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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Universität Köln

CBG Redaktion

8. Mai 2013

Kleine Anfrage der Piratenpartei NRW an die Landesregierung

Umstände der Kooperation von Bayer AG und Uni Köln weiter intransparent

Die Inhalte des Kooperationsvertrags zwischen der Universität Köln und der Bayer HealthCare AG liegen weiter im Dunkeln. Die Landtagsfraktion der Piratenpartei hat daher zwei Anfragen an die Landesregierung NRW gestellt. Die Antwort auf die 1. Anfrage wurde nun veröffentlicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2444.pdf. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) hatte nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung befürwortet. Die Landesregierung sieht sich in ihrer Antwort jedoch außerstande, „die Empfehlung gegenüber dem Universitätsklinikum durchzusetzen“.

Die Piratenpartei hat vorgestern eine 2. Anfrage eingereicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2875.pdf.

Die CBG hat unterdessen Berufung eingereicht, der Prozess wird nun am OVG Münster verhandelt.

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[LDI] Universität Köln

CBG Redaktion

der Informationsfreiheitsbeauftragte NRW bestätigt unsere Sichtweise, wonach Kooperationsverträge zwischen Industrie und Universitäten offengelegt werden sollten

7. Mai 2013

Einundzwanzigster Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht für die Jahre 2011 und 2012

des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper

Auszug S. 160/161

Mehr Transparenz bei der Wissenschaft – Offenlegung von Kooperationsverträgen

Die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hat eine lange Tradition. Dies gilt für gemeinsame Institute ebenso wie für Stiftungsprofessuren und sonstige Formen der Zusammenarbeit.

Unternehmensfinanzierte Forschung nimmt einen immer größeren Anteil an der Wissenschaft ein. Deutschlandweit sollen inzwischen 660 Lehrstühle direkt oder indirekt von Unternehmen finanziert sein. Oft sind Motivation und Umfang der Förderung für Außenstehende nicht erkennbar. Für eine Beurteilung der Forschungsergebnisse und deren Bewertung ist die Kenntnis dieser Hintergründe jedoch Voraussetzung. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft lebt von einer offenen Diskussion; Geheimhaltung engt diese Freiheiten ein.

Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Unternehmen sind grundsätzlich offen zu legen.

Eine solche Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, den Förderumfang und die Einflussmöglichkeiten der Drittmittelgeber auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Verträge darf nur zurücktreten, soweit und solange die Bekanntgabe gesetzlich geschützte Interessen beeinträchtigt.

Die regelmäßige Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten ist nach Auffassung der Informationsfreiheitsbeauftragten ein geeignetes Instrument, um die Freiheit der Forschung zu schützen, indem einseitige Abhängigkeiten oder auch nur deren Anschein vermieden wird. Eine reine Selbstverpflichtung der Universitäten und Forschungseinrichtungen ist hierfür nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr konsequenter Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/21_DIB/DIB_2013.pdf

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[BAYER HV 2013] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion
Am 26. April 2013 fand in den Kölner Messehallen die Hauptversammlung der BAYER AG statt. Hier finden Sie die Reden der Kritischen Aktionäre, einen Aktionsbericht sowie Fotos von den Protesten Presseberichte => Süddeutsche Zeitung: „Die Bayer-Rebellen“ => Wirtschaftswoche: Der Bayer-Chef und die Anti-Baby-Pille => Der Tagesspiegel: Bayers dunkles Kapitel => Kölner Stadt-Anzeiger: Einsicht in Vertrag gefordert => Neues Deutschland: Gestörte Jubelfeier bei Bayer => die tageszeitung: Interview mit Philipp Mimkes, CBG => Kölner Stadt-Anzeiger: Bienen-Attacke auf Bayer Gegenanträge => 150 Jahre BAYER: Firmen-Historie weißgewaschen => Gegenantrag zu genmanipuliertem Reis => Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten => Gegenanträge zu Import-Kohle, Tierantibiotika und Wahlkampfspenden => Gegenanträge zu Tierversuchen, Pharma-Marketing, Gentechnik und tödlichen Pharmastudien Pressemitteilungen => Transparency und CBG fordern Offenlegung des Kooperationsvertrags mit Uni Köln => Protest von Pillen-Opfern / Frankreich: Klägerin spricht in HV => BAYER muss CO2-Ausstoß drastisch senken! => Keine Zulassung für GenReis! / Gegenantrag eingereicht => Protestaktion und Vorbereitungstreffen zur BAYER HV => Kritiker fordern tierversuchfreie Pharma-Tests => Bayer HV: Protest gegen CO-Pipeline => Greenpeace: Bayer-Pestizide töten Bienen [gallery]

[EU Verbot] Bienensterben

CBG Redaktion

29. April 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bienensterben: „EU-Verbot gefährlicher Pestizide überfällig!“

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für ein Teil-Verbot von drei umstrittenen Pestiziden ausgesprochen. 15 EU-Länder, darunter auch Deutschland, stimmten in Brüssel für den Vorschlag der EU-Kommission. Zwei der Wirkstoffe, Imidacloprid und Clothianidin, werden von Bayer CropScience produziert.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER-Chef Marijn Dekkers hat noch am Freitag geleugnet, dass Pestizide für den Rückgang der Bienenpopulationen in aller Welt mitverantwortlich sind. Leider hat es bei BAYER Tradition, dass die Risiken gefährlicher Produkte bis zum letzten Moment abgestritten werden – so war es einst bei Heroin oder bei HIV-belasteten Blutprodukten, und so ist es heute bei Pestiziden oder hormonaktiven Kunststoffen wie Bisphenol A.“

Die CBG fordert ein vollständiges Verbot von Imidacloprid und Clothianidin sowie eine Haftung der Hersteller für die entstandenen Schäden. „Seit 1998 fordern wir ein Verbot von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonicotinoide wegen ihrer Schädlichkeit für Bienen. BAYER und SYNGENTA haben mit den Präparaten in der Zwischenzeit Milliarden verdient. Es darf nicht sein, dass die Firmen die Gewinne einsacken, die Allgemeinheit hingegen für die entstandenen Schäden aufkommen muss“, so Mimkes weiter.

Die CBG und Imkerverbände haben die Risiken der Substanzen in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich in den BAYER-Hauptversammlungen kritisiert. Erst am Freitag hatten Aktivisten von Greenpeace ein 75 qm großes Transparent mit der Aufschrift „Pestizide töten Bienen!“ vor der Kölner Messehalle aufgespannt.

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30. April 2013, Neues Deutschland

Bienen für zwei Jahre geschützt

EU-Staaten sprechen sich für eingeschränktes Pestizidverbot aus

In der entscheidenden Sitzung des EU-Berufungsausschusses haben sich 15 der 27 Mitgliedsländer für ein Teilverbot von drei umstrittenen Pestiziden ausgesprochen. Acht EU-Staaten stimmten dagegen, vier enthielten sich. Deutschland hat seinen Widerstand aufgegeben.

Anfangs waren nur die Imker auf den Barrikaden. Sie hatten weltweit ein massives Bienensterben beobachtet. Ihre Vermutung, dass dies auf die drei Insektizide Clo- thianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zurückzuführen sei, wurde im Januar von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) - bisher eher für Industrienähe bekannt - bestätigt. Untersucht wurden kurz- und langfristige Folgen selbst nicht-tödlicher Mengen des Gifts für Bienen. Die bereits im Saatgut eingebrachten Neonicotinoide der Chemiekonzerne Bayer, BASF und Syngenta führen demnach bei Bienen und anderen Insekten zu Orientierungsschwierigkeiten. Sie finden nicht mehr in ihre Stöcke zurück oder ihre Kommunikation ist durch die Nervengifte massiv gestört. Die EFSA warnte ausdrücklich vor den Gefahren für Bienen.

