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Schwarz-Rot schleift das Lieferketten-Gesetz

CBG Redaktion

Ein Kniefall vor den Konzernen

Presse-Information vom 04.09.25

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Aushöhlung des Lieferketten-Gesetzes beschlossen. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten abzuschaffen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. So wollen die Koalitionspartner „Bürokratie zurückbauen“ und „die deutsche Volkswirtschaft stärken“. Damit nicht genug, unterstützt die Bundesregierung auch noch Forderungen nach „ambitioniertem Rückbau“ der EU-Lieferkettenrichtlinie.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert das scharf. „Die Menschenrechte sind kein Bürokratie-Monster. Zudem hatten es die Konzerne lange selbst in der Hand, über die Einhaltung von ethischen Standards bei ihren Zulieferern zu wachen. Aber die freiwillige Selbstverpflichtung führte zu nichts. Nur darum wurde der lange geduldige Gesetzgeber schließlich doch aktiv und erließ das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz. Doch kaum nach dessen Einführung im Jahr 2023 beginnen schon wieder die Abwrack-Arbeiten. Das ist ein Skandal“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG.

Nun dürfte von dem, was dem damals für das Paragrafen-Werk mitverantwortlichen Minister Gerd Müller (CSU) als ein „Meilenstein zur Bekämpfung moderner Sklaverei und der Ausbeutung von Kindern“ galt, nicht mehr viel übrig bleiben. Bloß durch die Berichte kann die Öffentlichkeit nämlich erfahren, was sich entlang der weltumspannenden Lieferketten der Unternehmen so tut. Und das ist mitunter eine ganze Menge. 

BAYER beispielsweise weist für das vergangene Jahr 63 Fälle von „Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“, fünf Verstöße gegen das „Verbot der Ungleichbehandlung von Beschäftigten“ und elf Verstöße gegen das „Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns“ aus. 2023 kam es sogar zu Kinderarbeit und zur Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung.

Die Coordination hatte diese Vergehen auf die Tagesordnung der letzten Hauptversammlung im April gesetzt und vom Vorstand Erklärungen verlangt. Überdies reichte sie dazu einen Gegenantrag ein. Die Verantwortlichen anderer Aktien-Gesellschaften mussten sich auf ihren AktionärInnen-Treffen ebenfalls kritischen Fragen zu diesem Komplex stellen.

„Das entkernte Lieferketten-Gesetz wird nicht so einfach seinen parlamentarischen Gang gehen. Das werden Proteste zu verhindern wissen“, so Hincha-Weisel abschließend.

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