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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. November 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: Kritik an geplanter MDI-Anlage in Brunsbüttel

zusätzliche Sicherung gegen Phosgen verlangt / Muster-Einwendung online abrufbar / „umweltschädliche Chlorchemie wird über Jahrzehnte hinweg zementiert“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine fünfseitige Muster-Einwendung gegen die geplante MDI-Anlage der Bayer MaterialScience AG in Brunsbüttel eingereicht. Die CBG ruft zu weiteren Einwendungen auf. Stellungnahmen der Bevölkerung können noch bis zum 6. Dezember beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein eingereicht werden. Auch Umweltschützer vor Ort kritisieren den Bau der Anlage.

Aus MDI wird Hartschaum hergestellt, der z. B. in Kühlschränken, Autositzen und in der Schuhindustrie verwendet wird. Kernpunkt der Kritik an dem Bau der Anlage sind die Risiken giftiger Chemikalien wie Phosgen, Anilin und Kohlenmonoxid, die in großen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Als Vorprodukt sollen allein mehrere hunderttausend Tonnen Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt wurde, verwendet werden.

„Durch die geplante MDI-Anlage wird der Fortbestand der energieintensiven und umweltschädlichen Chlorchemie über Jahrzehnte hinweg zementiert. Die Industrie ist dringend aufgefordert, risikolosere und ökologischere Alternativen zu entwickeln!“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mimkes begrüßt zwar die von BAYER geplante Einhausung der phosgenführenden Anlagen, womit die Firma einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nachkommt. Die CBG weist allerdings darauf hin, dass BAYER nur eine Schutzhülle aus Blechplatten plant – anders als BASF in Ludwigshafen und DOW in Stade, deren Anlagen mit einer Betonhülle versehen werden. „Sollte es zu einer Genehmigung kommen, so muss zumindest der Einsatz der bestmöglichen Sicherheitstechnik gewährleistet sein. Eine Einhausung aus Beton bietet einen höheren Schutz gegen Feuer, Explosionen oder eine Beschädigung von außen als die von BAYER geplante Hülle. Außerdem fordern wir als Schutz gegen Phosgen eine zusätzliche „Ammoniak-Wand“, mit der austretendes Phosgen neutralisiert werden kann“, so Mimkes weiter.

Die CBG hält den MDI-Antrag in der gegenwärtigen Form insgesamt für nicht genehmigungsfähig. Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Zu jedem Zeitpunkt befinden sich mehrere Dutzend Tonnen Phosgen in der Anlage. Dennoch werden in den Antragsunterlagen die Auswirkungen eines Austritts großer Mengen Giftgase in keiner Weise betrachtet. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die schweren Störfälle in der TDI-Produktion von BAYER in den USA oder bei INEOS in Dormagen zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 1978 mit allen Gefahren, die von dem Chemie- und Pharma-Unternehmen BAYER ausgehen: Störfälle, Pestizid-Vergiftungen, Ausstoß von Treibhausgasen, gefährliche Pharmazeutika, Einfluss großer Konzerne auf Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, etc.

Die vollständige Einwendung der CBG

Nanotubes

CBG Redaktion

Trotz zahlreicher Einwendungen und ungeklärter Risiken erhält die Nanotubes-Produktion in Laufenburg eine Genehmigung. Das genannte Gutachten wurde ausgerechnet von dem umstrittenen Toxikologen Helmut Greim erstellt, der sich praktisch ausschließlich auf Untersuchungen der Industrie bezieht (weitere Infos)

Südkurier, 22. November 2012

Grünes Licht für Nanotubes

Starck darf in seinem Laufenburger Werk Enag künftig jährlich 75 Tonnen Nanotubes herstellen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg erteilte nach mehrmonatiger Prüfung jetzt die Betriebserlaubnis, die morgen veröffentlicht wird. Gegen eine Nanotube-Produktion in Laufenburg hatten rund 60 Personen und Organisationen Einwendungen erhoben.
Nach der Erörterung der Einwendungen hatte das RP ein ergänzendes Gutachten bestellt. „Das Gutachten geht nicht von spezifischer Toxizität oder der Gefahr asbestanaloger Schädigungen aus“, sagte gestern RP-Sprecher Joachim Müller-Bremberger auf Anfrage dieser Zeitung. Letztendlich habe kein Grund bestanden, die Genehmigung zu versagen. Sie wurde allerdings unter Auflagen erteilt, zum Beispiel ist der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen. Die Genehmigung wird am morgigen Freitag im Staatsanzeiger und auch in dieser Zeitung veröffentlicht und damit rechtskräftig.
H. C. Starck stellt bereits seit 2006 in Laufenburg für Bayer mehrwandige Kohlenstoffnanoröhrchen her. Die Genehmigung dazu war bisher aber zeitlich befristet und auf 60 Tonnen im Jahr beschränkt. H. C. Starck hatte eine Erhöhung der Produktionsmenge um 15 Tonnen und den zeitlich unbefristeten Betrieb beantragt.
Dagegen erhoben rund 60 Personen und Organisationen, darunter die Ökologische Ärzteinitiative von Barbara Dohmen aus Hänner und die BUND-Bundesgeschäftsstelle Berlin, Einwendungen. Bei einer Anhörung des RP diesen März in Laufenburg nannte Dohmen die Produktion von Nanotubes eine noch nicht beherrschbare „Risikotechnologie“. Sie und der BUND argumentierten mit Studien, in denen bestimmten Nanotubes asbestähnliche Eigenschaften bestätigt worden waren.
H. C. Starck führte demgegenüber an, dass in der maßgeblich von ihrem Ingenieur Theodor König konzipierten Anlage ausschließlich Baytubes hergestellt würden. Diese seien nicht starr und spitz, wie die als asbestähnlich klassifizierten Nanotubes sondern zu sandkorngroßen Kügelchen gekräuselt. Würden diese Baytubes trotz der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in die Umwelt gelangen, dann passiere „gar nichts“, so König damals in der Anhörung.
Die Bundesregierung sieht in der Nanotechnologie eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Mit BASF, Bayer und Evonik sind in Deutschland drei der weltweit größten Hersteller von Nanomaterialien beheimatet.
Von MARKUS VONBERG

Duogynon

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
20. November 2012

Duogynon-Opfer verzichten auf Berufungsverfahren

„Vertuschung wird mit Verjährung belohnt!“

Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Muster-Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. Die von dem Duogynon-Geschädigten Andre Sommer eingereichte Haftungsklage war im Juli 2012 erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden.

Andre Sommer wörtlich: „Die finanziellen Risiken einer Berufung sind zu groß - das konnte ich meiner Familie nicht antun. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens bedeutet jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen, endlich die Wahrheit im Fall Duogynon herauszufinden. BAYER konnte sich bisher nur mit dem Hinweis auf Verjährung aus der Affäre ziehen. Dies ist moralisch absolut verwerflich und eine Schande für diesen Konzern!„. Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthiessen, hatte das Unternehmen mit den Worten “Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal vergleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht. Wissenschaftler wurden bestochen, die Opfer scheren den Konzern einen Dreck. Während im Fall von Contergan Entschädigungen erzwungen werden konnten, wird die Taktik von Schering und BAYER, die Gefahren von Duogynon zu leugnen und zu vertuschen, nun mit einem Freispruch wegen Verjährung belohnt!“.

Die Firma Schering, die das Präparat in den 60er und 70er Jahren vertrieben hatte, gehört seit dem Jahr 2006 zu BAYER. Auf Einladung der CBG hatten Duogynon-Geschädigte wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschädigung gefordert. Aber selbst eine Entschuldigung verweigerte der Konzern.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissenschaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es kann und darf nicht angehen, dass die Duogynon-Opfer und ihre Familien ohne Entschädigung bleiben.“

weitere Informationen: Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Dumping] TDI

CBG Redaktion

14. November 2012

China: Bayer und Dow zahlen Strafen wegen Dumping für TDI

Chinesische Behörden haben gegen Bayer und zwei weitere Firmen Strafzölle wegen Dumpingpreisen für den Kunststoff TDI verhängt. Weitere Infos hierzu.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen den Ausbau der TDI-Produktion in Dormagen, bei der jährlich mehrere hunderttausend Tonnen des Giftgases Phosgen zum Einsatz kommen sollen (alle Infos zur Kampagne.

[More than Honey] Bienensterben

CBG Redaktion

„MORE THAN HONEY“ / 5x2 EINTRITTSKARTEN ZU GEWINNEN

Kinotipp: Dokumentarfilm zum globalen Bienensterben

Am morgigen Donnerstag startet der Dokumentarfilm MORE THAN HONEY in den deutschen Kinos. Der Film beschäftigt sich mit dem weltweiten Bienensterben, für das Pestizide der Firma BAYER mitverantwortlich sind.

Der Regisseur Markus Imhoof verfolgt in MORE THAN HONEY das Schicksal der Bienen von der eigenen Familienimkerei bis hin zu industrialisierten Honigfarmen und Bienenzüchtern. Mit spektakulären Aufnahmen öffnet er den Blick auf eine Welt jenseits von Blüte und Honig, die man nicht so schnell vergessen wird.

Bei seinen Recherchen für den Film und für das parallel erschienene Buch wurde Markus Imhoof von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt. Die CBG weist seit den 90er Jahren auf die Risiken von Agrochemikalien für Insekten hin und fordert ein weltweites Verbot von Wirkstoffen wie Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlost 5x2 Eintrittskarten. Diese können bundesweit in allen Kinos, die den Film zeigen, eingelöst werden. Bitte senden Sie eine email mit Ihrer vollständigen Anschrift und dem Betreff „Bienensterben“ an die Adresse CBGnetwork(at)aol.com. Die ersten fünf Zusendungen gewinnen. Es werden nur die Gewinner benachrichtigt.

Hintergrund:
Das Sterben von Bienen und Wildinsekten führt zu einer verringerten Bestäubungsleistung, wodurch die Ernährungssicherheit in Gefahr gerät. Die UN-Umweltbehörde UNEP bezeichnet Imidacloprid und Clothianidin in einem Bericht zu globalen Bienensterben explizit als Bedrohung zahlreicher Tierarten. Im Frühjahr 2008 löste der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte aus. Zeitgleich verschwanden wildlebende Insekten, die ihrerseits als Nahrung für Vögel dienen. In Deutschland, Italien und Frankreich wurden die Wirkstoffe für die wichtigste Anwendung, die Behandlung von Mais, verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern nicht, die Präparate in mehr als 100 Länder zu exportieren.

weitere Informationen:
=> Die Kampagne zum weltweiten Bienensterben
=> Die website zum Films (mit Trailer): www.morethanhoney.de

Gentechnik

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER, BASF und MONSANTO gegen Kennzeichnungspflicht

USA: Millionenspenden der Gentech-Industrie

Die Chemie-Konzerne BAYER und BASF beteiligen sich mit millionenschweren Spenden an einer Kampagne amerikanischer Gentechnik- und Pestizid-Hersteller. Die Industrie will damit eine Initiative von Umweltverbänden zur Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel stoppen. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild fordert, wird parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Abstimmung gebracht.