Ungarn und Großbritannien stimmten am Montag in Brüssel gegen ein Verbot, auch Deutschland hatte sich zuvor immer wieder quergestellt. Nun hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) offensichtlich doch anders entschieden. Die notwendige qualifizierte Mehrheit wurde aber nicht erreicht. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission, die sich jedoch bereits vorher für ein Verbot ausgesprochen hatte. »Ich verspreche, mein Möglichstes zu tun, um die Bienen zu schützen, die so wichtig für unser Ökosystem sind und jedes Jahr mit über 22 Milliarden Euro zur Wertschöpfung der europäischen Landwirtschaft beitragen«, erklärte EU-Kommissar Tonio Borg, zuständig für Gesundheit und Verbraucherpolitik. Borg hatte als Kompromiss vorgeschlagen, die drei Pestizide für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps sowie Baumwolle für zunächst zwei Jahre zu verbieten. Vorerst erlaubt bleiben soll der Gebrauch der Chemikalien für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anziehen. Auch auf die Aussaat von Mais in diesem Sommer sollen die verschärften Bestimmungen noch keine Anwendung finde, da das Verbot erst am 1. Dezember in Kraft treten soll. Nach zwei Jahren will die EU-Kommission die Maßnahmen überprüfen.

Aigner hatte ihre ablehnende Haltung stets damit begründet, dass die Bundesrepublik bereits 2009 die Saatgutbeizung für Mais und Getreide ausgesetzt hat. Neonicotinoide werden in Deutschland jedoch beim Anbau von Raps und Zuckerrüben in fast 100 Prozent der Kulturen eingesetzt. Zudem werden jedes Jahr über zahlreiche sogenannte Notfallzulassungen Neonicotinoide auch weiter beim Mais- und Getreideanbau verwendet, so BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann.
Nichtregierungsorganisationen begrüßten das Verbot dennoch. Es sei ein wichtiger erster Schritt zum besseren Schutz von Bienen, dem dringend weitere folgen müssten, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger: »Das Verbot war überfällig, reicht aber nicht aus. Die drei Wirkstoffe und alle für Bienen und andere bestäubende Insekten schädliche Pestizide müssen generell vom Markt genommen werden. Außerdem muss die Forschung nach Alternativen zu Neonicotinoiden intensiviert werden.« Der Landwirtschaftsexperte von Greenpeace, Marco Contiero, sagte gegenüber dem britischen Sender BBC, die Abstimmung habe klar gemacht, dass es »wissenschaftlich, politisch und in der öffentlichen Meinung eine deutliche Unterstützung für ein Verbot gibt«. Er warf den opponierenden Ländern Versagen vor. Von Haidy Damm

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[Uni Köln] Bayer-Hauptversammlung am Freitag:

CBG Redaktion

Transparency und CBG fordern Offenlegung des Vertrags mit Uni Köln

Berlin/Düsseldorf, 24.04. 2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) haben eine Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universitätsklinik Köln gefordert.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Durch private Interessen kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährdet werden. Daher sind wir grundsätzlich für die Offenlegung von Verträgen zwischen Universitäten und Firmen, um jeden Verdacht auf eine unzulässige Einflussnahme auszuräumen. Uns ist in diesem sehr beispielhaften Fall unverständlich, warum sich Bayer und die Uni dagegen fortgesetzt sperren.“

Angela Spelsberg wird am Freitag in der Bayer-Hauptversammlung sprechen und den Vorstand fragen, warum Bayer sich der Veröffentlichung widersetze und welches Reputationsrisiko dieses Verfahren für Bayer habe.

Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird“.

Zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universität Köln gibt es seit vielen Jahren einen unveröffentlichten Kooperationsvertrag. Die CBG hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf Einsichtnahme geklagt, die Klage wurde im Dezember vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Gericht hatte sich dabei über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt, der eine Einsichtnahme befürwortet hatte. Anders als das Gericht hatte der Landesbeauftragte den Vertrag eingesehen und darin keine Inhalte gefunden, die einer Veröffentlichung entgegen stehen. Die CBG hat inzwischen vor dem OVG Münster Revision eingelegt.

Angela Spelsberg und Philipp Mimkes stehen vor und während der Bayer-Hauptversammlung für Gespräche zur Verfügung. Treffpunkt: 9 Uhr am Eingang zur Messehalle Nord in Köln-Deutz

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[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 23. April 2013

Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung

In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.

1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.

2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.

Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote” CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!

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[Yasmin] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 22. April 2013

Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter
Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.CBGnetwork.org)

BAYER-Hauptversammlung: Protest von Pillen-Opfern

Entschädigung nach US-Vorbild gefordert / Kläger aus Frankreich sprechen in der Versammlung / „Pillen mit erhöhten Risiken vom Markt nehmen!“

Frauen aus Deutschland und Frankreich, die nach der Einnahme risikoreicher Antibabypillen schwere Gesundheitsschäden erlitten, fordern anlässlich der Hauptversammlung der BAYER AG eine Entschädigung nach amerikanischem Vorbild und ein Verbot aller Pillen mit erhöhtem Gefahrenpotential. Klägerinnen aus beiden Ländern werden in der Versammlung am Freitag das Wort ergreifen.

Felicitas Rohrer von der Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter: „Es ist für uns nicht länger hinnehmbar, dass BAYER die amerikanischen Opfer entschädigt, sich aber in Europa weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen." Rohrer hat bereits im Mai 2011 Klage gegen BAYER auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eingereicht. Der Konzern ist bis heute zu keiner Zahlung bereit. In den USA hingegen vereinbarte BAYER mit rund 5.000 Anspruchsstellerinnen Vergleiche über eine Milliarde Dollar. Die Zahl der Klägerinnen, mit denen noch kein Vergleich geschlossen wurde, liegt bei 13.600.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht akzeptabel. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden!“. Mehreren Studien zufolge besteht bei Verhütungsmitteln der Yasmin-Gruppe im Vergleich zu älteren Präparaten ein um den Faktor drei erhöhtes Thrombose- und Schlaganfall-Risiko. Die CBG fordert eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer.

Der BAYER-Konzern machte mit drospirenonhaltigen Antibabypillen im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 1,05 Milliarden Euro. In der jüngsten Bilanz hatte BAYER rund 1,2 Milliarden Euro für Entschädigungen zurückstellen müssen, die Summe übersteigt damit den Versicherungsschutz.

Allein in Nordamerika kam es zu mindestens 190 Todesfällen. Auf Antrag von Frankreich überprüft die Europäische Arzneimittel-Agentur (Ema) derzeit die Zulassung von Pillen der 3. und 4. Generation. In Frankreich werden die Kosten von drospirenon-haltigen Pillen nicht länger erstattet.

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Die Angehörigen von Marion Larat, die in Frankreich eine Musterklage gegen BAYER führt, stehen am Freitag vor der Hauptversammlung für Interviews zu Verfügung (ab 8.30 Uhr, Eingang Nord, Messehallen Köln-Deutz)

[TeldaFax] Sponsoring

CBG Redaktion

18. April 2013

Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns

Teldafax: Gläubiger verklagen Bayer 04 Leverkusen

Vor zwei Jahren ging die Firma TelDaFax pleite, mehr als 750.000 Kunden zahlten die Zeche. Der Fußballverein Bayer 04 Leverkusen hingegen machte bis zuletzt Werbung für den Stromanbieter und erhielt hierfür Millionen-Summen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN forderte seitdem eine Rückzahlung, da dem Verein die Schieflage des Sponsors seit langem bekannt war.

