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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Repression

CBG Redaktion

angesichts der Einbrüche bei unserem Vorstandsmitglied weisen wir auf weitergehende Repressionsmaßnahmen bei österreichischen Tierschützern hin:

TIERSCHÜTZER. STAATSFEIND

In den Fängen von Polizei und Justiz

Balluch, Martin

Vier Jahre lang ist er von der Polizei observiert worden, seine Telephongespräche wurden abgehört, sein E-Mail-Verkehr überwacht, sein Auto mit einem Peilsender ausgestattet. Dreieinhalb Monate musste er in Untersuchungshaft verbringen. Zwei Jahre lang bespitzelte eine Undercoveragentin der polizeilichen Sonderkommission die Aktionen des „Vereins gegen Tierfabriken“, dem er vorsteht. Angeklagt war er als Chef einer „kriminellen Organisation“ nach § 278a des österreichischen Strafgesetzbuches. Über ein Jahr stand er – mit weiteren zwölf Angeklagten – an insgesamt 100 Prozesstagen vor Gericht, an manchen Tagen von 9 Uhr früh bis 9 Uhr abends.

Der Tierschützer Martin Balluch wurde zum Staatsfeind gemacht. Systematisch hat ihn die Exekutive zu kriminalisieren versucht. Von 2006 an befand sich Balluch im Visier von Polizei und Justiz. Schon die Dauer des Prozesses haben aus dem Gerichtssaal de facto eine Verwahranstalt für die Angeklagten gemacht, die auf die Zerstörung jeden normalen Lebensalltags abzielte.

Nun hat Martin Balluch über die Jahre der Verfolgung ein Buch geschrieben. Er, der sich vor Gericht selbst verteidigte, weiß am besten, mit welchen Methoden die staatlichen Institutionen gegen ihn und seine Mitangeklagten vorgegangen sind. Doch es ist mehr geworden als ein Sachbuch über den längsten Prozess in der Geschichte der Zweiten Republik. Balluch hat seine Erinnerungen in eine literarische Form gepackt und präsentiert die harten Fakten in leicht lesbarer Form.

Seine Erzählung reicht vom Überfall eines Sondereinsatzkommandos, das ihn in Untersuchungshaft brachte, von den exekutiven Beschlüssen zur Eliminierung der Tierschützerszene, den Absurditäten des Strafantrags, den teuren linguistischen Gutachten, der Suspendierung einer Richterin, die einen Strafbescheid aufgehoben hatte, den verdeckten Ermittlungen und der Aufdeckung des Polizeispitzels durch die Verteidigung bis zu nachweislich gefälschten Akten; aber Balluch erzählt auch von viel Solidarität, beschreibt die Atmosphäre im Gerichtssaal und in der Welt draußen, deren Zustimmung und Ablehnung den Angeklagten gegenüber sich je nach medialer Berichterstattung mehrmals drehte und wendete.

„Tierschützer. Staatsfeind“ ist auch ein Buch darüber, wie nahe sich die Gesellschaft demokratiepolitisch am Abgrund befindet, wie wenig Rechtssicherheit dem einzelnen oder einer Gruppe von AktivistInnen gewährt wird, wenn sie mit starken Interessensgruppen – wie beispielsweise der Agrarindustrie, den Großgrundbesitzern oder den Jägervereinigungen – in Konflikt geraten. Es ist persönliches Dokument und gesellschaftliche Analyse zugleich.

Der Autor
Martin Balluch, Jahrgang 1964, studierte Astronomie, Mathematik und Physik in Wien und Heidelberg, wo er 1989 promovierte. 2005 erhielt er mit einer Arbeit über Tierethik einen zweiten Doktortitel in Philosophie an der Universität Wien. Er ist Obmann des „Vereins gegen Tierfabriken“. Im Frühjahr 2010 ist von ihm bei Promedia erschienen: „Widerstand in der Demokratie. Ziviler Ungehorsam und konfrontative Kampagnen”.
ISBN 978-3-85371-331-0, br., 272 Seiten, 15,90 Euro

[Reaktionen] Einbruch-Serie

CBG Redaktion

14. Mai 2012

große Solidarität mit Opfer von Einbruch-Serie

Vergangene Woche berichteten wir über die Einbruch-Serie bei unserem Vorstandsmitglied Axel Köhler-Schnura. Seitdem erhielten wir mehr als 900 Schreiben von Unterstützerinnen und Unterstützern. Wir bedanken uns für die große Solidarität!

Berichtet haben auch die taz, die junge Welt und Radio Dreyeckland. Über das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden wir berichten.

Hier einige Schreiben, die uns erreichten:

=> Zuschrift von Prof. Dietmar Kaiser
=> Zuschrift von Prof. Peter Schönhöfer
=> Zuschrift von Dr. Inge Bartke-Anders
=> Zuschrift von MdB Eva Bulling Schröter
=> eine weitere Zuschrift erhielten wir von dem Schweizer Filmemacher Markus Imhoof

Hiermit erkläre ich meine Solidarität mir Eurer Arbeit und verurteile die Einbrüche und Behinderungen Eurer guten Arbeit.
Ilse Staude, Schulpfarrerin a.D.

ich erhoffe mir eine schnelle und korrekte Aufklärung dieser erschreckenden Einbrüche in einem angeblich demokratischen Land.
Sandra Pfeiffer

Ich möchte Euch allen von der CBG meine Solidarität bekunden und Euch für Euer gewaltiges Engagement und Euern Mut danken. Ein Vorbild und ein Ansporn für viele von uns, die wir in ähnlichen Feldern arbeiten.
Margarete Rölz

Hiermit erkläre ich meine Solidarität mit Axel Köhler-Schnura und wünsche ihm eine robuste Gesundheit und starke Nerven sowie großen Rückhalt bei Familie und Freunden für sein mutiges und kluges gesellschaftliches Engagement. Nur gemeinsam sind wir stark!
Antje Kirchner

Das Kapital, der politische Rückhalt und ihre gleichermaßen skrupellosen Anwälte machen diese Konzerne leider fast unbesiegbar. Für ihr Engagement in diesem ungleichen Kampf verdient die CBG jedoch die größte Anerkennung.
A. Groebl

Vielen Dank auch für den Hinweis auf die „Diensttätigkeiten“ des M. Schlickenrieder; es ist wichtig, an solche Vorkommnisse immer wieder zu erinnern.
Rechtsanwalt Tim Engels, Düsseldorf

hiermit unterzeichne ich Eure Solidaritätserklärung und hoffe, dass es Euch und der Kripo bald gelingt, die kriminellen und allem Anschein nach politisch motivierten Einbrüche aufzuklären. Es handelt sich offensichtlich um einen schwerwiegenden Angriff auf demokratische Grundrechte!
Eva König-Werner

es ist ja wohl selbstverständlich, dass ich mich mit Euch solidarisch erkläre und diese ganz offensichtlich politisch motivierten Einbrüche auf das Schärfste verurteile! Was die Aufklärung und Strafverfolgung angeht, so habe ich keine große Hoffnung auf „unsere“ Justiz, wo doch die Staatsanwälte weisungsgebunden und somit der Politik unterworfen sind. Sofern sich überhaupt noch einer wagt gegen Bayer und Konsorten vorzugehen. Was dann passiert hat man ja im Holzschutzmittelverfahren gesehen.
Wolfgang Kortlang

ich schließe mich Ihrer Erklärung voll und ganz an. Ich bin empört und sehr besorgt über die geschilderten Vorgänge!
Dr. Christine Raupp

Es ist doch nicht zu fassen, dass solche Praktiken immer mehr auch bei uns Fuß fassen! Ich bewundere Ihren Mut und Ihr Durchhaltevermögen.
Freundliche Grüße
Eva Gehann

Repression

CBG Redaktion

Wir suchen Mit-Unterzeichner für die folgende Erklärung (Privatpersonen und Organisationen). Wir erhielten bereits 900 Zuschriften
Bitte email an: CBGnetwork(at)aol.com

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
attac Deutschland
Dachverband Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre
Multiwatch (Schweiz)
ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie

gemeinsame Erklärung vom 7. Mai 2012

Einbruch-Serie bei Konzernkritiker

Kripo eingeschaltet / Verdacht auf nicht-staatliche Akteure / Aktionen zu BP, TEPCO und BAYER

In den letzten Monaten wurde mind. dreimal in die Büro- und Wohnräume des bekannten Konzernkritikers Axel Köhler-Schnura und seiner Familie in Düsseldorf eingebrochen. Das zwischenzeitlich mehrfache Wechseln der Schlüsselanlage blieb erfolglos. Auch kam es zu Attacken von Hackern auf die EDV-Anlage von Köhler-Schnura.

Bei den Einbrüchen wurden gezielt Daten und Datenträger entwendet, die mit der politischen Arbeit von Köhler-Schnura im Zusammenhang stehen. So etwa das persönliche Notebook, das Handy und die Kamera. Die Kriminalpolizei ist eingeschaltet und ermittelt.

Die Polizei geht von professionellen Einbrechern aus, da trotz Sicherheits-Systemen keine Spuren hinterlassen wurden. Nach Aussage der Kripo erscheint ein Zusammenhang mit der politischen Arbeit von Köhler-Schnura plausibel. Die gewechselten Schließanlagen liegen der Kripo zur kriminaltechnischen Laboruntersuchung vor.

Axel Köhler-Schnura ist seit 1988 mit ökologisch ausgerichteten Firmen selbständig. Er ist ehrenamtliches Gründungsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), des Dachverbands Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre, des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), des Pestizid Aktions-Netzwerks sowie der Stiftung ethecon. Zudem hat er sowohl die Ökobank als auch den alternativen Spar- und Rücklagefonds ProSolidar mit auf den Weg gebracht. Er ist Genossenschafter der jungen Welt und der taz. Bei den Europäischen Sozialforen in Florenz und Paris war er im internationalen Steuerungsausschuss für den Bereich Multinationale Konzerne zuständig. Ende April sprach er als kritischer Aktionär auf der BAYER-Hauptversammlung.

Köhler-Schnura wurde für sein Engagement 1998 mit dem Business Crime Control-Preis, im Jahr 2000 mit dem Preis Zivilcourage und 2011 mit dem Henry Mathews-Preis ausgezeichnet.

Im Moment ist Axel Köhler-Schnura in seiner Funktion als Gründungsstifter der Stiftung ethecon dabei, die Übergabe des Internationalen ethecon Black Planet Award an die für die Menschheitskatastrophe in Fukushima Verantwortlichen des TEPCO-Konzerns vorzubereiten. Geplant sind Aktionen mit internationaler Beteiligung in Tokio. Als er im vergangenen Jahr den Internationalen ethecon Black Planet Award 2010 an die Verantwortlichen von BP im Rahmen ebensolcher Aktionen übergeben wollte, sollte dies durch seine polizeiliche Festnahme verhindert werden.

Seine ehrenamtlichen konzern- und gesellschaftskritischen Aktivitäten riefen schon in der Vergangenheit mehrfach den BAYER-Werkschutz und den Verfassungsschutz auf den Plan. Beispielsweise wurde in den 80er Jahren zur gleichen Zeit in die Büros der Anwälte der Coordinationg gegen BAYER-Gefahren sowie in die CBG-Geschäftsstellen in Köln und Solingen gewaltsam eingedrungen und gezielt die Akten zu einer BAYER-kritischen Kampagne entwendet.

Große Konzerne und auch staatliche Stellen verstoßen immer wieder gegen verfassungsmässige Grundprinzipien und beteiligen sich sogar an verdeckten Operationen gegen demokratische Bewegungen. Das belegen z.B. die Untersuchungen des Politikwissenschaftlers Dr. Stephan Blancke (Private Intelligence, VS Verlag, Wiesbaden 2011). In der Schweiz läuft aktuell ein Prozess gegen NESTLÉ wegen Infiltration einer Gruppe von attac. Bekannt ist auch der Fall „Manfred Schlieckenrieder“, der im Auftrag von Shell, BP, vom BND und Verfassungsschutz geheimdienstlich gegen Mitglieder demokratischer Organisationen vorging. Traurige Höhepunkte solchen undemokratischen Vorgehens sind der mysteriöse Autounfall der Atom-Kritikerin Gay Silkwood 1974 sowie der gewaltsame Tod eines Greenpeace-Mitstreiters durch eine Bombe des französischen Geheimdienstes im Jahr 1985.

Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, weil es um die ernste Verletzung der Freiheit auf Meinungsäußerung sowie sozialer und politischer Grundrechte geht. Die Attacken auf Axel Köhler-Schnura richten sich auch gegen die Organisationen, in denen er aktiv ist. Mit solchen Aktionen soll Kritik eingeschüchtert und verunmöglicht werden. Im Interesse wirtschaftlicher Macht. Verdeckte Operationen gegen KritikerInnen – egal ob in staatlichem oder privatem Auftrag – stellen eine ernste Gefahr für die Demokratie dar.