Die Unternehmen investieren über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne, die vor allem aus TV Spots besteht - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative. Größter Finanzier ist der Weltmarktführer für gentechnisch verändertes Saatgut, Monsanto, mit 7 Millionen Dollar. Es folgen DuPont (4,9 Mio), BAYER und BASF (jeweils 2 Mio), Pepsi, Nestlé und Coca Cola. Das Hauptargument der Industrie ist, dass eine Deklarationspflicht die Kosten für die Hersteller um „Milliarden Dollar erhöhen“ würde - eine absurde Behauptung, für die jeglicher Beleg fehlt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Gentechnik-Multis messen mit zweierlei Maß: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hingegen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten!“. Scharfe Kritik äußert auch Gary Ruskin von der Initiative California Right to Know: „BAYER und BASF schicken ihr Geld um die halbe Welt, um Müttern und Vätern weiszumachen, sie hätten nicht das Recht zu wissen, was sich im Essen ihrer Kinder befindet!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht eine Parallele zum Verkauf des BAYER-Pestizids Glufosinat. Der zusammen mit gentechnischem Saatgut verkaufte Wirkstoff muss in der EU wegen erwiesener Gesundheitsgefahren vom Markt genommen werden. Trotzdem hat BAYER die Exporte in die USA und nach Lateinamerika drastisch erhöht, „ein klassischer Fall doppelter Sicherheits-Standards“, so Mimkes weiter. Glufosinat soll in die Fußstapfen des von Monsanto vertriebenen Herbizids Glyphosat treten, das wegen zunehmender Resistenzen immer unwirksamer wird.

BAYER war in den USA für die bislang größte Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen verantwortlich: Im Jahr 2006 war sogenannter Liberty Link-Reis weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl hierfür keinerlei Zulassung vorlag. Rund 30 % der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin alle Reisimporte aus Nordamerika. In den vergangenen Monaten musste BAYER die betroffenen Landwirte und Reismühlen mit über 900 Mio. Dollar entschädigen. Bis heute wird LL-Reis jedoch vereinzelt in Supermarkt-Packungen gefunden.

Im laufenden Wahlkampf gehört BAYER zu den größten ausländischen Unterstützern republikanischer Abgeordnete. Die Ausgaben zur Verhinderung von Proposition 37 übertreffen jedoch die Spenden an Politiker deutlich. Kalifornien war in der Vergangenheit häufig Vorreiter bei der Einführung neuer Umweltschutz-Bestimmungen, so z. B. bei Katalysator-Autos oder zum Ausstoß von Treibhausgasen. Dies erklärt die erhöhte Nervosität der Gentech-Lobby.

weitere Informationen:
=> Initiative „California Right to Know“
=> Deutsche Welle: German giants join GM food fight in California

[Yaz/Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

30. Oktober 2012

Antibabypille Yaz/Yasmin

BAYER muss Entschädigungsleistung auf 700 Mio € erhöhen

Der BAYER-Konzern muss weitere 205 Millionen Euro wegen Nebenwirkungen seiner Antibabypille Yaz/Yasmin zahlen. Bereits im Sommer hatte BAYER eine halbe Milliarde Euro zurückstellen müssen. Pro Fall wurde bislang eine Entschädigung von 220.000 Dollar genannt. Allein in den USA haben mehr als 11.000 Frauen Klagen gegen die Firma eingereicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht hinnehmbar. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden! Mit einem Einlenken der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen“. Die CBG fordert eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer.

Die BAYER AG macht mit drospirenonhaltigen Antibabypillen einen jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren startete 2009 eine Kampagne zur Unterstützung betroffener Frauen und brachte hierzu mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein.

Weitere Infos zur Kampagne

[Kleine Anfrage] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

24. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antwort auf Kleine Anfrage der Linkspartei

Bundesregierung: Ergebnisse unethischer Medikamenten-Studien dürfen nicht verwendet werden

Die Bundesregierung hat heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu unethischen Pharma-Studien veröffentlicht. Wörtlich heißt es in der Anfrage: „Pharmakonzerne lassen derzeit alleine in Indien etwa 1 900 Studien mit circa 150 000 Probanden durchführen. Die Anzahl der Todesfälle bei klinischen Studien ist in den vergangenen Jahren beständig gewachsen. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India für 2011 zeigt, dass allein bei Pharmatests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen Bayer und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol-Myers Squibb mit 19.“

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften für klinische Prüfungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegt seien. Demnach müssten Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass außerhalb der EU durchgeführte Studien unter gleichwertigen ethischen Bedingungen wie in der EU durchgeführt worden seien. Verstöße hiergegen würden dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.

Recherchen von NGOs und Journalisten haben jedoch immer wieder gezeigt, dass solche ethischen Mindest-Standards nicht eingehalten werden. Beispielsweise wussten Teilnehmer indischer Studien zumeist nicht, dass sie an Medikamenten-Tests teilnahmen. Die Ethik-Kommissionen bestanden meist nur auf dem Papier und nahmen keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vor. Den Ethik-Kommissionen waren häufig nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt.

Die Kleine Anfrage der Linkspartei war in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstellt worden. Die CBG fordert seit langem, dass im Ausland durchgeführte Studien konsequent überprüft werden. Bei Verstößen gegen die in der Deklaration von Helsinki formulierten Standards müssten Konsequenzen gezogen werden und die entsprechenden Studien auch nachträglich aus den Zulassungsverfahren verbannt werden. Notfalls müssten auch Zulassungen entzogen werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 waren allein in Indien bei Tests von BAYER 158 Menschen ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

=> Die Antwort der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710911.pdf

=> weitere Informationen zur Kampagne der CBG

LL Reis

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

sechs Jahre nach dem Skandal um Liberty Link-Reis:

weiterhin Funde von GenReis

Die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Grünen zeigt, dass genmanipulierter Reis der Firma BAYER CropScience bis heute in den Handel gelangt. Während der letzten fünf Jahre gab es demnach in Deutschland 105 Funde von nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen, die meisten davon Reis (Bt-Reis sowie Liberty Link-Reis).

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die wiederholten Funde von Liberty Link-Reis der Firma BAYER zeigen einmal mehr die Unbeherrschbarkeit dieser Risiko-Technologie. Die EU muss daher den Antrag auf Importgenehmigung für LL Reis endgültig ablehnen.“

Im Jahr 2006 war gentechnisch veränderter Langkorn-Reis, der gegen das hochgefährliche Herbizid Glufosinat resistent ist („Liberty Link-Reis“), weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nirgendwo eine Zulassung für die Sorte vorlag. Rund 30% der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin Reisimporte aus Nordamerika. BAYER musste die betroffenen Landwirte im vergangenen Jahr mit über einer halben Milliarde Euro entschädigen. Bereits im Jahr 2004 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren in der Hauptversammlung des Konzerns eine Kontaminationen von herkömmlichen Reis-Sorten vorhergesagt und einen Verzicht auf LL Reis gefordert.

Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte in den Anbauländern ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und infolgedessen einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Besonders in Asien droht zudem der Verlust traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten.

Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist hochgiftig. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten werden. Obwohl der Giftstoff in Europa künftig nicht mehr vertrieben werden darf, erhöhte BAYER kürzlich die Produktions-Kapazitäten für den Export – nach Ansicht der CBG ein klassisches Beispiel für „doppelte Sicherheits-Standards“.

Genveränderte Pflanzen werden zum Teil trotz fehlender Zulassung in der Viehzucht verwendet. Im Mai 2011 war in der EU in Futtermitteln die Nulltoleranz für nicht-zugelassene GVO aufgehoben worden. Seitdem wird eine Verunreinigung bis zu einer Höhe von 0,1 Prozent toleriert. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, hat eine entsprechende Regelung auch für Lebensmittel angekündigt.

Infos zur Kampagne

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Brief an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner

Antibiotika: „Missbrauch im Tierstall beenden!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Deutschen Bauernverband und den Bundesverband Praktizierender Tierärzte ein Ende des massenhaften Einsatzes von Antibiotika im Tierstall. Insbesondere die Verwendung sogenannter „Reserveantibiotika“ müsse umgehend verboten werden. Auch die routinemäßige Behandlung ganzer Tierbestände müsse gestoppt werden.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „In der Intensiv-Tierhaltung werden sieben Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in der Humanmedizin. Der übermäßige Einsatz antimikrobieller Substanzen führt zur Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an – eine mitunter tödliche Gefahr“.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Wir brauchen eine antibiotika-freie Tierzucht. Letztlich ist dies nur möglich, wenn das System der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht, durch eine bäuerliche und ökologische Landwirtschaft ersetzt wird“.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Besonders kritisch ist die Verwendung von Antibiotika der 3. und 4. Generation zu sehen, da diese als Reserveantibiotika für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Die Verwendung dieser Präparate in der Tiermast ist überflüssig und nicht zu verantworten. Wir fordern daher ein sofortiges Verbot!“.

Der Leverkusener BAYER-Konzern bietet mit Baytril ein Reserveantibiotikum aus der Klasse der Fluorchinolone für die Tiermast an. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Wirkstoffen Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen von Baytril genannt: allein im vergangenen Jahr machte das Unternehmen demnach einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich.

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr werden in der Massentierhaltung meist ganze Bestände behandelt. In einer Produktinformation von BAYER heißt es beispielsweise: „Unter den gegenwärtigen landwirtschaftlichen Bedingungen ist die Anzahl der Tiere pro Stall sehr hoch. Deshalb ist die Behandlung der gesamten Herde und nicht die individuelle Medikation das Mittel der Wahl, um den Infektionsdruck zu mildern und die Ansteckungsgefahr zu senken“.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte im September erstmals die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach gaben die Pharma-Hersteller im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte ab. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall;
=> klare Zielvorgaben zur Verringerung der Antibiotika-Einsatzes und ein sofortiges Verbot der Verwendung von Reserveantibiotika;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen;
=> Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> feste Einkaufspreise ohne Rabatte für Großverbraucher; Tierärzte dürfen nicht an der Verschreibung von Antibiotika verdienen.

weitere Informationen zur Kampagne

Bisphenol A

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern gehört zu den größten Herstellern von Bisphenol A weltweit. Die EU hat ab Frühjahr 2011 ein Verbot von BPA in Babyflaschen verhängt, weitere risikoreiche Anwendungen bleiben aber auf dem Markt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, weitergehende Verbote zu verhängen. Frankreich geht jetzt mit gutem Beispiel voran (alle Infos zur Kampagne)

N24, 12. Oktober 2012

Frankreich verbietet Gift Bisphenol A in Verpackungen

Paris — Der Giftstoff Bisphenol A soll ab 2014 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen in Frankreich verbannt werden. Die Nationalversammlung votierte in Paris einstimmig für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Demnach soll die Chemikalie, die seit Juni bereits in Babyfläschchen EU-weit verboten ist, ab 2013 auch aus Lebensmittel-Behältern für Kinder unter drei Jahren verschwinden.

