CBG reicht Beschwerde vor EU-Menschenrechtsgerichtshof ein
Bereits seit 2017 prozessiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), weil der BAYER-Konzern auf seiner damaligen Hauptversammlung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und der Polizei das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht aushebelte. In allen bislang gelaufenen Verfahren schlossen sich die bundesdeutschen Gerichte in skandalöser Weise den Argumenten des Leverkusener Multis an. Und das Bundesverfassungsgericht nahm den Fall überhaupt gar nicht erst an. Darum zog die Coordination jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und reichte eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ein. Juristische Unterstützung erhielt sie dabei von Dr. Remo Klinger, der für die Deutsche Umwelthilfe schon diverse Klima-Klagen zum Erfolg führte.
Zum Hintergrund: Im April 2017 erwartete BAYER zur Hauptversammlung seiner AktionärInnen wegen der „Gift-Hochzeit“ mit dem MONSANTO-Konzern eine große Protest-Demonstration vor den Türen des „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Die CBG hatte ordnungs- und fristgerecht bei Stadt und Polizei eine entsprechende Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor dem WCCB angemeldet. Dabei gab es keinerlei Bedenken von Seiten der Behörden, die CBG startete also mit ihren Vorbereitungen. Doch einige Wochen nach der unwidersprochenen Anmeldung wiesen die Behörden der CBG-Kundgebung unmittelbar vor dem Termin einen weit von der Hauptversammlung entfernten Platz zu.
Die CBG zog trotz der sehr knappen Zeit bis zur Hauptversammlung direkt vor die Gerichte und erwirkte einen Eilbeschluss, der die Kundgebung wieder zurück vor die Tore der HV holte. Der ursprünglich beantragte Platz jedoch war inzwischen von BAYER mit einem Riesenzelt belegt und mittels eines meterhohen Zauns weiträumig abgeriegelt worden.
Nach der HV ging die CBG dann in die Hauptverfahren gegen die skandalöse „Privatisierung des Versammlungsrechts“. Gegner waren die Stadt Bonn und die Polizei als Versammlungsbehörde. Doch diese sorgen nicht etwa selbst für ihren Rechtsbeistand. Sie ließen sich ohne jeden Skrupel durch alle Instanzen hindurch ihre Schriftsätze von den AnwältInnen des „beigeladenen“ BAYER-Konzerns schreiben. Der Briefbogen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs war auf dabei auf der Rückseite jeweils mit weit mehr als 100 Namen von Professoren und Doktoren der Rechtswissenschaften gefüllt.
BAYER berief sich in seinen Begründungen auf „Terror-Gefahr!“ und meinte „aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant und angemeldet stattfinden. Dazu brachten die Konzern-JuristInnen sie in Zusammenhang mit dem Anschlag am Brüsseler Flughafen und dem Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund. Die Großkanzlei unterstellte, dass sich derartige Gewaltakte auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln könnten, wenn keine Vorsorge getroffen werde. Kurzerhand machte BAYER aus ImkerInnen, die in den Vorjahren in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.
Im Ergebnis folgten die JuristInnen der Gerichte diesen Vorgaben, die CBG bekam kein Recht zugesprochen. Heraus allerdings kam im Zuge der Verfahren z. B., dass sich die Polizei mit den von BAYER vorgelegten Dokumenten zu „Terrorgefahr“ und „Sicherheitskonzepten“, die die Verdrängung der CBG-Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor den Räumen der HV in Bonn begründete, nicht einmal genauer befasst hatte. Nachdem die CBG vor Gericht darauf aufmerksam machte, hielten auch die RichterInnen es „zur Beurteilung der Sachlage“ nicht für nötig, Einblick in diese Dokumente zu nehmen.
Darum setzt die CBG nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vor diesem macht sie einen Verstoß gegen den Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantierten Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Dort heißt es nämlich: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind (…).“
„In Straßburg streitet die CBG nicht nur für sich selbst. Sie strebt eine gerichtliche Entscheidung an, die alle politischen Gruppen vor der Willkür der Konzerne schützt“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.