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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Liberty Link Reis

CBG Redaktion

Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Presse Information vom 21. März 2013

genmanipulierter Reis von BAYER:

Verbände lehnen EU-Zulassung ab

Offener Brief an EU und Bundesregierung / „Verfahren nach zehn Jahren endlich beenden!“ / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April

Das Gen-ethische Netzwerk und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern in einem Offenen Brief an EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, den Antrag auf Importzulassung für genmanipulierten Reis der Sorte LL62 abzulehnen. Zur Hauptversammlung der BAYER AG am 26. April haben die Verbände zudem einen Gegenantrag eingereicht, in dem ein Verzicht auf LL62 gefordert wird.

Bereits im Jahr 2003 hatte die Firma BAYER erstmals eine EU-Zulassung für LL62 beantragt. Der Anbau soll in Südamerika und Asien erfolgen, Genehmigungen liegen dort noch nicht vor. LL62 ist tolerant gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und gehört zur Gruppe der 22 gefährlichsten Pestizide, die in der EU keine erneute Zulassung erhalten dürfen.

Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk: „Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen und bei uns verbotenen Pestizids verknüpft ist. EU und Bundesregierung dürfen sich nicht zum Handlanger einer Politik der doppelten Standards machen lassen.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Einführung von herbizidresistentem Saatgut ist ein Irrweg. Innerhalb kürzester Zeit bilden sich resistente Wildkräuter, die mit immer mehr Pestiziden bekämpft werden müssen. Der Anbau von Gen-Reis ist mit hohen Risiken für die Landwirte und die Umwelt verbunden. Zehn Jahre nach Antragstellung muss mit diesem Verfahren endlich Schluss sein!“.

Eine ebenfalls gegen Glufosinat tolerante Reis-Sorte, LL601, hatte im Jahr 2006 zur bislang größten Gentech-Kontamination weltweit geführt. Die Langkornreis-Sorte war weltweit in den Handel gelangt, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. Der Schaden für Handel und Landwirte betrug über einer Milliarde US Dollar. Erst nach langen juristischen Auseinandersetzungen konnte die Firma BAYER dazu gezwungen werden, Entschädigungen in Höhe von rund 750 Millionen Dollar zu leisten.

Der Offene Brief und der Gegenantrag im Wortlaut

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung:
. Christof Potthof: christof.potthof(at)gen-ethisches-netzwerk.de, Tel. 0163 2606 359, www.gen-ethisches-netzwerk.de
. Philipp Mimkes: CBGnetwork(at)aol.com, Tel. 0211-333 911, www.CBGnetwork.org

Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 18. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Explosion im US-Werk Institute:

Video zu tödlichem BAYER-Störfall veröffentlicht

Uni Köln

CBG Redaktion

Presse Information vom 6. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Verwaltungsgericht Köln verweigert Einsichtnahme

Forschungskooperation zwischen Uni Köln und Bayer findet weiter im Geheimen statt / Berufung angekündigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Antrag auf Einsichtnahme in den zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossenen Kooperationsvertrag abgewiesen. Philipp Mimkes, Absolvent der Universität Köln und Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), hatte im Mai 2011 Klage eingereicht, da weder das Unternehmen noch die Universität Fragen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit beantwortet hatten. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien.

Das Urteil wurde damit begründet, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW den Bereich der Forschung ausklammere. Hierzu erklärt Philipp Mimkes: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung stand offenkundig schon vorher fest. Das Gericht hat den in Frage stehenden Vertrag gar nicht erst eingesehen und hat auch nicht das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit berücksichtigt, wonach die Vereinbarung organisatorische Regelungen enthält, nicht aber Angaben zur Forschung im engeren Sinn.“ Der Landesbeauftragte hatte den Antrag auf Einsichtnahme positiv beschieden und einen Informationsanspruch festgestellt.

Philipp Mimkes erklärte heute, in Berufung gehen zu wollen: „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert sein, wie viele Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Universität Köln an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden. Wir sind optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht hierüber eine differenziertere Beurteilung vornehmen wird.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die das Verfahren unterstützt, ruft zu Spenden zur Finanzierung des weiteren Verfahrens auf. Zu den weiteren Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt. Geht es doch um die im Rahmen von Deregulierung und entfesseltem Kapitalismus überall zunehmende Unterwerfung von Forschung und Lehre unter wirtschaftliche Interessen und Konzernprofite. Und das dann auch noch abgesichert mit Geheimverträgen. Das Urteil war leider zu erwarten, liegt das Gericht doch nur einen Steinwurf weit von der Konzernzentrale entfernt." Von 1988 bis 1992 musste die Coordination gegen BAYER-Gefahren erst vor das Bundesverfgassungsgericht ziehen, bis die BAYER-hörigen Urteile Kölner Gerichte gekippt werden konnten.

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Uni Köln

CBG Redaktion

Kölner Stadt-Anzeiger, 5. Dezember 2012

Zusammenarbeit mit Bayer

Wie viel Freiheit braucht Forschung?