Wir verurteilen jedwede verdeckte Operation mit dem Ziel einzuschüchtern, auszuspähen, Falschinformation zu platzieren, legale Arbeit zu behindern oder kostspielige Schäden zu verursachen. Egal ob diese Aktionen von Geheimdiensten oder von Konzernen durchgeführt oder bei Sicherheitsfirmen in Auftrag gegeben werden. Stets stehen sie in krassem Gegensatz zu verbrieften demokratischen Rechten und stellen eine ernste Gefahr für die Demokratie dar. Diese gilt es gegen die zunehmenden Verletzungen von Seiten staatlicher und wirtschaftlicher Macht zu schützen.

Axel Köhler-Schnura bittet um Unterstützung: „Wir sind ratlos. Sicherheitstechnik ist für diese Einbrecher offenbar kein Problem. Zu Rate gezogene Experten meinen, “die Konzerne sind da immer fünf Schritte voraus, die Geheimdienste kennen stets den Stand der neuesten Technik„. Das einzige was in einer solch gespenstischen Situation noch hilft, ist möglichst große Öffentlichkeit. Solche Attacken, bei denen man nicht weiß, aus welcher Richtung sie kommen und was dahinter steckt, müssen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt werden. Und natürlich brauchen wir Rückenstärkung durch Solidarisierung, aber vor allem auch durch neue Mitglieder und Spenden.“

[avaaz] Bienensterben

CBG Redaktion

2. Mai 2012

970.000 Personen aus aller Welt haben die jüngste Petition von avaaz unterzeichnet. Alle Infos zur Kampagne

24 Stunden zur Rettung der Bienen

Liebe Freundinnen und Freunde,

Lautlos sterben weltweit Milliarden von Bienen und unsere gesamte Nahrungskette ist in Gefahr. Doch wenn Bayer den Verkauf einer bestimmten Gruppe von Pestiziden stoppt könnten wir die Bienen vor der Ausrottung bewahren.

Vier Länder Europas haben bereits begonnen, diese Gifte zu verbieten, und einige Bienenvölker erholen sich langsam. Doch Bayer, der größte Produzent von Neonicotinoiden, setzt sich stark dafür ein, sie auf dem Markt zu lassen. Nun hat weltweiter Druck von Avaaz und anderen Bayer gezwungen, den Tatsachen ins Auge zu sehen -- und in 24 Stunden stimmen Bayer-Aktionäre über einen Antrag ab, der den giftigen Chemikalien ein Ende setzen könnte. Handeln wir jetzt und bringen wir die Aktionäre dazu, den Bienenmord aufzuhalten.

Der Druck zeigt Wirkung und dies ist die beste Gelegenheit, die Bienen zu retten. Unterzeichnen Sie die dringende Petition und erzählen Sie Freunden und Bekannten davon -- gemeinsam erreichen wir eine halbe Million Unterzeichner. Unsere Petition wird morgen direkt an die Aktionäre in Köln überreicht!

http:www.avaaz.org/de/bayer_save_the_bees/?vl

Bienen machen nicht nur Honig, sie sind entscheidend für das Fortbestehen von Leben auf der Erde und bestäuben 90% der Pflanzen, die wir anbauen -- mit einem geschätzten Wert von 40 Milliarden Dollar, mehr als ein Drittel des Nahrungsangebots in vielen Ländern. Ohne dringendes Handeln zur Rettung der Bienen könnten viele unserer beliebtesten Früchte, Gemüse und Nüsse von den Regalen der Geschäfte verschwinden.

In den vergangenen Jahren sind Bienenvölker weltweit in erschreckendem Ausmaß geschrumpft -- einige Bienenarten sind bereits ausgestorben und in den USA sind einige Arten bei nur noch 4% ihrer vorherigen Anzahl. Wissenschaftler suchen nach Erklärungen. Einige Studien kommen zu dem Schluss, dass eine Kombination verschiedener Faktoren wie Krankheiten, der Verlust des natürlichen Habitats und giftiger Chemikalien für das Bienensterben verantwortlich sind. Doch immer häufiger finden unabhängige Untersuchungen Belege dafür, dass die Hautschuld bei den Neonicotinoid-Pestiziden liegt. Frankreich, Italien, Slowenien und sogar Deutschland, Standort des Hauptproduzenten Bayer, haben eine Art der Bienenkiller verboten, doch Bayer exportiert seine Gifte munter weiter in die ganze Welt.

Die neuen Studien haben das Ausmaß des Problems bestätigt und eine hitzige Debatte ist nun neu entfacht. Wenn wir die Bayer-Aktionäre zum Handeln bringen, könnten wir Bayers Einfluss auf politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler ein für allemal ein Ende setzen. Die wahren Experten auf diesem Gebiet -- Imker und Landwirte -- wollen, dass die tödlichen Pestizide verboten werden bis eindeutig festgestellt ist, dass sie unschädlich sind. Unterstützen wir sie jetzt: Unterzeichnen Sie die dringende Petition an die Bayer-Aktionäre jetzt und leiten Sie diese Email weiter.

http:www.avaaz.org/de/bayer_save_the_bees/?vl

Wir können unsere empfindliche Nahrungskette nicht in den Händen von wissenschaftlichen Studien, die von Chemiekonzernen und Behörden, die ihnen verpflichtet sind, lassen. Ein Verbot dieser Pestizide macht die Welt sicherer, sowohl für uns als auch für Tier- und Pflanzenarten, die uns wichtig sind.

[HV Bericht] Bayer HV 2012

CBG Redaktion

BAYER-HV 2012 im Zeichen der Kritik

Demonstration vor dem Saal / 20 Redebeiträge von Kritischen AktionärInnen / Ein etwas anderes BAYER-Kreuz als Abschiedsgeschenk der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) für Dr. Manfred Schneider (Vorstandsvorsitzender 1992 bis 2002, danach Aufsichtsratsvorsitzender bis 2012)

Am 27. April 2012 hat BAYER dafür Sorge getragen, dass die etwa 3 Tsd. nach Köln anreisenden BAYER-AktionärInnen keinen Kontakt mit den zahlreich vor der Hauptversammlung demonstrierenden KritikerInnen hatten: Der Konzern hat das Areal großräumig mit Sperrgittern umzäunt, die Busse mit den AktionärInnen fuhren durch spezielle Einlässe, die DemonstrantInnen mussten draußen bleiben. Einmal mehr stellte der Konzern sein mangelndes Demokratie-Verständnis unter Beweis, er sperrte Kritik kurzerhand aus.

Das änderte jedoch nichts daran, dass deutlich wurde, dass der Konzern massiv im Kreuzfeuer umfangreicher Kritik steht. Die Presse titelte „BAYER: Zwischen Jubel und Tribunal“.

Bei den Protesten vor dem Saal ging es um tödliche Menschenversuche, Arbeitsplatzvernichtung, gefährliche Medikamente mit tödlichen Risiken, Nanotechnik, verweigerte Entschädigungen für die Opfer von BAYER-Pharmazeutika, die ultragefährliche CO-Pipeline durch
dichtbesiedelte Ballungsgebiete, millionenfache Tierversuche und immer wieder um das weltweite Bienensterben durch BAYER-Gifte, das die Lebensgrundlagen der Menschheit in Gefahr bringt. Zu den Protesten waren auf Einladung der CBG Imker aus Österreich und andere Gäste aus dem In- und Ausland angereist.

Im Saal sprachen 28 RednerInnen, 20 davon waren Kritische AktionärInnen. Und selbst von den VertreterInnen der Aktionärsgemeinschaften kamen hartnäckige Fragen zu den von der CBG und deren Gästen angesprochenen Themen. Die Versammlungsleitung reagierte darauf, indem sie nach dem ersten Frageblock die Redezeit kurzerhand von 10 auf 5 Minuten reduzierte.

Nachdem BAYER-Chef Dekkers zu Beginn der Veranstaltung noch versuchte, Stimmung gegen die CBG und ihre Gegenanträge zu machen, reagierte er schließlich auf die erdrückenden Argumente und Fakten der GegenrednerInnennur noch stereotyp mit ausweichenden und verharmlosenden Stellungnahmen. Insbesondere den Opfern wie etwa den Medikamentengeschädigten gegenüber zeigte sich Dekkers kalt. Zwar betonte er, dass ihm die Schicksale sehr zu Herzen gingen, er leugnete aber nicht nur jede BAYER-Verantwortung für die Todesfälle und die zahllosen lebensbedrohlichen Gesundheitsschäden durch Menschenversuche und BAYER-Medikamente, sondern bezeichnete die BAYER-Produkte weiterhin sogar als „sicher“ und weigerte sich, diese vom Markt zu nehmen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertrat erneut zusammen mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre rund 40 Tsd. Aktien im Börsenwert von etwa 2,2 Mio. Euro. Bei den Abstimmungen stimmten stets sehr viel mehr Aktien mit Nein, als die CBG zur HV mitgebracht hatte. Selbst bei der Dividende waren es weit über 100 Tsd. Aktien. Bei der Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand kamen sogar rd. 1,6 Mio. Stimmen hinzu. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat stimmten im Fall des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning, den der Konzern nun zum Aufsichtsratsvorsitzenden machte, 12,9 und im Fall von Dr. Kleinfeld, dem ehemaligen SIEMENS-Boss, sogar 33,4 Mio. Stimmen mit Nein.
Dabei ist zu beachten, dass BAYER die Enthaltungen komplett unter den Tisch fallen lässt. Sie werden einfach nicht angegeben. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das durchaus mehrere Prozent sein können.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Auf der HV waren ca. 450 Mio. Stimmen vertreten (von insgesamt ca. 833 Mio. Stimmen). Die GroßaktionärInnen, die sogenannten Investoren, haben mit ihren Multimillionen Stimmen stets für satte Mehrheiten von weit über 90 Prozent gesorgt.

Die Hauptversammlung 2012 war eine besondere: Sie verabschiedete den langjährigen Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Manfred Schneider, der von BAYER und den Medien als ökonomischer Superstar gehandelt wird. 38 Jahre im Konzern, prägte er 20 Jahre lang das Unternehmen an der Spitze des Konzerns. Als „ungekrönter König der Deutschland AG“ galt er lange Zeit als „mächtigster Mann Deutschlands“ (manager magazin).

Die CBG würdigte seinen Abgang auf ihre Art: Sie überreichte ihm zum Abschied „ein etwas anderes BAYER-Kreuz“, eines der Kreuze, die sie bei den Protesten in Gedenken an die zahllosen Opfer der BAYER-Produkte und der Arbeitsplatzvernichtung durch das Unternehmen eingesetzt hat. Allerdings war der Redebeitrag von Köhler-Schnura von der BAYER-Regie nahezu auf das Ende der HV gelegt worden, so dass die Medien die alternative Würdigung von Herrn Schneider nicht mehr vor Redaktionsschluss zur Kenntnis nehmen konnten.

[Aktionsbericht] Bayer HV 2012

CBG Redaktion

Aktionsbericht zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns

Freitag, 27. April 2012 - 08.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

BAYER-HV 2012 im Zeichen der Kritik

Demonstration vor dem Saal / 20 Redebeiträge von Kritischen AktionärInnen / Ein etwas anderes BAYER-Kreuz als Abschiedsgeschenk der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) für Dr. Manfred Schneider (Vorstandsvorsitzender 1992 bis 2002, danach Aufsichtsratsvorsitzender bis 2012)

Am 27. April 2012 hat BAYER dafür Sorge getragen, dass die etwa 3 Tsd. nach Köln anreisenden BAYER-AktionärInnen keinen Kontakt mit den zahlreich vor der Hauptversammlung demonstrierenden KritikerInnen hatten: Der Konzern hat das Areal großräumig mit Sperrgittern umzäunt, die Busse mit den AktionärInnen fuhren durch spezielle Einlässe, die DemonstrantInnen mussten draußen bleiben. Einmal mehr stellte der Konzern sein mangelndes Demokratie-Verständnis unter Beweis, er sperrte Kritik kurzerhand aus.

Das änderte jedoch nichts daran, dass deutlich wurde, dass der Konzern massiv im Kreuzfeuer umfangreicher Kritik steht. Die Presse titelte „BAYER: Zwischen Jubel und Tribunal“.

Bei den Protesten vor dem Saal ging es um tödliche Menschenversuche, Arbeitsplatzvernichtung, gefährliche Medikamente mit tödlichen Risiken, Nanotechnik, verweigerte Entschädigungen für die Opfer von BAYER-Pharmazeutika, die ultragefährliche CO-Pipeline durch dichtbesiedelte Ballungsgebiete, millionenfache Tierversuche und immer wieder um das weltweite Bienensterben durch BAYER-Gifte, das die Lebensgrundlagen der Menschheit in Gefahr bringt. Zu den Protesten waren auf Einladung der CBG Imker aus Österreich und andere Gäste aus dem In- und Ausland angereist.

Im Saal sprachen 28 RednerInnen, 20 davon waren Kritische AktionärInnen. Und selbst von den VertreterInnen der Aktionärsgemeinschaften kamen hartnäckige Fragen zu den von der CBG und deren Gästen angesprochenen Themen. Die Versammlungsleitung reagierte darauf, indem sie nach dem ersten Frageblock die Redezeit kurzerhand von 10 auf 5 Minuten reduzierte.