Bisphenol A steht seit Jahren in der Kritik. Neuesten Studien zufolge können schon kleinste Dosen des Stoffes, der über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen kann, Schaden anrichten. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnentwicklung. Forscher fanden zudem Indizien dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern irreversibel schädigt.

Bisphenol A

CBG Redaktion

11. Oktober 2012

Bisphenol A

Frankreich beschließt Verbot in Lebensmittel-Verpackungen

In Frankreich wird eine langjährige Forderung von Umweltverbänden – auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren – umgesetzt: am Dienstag hat der französische Senat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, wonach der Einsatz der Chemikalie Bisphenol A ab 2015 in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden soll.

Im Oktober 2011 hatte die französische Nationalversammlung für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittelverpackungen bereits von 2014 an gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun um ein halbes Jahr. Die Nationalversammlung muss das Gesetz abschließend noch einmal behandeln.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen. EU-weit gilt bisher lediglich ein Verbot der Chemikalie in Babyfläschchen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verbote zu verhängen: „Hormonaktive Substanzen wie Bisphenol A haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.

Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

alle Infos zur Kampagne

Störfälle

CBG Redaktion

8. Oktober 2012

CropScience: Brand in Dormagen

In Dormagen brach heute ein Feuer in einem Betrieb von Bayer CropScience aus. Die Rauchsäule war kilometerweit zu sehen, die Wolke zog auch auf die benachbarte Autobahn. Eine Person musste nach dem Einatmen von Rauchgasen im Krankenhaus behandelt werden.

Nach Angaben der Polizei kam es gegen 18.30 Uhr in einer Produktionshalle zu einer Stichflamme. Angaben zur Brandursache oder zur Schadenshöhe konnte die Polizei noch nicht machen.

Erst im September hatte es im Dormagener Chemiepark einen Unfall mit 25 Verletzten gegeben. Durch ein Leck in einer Leitung war bei Reinigungsarbeiten eine Wolke aus Chlorwasserstoff ausgetreten.

Aufstellung „Störfälle bei BAYER“

CO Pipeline

CBG Redaktion

Rheinische Post, 6. Oktober 2012

CO-Röhre: Widerstand wächst

Vertreter der Bürgerinitiativen gegen die Giftgasleitung von Bayer haben Regierungspräsidentin Anne Lütkes am Freitag 21 629 Einwendungen für das Planänderungsverfahren übergeben.

„Mit diesem Riesenerfolg haben wir nicht gerechnet“, gibt Dieter Donner aus Hilden, Pressekoordinator der Bürgerinitiativen gegen die Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Bayer, zu. Knapp 22 000 Einwendungen haben die bis zu 14 Mitstreiter aus allen Trassenstädten gemeinsam gesammelt und gestern Regierungspräsidentin Anne Lütkes in Düsseldorf übergeben. Donner spricht von einem „grandiosen Endspurt“. Den ganzen Tag seien gestern noch Listen und Einzeleinwendungen eingegangen.
Was die Pipeline-Gegner besonders freut: Die von der Giftgasleitung betroffenen Kommunen und der Kreis Mettmann stehen an ihrer Seite und haben eigene Einwendungen eingereicht. Die Stadt Hilden beispielsweise weist darauf hin, dass die Feuerwehr bei einem größeren Leck in der CO-Pipeline völlig hilflos sei und niemanden retten könne. Darauf hatte auch der Hildener Kinderarzt Dr. Gottfried Arnold zusammen mit rund 400 Kollegen aus den Trassenstädten immer wieder hingewiesen: „30 Milliliter CO, die austreten, machen bewusstlos und fluchtunfähig. Bei etwa 130 Milliliter ist man tot.“
Die Bezirksregierung muss sich nun mit den insgesamt knapp 23 000 eingegangenen Einwendungen inhaltlich auseinandersetzen. Die haben es in sich. Die Gegner der CO-Leitung haben sich durch 2000 Seiten Planänderung gewühlt und sich auf zehn Kritikpunkte konzentriert.
Beispielsweise, dass viel zu schmale Geo-Grid-Matten verlegt wurden, um die Pipeline-Rohre vor Baggerschaufeln zu schützen oder, dass einfach Rohre mit einer geringeren Festigkeit als genehmigt verlegt wurden. „Alle Hildener Landwirte haben inzwischen ihre Einwilligung für Pipeline-Arbeiten auf ihrem Land zurückgezogen“, berichtet Donner.
Wenn Bayer dort an der CO-Leitung arbeiten wolle, müsse der Konzern klagen. „Die Zeit arbeitet für uns“, glaubt Donner. Neben den Einwendungen im Planänderungsverfahren haben die Bürgerinitiativen noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Die Bezirksregierung habe bereits 28 von Bayer beantragte Änderungen genehmigt – ohne öffentliche Bürgerbeteiligung. Ob das rechtens war, wollen die Bürgerinitiativen nötigenfalls gerichtlich überprüfen lassen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Einwendungen werden in anonymisierter Form erfasst und inhaltlich aufbereitet. Unter anderem auch dafür hat die Bezirksregierung eine Firma engagiert, die sie organisatorisch unterstützen soll. Die Kosten dafür trägt die Firma Bayer Material Science. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 werde dann ein Erörterungstermin angesetzt, als Kernstück des Planänderungsverfahrens, erläuterte Volker Klagges von der Pressestelle der Bezirksregierung.
Dieser Erörterungstermin sei „nicht-öffentlich“, nur die Einwender seien zugelassen. Sie würden nicht einzeln, sondern mit der öffentlichen Bekanntgabe rechtzeitig vorher informiert. Wie eine solche Erörterung mit Zigtausenden von Einwendern praktisch ablaufen soll, ist noch offen.
Nach der Erörterung gebe es zwei Möglichkeiten, so Klagges. Sei das Vorhaben entscheidungsreif, entscheide die Bezirksregierung „ergebnisoffen“ über den Änderungsantrag von Bayer. Gebe es Bedarf für weitere „Sachverhaltsermittlungen“, dann sei das Ergebnis weiterhin offen, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. VON CHRISTOPH SCHMIDT

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

Bayers lange Leitung

Kommentar von HOLGER DUMKE

Essen (ots) - Diese Zahl hat Gewicht: 22 000 Einwendungen haben Bürgerinitiativen gestern gegen die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns übergeben, weitere 1000 lagen bereits bei der Bezirksregierung. Der Konzern (aber auch die Landespolitik) sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Widerstand gegen das heikle Gasleitungsprojekt auch nach Jahren nicht erlahmt. Mit dem Planverfahren versucht Bayer stattdessen, nachträglich alles das zu legitimieren, was beim Bau der Pipeline gefährlich verbockt wurde. Eigenmächtig hat der Konzern die Trasse geändert, hat Rohre viel zu nah neben anderen Pipelines verlegt, Materialvorgaben nicht beachtet. Kohlenmonoxid ist ein hochgefährliches, gar tödliches Gas. Wer so beim Bau einer Gasleitung vorgeht, hat sich als Betreiber selbst disqualifiziert. Bayer muss das wohl bald 100 Mio Euro teure Projekt endlich begraben, besser heute als morgen, und sich auf Alternativen einlassen. Das Geld ist weg.

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[Patente] STICHWORT BAYER 04/2012

CBG Redaktion

BAYER und die Patente

Späte Liebe

Mit Argusaugen wacht der Leverkusener Multi über seine Patente. Unzählige Prozesse führt er zur Verteidigung seiner Ansprüche. Allerdings nahm es der Konzern mit dem Wert des geistigen Eigentums nicht immer so genau. In den Gründerjahren bediente sich der Chemie-Riese rücksichtslos bei den Ideen anderer und legte so den Grundstock für den Aufstieg zu einem Global Player. Erst als aus den BAYER-Labors vermehrt eigenständige Entdeckungen kamen, entwickelte sich das Unternehmen zu einem Anhänger von verbrieften Schutzrechten.

Von Jan Pehrke

„Ein Erfinder-Unternehmen wie BAYER lebt von einem zuverlässigen weltweiten Schutz seines geistigen Eigentums“, heißt es im jüngsten Nachhaltigkeitsberichts des Leverkusener Multis. Anderen machen hingegen die Monopol-Profite, die patentgeschützte Medikamente abwerfen, das Leben schwer. So schaffen es viele InderInnen nicht, die monatlich 4.200 Dollar, die eine Behandlung mit dem Krebsmittel NEXAVAR kostet, aufzubringen. Die Behörden des Landes haben sich deshalb auf einen Ausnahme-Paragrafen des internationalen Patent-Abkommens TRIPS berufen und dem Unternehmen NATCO eine Zwangslizenz zur Herstellung einer billigeren Version erteilt.

Der Pillen-Produzent geht gegen diese Entscheidung juristisch vor, wie er auch schon mit von der Partie war, als Big Pharma 2001 gegen Südafrika vor Gericht zog, weil der Staat die Produktion erschwinglicher Varianten eigentlich patent-geschützter AIDS-Arzneien erlaubt hatte, um möglichst vielen PatientInnen eine Therapie zu gestatten. Die meisten Klagen des Agro-Riesen richten sich jedoch gegen Konzerne, die nach Ablauf der Schutzfrist Nachahmer-Versionen von BAYER-Pharmazeutika herausbringen wollen und bereits vorab Genehmigungsanträge stellen. Durch diese Strategie hofft der Global Player, sich die lästige Konkurrenz so lange, wie es nur geht, vom Hals halten zu können. Und wenn ein solches Mittel nicht probat erscheint, zahlt er Generika-Herstellern wie BARR auch schon mal hohe Summen dafür, dass sie auf die Fabrikation von Patent-Auslaufmodellen made by BAYER verzichten.

Eigentum ist Diebstahl
Aber eine solche Wertschätzung brachte das Unternehmen dem geistigen Eigentum nicht immer entgegen. In seinen Anfangsjahren als Farbstoffe herstellende Firma pflegte es einen recht lockeren Umgang mit ihm. „Die Alizarin-Farben hingegen stammten aus der Zeit, als die einfache Übernahme fremder Verfahren in Deutschland noch erlaubt und üblich war“, heißt es in den „Meilensteinen“ dazu offenherzig1. Und nur diese „einfache Übernahme“ ermöglichte es, das Segment zum wichtigsten Produktionszweig auszubauen. 6.000 Kilo verließen 1877 täglich die Fabrikhallen, womit die Firma die Spitzen-Position unter den deutschen Herstellern einnahm.

