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BAYERs Glyphosat-Strategie

CBG Redaktion

Der Konzern verfährt mehrgleisig

Der BAYER-Konzern will die juristischen Nebenwirkungen seines von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Pestizids Glyphosats auf unterschiedlichen Wegen eindämmen und vermeldete dabei jüngst – dank millionenschweren Lobby-Einsatzes – Erfolge. 

Von Jan Pehrke

„Was die signifikante Eindämmung der Rechtsrisiken in den USA angeht, so verfolgt das Unternehmen eine mehrgleisige Strategie, die Schritt für Schritt umgesetzt wird“, heißt es bei BAYER seit geraumer Zeit zum Fall „Glyphosat“ mit seinen rund 65.000 noch anhängigen Entschädigungsklagen. Zum einen versucht der Konzern, beim Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, ein Urteil in seinem Sinne zu erwirken. Zum anderen verhandelt er mit den AnwältInnen der Geschädigten. Und dann bemüht der Agro-Riese sich noch darum, auf bundesstaatlicher und zentralstaatlicher Ebene Gesetze zu lancieren, die dem umstrittenen Herbizid Immunität verschaffen.

Der Leverkusener Multi unternimmt enorme Lobby-Anstrengungen, um diese Ziele zu erreichen und generell ein positiveres Glyphosat-Bild zu entwerfen. So arbeitet er daran, das Pestizid als unverzichtbar für die LandwirtInnen darzustellen. Auch reklamiert der Konzern „Systemrelevanz“ für sein Produkt. Dazu beschwört er sogar eine gelbe Gefahr herauf, weil außer BAYER nur noch China das Mittel in größerem Maßstab herstellt. Sollte das Unternehmen sich aus juristischen Gründen gezwungen sehen, das Herbizid vom Markt zu nehmen, droht hier eine Abhängigkeit, warnt der Agro-Riese in seinem Horror-Szenario.

Mit über neun Millionen Dollar pflegte er 2025 die politische Landschaft in den USA. 45 EinflussarbeiterInnen standen in seinen Diensten oder gehörten zu einer der der 13 Lobby-Firmen, die er zusätzlich engagierte. 

Als oberster Lobbyist agiert dabei BAYER-Chef Bill Anderson selbst: Er war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der der feierlichen Amtseinführung Donald Trumps beiwohnte. Noch dazu sponserte der Global Player den Event. Mitte  Juni 2026 sprach Anderson dann persönlich bei der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA vor. Er traf mit dessen Chef Lee Zeldin und drei seiner MitarbeiterInnen zusammen. Darunter befand sich auch Nancy Beck, die sich durch ihren vormaligen Job beim Lobby-Verband „American Chemistry Council“ für die Aufgabe „qualifiziert“ hatte. Und die Gespräche verliefen alles andere als fruchtlos. „Die Unterstützung durch die Regierung erfolgte größtenteils nach dem Treffen vom 17. Juni“, hielt die Journalistin Carey Gillam im Guardian fest. 

Dementsprechend groß war die Empörung. „Wenn der CEO eines der größten Unternehmen der Welt sich mit politischen Amtsträgern einer US-Aufsichtsbehörde trifft, zeigt das, wie viel Macht und Einfluss diese Konzerne auf Entscheidungen haben, die sehr reale Folgen für die Gesundheit aller Amerikaner haben können“, konstatierte Nathan Donley vom Center for Biological Diversity. Whitney Di Bona von der Organisation DRUGWATCH erzürnte das Meeting ebenfalls. „Es ist besorgniserregend, dass der CEO eines großen Pestizid-Herstellers private Treffen mit der EPA abhalten kann, um über die Begrenzung der Haftung des Unternehmens zu sprechen“, hielt die Juristin fest. „Wir sollten uns auch fragen, ob die Behörde denselben Gesprächsraum den Tausenden von Menschen eingeräumt hat, die angeben, nach der Anwendung von Roundup an Krebs erkrankt zu sein, oder den Familien, die Angehörige verloren haben“, meinte di Bona. Der Leverkusener Multi erklärte indes nur trocken, solche Zusammenkünfte seien ein „normaler Bestandteil des Zulassungsverfahrens“.

