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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

BAYER-JHV-Gegenreden

CBG Redaktion

Aktion & Kritik

Schuldig in 26 Fällen

Das BAYER-Tribunal

Rekord eingestellt: Wie schon im vergangenen Jahr boten auch 2017 wieder 26 Gegen-RednerInnen dem BAYER-Management Paroli und dominierten so die Hauptversammlung. Und nicht nur gegen die geplante MONSANTO-Übernahme trugen sie gewichtige Argumente vor. Von gefährlichen Infrastruktur-Projekten wie der Kohlenmonoxid-Pipeline und den Risiken und Nebenwirkungen von Pestiziden über die Geschäftspolitik des Konzerns in Ländern der sogenannten Dritten Welt bis hin zu gesundheitsschädlichen Chemikalien und Medikamenten reichte ihr Themen-Spektrum.

Von Jan Pehrke

In früheren Zeiten zelebrierten die BAYER-Hauptversammlungen geschlossen das Hochamt für den Profit. Ab 1983 änderte sich dies allerdings. Von da an brachte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ketzerische Töne in die AktionärInnen-Treffen ein. Und seit geraumer Zeit fallen mehr und mehr vom Glauben ab und entweihen so die heiligen Hallen weiter: Die Zahl der vor die Mikrofone tretenden Konzern-KritikerInnen übersteigt diejenige der Konzern-LaudatorInnen verlässlich um ein Vielfaches. Wovon aber die CBG nach der letzten HV selbst kaum zu träumen wagte, wiederholte sich 2017: Wieder meldeten sich 26 Gegen-RednerInnen zu Wort.
Viele von ihnen widmeten sich der von BAYER geplanten Übernahme von MONSANTO. Aber auch andere Risiken und Nebenwirkungen des agro-industriellen Komplexes standen auf der Tagesordnung wie z. B. die Gefahren, die von Pestiziden ausgehen. Die Brasilianerin Verena Glass, die für die Rosa-Luxemburg-Stiftung in São Paulo arbeitet und sich in einer Initiative gegen Agro-Chemikalien engagiert, berichtete vom verheerenden Ausmaß des Gift-Einsatzes in ihrem Land. Nirgendwo auf der Welt bringen die LandwirtInnen so viele Pestizide aus wie in Brasilien. In einigen Regierungsbezirken sind es rund 400 Liter pro EinwohnerIn. Mit entsprechenden Folgen: In den Teilen des Staates mit einer intensiv betriebenen Landwirtschaft übertreffen die Krebsraten diejenigen der Gebiete ohne endlose Mais- und Soja-Felder um ein Vielfaches.

Doppelte Standards

Einen nicht geringen Anteil an den vielen Krankheitsfällen haben ganz bestimmte Ackergifte. Vielfach handelt es sich dabei nämlich um solche, die wegen ihrer Gefährlichkeit in der Europäischen Union gar nicht mehr zugelassen sind oder es nie waren, wie Carbendazim, Cyclanilide, Disulfoton, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Ioxynil, Thiadiazuron oder Thiodicarb. Christian Russau vom DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE brachte dies der Hauptversammlung zu Gehör. Als Beispiel nannte er den Wirkstoff Thiodicarb: Während die EU die Substanz gar nicht erst zuließ und die USA sie aus dem Verkehr zogen, vertreibt der Leverkusener Multi Thiodicarb in Brasilien ohne Rücksicht auf Verluste unter dem Namen LARVIN. Ein klarer Fall von doppelten Standards also, was BAYER jedoch abstreitet. Von Russau schon vor der HV um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten, fand der Konzern eine originelle Erklärung für „die feinen Unterschiede“, die er beim Verkauf seiner Produkte macht. Der Agro-Riese begründete sie mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, „was die lokal angebauten Kulturen, Böden, Vegetationszonen, Anbau- und Klimabedingungen sowie das Auftreten von Schadinsekten, Unkräutern und Pflanzen-Krankheiten angeht“. Da Kaffee, Reis und Zuckerrohr in Europa kaum heimisch wären, wären es die dafür benötigten Agro-Chemikalien auch nicht, weshalb der Global Player für sie in Brüssel – „auch aus wirtschaftlichen Gründen“ – keine Zulassung beantragt habe. „Tja, so kann man das auch formulieren. Wenn man will. Statt ‚verboten’ sagen Sie einfach, BAYER habe für diese Mittel keine Zulassung in europäischen Ländern beantragt“, resümierte Russau.
Auch in Indien befleißigt sich die Aktien-Gesellschaft doppelter Standards, wie Sarah Schneider von MISEREOR mit Verweis auf Vorort-Recherchen des EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS (ECCHR) monierte. So vermarktet der Leverkusener Multi das Ackergift NATIVO (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Tebuconazole) dort ohne den Warnhinweis an Schwangere, dass es werdendes Leben schädigen kann, während sich ein entsprechender Vermerk in Europa auf jeder Packung findet. Weil BAYER damit gegen internationale Handelsrichtlinien und das bundesdeutsche Pflanzenschutz-Gesetz verstößt, hatte das ECCHR bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – allerdings erfolglos – eine Klage eingereicht. Und auch die indischen Behörden ermitteln in der Sache, teilte Schneider mit.
Zudem vernachlässigt es der Konzern dem ECCHR zufolge, die LandwirtInnen im Umgang mit den Mitteln zu schulen und sie über Sicherheitsvorkehrungen wie etwa das Tragen von Schutzkleidung zu informieren. Darum reiste im April 2017 eine Gruppe von FAO-ExpertInnen nach Neu Delhi und konfrontierte BAYER mit unangenehmen Fragen. „Gibt es bereits Empfehlungen vom Gremium?“ und „Wurden bereits Maßnahmen getroffen, um die möglichen Verletzungen des internationalen Kodex und der indischen Gesetzgebung zu beheben und in Zukunft zu vermeiden?“, wollte Schneider deshalb von Werner Baumann wissen.
Der Vorstandsvorsitzende beließ es allerdings bei vagen Auskünften. Es „wurde die Intensivierung von Schutzmaßnahmen diskutiert“ beispielsweise durch „die Zurverfügungstellung persönlicher Schutzkleidung“, teilte er mit und darüber gesprochen, „wie Kleinbauern in Indien noch besser in der effizienten und sicheren Anwendung von Pflanzenschutzmitteln trainiert werden können.“ Den LandwirtInnen wichtige Informationen über die Risiken und Nebenwirkungen von NATIVO vorenthalten zu haben, stritt er Schneider gegenüber schlicht ab: „In Bezug auf unsere Produkte folgen wir dem internationalen Verhaltenskodex der Welternährungsorganisation FAO.“
Eine besonders gefährliche Eigenschaft von Pestiziden wie NATIVO besteht darin, hormon-ähnlich zu wirken. Sie sind deshalb imstande, den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderzuwirbeln und Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Unfruchtbarkeit sowie andere Gesundheitsstörungen auszulösen. Wie diese sogenannten endokrinen Disruptoren das genau machen, legte der Kinderarzt Gottfried Arnold dar. „Stellen Sie sich einen werdenden Jungen in einem Schwangerschaftsalter von ca. acht Wochen vor: Er ist wenige Gramm schwer und ca. drei Zentimeter lang. Jetzt schon beginnen seine eigenen winzigen Hoden die Menge von männlichem Geschlechtshormon zu bilden (...) Bringen die östrogen-artig wirkenden Fremdhormone in dieser frühen Phase dieses System aus dem Gleichgewicht, kann es einerseits zu Fehlbildungen der Geschlechtsorgane wie z. B. Hodenhochstand oder Fehlmündung der Harnröhre kommen. Andererseits kann sich statt eines männlichen ein weibliches Gehirn entwickeln mit der Folge der Störung der sexuellen Identität.“
Auf einer von der EU erstellten und nicht einmal vollständigen Liste mit Pestiziden, welche diese hormonellen Effekte haben, befinden sich elf von BAYER, rechnete Susanne Smolka vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) der Vorstandsregie vor: „Das sind 34 Prozent!“ Und damit nicht genug, stellt der Konzern auch noch andere Produkte wie etwa die Industrie-Chemikalie Bisphenol A her, die unter die Kategorie „Pseudo-Hormone“ fallen. Bereits seit 2009 schickt sich die Europäische Union an, für diese Stoffe strengere Regelungen zu treffen bzw. sie ganz aus dem Verkehr zu ziehen, aber da ist der Leverkusener Multi vor, wie die PAN-Mitarbeiterin berichtete. „Wir wissen, dass sich die BAYER AG aktiv dafür eingesetzt hat, dass die Umsetzung dieser demokratisch vereinbarten Regelungen über Jahre von der EU-Kommission verschleppt wurden“, so Smolka.
Das stellte BAYER-Chef Baumann jedoch in Abrede: „Unternehmen und Verbände haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass eine Regulierung sogenannter endokriner Disruptoren selbstverständlich notwendig ist.“ Lediglich über den Weg dahin, „zu praktikablen Regulierungskriterien zu gelangen, die es erlauben, die wirklich relevanten Substanzen auch sicher zu identifizieren“, bestände nicht immer Einigkeit zwischen Industrie, Politik und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen, behauptete er.

Bienensterben

Großen Raum nahm auf der Hauptversammlung wieder ein weiterer bitterer Effekt vieler Pestizide ein: Ihre bienenschädliche Wirkung. Gleich vier ImkerInnen hatten den Weg nach Bonn gefunden, um die verhängnisvollen Folgen der BAYER-Produkte PONCHO (Wirkstoff: Clothianidin) und GAUCHO (Wirkstoff: Imidacloprid) zu beschreiben. Diese Ackergifte aus der Gruppe der Neonicotinoide können nämlich eine ganze Kettenreaktion in Gang setzen. Heike Holzum führte dies den AktionärInnen vor Augen. Die Bienenzüchterin machte ihnen deutlich, wie immens wichtig die Bienen für die Bestäubung der Nutzpflanzen und somit für die Ernten sind. Mit ihnen steht also auch die Zukunft der Nahrungsmittel-Versorgung auf dem Spiel. Die EU hat PONCHO & Co. nicht zuletzt deshalb mit einem vorläufigen Verkaufsbann belegt. Dagegen klagt der Leverkusener Multi allerdings, hält er doch seine Mittel für unschuldig am Bienensterben. Zum Beweis verweist der Konzern dabei unter anderem auf eine neue Studie mit dem Saatgutbehandlungsmittel PONCHO. An deren Seriösität meldete Holzum allerdings massive Zweifel an. Auch ihre Kollegin Annette Seehaus-Arnold, die Vorsitzende des ImkerInnen-Kreisverbandes Rhön-Grabfeld, kritisierte die Untersuchung, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfand. Ihrer Ansicht nach produziert bereits das Studien-Design entlastende Resultate. So waren etwa auch die Bienen aus der Kontrollgruppe Ackergiften ausgesetzt, was einen seriösen Vergleich massiv erschwert. Trotz dieser günstigen Bedingungen konnten die ForscherInnen die Pestizid-Effekte allerdings nicht ganz negieren. So maßen sie einen Clothianidin-Rückstand im Nektar von 3,5 Mikrogramm/kg. Das alles hielt den BAYER-Manager Dr. Richard Schmuck jedoch nicht davon ab, Entwarnung zu geben: „Die Ergebnisse zeigen, dass die früher behördlich zugelassene Behandlung von Raps-Saatgut mit Clothianidin Honigbienenvölkern und den getesteten Wildbienen-Arten keinen Schaden zufügt.“ Schleierhaft blieb Seehaus-Arnold eine solche Schlussfolgerung.
Markus Bärmann versuchte indessen, BAYER schon aus einem Eigeninteresse heraus zu einer Umkehr in Sachen „Neonicotinoide“ zu bewegen. Bienenwachs ist nämlich ein wichtiger Grundstoff für die pharmazeutische Industrie, und eine Verunreinigung kann doch eigentlich nicht im Interesse des Produzenten liegen, meinte der Imker. Christoph Koch vom „Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund“ legte derweil den Zusammenhang zwischen der durch eine Milbe übertragenen Bienenkrankheit Varroatose, welche der Konzern immer für die Dezimierung der Bestände verantwortlich macht, und der Ausbringung von PONCHO & Co. dar. Durch deren Einwirkung sinkt nämlich die Brutnest-Temperatur, was die Vermehrung des Parasiten beflügelt. „Seit die Neonics verwendet werden, gehen unsere Bienen an der Varroa kaputt“, hielt er fest.
Aber der Imker, der schon zum neunten Mal bei einer BAYER-Hauptversammlung sprach, erweiterte diesmal die Perspektive. Koch kritisierte nicht nur das ganze Konzept der durchindustrialisierten Landwirtschaft, wobei er überraschenderweise sogar Unterstützung von Seiten der „Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“ in Anspruch nehmen konnte, sondern griff auch das dahinterstehende Prinzip an: „Meine Damen und Herren Aktionäre, bei meinen Reden ging es immer nur um die Bienen. Das, was BAYER mit uns Menschen macht, weil es bei den Aktien immer nur ums Geld geht, sogar um sehr viel Geld, das ist das wirklich Schreckliche! Die Honigbienen sind nur der Anfang.“
Werner Baumann jedoch leugnete bereits den reinen Tatbestand des Bienensterbens. Er hatte stattdessen sogar eine wundersame Vermehrung der Bestände um 60 Prozent ausgemacht. Und auf die Pestizide aus seinem Hause ließ er auch nichts kommen: „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass Neonicotinoide keine Gefahr für die Bienengesundheit darstellen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden.“

CO & Co.

Aber nicht nur mit Pestiziden bedroht BAYER Mensch, Tier und Umwelt, und nicht nur bei den Agro-Chemikalien leugnet der Konzern diesen Tatbestand. Gottfried Arnold, der in seiner Rede neben dem Gefahren-Potenzial von Ackergiften unter anderem auch dasjenige der Kohlenmonoxid-Leitung des Unternehmens thematisierte, musste diese Erfahrung machen. Nachdrücklich warnte der Kinderarzt vor der Inbetriebnahme des zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld verlaufenden Röhrensystems. „Wissen die Aktionäre, welches Hochrisiko-Projekt Sie betreiben mit einer Giftgas-Pipeline, die eine so schlechte Leck-Erkennung hat, dass Hunderte oder Tausende verletzt oder getötet sein könnten, bevor der erste Alarm in der BAYER-Sicherheitszentrale ausgelöst werden kann?“, fragte er.
Dieter Donner, der Presse-Koordinator der Stopp-BAYER-CO-Pipeline-Initiativen, appellierte ebenfalls eindringlich an den Vorstand, von dem Projekt abzulassen: „Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases – das sind 100 Milliliter – eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig macht und letztlich tötet, sind Transporte unverantwortlich.“ Donner plädierte deshalb dafür, den „ehernen Grundsatz der Chemie“ zu befolgen und die Substanz vor Ort zu produzieren. Auch nach der Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes, das den Weg für die Pipeline freimachte, zu überprüfen, sieht er keine Zukunft für das Vorhaben. Seiner Meinung nach wird die Entscheidung der Karlsruher RichterInnen, den Fall wieder dem Oberverwaltungsgericht Münster zu übergeben, das Verfahren noch weiter verzögern. Zudem hat Donner zufolge „noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig (...) beurteilt wurde“, Bestand. Mit Verweis auf den damals von den RichterInnen nicht akzeptierten Antrag, die zahlreichen die Sicherheit zusätzlich gefährdenden Abweichungen vom genehmigten Plan, die sich im Zuge der Arbeiten ergaben, nachträglich abzusegnen, bezeichnete er die Kohlenmonoxid-Leitung als „Schwarzbau“.
Der BAYER-Chef tat jedoch so, als ob er mit alldem nichts mehr zu tun habe. Weil der Leverkusener Multi im Begriff ist, sich von seiner Kunststoff-Sparte zu trennen, gliederte er die Fragen nach der Sicherheit der Kohlenmonoxid-Leitung gleich mit aus. Obwohl der Konzern aktuell noch 44,8 Prozent der Anteile an dem Geschäft mit Plaste & Elaste hält, betonte Werner Baumann, „dass die CO-Pipeline ein Projekt des rechtlich unabhängigen Unternehmens COVESTRO ist, so dass wir uns dazu nicht im Detail äußern können“. Ganz entrückt erschien ihm das Röhren-Werk schon. Auskünfte dazu musste er angeblich bei der BAYER-Tochter einholen. Was er dort zur Gefährlichkeit des Vorhabens vernahm, beruhigte ihn aber völlig. „Insofern sehen wir das von ihnen angedeutete Risiko nicht“, beschied der Ober-BAYER Gottfried Arnold scheinheilig.
Ein anderes umstrittenes Infrastruktur-Projekt setzte Michael Aggelidis von der Partei „Die Linke“ auf die Agenda der Hauptversammlung. Der Bonner Rechtsanwalt sprach über den Plan, die Autobahn A1 in Leverkusen auf bis zu 12 Spuren zu erweitern und eine neue Rheinbrücke zu errichten, was es nötig macht, BAYERs erst zur Landesgartenschau 2005 einigermaßen abgedichtetes Giftgrab „Dhünnaue“ wieder zu öffnen. Als hochgefährlich empfand es der Jurist, die Totenruhe von Quecksilber, Arsen, Chrom, Blei & Co. zu stören – und unnötig noch dazu. Es gibt ihm zufolge nämlich die Alternative, den Verkehr statt über eine Mega-Brücke unterirdisch durch einen Tunnel zu führen und so die Deponie unangetastet zu lassen.
Vom BAYER-Chef erbat Aggelidis die Information, wie er die Altlasten denn zu entsorgen gedenke und wer im Falle des Falles die Haftung für Kontaminationen übernimmt. Der Angesprochene fühlte sich aber wieder mal nicht zuständig. „Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, ist hier Bauherr. Daher müssen Fragen zu eventuellen Haftungen dorthin und nicht an BAYER gerichtet werden. Auch zu Fragen der Abfall-Entsorgung sowie Teil-Abtragung von Abfällen sind die zuständigen Behörden in diesem Fall die richtigen Ansprechpartner.“ Ansonsten versicherte Werner Baumann, Straßen.NRW bei den Neubau-Planungen nach Kräften zu unterstützen. In der Diskussion um „Tunnel oder Stelze“ schien er sich zunächst nicht positionieren zu wollen. „Entgegen Ihrer Annahme haben wir selber keine favorisierte Variante“, teilte er dem kritischen Aktionär mit, um dann jedoch zu einem „aber“ anzuheben: „Aber wir haben immer darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Gefahrgut-Transportes gewährleistet sein muss“. Und das sieht der Global Player eben bei einem Tunnel nicht gewährleistet. Obwohl ein Gutachten für ein solches Unterfangen unlängst praktikable Vorschläge machte, mochte das Unternehmen die Ergebnisse nicht akzeptieren. „Für uns ist wichtig, dass der Gefahrgut-Verkehr über eine Autobahn-Trasse möglich ist“, erklärte ein Sprecher von BAYERs Tochter-Firma CURRENTA im März 2017.

Bittere Pillen
Gewohnt umfangreich fiel bei der Hauptversammlung auch wieder die Schadensbilanz von BAYERs Pharma-Sparte aus. Den ersten Eintrag nahm der Internist Dr. Jan Salzmann aus Aachen vor. Er widmete sich in seiner Rede dem Gerinnungshemmer XARELTO und schilderte die Probleme, die dieses Medikament in der Praxis bereitet. Weil Blutungen zu den häufigsten Nebenwirkungen der Arznei gehören und es dafür kein Gegenmittel gibt, zögern die Krankenhäuser Operationen von XARELTO-PatientInnen oftmals aus Angst vor Komplikationen hinaus, obwohl die Eingriffe eigentlich dringlich wären, informierte der Mediziner. Schon an den Zulassungsstudien erhob er Zweifel, hatte der Leverkusener Multi die ProbandInnen doch handverlesen und nur Personen unter 70 Jahre mit gesunden Nieren ausgesucht, um positivere Resultate zu erreichen. „Post-faktisch“ nannte Salzmann daher, was der Global Player gerne unter „Science for a better Life“ subsummiert. Und der Mediziner wusste auch, warum der Konzern zu solchen lebensgefährlichen Tricks greift: aus reiner Profit-Gier.
Es war dann eine Betroffene selbst, die die Schadensbilanz fortschrieb. Dr. Beate Kirk schilderte ihre Erfahrungen mit dem levonorgestrel-haltigen Verhütungsmittel MIRENA. „Mein Fazit: Für meine Psyche war die Verwendung der Hormonspirale eine Katastrophe. Wie viele andere Frauen litt ich unter der Hormonspirale an heftigen Depressionen, weder Antidepressiva noch Gesprächstherapie halfen. Erst nach dem Entfernen der Hormonspirale ging es ständig aufwärts“, so Kirk. Den verkaufsfördernden Verweis auf die lediglich lokale Wirkung der MIRENA muss BAYER mittlerweile in Anführungszeichen setzen, merkte die Apothekerin an. Auch räumt der Konzern ihr zufolge inzwischen selber ein, dass sich das Levonorgestrel im Blutkreislauf nachweisen lässt. Allerdings ist diese Kunde noch längst nicht bis zu allen FrauenärztInnen vorgedrungen, und Beate Kirk ahnte auch schon, weshalb: „Ich persönlich frage mich, welche Informationen die Pharma-Referenten des Arzneimittel-Herstellers den Mitarbeitern der gynäkologischen Praxen vermitteln.“
Natürliche nur „sachliche, wissenschaftliche Informationen“, vermeldete Werner Baumann. Ansonsten ging er bei der Konfrontation mit einer Pharma-Geschädigten wieder nach dem alten Muster vor. Er drückte ob der erschütternden Krankengeschichte sein Mitgefühl aus, blieb in der Sache aber hart. „Wir bedauern es sehr, dass Sie persönlich eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit erlitten haben, die Sie in Zusammenhang mit der Verwendung unseres Produktes bringen. Das Nutzen/Risiko-Profil von MIRENA ist allerdings positiv“, so der Ober-BAYER. Nur leider musste der Manager einräumen, dass die Aufsichtsbehörden sich dieses Profil derzeit genauer anschauen – und zwar gerade im Hinblick auf die von Beate Kirk so leidvoll erfahrene Nebenwirkung „Depression“.
Thomas Gabel buchte dann den nächsten Posten in die Schadensbilanz ein. Er sprach für die Betroffenen des AIDS-Skandals der 1980er Jahre. Damals hatten BAYER & Co. Blutprodukte auf den Markt gebracht und sich aus Profit-Gründen gespart, die Präparate Virus-Inaktivierungsverfahren zu unterziehen. In der Folge infizierten sich Gabel und Zehntausende Bluter sowie andere auf Blutkonserven angewiesene PatientInnen mit AIDS und/oder Hepatitis-C. „Wie wurden in der BAYER AG die Verantwortlichen für die HIV-Infektionen zur Rechenschaft gezogen?“, wollte der Bluter deshalb vom Vorstand wissen. Er zählt zu den nur noch 550 Überlebenden in der Bundesrepublik. Oftmals können sie nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten und sind deshalb auf das – magere – Zubrot der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ angewiesen. An der Gründung dieser Einrichtung im Jahr 1995 hatten sich BAYER und andere Unternehmen beteiligt. Aber die Kranken lebten länger, als die Konzerne einkalkuliert hatten, und so versuchten sie in der Folge permanent, ihren Anteil am Etat zu drücken. Auch in diesem Frühjahr liefen wieder Verhandlungen mit der Bundesregierung, die sich schwierig gestalteten. Darum fragte Gabel: „Warum gibt es von Seiten der BAYER AG noch immer keine konkrete Zusage für Zustiftungen in den nächsten Jahren?“
„Wir sind mit dem Gesundheitsministerium in konstruktiven Gesprächen über die weitere Beteiligung der Pharma-Industrie an der Sicherung der Zukunft der Stiftung“, antwortete ihm Werner Baumann – wider besseren Wissens. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich der Ausstieg der Konzerne aus dem Hilfsfonds längst beschlossene Sache. Ohnehin sah er in dem Mitwirken an dem Unterstützungswerk nur einen Akt der Barmherzigkeit, aber längst kein Schuldeingeständnis: „BAYER bestreitet (...) ein Fehlverhalten bei der Herstellung und Vermarktung dieser Produkte.“
Dies sollte Baumann auch bei dem Präparat tun, welches das Pharma-Kapitel im „Schwarzbuch BAYER“ schloss: DUOGYNON. Dieser hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Missbildungen zur Welt. Gleich zwei Frauen berichteten in Bonn von diesem schweren Einschnitt in ihrem Leben. Valerie Williams war dazu extra aus England angereist. Sie hat nie wie andere Mütter mit Freude erleben dürfen, „wie die Kinder älter werden, wie sie Freundschaften schließen und Erfahrungen machten“, erzählte sie und nannte den Umgang mit dem Medikament „vorsätzlichen Kindesmord“. Margret-Rose Pyta war Zeugin eines solchen: Ihre beiden Kinder starben in jungen Jahren. „Zwei Kinder, die hätten leben können. Sie wurden ums Leben gebracht, weil mir mein Frauenarzt DUOGYNON gegeben hat“, klagte sie an und wendete sich an den Vorstandsvorsitzenden: „Ich möchte, dass Sie Verantwortung übernehmen!“ Das mochte der Angesprochene jedoch nicht: „Wir schließen DUOGYNON als Ursache für embryonale Missbildungen aus“, hatte Baumann schon in seiner Reaktion auf die Rede Gottfried Arnolds klargestellt.
Eigentlich sollte sich der BAYER-Chef an diesem Tag noch mehr über den Schwangerschaftstest anhören müssen. Auf der RednerInnen-Liste stand nämlich ursprünglich der Name von Petra Marek. Da die Ratzeburgerin auf einen Rollstuhl angewiesen ist und eine so lange Veranstaltung nur unter großen Anstrengungen durchsteht, hat die Coordination im Vorfeld Kontakt mit den BAYER-Verantwortlichen aufgenommen und von ihnen auch die Zusicherung erhalten, die Medikamenten-Geschädigte frühzeitig ans RednerInnen-Pult zu rufen. Dies ist jedoch nicht geschehen, und irgendwann am späten Nachmittag zwangen ihre angeschwollenen Beine Petra Marek, unverrichteter Dinge wieder die Heimreise anzutreten. Offenbar wollte der Konzern sich und seinen AktionärInnen den Anblick eines Menschen ersparen, den DUOGYNON in den Rollstuhl brachte. In der Absicht, einen versöhnlichen Abschluss der Hauptversammlung zu inszenieren, ließ BAYER lieber Joachim Kregel von der „Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“ den Endpunkt setzen. Dieser aber konnte die 26 kritischen AktionärInnen, die vor ihm geredet und die Folgen der unerbittlichen Profit-Gier so eindringlich beschrieben hatten, nicht so einfach vergessen machen.

