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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Baby Aspirin] STICHWORT BAYER 01/2013

CBG Redaktion

USA: BAYER nimmt „Baby-Aspirin“ vom Markt

Seit den 70er Jahren ist bekannt, dass Aspirin das seltene Reye-Syndrom auslösen kann. Die Krankheit schädigt Leber und Gehirn und verläuft zu 40% tödlich. Am häufigsten tritt das Reye-Syndrom im Alter zwischen vier und neun Jahren auf. In den USA musste BAYER nun sogenanntes „Baby-Aspirin“ vom Markt nehmen. In Lateinamerika hingegen vermarktet der Konzern bis heute Aspirin-Präparate speziell für Kinder.

In Deutschland wurde Aspirin Junior, ein niedrig dosiertes ASS-Präparat, schon in den achtziger Jahren in Aspirin 100 umbenannt. Im Beipackzettel des Präparats wird ausdrücklich gewarnt: „Aspirin soll bei Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften Erkrankungen nur auf ärztliche Anweisung und nur dann angewendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht wirken.“ Auch im Ausland wird in den Produktinformationen auf das Reye-Syndrom hingewiesen, in den USA sogar direkt auf der Packung.

In Lateinamerika hingegen, wo Aspirin ein Image als Allheilmittel genießt, werden Kinder bis heute einem vermeidbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Präparate von BAYER mit dem Aufdruck Aspirina para Niños („Aspirin für Kinder“) und Aspirina infantil, die eine gefahrlose Anwendung für Kinder suggerieren, sind Umsatzrenner.

Auch auf der südamerikanischen website von BAYER ConsumerCare wird Werbung für Aspirina para Niños gemacht. Für Kinder wird dort eine hohe Tagesdosis von 60 mg pro Kilo Körpergewicht empfohlen. Als Indikation sind u.a. Kopf- und Muskelschmerzen, Erkältungen und Grippe angegeben. Warnungen vor dem Reye-Syndrom: Fehlanzeige - diese findet man erst im schriftlichen Beipackzettel. Viele Eltern lesen jedoch nur die Kurz-Information auf der website, zudem werden Aspirin-Tabletten in Lateinamerika häufig einzeln und ohne Beipackzettel verkauft.

Der Kinderarzt Dr. Gottfried Arnold kommentiert: „Eine undifferenzierte Empfehlung für 60 mg/kg ist eindeutig überzogen. Zudem findet sich im spanischen Beipackzettel die Indikation „Grippe“, während weiter unten im Text Influenza A und B (also Grippe mit Influenza-Viren) als kontra-indiziert aufgeführt werden. Dies erscheint als eine bewusste Irreführung“. Seine Kollegin Dr. Erika Abczynski ergänzt: „Zum Glück gibt es Kinder-Aspirin bei uns schon lange nicht mehr. Es gibt andere Fieber- und Schmerzmittel für Kinder, die sehr gut wirken. Ich selbst verordne Acetylsalicylsäure schon seit über 20 Jahren nicht mehr.“

USA: Irreführung beendet
Die amerikanische National Reye‚s Syndrome Foundation (NRSF), die seit Jahrzehnten vor den Risiken von ASS für Kinder warnt, hat nun einen wichtigen Erfolg errungen: Nach einem Treffen mit der Medikamenten-Aufsicht Food and Drug Administration (FDA) forderte die Behörde das Unternehmen auf, den Verkauf von sogenanntem „Baby-Aspirin“ zu unterbinden.

BAYER wollte sich zunächst damit herausreden, dass sich der Begriff „Baby“ nicht auf die Anwendung für Kinder oder gar Säuglinge, sondern auf die verringerte Wirkstoffmenge von 100 mg beziehe. Ob die FDA daraufhin eine entsprechende Anordnung oder gar Strafen angedroht hat, muss offen bleiben. In jedem Fall reagierte das Unternehmen innerhalb weniger Wochen und kündigte an, keine Schmerzmittel mehr mit dem Aufdruck „Baby-Aspirin“ zu verkaufen. Nach Angabe der NRSF ist das Präparat mittlerweile tatsächlich aus den Regalen verschwunden.

John Freudenberger, Präsident der NRSF, kommentierte in einem Editorial: „Die National Reye‘s Syndrome Foundation hat 37 Jahre lang versucht, das Thema „Baby Aspirin“ mit BAYER zu diskutieren. Jedes Mal, wenn wir die Firma ansprachen, wurden wir hingehalten und abgewiesen. (…) Erst unser Gespräch mit der FDA führte dazu, dass sich die Behörde des Themas annahm. Die FDA stimmte mit uns überein, dass die Bezeichnung „Baby-Aspirin“ dazu führen kann, dass die Verbraucher denken, das Produkt wäre auch für Kinder und Säuglinge sicher.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung gefordert, den doppelten Standard in Bezug auf Kinder-Aspirin zu beenden. Weltweit müssen alle ASS-Präparate mit dem Aufdruck „für Kinder“ oder „Baby“ umbenannt werden. Die empfohlene Tagesdosis bei Kindern von 60 mg pro Kilo Körpergewicht muss nach Auffassung der CBG ersatzlos gestrichen werden. Von Philipp Mimkes

[Bayer Wuppertal] STICHWORT BAYER 01/2013

CBG Redaktion

Die Frühgeschichte von BAYER

Der Rhein als „Opferstrecke“

2013 feiert der Leverkusener Multi sein 150-jähriges Bestehen. Stichwort BAYER wirft deshalb das Jahr über Schlaglichter auf die wenig ruhmreiche Geschichte von BAYER. Den Anfang macht ein Text des Historikers Stefan Blaschke über frühe Umweltsünden des Konzerns, die schon im 19. Jahrhundert immer wieder zu Protesten führten. So betrachtete der Chemie-Riese den Rhein als „Opferstrecke“, technische Maßnahmen zur Abwasserreinigung hingegen als „Vergeudung von Nationalkapital“ und sah sich deshalb mit vielen Klagen konfrontiert.

Historische Umweltforschung
Wenn auch der Ausdruck „Umweltschutz“ in Deutschland erst gegen Ende der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts aufkam, ist das Problem wesentlich älter, allerdings auch das Bewußtsein darüber. Die Menschen waren schon im 19. Jahrhundert gezwungen, sich mit industriellen Umweltbelastungen auseinanderzusetzen, die an bestimmten Brennpunkten erhebliche Ausmaße erreichen konnten.1 Umweltprobleme gab es allerdings schon im Mittelalter und in der Antike, allerdings traten sie in einem begrenzten, lokalen Raum auf. Klagen über Umweltverschmutzung durch gewerbliche Tätigkeit wurden bereits in vorindustrieller Zeit geführt, doch gehäuft traten sie erst seit der Industriellen Revolution auf. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bekamen sie zudem eine überregionale und sogar internationale Bedeutung.2

Die Ausbreitung der Industrie und das rasche Anwachsen der Stadtbevölkerung bewirkten neue und ernsthaftere Umweltprobleme. Die ersten Fabriken riefen bereits Proteste hervor. Sie wirkten vielfach wie Fremdkörper in einer traditionellen, landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft, wurden deshalb als besonders belastend empfunden, da wenig Erfahrung mit den neuen Techniken und Produktionsverfahren vorlagen. Die metallerzeugende und -verarbeitende Industrie z.B. belastete ihre Umgebung mit großen Mengen an Rauch, Asche und Staub. Es kam zu Geruchsbelästigungen durch zahlreiche verschiedene Fabriken. Die Belastungen der Umwelt betrafen noch in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts nicht das ganze Reich, sondern nur einige Gebiete, während andere davon wenig oder gar nichts bemerkten. Im Rahmen von Urbanisierung und Industrialisierung waren zunächst die Kommunen in besonderer Weise berührt. Sie entwickelten sich zu Industriestandorten, so daß Auseinandersetzungen um industrielle Emissionen nur folgerichtig waren. Die Umweltbelastungen betrafen auch nicht alle soziale Gruppen im gleichen Maße. Diese litten unterschiedlich stark, nahmen das Problem unterschiedlich wahr und zogen aus dem Wahrgenommenen unterschiedliche Schlüsse.3

Die „Protestler“ stammten in der Regel nicht aus unteren sozialen Schichten. Dies mag auch damit zusammenhängen, daß es z.B. bei den Arbeitern eine Gewöhnung gab.4 Doch konnten diese auch nicht gegen ihre Arbeitgeber vorgehen, ohne mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu rechnen. So war es mehr ein Konflikt zwischen verschiedenen Gruppen von Besitzenden. Nennenswerte Möglichkeiten besaßen im Grunde auch nur Haus- und Grundbesitzer, da in der Praxis nur Schädigungen des Eigentums zu länger dauernden Auseinandersetzungen oder gar zu Gerichtsverfahren führten. Ansonsten konnten zwar Einwände vorgetragen oder auf Belästigungen sowie Gefahren verwiesen werden, doch in diesen Fällen lag die alleinige Entscheidungskompetenz bei den Behörden. Andererseits wurde aber immer wieder die Erfahrung gemacht, daß Belastungen größer ausfielen, als zuvor angenommen. Dann war es nahezu unmöglich, etwas gegen den konzessionierten Betrieb zu unternehmen. So war ebenso eine Resignation verbreitet aufgrund begrenzter Handlungsmöglichkeiten.5

