Karl Bär (Umweltinstitut München) Die Gefahren von Sivanto
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mein Name ist Karl Bär, ich bin Referent für Agrar- und Handelspolitik beim Umweltinstitut München, und ich habe ein paar Fragen zur Geschäftstätigkeit im vergangenen Jahr, insbesondere zur Markteinführung und zu Teilverboten von Insektengiften.
Ich beginne mit einer technischen Frage zum Insektizid Flupyradifuron, das Bayer unter dem Markennamen Sivanto vermarktet: Es handelt sich ja um einen systemischen Wirkstoff, der in Insekten den nicotinischen Acetylcholin-Rezeptor blockiert. Damit erfüllt es meines Wissens alle Voraussetzungen, um in die Gruppe der Neonicotinoide eingeordnet zu werden. Warum also wird Flupyradifuron in den Veröffentlichungen von Bayer nicht als Neonicotinoid bezeichnet? Ist das ein reiner Marketingtrick, oder gibt es dafür eine wissenschaftliche Grundlage?
Die Frage ist wichtig, weil es in Frankreich ein Gesetz zum Schutz der Artenvielfalt gibt, das Neonicotininode verbietet. Letzten Sommer ist in Frankreich die Markteinführung vom Konkurrenzprodukt Sulfoxaflor gescheitert, weil die Abwägung zum Insektenschutz im Zulassungsverfahren mangelhaft war. Das Verwaltungsgericht, das das festgestellt hat, hat den Wirkstoff als Neonicotinoid bezeichnet. Die Herstellerfirma Dow hatte auf genau denselben Trick gesetzt wie Bayer bei Flupyradiforun und für Sulfoxaflor extra eine neue Wirkstoffklasse erfunden. Die Entscheidung in Frankreich ist konsequent: Wenn wir das Insektensterben aufhalten wollen, dann dürfen solche Produkte nicht auf den Markt. Herr Baumann: Sie können jetzt noch zwanzig Mal sagen, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem großflächigen Versprühen von Insektengiften und dem Insektensterben gibt. Das wird dadurch nicht logischer und auch nicht glaubwürdiger. Meine Frage an den Vorstand ist: Welche Strategie hat Bayer für die Markteinführung von Sivanto, während in Europa die Diskussion um das Insektensterben tobt?
Meine dritte Frage bezieht sich auf ein Verwaltungsgerichtsverfahren in Deutschland. Das Umweltinstitut hatte das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ gefragt, ob ihm Zulassungsanträge für Pestizide mit dem Wirkstoff Flupyradifuron vorliegen. Das Amt hat uns die Auskunft verweigert, und wir haben nach dem Umweltinformationsgesetz auf die Information geklagt. Das BVL hat in dem Verfahren lustlos, aber konsequent eine völlig unhaltbare Rechtsposition verteidigt. Ich habe mich dabei gefragt, und die Frage stelle ich jetzt dem Vorstand: Hat Bayer dem BVL mit einer Klage gedroht, wenn es veröffentlicht, dass Bayer das Produkt Sivanto in Deutschland auf den Markt bringen will?
Und wenn ich gerade bei Gerichtsverfahren bin: Letzte Woche hat das Europäische Gericht in Luxemburg einen Fall gegen Bayer entschieden. Die EU-Kommission hat rechtmäßig gehandelt, als sie 2012 Anwendungsbeschränkungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin erlassen hat. Die EU darf Bestäuber-Insekten schützen und muss dafür keinen Schadensersatz zahlen. Meine Frage dazu ist: Wieviel Geld hat Bayer für dieses sinnlose Gerichtsverfahren ausgegeben? Und ich frage den Vorstand auch: Hat Bayer wirklich ein Interesse daran, dass die EU-Kommission selbst dann nicht mehr handeln kann, wenn die Wissenschaft ein Pestizid für ökologisch untragbar hält und die große Mehrheit der Bevölkerung ein Verbot will?
Es kann doch auch dem Vorstand und den AktionärInnen von Bayer nicht egal sein, wenn die natürlichen Lebensgrundlagen zerstört werden. Ich für meinen Teil mache mir große Sorgen wegen des Artensterbens und der schwindenden Stabilität von Ökosystemen. Es ist notwendig, dass diese Welt sich von diesem Modell verabschiedet.
Doch die Geschäftspolitik von Bayer setzt weiter auf das agrarindustrielle Modell mit Gift und Gentechnik. Der Kauf des Agrarkonzerns Monsanto ist dafür ja geradezu ein Symbol.