Die Medizinische Fakultät der Uni Köln soll offenlegen, wie weit ihre Zusammenarbeit mit der Bayer AG geht. Bisher schweigen beide Partner über Ziele der Forschung, Patente und Geld. Von Dirk Risse

Es geht um die Freiheit der Forschung, die Demokratie und vermutlich auch um viel Geld. Wenige Tage bevor die Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln über die Verträge zwischen Bayer Health Care und der Kölner Universität beginnt, haben die Kritiker des Papiers ihre Bedenken bekräftigt. „Der Druck der Wirtschaft auf die Wissenschaft nimmt zu“, sagte Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Initiative Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), bei einer Podiumsdiskussion in der Aula der Kölner Universität. Mimkes forderte die Hochschule erneut auf, den Inhalt des Vertrags offenzulegen.
Genau das verweigern Universität und Bayer, seit der Vertrag im Jahr 2008 geschlossen wurde. Bislang informierte die Universität lediglich darüber, dass die Medizinische Fakultät der Universität mit dem Pharma-Konzern zusammenarbeite. Gegen Geld natürlich, aber wie viel, darüber schweigt die Hochschule. Ebenfalls über die Ziele der Forschung und darüber, was mit möglichen Patenten geschieht. Fraglich ist auch, ob Studien von Bayer kontrolliert und unerwünschte Ergebnisse womöglich nicht publiziert werden. Die Universität beruft sich auf ihr Recht, Betriebsgeheimnisse zu wahren. Die CBG hatte schließlich den Landesbeauftragten für Datenschutz hinzugezogen, der der Universität empfahl, den Vertragsinhalt freizugeben. Die Hochschule lehnte ab.

Kooperationen nicht unüblich
Kooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen sind nicht unüblich. Mehr als jeder fünfte Euro, mit denen deutsche Universitäten forschen, stammt aus Drittmitteln. Diese werden unter anderem von der Europäischen Union und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gezahlt, aber eben auch von privaten Investoren. Wirbel gab es im vergangenen Jahr um die Kooperation der Technischen Universität und der Humboldt-Universität Berlin mit der Deutschen Bank. Das Geldinstitut habe bei der Auswahl der Professoren, der Gestaltung der Lehre mitgewirkt und ein Vetorecht bei der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse gehabt, so Mimkes. Er befürchtet ähnliche Passagen im Kölner Vertrag.
Universitätssprecher Patrick Honecker kann die Sorgen nicht nachvollziehen. Auf Anfrage sagte er, Bayer nehme keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Weitere Einzelheiten zum Vertrag nannte er nicht. Die CBG-Mitglieder und ihre Unterstützer wollen sich am 6. Dezember ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude am Appellhofplatz versammeln. Die Verhandlung ist öffentlich.

alle Infos zur Kampagne

[Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Wissenschaftsfreiheit und Transparenz oder Drittmittelforschung und Betriebsgeheimnisse?

Podiumsdiskussion mit:

=> Prof. Clemens Knobloch (Uni Siegen), Autor des Buchs „Wir sind doch nicht blöd! Die unternehmerische Hochschule“
=> Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
=> Harro Schultze, Rechtsanwalt

Montag, 3. Dezember, 18:00 Uhr
Aula, Hauptgebäude der Universität Köln, Albertus Magnus Platz

Ein Vorstandsmitglied des Chemie-Unternehmens BAYER ist Vorsitzender des Kölner Hochschulrats. Die Uniklinik ist zudem eine enge Kooperation mit BAYER eingegangen. Wer bestimmt, woran an der Universität geforscht wird? Welche Ergebnisse dürfen veröffentlicht werden? Wer profitiert von den Ergebnissen?

Wegen der Weigerung der Universität, Fragen zur Unabhängigkeit der Forschung zu beantworten und eine Einsichtnahme in den Vertrag mit BAYER zu gewähren, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren Klage eingereicht. Der AStA der Uni Köln und die Kritischen Medizinstudierenden haben sich der Forderung nach Offenlegung des Kooperationsvertrags angeschlossen.

Wir diskutieren, worum es bei der Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes geht und informieren über die anstehende Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Wie kann die Rückeroberung der Unis aus den Fängen der Konzerne gelingen?

Der Prozess beginnt am 6.12. vor dem Verwaltungsgericht Köln. Unterstützer treffen sich vor Ort ab 8.45 Uhr (Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, 300m v. Hbf)

MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. November 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: Kritik an geplanter MDI-Anlage in Brunsbüttel

zusätzliche Sicherung gegen Phosgen verlangt / Muster-Einwendung online abrufbar / „umweltschädliche Chlorchemie wird über Jahrzehnte hinweg zementiert“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine fünfseitige Muster-Einwendung gegen die geplante MDI-Anlage der Bayer MaterialScience AG in Brunsbüttel eingereicht. Die CBG ruft zu weiteren Einwendungen auf. Stellungnahmen der Bevölkerung können noch bis zum 6. Dezember beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein eingereicht werden. Auch Umweltschützer vor Ort kritisieren den Bau der Anlage.

