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Gegenanträge

CBG Redaktion

13. März 2006
Presse-Info der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kritiker reichen Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April ein. Zu der Versammlung werden zahlreiche Kritiker aus dem In- und Ausland erwartet. Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Kölner Messehallen werden gentechnisch veränderte Nahrungsmittel, Kinderarbeit bei indischen Zulieferern sowie Kartellabsprachen mit Konkurrenz-Unternehmen sein.
Die Gegenanträge im vollen Wortlaut:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verursachte im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Missständen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

· BAYER wurde im vergangenen Geschäftsjahr erneut illegaler Preisabsprachen überführt. Allein wegen Kartellverfahren in den USA musste das Unternehmen 275 Mio Euro zurückstellen. Zusätzlich verhängte die EU-Kommission gegen BAYER eine Strafe von 58,9 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien. Auch portugiesische und brasilianische Behörden überführten BAYER der Kartellbildung. Nicht besser war es im Geschäftsjahr 2004, als Kartelle für Kautschuk-Chemikalien und Kunststoff-Vorprodukte aufflogen; die Strafen beliefen sich auch hier auf dreistellige Millionenbeträge. Diese Praxis wird vom Vorstand augenscheinlich gedeckt, ein Unrechtsbewußtsein scheint nicht vorhanden zu sein. Es ist zu befürchten, dass die Mehrzahl dieser kriminellen Handlungen unentdeckt bleibt – die Rechnung zahlen Verbraucher und die öffentliche Hand.

· Im November protestierten 3.500 Mitarbeiter der Bayer Industrial Services (BIS) gegen Arbeitszeit-Verlängerung, weitere Ausgliederungen und eine Aushebelung des Tarifvertrags. Bei BAYER ist seit Jahren zu beobachten, dass Betriebsteile, die zwar profitabel sind, jedoch nicht den Rendite-Erwartungen des Vorstands entsprechen, heruntergewirtschaftet und anschließend ausgegliedert, verkauft oder geschlossen werden. So geschehen bei Dystar, Agfa, Lanxess und nun BIS. Tausende Arbeitsplätze wurden bereits vernichtet, zahlreiche Mitarbeiter fürchten um ihre Existenz – bei gleichzeitigen Milliardengewinnen des Mutter-Konzerns.

· Nach einer im New England Journal of Medicine veröffentlichten Studie gehen von dem BAYER-Präparat TRASYLOL erhebliche Gesundheitsgefahren aus. Die lebensgefährlichen Nebenwirkungen reichen von Nierenversagen über Schlaganfälle bis zu Herzinfarkten. Der Verzicht auf die Arznei bei Herz-OPs würde laut Aussage der Studie jährlich rund 10.000 Menschen den Ausfall der Nieren und eine Dialysepflicht ersparen. Peter Sawicki vom „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ schätzt die Zahl der Todesopfer allein in der Bundesrepublik auf 300 pro Jahr. In den USA bereiten Anwälte Sammelklagen vor. BAYER trägt für die hohe Zahl von schwersten körperlichen Schäden und Todesfälle die Verantwortung. Der Konzern muss sicher stellen, dass seine Produkte gefahrlos sind und sie ansonsten umgehend vom Markt nehmen.

· BAYER will weiterhin hochgefährliche Pestizide direkt am Menschen testen. Das Unternehmen ging sogar juristisch gegen die US-Umweltbehörde vor, die solche Versuche als „unnötig und unethisch“ bezeichnet hatte. Ein Bericht amerikanischer Kongressabgeordneter kam im vergangenen Sommer zu dem Ergebnis, dass bei früheren Tests von BAYER unerwünschte Ergebnisse verschwiegen, Probanden mangelhaft auf Risiken hingewiesen und Testpersonen gesundheitlich geschädigt wurden. BAYER will mit den Versuchen langfristig weniger strenge Grenzwerte für Pestizide in Nahrungsmitteln durchsetzen.

· Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren im Jahr 2003 veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllte, wie internationale Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit profitieren. BAYER kündigte an, bei seinen Zulieferern die Kinder durch erwachsene Arbeitskräfte ersetzen zu lassen. Trotzdem arbeiteten auch in der Pflanz-Saison 2005 rund 500 Kinder in der Zulieferkette von BAYER. Die Kinder sind giftigen Pestiziden ausgesetzt und erhalten weniger als einen Euro Lohn pro Tag. Ohne Schulbildung haben sie keine Chance, jemals dem Armutskreislauf zu entrinnen. Es ist nicht hinnehmbar, dass BAYER dieses Problem nicht in den Griff bekommt und weiterhin von der Ausbeutung von Kindern profitiert.

· Die US-Gesundheitsbehörde FDA hat BAYER irreführende Werbung für sein Blutgerinnungsmedikament Kogenate FS vorgeworfen. Insbesondere wurden Briefe an Patienten und Ärzte, in denen ein kostenloses Ausprobieren des Medikaments vorgeschlagen wurde, moniert. Die Werbeaktionen des Konzerns enthielten weder ausreichende Informationen über Risiken noch Hinweise zur Einnahme des Präparats. BAYER habe somit laut FDA eine unsichere Anwendung des Medikaments in Kauf genommen.

· Am 18. Juni 2005 starb im BAYER-Werk Baytown ein Monteur nach einer Explosion. Die US-Arbeitsschutzbehörde OSHA leitete eine Untersuchung ein und stellte „ernsthafte Verstöße“ gegen Sicherheitsbestimmungen fest. Nach Aussage der OSHA gab es eine „hohe Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls oder ernsthafter körperlicher Schäden“. Die Werksleitung „kannte die Risiken oder hätte diese kennen müssen.“ BAYER wurde zweimal vorgeladen und erhielt eine Geldstrafe. Auch in deutschen Werken wird an der Sicherheit gespart; in Wuppertal löste BAYER beispielsweise die Werksfeuerwehr auf.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

· Seit Jahrzehnten ist die hormonelle Wirkung von Bisphenol A bekannt – trotzdem verharmlost BAYER als größter deutscher Hersteller die Risiken und verhindert durch politische Einflussnahme ein Verbot risikoreicher Anwendungen. Eine im Dezember veröffentlichte Studie weist nach, dass schon kleinste Mengen der Chemikalie die Hirnentwicklung von Säuglingen stören können. Trotzdem findet sich Bisphenol A noch immer in Lebensmittel-Verpackungen und Babyflaschen.

· BAYER hält nach wie vor einen Antrag auf EU-Zulassung für den Import von genetisch modifiziertem Reis aufrecht. Die herbizidresistente Reissorte mit der Bezeichnung LL62 ist zum Verzehr bestimmt und stellt ein unbekanntes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Eine Zulassung von Gen-Reis in Europa würde es BAYER und anderen Biotech-Unternehmen ermöglichen, den Anbau von genmodifiziertem Reis gerade in Entwicklungsländern voranzutreiben. Dies könnte zu einer genetischen Kontamination bestehender Reiskulturen führen, die Bio-Diversität beeinträchtigen und somit die Hauptnahrungsquelle der Dritten Welt gefährden.

· Eine vom US-amerikanischen Edwards Institute veröffentlichte Untersuchung weist nach, dass BAYER das Diabetes-Mittel Glucobay mit Hilfe eines Bakteriums produziert, das aus dem kenianischen Ruiru-See stammt. Von dem jährlichen Glucobay-Umsatz von rund 280 Millionen Euro fließt jedoch kein Cent nach Ostafrika. BAYER verstößt hiermit gegen die UN Biodiversitäts-Konvention, die in solchen Fällen eine angemessene Beteiligung der Herkunftsländer an den Gewinnen vorschreibt.