Nun haben die Gläubiger den Verein verklagt. Der Insolvenzverwalter des einstigen Billigstromanbieters, Biner Bähr, verlangt von dem Fußballbundesligisten 16 Millionen Euro zurück - plus Zinsen. Weil Bayer nicht zahlen will, hat Bähr eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht.

Teldafax war von 2007 bis 2011 Trikotsponsor von Bayer. Sympathieträger Rudi Völler war als „Gesicht“ der Kampagne in Anzeigen und auf der website von TelDaFax unter dem Motto „Wechseln ist ein Klax mit TelDaFax“ präsent. Die 16 Millionen Euro sollen in den Jahren 2009 bis 2011 geflossen sein - einem Zeitraum, in dem Teldafax nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters längst hoffnungslos überschuldet gewesen sei und die Insolvenz verschleppt hatte.

Unterlagen des Insolvenzverwalters zeigten, dass Bayer 04 frühzeitig über die Schieflage Bescheid wusste. Im Juli 2009 schrieben die drei TelDaFax-Vorstände einen Brief an ihren Aufsichtsrat. Die Schulden lagen schon damals bei rund 150 Millionen Euro. Wenn nicht bald frisches Geld fließe, so die Vorstandsmitglieder, müsse das Unternehmen sofort Insolvenz anmelden. Bayer 04 war über das Schreiben offenbar informiert.

Zwei Monate später, am 17. September 2009, bat TelDaFax dann um ein Treffen mit BAYER-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Teilnehmer der Sitzung bestätigen, dass es in dem Gespräch um die mögliche Insolvenz ging. Dies erklärt auch, warum Holzhäuser nur fünf Tage später ein Fax an den damaligen Vorstandschef von TelDaFax sandte und eine Änderung des Sponsorvertrags vorschlug. Die Zahlungen sollten gestundet werden, außerdem wollte der Verein seinem Sponsor eine Sonderkündigungs-Option einräumen.

Nach Angaben des Handelsblatts haben andere Parteien Bährs Forderungen - zumindest zum Teil - akzeptiert. Das Hauptzollamt Köln etwa zahlte bereits 25 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter. Es hatte nachweislich schon im Sommer 2009 von der Schieflage von Teldafax gewusst, aber trotzdem weiter Energiesteuern vereinnahmt.

Im vergangenen Sommer hatte der Verein einen neuen Sponsorvertrag geschlossen – ausgerechnet mit dem Poker-Unternehmen Betfair. Der DFB und die deutschen Fußball-Vereine sollten konsequent gegen Wettbetrug, Schiebereien und Bestechungen vorgehen. Stattdessen nahm Bayer 04 nun ausgerechnet Geld von einem Wett-Unternehmen an. Wie unseriös auch diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zu diesem Thema einen Gegenantrag zur anstehenden BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

[Import-Kohle] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. April 2013

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Umstieg auf regenerative Energien gefordert

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 26. April in Köln / 8,4 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern den BAYER-Konzern auf, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu senken und den Einsatz regenerativer Energien zu forcieren. Die Verbände reichten einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April ein und werden in der Versammlung zum Thema sprechen.

BAYER betreibt in mehreren Werken Kohlekraftwerke, vor allem zur Dampferzeugung. Die Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns blieben in den letzten Jahren unverändert hoch, 2012 stiegen sie auf 8,4 Millionen Tonnen an. Die BAYER-Tochterfirma CURRENTA ist zudem Mitglied im Lobbyverband Verein der Kohlen Importeure, der sich für den Bau neuer Kohlekraftwerke starkmacht.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Die dringend notwendige Energiewende wird durch den Bau neuer Kohlekraftwerke und durch steigende Kohleimporte aus Übersee blockiert. Der Kohleabbau in Schwellenländern wie Kolumbien verursacht zudem immense Umwelt- und Gesundheitsschäden. Wenn es weitergeht wie bisher, heizt sich das Treibhaus Erde noch schneller auf – mit schwerwiegenden Folgen zunächst für die arme Bevölkerung im Süden und irgendwann für uns alle.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Der wichtigste Grund für die hohen Emissionswerte des Konzerns ist der Bezug von Energie aus Stein- und Braunkohlekraftwerken. Wir fordern von BAYER ein Programm zur Reduktion der CO2-Emissionen um 80% bis zum Jahr 2050, wobei auf risikoreiche Techniken wie CO2-Speicherung (CCS) verzichtet werden muss. Zudem muss das Unternehmen detailliert offen legen, welche Mengen Kohle aus welchen Ländern importiert werden.“ BAYER bezieht aus dem Ausland große Mengen Steinkohle, unter anderem aus Kolumbien. Für die Produktion von Kohlenmonoxid importiert der Konzern zudem Kokskohle aus China.

Trotz der großen deutschen Lagerstätten bezieht die deutsche Industrie ihren Steinkohle-Bedarf zu 80 Prozent aus dem Ausland. Allein aus Kolumbien wurden im vergangenen Jahr 10,5 Millionen Tonnen Kohle importiert. Die Arbeitsbedingungen in Kolumbien sind katastrophal, viele Minenarbeiter leiden an Staublunge und anderen Berufskrankheiten. Nach offizieller Statistik fordern Grubengas-Explosionen jährlich rund 100 Menschenleben.

Weder die Minen-Arbeiter noch die örtliche Bevölkerung partizipieren an den hohen Exporteinnahmen. Die Bildung von Gewerkschaften wird von den Betreibern der Minen mit allen Mitteln bekämpft, zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder wurden ermordet. Selbst der ehemalige kolumbianische Umweltminister Manuel Rodríguez kritisierte, sein Land „prostituiere sich mit mangelnden ökologischen und sozialen Auflagen“.

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[Gegenantrag] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern ist für eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Problemen verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Kennzeichnung Gentechnik
BAYER beteiligte sich mit einer Spende in Höhe von 2 Mio. Dollar an einer Kampag-ne amerikanischer Chemie-Unternehmen, mit der eine Initiative zur Deklaration gen-technisch veränderter Lebensmittel gestoppt wurde. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild forderte, wurde parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Ab-stimmung gebracht. Die Unternehmen investierten über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative.
Dies ist ein klassisches Beispiel für doppelte Standards: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hinge-gen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten.

Exorbitantes Marketing
Fast zehn Milliarden Euro gab BAYER im vergangenen Geschäftsjahr für Werbung und Vertrieb aus, mehr als ein Viertel des gesamten Umsatzes. Für Forschung und Entwicklung hingegen wurden lediglich drei Milliarden Euro aufgewendet.
Unter die Vertriebskosten fällt der gesamte Graubereich des Pharma-Marketings: Medikamentenproben, Ärzte-Fortbildungen, Pharmareferenten, Spenden an medizi-nische Fachgesellschaften, Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Ausgaben für Lobbyverbände etc.
Trotz dieser gigantischen Summen werden die Aktionäre im Geschäftsbericht mit gerade einmal acht Zeilen abgespeist (siehe Seite 213). Eine aussagekräftige Auf-schlüsselung wurde von BAYER – trotz wiederholter Nachfrage der Coordination ge-gen BAYER-Gefahren - nicht veröffentlicht. Riesige Summen lassen sich auf diese Weise bequem verstecken und einer Kontrolle durch die Aktionäre oder die Öffent-lichkeit entziehen.
Im Geschäftsbericht gibt der Konzern an, die Steigerung der Kosten für Vertrieb und Werbung um über zehn Prozent gehe vornehmlich auf die Einführung neuer Medi-kamente wie Xarelto zurück. Einmal mehr zeigt sich, dass die hohen Medikamenten-preisen nicht durch Forschungskosten, sondern durch das exorbitante Marketing verursacht werden.

