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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Ticker 03/2004] STICHWORT BAYER 03/2004 – Ticker

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

Kinderarbeit in Indien
Das Engagement gegen die Kinderarbeit bei den Zulieferern von BAYER und anderen Saatgut-Multis, das die MV FOUNDATION vor Ort und Initiativen wie die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) an den Stammsitzen der Konzerne zeigen, trägt Früchte. Nach einer neuen Untersuchung sank dort, wo die indische Kinderrechtsorganisation MV FOUNDATION aktiv war, der Anteil der in der Saatgut-Produktion beschäftigten Minderjährigen von 90 auf 40 Prozent. Auf den Plantagen der BAYER-Zulieferer arbeiteten im letzten Jahr noch 2.100 Jungen und Mädchen. Bei den Vertragsverhandlungen für die im Juli einsetzende neue Pflanz-Saison drang BAYER darauf, auf die Einstellung von Kindern zu verzichten. Ob das nur eine symbolische Aktion war, oder BAYER bei den Geschäftspartnern auch wirkliche Kontrollen durchführen wird, dürften die nächsten Monate zeigen.

Australien: GENE ETHICS schreibt Regierung
In Australien gibt es massive Proteste gegen Freisetzungsversuche von BAYER. So hat die Initiative GENE ETHICS die australische Regierung in einem Brief aufgefordert, dem Gen-Giganten keine weiteren Genehmigungen für Tests zu erteilen. Da nach Landesgesetz vorbestrafte Personen oder Körperschaften keinen Zugang zu Risiko-Technologien erhalten, müsste einem Konzern, der „in allen Teilen der Welt Gesetze zum Schutz der Bevölkerung gebrochen hat“, die praktische Erprobung der „grünen Gentechnik“ verwehrt bleiben, schreibt GENE ETHICS.

Kein Gen-Raps in Australien
BAYER und MONSANTO beabsichtigten in Australien auf einer Fläche von 5.000 Hektar einen Freisetzungsversuch mit Gen-Raps durchzuführen und die Ernte auch gleich zu verkaufen (Ticker 1/04). Die Behörden erlaubten nach Protesten von LandwirtInnen und anderen Gentechnik-GegnerInnen jedoch nur einen Anbau auf einer 450 Hektar großen Fläche und untersagten eine Vermarktung des Gen-Rapses. Damit wollte der Gen-Gigant sich nicht abfinden und erklärte vorerst seinen Verzicht auf weitere Tests mit genetisch manipuliertem Raps.

Gentechnik-Proteste auf den Philippinen
Das philippinische ANARCHO ACTIVIST MOVEMENT hat in Manila vor der dortigen BAYER-Zentrale gegen die Gentechnik-Aktivitäten des Konzerns protestiert.

Protest gegen Freisetzungsversuch
Am 24 Juli 2004 führten Gentechnik-Gegner vor einem BAYER-Versuchsfeld mit gentechnisch manipulierten Kartoffeln in Berge (Prignitz) eine Demonstration durch. Zu den Protesten aufgerufen hatten das BARNIMER AKTIONSBÜNDNIS GEGEN GENTECHNIK und die BUNDJUGEND BRANDENBURG (siehe auch SWB 3/04).

BUKO kritisiert Bundesregierung
Der von der Welthandelsorganisation WTO geschlossene TRIPS-Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums verhindert die Versorgung der armen Länder mit erschwinglichen Medikamenten, weil der 20 Jahre geltende Patentschutz die Preise hochtreibt und die Produktion von Nachahmer-Produkten unterbindet. Auch der 2003 bei der letzten WTO-Runde in Cancun ausgehandelte Kompromiss, der es den „Entwicklungsländern“ in medizinischen Notfall-Situationen gestattet, per Zwangslizenzen die Versorgung mit den benötigten Arzneien sicherzustellen, hat diese Situation nicht verändert. Bisher ist es nämlich trotz großer Bemühungen noch keinem Land des Südens gelungen, dieses Instrument für sich zu nutzen, da es ihnen nicht gelang, die mit der Ausnahme-Regelung verbundenen bürokratischen Hürden zu überwinden. Trotzdem tritt die Bundesrepublik dafür ein, den in Cancun nur als Übergangslösung angesehenen Notfall-Paragrafen fest im TRIPS-Vertragswerk zu verankern. Dies stieß auf scharfen Widerstand der BUKO-PHARMAKAMPAGNE. Sie fordet, „den TRIPS-Vertrag schnellstens zu ändern - und zwar so, dass gerade die armen Länder von ihren Rechten Gebrauch machen und so das Menschenrecht auf Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln umsetzen können“.

Kampagne für das Chemie-Gesetz
Das EU-Chemikaliengesetz, nach dem BAYER & Co. Tausende niemals getestete chemische Substanzen erstmals auf ihre gesundheitsschädlichen Wirkungen hin untersuchen müssen, ist noch immer massivem Druck von seiten der Unternehmen ausgesetzt. Nunmehr versuchen sie, bei der länder-spezifischen Umsetzung weitere Aufweichungen durchzusetzen. Deshalb haben europäische Umwelt-Gruppen wie GREENPEACE und FRIENDS OF THE EARTH die online-Kampagne „Chemical Reaction“ gestartet. Vor der Europawahl am 13. Juni forderten sie EU-PolitikerInnen auf, sich zu der neuen Regelung zu bekennen. Auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beteiligte sich an der Aktion. Sie versandte Schreiben an die ParlamentarierInnen und streute den Musterbrief über ihren internationalen Verteiler.

CBG sammelt 12.000 Unterschriften
12.000 Unterschriften gegen gen-manipulierte Lebensmittel hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bis Ende Juni gesammelt. Am 2. Juli überreichten zwei CBG-Vertreter diese Herta Däubler-Gmelin, der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft und Ernährung (siehe auch SWB 3/04).

Pestizid-Moratorium in Frankreich
In Frankreich ist die Ausbringung von BAYERs Saatgut-Behandlungsmittel GAUCHO in Mais-Kulturen wegen seiner Gefährlichkeit für Bienen seit diesem Jahr verboten (Ticker 2/04). Die ImkerInnen erreichten aber noch mehr: Der französische Landwirtschaftsminister Hervé Gaymard erließ ein bis Ende 2005 geltendes Zulassungsmoratorium für neue Ackergifte. Zudem müssen BAYER & Co. künftig in den Genehmigungsverfahren für jedes Pestizid die Bienenverträglichkeit nachweisen.

Gemeinsame GAUCHO-Presseerklärung
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat gemeinsam mit dem NATURSCHUTZBUND (NABU) und dem „Berufsimkerbund“ eine Presseerklärung zum Thema „GAUCHO“ veröffentlicht. Darin forderten die Verbände Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast auf, den Vertrieb des in Frankreich wegen seiner bienenschädigenden Wirkung unlängst verbotenen BAYER-Saatgutbehandlungsmittel auch in der Bundesrepublik zu untersagen.

Einsatz für Naturheilverfahren
Die Gesundheits„reformerInnen“ haben viele Naturheilverfahren aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen, damit mehr Geld für die Pillen von BAYER & Co. übrig bleibt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat gegen diesen Schritt mit einer Eingabe an die EU-Kommission protestiert.

Werkserweiterung genehmigt
Nicht nur in Krefeld, sondern auch in Brunsbüttel plant BAYER einen Ausbau der Kunststoff-Produktion, der mit einem erhöhten Verbrauch des Ultra-Giftes Phosgen verbunden ist. Allerdings hatten Initiativen dort Gelegenheit, im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Einspruch gegen das Bau-Vorhaben zu erheben, was der BUND FÜR UMWELT- UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND (BUND) und die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) auch getan haben (Ticker 1/04). Letztendlich genehmigten die zuständigen Stellen die Werkserweiterung aber doch. Immerhin gingen sie in der Begründung ihrer Entscheidung auf 60 Seiten ausführlich auf die Bedenken von BUND und CBG ein.

BAYER raus aus „Global Compact“!
Mit BAYER, DAIMLER/CHRYSLER, SHELL und 47 anderen Global Playern unterzeichnete UN-Generalsekretär Kofi Annan Ende Juli 2000 in New York den „Global Compact“, eine unverbindliche Vereinbarung zur Umsetzung internationaler Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards (Ticker 4/00). Im Gegenzug berechtigt die Unterschrift BAYER & Co., mit dem UN-Emblem für Konzern-Produkte zu werben. Darüber hinaus sicherte Kofi Annan den Multis Unterstützung bei ihrer Forderung nach einer weiteren Liberalisierung des Welthandels zu. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen haben gegen diese Liason der UNO mit den Multis in der Vergangenheit bereits scharf protestiert. Anlässlich eines Treffens der „Global Compact“-Teilnehmer erneuerte die internationale Sektion des PESTIZID-AKTIONS-NETZWERKES (PAN) diese Kritik. PAN INTERNATIONAL forderte, den Leverkusener Chemie-Konzern wegen seiner unverantwortlichen Vermarktung von Mensch, Tier und Umwelt gefährdenden Pestiziden aus dem „Global Compact“ auszuschließen.

CBG auf „Eliten“-Konferenz
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehörte zu den Mitveranstaltern der Konferenz „Wie neoliberale Eliten die Demokratie unterhöhlen“. Die von der BEWEGUNGSSTIFTUNG organisierte Veranstaltung fand vom 26. bis 27. Juni in Frankfurt statt. CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes bot dort die beiden Workshops „Umgang der Wirtschaft mit Kritik und Protest“ und „Watchdogs und ihre Rolle“ an, die unter den 130 Konferenz-TeilnehmerInnen regen Zuspruch fanden.

Datenschützer gegen Tests
BAYER führt bei Lehrstellen-AnwärterInnen Drogen-Tests durch. Für diesen Einbruch in die Intimsphäre erhielt der Leverkusener Chemie-Multi im Jahr 2002 den „BigBrotherAward“. Auch bei dem Vorsitzenden der „Deutschen Vereinigung für Datenschutz“, Dr. Thilo Weichert, stößt diese Praxis auf Kritik. In einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau schreibt er: „Dass Drogen-Screenings zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beitragen, konnte bis heute statistisch nicht nachgewiesen werden. Diese Screenings wirken aber selektiv und diskriminierend. Ihr Effekt liegt in der Disziplinierung besonders der einfachen Mitarbeiter bis hinein in den Bereich ihres Privatlebens“. Die bei BAYER und anderen Chemie-Unternehmen schon üblichen Gentests (Ticker 2/03) zur Aussortierung bestimmter MitarbeiterInnen bezeichnete Weichert als Aufbruch in eine gesundheitsspezifische Klassengesellschaft.

Verbraucherzentralen kritisieren Pillen-Tests
Zwischen 1998 und 2001 hat die US-Gesundheitsbehörde FDA BAYERs LIPOBAY und neun weitere Medikamente wegen gefährlicher Nebenwirkungen vom Markt genommen. Bei den klinischen Erprobungen haben die Konzern-PharmakologInnen diese nicht festgestellt - oder feststellen wollen. Thomas Isenberg vom Bundesverband der Verbraucher-Zentralen kritisierte die Arznei-Tests deshalb. „Die Fall-Zahl ist zu klein, um seltene Nebenwirkungen zu erkennen. Außerdem sind die Probanden tendenziell jünger und weniger krank als die Patienten, die das Mittel dann wirklich nehmen“, so Isenberg. Er forderte entsprechende Veränderungen und sprach sich darüber hinaus dafür aus, neu zugelassene Präparate mit dem Hinweis zu versehen, etwaige unerwünschte Arznei-Effekte umgehend einer/m MedizinerIn mitzuteilen.

Demonstration für mehr Lohn
Im Rahmen der Tarif-Auseinandersetzungen in der Chemie-Industrie (s. u.) haben am 13. Mai 250 Leverkusener BAYER-Beschäftigte vor dem Werk demonstriert. In einer symbolischen Aktion banden sie ihre „letzten Hemden“ aneinander, was einen 500 Meter langen Kordon ergab, um ihrer Forderung nach angemessenen Lohn-Erhöhungen Ausdruck zu verleihen.

AKTION & REAKTION

Brief aus Dänemark
Seit Jahren kritisiert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) die Unterschiede in Bezug auf Umweltschutz, Arbeitssicherheit und ArbeitnehmerInnen-Rechte, die an den verschiedenen BAYER-Standorten rund um den Globus herrschen. Dazu erreichte sie jetzt ein Brief eines Labor-Inspektors aus Dänemark. „Dank für eure großen Bemühungen, die doppelten Standards der multinationalen Konzerne zum Thema zu machen. Gier ist der Hauptantrieb bei ihren globalen Unternehmungen“, schrieb er.

CBG rettet Leben
Immer wieder informiert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) die Öffentlichkeit über die Gefahr bestimmter ALKA-SELTZER-Arten und anderer Erkältungsmittel, die wegen des Wirkstoffes Phenylpropanolamin (PPA) das Schlaganfall-Risiko erhöhen. Über den internationalen Verteiler gelangte die Nachricht zu einem indischen Aktivisten. Er verbreitete sie über seine regelmäßige Verbraucherschutz-Kolumne weiter und erhielt folgenden Dankesbrief: „Es dürfte sie interessieren, dass ihr Artikel möglicherweise ein Leben gerettet hat. Eine 80-Jährige, die ihren Artikel über die Pharma-Lobby gelesen hatte, bevor ihr Doktor ihr ein Erkältungsmittel verordnete, realisierte, dass es PPA enthielt (...) Ihr, einer Bluthochdruck-Patientin!(...)“

KAPITAL & ARBEIT

Magere Tarif-Erhöhung
Offiziell haben sich die IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE) und die Unternehmensverbände auf eine Tarif-Erhöhung von 2,1 Prozent geeinigt. Unter dem Strich kommt jedoch eine weit geringere Steigerung zustande. Die Laufzeit des Vertrages beträgt nämlich 13 Monate und beinhaltet einen vorgeschalteten „Leermonat“. Zusammen mit der vereinbarten Einmalzahlung, die nicht in die Tarifsätze eingeht und somit als Grundlage für aufbauende Berechnungen wegfällt, beträgt das Entgelt-Plus so gerade mal 1,5 Prozent. Darüber hinaus hat die IG BCE einer Aushöhlung der Tarif-Autonomie zugestimmt. Die einzelnen Betriebe können Vereinbarungen des Abschlusses einfach aufheben. Der lautstarken Forderung von BAYER & Co. nach Preisgabe des Tarifrechts wurde damit ein erster Erfolg beschert - ohne jeden Kampf.

Neuer „Beschäftigungspakt“
Der Betriebsrat hat der Trennung vom Chemie-Geschäft nur unter der Bedingung zugestimmt, dass BAYER einen „Beschäftigungspakt“ schließt und weniger Arbeitsplätze abbaut als geplant. Mitte Juli 2004 beendeten Betriebsrat und Geschäftsleitung die Verhandlungen. Nach der neuen, auch für LANXESS geltenden Vereinbarung verzichtet der Konzern bis 2007 auf betriebsbedingte Kündigungen sowie den Abbau von 1.000 Arbeitsplätzen und verpflichtete sich, jährlich 875 Ausbildungsstellen anzubieten. Den Erhalt der Jobs finanziert allerdings die Belegschaft. Sie nimmt eine Reduzierung der leistungs- und erfolgsabhängigen Sonderzahlungen in Höhe von 10 Millionen Euro hin und alimentiert so die Weiterbeschäftigung der 1.000 KollegInnen als SpringerInnen im konzern-internen „Service-Pool“. Der Betriebsratsvorsitzende Erhard Gipperich war mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir haben alles erreicht, was wir wollten“, erklärte er.

Schlechte Zeiten für LANXESS
BAYER hat sich von Teilen des Chemie-Geschäfts getrennt und dafür die eigenständige Gesellschaft LANXESS gegründet. Das Unternehmen wird der viertgrößte Chemie-Konzern in der Bundesrepublik. Es beschäftigt 20.000 MitarbeiterInnen und verfügt über 52 Standorte in 21 Ländern. LANXESS bietet hauptsächlich Chemikalien für den Massen-Bedarf an wie z. B. Kunststoffe, Kautschuk, Fasern, Leder-, Textil- und Papier-Chemikalien sowie Materialschutz-Produkte. Eine hohe Gewinn-Spanne versprechen sie nicht, deshalb stehen BAYERs Reste-Rampe harte Zeiten bevor. „30 Prozent der Geschäfte von LANXESS haben keine strategisch haltbare Position, keine Top-Position“, urteilt das Vorstandsmitglied Ulrich Koemm und kündigt Schließungen und Verkäufe an. Viele Beschäftigte dürften also ihren Job verlieren, spätestens wenn der betriebsbedingte Kündigungen ausschließende „Beschäftigungspakt“ im Jahr 2007 ausläuft.

BAYER & Co. für Hartz-Gesetze
Der „Bundesarbeitgeber-Verband Chemie“ (BAVC) hat die Hartz-Gesetze begrüßt und sich gegen die auf vielen Demonstrationen erhobenen Forderungen nach Lockerung der Zumutbarkeitskriterien und Einführung eines Mindestlohnes ausgesprochen. Nur „absolute Minderheiten“ beteiligten sich nach Meinung des BAVC-Geschäftsführers Hans Paul Frey an den Protest-Aktionen. Aber BAYER & Co. geht der Sozialabbau nicht weit genug. Die Sozialhilfe-Sätze sind Frey zufolge „immer noch zu hoch“. Zudem sprach er sich für eine Lockerung des Kündigungsschutzes und eine Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. Nur der Punkt „40-Stunden-Woche“ fehlte in dem Horror-Katalog - da die Chemie-Tarifverträge sowieso Arbeitszeit-Korridore von 35 bis 40 Stunden (und Entgelt-Korridore mit der Möglichkeit von Lohn-Kürzungen bis zu zehn Prozent) vorsehen, sieht Frey hier momentan keinen Handlungsbedarf.

Mitbestimmung gerät unter Druck
Die Mitbestimmung gerät von verschiedenen Seiten unter Druck. Der BDI-Vorsitzende Michael Rugowski bezeichnete sie als „als bürokratisches Monstrum“. Theodor Baums von der „Corporate Governance“-Kommission sieht in ihr einen Grund für die schlechtere Bewertung bundesdeutscher Holdings auf den internationalen Finanzmärkten. Und Roland Wolf von der „Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände“ befürchtet Nachteile für hiesige Unternehmen durch das geplante europa-weite Unternehmensrecht. Dieses schreibt nämlich bi-nationalen Firmen vor, die Mitbestimmungsregelung des Landes zu übernehmen, das den MitarbeiterInnen die meisten Rechte einräumt. „Das macht eine deutsche Beteiligung als größerer Partner eher unwahrscheinlich und deutsche Unternehmen damit strukturell fusionsunfähig“, so Wolf. Das Kapital nutzt also die viel beschworene „Globalisierung“, um die eh schon bescheidenen Mitsprache-Möglichkeiten von Belegschaften als Standort-Nachteil darzustellen.