Aus MDI wird Hartschaum hergestellt, der z. B. in Kühlschränken, Autositzen und in der Schuhindustrie verwendet wird. Kernpunkt der Kritik an dem Bau der Anlage sind die Risiken giftiger Chemikalien wie Phosgen, Anilin und Kohlenmonoxid, die in großen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Als Vorprodukt sollen allein mehrere hunderttausend Tonnen Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt wurde, verwendet werden.

„Durch die geplante MDI-Anlage wird der Fortbestand der energieintensiven und umweltschädlichen Chlorchemie über Jahrzehnte hinweg zementiert. Die Industrie ist dringend aufgefordert, risikolosere und ökologischere Alternativen zu entwickeln!“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mimkes begrüßt zwar die von BAYER geplante Einhausung der phosgenführenden Anlagen, womit die Firma einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nachkommt. Die CBG weist allerdings darauf hin, dass BAYER nur eine Schutzhülle aus Blechplatten plant – anders als BASF in Ludwigshafen und DOW in Stade, deren Anlagen mit einer Betonhülle versehen werden. „Sollte es zu einer Genehmigung kommen, so muss zumindest der Einsatz der bestmöglichen Sicherheitstechnik gewährleistet sein. Eine Einhausung aus Beton bietet einen höheren Schutz gegen Feuer, Explosionen oder eine Beschädigung von außen als die von BAYER geplante Hülle. Außerdem fordern wir als Schutz gegen Phosgen eine zusätzliche „Ammoniak-Wand“, mit der austretendes Phosgen neutralisiert werden kann“, so Mimkes weiter.

Die CBG hält den MDI-Antrag in der gegenwärtigen Form insgesamt für nicht genehmigungsfähig. Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Zu jedem Zeitpunkt befinden sich mehrere Dutzend Tonnen Phosgen in der Anlage. Dennoch werden in den Antragsunterlagen die Auswirkungen eines Austritts großer Mengen Giftgase in keiner Weise betrachtet. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die schweren Störfälle in der TDI-Produktion von BAYER in den USA oder bei INEOS in Dormagen zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 1978 mit allen Gefahren, die von dem Chemie- und Pharma-Unternehmen BAYER ausgehen: Störfälle, Pestizid-Vergiftungen, Ausstoß von Treibhausgasen, gefährliche Pharmazeutika, Einfluss großer Konzerne auf Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, etc.

Die vollständige Einwendung der CBG

Nanotubes

CBG Redaktion

Trotz zahlreicher Einwendungen und ungeklärter Risiken erhält die Nanotubes-Produktion in Laufenburg eine Genehmigung. Das genannte Gutachten wurde ausgerechnet von dem umstrittenen Toxikologen Helmut Greim erstellt, der sich praktisch ausschließlich auf Untersuchungen der Industrie bezieht (weitere Infos)

Südkurier, 22. November 2012

Grünes Licht für Nanotubes

Starck darf in seinem Laufenburger Werk Enag künftig jährlich 75 Tonnen Nanotubes herstellen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg erteilte nach mehrmonatiger Prüfung jetzt die Betriebserlaubnis, die morgen veröffentlicht wird. Gegen eine Nanotube-Produktion in Laufenburg hatten rund 60 Personen und Organisationen Einwendungen erhoben.
Nach der Erörterung der Einwendungen hatte das RP ein ergänzendes Gutachten bestellt. „Das Gutachten geht nicht von spezifischer Toxizität oder der Gefahr asbestanaloger Schädigungen aus“, sagte gestern RP-Sprecher Joachim Müller-Bremberger auf Anfrage dieser Zeitung. Letztendlich habe kein Grund bestanden, die Genehmigung zu versagen. Sie wurde allerdings unter Auflagen erteilt, zum Beispiel ist der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen. Die Genehmigung wird am morgigen Freitag im Staatsanzeiger und auch in dieser Zeitung veröffentlicht und damit rechtskräftig.
H. C. Starck stellt bereits seit 2006 in Laufenburg für Bayer mehrwandige Kohlenstoffnanoröhrchen her. Die Genehmigung dazu war bisher aber zeitlich befristet und auf 60 Tonnen im Jahr beschränkt. H. C. Starck hatte eine Erhöhung der Produktionsmenge um 15 Tonnen und den zeitlich unbefristeten Betrieb beantragt.
Dagegen erhoben rund 60 Personen und Organisationen, darunter die Ökologische Ärzteinitiative von Barbara Dohmen aus Hänner und die BUND-Bundesgeschäftsstelle Berlin, Einwendungen. Bei einer Anhörung des RP diesen März in Laufenburg nannte Dohmen die Produktion von Nanotubes eine noch nicht beherrschbare „Risikotechnologie“. Sie und der BUND argumentierten mit Studien, in denen bestimmten Nanotubes asbestähnliche Eigenschaften bestätigt worden waren.
H. C. Starck führte demgegenüber an, dass in der maßgeblich von ihrem Ingenieur Theodor König konzipierten Anlage ausschließlich Baytubes hergestellt würden. Diese seien nicht starr und spitz, wie die als asbestähnlich klassifizierten Nanotubes sondern zu sandkorngroßen Kügelchen gekräuselt. Würden diese Baytubes trotz der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in die Umwelt gelangen, dann passiere „gar nichts“, so König damals in der Anhörung.
Die Bundesregierung sieht in der Nanotechnologie eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Mit BASF, Bayer und Evonik sind in Deutschland drei der weltweit größten Hersteller von Nanomaterialien beheimatet.
Von MARKUS VONBERG