Tödliche Pharma-Studien in Indien
Nach Angaben der indischen Regierung sterben jährlich hunderte Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Test-personen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen. Be-reits im Zeitraum von 2007 bis 2010 waren bei Tests von BAYER 138 Inderinnen und Inder ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.
Firmen wie Novartis, BAYER und Pfizer setzen das Leben indischer Probanden wis-sentlich aufs Spiel. Recherchen vor Ort zeigen immer wieder, dass die Studienteil-nehmer nicht über die Gefahren der getesteten Medikamente informiert werden – häufig wissen sie nicht einmal, dass sie an einer Studie teilnehmen. Es ist daher heuchlerisch, wenn die Pharmaunternehmen behaupten, in Indien dieselben Stan-dards anzulegen wie in Europa.
Der Grund für die Verlagerung der Tests nach Indien ist - neben den niedrigeren Kosten - vor allem die geringe behördliche Aufsicht. Eine vom indischen Parlament beauftragte Untersuchungskommission stellte jüngst gravierende Mängel bei der Arzneimittel-Aufsichtsbehörde CDSCO fest: „Über Jahrzehnte hinweg hat sie vor allem den Interessen der Pharma-Industrie gedient und darüber die Interessen der Verbraucher vernachlässigt“, resümiert der Bericht. So hat sich die CDSCO in Zulas-sungsverfahren für Medikamente auf Gutachten von Experten verlassen, denen die Medikamenten-Hersteller die Hand geführt haben. Als ein Beispiel nennt die Unter-suchung Xarelto von BAYER mit dem Wirkstoff Rivaroxaban: „Die drei Expertisen für Rivaroxaban (BAYER), eine Arznei zur Blutverflüssigung, sind fast identische Ko-pien.“ Die Gesundheit der Probanden wird wissentlich aufs Spiel gesetzt.
Vor wenigen Wochen wurde BAYER in China zu einer Entschädigung von rund 50.000 Euro an eine Teilnehmerin einer Xarelto-Studie verurteilt. Die Klägerin hatte die Tests nur knapp überlebt.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll da-her nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Fehlbildungen durch Duogynon
Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwanger-schafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. BAYER konnte sich nur wegen angeblicher Verjährung aus der Affäre ziehen. Selbst der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthies-sen, hatte das Unternehmen mit den Worten "Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.
Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal ver-gleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht.
Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Fir-menleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Her-ausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Sche-ring strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.
Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissen-schaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Gefährliche Antibaby-Pillen
Seit Jahren fordern die Opfer von Antibabypillen wie Yasmin und Yaz ein Verbot aller Pillen mit erhöhtem Risikopotential. BAYER weigert sich beharrlich, auf die Forde-rung einzugehen, obwohl zahlreiche Studien die Gefährlichkeit der Präparate bele-gen.
Im Widerspruch dazu vereinbarte der Konzern mit rund 4.800 Anspruchsstellerinnen in den USA Vergleiche über eine Summe von einer Milliarde US-Dollar. Hinzu kom-men 13.600 Frauen, mit denen noch kein Vergleich geschlossen wurde. Geschädig-te Frauen in europäischen Ländern hingegen gehen bislang vollkommen leer aus.
In der Bilanz 2012 musste BAYER Sonderaufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für weitere Rechtsstreitigkeiten zurückstellen. Die Summe übersteigt damit den Versicherungsschutz.
Wegen der erhöhten Gefahren werden die Kosten für Yaz und Yasmin in Frankreich künftig nicht mehr erstattet. Die französische Regierung will hierdurch den Absatz der Präparate eindämmen. Außerdem überprüft die europäische Arzneimittelbehör-de EMA auf Antrag von Frankreich die Zulassung der Pillen.
Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genom-men werden. Eine weitere Zulassung ist nicht zu rechtfertigen. Mit einem freiwilligen Einlenken von BAYER ist jedoch nicht zu rechnen, so lange die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen – eine zynische Rechnung!

Tierversuche
Rund 6 Prozent aller Tierversuche in Deutschland gehen auf das Konto von BAYER. Der Konzern „verbrauchte“ im vergangenen Jahr 147.000 Tiere, hinzu kamen 23.000 Tiere bei externen Auftragsinstituten. BAYER hat wiederholt mit umstrittenen Testla-boren wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS) kooperiert, die für tierquälerische Methoden bekannt sind.
Das Beispiel des BAYER-Präparats Lipobay zeigt, dass schwerwiegende Nebenwir-kungen durch Tier-Experimente nicht vorhersehbar sind. BAYER hatte dem Präparat nach zahlreichen Tierversuchen eine “ausgezeichneten Gesamtverträglichkeit” attes-tiert. Dennoch verursachte Lipobay bei über 100 Patienten einen schweren Muskel-zerfall mit Todesfolge.
Tierversuche sind nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Menschen unverantwortlich. Sie dienen nicht der Sicherheit von Patienten, sondern in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Pharma-Hersteller. Tierbasierte Verfahren sind wissenschaftlich überholt und ethisch nicht länger vertretbar. BAYER ist daher aufge-fordert, seine Pharma-Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren umzustellen. Durch Computersimulationen, Tests an Zellkulturen und mit Hilfe von Biochips lässt sich die Verstoffwechslung neuer Wirkstoffe im menschlichen Körper besser darstellen als durch Tierversuche.

Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

[Uni Köln] Stellungnahme von RA Harro Schultze und Philipp Mimkes zum Berufungsverfahren vor dem OVG Münster gegen das Urteil des VG Köln vom 6. Dezember 2012 zur Offenlegung des Kooperationsvertrags mit der Bayer Pharma AG

CBG Redaktion

Das Urteil des VG Köln vom 06. Dezember 2012, mit dem unsere Klage auf Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Universität Köln und dem Bayer Konzern abgewiesen wurde, ist nicht allein für uns als Kläger eine große Enttäuschung gewesen, sondern ebenso für alle Initiativen und Personen, die uns in dem Bemühen unterstützen, mehr Licht in das Dunkel der sich immer mehr ausbreitenden Drittmittelforschung an deutschen Hochschulen zu bringen sowie die damit unmittelbar zusammenhängende Fremdbestimmung durch die Wirtschaft und die darauf beruhenden Bedrohungen für die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre.

Wir danken allen, die uns mit Rat und Tat und auch in finanzieller Hinsicht dabei unterstützt haben, trotz der massiven Übermacht der Gegenseite und der Lobbyisten, den mit dem Rechtsstreit verbundenen Marsch durch die Instanzen nun mit unveränderter Energie und Beharrlichkeit fortführen zu können. Die überraschend große Unterstützung und Sympathie, die wir von vielen Seiten erfahren haben, ist für uns zugleich Verpflichtung, die Auseinandersetzung im Rahmen der Berufung vor dem OVG Münster und ggf. auch noch darüber hinaus zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit werden zunehmend abhängig von Drittmitteln, d. h. von Geld, welches sie von Konzernen wie Bayer oder aus Fördertöpfen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen erhalten. Das ist eine Entwicklung, die von breiten Teilen der Öffentlichkeit zu Recht mit Skepsis und großer Sorge beobachtet wird. Die Kooperation zwischen der Universität Köln und der Bayer Pharma AG ist dafür ein typisches Beispiel.