Weniger Jobs bei BAYER CROPSCIENCE
BAYER CROPSCIENCE will die Nr. 1 der Agro-Branche werden und die Umsatz-Rendite von derzeit 19 Prozent auf 26 Prozent steigern. Dies soll vornehmlich durch Rationalisierungsmaßnahmen geschehen. Jetzt nehme man die Kosten unter die Lupe, wobei auch Standorte und Personalstärken auf den Prüfstand kämen, kündigte CROPSCIENCE-Chef Friedrich Berschauer an.

Nur noch 115.400 BAYER-Beschäftigte
Der Leverkusener Chemie-Multi hat in den letzten Jahren über 20 Prozent der Arbeitsplätze in den Werken vernichtet. Betrug die Anzahl der Beschäftigten 1994 noch 146.700, so sank sie bis Ende 2003 auf 115.400. Mit der beabsichtigten Abspaltung von Teilen des Kunststoff-Geschäfts und der Chemie-Sparte dürfte die Belegschaft bald auf unter 100.000 MitarbeiterInnen sinken.

Noch weniger Jobs in Brunsbüttel
BAYER betreibt am Brunsbütteler Standort eine massive Arbeitsplatzvernichtung. Zusätzlich zu den bis Ende Juli angekündigten Streichungen von 156 Jobs will der Chemie-Multi noch weitere 300 der ursprünglich 950 Stellen abbauen. Damit halbiert sich die Belegschaft binnen eines Jahres annähernd. Als Gründe nannte der BAYER-Vorstand die schlechte Konjunktur in Europa und die harte Konkurrenz aus Asien. Auch die Standort-Politik der Landesregierung, die unter anderem zu hohen Subventionen für die im Bau befindliche Öl-Pipeline zwischen Stade und Brunsbüttel führte, hat diesen Aderlass nicht verhindern können. Dem Brunsbütteler Bürgermeister Wilfried Hansen war diese allerdings noch nicht chemie-freundlich genug. Er machte neben Fehlern der BAYER-ManagerInnen die angeblich durch die Öko-Steuer und Umweltgesetze verursachten schlechten Rahmenbedingungen für den Wegfall der Arbeitsplätze verantwortlich. Der Betriebsratsvorsitzende Hans-Joachim Müller verzichtete gänzlich auf Konzern-Kritik: „Die Kosten sind hoch, also muss Personal gespart werden“.

BAYER macht Hattersheim dicht
Vor der Übernahme durch BAYER unterhielt AVENTIS CROPSCIENCE ein Vertriebsbüro in Hattersheim mit 70 MitarbeiterInnen. Im Zuge der Integration der beiden Agro-Sparten reduzierte der Leverkusener Chemie-Multi jedoch die Zahl der Vertriebsagenturen von vier auf drei. Hattersheim starb einen Tod auf Raten, bis BAYER CROPSCIENCE-Geschäftsführer Martin Gruß das endgültige Aus verkündete: „Wir haben die Nutzung am 1. März aufgegeben“. Der Konzern hielt es nicht einmal für angebracht, die Kommune über ihre Schließungspläne zu informieren, was den Bürgermeister Hans Franssen zu einer harschen Kritik an den Umgangsformen des Pillen-Riesen bewog.

BAYER macht Goch dicht
Der Leverkusener Chemie-Multi schließt das Garn-Veredlungswerk in Goch, nachdem er dort in der Vergangenheit schon massiv Jobs gestrichen hat. 165 Arbeitsplätze vernichtet der Konzern durch diese Maßnahme. Nur ein geringer Teil der Belegschaft kann darauf hoffen, in der Dormagener Faser-Produktion eine neue Beschäftigung zu finden.

Werksschließung in Brasilien
Wie die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) erst jetzt erfuhr, hat BAYER im Jahr 2002 am brasilianischen Standort Camacari die Kunststoff-Werke geschlossen.

Neue Pensionskasse
BAYER gründet für neu eingestellte MitarbeiterInnen eine gesonderte Pensionskasse und lässt die bestehende langsam auslaufen. Die größte bundesdeutsche Betriebsrenten-Kasse hatte in der Vergangenheit durch wenig glückliche Investments und sinkende Aktien-Kurse ein Vermögen im Wert von 296 Millionen Euro vernichtet. Wenn das letzte Mitglied gestorben ist, wickelt das Unternehmen sie ab. Während der Konzern in die alte Betriebrenten-Kasse vier Prozent des Bruttogehaltes der Beschäftigten als Arbeitgeber-Anteil einzahlt, beläuft sich sein Beitrag zur neuen nur noch auf zwei Prozent. Zudem plant der Chemie-Multi, die Pensionskasse auch für Dritte zu öffnen.

Beschäftigte denken, BAYER kassiert
Die Verbesserungsvorschläge von Belegschaftsangehörigen rechneten sich für BAYER weit mehr als für die Kreativen selber. Allein die Umsetzung der Hälfte der 17.000 MitarbeiterInnen-Ideen brachte dem Leverkusener Chemie-Multi im ersten Jahr ihrer Realisierung einen Rationalisierungsgewinn von über 8,8 Millionen Euro ein. Den ErfinderInnen zahlte er für den Zugriff auf ihr geistiges Eigentum aber insgesamt nur 3,7 Millionen Euro an Prämien. Zudem nutzt der Konzern das betriebliche Vorschlagswesen, um eine Hitliste der kreativsten BAYER-Standorte zu erstellen, was die Konkurrenz unter den Belegschaften der verschiedenen Niederlassungen schürt.

BAYER zahlt einen Bonus
Seit geraumer Zeit richten sich die Bonus-Zahlungen bei BAYER nach dem Betriebsergebnis und einer Leistungsbeurteilung durch den jeweiligen Vorgesetzten. Da die Geschäftszahlen nach Meinung des Vorstandes zu schlecht ausfielen, zahlte der Leverkusener Chemie-Multi anno 2003 keine Sonder-Prämien. In diesem Jahr schüttete er für die 34.000 MitarbeiterInnen der AG gerade mal 39 Millionen Euro aus. In der Vergangenheit hatte es wegen ungerechter Bewertungen immer wieder Einsprüche gegeben. Der Betriebsratsvorsitzende Erhard Gipperich und die KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN FÜR EINE DURCHSCHAUBARE BETRIEBSRATSARBEIT, eine Gruppe alternativer GewerkschaftlerInnen im Leverkusener BAYER-Werk, kritisierten besonders, dass die unteren Einkommensgruppen durchweg eine schlechtere Benotung erhielten als ihre KollegInnen in den mittleren oder höheren Gruppen.

ERSTE & DRITTE WELT

Imperialistische Tropen-Medizin
Nach allgemeiner Vorstellung befasst sich die Tropen-Medizin mit Krankheiten, die Menschen in den armen südlichen Ländern befällt. Sie verdankt ihre Entstehung aber keinesfalls der reinen Menschenliebe, wie der Pharma-Brief Spezial 2/2004 herausstellt. „Tropenforschung ist ein Mittel der imperialistischen Politik“, zitiert die Publikation die vom britischen Minister J. Chambalain 1898 bei der Eröffnung des Tropen-Institutes gesprochenen Worte. Die Tropen-Medizin war vor allem eine Medizin für Weiße. Sie sollte die Kolonial-Truppen besser vor Krankheiten wie Malaria schützen, die mehr Tote forderte als die Kampfhandlungen. Die Pharma-Forschung von BAYER spielte deshalb eine wichtige Rolle für die deutsche Kolonial-Politik. Noch lange nach dem Scheitern der Suche „nach dem Platz an der Sonne“, widmeten sich WissenschaftlerInnen des Leverkusener Chemie-Multis der Entdeckung von Heilmitteln gegen Tropen-Krankheiten und entwickelten 1934 mit Chloroquin ein Mittel gegen Malaria. Sie begriffen sich als Patrioten, die mit ihrer Arbeit unterstreichen wollten, dass ihr Land den Anspruch auf Kolonien keinesfalls aufgegeben habe. Erst als Deutschland diese Träume endgültig begraben musste, gab der Pharma-Riese auch seine tropenmedizinische Abteilung auf. Inzwischen haben die Malaria-Erreger längst Resistenzen gegen Chloroquin und ähnliche Stoffe entwickelt, aber die eine Million jährlich an Malaria sterbenden Menschen interessierte den Konzern über Jahrzehnte hinweg herzlich wenig, weil die Länder der „Dritten Welt“ keinen lukrativen Absatzmarkt darstellten. Erst in jüngster Zeit nahm er die Forschungen wieder auf und kündigte für 2005 das Malaria-Medikament ARTEMISONE auf Basis der chinesischen Heilpflanze Artemisia annua an. Aber nur großzügige Subventionen von seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und privater Spender wie Bill Gates sowie Aussichten auf einen Image-Gewinn haben BAYER zu diesem Schritt bewegen können.

IG FARBEN & HEUTE

Kein Geld für ZwangsarbeiterInnen
Am 27. Mai hat die Insolvenz-Verwalterin der IG FARBEN einen Zwischenbericht vorgelegt. Angelika Amend zufolge verfügt der 1925 unter anderem von BAYER, BASF und HOECHST gegründete und seit 1945ff in Abwicklung befindliche Mörder-Konzern über liquide Mittel in Höhe von 21.000 Euro; die Schulden belaufen sich auf ein Vielfaches dieser Summe. Die verschiedenen Liquidatoren haben den Konzern also derartig ausgeplündet, dass für die ZwangsarbeiterInnen kein Geld mehr übrig ist. Amend hatte im Verlaufe des Insolvenz-Verfahrens angekündigt, die Ansprüche der ehemaligen Sklaven-ArbeiterInnen wohlwohlend zu prüfen, weshalb einige GläubigerInnen - allerdings erfolglos - ihre Ablösung betrieben.

IG spendete 40 Mio. für Hitler
Die IG FARBEN hat die NSDAP insgesamt mit Spenden in Höhe von 40 Mio. Reichsmark unterstützt. Eine Investition, die sich lohnte: Die IG produzierte 18 kriegswichtige Stoffe für das Regime und lieferte mit Zyklon B das Gift für die Gaskammern. Görings Vierjahresplan bescherte dem Mörder-Konzern Jahr für Jahr hohe Zuwachsraten. Der Großkunde „NS-Staat“ erteilte der IG FARBEN allein zwischen 1936 und 1942 Aufträge im Wert von 4,3 Milliarden Reichsmark.

POLITIK & EINFLUSS

Verheugen für BAYER
Im Zuge der Opposition gegen das EU-Vorhaben, BAYER & Co. erstmals Chemikalien auf ihre gesundheitsschädliche Wirkung hin überprüfen zu lassen, haben die Konzerne so erfolgreich PolitikerInnen für ihre Interessen mobilisieren können, dass die Industrie-Politik der Europäischen Union unter dem neuen Kommissionschef Jose Manuel Durao Barroso ein deutlich stärkeres Gewicht bekommt. Im Jahr 2003 hatte Wolfgang Clements Staatssekretär Georg Wilhelm Adamowitsch geheime Gespräche mit französischen und britischen RegierungsvertreterInnen geführt. Am Ende stand die „Koalition der Industrie-Länder“ - eine Übereinkommen der wirtschaftlich leistungsfähigsten EU-Staaten, die Vorstellungen der Unternehmen künftig noch stärker zu berücksichtigen. Diese den Zielen von Lissabon, wonach die EU bis 2010 zum „wettbewerbfähigsten Wirtschaftsraum der Welt“ werden soll, verpflichtete Dienstleistungspolitik mündete in der Forderung Schröders nach einem Super-Kommissar für die Wirtschaft. Einen Kandidaten für den Posten wusste er auch schon: Günter Verheugen. Der Bundeskanzler hat dieses Programm weitgehend durchgesetzt. In seiner künftigen Rolle als Industrie-Kommissar hat Verheugen die Macht, Gesetzespläne z. B. in den Bereichen „Umwelt“ und „Verbraucherschutz“ hinsichtlich ihrer möglicherweise negativen Folgen für BAYER & Co. zu kontrollieren. Und da die Chemie-Politik Ausgangspunkt zur Schaffung des neuen Postens war, untersteht Verheugen auch die Chemikalien-Agentur, welche die Tests und Registrierung der Chemie-Gifte überwacht. Schröder konnte zufrieden sein. Mit Verheugen sitze der künftig einzige deutsche Vertreter in der EU-Kommission mehreren Kommissaren vor, die alle mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit zu tun hätten. Dies sei eine „ganz herausgehobene Position“, so der Kanzler. Der „Bundesverband der Deutschen Industrie“ (BDI) teilte seine Begeisterung ebenso wie der DGB-Chef Michael Sommer. Nicht nur darum dürften für die Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz-Politik schlechtere Zeiten anbrechen, sondern auch, weil der neue Umwelt-Kommissar Stavros Dimas mit der Umwelt bisher nicht viel am Hut gehabt hat. „Sein wirtschaftsnaher Hintergrund lässt vermuten, dass er auch in der Umweltpolitik zurückhaltender sein wird als Wallström (seine Vorgängerin, Anm. Ticker), schreibt die Faz.

Schröder bei BAYER
Im Oktober 2003 hat der Leverkusener Chemie-Multi seine Berliner Repräsentanz am Pariser Platz in unmittelbarer Nähe zum Regierungsviertel eingeweiht. Die offizielle Eröffnung fand am 11. Mai statt. 350 Bundes- oder Landtagsabgeordnete, Partei-VertreterInnen, BotschaftlerInnen und Wirtschaftsbosse folgten der Einladung des Konzerns. Stargast war Bundeskanzler Schröder. „Wir nehmen das Angebot zu Gesprächen gerne an, um die Erfahrung von BAYER in die politische Diskussion einfließen zu lassen“, sagte er und gab sich kämpferisch: „Wir wollen in der Forschung wieder zur Weltspitze aufschließen bzw. dort verteidigen, wo wir führend sind. Wir in Deutschland haben das Potenzial - und BAYER allemal. Die Strategie des Unternehmens ist Erfolg versprechend und für mich nachvollziehbar“. BAYER-Chef Werner Wenning ließ in seiner Rede keinen Zweifel an Sinn und Zweck des Verbindungsbüros. „Wir bei BAYER verstehen uns als Bestandteil der Gesellschaft und sehen es daher als unsere Pflicht, uns in die gesetzgeberischen Entscheidungsprozesse einzubringen“. Und dieses „Einbringen“ trug auch bei der Veranstaltung Früchte. Schröder versprach Mithilfe bei der weiteren Verwässerung des EU-Chemikaliengesetzes, das tausende niemals geprüfte Substanzen erstmals auf ihre gesundheitsschädliche Wirkung hin untersuchen will. „Die Richtlinie ist nicht in einer Verfassung, die wir unterschreiben könnten. Wir werden auch weiterhin in Brüssel jene Argumente vertreten, die wir für richtig halten“, so der Bundeskanzler.

Vertragsunterzeichnung mit Schröder
Aus Anlass des Staatsbesuches von Chinas Ministerpräsident Wen Jiabao im Mai 2004 fand in Berlin das deutsch-chinesische Hochtechnologie-Dialogforum statt. Dieses nutzte BAYER öffentlichkeitswirksam als Rahmen, um im Beisein von Bundeskanzler Schröder und Wen Jiabao mit der SHANGHAI CHEMICAL INDUSTRY PARK COOPERATION den Vertrag zum Bau einer neuen Lackrohstoff-Anlage zu unterzeichnen (siehe auch STANDORTE & PRODUKTION). Mit Protesten gegen Menschenrechtsverletzungen in China störten politische AktivistInnen die feierliche Prozedur.

BAYER mobilisiert gegen Chemie-Gesetz
Unermüdlich arbeitet BAYER an einer weiteren Aufweichung des Chemikalien-Gesetzes der EU, das die VerbraucherInnen besser vor giftigen Substanzen schützen will. Die Konzern-Abteilung „Governmental & Product Affairs“ (GPA) lud in Straßburg zum „Parlamentarischen Abend“. 20 bundesdeutsche EU-Abgeordnete, darunter der Vize-Präsident des Europäischen Parlaments, Ingo Friedrich, und - wieder einmal - der christdemokratische Umweltpolitiker Karl-Heinz Florenz. Der lieferte seinem Gastgeber dann auch die gewünschten zitierfähigen Aussagen. „Bei der weiteren Diskussion ist es mit einem bloßen Drehen an den Stellschrauben nicht getan - diese Verordnung muss komplett überarbeitet werden“, so Florenz.

Steinbrück fördert Gentechnik
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück steht seinem Vorgänger Wolfgang Clement bei der Förderung der Biotechnologie in nichts nach. Er bezeichnete die Gentechnik als der Mikroelektronik vergleichbare Schlüssel-Technologie und kündigte die Einrichtung von Netzwerken in den Bereichen „Biomaterialien/Medizintechnik“ und „Genomforschung/Gentechnik“ an. Der Stammzellen-Forscher Oliver Brüstle von der BAYER in vielfältiger Weise verbundenen Universität Bonn (siehe SWB 2/02) bedankte sich dann auch artig für die bisherigen Zuwendungen. Darüber hinaus finanzierte das Land die vom 12. bis 15. September in Köln stattfindende ABIC, die weltweit größte Gentechnik-Konferenz, vor der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gemeinsam mit anderen Initiativen zahlreiche Gegen-Aktionen durchführen will.

„Konvent für Deutschland“ mit Schneider
Die taz zählt den ehemaligen BAYER-Chef Manfred Schneider zu den einflussreichsten Männern im bundesdeutschen Wirtschaftsleben. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender bei BAYER und LINDE und hat einen Sitz in den Kontroll-Gremien von ALLIANZ, DAIMLER CHRYSLER, METRO, RWE und TUI. Zudem gehört Schneider dem „Konvent für Deutschland“ an, wo er sich in der zweifelhaften Gesellschaft von Otto Graf Lambsdorff, Roman Herzog und Klaus von Dohnanyi befindet. Mitte August 2004 kritisierte der Konvent die Arbeit der Bund/Länder-Kommission zur Reform des Föderalismus. Da er in dem Vorhaben eine große Chance zur weiteren institutionellen Verankerung des Neoliberalismus sieht, gehen ihm die bisher geplanten Deregulierungen nicht weit genug. Schneider & Co. fordern unter anderem, den Länderfinanz-Ausgleich zu kippen und die Anzahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, drastisch zu senken.