Mit den deutschen „Erfinder-Unternehmen“ war es zu dieser Zeit nämlich noch nicht allzu weit her. Die entscheidenden Innovationen auf dem Gebiet der Chemie-Farben gelangen nämlich in England, das diese auch rasch gesetzlich schützte. Die deutschen Länder hingegen wollten die „nachholende Entwicklung“ nicht durch Eigentumstitel für Labor-Kreationen beeinträchtigen. „Dort gab es noch kein Patentgesetz. Und da die ersten Teerfarben leicht herzustellen waren, schossen überall Fabriken aus der Erde“, halten die „Meilensteine“ fest2. BAYER war sogar besonders früh dran. Noch bevor der „Vater der Farben-Industrie“, August Wilhelm Hoffmann, aus dem Mutterland dieses Industriezweiges in seine Heimat zurückkehrte, hatte sich 1863 in Wuppertal die FRIEDR. BAYER ET COMP. gegründet und sich nach dem Motto „Eigentum ist Diebstahl“ sogleich ans Kopierwerk gemacht.

Die anderen Betriebe kannten ebenfalls nur wenig Skrupel. Es blieb ihnen auch kaum eine andere Möglichkeit. Den Produkten aus dem Reichsgebiet eilte nämlich der Ruf voraus, „billig und schlecht“ zu sein. Deshalb mussten BAYER & Co. imitieren, was das Zeug hielt. Als „die berüchtigsten Piraten von ganz Europa“3 galten deutsche und schweizer Industrielle zu der Zeit. Deren Raubrittertum hielt englische und US-amerikanische Unternehmen sogar von Exporten ab, da ihre Waren „doch nur zum Nachbauen bestimmt“4 seien. Manche Firmen betrieben überdies systematisch Markenfälschung. So prangte etwa die Herkunftsbezeichnung „Sheffield made“ auf deutschen Messern, die kostengünstig aus Gusseisen statt aus Gussstahl hergestellt waren. Um sich gegen diese Billigimporte zu verwahren, führte England schließlich die Kennzeichnungspflicht „Made in Germany“ ein.

Das Reichspatent-Gesetz
Zu einem Gütesiegel wandelte sich das Label erst später, und das hatte viel mit den Umständen zu tun, unter denen es entstanden war. Die Unternehmen steckten das mit den „Übernahmen“ oder Plagiaten leicht verdiente Geld nämlich in ihre Entwicklungsabteilungen, was sich recht bald auszahlte. Sie brachten bessere, orginäre Produkte auf den Markt – und entdeckten prompt ihre Schutzwürdigkeit. Dabei gab es jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen. Die fortgeschrittenste Branche, die Elektroindustrie mit SIEMENS als Vorreiter, setzte sich am vehementesten für ein Patentgesetz ein. Werner Siemens verfasste Denkschriften zum Thema und gründete 1874 gemeinsam mit dem Ingenieur Carl Pieper den „Deutschen Patentschutzverein“. Daneben zählten vor allem Fabrikanten aus dem von den deutschen Ländern eroberten Elsass-Lothringen zu den Befürwortern, weil sie ihren in Frankreich erworbenen Entwicklungsvorsprung nicht einbüßen wollten, was auch auf Verständnis stieß. Einen „Cultur-Rückgang“ sollten diese Firmen nicht hinnehmen müssen, meinte etwa der Berliner Maschinenbauer Carl Schlickeysen. Die Chemie-Industrie hingegen war noch nicht so weit; sie verhielt sich den Plänen gegenüber „recht ablehnend“5. Die meisten Handelskammern lehnten ein solches Paragrafen-Werk ebenfalls ab.

Zudem traf es auf politische Widerstände. Die Anhänger der Freihandelslehre sahen im Patentrecht eine Beschränkung der Produktionsfreiheit, ein noch zur Privilegien-Ordnung des Ancien Régimes gehörendes, durch „Despotismus und Finanzkniffe“ charakterisiertes Instrument. Der technische Fortschritt lasse sich nicht individualisieren, argumentierten sie und warnten vor der „Abhängigkeit der Konsumenten von den Patentinhabern“. Auch die Gefahr von Monopolbildungen beschworen sie nicht zu Unrecht, denn selbst Werner Siemens konnte sie nicht ganz leugnen. Sogar Juristen meldeten Vorbehalte an. So mochte etwa Friedrich Carl von Savigny dem Menschen kein „Eigenthumsrecht an seinen Geisteskräften“ zusprechen. Die eigene Person vermag nicht Objekt der Willensherrschaft sein, schrieb er in „System des heutigen römischen Rechts“. Der Einzelne hätte zwar eine rechtmäßige Macht über seine Kräfte, der Staat habe aber keine Möglichkeit, sie vor anderen zu schützen und in „ebenso überflüssiger wie verwirrender Weise“ rechtlich abzusichern.

Aber schließlich kam das Patentgesetz 1877 doch, nicht nur weil die Entwicklung von der „Imitationsindustrie“ zur „Innovationsindustrie“ unaufhaltsam voranschritt und immer mehr Sektoren einnahm. Auch die Reichsgründung erwies sich als Motor, denn mit ihr wuchs das Verlangen nach Rahmenbedingungen für den nunmehr einheitlichen Wirtschaftsraum. Und schließlich brachte die Wirtschaftskrise der 1870er Jahre die Freihändler in die Defensive. „Die neue Politik Bismarcks, die eines protektionistischen Wirtschaftsnationalismus, der seinen Höhepunkt im Zollgesetz von 1879 fand, bildete den ideologischen Hintergrund für eine Einführung des Erfindungsschutzes mit seinen dirigistischen Elementen“, schreibt Arndt Fleischer in „Patentgesetzgebung und chemisch-pharmazeutische Industrie im deutschen Kaiserreich (1871-1918)“6.

BAYER & Co. hatten sich in den Gesetzgebungsprozess lange nicht eingeschaltet, erst bei der ersten Lesung des Entwurfes meldeten sie sich zu Wort und forderten „Nachbesserungen“. Die „Deutsche Chemische Gesellschaft“ (DCG) trat für die Einbindung von Sachverständigen in die Patent-Verfahren sowie für eine Veröffentlichungspflicht ein. Außerdem kritisierte sie die im Paragraphen-Werk vorgesehene Möglichkeit zur Erteilung einer Zwangslizenz, falls ein Anmelder die Erfindung nicht zum Wohle der Allgemeinheit einsetzt. Sie wollten es sich nämlich unter anderem vorbehalten, eine Idee weder zu realisieren, noch die Rechte daran zu verkaufen, sondern die Patentierung lediglich dazu zu nutzen, ihrer Konkurrenz einen Entwicklungsweg zu versperren.

Darüber hinaus mahnten die Firmen an, die Laufzeit auf höchstens 15 Jahre festzulegen. Überhaupt war es ihnen ein Anliegen, den Geltungsbereich der Schutztitel zu begrenzen. „Die Patentierung des Productes selbst (...) würde verhindern, dass später aufgefundene, verbesserte Verfahrensweisen im Interesse des Publicums und der Erfinder zur Ausführung gelangen“, hieß es in der Petition der DCG7. Genau eine solche Blockade-Wirkung hatte ihrer Meinung nach die Patentierung des Fuchsins in Frankreich entfaltet. Als Konsequenz daraus verlangte die Organisation, Patente nur auf technische Prozesse, nicht aber auf die Stoffe selbst zu gewähren. Der Reichstag gab dem ebenso statt wie den meisten anderen ihrer Ersuche.

Die Patent-Mausefalle
Trotzdem fremdelten BAYER & Co. noch einige Zeit mit dem Reichspatentgesetz. Nur verhalten meldeten sie ihre Erfindungen an, und wenn, dann verschleierten sie oftmals den eigentlichen Zweck, um die Konkurrenz in die Irre zu führen. Einzig BASF-Codirektor Heinrich Caro stand konsequent hinter der Regelung. Er machte sich sogar für ein Stoff-Patent und damit für die Streichung des Chemie-Sonderparagrafen stark, konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. „Leider habe ich mich im Kreise meiner Fachkollegen – in dem noch immer die Romantik der Wilddieberei einen Anklang findet – wiederholt überzeugen müssen, dass alle zum Nehmen, aber nicht zum Geben bereit sind“, klagte er resigniert8.

Auch Carl Duisberg packte gelegentlich ein solches Jagdfieber, so etwa bei der Entwicklung von Benzopurpurin. Die FRIEDR. BAYER ET COMP. hatte es Mitte der 1880er Jahre abgelehnt, von einem ehemaligen Beschäftigten ein Patent für einen roten Farbstoff zu erwerben. Stattdessen kaufte es die AGFA und ging in die Produktion, die sich als äußerst profitabel erwies. Das ließ Duisberg keine Ruhe. Er begab sich auf der Suche nach einem Rot-Ton nun selber ins Labor und entdeckte das Benzopurpurin B. Nur brauchte er zu dessen Herstellung mit der Brönnerschen Säure ein Zwischenprodukt, dessen Rechte ebenfalls bei der AGFA lagen. Deshalb verfiel der spätere BAYER-Direktor auf die Idee, in der Deponaten-Sammlung zu schauen, ob das Unternehmen darauf nicht auch Ansprüche erheben dürfte, weil es die Beschreibung eines entsprechenden Herstellungsverfahren bei einem Notar hinterlegt hatte. Und siehe da: „Zu meiner größten Freude fand ich dann zufällig, dass irgendein nicht genannter Chemiker der Fabrik das (...) Schäffersche Salz mit wässrigem Ammoniak in Glasröhren erhitzt und so die Brönnersche Säure schon vor der Einreichung des diesbezüglichen Patents dargestellt und das Verfahren als technisch wertvoll deponiert hatte. Wir hatten also das Recht der Vornutzung. Damit waren wir aus der Patent-Mausefalle (...) heraus.“9

Und auf eine ganz ähnliche Art, wie es Duisberg in seinen Lebenserinnerungen beschreibt, ging der Konzern noch 80 Jahre später vor. Um dem Erfinder Heinz Süllhöfer seine Kunststoffplatten-Maschine abspenstig zu machen, schickte er sich vor Gericht an, mit aus dem Hut gezauberten Konstruktionsplänen eine Vornutzung zu belegen. Damit sollte die längste – und immer mal wieder aufflammende – Auseinandersetzung um geistiges Eigentum in der bundesdeutschen Justiz-Geschichte beginnen (SWB berichtete mehrfach), die BAYER schließlich auch wieder aus der Patent-Mausefalle befreite und Süllhöfer einen Großteil seines Vermögens kostete (SWB berichtete mehrfach).