Duogynon

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
20. November 2012

Duogynon-Opfer verzichten auf Berufungsverfahren

„Vertuschung wird mit Verjährung belohnt!“

Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Muster-Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. Die von dem Duogynon-Geschädigten Andre Sommer eingereichte Haftungsklage war im Juli 2012 erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden.

Andre Sommer wörtlich: „Die finanziellen Risiken einer Berufung sind zu groß - das konnte ich meiner Familie nicht antun. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens bedeutet jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen, endlich die Wahrheit im Fall Duogynon herauszufinden. BAYER konnte sich bisher nur mit dem Hinweis auf Verjährung aus der Affäre ziehen. Dies ist moralisch absolut verwerflich und eine Schande für diesen Konzern!„. Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthiessen, hatte das Unternehmen mit den Worten “Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal vergleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht. Wissenschaftler wurden bestochen, die Opfer scheren den Konzern einen Dreck. Während im Fall von Contergan Entschädigungen erzwungen werden konnten, wird die Taktik von Schering und BAYER, die Gefahren von Duogynon zu leugnen und zu vertuschen, nun mit einem Freispruch wegen Verjährung belohnt!“.

Die Firma Schering, die das Präparat in den 60er und 70er Jahren vertrieben hatte, gehört seit dem Jahr 2006 zu BAYER. Auf Einladung der CBG hatten Duogynon-Geschädigte wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschädigung gefordert. Aber selbst eine Entschuldigung verweigerte der Konzern.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissenschaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es kann und darf nicht angehen, dass die Duogynon-Opfer und ihre Familien ohne Entschädigung bleiben.“

weitere Informationen: Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Dumping] TDI

CBG Redaktion

14. November 2012

China: Bayer und Dow zahlen Strafen wegen Dumping für TDI

Chinesische Behörden haben gegen Bayer und zwei weitere Firmen Strafzölle wegen Dumpingpreisen für den Kunststoff TDI verhängt. Weitere Infos hierzu.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen den Ausbau der TDI-Produktion in Dormagen, bei der jährlich mehrere hunderttausend Tonnen des Giftgases Phosgen zum Einsatz kommen sollen (alle Infos zur Kampagne.

[More than Honey] Bienensterben

CBG Redaktion

„MORE THAN HONEY“ / 5x2 EINTRITTSKARTEN ZU GEWINNEN

Kinotipp: Dokumentarfilm zum globalen Bienensterben

Am morgigen Donnerstag startet der Dokumentarfilm MORE THAN HONEY in den deutschen Kinos. Der Film beschäftigt sich mit dem weltweiten Bienensterben, für das Pestizide der Firma BAYER mitverantwortlich sind.

Der Regisseur Markus Imhoof verfolgt in MORE THAN HONEY das Schicksal der Bienen von der eigenen Familienimkerei bis hin zu industrialisierten Honigfarmen und Bienenzüchtern. Mit spektakulären Aufnahmen öffnet er den Blick auf eine Welt jenseits von Blüte und Honig, die man nicht so schnell vergessen wird.

Bei seinen Recherchen für den Film und für das parallel erschienene Buch wurde Markus Imhoof von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt. Die CBG weist seit den 90er Jahren auf die Risiken von Agrochemikalien für Insekten hin und fordert ein weltweites Verbot von Wirkstoffen wie Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlost 5x2 Eintrittskarten. Diese können bundesweit in allen Kinos, die den Film zeigen, eingelöst werden. Bitte senden Sie eine email mit Ihrer vollständigen Anschrift und dem Betreff „Bienensterben“ an die Adresse CBGnetwork(at)aol.com. Die ersten fünf Zusendungen gewinnen. Es werden nur die Gewinner benachrichtigt.

