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Keine neuen Steuergeschenke für BAYER & Co.!

CBG Redaktion

Presse-Information vom 10.07.25

CBG kritisiert „Investitionsbooster“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wendet sich gegen die massiven Steuererleichterungen für die Konzerne, die am Freitag auf der Bundesratssitzung zur Abstimmung stehen. „Diese Entlastung führt zu einer großen Belastung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden – und damit auch der BürgerInnen“, kritisiert Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG. 

Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sieht eine Reduzierung der Körperschaftssteuer um fünf Prozent und die Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten vor. Nach Berechnungen von ver.di entgehen der öffentlichen Hand dadurch Einnahmen von bis zu 48,5 Milliarden Euro.

Dem „Wirtschaftsweisen“ Achim Truger zufolge schränkt das den Handlungsspielraum des Staates in unangemessener Weise ein. „Die Wirtschaftslobby war laut und bekommt nun wieder, was sie möchte. 2001 und 2008 wurden die Steuern auf Unternehmensgewinne bereits deutlich reduziert. Jetzt erleben wir eine weitere Runde im Steuersenkungsspiel. Mit weniger Steuern werden sich die Herausforderungen nicht bewältigen lassen“, warnte der Wirtschaftswissenschaftler in einem „taz“-Interview. 

Der Vater der Unternehmenssteuer-„Reform“ von 2001 war BAYERs ehemaliger Finanzchef Heribert Zitzelsberger. Mit den Worten: „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und gehen davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, kommentierte der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider den Wechsel des Leiters der Steuer-Abteilung in die Politik. Und dieser erfüllte alle Erwartungen. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, konstatierte die „Berliner Zeitung“ im Jahr 2002.

„Schon jetzt zahlen die Unternehmen viel zu wenig und nutzen jede Gelegenheit, die sich ihnen bietet, um sich vor Abgaben zu drücken“, betont Hincha-Weisel. Der BAYER-Konzern beispielsweise zahlte 2024 bei einem Umsatz von 46,6 Milliarden Euro und einem bereinigten Ergebnis von 10,1 Milliarden Euro in Deutschland nach eigenen Angaben nur 31,6 Millionen Euro an Gewerbesteuern. Er nutzt nämlich die hiesigen Steuer-Oasen Schönefeld und Monheim exzessiv für das, was der frühere Vorstandsvorsitzende Werner Baumann einmal „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ genannt hat. 

So hat der Leverkusener Multi in Monheim seine Patent-Abteilung angesiedelt. Dorthin müssen die Tochter-Gesellschaften für die Nutzung von geistigem Eigentum oder Marken-Rechten Geld überweisen. Diese Ausgaben machen sie dann an ihren Standorten steuermindernd geltend, während sie in Monheim als Einnahmen finanzamtstechnisch kaum ins Gewicht fallen. 

Das gleiche Spiel betreibt die Aktien-Gesellschaft bei der konzern-internen Vergabe von Krediten mit ihren Niederlassungen im Nachbarland Holland, welches das „Tax Justice Network“ zu den zehn größten Steuer-Paradiesen auf der Welt zählt. Wie bei den Patenten und Namensrechten schmälern die für die Kredite zu zahlenden Zinsen anderswo die zu versteuernde Gewinn-Summe, während diese sich in den Niederlanden entsprechend erhöht, was aber dank der dort geltenden niedrigen Tarife nicht zu größeren Abgabe-Belastungen führt. „Solche internen Geschäfte sind völlig fiktiv und sollten nicht länger dazu benutzt werden können, sich vor den Steuerbehörden arm zu rechnen“, fordert Hincha-Weisel.

Auch der im Juni veröffentlichte OECD-Wirtschaftsbericht zu Deutschland spricht sich gegen eine Absenkung der Unternehmenssteuern aus. „Im Steuermix liegt das Gewicht stark auf der Arbeitsbesteuerung. Der Beitrag, den Steuern auf Grundeigentum, auf Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne sowie auf den Verbrauch zum Gesamtsteueraufkommen leisten, ist hingegen deutlich geringer als in anderen OECD-Ländern“, heißt es in dem Report. Bei den Unternehmenssteuern liegt er mit sechs Prozent vom Gesamtsteueraufkommen genau um die Hälfte unter dem Durchschnittswert von zwölf Prozent. Darum plädiert die OECD dafür, den Faktor „Arbeit“ nicht mehr so stark zu besteuern. „Würden statt der Arbeitsbesteuerung die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt, wäre der Effekt auf das BIP-Wachstum geringer“, merkt der Report an. 

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