BaySanto

CBG Redaktion

Gene & Klone

Expandierendes Saatgutkartell

Baysanto auf dem Vormarsch

Die Initiative KEINE PATENTE AUF SAATGUT! führt regelmäßig Recherchen beim Europäischen Patentamt in München durch und sammelt dort Informationen über die neuesten Entwicklungen. Auf Bitte des Stichwort BAYER hin hat sich die Organisation einmal genauer mit den Patenten beschäftigt, die BAYER und MONSANTO im Jahr 2016 eingereicht oder bewilligt bekommen haben.

Von Christoph Then und Ruth Tippe

Baysantos Marktstrategie

Käme die Fusion von BAYER und MONSANTO zustande, hätte das neue Unternehmen eine weitgehende Markt-Dominanz in den Bereichen „Saatgut-Handel“, „Agro-Gentechnik“ und „Pestizide“. Besonders betroffen wäre die Saatgut-Branche. Schon jetzt ist MONSANTO mit einem Marktanteil von rund 25 Prozent weltweit die Nummer 1 im internationalen Saatgut-Geschäft. Zudem sind beide Unternehmen im Bereich der konventionellen Gemüsezucht aktiv, MONSANTO besitzt unter anderem die Firmen SEMINIS und DERUITER, BAYER ist hier mit seiner Tochterfirma NUNHEMS präsent.
Bislang sind die Konzerne vor allem für ihr Interesse an der Vermarktung von Gentechnik-Pflanzen bekannt. BAYER und MONSANTO setzen hier nach wie vor besonders stark auf herbizid-resistente Pflanzen. Unter den weltweit eingesetzten Mitteln gegen Wildkräuter zählen Glyphosat (MONSANTO-Marke ROUNDUP) und Glufosinat (BAYER-Marke LIBERTY) zu den die wichtigsten Wirkstoffen. Aus der Sicht der Multis macht das Sinn. Im Doppelpack können sie sowohl mit dem Verkauf des patentierten Saatguts als auch mit dem der Herbizide Geld machen.
Angesichts einer zunehmenden Anzahl von Unkraut-Arten, die sich in Anbauländern wie den USA, Brasilien und Argentinien auf Glyphosat eingestellt haben, bringen die Konzerne vermehrt Pflanzen auf den Markt, die gegen gleich gegen mehrere Spritzmittel resistent gemacht wurden. Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) eine Anmeldung auf Import-Zulassung von Gentechnik-Pflanzen geprüft, die ein typisches Beispiel für diese Unternehmensstrategie darstellen: Die Gentech-Soja FG72 x A5547-127 des BAYER-Konzerns ist gegen Isoxaflutol, Glyphosat und Glufosinat resistent, der Raps MON 88302 x MS8 x RF3 wurde von BAYER und MONSANTO gemeinsam angemeldet und kann mit Glyphosat und Glufosinat behandelt werden. Interessanterweise hält es weder die EFSA noch die EU-Kommission für notwendig, die Wechselwirkung der Rückstände und deren mögliche gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier näher zu untersuchen – das Geschäftsfeld der Konzerne entwickelt sich so in der EU weitgehend ungestört.
Zwar wird berichtet, dass BAYER aus kartellrechtlichen Gründen seine LIBERTY-Produkte verkaufen würde, um die Genehmigung für die Übernahme von MONSANTO zu erhalten. Doch an der Konzernstrategie dürfte sich dadurch wenig ändern. So setzt der Leverkusener Multi in den letzten Jahren verstärkt auf Herbizide, die die Photosynthese von Pflanzen über eine Blockade des HPPD-Enzyms (s. u.) behindern. Entsprechendes Saatgut wird u. a. als BALANCE GT beworben. Auf LIBERTY folgt dann also BALANCE. Die erwähnte Gentechnik-Soja FG72 ist ein Beispiel für diese Produkt-Reihe.
In den 2016 erteilten und angemeldeten Patenten zeigt sich, dass sich die Marktstrategie von „Baysanto“ auch in Zukunft nicht grundlegend ändern wird – sie wird allerdings um den Bereich neue Gentechnikverfahren erweitert.

Die Patente von 2016

Die Stärke des künftigen Gentechnik- und Saatgutkartells spiegelt sich auch in beantragten oder schon erteilten Patenten wider. Wenn man die jeweiligen Firmen-Ableger mit einbezieht, sind BASF und MONSANTO bei den 2016 vom Europäischen Patentamt (EPA) in München erteilten Saatgut-Patenten mit etwa 28 Patenten (BASF) beziehungsweise etwa 24 Patenten (MONSANTO) führend, gefolgt von BAYER (19), DUPONT und DOW AGROSCIENCES (zusammen 15) sowie SYNGENTA (8). Falls MONSANTO wie geplant von der Firma BAYER übernommen wird, läge der neu formierte Konzern in diesem Bereich europaweit an der Spitze. Die Firmen mit den meisten erfassten Patent-Anmeldungen im Saatgut-Segment waren 2016 DUPONT (etwa 38 Anmeldungen), MONSANTO (20), DOW AGROSCIENCES (16), BAYER (14), SYNGENTA (7) und BASF (4).

Die Marktstrategie der Konzerne zeigt sich auch hier. Den größten Block der 2016 erteilten Patente bilden herbizid-resistente Pflanzen: BAYER und MONSANTO erhielten zusammen über ein Dutzend Patente. Es folgen dann die insektengiftigen Pflanzen – das zweite große Geschäftsfeld der Gen-Giganten – mit rund zehn erteilten Patenten.
Die 2016 erteilten Patente wurden bereits vor etlichen Jahren eingereicht. Deswegen ist es interessant zu sehen, ob und wie sich die Geschäftsfelder bei den aktuellen Patentanträgen verändert haben. Und tatsächlich nehmen die Patente in den Bereichen „Herbizid-Resistenz“ und „Insektengiftigkeit“ etwas ab, der größte Block der Patent-Anträge bezieht sich jetzt auf konventionelle Pflanzenzucht (insgesamt über ein Dutzend Anträge), die insbesondere bei der BAYER-Tochter Nunhems stark zugenommen haben. Der Anstieg der Patent-Anträge im Segment der konventionellen Züchtung ist schon seit mehreren Jahren und auch bei anderen Konzernen zu beobachten.
MONSANTO und BAYER haben 2016 unter anderem Patente auf Tomaten, Gurken, Melonen, Salat und Kohlgewächse aus konventioneller Zucht angemeldet. Die Mitgliedsländer des Europäischen Patentamtes planen derzeit, die Verbote in diesem Bereich zu verschärfen. Pflanzen und Tiere, die aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ stammen, sollen die Unternehmen in Zukunft mehr als Erfindung ausgeben und patentieren können. Inwieweit die Patentanträge von MONSANTO und BAYER davon betroffen sind, bleibt abzuwarten.

Neue Gentech-Verfahren

Interessant ist auch die Entwicklung in der Sparte der neuen Gentechnik-Verfahren des Genome Editing, bei denen bestimmte Enzyme, die Nukleasen, als Gen-Scheren wirken, das Genom aufschneiden und neue DNA-Teile einfügen oder natürliche Erbanlagen blockieren können (siehe auch SWB 2/16). Sowohl BAYER als auch MONSANTO haben dafür Patente angemeldet. Und damit ist „Baysanto“, neben den Firmen DUPONT und DOW AGROSCIENCES, die derzeit fusionieren und ebenfalls über viele Patente für die Schnippel-Techniken verfügen, schon jetzt der „Platzhirsch“ in dieser Kategorie.
BAYER kooperiert hier aber auch mit anderen Firmen wie CELLECTIS, KEYGENE und CRISPR THERAPEUTICS, die vor allem Patente auf die Verwendung von Nukleasen wie CRISPR-Cas anmelden. Für BAYER dürfte dabei besonders interessant sein, dass eine der Erfinderinnen von CRISPR-Cas, Emmanuelle Charpentier, an CRISPR Therapeutics beteiligt ist. Laut Kooperationsvertrag überlässt CRISPR THERAPEUTICS alle Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Pflanzen- und Tierzucht exklusiv der Firma BAYER.
Aber auch MONSANTO sichert sich den Zugriff auf die neuen Technologien und hat im September 2016 einen Lizenzvertrag mit dem Broad Institute (MIT) und der Harvard University abgeschlossen, die eine Weiterentwicklung der CRISPR-Technologie, die CRISPR-Cpf1 Nuklease, zum Gegenstand hat. Diese soll noch einfacher einzusetzen sein als CRISPR-Cas.

Neue Symbiosen

Mit Emmanuelle Charpentier hat BAYER zugleich eine sympathische Werbeträgerin gefunden, die sich beispielsweise im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 15. Mai 2017 für den Einsatz von CRISPR-Cas in der Pflanzenzucht ausspricht. Kurz zuvor hatte das Europäische Patentamt ihr und ihren KollegInnen von der Universität von Kalifornien ein breites Basispatent auf die Nutzung von CRISPR gewährt, das sich auch auf Anwendungen bei Pflanzen erstreckt. Das dürfte auch eine gute Nachricht für die Saatgutabteilung bei BAYER gewesen sein. Im September 2017 wird Charpentier auf Einladung der EU-Kommission auf einer Konferenz zum Thema „Modern Biotechnologies in Agriculture – Paving the way for responsible innovation“ die zentrale Rede halten. Im Programm wird sie als Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts in Berlin angekündigt und nicht als Firmengründerin und Patent-Inhaberin. Auf den jüngsten Patent-Anträgen der Firma CRISPR THERAPEUTICS wiederum findet sich nicht nur Emanuelle Charpentier als Patentanmelder, sondern auch die Max-Planck-Gesellschaft und ein Helmholtz-Zentrum, an denen die Französin tätig ist, bzw. war. Es ist erkennbar, wie sehr Wissenschaft und Wirtschaft immer stärker in Richtung gemeinsamer ökonomischer Interessen marschieren. Und für publizistischen Geleitschutz ist auch gesorgt. So ist BAYER (gemeinsam mit Süddeutscher Zeitung und Acatech, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften e. V.) im Vorstand des Fördervereins des Science Media Centers in Deutschland, das mehr Akzeptanz für Risikotechologien schaffen soll bzw. „registrierten Journalisten dabei (hilft), wissenschaftlich zuverlässiges Wissen von irrelevanten Informationen zu unterscheiden.“

Patent auf Gift-Soja

Ein Beispiel für BAYERs aktuelle Produktserie von herbizid-resistenten, gentechnisch veränderten Pflanzen ist das Patent EP2268815. Es bezieht sich auf ein Enzym, das als HPPD abgekürzt wird (Hydroxyphenylpyruvate Dioxygenase). Wird das Enzym zerstört, kann die Pflanze keine Carotinoide bilden, sich nicht vor UV-Strahlen schützen und auch keine Photosynthese betreiben. Diesen Effekt machen sich verschiedene Wirkstoffgruppen von Herbiziden zu eigen, unter anderem löst das Herbizid Isoxaflutol, das ebenfalls von BAYER hergestellt wird, diese Wirkung aus.
Das Patent beansprucht sowohl das Saatgut von Pflanzen, die gegen den Einsatz entsprechender Herbizide resistent gemacht werden, als auch die Pflanzen sowie die aus diesen gewonnenen Lebensmittel. Dabei ist der Leverkusener Multi vor allem an Gentechnik-Sojabohnen (FG72) interessiert, bei deren Anbau Glyphosat und Isoxaflutol gemeinsam zum Einsatz kommen sollen (Marke: „BALANCE GT“, siehe oben).
Um die Gentechnik-Pflanzen resistent zu machen, wird das Enzym HPPD in seiner Struktur so verändert, dass diese dem Einsatz der Herbizide besser widerstehen. In der Folge entstehen in den Gewächsen allerdings Abbaustoffe der Herbizide. Das ist problematisch, weil die Ausgangssubstanz Isoxaflutol laut internationaler Klassifikation als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wird. BAYER hat 2016 gleich sechs europäische Patente auf Pflanzen mit veränderten HPPD-Enzymen erhalten.

Noch mehr Glyphosat

Obwohl die Entwicklung der ersten glyphosat-resistenten Pflanzen schon etwa 30 Jahre zurückliegt, meldet MONSANTO in diesem Bereich nach wie vor Patente an. 2016 wurde vom EPA ein Patent auf Gentechnik-Pflanzen wie Weizen, Mais, Roggen, Reis, Hafer, Gerste, Rasengras, Sorghum, Hirse, Zuckerrohr, Tomaten, Kartoffeln, Soja, Baumwolle, Raps, Sonnenblume und Luzerne erteilt, die laut Plan extreme Mengen von Glyphosat aushalten. So will das US-Unternehmen es den LandwirtInnen möglich machen, die bereits an das Mittel gewöhnten Unkräuter mit einem Vielfachen der bisher üblichen Dosis zu bekämpfen: Während in Deutschland die maximal zulässige Menge pro Hektar bei 3,6 kg/Jahr liegt, soll beim Anbau dieser Gentechnik-Pflanzen in Ländern wie Argentinien, Brasilien und den USA fast bis zu 18 kg Glyphosat pro Hektar gesprüht werden. Entsprechend steigt dann die Belastung für die Umwelt und die Konzentration der Rückstände in den Pflanzen.

Aktuelle Anmeldungen

Eine Beispiel für die Kombination von alten und neuen Gentechnik-Verfahren sind Patentanträge der Firma Monsanto inbesondere im Bereich insektengiftiger Pflanzen. Hier soll das Arsenal der biologischen Kriegsführung, d. h. der Schädlingsbekämpfung durch Botenstoffe, sogenannte miRNA (Mikro-Ribonukleinsäuren) erweitert werden, die in die Genregulation der Insekten eingreifen.
MONSANTO hat 2016 mehrere Anträge auf Patente für verschiedene Anwendungen dieser miRNAs gestellt. Dabei handelt es sich um biologisch aktive Botenstoffe mit einer großen Bandbreite von Funktionen, die in den letzten Jahren im Zentrum vieler Forschungsprojekte standen. Sie greifen auf vielfältige Weise in die Gen-Regulation ein. So können sie die Wirkung von Genen teilweise oder vollständig, vorübergehend oder auch über mehrere Generationen hinweg beeinflussen. Die miRNAs sind an Entwicklung, Wachstum und der Abwehr von Krankheitserregern ebenso beteiligt wie an der Entstehung von Krankheiten. Ihre Vielfalt ist unendlich: Zu jedem Abschnitt der Erbsubstanz DNA können spiegelbildliche Abbilder unterschiedlicher Länge und Funktion synthetisiert werden.
Ihre biologische Wirkung entfalten die Stoffe oft über komplexe Interaktionen und über mehrere Zwischenstufen, in anderen Fällen auch direkt. Eine der Besonderheiten: miRNAs können über die Nahrung aufgenommen werden und über Art-Grenzen hinweg in die Gen-Regulation eingreifen. Auch Übertragungen von miRNAs von Nahrungspflanzen auf Menschen und Tiere wurden beobachtet .
MONSANTO arbeitet mit Nachdruck an Gentechnik-Pflanzen, die miRNA-Abschnitte produzieren, die von Insekten beziehungsweise ihren Larven aufgenommen werden, wenn diese an den Pflanzen fressen. In den Insekten sollen diese dann lebenswichtige Gene blockieren und so zum Tod der Tiere führen. In der Patentanmeldung WO2016018887 werden rund 800 RNA-Sequenzen beansprucht, die imstande sind, bei hunderten von Insekten-Arten in die Genregulation einzugreifen. Dabei können nicht nur Schadinsekten, sondern auch geschützte Arten betroffen sein. Die miRNA kann als insektengiftiges Spray eingesetzt werden. Im Patent beansprucht werden auch Gentechnik-Pflanzen, die derartige miRNAs produzieren. Die Risikoabschätzung bei derartigen Pflanzen ist umstritten und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Relevante Fragestellungen sind u. a.: Können die miRNAs über die Nahrungskette auch bei Wirbeltieren eine Wirkung entfalten? Was sind sie Auswirkungen für Bodenorganismen, wenn diese über Pflanzenteile und die Wurzeln dauerhaft in Kontakt mit der miRNA kommen? Noch sind derartige Pflanzen nicht zum Anbau zugelassen.
MONSANTO will miRNAs auch dazu verwenden, die Eigenschaften von Pflanzen zu verändern, ohne die Struktur ihres Erbgut zu verändern. Ein möglicher Weg dazu besteht darin, das miRNA per Spray auf Pflanzen (Nutzpflanzen wie Wildpflanzen) aufzubringen. Über die Oberfläche der Gewächse aufgenommen, verändert es in der Folge deren Gen-Regulation und die biologischen Eigenschaften der Pflanzen. Entsprechende epigenetische Effekte lassen sich zum Teil auch vererben.
In der Patent-Anmeldung WO2016196782 beschreibt MONSANTO ein Verfahren, wie die Oberfläche von Pflanzen mechanisch beschädigt wird, um die Aufnahme der RNA-Moleküle zu erleichtern. Über diese, wie mit einem Mikrosandpapier angeschliffene Oberfläche öffnet sich für die WissenschaftlerInnen ein Tor, um miRNA, aber auch DNA oder die DNA-Schere CRISPR-Cas in die Pflanzen einzuschleusen. So könnten beispielsweise Nutzpflanzen noch unempfindlicher gegenüber Herbiziden oder aber das Erbgut von Wildpflanzen empfindlicher gegenüber Mitteln wie Glyphosat gemacht werden. In der Patentschrift werden Dutzende Pflanzen-Arten als mögliche Kandidaten genannt.

Fazit

Mit „Baysanto“ würde ein neues Gentechnik- und Saatgutkartell entstehen, dessen Auswirkungen derzeit eher noch unterschätzt werden. Es droht eine weitgehende Markt-Dominanz eines Unternehmens in den Bereichen „Saatgut-Handel“, „Agro-Gentechnik“ und „Pestizide“.
Die von BAYER und MONSANTO in diesen Segmenten angemeldeten Patente beziehen sich zum Teil auf Technologien und Produkte, die ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt aufweisen. Zudem droht eine weitgehende Monopolisierung von wichtigen Lebensgrundlagen.
Es droht zudem eine umfassende Beeinflussung von Wissenschaft, Behörden und öffentlicher Meinung. Schon jetzt ist u. a. auf der Grundlage von Patentanträgen und Lizenzverträgen erkennbar, dass sich Wissenschaft und Wirtschaft immer stärker in Richtung gemeinsamer ökonomischer Interessen entwickeln.
Die Verwertungsabsicht, die durch die Patente zum Ausdruck kommt, findet auf der Seite der Zivilgesellschaft kein auch nur annähernd ausreichendes Gegengewicht. „Baysanto“ wird diese bestehenden einseitigen Machtstrukturen und Pfade der Einflussnahme weiter verstärken.
Es wird unter diesen Bedingungen immer schwieriger, den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu führen, in dem es nicht nur um Risiken für Investoren, sondern auch um die Risiken für Mensch und Umwelt geht. Bisher scheint die Politik weitgehend unfähig, diese Bedrohung der Grundlagen unserer „Risiko-Gesellschaft“ ausreichend zu analysieren und steuernd einzugreifen.