Ansonsten setzte der Leverkusener Multi gezielt auf LobbyistInnen aus dem Trump-Umfeld. Dazu zählten unter anderem Brian Ballard, der Fundraiser für den 2024er Wahlkampf und Hauptinhaber von BALLARD PARTNERS, und seine Angestellten Daniel McFaul, Mike Rubino und Hunter Morgen, die Trump in seiner ersten Amtsperiode als Berater zur Seite standen. Ihre ehemaligen KollegInnen Pam Bondi und Susie Willes gingen den umgekehrten Weg. Bondi ist jetzt Justizministerin und Susie Willes Trumps Stabschefin. Andere „LandschaftspflegerInnen“ BAYERs verfügen über nützliche berufliche Erfahrungen bei der US-amerikanische Umweltbehörde EPA, dem Landwirtschaftsministerium oder dem Justizministerium.

Damit lässt sich schon so einiges reißen. Und so konnte Anderson auf der Bilanzpressekonferenz Anfang März 2026 verkünden: „Unsere mehrgleisige Strategie kommt insgesamt gut voran.“ Unter anderem vermeldete er Erfolge bei der Operation „Supreme Court“.

Der Supreme Court

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil der BAYER-Konzern es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Global Players führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Darum versuchte BAYER, ein Grundsatz-Urteil in der Sache vom obersten Gericht der USA – dem  Supreme Court – zu erwirken. Aber obwohl die formalen Kriterien dazu vorlagen – zwei gegensätzliche RichterInnen-Sprüche, die nach Klärung durch eine übergeordnete Instanz verlangten – gelang das jahrelang nicht.

Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits. So riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht im Jahr 2022 davon ab, sich der Causa zu widmen. Das US-amerikanische Pestizid-Recht – der „Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act“ (FIFRA) – erlaube den einzelnen Bundesstaaten, selbst spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese den FIFRA-Vorgaben nicht explizit widersprächen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Aber nach der Regierungsübernahme von Donald Trump wendete sich das Blatt. Anfang Dezember 2025 empfahl der von Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer dem Gericht, sich den Fall „Glyphosat“ vorzunehmen. Der Rest war dann nur noch Formsache. Schon im Januar 2026 erklärte der Supreme Court die Bereitschaft, sich mit der Frage zu befassen, wer in Sachen „Warnhinweis“ das letzte Wort hat, die EPA oder der FIFRA. 

Der BAYER-Konzern jubilierte und bezeichnete die Entscheidung des Supreme Courts, die sofort den Aktien-Kurs steigen ließ, als „eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen“. Aber das sollte erst der Anfang sein. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, erklärte die Aktien-Gesellschaft.

Dieser Sichtweise widersprach jedoch die Initiative FARM ACTION, die die Interessen der US-amerikanischen Kleinbauern und -bäuerinnen vertritt. „BAYER bezeichnet die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als ‚gute Nachricht für Landwirte‘, doch sie kommt in erster Linie den Interessen der Unternehmen zugute, während Landwirte und Landarbeiter an vorderster Front keine Handhabe haben, wenn sie durch BAYERs Produkte geschädigt werden“, hielt sie fest. Die Organisation Earthjustice rechnet im Falle einer Entscheidung zugunsten des Leverkusener Multis ebenfalls mit dem Schlimmsten. „Das würde bedeuten, dass Unternehmen, sobald die EPA ein Etikett genehmigt hat, neue wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren, Beweise über die durch ihre Pestizide verursachten Schäden zurückhalten und dennoch ihrer Verantwortung entgehen könnten, wenn Menschen krank werden.  Das macht keinen Sinn, zumal die Pestizid-Vorschriften der EPA oft hinter dem Stand der Wissenschaft zurückbleiben“, so EARTHJUSTICE. 