Ich interpretiere dieses Verhalten als eine Wette. Eine Wette darauf, dass die Demokratie nicht stark genug sein wird, Gemeinwohl-Interessen durchzusetzen. Das kann man nur wollen, wenn man darauf setzt, dass die Regierungen die BesitzerInnen von Konzernen wie Bayer vor den Folgen der ökologischen Katastrophe abschirmen werden. Ich würde diese Wette an Ihrer Stelle nicht eingehen. Nicht nur, weil die Wette unmoralisch ist, sondern auch weil ich mir sicher bin, dass Sie sie verlieren würden. Die Demokratie ist stark und lebendig. Sie wird sich weltweit durchsetzen.
Und weil eine Firma nicht gut führt, wer einfache Fakten ignoriert, beantrage ich, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte Sie bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.
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Lars-Ulla Krajewski: Gefahren der Dhünnaue-Öffnung
Sehr geehrte (Damen und ? ) Herren von Vorstand und Aufsichtsrat,
sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre,
Mein Name ist Ulla Krajewski, und ich spreche für die Coordination gegen Bayer-Gefahren. Das Thema meiner Rede ist die Dhünnaue.
Ich fasse mich sehr kurz, weil ich am Ende 6 Fragen zu stellen habe.
Die Dhünnaue ist Europas größte Giftmülldeponie, und sie soll geöffnet werden für den Neubau der erweiterten Leverkusener Autobahnbrücke. In der Dhünnaue lagern fast 1 Mio. t. gefährlicher Rückstände aus der Chemie-Produktion wie z. B. Quecksilber, Arsen, Chrom, Blei sowie Chlor-Verbindungen, die munter mit organischen Verbindungen reagieren, so dass niemand genau weiß, was dort im Boden konkret vor sich geht. Die Deponie wurde nach oben und an den Seiten abgedichtet, dennoch entweichen permanent Gase. Nach unten ist die Deponie offen, so dass ständig verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt wird, und zwar 750 Kubikmeter stündlich.
Für die fraglos notwendige Sanierung der Rheinbrücke und die Lenkung der künftig eher noch zunehmenden Verkehrsströme existieren im. Wesentlichen 2 Konzepte:
Einerseits die Kombilösung mit einem langen Tunnel unter dem Rhein incl. Abgasfilterung sowie einer kurzen alten oder neuen Brücke – oder andererseits der Neubau einer breiteren, wohl 10-spurigen Rheinbrücke verbunden mit der Öffnung der Giftmülldeponie.
Für die Kombilösung mit langem Tunnel würde sprechen, dass die giftigen Altlasten in Ruhe gelassen würden, dass die AnwohnerInnen vor dem Auto- und LKW-Verkehr geschützt würden, dass die Abgaswerte der EU wieder eingehalten werden könnten sowie dass mehr Verkehrsraum für FußgängerInnen und RadfahrerInnen geschaffen werden könnte.
Für den Neubau einer breiten Rheinbrücke ohne langen Tunnel würden die zunächst geringeren Kosten sprechen. Jedoch ist zu erwarten, dass dieser Neubau nicht sehr lange halten wird, weil sich erstens der Baugrund Dhünnaue permanent setzt und die Brückenpfeiler auf keinem wirklich festen Grund stehen würden. Zudem ist dieser Boden chemisch äußerst reaktionsfreudig, was zu Beschädigungen an den Brückenpfeilern selber führen kann.
Im Jahr 2013 hat die Bayer-Tochter Currenta einen Brandbrief an den Bundesverkehrsminister, den Landesverkehrsminister sowie Straßen.NRW gesandt, um vor dem Tunnel zu warnen. Man drohte mit einer „negativen Wirkung“ auf den Industriestandort Leverkusen. Angeblich wären Gefahrguttransporte durch den langen Tunnel nicht möglich. Inzwischen liegt hingegen ein von der Stadt Leverkusen beauftragtes Gutachten vor, welches besagt, dass dies unter der Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen sehr wohl möglich wäre. Die Reaktion von Currenta bestand lediglich im Beharren auf dem Autobahnneubau. Außerdem wurde bekannt, dass Bayer die Haftung für einen Teil der Giftmülldeponie auf den öffentlichen Bauherren, nämlich Straßen.NRW, übertragen konnte. Eine Klage gegen diesen Haftungsübergang war nicht erfolgreich.
Ich beginne mit der:
Frage 1: Welche Überlegungen haben den Ausschlag gegeben, dass Sie sich im Jahr 2013 für den Neubau der Rheinbrücke und die Öffnung der Dhünnaue entschieden haben? Waren es tatsächlich Bedenken, ob der Gefahrguttransport auch durch einen Rheintunnel geführt werden kann, oder war es nicht vielmehr die Aussicht, sich von der Haftung für einen Gutteil der Dhünnaue-Deponie elegant zu verabschieden?