HIV-Stiftung

CBG Redaktion

Drugs & Pills

Der Skandal nach dem Skandal

HIV-Stiftung ohne BAYER

In den 1980er Jahren haben Blut-Produkte von BAYER & Co. Zehntausende Bluter und andere PatientInnen mit AIDS und/oder Hepatitis C infiziert, weil die Konzerne aus Profit-Gründen unter anderem die Einführung von Virus-Inaktivierungsverfahren hinausgezögert haben. Und damit nicht genug, entziehen sich die Unternehmen jetzt ihrer Verantwortung für die noch Lebenden: Sie tragen die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ nicht länger mit.

Von Jan Pehrke

Der 1. Juni 2017 war ein langer Tag für die BundestagsabgeordnetInnen. Bis weit nach Mitternacht sollte die 237. Sitzung des Bundestags dauern. Unzählige Gesetze, Beschluss-Empfehlungen und Berichte waren zu beraten. Fast ganz am Schluss stand auch das Gesetz „zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebe-Zubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften“ auf der Tagesordnung. Darin wiederum fand sich der Änderungsantrag 14 zum HIV-Hilfegesetz, der lautete: „Die Nummern 1 bis 4 werden gestrichen. Eingefügt wird der Satz ‚Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom Bund aufgebracht.’“ Zur Begründung hieß es: „Da es zunehmend schwieriger wird, weitere Finanzierungszusagen von den pharmazeutischen Unternehmen und dem DRK zu erhalten (...), soll der Bund die Finanzierung zukünftig sicherstellen.“
Die SteuerzahlerInnen bringen also zukünftig die Mittel für die Überlebenden des Blut-Skandals auf, für diejenigen Bluter und andere PatientInnen, die BAYER, BEHRING & Co. durch ihre Blutprodukte ohne Not mit AIDS und/oder Hepatitis C infizierten. Zu dieser späten Stunde haben davon kaum noch AbgeordnetInnen und JournalistInnen Notiz genommen. Dementsprechend berichteten die Medien nur äußerst spärlich. Und auch die die Presseerklärung der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, die das Ausscheiden von BAYER & Co. aus der Stiftung einen „Skandal nach dem Skandal“ genannt hatte, stieß auf keine große Resonanz.
Der „Skandal vor dem Skandal“ begann in den frühen 1980er Jahren. Trotz der AIDS-Gefahr brachten die BAYER-Tochter CUTTER, BEHRING und eine handvoll anderer Unternehmen, die das globale Blutprodukte-Oligopol bildeten, ihre Faktor-VIII- und Faktor-IX-Präparate aus Profit-Gründen ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen auf den Markt. CUTTER ging dabei im Dezember 1982 sogar über die Empfehlung von jemandem hinweg, der es wissen musste. Der frühere Firmen-Besitzer Ed Cutter, zu der Zeit noch als Berater für den Blutprodukte-Hersteller tätig, legte dem Vorstand dringend nahe, die ÄrztInnen über die Gesundheitsgefährdung durch HIV zu informieren. „Es scheint mir ratsam, in unsere Literatur zu Faktor IX und Faktor VIII einen Warnhinweis zu AIDS aufzunehmen“, schrieb er. Es geschah jedoch nichts, und wenig später war es dann so weit. Im Januar 1983 erfuhr der Konzern vom ersten AIDS-Fall unter seinen SpenderInnen. Aber selbst das veranlasste ihn nicht zu einem Umdenken. Er ließ für sein Blutgerinnungspräparat KOATE – entgegen anderslautenden Bekundungen gegenüber den Aufsichtsbehörden – nach wie vor Angehörige von Risiko-Gruppen zur Ader. Auch vermischte CUTTER weiterhin das Blut von bis zu 400.000 SpenderInnen miteinander, obwohl schon eine einzige kontaminierte Spende ausreichte, um den Erreger in der ganzen Charge zu verbreiten. Darum plädierten ExpertInnen seinerzeit dafür, den Pool zu verkleinern. Dem verweigerte sich das Unternehmen jedoch; „ökonomisch entmutigend“ lautete der Akten-Vermerk zu dem Vorschlag schlicht.
Trotz eines eigenen worst case scenarios, das eine „gigantische Epidemie“ mit 2.000 AIDS-infizierten Blutern allein in den USA für möglich hielt, betrieb die Firma weiter „Business as usual“. Mit allen Mitteln sträubte CUTTER sich dagegen, eine Erfindung von BEHRING zu übernehmen und die Viren per Hitze-Behandlung zu deaktivieren. Und zwar nicht nur, weil das Lizenz-Gebühren gekostet hätte. „Die bestehende Technik wurde nicht eingesetzt, da sich bei dem Verfahren die Menge des Plasmas auf ein Viertel reduziert hätte. Dementsprechend wären auch die Profite der Firma BAYER geschrumpft“, hielt der inzwischen verstorbene Bluter Todd Smith der Vorstandsriege im Jahr 1998 auf der Hauptversammlung vor. „Finanzielle Gründe waren also wichtiger als die Sicherheit der Patienten. Diese Entscheidung hat Tausenden von Blutern das Leben gekostet“, resümierte er damals.
Die Aufsichtsbehörden mussten BAYER & Co. bei ihrem Treiben nicht fürchten. In Dennis Donohue von der US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA) fanden sie einen willigen Helfer, der sich auf ihre Hinhalte-Taktik einließ und sogar Außenpolitik im Sinne der Multis betrieb. So reiste er nach Europa, um seinen dortigen KollegInnen wider besseren Wissens zu versichern, dass die Pharma-Industrie in seinem Land kein Blut von Risiko-Gruppen verwendet. Im Vorfeld hielt CUTTER dazu fest, Donohue fliege, „um dort unsere Strategie zu verteidigen. Er erbittet deshalb Unterstützung von uns, damit er drüben beruhigend wirken kann, dass wir alles täten, AIDS-Infizierte von der Plasma-Spende auszuschließen“.
In der Bundesrepublik verhielt es sich ähnlich. Die Pillen-Riesen gingen im Bundesgesundheitsministerium ein und aus, hatten ihre Leute in wichtigen Gremien sitzen und verstanden sich bestens mit den Bediensteten. Und kleine Geschenke erhielten die Freundschaft. So spendierte BAYER dem Behörden-Chef Karl Überla auch schon mal eine Flugreise nach Israel. Bei einer Anhörung zur AIDS-Krise im Herbst 1983 zeigte sich dann, was die Industrie in dem Epidemologen hatte. Es ging dort nämlich nicht um „Kopf und Kragen“, wie die Unternehmen fürchteten, sondern darum, ob es sich bei der Krankheit überhaupt um eine Infektion handele und sie nicht eher auf eine allergische Reaktion, genetische Faktoren oder Umwelteinflüsse zurückzuführen sei. ExpertInnen, die eine andere Meinung vertraten, ließ Überla nicht zu Wort kommen, und sogar die AIDS-Arbeitsgruppe seines eigenen Hauses verurteilte er zum Schweigen. All das trug wesentlich dazu bei, die Einführung von wirksamen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Blut-Produkte zu Darum überlebte das Bundesgesundheitsamt den AIDS-Skandal auch nicht. Der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer löste es auf und schasste den Industrie-Amigo Überla.
Und selbst als die meisten westlichen Staaten dann endlich die Hitze-Behandlung von KOATE & Co. gesetzlich vorschrieben, war die Gefahr noch nicht gebannt. BAYER verkaufte die alten Chargen einfach nach Asien weiter. Der Pharma-Riese hatte sich in langfristigen Verträgen nämlich zu einem Festpreis verpflichtet und dachte nicht daran, das in der Herstellung teurere KOATE HT zu diesen Konditionen abzugeben. Zudem hieß es in internen Dokumenten: „Wir müssen die Lagerbestände aufbrauchen.“ In Japan galt es dazu allerdings, in die Portokasse zu greifen. Der Konzern zahlte einem Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums in Tateinheit mit BAXTER und anderen Unternehmen 409.524 Dollar, damit dieser die Tür für die medizinischen Zeitbomben offen hielt.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den verseuchten Blutpräparaten, Gerhard Scheu (CSU) nannte das Treiben von BAYER & Co. Anfang der 1990er Jahre den „zynischsten Umgang mit Menschenleben seit Contergan“. Nicht zuletzt deshalb lautete der letzte Satz der CBG-Presseerklärung zur Veränderung des HIV-Hilfegesetzes: „Wir kritisieren heute den Rückzug von BAYER aus der Finanzierung der Stiftung, aber eigentlich wäre es nötig, dem Konzern Gravierenderes anzulasten, Totschlag nämlich, und auch Gravierenderes einzufordern: eine strafrechtliche Verfolgung.“

[Fusion stoppen] Die EU muss den MONSANTO-Deal stoppen!

CBG Redaktion

Pressemitteilung von 30. Juni 2017

Die EU muss den MONSANTO-Deal stoppen!

Am heutigen Freitag hat BAYER bei der Europäischen Union offiziell den Antrag auf Genehmigung der MONSANTO-Übernahme gestellt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) fordert die Wettbewerbsbehörde auf, dem Kauf die Zustimmung zu verweigern. „Durch den Deal entstände der mit Abstand größte Agrar-Konzern der Welt. Die LandwirtInnen, VerbraucherInnen und Beschäftigten wären seiner Markt-Macht schutzlos ausgeliefert. Deshalb muss die EU die Transaktion stoppen!“, verlangt Jens Wegener von der Coordination.

Mit der Einverleibung von MONSANTO käme BAYER auf einen Markt-Anteil von über 90 Prozent beim gen-manipulierten Saatgut und auf 30 Prozent beim konventionellen Saatgut. Bei den Pestiziden läge dieser bei rund 25 Prozent. Dadurch würde der Konzentrationsprozess im Agro-Business weiter zunehmen. Als unmittelbare Folge davon hätten die LandwirtInnen weniger Auswahl-Möglichkeiten. Auch auf die Preise hätte diese Entwicklung Auswirkungen. „Die Bäuerinnen und Bauern müssen sich auf höhere Kosten für Saatgut, Pestizide und andere Betriebsmittel einstellen, dies würde eine ohnehin schon geschwächte Branche an vielen Stellen in den Ruin treiben“, so Jan Pehrke vom CBG-Vorstand.

Für die VerbraucherInnen beschränkte sich das Angebot im Supermarkt, das überdies teurer würde. Die Beschäftigten hätten ebenfalls unter dem Mega-Deal zu leiden, denn BAYER hat sich für den Erwerb des US-Unternehmens hoch verschuldet. „Es ist zu befürchten, dass der Zwang, die Gläubiger zu bedienen, Arbeitsplatz-Vernichtungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Lohn-Kürzungen mit sich bringt“, warnt Jens Wegener. Und schließlich bekämen auch die Standort-Städte die Konsequenzen zu spüren, hat der Leverkusener Multi seine Großeinkäufe doch bisher stets von der Steuer absetzen können.

Nach Ansicht der CBG gilt es, all diese Risiken und Nebenwirkungen des Mega-Deals mitzuberücksichtigen. „Die Europäische Union muss im Interesse der Bevölkerung urteilen und nicht im Interesse der Profitgier eines Unternehmens. Dies lässt keinen anderen Entschluss übrig, als die Übernahme zu stoppen“, mahnt Wegener. Auf keinen Fall darf es dabei bleiben, die Genehmigung mit einigen Bedingungen zu verknüpfen. Diese hat BAYER nämlich schon einkalkuliert, und Auflagen wie etwa der Verkauf der Gen-Pflanzen der LIBERTY-Baureihe oder der Baumwoll-Saaten änderten nichts an der markt-beherrschenden Stellung des Konzerns nach dem Schlucken von MONSANTO. „Und diese markt-beherrschende Stellung ist an sich schon das Problem und nicht erst ihr möglicher Missbrauch. Zu dieser Einsicht muss auch die EU bei der Prüfung des Antrags gelangen. Sonst ist es nicht möglich, dem Treiben von BAYER & Co. wirksam Einhalt zu gebieten“, hält Wegener abschließend fest.

[Hormonspirale] Presse-Info: Hormonspiralen

CBG Redaktion

13. Juni 2017


Arzneimittel-Agentur bewertet Hormonspiralen neu


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  • ff0000;“>&bdquo;Es muss Anwendungsbeschr&auml;nkungen geben!&ldquo;




Die Europ&auml;ische Arzneimittel-Agentur EMA &uuml;berpr&uuml;ft zurzeit mehrere Hormonspiralen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Sie geht dabei dem Verdacht nach, dass die vom BAYER-Konzern hergestellten Produkte MIRENA, JAYDESS und KYLEENA schwere psychische St&ouml;rungen ausl&ouml;sen k&ouml;nnen. Erst in der vergangenen Woche hatte das Nachrichten-Magazin &bdquo;Der Spiegel&ldquo; eine Studie des Rotterdamer &bdquo;Erasmus University Medical Centers&ldquo; zitiert, die einen klaren Zusammenhang zwischen der Verwendung dieser Hormonspiralen und einer gr&ouml;&szlig;eren Anf&auml;lligkeit f&uuml;r Depressionen aufzeigt. Ein solches Risiko gibt zwar schon der Beipackzettel der Mittel an, allerdings verschweigt er das Ausma&szlig; der Gef&auml;hrdung.


&bdquo;Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN begr&uuml;&szlig;t die Ma&szlig;nahme der Europ&auml;ischen Arzneimittel-Agentur. Allerdings darf es am Ende nicht bei einer blo&szlig;en Korrektur des Beipackzettels bleiben. Es muss zu Anwendungsbeschr&auml;nkungen kommen&ldquo;, fordert Jan Pehrke vom Vorstand der Initiative. Pehrke verweist dazu auf die weiteren Nebenwirkungen von MIRENA &amp; Co, die Gesch&auml;digte immer wieder auf den BAYER-Hauptversammlungen zur Sprache bringen. Dazu z&auml;hlen unter anderem Herzrasen, Bauch-Kr&auml;mpfe, Oberbauch-Schmerzen, Zysten, Unruhezust&auml;nde, Schlaflosigkeit und Akne. Allein die US-amerikanische Gesundheitsbeh&ouml;rde FDA registrierte bisher schon mehr als 45.000 Meldungen &uuml;ber unerw&uuml;nschte MIRENA-Effekte. Laut Quartalsbericht liegen dem Konzern deshalb in den Vereinigten Staaten bereits 2.900 Klagen auf Entsch&auml;digung vor. Dennoch beschwichtigt das Unternehmen und sieht keinen akuten Handlungsbedarf: &bdquo;BAYER ist &uuml;berzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Anspr&uuml;che zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.&ldquo;


Die Gr&uuml;nde daf&uuml;r liegen auf der Hand. Mit einem Umsatz von &uuml;ber einer Milliarde Euro pro Jahr geh&ouml;ren die Hormonspiralen zu den erfolgreichsten Pharma-Produkten BAYERs. Dazu tragen nicht zuletzt &auml;u&szlig;erst fragw&uuml;rdige Marketing-Methoden bei. So hebt der Pillen-Riese verkaufsf&ouml;rdernd die lediglich lokale Wirkung von MIRENA hervor, muss diesen Verweis jedoch inzwischen in Anf&uuml;hrungszeichen setzen. Nicht wenige &Auml;rztInnen empfehlen ihren Patientinnen die Spiralen aber immer noch aus genau diesem Grund, denn objektive Informationen dringen kaum noch zu ihnen vor. Der Leverkusener Multi sponsert n&auml;mlich Verb&auml;nde wie die &bdquo;Deutsche Gesellschaft f&uuml;r Frauengesundheit&ldquo; gro&szlig;z&uuml;gig und hat einflussreiche &Auml;rztInnen auf seiner Gehaltsliste stehen, die MIRENA &amp; Co. auf Fortbildungsveranstaltungen, in Vortr&auml;gen, Studien und Fach-Aufs&auml;tzen anpreisen.


Jens Wegener von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) abschlie&szlig;end: &bdquo;Es ist traurig, dass ein Konzern ein Produkt auf den Markt bringen und mit zweifelhaften Mitteln bewerben kann, das nachweislich massive Gesundheitsst&ouml;rungen verursacht. Wir von der CBG w&uuml;nschen uns, dass die Europ&auml;ische Arzneimittelagentur im Interesse der PatientInnen urteilt und nicht im Interesse eines Chemie-Multis. So oder so aber werden wir gemeinsam mit den Betroffenen weiterk&auml;mpfen.&ldquo;

[Tour pour l‘Afrique] Tour pour l‘Afrique – Visitez les profiteurs! Fahrradrallye gegen die ‚G20-Afrika-Konferenz‘

CBG Redaktion

Tour pour l‘Afrique - Visitez les profiteurs!

Fahrradrallye gegen die ‚G20-Afrika-Konferenz‘

Am 9. Juni veranstaltet ein breites Bündnis aus Flüchtlingsinitiativen, Gewerkschaften, linken Gruppen etc. eine Fahrradrally gegen die „G20-Afrika-Konferenz“.
Start der Tour ist das BAYER Werk in Berlin Wedding, und dies nicht ohne Grund:

„Wir besuchen Bayer und andere Profiteure sowie verantwortliche Institutionen, die u.a. für die Zerstörung der bäuerlichen Landwirtschaft in Afrika verantwortlich sind. Wir werden exemplarisch über ihre Rolle informieren.“

Denn gerade der Bayer-Konzern versucht im Rahmen einer „grünen Revolution“ Kleinbauern und Kleinbäuerinnen zu vertreiben, um so seine Vorstellungen einer profitablen Landwirtschaft durchzusetzen. Dass damit die Existenzgrundlage vieler Menschen zerstört wird, scheint Bayer nicht zu stören.

„Mit Kleinbauern ist eine grüne Revolution nicht zu machen“, sagt der Leverkusener Multi. „Auf dem ganzen Kontinent finden massive Landnahmen statt.
Das bäuerliche Saatgut soll verschwinden, Hybridsaaten und gentechnisch veränderte Sorten sollen angebaut werden.“, konstatiert dagegen das Bündnis.

Seine Entscheidung, die Fahrradrally vor dem BAYER Werk zu starten, ist dementsprechend nur konsequent. Über Unterstützung und rege Teilnahme würde sich das Bündnis freuen.

Treffpunkt ist:
Freitag, den 9. Juni ab 16 Uhr Start. vor BAYER, Müllerstr. 178 (Wedding)

Den Aufruf und eine Grußbotschaft aus Afrika an die „G20-Afrika-Konferenz“ könnt ihr hier downloaden:
Flyer Fahrradrally
Statement by African Centre for Biodiversity (ACB) on G20-Africa-Conference.

Für mehr Informationen und den Aufruf in englischer und französischer Sprache besucht die Homepage des Bündnisses:
Wir sind wütend

HIV-Hilfegesetz

CBG Redaktion

1. Juni 2017

HIV-Hilfegesetz

BAYER & Co. müssen zu ihrer Verantwortung stehen!

Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag wichtige Änderungen am HIV-Hilfegesetz. Nach dem Willen von CDU und SPD tragen künftig allein die SteuerzahlerInnen die finanzielle Last der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“. BAYER, BAXTER und die anderen Pharma-Firmen, welche die Mittel in den 1980er Jahren ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen auf den Markt gebracht und damit den Tod Zehntausender Bluter, Unfall-Opfer und anderer auf Blutprodukte angewiesener Menschen verursacht haben, verlassen die 1995 ins Leben gerufene Einrichtung. Auch das ebenfalls schwerer Versäumnisse schuldige „Deutsche Rote Kreuz“ (DRK) scheidet als Stifter aus.

Schon bei den Verhandlungen zur Gründung der Stiftung gelang es den Arznei-Herstellern, ihren Beitrag lediglich als „humanitäre Hilfe“ erscheinen zu lassen. Auch setzten sie einen Passus durch, wonach der Fonds sich auflösen muss, wenn ihm das Geld ausgeht. BAYER & Co. rechneten ganz offensichtlich mit einem schnellen Tod der unterstützten HIV-Infizierten. Diese Einschätzung erwies sich jedoch als falsch – die AIDS-Kranken lebten länger als erwartet. Darum gingen die Konzerne in der Folge dazu über, permanent um ihren Anteil am Etat zu feilschen. Mit Erfolg: Er sank mit den Jahren von 39 auf 22 Prozent. Jetzt aber erschien ihnen offensichtlich sogar das zuviel.

„Aus dem jahrelangen Hickhack um das Budget der Stiftung zieht die Bundesregierung nicht die Konsequenz, mehr Druck auf BAYER und die anderen Unternehmen auszuüben, sondern entlässt sie aus ihrer Verantwortung. Das ist der Skandal nach dem Skandal“, kritisiert Axel Köhler Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Erst jetzt, nach dem Ausscheiden der Konzerne, zahlt die Stiftung die Beträge an die Blutpräparate-Geschädigten unbefristet aus. Auch passt sie die Zahlungen ab 2019 an die Inflationsrate an. „Diese ansatzweise ausgleichende Gerechtigkeit ist aber nicht nur seit Jahrzehnten überfällig, sondern auch aktuell noch nicht gänzlich ausgereift – bis 2019 werden weitere Betroffene sterben, die von den paar Euro mehr im Monat faktisch ncht profitieren können“, konstatiert Lynn Sziklai von der BLUTSKANDAL-KAMPAGNE. Überdies fordert sie einen rückwirkenden Inflationsausgleich. „Das könnten die Pharma-Konzerne locker aus ihrer Portokasse bestreiten“, so Sziklai.

Die Stiftung versäumt es zudem weiterhin, durch KOATE und andere Produkte mit Hepatitis C (HCV) infizierte Menschen zu unterstützen. Der Ansteckungsweg sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, verlautet dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium. Allerdings dürfte der Kostenfaktor – ExpertInnen gehen von bis zu 55 Millionen Euro aus – die Hauptrolle für die Weigerung gespielt haben, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.

„Wer ernsthaft der Meinung ist, der Übertragungsweg bei Hepatitis C wäre auch im Fall eines Bluters, der sich im Alter von einem Jahr sowohl mit HIV als auch mit HCV infizierte, nicht eindeutig belegbar, hat eindeutig den Sinn für die Realität verloren. 4.000 HCV-Infektionen, vor allem bei Hämophilen, kommen nicht aus dem Nichts“, sagt Lynn Sziklai denn auch. Als „Armutszeugnis“ bezeichnet sie es, die Konzerne und das DRK für ihr Verhalten nicht haftbar gemacht zu haben und den Hepatitis-Patienten bis jetzt eine Unterstützung zu verweigern. „Bei HIV Zahlungen zu leisten, stellte damals den günstigsten Kompromiss dar. Heute aber sind die Schäden einer HCV-Infektion weitaus verheerender als die einer HIV-Infektion“, gibt Sziklai zu bedenken.

Auf der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017 hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann dem Bluter Thomas Gabel noch versichert, mit dem Bundesgesundheitsministerium „in konstruktiven Gesprächen“ über eine weitere Beteiligung am Hilfe-Fonds zu sein. Das entsprach offensichtlich nicht der Wahrheit. Wider besseren Wissens stritt Baumann in seiner Antwort auf Fragen Gabels, der in Bonn die BLUTSKANDAL-KAMPAGNE und ROBIN BLOOD vertrat, noch dazu jegliches schuldhaftes Verhalten des Unternehmens ab.