Verursacher mußten zwar für Schäden haften, doch mußten sie eindeutig identifiziert werden, was nicht unbedingt einfach war. Denn mit fortschreitender Industrialisierung wurde es immer schwieriger, da zu viele Schadensquellen in Frage kamen.6 Maßnahmen gegen Emissionen bedeuteten für Unternehmen in der Regel ein Verlustgeschäft, insbesondere die Behörden akzeptierten den Hinweis auf entstehende Kosten. Diese Argumentation wirkte noch überzeugender, wenn auf die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Fabrik, des ganzen Industriezweigs oder der Industrie im allgemeinen verwiesen wurde. Daß die beschuldigten Firmen mehr Personen beschäftigten, einen höheren Umsatz erwirtschafteten und einen größeren Beitrag zur Volkswirtschaft leisteten als geschädigte Nachbarn, war nur schwer zu bezweifeln. Selbst wenn die wirtschaftliche Existenz letzterer bedroht war, wie bei Landwirten, Fischern oder denjenigen Gewerben, die auf sauberes Wasser angewiesen waren, änderte sich wenig an der zugrunde liegenden Argumentation. Deren ökonomische Bedeutung war gegenüber der Industrie geringer. Zudem suchten die Unternehmer, ihre Gegner zu disqualifizieren. Ein gewisses Gegengewicht gegen ökonomische Argumente bestand zwar in der Sorge um gesundheitliche Schäden, insgesamt hat die medizinische Debatte für den Umgang mit Emissionen keine große Bedeutung erlangt.7

Streitigkeiten wegen Umweltbelastungen spielten sich nicht nur zwischen Unternehmern einerseits und anderen Gruppen andererseits ab. Zwischen verschiedenen Industriezweigen gab es Auseinandersetzungen, aber auch zwischen verschiedenen Gemeinden. Diese warfen sich gegenseitig Schädigung ihrer Kommunen vor, zumal wenn sie sich gelegentlich einander die steuerträchtigen Firmen nicht gönnten. Manchmal hatten diese Auseinandersetzungen sogar heuchlerischen Charakter. Die Gemeinden bekämpften lautstark die Umweltverschmutzung der Industrien im Nachbarort und duldeten zur gleichenZeit aber die der eigenen.8

Umweltklagen in Barmen und Elberfeld
Umweltklagen gehören zur Geschichte der Farbenfabriken von Anfang dazu.9 Schon 1854 hatten gegen eine Konzessionserteilung für Friedrich Bayer, um Zinn- und Eisenbeize, Indigokarmin und Blaupulver herzustellen, 23 Barmer Bürger Protest eingelegt, da sie Schäden an Gesundheit und Vegetation befürchteten.10 Im Sommer 1864 mußte das erst ein Jahr zuvor gegründete Unternehmen die ersten Entschädigungen zahlen. Es kamen immer mehr Beschwerden in der Nachbarschaft auf, die regelmäßig fälligen Abfindungssummen nahmen zu.11 Die Forderungen nach Schadensersatz wurden allerdings immer höher, so daß Friedrich Bayer nicht bereit war, ihnen nachzukommen. Da die Verbitterung in der Bevölkerung stieg, konnte er sich nicht mehr ohne Begleitung auf der Straße sehen lassen. Bayer strengte einen Prozeß an, um diese Situation zu beenden, wurde aber zur Zahlung verurteilt. Das führte dazu, daß es manchem Nachbar zur Gewohnheit wurde, an bestimmten Tagen seine Abfindung im Fabrikkontor in Empfang zu nehmen, wie die Arbeiter ihren Lohn. Der Umzug nach Elberfeld bedeuteten nicht das Ende von Klagen in Barmen.

1872 zeigten Fabrikrevisionen, daß das Unternehmen es mit den Konzessionsauflagen nicht sonderlich genau nahm, was zu täglichen Geldstrafen führte bis zur Erfüllung der Auflagen. Ein hartes Eingreifen des Elberfelder Bürgermeisters hatte den gewünschten Erfolg, die Firma zu sorgsamen Umgang mit seinen Produktionsabfällen anzuhalten. In der Folgezeit gab es keinen Widerstand, erneute Proteste sind erst für 1884 aktenkundig. Einmal ging es sogar bis zum Minister für Handel und Gewerbe in Berlin, da die Opponenten sich nicht mit der Entscheidung der Beschlußbehörde abfanden, daß keine Belästigungen zu erwarten seien. Es ging um den Miet- und Verkaufswertverlust für benachbarte Wohnhäuser, bedingt durch Rauch und Gestank, und um die Behinderung eines Brauereibetriebs. Bayer bestritt die Einlassungen und verwies darauf, daß jedes Entweichen von Dämpfen einen finanziellen Verlust bedeuten würde. Zudem bewiese der Gesundheitszustand der Arbeiter, daß die Produktion ungefährlich sei. Entweichende Dämpfe würden ohnehin verdünnt, so daß von ihnen keine Gefahr mehr ausginge. Man verwies außerdem auf eine näherliegende Brauerei, die sich noch nie beschwert hätte, was den protestierenden Brauereibesitzer zu der Anschuldigung verleitete, daß Bayer sich das Schweigen erkaufe. Die Farbenfabriken hoben schließlich die eigene überragende wirtschaftliche Bedeutung hervor, ein Argument wie man noch anmerken muß, das man in den Anfangsjahren noch nicht benutzen konnte. Nur durch ein Ansteigen der Betriebsgröße sei der Vorsprung der deutschen chemischen Industrie zu sichern gegen eine wachsende Bedrohung durch das Ausland. Dem Argument konnte sich der Minister nicht verschließen.

Ende der achtziger Jahre erreichten die Proteste einen Höhepunkt. Im Juni 1889 sandten 66 Fabriknachbarn ein von ihnen unterzeichnetes Schreiben an die Königliche Regierung. Die Belastungen waren nicht konstant, sondern traten zu unterschiedlichen Zeiten auf und waren von unterschiedlicher Dauer. Der Historiker Ralf Henneking vermutet, daß das Unternehmen vor jeder Inspektion gewarnt wurde, so daß zu diesen Zeiten Belastungen vermieden werden konnten. Eine ständige Überwachung wäre somit notwendig gewesen. Doch bei der geringen Zahl an Aufsichtsbeamten blieb nichts anderes übrig, als auf das Verantwortungsbewußtsein der Unternehmer zu hoffen12. Seit Ende der achtziger Jahre wurden die Farbenfabriken von Protesten im Raum Barmen-Elberfeld verschont, obwohl die Umweltschädigungen nicht beseitigt worden waren. Ein letztes Mal zu Protesten in Elberfeld kam es 1901. Der Opponent forderte, daß das Unternehmen sofort nach „Leverkusen“ gehen solle. Die Elberfelder Bürgerschaft würde den Wegzug durchaus nicht bedauern.

Klagen gegen Konzessionsanträge im Raum „Leverkusen“
Die Errichtung von Fabrikanlagen und Gebäuden bedurfte jeweils einer staatlichen Genehmigung. Im Zeitraum zwischen 1894 und 1915 beantragte das Unternehmen 64 Konzessionen für das Werk Leverkusen, wobei nur in sieben Fällen Einspruch eingelegt wurde. Henneking behandelt in seiner Studie sechs Fälle auf Grundlage des Hauptstaatsarchiv Düsseldorf. In den Akten des Stadtarchivs Leverkusen ist noch eine weitere Klage dokumentiert, die jedoch nicht weiter verfolgt wurde, so daß sie wohl auch nicht den übergeordneten Behörden bekannt geworden ist. Somit kann man vermuten, daß die Angaben bei Henneking eine Untergrenze darstellen.

Hinsichtlich Ausmaß und Intensität erreichten die Auseinandersetzungen nie die Dimension wie in Barmen und Elberfeld, wo wiederum mit der Verlegung der Fabrikanlagen ein Rückgang an öffentlichen Protesten hervorgerufen wurde. Im Raum „Leverkusen“ blieben zudem die Proteste bei Konzessionsverfahren auf die Zeit bis 1900 beschränkt.13

=> 1894 legten elf Fabriknachbarn gegen die Errichtung einer Schwefelsäurefabrik Protest ein, da sie Nachteile für ihre Ländereien und für die eigene Gesundheit befürchteten. Der Landrat zu Solingen sah sich daraufhin veranlaßt, den Bezirksausschuß in Düsseldorf um die Entsendung eines Sachverständigen zu bitten, der prüfen sollte, ob die Besorgnisse berechtigt seien. Laut Ergebnis des Gutachtens war mit einem Entweichen von saurem Gas in erheblichem Umfang nicht zu rechnen und eine negative Wirkung der Kiesabbrände durch entsprechende Maßnahmen vermeidbar, so daß den Farbenfabriken nur geringe Auflagen bei der Konzessionserteilung gemacht wurden.14

=> Infolge der systematischen Werkserweiterung beantragte das Unternehmen Konzessionen für den Bau einer Reihe von Fabrikanlagen, nämlich einer Anlage zur Konzentration von Schwefelsäure, einer Phtalsäure-, einer Salzsäure-, einer Schwefelsäurehydrit- und einer Salpetersäurefabrik. Gegen deren Einrichtung wurde im Jahre 1895 von sieben Parteien Protest eingelegt. Zwei davon zogen ihren Einspruch schon bei dem Erörterungsgespräch auf dem Bürgermeisteramt zurück. Der Solinger Landrat blieb skeptisch, doch wurde eine generelle Verweigerung der Konzession aufgrund der Bedeutung Bayers und der allgemein günstigen Lage der geplanten Anlagen nicht erwogen. Das Ziel der Konzessionsbedingungen war zwar präzise formuliert. Doch die Bedingungen blieben auslegbar hinsichtlich ihrer Umsetzung, die dem Unternehmen selbst überlassen wurde, so daß der tatsächliche Wert für den Schutz der Nachbarschaft wohl eher gering war.15