Der Geschädigten-Anwalt Brent Wisner rechnet nicht mit einem Sieg BAYERs, weil sich in der Vergangenheit mehrere der RichterInnen des Supreme Courts gegen das „Top down“-Prinzip positioniert hätten, die dem zentralstaatlichen Recht Vorrang vor dem Recht der Bundesstaaten einräumt. „Wenn diese konservativen Richter ihren früheren Urteilen treu bleiben, sollte dies ein leichter Sieg für die Kläger werden. Die Stärkung der Befugnisse der EPA ist eine liberale Idee“, prophezeit er. Wisner dürfte hier vor allem die Entscheidung des Supreme Courts im Fall „Bates v. Dow Agrosciences“ aus dem Jahr 2005 im Sinn gehabt haben, nur hatten da Dennis Bates und andere Erdnuss-FarmerInnen auf das EPA-Primat gepocht, während der Multi sich auf die FIFRA-Vorschriften stützte.

Überdies ist die Haltung der EPA zu Glyphosat so eindeutig nicht. Sie vollzog im Laufe der Zeit so einige Wandlungen. Da das Mittel seine Zulassung 1974 auf der Basis von Studien des Unternehmens IBT Laboratorys erhalten hatte, das 1983 des Wissenschaftsbetrugs in zahlreichen Fällen überführt wurde, forderte die EPA damals zur Sicherheit eine neue Untersuchung der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO. Das Ergebnis: Glyphosat erhöht das Nierenkrebs-Risiko signifikant. Die Umweltbehörde reagierte und führte das Herbizid ab 1985 als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der Agro-Gigant gab nicht auf. Er behauptete einfach, den WissenschaftlerInnen seien bei den Versuchen Fehler unterlaufen – und kam damit durch. MONSANTO hatte nämlich beste Beziehungen zum seinerzeit regierenden Ronald Reagan und seiner Administration. 

Der BAYER-Konzern aber zeigt sich zuversichtlich, mit einem Urteil zu seinen Gunsten schon bald einen Teil der Ernte seiner politischen Landschaftspflege einholen zu können. Es kam dann auch bereits Unterstützung von höchster Stelle. Die Trump-Administration machte vom US-amerikanischen Rechtsinstitut des „Amicus Curiae“ Gebrauch, das es auch Unbeteiligten erlaubt, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben, und verwandte sich für den Leverkusener Multi. Die Regierung stellte sich hinter BAYERs Position, der EPA die Entscheidung zu überlassen, „welche Warnhinweise für Pestizide notwendig sind, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen“. Bundesstaaten hier mitreden zu lassen, würde zu einer „Kakophonie“ führen, hieß es in dem Statement. Bei zwei der UnterzeichnerInnen handelte es sich dabei um alte Bekannte des Global Players. Sarah M. Harris und Aaron Z. Roper standen vor ihrer Trump-Zeit in Diensten der Großkanzlei WILLIAMS & CONNOLLY LLP, die in Sachen „Glyphosat“ und anderen Fällen schon oft für BAYER tätig war. 

Weitere „Amicus Curiae“-Briefe dieser Art schrieben unter anderem „CropLife America“, die „National Corn Growers Association“, die „American Farm Bureau Federation“, das „National Cotton Council of America“ und die „National Association of Wheat Growers“. Dafür bedankte sich Bill Anderson auf der Bilanzpressekonferenz artig. „[S]tarke Unterstützung durch Stellungnahmen von der US-Regierung, von 15 US-Bundesstaaten, der US-Handelskammer und vielen anderen“, vermeldete er. Aber auch Briefe, die die Rechtsposition der einzelnen Bundesstaaten gegenüber der EPA stützen, gab es. EARTH JUSTICE und die „Atlantic Legal Foundation“ setzten solche Schreiben auf.

Lex Glyphosat

BAYER setzt im Kampf um Glyphosat allerdings nicht nur auf den Supreme Court, der sich ab dem 27. April mit dem Fall befassen und bis Ende Juni eine Entscheidung vorlegen will. Zusätzlich ist der Konzern dabei, auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene Gesetze zu lancieren, die dem Herbizid Immunität verschaffen. In South Dakota und Georgia gelang ihm das bereits. Weitere Anläufe unternimmt er in neun anderen Bundesstaaten. 