Hintergrund:
Das Sterben von Bienen und Wildinsekten führt zu einer verringerten Bestäubungsleistung, wodurch die Ernährungssicherheit in Gefahr gerät. Die UN-Umweltbehörde UNEP bezeichnet Imidacloprid und Clothianidin in einem Bericht zu globalen Bienensterben explizit als Bedrohung zahlreicher Tierarten. Im Frühjahr 2008 löste der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte aus. Zeitgleich verschwanden wildlebende Insekten, die ihrerseits als Nahrung für Vögel dienen. In Deutschland, Italien und Frankreich wurden die Wirkstoffe für die wichtigste Anwendung, die Behandlung von Mais, verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern nicht, die Präparate in mehr als 100 Länder zu exportieren.

weitere Informationen:
=> Die Kampagne zum weltweiten Bienensterben
=> Die website zum Films (mit Trailer): www.morethanhoney.de

Gentechnik

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER, BASF und MONSANTO gegen Kennzeichnungspflicht

USA: Millionenspenden der Gentech-Industrie

Die Chemie-Konzerne BAYER und BASF beteiligen sich mit millionenschweren Spenden an einer Kampagne amerikanischer Gentechnik- und Pestizid-Hersteller. Die Industrie will damit eine Initiative von Umweltverbänden zur Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel stoppen. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild fordert, wird parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Abstimmung gebracht.

Die Unternehmen investieren über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne, die vor allem aus TV Spots besteht - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative. Größter Finanzier ist der Weltmarktführer für gentechnisch verändertes Saatgut, Monsanto, mit 7 Millionen Dollar. Es folgen DuPont (4,9 Mio), BAYER und BASF (jeweils 2 Mio), Pepsi, Nestlé und Coca Cola. Das Hauptargument der Industrie ist, dass eine Deklarationspflicht die Kosten für die Hersteller um „Milliarden Dollar erhöhen“ würde - eine absurde Behauptung, für die jeglicher Beleg fehlt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Gentechnik-Multis messen mit zweierlei Maß: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hingegen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten!“. Scharfe Kritik äußert auch Gary Ruskin von der Initiative California Right to Know: „BAYER und BASF schicken ihr Geld um die halbe Welt, um Müttern und Vätern weiszumachen, sie hätten nicht das Recht zu wissen, was sich im Essen ihrer Kinder befindet!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht eine Parallele zum Verkauf des BAYER-Pestizids Glufosinat. Der zusammen mit gentechnischem Saatgut verkaufte Wirkstoff muss in der EU wegen erwiesener Gesundheitsgefahren vom Markt genommen werden. Trotzdem hat BAYER die Exporte in die USA und nach Lateinamerika drastisch erhöht, „ein klassischer Fall doppelter Sicherheits-Standards“, so Mimkes weiter. Glufosinat soll in die Fußstapfen des von Monsanto vertriebenen Herbizids Glyphosat treten, das wegen zunehmender Resistenzen immer unwirksamer wird.

BAYER war in den USA für die bislang größte Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen verantwortlich: Im Jahr 2006 war sogenannter Liberty Link-Reis weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl hierfür keinerlei Zulassung vorlag. Rund 30 % der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin alle Reisimporte aus Nordamerika. In den vergangenen Monaten musste BAYER die betroffenen Landwirte und Reismühlen mit über 900 Mio. Dollar entschädigen. Bis heute wird LL-Reis jedoch vereinzelt in Supermarkt-Packungen gefunden.

Im laufenden Wahlkampf gehört BAYER zu den größten ausländischen Unterstützern republikanischer Abgeordnete. Die Ausgaben zur Verhinderung von Proposition 37 übertreffen jedoch die Spenden an Politiker deutlich. Kalifornien war in der Vergangenheit häufig Vorreiter bei der Einführung neuer Umweltschutz-Bestimmungen, so z. B. bei Katalysator-Autos oder zum Ausstoß von Treibhausgasen. Dies erklärt die erhöhte Nervosität der Gentech-Lobby.

weitere Informationen:
=> Initiative „California Right to Know“
=> Deutsche Welle: German giants join GM food fight in California

[Yaz/Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

30. Oktober 2012

Antibabypille Yaz/Yasmin

BAYER muss Entschädigungsleistung auf 700 Mio € erhöhen

Der BAYER-Konzern muss weitere 205 Millionen Euro wegen Nebenwirkungen seiner Antibabypille Yaz/Yasmin zahlen. Bereits im Sommer hatte BAYER eine halbe Milliarde Euro zurückstellen müssen. Pro Fall wurde bislang eine Entschädigung von 220.000 Dollar genannt. Allein in den USA haben mehr als 11.000 Frauen Klagen gegen die Firma eingereicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht hinnehmbar. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden! Mit einem Einlenken der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen“. Die CBG fordert eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer.

Die BAYER AG macht mit drospirenonhaltigen Antibabypillen einen jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren startete 2009 eine Kampagne zur Unterstützung betroffener Frauen und brachte hierzu mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein.