Dabei hatten Beschäftigte von BAYERs US-amerikanische Tochter-Firma CUTTER, die in den 1980er Jahren zu einem marktbeherrschenden Blutprodukte-Quartett gehörte, ein solches längst eingeräumt. CUTTER nutzte in dem betreffenden Zeitraum nicht nur preiswertes Blut von Hochrisiko-Gruppen als „Rohstoff“, der Ableger des Leverkusener Multis weigerte sich aus Kostengründen auch lange, seine Erzeugnisse einer viren-abtötenden Hitze-Behandlung zu unterziehen. Und obwohl der Pharma-Riese wusste, dass die Präparate verseucht sein konnten, drückte er sie weiter in den Markt. Dabei schreckte er nicht einmal vor Bestechung zurück. So schmierte BAYER in Tateinheit mit BAXTER und anderen Unternehmen etwa den japanischen Gesundheitsminister Takeshi Abe mit 409.524 Dollar, damit dieser die Tür für die medizinischen Zeitbomben offen hielt.
Der Konzern entwickelte das neue hitze-behandelte Präparat KOATE HT erst, als die Aufsichtsbehörden ein solches Verfahren vorschrieben. Chargen des alten KOATE verkaufte er jedoch einfach nach Asien weiter. Die Aktien-Gesellschaft hatte sich in langfristigen Verträgen mit den Behörden nämlich zu einem Festpreis verpflichtet und dachte nicht daran, das in der Herstellung teurere KOATE HT zu diesen Konditionen abzugeben. Zudem galt Akten-Vermerken zufolge die Devise: „Wir müssen die Lagerbestände aufbrauchen.“

„Wir kritisieren die Weigerung des BAYER-Konzerns, für seine Verbrechen die Verantwortung zu übernehmen und stattdessen aus der Finanzierung der Stiftung auszusteigen. Aber eigentlich wäre es nötig, dem Unternehmen Gravierenderes anzulasten, Mord nämlich, und auch Gravierenderes einzufordern: eine strafrechtliche Verfolgung“, so Köhler-Schnura abschließend.

[Pressekonferenz] Einladung zur internationalen Pressekonferenz ‚Stop BAYER/Monsanto!‘

CBG Redaktion

Einladung zur internationalen Pressekonferenz ‚Stop BAYER/Monsanto!‘

anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-Aktionäre und des Monsanto-Vorstands Programm Freitag 28.4. in Bonn Aktionen: ab 7 Uhr, Platz der Vereinten Nationen Kundgebung: 8:30 Uhr, Platz der Vereinten Nationen Pressekonferenz: 10:30 Uhr, IFOAM-Office nebenan Proteste in der HV: ganztägig ab 10 Uhr

Presseerklärung

Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG) Navdanya International & IFOAM – Organics International für das Bündnis ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ Köln, Bonn und Bologna 25.4.2017 Im Kontext und aus Anlass der Jahreshauptversammlung der BAYER-Aktionär in Bonn finden zahlreiche Veranstaltungen und Protestaktionen unter dem Motto ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ statt. Zu den Hintergründen des Widerstands berichten prominente und internationale Gäste der Demonstration und stehen den Medien in einer PK für Fragen und Interviews zur Verfügung. Gastgeber der PK ist FOAM-Organics International in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Stiftung Navdanya International. Die PK findet unmittelbar nach der Demonstration und Protestkundgebung am 28.4. um 10.30 Uhr im „Headoffice“ der IFOAM in Bonn in der Charles-des-Gaulle Straße 5 statt. Den Widerstand in Lateinamerika wird Miguel Lovera aus Paraguay präsentieren. Der Agrarwissenschaftler ist Spezialist für Biodiversität und Pflanzenzucht und war einige Jahre als Kabinettsmitglied verantwortlich für das Amt für Pflanzenschutz und das Saatgut. Beim letztjährigen Monsanto Tribunal in Den Haag war er einer der wichtigsten Zeugen. Den Widerstand Afrikas repräsentiert Nnimmo Bassey aus Nigeria. Er ist Träger des alternativen Nobelpreises und war Präsident des weltweiten Umweltdachverbands „Friends of the Earth“. Er ist u.a. Aktivist im Kampf für eine gentechnikfreie Welt und war Botschafter des Monsanto Tribunals und Teilnehmer in den Haag. Andre Leu aus Australien ist als Präsident von IFOAM-Organics International oberster Repräsentant der weltweiten biologischen Landbaubewegung. Er ist Pionier und Biofarmer in Australien und bei seinem weltweiten Engagement auch ein Kämpfer gegen die Monopollisten der Chemie- und Agrarkonzerne. Monopolistische Strukturen in der Agrarindustrie setzen aus seiner Sicht alle unter Druck, die von Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmitteln abhängen: Konsumierende, Lebensmittelverarbeiter und allen voran die Bauern im Norden und im Süden. Solche Strukturen erschweren Lösungen bei der Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel und Artenschwund. Die ehemalige Verbraucherschutzministerin und aktuell Vorsitzende des Rechts- und Verbraucherausschusses im Bundestag Renate Künast (Die Grünen) hat sich schon zu ihrer Zeit als Ministerin erfolgreich für eine gentechnikfreie Welt eingesetzt. Sie war Botschafterin und Teilnehmerin des Monsanto Tribunals und wird auch auf der BAYER Hauptversammlung sprechen. Der Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren Axel Köhler-Schnura berichten, warum und wie die CBG seit Jahrzehnten sich unermüdlich engagiert, die vielen Konzernverbrechen von BAYER ans Licht zu bringen und die ökologischen und sozialen Probleme, die der Konzern verursacht anzuklagen. Auch wird er den aktuellen Bezug zu den zahlreichen Aktionen im Umfeld der Aktionärsversammlung herstellen. Wir laden auch zur Berichterstattung über die Demonstration ein, die - abhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung - voraussichtlich auf dem Platz der Vereinten Nationen stattfindet und um 8 Uhr beginnt. Nähere dazu und zu allen Protestveranstaltungen in Köln und Bonn via www.stop-bayer-monsanto.de Über eine kurze Rückmeldung Ihrer Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bei Interesse bieten wir auch Zeitslots der Podiumsteilnehmer für direkte Interviews oder die Aufnahme von O-Tönen zu vermitteln. Dies bitten wir bis Donnerstag Vormittag zu koordinieren. Kontakt für die Medien: Bernward Geier Navdanya International b.geier@colabora-together.de 02245-618652 // 0160-97988850 Simon Ernst Coordination gegen BAYER-Gefahren ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd 0151-10734531 se@cbgnetwork.de

[Bannmeile] BAYER-Bannmeile illegal

CBG Redaktion
Presseerklärung vom 24.04.2017 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG) Navdanya International IFOAM – Organics International für das Bündnis ‚Stop BAYER/Monsanto!‘

Bündnis STOP BAYER/MONSANTO reicht Klage gegen WCCB-Platzverbot ein

„Die BAYER-Bannmeile auf dem Platz der Vereinten Nationen ist illegal!“

Die Proteste anläßlich der BAYER-Aktionärsversammlung sollen in eine Seitenstraße abgeschoben werden: Die Polizei Bonn hat dem Bündnis ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ am späten Freitag Abend ein großflächiges Platzverbot erteilt, sieben Wochen nach Anmeldung der Demonstration für Freitag den 28. April. Um sein Demonstrationsrecht durchzusetzen, hat das Bündnis jetzt zwei Eilanträge bei dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht und wird dort auch in der Hauptsache klagen. Für ‚Stop BAYER/Monsanto!‘, ein Bündnis u.a. aus traditionellen und Öko-Bauernverbänden, Gewerkschaften, NGOs, Parteien und kirchlichen Organisationen erklärt Demonstrations-Anmelder Simon Ernst, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd: „BAYER und Monsanto gehen für Profite über Leichen, weltweit. Ob Gift oder Gentech, Chemiewaffen oder Monopolpreise: Die Aktionärsversammlung des BAYER-Konzerns hier im Bonner WCCB zieht auch angesichts der Monsanto-Übernahme einen breiten internationalen Protest an - und diesem muss sich BAYER stellen!“ Renate Künast von BÜNDNIS 90/Die Grünen, die sich gemeinsam mit ihrem Partei-Kollegen Anton Hofreiter für die Proteste am 28.4. als Rednerin angekündigt hat, kritisiert: „BAYER will seine Hauptversammlung vor den Protesten gegen die geplante MONSANTO-Übernahme abschirmen und das Demonstrationsrecht einschränken lassen. Das lässt in Sachen Demokratie nur Schlechtes ahnen für den Fall, dass es dem Multi tatsächlich gelingen sollte, MONSANTO aufzukaufen und damit zum größten Agro-Konzern der Welt aufzusteigen. Umso wichtiger ist es deshalb, jetzt alle Kräfte gegen den Mega-Deal in der Agrarindustrie zu mobilisieren.“ Für die Aktionärsversammlung, zu der auch der Monsanto-Vorstand erwartet wird, will der BAYER-Konzern den gesamten Platz der Vereinten Nationen mit einer Zaunanlage absperren und ein riesiges Zelt errichten. Dazu Simon Ernst: „Polizei und Stadtverwaltung sind den beiden Megakonzernen mit dreisten Mauscheleien und illegalen Tricks behilflich. Aus dem Platz der Vereinten Nationen macht die UN-Stadt Bonn durch ihr rechtswidriges Versammlungsverbot faktisch einen Platz der Vereinten Konzerne!“ Hanno Raussendorf, Sprecher des Bonner Kreisverbandes der Partei „Die Linke“, die ebenfalls zu den Protesten aufruft, erklärt: „Die Stadt Bonn und ihre BCCM GmbH wollen ihrem Tagungszentrum WCCB durch die Schaffung der privat mietbaren Bannmeile anscheinend Wettbewerbsvorteile verschaffen. BAYER und Monsanto wollen ihr Image aufpolieren und machen Druck für eine „protestfreie Zone“. Dafür instrumentalisieren die Konzerne mit aktiver Hilfe der Stadt Bonn ausgerechnet den Namen der Vereinten Nationen!“ Axel Köhler-Schnura von der CBG erklärt: „Wir erinnern daran, dass das aus internationalen Experten zusammengesetzte Monsanto Tribunal am 18.4. in seinem richterlichen Gutachten etliche Verstöße des Monsanto-Konzerns gegen UN-Abkommen nachgewiesen hat. Die Vermietung der Bannmeile ‚Platz der Vereinten Nationen‘ ausgerechnet an BAYER und MONSANTO ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch politisch und moralisch verwerflich.“ Köhler-Schnura weist zudem darauf hin, dass BAYER bereits im Jahr 2014 mit ähnlichen Methoden versucht hatte, Proteste von der Hauptversammlung fernzuhalten. „Das konnten wir vor Gericht verhindern. Deshalb gehen wir auch jetzt davon aus, dass unsere Klage Erfolg hat. Aber wie immer die RichterInnen schließlich entscheiden werden, eines ist klar: Das ‚Stop BAYER/MONSANTO’-Bündnis lässt sich nicht einschüchtern und wird die BAYER-HV am Freitag ab 7 Uhr morgens drinnen und draußen mit lautem Protest begleiten!“ Hintergrund: Bereits am 1. März war die Versammlung bei der Polizei Bonn von der Coordination gegen BAYER-Gefahren auf dem Bonner Platz der Vereinten Nationen angemeldet worden. Am 20. März erteilte die Stadt Bonn eine umfangreiche Straßensperrerlaubnis des gesamten Platzes für den BAYER-Konzern, mit blickdichten Zäunen und riesigen Zeltaufbauten. Das polizeiliche Platzverbot für die Protest-Kundgebung ging in Form der Auflagenverfügung erst am 21. April. ein. Am heutigen Montag (24.4.) haben Anmelder Ernst und CBG-Sprecher Köhler-Schnura verschiedene Rechtsmittel eingelegt. Die Eilanträge stellen wir zu gegebenem Zeitpunkt auf der Website zur Verfügung: www.stop-bayer-monsanto.de Anhang: 1) Die Straßensperrerlaubnis der Stadt Bonn 2) Die versammlungsbeschränkenden Auflagen der Polizei Bonn 3) Unsere Skizze zur Erläuterung Legende zur Skizze blau:Aktionärsversammlung BAYER grün:gesperrter Platz für BAYER (etwa 80%. des ‚Platzes der Vereinten Nationen) orange: formell Stop BAYER-Monsanto zugesprochen durch Auflage 1 rosa: Für die Bühne angewiesene Fläche durch Auflage 2 weißer Kreis: tatsächlicher Versammlungsort laut Auflage 1 und 2 Presse-Kontakt: Simon Ernst Coordination gegen BAYER-Gefahren ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd 0151-10734531 se@cbgnetwork.de Renate Künast BÜNDNIS 90/Die Grünen 030-227 71913 renate.kuenast@bundestag.de zurück zu Stop BAYER/Monsanto!

[Finger weg!] „BAYER & MONSANTO: FINGER WEG VON UNSEREM ESSEN!“

CBG Redaktion

Veranstaltungsankündigung und Einladung zur Berichterstattung

Podiumsdiskussion mit prominenten & internationalen Gästen am 27. April an der Uni Köln Am Vorabend der Jahreshauptversammlung der BAYER-Aktionäre am 28. April in Bonn findet in der Tradition der amerikanischen Townhall Meetings eine Podiumsdiskussion zur geplanten Übernahme von Monsanto durch den BAYER Konzern statt. Die Veranstaltung wird wegen der internationalen Gäste in Englisch sein und beginnt um 19.30 Uhr in der Aula 1 der Universität am Albertus-Magnus-Platz Den Veranstaltern vom ASTA der Uni Köln ist es zusammen mit den Bündnisträgern IFOAM-ORGANICS INTERNATIONA, Navdanya Stiftung und Coordination gegen BAYER-Gefahren gelungen, sehr kompetente und auch prominente Gäste für diese Diskussionsveranstaltung zusammen zu bringen. Da die geplante Übernahme weltweit katastrophale Auswirkungen haben würde, ist auch das Panel entsprechend international besetzt. Die Sicht auf diese Auswirkungen in Lateinamerika wird Miguel Lovera präsentieren. Der Agrarwissenschaftler ist Spezialist für Biodiversität und Pflanzenzucht und war während der Regierungszeit des ursprünglich für die Veranstaltung eingeladenen Ex-Präsidenten von Paraguay, Fernando Lugo, als Kabinettsmitglied verantwortlich für das Amt für Pflanzenschutz und das Saatgut. Beim letztjährigen Monsanto Tribunal in Den Haag war er auch einer der wichtigsten Zeugen. Aus Afrika ist Nnimmo Bassey aus Nigeria in der Runde. Er ist Träger des alternativen Nobelpreises und war jahrelang Präsident des weltweiten Umweltdachverbands „Friends of the Earth“ (deutsches Mitglied ist der BUND). Er ist u.a. Aktivist im Kampf für eine gentechnikfreie Welt und er war Botschafter des Monsanto Tribunals. Von der Ausbildung Architekt genießt er auch als Poet internationalen Ruf. Der Talkgast Andre Leu ist als IFOAM Präsident oberster Repräsentant der biologischen Landbaubewegung weiterer Gast sein. Er ist Pionier und Biofarmer in Australien und bei seinem weltweiten Engagement auch ein Kämpfer gegen die Monopollisten der Chemie- und Agrarkonzerne. Monopolistische Strukturen in der Agrarindustrie setzen aus seiner Sicht alle unter Druck, die von Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmitteln abhängen: Konsumierende, Lebensmittelverarbeiter und allen voran die Bauern im Norden und im Süden. Solche Strukturen erschweren Lösungen bei der Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel und Artenschwund. Spannend wird sicher auch der Beitrag des Landwirtschafts- und Umweltministers aus NRW, Johannes Remmel (Die Grünen). Als engagierter Politiker für einen Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik und für eine konsequente Ökologisierung der Landwirtschaft wird er u.a. die geplante Übernahme von Monsanto durch einen Weltkonzern in „seinem“ Bundesland politisch bewerten. Des Weiteren wird der Sprecher der Coordination gegen BAYER Gefahren Axel Köhler-Schnura berichten, warum und wie die CBG seit Jahrzehnten sich unermüdlich engagiert, die vielen Konzernverbrechen von BAYER ans Licht zu bringen und die ökologischen und sozialen Probleme, die der Konzern verursacht anzuklagen. Auch wird er den aktuellen Bezug zu den zahlreichen Aktionen im Umfeld der Aktionärsversammlung herstellen. Schließlich wird mit Marie Bauer von der Umweltgewerkschaft in Köln eine Vertreterin der jüngeren Generation die Podiumsrunde bereichern. Sie ist aktiv gegen die Bayer und Monsanto Fusion als einem der Hauptverursacher der drohenden globalen Umweltkatastrophe. In ihrem Beitrag setzt sie sich für den kämpferischen Schulterschluss von Arbeiter- und Umweltbewegung ein. Das Vorstandsmitglied der Navdanya International Stiftung und Botschafter von IFOAM, Bernward Geier, hat die Moderation der Veranstaltung übernommen. Er meint zu dieser Aufgabe: „Es ist eine Ehre und wird eine große Freude sein, solch eine spannende Podiumsveranstaltung zu moderieren. Allzumal das Thema von äußerster Brisanz und weltweiter Bedeutung ist. Selten hat ein Moderator die Gelegenheit, eine Veranstaltung mit solch kompetenten, internationalen und auch bekannten Gästen zu leiten.“ und verspricht: „Die Teilnehmer können interessante Informationen erwarten und sich in jedem Fall auf einen äußerst spannenden Abend freuen.“ Unterstützer der Veranstaltung sind die Heinrich Böll Stiftung, die Rosa Luxemburg Stiftung und als Sponsor das Biounternehmen Rapunzel Der Pressetext zur Veranstaltungsankündigung ist gleichzeitig auch verbunden mit der Einladung zur Berichterstattung. Über eine kurze Rückmeldung Ihrer Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bei Interesse bieten wir auch, Zeitslots der Podiumsteilnehmer für direkte Interviews oder die Aufnahme von O-Tönen zu vermitteln. Dies bitten wir aber, bis Mittwoch, 25. April, zu koordinieren. Protestauftakt 25.4. an der Uni Bonn - Podiumsdiskussion Bereits am Dienstag dem 25. April findet um 19:30 Uhr als Auftakt der Proteste eine Podiumsdiskussion an der Uni Bonn statt (Hörsaal 17). Mit dabei neben den Trägern: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bonner Jugendbewegung, Mexikogruppe des Allerweltshauses Köln, ein Bonner Ratsherr und ein langjähriger BAYER-Betriebsvertrauensmann. Alle bewegt die Frage: Was verbindet unseren Widerstand gegen BAYER und Monsanto? V.i.S.d P. und Kontakt für die Medien: Bernward Geier, b.geier@colabora-together.de, Tel: 02245-618652, Mobile: 0160-97988850

[Monsanto-Tribunal] Urteil Monsanto-Tribunal

CBG Redaktion
Presse-Information vom 19.04.17 Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

MONSANTO-Tribunal setzt BAYER unter Druck

Schwere Vorwürfe gegen MONSANTO: BAYER kann sich warm anziehen

Knapp zehn Tage vor seiner Hauptversammlung am 28.04. gerät der BAYER-Konzern durch das Votum des MONSANTO-Tribunals in Erklärungsnot. Die fünf JuristInnen der RichterInnen-Jury, allesamt mit hoher internationaler Reputation, haben in ihrem gestern der Öffentlichkeit präsentierten Rechtsgutachten nachgewiesen, dass sich das Unternehmen MONSANTO, das der Leverkusener Multi schlucken will, über zentrale Übereinkommen der Vereinten Nationen hinweggesetzt hat. Im Mittelpunkt der Kritik des Gremiums steht das Pestizid Glyphosat. Das Tribunal macht dieses Ackergift nicht nur für das Auslösen von Krankheiten, sondern auch für Schädigungen des Wassers und des Bodens verantwortlich, was klar und schwer gegen UN-Leitprinzipien wie das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Nahrung und das Recht auf eine saubere Umwelt verstößt. Darüber hinaus verurteilten die RichterInnen unter anderem die Einflussnahme des US-amerikanischen Agro-Multis auf die Politik, seinen Versuch, LandwirtInnen Lizenz-Verträge für Saatgut aufzuzwingen sowie seinen Umgang mit der Chemikalie PCB. „Als gäbe es nicht schon genug Kritik an der geplanten Übernahme des weltbekannten US-Verbrecher-Konzerns, zwingt das MONSANTO-Tribunal BAYER jetzt auch noch, sich mit den verheerenden Menschenrechtsverletzungen seines Objekts der Begierde und mit den juristischen Folgen der Rechtsnachfolge auseinanderzusetzen“, stellt Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest. Das RichterInnen-Quintett hatte Mitte Oktober 2016 in Den Haag 28 ZeugInnen aus aller Welt angehört und hält es nach der juristischen Auswertung von deren Aussagen für dringend erforderlich, die Menschenrechte besser vor der Geschäftspolitik der Global Player zu schützen sowie angemessene Möglichkeiten zu schaffen, um solche Akteure zur Rechenschaft ziehen zu können. „Diese sehr klaren Schlussfolgerungen werden sowohl für die Kritiker von MONSANTO und der industriellen Landwirtschaft als auch für die Aktionäre von Chemie-Multis, und hier ganz besonders die von BAYER, von Interesse sein“, konstatiert das MONSANTO-Tribunal. Auf der Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April bringt René Lehnherr vom Organisationskomitee des MONSANTO-Tribunals den AktionärInnen und dem Management diese Schlussforderungen zu Gehör. Überdies werden an diesem Tag auch zwei Zeugen des Tribunals erwartet. Der Pestizid-Experte Peter Clausing wird Fragen zum Thema „Glyphosat“ und der Aktivist Miguel Lovera aus Paraguay Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen des agro-industriellen Landwirtschaftsmodells in Lateinamerika auf die Tagesordnung setzen. Zudem wird die deutsche Botschafterin des MONSANTO-Tribunals, die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast, in Bonn präsent sein. „Das Ergebnis des MONSANTO-Tribunals ist eine Botschaft an die UN und an die Unternehmen: Wir sehen, welche Auswirkungen das Handeln von MONSANTO auf die Gesundheit von Menschen hat und welchen Ökozid es verursacht. Wir bleiben dran am Kampf für Gesundheit und Umwelt. Zum Beispiel gleich am 28. April in Bonn aus Anlass der Hauptversammlung von BAYER. Zum Beispiel mit der Frage an die Aktionäre, ob der Kauf von MONSANTO nicht ihren Interessen widerspricht?“, so Künast. Der Leverkusener Multi hatte bereits unmittelbar nach dem MONSANTO-Tribunal erklärt, das Votum der Jury zu ignorieren. Die ZeugInnen-Anhörungen im letzten Herbst verhöhnte der Unternehmenschef Werner Baumann gar als „Schauprozess“ gegen MONSANTO. Axel Köhler-Schnura von der CBG wundert das nicht: „Angesichts des juristischen Gehalts des Votums kann BAYER gar nicht anders, als dem Tribunal die Legitimität abzusprechen. Der Konzern vertreibt nicht nur selber Glyphosat und andere vom Tribunal gegeißelte Produkte, das Management bekennt sich noch dazu – aus puren Profit-Gründen – offensiv zu den Geschäftspraktiken von MONSANTO. Inklusive der umstrittenen Knebelverträge für LandwirtInnen. Der Vorstand kann sich deshalb darauf gefasst machen: Wer das richterliche Gutachten nicht anerkennt, den wird es einholen. Die Hauptversammlung am 28.04. in Bonn wird mit der internationalen Demonstration unter dem Motto „Stop BAYER/Monsanto!“ spannend. Hunderte von KleinaktionärInnen haben der CBG bereits ihre Stimmrechte übertragen. Wir fordern aber weiterhin jeden Kleinaktionär und jede Kleinaktionärin auf, Widerstand zu zeigen und der CBG die Stimmrechte zu übertragen.“ Presse-Kontakt: Jan Pehrke 0211/333911