Nachdem BAYER-Chef Dekkers zu Beginn der Veranstaltung noch versuchte, Stimmung gegen die CBG und ihre Gegenanträge zu machen, reagierte er schließlich auf die erdrückenden Argumente und Fakten der GegenrednerInnennur noch stereotyp mit ausweichenden und verharmlosenden Stellungnahmen. Insbesondere den Opfern wie etwa den Medikamentengeschädigten gegenüber zeigte sich Dekkers kalt. Zwar betonte er, dass ihm die Schicksale sehr zu Herzen gingen, er leugnete aber nicht nur jede BAYER-Verantwortung für die Todesfälle und die zahllosen lebensbedrohlichen Gesundheitsschäden durch Menschenversuche und BAYER-Medikamente, sondern bezeichnete die BAYER-Produkte weiterhin sogar als „sicher“ und weigerte sich, diese vom Markt zu nehmen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertrat erneut zusammen mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre rund 40 Tsd. Aktien im Börsenwert von etwa 2,2 Mio. Euro. Bei den Abstimmungen stimmten stets sehr viel mehr Aktien mit Nein, als die CBG zur HV mitgebracht hatte. Selbst bei der Dividende waren es weit über 100 Tsd. Aktien. Bei der Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand kamen sogar rd. 1,6 Mio. Stimmen hinzu. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat stimmten im Fall des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning, den der Konzern nun zum Aufsichtsratsvorsitzenden machte, 12,9 und im Fall von Dr. Kleinfeld, dem ehemaligen SIEMENS-Boss, sogar 33,4 Mio. Stimmen mit Nein.

Dabei ist zu beachten, dass BAYER die Enthaltungen komplett unter den Tisch fallen lässt. Sie werden einfach nicht angegeben. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das durchaus mehrere Prozent sein können.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Auf der HV waren ca. 450 Mio. Stimmen vertreten (von insgesamt ca. 833 Mio. Stimmen). Die GroßaktionärInnen, die sogenannten Investoren, haben mit ihren Multimillionen Stimmen stets für satte Mehrheiten von weit über 90 Prozent gesorgt.

Die Hauptversammlung 2012 war eine besondere: Sie verabschiedete den langjährigen Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Manfred Schneider, der von BAYER und den Medien als ökonomischer Superstar gehandelt wird. 38 Jahre im Konzern, prägte er 20 Jahre lang das Unternehmen an der Spitze des Konzerns. Als „ungekrönter König der Deutschland AG“ galt er lange Zeit als „mächtigster Manager Deutschlands“ (manager magazin).

Die CBG würdigte seinen Abgang auf ihre Art: Sie überreichte ihm zum Abschied „ein etwas anderes BAYER-Kreuz“, eines der Kreuze, die sie bei den Protesten in Gedenken an die zahllosen Opfer der BAYER-Produkte und der Arbeitsplatzvernichtung durch das Unternehmen eingesetzt hat. Allerdings war der Redebeitrag von Köhler-Schnura von der BAYER-Regie nahezu auf das Ende der HV gelegt worden, so dass die Medien die alternative Würdigung von Herrn Schneider nicht mehr vor Redaktionsschluss zur Kenntnis nehmen konnten.
Weitere Reden, Aktionsfotos und Infos: www.CBGnetwork.org

Yasmin

CBG Redaktion

Der Berliner „Tagesspiegel“ berichtet 2x über die Proteste zur BAYER-Hauptversammlung gegen risikoreiche Antibaby-Pillen von BAYER. alle Infos zur Kampagne

Noch mehr Ärger mit der Pille

Die Aktionäre von Bayer machen sich Sorgen

28. April -- Die Zukunft von Bayer, sie scheint in Berlin zu liegen. In der Hauptstadt sitzt die Pharmatochter des Leverkusener Dax-Unternehmens, und auf ihr ruhen Milliardenhoffnungen. Denn der Umsatz- und Gewinnzuwachs, den der Pharma- und Chemiekonzern für 2013 in Aussicht gestellt hat, soll besonders durch neue Medikamente gelingen. „Dabei ist vor allem die optimale Vermarktung unserer fortgeschrittenen Produktentwicklungen bei Pharma entscheidend“, bekräftigte Konzernchef Marijn Dekkers am Freitag auf der Hauptversammlung in Köln.
Nach mehreren Jahren mit geringem Wachstum in der Pharmasparte sollen vier neue Präparate künftig mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz jährlich einbringen. Allein dem Schlaganfallmittel Xarelto, das vor kurzem auf den Markt kam, traut der Konzern Erlöse von mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr zu.
Doch der Erfolg der Pharma-Sparte, die Bayer 2006 durch den Zukauf von Schering massiv stärkte, wird von fast 12 000 Klagen gegen den Konzern in den USA getrübt. Die Betroffenen beklagen Gesundheitsschäden wegen der Antibabypillen der Produktfamilie Yasmin, deren neuartiger Wirkstoff Drospirenon im Verdacht steht, ein höheres Risiko für Thrombosen zu bergen als andere Pillen. Mit 651 Klägerinnen habe sich Bayer auf Vergleiche in Höhe von 107 Millionen Euro geeinigt, sagte Dekkers. Bayer habe nur Vergleichen zugestimmt, bei denen Ansprüche wegen venöser Blutgerinnsel – etwa Lungenembolien – erhoben worden seien. Eine solche Erkrankung werde aber in weniger als der Hälfte der Klagen behauptet. Der Konzern habe „industrieüblichen Versicherungsschutz“, könne aber nicht ausschließen, „dass dieser zur Deckung sämtlicher Kosten nicht ausreichen wird“, sagte Dekkers. Man habe aber „angemessene bilanzielle Rückstellungen" gebildet.
Aktionärsschützer zeigten sich besorgt. „Das ist kein Gerinnsel, das ist ein Risiko“, sagte Hans-Martin Buhlmann von der Vereinigung Institutionelle Privatanleger (VIP) auf der Hauptversammlung mit rund 3000 Aktionären. „Ist das Lipobay 2?“, fragte auch Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Den Cholesterinsenker hatte Bayer nach etlichen Todesfällen 2001 vom Markt genommen. „Verlässliche Schätzungen zur weiteren Entwicklung der Klagen bei Yasmin und Yaz sind uns nicht möglich“, antwortete Dekkers. Martin Jensch, Anwalt der deutschen Klägerin Felicitas Rohrer, wies erneut auf Studien hin, die den Pillen mit Drospirenon ein bis zu dreifach erhöhtes Thromboserisiko bescheinigen. Diese Studien seien in den Beipackzetteln der Pillen berücksichtigt, sagte Dekkers.
Die jüngsten Spekulationen um ein Interesse von Bayer an der Tiermedizin- Sparte von Pfizer wollte der Konzernchef nicht bestätigen. „Unser Fokus liegt primär auf internem Wachstum.“ Zukäufe im Gesundheitsbereich seien aber nicht ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung war die letzte des Aufsichtsratschefs Manfred Schneider. Der 73-Jährige, der seit 46 Jahren für Bayer arbeitet, verlässt Ende September den Konzern. Ihm soll dann an der Spitze des Aufsichtsrats der ehemalige Bayer-Chef Werner Wenning (65) folgen. Das Kontrollgremium wurde am Freitag für fünf Jahre neu gewählt. Dekkers und das Aufsichtsratsmitglied Paul Achleitner dankten Schneider für seine Verdienste. Der Konzernumbau, an dem der Aufsichtsratschef beteiligt war, sei eine „Herkulesaufgabe“ gewesen, sagte Achleitner, die „höchst erfolgreich bewältigt“ wurde. Die aktuellen Zahlen seien dafür der beste Beweis. Jahel Mielke

Die Risiko-Frage

Bayer drohen wegen der Klagen um die Antibaby-Pille hohe Kosten und Protest auf der Hauptversammlung

23. April 2012 - Zwanzig Minuten lang war Felicitas Rohrer klinisch tot – ihr Herz hatte nach einer Lungenembolie versagt. Viereinhalb Stunden operierten die Ärzte und retteten schließlich das Leben der 25-Jährigen. Rohrer hatte keine bekannten Vorerkrankungen, kein Risiko in der Familie. Warum sie so schwer krank wurde, ist für die junge Frau klar. „Bayer hat mein Leben zerstört“, sagt sie. „Dass ich überlebt habe, ist ein Wunder.“
Von Oktober 2008 bis Juli 2009 nahm die junge Frau die Antibaby-Pille Yasminelle des Leverkusener Chemie- und Pharmakonzerns. Mit der Produktfamilie, zu der das Präparat gehört, macht die Berliner Pharmatochter von Bayer einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr. Zugleich brachten die Mittel dem Konzern in den USA bisher mehr als 11 300 Klagen wegen Gesundheitsschäden ein. Denn wegen des neuartigen Wirkstoffs Drospirenon, der in Yasmin, Yaz und Yasminelle steckt, stehen sie imVerdacht, ein höheres Risiko für Thrombosen zu bergen als andere Antibaby-Pillen. Thrombosen sind Blutgerinnsel, die in den Venen entstehen und zu Schlaganfällen und Embolien führen können. Auf der Hauptversammlung von Bayer am Freitag soll es erneut Protest gegen die Präparate geben.
Felicitas Rohrer bekam Anfang 2009 schlechter Luft, fühlte sich schlapp, hatte Schmerzen im Bein. „Ich dachte, das ist der Stress“, sagt sie. Sechs Monate später brach sie zusammen. Heute, knapp drei Jahre später, kämpft sie noch immer mit den Folgen dieses Tages. Vor dem Zusammenbruch hatte Rohrer ihr Studium zur Tierärztin abgeschlossen, nun kann sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Um ihr Leben zu retten, mussten die Ärzte ihr Brustbein durchtrennen. „Ich darf nichts Schweres mehr heben, kann nicht lange stehen“, sagt Rohrer. Dass sie täglich blutverdünnende Mittel einnehmen muss, ist weit mehr als lästig. „Kinder werde ich, solange ich die Mittel schlucke, nicht bekommen können“, sagt sie.
Im vergangenen Jahr entschied die heute 27-Jährige, Bayer zu verklagen. Sie war die erste, die das hierzulande tat. Denn anders als in den USA sind in Deutschland keine Sammelklagen möglich, das Risiko für die Betroffenen ist viel höher. Schmerzensgeld und Schadenersatz will Rohrer, und mittlerweile ist sie nicht mehr die einzige. Als sie 2011 mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit ging, lernte sie drei weitere Betroffene kennen, mit ihnen gründete sie eine Selbsthilfegruppe. Eine der Frauen, Kathrin Weigele, geht nun ebenfalls gerichtlich gegen Bayer vor.
Rohrers Anwalt verweist auf die „schädlichen Wirkungen“ von Yasminelle, „die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“. Drospirenon, so konstatiert der Anwalt, führe im Vergleich zu Pillen der vorherigen Generation zu einem „bis zu doppelten Thromboserisiko“. Bayer verneint dies. „Alle kombinierten oralen Kontrazeptiva von Bayer, auch die mit Drospirenon, haben ein positives Nutzen-Risiko-Profil, wenn sie gemäß ihrer Indikation eingenommen werden“, teilte eine Bayer-Sprecherin auf Anfrage mit. Es gebe keine einheitliche wissenschaftliche Meinung dazu, ob das Risiko bei Drospirenon-Pillen höher sei als bei anderen. Zu Felicitas Rohrers Fall wollte Bayer sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. „Wir bedauern, was Frau Rohrer widerfahren ist“, sagte die Sprecherin.
In den USA gerät Bayer wegen der Klagen nun zunehmend unter Druck. Die Verfahren sind derzeit offiziell ausgesetzt, die Mediation, die der Richter Ende 2011 angeordnet hatte, läuft aber nur noch bis zum 30. April. Mit 170 Klägern hat Bayer nach eigenen Angaben bereits einen Vergleich in unbekannter Höhe geschlossen – ohne Anerkennung einer Haftung. Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtete unter Berufung auf Insider jüngst, dass der Konzern sich mit 500 Klägern auf eine Summe von mindestens 110 Millionen Dollar geeinigt habe – pro Fall wären das 220 000 Dollar. „Neben einem Schmerzensgeld steht den Klägern auch ein materieller Schadenersatz zu, wegen Verdienstausfällen, Haushaltsführungsschäden, Fahrt- oder Beerdigungskosten“, sagte Tobias Kiwitt, Rechtsanwalt in der Kanzlei Ciper & Coll.
Bayer bestätigte die Zahlen nicht, einige Analysten reagierten aber alarmiert. Die bisherige Schätzung der Belastung des Konzerns sei zu niedrig, schrieben Experten der Investmentbank JP Morgan. Sie schätzten die Gesamtkosten zur Beilegung aller 11 300 Fälle damit auf über zwei Milliarden Euro. Bayer teilte dazu mit, dass der Konzern „von Fall zu Fall“weiter „die Möglichkeit eines Vergleichs einzelner Rechtsstreitigkeiten in den USA in Betracht ziehen“ werde. Mit zusätzlichen Verfahren sei zu rechnen. Der Konzern sei in „industrieüblichem Umfang gegen Produkthaftungsrisiken versichert“. Abhängig vom weiteren Verlauf der Yasmin- und Yaz-Klagen sei es allerdings möglich, dass der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreichen könnte, um sämtliche Verteidigungskosten und etwaige Schadenersatzleistungen vollständig abzudecken, hieß bei Bayer in Berlin.
Die Chancen der Kläger könnten zudem durch die jüngste Verschärfung der Warnhinweise für die drospirenonhaltigen Pillen in den USA gestiegen sein. Vor etwa zwei Wochen passte Bayer den Beipackzettel auf Drängen der US-Gesundheitsbehörde FDA an, nun wird davor gewarnt, dass das Thromboserisiko bei diesen Pillen im Vergleich zu anderen Verhütungsmitteln höher sein könnte. In der EU waren die Warnhinweise für Yaz, Yasminelle und Yasmin, die seit 2001 auf dem Markt sind, schon im vergangenen Jahr verschärft worden.
Wann die Verfahren in den USA wieder aufgenommen werden, ist offen. Auch Felicitas Rohrer wartet auf ihren Prozess. Sie hatte versucht, sich mit Bayer außergerichtlich zu einigen, war damit aber gescheitert. „Ich will Gerechtigkeit“, sagt sie, „und dass Bayer Verantwortung für seine Produkte übernimmt.“ Zwei Mal hat sie bereits auf der Hauptversammlung des Konzerns gesprochen, dieses Mal, am Freitag, wird nur ihr Anwalt auftreten. Rohrer will sich auf ihren Neuanfang konzentrieren, gerade macht sie eine Ausbildung zur Journalistin. „Nochmal auf der Hauptversammlung zu sprechen, dafür fehlt mir gerade die Kraft“, sagt sie. von Jahel Mielke

