen Chemieindustrie will im Rahmen der Kampagne „Vertreter von Minderheiten und Verbraucherschützer“ anwerben, da diese in der Öffentlichkeit „glaubhafter“ als Unternehmensvertreter wirken. Zudem sollen „schockierende“ Beispiele für angeblich übertriebenes Vorsorgedenken, wie die Verbreitung tödlicher Krankheiten wegen fehlender Pestizide, präsentiert werden. Hintergrund ist, dass die Bemühungen der EU, Tausende von Chemikalien erstmalig auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hin zu untersuchen, bei amerikanischen Umweltverbänden und Behörden (besonders in Kalifornien) auf großes Interesse stößt.

Precautionary Principle Campaign Proposal

California‚s business community has done little to date to counter the Precautionary Principle (PP), largely allowing PP proponents to control the debate and spread their messages unfettered. Should this trend continue, industry runs the risk of allowing the PP to gain additional momentum, with potentially much broader and more severe implications. Moreover, California is a bellwether state, and any success enjoyed here could readily spill over to other parts of the country.

In order to help California industry build awareness and respond to legislative and regulatory attacks on an as-needed basis, the American Chemistry Council is supporting and recommends an aggressive awareness campaign as outlined in the following strategies and tactics.

Strategies

1. Define the issues on our terms to stigmatize the PP, win control of the message war and build awareness of the negative consequences associated with its implementation.

2. Generate support for our position by identifying, recruiting and mobilizing non-traditional allies in the scientific, academic and activist communities to call into action when needed to fight, or preempt unwelcome initiatives.

3. Selectively challenge our adversaries and position their demands and political agenda as contrary to the best interests of Californians.

Tactics

1. Establish a computerized issue monitoring system to track all media, political, policy and regulatory information flow in California with regard to the PP. ID and catalogue the negative effects of the application/ implementation of PP and create a database for use by the coalition and allies for targeted response to initiatives.

2. Conduct and publicize an economic-impact study to dramatize the potentially devastating impacts to industry and consumers should California broadly adapt PP-based legislation and regulation. The study could specify threats to both innovation and technology-development, as well as provide region-specific breakouts (e.g., LA, San Francisco, Silicon Valley, Imperial Valley) so as to create multiple media-pitch opportunities and to generate support among target audiences.

3. Use satire and humor to demonstrate how, taken to its logical extreme, application of the PP would set Californians back to the stone ages. Tactics, through third-parties, would include websites, posters, bill boards, radio placements and internet communications.

4. Harmonize messages through materials by developing an „information and response package“, including a fact sheet with substantive arguments and media-friendly sound-bites for use by the coalition and third party allies.

5. Media outreach - Provide a steady stream of information: studies, reports and other media products to advance the message and agenda of the coalition. Approach and educate conservative columnists and talk radio hosts on the issue to stimulate debate.

6. Recruit and energize the business community by creating and publicizing a coalition-sponsored business roundtable or lecture series and/or conferences to educate potential allies about the PP and the consequences of its implementation. These could be held in Sacramento, Los Angeles, San Francisco, San Jose and San Diego and done in conjunction with other business associations and/or California based think tanks.

7. Conduct selective intelligence gathering about the plans, motivations and allies of opposition activists on an as needed basis. Focus on the PP „movement leadership“ in the U.S., and in particular, California.

8. Recruit and energize non-conventional third party critics. Mobilize existing critics of the PP while identifying, recruiting and arming new highly credible third party allies in from appropriate communities (e.g., the minority community, consumer activists, regulatory watchdogs, think tanks) to deliver messages critical of the PP concept that highlight the negative consequences of PP implementation. Encourage the formation of a second, non-business led coalition that can be used to provide testimony, demonstrations, press conferences and other defensive and pro-active situations.

9. Create an independent PP watchdog group to act as an information clearinghouse and criticize the PP in public and media forums. For too long the „common sense“ appeal of the PP has gone unopposed. This group would serve as a rallying point for industry and third-party voices in the debate and seek out opportunities to reactively and proactively raise the profile of the negative consequences of the PP. It is possible that the group could be structured as a 501(c) (3) or 501(c) (4) tax-exempt organization.

10. Mount protests timed with debate/discussion/votes on PP-related legislative proposals. Mobilize recruited allies and PP watchdog group to vocally and visibly air arguments against the adoption of the PP in public forums, e.g., outside the capitol and/or local government hearing room.

11. Draft and sponsor ordinances/resolutions rooted in risk management and sound science. Just as activists convinced the San Francisco Board of Supervisors to adopt an ordinance requiring the PP to factor into their decision-making, industry and its third-party allies could propose ordinances/resolutions that call on municipalities and the state government requiring „sound science“ to factor into theirs.