Industrialisierte Forschung
Duisberg erkannte dann aber doch recht bald die Vorteile dessen, was marxistische Historiker als „Lösung der Patentfrage durch die Bourgeoisie“ bezeichneten, denn das Paragrafen-Werk trug wesentlich zu der von Ferdinand Tönnies beschriebenen Reaktion bei, „die Basis Handel (...) mit der Säure Wissenschaft zum Salze Großindustrie“10 zu verbinden. Oder wie es die „Meilensteine“ schlichter formulieren: „Damit verbesserten sich die Möglichkeiten für die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsergebnisse in der Industrie ganz wesentlich.“11 Das Reichspatentgesetz promovierte nämlich nicht nur Firmen zu Rechtssubjekten, die selber Patente beantragen konnten, es stellte sie sogar besser als die Erfinder. Diese waren oft schlicht nicht in der Lage, die hohen Anmelde-Gebühren aufzubringen. Das trieb sie in die Fänge von BAYER & Co., wo sich dann das Wissen sammelte. Und mit dem Kapital, das diese Akkumulation abwarf, verstärkte sich diese Tendenz noch, denn die Unternehmen nutzten es systematisch zu einer Rationalisierung von Forschung & Entwicklung im Sinne ökonomischer Effizienz.

Nach Ansicht des Philosophen André Gorz kam BAYER bei diesem Prozess eine besondere Rolle zu. „Ein erster entscheidender Schritt in Richtung Verselbstständigung der Wissensproduktion und dessen ‚Kapitalisierung’ fand um 1880 statt, als Carl Duisberg bei BAYER die Forschung in der chemischen Industrie industrialisierte“, hält er in „Wissen, Wert und Kapital“ fest12. Und das Beispiel machte bald Schule. „Elberfeld ist in Deutschland System“, erkannte der englische Journalist Ernest Edwin Williams neidvoll.

Die Labore von FRIEDR. BAYER ET COMP. sahen nicht nur so aus wie Werkshallen, es herrschten dort auch dieselben Prinzipien. So zergliederte Duisberg die Tätigkeiten nach den Prinzipien des Taylorismus. „In dem neuen wissenschaftlichen Laboratorium führte ich eine scharfe Arbeitsteilung durch, indem jeder der darin tätigen Chemiker ein besonderes Spezialgebiet der großen Anilinfarben-Industrie zugewiesen erhielt“, schreibt er in seinen Memoiren. Zudem trennte das Unternehmen Grundlagen- und praxis-orientierte Forschung. Das, was bei ihm „systematische Patent-Auswertung“ hieß und in ähnlicher Form auch bei der Konkurrenz stattfand, lief ab wie am Fließband. „In unendlichen, im Einzelnen vorgeschriebenen Versuchsreihen wurde gleichsam mechanisch nach Verbesserungen für Patente gesucht“, schreibt Margrit Seckelmann in „Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich“13.

Für Genies blieb unter solchen Bedingungen nur wenig Raum. Ihr Kopf gehörte dem Betrieb, in den Arbeitsverträgen mussten sie schon im Vorhinein die Rechte an ihren Geistesblitzen abtreten. Verstöße dagegen ahndeten die neuen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums als „widerrechtliche Entnahme“. Erfinder-Verbände rangen nicht nur deshalb beharrlich um eine Verbesserung ihrer Stellung gegenüber den Unternehmen und kritisierten das Rechtsinstitut als „Antipatent-Gesetz“.

Die Chemie-Industrie hingegen vermochte sich voll zu entfalten. Sie erhöhte ihren Anteil am Farbstoff-Weltmarkt kontinuierlich; von 1880 bis 1900 stieg er von 70 auf 90 Prozent. Das verdankte die Industrie nicht zuletzt dem internationalen Patentabkommen von Paris, denn dieses gewährte ein Prioritätsrecht und gab den Konzernen nach der Anmeldung einer Entwicklung in ihrem Heimatland ein Jahr Zeit zu prüfen, ob sich entsprechende Anträge auch in anderen Staaten lohnen würden. Diese Regelung sorgte durch ihren Sperrfrist-Charakter für eine immense Verbreitung der deutschen Schutztitel und brachte die internationale Konkurrenz in eine starke Abhängigkeit von BAYER & Co. Die Firmen-Chronik der BASF erblickte darin sogar einen der Gründe für den Ersten Weltkrieg.

Patent-Kartelle
Allerdings beruhte der Aufstieg deutscher Firmen nicht bloß auf der von den Patentbestimmungen beförderten Forschung im industriellen Maßstab. Auch eine von BefürworterInnen wie GegnerInnen früh benannte Nebenwirkung der Schutzrechte trug dazu bei: die Tendenz, als Katalysator für Monopol-Bildungen zu wirken. BAYER beschleunigte diese nach Kräften. Das Unternehmen verfolgte nämlich die Strategie, bei Auseinandersetzungen um geistiges Eigentum mit Konkurrenten einvernehmliche Lösungen anzustreben. „Dass „Friede ernährt, Unfriede aber verzehrt“, gab Duisberg als Devise aus14. Und so endete etwa der „Kongorot-Prozess“, den sein Ausweg aus der „Patent-Mausefalle“ – die behauptete Vornutzung der von AGFA patentierten Brönnerschen Säure bei der Herstellung des Farbstoffes Benzopurpurin B – heraufbeschworen hatte, mit einer gütlichen Einigung, in der beide Parteien sich gegenseitig Zugriff auf roten Farbstoffe gewährten. Nach Ansicht von Margrit Seckelmann kam das der Monopolisierung eines Teilgebietes gleich. „Zumindest wurde hier erstmals das Modell einer Interessensgemeinschaft durch den Zusammenschluss zweier konkurrierender Firmen praktiziert. Deren Verbreitung sollte zu den Kartellierungseffekten führen, die später in der Bildung der IG FARBEN ihren bedeutendsten Ausdruck fanden“, stellt die Juristin fest15.

Die Entwicklung dorthin erfolgte peu à peu. Duisbergs weitere juristische „Friedensbemühungen“ führten etwa zu Vereinbarungen mit der Firma LEONHARDT über eine Markt-Aufteilung, die sich für das Unternehmen als äußerst lukrativ erwies. „Sie bot die Möglichkeit, die hohen Verkaufspreise für die roten Substantiv-Farbstoffe fast bis zum Schluss beizubehalten“, jubiliert Duisberg in „Meine Lebenserinnerungen“16. Beim Kongorot und Benzopurin gelang es BAYER und AGFA sogar, über den Schluss hinaus die hohen Preise beizubehalten, denn nach Ablauf der Patentlaufzeiten stieß 1904 die BASF zu dem Pakt und machte aus dem Duo einen Dreibund. Der BAYER-Manager hätte ihn gerne noch um Pharma-Betriebe wie BOEHRINGER, MERCK, KNOLLE und andere erweitert, diese aber fürchteten die Dominanz der Chemie-Industrie und gründeten 1905 lieber die „pharmazeutische Interessensgemeinschaft“. Im selben Jahr reagierten HOECHST und CASSELLA auf das Triumvirat der Konkurrenz und gingen eine Kooperation ein, der sich 1907 noch KALLE anschloss.

Bereits bis 1897 hatten sich allein im Chemie-Bereich 82 dieser Verbünde gebildet, in anderen Branchen vollzog sich – etwa mit dem Glühlampen-Kartell von SIEMENS, AEG und AUER – Ähnliches. Immer kam es dabei zu Preisabsprachen und zu einem Austausch von Lizenzen und Patenten, die sich nach Ansicht des Juristen Fritz Rathenau auf diese Weise zu einem „‚Monopol der Monopole’ und damit zu einem Patent auf die Industrie als solche“ entwickelten17. Das rief kurzzeitig auch die Politik auf den Plan. Eine Enquête-Kommission startete auf Geheiß der Reichsregierung eine Untersuchung, bemühte sich dabei jedoch, den Interessen von BAYER & Co. nicht zuwiderzuhandeln. „Es war nicht ganz falsch, wenn man von ihr sagte, es sei jedenfalls eher eine Enquête für als gegen die Kartelle gewesen“, urteilte der zeitgenössische Ökonom Gustav Schmoller18. Als „Kinder der Not“ bezeichnete der Reichstag die Fusionen barmherzig und ließ die „armen Kleinen“ gewähren. Nicht zuletzt das ermutigte Carl Duisberg 1925 dazu, noch einen Schritt weiter zu gehen und mit AFGA, BASF und HOECHST die IG FARBEN zu gründen. So führte er das Kartell in ein Syndikat über, das auch den Einkauf von Rohstoffen und den Vertrieb der Produkte zentral regelte. Damit entstand der größte Konzern Europas und das größte Chemie-Unternehmen der Welt, das seine Macht später unverfroren in den Dienst des Nationalsozialismus stellen sollte.

Nach 1945
Ein solches Monopol machte Patent-Fragen obsolet. Diese kamen erst wieder mit der Entflechtung der IG FARBEN nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Tagesordnung. Im Mittelpunkt stand dann einmal mehr der Stoffschutz für chemische Produkte. Da sich inzwischen die Herstellungsmethoden von Arzneimitteln geändert hatten und die neuen Synthese-Verfahren die Produktionsarten vervielfältigten, boten Patente auf technische Prozesse nicht mehr ausreichend Schutz vor Nachahmungen. Deshalb plädierten nun auch BAYER & Co. für Schutztitel auf die Substanzen selber; 1967 erfüllte der Gesetzgeber ihnen diesen Wunsch. Ein zweiter ging dann 1978 in Erfüllung: Der Bundestag verlängerte die Patentlaufzeiten für Pharmazeutika wegen der angeblich so langen Test- und Zulassungsprozeduren auf 20 Jahre. Und 20 Jahre später erlaubte die EU den Multis mit ihrer Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen schließlich sogar, Patente auf Leben anzumelden.

Vom rücksichtslosen Ideen-Klau bis zu einer Inanspruchnahme von Verwertungsrechten an Pflanzen und Tieren, vom Suchen nach Auswegen aus der „Patent-Mausefalle“ bis zu Klagen im Dutzend-Pack gegen vermeintliche Verletzer eigener Schutzrechte, vom Dringen auf Patent-Ausnahmen für die chemische Industrie bis zum Eintreten für einen „zuverlässigen weltweiten Schutz seines geistigen Eigentums“ reicht die wechselvolle Beziehung von BAYER zu Patent-Regelungen also. Und das Gesetz stand dem Leverkusener Multi dabei stets hilfreich zur Seite.

Literatur
1Eric Verg; Meilensteine; Hg.: BAYER, Leverkusen 1988; S. 55
2ebenda; S. 20
3 zit. Nach Margrit Seckelmann; Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich; Frankfurt 2006; S. 32
4ebenda; S. 32
5ebenda; S. 187
6Fleischer, Arndt; Patentgesetzgebung und chemisch-pharmazeutische Industrie im deutschen Kaiserreich (1871-1918); Stuttgart 1984, S. 83
7ebenda: S. 76
8ebenda; S. 134
9Carl Duisberg; Meine Lebenserinnerungen; Leibzig 1933; S. 37
10Seckelmann; S. 10
11Meilensteine; S. 60
12André Gorz; Wissen, Wert und Kapital; Zürich 2004; S. 46
13Seckelmann; S. 330
14Duisberg; S. 46
15Seckelmann; S. 238
16Duisberg; S. 47
17zit. nach Seckelmann; S. 241
18zit. nach Walter Wilhelm; Wissenschaft und Kodifikation des Privatrechts im 19. Jahrhundert; Band 4; S. 278

[Tierversuche] Brutal & nutzlos

CBG Redaktion

BAYERs Tierversuche

Die Pharma-Industrie rechtfertigt Tierversuche mit der Entwicklung neuer Medikamente für kranke Menschen. Zahlreiche Fakten zeigen aber, dass der Tierversuch „im Dienste der Medizin“ nicht nur Tieren, sondern auch Menschen gegenüber verantwortungslos ist. Pillen-Riesen wie BAYER geht es dabei einzig und allein um ihren Profit – auf dem Rücken von PatientInnen und Tieren.