=> Im gleichen Jahr legte der Freiherr von Diergardt, der als Meistbegüterter jeweils im Wiesdorfer und Bürriger Gemeinderat saß, gegen den Bau einer Naphtylaminsulfosäurefabrik Einspruch ein. Er erschien allerdings erst gar nicht zum Verhandlungstermin auf dem Bürgermeisteramt. Dort erklärte der von der Firmenleitung bevollmächtigte, damalige Oberingenieur Ludwig Girtler, daß Diergardt ein prinzipieller Gegner der Industrie zu sein scheine, da er bei allen bisherigen Konzessionsfällen Protest eingelegt habe, und daß nun die zuständige Behörde den Wert dieses Protestes prüfen müssen, zumal der Einsprucherhebende nicht erschienen sei. Es ging dabei mehr um eine Disqualifizierung des Gegners, ohne daß eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Protest stattfand. Es scheint so, als habe Diergardt seine Einwände nicht weiterverfolgt, denn Bayer erhielt die Genehmigung ohne weitere Probleme.16

=>In drei weiteren Fällen kam der Einspruch jeweils von Seiten der Stadt Köln, die eine Schädigung für ihr Stadtgebiet befürchtete. Im ersten Fall wurde 1897 der Einspruch gegen die Herstellung von Alizarin und anderen Farbstoffen als unbegründet zurückgewiesen. In den beiden anderen Fällen im Jahre 1899, nämlich beim Bau einer Natron- und Kalifabrik und einer Erweiterung der Fabrik für Oxianthrachinoderivate, zog die Stadt Köln noch vor den Verhandlungen die Proteste von sich aus zurück. Das gleiche geschah im selben Jahr beim letzten Fall, bei dem Protest gegen die Errichtung einer neuen Schwefelsäurefabrik eingelegt wurde. Der einzige Opponent nahm seinen Protest zurück, trotzdem erhielten die Farbenfabriken die Konzession nur unter zahlreichen Auflagen.17

=> Es gab zwar Proteste aus Köln, aber anscheinend keine von Seiten der Nachbarbürgermeisterei Merheim oder der Stadt Mülheim. Johann Paul hat in einem Aufsatz die Umweltbelastungen in der Bürgermeisterei Merheim in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg untersucht. Dabei hat er auch den Problemkreis „chemische Dämpfe und Rauch“ behandelt, führt aber nur Belastungen durch Mülheimer Fabriken auf.18 Zu berücksichtigen ist, daß in Flittard, der nächstgelegenen Ortschaft innerhalb der Bürgermeisterei Merheim, eine große Anzahl von Werksangehörigen wohnten.

Für die BASF in Ludwigshafen bemerkte der Historiker Arne Andersen, daß es für die Landbesitzer lukrativer war, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten und von Grundstücksverkäufen zu profitieren, als über Proteste Schadensersatzzahlungen zu beanpruchen oder bei neuen Konzessionierungen der Fabrik Schwierigkeiten zu machen. Zudem war etwa ein Viertel der Einwohner direkt vom Unternehmen abhängig, viele ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe waren Zulieferer. Aufgrund der ökonomischen Bedeutung waren Beschwerden kaum noch zu erwarten. Darüber hinaus hatte die BASF in seiner ersten Phase sofort jeden potentiellen Widerstand aufgekauft. Auf sozialdemokratische Kritik reagierte die Direktion mit der Drohung, den Betrieb zu schließen.19 Bayer war der größte Arbeitgeber und Steuerzahler in der Region. Drohungen, das Werk zu schließen, gab es nicht, waren auch nicht zu erwarten wegen der Investitionsleistungen in den Standort. Dafür wurde immer wieder auf die wirtschaftliche Bedeutung verwiesen.

Rheinverschmutzung
Ein zweiter Bereich, in dem sich die Farbenfabriken mit Umweltklagen konfrontiert sahen, war die Abwassereinleitung in den Rhein. In der älteren Forschung wurde der Rhein für die Aufnahme größerer Mengen chemischer Abwässer als günstig angesehen, ohne daß die damit verbundenen Umweltbelastungen und auch die damalige Diskussion gesehen wurde.20 Schon gegen die Ultramarinfabrik von Carl Leverkus hatte es Klagen von Fischern gegeben. Der Fabrikant erklärte jedoch, daß seine Abwässer keine giftigen Stoffe enthielten. Der damals zuständige Bürgermeist von Opladen bestätigte dies 1888 mit der Bemerkung, daß er noch nie von Klagen über die Abnahme des Fischereiertrags gehört habe. Klagten allerdings die betroffenen Fischer allzu laut, konnte es vorkommen, daß die Verunreiniger die staatlichen Fischereireviere meistbietend ersteigerten und dann ungenutzt ließen. Dadurch wurden die Fischer wiederum erwerbslos und wanderten als Arbeiter in die Industrie ab. In dem Konflikt wurde schließlich der Gewerberat bei der Düsseldorfer Bezirksregierung mit einer gründlichen Untersuchung beauftragt, in der er feststellte, daß die Abwässer noch schwach sauer und somit schädlich für die Fische waren. Als einfachste und für Leverkus kostengünstigste Lösung wurde von den Behörden die Versenkung der Abfälle auf dem Fabrikgelände vorgeschlagen, ohne daß dabei die mittelfristige Umweltbelastung in Betracht gezogen wurde.21

Die eigentliche Auseinandersetzung um die „Flußverunreinigungsfrage“ begann in Deutschland in den späten siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts als Weiterführung der zwischen etwa 1860 und 1880 heftig diskutierten „Städtereinigungsfrage“. In den siebziger Jahren waren in Deutschland zwar nur einige kleinere Flüsse verschmutzt im Vergleich mit den Zuständen in England. Zu dieser Zeit sah man noch keine kurz- oder mittelfristige Gefahr, da die Industrialisierung viel weniger fortgeschritten und außerdem die deutschen Flüsse im allgemeinen als wasserreicher galten. Überlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit der Industrie blieben lange unbeachtet. Dagegen schien die durch Fäkalien und organische Stoffe verursachten Flußverunreinigung als wichtiger erachtet worden zu sein.

Das Problem der Flußverunreinigung durch industrielle Abwässer war aber schon längst vorhanden. So konstatierte z.B. im Jahre 1876 eine von der preußischen Regierung genehmigte Schrift, daß die Wupper im Raum Barmen-Elberfeld durch die industriellen Abwässer „meistens einem Tintenstrom“ gleiche, was auch schon zehn Jahre zuvor zutraf. Wollte man aber der Industrie die Ableitung ihres Abwassers in den Fluß verbieten, hätte dies nach Ansicht des Staats eine schwere wirtschaftliche Krise zur Folge. Im folgenden Jahrzehnt versuchten die Staaten, die Flußverunreinigung in den Griff zu bekommen.22

Zu den größten Abwassereinleitern im Kölner Raum zählten die Farbenfabriken. 1896 erhielt das Unternehmen die Genehmigung für den Bau einer Abwasserrohrleitung unter der Bedingung, daß die Abwässer klar und neutral sein, also Spuren von Säuren gegebenenfalls neutralisiert werden mußten. Fünf Jahre später bekam Bayer eine weitere Einleitungskonzession, wobei es nun abgeschwächt hieß, daß das Wasser frei von schädlichen oder übelriechenden Beimengungen und möglichst rein sein müsse. Daß davon keine Rede sein konnte, hatte eine Untersuchung wenige Tage vor der Konzessionserteilung ergeben. Da die Abwässer stark sauer reagierten, durften sie eigentlich gar nicht in den Rhein eingeleitet werden.23

Die Unternehmensleitung versprach, eine Selbstkontrolle vorzunehmen, und so setzte man noch 1901 eine vierköpfige Abwasserkommission ein, die die erste derartige Einrichtung eines Chemieunternehmens in der Rheinprovinz war.24 Unter den Kommissionsmitgliedern war auch Curt Weigelt25, der der Vorsitzende der Abwasserkommission des „Vereins zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands“ war und der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.

Kurz nach seiner Gründung 1878 betrieb der „Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands“ schon eine effektive Verbandsarbeit in Umweltfragen, da die chemische Industrie am stärksten und am frühesten der öffentlichen Kritik und massiver behördlicher Reglementierungsversuche ausgesetzt war. Bereits 1886 wählte man eine Flußkommission, 1889 legte man seine Position fest, und im darauffolgenden Jahr veröffentlichte man dazu eine Denkschrift, die von Konrad Wilhelm Jurich verfaßt worden war. Eine generelle Behandlung der Abwasserfragte sah man als eine Unmöglichkeit an. Die Einleitung der Fabrikabwässer in die Flüsse sei notwendig und berechtigt, da diese als die natürlichen Ableiter anzusehen seien. Dabei stützte man sich auf die These Max von Pettenkoffers, daß Flüsse eine Selbstreinigungskraft besaßen. Die Feststellung allgemeiner Grenzwerte für schädliche Bestandteile der Abwässer hielt man für nicht durchführbar. Die Kritik am Grenzwertkonzept konnte sich auf praktische Erfahrungen aus England stützen. Dort hätte die rigorose Durchsetzung der 1870 aufgestellten Grenzwert die weitere industrielle Entwicklung unmöglich gemacht. Die Entstehung epidemischer Krankheiten durch industrielle Abwässer sei zudem nicht nachgewiesen, womit auf die kommunalen Einleitungen angespielt wurde. Die Industrie erkenne ihre Verpflichtung an, nach wissenschaftlichen und praktischen Mitteln Verschmutzung zu vermeiden, gleichzeitig müßten aber die verschiedenen Interessen abgewogen werden.