Welchen Einfluss nimmt der Konzern auf die Forschung an der Uni? Gefährdet das Geld von Bayer die Unabhängigkeit der Universität und ihrer Forschungseinrichtungen sowie die der in die Kooperation mit dem Wirtschaftsunternehmen eingebundenen Wissenschaftler? Auf all die damit in Zusammenhang stehenden Fragen gibt das Urteil des VG Köln keine Antwort. Die Kammer interessierte vor allem: Kann sich der Kläger auf den Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes berufen? Die Antwort des Gerichts: Er kann nicht! Denn der Bereich von Forschung und Lehre ist in § 2 Abs. 3 IFG-NRW explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Und die Tatsache, dass das Gericht sich in den Entscheidungsgründen zu dem Urteil zum weit überwiegenden Teil allein mit der Frage befasst hat, ob der Kooperationsvertrag unmittelbar den Bereich von Forschung und Lehre berührt, erscheint geradezu absurd. Problematisch ist demgegenüber vor allem, dass die Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 IFG-NRW sehr allgemein und weitgehend formuliert ist: eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit erscheint so von vornherein unmöglich.

Im Rahmen der Berufung machen wir nun geltend, dass die im Informationsfreiheitsgesetz NRW enthaltene Ausnahmeregelung (welche sich außer in Sachen-Anhalt und Hamburg in keinem der anderen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern wiederfindet!) gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien von Willkürverbot und Übermaßverbot verstoßen. Willkür und Übermaß haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu § 2 Abs. 3 IFG-NRW erkennbar eine Rolle gespielt, weil die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags einseitig und ohne jegliche verfassungsrechtliche Überlegungen anzustellen, von einer allgemeinen und absoluten Geheimhaltungspflicht im Bereich der Wissenschaft ausgegangen sind. Dies trotz der seit Jahren anhaltenden Debatte in der Öffentlichkeit (Medien, Bundestag und den jeweiligen Länderparlamenten, Deutscher Hochschullehrerverband, Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Bund und Ländern etc.) zu der Fehlentwicklung einer zunehmenden Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln aus der freien Wirtschaft und den damit verbundenen Gefahren für die Unabhängigkeit der Wissenschaften. Die uns vorliegenden Protokolle und Dokumente zu dem Gesetzgebungsverfahren im Düsseldorfer Landtag lassen vermuten, dass, wie seit einigen Jahren in Bund und Ländern üblich (vgl. u. a. Hochschulfreiheitsgesetz NRW), die wesentlichen Planungen und Vorlagen speziell zu § 2 Abs. 3 IFG-NRW nicht durch die dafür zuständigen Ministerialbeamten und Mitarbeiter im Parlament ausgeführt wurden, sondern dass diese durch angeblich
nur „beratende“ Wirtschaftskanzleien in eigener Regie übernommen
wurden. Der Prozessbevollmächtigte des beigeladenen Bayer Konzerns, ein Rechtsanwalt aus der einschlägig bekannten Wirtschaftskanzlei Freshfields und Partner, würde uns dazu ganz sicher etwas verraten können, wenn er dazu denn nur durch das Gericht entsprechend befragt würde.

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[Bienensterben] Insekten- und Vogelsterben durch BAYER-Pestizide

CBG Redaktion

Der weltbekannte Ornithologe Pierre Mineau hat für die American Bird Conservancy eine Studie zur Bedrohung von Insekten und Vögeln durch Pestizide veröffentlicht. Die Studie ist online verfügbar.

Mineau bestätigt damit die Ergebnisse unseres langjährigen Kooperationspartner Dr Henk Tennekes. Im amerikanischen Kongress hat Pierre Mineau für ein sofortiges Verbot von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonikotinoide plädiert.

Einige Zitate aus der Veröffentlichung:

=> “We are grateful to Francisco Sanchez-Bayo and Henk Tennekes for meeting and sharing their insights into the neonicotinoids and other systemic insecticides
In his book, Dutch toxicologist Henk Tennekes (2010) makes the case that the contamination of surface water by neonicotinoids is so widespread in the Netherlands (and possibly elsewhere in Europe), that loss of insect biomass on a continental scale is behind many of the widespread declines that are being seen, be they of marsh birds, heath or meadow birds or even coastal species.

=> It has been suggested by the Dutch toxicologist Henk Tennekes (2010) that the neonicotinoid insecticides and other systemic products represent a ‘disaster in the making’ because of their potential to affect birds through reductions of their food supply.

=> Despite Bayer Corporation’s protestations that the mode of action of imidacloprid is not irreversible (Maus and Nauen 2011), Tennekes (2011) counter-argued successfully that evidence to date shows otherwise (despite minor deviations, the insecticide is dangerously close to showing irreversible activity) and even used some of Bayer Corporations’ earlier reports on imidacloprid’s mode of action to make his point.”

Pierre Mineau, der vielleicht bekannteste Ornithologe weltweit, ist also der Ansicht dass die Einwände von Bayer gegen Tennekes´ Darstellung des Wirkungsmechanismus von Neonikotinoiden erfolgreich widerlegt worden sind. Somit ist auch Mineau der Ansicht, dass die Neonikotinoide eine Umweltkatastrophe herbeiführen werden, wenn diese Nervengifte nicht umgehend verboten werden.

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Bienensterben

CBG Redaktion

9. April 2013, Greenpeace.de

Stoppen Sie das Bienensterben, Frau Aigner!

Die Studie im Volltext

Bienen sind enorm wichtig für uns Menschen. Leider gibt es davon jedoch immer weniger. Eine von Greenpeace veröffentlichte Studie nennt nun Insektizide, die für Bienen besonders gefährlich sind und macht klar: Wir brauchen dringend ein Verbot dieser Spritzmittel. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) muss aufhören, die Entscheidung über ein Verbot zu blockieren.

Bienen sind weltweit die bedeutsamsten Insekten zur Bestäubung. Rund ein Drittel der Nutzpflanzen, die zur Ernährung angebaut werden, brauchen Bienen zur Bestäubung. Sollte die Biene ausstreben, würde die Ergiebigkeit unserer Kulturpflanzen bis zu 75 Prozent zurückgehen.
Nur wenn in der Landwirtschaft eingesetzte Chemikalien umgehend verboten werden, die Bienen bedrohen, ist das Bienensterben in Deutschland zu stoppen. Greenpeace hat am Dienstag den Report „Bye, bye Biene? Das Bienensterben und die Risiken für die Landwirtschaft in Europa“ veröffentlicht, der die Notwendigkeit eines solchen Verbots deutlich macht. Insektizide sind demnach die größte direkte Gefahr für Bienen.
Die Studie benennt sieben für Bienen gefährliche Pestizide, von denen drei zu den umstrittenen Nervengiften aus der Klasse der hochgiftigen Neonicotinoide gehören. Hergestellt werden die Spritzmittel unter anderem von Bayer, BASF und Syngenta. „Die Ergebnisse unserer Studie sind eindeutig und dürfen von der Politik nicht länger ignoriert werden“, sagt Dirk Zimmermann, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace. „Die Interessen der Chemieindustrie dürfen nicht länger Vorrang vor dem Schutz von Bienen und der Landwirtschaft haben.“
Der Bestand an Bienen geht weltweit zurück. In den vergangenen Jahren überlebten europaweit im Durchschnitt 20 Prozent der Bienenvölker den Winter nicht. In Deutschland waren es teilweise sogar 30 Prozent. Pestizide sind - neben anderen Faktoren wie Klimawandel und industrieller Landwirtschaft - ein wichtiger Grund für das Bienensterben. Ihre Auswirkungen sind vielfältig: Sie töten die Bienen nicht nur, sondern schädigen auch deren Entwicklung, Sammelfähigkeit und Lernfähigkeit. Unsere Studie zeigt, dass der Schaden, den die Pestizide anrichten könnten, den Nutzen für die Landwirtschaft deutlich übersteigt.