BAYER & Co. gegen Steuer-Pläne
Die Bundesregierung plant Veränderungen im Steuer-Recht. Sie will das Betriebsausgaben-Abzugsverbot erweitern, das Außensteuer-Recht und die Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung verändern sowie eine Mindestbesteuerung einführen. 1,5 Milliarden Mehr-Einnahmen erwarten die ExpertInnen. BAYER & Co. kritisieren das Vorhaben, besonders die Aussicht, mindestens die Hälfte ihres Gewinns versteuern zu müssen, behagt ihnen nicht. „Die Wirtschaft lehnt eine Mindestbesteuerung für die Einkommens- und Körperschaftssteuer entschieden ab“, erklärten die Unternehmensverbände bei einer Anhörung des Finanzausschusses. Deshalb dürfte es wieder einmal „Nachbesserungen“ in ihrem Sinne geben.

Bush trifft BAYER & Co.
DieWahlkampf-Spenden des Leverkusener Chemie-Multis für George W. Bush in Höhe von 120.000 Dollar erwiesen sich als lohnende Investition (siehe auch Ticker 2/03). Nach einer jetzt veröffentlichten Untersuchung des ENVIRONMENTAL HEALTH FUND traf sich Bush gleich nach seinem „Wahlsieg“ mit den Konzernen, um ihre Wunschliste abzuarbeiten. Ganz oben stand das Anliegen, die Chemikalien-Gesetzgebung der EU zu stoppen. Also startete die Bush-Administration eine Kampagne; die Argumentationshilfen übernahm sie der Einfachheit halber 1 zu 1 aus einer Veröffentlichung des US-amerikanischen Chemie-Verbandes „American Chemical Council“. Die US-PolitikerInnen intervenierten bei der EU-Kommission sowie den Regierungen der einzelnen Länder und forderten anndere Staaten auf, es ihnen gleichzutun. Zudem wies Außenminister Colin Powell die US-Botschaften an, gegen das Vorhaben zu protestieren. Es kam auch zu Treffen zwischen VertreterInnen der US-Umweltbehörde EPA, Unternehmen und Ministeriumsangehörigen, auf denen unter anderem die Idee zu dem gemeinsamen Positionspapier von Bundesregierung, „Verband der Chemischen Industrie“ und IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE) entstand (siehe auch Ticker 3/03). Die Amtshilfe aus den USA hat nach Einschätzung des ENVIRONMENTAL HEALTH FUND eine wesentlichen Anteil an den Verschlimmbesserungen des Chemie-Gesetzes gehabt.

BAYER-Gutachter EU-Experte
Die Europäische Kommission hat einen ExpertInnen-Rat berufen, der bestimmen soll, ab welcher Menge Chemie-Gifte dem Organismus schaden. Mit dabei: Der BAYER-Gutachter Helmut Greim. Der Toxikologe stand der BAYER-Tochter DESOWAG im Frankfurter Holzgifte-Prozess treu zur Seite und bescheinigte dem Gericht, der Wirkstoff Pentachlorphenol sei unschädlich. Auch in Genehmigungsverfahren für Müllverbrennungsanlagen vertrat er die Interessen der Industrie und spielte die Dioxin-Gefahr herunter. Das brachte ihm zahlreiche Jobs ein. So sitzt er der MAK-Kommission vor, welche die Höchstgrenzen für Schadstoff-Belastungen am Arbeitsplatz festlegt, und berät das Bundesumweltamt sowie das Bundesumweltministerium. Auch die EU störte sich nicht an seinem schlechten Ruf. „Jeder hat doch einen schwarzen Fleck in der Biographie“, erklärte eine Sprecherin des Verbraucherschutz- und Gesundheitsressorts. Zu allem Überfluss berief die Kommission auch noch Greims SchülerInnen Inge Mangelsdorf vom Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin und den Toxikologen Wolfgang Dekant von der Universität Würzburg in das Gremium.

Frank übernimmt Regionen-Marketing
Der Geschäftsführer der Bitterfelder BAYER-Werke, Georg Frank, übernahm Ende April den Vorsitz des „Regionen-Marketings Mitteldeutschland“.

Gen-Mais: Druck auf Mexiko
Mexiko ist das Ursprungsland von Mais, vor mehreren tausend Jahren kultivierten ihn dort die indigenen Völker. Entsprechend groß war der Schock, als WissenschaftlerInnen in mexikanischem Mais Spuren von gen-manipulierten Sorten entdeckten, die höchstwahrscheinlisch aus den USA stammten. Daraufhin entflammte die Diskussion über das geplante Gesetz für Biosicherheit neu, eine Regelung, die nach Meinung der Initiative ETC „die Verseuchung mit gen-manipulierten Produkten legalisieren, fördern und erhöhen wird“. Aber letztlich dürften sich die PolitikerInnen doch dem Druck von BAYER, DUPONT und anderen Gen-Multis beugen, die über beste Verbindungen zum Agrarministerium und zur Regierungskommission „Cibiogem“ verfügen.

BAYER-Mann VdTÜV-Vorsitzender
BAYER hat künftig bei Gutachten des Technischen Überwachungsdienstes (TÜV) zu Störfällen noch weniger zu befürchten als ohnehin schon. Neuer Vorsitzende des Verbandes der Technischen Überwachungsdienste (VdTÜV) wurde nämlich Hans-Nicolaus Rindfleisch, Chef der Abteilung für technische Überwachung im Leverkusener BAYER-Werk. Als Multifunktionär ist Rindfleisch zusätzlich noch für den „Bund deutscher Arbeitgeber“, den „Bundesverband der deutschen Industrie“, den „Verband der Chemischen Industrie“ sowie den EU-TÜV „European Comittee of User Inspectorates“ tätig.

Böhmer bei BAYER
BAYER hat in Bitterfeld die zweite Bau-Phase der Werkserweiterungen in Bitterfeld abgeschlossen und empfing zu diesem Anlass den sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer. „Heute ist ein guter Tag für BAYER, aber auch ein guter Tag für Bitterfeld“, verkündete der CDU-Politiker. BAYER-Chef Werner Wenning sah sich zum Eigenlob herausgefordert und stellte Bitterfeld als ein Beispiel für die wirtschaftliche und soziale Kompetenz des Konzerns dar, der Anfang der 90er Jahre beschlossen hätte, aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verantwortung zu investieren. In Wirklichkeit haben nicht unternehmerischer Wagemut und Altruismus zu der Entscheidung geführt, sondern die Zusage von Bund und Land, ein Drittel der Bau-Kosten zu tragen.

Britischer Konsul bei BAYER
Der britische Konsul Boyd McCleary unternahm mit 35 Mitgliedern des „British Chamber of Commerce in Germany“ eine Besichtigungstour im Leverkusener Chemie-„Park“. Steve Painter von BAYER/Großbritannien und Jürgen Hinz versuchten den EngländerInnen eine Ansiedlung von Industrie-Unternehmen auf dem Areal schmackhaft zu machen.

SPD-Bundestagsabgeordneter bei BAYER
Seit geraumer Zeit kritisieren BAYER & Co. das „Kraft/Wärme-Koppelungsgesetz“ und das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Die in den Paragrafen-Werken festgelegte Subvention von umweltverträglicher Strom-Produktion via Windkraft ist ihrer Meinung nach für zu hohe Energie-Preise verantwortlich. Um dieser Position Ausdruck zu verleihen, lud das Krefelder BAYER-Werk zu einer „energie-politischen Diskussion“, an der unter anderem der städtische Bürgermeister und SPD-Bundestagsabgeordnete, Dr. Bernd Scheelen teilnahm.

BAYER & Co.: MCS keine Krankheit
Die US-amerikanischen MedizinerInnen S. M. Caress und A. C. Steinemann fragten 1.582 Personen danach, ob sie empfindlich auf Chemikalien reagieren. 13 Prozent antworteten mit „Ja“, drei Prozent gaben an, unter der Multiplen Chemikalien-Empfindlichkeit (MCS) zu leiden. Als auslösenden Substanzen nannten die meisten Pestizide und Lösungsmittel. BAYER & Co. tun alles, um diesen Sachverhalt zu leugnen. Auch in dem „Informationskrieg“ des Interessensverbandes von BAYER & Co., dem „American Chemistry Council“ (ACC), gegen ein Chemie-Gesetz dürften Desinformationen zu MCS eine große Rolle spielen. Mit dem „Environmental Sensitivities Research Institute“ (ESRI) finanzieren die Konzerne eine Forschungseinrichtung, die den Krankheitscharakter von MCS schlichtweg bestreitet. Der in Diensten des ESRI stehende Psychotherapeut S. Barrett etwa rät MedizinerInnen: „Versuchen Sie zu erklären, dass Stress häufig Symptome auslöst und überzeugen Sie die Patienten, ‚mental health‘ zu suchen“. ErzieherInnen gibt er den Tip: „Gehen Sie nicht darauf ein, schadstoffarme Räume für Kinder mit MCS zur Verfügung zu stellen, (...) denn das würde falsche Signale an die Kinder über ihren Gesundheitszustand senden“. Die Chemie-Multis versuchen die Krankheit zu psychologisieren und sind deshalb bestrebt, für sie die Bezeichnung „Idiopathic Environmental Intolerances“ (IEI) durchzusetzen. Mit Erfolg: Das Umweltbundesamt hat sie in einem Forschungsbericht schon aufgegriffen. Sie bestreiten sogar den Zusammenhang von „Niedrigstdosen“ und der Entstehung von Krebs oder anderen Krankheiten. Auch bei arbeitsmedizinischen Studien wie der von der „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ zu Krebs-Risiken gelang es ihnen, den Schwerpunkt von den gefährlichen Substanzen hin zu einer Untersuchung der individuellen Veranlagung zu lenken. „Die Chemie stimmt - nur der Mensch nicht“ - so lautet die Devise der Gift-Mischer.

TIERE & ARZNEIEN

ADVANTIX jetzt auch in Europa
BAYER vermarktet die in den USA schon seit 2003 erhältliche Hunde-Arznei ADVANTIX nun auch in Europa. Das verschreibungspflichtige Präparat soll gegen Zecken, Mücken und Flöhe wirken und hat es in sich. Es enthält nämlich die Nervengifte Permethrin und den GAUCHO-Inhaltsstoff Imidacloprid. GAUCHO hat die französische Regierung unlängst verboten, weil zahlreiche ImkerInnen das Mittel für den Tod ihrer Bienen verantwortlich machten.

DRUGS & PILLS

Higgins neuer Pharma-Boss
Der Schotte Arthur Higgins ist neuer Chef von „BAYER HEALTH CARE“. Vorher hatte er bei dem Biotech-Unternehmen ENZON PHARMACEUTICALS die Funktion des Vorstandsvorsitzenden inne. Äußerst nützlich für den Leverkusener Chemie-Multi dürften Higgins‘ Beziehungen sein: Der Pillen-Manager steht dem „Biotech Council of New Jersey“ vor und gehört dem Vorstand des US-amerikanischen „National Pharmaceutical Council“ an.

Erfolge bei EU-Arzneimittelreform
Die EU bereitet eine europa-weite Arzneimittel-Gesetzgebung vor. Im Zuge der Vorbereitungen gelang es der BUKO PHARMAKAMPAGNE und anderen Initiativen, auf einige bedeutende Veränderungen im Sinne des Verbraucherschutzes hinzuwirken. So gilt die Zulassung eines Medikamentes nur noch für einen befristeten Zeitraum; nach fünf Jahren findet eine erneute Überprüfung statt. Die BUKO-Forderung, bloß noch solchen Arzneien eine Genehmigung zu erteilen, die vergleichbaren Pharmazeutika in ihrer Wirkung überlegen sind, lehnten die EU-PolitikerInnen allerdings ab. In der Frage der Sperrfrist für die Entwicklung von Nachahmer-Präparaten ließen sie sich auf einen Kompromiss ein: Ihre Produktion ist künftig nicht erst zehn, sondern schon acht Jahre nach dem Herauskommen des Original-Medikaments möglich. Auch in Fragen der Transparenz konnten die Pharma-KritikerInnen Erfolge erringen. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA ist gehalten, ihre Sitzungsprotokolle mitsamt abweichenden Meinungen bei Genehmigungsentscheidungen zu veröffentlichen. Auch der Zugang aller Interessierten zu den Datenbanken mit unerwünschten Nebenwirkungen ist gewährleistet. Zudem müssen alle MitarbeiterInnen, Ausschuss-Mitglieder und Sachverständige ihre Verbindungen zur Pharma-Industrie offen legen. Darüber hinaus haben künftig PatientInnen-VertreterInnen einen Sitz im Verwaltungsrat der Behörde und nehmen an den Zulassungsverfahren teil.

USA: Gesundheitsbehörde verwarnt BAYER
In den Vereinigten Staaten hatte BAYER im Jahr 2003 eine Rückruf-Aktion für Harnanalyse-Geräte mit dem Produkt-Namen CLINITEK 50 gestartet, da sie Produktionsmängel aufwiesen. Im April dieses Jahres bekam der Pharma-Riese deshalb Hausbesuch von MitarbeiterInnen der US-Gesundheitsbehörde FDA. Sie wollten herausfinden, ob sich ein solcher Vorgang wiederholen könne und mussten das nach eine Betriebsprüfung bejahen. „Die Fehler von zwei wie verlautet geschulten Mitarbeitern, das Versagen eines Vorgesetzten, die Schulung des Personals angemessen zu dokumentieren und das Versagen des internen Überwachungsprozesses, diese Schwächen zu identifizieren, legen nahe, dass es Probleme gibt, die ihrer Aufmerksamkeit bedürfen“, schrieb die Behörde an den Leverkusener Chemie-Multi und erteilte ihm eine Verwarnung.

Suramin gegen Leber-Versagen?
Der von BAYER vor 90 Jahren gegen die Schlafkrankheit entwickelte Pharma-Stoff Suramin soll nach ersten Studien des Krebsforschungszentrums Heidelberg gegen Leber-Versagen (Apoptose) wirken. Am homo sapiens haben die ForscherInnen die Substanz allerdings noch nicht erprobt, und Tierversuche stellen nicht nur eine inakzeptable Quälerei dar, ihre Resultate haben sich auch allzu oft schon als auf den Menschen nicht übertragbar erwiesen.

Vielfältige Antibiotika-Risiken
Die regelmäßige Einnahme von CIPROBAY und anderen Antibiotika führt zu Gesundheitsschädigungen. Die Mittel zerstören die Darmflora, die eine wichtige Rolle im Immunsystem des Körpers spielt. Nach einer Studie des „Henry-Ford-Health-Systems“ erhöht sich deshalb für Babys, die in den ersten sechs Monaten ihres Lebens Antibiotika erhielten, das Risiko, an Asthma zu erkranken, um das 2,6-fache. Auch die Gefahr, an allergischen Reaktionen der Atemwegsorgane zu leiden, steigt durch CIPROBAY & Co., wie ForscherInnen der Universität Michigan feststellten. Ihre KollegInnen von der „Washington University“ aus Seattle fanden durch das Studium von 10.000 Krankenakten heraus, dass die Arzneien auch die Entstehung von Brustkrebs befördern, weil die angegriffene Darmflora die gesundheitsförderliche Wirkung bestimmter Nahrungsmittel beeinträchtigt.

ASPIRIN gegen Brustkrebs?
Alle paar Monate wartet BAYER mit einer Meldung über ein angeblich neues Anwendungsgebiet von ASPIRIN auf. Jetzt soll es sich auch zur Behandlung von hormonell bedingtem Brustkrebs eignen. Der Leverkusener Chemie-Multi weist auf eine entsprechende Untersuchung der „American Medical Association“ hin, ohne allerdings darüber zu informieren, ob es sich um eine Auftragsstudie handelt. Zusätzlich skeptisch stimmt der Hinweis der beteiligten MedizinerInnen, aus dem Resultat lasse sich keine Empfehlung über den Einsatz des Tausendsassas zur Brustkrebs-Prävention ableiten.

ASPIRIN gegen Grauen Star?
Nach einer Untersuchung der britischen Universität Reading schützen ASPIRIN und andere Schmerzmittel angeblich vor Grauem Star, weil sie die Bildung von Eiweiß-Klumpen im Auge verhindern, die für die Linsen-Trübung verantwortlich sind. Allerdings handelt es sich nur um „erste Ergebnisse“.

ASPIRIN stört Geschlechtsentwicklung
ASPIRIN und andere Schmerzmittel haben einen negativen Einfluss auf die Geschlechtsentwicklung von Ratten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der MedizinerInnen Stuart Amateau und Margaret McCarthy von der University of Maryland, welche die Fachzeitschrift Nature Neuroscience (Bd. 7) veröffentlichte. Das Enzym Prostaglandin, das der ASPIRIN-Wirkstoff Acetylsalicylsäure hemmt, ist nämlich nicht nur für das Schmerzempfinden verantwortlich, es steuert auch die Ausprägung männlicher Eigenschaften in der Frühentwicklung. Tierversuche hätten die WissenschaftlerInnen allerdings nicht zu unternehmen brauchen. Die Auswertung von Langzeitstudien mit Schwangeren hätte gereicht, um ihre Hypothese zu überprüfen.

Schlechte Noten für ASPIRIN FORTE
Die Zeitschrift Öko-Test untersuchte 19 frei verkäufliche Mittel gegen Regelschmerzen. Nur zwei schnitten gut ab, darunter BAYERs AKTREN. Als besonders bedenklich stuften die TesterInnen aber ASPIRIN FORTE ein, da es zusätzlich zum Wirkstoff noch Koffein enthält. Dieses kann Sucht-Potenzial entfalten und die Patientinnen von dem Medikament abhängig machen, kritisierte die Zeitschrift.

CIPROBAY ohne Patentschutz
Mitte Juni lief in den USA der Patentschutz für BAYERs Antibiotikum CIPROBAY aus, das im Jahr 2003 mit weitem Abstand das ertragreichste Medikament des Pharma-Riesen war. Zugleich kamen Nachahmer-Produkte auf den Markt. Der Leverkusener Chemie-Multi rechnet deshalb damit, dass der Jahres-Umsatz mit der Arznei von 1,4 Milliarden Euro auf unter eine Milliarde Euro sinkt.