[Beschwerde OVG] Beschwerde beim OVG

CBG Redaktion
Presseerklärung vom 26.04.2017 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG) Navdanya International IFOAM – Organics International für das Bündnis ‚Stop BAYER/MONSANTO!‘

STOP BAYER/MONSANTO legt nach VG-Bescheid Beschwerde beim OVG ein

„BAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile!“

NEWS 28.4. 16 Uhr: Erfolgreicher Protest in und vor der HV Teilerfolg der Klage: 7 von 8 Polizeiauflagen gekippt Verfassungswidrig: BAYER-Bannmeile mit Zelt und Zaun vom OVG unangetastet (Dokumente s.u.) Dokumente zur BAYER-Bannmeile und unserer Klage Die illegalen Polizeiauflagen vom 21.4. Skizze zu Auflagen 1 und 2 CBG-Antrag VG Polizeiauflagen CBG-Antrag VG Straßensperrung BAYERs ‚Terror-Vision‘ - Dokument 26.4. VG-Bescheid Straßensperrung VG-Bescheid Polizeiauflagen unsere OVG-Beschwerde Straßensperrung unsere OVG-Beschwerde Polizeiauflagen OVG-Beschluss Straßensperrung OVG-Beschluss Polizeiauflagen Unser Interview in WDR-Lokalzeit 25.4. Die Proteste anlässlich der BAYER-Aktionärsversammlung mit Beteiligung des MONSANTO-Vorstandes sollen vom Hauptteil des am 1. März für die Demonstration angemeldeten „Platzes der Vereinten Nationen“ abgeschoben werden. Die Versammlungshalle soll weiträumig eingegittert und so eine „Konzern-Bannmeile“ geschaffen werden. Begründet wird das vom Konzern mit einer angeblichen Terrorgefahr (z.B. mit Verweis auf den Anschlag von Brüssel). Zugleich bringt BAYER diese Argumentation demagogisch mit angeblich von den Protesten ausgehenden Sicherheitsrisiken in Verbindung. Der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wird dabei vom Konzern kurzerhand Gewaltbereitschaft unterstellt. „Der Konzern kennt unsere Art des Protestierens seit Dutzenden Jahren ganz genau. Eine Bedrohung, wie das Unternehmen sie heraufbeschwört, geht weder von uns noch den Gruppen aus, die am Freitag kommen werden. BAYER instrumentalisiert die Terror-Gefahr in infamer Weise, um Ruhe vor KritikerInnen zu haben“, erklärt Jan Pehrke vom Vorstand der CBG. Die Stadt Bonn hat dem Konzern für diese Strategie freie Bahn geschaffen und den öffentlichen Raum per Straßensperrerlaubnis für 500 Euro „vermietet“. Die Polizei hat entsprechend die Demonstration von den Pforten der Aktionärshauptversammlung verbannt. Da das Verwaltungsgericht Köln die Position BAYERs heute, am Mittwoch, 26.04.2017, bestätigte, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) direkt und unmittelbar für das Bündnis ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Beschwerde eingelegt. Damit kämpft das Bündnis weiter darum, die Proteste am Freitagmorgen - wie seit 24 Jahren! - direkt auf dem Hauptplatz vor der Aktionärsversammlung durchführen zu können, und verteidigt derart zugleich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das Verwaltungsgericht bestätigt die BAYER-Bannmeile Zunächst versuchte die CBG im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln die Lage zu klären. Gegen die Straßensperrerlaubnis und die polizeilichen Auflagen hatte das internationale CBG-Netzwerk für das Bündnis ‚Stop BAYER/MONSANTO!‘ am Montag vor dem VG geklagt. Das Aktionsbündnis zur BAYER-Hauptversammlung besteht aus traditionellen und Öko-Bauernverbänden, Gewerkschaften, NGOs, Parteien und kirchlichen Organisationen. Mittwochnachmittag, 26.04.2017, hat das VG für BAYER entschieden und damit ein Protest-Verbot auf dem Hauptteil des Platzes der Vereinten Nationen auch gerichtlich verhängt. Das VG hielt die Begründung BAYERs weitestgehend für „nachvollziehbar“. Zugleich gestand es ein, die Sicherheitslage nicht beurteilen zu können. Beschwerde beim OVG eingelegt Zur Beschwerde, die die CBG am Mittwoch beim OVG Münster eingelegt hat, meint Rechtsanwalt Sven Forst: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts läuft darauf hinaus, dass zukünftig allein das pauschale Argument ‚Sicherheit‘ verbunden mit dem Schlagwort ‚Terrorgefahr‘ regelmäßig Vorrang vor der Versammlungsfreiheit haben wird. Auf diese simple Art und Weise könnten demnach Sperrungen und Aufbauten auf öffentlichen Flächen immer Vorrang vor einer Versammlung haben, die von der angemeldeten Fläche ausgelagert wird. Das widerspricht dem Kern der Versammlungsfreiheit.“ Zum VG-Urteil erklärt für „Stop BAYER/MONSANTO!“ der Demonstrationsanmelder und Kläger Simon Ernst, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd: „Wir haben vor dem VG einen Teilerfolg erzielt und zahlreiche Auflagen gekippt, die darauf abzielten, unsere Versammlungsfreiheit illegal einzuschränken. Darüber freuen wir uns natürlich. Polizei und Stadtverwaltung singen aber jetzt BAYERs Lied von einer angeblichen Terrorgefahr, um die Aufrechterhaltung der Bannmeile zu legalisieren. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb haben wir heute Beschwerde beim OVG eingereicht. Wenn es diese Gefahr, von der BAYER spricht, wirklich gäbe, hätten die Öffentlichkeit, die angrenzenden Vereinten Nationen und auch wir als Demonstrationsveranstalter doch offenbar längst darüber informiert werden müssen. BAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile.“ Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sagt dazu: „Seit nunmehr 22 Jahren konfrontieren wir einen der großen Chemie-Konzerne anlässlich seiner Hauptversammlung mit den Kehrseiten der goldenen Bilanzen. Wir werden dabei von Hunderten von KleinaktionärInnen unterstützt und haben schon beachtliche Abstimmungsergebnisse von bis zu 10 und mehr Prozent erreicht. BAYER ist weltweit der einzige Konzern, auf dessen Hauptversammlungen die kritische Diskussion des Geschäftsberichts und des jeweils zurückliegenden Geschäftsjahres die Diskussion dominiert. Der neue BAYER-Chef Baumann möchte hier offenbar mit harter Hand durchgreifen und die Proteste unterdrücken. Diese Missachtung demokratischer Rechte und die Errichtung einer illegitimen ‚Konzern-Bannmeile’ passt ganz zur von BAYER geplanten Übernahme des MONSANTO-Konzerns, der ja immerhin als ‚schlimmster Konzern der Welt’ gilt.“ Fadenscheinige Sicherheitsbedenken und Diffamierung des Protests Erst heute Mittag, wohlgemerkt zwei Tage nach dem Aufbau von Zelt und Gitterzaun, rückte der BAYER-Konzern gegenüber dem VG Köln mit ersten Begründungen für seiner „Sicherheitsbedenken“ heraus, obwohl seit dem 1. März dafür Zeit gewesen wäre. Der Tenor des BAYER-Papiers, auf dessen Grundlage das VG heute entschied: Das WCCB allein reiche einfach nicht aus. Die Abwehr einer Gefahr durch Terrorismus, die auf sechs Seiten herbeifabuliert wird, sei nur durch die Platzsperrung mit Zelt und Gittern machbar, die Erstanmeldung der DemonstrantInnen sei unerheblich. Besonders infam: Legitime gesellschaftliche Proteste werden vom Konzern mit terroristischen Anschlägen vermischt. Hanno Raussendorf, Sprecher des Bonner Kreisverbandes der Partei ‚Die Linke‘ die ebenfalls zu den Protesten aufruft, hält das für vorgeschobene Gründe: „Beim Tagungszentrum WCCB handelt es sich ja um ein nagelneues Kongresszentrum und Prestigeobjekt der Stadt Bonn, dass ausdrücklich für derartige Veranstaltungen konzipiert ist und im Eingangsbereich daher auch Räume für Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen hat. Jetzt mit den berechtigten Ängsten vor Terroranschlägen zu spielen, um eine private Bannmeile ohne Proteste vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, während sich die größte Kapitalfusion der deutschen Geschichte abspielt – das ist gemeinschaftlicher Verfassungsbruch von BAYER und den Behörden!“ Sven Giegold, Sprecher von ‚Bündnis 90/Die Grünen‘ im Europäischen Parlament, erklärt: „Gerade Bonn als Stadt internationaler Institutionen muss auch eine liberale Stadt sein, die friedlichen Protest zulässt und die demokratischen Rechte der Kritiker sichert. Polizei und Genehmigungsbehörden müssen die Ausübung demokratischer Rechte ermöglichen, statt dem Bayer-Konzern eine ruhige Tagung zu garantieren. Das World Conference Center wird zur Sicherheitszone gegen die Kritik an den rabiaten Saatgutmethoden, die mit der Aufnahme von Monsanto als Geschäftsmodell verankert werden.“ Programm ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ Freitag 28.4. in Bonn Aktionen: ab 7 Uhr, Platz der Vereinten Nationen Kundgebung: 8:30 Uhr, Platz der Vereinten Nationen Pressekonferenz: 10:30 Uhr, IFOAM-Office in der Nähe Proteste in der HV: ganztägig ab 10 Uhr Presse-Kontakt: Simon Ernst Coordination gegen BAYER-Gefahren ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd 0151-10734531 se@cbgnetwork.de zurück zu Stop BAYER/Monsanto

[Gegenanträge] Gegenanträge HV

CBG Redaktion
Presse-Information vom 13.4.17 Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Mein Essen zahl ich selbst! (MEZIS)

4 Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017

BAYER muss die MONSANTO-Übernahme stoppen!

Original-Gegenanträge am Ende der Presseerklärung zu: TOP1: Gewinnausschüttung begrenzen TOP2: Nichtentlastung des Vorstands TOP3: Nichtentlastung des Aufsichtsrats TOP4: GegenkandidatInnen zur Wahl zum Aufsichtsrat Zur diesjährigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren mehrere Gegenanträge eingereicht. Diese erheben Einspruch gegen die geplante Gewinn-Verwendung, machen alternative Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats und plädieren für die Nicht-Entlastung des Vorstands. Nach Ansicht der CBG hat dieser die Verantwortung für die Vermarktung gesundheitsgefährdender Chemikalien und Medikamente und ist deshalb nicht länger tragbar. Auch zur geplanten Übernahme Monsantos hat die Coordination den Antrag gestellt, die Unternehmensführung nicht zu entlasten, weil die Akquisition zahlreiche Gefahren heraufbeschwört. Mit dem avisierten Kauf der US-Gesellschaft schickt BAYER sich nämlich an, der mit Abstand größte Agro-Konzern der Welt zu werden. Käme der Deal vollumfänglich zustande, erreichte BAYER bei den gen-manipulierten Pflanzen einen Marktanteil von weit über 90 Prozent, beim konventionellen Saatgut wären es rund 30 Prozent, bei den Pestiziden ca. 25 Prozent. „Monsanto und BAYER haben es auf der ganzen Welt darauf abgesehen, jedes Glied bei den Wertschöpfungsketten Nahrung und Gesundheit zu kontrollieren. Von herkömmlichem Saatgut über Pestizide bis zu Gentech besteht ihre Strategie in der Schaffung eines neuen multinationalen Mega-Konzerns“, warnt die Aktivistin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva. Ginge der BAYER-Plan auf, so müssten sich die LandwirtInnen auf höhere Kosten für Saatgut und Pestizide einstellen. Und wie Bauern und Bäuerinnen weniger Auswahl bei ihren Betriebsmitteln hätten, so hätten die VerbraucherInnen weniger Auswahl im Supermarkt. Den Beschäftigten schließlich droht durch den Abbau von Parallel-Strukturen, die Auflagen der Kartellbehörden und Rationalisierungsmaßnahmen zum Abtragen der in Folge des Monsanto-Erwerbs massiv gestiegenen Schuldenlast die Vernichtung ihrer Arbeitsplätze. Überdies hätten die Standort-Städte unter der Transaktion zu leiden, denn in der Vergangenheit hat BAYER seine Einkäufe stets von der Steuer abgesetzt. Damit nicht genug, lässt BAYER keinen Zweifel daran, an der Unternehmenspolitik festhalten zu wollen, die Monsanto zurecht den Beinamen „Evil Empire“ eingebracht hat. So hält der Leverkusener Multi es für legitim, LandwirtInnen Lizenz-Verträge für Saatgut aufzuzwingen und die Gerichte zu bemühen, falls die Bauern und Bäuerinnen es dann wieder aussäen, ohne zu zahlen. „Monsanto hat ein völlig neues Geschäftsmodell etabliert und marktfähig gemacht“, lobt BAYER-Chef Werner Baumann. Sogar die Klagen gegen FarmerInnen rechtfertigt er: „Wenn man ein solches Verhalten als Unternehmen toleriert, entzieht man dem Geschäftsmodell die Basis“. Gegen Glyphosat hat der Vorstandsvorsitzende selbstverständlich ebenfalls nichts. Und dass sich in Indien schon hunderttausende FarmerInnen umgebracht haben, weil sie das teure, aber nur wenig Erträge einbringende Gentech-Saatgut von Monsanto in den Ruin getrieben hat, streitet der Manager schlichtweg ab. „So etwas wird nicht dadurch wahr, dass NGOs sich gegenseitig bestätigen und in ihrer Kritik noch bestärken“, meint Baumann. „Dieser Zynismus spricht Bände“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest. „Bei dem Deal geht es einzig und allein um Profit. Weil der Agrar-Markt kriselt, kann die Branche ihre Renditen nicht durch eine Erschließung neuer Absatz-Gebiete und einer damit verbundenen Ausweitung der Produktion erhöhen. Auch Programme zur Effizienz-Steigerung bringen ihr zu wenig. Also drängen Blackrock und andere große Vermögensverwalter BAYER & Co. zu Fusionen und Übernahmen, um die bei solchen Operationen immer viel beschworenen ‚Synergie-Effekte’ zu generieren“, so der Diplom-Kaufmann. Während Monsanto wenigstens die Zustimmung seiner AktionärInnen zu der Transaktion einholte, spart sich BAYER das. Vandana Shiva, deren Initiative Navdanya die Proteste und Aktionen rund um die BAYER-Hauptversammlung mit vorbereitet, kritisiert dieses Verhalten und redet den Aktien-HalterInnen ins Gewissen. „Und BAYER befragt seine Aktionäre nicht einmal zur Monsanto-Übernahme. Ich appelliere daher an die AktionärInnen, den Vorstand mit ihrer Stimme nicht zu entlasten, sondern stattdessen den Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen!“ Ob diese Übergehung der AnteilseignerInnen überhaupt dem Aktien-Recht entspricht, bezweifeln ExpertInnen wie Christian Strenger. Als „juristisch umstritten“ bezeichnete er in einem Beitrag für die Faz ein solches Vorgehen und verwies dabei auf die Fachliteratur, die der Hauptversammlung bei Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite „eine ungeschriebene Zuständigkeit“ zuschreibe. „Wer den mündigen Aktionär will, sollte ihn also in seiner Rolle als Eigentümer und Risiko-Träger gerade bei Mega-Fusionen ernst nehmen“, rät Strenger deshalb. Und dies gilt umso mehr, als der BAYER-Konzern seine AktionärInnen in Sachen „Monsanto“ explizit vorwarnt zahlreiche mit dem Deal verbundende Unwägbarkeiten aufführt wie etwa „das Risiko, dass die Parteien die von der beabsichtigten Transaktion erwarteten Synergien und Effizienz-Steigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen“ oder „dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet“. „Aber von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt spricht der Vorstand selbstverständlich nicht. Diese sind ihm schlicht egal – uns aber nicht! Darum haben wir zur Hauptversammlung ein breites Protest-Bündnis gegen die Monsanto-Übernahme geschlossen, dass auch über den 28. April hinaus Bestand haben wird“, so Axel Köhler-Schnura abschließend. Presse-Kontakt: Jan Pehrke (CBG) 0211/333911 Jan Salzmann (MEZIS) 0241/508074 Zu den Demonstrationen und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2017 hier mehr

Hier die vier Original-Gegenanträge

13. April 2017 Hauptversammlung am 28. April 2017 Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1:

Verwendung des Bilanz-Gewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden: - für Erhalt und Schaffung sicherer Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne; - für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch und Umwelt eingetreten sind; - für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzerns ohne doppelte Standards. - und schließlich für die Zahlung von Wiedergutmachungen für die Verbrechen von BAYER und des von BAYER mitbetriebenen IG FARBEN-Zusammenschlusses an die Opfer bzw. an deren Angehörige und Nachkommen. Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jede Dividendenausschüttung im Sinne der erläuterten Sozial-, Menschenrechts- und Ökologie-Leistungen beantragen würden, doch nach der Lage der Gesetze ist das nicht möglich. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 2:

Der Vorstand wird nicht entlastet

Wir beantragen die Nichtentlastung des Vorstands.

Begründung:

BAYER will MONSANTO übernehmen und damit zum mit Abstand größten Agro-Konzern der Welt werden, der wichtige Glieder der Nahrungsmittel-Kette kontrolliert. Das hätte schlimme Konsequenzen für die Welternährung. Die LandwirtInnen müssten mehr für Pestizide und andere Betriebsmittel zahlen und hätten überdies weniger Auswahl. Der schrumpfenden Sorten-Vielfalt geschuldet, ständen sich auch die VerbraucherInnen in den Lebensmittel-Läden einem schrumpfenden Angebot gegenüber. Zudem würde die Transaktion der Industrialisierung der Landwirtschaft mit all ihren negativen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt weiter Vorschub leisten. Arbeitsplatzvernichtungen und niedrigere Steuer-Zahlungen seitens BAYERs sind ebenfalls zu befürchten. Da der Aufsichtsrat der Akquisition trotz allem zugestimmt hat, ist ihm die Zustimmung zu verweigern. Die Geschäftszahlen von 2015 zugrunde gelegt, erzielen die Landwirtschaftssparten von BAYER und MONSANTO zusammen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Dollar. Damit kann niemand aus der Branche mithalten. Bei den Pestiziden erreichen BAYER und MONSANTO zusammen einen Marktanteil von rund 25 Prozent, beim Saatgut für gentechnisch veränderte und konventionelle Ackerfrüchte einen von rund 30 Prozent. Allein die Gen-Pflanzen betrachtet, erlangen die beiden Konzerne vereint mit weit über 90 Prozent sogar eine Monopol-Stellung. Der Deal hat jedoch noch weitere Risiken und Nebenwirkungen. „Der Merger wird den Landwirten wehtun“, sagt Jim Benham von der Indiana Farmers Union: „Je mehr Konsolidierung wir bei den Anbietern unserer Betriebsmittel haben, desto schlimmer wird’s.“ Der Chef von BAYER Cropscience, Liam Condon, schloss gegenüber der New York Times weitere Preis-Steigerungen dann auch gar nicht erst aus. Allerdings versicherte er scheinheilig, der Konzern würde den FarmerInnen dafür in jedem Fall einen Mehrwert bieten. Überdies reduziert die Übernahme die Produkt-Vielfalt bei Saatgut und Pestiziden. Die oligopol-artigen Strukturen haben jetzt schon einen riesigen Innovationsstau mit sich gebracht, und die neue Übersichtlichkeit dürfte die Malaise noch verstärken. BAYERs Glufosinat oder MONSANTOs Glyphosat haben schon über 40 Jahre auf dem Buckel. Deshalb trotzen immer mehr Unkräuter diesen Substanzen. Den LandwirtInnen bleibt so nichts anderes übrig, als die Gift-Dosis zu erhöhen. Und BAYER leugnet diesen Tatbestand keineswegs. „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächen-Kulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so der BAYER-Forscher Dr. Hermann Stübler. Unter der zunehmenden Konzentration auf dem Agro-Markt hätten auch die Verbraucherinnen zu leiden, denn sie geht mit weniger Auswahl bei den Lebensmitteln einher. Und die Beschäftigten von MONSANTO und BAYER müssen sich ebenfalls auf härtere Zeiten einstellen. Der Vorstand hat die Synergie-Effekte des Deals auf 1,5 Milliarden Dollar taxiert, und das geht mit Arbeitsplatz-Vernichtungen einher. So kündigte der Cropscience-Chef Liam Condon schon einmal die Schließung von Labors im US-amerikanischen Cropscience-Headquarter an, das in North Carolinas „Triangle Research Park“ liegt. Zusätzliche Stellen-Streichungen im Konzern sind durch die Auflagen der Kartell-Behörden zu erwarten: Der Vorstand selbst rechnet damit, sich von Geschäften in einem Umfang von bis zu 2,5 Milliarden Dollar trennen zu müssen. Diese konservative Schätzung könnte jedoch übertroffen werden. Damit nicht genug, entsteht zusätzlicher Druck auf die Belegschaft durch die hohen Schulden, die BAYER sich in Sachen „MONSANTO“ aufgebürdet hat. Das Abstoßen von Unternehmensteilen zur Erweiterung der finanziellen Spielräume hat BAYER nur für die Bundesrepublik ausgeschlossen. Darüber hinaus drohen den Belegschaftsangehörigen mit Rationalisierungsmaßnahmen verbundene Spar-Programme zur Kosten-Senkung. Die Standort-Städte müssen sich ebenfalls auf so einiges gefasst machen. Ihnen ist die letzte Einkaufstour BAYERs noch in denkbar schlechter Erinnerung. Unmittelbar nach dem Kauf der Merck-Sparte mit den nicht rezeptpflichtigen Arzneien hatte der Konzern nämlich verkündet: „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen.“ Trotz all dieser negativen Folgen der MONSANTO-Übernahme betreibt der Vorstand die Transaktion. Damit ist er seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 3:

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Wir beantragen die Nichtentlastung des Aufsichtsrats.