1901 beschloß die Abwasser-Kommission, einen Sachverständigen zu berufen, der dem Verein bei der Regelung der Abwasserfrage den größtmöglichen Einfluß sichern sollte mittels wissenschaftlicher Argumente. Man sicherte sich der Dienste Weigelts, der zuvor Vorsitzender des „Deutschen Fischerei-Vereins“ gewesen war. Im Sinne der chemischen Industrie modifizierte er seine wissenschaftlichen Überzeugungen und vertrat nun das Prinzip der „Opferstrecke“ und das der Selbstreinigung der Flüsse, allerdings beruhte sein Standpunkt lediglich auf theoretischen Erwägungen.26

In dem Gutachten für die Farbenfabriken bestätigte Weigelt eine Verunreinigung des Rheins, die jedoch unvermeidlich sei und zudem außer Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung des Werks Leverkusen für Kommune und Staat stünde. So könne eine vorwärtsstrebende Industrie, die bedacht sei, aus Gewinn- und Wettbewerbsinteressen die Kosten für die Abwasserreinigung so niedrig wie möglich zu halten, ohne staatliches Zugeständnis einer größeren Opferstrecke nicht auskommen.27 Nach Ansicht des Vorstandsmitglieds der Farbenfabriken, Carl Duisberg, waren deshalb technische Maßnahmen zur Abwasserreinigung „Vergeudung von Nationalkapital“. Er trat für die „Freiheit der fließenden Welle“ ein und forderte eine unbeschränkte industrielle Nutzung der Wasserläufe.28 Für flüssige Abfallstoffe der Industrie fanden sich keine entsprechenden Verwendungsmöglichkeiten. Es blieb ein zu beseitigender Rest, die aufzubringenden Kosten für eine Reinigung, wenn sie denn technisch möglich war, galten allgemein als „Ausgaben ohne Gegenleistung“.29

Die Unternehmensleitung teilte der zuständigen Behörde auf der Grundlage des Gutachtens mit, daß die Auflagen nicht erfüllt werden könnten. Zwei Jahre später erstellte Weigelt ein weiteres Gutachten, dessen Ergebnis war, daß die Entwicklung des „gewaltigen Werkes“ durch kleinliche Forderungen nach Reinigung der Abwässer nicht gestört werden dürfe, zumal der Schaden doch ohnehin nur minimal sei. Die Aufsichtsbehörden gaben daraufhin nach, der Düsseldorfer Regierungspräsident war beruhigt, daß Bayer sich des Ernstes der Lage bewußt sei, und der Oberpräsident der Rheinprovinz sah einen schwerwiegenden schädlichen Einfluß als nicht erwiesen an.

1908 stellte eine Untersuchungskommission, die aufgrund von Klagen des Oberfischereimeisters bei der Regierung und der Strombauverwaltung tätig geworden war, eine „dampfende, rötlich gefärbte Menge Abwasser“ unmittelbar am Ufer fest, die vom Werk Leverkusen in den Rhein geleitet wurde. Die Farbenfabriken verwiesen dagegen auf die Abwässer der Städte Köln und Mülheim, womit angedeutet wurde, daß man nicht der alleinige Rheinverschmutzer sei. Man benutzte das Argument, das nicht ganz von der Hand zu weisen war, um von sich selbst abzulenken.30 1901 hatte die Wasserbau-Inspektion der Rheinstrombauverwaltung in Koblenz rund 200 nicht-genehmigte Abwassereinleitungen allein auf der Rheinstrecke im Kölner Bezirk festgestellt. Daneben gab es zahlreiche Einleiter, die mit staatlicher Genehmigung den Rhein verschmutzten. Doch auch gegen die Verschmutzung durch Kommunen waren die Behörden letztlich machtlos.31

Die Firmenleitung stimmte mit dem Argument der wirtschaftlichen Bedeutung der Farbenfabriken und der chemischen Industrie allgemein in regionaler und nationaler Hinsicht uneingeschränkt überein. Die Tendenz einer solchen „Nationalisierung“ galt z.B. auch für die Elektroindustrie, was verhinderte, daß sich mit den Protesten inhaltlich auseinandergesetzt wurde. Daß Fabriken für das „öffentliche Wohl“ auch gesundheitsschädlich sein konnten, wurde nicht gesehen32. Nach Ansicht Duisbergs wurden die Schädlichkeiten der chemischen Industrie wesentlich überschätzt. So seien die Gesundheitsverhältnisse z.B. nicht schlechter als bei Krupp, doch sei die öffentliche Meinung eben geneigt, das Gegenteil anzunehmen. Duisberg führte sich selbst als Beweis für die Ungefährlichkeit der „Giftindustrie“ an, da er als Chemiker trotz zahlreicher Vergiftungen immer noch gesund sei. Das Restrisiko sei geringer als die freiwillig eingegangenen Gefahren des Alkohols und des Rauchens. Den Kritikern fehle aber jeglicher Sachverstand, über Giftigkeit der in den Betrieben verwendeten Stoffe zu urteilen.33

Zudem stellte Duisberg eine vielfach fehlende Achtung vor der Industrie und ihrem volkswirtschaftlichen Wert fest. Von Seiten der Farbenfabriken ging man davon aus, daß hinter den Einsprüchen und Protesten politische Motive stünden, obwohl solche nicht nachzuweisen sind. Doch kam die Kritik von den „Hauptgegner“ der chemischen Industrie, nämlich den traditionellen Eliten und der Sozialdemokratie. Dazu gehörten einerseits die Einsprüche des Freiherrn von Diergardt und andererseits die Berichte in der Arbeiterpresse, die das Werk Leverkusen immer wieder als „Gifthütte“ diffamierten, auch wenn es bei der Berichterstattung nicht um Umwelt- oder Gesundheitsschädigungen ging. Das Argument der Giftgefahr sei das „beste Mittel zur Schürung des Klassenkampfes“.34

Leicht geänderte Fassung der Seiten 35 bis 43 aus: Stefan Blaschke. Unternehmen und Gemeinde. Das Bayerwerk im Raum Leverkusen 1891-1914. Köln: SH-Verlag, 1999

Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Unveröffentlichte Quellen

Bayer-Archiv, Leverkusen (BAL)
58/9.4, 58/9.4.1
Geschichte und Entwicklung der Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. Elberfeld in den ersten 50 Jahren, München 1918

Stadtarchiv Leverkusen (STAL)
20.1667, 20.1806, 20.2226
Bergische Arbeiterstimme

2 Veröffentlichte Quellen
Duisberg, Carl, 1923: Abhandlungen, Vorträge und Reden aus den Jahren 1892-1921, Berlin/Leipzig: Verlag Chemie

3 Literatur
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Fußnoten
1 Evans, 1996, 153; Gilhaus, 1995, 2; Henneking, 1994, 7; Hüttenberger, 1992, 263.
Überblicke zum Umweltbegriff und zur historischen Umweltforschung: Andersen, 1993, 672-701; Andersen, 1996, 14-24; Brüggemeier, 1995, 7-15; Büschenfeld, 1997, 9-20; Gilhaus, 1995, 1-17; Hahn, 1998, 115-121; Henneking, 1994, 7-17; Ohmer, 1998, 9-32; Radkau, 1994, 11-28; Radkau, 1996, 119-136.
2 Gilhaus, 1995, 526; Simson, 1978, 370; Wengenroth, 1993, 27.
3 Brüggemeier, 1996, 140; Büschenfeld, 1998, 77; Evans, 1996, 154f, 166-171 und 235; Henneking, 1994, 33f.
4 Duisberg, 1923, 330f (Die Belehrung der Arbeiter über die Giftgefahren in gewerblichen Betrieben 1905); Gilhaus, 1995, 537; Hüttenberger, 1992, 268f.
5 Brüggemeier, 1996, 306.
6 Brüggemeier, 1996, 302.
7 Andersen, 1996, 261; Brüggemeier, 1996, 302-304; Gilhaus, 1995, 415 und 536; Hüttenberger, 1992, 266f.
8 Büschenfeld, 1998, 77; Hüttenberger, 1992, 268f.
9 Henneking, 1994, 284.
10 Spelsberg, 1990, 46-55. Henneking kennt diese Fälle nicht.
11 Henneking, 1994, 284-301; Verg, 1988, 30.
12 Zur zeitlichen, aber auch fachlichen Überforderung der Behörden siehe auch: Ohmer, 1998, 515.
13 Henneking, 1994, 301f.
14 Henneking, 1994, 302f.
15 Henneking, 1994, 302-304.
16 STAL 20.2226: Diergardt an Bürgermeister Keunen vom 11.11.1895, Niederschrift der Verhandlungen auf dem Bürgermeisteramt vom 19.11.1895 (Auch: STAL 20.1667).
17 STAL 20.1806: Oberbürgermeister von Köln an Bürgermeisteramt vom 8.4.1899; Henneking, 1994, 304f.
18 Paul, 1992, 121-127.
19 Andersen, 1996, 249 und 253.
20 Z.B. Pollay, 1952, 166. Nach Blum, 1991, 11, tat sich die chemische Industrie mit der Umweltdiskussion in den achtziger Jahren sehr schwer, da sie an Kritik und öffentlichen Diskussionen nicht gewohnt gewesen sei. Die Umweltklagen seit Beginn der chemischen Industrie werden nicht gesehen.
21 Paul, 1991, 386f.
22 Andersen, 1996, 262f; Simson, 1978, 373-376, 381f und 387f.
23 Paul, 1991, 387f.
24 Henneking, 1994, 305. Zur Abwasser-Kommission: Verg, 1988, 146-149.
25 Zu Weigelt: Büschenfeld, 1998, 94 (Anm. 51).
26 Andersen, 1996, 268-276 und 282-286; Büschenfeld, 1997, 67 und 148f; Büschenfeld, 1998, 102-104; Gilhaus, 1995, 438-442. Zu Grenzwerten allgemein: Büschenfeld, 1998, 83-105.
27 BAL 58/9.4; Paul, 1991, 388-390.
28 Büschenfeld, 1998, 124.
29 BAL 58/9.4.1; Paul, 1991, 389f.
30 Paul, 1991, 386 und 389f.
31 Andersen, 1996, 286; Büschenfeld, 1997, 411f.
32 BAL 58/9.4: Vorläufiger Bericht über die Abwässer in Leverkusen vom 18.5.1902 (Weigelt), siehe Randbemerkungen. Allgemein: Henneking, 1994, 413; Ohmer, 1998, 179. Siehe auch Argumentation Krupps in einem Umweltkonflikt: Ohmer, 1998, 171f.
33 BAL: Geschichte und Entwicklung, 1918, 564 und 643; Duisberg, 1923, 326 (Die Belehrung der Arbeiter über die Giftgefahren in gewerblichen Betrieben 1905); Andersen, 1996, 377f.
34 Duisberg, 1923, 215 (Der chemische Unterricht an der Schule und der Hochschulunterricht für die Lehrer der Chemie 1906); Duisberg, 1923, 330 (Die Belehrung der Arbeiter über die Giftgefahren in gewerblichen Betrieben 1905); Henneking, 1994, 413.
Henneking kennt keine politische Motivierung der Proteste, Gilhaus, 1995, 456-468, zählt zu der Gruppe der „politischen Motivierten“ die adligen Großgrundbesitzer, deren bürgerlichen Rechtsnachfolger und auch den Landadel.
Beispiele für Berichte in der Arbeiterpresse: Bergische Arbeiterstimme vom 10.6.1903, 19.8.1908, 24.7.1909, 14.3.1911 und 30.8.1913 (STAL). Zu den Kontroversen zwischen der chemischen Industrie und der Arbeiterbewegung um den Grad der Gefährdung zu Beginn des 20. Jahrhunderts siehe auch: Andersen, 1996, 369-381.