Der Versuch, über die föderale Ebene hinauszugehen und in das US-Haushaltsgesetz einen entsprechenden Paragrafen hineinzuschmuggeln, scheiterte einstweilen allerdings. Der Passus schaffte es bis in den Entwurf, flog dann aber raus. Maßgeblichen Anteil daran hatte Chellie Pingree von den Demokraten. „Ich habe einfach eine Grenze gezogen und gesagt, dass dies nicht im Gesetzentwurf bleiben kann“, sagte sie gegenüber dem Guardian: „Es gab intensive Lobbyarbeit von BAYER. Das war ein ziemlich harter Kampf.“ Endgültig vom Tisch ist die Sache Pingree zufolge jedoch nicht. Ihrer Ansicht nach wird der Agro-Riese jetzt andere legislative Wege suchen. „Ich glaube nicht, dass es vorbei ist“, so die Demokratin.

BAYERs Vergleichsangebot

Am 17. Februar 2026 unternahm der BAYER-Konzern einen weiteren Schritt, um seine „mehrgleisige Strategie“ umzusetzen. Er präsentierte einen 600 Seiten starken Vergleichsvorschlag, den er gemeinsam mit AnwältInnen von Glyphosat-Geschädigten erarbeitet hatte. Demnach will das Unternehmen über einen Zeitraum von 21 Jahren hinweg 7,25 Milliarden Dollar zur Beilegung vorliegender und zukünftiger Klagen zahlen, wobei die Summen Jahr für Jahr abnehmen. 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren überzeugte das Angebot nicht. „Diese Vorlage enthält einige heikle Regelungen und lässt viele Fragen offen“, konstatierte sie in ihrer Pressemitteilung. So begrenzt der geplante Sammel-Vergleich die Haftung auf kaum mehr als zwei Dekaden. Zudem bleibt mit fortschreitender Zeit immer weniger Geld für neu Erkrankte übrig. Darüber hinaus gilt die Vereinbarung nur für KlägerInnen, die am Non-Hodgkin-Lymphom – einer bestimmten Form des Lymphknoten-Krebses – leiden. Geschädigte mit anderen Tumor-Diagnosen gehen leer aus. Auch tritt die Übereinkunft nur in Kraft, wenn ihr genügend Betroffene zustimmen und der überwiegende Teil der rund 65.000 noch zur zur Verhandlung anstehenden Fälle damit ad acta gelegt werden kann. 

Wie viele dieser 65.000 KlägerInnen die AnwältInnen, die den Deal mit ausgehandelt haben, repräsentieren, gab der Leverkusener Multi nicht bekannt. 14 nicht an den Verhandlungen beteiligte Kanzleien scherten bereits aus. Der Deal würde BAYER „eine nahezu vollständige Haftungsfreistellung“ gewähren, ihren MandantInnen dafür aber nur „unzureichende Gegenleistungen“ bieten, monierten sie. Zudem machten die JuristInnen, die rund 20.000 Geschädigte vertreten, eine Bevorzugung professioneller Glyphosat-AnwenderInnen gegenüber Privat-NutzerInnen aus. Das Zustandekommen des Vorschlags „hinter verschlossenen Türen“ stieß ebenfalls auf Kritik. 

Der Agro-Riese reagierte gelassen auf die Vorhaltungen. Er sei darüber „nicht überrascht“ und auf eine „intensive Debatte“ vorbereitet. Die AnwältInnen, die mit dem Global Player am Tisch gesessen hatten, blieben nicht so cool. Die Deal-Verweigerer würden bewusst „das Risiko einer Insolvenz von MONSANTO in Kauf nehmen“, echauffierten sie sich.