Von Silke Bitz (ÄRZTE GEGEN TIERVERSUCHE e. V.)

Nach aktueller Statistik wurden im Jahr 2010 allein in Deutschland rund 2,9 Millionen Wirbeltiere für Versuchszwecke verwendet (1). Davon entfallen ca. 6,6 Prozent auf die Forschung im Hause BAYER. Der Leverkusener Multi „verbrauchte“ 192.412 Tiere; im Jahr 2011 stieg die Zahl sogar auf 199.636. (2) Während in den eigenen Laboren des Konzerns mit 168.825 weniger Tiere als 2010 starben, wo es noch 171.627 waren, erhöhte sich Anzahl der Tiere, die bei vom Agro-Riesen beauftragten externen Dienstleistern ihr Leben ließen, von 19.785 auf 30.811. Mit 91,7 Prozent machen Mäuse, Ratten, Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster den Großteil der im Labor getöteten Tiere aus.

Versuche ohne Nutzen
Viele Menschen glauben, dass die Erforschung menschlicher Krankheiten ohne diese Tieropfer zum Erliegen käme und es keine neuen Medikamente mehr gebe. Dies ist aber ein Trugschluss. Das Ende der Tierversuche bedeutet keineswegs das Ende des medizinischen Fortschritts. Denn bei allen Heilversprechen der Verfechter dieser Praxis darf man eines nicht vergessen: Da die meisten menschlichen Krankheiten bei Tieren nicht vorkommen, werden die Symptome auf künstliche Weise in so genannten „Tiermodellen“ nachgeahmt. Um zum Beispiel Parkinson auszulösen, wird bei Affen und anderen Geschöpfen ein Nervengift in das Gehirn injiziert, das Hirnzellen zerstört. Bei Mäusen wird Krebs durch Genmanipulation oder Injektion von Tumor-Zellen hervorgerufen. Einen Schlaganfall versucht man durch das Einführen eines Fadens in eine Hirn-Arterie von Mäusen zu simulieren. Die Zuckerkrankheit entfachen die MedizinerInnen in Ratten durch die Injektion eines Giftes, das die Insulin produzierenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse zerstört. Einen „menschlichen“ Herzinfarkt ahmen die ForscherInnen an Hunden durch das Zuziehen einer von außen bedienbaren Schlinge um ein Herzkranzgefäß nach.

Die am Tier künstlich herbeigeführten Symptome haben jedoch nichts mit den menschlichen Krankheiten gemein. Die Gattungen untereinander sowie Mensch und Tier unterscheiden sich grundlegend in Körperbau und Stoffwechsel. Auch wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, der Einfluss von Suchtmitteln, schädlichen Umwelteinflüssen, Stress sowie psychische und soziale Faktoren werden gänzlich außer Acht gelassen. Ergebnisse aus Studien mit Tieren sind daher irreführend und tragen nichts zum Verständnis über menschliche Krankheiten oder gar deren Heilung bei.

Selbst die Ergebnisse aus klinischen Studien, die meist an jüngeren Menschen stattfinden, sind nicht einfach auf Kinder oder alte Menschen übertragbar, auch Unterschiede zwischen Männern und Frauen werden unzulänglich berücksichtigt. Wenn schon die Übertragung von Ergebnissen von einem Menschen auf einen anderen aufgrund von alters- und geschlechtsspezifischen Unterschieden problematisch ist, liegt es nahe, dass der Tierversuch noch viel weniger Aufschluss über Ursachen und Heilungsmöglichkeiten menschlicher Leiden liefern kann.

Wie ein neues Medikament beim Menschen wirkt, lässt sich also auf der Grundlage von Tierversuchen nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen. Dass man sich trotz dieser Unsicherheit auf Tierversuche verlässt, hat fatale Folgen. Allein in Deutschland sterben einer Studie der Medizinischen Hochschule Hannover zufolge jährlich 58.000 Menschen an den Folgen von Arzneimittelnebenwirkungen.(3) Und immer wieder werden Medikamente, die aufgrund von Tierversuchen als sicher befunden wurden, wegen schwerer, oft sogar tödlicher Nebenwirkungen vom Markt genommen oder erreichen die Apotheken gar nicht erst.

So wurde die Substanz TGN1412, ein Wirkstoff der Würzburger Firma TEGENERO zur Behandlung schwerer Krankheiten wie Leukämie, Arthritis und Multipler Sklerose, ausgiebig unter anderem an Affen getestet. Im Tierversuch waren keine Nebenwirkungen ersichtlich. Bei den Testpersonen jedoch traten lebensbedrohliche bleibende Schäden auf.

Schätzungsweise 7.000 PatientInnen erkrankten oder verstarben in Deutschland durch die Einnahme des Schmerzmittels VIOXX. Zu diesem Ergebnis kommt eine Berechnung des Kölner „Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWIG). Das Rheuma-Medikament kam im Jahr 2000 auf den Markt, verlor aber vier Jahre später seine Zulassung, weil eine Studie gezeigt hatte, dass das Präparat Herzinfarkte, Thrombosen und Schlaganfälle verursachte. Der damalige IQWIG-Leiter Peter Sawicki schätzte die Zahl der VIOXX-Opfer sogar noch um rund 20 Prozent höher ein, da er davon ausging, dass Privatversicherte das relativ teure neue Medikament häufiger verschrieben bekamen als Kassen-PatientInnen.(4)

In den 1990er Jahren hat die Wissenschaft mit der so genannten Krebsmaus den Durchbruch in der Bekämpfung der Krankheit medienwirksam gefeiert und Hoffnungen geweckt, die bis heute nicht erfüllt werden konnten. Denn Krebs ist zwar im Labor bei verschiedenen Tierarten heilbar, bislang aber nicht beim Menschen. AIDS-ForscherInnen experimentierten beispielsweise jahrelang mit Affen, bis deutlich wurde, dass diese Tierart überhaupt keine Krankheit bekommt, die mit dem bei Menschen auftretenden AIDS vergleichbar wäre. Deshalb stammen die wesentlichen Erkenntnisse über AIDS aus Forschung ohne Tierversuche.

Untersuchungen der amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) ergaben derweil, dass 92 Prozent der potenziellen Medikamente, die sich im Tierversuch als wirksam und sicher erwiesen haben, nicht durch die klinische Prüfung kommen – beim Menschen zeigt sich entweder gar keine oder aber eine unerwünschte Wirkung.(5) Und eine Studie des Cambridge Hospitals und der Harvard Medical School zur Arzneimittelsicherheit erbrachte den Nachweis, dass rund 20 Prozent der Medikamente, die es auf den Markt schaffen, entweder wieder zurückgenommen werden oder entsprechende Warnungen erhalten.(6) Das „Tiermodell“ bietet damit also keine objektive Sicherheit, sondern kann lediglich als Glücksspiel betrachtet werden, das im schlimmsten Fall nicht nur für die Tiere tödlich endet, sondern auch für Menschen.

Wer also glaubt, die Pharmariesen würden ihre Produkte auf den Markt bringen, um uns Menschen von Krankheiten zu heilen, irrt gewaltig. Vorrangiges Interesse ist das Einfahren großer Gewinne in möglichst kurzer Zeit. Dabei schrecken die Konzerne auch vor skrupellosen PR-Maßnahmen nicht zurück. So wird den VerbraucherInnen in Zeitschriften wie beispielsweise der Apotheken Umschau ein scheinbar gut recherchierter, mit Aussagen von WissenschaftlerInnen untermauerter Bericht über die angeblich positive Wirkung eines Medikaments präsentiert. Von ZDF Frontal 21 versteckt gefilmte Aufnahmen von Verhandlungsgesprächen zwischen Presse- und PharmavertreterInnen brachten diese schockierenden Machenschaften ins Licht der Öffentlichkeit. Sie zeigten auf, wie PharmavertreterInnen systematisch ÄrztInnen, PolitikerInnen und die Medien kaufen und die Verzweiflung von Hilfe suchenden PatientInnen gnadenlos ausnutzen. Trotz Kenntnis über schwere Nebenwirkungen werden mit allen Mitteln Medikamente auf den Markt gebracht. Frontal 21 ist es sogar ohne Probleme gelungen, Angebote für die Bewerbung eines puren Phantasieprodukts in namhaften Zeitschriften zu erhalten.7

Schädliche Nebenwirkungen von Wirkstoffen kehren die Unternehmen hingegen gern unter den Tisch, z. B. indem sie nur „positive“ Studien veröffentlichen, die „negativen“ aber nicht.8 Gelangen Informationen über schwerwiegende oder gar tödliche Nebenwirkungen eines Präparates an die Öffentlichkeit, so versuchen die Pillen-Riesen zumeist, das Desaster so lange wie möglich zu vertuschen oder schönzureden. BAYER tat das beispielsweise im Fall des Blutstillungspräparats TRASYLOL und PFIZER beim Antidepressivum ZOLOFT, das zu einer Steigerung der Selbsttötungsabsicht führt.8 In den USA gab es entsprechende Warnungen, aber obwohl die tödliche Nebenwirkung auch in Deutschland längst bekannt war, stand auf der Packungsbeilage nichts davon.

Die Pharma-GAUs
Leidtragende dieser bei BAYER und anderen Pharma-Multis vorherrschenden Firmenphilosophie sind die Menschen, die - in gutem Glauben an Heilung - Opfer von Arzneimittel-Nebenwirkungen werden. Die Liste der wegen schwerer, oft sogar tödlicher Nebenwirkungen vom Markt genommenen und allesamt ausführlich an Tieren getesteten Medikamente ist lang: TRASYLOL und LIPOBAY von BAYER sowie VIOXX, ACOMPLIA und TGN1412 befinden sich unter anderem darauf.