12. Fund a documentary and associated media blitz that examines „shocking“ negative past consequences of the PP, in the context of present-day CA situations if possible. Possible topics include: the Peruvian outbreak of cholera; African nations‘ battle with malaria without DDT, vis-à-vis the possible spread of West Nile virus.

PROPOSED FIRST YEAR BUDGET

Based on their previous experience executing similar tactics for other clients, Nichols-Dezenhall estimates that the communications/public affairs program outlined in this memorandum would cost in the range of $12,500 - $15,000 per month (not including out-of-pocket expenses, e.g., travel costs, materials, printing, ally reimbursement, other costs listed below) during periods of intense activity, and $5,000 - $7,500 per month when the legislature is out of session.

Holocaust Denkmal

CBG Redaktion

OFFENER BRIEF

An die Bundesregierung; die Stiftung „Denkmal für die Ermordeten Juden Europas“ sowie die BAYER AG

Datum: 8. Dezember 2003

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) verurteilt Beteiligung des BAYER-Konzerns am Bau des Denkmals für die Ermordeten Juden Europas

CBG-Sprecher Hubert Ostendorf: „Profiteure des Holocaust müssen vom Gedenken ausgeschlossen werden“

Wie erst jetzt bekannt wurde, ist der BAYER-Konzern als Auftragnehmer in den Bau des Holocaust-Denkmals in Berlin involviert. Ähnlich wie DEGUSSA war auch der Leverkusener Multi an der Ermordung der Juden durch das Nazi-Regime beteiligt. Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Profiteure des Holocaust müssen vom Gedenken ausgeschlossen werden“. Die CBG beleuchtet seit 25 Jahren die alte und neue Geschichte des Unternehmens BAYER ( www.CBGnetwork.org ).

Es war BAYER-Chef Carl Duisberg, der die Idee zur Gründung des unheilvollen Chemiekartells IG FARBEN entwickelt hatte. Er erdachte schon im 1. Weltkrieg das „System Zwangsarbeit“ und setzte sich früh für die Finanzierung der Nazis ein. Die IG FARBEN profitierten in jeder nur erdenklichen Weise - Zwangsarbeit, tödliche Menschenversuche und Lieferung des „Vernichtungsgases“ ZYKLON B durch ihre Tochterfirma DEGESCH inbegriffen - von den Nazis und umgekehrt. Entsprechend kondolierte Hitler zum Tode Carl Duisbergs: „Die deutsche Chemie verliert in ihm einen ihrer ersten Pioniere und einen erfolgreichen Führer, die deutsche Wirtschaft einen ihrer großen Organisatoren. Sein Name wird in Deutschland in Ehren weiterleben.“

Einige Jahre vorher hatte Carl Duisberg bei einer Feier anlässlich seiner Pensionierung frohlockt: „Ich freue mich auf einen Lebensabend unter unserem Führer Adolf Hitler.“ Das System Zwangsarbeit - von Duisberg erfunden - wurde von den IG FARBEN mit äußerster Brutalität und Menschenverachtung umgesetzt. Das IG-Vorstandsmitglied Christian Schneider proklamierte: „Oberster Grundsatz bleibt es, aus den Kriegsgefangenen so viel Arbeitsleistung herauszuholen, als nur irgend möglich. Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamsten Aufwand die größtmögliche Leistung vollbringen.“ Die Wahl des Standortes Auschwitz-Monowitz für ein neues IG-Werk mit nahezu unerschöpflichem „Arbeitskräfte-Reservoir“ lag ganz in dieser „Logik“. Die BAYER- Jubiläumsschrift „Meilensteine“ rühmt sich allen Ernstes noch damit, die SklavenarbeiterInnen „zusätzlich mit einer heißen Mittagssuppe verköstigt“ zu haben - um sie schlussendlich mit dem IG FARBEN-Gift ZYKLON B umbringen zu lassen.

Im Nürnberger IG FARBEN-Prozess wurde der spätere BAYER- Aufsichtsratsvorsitzende Fritz ter Meer als Kriegsverbrecher verurteilt. Kommentar „Meilensteine“: „In der Industrie war man bestürzt über dieses Urteil. Man wusste, dass ter Meer kein Nazi gewesen war.“ Dieser hatte bei den Nürnberger Prozessen ausgesagt, den ZwangsarbeiterInnen sei kein besonderes Leid zugefügt worden, „da man sie ohnedies getötet hätte.“ Etwa durch Menschenversuche im KZ, an denen auch BAYER-Ärzte beteiligt waren. In der berühmt-berüchtigten „Frauenkorrespondenz“ beschwert sich ein BAYER-Mitarbeiter bei der SS, dass zu Menschenversuchen angeforderte Frauen im schlechten Zustand waren und reklamiert den vereinbarten Preis als „zu hoch“.