Brunsbüttel

CBG Redaktion

Presse Information vom 1. März 2013

geplante MDI-Anlage in Brunsbüttel

BAYER: Kritik an hohem Wasserverbrauch

Umweltschützer kritisieren den hohen Wasserverbrauch des BAYER-Werks Brunsbüttel. Dieser führt in der Region schon jetzt zu großen Umweltschäden. Durch den geplanten Bau einer neuen MDI-Anlage würde sich das Problem weiter verschärfen. Im Ort Wacken gibt es seit 30 Jahren Proteste gegen die massive Wasserentnahme.

Der BAYER-Konzern plant in Brunsbüttel den Bau einer neuen Kunststoff-Produktionsanlage. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat wegen der großen Menge an Gefahrstoffen, die in der Fabrik zum Einsatz kommen sollen, eine Reihe von Einwendungen eingereicht. Die Kritikpunkte werden im Erörterungstermin am 18. März in Brunsbüttel diskutiert.

Kritik wird nun auch am hohen Wasserverbrauch der Anlage laut; dieser beträgt jährlich rund 270.000 Kubikmeter. In der von der BAYER AG beim TÜV Süd in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) heißt es hierzu lediglich: „Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Versorgung des Bayer Industrieparks“. Es wird jedoch nicht dargelegt, woher das zusätzlich benötigte Wasser stammt.

Der Umweltexperte Thomas Kleineidam hat eine ausführliche Bewertung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgenommen: http://www.cbgnetwork.de/downloads/KLEINEIDAM_UVU_Bayer-MDI.pdf

Kleineidam vermisst in der TÜV-Untersuchung eine Wasserbilanz für die beantragten Anlagen: „Wo die Wasserwerke ihr Wasser herbekommen, ob dazu Steigerungen der Fördermengen erfolgen, welche Auswirkungen diese Wasserentnahmen auf das Schutzgut Grundwasser haben, in welcher Qualität das Wasser geliefert, und in welcher Menge hochwertiges Trinkwasser in verunreinigtes Abwasser verwandelt wird – nicht ein Wort dazu findet sich in der UVU“.

Ein Großteil des im BAYER-Werk verbrauchten Wassers kommt aus dem 19 km entfernten Wacken. Die enorme Wasserentnahme führt dort seit über 30 Jahren zu Grundwasserabsenkungen und infolgedessen zu Gebäudeschäden. Der Landwirt Hans Möller aus Wacken führte deswegen bereits mehrere Prozesse.

Thomas Kleineidam, der die Betroffenen in Wacken seit über 20 Jahren unterstützt, bewertet die Umweltverträglichkeitsuntersuchung abschließend: „Das ist „Wissenschaft“, wie BAYER sie liebt und bezahlt - eben „Käufliche Wissenschaft“. Es ist peinlich, dass sich immer wieder diplomierte Akademiker finden, die sich für solche Auftragsarbeiten hergeben.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Beim TÜV handelt es sich um alles andere als eine unabhängige Aufsichtsinstanz. BAYER hat den Verband der Technischen Überwachungsvereine einst sogar mitgegründet und stellte jahrelang den Vorsitzenden. Von daher ist es wenig verwunderlich, dass der TÜV wiederholt Gefälligkeitsgutachten an BAYER geliefert hat. Da die Umweltverträglichkeits-Untersuchung offenkundig unvollständig ist, fordern wir die Behörden auf, keine Genehmigung für die MDI-Anlage zu erteilen!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) arbeitet seit 1978 zu allen Problemen, die von dem Chemie-Konzern BAYER verursacht werden. Vor drei Jahren hat die CBG den Wasserverbrauch der wichtigsten BAYER-Werke veröffentlicht.

weitere Informationen:
=> Bauern oder BAYER – wem gehört das Grundwasser?
=> Einwendung zur geplanten MDI-Anlage
=> CBG veröffentlicht Wasserverbrauch der BAYER-Werke
=> Streit ums Wasserwerk Wacken

Liberty Link Reis

CBG Redaktion

Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Presse Information vom 21. März 2013

genmanipulierter Reis von BAYER:

Verbände lehnen EU-Zulassung ab

Offener Brief an EU und Bundesregierung / „Verfahren nach zehn Jahren endlich beenden!“ / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April

Das Gen-ethische Netzwerk und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern in einem Offenen Brief an EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, den Antrag auf Importzulassung für genmanipulierten Reis der Sorte LL62 abzulehnen. Zur Hauptversammlung der BAYER AG am 26. April haben die Verbände zudem einen Gegenantrag eingereicht, in dem ein Verzicht auf LL62 gefordert wird.

Bereits im Jahr 2003 hatte die Firma BAYER erstmals eine EU-Zulassung für LL62 beantragt. Der Anbau soll in Südamerika und Asien erfolgen, Genehmigungen liegen dort noch nicht vor. LL62 ist tolerant gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und gehört zur Gruppe der 22 gefährlichsten Pestizide, die in der EU keine erneute Zulassung erhalten dürfen.

Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk: „Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen und bei uns verbotenen Pestizids verknüpft ist. EU und Bundesregierung dürfen sich nicht zum Handlanger einer Politik der doppelten Standards machen lassen.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Einführung von herbizidresistentem Saatgut ist ein Irrweg. Innerhalb kürzester Zeit bilden sich resistente Wildkräuter, die mit immer mehr Pestiziden bekämpft werden müssen. Der Anbau von Gen-Reis ist mit hohen Risiken für die Landwirte und die Umwelt verbunden. Zehn Jahre nach Antragstellung muss mit diesem Verfahren endlich Schluss sein!“.

Eine ebenfalls gegen Glufosinat tolerante Reis-Sorte, LL601, hatte im Jahr 2006 zur bislang größten Gentech-Kontamination weltweit geführt. Die Langkornreis-Sorte war weltweit in den Handel gelangt, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. Der Schaden für Handel und Landwirte betrug über einer Milliarde US Dollar. Erst nach langen juristischen Auseinandersetzungen konnte die Firma BAYER dazu gezwungen werden, Entschädigungen in Höhe von rund 750 Millionen Dollar zu leisten.

Der Offene Brief und der Gegenantrag im Wortlaut

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung:
. Christof Potthof: christof.potthof(at)gen-ethisches-netzwerk.de, Tel. 0163 2606 359, www.gen-ethisches-netzwerk.de
. Philipp Mimkes: CBGnetwork(at)aol.com, Tel. 0211-333 911, www.CBGnetwork.org

Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 18. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Explosion im US-Werk Institute:

Video zu tödlichem BAYER-Störfall veröffentlicht

Uni Köln

CBG Redaktion

Presse Information vom 6. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Verwaltungsgericht Köln verweigert Einsichtnahme

Forschungskooperation zwischen Uni Köln und Bayer findet weiter im Geheimen statt / Berufung angekündigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Antrag auf Einsichtnahme in den zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossenen Kooperationsvertrag abgewiesen. Philipp Mimkes, Absolvent der Universität Köln und Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), hatte im Mai 2011 Klage eingereicht, da weder das Unternehmen noch die Universität Fragen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit beantwortet hatten. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien.

Das Urteil wurde damit begründet, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW den Bereich der Forschung ausklammere. Hierzu erklärt Philipp Mimkes: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung stand offenkundig schon vorher fest. Das Gericht hat den in Frage stehenden Vertrag gar nicht erst eingesehen und hat auch nicht das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit berücksichtigt, wonach die Vereinbarung organisatorische Regelungen enthält, nicht aber Angaben zur Forschung im engeren Sinn.“ Der Landesbeauftragte hatte den Antrag auf Einsichtnahme positiv beschieden und einen Informationsanspruch festgestellt.