Trumps Glyphosat-Order

Am 18. Februar 2026 wurde Donald Trump höchstpersönlich zum Schutzpatron von Glyphosat: Er stufte das Herbizid mitsamt seinem Vorprodukt Phosphor per Dekret als systemrelevant ein. „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Gyphosat-Basis“ war seine „Executive Order“ überschrieben. Als „in Verteidigungslieferketten allgegenwärtig und daher von entscheidender Bedeutung für die militärische Einsatzbereitschaft und die nationale Verteidigung“ bezeichnet die Anordnung Phosphor. Unter anderem findet es in Rauchbomben und Blendgranaten sowie in Halbleitern, „die für zahlreiche Verteidigungstechnologien wesentlich sind“, Verwendung.

Und da es in den USA nur einen Produzenten von Phosphor und Pestiziden auf Glyphosat-Basis gibt – nämlich BAYER – würde die Schließung der Fertigungsstätte in Soda Springs Trump zufolge die nationale Sicherheit bedrohen. Bereits im November 2025 hat er Phosphor deshalb als „kritischen Rohstoff“ kategorisiert. 

Tatsächlich kommt Phosphor bereits im Nahost-Krieg zum Einsatz. Die israelische Armee hat ihn nach Recherchen von „Human Rights Watch“ in Artillerie-Munition verwendet. Laut Washington Post stammt dieser Phosphor aus den USA. Die Spur führt also zu BAYER. Der Konzern bestreitet jedoch, das Militär zu beliefern, was einigermaßen unglaubhaft erscheint. Zukünftig will er es jedoch auf jeden Fall tun. Bill Anderson zeigte sich auf der Bilanzpressekonferenz im März 2026 angetan von Trumps Executive Order über die Unverzichtbarkeit von Glyphosat für zivile und militärische Zwecke und bekundete: „Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen.“

Aber Israel nutzt nicht nur Phosphor, sondern auch Glyphosat selbst in kriegerischen Auseinandersetzungen. Das Herbizid dient im Südlibanon zusammen mit anderen Pestiziden als Chemie-Waffe, um Ackerflächen zu zerstören. Laut „Euro-Med Human Rights Monitor“ machte die Armee so schon aus 9.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche verbrannte Erde.

Was die zivile Nutzung von Glyphosat angeht, so verfing bei Donald Trump BAYERs Warnung vor der gelben Glyphosat-Gefahr, die ohne BAYER als Hauptlieferant durch Importe aus China drohe. Auch Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und die Einkommenssituation der Landwirt-Innen prophezeit das Dekret. „Angesichts der Gewinnmargen, mit denen Landwirte derzeit konfrontiert sind, würden größere Einschränkungen beim Zugang zu Herbiziden auf Glyphosat-Basis zu wirtschaftlichen Verlusten für die Landwirte führen und es ihnen unmöglich machen, den wachsenden Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln zu decken“, heißt es darin.

Aber noch nicht einmal alle Republikaner-Innen mochten dem beipflichten. Besonders die AnhängerInnen von „Make America Healthy Again“ gingen auf Distanz. So kritisierte Thomas Massie den Vorstoß scharf. „Die am 18. Februar erlassene Executive Order  erweitert die Produktion dieser Chemikalie und gewährt den Herstellern gleichzeitig Haftungsschutz. Der Kongress sollte sicherstellen, dass die Amerikaner ihr Recht behalten, vor Gericht Rechtsmittel einzulegen, wenn sie glauben, durch dieses Produkt geschädigt worden zu sein“, so Massie. Der Abgeordnete aus Kentucky warf Trump vor, dem Einfluss des Lobbyings von BAYER erlegen zu sein und brachte gemeinsam mit Chellie Pingree den „No Immunity für Glyphosate Act“ ins Repräsentantenhaus ein. „ Wenn ‚Make America Healthy Again‘ das Ziel ist, sollte die Regierung ihre Befugnisse nicht dazu nutzen, die Produktion von Glyphosat zu fördern oder zu schützen“, sagte er zur Begründung.

Fazit

Bei BAYERs mehrgleisiger Strategie zur Behandlung der juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat erscheinen einige Ziel-Bahnhöfe in Sichtweite. Aber die CBG wird weiterhin alles dafür tun, um den Konzern zu zwingen, die Verantwortung für die durch das Pestizid verursachten Gesundheitsschäden zu übernehmen und ein Verbot zu erreichen. ⎜