Künftig zwei Diagnostika-Sparten
BAYER teilt seine Diagnostika-Abteilung in zwei Bereiche. Die Sektion „Self Testing Systems“ konzentriert sich auf Blutzucker-Geräte und andere konsumentInnen-nahe Produkte; die Sektion „Professionial Testing Systems“ vertreibt Groß-Apparaturen für Krankenhäuser, Labor-Gemeinschaften und ÄrztInnen-Praxen. Grund für die Aufspaltung: Die Geschäftsfelder bieten unterschiedliche Gewinn-Aussichten und erfordern eine den jeweiligen Gegebenheiten angepasste Vermarktungsstrategie. Der Handel mit Apparaturen für den Hausgebrauch ist „margen-trächtiger“ und dürfte deshalb in Zukunft mehr Investitionen an sich binden, vermutet die Börsen-Zeitung.

Begrenzter Zugang zu Arznei-Studien
Nach neuem EU-Recht müssen BAYER & Co. ihre Medikamenten-Studien einer zentralen Datenbank zur Verfügung stellen. Die Öffentlichkeit hat jedoch keine Zugriffsmöglichkeit. „Pleiten, Pech und Pannen“ werden so nicht nur VerbraucherschützerInnen und interessierten Laien weiter verborgen bleiben, auch WissenschaftlerInnen können nicht aus den Fehlern ihrer KollegInnen lernen.

PESTIZIDE & HAUSHALTSGIFTE

GAUCHO fördert Umweltbewusstsein
Durch BAYERs Saatgut-Behandlungsmittel GAUCHO und das zeitweilig ebenfalls zur Produkt-Palette des Konzerns gehörige REGENT kam es in Frankreich bei 182 Menschen zu Vergiftungserscheinungen. Fast hundert Milliarden Bienen sind in dem Land gestorben. Jahrelang haben die ImkerInnen für ein Verbot gekämpft, bis sie endlich Erfolg hatten. Ihr unermüdlicher Einsatz hat in Frankreich für ein neues Umweltbewusstsein gesorgt. Als „Staatsskandal“ bezeichnete der konservative Abgeordnete Philippe de Villiers BAYERs Lizenz zum Töten. Diese verlängerten immer wieder willfährige BeamtInnen aus dem Landwirtschaftsministerium. Im Zuge der Ermittlungen im Fall „GAUCHO“ musste die Hälfte der MinisteriumsmitarbeiterInnen ihren Posten verlassen. Am 7. Mai unterschrieben namhafte Künstler und Wissenschaftler wie Pierre Boulez und Edgar Morin eine Petition gegen die „chemische Umweltverschmutzung“. Die erhöhte Sensiblitität für die von BAYER & Co. ausgehenden Gefahren hat die französische Nationalversammlung schließlich eine „Umweltcharta“ verabschieden lassen. Sie knüpft an die Menschenrechtserklärung an und deklariert ein Recht darauf, in einer intakten Umwelt zu leben. Deshalb hat sie das Vorsorge-Prinzip, wonach der Staat angehalten ist, potenziell gefährliche Stoffe zu verbieten, zu Gesetzesrang erhoben. Ein später, aber umfassender Erfolg für die ImkerInnen, welche die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) nach Kräften unterstützt hat.

Wirkungslose Anti-Unkrautmittel
Der Dauer-Einsatz von Herbiziden auf den Feldern macht Unkräuter im Laufe der Zeit resistent gegen die Mittel. So kann BAYERs ECONAL mit dem Wirkstoff Chlortoluron kaum noch etwas gegen den Ackerfuchsschwanz ausrichten. Auch halten sich die Gifte oftmals so lange im Boden, dass beim Anbau von neuen Acker-Früchten Schäden entstehen. So hat die Langzeitwirkung des in Getreide-Feldern eingesetzen Konzern-Produkts ATTRIBUT mit dem Sulfonyl-ähnlichen Wirkstoff Propoxycarbazone bei anschließend auf den Arealen angepflanzten Raps- und Zuckerrüben-Kulturen Ernte-Ausfälle verursacht.

DECIS zugelassen
Das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ hat BAYER die Zulassung für das Insektizid DECIS erteilt. Das Mittel mit dem Wirkstoff Deltamethrin wirkt gegen alles, was auf Getreide-, Raps-, Kartoffel- und Rüben-Felder kreucht und fleucht.

GENE & KLONE

Beschleunigtes Verfahren für Krebsmittel
Der Leverkusener Chemie-Multi kann die dritte und letzten Test-Periode für ein Gentech-Mittel gegen Nieren-Krebs, das er gemeinsam mit ONYX PHARMACEUTICALS entwickelte, schneller als erwartet abschließen. Die US-Gesundheitsbehörde FDA stimmte einem beschleunigten Verfahren zu, da es bis jetzt gegen die Krankheit noch kein Medikament gibt. Nach dem Abschluss-Bericht zur zweiten Erprobungsphase haben angeblich 89 von 106 PatientInnen auf den Wirkstoff BAY 43-9006 angesprochen. Er soll das für das Wachstum der Tumore verantwortliche Enzym Raf-Kinase und das für ihre Nährstoff-Versorgung zuständige Enzym VEGF hemmen. Der Pharma-Riese testet die Substanz in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel ebenfalls als Mittel gegen Haut-Krebs. Bei der Indikation „Bauchspeicheldrüsen-Krebs“ versagte BAY 43-9006 jedoch: Das Unternehmen brach die Studien ab. Das Unternehmen selbst dämpft allzu große Erwartungen. Es spricht zwar von einem „Durchbruch in der Krebs-Therapie“, betont aber gleichzeitig, „dass dieser Durchbruch nicht die Heilung von Krebs bedeutet“.

Gen-Mais schädigt Ratten
Ein von den Behörden bereits zugelassener Gen-Mais von MONSANTO hat sich im Tierversuch als gesundheitsschädigend erwiesen. Französische ForscherInnen verfütterten konventionell angebauten und gentechnisch manipulierten Mais an Ratten und stellten bei den in den „Genuss“ von MONSANTO-Mais gekommenen Tieren eine Vermehrung der weißen und eine Reduzierung der roten Blutkörperchen sowie einen Anstieg von Nieren-Erkrankungen fest. Für diese Erkenntnisse hätten die WissenschaftlerInnen nicht erst Kreaturen quälen müssen; ExpertInnen warnen bereits seit langer Zeit vor den Risiken der Gentechnik.

Verfahren an SYNGENTA verkauft
BAYER hat die Rechte an einem Verfahren, Mais mittels Gentechnik gegen den Pestizid-Wirkstoff Glyphosate immun zu machen, an den Konkurrenten SYNGENTA verkauft.

Genfood im Darm
Der Körper verdaut gentechnisch manipulierte Nahrung nicht rückhaltlos. Ein Forscher-Team aus Newcastle upon Tyne ließ gesunde ProbandInnen sowie an Darm-Erkrankungen Leidende Gen-Soja verzehren. Bei den TeilnehmerInnen mit Verdauungsproblemen fanden sich Gene im Darm-Trakt, bei manchen sogar in der Darmflora. Bislang ging die Wissenschaft immer davon aus, das Genfood werde bereits im Magen und Dünndarm vom Organismus aufgenommen. John Heritage, der vielen britischen Kommissionen für Lebensmittel-Sicherheit angehörte, fürchtet nun, die sich in vielen Gen-Pflanzen befindenden Antibiotikaresistenz-Gene könnten sich ebenfalls im Verdauungsapparat ansiedeln und so Antibiotika-Präparate wirkungslos machen. Deshalb trat er für weitere Forschungen ein.

WASSER, BODEN & LUFT

Todesgefahr durch Feinstäube
800 Tonnen Feinstäube stießen die Werke des BAYER-Konzerns im Jahr 2002 aus. Diese Partikel können erhebliche Gesundheitsstörungen verursachen, allein in der Bundesrepublik sind sie jährlich für über 10.000 Todesfälle verantwortlich. Die Feinstäube lösen z. B. Entzündungen in der Lunge aus, was das Immunsystem aktiviert und das Blut verdickt, so dass das Herzinfarkt-Risiko steigt. Auch indem sie die Bildung von gerinnungsfördernden Blutplättchen aktivieren, schädigen sie den Blut-Kreislauf.

Emissionen fördern Zwillingsgeburten
Mütter, die in der Nähe von Produktionsstätten oder Giftmüll-Verbrennungsanlagen leben, bringen mit größerer Wahrscheinlichkeit Zwillinge zur Welt. Das hat eine Untersuchung Hamburger ForscherInnen ergeben.

CHEMIE & GIFTE

EU-Abgeordnete kontaminiert
Mit einer spektakulären Aktion hat der WORLD WILDLIFE FOUND (WWF) die Notwendigkeit des Chemikalien-Gesetzes der EU unterstrichen, das BAYER & Co. erstmals tausende Substanzen auf ihre gesundheitsschädliche Wirkung hin untersuchen lässt. Die Organisation testete das Blut von 40 EU-ParlamentarierInnen auf Spuren von Chemie-Giften - und wurde fündig. 76 verschiedene Substanzen spürte der WWF auf, darunter polychlorierte Biphenyle (PCB), Weichmacher und Flammschutzmittel. Unter 13 Chemikalien kam kein/e PolitikerIn davon, ein Abgeordneter hatte sogar 54 Stoffe im Blut.

PLASTE & ELASTE

Renditeziel 18 Prozent
BAYER MATERIALSCIENCE-Chef Hagen Noerenberg kündigte an, die Rendite von momentan 15 Prozent bis zum Jahr 2006 auf 18 Prozent steigern zu wollen. Dieses Ziel beabsichtigt Noerenberg durch Preis-Erhöhungen sowie Effizienz-Programme, also Arbeitsplatzvernichtung durch Rationalisierungsmaßnahmen, zu erreichen.

BAYER etwas besorgt über Öl-Preise
Öl ist ein wichtiger Rohstoff für die Kunststoff-Produktion. Darum bezeichnete der Vorsitzende von BAYER MATERIAL SCIENCE, Hagen Noerenberg, die gestiegenen Weltmarkt-Preise für das Schwarze Gold gegenüber der Presse Mitte Juni als „Belastungsfaktor“. Steigen die Kosten um einen Dollar je Barrel, so bedeutet das für den Leverkusener Chemie-Multi Rohstoff-Mehrausgaben in Höhe von 40 Millionen Dollar. Das bis 2006 anvisierte Rendite-Ziel von 18 Prozent beeinträchtige die Entwicklung auf dem Öl-Markt Noerenberg zufolge jedoch nicht. „Mittelfristig wird sich das Preis-Niveau auch bei Rohbenzin wieder normalisieren, sagt er voraus. Der „Verband der Chemischen Industrie“ rechnete Ende Mai mit einem Öl-Preis von 33-36 Dollar pro Barrel (Vorjahr: 29 Dollar) und erwartet trotzdem noch ein Umsatz-Plus für die Chemie-Branche von 1,5 Prozent.

STANDORTE & PRODUKTION

BAYER spielt mit Standorten
Die BAYER INDUSTRY PRODUCTS (BIP) will Köln verlassen. Auf der Suche nach einem neuen Grundstück spielte der Konzern die verschiedenen in Frage kommenden Standorte gegeneinander aus. Der Stadt Leverkusen präsentierte das Unternehmen die fertig ausgearbeiteten Baupläne und ließ ihr nach vorher fehlgeschlagenen Verhandlungen gerade mal drei Tage Zeit, um ein neues Angebot zu unterbreiten. Die Kommune sah sich außer Stande, so schnell zu reagieren. Deshalb gab BAYER Langenfeld den Zuschlag - wie wahrscheinlich ohnehin geplant. In Leverkusen ist derweil eine politische Debatte über den Fall entbrannt, den die PolitikerInnen als ein Symbol für das Versagen der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WFL) betrachten. „Was hat die Stadt, hat die WFL bei den Angeboten falsch gemacht, die BIP aufgezeigt wurden?“, fragte Finanzdezernent Rainer Häusler BAYER-Chef Werner Wenning in einem Brief. Als Konsequenz aus der Niederlage im Standort-Wettbewerb soll die Unternehmenspflege jetzt Chef-Sache werden: Die SPD will den Oberbürgermeister auch zum Aufsichtsratsvorsitzenden der WFL küren. Zu allem Überfluss muss sich die BAYER-gebeutelte Stadt vom Werksleiter Heinz Bahnmüller auch noch Ratschläge zur Sanierung der kommunalen Kassen geben lassen, was nicht nur bei dem SPD-Politiker Heinz-Gerd Bast auf einige Empörung stieß.

Sparzwang in Leverkusen
Die ausbleibenden Gewerbesteuern von BAYER zwingen die Stadt Leverkusen zu einem drastischen Sparkurs. Die Kommune diskutierte Ende April über Vorschläge der „Industrie- und Handelskammer“ (IHK), das Rathaus zu verkaufen, die KRAFTVERKEHR WUPPER-SIEG AG und das städtische Parkhaus zu privatisieren und den Rat zu verkleinern. Die Fremdvergabe der Schulgebäude-Reinigung ist schon vollzogen. Aber gewonnen hätte der BAYER-Standort selbst bei Umsetzung des gesamten IHK-Programms wenig. „Das alles reicht nicht aus, um wieder Land zu sehen“, sagt der CDU-Fraktionschef Klaus Huppert. Im Moment stellt das Chemie-Werk eher einen Kostenfaktor dar. Besonders die für den Chemie-Multi und seine MitarbeiterInnen bereitgestellte Infrastruktur kommt Leverkusen teuer zu stehen. „Dieser Block bricht uns jetzt natürlich die Knochen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Mende.

IG BCE sieht für Leverkusen schwarz
Nach Beobachtungen des Bezirksleiters der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE), Frank Löllgen, zieht der Standort Leverkusen bei Produktionsentscheidungen immer öfters den Kürzeren. „Wir haben natürlich das Problem, dass wir im Leverkusener Werk die ältesten Anlagen haben“, so der Gewerkschaftler. Angesichts der vielen leer stehenden Gebäude auf dem BAYER-Areal schlug er der Kommune vor, Verhandlungen mit dem Konzern über die Ansiedlung von Fremdfirmen auf dem Werksgelände zu führen. Die Gespräche haben inzwischen auch begonnen. Die Stadt und der Konzern haben unter anderem ein Abbruch-Programm erstellt. Da steht nur zu hoffen, dass der Chemie-Multi sich von der - hauptsächlich durch BAYERs Gewerbesteuer-Nullrunden - finanziell arg gebeutelten Stadt nicht auch noch die Renovierung des Firmen-Areals mitbezahlen lässt.

Mehr HDI aus Leverkusen
BAYER hat Mitte Mai am Leverkusener Standort eine zweite Anlage zur Herstellung von Hexamethylen-Diisocyanat (HDI) in Betrieb genommen. Die riesige Fertigungsstätte für den Lackrohstoff - die Rohrleitungen sind 21 Kilometer lang - bietet aber gerade mal 20 neue Arbeitsplätze.

Mehr HDI aus China
Anfang Mai hat BAYER den Bau einer Anlage zur Produktion des Lackrohstoffes HDI im chinesischen Caojing nahe Shanghai bekannt gegeben (siehe auch POLITIK & EINFLUSS). Sie ist für eine Kapazität von 50.000 Tonnen im Jahr ausgelegt.

IMPERIUM & WELTMARKT

BAYER kauft ROCHE-Sparte
Der Leverkusener Chemie-Multi hat von ROCHE für 2,4 Milliarden Euro die Sparte mit rezeptfreien Medikamenten erworben. Sie umfasst unter anderem Produkte wie die Hautsalbe BEPANTHEN, das Schmerzmittel ALEVE, die Magen-Arznei RENNIE sowie die Vitamin-Präparate REXODON und SUPRADYN. Mit diesem Kauf steigt BAYER zum drittgrößten Anbieter von rezeptfreien Pharmazeutika auf. Durch die Fusion rechnet sich der Pharma-Riese Kosten-Vorteile in Höhe von bis zu 120 Millionen Euro aus. Ob der Konzern diese Synergie-Effekte auch durch Arbeitsplatz-Vernichtung realisieren will, ließ ein Unternehmenssprecher offen. Ein anderer Weg, durch die Übernahme Geld einzusparen, steht allerdings schon fest: BAYER verlegt die „Health Care“-Zentrale aus steuerlichen Gründen von Leverkusen nach Basel.

DYSTAR verkauft
Die Anteilseigner BAYER, BASF und AVENTIS haben den Textilfarbstoff-Hersteller DYSTAR, der einen Weltmarkt-Anteil von 25 Prozent hält, an den Finanzinvestoren PLATINIUM EQUITY verkauft. Nach Schätzungen von ExpertInnen betrug der Preis ca. 560 Millionen Euro. In letzter Zeit fallen Chemie-Unternehmen wie DYNAMIT NOBEL, MG TECHNOLOGIES und CELANESE gleich reihenweise in die Hände solcher privater Beteiligungsgesellschaften. Die Zukunft der 4.000 Beschäftigten, davon 2.000 in der Bundesrepublik, ist ungewiss. Der Betriebsratsvorsitzende Heinz Schaus sah in dem Deal mit PLATINIUM allerdings einen Vorteil gegenüber einem Verkauf an einen Mitkonkurrenten, der vermutlich sogleich arbeitsplatzvernichtende Synergie-Effekte hätte verbuchen wollen.

Ausstieg bei SOLARWOLRD
Im Jahr 2000 hat Leverkusener Chemie-Multi die BAYER SOLAR GmbH an die SOLARWORLD aus Bonn verkauft (siehe TICKER 4/00). Im Rahmen dieses Deals erhielt der Konzern 5,1 Prozent der SOLARWOLRD-Aktien. Diese hat BAYER nun an den SOLARWORLD-Großaktionär Frank H. Asbeck veräußert.

BAYER verkauft KWS-Anteile
Der Leverkusener Chemie-Multi hat seinen 15-Prozent-Anteil an dem Saatgut-Unternehmen KWS SAAT AG an die TESSNER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT sowie an Arend Oetker verkauft. Nach dem Kauf von AVENTIS CROPSCIENCE war die kartellrechtliche Auflage, die Beteiligung aufzugeben, von AVENTIS auf BAYER übergegangen.

Staatliche Konkurrenz in China
BAYER investiert Unsummen in China, da das Land als momentan größter Wachstumsmarkt gilt. Allerdings macht es die Regierung dem Leverkusener Chemie-Multi nicht immer leicht. So hat sie die Fusion zweier einheimischer Kunststoff-Produzenten angeordnet, die nun eine veritable Konkurrenz für den Konzern darstellen. Als Reaktion darauf hat der Vorstandsvorsitzende Werner Wenning angekündigt, eine Allianz mit BASF zu bilden. So wollen die beiden Unternehmen Anlagen gemeinsam nutzen, um ihre Produkte schneller herstellen zu können. „Wir müssen uns daran gewöhnen, solche Kooperationen einzugehen“, so der BAYER-Chef.