Begründung:

BAYER vertreibt zahlreiche Produkte, die hormon-ähnlich wirken und deshalb die Gesundheit schädigen. Das Vorhaben der EU, diese Stoffe aus dem Verkehr zu ziehen, versuchte der Konzern durch massive Lobby-Arbeit zu hintertreiben. Diese Geschäftspolitik ist verantwortungslos. Darum ist dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Hormone sind die Botenstoffe des Körpers. Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in seinem Regulationssystem. Die biochemischen Substanzen steuern beispielsweise das Knochenwachstum, den Zucker- und Fettstoffwechsel, die Verdauung und die Sexualentwicklung. Stört nun etwas die Signal-Übertragung, so kommen falsche Botschaften an, was die Abläufe gehörig durcheinanderwirbelt. Und als solche „Störer“ – sogenannte endokrine Disruptoren (EDs) – hat die Wissenschaft seit einiger Zeit bestimmte Chemikalien ausgemacht. Viele dieser Substanzen gleichen in ihrem Aufbau nämlich Hormonen und haben deshalb ein beträchtliches Irritationspotenzial. Die mögliche Folge: Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Dysfunktionen des Nerven- und Immunsystems sowie Herz-, Leber- und Gebärmutter-Leiden. BAYER hat eine ganze Menge dieser Stoffe im Angebot. Und manche davon, wie etwa das Antiraupen-Mittel RUNNER, sollen sogar hormonelle Effekte entfalten. Es zählt nämlich zu den Insekten-Wachstumsregulatoren, die der europäische Lobbyverband der Agro-Riesen, die „European Crop Protection Association“ (ECPA), wie folgt beschreibt: „Pheromone und Insekten-Wachstumsregulatoren werden im Pflanzenschutz speziell wegen ihrer Wirkungsweise als endokrine Disruptoren eingesetzt, um den Fortpflanzungsprozess zu stören oder den Lebenszyklus der Insekten zu verkürzen.“ Bei anderen Agro-Giften des Konzerns fällt die Beeinträchtigung des Hormonsystems hingegen eher in die Rubrik „Risiken und Nebenwirkungen“. Dies ist auch bei den anderen Substanzen mit hormon-ähnlichen Eigenschaften aus der Produktpalette BAYERs der Fall, wie z. B. bei Weichmachern oder der Industrie-Chemikalie Bisphenol A, von welcher der Konzern allein im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Tonnen herstellte. Bereits seit den 1990er Jahren warnen WissenschaftlerInnen vor den Gefahren, die durch endokrine Disruptoren drohen. Die Politik erkannte allerdings erst in der Dekade nach dem Jahrtausendwechsel Handlungsbedarf. Bis Ende 2013 wollte die Europäische Kommission genaue Kriterien zur Bestimmung der EDs entwickeln. Dies rief jedoch BAYER auf den Plan. Mit allen möglichen Mitteln versuchte der Konzern, in Brüssel Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen und eine möglichst industrie-freundliche Lösung zu erwirken. So schrieb das Unternehmen im Juni 2013 einen Brief an die stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, Marianne Klingbeil, auf. „Die DG ENV (= Generaldirektion Umwelt) favorisiert gegenwärtig ein Konzept, welches durchgängig auf der Basis des Vorsorge-Prinzips konstruiert worden ist (Hazard assessment). Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien der Risiko-Bewertung und wird in Konsequenz weitreichende, gravierende Auswirkungen auf die Chemie-Branche und Agrar-Industrie (vor allem wegen der bei Pflanzenschutzmitteln angewandten Cut-off-Kriterien, die einen Verlust der Zulassung bedingen), nach sich ziehen“, zeigte sich BAYER alarmiert. Mehr als 37 Pestizide sieht er von einem Verbot bedroht. Allein der Bann der Antipilz-Mittel aus der Gruppe der Triazolewürde zu einem Produktivitätsrückgang von 20 Prozent und zu Ernte-Verlusten bis zu 40 Prozent führen, rechnete das Unternehmen unter Bezugnahme auf zwei Studien vor. Und dieser ganze Lobbyismus von Seiten BAYERs und anderer Chemie-Multis zeigte Wirkung. Die von der EU nach langer Verzögerung im Juni 2016 schließlich vorgestellten Kriterien zur Bestimmung der EDs entsprechen weitgehend den Vorstellungen der Industrie. Dementsprechend hart fiel das Urteil seitens der Umweltverbände und der Fachwelt aus. „Das Vorsorge-Prinzip wird durch die Vorschläge mit Füßen getreten“, konstatiert etwa das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN). Hätte ursprünglich der Beleg einer hormon-schädlichen Eigenschaft für eine Regulierung ausgereicht, so müsse nun die Relevanz eines schädlichen Effekts beim Menschen tatsächlich nachgewiesen sein, moniert die Initiative. Als „ganz im Sinne der Pestizid- und Chemie-Industrie“ ausgefallen kritisiert PAN deshalb die Vorschläge der EU-Kommission zur Definition der EDs. Die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen und -Halten der gesundheitschädlichen endokrinen Disruptoren trägt neben dem Vorstand der Aufsichtsrat. Darum ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 4:

Wahlen zum Aufssichtsrat

Wir lehnen die vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen KanidatInnen ab und schlagen vor, stattdessen mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: a) Brigitte Hincha, Erzieherin ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren b) Axel Köhler-Schnura, Dipl. Kfm. ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren c) Jan Pehrke, Journalist ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren d) Uwe Friedrich, Stadtplaner ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren d) Christiane Schnura, Dipl. Soz. Päd. Deutschland-Koordinatorin der Internationalen Kampagne für Saubere Kleidung Und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

[Antrag Xarelto] Gegenantrag XARELTO

CBG Redaktion
Presse-Information vom 12.4.17 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG) Mein Essen zahl ich selbst! (MEZIS)

Gegenantrag zu TOP2

der BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017

Der Gerinnungshemmer XARELTO muss vom Markt!

(der Original-Gegenantrag am Ende der Presseerklärung im vollen Wortlaut) Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern auf, die Vermarktung des Gerinnungshemmers XARELTO wegen seiner vielen Risiken und Nebenwirkungen zu stoppen. Einen entsprechenden Gegenantrag hat die CBG in Zusammenarbeit mit MEZIS, der Initiative unbestechlicher ÄrztInnen und Ärzte, zur Hauptversammlung des Unternehmens eingereicht. Im letzten Jahr gingen beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BrArM) 117 Meldungen über Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von XARELTO ein. Insgesamt registrierte die Behörde 1.449 Einträge wegen unerwünschter Pharma-Effekte. Meistens handelte es sich dabei um Blutungen. Aber auch Leber-Schädigungen traten häufiger auf. Und in jüngster Zeit kommen noch Haut- und Blut-Krankheiten hinzu. Den US-amerikanischen Gerichten liegen wegen dieses (Un)Sicherheitsprofils laut BAYER-Geschäftsbericht bereits über 16.000 Klagen von Geschädigten vor. „Die Verordnung von XARELTO verstößt gegen den hippokratischen Eid, da es sicherere Alternativen gibt“, sagt Jan Salzmann vom MEZIS-Vorstand. „Primum nihil nocere – „Zuerst einmal nicht schaden“ – das gilt heute so wie vor 2000 Jahren“, so der Internist aus Aachen. Schon in den Zulassungstests hat der XARELTO-Wirkstoff Rivaroxaban bloß die „Nicht-Unterlegenheit“ gegenüber Marcumar zu demonstrieren vermocht. Und das auch nur mittels zweifelhafter Methoden. Der Leverkusener Multi hat nämlich den ProbandInnen das Konkurrenz-Produkt nicht ordnungsgemäß verabreicht. Zudem verwendete er zur Bestimmung des Blutgerinnungswertes dieser PatientInnen ein nicht ordnungsgemäß arbeitendes Gerät. Lediglich mit Hilfe aggressiver und viel Geld verschlingender Werbung gelang es BAYER, den Gerinnungshemmer zu einem Milliarden-Seller zu machen. Diese Meinung vertritt auch die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ (AkdÄ). „Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können“, konstatiert der AkdÄ-Vorsitzende Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig. „Der Umgang BAYERs mit XARELTO ist verantwortungslos. Darum werden wir das Thema auf die Agenda der Hauptversammlung setzen und die AktionärInnen drängen, den Vorstand nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen“, so Jan Pehrke von der CBG abschließend. Presse-Kontakt: Jan Pehrke (CBG) 0211/333911 Jan Salzmann (MEZIS) 0241/508074 Zu den Demonstrationen und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2017 hier mehr

Hier der Original-Gegenantrag

Coordinadora contra los peligros de la BAYER Coalition against BAYER-Dangers Coordination contre les méfaits de BAYER - Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze bei BAYER weltweit! Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Postfach 15 04 18 40081 Düsseldorf Bayer Aktiengesellschaft Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung) Kaiser-Wilhelm-Allee 20 51373 Leverkusen Hauptversammlung am 28. April 2017 Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen AktionärInnen veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2:

Der Vorstand wird nicht entlastet Der Gerinnungshemmer XARELTO mit dem Wirkstoff Rivaroxaban ist eines der umsatzstärksten und am meisten umworbenen Arzneimittel der Firma Bayer. Gegenüber dem Goldstandard Phenprocoumon ist es zwar gleich wirkungsstark, aber erheblich teurer und birgt mehr Risiken. Es wird damit geworben, dass nun Gerinnungskontrollen nicht mehr nötig seien. Die Zulassungsstudien wurden allerdings mit Nierengesunden und Menschen unter 70 Jahren durchgeführt. Hierbei handelt es sich nicht um die typischen PatientInnen, die einen Gerinnungshemmer benötigen. Bei alten und nierenschwachen PatientInnen bedeutet die Therapie mit Rivaroxaban einen Blindflug, der nicht selten tödlich endet. Ein weiterer Nachteil von Rivaroxaban besteht darin, dass kein valides Gegenmittel im Falle einer plötzlich notwendigen OP oder bei einer nicht zu stoppenden Blutung zur Verfügung steht. Studien, die eine Überlegenheit von Rivaroxaban andeuten, sind unter anderem mit defekten INR-Geräten zur Bestimmung des Blutgerinnungsstatus’ durchgeführt worden. Zudem waren 34 Prozent der Vergleichsgruppe unzureichend auf ihr Medikament, einen Vitamin-K-Antagonisten, eingestellt. Da es sowohl im Bereich der Vitamin-K-Antagonisten als auch im Bereich der NOAKs Alternativen zu Rivaroxaban gibt, ist es derzeit ethisch nicht vertretbar, dieses Präparat zu verordnen und seitens der Firma Bayer zu vermarkten. Der Vorstand setzt sich jedoch über diese Bedenken hinweg. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. Der Vorstand der Firma Bayer wird zudem aufgefordert • die Studiendaten, die zur Zulassung von Rivaroxaban führten, offenzulegen • dafür zu sorgen, dass zeitnah ein geeignetes Antidot zur Verfügung gestellt wird • irreführende Werbung zu Rivaroxaban einzustellen • Einflussnahme auf Leitliniengremien der Fachgesellschaften zu unterlassen Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke Beirat Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen Hiltrud Breyer, ex MdEP, Berlin Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, eh. MdB Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt Arne Semrott, Politologe, Berlin

[Bündnis ruft auf] Erfolgreiches Bündnistreffen

CBG Redaktion
Presseerklärung vom 6.04.2017 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Navdanya International

»Stop BAYER/MONSANTO!«

Demonstration und Protestaktionen anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-Aktionäre am 28. April 2017 auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn

Nach dem ersten Bündnistreffen unter dem Motto „Stop BAYER/Monsanto!“ im Bonner DGB-Haus, zu dem die ver.di-Jugend NRW-Süd und die Coordination gegen BAYER-Gefahren eingeladen hatten, verbreitert sich die Protestfront. Es waren bundesweite und internationale BäuerInnenverbände, Gewerkschaften, Initiativen, Parteien, Netzwerke, NGOs und Einzelpersonen vertreten und die Liste wird jeden Tag länger. International gemeinsam gegen die Gift-Hochzeit der Multis „Wir haben uns darauf geeinigt, auch international alle an einem Strang zu ziehen, um der giftigen Hochzeit der multinationalen Megakonzerne die Show zu vermasseln!“ sagt Axel Köhler-Schnura für die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Zu den Initiatoren des Bündnisses zählen neben der CBG und der ver.di-Jugend auch die internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM Organics International) und die Internationale Navdanya-Stiftung. Deren Gründerin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva, ruft nun auch mit auf zu den Protesten in Bonn: „Monsanto und BAYER haben es auf der ganzen Welt darauf abgesehen, jedes Glied bei den Wertschöpfungsketten Nahrung und Gesundheit zu kontrollieren. Von herkömmlichem Saatgut über Pestizide bis zu Gentech, besteht ihre Strategie in der Schaffung eines neuen multinationalen Megakonzerns.“ Proteste in der BAYER-Hauptversammlung im WCCB Vandana Shiva fährt fort: „BAYER befragt seine AktionärInnen nicht einmal zur Monsanto-Übernahme. Ich appelliere daher an die AktionärInnen, auf der Hauptversammlung den Gegenantrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten." Auch Vor und in der BAYER-Aktionärsversammlung im Bonner World Conference Center (WCCB) selbst organisiert die CBG mit dem Bündnis „Stop BAYER/Monsanto“ vielfältige Proteste. Axel-Köhler Schnura dazu: „Die Übernahme des weltweit zurecht unpopulärsten Monopols Monsanto durch den deutschen BAYER-Konzern gibt den Protesten, die wir schon seit 35 Jahren in und vor der Hauptversammlung organisieren, nochmals zusätzliche Bedeutung. Wir rufen alle kritischen AktionärInnen dazu auf, uns mit Spenden zu unterstützen, uns ihr Stimmrecht zu übertragen oder den Konzernverbrechen mit klaren Redebeiträgen eine Absage zu erteilen! Mit uns wird es kein stillschweigendes Monsanto-Facelifting durch den BAYER-Konzern geben!“ Demonstration am 28.4.: Platz der Vereinten Nationen oder „Platz der Vereinten Konzerne?“ Bereits Anfang März hat die CBG für das Protest-Bündnis „Stop BAYER/Monsanto!“ eine Demonstration am Vormittag des 28.4. angemeldet - direkt vor der Aktionärsversammlung auf dem Bonner Platz der Vereinten Nationen. Die Polizei will dort aber keine Versammlung zulassen, mit fadenscheinigen Begründungen. Der Mitorganisator vom ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd und Anmelder für die CBG, Simon Ernst, sagt dazu: „Nun nehmen BAYER-Konzern und Stadtverwaltung offenbar Kurs auf einen Eklat: Sie wollen den breiten gesellschaftlichen Protest rechtswidrig in eine Nebenstraße des Platzes der Vereinten Nationen verbannen. Der Stadt Bonn geht es sicher darum, sich als Kongressstandort zu vermarkten und das städtische Millionengrab WCCB attraktiver zu machen. In unseren Augen ist das, nicht nur kommunalpolitisch, ein handfester Skandal! Aus dem Platz der Vereinten Nationen macht die UN-Stadt Bonn einen Platz der Vereinten Konzerne! Und BAYER zeigt gleich einmal, wohin die Reise mit Monsanto gehen soll: ins demokratische Abseits.“ Hintergrund: Nach der CBG-Anmeldung hat die Stadt Bonn den gesamten öffentlichen Platz der Vereinten Nationen kurzerhand für 500 Euro an die BAYER AG „mitvermietet“: Mithilfe einer erst am 17. März – also lange nach Anmeldung der Demonstration! – beantragten und am 20. März ausgestellten gebührenpflichtigen Sperrerlaubnis (anbei). Diese sieht vor, nicht nur ein überdimensioniertes Zelt auf dem gesamten Vorplatz des World Congress Center Bonn (WCCB) zu errichten, sondern darüber hinaus den Platz der Vereinten Nationen großräumig durch eine massive Zaunanlage vollständig von der Versammlung „Stop BAYER/Monsanto!“ abzuschirmen. Der angebliche Grund für die Sperrung, Sicherheitsbedürfnisse, ist mehr als lächerlich. „Trotz der Proteste seit 1982 konnten immer alle AktionärInnen sicher die HV besuchen. Die großräumige Absperrung mit Errichtung eines Oktoberfest-Zeltes dient einzig der Unterbindung der Proteste in unmittelbarem Kontakt mit den AktionärInnen. Das ist nicht nur politisch und moralisch verwerflich, sondern auch nach geltender Rechtsauffassung schlichtweg illegal. Wir werden das nicht einfach hinnehmen und uns dagegen mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen!“ erklärt Simon Ernst für das Bündnis. BAYER hatte Ende Februar kurzfristig seinen Umzug mit der HV von der Kölner Messe ins Bonner WCCB bekanntgegeben, nachdem sich in Köln ein Protestbündnis formiert hatte. Ernst dazu: „Das Versteckspiel BAYERs vor den Protesten geht, nach dem Umzug der HV nach Bonn, mit der Blockade großräumiger öffentlicher Flächen zur Verhinderung von Protesten in die >zweite Runde<“. Kontakt: Simon Ernst, se@cbgnetwork.org, Tel 0151-10734531 Aktionsüberblick online

[Nobelpreisträger] BAYERs Nobelpreisträger

CBG Redaktion

IG FARBEN & heute

Gerhard Domagk im „Dritten Reich“

BAYERs Nobelpreisträger

Der Arzt und Psychoanalytiker Dr. rer. nat. Detlev Stummeyer stieß bei seinen Familien-Forschungen auf einen Briefwechsel des ehemaligen BAYER-Forschers Gerhard Domagk mit dem Großvater seiner Frau, Paul Bosse, dem Chirurgen und Autoren der Monografie „Die örtliche Sulfonamidtherapie“ (1942). Seitdem beschäftigt er sich mit dem Mann, der in keiner BAYER-Festschrift fehlen darf. Domagk entdeckte nämlich 1932 die antimikrobielle Wirkung der Sulfonamide und erhielt dafür 1939 den Medizin-Nobelpreis. Den durfte er allerdings nicht annehmen. Stattdessen verbrachte er sogar einige Tage in Haft. Aber reicht diese Episode, um aus dem Wissenschaftler einen Regime-Gegner zu machen? Das Stichwort BAYER geht der Frage nach.