Pharmapatente

CBG Redaktion

27. April 2012, Ärzte ohne Grenzen

Hauptversammlung der Bayer AG:

Statement von Ärzte ohne Grenzen zu Patentstreit in Indien

Zur Hauptversammlung der Bayer AG in Köln erklärt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen, der auch persönlich bei der Hauptversammlung spricht:

„Geistige Eigentumsrechte, allen voran Patente, sind in vielen Fällen eine große Barriere für den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten. Vor allem in ärmeren Ländern sind die hohen Preise patentgeschützter Präparate nicht finanzierbar.

Die Zwangslizenz auf das Bayer-Medikament Nexavar™, die im März diesen Jahres von der indischen Patentbehörde für Indien erlassen wurde, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Signal.

Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbare Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

Damit hat die Behörde klar gemacht, dass Patentmonopole kein Freifahrtschein für überteuerte Preise sind. Bayer sollte diese Entscheidung im Sinne der Patienten akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Die Gesundheit und das Leben von Patienten in ärmeren Ländern wiegen schwerer als das Gewinninteresse privater Unternehmen.“

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

[Nanotubes] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 26. April 2012

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER-Hauptversammlung: BUND kritisiert Risiken von Nanotubes

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Produktion in Leverkusen und Laufenburg geplant / 4000 Aktionäre in morgiger Versammlung erwartet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisieren die geplante Genehmigung einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes (CNT) in Laufenburg am Hochrhein. Claudia Baitinger vom BUND NRW wird hierzu in der morgigen Hauptversammlung der BAYER AG in den Kölner Messehallen sprechen. Erwartet werden rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre. Mehrere Umweltverbände und Privatpersonen hatten Einwendungen gegen die Genehmigung der Anlage eingereicht.

„Ein mit Nanotubes vergleichbares Material kommt in der Natur nicht vor. Der derzeitige Wissensstand zum Gefahrenpotential von CNT ist zudem gering - dies ist angesichts einer geplanten Großproduktion nicht zu akzeptieren,“ sagte Claudia Baitinger, Chemieexpertin des BUND. Die derzeit gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze seien geschaffen worden, als Nanoteilchen noch nicht großtechnisch produziert wurden. Die Genehmigungsverfahren für die Anlagen in Leverkusen oder Laufenburg seien daher mit den bestehenden Regelungen nicht beherrschbar.

Die Laufenburger Anlage, die von der Firma H.C. Starck im Auftrag der BAYER MaterialScience AG betrieben wird, hatte im Jahr 2006 eine befristete Genehmigung als Versuchsanlage erhalten. Die Produktion soll nun von 30 auf 75 to/Jahr ausgeweitet werden und eine dauerhafte Genehmigung erhalten. BAYER selbst betreibt in Leverkusen ebenfalls eine Versuchsanlage, die sogar eine maximale Kapazität von 200 Jahrestonnen besitzt. Da diese nicht wie geplant funktioniert, soll nun auf die Anlage in Laufenburg ausgewichen werden.

Die von BAYER MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen nach Angaben von BAYER in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln eingesetzt werden. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände müsse der Betreiber vor einer Genehmigung hinreichend plausibel darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können. Dies habe man in der erforderlichen Transparenz bislang vermisst.

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[Pharmatests] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Tödliche Pharma-Studien in Indien

BAYER verlegt immer mehr gefährliche Medikamenten-Versuche in arme Länder. Dort locken ein großes Reservoir an Probanden, niedrige Preise und geringe behördliche Aufsicht. Allein in Indien kam es bei Menschenversuchen von BAYER zu mindestens 138 Todesfällen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat einen Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns eingereicht und wird am Freitag vor den rund 4.000 Aktionären zum Thema sprechen.

Immer mehr Pharma-Studien werden in Schwellenländer verlagert. Insbesondere Indien ist aufgrund der niedrigen Kosten, der Englischkenntnisse der Bevölkerung, der großen Masse an Probanden und der laxen behördlichen Kontrollen für die Firmen attraktiv.

Derzeit lassen westliche Unternehmen etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden in Indien durchführen und zahlen hierfür jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Geschädigten zu: innerhalb von nur vier Jahren starben mehr als 1.700 Proband/innen. Allein bei den vom BAYER-Konzern in Auftrag gegebenen Studien kamen nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums 138 Versuchspersonen ums Leben - allein vier an Nebenwirkungen des Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER hat den Hinterbliebenen Entschädigungen von gerade mal 5.250 Dollar gezahlt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert Aufklärung über alle Zwischenfälle bei Pharmatests von BAYER. Zur Hauptversammlung des Konzerns am Freitag in Köln hat die CBG einen Gegenantrag eingereicht. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Standards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv. Der BAYER-Vorstand trägt die Verantwortung für die gefährliche Praktik, risikoreiche Studien in Schwellenländer zu verlagern. Wir werden daher in der Hauptversammlung eine Nicht-Entlastung des Managements fordern“.

Derzeit beauftragt BAYER in Indien Studien mit der Krebs-Arznei Nexavar, dem Augen-Präparat VEGF, dem Thrombose-Präparat Xarelto und dem Diabetikum Glucobay. Kürzlich abgeschlossen wurden Versuche mit dem Potenzmittel Levitra, der Hormon-Spirale Mirena, dem Bluter-Medikament Kogenate und dem Röntgen-Kontrastmittel Gadovist. Die Testpersonen sind überwiegend extrem arm und analphabetisch; in vielen Fällen werden Einverständniserklärungen von Dritten unterzeichnet. Die wenigsten Probanden wissen, auf welche Gefahren sie sich einlassen. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen häufig nur auf dem Papier.

Experten halten die offiziellen Zahlen für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“. Jan Pehrke ergänzt: „Selbst wenn die offiziellen Daten unvollständig sind, so widerlegt die Aufstellung der indischen Regierung eindeutig die Aussage des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning, wonach es bei klinischen Studien zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sei.“

In einem Schreiben an BAYER-Chef Marijn Dekkers hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren kürzlich um Aufklärung gebeten. Das Unternehmen hatte eine Beantwortung abgelehnt.

Auch in weiteren Ländern mit großen Armutspopulationen wie Kolumbien, Pakistan, Moldawien, den Philippinen und China führt BAYER Menschenversuche durch. Sogar in Deutschland werden Todesfälle bei BAYER-Versuchen gemeldet: nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) starben im Jahr 2010 zwanzig Teilnehmer von Studien des BAYER-Konzerns.

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[Pipeline] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2012

STOPP-CO-PIPELINE - Initiative vor und auf der Bayer-Aktionärsversammlung

Am Freitag, 27. April 2012 um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln startet die diesjährige Aktionärsversammlung.

Bayer-Chef Dekkers hatte im Vorfeld ja selbst schon Skepsis hinsichtlich der CO-Pipeline erkennen lassen. Jetzt muss er seinen Aktionären erklären, weshalb er bis heute das „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ auch nach dem Verdikt „Rechtswidrig“ des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai letzten Jahres dennoch weiterpropagiert.

Zumal Bayer auch verzweifelt versucht, den Protest der über 400 Ärzte einzufangen, um nicht noch mehr an Imageverlust einzugrenzen.

Die Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ wird vor der Versammlung - etwa ab 9 Uhr – die Aktionäre in einem neuen Flyer über die lange und für Bayer verlustreiche Geschichte dieses Projektes informieren.

Auch für diese Versammlung haben wir wieder den Auftrag von langjährigen, treuen Bayer-Aktionären erhalten, deren Rederecht wahrzunehmen und den Aktionären die ganze Wahrheit vorzustellen. So auch über die geplante Vorratsbestellung des CO-Pipeline-Großvaters Werner Wenning, der jetzt in den Aufsichtrat einrücken soll. Freuen Sie sich auf eine spannende Aktionärsversammlung.

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[30 Jahre] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: 30 Jahre Kritische Aktionäre

erste Kritische Aktionärsgruppe in Deutschland / Protestaktion zu BAYER-Hauptversammlung am 27. April / Glückwunsch von Nina Hagen

Seit 30 Jahren protestieren Kritische Aktionäre in den Hauptversammlungen der BAYER AG gegen die Kehrseiten der Geschäftspolitik des Konzerns. 1982 hatten Mitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstmals in der Versammlung das Wort ergriffen. Zum Aktionärstreffen am 27. April in Köln reichte die CBG nun erneut Gegenanträge ein, diese wurden auf der BAYER-website veröffentlicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war die erste Organisation, die Vorstand und Aktionäre eines deutschen Konzerns direkt mit Kritik konfrontierte. Mittlerweile gibt es bei rund 25 Unternehmen Kritische Aktionäre.

Axel Köhler-Schnura, Vorstands- und Gründungsmitglied der CBG: „Als wir vor 30 Jahren das erste Mal in der BAYER-Hauptversammlung auftraten, gerieten die Verantwortlichen geradezu aus dem Häuschen. Nie zuvor war die heilige Profitruhe einer Aktionärsversammlung derart gestört worden. Noch nie hatte jemand gewagt, den „Rat der Götter“ in der Öffentlichkeit derart zu kritisieren. Die mit den Profiten verbundenen Verbrechen kommen seitdem Jahr für Jahr auf die Tagesordnung. Faktenreich, konkret und fundiert.“

Die Rockmusikerin Nina Hagen, Förderin der Coordination, gratuliert zum Jubiläum: „Viele herzliche Glück- und Segenswünsche an alle Freunde und Mitstreiter der Coordination gegen BAYER-Gefahren zum 30-jährigen Hauptversammlungs-Jubiläum! Ich bewundere und unterstütze Euch von ganzem Herzen, frei nach dem Motto: The People United Will Never Be Defeated.“

Schwerpunkte der Protestaktion in diesem Jahr sind tödliche Pharma-Studien in Indien, der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung, Risiken von Antibabypillen, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon und Bienensterben durch BAYER-Pestizide. Zu den Aktionen vor den Kölner Messehallen werden Umweltaktivisten aus dem In- und Ausland erwartet. Rund fünfzehn Kritikerinnen und Kritiker werden in der Versammlung das Wort ergreifen, darunter Vertreter des BUND und von Ärzte ohne Grenzen.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Keine Nichtregierungsorganisation beschäftigt sich so intensiv mit den Machenschaften eines einzelnen Konzerns wie die Coordination gegen BAYER-Gefahren. Seit drei Jahrzehnten wird die Hauptversammlung für den BAYER-Vorstand dadurch zum Ärgernis. Ich wünsche unserer Mitgliedsorganisation viel Erfolg für die nächsten 30 Jahre!„. Die CBG gehörte vor 25 Jahren zu den Gründern des Dachverbands.