In der Zeit von 1933-1945 konnte die IG-FARBEN ihr Firmenvermögen beträchtlich vermehren, nicht zuletzt aufgrund der Ausbeutung hunderttausender ZwangsarbeiterInnen. Als die Alliierten den Konzern nach dem Krieg schließlich entflochten, war BAYER Hauptprofiteur, denn dem Chemie-Unternehmen wurde mit AGFA und WEILER-TER MEER die gesamte ehemalige Niederrheingruppe der IG FARBEN zugeschlagen. Die von der IG in der Region gebildeten Schwerpunkt- Produktionen „Pharma“ und „Agrochemikalien“ boten der neugegründeten FARBENFABRIK BAYER „gute Startbedingungen“, wie die „Meilensteine“ unumwunden zugeben. Aus den Erfindungen, Entdeckungen und neu entwickelten Verfahren der IG-Ära wie Perlon, Synthese-Kautschuk, Lackrohstoffen, Sulfonamiden, synthetischen Gerbstoffen und der Silbersalzdiffusion schlägt BAYER bis heute Profit. So war das dunkle Kapitel für die Menschheit ein lukratives für BAYER.

Die CBG fordert, alle Firmen, die geholfen haben, das Naziregime zu installieren und die von der verbrecherischen Diktatur profitiert haben, vom Bau des Denkmals für die ermordeten Juden Europas auszuschließen. Noch immer sind die Leidtragenden und ihre Nachkommen nicht angemessen entschädigt. Daran ändert auch die von Bundesregierung und Industrie getragene Stiftung zur „Entschädigung“ der ZwangsarbeiterInnen nichts, die in Wirklichkeit nur dazu da ist, die Betroffenen mit einem Butterbrot abzufinden und Rechtsansprüche abzuwehren.

Die CBG begrüßt die Absicht, die Geschichte der am Verbrechen des Nazi-Regimes beteiligten Unternehmen zu dokumentieren und fordert, dass diese fester Bestandteil der Dauerausstellung wird. Die CBG bietet an, Materialien für diese Ausstellung zu Verfügung zu stellen.

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 19. November 2003

Frankreich: Staatlicher Untersuchungsbericht macht BAYER-Pestizid GAUCHO für Bienensterben verantwortlich

Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Anwendungsverbot

Der vom Comité Scientifique et Technique (CST) vorgelegte Untersuchungsbericht zum Bienensterben in Frankreich stellt fest, dass die Verwendung des Pestizids GAUCHO für den Tod Hunderttausender Bienenvölker mitverantwortlich ist. Umwelt- und Imkerverbände fordern ein Verbot des Agrogifts.

In der Zusammenfassung der Studie heißt es: „Die Untersuchungs-
ergebnisse zu den Risiken des Saatgutbehandlungsmittels GAUCHO sind beunruhigend. In Bezug auf Bienensterblichkeit und Orientierungsstörungen von Bienen stimmen die Ergebnisse der Studie mit den Beobachtungen zahlreicher Imker in Regionen intensiver Landwirtschaft (Mais- und Sonnenblumenanbau) überein. Die Saatgutbehandlung mit GAUCHO stellt ein signifikantes Risiko für Bienen in verschiedenen Altersstufen dar.“ Die 108-seitige Studie wurde im Auftrag des franz. Landwirtschaftsministerium von den Universitäten Caen und Metz sowie vom Institut Pasteur durchgeführt.

Der Einsatz von GAUCHO auf Sonnenblumen wurde in Frankreich vor vier Jahren wegen des hohen Risikos für Bienen verboten. Das Bienensterben ging daraufhin jedoch kaum zurück - Imker machen hierfür den großflächigen Einsatz des Agrogifts im Maisanbau verantwortlich. Der Abschlussbericht des CST stützt diese These: „Was die Behandlung von Mais-Saat mit GAUCHO betrifft, so sind die Ergebnisse ebenso besorgniserregend wie bei Sonnenblumen. Der Verzehr von belasteten Pollen kann zu einer erhöhten Sterblichkeit von Pflegebienen führen, wodurch das anhaltende Bienensterben auch nach dem Verbot der Anwendung auf Sonnenblumen erklärt werden kann“.