Frage 2: Nachdem im März 2017 das Argument mit dem angeblich unmöglichen Gefahrguttransport durch den Tunnel hinfällig geworden war, haben Sie da nochmals nachgedacht und alle Argumente für die verschiedenen Lösungen gegeneinander abgewogen? Oder haben Sie der Übertragung der Haftung für Teile der Deponie auf die öffentliche Hand nicht widerstehen können, so dass ein Abrücken von der Antastung der Dhünnaue-Deponie unmöglich erschien?
Hier komme ich zur Frage 3: Was passiert mit dem verseuchten Wasser, welches unter dem Teil der Deponie entweicht, für den Sie sich der Haftung entledigt haben? Wird das Wasser weiter gereinigt, wenn ja von wem, und erhalten Sie ggf. Geld dafür?
Zusammenhängend damit meine Frage 4: Wieviel verseuchtes Wasser, in qm3 pro Stunde, ist aus Ihrem Haftungsbereich gefallen? In der Leverkusener Bevölkerung besteht nämlich die Befürchtung, dass Sie einen viel größeren Teil der Dhünnaue-Deponie abgegeben haben, als es für die Bauarbeiten angemessen bzw. nachvollziehbar gewesen wäre.
Dies alles kann natürlich zu erheblichen Imageschäden führen, wenn es publik wird. Darum komme ich zur nächsten Frage 5: Was gedenken Sie im Falle des Falle zu tun, wenn es zu einer Umweltkatastrophe in Leverkusen und Umgebung kommen sollte, oder gar zum GAU: Sie besitzen ohne Zweifel die größten Kenntnisse über Ihre Hinterlassenschaften und über toxikologische Wirkungen, die sich nach derzeitigem Kenntnisstand entfalten könnten: Wollen Sie so handeln wie in der Vergangenheit, ich nenne einmal 2 Beispiele, vor gut 30 Jahren im indischen Bhopal sowie vor 10 Jahren im US-amerikanischen Institute, wo Sie nach schweren Unfällen händeringend von öffentlichen Behörden um Informationen angefragt wurden, aber keine verwertbaren Informationen herausgerückt haben? In Bhopal nach der größten Chemiekatastrophe der Menschheitsgeschichte wurden Ihre Experten stattdessen lediglich gesichtet, wie sie Opfer zählten und Statistiken anfertigten. Würden sie sich das hier im Rheinland auch erlauben? Oder machen Sie sich über diese Fragen noch keine Gedanken nach dem Motto: „Et hätt noch immer jot jejange?“ !
Ich komme zur letzten Frage Nr. 6: Sind Sie nicht auch selber ein wenig in Sorge über die öffentliche Wahrnehmung der Marke Bayer und die Schäden an Ihrem Image, insbesondere in Ihrem Stammland und in der Umgebung Ihres Stammsitzes? Die Entscheidung, den weltweit unbeliebtesten Chemiekonzern Monsanto zu übernehmen, hat nicht nur UmweltschützerInnen und VerbraucherschützerInnen auf die Barrikaden gebracht, sondern auf der letzten Hauptversammlung zu einhelliger Kritik der Aktionäre geführt. Nach meiner Erinnerung hat nicht ein Redner/eine Rednerin die Fusion begrüßt, sondern alle haben Bedenken oder sogar harsche Kritik geäußert. Diese Sache ist noch lange nicht verdaut, und schon bringen Sie die BürgerInnen mit Ihrem nächsten Projekt in Wallung. Da werden auch schmerzhafte Erinnerungen an die geplante CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld angetriggert, die nicht dadurch verblasst sind, dass Sie diesen Klotz am Bein in Richtung Covestro outgesourct haben. Für die AnwohnerInnen ist es exakt das Gleiche, und zwar für alle Betroffenen quer durch den Industriestandort Rheinland! (Der Engländer würde sagen: „piling the agony“ Aber in dieser Versammlung ist ja leider die englische Sprache verboten. Ich fahre auf deutsch fort und bin auch schon am Ende angekommen:)
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Falls Sie als Aktionäre ebenfalls nicht einverstanden sind mit der Geschäftspolitik und diese Versammlung noch vor der Abstimmung verlassen wollen, lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, sondern übergeben Sie Ihren Stimmkartenblock an uns kritische Aktionäre, wir befinden uns vorne links. Sie haben das Recht, uns für Sie abstimmen zu lassen. Vielen Dank!