Axel Köhler-Schnura abschließend: „BAYER hat seit unserem ersten Besuch der Hauptversammlung alles versucht, uns loszuwerden: Einschüchterung, abgestellte Mikrofone, Bespitzelung, Diffamierung, Prozesse, Einsatz des Werkschutzes. Ohne Erfolg. Die RednerInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren enthüllen auf den Hauptversammlungen des Konzerns Jahr für Jahr die Kehrseite der Profite: Ausbeutung und Umweltzerstörung, Verbrechen an Mensch und Umwelt. Und benennen die Verantwortlichen im Vorstand.“

Alle Infos zu Kritischen Aktionären bei BAYER

[Social Marketing] Analyse zum „Aspirin Sozialpreis“

CBG Redaktion

Die Studentin Stephanie Mezger hat sich in ihrer Arbeit Populäre Social-Marketing-Projekte in kritischer Reflexion: Der „Aspirin Sozialpreis“ mit dem Marketing des BAYER-Konzerns beschäftigt. Sie kommt darin zu dem Ergebnis:

„ein Arzneimittel, das sowohl Wirkungen als auch Nebenwirkungen hat, in Verbindung mit sozialem Engagement und wirksamer Hilfe zu bringen und es als Werbe- und Allheilmittel zu ge- bzw. missbrauchen ist sehr kritisch zu betrachten. Die nicht ungefährlichen Nebenwirkungen des Wirkstoffs werden in der Social Marketing-Kampagne von der Bayer AG gar nicht erst genannt, was den Verbrauchern gegenüber leichtsinnig bis unverantwortlich ist. Ebenso unstrittig ist, dass ein so erfolgreicher Konzern wie die Bayer AG einen bedeutend größeren Wert auf Öffentlichkeitsarbeit und Image legt, als auf soziale und gesellschaftliche Verantwortung.“

Sie finden die Arbeit im Volltext unter: Kritische Analyse zum Aspirin Sozialpreis

weitere Informationen zum Thema: Kritik an Social Marketing-Kampagnen der Bayer AG

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Xarelto: unklares Risiko-Profil

Todesfälle bei Xarelto-Studien in Indien / Experten warnen vor breitem Einsatz / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung

Die Bedenken bezüglich der Sicherheit des Gerinnungshemmers Xarelto konnten bislang nicht ausgeräumt werden. Bei Studien mit dem Medikament ist es wiederholt zu Todesfällen gekommen. Xarelto wird zudem mit unlauteren Methoden vermarktet. Zu befürchten ist, dass ein risikoreiches und überteuertes Präparat ohne therapeutischen Zusatznutzen in den Markt gedrückt wird.

Anlässlich der heute von BAYER veröffentlichten Studien-Daten (Xamos-Studie) zum Einsatz von Xarelto bei Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen erklärt die Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Berater der amerikanischen Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kamen erst kürzlich zu dem Ergebnis, dass Xarelto gegenüber dem seit langem verwendeten Gerinnungshemmer Warfarin (in Deutschland: Marcumar) keinen therapeutischen Zusatznutzen bietet. Schlaganfälle kann Xarelto nicht häufiger verhindern als die etablierten und kostengünstigen Mittel. Zudem liegen bislang keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen von Xarelto vor. Nach Meinung der FDA-Experten werfen die von BAYER eingereichten Studien insbesondere Fragen zu Herzinfarkt- und Blutungsrisiken auf.

Nach Aussage der FDA-Experten zeigte die von BAYER eingereichte Studie (Rocket-AF) nur deshalb eine vergleichbare Wirksamkeit von Warfarin und Xarelto, da die mit Warfarin behandelten Patienten nicht optimal eingestellt worden waren. Bei größeren orthopädischen Eingriffen hätten Patienten ein hohes Risiko für Thromboembolien. Zudem verursache Xarelto mehr Blutungen als ältere Präparate.

Auch als allgemeines Therapeutikum gegen Venen-Thrombosen möchte BAYER das Präparat einsetzen. Gegenüber bislang verwendeten Medikamenten konnte jedoch auch für diese Anwendung kein Vorteil gezeigt werden. Die sogenannte Magellan-Studie war laut BAYER lediglich darauf ausgelegt, bei mehr als 3.400 teilnehmenden Patienten nachzuweisen, dass Xarelto der Vergleichsmedikation „nicht unterlegen ist“. Selbst nach Aussage von BAYER wies das Präparat jedoch „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf.

Zudem strebt BAYER eine Zulassung zur Nachbehandlung des akuten Koronar-Syndroms (ACS) an. Das Präparat soll in Kombination mit einer anderen Therapie der nochmaligen Entstehung von Blutgerinnseln in den Herzkranz-Arterien vorbeugen. In den Tests zeigten sich allerdings auch deutlich die Risiken der Arznei: so erlitten Xarelto-Proband/innen häufiger schwere Blutungen als die Test-Personen, welche die bisherige Standard-Medikation erhielten.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die zahlreichen Meldungen über Gefäß-Verschlüsse, Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen und Leberschäden lassen eine breite Verwendung von Xarelto nicht ratsam erscheinen. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.“ Der Verband hat zum Thema einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April eingereicht.

Der Zulassungsprozess von Xarelto gestaltete sich wegen der vielen Nebenwirkungen und der ungeklärten Langzeitwirkung von Beginn an schwierig. In Indien waren mindestens vier Proband/innen bei Xarelto-Studien ums Leben gekommen. BAYER hat den Hinterbliebenen jeweils bloß 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Xarelto wird daher in den USA mit einem Warnhinweis versehen, wonach Patienten das Medikament nicht ohne ärztliche Rücksprache absetzen sollten, da sonst das Risiko von Schlaganfällen steigt.

Deutliche Unterschiede zeigen sich im Preis: die bisherige Standard-Medikation Warfarin kostet in den USA 25 Cent pro Tablette, Xarelto hingegen soll sechs Dollar kosten.

Zu kritisieren ist auch das Marketing für Xarelto. BAYER versendet in großem Umfang unverlangte Muster an Allgemeinärzte – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Muster nur auf schriftliche Anforderung verschickt werden dürfen. Die Regelung wird von BAYER umgangen, indem dem Muster ein angeblicher Quittungszettel beiliegt, der sich als Musteranforderung entpuppt.

weitere Informationen:
=> Brief von Public Citizen
=> FDA staff fears over bleeding risk of Bayer/J&J’s rivaroxaban

[PETA] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

PETA Deutschland e.V.
Harald Ullmann
Benzstraße 1
70839 Gerlingen

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu dem Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen. Um Mitteilung dieses Gegenantrages sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Bayer veröffentlicht nicht, welche Maßnahmen konkret getroffen werden, um die Einhaltung der konzerneigenen „Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ sowie der jeweiligen nationalen Tierschutzgesetze in Bayers Tierversuchslaboren sowie in den Auftragslaboren, mit denen Bayer zusammen arbeitet, zu gewährleisten.

In den Grundsätzen steht, dass mit externen Laboren nur dann zusammengearbeitet wird, wenn deren Arbeit mit den genannten Tierschutzgrundsätzen vereinbar ist1. Dies würde anhand spezieller Fragebögen kontrolliert. Bayer veröffentlicht aber weder diese Fragebögen noch konkrete Kriterien, die solche externen Labore erfüllen müssen. Ebensowenig ist zu erfahren, wie oft Auftragslabore kontrolliert werden, und welche Sanktionen von Seiten von Bayer den Laboren drohen, wenn nicht nur Bayers eigene Tierschutz-Grundsätze nicht eingehalten werden, sondern auch massiv gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, wie es im vorvergangenen Jahr beim US-Labor PLRS der Fall war, zu dessen Auftraggebern auch Bayer gehörte. Ehemalige Mitarbeiter dieses Labores sind mittlerweile in den USA wegen des Straftatbestandes der Tierquälerei angeklagt worden2.

Bayer hat dennoch seitdem keine strengeren Maßnahmen veröffentlicht, wie sichergestellt werden soll, dass mit solchen Laboren in Zukunft auf keinen Fall mehr zusammengearbeitet wird.

In den „Grundsätzen zu Tierschutz und Tierversuchen“ steht weiterhin, die Haltung der Tiere, die in Versuchen verwendet werden, erfolge „unter fachgemäßen Bedingungen“3, Tierschutzbestimmungen würden „in vielen Fällen übertroffen“4. Bayer veröffentlicht aber nicht, was konkret darunter zu verstehen ist, in wie vielen und welchen Fällen beispielsweise welche Bestimmungen übertroffen werden. Das Umfeld der Tiere werde „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“5 gestaltet. Welche Grundsätze aber sind das?

Laut der firmeneigenen Grundsätze sollen ein Tierschutzbeauftragter sowie verschiedene regionale Institutionen die Einhaltung der Tierschutz-Richtlinien überwachen6, jedoch veröffentlicht Bayer keinerlei Jahresbericht dieser Institutionen, aus dem klar hervorginge, welche Maßnahmen konkret getroffen wurden, ob Missstände vorgefunden wurden und wie diese behoben wurden.

Bayer hat eine ethische Verpflichtung, zu gewährleisten, dass kein Tier in einem Bayer-Labor oder in einem im Auftrag von Bayer agierenden Labor gequält, vernachlässigt oder misshandelt wird. Bayer hat jedoch keine ausreichenden Schritte unternommen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür und soll daher nicht entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der People for the Ethical Treatment of Animals unter www.peta.de.

1 http:www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
2 http:
www.peta.org/features/professional-laboratory-and-research-services.aspx
3 http://www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
4 Ibid.
5 Ibid.
6 Ibid.

Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Antibaby-Pille Yasmin endlich verbieten!“

BAYER zahlt 110 Mio Entschädigung / schwere Gesundheitsschäden und Todesfälle / mehr als 11.000 Klagen

Die Agentur Bloomberg berichtet heute, dass der BAYER-Konzern in den USA mindestens 110 Millionen Dollar an Opfer gefährlicher Antibaby-Pillen zahlt. Pro Fall wird eine Entschädigung von 220.000 Dollar genannt. Mindestens 11.300 Frauen haben Klagen gegen die Firma eingereicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht hinnehmbar. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen von den Behörden umgehend vom Markt genommen werden! Mit einem Einlenken der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen – eine zynische Rechnung!“. Die BAYER AG macht mit drospirenonhaltigen Antibabypillen einen jährlichen Umsatz von rund 1,1 Milliarden Euro.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer. Die CBG startete 2009 eine Kampagne zur Unterstützung betroffener Frauen und brachte hierzu mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein. Auch in der anstehenden Hauptversammlung am 27. April steht das Thema auf der Tagesordnung.

Inzwischen haben auch deutsche Betroffene Klage gegen BAYER eingereicht. Felicitas Rohrer
von der Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter: „Diese Nachricht ist ein gutes Zeichen für alle Betroffenen. BAYER muss sich nun fragen lassen, warum der Konzern in den USA Zahlungen an Opfer leistet, sich dazu aber in Deutschland weiterhin weigert. Das Unternehmen kann nun nicht mehr behaupten, dass die Pillen der Yasmin-Familie ein gleiches Thromboserisiko haben wie ältere Antibaby-Pillen.„ Susan Tabbach, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe, ergänzt: „Wir fordern schon länger einen sofortigen Verkaufsstopp von Antibabypillen mit einem höheren Risikopotenzial! Die Pillen der 3. und 4. Generation, darunter auch die drospirenonhaltige Yasmin-Familie von BAYER, verhüten nicht besser als ältere Pillen mit einem geringeren Risiko für venöse Thromboembolien. Durch eine Entschädigungszahlung können zwar teure Reha-Maßnahmen bezahlt werden, aber vielen Betroffenen ist dadurch nicht geholfen. Die Behörden müssen endlich handeln und diese Pillen vom Markt nehmen, sonst wird es weitere Geschädigte geben!“.

Die Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle von BAYER, die das Hormon Drospirenon enthalten, verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde FDA starben bisher allein in den USA mindestens 190 Frauen. Erst am Mittwoch hatte BAYER angekündigt, in den USA die Warnhinweise in den Beipackzetteln zu verschärfen. Künftig solle auf das erhöhte Risiko von Thrombosen und Schlaganfällen hingewiesen werden.

Kampagne zur Entschädigung von Yasmin-Opfern

Website der Betroffenen

Bienensterben

CBG Redaktion

Vrij Nederland, 4. April 2012

Bleker und die Bienen

In der gleichen Woche in der im „Science“ Magazin zwei alarmierende Studien veröffentlicht wurden, in denen das weltweite Bienensterben mit dem Einsatz neonicotinoider Pestizide in Zusammenhang gebracht wird, reichte Henk Bleker (Niederländischer Staatssekretär für Landwirtschaft) dem Niederländischen Parlament einen Bericht zu diesem Thema ein in dem es heißt: „Alles ist in Ordnung – Neonicotinoide können weiter eingesetzt werden wie bisher, ihre Verwendung tötet keine Bienen“.

von Tomas Vanheste, ins Deutsche übersetzt von Dr. Sven Buchholz

Henk Bleker hat es nicht einfach. In der vergangenen Woche, während einer hitzigen parlamentarischen Debatte über die Gründe für das weltweite massenhafte Bienensterben, dachte er, dass er eine endgültige Zusicherung gegeben hatte, dass es keinen Grund zur Beunruhigung gäbe bezüglich der Pestizid Problematik.