· BAYER gehört zu den größten Wasser-Verschmutzern und –Verbrauchern in Deutschland. Das Unternehmen emittiert über das Abwasser jährlich rund 830 Tonnen Phosphor, 2.800 to Stickstoff, 1,0 Mio to anorganischer Salze, 73 to Chlororganika und 28 to Schwermetalle. Täglich verbraucht der BAYER-Konzern rund 2,3 Millionen cbm Wasser. Allein das Werk Leverkusen erzeugt doppelt so viel Abwasser wie die benachbarte Millionenstadt Köln. Die meisten Werke des Unternehmens entnehmen dem Boden hochqualitatives Grundwasser und leisten hierfür aufgrund „alter Wasserrechte“ nicht einmal Abgaben. Diese katastrophale Bilanz hielt BAYER nicht davon ab, im vergangenen Sommer gemeinsam mit National Geographic ein „Forschungsprogramm zum Gewässerschutz“ zu initiieren. Das Forschungsprogramm ist als Feigenblatt zu bewerten, mit dem das Unternehmen von seiner schlechten Umweltbilanz ablenken will.

· Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat im August 2005 das Tierantibiotikum Baytril für die Geflügelzucht verboten. Damit soll der zunehmenden Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika Einhalt geboten werden. Schon vor fünf Jahren hatte die FDA gefordert, die fraglichen Tierarzneien vom Markt zu nehmen. BAYER war der Aufforderung als einziger Produzent nicht gefolgt. Die Resistenzbildung ist in der Zwischenzeit weiter vorangeschritten, hieran trägt die Firma BAYER durch ihre Verzögerungstaktik eine Mitschuld.

· Australische Behörden fanden in einer für den Export nach Japan vorgesehenen Raps-Lieferung die von BAYER hergestellte genveränderte Sorte Topas 19/2. BAYER hatte vor einigen Jahren im Bundesstaat Victoria Freilandversuche mit herbizidresistentem Raps durchgeführt. Australische Landwirte fürchten den Verlust von Absatzmärkten, da in weiten Teilen der Welt nur Gentechnik-freie Nahrungsmittel akzeptiert werden. BAYER weigert sich bislang, die volle Haftung für seine Produkte zu übernehmen und Export-Verluste der betroffenen Landwirte sowie Kosten für zusätzliche Tests zu übernehmen.

· Beschwerden von Ärzten haben dazu geführt, dass BAYER in Australien eine Kampagne für das Potenzmittel LEVITRA stoppen musste. Das Unternehmen hatte die Adressen von 1000 Ärzten online aufgelistet und Patientendaten an Ärzte weitergeleitet. Der Verband der australischen Pharma-Industrie, Medicines Australia, urteilte, dass die Ärzte nicht darüber aufgeklärt worden waren, dass sie Teil einer Marketing-Kampagne waren. Außerdem würden Patienten dahingehend beeinflusst, von ihrem Arzt eine Verschreibung von LEVITRA zu fordern, obwohl auch nicht-medikamentöse Behandlungsmethoden zur Wahl stünden. Medicines Australia sieht hierin einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Verbands.

Gegenantrag zu TOP 5: Das Frage- und Rederecht der Aktionärinnnen und Aktionäre soll nicht weiter eingeschränkt werden

Begründung: Hauptversammlungen des BAYER-Konzerns sind alles andere als demokratische Veranstaltungen. Unangenehme Fragen bleiben größtenteils unbeantwortet, Kritiker werden als „unsachlich“ und „ideologisch motiviert“ diskreditiert, Fotos und Ton-Mitschnitte sind untersagt, Gegenanträge werden ohne eingehende Diskussion als „unbegründet“ zurück gewiesen. Die Tatsache, dass die Versammlung nicht von einer unabhängigen Person, sondern vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden geleitet wird, zeigt, dass BAYER eine offene Debatte in seinen Hauptversammlungen unterbinden will.
Wenn der Konzern nun durch eine Satzungsänderung das „Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken“ möchte, so steht zu befürchten, dass kritische Redebeiträge künftig noch stärker behindert werden sollen. Die Änderung ist daher abzulehnen.

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 150418, D-40081 Düsseldorf