Philipp Mimkes erklärte heute, in Berufung gehen zu wollen: „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert sein, wie viele Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Universität Köln an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden. Wir sind optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht hierüber eine differenziertere Beurteilung vornehmen wird.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die das Verfahren unterstützt, ruft zu Spenden zur Finanzierung des weiteren Verfahrens auf. Zu den weiteren Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt. Geht es doch um die im Rahmen von Deregulierung und entfesseltem Kapitalismus überall zunehmende Unterwerfung von Forschung und Lehre unter wirtschaftliche Interessen und Konzernprofite. Und das dann auch noch abgesichert mit Geheimverträgen. Das Urteil war leider zu erwarten, liegt das Gericht doch nur einen Steinwurf weit von der Konzernzentrale entfernt." Von 1988 bis 1992 musste die Coordination gegen BAYER-Gefahren erst vor das Bundesverfgassungsgericht ziehen, bis die BAYER-hörigen Urteile Kölner Gerichte gekippt werden konnten.

Alle Informationen zur Kampagne

Uni Köln

CBG Redaktion

Kölner Stadt-Anzeiger, 5. Dezember 2012

Zusammenarbeit mit Bayer

Wie viel Freiheit braucht Forschung?

Die Medizinische Fakultät der Uni Köln soll offenlegen, wie weit ihre Zusammenarbeit mit der Bayer AG geht. Bisher schweigen beide Partner über Ziele der Forschung, Patente und Geld. Von Dirk Risse

Es geht um die Freiheit der Forschung, die Demokratie und vermutlich auch um viel Geld. Wenige Tage bevor die Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln über die Verträge zwischen Bayer Health Care und der Kölner Universität beginnt, haben die Kritiker des Papiers ihre Bedenken bekräftigt. „Der Druck der Wirtschaft auf die Wissenschaft nimmt zu“, sagte Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Initiative Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), bei einer Podiumsdiskussion in der Aula der Kölner Universität. Mimkes forderte die Hochschule erneut auf, den Inhalt des Vertrags offenzulegen.
Genau das verweigern Universität und Bayer, seit der Vertrag im Jahr 2008 geschlossen wurde. Bislang informierte die Universität lediglich darüber, dass die Medizinische Fakultät der Universität mit dem Pharma-Konzern zusammenarbeite. Gegen Geld natürlich, aber wie viel, darüber schweigt die Hochschule. Ebenfalls über die Ziele der Forschung und darüber, was mit möglichen Patenten geschieht. Fraglich ist auch, ob Studien von Bayer kontrolliert und unerwünschte Ergebnisse womöglich nicht publiziert werden. Die Universität beruft sich auf ihr Recht, Betriebsgeheimnisse zu wahren. Die CBG hatte schließlich den Landesbeauftragten für Datenschutz hinzugezogen, der der Universität empfahl, den Vertragsinhalt freizugeben. Die Hochschule lehnte ab.

Kooperationen nicht unüblich
Kooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen sind nicht unüblich. Mehr als jeder fünfte Euro, mit denen deutsche Universitäten forschen, stammt aus Drittmitteln. Diese werden unter anderem von der Europäischen Union und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gezahlt, aber eben auch von privaten Investoren. Wirbel gab es im vergangenen Jahr um die Kooperation der Technischen Universität und der Humboldt-Universität Berlin mit der Deutschen Bank. Das Geldinstitut habe bei der Auswahl der Professoren, der Gestaltung der Lehre mitgewirkt und ein Vetorecht bei der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse gehabt, so Mimkes. Er befürchtet ähnliche Passagen im Kölner Vertrag.
Universitätssprecher Patrick Honecker kann die Sorgen nicht nachvollziehen. Auf Anfrage sagte er, Bayer nehme keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Weitere Einzelheiten zum Vertrag nannte er nicht. Die CBG-Mitglieder und ihre Unterstützer wollen sich am 6. Dezember ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude am Appellhofplatz versammeln. Die Verhandlung ist öffentlich.

alle Infos zur Kampagne

[Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Wissenschaftsfreiheit und Transparenz oder Drittmittelforschung und Betriebsgeheimnisse?

Podiumsdiskussion mit:

=> Prof. Clemens Knobloch (Uni Siegen), Autor des Buchs „Wir sind doch nicht blöd! Die unternehmerische Hochschule“
=> Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
=> Harro Schultze, Rechtsanwalt

Montag, 3. Dezember, 18:00 Uhr
Aula, Hauptgebäude der Universität Köln, Albertus Magnus Platz

Ein Vorstandsmitglied des Chemie-Unternehmens BAYER ist Vorsitzender des Kölner Hochschulrats. Die Uniklinik ist zudem eine enge Kooperation mit BAYER eingegangen. Wer bestimmt, woran an der Universität geforscht wird? Welche Ergebnisse dürfen veröffentlicht werden? Wer profitiert von den Ergebnissen?

Wegen der Weigerung der Universität, Fragen zur Unabhängigkeit der Forschung zu beantworten und eine Einsichtnahme in den Vertrag mit BAYER zu gewähren, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren Klage eingereicht. Der AStA der Uni Köln und die Kritischen Medizinstudierenden haben sich der Forderung nach Offenlegung des Kooperationsvertrags angeschlossen.

Wir diskutieren, worum es bei der Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes geht und informieren über die anstehende Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Wie kann die Rückeroberung der Unis aus den Fängen der Konzerne gelingen?

Der Prozess beginnt am 6.12. vor dem Verwaltungsgericht Köln. Unterstützer treffen sich vor Ort ab 8.45 Uhr (Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, 300m v. Hbf)

MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. November 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: Kritik an geplanter MDI-Anlage in Brunsbüttel

zusätzliche Sicherung gegen Phosgen verlangt / Muster-Einwendung online abrufbar / „umweltschädliche Chlorchemie wird über Jahrzehnte hinweg zementiert“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine fünfseitige Muster-Einwendung gegen die geplante MDI-Anlage der Bayer MaterialScience AG in Brunsbüttel eingereicht. Die CBG ruft zu weiteren Einwendungen auf. Stellungnahmen der Bevölkerung können noch bis zum 6. Dezember beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein eingereicht werden. Auch Umweltschützer vor Ort kritisieren den Bau der Anlage.

Aus MDI wird Hartschaum hergestellt, der z. B. in Kühlschränken, Autositzen und in der Schuhindustrie verwendet wird. Kernpunkt der Kritik an dem Bau der Anlage sind die Risiken giftiger Chemikalien wie Phosgen, Anilin und Kohlenmonoxid, die in großen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Als Vorprodukt sollen allein mehrere hunderttausend Tonnen Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt wurde, verwendet werden.

„Durch die geplante MDI-Anlage wird der Fortbestand der energieintensiven und umweltschädlichen Chlorchemie über Jahrzehnte hinweg zementiert. Die Industrie ist dringend aufgefordert, risikolosere und ökologischere Alternativen zu entwickeln!“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mimkes begrüßt zwar die von BAYER geplante Einhausung der phosgenführenden Anlagen, womit die Firma einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nachkommt. Die CBG weist allerdings darauf hin, dass BAYER nur eine Schutzhülle aus Blechplatten plant – anders als BASF in Ludwigshafen und DOW in Stade, deren Anlagen mit einer Betonhülle versehen werden. „Sollte es zu einer Genehmigung kommen, so muss zumindest der Einsatz der bestmöglichen Sicherheitstechnik gewährleistet sein. Eine Einhausung aus Beton bietet einen höheren Schutz gegen Feuer, Explosionen oder eine Beschädigung von außen als die von BAYER geplante Hülle. Außerdem fordern wir als Schutz gegen Phosgen eine zusätzliche „Ammoniak-Wand“, mit der austretendes Phosgen neutralisiert werden kann“, so Mimkes weiter.

Die CBG hält den MDI-Antrag in der gegenwärtigen Form insgesamt für nicht genehmigungsfähig. Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Zu jedem Zeitpunkt befinden sich mehrere Dutzend Tonnen Phosgen in der Anlage. Dennoch werden in den Antragsunterlagen die Auswirkungen eines Austritts großer Mengen Giftgase in keiner Weise betrachtet. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die schweren Störfälle in der TDI-Produktion von BAYER in den USA oder bei INEOS in Dormagen zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 1978 mit allen Gefahren, die von dem Chemie- und Pharma-Unternehmen BAYER ausgehen: Störfälle, Pestizid-Vergiftungen, Ausstoß von Treibhausgasen, gefährliche Pharmazeutika, Einfluss großer Konzerne auf Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, etc.