Weitere Infos zur Kampagne

[Kleine Anfrage] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

24. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antwort auf Kleine Anfrage der Linkspartei

Bundesregierung: Ergebnisse unethischer Medikamenten-Studien dürfen nicht verwendet werden

Die Bundesregierung hat heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu unethischen Pharma-Studien veröffentlicht. Wörtlich heißt es in der Anfrage: „Pharmakonzerne lassen derzeit alleine in Indien etwa 1 900 Studien mit circa 150 000 Probanden durchführen. Die Anzahl der Todesfälle bei klinischen Studien ist in den vergangenen Jahren beständig gewachsen. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India für 2011 zeigt, dass allein bei Pharmatests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen Bayer und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol-Myers Squibb mit 19.“

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften für klinische Prüfungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegt seien. Demnach müssten Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass außerhalb der EU durchgeführte Studien unter gleichwertigen ethischen Bedingungen wie in der EU durchgeführt worden seien. Verstöße hiergegen würden dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.

Recherchen von NGOs und Journalisten haben jedoch immer wieder gezeigt, dass solche ethischen Mindest-Standards nicht eingehalten werden. Beispielsweise wussten Teilnehmer indischer Studien zumeist nicht, dass sie an Medikamenten-Tests teilnahmen. Die Ethik-Kommissionen bestanden meist nur auf dem Papier und nahmen keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vor. Den Ethik-Kommissionen waren häufig nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt.

Die Kleine Anfrage der Linkspartei war in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstellt worden. Die CBG fordert seit langem, dass im Ausland durchgeführte Studien konsequent überprüft werden. Bei Verstößen gegen die in der Deklaration von Helsinki formulierten Standards müssten Konsequenzen gezogen werden und die entsprechenden Studien auch nachträglich aus den Zulassungsverfahren verbannt werden. Notfalls müssten auch Zulassungen entzogen werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 waren allein in Indien bei Tests von BAYER 158 Menschen ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

=> Die Antwort der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710911.pdf

=> weitere Informationen zur Kampagne der CBG

LL Reis

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

sechs Jahre nach dem Skandal um Liberty Link-Reis:

weiterhin Funde von GenReis

Die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Grünen zeigt, dass genmanipulierter Reis der Firma BAYER CropScience bis heute in den Handel gelangt. Während der letzten fünf Jahre gab es demnach in Deutschland 105 Funde von nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen, die meisten davon Reis (Bt-Reis sowie Liberty Link-Reis).

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die wiederholten Funde von Liberty Link-Reis der Firma BAYER zeigen einmal mehr die Unbeherrschbarkeit dieser Risiko-Technologie. Die EU muss daher den Antrag auf Importgenehmigung für LL Reis endgültig ablehnen.“

Im Jahr 2006 war gentechnisch veränderter Langkorn-Reis, der gegen das hochgefährliche Herbizid Glufosinat resistent ist („Liberty Link-Reis“), weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nirgendwo eine Zulassung für die Sorte vorlag. Rund 30% der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin Reisimporte aus Nordamerika. BAYER musste die betroffenen Landwirte im vergangenen Jahr mit über einer halben Milliarde Euro entschädigen. Bereits im Jahr 2004 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren in der Hauptversammlung des Konzerns eine Kontaminationen von herkömmlichen Reis-Sorten vorhergesagt und einen Verzicht auf LL Reis gefordert.

Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte in den Anbauländern ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und infolgedessen einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Besonders in Asien droht zudem der Verlust traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten.

Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist hochgiftig. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten werden. Obwohl der Giftstoff in Europa künftig nicht mehr vertrieben werden darf, erhöhte BAYER kürzlich die Produktions-Kapazitäten für den Export – nach Ansicht der CBG ein klassisches Beispiel für „doppelte Sicherheits-Standards“.

Genveränderte Pflanzen werden zum Teil trotz fehlender Zulassung in der Viehzucht verwendet. Im Mai 2011 war in der EU in Futtermitteln die Nulltoleranz für nicht-zugelassene GVO aufgehoben worden. Seitdem wird eine Verunreinigung bis zu einer Höhe von 0,1 Prozent toleriert. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, hat eine entsprechende Regelung auch für Lebensmittel angekündigt.

Infos zur Kampagne

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Brief an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner

Antibiotika: „Missbrauch im Tierstall beenden!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Deutschen Bauernverband und den Bundesverband Praktizierender Tierärzte ein Ende des massenhaften Einsatzes von Antibiotika im Tierstall. Insbesondere die Verwendung sogenannter „Reserveantibiotika“ müsse umgehend verboten werden. Auch die routinemäßige Behandlung ganzer Tierbestände müsse gestoppt werden.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „In der Intensiv-Tierhaltung werden sieben Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in der Humanmedizin. Der übermäßige Einsatz antimikrobieller Substanzen führt zur Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an – eine mitunter tödliche Gefahr“.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Wir brauchen eine antibiotika-freie Tierzucht. Letztlich ist dies nur möglich, wenn das System der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht, durch eine bäuerliche und ökologische Landwirtschaft ersetzt wird“.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Besonders kritisch ist die Verwendung von Antibiotika der 3. und 4. Generation zu sehen, da diese als Reserveantibiotika für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Die Verwendung dieser Präparate in der Tiermast ist überflüssig und nicht zu verantworten. Wir fordern daher ein sofortiges Verbot!“.