Das Pestizid GAUCHO (Wirkstoff Imidacloprid) wird vom deutschen BAYER-Konzern hergestellt. Mit einem Umsatz von über 500 Millionen Euro jährlich ist der Wirkstoff die Nummer 1 im Agro-Sortiment des Konzerns. Kritiker vermuten, dass die hohen Verkaufszahlen der Grund sind, weswegen sich das Unternehmen trotz der gravierenden Bienenschädlichkeit mit Händen und Füßen gegen das drohende Anwendungsverbot wehrt.

Fridolin Brandt von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die deutschen Bieneninstitute hängen aufgrund staatlicher Unterfinanzierung von Aufträgen der Chemischen Industrie ab. Der BAYER-Konzern finanziert in einigen Instituten direkt die Gehälter der Mitarbeiter.“ Auch Dr. Brasse, bei der Biologischen Bundesanstalt zuständig für die Bewertung von GAUCHO, hat nach Informationen von Imkern in der Vergangenheit Aufträge von BAYER erhalten. „So erklärt sich, warum die Bieneninstitute und die BBA, die eigentlich die Sicherheit der Bienen garantieren sollen, keine BAYER-kritischen Studienergebnisse veröffentlichen“, so Brandt weiter.

Die von den Bieneninstituten vorgebrachte These, der Befall mit Varroa-Milben sei für das Bienensterben verantwortlich, bezeichnet Fridolin Brandt als vorgeschoben: „Wir haben seit 1977 mit Varroa-Milben zu tun, jahrzehntelang waren diese keine Gefahr. Erst der großflächige Einsatz von Pestiziden und die damit einhergehende Schwächung der Bienen führt zu den beobachteten Bienensterben.“ Brandt ist seit 30 Jahren hauptberuflicher Imker.

Maurice Mary, Sprecher des französischen Imkerverbands Union National d´Apiculteurs (UNAF): „Seit der ersten Anwendung von GAUCHO haben wir große Verluste bei der Ernte von Sonnenblumenhonig. Da das Mittel bis zu drei Jahren im Boden verbleibt, können selbst unbehandelte Pflanzen eine für Bienen tödliche Konzentration enthalten.“ Die UNAF, die rund 50.000 Imker vertritt, forderte nach der Vorlage des Berichts des CST ein vollständiges GAUCHO-Verbot.

Auch der Deutsche Berufsimkerbund (DIBB) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern ein Anwendungsverbot. In Deutschland wird Imidacloprid unter den Markennamen GAUCHO und CHINOOK vor allem in der Raps-, Zuckerrüben- und Maisproduktion eingesetzt - mit über einer Million Hektar Anbaufläche ist die Behandlung von Raps für die Bienen besonders problematisch. Die Situation in der deutschen Landwirtschaft ist vergleichbar mit der französischen: In den vergangenen Jahren starb hierzulande rund die Hälfte aller Bienenvölker, dies führte zu Ertragseinbußen von mehreren tausend Tonnen Honig pro Jahr. Da Honigbienen außerdem den größten Teil der Blütenbestäubungen erbringen, gehen auch die Erträge von Äpfeln, Birnen und Raps zurück.

Den 108-seitigen Untersuchungsbericht des Comité Scientifique et Technique sowie weitere Materialien senden wir gerne zu

Grundwasser

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 10. November 2003

„Chemische Industrie muss Wasser-Entnahme drastisch senken“

Umweltschützer begrüßen „Wassercent“

Umweltorganisationen begrüßen das Vorhaben der nordrhein- westfälischen Landesregierung, einen sogenannten „Wassercent“ auf verbrauchtes Wasser zu erheben. Kritisiert werden jedoch die Ausnahmeregelungen für große Wasserverbraucher, die zeitliche Befristung der Steuer und der zu niedrige Steuersatz.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Allein das BAYER-Werk Leverkusen verbraucht pro Jahr rund 160 Millionen Kubikmeter hoch qualitatives Grundwasser, das entspricht dem Trinkwasserbedarf der benachbarten Millionenstadt Köln. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die Natur - die Chemische Industrie muss die Wasser-Entnahme drastisch senken“. Mimkes weist darauf hin, dass BAYER aufgrund alter „Wasserrechte“ bislang keinerlei Abgaben für die Wasserentnahme leistet, weswegen Investitionen in wassersparende Technologien unterbleiben. „Die Stadt Köln muss das Trinkwasser kostspielig aus Uferfiltrat des Rheins gewinnen. Die Verbraucher finanzieren somit über die Gebühren den Wasserverbrauch der Industrie - diese Subventionierung muss ein Ende haben“, so Mimkes weiter.

Dr. Manfred Dümmer, Wasserexperte des BUND, bemängelt die geplante 80-prozentige Ermäßigung für industrielle Wasserverbraucher gegenüber Privatpersonen, wodurch die größten Wasserverschwender belohnt würden. Der BUND kritisiert zudem, dass die Steuereinnahmen nicht vollständig für eine Erhöhung der Wasserqualität verwendet werden.