Wissenschaftler, Umweltschützer, Politiker und Imker gehen sich gegenseitig an den Hals über die Frage, ob systemische Pestizide, so genannte Neonicotinoide, die Ursache für die Verluste von Bienenvölkern darstellen.

Die Tatsache, dass in Europa und Nordamerika Millionen von Bienenvölkern starben, beunruhigt den niederländischen Landwirtschaftssekretär. Denn ohne Bienen gibt es keine Bestäubung für Karotten, Tomaten und Blumenkohl.
Bleker beauftragte ein Team von Wissenschaftlern, dieses Problem zu untersuchen.
Letzten Mittwoch konnte er das Parlament beruhigen: Seine wissenschaftlichen Berater führten eine Literaturrecherche durch und fanden: „dass es keinen Beweis für eine Verbindung zwischen dem Bienensterben und Neonicotinoiden gäbe.“
Somit gab es keinen Grund, den Einsatz dieser Pestizide zu stoppen.

Bleker war glücklich, die Landwirte waren glücklich, und die Hersteller der Pestizide waren glücklich. Aber die Tinte seines Berichts war kaum getrocknet, als das führende Wissenschaftsmagazin „Science“ zwei neue Studien veröffentlichte, die bestätigen, dass Neonicotinoide in der Tat ernste Schäden bei Bienen hervorrufen.

In der französischen Studie wurden Honigbienen mit Chip-Sendern ausgestattet und anschließend realistischen Feld-Dosen des von der Firma Syngenta entwickelten Pestizids „Cruiser“ (mit dem Wirkstoff Thiametoxam) ausgesetzt. Die Bienen, die das Neurotoxin aufnahmen, hatten größere Schwierigkeiten ihren Stock wieder zu finden und gingen auf dem Weg eher verloren (als die Bienen der unbehandelten Kontrollgruppe).

In der anderen Studie der Stirling University in Schottland wurden Hummeln sehr niedrigen Konzentrationen des Neonicotinoids Imidacloprid der Firma Bayer ausgesetzt. Die exponierten Kolonien erlitten einen 85%igen Rückgang in der Anzahl ihrer produzierten Königinnen. Dieser Verlust neuer Königinnen würde im folgenden Jahr entsprechend zu 85% weniger neuer Hummelkolonien führen.
Kamen die Offenbarungen von „Science“ aus heiterem Himmel, oder hätten Blekers Pestizid-Berater besser informiert sein müssen? Wer sind denn diese Experten, auf die sich der (niederländische) Staat offensichtlich verlässt?

Der erste Autor des Reportes, auf den Bleker seine Mitteilung stützt, war Tjeerd Blacquière von Plant Research International (PRI) in Wageningen. Er war eine gewagte Wahl des Staatssekretärs. Blacquières Glaubwürdigkeit war so gut wie zerstört nach seinem Auftritt in der Fernsehdokumentation „The murder of the honeybee“, ausgestrahlt von Hollands Zembla TV im März 2011. Blacquière, der sich anmaßt der Bienenexperte der Wageningen University zu sein, war gezwungen zuzugeben, dass er nicht einen einzigen durch Experten begutachteten Artikel zum Thema Bienen und Pestizide in irgendeinem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht hat.

“Wir machen sehr praktische Forschung.” war seine Erklärung. Er beschreibt PRI als „ein Unternehmen“ mit losen Verbindungen zur Universität, das seine Erträge durch Auftragsforschung generiert.

Das Forschungsbüro Profunde berichtete Zembla, das Blacquières Institut in der Tat viele lukrative Projekte von den Pestizidherstellern Bayer und Syngenta erhalten hat.

Der zweite, von der Regierung konsultierte Experte war Professor Guy Smagghe von der Ghent University, der ebenfalls eine enge Beziehung zu Bayer hat. Sein Wissenschaftsteam in Ghent kooperiert mit dem größten Bayer Forschungscenter in Belgien, das sogar auf demselben Campus angesiedelt ist. Smagghe hat auch zusammen mit einem Wissenschaftler, der direkt bei dem deutschen Chemie-Giganten angestellt ist, einen Artikel veröffentlicht.

„Ich habe nie für Bayer geforscht“, erwidert Blacquière. „Wir haben eine Regierung, die sagt, dass die Universitäten mit der Industrie zusammenarbeiten sollen. Bürger beschweren sich, wenn Wissenschaftler auf Kosten der Steuerzahler ihr Leben lang an einem Thema forschen, die der Gesellschaft keinen Nutzen bringt. Aber sobald wir etwas mit Bayer oder Syngenta zusammen machen, sagen sie: ‚Seht Ihr, sie sind nicht unabhängig!’ “

Bis 2011 publizierte Blacquière nicht eine einzige von Gutachtern beurteilte Studie zu Bienen und Pestiziden. Sein Debüt in der Bienenforschung machte er letzten Februar mit der Veröffentlichung in der Fachzeitschrift ‘Ecotoxicology’. Dieser Artikel war die Basis für den Bericht, den der Staatssekretär an das Parlament sandte. Doch der Artikel wurde nicht in allen Kreisen mit Freuden aufgenommen. Der Toxikologe Henk Tennekes (ehemals Direktor einer großen Schweizer Agentur für die Durchführung von Forschungsprojekten der Industrie, heute unabhängiger Forscher) bezeichnet Blacquières Artikel als „eine Travestie von wissenschaftlicher Integrität“, da er absichtlich entscheidende Literaturquellen ignoriert, in der längst Nebenwirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen demonstriert wurden. Tennekes reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Blacquière ein. Aber der Verwaltungsrat der Wageningen University wies, einer Untersuchung zweier Professoren folgend, letzte Woche Tennekes Beschwerde als haltlos zurück. Sie urteilten, dass die Literatur, die die Autoren laut Tennekes ignoriert haben, entweder „nicht essentiell“ waren oder nicht von Experten begutachtet wurde.

Tennekes zufolge ist dies eine fadenscheinige Begründung. Eine der bewusst ausgelassenen und ignorierten Veröffentlichungen war der Report des Wissenschaftlichen und Technischen Komitees der französischen Regierung aus dem Jahr 2003, der zu einem Verbot von Imidacloprid in Frankreich führte. “Werden Berichte der nationalen Gesundheitsbehörden von Regierungen jemals von Gutachtern überprüft? Sollten wir sie etwa ignorieren, weil sie von nicht von Akademikern gegengelesen werden?” Tennekes versteht auch nicht, weshalb seine eigenen Artikel, die die derzeitige Risikobewertung (von Neonicotinoiden) kritisieren, nicht berücksichtigt wurden. Das Gleiche gilt für die Veröffentlichung des australischen Forschers Francisco Sanchez-Bayo. Tennekes und Sanchez-Bayo kommen beide zu dem Schluss, dass eine längerfristige Aufnahme von Neonicotinoiden für Bienen sehr schädlich sein kann sogar in extrem niedrigen Dosen.

Für diese Neurotoxine gibt es keine wirklich sicheren Dosen, sagt Tennekes. Neonicotinoide haben Felder und Gewässer der Regionen kontaminiert, in den Hollands Blumenzwiebeln aufgezogen werden. Und zwar in Größenordnungen, die die „akzeptablen“ Grenzwerte um das Tausendfache übersteigen. Es geht hier nicht nur um die Vergiftung von Honigbienen sondern um die generelle Existenz von Insekten und anderen Wirbellosen. Diese bilden die Basis der Nahrungspyramide und sind Grundlage für alle insektenfressenden Vögel, Amphibien und Säugetiere, wie Feldlerchen, Frösche, Spitzmäuse und Igel. Sollte diese Basis zusammenbrechen, wäre das eine Umweltkatastrophe ungeahnten Ausmaßes.

Sanchez-Bayo und Tennekes schrieben einen Übersichtsartikel, der ebenfalls in der Bibliographie von Blacquiere nicht genannt wird. Der australischen Toxikologe wies in Blacquieres Report auf einen wissenschaftlichen Fehler auf Schulniveau hin: “Ihr Bericht an die niederländische Regierung stellt fest /behauptet dass Neonicotinoide Antagonisten seien, Substanzen also, die sich selbst an neuronale Rezeptoren binden, diese aber nicht aktivieren. Tatsächlich ist aber hinlänglich bekannt, dass Neonicotinoide Agonisten sind, die im Gehirn der Honigbiene neuronale Rezeptoren aktivieren, und gerade das macht sie so gefährlich“.

Blancquiere verteidigt sich damit, dass dies lediglich ein Schreibfehler gewesen sei.
Trotz der großen Anzahl wissenschaftlicher Fehler und absichtlicher Auslassungen war die Burteilung der Wageninger Universität, dass “nichts falsch” an Blacquieres Bericht sei.

Allerdings ist es etwas ungeschickt, dass der Wageninger Wissenschafts-Ethik Kanzler sieben Artikel mit einem der Koautoren des fraglichen Berichts veröffentlicht hat. Zudem war er einer der Professoren, die Tennekes Beschwerde begutachteten. Jegliche Kritik an Blacquieres Integrität würde auch ein schlechtes Licht auf die Glaubwürdigkeit jener werfen, die oft mit ihm zusammengearbeitet haben.
Jeroen van der Sluijs, Assistenz Professor für die Erfoschung neuer Risiken an der Utrecht University und Gastprofessor der Universität von Versailles, gab keinen Kommentar zur Integrität von Blacquière und seinen Koautoren. „Ich würde es vorziehen, über den Inhalt der Studie zu sprechen.“ Aber er stimmt Tennekes zu, dass elementare Studien bewusst weggelassen oder nicht vernünftig bewertet wurden. Bereits letzten Herbst hat er dies Bleker kommuniziert und seine Kritik auch dem Parlament mitgeteilt, nachdem er den ersten Entwurf gelesen hatte.
Er schrieb, die Studie weise „eine Anzahl von bewussten Auslassungen“ auf, zudem „erfülle sie nicht die grundlegenden generellen Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis“. Außerdem käme der Report zu „völlig falschen Schlussfolgerungen“ wenn es um die chronische Toxizität und die (daraus resultierenden) Schäden für die Bienengesundheit ginge.

Die endgültige Version des Reports, den der Staatssekretär dem Parlament übergab, änderte van der Sluijs Meinung nicht im Geringsten: „Meine Hauptkritik liegt darin, dass die Autoren das Risiko nur für die akut lethale Toxizität beurteilen.“ Aber jeder stimmt damit überein, dass dies in erster Linie während der Maisaussaat im Frühjahr auftritt. Es werden dabei giftige Stabpartikeln freigesetzt, was im vergangenen Jahr in Slowenien dazu führte, dass hundert Millionen Bienen aufgrund von Vergiftungen durch Neonicotinoide zugrunde gingen. Die hohen Winterverluste von Bienenvölkern sind aber eine andere Geschichte.

Hier sehen wir die Effekte, wenn die Exposition von nicht unmittelbar tödlichen Dosen von Neonicotinoide über einen längeren Zeitraum wirken: es macht die Bienen anfälliger für Parasiten. „Die Autoren benutzen eine völlig veraltete Methodik, um das Risiko zu bewerten“, erklärt der Utrechter Risikoforscher. Die korrekte Methodik ist offensichtlich: man sollte die niedrigste Dosis, die Nebenwirkungen im Labor hervorruft, mit der tatsächlichen Dosis vergleichen, der die Bienen im Feld ausgesetzt sind.

Erweist sich die Felddosis als höher, ist die Substanz nicht sicher!
Dies ist klar ersichtlich aus den Daten, die die Autoren selbst präsentieren, geradezu himmelschreiend offensichtlich. Aber sie fegen die Laborergebnisse mit einem Handstreich hinfort. In Ihrem Artikel erkennen sie zwar wohlwollend an, dass viele Laborstudien schädliche Auswirkungen von Neonicotinoiden auf das Sammelverhalten, die Lernfähigkeit und die Gedächtnisleistung von Honigbienen demonstrieren. Aber anschließend verschleiern sie diese Beurteilung, indem sie behaupten, dass diese Effekte nicht in Feldstudien zu finden seien. Letzteres erheben sie zum Maß der Dinge.

Nach van der Sluijs sind die wenigen von den Autoren zitierten Feldstudien zur Rechfertigung ihrer Position „in ihrem Design völlig unakzeptabel“. Werfen wir einen Blick auf die Feldstudien der kanadischen Forscher Christopher Cutler und Synthia Scott-Dupree aus dem Jahre 2007. In Ihrem Experiment wurden nur acht Bienenstöcke in zwei kleinen Feldern mit blühendem Raps aufgestellt. Ein Feld war mit dem Neonicotinoid Clothianidin behandelt, das andere war unbehandelt. Allerdings lagen beide Felder weniger als 300m voneinander entfernt. Da es für Honigbienen normal ist, in einem Umkreis von bis zu drei Kilometern auf die Suche nach Pollen und Nektar zu gehen, ist es kein Wunder, dass zwischen der Bienensterblichkeit der Testvölker und jener der Kontrollvölker keine großen Unterschiede zu finden waren. Natürlich sammelten die Beinen Nahrung auf behandelten und nicht behandelten Rapspflanzen. Aber Blacquière negiert dies: „Bienen sind nicht dumm, sie würden überhaupt nicht weit fliegen, da sie (sehr) ökonomisch mit ihren Energiereserven umgehen. Wenn sie mitten in einem Rapsfeld sind, bleiben sie dort und fliegen kaum woanders hin.“ Dennoch hat die US-Amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) im November 2010 eben diese Studie als ungültig erklärt.