Der Leverkusener BAYER-Konzern bietet mit Baytril ein Reserveantibiotikum aus der Klasse der Fluorchinolone für die Tiermast an. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Wirkstoffen Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen von Baytril genannt: allein im vergangenen Jahr machte das Unternehmen demnach einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich.

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr werden in der Massentierhaltung meist ganze Bestände behandelt. In einer Produktinformation von BAYER heißt es beispielsweise: „Unter den gegenwärtigen landwirtschaftlichen Bedingungen ist die Anzahl der Tiere pro Stall sehr hoch. Deshalb ist die Behandlung der gesamten Herde und nicht die individuelle Medikation das Mittel der Wahl, um den Infektionsdruck zu mildern und die Ansteckungsgefahr zu senken“.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte im September erstmals die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach gaben die Pharma-Hersteller im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte ab. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall;
=> klare Zielvorgaben zur Verringerung der Antibiotika-Einsatzes und ein sofortiges Verbot der Verwendung von Reserveantibiotika;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen;
=> Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> feste Einkaufspreise ohne Rabatte für Großverbraucher; Tierärzte dürfen nicht an der Verschreibung von Antibiotika verdienen.

weitere Informationen zur Kampagne

Bisphenol A

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern gehört zu den größten Herstellern von Bisphenol A weltweit. Die EU hat ab Frühjahr 2011 ein Verbot von BPA in Babyflaschen verhängt, weitere risikoreiche Anwendungen bleiben aber auf dem Markt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, weitergehende Verbote zu verhängen. Frankreich geht jetzt mit gutem Beispiel voran (alle Infos zur Kampagne)

N24, 12. Oktober 2012

Frankreich verbietet Gift Bisphenol A in Verpackungen

Paris — Der Giftstoff Bisphenol A soll ab 2014 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen in Frankreich verbannt werden. Die Nationalversammlung votierte in Paris einstimmig für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Demnach soll die Chemikalie, die seit Juni bereits in Babyfläschchen EU-weit verboten ist, ab 2013 auch aus Lebensmittel-Behältern für Kinder unter drei Jahren verschwinden.

Bisphenol A steht seit Jahren in der Kritik. Neuesten Studien zufolge können schon kleinste Dosen des Stoffes, der über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen kann, Schaden anrichten. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnentwicklung. Forscher fanden zudem Indizien dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern irreversibel schädigt.

Bisphenol A

CBG Redaktion

11. Oktober 2012

Bisphenol A

Frankreich beschließt Verbot in Lebensmittel-Verpackungen

In Frankreich wird eine langjährige Forderung von Umweltverbänden – auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren – umgesetzt: am Dienstag hat der französische Senat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, wonach der Einsatz der Chemikalie Bisphenol A ab 2015 in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden soll.

Im Oktober 2011 hatte die französische Nationalversammlung für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittelverpackungen bereits von 2014 an gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun um ein halbes Jahr. Die Nationalversammlung muss das Gesetz abschließend noch einmal behandeln.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen. EU-weit gilt bisher lediglich ein Verbot der Chemikalie in Babyfläschchen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verbote zu verhängen: „Hormonaktive Substanzen wie Bisphenol A haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.

Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

alle Infos zur Kampagne

Störfälle

CBG Redaktion

8. Oktober 2012

CropScience: Brand in Dormagen

In Dormagen brach heute ein Feuer in einem Betrieb von Bayer CropScience aus. Die Rauchsäule war kilometerweit zu sehen, die Wolke zog auch auf die benachbarte Autobahn. Eine Person musste nach dem Einatmen von Rauchgasen im Krankenhaus behandelt werden.

Nach Angaben der Polizei kam es gegen 18.30 Uhr in einer Produktionshalle zu einer Stichflamme. Angaben zur Brandursache oder zur Schadenshöhe konnte die Polizei noch nicht machen.

Erst im September hatte es im Dormagener Chemiepark einen Unfall mit 25 Verletzten gegeben. Durch ein Leck in einer Leitung war bei Reinigungsarbeiten eine Wolke aus Chlorwasserstoff ausgetreten.

Aufstellung „Störfälle bei BAYER“

CO Pipeline

CBG Redaktion

Rheinische Post, 6. Oktober 2012

CO-Röhre: Widerstand wächst

Vertreter der Bürgerinitiativen gegen die Giftgasleitung von Bayer haben Regierungspräsidentin Anne Lütkes am Freitag 21 629 Einwendungen für das Planänderungsverfahren übergeben.