Der gesamte industrielle Wasserbedarf in NRW liegt jährlich bei 2,5 Milliarden Kubikmetern - fast ein Drittel davon verbraucht die chemische Industrie, zum größten Teil die BAYER AG. Weltweit verbraucht der BAYER-Konzern jährlich rund 2 Milliarden Kubikmeter Wasser.

Gerne senden wir zusätzliche Informationen zu

Nonylphenol

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. November 2003

„BAYER-Konzern muss Anwendungen von Risiko-Chemikalien offenlegen“

Bundesregierung beschließt Verbot von Nonylphenol / „überfälliger Schritt“

Umweltschützer bezeichnen das gestern von der Bundesregierung beschlossene Verbot der Chemikalien Nonylphenol und Nonylphenol-ethoxylate als „überfällig“. Nonylphenol ist ein hormonell wirkendes Gift, das nur schwer abbaubar ist und sich in der Nahrungskette anreichert.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Der Beschluss der Bundesregierung ist zu begrüßen. Das Beispiel Nonylphenol zeigt aber erneut, dass zwischen ersten Hinweisen auf Gesundheitsschäden und einem Verbot Jahrzehnte vergehen können. Wir fordern eine konsequente Umkehr der Beweislast: nicht Umweltschützer und Behörden müssen die Risiken einer Chemikalie nachweisen, sondern die Hersteller ihre Unbedenklichkeit“.

Nonylphenole werden in Reinigungsmitteln, Bodenbelägen, Verpackungen und Pestiziden eingesetzt und gelangen über Spritzmittel in die Gewässer. Die Chemikalie reichert sich vor allem in Fischen, Muscheln und Krebsen an und gelangt dann in die Nahrungskette. Das Forschungszentrum Jülich fand bedenkliche Nonylphenol-Rückstände in der Nahrung - in Äpfeln, Tomaten, Schokolade, Wurst und sogar der Muttermilch. Britische Forscher haben entdeckt, dass die hormonaktive Substanz Austern zu sterilen Hermaphroditen macht.

Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass sich in Alltagsprodukten hochgefährliche Chemikalien befinden, ohne dass sich die Verbraucher davor schützen können. Im Fall von Nonylphenol fordern wir alle Anwender auf, detailliert anzugeben, in welchen Produkten welche Mengen der Chemikalie eingesetzt wurden.“ Die Umweltorganisation Greenpeace hatte kürzlich eine Klage gegen das Verbraucherministerium eingereicht, um eine Auflistung aller Pestiziden zu erhalten, die Nonylphenol enthalten.

Bereits 1992 ächtete die Ospar-Konferenz der Nordseeanrainer Nonylphenol wegen seiner hormonellen Wirkung. Trotzdem werden jährlich noch rund 600.000 Tonnen der Chemikalie hergestellt.

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Aufspaltung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. November 2003

Geplante Aufspaltung der BAYER AG:

Konzernkritiker fordern langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen

Kritiker des BAYER-Konzerns befürchten, dass der geplante Verkauf der Chemiesparte sowie von Teilen des Kunststoffgeschäfts Nachteile für die Belegschaft nach sich zieht. Betroffen von der Ausgliederung sind rund 20.000 Mitarbeiter, die betroffenen Bereiche stehen für einen Jahresumsatz von 5,6 Milliarden Euro.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die von potentiellen Käufern erhofften Rationalisierungsgewinne werden mit Sicherheit zu Lasten der Beschäftigten gehen - Tausenden BAYER-Mitarbeitern drohen Einkommensverluste oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Wir fordern eine dauerhafte Beschäftigungs- und Gehaltsgarantie für alle Angestellten des Unternehmens“. Bereits nach dem Lipobay-Desaster hatte der Vorstand Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet.

Zentraler Grund für den Umbau des Konzerns ist die gescheiterte Partnersuche im Pharmabereich - BAYER hat in den vorigen zwei Jahren vergeblich versucht, einen Mitbewerber ins Boot zu nehmen. Nachdem dies nicht gelungen ist, muss der Konzern die Sparte aus eigener Kraft sanieren. Axel Köhler-Schnura: „Die Belegschaft zahlt die Zeche für die Fehler des Managements. Gleichzeitig haben sich die Gehälter der Vorstandsmitglieder in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.“

WTO

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 30. Oktober 2003

Zulassungs-Moratorium der EU für gentechnisch veränderte Pflanzen

Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen WTO-Klage

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute bei der Welthandelsorganisation WTO gegen das von den USA angestrengte Verfahren gegen die EU protestiert. Präsident Bush sieht in dem europäischen Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) einen Wettbewerbsnachteil für amerikanische Konzerne und hatte daher Klage eingereicht. Wenn die WTO der Klage stattgibt, muss nicht nur die EU die Einfuhr und den Anbau von GVOs erlauben. Der Klagefall dient auch als Drohung an andere Länder, keine Gesetze gegen Genfood einzuführen.

