Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

NGZ

Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ); 15. Januar 2016

Bürger klagt gegen Pipeline zwischen den Chemparks

Das Verwaltungsgericht in Köln verhandelt am Dienstag über die Betriebserlaubnis der Kohlenmonoxid-Leitung.

Seit 15 Jahren leitet Bayer das giftige Gas Kohlenmonoxid (CO) durch eine Röhre unter dem Rhein hindurch, die die Chemparks in Dormagen und Leverkusen verbindet. Inzwischen ist der Covestro-Konzern als Nachfolger von Bayer MaterialScience (BMS) der Betreiber. Die Betriebsgenehmigung beschäftigt aktuell die Justiz. Denn der Leverkusener Gottfried Schweitzer hat Strafanzeige gegen die Kölner Bezirksregierung gestellt, weil sie seinerzeit dem Konzern den Transport erlaubt hatte. Schweitzer, aber auch die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und die Dormagener Grünen haben erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt über Schweitzers Klage am kommenden Dienstag (19. Januar, 9.30 Uhr) im Saal 160 am Appellhofplatz (Eingang Burgmauer). Vertreter von Covestro sind ebenfalls geladen.

2013 hatte der Technische Überwachungsverein (TÜV) moniert, dass der Rostschutz der bestehenden Leitung nicht gewährleistet sei. Öffentlich bekannt geworden war das, nachdem Gottfried Schweitzer Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln erhalten hatte. Schweitzer will erreichen, dass die Röhre zwischen Dormagen und Leverkusen nicht mehr für den CO-Transport genutzt werden kann. Das hatte er bereits vor geraumer Zeit beantragt; die Bezirksregierung hatte den Antrag im März 2014 abgelehnt. Daraufhin hatte Schweitzer eine Klage eingereicht. Seine Haupt-Argumente: CO sei geruchlos, farblos und lebensgefährlich, je nach Wetterlage gebe es eine „Todeszone“ mit einem Radius von bis zu sechs Kilometern.

Covestro und der Chempark-Betreiber Currenta wollen einen neuen Düker unter dem Rhein bauen und hatten über diese Pläne unter anderem im November bei einer Bürgerveranstaltung in Leverkusen-Wiesdorf informiert. Die neue Anlage soll begehbar sein und eine bessere Wartung des gesamten Rohrleitungsbündels zwischen den Chemparks ermöglichen.

Von Covestro gab es zu der bevorstehenden Verhandlung am Kölner Verwaltungsgericht zunächst keine Stellungnahme. Der Konzern begründete dies damit, nur beigeladen zu sein. (ssc/LH)

alle Infos zum Verfahren