TRASYLOL, ein Medikament gegen Blutverlust bei Bypass-Operationen, stand schon seit Anfang 2006 in der Kritik. Eine kanadische Studie mit über 4.300 Bypass-PatientInnen hatte eine erhöhte Sterberate und ein doppelt so hohes Risiko für Nierenversagen im Vergleich zur Nichtbehandlung ergeben.9 Eine Hochrechnung der Ergebnisse ergab, dass das zu mehr als 11.000 Dialysen pro Jahr geführt hat. Die Aufsichtsbehörden schränkten daraufhin das Anwendungsgebiet von TRASYLOL ein und ordneten das Anbringen von Warnhinweisen auf den Verpackungen an. Auch einer von BAYER selbst in Auftrag gegebenen Untersuchung mit 67.000 PatientInnen zufolge treten verstärkt schwere Nierenschäden, Herzversagen und Schlaganfälle mit Todesfolge auf, weshalb der Global Player die Ergebnisse gegenüber der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zunächst verschweigt.10 Andere Analysen bestätigten die Resultate. Darum zogen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die FDA die Notbremse und sprachen ein Verkaufsverbot aus.11 Im Frühjahr 2012 hob die europäische Arzneimittel-Behörde EMA den Bann wegen angeblicher Fehler in der Studie, die zum TRASYLOL-Stopp geführt hatte, wieder auf.

Beim als Schwangerschaftstest eingesetzten Hormonpräparat DUOGYNON des Berliner Unternehmens SCHERING, das heute zu BAYER gehört, kam es verstärkt zu Fehlgeburten und schweren Missbildungen von Kindern. Aus internen Dokumenten geht hervor, dass der Pharmafirma die fatalen Nebenwirkungen bereits seit 1967 bekannt waren. Das Bundesgesundheitsministerium sprach erst 1978 eine offizielle Warnung aus, das Medikament war bis 1980 zugelassen.12

Bis zum Sommer 2001 starben weltweit mehr als 100 Menschen an den Nebenwirkungen des Cholesterin-Senkers LIPOBAY, mindestens sieben davon in Deutschland. Schwerer Muskelzerfall mit nachfolgendem tödlichem Nierenversagen lautete die Diagnose. Bei weiteren 1.100 Patienten traten gravierende Nebenwirkungen auf. BAYER musste seinen Verkaufsschlager vom Markt nehmen.

In medias animal
Wie alle Medikamente, wurde auch der LIPOBAY-Wirkstoff Cerivastatin vor seiner Marktzulassung ausführlich getestet. In einer Reihe von Tierversuchen testeten die WissenschaftlerInnen zunächst die Cholesterin-Spiegel senkende Wirkung von Cerivastatin. An Ratten, Mäusen und Hunden untersuchten sie die Verstoffwechslung und Ausscheidung der Substanz im Körper. Die Mäuse erhielten dazu radioaktiv markiertes Cerivastatin, dann entnahmen die ExperimentatorInnen in bestimmten Zeitabständen Urin-, Blut-, Galle- und Leberproben. Das Blut gewannen sie aus dem Venengeflecht hinter dem Auge oder durch Ausbluten durch einen Schnitt in die Halsschlagader. Für die Entnahme von Leberproben betäubten oder töteten die BAYER-Beschäftigten die Mäuse. Um die Galle zu gewinnen, operierten sie Katheter in die Gallengänge ein. Weitere Studien führten sie mit frisch gewonnener Galle von Hunden und Ratten durch.13

Dann folgten umfangreiche Tierversuche zum Nachweis der Unbedenklichkeit14: Hierfür bekamen die Affen, Hunde, Minischweine, Ratten und Mäuse die Substanz in verschiedenen Dosierungen über eine direkt in den Magen führende Schlundsonde verabreicht. An Ratten und Kaninchen testeten die ExperimentatorInnen den Einfluss auf die Fruchtbarkeit und auf die Embryo-Entwicklung während der Schwangerschaft und prüften mögliche Folgeschäden nach der Geburt. Ratten und Mäuse erhielten das Medikament vor oder während der Schwangerschaft. Einige Zeit später töteten sie die Tiere, um eventuelle Schäden am Erbgut zu untersuchen. Zur Untersuchung krebserregender Eigenschaften gaben sie die Substanz weiteren Ratten und Mäusen, um sie später zu Untersuchungszwecken zu töten.

In den Tierversuchen hatten sich zwar einige Nebenwirkungen gezeigt, doch waren diese anders als die, die sich später beim Menschen einstellten. Die PatientInnen litten an Rhabdomyolyse, einem tödlich verlaufenden Muskelzerfall. Bei einigen Tierarten waren nur leichte Muskelschäden und auch nur bei hohen Dosierungen aufgetreten, stattdessen waren bei ihnen Magenblutungen und Augenschäden zu verzeichnen. Die Auswirkungen des Medikaments auf den Menschen konnten im Tierversuch also nicht erkannt werden.

Wie dieser Fall demonstriert, lassen Tierversuche allenfalls eine vage Hypothese über die Wirkung von Substanzen beim Menschen zu. Ob und wie ein neues Medikament beim Menschen dann tatsächlich wirkt, zeigt sich immer erst am Menschen selbst. Erst dann kann man beurteilen, ob die Tierversuchsergebnisse mit den Befunden am menschlichen Patienten übereinstimmen oder nicht.

Trotz der nicht gegebenen Übertragbarkeit von Ergebnissen aus tier-experimentellen Untersuchungen auf den Menschen müssen Tiere als Tester für immer neue Rezepturen herhalten. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen nicht einmal um Produkte, die die Medizin voranbringen. So erklärte beispielsweise die Firma BAYER völlig normale Alterserscheinungen des Mannes zu einem Testosteron-Mangel-Syndrom, um einen neuen Absatzmarkt für ein Hormonpräparat zu schaffen. In Deutschland tummeln sich nach Angaben des BfArM auf dem Markt derzeit 89.374 Arzneien, davon 43.422 verschreibungspflichtige.15 Im Jahr 2011 wurden rund 2.400 Zulassungs- und Registrierungsanträge gestellt.16 Laut „Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft“ helfen nur 10 bis 30 Prozent der neuen Medikamente besser als ihre Vorläufer. Auf die restlichen Pharmazeutika könne man in Zukunft verzichten, ohne dass sich die Qualität der PatientInnen-Versorgung verschlechtern würde.17 Die WHO hält nur 325 Medikamente zur Behandlung menschlicher Erkrankungen für erforderlich.18

Forschung ohne Tierversuche
Tierversuche sind weder ethisch zu rechtfertigen, noch sind sie sinnvoll für den medizinischen Fortschritt. Sie halten diesen sogar auf. In den letzten Jahrzehnten entwickelten WissenschaftlerInnen unzählige tierversuchsfreie Forschungsmethoden. Bei den In-vitro-Verfahren testen sie potentielle Wirkstoffe an schmerzfreier Materie wie Zellen, Gewebe oder Mikroorganismen. Ausgeklügelte Computersimulationen stellen die Verstoffwechslung einer Substanz im menschlichen Körper detailliert dar. Auf Biochips analysieren ForscherInnen wie in einem künstlichen Minimenschen Auswirkungen von Pharma-Stoffen auf bestimmte Organe. In einem System aus winzigen Gängen und Kanälen siedeln sie menschliche Zellen an und lassen den zu testenden Wirkstoff durch den so geschaffenen Organismus zirkulieren. Solche Forschungsmethoden sind nicht nur schneller, billiger, reproduzierbarer und zuverlässiger, sie liefern zudem – im Gegensatz zum Tierversuch – für den Menschen relevante Ergebnisse. Viele tierversuchsfreie Methoden kommen bereits zum Einsatz, doch ihr Potential ist bei weitem nicht ausgeschöpft. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf, für den es nötig ist, die finanziellen Mittel aufzubringen. Tausende dieser innovativen Verfahren liegen auf Halde, da sie noch nicht behördlich anerkannt sind. Es wäre möglich, das Arzneimittel-Risiko drastisch zu senken, indem neue Wirkstoffe zunächst mit einer Kombination verschiedener solcher Testverfahren geprüft und anschließend beispielsweise wie beim Micro-Dosing gefahrlos an freiwilligen ProbandInnen und PatientInnen erprobt werden. Hierbei verabreichen die WissenschaftlerInnen den Wirkstoff in einer so kleinen Dosis, dass diese keinerlei pharmakologische Wirkung hat, aber dank hochempfindlicher Methoden doch Aufschluss über ihre Verstoffwechslung gibt. Solange sich jedoch die Entwicklung und Marktzulassung von Arzneien auf die angebliche Sicherheit durch Tierversuche stützt, wird es bei BAYER und anderen Pharmakonzernen auch weiterhin Medikamenten-Skandale geben.

ANMERKUNGEN:
1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tierversuchsstatistik 2010
2 http:www.tierversuche.bayer.de/de/zahlen.aspx, 20.7.2012
3Schnurrer J.U, Frölich J.C. (2003): Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Der Internist, 44: 889-895
4 Bender R., Gutschmidt S., Klauber J., Selke G., Sawicki P.T. (2006): Schätzung der unter Rofecoxib (VIOXX®) in Deutschland in den Jahren 2001-2004 aufgetretenen kardio- und zerebrovaskulären Ereignisse. Med Klein, 101: 191-197
5 U.S. Food and Drug Administration Report (2004): Innovation or Stagnation - Challenge and Opportunity on the Critical Path to New Medical Products, S.8
6 Lasser K.E., Allen, P.D, Woolhandler S.J., Himmelstein D.U., Wolfe S.M, Bor D.H. (2002): Timing of new black box warnings and withdrawals for prescription of medications. The Journal of the American Medical Association, 287(17): 2215-2220
7Das Pharma-Kartell – Wie wir als Patienten betrogen werden, ZDF Frontal 21, Sendung vom 09.12.2008
8 Paulus J. (2005): Kranke Machenschaften. Bild der Wissenschaft, 10/2005, S. 27-31
9 Mandango, D.T. et al (2006): New England Journal of Medicine 2006, 345: 353-365
10 arzneitelegramm 11/06
11 BfArM: Pressemitteilung 29/07 vom 5. November 2007
12 Vertuschte Nebenwirkungen? Opfer klagen, ZDF Frontal 21, Sendung vom 3.7.2012
13 Drug Metabolism and Disposition 1998, 26, 640-652
14 American Journal of Cardiology 1998, 82 (4B), 11J-17J
15 http:
www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/4_statistik/statistik-verkf-am-zustBfArM.html?nn=1009778, 10.7.2012
16 http:www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Arzneimittel/4_statistik/stat-2011-internet.pdf?__blob=publicationFile, 10.7.2012
17 http:
www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/20-000-verschreibungspflichtige-Medikamente-zu-viele-meinen-Aerzte-id17530676.html, 10.7.2012
18 Weltgesundheitsorganisation, Pressemitteilung 4.9.2002 (WHO releases first global reference guide on safe and effective use of essential medicines)

[Pestizide] STICHWORT BAYER 04/2012

CBG Redaktion

Pestizide in Blumen

BAYERs Gift-Blüten

In den Ländern der „Dritten Welt“ boomt die Schnittblumen-Industrie. Wie am Fließband produzieren die ArbeiterInnen Sträuße für den Export – mit entsprechenden Folgen, denn die Behandlung der Pflanzen mit Pestiziden führt bei den Beschäftigten zu zahlreichen Gesundheitsstörungen.