Greenpeace fordert sofortiges Verbot von gefährlichen Pestiziden
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CDU) hat ein Verbot der besonders schädlichen Neonicotiniode Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam auf EU-Ebene bisher durch ihre Stimmenthaltung blockiert. Greenpeace fordert: Aigner soll sich für ein umgehendes und vollständiges Verbot bienengefährlicher Chemikalien einsetzen.
„Frau Aigner hat lange genug die Notwendigkeit eines dringend gebotenen Kurswechsels in der Landwirtschaft ignoriert. Die dramatische Dimension des Bienensterbens sollte ihr endgültig Anlass zum Umdenken geben“, fordert Zimmermann. (Autorin: Annika Rieger)

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[Bayer HV] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Protestaktion zur BAYER-Hauptversammlung

=> Freitag, 26. April, ab 8.30 Uhr
=> Messehalle Nord, Köln-Deutz, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111

Vorbereitungstreffen

=> Freitag, 19. April, 19.30 Uhr
=> in der Alten Feuerwache (Köln)

An der BAYER-Hauptversammlung in Köln werden der Vorstand des Konzerns, rund 4.000 Aktionäre und viele Journalisten teilnehmen. Seit 30 Jahren stehen die Hauptversammlungen im Zeichen heftiger Proteste. So auch in diesem Jahr. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) prangert zusammen mit anderen Gruppen und Organisationen die Schattenseiten der Konzern-Profite an: Pestizidvergiftungen, hochgefährliche Pharmaprodukte, Tierversuche, Bienensterben, Gentechnik ....

Unterstützer/innen werden gebeten, an den Protesten am 26. April am Eingang der Kölner Messehallen teilzunehmen.

Eine Woche zuvor laden wir zur Kick-off-Veranstaltung ein:

Freitag, 19. April 2013, 19.30 Uhr
Alte Feuerwache Köln (Kleines Forum), Melchiorstr. 3
Eintritt frei

Es werden berichten:
Philipp Mimkes / CBG
Axel Köhler-Schnura / CBG
und weitere AktivistInnen

Wer nicht zur Veranstaltung kommen kann, aber an den Aktionen teilnehmen möchte, bitte melden (mit vollständiger Postanschrift):

Einen Eindruck von den Protesten bekommt man hier. Dort haben wir Fotos und Aktionsberichte vom Vorjahr hochgeladen.

Für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze bei BAYER – weltweit! Der Konzern muss unter demokratische Kontrolle gestellt und umgebaut werden. Die Produkte und die Arbeitsplätze müssen umwelt- und menschenverträglich sein.

Tierversuche

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. April 2013

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Tierversuchfreie Test-Verfahren gefordert

Jährlich mindestens 170.000 Tierversuche allein bei BAYER / „Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar“

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der BAYER AG am 26. April fordern die Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Coordination gegen BAYER-Gefahren den Chemie- und Pharmakonzern auf, seine Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren umzustellen. Dies sei nicht nur ethisch geboten, sondern diene auch dem Interesse von Patient/innen und Verbraucher/innen. Die Verbände veröffentlichten zudem eine ausführliche Analyse der von BAYER durchgeführten Tierversuche.

Silke Bitz von den Ärzten gegen Tierversuche: „Wir fordern von BAYER und allen anderen Pharmaunternehmen den Umstieg auf rein tierversuchfreie Verfahren. Durch Computersimulationen, Tests an Zellkulturen und mit Hilfe von Biochips lässt sich die Verstoffwechslung neuer Wirkstoffe im menschlichen Körper detailliert darstellen. Solche Forschungsmethoden sind ethisch vertretbar und liefern im Gegensatz zum Tierversuch für den Menschen relevante Ergebnisse.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Tierversuche sind nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Menschen unverantwortlich. Sie dienen nicht der Sicherheit von Patienten, sondern in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Pharma-Hersteller. Tierbasierte Verfahren sind wissenschaftlich überholt und ethisch nicht länger vertretbar.“ Mimkes fordert die Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften, da rund 14 Prozent aller Tierversuche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind.

Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 2,9 Millionen Wirbeltiere für Versuchszwecke verwendet, wovon fast 6 Prozent auf das Konto von BAYER gehen. Der Konzern „verbrauchte“ im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben über 147.000 Tiere, hinzu kamen mehr als 23.000 Tiere bei externen Auftragsinstituten. BAYER hat wiederholt mit umstrittenen Testlaboren wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS), die für tierquälerische Methoden bekannt sind, kooperiert.

Untersuchungen der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) ergaben, dass 92 Prozent der potenziellen Medikamente, die sich im Tierversuch als wirksam und sicher erwiesen, nicht durch die klinische Prüfung kommen, da sie beim Menschen keine oder eine unerwünschte Wirkung zeigen. Dass man sich trotz dieser Unsicherheit auf Tierversuche verlässt, hat fatale Folgen: allein in Deutschland sterben jährlich 58.000 Menschen an den Folgen von Arzneimittelnebenwirkungen.

„Das Beispiel des BAYER-Präparats Lipobay zeigt, dass schwerwiegende Nebenwirkungen durch Tier-Experimente nicht vorhersehbar sind. Trotz der von dem Leverkusener Konzern nach zahlreichen Tierversuchen vorhergesagten “ausgezeichneten Gesamtverträglichkeit” kam es bei mindestens 100 Patient/innen zu einer Rhabdomyolyse, also einem schweren Muskelzerfall, mit Todesfolge“, erläutert Mimkes. Zuvor hatten Ratten, Mäuse, Kaninchen, Hunde, Schweine und Affen das Präparat über eine Schlundsonde, intravenös oder als Futter-Beimischung einnehmen müssen. In den Versuchen hatten sich zwar einige Nebenwirkungen eingestellt, doch waren diese anders als die später beim Menschen beobachteten Schäden. Bei einigen Tierarten waren bei sehr hohen Dosierungen leichte Muskelschäden aufgetreten, nicht aber die tödlich verlaufende Rhabdomyolyse. Stattdessen erlitten einige Tiere Magenblutungen und Augenschäden.

Da die meisten menschlichen Krankheiten bei Tieren nicht vorkommen, werden die Symptome auf künstliche Weise in so genannten „Tiermodellen“ nachgeahmt. Um zum Beispiel Parkinson auszulösen, wird bei Affen und anderen Tieren ein Nervengift in das Gehirn injiziert, das Hirnzellen zerstört. Einen Schlaganfall versucht man durch das Einführen eines Fadens in eine Hirn-Arterie von Mäusen zu simulieren. Ein „menschlicher“ Herzinfarkt wird bei Hunden durch das Zuziehen einer von außen bedienbaren Schlinge um ein Herzkranzgefäß nachgeahmt. Die am Tier künstlich herbeigeführten Symptome haben jedoch nichts mit den menschlichen Krankheiten gemein. Wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, der Einfluss von Suchtmitteln, schädlichen Umwelteinflüssen, Stress sowie psychische und soziale Faktoren werden gänzlich außer Acht gelassen. Ergebnisse aus Studien mit Tieren sind daher irreführend und tragen nichts zum Verständnis über menschliche Krankheiten oder gar deren Heilung bei.