Das Vorgehen der US-Regierung dient dabei besonders den Interessen eines deutschen Unternehmens: die Leverkusener BAYER AG ist seit der Übernahme von Aventis CropScience größter europäischer Anbieter von gentechnisch modifizierten Getreide-Sorten, Raps, Mais und Soja und ist selbst auf dem amerikanischen Markt die Nummer zwei. Kein Unternehmen führt in Europa so viele Feldversuche mit Gen-Pflanzen durch wie das neue Unternehmen BAYER CROPSCIENCE. Und kein Konzern wird nach einem etwaigen Ende des europäischen Moratoriums eine größere Kontrolle darüber ausüben, was Landwirte anbauen und was VerbraucherInnen essen werden.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die WTO-Klage ist ein Beispiel dafür, wie Konzerne ihre Interessen über die Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen - in diesem Fall die BAYER- Monsanto-Connection, die bereits zu Zeiten des Vietnam-Krieges bei der Produktion von Agent Orange hervorragend funktionierte. In Australien fand die erste Massendemonstration gegen GenFood statt, in Großbritannien brachte ein Umfrage lächerliche Prozentwerte für GenFood-Befürworter. Die Macht der Konzerne muss gebrochen werden!“ Anfang Oktober hatte BAYER einen großen Rückschlag erlebt, als anhaltende Proteste den Konzern dazu zwangen, in Großbritannien auf Freisetzungsversuche mit Gen-Pflanzen zu verzichten.

Trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Versicherung der Industrie, dass Gen-Nahrung sicher und „tausendfach getestet“ sei, sind die langfristigen Risiken bis heute völlig unklar. So verdoppelte sich in den USA seit Einführung von Gen-Pflanzen die Zahl Nahrungsmittel- induzierter Krankheiten. Auch Allergien stiegen weiter an. Da die Einführung von Gen-Nahrung durch keine einzige Langzeitstudie begleitet wurde, weiß niemand, ob diese Entwicklung mit den Pflanzen aus dem Labor zusammen hängt. Frühere Versprechen („veränderte Gensequenzen können nicht auf herkömmliche Pflanzen überspringen“) stellten sich samt und sonders als falsch heraus.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ist Teil einer internationalen Kampagne gegen die Durchsetzung von GenFood, in deren Verlauf Tausende von indischen Bauern vor der BAYER-Zentrale in Leverkusen demonstrierten, die Büros von BAYER mehrfach besetzt, das Podium auf der BAYER-Hauptversammlung gestürmt, Tausende von Unterschriften gesammelt wurden und schließlich die Geheim-Strategie von METRO und BAYER zur Durchsetzung von GenFood enttarnt wurde. Die CBG nutzt das Europäische Sozial-Forum, um den Widerstand gegen die Machenschaften der Gentech-Konzerne zu entwickeln und zu stärken.

Pferdeimpfstoffe

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 27. Oktober 2003

Tödliche Risiken von Pferde-Impfstoffen

Auslöser von Krankheiten / Konflikt zwischen Wissenschaft und wirtschaftlichen Interessen

Pferdezüchter machen Impfstoffe für die Erkrankung zahlreicher Tiere verantwortlich. Sie stellen eine rapide Zunahme von Todesfällen, allergischen Schocks, Koliken, Lähmungen, Unfruchtbarkeit, Augenschäden und Infektionen fest. Pferdewirtschaftsmeisterin Diana Herrmann: „Diese Symptome habe ich in meiner langjährigen Praxis zuvor nie erlebt“. Drei Pferde der professionellen Züchterin starben nach der Behandlung.

Verantwortlich für impfbedingte Todesfälle bei Pferden ist nach Ansicht der Züchter vor allem Professor Peter Thein. Der Veterinär arbeitet seit mehr als 30 Jahren zu virusbedingten Tiererkrankungen und entwickelte für den BAYER-Konzern mehrere Impfstoffe. Als Gutachter und Mitglied in staatlichen Kommissionen setzte er sich über Jahre für eine gesetzliche Impfpflicht für Rinder und Pferde ein - zum Segen seines Arbeitgebers, der zwischenzeitlich größter Anbieter für die Vakzine war.

