BAYERs Gesetzesmaschinerie läuft
BAYERs Wahlkampf-Spenden an Trump & Co. zahlen sich ebenso aus wie die millionenschweren Lobby-Aktivitäten: Im dritten Anlauf hat der Konzern es so gut wie geschafft, den Obersten Gerichtshof der USA zu einem Grundsatz-Urteil in Sachen „Glyphosat“ zu bringen. Anfang Dezember empfahl Trumps Generalbundesanwalt Dean John Sauer dem Supreme Court, den entsprechenden Antrag des Agro-Riesen positiv zu bescheiden.
Von Jan Pehrke
Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil in seinem Sinn zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalbundesanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen.
Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte und in den USA unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition. Die Wirtschaftspresse stieß sich an dieser Einflussarbeit nicht groß. „Am Montag hat sich gezeigt, dass das Lobbying von Anderson und seiner Mannschaft in den USA Früchte trägt“, hieß es schlicht in der FAZ.
Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen.
Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalbundesanwältin Elizabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, erklärte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest.
Sauer hingegen schloss sich jetzt der Argumentation BAYERs an. „Die EPA hat wiederholt festgestellt, dass Glyphosat für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und die Behörde hat wiederholt ROUNDUP-Etiketten genehmigt, die keine Krebswarnungen enthielten“, schrieb der Generalbundesanwalt in seinem Brief und konstatierte: „Wenn, wie in diesem Fall, die EPA die Gesundheitswarnungen festgelegt hat, die auf dem Etikett eines bestimmten Pestizids erscheinen müssen, sollte ein Hersteller nicht den bundesstaatlichen Kennzeichnungsvorschriften unterworfen sein, die jeweils unterschiedliche Anforderungen vorschreiben.“
Der Konzern zeigte sich hocherfreut. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.
Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten des Leverkusener Multis stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium. „Als Teil seiner mehrgleisigen Strategie könnte ein positives Urteil in der zentralen Frage des Vorrangs von Bundesrecht dem Unternehmen dabei helfen, einer Lösung für zehntausende ROUNDUP-Klagen näherzukommen“, frohlockt der Konzern bereits.
Andere Teile dieser Strategie zielen darauf ab, die juristische Lage durch neue Gesetze auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene zu klären. Die Koordination liegt dabei in den Händen des „Heads of Public Affairs, Sustainability and Safety“, dem ehemaligen Grünen-Politiker Matthias Berninger. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen“, so das Manager Magazin.
In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern die entsprechende Vorlage gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte sie in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. Natürlich hatte das Unternehmen vorher die politische Landschaft entsprechend gepflegt. Die Top Ten führt Iowas Landwirtschaftsminister Mike Naig mit Spenden in Höhe von 19.500 Dollar an. Der letzte auf der Liste, der Republikaner Bobby Kaufmann, erhielt immerhin noch 2.250 Dollar vom Agro-Riesen.
Idaho dürfte BAYER ähnlich viel gekostet haben. Im dortigen Senatsausschuss sprach Mark Harris von den Republikanern zumindest ein paar einleitende Worte, bevor er alles Weitere James Curry, BAYERs Mann für „State and Local Government Affairs“, überließ.
In Missouri und Florida läuft die Gesetzes-Maschinerie ebenfalls bereits an, orchestriert von massiver Öffentlichkeitsarbeit mit Slogans wie „Missouri’s Crops can’t wait. Protect Glyphosate“ oder „Stand with Missouri Farmers – Not Trial Lawyers“.
In South Dakota und Georgia konnte der Agro-Riese bereits Vollzug melden. Zudem gelang es ihm in das – bisher allerdings noch nicht verabschiedete US-amerikanische Haushaltsgesetz einen Passus einzuschmuggeln, der Glyphosat Straffreiheit gewährt.
Es läuft also gut für den Global Player im Moment. Und die Finanzmärkte honorieren das. Unmittelbar nach der Annahme-Empfehlung Dean John Sauers reagierten sie. „An der Börse sorgte die Nachricht für einen regelrechten Kaufrausch“, meldete die FAZ. „Im Tagesverlauf lag der Aktien-Kurs von BAYER mehr als zwölf Prozent im Plus und war damit der mit Abstand stärkste Wert im DAX“, so das Blatt. ⎜