Die vollständige Einwendung der CBG

Nanotubes

CBG Redaktion

Trotz zahlreicher Einwendungen und ungeklärter Risiken erhält die Nanotubes-Produktion in Laufenburg eine Genehmigung. Das genannte Gutachten wurde ausgerechnet von dem umstrittenen Toxikologen Helmut Greim erstellt, der sich praktisch ausschließlich auf Untersuchungen der Industrie bezieht (weitere Infos)

Südkurier, 22. November 2012

Grünes Licht für Nanotubes

Starck darf in seinem Laufenburger Werk Enag künftig jährlich 75 Tonnen Nanotubes herstellen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg erteilte nach mehrmonatiger Prüfung jetzt die Betriebserlaubnis, die morgen veröffentlicht wird. Gegen eine Nanotube-Produktion in Laufenburg hatten rund 60 Personen und Organisationen Einwendungen erhoben.
Nach der Erörterung der Einwendungen hatte das RP ein ergänzendes Gutachten bestellt. „Das Gutachten geht nicht von spezifischer Toxizität oder der Gefahr asbestanaloger Schädigungen aus“, sagte gestern RP-Sprecher Joachim Müller-Bremberger auf Anfrage dieser Zeitung. Letztendlich habe kein Grund bestanden, die Genehmigung zu versagen. Sie wurde allerdings unter Auflagen erteilt, zum Beispiel ist der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen. Die Genehmigung wird am morgigen Freitag im Staatsanzeiger und auch in dieser Zeitung veröffentlicht und damit rechtskräftig.
H. C. Starck stellt bereits seit 2006 in Laufenburg für Bayer mehrwandige Kohlenstoffnanoröhrchen her. Die Genehmigung dazu war bisher aber zeitlich befristet und auf 60 Tonnen im Jahr beschränkt. H. C. Starck hatte eine Erhöhung der Produktionsmenge um 15 Tonnen und den zeitlich unbefristeten Betrieb beantragt.
Dagegen erhoben rund 60 Personen und Organisationen, darunter die Ökologische Ärzteinitiative von Barbara Dohmen aus Hänner und die BUND-Bundesgeschäftsstelle Berlin, Einwendungen. Bei einer Anhörung des RP diesen März in Laufenburg nannte Dohmen die Produktion von Nanotubes eine noch nicht beherrschbare „Risikotechnologie“. Sie und der BUND argumentierten mit Studien, in denen bestimmten Nanotubes asbestähnliche Eigenschaften bestätigt worden waren.
H. C. Starck führte demgegenüber an, dass in der maßgeblich von ihrem Ingenieur Theodor König konzipierten Anlage ausschließlich Baytubes hergestellt würden. Diese seien nicht starr und spitz, wie die als asbestähnlich klassifizierten Nanotubes sondern zu sandkorngroßen Kügelchen gekräuselt. Würden diese Baytubes trotz der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in die Umwelt gelangen, dann passiere „gar nichts“, so König damals in der Anhörung.
Die Bundesregierung sieht in der Nanotechnologie eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Mit BASF, Bayer und Evonik sind in Deutschland drei der weltweit größten Hersteller von Nanomaterialien beheimatet.
Von MARKUS VONBERG

Duogynon

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
20. November 2012

Duogynon-Opfer verzichten auf Berufungsverfahren

„Vertuschung wird mit Verjährung belohnt!“

Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Muster-Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. Die von dem Duogynon-Geschädigten Andre Sommer eingereichte Haftungsklage war im Juli 2012 erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden.

Andre Sommer wörtlich: „Die finanziellen Risiken einer Berufung sind zu groß - das konnte ich meiner Familie nicht antun. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens bedeutet jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen, endlich die Wahrheit im Fall Duogynon herauszufinden. BAYER konnte sich bisher nur mit dem Hinweis auf Verjährung aus der Affäre ziehen. Dies ist moralisch absolut verwerflich und eine Schande für diesen Konzern!„. Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthiessen, hatte das Unternehmen mit den Worten “Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal vergleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht. Wissenschaftler wurden bestochen, die Opfer scheren den Konzern einen Dreck. Während im Fall von Contergan Entschädigungen erzwungen werden konnten, wird die Taktik von Schering und BAYER, die Gefahren von Duogynon zu leugnen und zu vertuschen, nun mit einem Freispruch wegen Verjährung belohnt!“.

Die Firma Schering, die das Präparat in den 60er und 70er Jahren vertrieben hatte, gehört seit dem Jahr 2006 zu BAYER. Auf Einladung der CBG hatten Duogynon-Geschädigte wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschädigung gefordert. Aber selbst eine Entschuldigung verweigerte der Konzern.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissenschaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es kann und darf nicht angehen, dass die Duogynon-Opfer und ihre Familien ohne Entschädigung bleiben.“

weitere Informationen: Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Dumping] TDI

CBG Redaktion

14. November 2012

China: Bayer und Dow zahlen Strafen wegen Dumping für TDI

Chinesische Behörden haben gegen Bayer und zwei weitere Firmen Strafzölle wegen Dumpingpreisen für den Kunststoff TDI verhängt. Weitere Infos hierzu.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen den Ausbau der TDI-Produktion in Dormagen, bei der jährlich mehrere hunderttausend Tonnen des Giftgases Phosgen zum Einsatz kommen sollen (alle Infos zur Kampagne.

[More than Honey] Bienensterben

CBG Redaktion

„MORE THAN HONEY“ / 5x2 EINTRITTSKARTEN ZU GEWINNEN

Kinotipp: Dokumentarfilm zum globalen Bienensterben

Am morgigen Donnerstag startet der Dokumentarfilm MORE THAN HONEY in den deutschen Kinos. Der Film beschäftigt sich mit dem weltweiten Bienensterben, für das Pestizide der Firma BAYER mitverantwortlich sind.

Der Regisseur Markus Imhoof verfolgt in MORE THAN HONEY das Schicksal der Bienen von der eigenen Familienimkerei bis hin zu industrialisierten Honigfarmen und Bienenzüchtern. Mit spektakulären Aufnahmen öffnet er den Blick auf eine Welt jenseits von Blüte und Honig, die man nicht so schnell vergessen wird.

Bei seinen Recherchen für den Film und für das parallel erschienene Buch wurde Markus Imhoof von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt. Die CBG weist seit den 90er Jahren auf die Risiken von Agrochemikalien für Insekten hin und fordert ein weltweites Verbot von Wirkstoffen wie Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlost 5x2 Eintrittskarten. Diese können bundesweit in allen Kinos, die den Film zeigen, eingelöst werden. Bitte senden Sie eine email mit Ihrer vollständigen Anschrift und dem Betreff „Bienensterben“ an die Adresse CBGnetwork(at)aol.com. Die ersten fünf Zusendungen gewinnen. Es werden nur die Gewinner benachrichtigt.

Hintergrund:
Das Sterben von Bienen und Wildinsekten führt zu einer verringerten Bestäubungsleistung, wodurch die Ernährungssicherheit in Gefahr gerät. Die UN-Umweltbehörde UNEP bezeichnet Imidacloprid und Clothianidin in einem Bericht zu globalen Bienensterben explizit als Bedrohung zahlreicher Tierarten. Im Frühjahr 2008 löste der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte aus. Zeitgleich verschwanden wildlebende Insekten, die ihrerseits als Nahrung für Vögel dienen. In Deutschland, Italien und Frankreich wurden die Wirkstoffe für die wichtigste Anwendung, die Behandlung von Mais, verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern nicht, die Präparate in mehr als 100 Länder zu exportieren.

weitere Informationen:
=> Die Kampagne zum weltweiten Bienensterben
=> Die website zum Films (mit Trailer): www.morethanhoney.de

Gentechnik

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER, BASF und MONSANTO gegen Kennzeichnungspflicht

USA: Millionenspenden der Gentech-Industrie

Die Chemie-Konzerne BAYER und BASF beteiligen sich mit millionenschweren Spenden an einer Kampagne amerikanischer Gentechnik- und Pestizid-Hersteller. Die Industrie will damit eine Initiative von Umweltverbänden zur Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel stoppen. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild fordert, wird parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Abstimmung gebracht.

Die Unternehmen investieren über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne, die vor allem aus TV Spots besteht - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative. Größter Finanzier ist der Weltmarktführer für gentechnisch verändertes Saatgut, Monsanto, mit 7 Millionen Dollar. Es folgen DuPont (4,9 Mio), BAYER und BASF (jeweils 2 Mio), Pepsi, Nestlé und Coca Cola. Das Hauptargument der Industrie ist, dass eine Deklarationspflicht die Kosten für die Hersteller um „Milliarden Dollar erhöhen“ würde - eine absurde Behauptung, für die jeglicher Beleg fehlt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Gentechnik-Multis messen mit zweierlei Maß: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hingegen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten!“. Scharfe Kritik äußert auch Gary Ruskin von der Initiative California Right to Know: „BAYER und BASF schicken ihr Geld um die halbe Welt, um Müttern und Vätern weiszumachen, sie hätten nicht das Recht zu wissen, was sich im Essen ihrer Kinder befindet!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht eine Parallele zum Verkauf des BAYER-Pestizids Glufosinat. Der zusammen mit gentechnischem Saatgut verkaufte Wirkstoff muss in der EU wegen erwiesener Gesundheitsgefahren vom Markt genommen werden. Trotzdem hat BAYER die Exporte in die USA und nach Lateinamerika drastisch erhöht, „ein klassischer Fall doppelter Sicherheits-Standards“, so Mimkes weiter. Glufosinat soll in die Fußstapfen des von Monsanto vertriebenen Herbizids Glyphosat treten, das wegen zunehmender Resistenzen immer unwirksamer wird.

BAYER war in den USA für die bislang größte Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen verantwortlich: Im Jahr 2006 war sogenannter Liberty Link-Reis weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl hierfür keinerlei Zulassung vorlag. Rund 30 % der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin alle Reisimporte aus Nordamerika. In den vergangenen Monaten musste BAYER die betroffenen Landwirte und Reismühlen mit über 900 Mio. Dollar entschädigen. Bis heute wird LL-Reis jedoch vereinzelt in Supermarkt-Packungen gefunden.