Prof. Thein setzte über die Deutsche Reiterliche Vereinigung eine standesrechtliche Impfpflicht für Pferde durch, die auch international Geltung erlangte. Diana Herrmann: „Die Funktionäre der Deutschen Reiterlichen Vereinigung lassen sich zu Bütteln der Konzerne degradieren. Allein die Tatsache, dass Prof. Thein in der Fortbildung für VeterinärInnen tätig ist, zeigt, dass Forschung und Lehre nicht unabhängig sind.“ Herrmann kritisiert, dass ungeimpfte Pferde nicht mehr auf Turniere dürfen und dadurch an Wert verlieren. Viele Züchter lassen die Spritzungen nun lediglich in die Papiere eintragen, statt sie tatsächlich vorzunehmen.

Der umstrittene Impfstoff wird inzwischen nicht mehr von BAYER, sondern von der Firma Intervet vertrieben, die den Bereich von BAYER übernommen hat und für die auch Prof. Thein heute tätig ist. Intervet arbeitet eng mit BAYER zusammen, vor drei Jahren brachten die Firmen gemeinsam ein Vakzin gegen die Schweinepest auf den Markt, das jedoch den Praxistest nicht überstand.

Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Impfskandale sind keine Seltenheit. BAYER und Hoechst lieferten in den 90er Jahren einen Stoff, mit dem der gesamte holländische Rinder-Bestand gegen Rindergrippe geimpft wurde. Im Frühjahr 1999 stellte sich heraus, dass ein Drittel der 3,4 Millionen Impfchargen mit einem Durchfall-Erreger infiziert war. 2.000 Tiere starben, 7.000 ZüchterInnen waren betroffen, viele Betriebe standen vor dem Ruin.“

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2003

Philippinen: Umwelt-Aktivist vor Gericht

Landwirtschaftsminister verantwortlich für Pestizidvergiftungen

Der philippinische Arzt und Toxikologe Dr. Romeo Quijano ist wegen unliebsamer Recherchen heftigen juristischen Attacken ausgesetzt. Gegen Quijano, der vor drei Jahren einen Report über Pestizidvergif-
tungen nahe einer Bananenplantage veröffentlicht hatte, wird nach einer Entscheidung des philippinischen Justiziministeriums wegen „Verleumdung“ ermittelt. Quijano wurde darauf hin kurzzeitig in Haft genommen.

Hintergrund des Verfahrens: die von Quijano untersuchte Plantage ist in Besitz von Luis Lorenzo Jr., der kürzlich zum philippinischen Landwirtschaftsminister aufgestiegen ist. Als Minister ist Lorenzo auch für die Zulassung und Risikobewertung von Pestiziden verantwortlich. Lorenzo, dessen Unternehmen Ladeco größter Agrarexporteur des Landes ist, erwirkte, dass die ursprünglich von einem Gericht in Davao City abgelehnte Klage neu verhandelt wird. Mitangeklagt sind mehrere JournalistInnen, die den Inhalt des Artikels weiter verbreitet hatten, darunter der Philippinen-Korrespondent der New York Times.

Mehrere Initiativen machten die Bundesregierung auf den Skandal aufmerksam und baten um Unterstützung. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Bezeichnung “Bananen- Republik„ hat wohl selten besser gepasst. Joschka Fischer muss bei der philippinischen Präsidentin gegen die Kriminalisierung von Umweltschützern protestieren und auf eine Einstellung des Verfahrens drängen.“ Mimkes hatte den Report „Poisoned Lives“ gemeinsam mit Quijano auch in Deutschland veröffentlicht. Darin wurden u.a. Vergiftungen durch das von der Bayer AG produzierte und in Europa verbotene Pestizid „Nemacur“ dokumentiert.

Carina Weber von PAN Germany ergänzt: „Quijano ist nicht das erste Mal juristischen Attacken ausgesetzt: nachdem er zu Beginn der 90-er Jahre Gesundheitsrisiken des Pestizids Endosulfan veröffentlicht hatte, klagte die deutsche Firma Hoechst gegen ihn und verlangte 22 Millionen Peso Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen, Endosulfan wurde kurze Zeit später in den Philippinen verboten.“

Dr. Quijano lehrt Pharmakologie an der Universität von Manila und ist Vorsitzender des Pesticide Action-Network Philippines. Zudem ist er Repräsentant im Intergovernmental Forum on Chemical Safety, dem mehr als 100 Regierungen angehören.