„Da Tierversuche ungeeignet sind für eine effektive Arzneimittelentwicklung, täte BAYER schon im eigenen Interesse gut daran, sich von dieser überholten Methode zu verabschieden und bei der modernen, tierversuchsfreien Pharmaforschung die Nase vorn zu haben“, erklärt Silke Bitz abschließend.

Artikel „Tierversuche bei BAYER“

[Editorial] STICHWORT BAYER 02/2013

CBG Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser,

es wird immer klarer, dass wir einen neuen, unbefangenen Blick darauf werfen müssen, wie multinationale Konzerne besteuert werden. Im Moment werden BAYER & Co. nach einem System besteuert, dessen Grundlagen vor einem Jahrhundert geschaffen wurden. Gäbe es dagegen eine global einheitliche Steuer-Praxis, so würden die Unternehmen nicht länger gemäß der Rechtskonstruktionen besteuert, die ihre SteuerberaterInnen für sie geschaffen haben, sondern gemäß der ökonomischen Substanz dessen, was sie in welchen Ländern genau tun. Das wäre viel angemessener und obendrein einfacher zu handhaben als die aktuelle Herangehensweise.

Das gegenwärtige internationale Steuer-System behandelt die Multis so, als wären sie ein lose Verbindung selbstständiger Einheiten, die in unterschiedlichen Staaten operieren. Es gibt gegenwärtig nur wenig Abstimmung zwischen den einzelnen Steuerbehörden, und dieser „selbstständige Einheiten“-Ansatz eröffnet multinationalen Gesellschaften wie BAYER enorme Möglichkeiten, ihre Profite zum Zweck der Steuer-Ersparnis rund um den Globus zu verschieben.

Diese Steuervermeidungspolitik bedient sich hauptsächlich zweier Methoden. Zum einen richten die Multis Tochter-Gesellschaften in Ländern ein, die keine Einkommenssteuer berechnen oder niedrige Sätze haben, entweder um dorthin Aktivitäten auszulagern oder um die Gesellschaften als Holding zu nutzen, die Patente, Schuldverschreibungen oder Beteiligungen hält. Indem die Konzerne ihnen Profite überschreiben, können sie ihre Steuerlast senken, obwohl diese Niederlassungen oft nur auf dem Papier existieren und vielleicht gerade noch eine Briefkasten-Adresse in einem Bürogebäude haben. Zum anderen können BAYER & Co. über die Preis-Festsetzungen bei firmen-internem Handel Profite von Hochsteuer- in Niedrigsteuerländer wandern lassen. Als „transfer pricing“ ist diese Verfahrensweise bekannt.

Die Einheitssteuer nimmt sich beider Probleme an. Sie erlaubt BAYER & Co. nicht länger, so veranschlagt zu werden, als seien sie eine Ansammlung unterschiedlicher und deshalb auch unterschiedlichen Gesetzen unterworfener Einheiten. Das neue Modell behandelt die Multis stattdessen als ein Gesamtes. Es zwingt sie, eine globale Steuererklärung vorzulegen und diese dann auf die einzelnen Länder herunterzubrechen – gemäß dem Umfang ihrer dortigen Geschäftstätigkeit. Dieser kombinierte Report ermöglicht dann jeder betroffenen Nation den auf ihrem Hoheitsgebiet erwirtschafteten Profit nach den eigenen Sätzen zu versteuern.

Das entspricht der ökonomischen Realität, dass die Multis für gewöhnlich Oligopole sind, deren Grundlage eine spezielle Technologie oder ein spezielles Know-how ist. Sie existieren wegen der Synergie-Effekte, die aus der Kombination großer ökonomischer Aktivitäten an den unterschiedlichsten Orten erwachsen. Diese Vorteile können nicht einer einzigen Niederlassung zugeschrieben werden, sondern nur dem globalen Verbund. Jedes dieser Tochter-Unternehmen aus steuerlichen Gründen separat zu behandeln, ist unpraktisch und verleugnet die ökonomische Realität.

Steuer-ExpertInnen wissen bereits seit langem, dass ein einheitlicher Ansatz mehr Sinn macht. Selbst in den 1930er Jahren, als das „Getrennte Entitäten“-Prinzip im Umgang mit den internen Preisberechnungen international Konsens-Fähigkeit erlangte, erkannte man, dass die nationalen Behörden die Möglichkeit der Einsicht in alle Steuer-Berichte haben müssten, um eine faire Aufteilung der Profite auf die einzelnen Konzern-Standorte zu gewährleisten. Zudem werden seit den 1990er Jahren zunehmend Veranschlagungspraktiken genutzt, die in Richtung Steuervereinheitlichung gehen. Einige Steuergesetzgebungen – bemerkenswerterweise besonders in einer wachsenden Anzahl von US-Bundesstaaten – haben diese bereits erfolgreich implementiert. Und die Europäische Union hat auch schon Vorschläge ausgearbeitet, um eine solche Taxierung zu übernehmen.

Also ist die Zeit reif für eine Reform. Komplementiert durch die Pflicht zur Erstellung eines Land-für-Land-Reportes über die jeweils gezahlten Abgaben, würde eine Vereinheitlichung der Unternehmenssteuer ein großer Schritt hin zu einem internationalen Steuer-Regime auf der Basis von Transparenz und Effektivität bedeuten. Der Weg hin zu einer Reform muss jetzt eröffnet werden!

Sol Picciotto ist emeritierter Professor der Lancaster University und hat unter anderem das Buch „Regulating Global Corporate Capitalism“ verfasst.

[Subventionen] STICHWORT BAYER 02/2013

CBG Redaktion

Forschungssubventionen

BAYER sahnt ab

Der Leverkusener Multi hat von 1971 bis heute über 250 Millionen Euro an Forschungssubventionen erhalten. Mehr als 400 Projekte hat das „Bundesministerium für Bildung und Forschung“ in diesem Zeitraum gefördert.