Von Jan Pehrke

Tulpen kommen immer noch bevorzugt aus Amsterdam. Aber die Schnittblumen-Produktion hat sich globalisiert. Nach den Niederlanden folgen schon Kolumbien, Kenia und Ecuador als Hauptexportländer. Allein in dem südamerikanischen Andenstaat züchten 400 Betriebe auf 7.200 Hektar Rosen, Nelken und andere Pflanzen für den Weltmarkt – Entwicklungshilfe machte es möglich. Die ca. 90.000 Beschäftigten – zu zwei Drittel Frauen – sorgen für Devisen-Einnahmen von rund einer Milliarde Dollar. In kaum einem anderen Agro-Business lockt so viel Profit. Während in Ecuador der auf 4.330 Quadratkilometern betriebene Kakao-Anbau pro Hektar mit einem/r Angestellten auf einen Jahresumsatz von 786 Dollar kommt, erwirtschaftet der Blumen-Anbau auf überschaubaren 3,8 Quadratkilometern pro Hektar mit elf Belegschaftsangehörigen 138.000 Dollar – trotz höherer relativer Arbeitsintensität eine enorme Differenz.

Aber dafür braucht es auch die entsprechende Organisation. „Früher haben wir durchschnittlich 180 Blumen pro Stunde geschafft, heute sind es je nach Sorte fast 350“, berichtet Aidé Silva der Journalistin María Fernanda Agudelo über die Verhältnisse in Kolumbien1. Und in der Weiterverarbeitung lautet die Vorgabe „50 Sträuße pro Stunde“. Streng arbeitsteilig läuft die Produktion ab. „Durch die Einführung von Fließbandarbeit müssen wir mittlerweile einen oder zwei Monate lang die gleiche Tätigkeit ausführen“, sagt Helena Bustos. Und das sorgt nicht nur für mehr Eintönigkeit, es minimiert auch die Chancen, zumindest zeitweilig den Pestiziden zu entkommen, ohne welche die industrialisierte Pflanzen-Produktion nicht denkbar ist. „Vor zehn Jahren hatten wir ArbeiterInnen noch nicht so viele Krankheiten. Früher kümmerte sich jede Arbeiterin um circa 30 Pflanzreihen und war für die Blumen während des ganzen Wachstumsprozesses zuständig. Die Arbeiter führten verschiedene Tätigkeiten aus und mussten sich ständig unterschiedlich bewegen“, so Aidé Silva. Zudem halten sich viele Unternehmen nicht an die Ratschläge für den Umgang mit den Giften. Obwohl die Hersteller nach dem Einsprühen der Blumen eigentlich eine 24-stündige Arbeitspause empfehlen, müssen die Beschäftigten teilweise schon eine halbe Stunde nach dem Chemie-Einsatz in die kaum frische Luft hereinlassenden Gewächshäuser zurückkehren. Und Schutzkleidung gehört auch nicht zur Standardausrüstung.

Solche Arbeitsbedingungen lassen das Risiko für Berufskrankheiten beträchtlich steigen. Nach Angaben der VICTORIA INTERNATIONAL DEVELOPMENT EDUCATION ASSOCIATION kommt es in Kolumbien zu fünf Vergiftungen am Tag. Einer Studie des INTERNATIONAL LABOR RIGHTS FUND (ILRF) von 2007 zufolge leiden zwei Drittel aller ecuadorianischen und kolumbianischen BlumenarbeiterInnen an Atem-Problemen, Hautausschlägen und Erkrankungen des Auges. Auch eine fruchtschädigende Wirkung der Agro-Chemikalien hat der ILRF beobachtet: Die Zahl der Früh- und Fehlgeburten von in der Pflanzen-Industrie beschäftigten Frauen liegt weit über dem Durchschnitt. Andere Untersuchungen zählen zusätzlich Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Brechreiz und Durchfall auf. Sogar Sterbefälle verzeichnet die Statistik.

BAYER trägt gehörig dazu bei. „Wir haben das innovativste Angebot für den Blumen-Sektor, und unser Marktanteil von 25 Prozent macht uns zum Marktführer“, rühmt der in Kolumbien für das Marketing zuständige Gustavo Sanchez den Konzern. Unter dem Titel „Wachsendes Geschäft“ feiert dieser in seiner Propaganda-Postille direkt dann auch seine guten Verkaufszahlen in dem Segment, das ein dankbarer Abnehmer für die Gifte ist – die fragilen floralen Schönheiten haben nämlich weit mehr Bedarf an chemischer Behandlung als schnöde Ackerfrüchte. Darum kümmern sich in der kolumbianischen Niederlassung sieben Beschäftigte ausschließlich um die Zuchtbetriebe. Darüber hinaus verfügt der Global Player in dem Land als einziges Agro-Unternehmen über ein eigenes Pflanzen-Entwicklungszentrum. Unter anderem dort hat es auch das Antipilz-Mittel LUNA mit dem Wirkstoff Fluopyram erprobt, für das der Leverkusener Multi momentan die Werbetrommel rührt. „Das innovative Fungizid könnte ein neuer Standard im Kampf gegen die bei Blumenzüchtern gefürchtete Grauschimmel-Fäule werden“, frohlockt Kolumbien-Chef Björn Hardt. Für Aidé Silva und ihre KollegInnen verheißt der Zulassungsbericht des „Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ allerdings nichts Gutes. „Umweltgefährlich“, „Gesundheitsschädlich“ und „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ – solche Risiken und Nebenwirkungen bescheinigt das Dokument dem Pestizid.

Damit steht LUNA in einer langen, unschönen Tradition. Bereits vor 19 Jahren war die Blumenarbeiterin Maria Ortíz extra aus Kolumbien angereist, um auf der BAYER-Hauptversammlung über die katastrophalen Effekte der Agro-Chemikalien zu berichten. „Ich komme vom Lande und habe schon als Mädchen die Auswirkungen des Pestizids Parathion, das BAYER herstellt, kennengelernt. Es ist tödlich“, legte sie 1993 dar und schilderte einen tragischen Unfall. Ein Lastwagen hatte sowohl das unter dem Produktnamen E 605 vertriebene Parathion als auch Mehl geladen. Einer der Pestizid-Behälter lief aus, und die Flüssigkeit geriet ins Mehl. Die Folge: 65 Menschen starben an vergifteten Brötchen. Aber auch im „Normalbetrieb“ sorgten die Substanzen für Gesundheitsschäden. „Vor allem in der Erntezeit dürfen wir die Gewächshäuser meist nicht verlassen, wenn gespritzt wird. Der Geruch, das Einatmen und der Körperkontakt mit den Chemikalien verursachen Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Bewusstlosigkeit und Krämpfe“, so Ortís. Den Vorstand beeindruckte diese Klage nicht, er ließ auf seine Stoffe nichts kommen. „Es versteht sich von selbst, dass wir nur sichere Produkte verkaufen. Das gilt auch für Parathion“, antwortete der damalige Vorstandsvorsitzende Dr. Manfred Schneider der Blumenarbeiterin.

Damals stellte Maria Ortís auch die Rechtlosigkeit der ArbeiterInnen dar. Daran hat sich bis heute nicht viel verändert. Besonders hart wird es jedes Jahr vor dem Valentinstag. Nicht selten arbeiten die Menschen während dieser Zeit 36 Stunden durch. Richtige Arbeitsverträge gibt es oft nicht, und von Frauen verlangen die Firmen vor der Einstellung, einen Schwangerschaftstest zu machen. Mit allen Mitteln versuchen die Betriebe zu verhindern, dass sich ihr Personal organisiert. Schließen sich Belegschaftsangehörige dann doch einer Gewerkschaft an, so riskieren sie eine Kündigung und eine lange Phase der Arbeitslosigkeit, denn unter den Blumenzüchtern kursieren Schwarze Listen mit Namen von Unbequemen. Ihr Verband „Asocolflores“ hat zwar bereits 1996 das Nachhaltigkeitslabel „Florverde“ ins Leben gerufen, verfolgt damit aber nur Marketing-Interessen und ändert die Richtlinien nach Gutdünken. So lockerte die Organisation 2008 die Vorschriften zu Leiharbeit, Gesundheitsschutz und Disziplinar-Verfahren.

Die Branche verletzt jedoch nicht nur soziale Standards und setzt die Gesundheit der Belegschaften aufs Spiel, sie belastet auch das Ökosystem. Die Pestizide gelangen nämlich durch die Abwässer in die Umwelt und verseuchen die Flüsse. Der große Durst der Schnittblumen – eine einzige Rose benötigt zwischen sieben und 13 Liter Wasser – droht derweil die sauberen Reserven zu erschöpfen. Bereits in den 1990er Jahren verbrauchte die kolumbianische Pflanzen-Industrie auf ihren damaligen 5.000 ha im Jahr eine solche Menge der Ressource wie eine Großstadt mit sechs Millionen EinwohnerInnen. Wegen des dramatisch abgesunkenen Grundwasserspiegels müssen einige Orte wie das vor den Toren Bogotás gelegene Madrid sogar schon einen Großteil ihres Bedarfs zukaufen. Aber selbst wenn Gemeinden noch über genug Reservoirs verfügen, treibt die erhöhte Nachfrage die Preise auf ungeahnte Höhen.

BAYER schert all das wenig. Der Leverkusener Multi propagiert zwar auch „die nachhaltige Blumen-Produktion in Kolumbien“, hat aber recht eingeschränkte Vorstellungen davon. „Nachhaltigkeit bei BAYER CROPSCIENCE beginnt bei der Entwicklung von Hochqualitätsprodukten, um zu gewährleisten, dass die Blumen frei von Pilz-Krankheiten und Schäden durch Insekten sind“, hält der Konzern fest, denn: „Blumen müssen perfekt sein, sonst sind sie nicht vermarktbar.“ Auch um den C02-Fußabdruck der Pflanzen-Herstellung sorgt sich der Agro-Riese. Nur zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und zu den Pestizid-Gefahren, denen sie durch die Waren des Unternehmens ausgesetzt sind, fällt ihm nicht viel ein. Bloß ein knappes Bekenntnis zu einem in Kooperation mit „Florverde“ angebotenen Schulungsprogramm zur Handhabung von LUNA & Co. kommt ihm über die Lippen.

Trotzdem begeht der Global Player den runden Geburtstag seiner Niederlassung in dem Andenstaat mit viel Tamtam. Zu dem unfeierlichen Anlass reiste der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers extra aus Leverkusen an, und Staatspräsident Juan Manuel Santos ließ es sich nicht nehmen, BAYER persönlich zu gratulieren. Auch an festlichen Worten fehlte es nicht. „Seit 100 Jahren hat BAYER an die Zukunft Kolumbiens geglaubt und in sie investiert. Das werden wir auch in Zukunft tun“, bekannte der jüngst mit dem Verdienstorden des kolumbianischen Kongresses ausgezeichnete Landessprecher Frank Dietrich.

1 Lateinamerika Nachrichten Nr. 384, Juni 2006