Darüber hinaus kann man der Website der University of Guelph entnehmen, dass die Forscher Cutler und Scott-Dupree von der Firma Bayer über 130.000 US$ für die Durchführung dieser Studie erhalten haben. In ihrem Artikel, der jedem versichert, dass Neonicotinide für Bienen sicher seien, vergaßen sie allerdings, diese große Summe zu erwähnen. Blacquière schweigt in seinem Report über diese finanzielle Firmensponsoring ebenso wie über die vernichtende Bewertung der EPA. „Wir haben uns lediglich begutachtete Artikel angesehen“, erklärt er. „Die Bewertung der EPA ist nur eine Meinung, die liefert keine Daten.“ Meiner Meinung nach verurteilt sich die EPA selbst mit dieser pathetischen Ausrede.“

Nicht weniger als 17mal verweisen Blacquière und seine Koautoren vorbehaltlos auf die ungültige Studie von Cutler und Scott-Dupree. „ Das ist bizarr und unverantwortlich für jeden Wissenschaftler, sich dermaßen auf eine so schwache und kontroverse Studie zu verlassen“, sagt van der Sluijs.

Wäre Staatssekretär Bleker von Blacquière anders beraten worden, hätte letzterer von den beiden neuen „Science“ Studien gewusst? Blacquière sagt, er hätte seinen Bericht nicht anders verfasst: „Es handelt sich hier um einen wichtiger Forschungsbeitrag, da diese Studien die Lücke zwischen Labor und Feld überbrücken. Aber die von manchen Leuten unterstützen Behauptung, es sei unwiderlegbar klar, dass diese Pestizide die Ursache für das Bienensterben sind, ist schwach. In einem schottischen Labor waren Hummeln für zwei Wochen Neonicotinoiden ausgesetzt und konnten nicht an die giftfreien Blüten gelangen, während sie es in der Natur draußen im Feld konnten. Dies ist ganz klar ein „Worst-Case“ Szenario. In einer anderen französischen Studie wurden Bienen mit 10mal höheren Dosen von Neonicotinoiden gefüttert, als was normalerweise in Pollen und Nektar im Feld gemessen wird“.

Henk Bleker dachte, das er mit der Hedwigepolder-Affäre durchkommt, dadurch dass er sich auf zwei Professoren verließ, die jedoch keine Professoren waren. Und als sie von dieser Zeitung dazu gefragt wurden, unterstützten sie Blekers Position nicht. Diesmal glaubt er die Gemüter beruhigen zu können, indem er mit einem Bericht wedelt, der von einem kommerzhörigen Erstautor mit einer bescheidenen Literaturliste zusammengeschustert wurde. Glaubt der Napoleon von Vlagtwedde wirklich einen Triumph feiern zu können, nicht nur über Europa sondern auch über das „Science“ Magazin?

[Pestizid Tribunal] STICHWORT BAYER 02/2012

CBG Redaktion

Gefährliche Pestizide

BAYER VOR GERICHT

Das seit 1979 bestehende PERMANENT PEOPLES’ TRIBUNAL befasste sich im Dezember 2011 mit den katastrophalen Folgen des großflächigen Einsatzes von Agrochemikalien. Das Tribunal, das diesmal im indischen Bangalore stattfand, hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN eingeladen, um der Jury den Fall des von BAYER-Pestiziden wesentlich mitverursachten globalen Bienensterbens darzulegen. Die RichterInnen verurteilten den Leverkusener Chemie-Multi dafür und sprachen auch die anderen Agro-Konzerne schuldig.

Sarojini Rengam, Direktorin des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) Asien, war wütend: „Die Landwirtschaft, das Herz der globalen Nahrungsmittel-Produktion, wird von Konzernen dominiert, denen Profite wichtiger sind als Menschenleben. Solange sich dies nicht ändert, wird es immer wieder Tragödien wie die in Bhopal geben!“. Rengam forderte die Regierungen in aller Welt auf, die Verantwortlichen dafür vor Gericht zu stellen: „Die Pestizid-Hersteller sind für Vergiftungen und Umweltkatastrophen in aller Welt verantwortlich. Hierfür müssen sie endlich zur Rechenschaft gezogen werden!“ Nach Angaben der Weltbank sterben jedes Jahr etwa 350.000 Menschen an Pestiziden; viele Fälle bleiben zudem unentdeckt.
Auf den Tag genau 27 Jahre nach der Katastrophe in Bhopal, wo nach einer Explosion in einer Pestizidfabrik rund 20.000 AnwohnerInnen das Leben verloren, begann in Bangalore, einige hundert Kilometer südlich von Bhopal, die 37. Sitzung des PERMANENT PEOPLES´ TRIBUNAL (PPT). Die viertägige Verhandlung befasste sich in diesem Jahr ausschließlich mit Pestizid-Vergiftungen. Hierfür kamen mehr als 200 JuristInnen, WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von LandwirtInnen und Umweltverbänden aus aller Welt zusammen.
Das PERMANENT PEOPLE´S TRIBUNAL existiert seit 1979. Es wurde gegründet, um auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen, die sich dem institutionellen Recht entziehen. Hervorgegangen ist das PPT aus dem Russell-Sartre-Tribunal zur Untersuchung des Vietnamkriegs. Das Verfahren folgt den strengen Regeln einer juristischen Verhandlung und bezieht sich auf existierendes Recht, zum Beispiel die UN-Deklaration für Menschenrechte. Das Urteil wird den Vereinten Nationen sowie den verantwortlichen Regierungen zugestellt.
In der Jury des PPT sitzen JuristInnen aus aller Welt. Den Vorsitz hat momentan Upendra Baxi inne, Rechtsprofessor an der Universität von Warwick. Das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK hatte der Jury eine 300-seitige Anklageschrift vorgelegt, in der die Folgen des weltweiten Pestizid-Einsatzes akribisch dokumentiert werden.

Opfer von Alaska bis Malaysia
Eröffnet wurde die Sitzung in Bangalore von M. N. Venkatachaliah, dem ehemaligen obersten Richter Indiens. Auf der Anklagebank saßen die sechs größten Hersteller von Agrogiften: MONSANTO, DOW, BASF, BAYER, SYNGENTA und DUPONT. Diese „Big6“ kontrollieren 71 Prozent des globalen Pestizid-Marktes und 58 Prozent des kommerziellen Saatgut-Marktes. Die Agro-Industrie stellt somit einen der am stärksten konzentrierten Wirtschaftszweige der Welt dar.
In der Anhörung kam eine große Zahl von Betroffenen zu Wort. So berichteten malaysische Arbeiterinnen über Vergiftungen und Todesfälle in Palmöl-Plantagen. „Ich habe Paraquat ohne jegliche Schutzkleidung versprüht, da ich die Gefahren nicht kannte”, so Nagama Raman. Das von der schweizer Firma SYNGENTA produzierte Herbizid ist hochgiftig und in der Schweiz seit 1989 verboten. Dennoch vertreibt das Unternehmen den Wirkstoff in mehr als 100 Ländern. Mit verheerenden Folgen: Nagama Raman ist wegen chronischer Gesundheitsschäden nicht mehr in der Lage, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Noch schlimmer traf es Petrona Villasboa aus Paraguay. Ihr Sohn Silvino wurde mit Glyphosat besprüht, als er mit dem Fahrrad durch eine Soja-Plantage fuhr. Der elfjährige Junge starb fünf Tage später an der Vergiftung. Auch seine Geschwister und Eltern erkrankten schwer. Zwar wurde die Ursache von Silvinos Tod gerichtlich eindeutig festgestellt. Dennoch wurde die Firma MONSANTO nicht zur Rechenschaft gezogen und kann Glyphosat, das weltweit am meisten eingesetzte und hauptsächlich beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zum Einsatz kommende Ackergift, ungestört weiter vermarkten.
Dass die Verantwortlichen straffrei ausgehen, ist gängige Praxis, nicht zuletzt auch in Indien. So konnte das ursprünglich von HOECHST entwickelte Insektizid Endosulfan, das vor zehn Jahren im Portfolio von BAYER landete, jahrzehntelang ungehindert für Vergiftungen, Todesfälle und Missbildungen sorgen. Allein im indischen Bundesstaat Kerala, wo LandwirtInnen das Präparat auf Cashewfrucht-Plantagen einsetzen, starben rund 4.000 Menschen infolge der Flugzeug-Sprühungen. Die Ärzte Dr. Mohan Kumar and Dr. Mohammed Asheel, die die Betroffenen seit Jahren behandeln, berichteten dem Tribunal von schrecklichen Gesundheitsschäden. BAYER hat den Wirkstoff zwar vor wenigen Monaten aus dem Verkehr gezogen, aber indische Firmen produzieren das Pestizid noch heute.
Und selbst dort, wo Agro-Chemikalien wie Endosulfan gar nicht ausgebracht werden, leiden die Menschen unter den langlebigen Schadstoffen. Denn viele Gifte sind biologisch kaum abbaubar; die Wirkstoffe migrieren über Luft- und Meeresströmungen bis in abgelegene Regionen, zum Beispiel die Arktis. Vi Waghiyi, eine Eskimo-Frau von der vor Alaska gelegenen Insel St. Lawrence, bezeugte vor dem Tribunal, wie sehr ihre Nahrung, hauptsächlich Fische und Robben, vergiftet ist. Die UreinwohnerInnen der Inseln vermögen sich deshalb nicht mehr auf traditionelle Weise ernähren und sind stattdessen auf teure Nahrungsmittel-Lieferungen aus den USA angewiesen.

Wissenschaft in Gefahr
WissenschaftlerInnen pflichteten dem Richter Venkatachaliah bei, der in seinem Eingangsstatement die Befürchtung geäußert hatte, dass die moderne Wissenschaft mehr und mehr als Mittel der Ausbeutung fungiere, statt den Menschen zu dienen. Sie berichteten von dem weitreichenden Einfluss der Hersteller auf die Forschung. Oftmals diskreditieren BAYER & Co. AutorInnen kritischer Studien oder trocknen sie finanziell aus. Der Biologe Dr. Tyron Hayes von der Universität Berkeley legte der Jury seine Studien-Ergebnisse über die Wirkungen des Pestizids Atrazin von SYNGENTA dar. Dieses verhindert ihm zufolge die Bildung des männlichen Hormons Testosteron. Männliche Frösche produzieren nur noch wenig Sperma, bilden stattdessen weibliche Geschlechtsmerkmale aus und werden unfruchtbar. Was bei Fröschen, anderen Amphibien und Vögeln zu beobachten ist, ist teilweise auch auf Menschen übertragbar. Für diese Warnung erntete Dr. Hayes, den Unternehmen einst mit Fördergeldern umwarben, Schmähungen als Außenseiter der Zunft. Erschwerend kommt seine Kooperation mit Umweltverbänden dazu. Das alles hätte Hayes fast seine Stelle gekostet - sich mit den Multis anzulegen, ist auch für ForscherInnen nicht ungefährlich.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) schließlich rief das PPT in den Zeugenstand, um den Fall der weltweiten Bienensterben durch Neonicotinoide vorzustellen. Der BAYER-Konzern ist Weltmarktführer in dieser Substanz-Klasse, die in vielen Ländern wegen Risiken für Bienen nicht mehr frei in den Verkauf gelangen darf. In Deutschland, wo das BAYER-Pestizid Clothianidin im Jahr 2008 ein flächendeckendes Bienensterben verursachte (SWB berichtete mehrfach), erging beispielsweise ein Verbot für die Ausbringung auf Mais-Kulturen.
Zusammen mit dem britischen Imker Graham White informierte Philipp Mimkes von der CBG darüber, dass die französischen Behörden den vom Leverkusener Multi entwickelten Wirkstoff Imidacloprid wegen hoher Bienenschädlichkeit bereits 1999 aus dem Verkehr zogen. Sogar die UN-Umweltbehörde UNEP zeigt sich alarmiert. Sie veröffentlichte im vergangenen Frühjahr einen Bericht zu dem fortschreitenden Bienensterben, das wegen der verringerten Bestäubungsleistung auch eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit darstellt, und bezeichnete die BAYER-Pestizide Clothianidin und Imidacloprid darin als Bedrohung für zahlreiche Tierarten. Die Pestizid-Gefahren für Insekten, Amphibien und Vögel nahmen dann auch einen großen Teil der Verhandlung ein und erhielten ein eigenes Kapitel im Urteil der Jury. Den Verkauf der Mittel stören solche Befunde allerdings nicht. Trotz gravierender Bedenken von WissenschaftlerInnen und ImkerInnen erfreuen sich Neonicotinoide noch großer Beliebtheit. Im vergangenen Jahr machte der Global Player mit diesen Substanzen einen Umsatz von 900 Millionen Euro - Grund genug für den Konzern, mit allen Mitteln gegen ein Verbot zu kämpfen.