Von Detlev Stummeyer

Gerhard Domagk und die Sulfonamide gehören zusammen. 1932 entdeckte der BAYER-Wissenschaftler die antimikrobielle Wirkungsweise dieses Pharma-Stoffes, und nicht wenige sehen darin zu Recht eine wahre Revolution der Behandlungsmöglichkeiten in der Medizin. Wahre Wunderdinge erwartete die Fachwelt damals von den Sulfonamiden. In so gut wie allen Disziplinen der Heilkunst halten die Sulfonamide ihren Einzug – heutzutage würde man es einen „Hype“ nennen. Domagk, der zu der Zeit im Wuppertaler Werk der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN die Stellung eines Abteilungsleiters innehat, reagiert etwas zurückhaltender. Er streicht zwar deutlich die neuartigen Qualitäten der heute eher ein Schattendasein fristenden Sulfonamide heraus, verbindet dies aber mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer genauen Indikationsstellung und dringt auf die Beachtung bestimmter Regeln bei ihrer Anwendung wie etwa eine möglichst frühzeitige Einnahme in genügend hoher Dosierung und Menge.
Für seine Entdeckung der Wirkkraft der Sulfonamide erhält Domagk 1939 den Medizin-Nobelpreis. Er darf die Auszeichnung allerdings nicht entgegennehmen. Da Hitler die Verleihung des Friedensnobelpreises an den antifaschistischen Journalisten Carl von Ossietzky sehr erzürnt, untersagt er 1937 allen Deutschen, den Nobelpreis anzunehmen. So bedankt sich Domagk in einem offiziellen Brief für die Ehrung, äußert jedoch starke Zweifel daran, den Preis annehmen zu können. Schon allein das ist den Nazis zu viel. Nach dem Willen des Auswärtigen Amts und der Reichskanzlei sollte nämlich die deutsche Gesandtschaft in Stockholm die Ablehnung verkünden. Der BAYER-Forscher startet einen Versuch, Hitler umzustimmen. Er wendet sich persönlich an ihn und bittet, das Preisgeld für wohltätige Zwecke spenden zu dürfen. Die „Pflege von deutschen Verwundeten und solchen des Feindes“ in deutscher Hand schlägt er vor, „falls nicht eine andere Regelung im Interesse des Reiches wichtiger ist“. Das Schreiben bleibt jedoch ohne Antwort. Zwischenzeitlich kann der Bakteriologe und Pathologe noch einmal Hoffnung schöpfen, denn mit Adolf Butenandt und Richard Kuhn gibt es weitere deutsche Nobelpreisträger und in der Folge Fürsprecher für eine Annahme. Hitler bleibt jedoch bei seinem Entschluss. Und Domagk kommt am 17.11. sogar für mehrere Tage in Haft – auf Geheiß des „Führers“ wegen „verbotener internationaler“ Kontakte, wie der Forscher während des Krieges von einem ihm bekannten Professor und höheren NS-Funktionär erfährt. Einen vorformulierten, ablehnenden Brief an das Nobelpreis-Komitee müssen die drei Geehrten unterschreiben: Domagk kurz nach seiner Haft, Butenandt nach einer Bedenkzeit, Kuhn den Zusatz „Des Führers Wille ist unser Glaube“ hinzufügend.
Aber weist die Affaire um den Nobelpreis Domagk schon als Gegner des Nationalsozialismus aus? Ganz so einfach stellt sich der Sachverhalt nicht dar. Hitlers Intervention wird kurz nach Domagks Haft in einem geheimen Schreiben mit dem „illoyalen Verhalten“ des Wissenschaftlers gegen das Reich begründet, gleichzeitig wird seine wissenschaftliche Leistung hervorgehoben. Die auf Domagks Ansehen als unbestechlicher Patriot bedachte Biographie von Ekkehard Grundmann1 lässt die erst in den 1960er Jahren verfassten Erinnerungen Domagks zu einem authentischen Tagebuch werden. Grundmann ist es, der wichtige Abschnitte ausblendet, in denen sich Domagk als Nutznießer des NS-Systems zu erkennen gibt. Hingegen attestiert im November 1939 der SD (Sicherheitsdienst, Außenstelle Wuppertal) dem Forscher, „voll auf dem Boden des Nationalsozialismus“ zu stehen2.
Für Domagks Karriere hat die Haft dann auch keine negativen Folgen. Er erhält kein Reiseverbot, im Gegenteil, er fährt ab 1940 vielfach zu Ehrungen ins faschistische Ausland, wird aber auch im Inland ausgezeichnet. Zudem erhält er als geschätzter Wissenschaftler weiterhin Einladungen zu Vorträgen und Kongressen. „Aus dem Ministerium in Berlin (Prof. Mentzel) (einflussreicher Wissenschaftspolitiker und hohes SS-Mitglied, Anm. SWB)“ wird ihm bedeutet, dass man ihn für seinen Verzicht auf den Nobelpreis entschädigen wolle, berichtet Domagk in seinen Erinnerungen. Und er ist geschmeichelt und genießt sichtlich die vielfältigen Kontakte auf seinen Reisen ins Ausland, die ihn auch mit staatlichen Würdenträgern und faschistischen Parteifunktionären zusammenbringen. Er gibt sich als ein überzeugter Deutsch-Nationaler zu erkennen, der lange Hitlers Erfolge feiert. Er ist kein Nationalsozialist, aber ein Beispiel dafür, wie es die Machthaber im „Dritten Reich“ verstanden haben, mit Hilfe von Gratifikationen auch dem NS-System ursprünglich nicht nahestehende Personen für eine Zusammenarbeit zu gewinnen, solange es genügend ideologische Übereinstimmungen gibt. Im Falle von Domagk verschränkt sich diese Zusammenarbeit mit der engen Verstrickung seines Arbeitgebers, der IG FARBEN, mit dem Hitler-Regime. Noch Anfang der 1960er Jahre, zu der Zeit, als er an seinen Erinnerungen schreibt, spricht er rückblickend angesichts von innerbetrieblichen Konflikten im Jahr 1943 von mehreren Angeboten. Er müsse nur „zusagen“, dann werde der Gau Ostpreußen für ihn ein Institut errichten oder er könne in einem Werk in Schlesien weiter forschen – der Wechsel nach Ostpreußen bleibt allerdings ebenso aus wie der nach Monowitz, wo die IG FARBEN ein eigenes KZ betreibt.
So nimmt es kein Wunder, dass er Ende 1943 durch den Reichsminister des Inneren Heinrich Himmler zum Ehrenmitglied des Robert-Koch-Institutes, das sich an Menschenversuchen mit KZ-Häftlingen beteiligt, ernannt wird. 1944 wird er in den Wissenschaftlichen Beirat des Bevollmächtigen für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, Karl Brandt, berufen. Ebenfalls 1944 wird er für seine Entdeckungen auf dem Gebiet der Sulfonamide mit dem „Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes“ ausgezeichnet – eine Ehrung, die nur mit Hitlers persönlicher Zustimmung erfolgen kann. Noch am 30.1.45 erhält der BAYER-Wissenschaftler von der Universität Münster, an der er Pathologie lehrt, die Ehrendoktorwürde. Aus der Hand des Rektors, dem fanatischen Nationalsozialisten Herbert Siegmund, nimmt er sie entgegen. Für die anlässlich dieser Ehrung ausgerichtete Feier in Salzuflen, wohin die Medizinische Fakultät in den letzten Kriegsmonaten ausgelagert wird, bedankt er sich vielmals beim Rektor, mit Wünschen für „ihre aufblühende Universität als Vorbild künftiger deutscher Hochschulen“. Kein Zweifel: Domagk gehört, auch während der NS-Zeit, zur ärztlichen Elite Deutschlands.
Sein Interesse an den Sulfonamiden rührt von seiner Erfahrung als Sanitäter im Ersten Weltkrieg her. Damals vermag man gegen Gasbrand-Infektionen, eine besonders schwere Wundinfektion, nichts auszurichten; sie enden zumeist mit einer Amputation oder dem Tod. Darum kämpft Domagk nun dafür, dass den Militär-Ärzten bei der Behandlung von Wundinfektionen die Anwendung von Sulfonamiden befohlen wird. Im Sonderlazarett Brüssel demonstriert der Mediziner im Sommer 1942 die Wirkung bereits eingesetzter Sulfonamide an Tieren. Aber obwohl er damit den Heeres-Sanitätsinspekteur Siegfried Handloser und Karl Brandt, Begleitender Arzt Hitlers und mitverantwortlich für die Ermordung von geistig und körperlich Behinderten im Zuge der Aktion T4, überzeugt, wird die bestehende Empfehlung für die Anwendung von Sulfonamiden bei Wundinfektionen nicht umgewandelt in eine Anweisung mit Befehlscharakter – und dies ändert sich auch im ganzen Krieg nicht mehr.
Im Gegensatz dazu entscheiden sich die Alliierten sehr früh für den obligaten Einsatz von Sulfonamiden bei Wundinfektionen. Die Engländer erbeuten 1943 in Nordafrika von der deutschen Armee zurückgelassenes, ihnen unbekanntes Sulfonamid, das IG-Produkt Marfanil. Als dieses Medikament in englischen Kliniken getestet wird, stellt man fest, dass es das wirkungsvollste, bisher untersuchte Sulfonamid gegen Gasbrand sei. Amerikanische Forscher hielten 1940 dieses Sulfonamid in ihren Händen, unterließen aber eine Testung auf anaerobe Bakterien, die Erreger des Gasbrands – so entging ihnen die besondere Wirksamkeit dieses Stoffes gegen Gasbrand-Infektionen.
In Deutschland tobt derweil ein erbitterter Streit um die Anwendung von Sulfonamiden bei Kriegswunden zwischen um ihr Fach fürchtenden, einflussreichen Chirurgie-Professoren auf der einen Seite und nicht so renommierten Chirurgie- und Dermatologie-Professoren sowie Militär-Ärzten auf der anderen Seite. Immer wieder versucht Domagk zaudernde Kollegen von der Notwendigkeit eines obligaten Einsatzes von Sulfonamiden gegen Gasbrand-Erreger zu überzeugen. Sie lassen aber nur eine großzügige Ausschneidung der Wundränder als chirurgische Behandlung gelten; sie befürchten eine Vernachlässigung chirurgischer Maßnahmen und bestreiten den Nutzen einer zusätzlichen medikamentösen Behandlung mit Sulfonamiden. Allerdings werden die Sulfonamide bis Kriegsende massenweise bei Wundinfektionen an der Front eingesetzt, und ihr praktischer Nutzen spricht eine eindeutige Sprache: Viele Leben werden durch diese Behandlung gerettet. Trotzdem wird 1949 auf dem Chirurgie-Kongress in Frankfurt die Wirksamkeit der Sulfonamide zur Verhinderunng oder Linderung von Wund-Infektionen angezweifelt. Es werde bei aller Begeisterung „eine Nachlese geben (...), und diese Nachlese wird eine sehr chirurgische sein“, bekommt Domagk nach seinem Vortrag von Eduard Rehn, dem Präsidenten der „Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“ zu hören.
Traurige „Berühmtheit“ erlangen die Sulfonamide durch die Menschenversuche in den Konzentrationslagern Dachau und Sachsenhausen, vor allem aber durch die im KZ Ravensbrück ab Juli 1942. Zwar hat es schon ab 1939/40 Versuche zur Gasbrand-Behandlung gegeben, aber nach dem Scheitern der „Blitzkriege“ und einer bedrohlich steigenden Zahl von Kriegsverletzten drängen Wehrmacht und Waffen-SS auf eine Klärung des Streits. Die Art, wie das geschieht, spricht nicht nur jedem moralischen Empfinden Hohn, sie hält auch keinen wissenschaftlichen Kriterien stand, nicht zuletzt deshalb, weil ein Mediziner damit nur sein persönliches Interesse verfolgt.
Nach dem Tod des hohen SS-Führers Reinhard Heydrich im Juni 1942 durch ein Attentat gerät nämlich der seine Behandlung beaufsichtigende Chirurg Karl Gebhardt bei Hitler und Himmler unter Druck, hat er doch als entschiedener Gegner der neuen Therapie bei der durch die Verletzungen ausgelösten Sepsis eine Behandlung mit Sulfonamiden unterlassen3. Er setzt durch, dass die Menschenversuche unter seiner Aufsicht und Bewertung im KZ Ravensbrück erfolgen, um seinen Therapie-Ansatz zu stützen. So dienen als Versuchspersonen nicht etwa die im KZ bereits an Gasbrand erkrankten Häftlingsfrauen. Stattdessen infizieren Ärzte Versuchspersonen neu. Durch das Einbringen von Gasbrand-Erregern, Holzspänen und Glassplittern in eine tiefe, künstlich gesetzte Wunde erzeugen die Mediziner in der letzten von drei Versuchsserien das Vollbild einer Gasbrandinfektion. Den zur Behandlung mit Sulfonamiden ausgewählten 24 jungen polnischen Häftlingsfrauen wird jedoch nicht die ausreichende Dosis an Sulfonamiden verabreicht. Im Ergebnis zeigt sich so kein wesentlicher Unterschied zu den unbehandelten Versuchspersonen. Von den 24 Polinnen sterben schließlich fünf an einer Infektion, sechs werden nach Versuchsende erschossen. Die Überlebenden sind nach dem Erleiden höllischer Qualen zumeist invalide. Gebhardt wird bei den Nürnberger Prozessen dafür bestraft: Wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängen die Richter die Todesstrafe.
Im Mai 1943 werden die Resultate – weitgehende Wirkungslosigkeit der Sulfonamide bei der Behandlung einer Gasbrand-Infekton – schließlich vor der versammelten akademisch-ärztlichen und militär-ärztlichen Elite Deutschlands referiert, ohne dass eine einzige protestierende Stimme sich erhebt, als deutlich wird, dass diese Versuche an wehrlosen Opfern durchgeführt wurden. Trotz des negativen Ausgangs der Menschenversuche setzt sich dann in der Wehrmacht die Behandlung des Gasbrands mit Sulfonamid, speziell mit dem IG-Produkt Marfanil, zunehmend durch.
Die spätere Behauptung Domagks, er habe von der Existenz der Konzentrationslager und damit der Menschenversuche erst nach dem Krieg erfahren, ist stark anzuzweifeln. Ein Forscher mit seinem Renommee und in seiner Stellung hatte wissenschaftlichen Kontakt zu Medizinern, die in Menschenversuche involviert waren – auch IG-Kollegen in Wuppertal-Elberfeld sind das. Zudem soll er persönlich Marfanil-Proben an Gebhardt geschickt haben4. Auf jeden Fall muss das ‚Übersehen’ der verbrecherischen Experimente sehr viel psychischen Aufwand gekostet haben.
Domagk wendet sich gegen Ende des Krieges dann mehr der Entwicklung von Tuberkulostatika zu, wobei er um die Unterstützung seiner Vorgesetzten kämpfen muss, denen eine wissenschaftliche Arbeit auf dem mehr Gewinne versprechenden Gebiet der Sulfonamide lieber gewesen wäre. Aus den Tuberkulostatika-Forschungen wird jedoch seine zweite Großtat erwachsen: die Entwicklung von Conteben und Neoteben (INH). Woran er ab Frühjahr 1944 bis Kriegsende forscht, bleibt im Unklaren, darüber schweigt Domagk. Dass auch er zu denen gehört, auf die der Nationalsozialismus angewiesen ist, wovon der Wissenschaftler wiederum profitiert, hat er da schon längst vergessen. Bereits in seinen Entnazifizierungsunterlagen schreibt er im September 1945, er habe „auf Veranlassung der Universität“ das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes verliehen bekommen. Dass es der Rektor des „Totalen Krieges“, sein Kollege im Wissenschaftlichen Beirat von Karl Brandt und Freund Herbert Siegmund ist, der ihn für die Ordensverleihung im Dezember 1943 dem Reichsmarschall Göring vorschlägt, spielt hier keine Rolle mehr. Domagk hat so an seiner eigenen Legendenbildung gearbeitet, aber andere haben gerne daran mitgewirkt und sie befördert – bis heute.

1Ekkehard Grundmann, Gerhard Domagk. Der erste Sieger über die Infektionskrankheiten. Münster 2001. Hier S. 3; besonders eklatant S. 110.
2Alfred Neubauer, Bittere Nobelpreise. Norderstedt 2011. Hier Pos. 481 (eBook)
3 Offiziell stirbt Heydrich an Sepsis. Hardt findet in einer Nachschau der Obduktionsbefunde keinen Hinweis auf ein septisches Geschehen. (Hardt, Nicolas: Das Attentat von Prag 1942 und die Chirurgie – Zwischen Wissenschaft und Politik, in: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (Hg.): Mitteilungen, Heft 2/2012, S. 157–164, hier S. 161).
4Paul Weindling, Victims and Survivors of Nazi Human Experiments. Science and Suffering in the Holocaust. London 2015, S. 86.

Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

CO & Co.

BVG: Kohlenmonoxid-Pipeline verfassungsgemäß

Im Namen BAYERs

Die nordrhein-westfälische Landesregierung darf Enteignungen vornehmen, um den Weg für BAYERs Kohlenmonoxid-Pipeline freizumachen, befand das Bundesverfassungsgericht am 21. Dezember 2016 in einem Skandal-Urteil. Die GegnerInnen der Giftgas-Leitung lassen sich von diesem Beschluss jedoch nicht entmutigen.

Von Jan Pehrke

Seit Urzeiten beschäftigt die Kohlenmonoxid-Pipeline nun schon die Gerichte. So wehrte sich etwa der Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr dagegen, Teile seines Grundstücks für den Röhren-Verbund hergeben zu müssen und reichte 2007 eine erste Klage ein. 2011 kam es vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu einer Verhandlung. In zweiter Instanz landete das Verfahren dann beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Aber dort blieb es nicht lang. Die RichterInnen sahen durch den Fall nämlich Verfassungsfragen berührt. Sie hatten erhebliche Zweifel daran, ob das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz, mit dem die Düsseldorfer Landesregierung der Giftgas-Leitung den Weg zwischen den beiden BAYER-Standorten Dormagen und Krefeld/Uerdingen freimachen wollte, überhaupt verfassungsgemäß ist. Enteignungen zum Gedeih eines Großkonzerns mit dem Verweis auf das Allgemeinwohl zu legitimieren, wie es das auch „Lex BAYER“ genannte Paragrafen-Werk tut – das mochten die JuristInnen nicht so einfach akzeptieren. Durch ein solches Projekt könne „das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden“, konstatierten sie und befanden, das Rohrleitungsgesetz müsse sich „an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen enthalte“. Zur Überprüfung der Sachlage entschloss sich das Gericht deshalb im August 2014, das Bundesverfassungsgericht (BVG) anzurufen.
Mehr als zwei Jahre später – Muhr war inzwischen verstorben, aber seine Witwe führte die juristische Auseinandersetzung für ihn weiter – gab das Bundesverfassungsgericht dann seine Entscheidung bekannt. Es nahm die RichterInnen-Vorlage aus Münster nicht einmal zur Entscheidung an. „Der Vorlage-Beschluss entspricht nicht den Begründungsanforderungen. Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend“, urteilte die 2. Kammer des Ersten Senates am 21. Dezember 2016 (nicht). Auf neun Seiten fasste sie ihre Motive für die Ablehnung zusammen. De facto kam diese Instant-Rechtsprechung damit doch einem RichterInnen-Spruch gleich.
Das Bundesverfassungsgericht monierte unter anderem, das OVG habe dem weiten Spielraum, den die Verfassungsregelungen zu Enteignungen einräumen, nicht genügend Rechnung getragen. Überdies hätte es die Gründe nicht ausreichend gewürdigt, die das Pipeline-Gesetz zur Legitimation der Eingriffe anführt. Die drei Karlsruher RichterInnen selbst ließen hingegen Sympathie für die Darlegungen erkennen, wonach die Rohrleitung zum Allgemeinwohl beitrage und Inbesitznahmen fremden Eigentums deshalb gesetzeskonform erfolgen könnten. So hielten die JuristInnen etwa in Übereinstimmung mit dem NRW-Gesetzgeber fest, „dass die vom Rohrleitungsgesetz zugelassene Enteignung nicht nur dem die Anlage betreibenden Unternehmen dient, sondern einer Vielzahl von Kohlenmonoxid verarbeitenden Betrieben in der Region zugutekommt“. Und das steigert das Bruttosozialprodukt und dient – der Logik des BVG zufolge – so dem Allgemeinwohl.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN bezeichnete das Karlsruher Votum in einer Presseerklärung als „krasses Fehlurteil“ und warf der 2. Kammer mangelnde Sachkenntnis vor. „Von der CO-Pipeline profitiert zum größten Teil, wenn nicht sogar ausschließlich die BAYER-Tochter COVESTRO“, hieß es in dem Text. Die STOPP BAYER-CO-PIPELINE-Initiativen gingen in ihrem Statement sogar noch weiter: „Das könnte man fast schon als ‚Fake News’ bezeichnen, denn kein weiteres Unternehmen auf der Strecke von Dormagen und am Endpunkt Uerdingen verarbeitet Kohlenmonoxid (CO).“
Überdies sieht das Bundesverfassungsgericht den Röhren-Verbund fälschlicherweise als alternativlos an, denn es besteht die Möglichkeit, das Gas vor Ort, per Steam Reformer, zu produzieren, was die COVESTRO in Dormagen auch bereits tut. Damit entfällt jedoch die rechtliche Voraussetzung für die Enteignungen. Das Rohrleitungsgesetz selber hält diese nämlich nur dann für zulässig, wenn „der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise, insbesondere aus Grundbesitz des die Anlage errichtenden und betreibenden Unternehmens, nicht erreicht werden kann“. Mit diesen technischen Fragen hat sich das BVG skandalöserweise aber gar nicht befasst. Wohl auch nur deshalb schreibt es der CO-Leitung „eine vergleichsweise geringe Belastungsintensität“ zu und verharmlost damit das Kohlenmonoxid in unverantwortlicher Weise. Allein die von diesem Giftgas ausgehenden Risiken sprechen jedem Verweis auf das Allgemeinwohl Hohn.
BAYER zeigte sich natürlich hocherfreut über so viel juristische Ignoranz. „Die Einschätzungen, die das BVG anführt, entsprechen unserer Auffassung“, ließ die COVESTRO verlauten. „Die Richter in Karlsruhe formulieren, dass das Gesetz aus ihrer Sicht geeignet ist, dem Allgemeinwohl zu dienen und bestätigen damit die hinreichende Bestimmheit der gesetzlichen Formulierungen“, befand NRW-Standortleiter Klaus Jaeger. Der Konzern macht sich nun Hoffnung auf eine baldige Betriebsgenehmigung. Ob sich dies erfüllt, steht jedoch noch lange nicht fest. Einstweilen landet die Klage jetzt nämlich erst einmal wieder beim Oberverwaltungsgericht Münster. Die RichterInnen wollen ihre Arbeit nun an dem Punkt fortsetzen, an dem sie diese für Karlsruhe unterbrochen hatten. „Das Prüfprogramm beginnt jetzt“, erläuterte der Pressedezernent Dr. Ulrich Lau auf Anfrage von Stichwort BAYER und verwies dabei unter anderem auf das Sicherheitskonzept und andere Fachfragen. Als „sehr komplex“ und „Tausende von Seiten“ umfassend beschrieb er diesen Vorgang. Also dürften wieder so einige Jährchen ohne den Kohlenmonoxid-Verbund ins Land ziehen. Die Anti-Pipeline-Initiativen lassen sich dann auch vom Bundesverfassungsgericht nicht entmutigen. „Wir kämpfen weiter und sind auf weitere kreative und aktive Jahre eingestellt“, kündigten sie an.

HERVORHEBUNG:

Allein die von diesem Giftgas ausgehenden Risiken sprechen jedem Verweis auf das Allgemeinwohl Hohn

[Gentech 1.0] Letzte Ausfahrt Afrika!?!

CBG Redaktion

Erste & Dritte Welt

BAYER & Co. „beglücken“ die Armen mit Gentech 1.0

Letzte Ausfahrt Afrika !?!

In den Industrie-Staaten stagniert das Geschäft mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Zuwächse erfährt es indessen in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Darum verstärken BAYER & Co. dort ihr Engagement. Besonders im Fokus steht seit einiger Zeit Afrika. Allerdings vermarkten die Konzerne dort mit Vorliebe ihre noch nach den alten Verfahren hergestellten Labor-Früchte.

Von Stig Tanzmann (BROT FÜR DIE WELT)

Während in Europa und insbesondere in Deutschland schon um die „neuen“ Gentechnikverfahren gestritten wird, erlebt der afrikanische Kontinent eine bisher nicht dagewesene Welle an Anträgen zum kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) nach „alten“ Verfahren. Das wird an einer sich immer weiter fortsetzenden Reihe von Feldversuchen und Zulassungsanträgen deutlich. Am weitesten gediehen sind die Zulassungsanstrengungen bei GVO-Baumwolle. Im Rahmen der „Neuen Allianz zur Ernährungssicherung“1 – einer stark an den Interessen der Privatwirtschaft ausgerichteten Entwicklungsinitiative der G7-Staaten, die mit verschiedenen afrikanischen Staaten eine Zusammenarbeit vereinbart hat – kündigte MONSANTO in Malawi schon 2013 einen kommerziellen Anbau von GVO-Baumwolle an. Bis heute allerdings konnte dort der kommerzielle GVO-Anbau aufgrund vielfältiger Aktivitäten und der Lobbyarbeit der Zivilgesellschaft verhindert werden. MONSANTO hatte sicherlich nicht mit solch fundierten und lang anhaltenden Protestwellen gerechnet, als es sein Bestreben 2013 öffentlich gemacht hatte. Der „Erfolg“ der Zivilgesellschaft kann aber nicht über die äußerst prekäre Situation in Malawi hinwegtäuschen. Denn die Zivilgesellschaft hat in dem sehr schwach entwickelten Land kaum mehr die Kapazität, auch noch die Feldversuche mit GVO-Bananen und GVO-Augenbohnen, die ebenfalls erfolgen oder angekündigt sind, intensiv zu begleiten. Auch mit Blick auf GVO-Baumwolle ist zu erwarten, dass der kommerzielle Anbau nicht dauerhaft aufgehalten werden kann.
Ähnlich sieht es in Nigeria aus. Dort wird die Kommerzialisierung von GVO-Baumwolle ebenfalls vorangetrieben. Das ist insofern verwunderlich, als im nur wenige Hundert Kilometer entfernten Burkina Faso der kommerzielle Anbau von GVO-Baumwolle auf Druck der Bäuerinnen und Bauern für gescheitert erklärt worden ist2. Das GVO-Saatgut war zu teuer und die Faserqualität der GVO-Baumwolle zu schlecht. Logisch wäre es eigentlich aus der Perspektive der nigerianischen Regierung, sehr kritisch und genau zu prüfen, was in Burkina Faso passiert ist, denn in beiden Ländern herrschen ähnliche klimatische und sozioökonomische Bedingungen.
In Nigeria hat sich 2016 eine große Koalition von über hundert Organisationen, die mehr als fünf Millionen Menschen repräsentieren, gegen den Anbau von GVO-Baumwolle und die gleichfalls geplanten Feldversuche mit GVO-Mais formiert. Doch Rufus Ebegba, Generaldirektor der nigerianischen Behörde für Biosicherheit und zuständig für die GVO-Zulassung, hat in einem Interview keinen Zweifel daran gelassen, dass er GVOs für sicher hält und die europäische Zurückhaltung dieser Technologie gegenüber nicht teilt. Zudem verbittet er sich jeden positiven Bezug auf Europa in der nigerianischen Gentechnik-Debatte. Weiter stellte Ebegba klar, dass es auch nigerianische WissenschaftlerInnen und Institute seien, die an den GVOs arbeiteten3. Folgerichtig ist der Anbau von GVO-Baumwolle von seiner Behörde genehmigt worden. Ob der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen Realität in Nigeria werden wird, ist angesichts des anhaltenden Protestes derzeit dennoch noch nicht abschließend abzusehen.

