Erklärung der CBG zu den Einbrüchen bei dem Gewerkschafter
Am 20. Mai 2023 kam der ehemalige ver.di-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel Orhan Akman gegen 10.00 Uhr an seine Privatwohnung. Unmittelbar beim normalen Betrachten seiner Wohnungstür bemerkte er Spuren eines gewaltsamen Eingriffes. Der Türzylinder fehlte, an der Tür hing eine Kopie seines Schriftsatzes mit der Klage gegen das Nominierungsverfahren von ver.di, die er zuvor angestrengt hatte. Die Wohnung selbst war komplett durchwühlt worden, unter anderem fand Akman einen privaten Ordner mit Unterlagen zu dem Konflikt mit ver.di aufgerissen auf dem Sofa vor.
Orhan Akman hat sich in seiner Eigenschaft als bei ver.di hauptamtlich beschäftigter Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel federführend an Streiks beim Online-Versandhandelskonzern AMAZON beteiligt. Akman war für seinen vollen Einsatz für die Arbeitenden und seine kämpferische Haltung bekannt. Zudem will er sich im September in den Bundesvorstand von ver.di wählen lassen, mit dem erklärten Ziel, ver.di zu reformieren. Mittlerweile klagt Akman gegen das Nominierungsverfahren, weil er keine Chance gehabt habe, sich und sein Programm im gleichen Ausmaß wie das seiner Mitbewerberin bekannt zu machen. Zudem wäre in der Gewerkschaft gegen seine Kandidatur Stimmung gemacht worden, schon allein durch das gegen seine hauptamtliche Beschäftigung betriebene Kündigung verfahren, das ver.di allerdings klar verloren hat, ihn aber von seinem Posten freigestellt hat.
Die CBG verurteilt den Einbruch und solidarisiert sich voll mit Orhan Akman. Es ist klar, dass der Einbruch bei ihm ein Mittel der politischen Einschüchterung und damit eine Methode des Kampfes gegen organisierte ArbeiterInnen-Interessen ist. Die CBG selbst weiß um die Wirkung solcher Attacken. Mehrfach bereits wurde bei der CBG, ihren Anwälten und Vorstandsmitgliedern eingebrochen. In den 80er Jahren wurden in den Büros Akten zu BAYERs Verwicklung in den sogenannten Salatöl-Skandal in Spanien gesucht, in den 2010er Jahren wurde mindestens dreimal in die Büro- und Wohnräume des damaligen CBG-Vorstandsmitgliedes Axel Köhler-Schnura und seiner Familie in Düsseldorf ohne erkennbares Motiv eingedrungen. Bei den Einbrüchen blieben stets Wertgegenstände unberührt, der Zusammenhang mit der politischen Arbeit stand immer im Vordergrund.
Solche Einbrüche sind auch aus vielen anderen Fällen bekannt. Sie werden von Geheimdiensten und Konzern-Werkschutz veranlasst und werden als „Droh-Einbrüche“ geführt. Sie sollen die Betroffenen und ihre Familien verunsichern und sind nicht nur kriminell, sondern menschenverachtend, da sie ausschließlich auf Einschüchterung zielen und vorsätzlich seelische Schäden bezwecken. Daher dürfen diese repressiven Methoden niemals Element von politischem Meinungsstreit sein.
In diesem Sinn verurteilt die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen den Einbruch bei Orhan Akman nach- und ausdrücklich. Der Ehrenvorstand der CBG Axel Köhler-Schnura (Mitglied bei ver.di) stellt fest: „Ebenso wie bei den Einbrüchen in meine Wohnung, die nachts stattfanden und bei denen die Täter um die Betten meiner Kindern und von meiner Frau und mir schlichen, war der Einbruch bei Orhan Akman ausdrücklich als Drohung inszeniert. Er greift durch Beschädigung und Missachtung der Verfassungs- und anderer Rechte in demokratische Auseinandersetzungen ein.“
Der CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann (Mitglied IG Chemie) fordert von den Behörden eine schnelle und vollständige Aufklärung des Falles. „Die Gewerkschaft ver.di muss sich in dieser Sache vollumfänglich mit ihrem Mitglied Orhan Akman solidarisieren und ihm alle Unterstützung geben, die er braucht, um die Situation zu bewältigen.“
Die CBG verurteilt jede Einschüchterung von VertreterInnen von ArbeiterInnen-Interessen!