Von Jan Pehrke

Der Leverkusener Multi bildet sich viel auf seine Innovationskraft ein. „Als Erfinder-Unternehmen setzt BAYER seit nunmehr 150 Jahren Zeichen in forschungsintensiven Bereichen“ hält der Konzern fest. Allerdings helfen die SteuerzahlerInnen bei dieser Zeichensetzung kräftig mit, obwohl der Pharma-Riese kontinuierlich Milliarden-Gewinne macht. Über 250 Millionen Euro an Forschungssubventionen hat die Aktien-Gesellschaft von 1971 bis heute allein aus den Töpfen des „Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BMBF) erhalten. Sage und schreibe 437 Projekte förderte das BMBF in diesem Zeitraum.
Es finanzierte unter anderem Vorhaben aus den Bereichen Gentechnik, Nanotechnik, Pharmazeutika, Agrochemikalien und Kunststoffe. So gab es etwa Geld für die Entwicklung eines Tests zum Nachweis von Fötus-Schädigungen aus embryonalen Mäuse-Stammzellen und zur gentechnischen Herstellung eines Impfstoffes gegen Herpes. Auch das Pflanzenbiotechnologie-Projekt „Zielgerichtete Züchtung zur Ertragssteigerung bei Raps“, den Einsatz biotechnologischer Methoden zur Erhöhung des Stärke-Gehaltes in Kartoffeln und die Identifizierung von Eigenschaften auf molekularer Ebene, „welche die Produktivität und Qualität der Pflanze erhöhen“, unterstützte das BMBF.
Forschungen auf dem Gebiet der Nanotechnik subventionierte das Ministerium ebenfalls großzügig. 145.000 Euro zahlte es BAYER für die Untersuchung der Material- und Umwelteigenschaften seiner Kohlenstoff-Nanoröhrchen namens BAYTUBES. Für die Produktion von Lacken und Kunststoffen auf BAYTUBES-Basis erhielt der Global Player fast 600.000 Euro. Noch mehr Mittel strich er für Labor-Versuche mit faser-verstärkten Hochleistungskunststoffen und ultradünnen Kunststoff-Beschichtungen ein: 2,7 bzw. 1,1 Millionen Euro. Zudem weist der „Förderkatalog“ des Forschungsministeriums die Unterstützung von Experimenten mit Solarzellen, hochauflösender Bildgebung, Keramik-Filtern, Pulvern zur Wärmedämmung und Grundstoffe-Recycling aus. Sogar Biopiraterie-Unternehmungen wie die Extrahierung von Steroid-Grundstoffen aus ecuadorianischen Pflanzen und Maßnahmen zur Weiterqualifizierung von AusbilderInnen sowie zur Verbesserung der innerbetrieblichen Transport-Abläufe sponserte der Bund.
Auch andere börsen-notierte Multis wie BMW, SIEMENS, LINDE und E.ON sahnten kräftig ab. 241,7 Millionen Euro bekamen die 30 DAX-Unternehmen im Jahr 2011 an Forschungssubventionen – das sind 12 Prozent der Gesamtzahlungen der einzelnen Ministerien an die Wirtschaft. „Die Förderung konzentriert sich sehr stark auf größere Unternehmen, weil große Ministerialbürokratien gerne mit großen Unternehmensbürokratien zusammenarbeiten“, erläuterte Professor Dr. Henning Klodt vom Kieler Institut für Weltwirtschaft im ARD-Magazins plusminus. Die Bundesregierung bestreitet diesen Sachverhalt allerdings in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“. „Größere Unternehmen werden absolut und im Vergleich zu ihren Eigenaufwendungen stark unterproportional gefördert“, betont sie und verweist darauf, dass an kleinere und mittlere Unternehmen im vorletzten Jahr mit 1.1 Milliarden Euro über 62 Prozent der Gelder von insgesamt 1,9 Milliarden Euro gingen. Das entspricht jedoch noch immer nicht ihrer Wirtschaftskraft. Zudem verteilen sich die restlichen 709 Millionen auf viel weniger Betriebe, weshalb BAYER & Co. viel höhere absolute Summen einstreichen.
Auf Kritik stößt aber nicht nur der Millionen-Regen für BAYER & Co., sondern auch die generelle Ausrichtung der Forschungsförderung, die sich mehr und mehr auf vermarktbare Produkte fokussiert. „Der Staat sollte sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen der Markt eben nicht für die notwendige Finanzierung sorgt, und das ist die Grundlagenforschung oder anders ausgedrückt, die Forschung, die nicht unmittelbar zur Produktion oder zur Marktreife führt. Dieses Grundverständnis geht aber in der Politik in den letzten Jahren immer stärker verloren“, moniert Klodt deshalb.
BAYER aber reicht der Geldsegen für seine wissenschaftlichen Abteilungen noch nicht. So fordert der Agro-Riese seit Jahr und Tag Abgaben-Erleichterungen für seine Forschungs- und Entwicklungsausgaben. „Sinnvoll wäre eine Steuer-Gutschrift“, meint der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers und nennt 20 bis 30 Millionen Euro als Größenordnung.

[TDI] STICHWORT BAYER 02/2013

CBG Redaktion

Trotz Kritik von Initiativen

BAYER-Anlage genehmigt

Die Bezirksregierung erlaubte BAYER im Dezember 2012 den Bau einer Anlage zur Produktion des Kunststoffes TDI.

Von Philipp Mimkes

„Die Bezirksregierung Köln hat am 20. Dezember 2012 der BAYER MATERIALSCIENCE AG den Bau und den Betrieb einer neuen TDI-Anlage im Chempark Dormagen nach dem Bundes-Immissionssschutzgesetz (BImSchG) genehmigt“, verlautete es lapidar aus der Pressestelle der Behörde. Damit setzte sie sich über alle Bedenken hinweg, welche die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), der BUND und andere Verbände unter anderem bei dem Erörterungstermin im Herbst 2011 geäußert hatten.

Geschlagene zwei Tage lang trugen die Initiativen damals im Technischen Rathaus von Dormagen ihre Vorbehalte vor. Sie kritisierten den großen Ressourcen-Verbrauch des Projektes und den avisierten Gebrauch des gefährlichen Giftgases Phosgen als Zwischenprodukt, ohne Schutzmaßnahmen durch eine Beton-Ummantelung der Produktionsstätte zu treffen. Die Coordination monierte darüber hinaus den zu geringen Sicherheitsabstand der Anlage zu Wohnsiedlungen und Verkehrseinrichtungen, was einen Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie darstelle. Auch auf dem Chemie-„Park“ selber stellt die Nähe der TDI-Produktion zu anderen Werkseinheiten eine Gefahr dar, die der Leverkusener Multi nach Ansicht der CBG ignoriert. Er hat in seinen Planungen nämlich kaum Vorsorge getroffen, um im Falle einer Explosion die angrenzenden Gebäude zu schützen und so einen Domino-Effekt zu verhindern.

Trotz alledem hat die Bezirksregierung Köln BAYER grünes Licht gegeben. So hat sie sich zwar mit der Forderung der Verbände nach eine Beton-Hülle befasst und in Stade sogar eine Kunststoff-Fabrik von DOW CHEMICAL mit einer solchen Vorrichtung besichtigt, sich dadurch jedoch nicht veranlasst gesehen, BAYER eine entsprechende Auflage zu machen. „Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die besagte Anlage (...) und die TDI-Anlage in wesentlichen sicherheitstechnischen Verfahrensbedingungen unterscheiden“, heißt es in dem Genehmigungsbescheid.

In Sachen „Phosgen“ hat BAYER jedoch nachzubessern. Die Bezirksregierung ordnete die Aufstellung von Detektoren an, die bei einem Gas-Austritt anschlagen, und kam damit dem Drängen der Initiativen nach. Auch in der Frage der Sicherheitsabstände erkannte die Behörde Handlungsbedarf und holte ein Gutachten ein. Dieses bestätigte dann Verstöße gegen die Seveso-Richtlinie und zog deshalb Konsequenzen nach sich. „In Absprache mit der Antragstellerin und der Chempark-Betreiberin wurde für die S-Bahn-Station ‚Dormagen BAYER-Werk’ ein zusätzlicher Schutzraum auf der westlichen Bahnsteigseite errichtet. Weiterhin werden in der Nähe des Bahnhofs ‚Informationstafeln mit Sicherheitsmaßnahmen und zum richtigen Verhalten im Störungsfall’ aufgestellt“, teilte die Bezirksregierung mit. Bei den Chem„park“-internen Sicherheitsabständen sah sie dagegen keinen Grund zum Eingreifen, um im Falle eines Falles einen Flächenbrand zu verhindern. Da die Einrichtungen im Umkreis der TDI-Anlage alle der Störfall-Verordnung unterlägen und deren Erfordernissen nachkommen müssten, seien keine zusätzlichen Schritte nötig, befindet die Behörde.

Obwohl diese sich durchaus ernsthaft mit den Einwänden der KritikerInnen befasst und auch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen veranlasst hat, bleibt die Coordination bei der Ablehnung des Bau-Vorhabens. „Wir sind nach wie vor gegen die Genehmigung einer Anlage, deren Bau über Jahrzehnte hinweg die Herstellung gefährlichster Stoffe zementiert“, hält die Presseerklärung der CBG fest.