Eine konzertierte Aktion
Die Abgrenzung vom europäischen Umgang mit GVOs ist von einigen afrikanischen RegierungsvertreterInnen und EntscheidungsträgerInnen in den letzten Jahren häufiger kommuniziert worden. Diese Stimmen – auch aus der Forschung – sind so bekannt geworden, dass der MONSANTO-Konzern sich ihrer ebenfalls bedient. So hat das US-Unternehmen 2016 auf den Bericht des Entwicklungsausschusses des Europäischen Parlaments zur „Neuen Allianz zur Ernährungssicherung“, der die G7-Initiative unter anderem für die Propagierung von GVOs kritisiert, mit dem Vorwurf des Neokolonialismus durch das EU-Parlament reagiert4.
Die großen Agro-Konzerne wie BAYER, DUPONT, MONSANTO und SYNGENTA haben in den letzten Jahren zusammen mit der „Bill & Melinda Gates-Stiftung“, der staatlichen Entwicklungsagentur USAID aus den Vereinigten Staaten und der „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“ (AGRA) ein gut verwobenes Netzwerk von GentechnikprofiteurInnen und -befürworterInnen quer durch den afrikanischen Kontinent in Regierungen, Ministerien, wissenschaftlichen Instituten und der Wissenschaftsgemeinschaft etabliert. Insbesondere für WissenschaftlerInnen war und ist die Forschung an und zu GVOs häufig die einzige Möglichkeit, eine erfolgreiche Karriere zu starten. In diesem Sektor gab und gibt es Stipendien über das oben genannte Netzwerk sowie die Chance, Zugang zu renommierten US-Universitäten zu bekommen. Gleichzeitig floss und fließt viel Geld der Entwicklungszusammenarbeit aus den USA und Großbritannien in diesen Bereich, wie es sich auch bei der Unterstützung der „African Agricultural Technology Foundation“ (AATF) zeigt. Über AATF besteht eine direkte Verbindung zum „Water Efficient Maize for Africa Project“ (WEMA), über das unter anderem stark für die Einführung von GVO-Mais in Afrika geworben wird5.
Unbedingt beachtenswert und auch besorgniserregend ist vor allem das Folgende: Systematisch speisen die großen Konzerne in diese afrikanischen Netzwerke eigentlich von ihnen geschützte Gen-Sequenzen für Forschungsprojekte afrikanischer Wissenschaftsinstitute und afrikanischer Regierungen ein. Dabei nehmen sie auch Pflanzen in den Blick, die von der herkömmlichen Züchtung eher vernachlässigt werden. Insbesondere der Fokus dieser Aktivitäten auf Pflanzen wie Cassava, Sorghum, Süßkartoffel, Augenbohne, Straucherbse und Bananen, aber auch Reis, hat der GVO-Technologie zunehmend afrikanische Wurzeln verliehen6. Hier spielt es für die Multis sicher eine Rolle, ihre Behauptung, Gentechnik sei für die Sicherung der Welternährung von großer Bedeutung, mit neuen Projekten und Programmen zu unterlegen. Von der internationalen Öffentlichkeit kaum bemerkt, finden in diesem Bereich schon teils weitreichende Feldversuche statt. Im Fokus stehen Länder wie Ägypten, Burkina Faso, Ghana, Kenia, Malawi, Nigeria und Uganda7. Dabei muss in Betracht gezogen werden, dass es aufgrund der Feldversuche bereits zur Kontamination von konventionellen Sorten der genannten Pflanzen gekommen sein kann. Dies sollte in Zukunft auch beim Import der Früchte dieser Gewächse nach Europa beachtet werden, selbst dann, wenn es nicht flächendeckend zur angestrebten Kommerzialisierung dieser neuen GVO-Pflanzen kommt.

Südafrika als Zentrum
Ein spezieller Fall ist Südafrika, dem Zentrum des GVO-Anbaus auf dem Kontinent. Dort wird von MONSANTO die Kommerzialisierung des via WEMA schon viel beworbenen dürre-resistenten GVO-Mais’ vorbereitet. Sicher wird dieses Anliegen auch von der starken Trockenheit, die das südliche Afrika 2015 und 2016 heimsuchte, begünstigt. Eine Klage der Zivilgesellschaft gegen die ersten Feldversuche, die auch die Effektivität des manipulierten Mais‘ infrage stellt, ist 2016 erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass sich der südafrikanische Staat gegenüber den großen Saatgut- und Gentechnik-Konzernen stark geöffnet, aber auch abhängig gemacht hat, ist hier mit wenig Erfolg zu rechnen. So sind in Südafrika über 85 Prozent des angebauten Mais‘ gentechnisch verändert, und das Saatgut stammt von zwei Anbietern. Einer davon ist MONSANTO.
Der afrikanische Kontinent wird von den dort aktiven Konzernen weiterhin unter strategischen Gesichtspunkten als wichtig angesehen. Deutlich wird dies unter anderem am Bereitstellen von geschützten genetischen Sequenzen für Forschung und Erzeugung von GVOs durch die großen Saatgut-Hersteller. Der Fokus liegt hier auf lange vernachlässigten afrikanischen Ernährungspflanzen, und natürlich wird der spätere kommerzielle Anbau bei diesen Projekten angestrebt. Sicher ist hier auch ein Ziel, endlich Belege dafür zu bekommen, dass GVOs für die Überwindung des Hungers wichtig sind. Dies wird umso klarer, wenn man betrachtet, wie sich diese Gen-Giganten ihrer Aktivitäten in dem Projekt „Access to Seed-Index“8 öffentlich rühmen, gegen das durchaus der Vorwurf des Green Washing erhoben werden kann. Ziel des „Access to Seed-Index“ ist es nämlich nicht, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu helfen, es geht vielmehr darum, die beteiligten Unternehmen erfolgreicher zu machen. In den Gremien dieses von der „Bill & Melinda Gates-Stiftung“ mitfinanzierten Index sitzen unter anderem ehemalige Mitarbeiter großer Saatgut-Konzerne.
Gleichzeitig zeigt sich aber auch, wie sehr die „alten“ Gentechnik-Verfahren für die Multis inzwischen schon entwertet sind. Das große Geld verspricht man sich anscheinend eher von den „neuen“ Techniken auf Basis von CRISPR/Cas oder anderer Methoden. Nicht umsonst haben sich alle großen Saatgut-Multis inzwischen in die Schlüsselpatente dieser Praktiken eingekauft9. Was die „alten“ Verfahren angeht, können vor diesem Hintergrund die genetischen Sequenzen für die vernachlässigten Pflanzen bereitwillig geteilt werden.
Für die afrikanische Zivilgesellschaft entsteht so der Eindruck, als würde Afrika einmal mehr als letzte Ausfahrt für eine inzwischen veraltete Technologie genutzt. Besteht schon ein kommerzieller Markt für GVOs oder ist er im Entstehen wie bei Baumwolle und Mais, verlangen die Agro-Riesen natürlich trotzdem Geld von den Bäuerinnen und Bauern für die Patente. Ziel scheint es dabei alles in allem auch zu sein, die GVO-Technologie zu afrikanisieren und so eine neue Akzeptanz für die Labor-Früchte aufzubauen. In Teilen scheint dies gelungen, und MONSANTO hat schon begonnen zu zeigen, wie dies in Zukunft gegen die KritikerInnen der Grünen Gentechnik genutzt werden soll.

Die Wirtschaftsinteressen
Dass hinter diesen afrikanischen Aktivitäten der großen Konzerne weiterhin knallharte Geschäftsinteressen stehen, sollte nicht vergessen werden. Dies wird deutlich, wenn man betrachtet, wie strategisch eben diese Unternehmen in den zurückliegenden Jahren die letzten größeren unabhängigen afrikanischen Saatgut-Firmen aufgekauft haben10. Sollten also einmal GVOs in größerem Stil in Afrika angebaut und gehandelt werden, so werden diese Gesellschaften sicherlich davon profitieren, denn sie haben nun auch einen guten Zugang zu den Vermarktungsnetzwerken. Auch sollte beachtet werden, dass die Frage des Zugangs zu den Märkten der Entwicklungsländer, also auch denen der afrikanischen Staaten, eine wichtige Rolle bei den derzeitigen Mega-Fusionen im Agrar-Bereich spielt. SYNGENTA hat vor allem auch deshalb positiv auf das Übernahme-Angebot von CHEMCHINA reagiert, weil sich das Management so mehr Markt-Anteile und Umsatz-Wachstum in den Entwicklungsländern verspricht. Für BAYER sind die afrikanischen Aktivitäten von MONSANTO sicher auch von Interesse. Vor diesem Hintergrund wird es wichtig sein, sehr genau auf die zukünftigen Aktivitäten des im Entstehen begriffenen neuen BAYER-MONSANTO-Konzerns auf dem Kontinent zu schauen.

1https://www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformationen/Analyse/Analyse51_Ernaehrung_fuer_alle.pdf
2http://www.ensser.org/fileadmin/user_upload/Mex16.DOWD-URIBE.Burkina.Faso.GM.Crops.FINAL.Version.2.pdf
3http://www.environewsnigeria.com/cotton-maize-nigeria-release-gm-food-ebegba
4http://www.nutraingredients.com/Regulation-Policy/Monsanto-hits-back-at-MEP-vote-on-GM-in-Africa
5http://acbio.org.za/hands-off-our-food-systems-small-farmers-not-corporates-feed-africa/
6https://acbio.org.za/wp-content/uploads/2016/04/GM-Orphan-Crops-Report.pdf
7http://acbio.org.za/hands-off-our-food-systems-small-farmers-not-corporates-feed-africa/
8http://www.accesstoseeds.org/the-index/
9https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_konzernatlas_2017.pdf
10http://acbio.org.za/wp-content/uploads/2015/12/Seed-Sector-Sub-Sahara-report.pdf

Kasten

BAYER-Gentechnik in Afrika
Wie MONSANTO & Co. konzentriert auch der BAYER-Konzern sein Gentech-Engagement auf Südafrika. Die am weitesten kapitalistisch erschlossene Nation des Kontinents nimmt weltweit unter den Produzenten von Pflanzen mit verändertem Erbgut den neunten Rang ein. Der Leverkusener Multi verfügt dort über Zulassungen für fast sein komplettes Sortiment von FIBERMAX-Baumwolle über LIBERTYLINK-Soja, -Mais und -Reis bis hin zu INVIGOR-Raps. Den Schwerpunkt legt er dabei auf Baumwolle. Der Global Player führte in der Vergangenheit zahlreiche Feldversuche mit den Gewächsen durch und vertreibt aktuell mehrere Sorten für den kommerziellen Anbau.
Daneben kooperiert das Unternehmen mit den Hochschulen des Landes. So arbeitet der Agro-Gigant mit den Gentech-Instituten der Universitäten von Pretoria und Stellenbosch zusammen und erteilt ihnen Forschungsaufträge. Die von ihm geplante Übernahme von MONSANTO hätte nach Einschätzung des AFRICAN CENTRE FOR BIODIVERSITY (ACB) fatale Konsequenzen für den Staat, nicht nur in Sachen „Labor-Früchte“. Das Center kommt in einer für die Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellten Studie zu dem Urteil, „dass ein potenzielles Zusammengehen von BAYER und MONSANTO signifikante negative Auswirkungen auf den Saatgut- und Pestizid-Sektor sowie auf Bauern und Konsumenten in Südafrika hätte“. Aber auch im Westen Afrikas treibt die Aktien-Gesellschaft ihre Baumwoll-Aktivitäten voran: In Kamerun testet sie derzeit mehrere Arten.
Und selbstverständlich darf der Agrar-Riese bei der „Neuen Allianz zur Ernährungssicherung“, dem „Access-to-Seed-Index“, der „African Agricultural Technology Foundation“ (AATF) und anderen Initiativen des Kapitals, die diesen Erdteil heimsuchen, nicht fehlen.

[Gentechnik] BAYER-Gentechnik in Afrika

CBG Redaktion

BAYER-Gentechnik in Afrika

Wie MONSANTO & Co. konzentriert auch der BAYER-Konzern sein Gentech-Engagement auf Südafrika. Die am weitesten kapitalistisch erschlossene Nation des Kontinents nimmt weltweit unter den Produzenten von Pflanzen mit verändertem Erbgut den neunten Rang ein. Der Leverkusener Multi verfügt dort über Zulassungen für fast sein komplettes Sortiment von FIBERMAX-Baumwolle über LIBERTYLINK-Soja, -Mais und -Reis bis hin zu INVIGOR-Raps. Den Schwerpunkt legt er dabei auf Baumwolle. Der Global Player führte in der Vergangenheit zahlreiche Feldversuche mit den Gewächsen durch und vertreibt aktuell mehrere Sorten für den kommerziellen Anbau.
Daneben kooperiert das Unternehmen mit den Hochschulen des Landes. So arbeitet der Agro-Gigant mit den Gentech-Instituten der Universitäten von Pretoria und Stellenbosch zusammen und erteilt ihnen Forschungsaufträge. Die von ihm geplante Übernahme von MONSANTO hätte nach Einschätzung des AFRICAN CENTRE FOR BIODIVERSITY (ACB) fatale Konsequenzen für den Staat, nicht nur in Sachen „Labor-Früchte“. Das Center kommt in einer für die Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellten Studie zu dem Urteil, „dass ein potenzielles Zusammengehen von BAYER und MONSANTO signifikante negative Auswirkungen auf den Saatgut- und Pestizid-Sektor sowie auf Bauern und Konsumenten in Südafrika hätte“. Aber auch im Westen Afrikas treibt die Aktien-Gesellschaft ihre Baumwoll-Aktivitäten voran: In Kamerun testet sie derzeit mehrere Arten.
Und selbstverständlich darf der Agrar-Riese bei der „Neuen Allianz zur Ernährungssicherung“, dem „Access-to-Seed-Index“, der „African Agricultural Technology Foundation“ (AATF) und anderen Initiativen des Kapitals, die diesen Erdteil heimsuchen, nicht fehlen.

[A1] Verkehrsplaner BAYER

CBG Redaktion

Wasser, Boden & Luft

Die kurzen Dienstwege des Konzerns

Verkehrsplaner BAYER

Bereits seit Jahren tobt in Leverkusen ein Streit über die Pläne, die marode Autobahn-Brücke über den Rhein zu ersetzen und die A1 in dem Aufwasch gleich auf bis zu zwölf Spuren zu erweitern. „Tunnel oder Stelze“ lautet die Alternative. Wie positioniert sich BAYER in diesem Konflikt?

Von Jan Pehrke

Vom Kölner Stadtanzeiger an Silvester gefragt, welche Erwartungen er mit dem kommenden Jahr verknüpft, musste Dr. Erich Grigat von der BAYER-Tochter CURRENTA nicht lange überlegen. „Für 2017 wünsche ich dem Chem-„Park“ und den Leverkusener Bürgern den Start des Brücken-Neubaus, damit das Verkehrs-Chaos in absehbarer Zeit besser wird“, so der Leiter des Leverkusener Chemie-„Parks“. Dieses Projekt nebst des Ausbaus der A1 auf bis zu zwölf Spuren treibt ihn nämlich schon lange um. „Wenn nicht schnellstmöglich Abhilfe geschaffen wird, fürchten wir, dass die Industrie verlagert wird. Damit ist das langsame Sterben der chemischen Industrie in Deutschland vorprogrammiert“, malt er schon seit einiger Zeit schwarz.
Die Abhilfe, die der Landesbetrieb Straßenbau NRW jetzt schaffen will, hat es allerdings in sich. Die IngenieurInnen wollen für das Vorhaben nämlich BAYERs erst zur Landesgartenschau 2005 einigermaßen abgedichtetes Giftgrab „Dhünnaue“ wieder öffnen. 6,5 Millionen Tonnen Abfälle schlummern dort – mehr oder weniger friedlich – unter der Erde, davon fast eine Million Tonnen gefährliche Rückstände aus der Chemie-Produktion wie Quecksilber, Arsen, Chrom und Blei. Und den Schlaf von rund 160.000 Tonnen, darunter 32.000 Tonnen höher belastetes Erdreich, plant Straßen.NRW jetzt zu stören und für das Fundament der Autobahn-Trasse abzutragen. Da sogar aus der eigentlich abgedichteten Deponie noch Gas austritt, beabsichtigt der Landesbetrieb mit viel Aufwand eine Absaugvorrichtung zu installieren und alle ArbeiterInnen mit Schutzanzügen auszustatten. Und damit weder Gas noch Gift von der Baustelle unkontrolliert an andere Orte gelangt, müssen die Lastwagen, die den Müll in besonders gesicherten Containern abtransportieren, erst einmal eine Art Waschstraße durchfahren, ehe sie das Gelände verlassen. Vielen KritikerInnen erscheint das trotzdem zu risikoreich. Zudem warnen sie vor unkalkulierbaren chemischen Reaktionen durch den Eingriff und „Einstürzende Neubauten“, denn der organische Anteil des Mülls zersetzt sich, weshalb das Volumen abnimmt und mit Bodenabsenkungen zu rechnen ist. Darum plädiert das Bürgerinitiativen-Bündnis „LEV muss leben“ für eine Kombi-Lösung: einen langen Tunnel als Alternative zur „Megastelze“, der einen Großteil der Verkehrsströme aufnimmt, sowie eine Instandsetzung der alten Brücke.
Doch Ernst Grigat will davon nichts wissen. Bedenken, die „Büchse der Pandora zu öffnen, kennt er keine. Zudem belässt der Chef des Chem-„Parks“ es nicht bei frommen Wünschen. Er hat in der Vergangenheit bereits so einiges für deren Verwirklichung getan. In Tateinheit mit dem CURRENTA-Geschäftsführer Günter Hilken schrieb er bereits im Juli 2013 einen Brief an den Bundesverkehrsminister, den Landesverkehrsminister und Straßen.NRW, um vor dem Tunnel zu warnen. „Eine Tunnel-Lösung im Verlauf der A1, wie sie derzeit in Leverkusen diskutiert wird, würde sich negativ auf unsere Standorte auswirken“ hieß es in dem Schreiben, das eine eindeutige Forderung enthält: „Im Interesse aller an diesen Standorten produzierenden Unternehmen bitten wir Sie daher, von einer derartigen Planung abzusehen.“ Und die Politik hörte die Signale. Der Ministerialrat Michael Heinze sagte den CURRENTA-Managern laut Kölner Stadtanzeiger zu, dass „eine Tunnel-Lösung für Leverkusen nicht vorgesehen sei“. Die Rahmenbedingungen ließen „nicht erkennen, wie ein Tunnel bautechnisch und verkehrstechnisch umgesetzt werden könnte“, so der Beamte. „Da schreibt ein Unternehmen einen Brief an den Verkehrsminister und an die Planungsbehörde, dass eine Tunnel-Lösung ja so schlecht für das Geschäft ist. Und schon werden alle Anstrengungen für die Tunnel-Lösung fallen gelassen. Da sieht man mal wieder, dass der Profit wichtiger ist, als die Gesundheit und Lebensqualität tausender Leverkusener Bürger“, erboste sich ein Leser des Kölner Stadtanzeigers daraufhin.
Das Hauptargument der CURRENTA gegen den Tunnel: Dieser lässt keine Gefahrgut-Transporte zu. Die BefürworterInnen der Kombi-Lösung bestreiten das allerdings. Ernst Grigat regte daraufhin in einem Gespräch mit dem Leverkusener Oberbürgermeister Uwe Richrath an, zur Klärung dieser Frage ein Gutachten zu beauftragen. Das tat die Stadt dann auch. Anfang März 2017 lag das Resultat vor. Und die ExpertInnen vom Ingenieur-Büro VÖSSLING und von der PTV TRANSPORT CONSULT hielten es durchaus für möglich, gefährliche Güter durch die Röhre zu führen, wenn dafür bestimmte Vorrichtungen geschaffen würden wie etwa zusätzliche Notausgänge und Flucht-Treppenhäuser. Also bräuchte die BAYER-Tochter sich eigentlich auch bei dieser Variante keine Sorgen um die rund 200 LKWs zu machen, die täglich mit explosivem und/oder giftigem Material den Chemie-„Park“ verlassen. Entsprechend froh stimmte die Expertise die Bürgerinitiativen. Aber die CURRENTA ließ die Hochstimmung nicht lange währen, denn ergebnis-offen agierte das Unternehmen in der Sache nicht. Da die GutachterInnen anders als vom Konzern erwartet urteilten, blieben Grigat & Co. einfach bei ihrer Position. „Unabhängig von einer konkreten Lösung: Für uns ist wichtig, dass der Gefahrgut-Verkehr über eine Autobahn-Trasse möglich ist“, verlautete aus der CURRENTA-Zentrale.
Die Realisierung dieser Möglichkeit böte dem Betreiber des Chemie-„Parks“ en passant noch die zauberhafte Gelegenheit, sich der Verantwortung für einen Teil der Altlast zu entledigen. Die Haftung geht nämlich an den „Zustandsstörer“ über, wie es das BürokratInnen-Deutsch verklausuliert, also an Straßen.NRW. Im Klartext: Die SteuerzahlerInnen kommen im Fall des Falles für den Schaden auf. Erhard Schoofs von der Bürgerliste wollte im Leverkusener Stadtrat deshalb genauer wissen, was die BAYER-Tochter da gemeinsam mit der Stadt und dem Land NRW vereinbart hat. Da der Kommunalpolitiker glaubt, die CURRENTA habe viel mehr Giftmüll-Fläche an Stadt und Land abgetreten, als für den Autobahn-Bau quer durch die Dhünnaue eigentlich nötig wäre, stellte er einen Antrag auf Offenlegung des Vertrags. Dafür bekam er allerdings nicht die notwendige Mehrheit.
Und noch eine Chance tut sich für die Gesellschaft, an der BAYER 60 Prozent der Anteile hält, im Zuge des Projekts auf: Absurderweise kann sie sich auch noch Hoffnung auf ein Geschäft mit den eigenen giftigen Hinterlassenschaften machen, hat sie mit ihren haus-eigenen Müllverbrennungsanlagen doch Entsorgungsdienstleistungen im Programm.
Der ohnehin nicht gerade gute Ruf von BAYER am eigenen Stammsitz hat durch das Agieren von Mutter- und Tochtergesellschaft in der Frage des A1-Ausbaus noch mehr gelitten. Leverkusens Bundestagstagsabgeordneter Karl Lauterbach (SPD) etwa äußerte seine Verärgerung darüber, dass der Konzern „erwartet, die Infrastruktur soll in der Stadt vorhanden sein, aber BAYER trägt nichts dazu bei, noch nicht einmal Steuern an die Stadt. Das ist nicht die Haltung, die ich von einem Welt-Konzern mit Standort-Bekenntnis erwarte.“ Ob sich die Erwartungen des Unternehmens im Hinblick auf die Mega-Stelze erfüllen, bleibt vorerst im Unklaren. Die Bezirksregierung hatte zwar grünes Licht für das Vorhaben gegeben, aber die Bürgerinitiativen reichten gegen den Beschluss Klage ein. Mit der Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts über den Einspruch ist für den September zu rechnen.