Bei Interesse senden wir gerne den Brief an Joschka Fischer sowie den Report „Poisoned Lives“ aus der Philippine Post zu

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) e.V.
Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940, e-mail: info@cbgnetwork.org , www.CBGnetwork.de

Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) e.V.
Tel: 040-399 19 10-0, Fax: 040-390 75 20, e-mail: info@pan-germany.org , www.pan-germany.org

Bisphenol A

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Oktober 2003

Hormonaktive Substanzen in Babyflaschen

„Ökotest“ findet Umweltgift von BAYER in Säuglingsnahrung

Messungen der Zeitschrift Ökotest weisen bedenkliche Mengen Bisphenol A in Babyflaschen aus Plastik nach. Die in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass je nach Zubereitungsart bis zu 150 µg/l in die Babynahrung austreten können. Bisphenol A wirkt im menschlichen Körper ähnlich wie das Hormon Östrogen. Säuglinge, deren Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, kann es besonders stark beeinflussen - Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen und verfrühte sexuelle Reife können die Folge sein.

Prof. Jürgen Rochlitz, Chemiker und Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bisphenol A und andere hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren.“ Bisphenol A findet sich nicht nur in Babyflaschen, sondern auch in der Innenbeschichtung von Konservendosen, in Lebensmittel-Verpackungen und Plastik-Milchflaschen. Das deutsche Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A in risikoreichen Anwendungen einzustellen - kann sich jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen.

Der jährliche Verbrauch von BPA in der EU liegt bei 640.000 Tonnen. Weltweit größter Hersteller ist die Leverkusener BAYER AG, die allein in den Werken Uerdingen und Antwerpen rund 300.000 Tonnen produziert. Kürzlich hat BAYER neue BPA-Fabriken in Thailand und China eröffnet.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit Jahrzehnten ist die hormonelle Wirkung von Bisphenol A bekannt – trotzdem verharmlost der BAYER-Konzern beharrlich die Risiken und verhindert ein Verbot risikoreicher Anwendungen. Wir fordern ein sofortiges Verbot dieses Hormongifts in allen Produkten, die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen“. Mimkes empfiehlt die Verwendung von Babyflaschen aus Glas. In Japan wurde die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen vom Gesundheitsministerium bereits stark eingeschränkt.

Auszug aus der Veröffentlichung von Ökotest:

Eine hormonell wirksame Substanz hat in Kinderprodukten nichts zu suchen, erst recht nicht, wenn sie sich in die Nahrung lösen kann. Schon vor Jahren untersuchte ÖKO-TEST deshalb Babyfläschchen auf Bisphenol A, auch in Trinklerntassen haben wir es bereits entdeckt (....)

Plastikbabyflaschen bestehen aus Polycarbonat, das sich beim Erhitzen spalten kann. Dadurch bildet sich Bisphenol A immer neu - bei längerem Gebrauch wäscht es sich also nicht aus, sondern kann im Gegensatz sogar noch mehr werden.

„Ungenügend“ bewerten wir die Zubereitung in der Mikrowelle. Trinkt ein Säugling täglich das sich dabei lösende Bisphenol A mit der Milch, wird die Menge überschritten, die bislang als ungefährlich galt. „Mangelhaft“ sind drei Zubereitungsarten: Wenn die Babyflasche direkt nach dem Auskochen mit einem warmen Getränk befüllt wird, lösen sich geringe Mengen Bisphenol A. Ebenso besteht diese Gefahr bei einer zerkratzten Flasche. Und von einer Flasche, die früher in der Mikrowelle stand, gehen ebenfalls geringe Mengen in ein warm eingefülltes Getränk über (....)

Wird das Wasser - nach der Sterilisation - in der Mikrowelle erhitzt, löst sich wesentlich mehr des Hormongiftes: Bis zu 114 µg/l waren es beim ersten Erhitzen nach dem Auskochen, bis zu 88 µg/l beim zweiten Mal in der Mikrowelle, beim dritten Mal stieg der Wert sogar auf 157 µg/l. Diese extrem hohen Mengen lösen sich, wenn das Wasser in der Mikrowelle zum Kochen gebracht wird. Aber auch bei niedrigeren Temperaturen werden bis zu 67 µg/l Bisphenol A frei. Stand eine Flasche bereits in der Mikrowelle, besteht außerdem die Gefahr, dass sich beim nächsten Mal auch Bisphenol A löst, wenn man sie lediglich mit dem heißen Getränk befüllt: Die Wissenschaftler wiesen 2,5 µg/l nach (....)

Abgeschlossen sind die Untersuchungen noch lange nicht - doch andere Länder haben bereits auf die möglichen Gefahren von Polycarbonat- Flaschen reagiert: In Japan wird nach einer Entscheidung des Gesundheitsministeriums weitgehend auf diese Fläschchen verzichtet, die Industrie setzt andere Kunststoffe ein.