BAYER baut Aufbereitungsanlage
Der Leverkusener Chemie-Multi hat für die Fertigungsstätte des taiwanesischen Unternehmens FORMOSA CHEMICAL FIBER COOPERATION im ostchinesischen Ning Po eine Anlage zur Aufbereitung von Fluss-Wasser für die Produktion gebaut.

ÖKONOMIE & PROFIT

LANXESS: kein Börsengang
Im Herbst 2003 beschloss BAYER, sich von seinem Chemie-Geschäft zu trennen, das sich unter dem Namen LANXESS neu formierte. An die Börse bringt der Gen-Gigant das Chemie-Unternehmen allerdings nicht. Er nahm sich die Zerschlagung des HOECHST-Konzerns zum Vorbild und entschied sich für ein „Spin-Off“, eine Abgabe der LANXESS-Aktien an die BAYER-Couponschneider. Zu diesem Zweck beraumte der Pharma-Riese für den November eine außerordentliche Hauptversammlung an (siehe auch KAP

Gen-Kartoffeln

CBG Redaktion

Presseerklärung des Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik
vom 26.06.04

Proteste erfolgreich - Bayer gibt Genversuchsfeld in Lentzke auf

Bernau: Seit 2002 betreibt der Bayer-Konzern ein Versuchsfeld mit genmanipulierten Kartoffeln in Lentzke, einem kleinen Dorf bei Neuruppin. Bereits vor Beginn der Aussaat protestierte das Barnimer Aktionsbündnis gegen die Freisetzung der Gen-Kartoffeln. Über 160 Einwendungen wurden gesammelt, doch das hatte keinen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren. Für dieses Jahr waren nun mehrere Aktionen am Genversuchsfeld angekündigt, die wohl zur Aufgabe des Feldes geführt haben, denn eigentlich waren die Versuche bis 2005 geplant und genehmigt.

„Die Erfahrung zeigt, dass die Betreiber von Gentechnikfeldern sehr empfindlich auf Öffentlichlichkeit und Proteste reagieren“ sagt Thomas Janoschka vom Barnimer Aktionsbündnis. „In Brandenburg haben die Betreiber deswegen schon an mehreren Orten ihre Versuche frühzeitig abgebrochen. Wir werden mit unseren Aktionen so lange fortfahren, bis wir endlich von einer gentechnikfreien Region Berlin-Brandenburg sprechen können.“

Derzeit finden in Brandenburg noch an drei Standorten Versuche mit genmanipulierten Pflanzen statt, in Dahnsdorf bei Belzig, in Golm bei Potsdam und in Berge bei Putlitz. Ausserdem gibt es vier Felder mit genmanipulierten Mais im sogenannten Erprobungsbau. Die Standorte dieser Felder werden weiterhin geheim gehalten.

Die bereits angekündigte Fahrraddemonstration von Neuruppin nach Lentzke am 24. Juli fällt natürlich aus. Das Barnimer Aktionsbündnis ruft aber weiterhin zur Teilnahme an den Sommeraktionstagen der FREIe HEIDe auf und beteiligt sich mit eigenen Workshops und Aktionen zum Thema Gentechnik.

Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik
Breitscheidstr. 41
16321 Bernau
Tel.: 03338-459407
Fax: 03338-459407
gengruppe@dosto.de
www.dosto.de/gengruppe

UNEP

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 21. Juni 2004

Kooperationsvertrag von Bayer und UN-Umweltprogramm UNEP

„Deckmäntelchen für Umweltzerstörer“

Der Bayer-Konzern unterzeichnet heute in Leverkusen einen Kooperationsvertrag mit der UN-Umweltorganisation UNEP. Über einen Zeitraum von drei Jahren will Bayer jährlich eine Million Euro für das UNEP-Programm „Jugend und Umwelt“ bereitstellen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die Region Asien-Pazifik sein.

Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.: „Bayer hat – wie jedes multinationale Unternehmen – kein „grünes Gewissen“ sondern Profitinteressen. Über seine Lobbyverbände bekämpfte der Konzern bislang jedes Umweltabkommen – vom Kyoto- Protokoll zum Klimaschutz bis hin zum neuen EU-Chemikalienrecht. Für den Umweltschutz bedeutet es einen großen Rückschlag, wenn sich Konzerne wie Bayer ein grünes Deckmäntelchen mit der Aufschrift „UNO“ umhängen dürfen.“ Mimkes erinnert daran, dass Bayer eine große Zahl hochgefährlicher Stoffe herstellt: Uralt-Pestizide auf Phosphorsäureester- Basis, hormonschädigende Substanzen wie Bisphenol A, Weichmacher, Phosgen, etc. „Die Unterstützung der UNEP ist für Bayer eine reine Werbemaßnahme – billiger und unverbindlicher ist ein gutes Firmen- Image nicht zu bekommen“, so Mimkes weiter.

Bereits vor vier Jahren gehörte Bayer zu den Unterzeichnern des UN Global Compact, in dem sich mehr als 100 Unternehmen zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Menschenrechten bekennen. Doch auch beim Global Compact legt die UNO keine noch so niedrige Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraftwerken bis hin zu Ölkonzernen – dürfen teilnehmen. Nach der Unterzeichnung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt keinerlei Überprüfung, alle Übereinkünfte sind unverbindlich.

„Besonders paradox ist der Asien-Schwerpunkt der Kooperation von Bayer und UNEP“, so Philipp Mimkes weiter. Bayer bemüht sich in Asien intensiv um Zulassungen für gentechnisch veränderten Reis. Doch die Einführung von Gen-Reis hätte dramatische Konsequenzen: Reis ist für 2,5 Milliarden Menschen das Hauptnahrungsmittel. Millionen Bauern, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, würden in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden Millionen Landwirte ihre Existenz verlieren und in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

Lokal angepasste Reissorten würden durch Hochertragssorten verdrängt, was zu erhöhten Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führt. Die Verdrängung lokaler Sorten kann langfristig zu großen Problemen bei der Bekämpfung von Reis-Krankheiten führen. Studien haben zudem nachgewiesen, dass Auskreuzungen von Gen-Reis auch naturbelassene Sorten kontaminieren. „Die UNEP sollte keine Partnerschaft mit einem Unternehmen eingehen, dessen Produkte die weltweite Ernährungssicherheit gefährden“, so der Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Bayer rühmt sich des UN Engagements auf seiner homepage und in zahlreichen Werbebroschüren. Sogar im Bayer-Geschäftsbericht wurde ein Grußwort von Kofi Annan abgedruckt – mit Foto und UN-Logo. Der internationale Umweltverband Friends of the Earth beklagt daher eine „schleichende Übernahme der Vereinten Nationen durch die Privatwirtschaft“ und befürchtet, dass „auf Freiwilligkeit beruhende Abkommen die Verabschiedung bindender Regeln verhindern“.

Eine ausführliche Analyse der Zusammenarbeit von UNO und Bayer lesen Sie unter „Der Ausverkauf der Vereinten Nationen“

Patente

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. Juni 2004

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Patentamts in München:

Umweltschützer fordern Verbot von Patenten auf Leben

Das Europäische Patentamt in München entscheidet heute letztinstanzlich über das umstrittene Genpflanzen-Patent EP 275957 des Bayer-Konzerns. Das Patent bezieht sich auf gentechnisch veränderte Pflanzen wie Reis, Raps und Mais. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Patent gegen die guten Sitten und umfasst zudem den Schutz von Pflanzensorten, was nach Maßgabe der Patentrichtlinie der Europäischen Union unzulässig ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Klage. Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins: „Ungeachtet aller Risiken versucht der Bayer-Konzern, die grüne Gentechnik im Markt durchzusetzen - hierbei spielen Patente eine zentrale Rolle. Dabei haben sich die Ankündigungen der Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Agrogiften zu verringern, als bloße Produkteinführungskampagnen erwiesen.“ Der Verein fordert Bayer auf, aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen vollständig auszusteigen.

Allein in Europa wurden bislang rund vierhundert Patente auf Saatgut erteilt. Derartige Patente bringen Landwirte in aller Welt in direkte Abhängigkeit von multinationalen Konzernen und stellen daher eine Gefährdung der Welternährung dar. Die Firmen Bayer und BASF halten rund die Hälfte der in Europa erteilten Patente auf Saatgut. Bayer gehört neben Monsanto, Dupont und Syngenta zu den weltweit größten Saatgutkonzernen.

Mehrere europäische Regierungen weigerten sich, den durch das Bayer- Patent geschützten Gen-Raps zum Anbau zuzulassen. Mehrjährige Tests hatten gezeigt, dass Gen-Raps die biologische Vielfalt gefährdet.

Der Einspruch gegen das Bayer-Patent wurde 1993 von der Münchner Initiative „Kein Patent auf Leben!“ eingereicht. Greenpeace unterstützt den Einspruch vor der Beschwerdekammer durch rechtliche Expertise. Der Ausgang des Verfahrens kann Einfluss auf das Patentgesetz in Deutschland haben, da der Bundestag noch dieses Jahr die Patentrichtlinie 98/44 der Europäischen Union umsetzen will.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gene, Pflanzen, Tiere, und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden dürfen. Auch Greenpeace, die deutsche Ärztekammer und der Deutsche Bauernverband fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Pflanzen.

Weitere Informationen:

Artikel „BAYERs Griff nach dem Leben“
http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB _03_2002/Genpatente_03_02/genpatente_03_02.html

Pestizid-Tests

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2004

Profit mit Menschenversuchen

TV-Beitrag zu unethischen Pestizid-Tests

Obwohl Menschenversuche mit Giftstoffen international geächtet sind, testet der Bayer-Konzern gefährliche Pestizide direkt am Menschen. Langfristiges Ziel solcher Versuche sind höhere Pestizid-Grenzwerte in Lebensmitteln und im Wasser – mit unabsehbaren Folgen für die menschliche Gesundheit.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert seit mehreren Jahren gegen dieses verantwortungslose Vorgehen. Das TV-Magazin „Frontal 21“ greift in einem heute ausgestrahlten Beitrag unsere Kritik an dem Bayer-Konzern auf. Anbei finden Sie Auszüge aus der Dokumentation. Lesen Sie auch eine gemeinsame Stellungnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren und des Pestizid Aktions- Netzwerks sowie einen Artikel aus dem Spiegel.

Frontal 21

Schamlose Chemieindustrie - Profit mit Menschenversuchen

Es klingt ungeheuerlich: Pestizide, also Schädlingsbekämpfungsmittel, werden immer häufiger auch an Menschen getestet. Den Probanden werden bestimmte Insektizide verabreicht, um festzustellen, ab welcher Dosis eine Wirkung zu beobachten ist.

Pestizide sind hochgiftig. Mit ihnen bekämpft man Schädlinge. Jahr für Jahr werden rund 45.000 Tonnen auf Europas Feldern verspritzt. Wenn zu große Mengen des Nervengifts auf den Lebensmitteln zurückbleiben, kann das für den Menschen gefährlich sein.

Also werden Pestizide an Tieren getestet, um herauszufinden in welchen Mengen sie gesundheitsgefährdend sind. In den vergangenen Jahren haben Hersteller ihre Pestizide nicht nur an Ratten, sondern immer häufiger auch an Menschen ausprobiert - zum Beispiel an Bruce Turnbull in Edinburgh, Schottland. Und das geschah ohne sein Wissen, behauptet er.

Freiwillige gesucht

Der Wachmann aus einem Supermarkt braucht einen Zuverdienst. Er stößt auf die Zeitungsannonce einer privaten Forschungsklinik, die Versuchspersonen für Medikamente sucht. Die Firma Inveresk sucht und findet bis heute Freiwillige.

„Ich rief an und wollte Genaueres wissen“, erzählt Turnbull. „Sie sagten mir, dass sie für die medizinische Forschung Tabletten testen. Ich dachte, damit kann ich Menschen helfen und es wird obendrein bezahlt.“

Inveresk zahlt viel Geld

Turnbull macht mit. Denn die Privatklinik Inveresk zahlt viel Geld: umgerechnet rund 700 Euro für ein paar Tage in der Klinik. Was Turnbull nicht klar ist: Die Klinik testet nicht nur Medikamente - sondern auch Pestizide, um herauszufinden, wann das Gift im Körper zu wirken beginnt.

Turnbull: „Ein paar Schwestern standen um mein Bett herum. Der Arzt war am Fußende. Dann wurde die Kapsel in einer Box hereingebracht. Sie machten die Box auf, notierten die Uhrzeit und steckten die Kapsel in meinen Mund. Sie öffneten meinen Mund und ich musste die Zunge heraus strecken. Sie sahen genau nach. Sie wollten sicher sein, dass ich die Kapsel wirklich geschluckt hatte.“

Pestizidhersteller Bayer

Auftraggeber der Menschenversuche ist Bayer, weltweit einer der größten Pestizidhersteller. Wir fragen detailliert nach: Wie häufig schon hat Bayer Pestizide an Menschen ausprobiert? Und wie sind diese Versuche ethisch zu rechtfertigen? Bayer lehnt ein Interview mit Frontal21 ab, antwortet lapidar in wenigen Zeilen: „Zu Ihren (...) Fragen teilen wir Ihnen mit, dass in der Vergangenheit in einigen sehr seltenen Fällen einzelne Studien von den Zulassungsbehörden angefordert wurden.“

Weiter heißt es: „Alle Tests erfolgten in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Bestimmungen und Standards.“ Haben Zulassungsbehörden die Menschenversuche, so genannte Humanstudien, tatsächlich angefordert? Zumindest für Deutschland trifft das nicht zu.

Unaufgeforderte Menschenversuche

Das bestätigt Dr. Wolfgang Lingk vom Bundesinstitut für Risikobewertung: „Ich möchte ganz klar sagen: Wir selber fordern keine Humanstudien. Wir erachten sie nicht für notwendig, für einen großen Kreis der Bewertung von Chemikalien.“

Demnach hat Bayer unaufgefordert die schottischen Menschenversuche mit dem Pestizid Azinphosmethyl der deutschen Behörde auf den Tisch gelegt. Sie muss diese Humanstudien berücksichtigen - die Ergebnisse beeinflussen die Grenzwerte. Die legen fest, welche Pestizidmenge versprüht werden darf.

Tests am Menschen ersparen die Einrechnung eines Sicherheitsfaktors

Als Bayer auch in Amerika Menschenversuche einreichte, rief das, anders als in Europa, Umweltaktivisten auf den Plan. „Die einzigen, die von diesen Menschenstudien profitieren, sind die Unternehmen, die sie in Auftrag geben“, meint Richard Wiles von der Environmental Working Group. „Diese Studien sollen dafür sorgen, dass mehr Pestizide in Lebensmitteln und Wasser erlaubt wird. Es ist offensichtlich, dass die Allgemeinheit keinen Nutzen davon hat. Ebenso wenig die Testpersonen. Bei Medikamententests ist das anders, da können die Probanden oder Kranke von der Studie profitieren. Aber bei einem Pestizid - da wird Menschen absichtlich ein Gift gegeben, um zu sehen, wie viel sie vertragen können.“

Menschenversuche werden nach Recherchen von Frontal21 bei Pestizidherstellern immer beliebter. Im Auftrag von Bayer etwa wurde Versuchspersonen in Holland ein radioaktiv versetztes Insektizid auf die Haut aufgetragen. Andere Versuchspersonen inhalierten das Insektizid Cyfluthrin - es findet sich etwa in dem Insektenspray Blattanex von Bayer. Auch diese Studie stammt von der Privatklinik Inveresk und stützt sich auf Versuche mit Freiwilligen, die für die - so wörtlich - „medizinische Forschung“ geworben werden.

Lukrativer Nebenjob

Robbie Lonie ist interessiert. Im schottischen Edinburgh bewirbt sich der damalige Student um den lukrativen Nebenjob. Die Einladung aber macht ihn stutzig. Ein Pestizid, genannt Azinphosmethyl, soll getestet werden - als „drug“, Medikament also. Lonie fragt sich: Was hat ein Medikament mit einem Pestizid zu tun?

„Ich zeigte den Brief meiner Mutter, die Chemielehrerin ist“, so Lonie. „Sie erklärte mir, dass das Pestizid ein Organophoshpat ist, das sehr umstritten ist und mit einer Reihe von Krankheiten in Verbindung gebracht wird.“ Lonie fühlt sich getäuscht, macht nicht mit. Bruce Turnbull macht mit. Er versteht das nicht, glaubt weiter, dass es sich wie bei den anderen Versuchen in der Privatklinik Inveresk um ein Medikament handelt. Dass er ein Pestizid schlucken sollte, dieser Gedanke kommt ihm erst gar nicht (...).

Die Klinik soll eine eigene Ethikkommission haben. Wer die Mitglieder sind, das will uns weder Inveresk noch der Auftraggeber Bayer verraten. Für den Umweltaktivisten Wiles sind solche Ethikkommissionen generell ein Problem: „Diese Ethik-Komissionen, von denen sie sprechen, sind sehr verdächtig. Sie bestehen oft aus Angestellten der Forschungsklinik oder des Unternehmens, dass die Freiwilligen rekrutiert. Manchmal bestehen sie auch aus Mitarbeitern des Pestizidherstellers.“

Dank solcher Ethik-Kommissionen sind Menschenversuche legal. Die Versuche lohnen sich für die Pestizidhersteller. Ihr Absatz steigt mit dem Nachweis, dass Menschen mehr Insektengift vertragen können als bislang angenommen.

Hauptversammlung

CBG Redaktion

gemeinsame Presseerklärung vom 30. April 2004

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), LV
NRW BUNDjugend

Gegenanträge und Proteste bei der heutigen BAYER-Hauptversammlung in Köln

Europäische Umweltverbände protestieren gegen Gentechnik im Essen

Auf der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG protestieren Umweltverbände aus ganz Europa gegen das Gentechnik-Engagement des Konzerns. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Friends of the Earth Europe und die BUNDjugend fordern BAYER auf, den Verkauf von gentechnisch verändertem Saatgut unverzüglich einzustellen. Die Umweltorganisationen, die gemeinsam rund eine halbe Million Mitglieder repräsentieren, haben Aktien von BAYER gekauft und reichen in der Versammlung Gegenanträge ein. Vor den Messehallen in Köln-Deutz begrüßen sie die Aktionäre mit Straßentheater und einem Banner „BAYER: Hände weg von unserer Nahrung“. Blickfang ist ein als BAYER-Konzern verkleideter Aktivist. An seinem Bein hängt eine Kette mit einer riesigen Kugel, auf der „Gentechnik“ steht.