Einstimmige Verurteilung
Die sechsköpfige Jury verurteilte in ihrer Abschlusserklärung BAYER und die andern fünf Unternehmen, die den Weltmarkt für Pestizide und Saatgut dominieren, wegen schwerster Umwelt- und Gesundheitsschäden. Der ungezügelte Einsatz von Agrogiften verletze das Menschenrecht auf Gesundheit und Leben; Millionen Menschen, vor allem in den Ländern des Südens, würden wissentlich hohen Risiken ausgesetzt, so die RichterInnen.
Neben den sechs Konzernen und ihren Herkunftsländern (USA, Deutschland, Schweiz) sprachen die JuristInnen auch den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Welthandelsorganisation schuldig. Sie haben, so die Jury, durch ihre Programme die Macht der Konzerne vergrößert und den Einsatz von Pestiziden weiter begünstigt, ohne dabei auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen.
Die Jury verlangt von den Regierungen der Herkunftsländer, Straftatbestände zur Aufklärung von Pestizid-Vergiftungen einzuführen. Auch seien entsprechende internationale Gesetze erforderlich. Besonders gefährliche Wirkstoffe wie Neonicotinoide müssten zum Schutz von Bienen und Wildinsekten unmittelbar verboten werden. Zudem ermahnten die JurorInnen die Firmen, jegliche Angriffe auf kritische WissenschaftlerInnen, UmweltschützerInnen und LandwirtInnen, die gegen Pestizidvergiftungen protestieren, einzustellen.
Zwar untersteht dem Tribunal keine Exekutive, so dass es nicht möglich ist, das Urteil zu vollstrecken. Es kann aber als Grundlage künftiger Prozesse dienen. Darüber hinaus erzeugt er Druck auf nationale Regierungen, den doppelten Sicherheitsstandard zu untersagen, der es den Firmen erlaubt, im Heimatland verbotene Wirkstoffe zu exportieren.
Carina Weber, Geschäftsführerin des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS Deutschland begrüßte das Urteil: „Dieses Tribunal macht deutlich, dass durch multinationale Agrarchemie-Konzerne begangene Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß stillschweigend geschehen. Viele Opfer sind nicht in der Lage, ihre Rechte im eigenen Land juristisch einzufordern und auf globaler Ebene existiert kein wirksamer Mechanismus, um die Konzerne für begangene Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen.“
Von Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

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[CO Pipeline] STICHWORT BAYER 02/2012

CBG Redaktion

Die Pipeline-Streitsache

BAYERs Rohrkrepierer

Seit sechs Jahren schwellt nun schon der Streit um die Pipeline, die BAYER zwischen Dormagen und Krefeld in Betrieb nehmen will. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Von Uwe Koopmann

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt in seiner Terminvorschau für den Februar 2012 einen vollen Sitzungskalender für öffentliche Verhandlungen. BAYER, die CO-Pipeline und Bauer Muhr werden allerdings am Münsteraner Aegidienkirchplatz 5 in noch nicht erwartet. Eine genaue Auskunft über das Datum für die Entscheidung in Sachen „Kohlenmonoxid-Rohrleitung“ vermochten weder Dr. Ulrich Lau, Vorsitzender Richter am OVG Münster noch Michael Schlösser, Leitung Externe Kommunikation bei BAYER MATERIALSCIENCE AG in Leverkusen, zu geben. Dabei zieht sich die juristische Auseinandersetzung inzwischen schon über sechs Jahre hin. „Die Sache ist noch lange nicht ausgeschrieben. Bislang liegen lediglich die Berufungsbegründungen der Beteiligten vor. Stellungnahmen dazu stehen noch aus. Damit ist das Verfahren noch nicht entscheidungsreif und eine Terminierung derzeit nicht absehbar“, antwortete Lau auf eine entsprechende SWB-Nachfrage. Für BAYER ist das eine verlorene Zeit. Alles hätte – Time to Market – noch schneller und noch kostengünstiger laufen können. Wären da nicht die vielen engagierten Leute, die ebenfalls seit Jahren gegen die Inbetriebnahme der hochgiftigen CO-Pipeline des Konzerns kämpfen.

Wie alles anfing
Den Startschuss für die Pipeline gab der 15. März 2006, als das „Rohrleitungsgesetz“ im Plenum des NRW-Landtages ohne Aussprache beschlossen wurde. Das ging so glatt über die Bühne, weil schon zuvor der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie eine zustimmende Empfehlung ausgesprochen hatte. In den Umweltausschuss brachten CDU und FDP den Gesetzentwurf erst gar nicht ein. Und dem Plenarsaal präsentierten sie ihn am 16. März unter dem irreführenden Titel: „Flüssiggas als Chance für mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerb im Gasmarkt. Flüssiggas als Chance für mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerb im Gasmarkt“. Auch die spätere Bezeichnung des Paragrafen-Werks trug nichts zur Erhellung bei: „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“.

Die partielle Blindheit der Landtagsabgeordneten oder potentielle Verblödung angesichts des harmlos erscheinenden Rohrleitungsgesetzes erklärt sich vielleicht auch etwas, wenn die „Geburtsstunde“ des Gesetzes in den Blick gerät. In dem Zusammenhang taucht die Frage auf, ob das Gesetz nach den Regeln der Geschäftsordnung des Landtages überhaupt hätte verabschiedet werden dürfen. Der Paragraph 39 hängt die Latte hoch: „Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist“. Aus heutiger Sicht ist es strittig, ob genug Abgeordnete im Saal waren. Das jedoch thematisierte während der Sitzung niemand, weshalb keine Ahndung erfolgte. Es hätte allerdings auch eine schnelle Reaktion sein müssen: „Die Beschlussfähigkeit des Hauses kann nur unmittelbar vor (Hervorhebung d. V.) einer Abstimmung angezweifelt werden.“ Nach der Abstimmung – oder heute – sind die Zweifel nicht mehr rechtswirksam. Es stellt sich trotzdem die Frage, warum kein einziger der späteren KritikerInnen der CO-Pipeline erklärt hat: „Aber hallo, der Saal ist ja mehr als nur halb leer!“ In diesem Fall hätte sich allerdings der zweite Notausgang geöffnet: „Wird die Plenarsitzung wegen Beschlussunfähigkeit aufgehoben, so wird die Abstimmung zu Beginn der nächsten Sitzung nachgeholt.“

Die ProtokollantInnen des Landtages hatten es leicht, denn der Tagesordnungspunkt 13 war in wenigen Momenten abgehandelt: „Auch hier ist eine Beratung heute nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung kommen ... Wer dieser Empfehlung folgen möchte, der möge die Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und in zweiter Lesung“ (Plenarprotokoll 14/23 vom 15.03.2006 auf Seite 2411). So schnell geht das, wenn sich die Fraktionen einig sind. Die Sitzung begann übrigens nach Protokollangaben um 10.03 Uhr und endete um 17.39 Uhr. Bis zum Tagsordnungspunkt 11 werden penibel die unterschiedlichen Minuten für die Redezeiten der einzelnen Fraktionen vorgegeben. Danach heißt es zum „Beratungsverfahren“ übereinstimmend „ohne Debatte“. Die Verabschiedung des Gesetzes war außerhalb der „Kernzeit“ avisiert. Die Tagesordnung enthielt noch einen ergänzenden Hinweis: „Am Donnerstag, dem 16. März 2006, findet um 9.15 Uhr im Raum E 3 – Z 03 eine Landtagsandacht statt.“

Die „Time to Market“ (Vorbereitungszeit zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline) dehnte sich auch noch nach den Geburtswehen. Zunächst läuft alles nach Plan. Der Startschuss für den Baubeginn der Kohlenmonoxid-Leitung fällt am 15. Februar 2007 an drei Stellen gleichzeitig: in Solingen, Langenfeld und in Duisburg-Süd. Ein halbes Jahr später wird in allen Kommunen gebuddelt. Aber dann kam von der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Mai 2011 das Stopp-Zeichen: Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte sich wieder einmal als kleiner Helfer von BAYER erwiesen und einen Planfeststellungsbeschluss geliefert, der den Interessen von BAYER entsprach – aber nicht der Rechtslage. Auch für eine Pipeline muss der Antragsteller nämlich eine Erdbebensicherheit nachweisen. Und dieser Nachweis fehlte, weshalb die Pipeline nicht in Betrieb gehen durfte. Ein neues Planverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf, mit dem es BAYER gelingt, eine Unzahl von „kleinen Fehlern“ zu korrigieren, wäre allerdings ein Freibrief für die spätere Inbetriebnahme.

Die aktuelle Situation
Ein nächster Schritt ist auf das OVG in Münster gerichtet. Dort geht es dann wieder um Grundsätzliches: Sind die Interessen des BAYER-Konzerns identisch mit dem „Allgemeinwohl“? Durfte der NRW-Landtag ausgehend von dieser Gleichsetzung Zwangsenteignungen im Trassenbereich durch das Rohrleitungsgesetz legalisieren? Wann das Gericht diese Fragen beantwortet, steht jedoch noch nicht fest.
So schnell, wie der ehemalige Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow die Wünsche von BAYER erfüllte, so groß sind nach seinem Abgang die Hoffnungen der Pipeline-Gegner, dass seine Nachfolgerin Anne Lütges Verstöße gegen die Planungsvorgaben wie zu schmale Sicherheitsmatten über der Pipeline, Schummeleien bei der Rohrqualität oder Abweichungen von der Trassenführung nicht mehr einfach so durchgewinkt. So legte das Verwaltungsgericht Stuttgart für eine Ethylen-Pipeline in Baden-Württemberg eine Distanz von mindestens 350 Metern zu Wohnhäusern fest. In Hilden nähert sich die CO-Pipeline Häusern aber bis auf 20 Meter. Bei einem Totalbruch gäbe es hier sofort 140 Tote. Hier hat BAYER nicht korrigiert. Bleiben auch noch die scharfen Bomben aus dem 2. Weltkrieg im Umfeld der Pipeline. Luftbild-Aufnahmen haben sich bei der Suche als unzuverlässig erwiesen. Trotzdem fanden sich auch ohne sichtbaren Anhaltspunkt gleich mehrere Exemplare.

Vielfältige Aktivitäten
In einem Brief an sämtliche Abgeordneten des NRW-Landtages kritisieren die Gegner der CO-Pipeline von BAYER, dass sich dieser Chemie-Konzern neue Quellen für Monopol-Gewinne aus der Herstellung von Vorprodukten wie Polycarbonat sichern will. Als weitere Einnahmequelle wünscht sich der Leverkusener Multi, dass die hochgiftige CO-Pipeline endlich in Betrieb gehen soll. Die Forderung der CO-Pipeline-Gegner an den Landtag: „Schalten Sie die CO-Pipeline 2012 politisch ab und stellen Sie Monopolen wie BAYER endlich einmal die Gegenrechnung auf.“ Dazu müsste der Landtag allerdings Entscheidungen treffen, mit denen die Giftgasleitung endgültig gestoppt wird.

Da dies eher unwahrscheinlich ist, gehen für die Initiativen der offene Protest und die Arbeit hinter den Kulissen weiter. Das Pipeline-Kataster, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch die Bezirksregierung und deren Umgang mit dem Planfeststellungsverfahren sowie die von der rot-grünen Koalition angekündigte Evaluierung des Rohrleitungsgesetzes stehen an.
Der Koalitionsvertrag legt fest, dass die Landesregierung bis Ende 2010 das Rohrleitungsgesetz evaluieren muss. In der Vereinbarung heißt es dazu: „Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2010 die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag. In diesem Zusammenhang wollen wir den bislang versäumten Versuch unternehmen, in Vermittlung zwischen Unternehmen und Betroffenen einen Dialogprozess und eine umfassende Problemlösung auszuloten. Dabei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen geprüft werden.“ Ein Gesetzesantrag, dass die Regierungsparteien von SPD und Grünen nach diesem Prozess das Rohrleitungsgesetz von CDU und FDP aufheben wollen, ist nicht bekannt.
Dieter Donner, Pressekoordinator der Initiativen, kündigte zum Auftakt der diesjährigen Aktivitäten einen Wiederaufbau der zerstörten Dauermahnwache in Hilden an. „Damit starten wir unsere öffentlichen Kampagnen im Jahr 5 der Planfestellungsgenehmigung und empfinden Genugtuung darüber, dass auch vier Jahre nach dem ursprünglich geplanten Start des CO-Transportes durch diese Leitung noch kein Giftgas strömen konnte und durfte. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass dies so bleibt. Sicher werden die betroffenen Bürger wachsam bleiben und uns weiter unterstützen“, so Donner.