Im laufenden Wahlkampf gehört BAYER zu den größten ausländischen Unterstützern republikanischer Abgeordnete. Die Ausgaben zur Verhinderung von Proposition 37 übertreffen jedoch die Spenden an Politiker deutlich. Kalifornien war in der Vergangenheit häufig Vorreiter bei der Einführung neuer Umweltschutz-Bestimmungen, so z. B. bei Katalysator-Autos oder zum Ausstoß von Treibhausgasen. Dies erklärt die erhöhte Nervosität der Gentech-Lobby.

weitere Informationen:
=> Initiative „California Right to Know“
=> Deutsche Welle: German giants join GM food fight in California

[Yaz/Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

30. Oktober 2012

Antibabypille Yaz/Yasmin

BAYER muss Entschädigungsleistung auf 700 Mio € erhöhen

Der BAYER-Konzern muss weitere 205 Millionen Euro wegen Nebenwirkungen seiner Antibabypille Yaz/Yasmin zahlen. Bereits im Sommer hatte BAYER eine halbe Milliarde Euro zurückstellen müssen. Pro Fall wurde bislang eine Entschädigung von 220.000 Dollar genannt. Allein in den USA haben mehr als 11.000 Frauen Klagen gegen die Firma eingereicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht hinnehmbar. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden! Mit einem Einlenken der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen“. Die CBG fordert eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer.

Die BAYER AG macht mit drospirenonhaltigen Antibabypillen einen jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren startete 2009 eine Kampagne zur Unterstützung betroffener Frauen und brachte hierzu mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein.

Weitere Infos zur Kampagne

[Kleine Anfrage] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

24. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antwort auf Kleine Anfrage der Linkspartei

Bundesregierung: Ergebnisse unethischer Medikamenten-Studien dürfen nicht verwendet werden

Die Bundesregierung hat heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu unethischen Pharma-Studien veröffentlicht. Wörtlich heißt es in der Anfrage: „Pharmakonzerne lassen derzeit alleine in Indien etwa 1 900 Studien mit circa 150 000 Probanden durchführen. Die Anzahl der Todesfälle bei klinischen Studien ist in den vergangenen Jahren beständig gewachsen. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India für 2011 zeigt, dass allein bei Pharmatests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen Bayer und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol-Myers Squibb mit 19.“

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften für klinische Prüfungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegt seien. Demnach müssten Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass außerhalb der EU durchgeführte Studien unter gleichwertigen ethischen Bedingungen wie in der EU durchgeführt worden seien. Verstöße hiergegen würden dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.

Recherchen von NGOs und Journalisten haben jedoch immer wieder gezeigt, dass solche ethischen Mindest-Standards nicht eingehalten werden. Beispielsweise wussten Teilnehmer indischer Studien zumeist nicht, dass sie an Medikamenten-Tests teilnahmen. Die Ethik-Kommissionen bestanden meist nur auf dem Papier und nahmen keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vor. Den Ethik-Kommissionen waren häufig nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt.

Die Kleine Anfrage der Linkspartei war in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstellt worden. Die CBG fordert seit langem, dass im Ausland durchgeführte Studien konsequent überprüft werden. Bei Verstößen gegen die in der Deklaration von Helsinki formulierten Standards müssten Konsequenzen gezogen werden und die entsprechenden Studien auch nachträglich aus den Zulassungsverfahren verbannt werden. Notfalls müssten auch Zulassungen entzogen werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 waren allein in Indien bei Tests von BAYER 158 Menschen ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

=> Die Antwort der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710911.pdf

=> weitere Informationen zur Kampagne der CBG

LL Reis

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

sechs Jahre nach dem Skandal um Liberty Link-Reis:

weiterhin Funde von GenReis

Die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Grünen zeigt, dass genmanipulierter Reis der Firma BAYER CropScience bis heute in den Handel gelangt. Während der letzten fünf Jahre gab es demnach in Deutschland 105 Funde von nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen, die meisten davon Reis (Bt-Reis sowie Liberty Link-Reis).

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die wiederholten Funde von Liberty Link-Reis der Firma BAYER zeigen einmal mehr die Unbeherrschbarkeit dieser Risiko-Technologie. Die EU muss daher den Antrag auf Importgenehmigung für LL Reis endgültig ablehnen.“

Im Jahr 2006 war gentechnisch veränderter Langkorn-Reis, der gegen das hochgefährliche Herbizid Glufosinat resistent ist („Liberty Link-Reis“), weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nirgendwo eine Zulassung für die Sorte vorlag. Rund 30% der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin Reisimporte aus Nordamerika. BAYER musste die betroffenen Landwirte im vergangenen Jahr mit über einer halben Milliarde Euro entschädigen. Bereits im Jahr 2004 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren in der Hauptversammlung des Konzerns eine Kontaminationen von herkömmlichen Reis-Sorten vorhergesagt und einen Verzicht auf LL Reis gefordert.

Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte in den Anbauländern ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und infolgedessen einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Besonders in Asien droht zudem der Verlust traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten.

Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist hochgiftig. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten werden. Obwohl der Giftstoff in Europa künftig nicht mehr vertrieben werden darf, erhöhte BAYER kürzlich die Produktions-Kapazitäten für den Export – nach Ansicht der CBG ein klassisches Beispiel für „doppelte Sicherheits-Standards“.

Genveränderte Pflanzen werden zum Teil trotz fehlender Zulassung in der Viehzucht verwendet. Im Mai 2011 war in der EU in Futtermitteln die Nulltoleranz für nicht-zugelassene GVO aufgehoben worden. Seitdem wird eine Verunreinigung bis zu einer Höhe von 0,1 Prozent toleriert. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, hat eine entsprechende Regelung auch für Lebensmittel angekündigt.

Infos zur Kampagne

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Brief an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner

Antibiotika: „Missbrauch im Tierstall beenden!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Deutschen Bauernverband und den Bundesverband Praktizierender Tierärzte ein Ende des massenhaften Einsatzes von Antibiotika im Tierstall. Insbesondere die Verwendung sogenannter „Reserveantibiotika“ müsse umgehend verboten werden. Auch die routinemäßige Behandlung ganzer Tierbestände müsse gestoppt werden.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „In der Intensiv-Tierhaltung werden sieben Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in der Humanmedizin. Der übermäßige Einsatz antimikrobieller Substanzen führt zur Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an – eine mitunter tödliche Gefahr“.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Wir brauchen eine antibiotika-freie Tierzucht. Letztlich ist dies nur möglich, wenn das System der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht, durch eine bäuerliche und ökologische Landwirtschaft ersetzt wird“.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Besonders kritisch ist die Verwendung von Antibiotika der 3. und 4. Generation zu sehen, da diese als Reserveantibiotika für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Die Verwendung dieser Präparate in der Tiermast ist überflüssig und nicht zu verantworten. Wir fordern daher ein sofortiges Verbot!“.

Der Leverkusener BAYER-Konzern bietet mit Baytril ein Reserveantibiotikum aus der Klasse der Fluorchinolone für die Tiermast an. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Wirkstoffen Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen von Baytril genannt: allein im vergangenen Jahr machte das Unternehmen demnach einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich.

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr werden in der Massentierhaltung meist ganze Bestände behandelt. In einer Produktinformation von BAYER heißt es beispielsweise: „Unter den gegenwärtigen landwirtschaftlichen Bedingungen ist die Anzahl der Tiere pro Stall sehr hoch. Deshalb ist die Behandlung der gesamten Herde und nicht die individuelle Medikation das Mittel der Wahl, um den Infektionsdruck zu mildern und die Ansteckungsgefahr zu senken“.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte im September erstmals die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach gaben die Pharma-Hersteller im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte ab. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall;
=> klare Zielvorgaben zur Verringerung der Antibiotika-Einsatzes und ein sofortiges Verbot der Verwendung von Reserveantibiotika;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen;
=> Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> feste Einkaufspreise ohne Rabatte für Großverbraucher; Tierärzte dürfen nicht an der Verschreibung von Antibiotika verdienen.

weitere Informationen zur Kampagne

Bisphenol A

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern gehört zu den größten Herstellern von Bisphenol A weltweit. Die EU hat ab Frühjahr 2011 ein Verbot von BPA in Babyflaschen verhängt, weitere risikoreiche Anwendungen bleiben aber auf dem Markt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, weitergehende Verbote zu verhängen. Frankreich geht jetzt mit gutem Beispiel voran (alle Infos zur Kampagne)

N24, 12. Oktober 2012

Frankreich verbietet Gift Bisphenol A in Verpackungen

Paris — Der Giftstoff Bisphenol A soll ab 2014 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen in Frankreich verbannt werden. Die Nationalversammlung votierte in Paris einstimmig für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Demnach soll die Chemikalie, die seit Juni bereits in Babyfläschchen EU-weit verboten ist, ab 2013 auch aus Lebensmittel-Behältern für Kinder unter drei Jahren verschwinden.

Bisphenol A steht seit Jahren in der Kritik. Neuesten Studien zufolge können schon kleinste Dosen des Stoffes, der über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen kann, Schaden anrichten. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnentwicklung. Forscher fanden zudem Indizien dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern irreversibel schädigt.

Bisphenol A

CBG Redaktion

11. Oktober 2012

Bisphenol A

Frankreich beschließt Verbot in Lebensmittel-Verpackungen

In Frankreich wird eine langjährige Forderung von Umweltverbänden – auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren – umgesetzt: am Dienstag hat der französische Senat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, wonach der Einsatz der Chemikalie Bisphenol A ab 2015 in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden soll.

Im Oktober 2011 hatte die französische Nationalversammlung für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittelverpackungen bereits von 2014 an gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun um ein halbes Jahr. Die Nationalversammlung muss das Gesetz abschließend noch einmal behandeln.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen. EU-weit gilt bisher lediglich ein Verbot der Chemikalie in Babyfläschchen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verbote zu verhängen: „Hormonaktive Substanzen wie Bisphenol A haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.

Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

alle Infos zur Kampagne