Geert Ritsema vom Dachverband Friends of the Earth Europe, zu dem auch der BUND gehört: „Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel stellen ein unabsehbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Kein Wunder, dass drei Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik in der Nahrung ablehnen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Genfood wird allein aus Profitinteresse in den Markt gedrückt. Die Ankündigungen der Agro-Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Pestiziden zu verringern, haben sich als bloße Propaganda erwiesen. Wir fordern BAYER auf, sofort aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen auszusteigen.“

Trotz intensivem Lobbying hat BAYER in Europa bislang für keine einzige transgene Pflanze eine Zulassung erhalten. Vor wenigen Wochen verzichtete der Konzern in England wegen zu hoher Umweltauflagen auf den Anbau von Gen-Mais. Im Januar wiesen die belgischen Behörden einen Antrag von BAYER für Gen-Raps zurück - wegen „Risiken für die Artenvielfalt“.

BAYER hat zudem als erstes Unternehmen eine Importgenehmigung für genmanipulierten Reis in die EU beantragt. Kritiker werfen BAYER vor, dadurch die Gesundheit europäischer VerbraucherInnen in unverantwortlicher Weise zu gefährden. Zudem würden bei einer Genehmigung umweltfeindliche Anbaumethoden in Entwicklungsländern eingeführt - mit unabsehbaren Folgen für die weltweite Ernährungssicherheit. Der Antrag wird - nachdem 9 von 15 europäischen Regierungen Bedenken angemeldet haben - gegenwärtig von der EU geprüft.

Marieke Kodweiß von der BUNDjugend: „Große Konzerne wollen Gentechnik weltweit durchsetzen. Die US-Regierung klagt bei der Welthandelsorganisation (WTO), um EU-Regelungen zur Gentechnik auszuhebeln. Auch dahinter stecken BAYER und Konsorten. Gegen diese unheimliche Allianz aus Konzernen, Politikern und WTO müssen wir Verbraucher uns wehren!“

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29. April 2004

Auf der morgigen BAYER-Hauptversammlung in Köln

Kritische Aktionäre protestieren gegen Missachtung von Gewerkschaftsrechten

Kritische Aktionäre kündigten heute an, in der morgigen Bayer- Hauptversammlung gegen die Missachtung von Arbeitnehmer-Rechten in philippinischen Werken des Konzerns zu protestieren. Das Management von Bayer Philippines hat in den vergangenen Jahren mehreren Gewerkschaftsvertretern mit fadenscheinigen Begründungen gekündigt. Und trotz mehrerer Gerichtsentscheide verweigert die Firma seit Jahren die Auszahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Employees Union of Bayer Philippines (EUBP) reichte daraufhin eine Beschwerde bei der OECD wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Konzerne ein.

Uwe Friedrich vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, der den Fall in der morgigen Hauptversammlung ansprechen wird: „In den USA schließt Bayer gezielt die Werke mit gewerkschaftlich organisierter Belegschaft. Die in den Philippinen beobachtete Missachtung von Arbeitnehmerrechten stellt jedoch eine neue Qualität dar.“ Friedrich fordert eine sofortige Anerkennung der EUBF durch Bayer sowie eine Verurteilung seitens der OECD.

Juanito Facundo, Präsident der Employees Union of Bayer Philippines: „Seit unserer Beteiligung an einem Streik vor sechs Jahren stand ich unter starkem Druck. Trotz meiner fast dreißigjährigen Zugehörigkeit zu Bayer erhielt ich schließlich eine fristlose Kündigung“. Facundo kämpft seit der Entlassung um eine Abfindung und um die Anerkennung der Gewerkschaft durch Bayer. Er hatte den Fall persönlich in der Versammlung vortragen wollen - die deutsche Botschaft in Manila verweigerte jedoch die rechtzeitige Erteilung eines (vor sechs Wochen beantragten) Visums.

Die EUBP ist beim philippinischen Arbeitsministerium seit 1990 als alleinige Vertreterin der Bayer-Belegschaft registriert. 1991 schlossen Bayer und EUBP einen 5-jährigen Tarifvertrag; der Anschlussvertrag war von 1997-2001 gültig. Dennoch verweigert Bayer seit 1998 die Auszahlung der vom Unternehmen eingesammelten Gewerkschaftsbeiträge - bis heute rund 60.000 €. Im Tarifvertrag erzielte Vereinbarungen zu Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung wurden nicht umgesetzt, zudem wurde die Gewerkschaft bei Entlassungen nicht wie vorgeschrieben konsultiert.

Bei Betriebsratswahlen bei Bayer Philippines im Sommer 2003 erhielt die EUBF 70% der Stimmen. Gerichte verfügten eine Auszahlung der Gewerkschaftsbeiträge. Trotzdem weigert sich Bayer, die Gewerkschaftsrechte zu akzeptieren und die ausstehenden Zahlungen zu leisten.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Februar 2004

Chemische Industrie unterwandert US- Umweltbehörde

US-Umweltinitiativen reichen Klage ein / Bush Regierung duldet illegale Lobbyarbeit / BAYER und BASF treibende Kräfte

Der US-Umweltverband Earth Justice reicht Klage gegen die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ein. Die EPA hatte über Jahre hinweg illegale Absprachen mit der Chemie-Industrie bezüglich der Zulassung neuer Pestizide getroffen. Zu den vierzehn beteiligten Unternehmen gehören auch die deutschen Firmen BAYER und BASF.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist nicht hinzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt zugunsten der Profitinteressen weniger Konzerne ausgehebelt wird. Kein Pestizid darf auf Wunsch der Industrie ohne gründliche Prüfung zugelassen werden.“

Earth Justice hatte im Januar im Rahmen einer Akteneinsicht Protokolle der geheimen Treffen erhalten. Ziel der Chemie-Lobbyisten war demnach, die amerikanischen Gesetze zum Schutz bedrohter Arten aufzuweichen. Insbesondere soll die Beteiligung der Naturschutzbehörde US Fish and Wildlife Service an den Zulassungsverfahren für neue Pestizide beendet werden. Bislang untersuchen Experten der Behörde routinemäßig die möglichen Risiken neuer Wirkstoffe für Fische und wildlebende Tiere. Obwohl die EPA keine eigenen Experten zur Begutachtung des Risikos für die Fauna besitzt, hatte sie sich in der Vergangenheit mehrfach über das Votum des Fish and Wildlife Service hinweggesetzt. Die EPA hatte Ende Januar angekündigt, die Zulassungsverfahren in Kürze zu vereinfachen.

Patti Goldman, Anwältin von Earth Justice: „Die geheimen Treffen der Chemie-Lobby mit Vertretern der EPA verstoßen gegen den Federal Advisory Committee Act, wonach staatliche Behörden die Zusammenarbeit mit Dritten offenlegen müssen. Die Bush-Regierung gewährt den Pestizidherstellern einen illegalen Insider-Status, worunter langfristig der Schutz bedrohter Arten leidet.“ Die Klage wird unterstützt von den Umweltverbänden Natural Resources Defense Council, Defenders of Wildlife und Washington Toxics Coalition.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren setzt sich für flächendeckenden organischen Landbau ein. BAYER ist weltweit zweitgrößter Hersteller von Pestiziden. Erst im Dezember war bekannt geworden, dass sich der Konzern in den USA an einer Geheimkampagne zur Verhinderung einer verbesserten Chemikaliensicherheit beteiligt.

Gerne senden wir ausführliche Informationen sowie die vollständige Klageschrift zu

Gaucho

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Februar 2004

Bienensterben: französische Umweltministerin fordert Verbot von BAYER-Pestizid Gaucho

Richter leitet Ermittlungen gegen BAYER und BASF ein / Umweltschützer fordern Verbote auch in Deutschland

Umweltschützer und Imker begrüßen die Entscheidung der französischen Regierung, mehrere Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen zu verbieten. Landwirtschaftsminister Herve Gaymard setzte gestern den Verkauf des von der BASF vertriebenen Produkts „Régent“ aus. Gaymard will zudem im Lauf der nächsten vier Wochen prüfen, ob das von BAYER verkaufte Pestizid „Gaucho“ verboten werden soll. Die französische Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich unterdessen für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent aus, weil diese „die Bienen bedrohen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast muss dem Beispiel ihrer französischen Kollegen folgen und alle Pestizide, die eine Gefahr für Bienen darstellen, vom Markt nehmen. Die Untersuchungen der französischen Regierung haben eindeutig gezeigt, dass der Einsatz von Gaucho für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist“. Das staatliche Comité Scientifique et Technique hatte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht festgestellt, dass „die Saatgutbehandlung mit Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“.

Der Beschluss der französischen Regierung fällt mit Ermittlungen gegen BASF und Bayer CropScience zusammen. Der Untersuchungsrichter Jean Guary im französischen Saint-Gaudens leitete gestern Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“.

In Deutschland wird Gaucho vor allem in der Raps-, Zuckerrüben- und Maisproduktion eingesetzt. In den vergangenen Jahren starb hierzulande wie in Frankreich rund die Hälfte aller Bienenvölker. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die den BAYER-Konzern seit 25 Jahren kontrolliert, arbeitet seit den ersten Berichten über Bienensterben mit französischen und deutschen Imkern zusammen.

ZDF- heute journal, 23.02.2004
Pflanzenschutzmittel soll Bienensterben ausgelöst haben
Frankreich stoppt Handel mit Insektengift von BASF und Bayer

Das als mutmaßlicher „Bienenkiller“ in Verruf geratene Insektengift Régent TS der deutschen Konzerne BASF und Bayer wird in Frankreich aus dem Verkehr gezogen. Der Handelsstopp gelte von Dienstag an bis zu einer Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörden, sagte der Pariser Agrarminister Hervé Gaymard nach einem Treffen mit seiner deutschen Kollegin Renate Künast.

Nach Angaben der Ministerin geht auch die Bundesregierung dem Verdacht auf mutmaßliche Schädigungen von Bienen durch Insektengifte nach. Die entsprechenden Unterlagen seien an Forschungseinrichtungen des Bundes gegeben worden.

Ermittlungen gegen Bayer und BASF
Régent TS - in Deutschland bekannt unter dem Namen des Wirkstoffs Fipronil - wurde in Frankreich zuletzt von BASF Agro vermarktet. Gegen das Unternehmen sowie den vorherigen Hersteller Bayer CropScience France ermittelt ein Untersuchungsrichter wegen Handels mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Das Verfahren richtet sich seit Montag auch gegen die Chefs beider Firmen, die sämtliche Vorwürfe bestreiten. Nach Angaben Gaymards dürfen Bauern bereits gekaufte Vorräte von Régent TS zunächst noch aufbrauchen.

Bienen ohne Orientierung
Die konservative Pariser Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent TS aus, weil diese „die Bienen bedrohen“. Noch gebe es zwar juristische Probleme, weil die Giftigkeit für Bienen noch bewiesen werden müsse, sagte sie im Fernsehsender France 2. Als Umweltministerin sei sie aber dafür, die Produkte völlig vom Markt zu nehmen. Künast sagte, wenn es Gefahren für die Gesundheit oder die Gesellschaft gebe, müssten entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Französische Imkerverbände machen seit Jahren geltend, dass Régent TS und das Insektengift Gaucho von Bayer nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch den nützlichen Bienen schaden können: Demnach können die Honig sammelnden Fluginsekten durch die Gifte ihr Orientierungsvermögen verlieren und je nach aufgenommener Menge sogar sterben. Nach Angaben von Firmensprechern ist Régent TS in Deutschland nicht zugelassen. Der Einsatz von Gaucho auf Sonnenblumenfeldern in Frankreich wurde bereits vorübergehend untersagt.

Pharma

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. Februar 2004

Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmaindustrie vollkommen unzureichend

Als „vollkommen unzureichend“ bezeichnet die Coordination gegen BAYER-Gefahren die „Freiwillige Selbstkontrolle“ des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die im VFA zusammen geschlossenen Unternehmen legten gestern „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten“ vor, um unlauteren Wettbewerb und die Bestechung von Ärzten einzudämmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es gibt keinen Grund, bei der Pharmaindustrie auf Einsicht zu hoffen - in Zweifelsfällen hat das Profitinteresse stets Vorrang gegenüber dem Patientenschutz. Wir brauchen daher eine von Grund auf reformierte Medikamenten-Aufsicht: verbindliche Fortbildungen für Ärzte - und zwar ohne Beteiligung der Industrie, staatliche Kontrollen von Pharmazeutika auch nach der Zulassung und unabhängige Studien vor der Markteinführung neuer Medikamente.“ Mimkes kritisiert, dass bei der Zulassung von Pharmazeutika kein Wirksamkeits-Nachweis vorgelegt werden muss. Nach Ansicht der CBG müssen die Aufsichtsbehörden materiell und gesetzgeberisch gestärkt werden, um Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und risikoreiche Mittel vom Markt nehmen zu können. Der Verband fordert zudem ein Werbeverbot für Medikamente.

Auf Druck des VFA waren die Erstellung einer Positivliste für Medikamente sowie die Einrichtung des „Instituts für Qualitätssicherung in der Medizin“ gestoppt worden. Auch der von Ministerin Ulla Schmidt geplante Korruptionsbeauftragte im Gesundheitswesen war am Widerstand des Verbands gescheitert. „Es ist nicht glaubhaft, wenn sich der VFA, der die Kontrolle des Pharma-Dschungels seit Jahren behindert, als Vorrreiter im Kampf gegen Korruption aufspielt“, so Mimkes weiter.

Über 40.000 Präparate tummeln sich auf dem deutschen Markt, skandinavische Länder oder Großbritanien kommen mit wenigen Tausend aus. „Kein Arzt kann bei dieser Pillenflut die Übersicht behalten. Verschrieben wird daher auch in Zukunft nicht das effektivste Präparat, sondern das, was am trickreichsten beworben wird“, so Jan Pehrke von der CBG. Pehrke entkräftet auch das Argument der Lobbyisten, eine Reglementierung des Pharmamarkts würde die Forschung gefährden. „Für Marketing geben die Konzerne doppelt so viel Geld aus wie für die Forschung“. Nach Schätzungen unabhängiger Wissenschaftler müssen jährlich bis zu 250.000 Patienten wegen Nebenwirkungen von Medikamenten stationär behandelt werden. Mindestens 12.000 Fälle verlaufen tödlich.

Gen-Mais

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 11. Februar 2004

Vor der heutigen Abstimmung im Bundeskabinett über das Gentech-Gesetz

Großbritannien: Erneuter Rückschlag für Gentech-Programm von Bayer CropScience

Einen erneuten Rückschlag erlitt das Gentechnik-Programm des Bayer-Konzerns. Die Behörden von Wales und Schottland lehnen die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais aus ökologischen Gründen ab, wodurch die Zulassung automatisch in allen Teilen Großbritanniens blockiert wird. Die von Bayer patentierte Pflanze wäre die erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze, deren Anbau in Großbritannien erlaubt wird.

Wales und Schottland folgen damit Empfehlungen von Umweltschützern, die vor unkalkulierbaren Risiken für den Öko-Landbau warnen. Die Entscheidung ist ein Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt. Blair wollte vor der Beratung der EU am 18. Februar über ein mögliches Endes des Zulassungs-Moratoriums von Gentech-Pflanzen Fakten schaffen. Bereits in der vergangenen Woche war die belgische Regierung einem Votum ihres wissenschaftlichen Beirats gefolgt und hatte die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer abgelehnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidungen in Belgien und Wales: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Der Bayer-Konzern ist seit der Übernahme der Aventis CropScience AG der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais und Soja auf den Markt zu bringen.

Für den Fall einer Zulassung von Gen-Mais kündigten britische Umweltverbände bereits Klagen an, da sie eine Verletzung von EU-Recht befürchten, wonach der konventionelle Landbau vor Auskreuzungen von Gen-Pflanzen geschützt werden muss. Die Entscheidungen in Belgien und Wales setzen auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Meinung von Umweltverbänden schützt der von Künast vorgelegte Gesetzesentwurf, über den heute im Bundeskabinett entschieden wird, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht ausreichend vor der Ausbreitung von Gen-Pflanzen.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Februar 2004

„Ten Worst Corporations of 2003“

USA: BAYER erneut auf Liste der „Zehn Übelsten Unternehmen“

Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat den BAYER-Konzern erneut auf die Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen berücksichtigt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung nach 2001 bereits zum zweiten Mal. Neben BAYER werden unter anderem der Flugzeug-Hersteller Boeing, der Militär-Zulieferer Halliburton und der Klinik-Konzern HealthSouth aufgeführt.

Mehrere Skandale führten zu der Nominierung von BAYER: jahrelang hatte die Firma Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt.

Im Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Nach Angaben der NY Times hatte BAYER die Infektionen in Kauf genommen, um seine Lagerbestände, die in Europa nicht mehr absetzbar waren, verkaufen zu können.

Ebenfalls die New York Times enthüllte interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay bereits in der Testphase kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.

Das von Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor ist auf Wirtschaftsverbrechen spezialisiert. Nader war in der letzten amerikanischen Präsidentenwahl Kandidat der grünen Partei und erreichte knapp 5% der Stimmen.

Bereits im vergangenen Jahr war BAYER von den Autoren des „Schwarzbuch Markenfirmen“ an die Spitze krimineller Unternehmen gewählt worden. „Nicht nur, weil dieser Konzern in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine enorme destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Missachtung ethischer Prinzipien betrifft“, so die Autoren Klaus Werner und Hans Weiss, „sondern auch, weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, dass einem die Haare zu Berge stehen.“

Das Schwarzbuch Markenfirmen kann unter www.j5a.net zum Preis von 19.90 Euro (+ 2,50 Euro Versand) bestellt werden.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 06.02.2004

Giftgas-Produktion bei BAYER:

Umweltverbände legen EU-Beschwerde ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben heute bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Erweiterung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen eingereicht (vollständiger Beschwerdetext s.u.). BAYER hatte im vergangenen Jahr die Produktion der Kunststoffe Polycarbonat und Methyldiisocyanat um 100.000 bzw. 24.000 Tonnen/Jahr erhöht, womit ein Ausbau der Phosgen-Kapazität um vermutlich 60.000 Tonnen/Jahr verbunden ist. Die Erweiterung erfolgte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die AnwohnerInnen, die z.T. nur 300m von der Anlage entfernt leben, wurden nicht informiert.

Angelika Horster, BUND-Chemieexpertin: „Die Erweiterung der Anlagen ist unrechtmäßig, da bei dem Genehmigungsverfahren gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen wurde, darunter die Informations- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“ BUND und CBG kritisieren in dem Schreiben an die EU, dass durch den Bau der Anlagen „eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während neue Produktionsmethoden ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen.“

Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute als Vorprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet. Die Phosgenproduktion gilt als einer der gefährlichsten Industriezweige in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie schreibt vor, dass auch vor Änderungs-Genehmigungen risikoreicher Anlagen ungefährlichere Alternativen geprüft werden. Eine solche Prüfung unterblieb im vorliegenden Fall.

CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen gegen das Projekt zu erheben.“ Auch Fragen von BUND und CBG nach der gesamten Produktionsmenge von Phosgen im Werk Krefeld-Uerdingen sowie der maximal freisetzbaren Menge Phosgens und anderer Gifte im Störfall waren mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken unbeantwortet geblieben. Die Verbände ersuchen die EU-Kommission daher, „rechtliche Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen“.

An die
Kommission der Europäischen Union
z.Hd. des Generalsekretärs
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Belgien

Düsseldorf, den 5.2.04

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

bzgl. des Genehmigungsverfahren der Fa. BAYER AG, Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9, 47829 Krefeld, zur Erweiterung der Kapazitäten zur Herstellung von Polycarbonat und MDI und der weiteren, damit verbundenen Einsatzstoffe

Genehmigungsbescheide vom 15.11.2000 und 11.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde

bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Verletzung des EU-Vertrages seitens der Bundesrepublik Deutschland durch Verstoß gegen

I) die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie),
II) die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL),
III) Verstoss gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)
und
IV) die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

ein.

Aufgrund der Verstösse gegen UVP-RL und IVU-RL halten wir die o.g. Genehmigungen für unrechtmässig.

I) Verstoß gegen die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Gemäss § 4 des Umweltinformationsgesetzes beantragten wir mit Schreiben vom 20.8.2001 (Anlage 1) beim zuständigen Staatlichen Umweltamt Krefeld die Einsicht in eine Reihe von Unterlagen, aus denen sich Umweltinformationen bezüglich der Polycarbonat- und MDI-Herstellung der Fa. BAYER AG , Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9 ,47829 Krefeld ergeben.

Anlass war eine Meldung in der Presse, dass entsprechende Produktionskapazitäten erweitert worden waren. Die Öffentlichkeit war an dem Erweiterungsverfahren nicht beteiligt worden - wie das STUA Krefeld bestätigt - und konnte sich somit kein Bild über die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschaffen.

Da bei der Produktion u.a. Kohlenmonoxid, giftige bzw. gefährliche Stoffe wie Phosgen, Dichlormethan, MDA (Diaminodiphenylmethan) und div. Chlorbenzole zum Einsatz kommen und Werk und Wohnbebauung mittlerweile direkt aneinandergrenzen (Abstand zur Betriebsgrenze /Phosgenanlage ca. 20 m/ 300m ) und Unfälle und Freisetzungen katastrophale Folgen haben können, besteht ein besonderes Interesse an den Tätigkeiten und Auswirkungen, die diese Anlagen und ihre Erweiterung auf Gesundheit und die Umweltgüter haben können und an den Massnahmen zum Schutz dieser Bereiche.

Die im Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01 (Anlage 2) zur Einsicht zugestandenen Unterlagen entsprachen jedoch nicht dem oben geforderten Informationsumfang.
Insbesondere fehlten Daten zu Mengen und Kapazitäten,Druck- und Temperaturverhältnissen der giftigen bzw. gefährlichen Stoffe in den einzelnen Anlagenteilen wie z.B. Rohrleitungen und Reaktoren sowie zur grössten zusammenhängenden,freisetzbaren Menge. Diese sind aber wesentliche Informationen, ohne die eine tatsächliche Abschätzung der Auswirkungen der Emissionen des Normalbetriebs und einer eventuellen Störung bzw. Freisetzung gar nicht möglich ist.

Diese Daten werden mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert. Gerade aus diesem Grunde sind sie aber für die Bewertung des Gefährdungsausmasses und notwendige Vorsorgemassnahmen sowie angemessene Notfallplanung , durch die auch die Bevölkerung betroffen ist , unerlässlich.
Der BUND legte daher Widerspruch (Anlage 3) ein, dem das STUA mit verschiedenen Schreiben und unterschiedlichen Begründungen (Anlagen 4a,b,c) wiederum nur teilweise Recht gab.

Wir sehen hier einen Verstoss gegen Artikel 2a der o.g. Richtlinie, wonach
„Informationen über die Umwelt alle ..Informationen .. über Tätigkeiten oder Massnahmen , die diesen Zustand ....beeinträchtigen können,....“.

beinhalten.

Auch die Antworten des STUA Krefeld auf die entsprechende Anfrage der CBG (Anlage 5a,b) erbrachte mit ähnlicher Begründung nicht alle gewünschten Informationen.

II) Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL)

Den Genehmigungsbescheiden vom STUA Krefeld (Anlagen 6 a,b) entnehmen wir, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung stattfand, da „erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BimSchG genannten Schutzgüter nicht zu
besorgen waren“.
Diese Bewertung können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

a) Es handelt sich bei der Polycarbonatanlagen-Änderung um eine Kapazitätserhöhung von 200.000 t/a auf 300.000 t/a , bei der MDI-Anlagen-Änderung um eine Erhöhung von 144.000 t/a auf 164.000 t/a. Die genauen Kapazitätserhöhungen für die mit dieser Änderung verbundenen gefährlichen und toxischen Stoffe wie die Kohlenmonoxid, Chlorbenzole, MDA, DCM, Bisphenol A, Phosgen etc. werden leider nicht genannt.Verbunden mit der Änderung sind auch div. Abrisse alter Anlagenteile und Neubauten .

Die Nähe des Betriebes zur ohnehin schon immissionsseitig stark vorbelasteten Wohnbebauung und zum Rhein als bedeutendem Trinkwasserreservoir und wichtiger Wasserstrasse machen unseres Erachtens nach endlich die Durchführung einer UVP genauso notwendig wie das Gefährdungspotential, das durch zahlreiche Unfälle und Freisetzungen (u.a. in 11/01 Salpetersäure in den Rhein, in 12/01 bei Wartung eines Rohres der Phosgen-Anlage, in 2/02 Chlorfreisetzung, in 7/03 Freisetzung von Nitrobenzol ) belegt ist.

Da es sich um „Integrierte chemische Anlagen“ gemäss RL 85/337 Anhang I, Punkt 6, i handelt, sehen wir hier einen Verstoss gegen Artikel 2 (1) in Verbindung mit Anhang I, 6.
„Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, damit vor Erteilung der Genehmigung die Projekte, bei denen.... mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ... einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden.“

b) Durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben entfiel damit auch Alternativenprüfung nach Art. 5 (3) UVP-RL

„..eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften
Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen (.)“

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere mit der Herstellung über Phosgen nicht eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während es mittlerweile andere „BAT“ nach IVU- RL gibt, die ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen. Ebenso wäre die Kohlenmonoxidproduktion (als Ausgangsstoff für die Phosgener- zeugung) - die hier immer noch über Koks erfolgt - zu hinterfragen.

c) Trotz mehrfacher Änderungs- und Erweiterungsanträge von Anlagen dieses Betriebes (Anlage 7a,b,c) wurde unseres Wissens nach bisher keine UVP für diesen Standort vorgelegt. Auch die Verfahren auf dem Betriebsgelände der Fa. BAYER Dormagen werden vorzugsweise ohne UVP durchgeführt (Anlage 8a,b), obwohl sie zumindest in der Summe doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Anwohner haben können.
Die sog. UVS zur TAD-Anlage der Fa. BAYER Dormagen wurde erst erstellt, nachdem wir bereits hiergegen EU-Beschwerde (AZ: 2001/5123, SG(2001) A/8635/2) erhoben hatten. Sie war der Öffentlichkeit nicht im Verfahren zugänglich. Die Vielzweckanlage der Fa. BAYER Dormagen zur Erprobung, Entwicklung und Produktion von Pflanzenschutzmitteln wurde in 2002 ebenfalls ohne UVP genehmigt.

Wir gehen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Fehlinterpretation der UVP-RL durch die Bundesregierung vorliegt:
In den o.g. Fällen wird keine UVP mit der Begründung durchgeführt, dass für die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen sind. Gemeint ist unseres Erachtens nach aber in der UVP Richtlinie und im UIG mit der Form „haben kann“ die Möglichkeit , dass derartige Auswirkungen eintreten können. Die nationale Umsetzung suggeriert jedoch, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter tatsächlich zu besorgen sein müssten, um eine UVP-Pflicht festzustellen. Treten aber derartige erhebliche nachteilige Wirkungen durch ein Vorhaben ein, so wäre dies Vorhaben wohl gar nicht genehmigungsfähig.
Es kann wohl nicht Sinn der UVP-Richtlinie und des UVPG sein, Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in diesen, sicher sehr seltenen Ausnahmefällen durchzuführen.

III) Verstoß gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)

Lt. Art. 15 , Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren

„treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen oder wesentlicher Änderungen der Öffentlichkeit während eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden, damit sie dazu Stellung nehmen kann, bevor die zuständige Behörde ihre Entscheidung trifft.
Auch gegen diese Vorgabe - die bereits in 1999 gültig, aber in der BRD noch nicht umgesetzt war - wurde beim o.g. Verfahren zur Änderung der Polycarbonat- und MDI-Anlagen verstossen.
Die Genehmigung beinhaltet wesentliche Änderungen an den Anlagen und dem Stoffinventar.
Hinzu kommt, dass dies anscheinend nicht die erste Änderung und Kapazitätserhöhung dieser Anlagen in den 90er Jahren war. Denn gemäss UBA-Texte 55/91 (Anlage 9) betrug in 1991 die Kapazität für Polycarbonat am Standort Uerdingen der BAYER AG 100.000 t/a, die Kapazität für MDI 115.000 t/a. Die dortige Phosgenkapazität belief sich schon damals auf 95.000 t/a. Die vorletzte Genehmigung für die Polycarbonat-Anlage datiert vom 24.2.1997.

Die Praxis, Anlagen in kürzeren Zeitabschnitten mehrfach zu erweitern oder so zu dimensionieren, dass nachträgliche Kapazitätserweiterungen mit organisatorischen Massnahmen möglich sind, darf nicht zur Unterwanderung von UVP- und Veröffentlichungspflichten führen.

IV) Verstoß gegen die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

a) Wir sehen einen Verstoss gegen Artikel 13 der o.g. Richtlinie Absatz (4)

“...sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß der Sicherheitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Betreiber kann von der zuständigen Behörde verlangen, bestimmte Teile des Berichts aus Gründen des Industrie- und Geschäftsgeheimnisses und des Schutzes der Privatsphäre, der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung nicht offenzulegen. Nach Einwilligung der zuständigen Behörde legt der Betreiber in solchen Fällen der Behörde einen geänderten Bericht vor, in dem diese Teile ausgeklammert sind, und unterbreitet diesen der Öffentlichkeit.„

Die uns nach o.g. Widerspruch zur Einsicht vorgelegten Teile des Sicherheitsberichtes beinhalteten nur einen Teil der von uns geforderten Informationen.
Die Beschreibungen sind so allgemein, dass sie über ein Lehrbuch - dessen Lektüre nicht jedermann verständlich ist - nicht hinausgehen, und die potentiellen Gefahren und Massnahmen vor Ort nur unzureichend darstellen. Die Struktur des Berichtes, der aus mehreren Teilen besteht, lässt ein flüssiges, anlagenbezogenes Lesen nicht zu, sondern erfordert stetiges Hin- und Herblättern zwischen Berichtsteilen, soweit sie überhaupt offengelegt sind.

So war z.B. aus den Unterlagen nicht erkennbar, wie an den als Freianlagen konzipierten Anlagenteilen Freisetzungen in die Atmosphäre detektiert werden,- je nach Windrichtung oder- geschwindigkeit .
Dominoeffekte zu anderen Anlagen in twe. nur 12m Entfernung werden nur verkürzt und mit Verweis auf die damit verbundenen Sicherheitsanalysen angesprochen. Und der Umgang mit einem möglicher Ausfall des Niederdruckdampfsystemes, der auch den Ausfall der Ammoniakwand, die zur Niederschlagung evtl. austretender Gase dienen soll, bedingt , blieb unklar.

b) Desweiteren wurde unserer Meinung nach verstossen gegen Artikel 13 Absatz (5)

“ .. sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Öffentlichkeit in folgenden Fällen Stellung nehmen kann:

Änderung bestehender Betriebe im Sinne von Artikel 10, soweit diese von Bedeutung in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen zur Flächennutzung sind,....„

Auch wenn die RL zum Zeitpunkt der Genehmigungsbescheide aus 11 und 12/2000 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war, war sie doch seit dem 14.1.99 anzuwenden.

Wie jedoch im Bescheid des StUA zugegeben, gab es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

c) Entgegen Absatz (6) des Artikels 13

“ Bei unter Artikel 9 fallenden Betrieben sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß das Verzeichnis der gefährlichen Stoffe nach Artikel 9 Absatz 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.."
.
ist das uns vorgelegte und auch in der Information nach Absatz (1) genannte Verzeichnis der gefährlichen Stoffe (Anlage 10) unvollständig.

Da twe. nur Gesamtmengen und Beispiele genannt werden, bleibt unklar ob die für die o.g. Produktionen benötigten ,weiteren Einsatzstoffe wie z.B. MDA, Dichlormethan und Bisphenol A die Mengenschwellen für die eine oder andere Kategorie (umweltgefährlich, explosionsgefährlich, leicht entzündlich etc.) überschreiten.

Zudem befürchten wir eine Zunahme von Unfällen durch die Zergliederung des
Unternehmens am Standort Krefeld-Uerdingen.

Gefahren durch terroristische Eingriffe sind überall und jederzeit möglich. Der Zugang zu Phosgen und anderen Stoffen, die für terroristische Zwecke missbraucht werden können, ist auf anderen Wegen als über eine Anfrage nach UIG sehr viel unauffälliger.

Die öffentliche Sicherheit wird durch die vielerorts noch fehlende notfallplanmässige Vorsorge (die Stadt Krefeld hat trotz der seit Jahren bekannten Gefahrenlage mit über 10 Störfallbetrieben auf ihrem Gebiet der Öffentlichkeit noch keinen externen Notfallplan vorgelegt) sehr viel mehr bedroht als durch die offizielle Einsichtnahme von VertreterInnen der Umweltverbände.

Und die durch die Bundesregierung zunehmende Verlagerung von Überwachungsaufgaben auf private Institutionen verkleinert den bei den Behörden zugänglichen Teil an Umweltinformationen
dermassen, dass sowohl die Umweltinformations-Richtlinie als auch die div. Beteiligungspflichten ad absurdum geführt werden.

Leider konnte auch die Antwort des MUNLV auf unser Schreiben (Anlagen 11a,b) bzgl. des gesamten Vorganges unserer o.g. Forderung insbesondere nach Veröffentlichung nicht nachkommen.

Wir bitten die nun Kommission, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Angelika Horster
Landesvorstand BUND NW
Merowingerstr. 88
D-40225 Düsseldorf

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
D-40081 Düsseldorf

Anlage 1 UIG-Anfrage des BUND
Anlage 2:Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01
Anlage 3 Widerspruch des BUND
Anlage 4 a:Schreiben des STUA Krefeld vom 13.12.01
Anlage 4 b: Schreiben des STUA Krefeld vom 12.6.2002
Anlage 4 c : Schreiben des STUA Krefeld vom 1.10.2002
Anlage 5 a: Schreiben der CBG an das STUA Krefeld vom 9.12.2002
Anlage 5b : Schreiben des STUA Krefeld vom 6.2.2003
Anlage 6 a: Genehmigungsbescheid Polycarbonatanlage vom 15.11.2000
Anlage 6 b: Genehmigungsbescheid MDI-Anlage vom 11.12.2000
Anlage 7: Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Uerdingen
bzgl. a: Einsatz TDI-Bitumenpolymerisat im Kraftwerk
b: Erhöhung Lagerkapazität Und Errichtung neues Lagergebäude
c: Änderung Kohlenoxidbetrieb mittels Generatorenersatz mit Erhöhung Rohgasvolumen
Anlage 8 : Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Dormagen
bzgl. a: Weiterbetrieb und Demontage Michaelisofen
b: Erweiterung CAE-Anlage um bromierung und Fluorierung
Anlage 9 : UBA-Texte 55/91
Anlage 10: Liste der gefährlichen Stoffe aus Sicherheitsbericht der Fa. BAYER Uerdingen
Anlage 11a: Schreiben von CBG und BUND an den MUNLV NRW vom 18.3.2003
Anlage 11b: Schreiben des MUNLV NRW vom 3.11.2003

Gen-Raps

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Februar 2004

Belgien lehnt Antrag von Bayer CropScience ab

EU-weiter Anbau von Gen-Raps gestoppt

Europas Äcker bleiben vorerst frei von Gen-Raps. Die belgische Regierung entschied am Montag gegen einen Antrag der deutschen Bayer CropScience, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen. Hätten die Minister in der belgischen Hauptstadt Ja gesagt, hätte einer EU-weiten Genehmigung nichts mehr im Wege gestanden.

Bayer CropScience wollte in einem EU-Land eine Genehmigung erlangen, um ihren Gen-Raps im Freiland anbauen zu können. Dabei sollte die Genehmigung zum Wohle des Pharmariesen mit dem Zusatz „EU-weit“ versehen sein. Dem hat die belgische Regierung aber erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Brüssel bezieht sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass Gen-Raps die Umwelt schädigt. Sowohl EU- als auch belgische Gesetze fordern aber den Schutz der Umwelt.

„Das ist ein Sieg für die Umwelt und die Vernunft“, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. „Die belgische Regierung hat erkannt, dass der Anbau von Gen-Raps eine Gefahr für die Umwelt darstellt und entsprechend gehandelt.“

„Die Entscheidung der belgischen Regierung setzt die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang. In Deutschland liegen zwei weitere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipuliertem Raps vor. Diese muss Künast ablehnen“, sagt Brendel.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte das Beratergremium der belgischen Regierung in Gentechnikfragen vor den Umweltgefahren gewarnt. Es folgte damit den Erkenntnissen, die in Großbritannien in großangelegten Feldstudien gewonnen worden waren. Dort zog man den Schluss, dass der Gen-Raps-Anbau schlimmere Auswirkungen auf wild wachsende Pflanzen und Tiere habe, als der Anbau von herkömmlichen Raps. Weitere britische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Pollen des Gen-Raps von Insekten Kilometer weit mitgeschleppt werden kann. Besonders Bienen kommen dafür in Frage. Wie man Gentechnik-freie Rapsfelder davor schützen soll, ist völlig unklar.