„Mit diesem Riesenerfolg haben wir nicht gerechnet“, gibt Dieter Donner aus Hilden, Pressekoordinator der Bürgerinitiativen gegen die Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Bayer, zu. Knapp 22 000 Einwendungen haben die bis zu 14 Mitstreiter aus allen Trassenstädten gemeinsam gesammelt und gestern Regierungspräsidentin Anne Lütkes in Düsseldorf übergeben. Donner spricht von einem „grandiosen Endspurt“. Den ganzen Tag seien gestern noch Listen und Einzeleinwendungen eingegangen.
Was die Pipeline-Gegner besonders freut: Die von der Giftgasleitung betroffenen Kommunen und der Kreis Mettmann stehen an ihrer Seite und haben eigene Einwendungen eingereicht. Die Stadt Hilden beispielsweise weist darauf hin, dass die Feuerwehr bei einem größeren Leck in der CO-Pipeline völlig hilflos sei und niemanden retten könne. Darauf hatte auch der Hildener Kinderarzt Dr. Gottfried Arnold zusammen mit rund 400 Kollegen aus den Trassenstädten immer wieder hingewiesen: „30 Milliliter CO, die austreten, machen bewusstlos und fluchtunfähig. Bei etwa 130 Milliliter ist man tot.“
Die Bezirksregierung muss sich nun mit den insgesamt knapp 23 000 eingegangenen Einwendungen inhaltlich auseinandersetzen. Die haben es in sich. Die Gegner der CO-Leitung haben sich durch 2000 Seiten Planänderung gewühlt und sich auf zehn Kritikpunkte konzentriert.
Beispielsweise, dass viel zu schmale Geo-Grid-Matten verlegt wurden, um die Pipeline-Rohre vor Baggerschaufeln zu schützen oder, dass einfach Rohre mit einer geringeren Festigkeit als genehmigt verlegt wurden. „Alle Hildener Landwirte haben inzwischen ihre Einwilligung für Pipeline-Arbeiten auf ihrem Land zurückgezogen“, berichtet Donner.
Wenn Bayer dort an der CO-Leitung arbeiten wolle, müsse der Konzern klagen. „Die Zeit arbeitet für uns“, glaubt Donner. Neben den Einwendungen im Planänderungsverfahren haben die Bürgerinitiativen noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Die Bezirksregierung habe bereits 28 von Bayer beantragte Änderungen genehmigt – ohne öffentliche Bürgerbeteiligung. Ob das rechtens war, wollen die Bürgerinitiativen nötigenfalls gerichtlich überprüfen lassen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Einwendungen werden in anonymisierter Form erfasst und inhaltlich aufbereitet. Unter anderem auch dafür hat die Bezirksregierung eine Firma engagiert, die sie organisatorisch unterstützen soll. Die Kosten dafür trägt die Firma Bayer Material Science. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 werde dann ein Erörterungstermin angesetzt, als Kernstück des Planänderungsverfahrens, erläuterte Volker Klagges von der Pressestelle der Bezirksregierung.
Dieser Erörterungstermin sei „nicht-öffentlich“, nur die Einwender seien zugelassen. Sie würden nicht einzeln, sondern mit der öffentlichen Bekanntgabe rechtzeitig vorher informiert. Wie eine solche Erörterung mit Zigtausenden von Einwendern praktisch ablaufen soll, ist noch offen.
Nach der Erörterung gebe es zwei Möglichkeiten, so Klagges. Sei das Vorhaben entscheidungsreif, entscheide die Bezirksregierung „ergebnisoffen“ über den Änderungsantrag von Bayer. Gebe es Bedarf für weitere „Sachverhaltsermittlungen“, dann sei das Ergebnis weiterhin offen, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. VON CHRISTOPH SCHMIDT

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

Bayers lange Leitung

Kommentar von HOLGER DUMKE

Essen (ots) - Diese Zahl hat Gewicht: 22 000 Einwendungen haben Bürgerinitiativen gestern gegen die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns übergeben, weitere 1000 lagen bereits bei der Bezirksregierung. Der Konzern (aber auch die Landespolitik) sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Widerstand gegen das heikle Gasleitungsprojekt auch nach Jahren nicht erlahmt. Mit dem Planverfahren versucht Bayer stattdessen, nachträglich alles das zu legitimieren, was beim Bau der Pipeline gefährlich verbockt wurde. Eigenmächtig hat der Konzern die Trasse geändert, hat Rohre viel zu nah neben anderen Pipelines verlegt, Materialvorgaben nicht beachtet. Kohlenmonoxid ist ein hochgefährliches, gar tödliches Gas. Wer so beim Bau einer Gasleitung vorgeht, hat sich als Betreiber selbst disqualifiziert. Bayer muss das wohl bald 100 Mio Euro teure Projekt endlich begraben, besser heute als morgen, und sich auf Alternativen einlassen. Das Geld ist weg.

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CBG Redaktion

Videos der Coordination jetzt bei YouTube

Videos zur Arbeit der Coordination gegen BAYER-Gefahren werden ab sofort auf einem eigenen YouTube-Kanal aufgespielt: http://www.youtube.com/BayerGefahren

Dort finden sich einige Filme von Protestaktionen der CBG sowie von TV-Beiträgen, an denen wir mitgewirkt haben. Geplant ist, auch Teile unseres Video-Archivs, in dem sich über 200 Filme aus unserer 30jährigen Arbeit befinden, aufzuspielen.