Die belgische Entscheidung sei auch richtungsweisend für die aktuelle Diskussion über ein Gentechnik-Gesetz in Deutschland, merkt Brendel an. „Der von Künast dazu vorgelegte Entwurf berücksichtigt das Problem der Ausbreitung von Gen-Pflanzen nicht ausreichend. Setzt die grüne Ministerin ein solches Gesetz durch, gefährdet sie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.“

Autor: Greenpeace e.V.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2004

Wegen friedlicher Proteste gegen Dow Chemicals:

USA: PROZESS GEGEN UMWELTAKTIVISTIN

Die texanische Fischerin Diane Wilson steht ab heute wegen friedlicher Proteste gegen das Unternehmen Dow Chemicals vor Gericht. Am 26. August 2002 hatte die international bekannte Umweltaktivistin einen 30m hohen Kühlturm des Dow Chemical-Werks in Seadrift/Texas bestiegen und ein Transparent mit der Aufschrift „Dow - Verantwortlich für Bhopal“ entrollt. Zuvor war Wilson aus Protest gegen die Geschäftspolitik der Firma in einen 30tägigen Hungerstreik getreten. Ihr droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.

„Ich protestierte dagegen, dass sich die Verantwortlichen der Katastrophe von Bhopal seit zwanzig Jahren weigern, vor indischen Gerichten zu erscheinen, wo sie sich für den Tod von mehr als 20.000 Menschen verantworten müssen“, so Diane Wilson. „Die Firma Union Carbide, die heute zu Dow gehört, entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Ich hingegen haben nie jemandem etwas zu Leide getan und stehe heute vor Gericht. Firmen wie Dow verhöhnen Recht und Gesetz: Wenn es ihnen passt, rufen sie nach dem Gesetz; wenn nicht, dann ignorieren sie es.“ Im Dezember 1984 waren 27 Tonnen giftige Gase aus Union Carbides Fabrik in Bhopal ausgetreten. Tausende starben in der selben Nacht, rund eine halbe Million Menschen erlitt Gesundheitsschäden. Noch heute führen die damals ausgetretenen Gifte zu Missbildungen bei Neugeborenen und anderen Gesundheitsschäden. Im Februar 2001 war Union Carbide von Dow Chemicals übernommen worden.

„In solchen Fällen habe ich als Bürgerin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu protestieren“, so Diane Wilson weiter. Für den Fall ihrer Inhaftierung kündigt sie einen unbefristeten Hungerstreik an. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Risiken chemischer Anlagen hinweist, kooperiert seit Jahren mit Diane Wilson. Der Verein setzt sich für eine Entschädigung der Opfer von Bhopal und für juristische Schritte gegen die Verantwortlichen ein. In Schreiben an die texanischen Justizbehörden forderte der Verein die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Diane Wilson sowie Aufnahme von Ermittlungen gegen Dow Chemicals.

In Indien ist seit 1991 ein Strafverfahren gegen Union Carbide und seinen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Warren Anderson anhängig. Trotz eines internationalen Haftbefehls und eines Auslieferungsantrags der indischen Regierung weigert sich die Firma, vor Gericht zu erscheinen. Der US-Kongressabgeordnete Frank Pallone kritisiert: „Es ist empörend, dass die beteiligten Firmen kurz vor dem 20. Jahrestag dieser Tragödie noch immer nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich amerikanische Unternehmen im Ausland der Strafbarkeit entziehen.“

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

Die Chemie-Konzerne BAYER und SYNGENTA müssen in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ sei irreführend und vermittle den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfehlen. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA) folgt damit einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire (Wirkstoff Imidacloprid), das im Kartoffel- und Hopfenanbau extensiv eingesetzt wird. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die PMRA ein Bußgeld.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit Jahren ein Verbot aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse I.

Laut kanadischer Gesetzgebung darf Pestizidwerbung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Einsatz von Agrochemikalien umweltfreundlich oder risikolos ist. Admire wurde in Anzeigen als „umweltfreundlich“ und „unschädlich für Mensch und Natur“ bezeichnet - obwohl das Pestizid selbst in den von BAYER herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern als giftig für Vögel, Bienen und Wasserlebewesen bezeichnet wird. Wie auch in Europa wird Imidacloprid in Kanada für das dramatische Bienensterben, dem in Deutschland mehr als ein Drittel aller Bienenvölker zum Opfer fiel, verantwortlich gemacht. In Frankreich wurde der von BAYER hergestellte Wirkstoff wegen der Gefährlichkeit für Bienen teilweise verboten.

BAYER ist seit der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE zweitgrößter Pestizidhersteller weltweit. Von BAYER hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos sind für Tausende Vergiftungsfälle in aller Welt verantwortlich.

[I.G. Farben] Das Restvermögen der I.G. Farben gehört den Zwangsarbeitern!

CBG Redaktion

Erklärung von Überlebenden des Nazi-Terrors und Unterstützern zum Insolvenzverfahren I.G. Farben und zur Klage gegen UBS

Berlin, 14. Januar 2004

Nach der Insolvenzmeldung der I.G. Farbenindustrie AG in Abwicklung am 10. November 2003 hat ein unwürdiges Geschacher um ihr geringes Restvermögen und um ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Schweizer Großbank UBS begonnen. Einige Anwälte und Aktionäre wollen sich die Taschen füllen. Die involvierten Banken missachten offen ihre historische Verantwortung im Umgang mit den letzten Geldern des I.G.-Farben-Konzerns, der die NSDAP finanzierte, das Mordgas Zyklon B produzierte und Zehntausende im konzerneigenen Konzentrationslager Monowitz „durch Arbeit vernichtete“.

Unabhängig von allen juristischen Schachzügen gehört das Restvermögen der I.G. Farben moralisch allein den überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern des Konzerns, die ihre Gesundheit für dieses Vermögen opferten. Es muss zu ihrer Entschädigung und zur Aufarbeitung der verbrecherischen Geschichte des Konzerns verwendet werden.

Deshalb müssen schnellstmöglich ordentliche Insolvenzverfahren über die I.G. Farben AG und ihre sämtlichen Tochterfirmen eröffnet werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main und die vorläufige Insolvenzverwalterin Angelika Amend stehen in der Verantwortung, einen späten aber bedeutsamen Schritt in Richtung historischer Gerechtigkeit zu gehen. Die überlebenden Opfer des Konzerns sind seine wichtigsten Gläubiger, und als solche müssen sie im Insolvenzverfahren anerkannt werden.

Die Gläubigerbanken der I.G. Farben - allen voran die HSH Nordbank - mögen juristischen Anspruch auf „ihr“ Geld besitzen. Moralisch gehört ihnen kein Cent. Wenn durch den Verkauf der Immobilien der Farben- Tocher AWM KG zum wahrscheinlich letzten mal liquide Mittel des einstigen Mordkonzerns bewegt werden, darf dieses Restvermögen nicht stillschweigend in Banktresoren verschwinden. Die Immobilien wurden gekauft mit dem Vermögen, das die Zwangsarbeiter erarbeiten mussten.
Der Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt (CDU) und der Rechtsanwalt Volker Pollehn haben als letzte Liquidatoren der I.G. Farben AG i.A. versagt. Nach der offenen Plünderung des Firmenvermögens durch ihre Vorgänger haben sie zwar eine firmeneigene Stiftung zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und zur Aufarbeitung der Firmengeschichte gegründet, diese aber nur mit lächerlichen 256.000 Euro ausgestattet. Weil die Stiftung von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht betroffen ist, amtieren Bernhardt und Pollehn bis heute als deren Vorstand. Sie sind aufgefordert, diese Posten für legitime Vertreter der überlebenden Opfer zu räumen.

Von der angekündigten Klage des US-Anwalts Ed Fagan distanzieren sich die Liquidatoren, lassen ihre eigenen Pläne bezüglich UBS aber im Dunkeln. Fagan will im Auftrag einzelner I.G.-Farben-Aktionäre die Schweizer UBS-Bank verklagen, um sie zur Herausgabe des so genannten Interhandel-Vermögens zu zwingen. Die Firma Interhandel - früher firmierend als I.G. Chemie - war formell unabhängig, wickelte während des Zweiten Weltkriegs aber fast alle Auslandsgeschäfte der I.G. Farben über die Schweiz ab. Ihr Vermögen verleibten sich 1967 die USA und die UBS-Vorläuferin Schweizer Bankgesellschaft ein. Bei der UBS sollen nach heutigem Wert 2,2 Milliarden Euro gelandet sein. Mehrere Klagen der I.G. Farben auf Rückerstattung ihres einst verschleierten Auslandsvermögens scheiterten in den Jahrzehnten danach. Nun kündigt Anwalt Fagan unverbindlich an, bei einem Erfolg seiner neuen Klage einen kleinen Teil der gewonnenen Summe an die früheren Zwangsarbeiter ab zu treten. Die UBS selbst verweigert beharrlich jede Rückzahlung an die I.G. Farben oder an deren frühere Arbeitssklaven.

Damit beleidigen alle Akteure die noch lebenden Opfer, die als wichtigste Gläubiger vollen Anspruch auf das Vermögen besitzen, das sie erschuftet haben. Die vage Ankündigung einiger Brosamen ist der erkennbare Versuch, die Opfer als Druckmittel gegenüber UBS und US-Gerichten zu missbrauchen, um Aktionärs- und Anwaltstaschen zu füllen. Und dieser Höhepunkt eines moralischen Skandals wird aus der Mitte der Wirtschaftsbürgerschaft heraus inszeniert.

Insolvenzverwalterin Amend könnte zur ersten Akteurin werden, die Gerechtigkeit herstellt. Dazu muss sie die Eröffnung ordentlicher Insolvenzverfahren über alle Konzernunternehmen durchsetzen, anschließend gemäß der Satzung der I.G.-Farben-Stiftung eine vertrauenswürdige Stiftungsleitung einsetzen, das Verfahren gegen die UBS an sich ziehen und schließlich den wichtigsten Gläubigern - den überlebenden Häftlingen - zu ihrem Recht verhelfen.

Erstunterzeichner (Überlebende):

Adam König, Berlin,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Rudy Kennedy, London,
Überlebender der Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz

Esther Bejarano, Hamburg,
Überlebende der Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück

Kurt Julius Goldstein, Berlin,
Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald

Peter Gingold, Frankfurt am Main,
Überlebender Widerstandskämpfer in der Résistance, Angehöriger von in Auschwitz Ermordeten

Erstunterzeichner (Unterstützer):

Lothar Evers, Köln,
Chairman of the Board Support for Survivors of Nazi Persecution International Inc., Kurator der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Klaus Harbart, Berlin,
Bundesgeschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

Christoph Heubner, Berlin,
Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees

Axel Köhler-Schnura, Düsseldorf,
Sprecher der Kampagne „Nie wieder!“

Henry Mathews, Köln,
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Ruedi Meyer, Zürich,
Vorstandsmitglied der AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften ACTARES

Philipp Mimkes, Köln,
Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dr. Janis Schmelzer, Berlin,
Historiker

Dr. Susanne Willems, Berlin,
Historikerin

Offener Brief

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Germanwatch
Global March Against Child Labour (Germany)

An: Werner Wenning, Vorstandsvorsitzender von Bayer AG
Dr. Jochen Wulff, Vorstandsvorsitzender von Bayer CropScience AG

Düsseldorf/ Berlin/ Stuttgart, den 18. Dezember 2003

Kinderarbeit bei Zulieferern von Bayer-Tochter ProAgro

Sehr geehrter Herr Werner Wenning, sehr geehrter Herr Dr. Wulff,

mit diesem Schreiben wenden sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Germanwatch und Global March against Child Labour an Sie, um unsere Sorge über die massive Beschäftigung von Kindern im Anbau von Baumwoll-Saatgut in Indien auszudrücken, von der auch das Bayer-Unternehmen ProAgro profitiert. Um von den Kindern Schaden abzuwenden, drängen wir Bayer, sofortige Gegenmaßnahmen wirksam werden zu lassen.

Die seit Juli 2003 auf Deutsch vorliegende Studie „Child Labour and Transnational Seed Companies in Hybrid Cottonseed Production“ des Instituts „Glocal Research and Consultancy Services“ (GRCS) in Hyderabad/Indien belegt die Beschäftigung von Kindern bei den Zulieferern von ProAgro, Monsanto, Unilever und weiteren Firmen. Damit werden die ILO-Kernarbeitsnormen und weitere internationale Standards wie die OECD-Leitsätze verletzt. Zu den betroffenen Unternehmen gehört die Firma ProAgro, die seit 2002 zum Bayer-Konzern gehört.

Bayer hat sich dazu verpflichtet, keine Kinderarbeit zu dulden (z.B. durch Beitritt zum Global Compact). Ihr Unternehmen hat mittlerweile das angesprochene Problem bei seinen indischen Saatgut-Zulieferern eingeräumt. Doch erst im September 2003 gab es ein Treffen zwischen den betroffenen Saatgutfirmen mit der indischen Kinderrechtsinitiative Mamidipudi Venkatarangaiya Foundation (MV Foundation) in Hyderabad/ Indien, bei der die Unternehmen, darunter auch ProAgro, die Verantwortung für die Nutzung von Kinderarbeit übernommen haben. Seitdem gab es jedoch wieder Monate dauernde Verzögerungen, den Versprechungen sind keine Taten gefolgt. Inzwischen hat am 13. Dezember 2003 ein weiteres Treffen zwischen der MV Foundation und den Unternehmen stattgefunden, auf dem ein konkreter Zeitplan mit konkreten Aktivitäten vereinbart wurde.

Wir erwarten von Bayer und seiner Tochterfirma ProAgro, dass alle notwendigen Schritte zur Beendigung der Beschäftigung von Kindern getätigt und die auf dem Treffen eingegangenen Verpflichtungen umgehend erfüllt werden. Außerdem fordern wir, für die bei Ihren Zulieferern beschäftigten Kinder ein Wiedereinschulungsprogramm zu finanzieren in Abstimmung mit den örtlichen Behörden.

Das Bekenntnis, dass Kinderarbeit bei Bayer nicht akzeptiert wird, reicht nicht aus, ebenso wenig das bloße Festschreiben eines Verzichts auf Kinderarbeit in den Verträgen mit den Saatgutproduzenten. Diese Vereinbarung muss auch mit entsprechenden Informationen vor Ort, mit Kontrollen und vor allem mit der Zahlung höherer Abnahmepreise verbunden werden, damit eine Einstellung von Erwachsenen für die lokalen Firmen überhaupt rentabel wird.

Es ist eine nachweisliche Erfahrung, dass bei Kindern, die von der Schule genommen wurden, um arbeiten zu gehen, nur selten die Wiedereinschulung gelingt. Nach jeder Arbeitssaison bei den indischen Baumwollsaatpflanzern - sie dauert im Schnitt sieben Monate - erhalten die meisten der betroffenen Kinder, überwiegend Mädchen, keine weitere Schulbildung mehr. Diese Kinder sind zwischen sechs und 14 Jahren alt. Sie haben durch die Arbeit für die von Bayer/ProAgro abhängigen Zulieferer ihre Zukunftschancen verloren. Zudem ist auch die Gesundheit der arbeitenden Kinder massiv gefährdet, weil die Arbeitsschutzbestimmungen, zum Beispiel beim Einsatz von Pflanzengiften, nicht eingehalten werden.

Wir stehen in engem Austausch mit unseren Partnern in Indien, der MV Foundation, und werden von Deutschland aus die weiteren Schritte von Bayer/ProAgro und die Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes intensiv beobachten. Da das Verhalten von Bayer/ProAgro unter anderem gegen die OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen verstößt, prüfen wir derzeit eine Beschwerde.

Welche Schritte gedenken Sie und die Verantwortlichen bei ProAgro zu tun, um schnellstmöglichst die Nutzung von Kinderarbeit bei Ihren Zulieferern vollständig zu unterbinden?

In der Erwartung einer baldigen Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf
info@cbgnetwork.org

Cornelia Heydenreich
Germanwatch e.V.
Voßstraße 1
10117 Berlin
heydenreich@germanwatch.org

Rainer Kruse
Global March against Child Labour/ Germany
Spemannstr. 15
70186 Stuttgart
kruserainer@surfeu.de

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17.12.2003

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Mitglieder der Störfallkommission kritisieren:

„Ausweitung der Phosgen-Produktion bei BAYER-Uerdingen unrechtmäßig“

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnen die Ausweitung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen als „unrechtmäßig“. In einem Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn kritisieren Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND, und Prof. Jürgen Rochlitz, Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass die Anlagen-Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte. Horster und Rochlitz sind Mitglieder der deutschen Störfallkommission. Die Störfallverordnung schreibt vor, dass beim Bau von Phosgen-Anlagen die Öffentlichkeit einbezogen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und Sicherheitsberichte veröffentlicht werden müssen.

Prof. Rochlitz: „Die Phosgenproduktion gehört zu den risikoreichsten Anlagen in NRW. Durch die Genehmigung neuer Anlagen wird diese hochgefährliche Produktionsweise für Jahrzehnte festgeschrieben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen zu erheben.“ BAYER hatte im vergangenen Jahr die Phosgenproduktion um rund 60.000 Tonnen/Jahr erhöht. Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute im großen Maßstab als Vorprodukt bei der Kunststoffproduktion verwendet.

Angelika Horster: „Die Genehmigungen der Anlagen datieren von 1963 bzw. von 1984. Es sollte selbstverständlich sein, dass bei Erweiterungen 20 bzw. 40 Jahre später grundsätzliche Produktionsverbesserungen durchgeführt werden. Solche Verbesserungen begründen jedoch nicht, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.“ Das Umweltministerium argumentiert, dass die neuen Anlagen mit einer geringeren Menge von „freiem“ Phosgen auskommen, weswegen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. „Die von der Genehmigungsbehörde angegebene “freie„ Menge Phosgen von 34 Tonnen bedeutet zwar eine “Verbesserung„ gegenüber der früheren Situation, stellt aber dennoch eine enorme Gefahr dar, über die nach Gesetzeslage die Öffentlichkeit informiert werden muss. Ungeklärt bleibt auch, warum für die Mehrproduktionen an Makrolon und Isocyanaten nicht eine phosgenfreie Produktion gewählt wurde“, so Horster weiter.

Ein erster Brief der Verbände an das Umweltministerium wurde wegen „interner Abstimmungsprozesse“ erst nach acht (!) Monaten beantwortet.

Gerne senden wir den Brief des MUNLV sowie das Antwortschreiben im vollen Wortlaut zu

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel: 0211-30 200 50, Fax: 0211-30 200 526, eMail: bund.nrw@bund.net , www.bund.net/nrw

Coordination gegen BAYER-Gefahren, Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940
info@cbgnetwork.org , www.CBGnetwork.de