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Bluter

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29. September 2004

Video Wie BAYER AIDS nach Asien importierte

Im WDR Fernsehen läuft heute der Film „Tödlicher Ausverkauf - Wie AIDS nach Asien kam“ von Egmont R. Koch. Darin wird aufgezeigt, wie eine Tochterfirma des BAYER-Konzerns Blutkonserven nach Asien exportierte, obwohl diese mit HIV belastet waren und in den USA nicht mehr verkauft werden durften.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kämpft seit den 80er Jahren für eine Entschädigung der Betroffenen und eine Bestrafung der verantwortlichen Manager. Im Folgenden dokumentieren wir Teile des Sende-Manuskripts.

„Tödlicher Ausverkauf“

San Francisco/Kalifornien war 1985 Schauplatz eines Medikamenten- Skandals, der selbst Contergan weit in den Schatten stellt. Erst heute, zwei Jahrzehnte später, legen geheime Firmenunterlagen das ganze Ausmaß offen; erst jetzt haben die Überlebenden eine Chance, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Cutter Laboratories, eine hundertprozentige Tochterfirma des Pharmakonzerns Bayer AG, betrieb damals in ganz Amerika Blutspende-Stationen, um aus dem so gewonnenen Blutplasma Medikamente herzustellen. Als sich AIDS auszubreiten begann, gelangte das tödliche Virus sehr schnell auch in diese Medikamente.

Ein Montagmorgen, Anfang Mai 1985. Rushhour auf der Bay-Bridge. Ein Exportmanager von Cutter auf dem Weg zu seinemBüro. Er steht unter Druck. Seit Monaten schon. Seine Vorgesetzten verlangen, dass er die mit AIDS verseuchten Medikamente nach Asien verkauft.

Hongkong. Während der Tag in San Francisco gerade begonnen hat, neigt er sich in Asien bereits dem Ende zu. Im Stadtteil Wanchai hat Cutters Vertriebsfirma ihr Büro, im Caltex-House. Zu nächtlicher Stunde telefoniert Abteilungsleiter Raymond Ho mit dem Cutter-Headquarter. Er verlangt, dass die Patienten in Hongkong sofort das neue AIDS-sichere Produkt erhalten. Doch er wird abgewimmelt. Wieder einmal. Der Chinese ist empört, dass er nun schon seit Monaten Cutters „Koate“ in Hongkong verkaufen muss, obwohl dies fast sicher mit HIV-Viren verseucht ist.

In San Francisco diktiert der Exportmanager sofort nach dem Telefonat einen Vermerk:

„Am Montagmorgen, um 1.00 Uhr nachts Hongkong-Zeit, erhielt ich einen Anruf von Raymond Ho. Raymond war ungehalten...Einige Ärzte, die aus den Vereinigten Staaten nach Hongkong zurückgekehrt sind, behaupten, ...dass Cutter offenbar überschüssige Lagerbestände mit AIDS verseuchter, alter „Koate“-Präparate in die Entwicklungsländer verscherbelt... ...Es scheint, dass es keine Märkte mehr in Asien gibt, auf denen wir nennenswerte Mengen absetzen können.“

Rückblick: San Francisco, Juli 1983. Viele Amerikaner lassen sich in diesen Jahren regelmäßig Blutplasma abnehmen. Für wenige Dollar. Blutspenden gehört in den USA zum sozialen Netz. Ein bequemer Nebenjob für Geringverdiener, eine Überlebenschance für Arbeits- und Obdachlose. Das große Geld machen Pharmafirmen wie die Bayer-Tochter Cutter. Sie spalten das gelbe Blutplasma in seine Bestandteile, gewinnen daraus Medikamente. Die müssen sich Bluter-Kranke regelmäßig injizieren, weil ihrem Blut die natürliche Fähigkeit zur Gerinnung fehlt. Mit dem therapeutische Fortschritt für die Patienten ist der Bedarf an Rohstoff - gespendetem Blutplasma - erheblich gestiegen. Bluterkranke Kinder wie Jacky in Taipeh sollen davon profitieren. Dessen Mutter will ihm damals die teure medikamentöse Behandlung unbedingt ermöglichen. Obwohl zunächst keine Krankenkasse dafür aufkommt.

Im Herbst 1983 bricht in San Francisco, wo viele Spendestationen für Blutplasma in den Drogen- und Schwulenvierteln wie dem „Mission District“ angesiedelt sind, eine Katastrophe über die Blutindustrie herein: AIDS. Längst hat sich die tödliche Immunschwäche ihren Weg von infizierten Spendern zu den ahnungslosen Bluter-Patienten gebahnt. Als Monate später das HIV-Virus entdeckt wird, rechnet Cutter intern längst mit dem Schlimmsten: einer AIDS-Seuche unter Blutern in der ganzen Welt. Da Zehntausende von Einzelspenden vor der Weiterverarbeitung zu den Medikamenten zusammengeschüttet werden, können bereits einzelne HIV-Infizierte ganze Plasma-Bottiche verseuchen. Doch Cutter spielt auf Zeit. Wie die gesamte Branche. Thomas Drees war damals Präsident eines Konkurrenzunternehmens von Cutter. Er kehrte der Blut-Industrie den Rücken, weil sie die vorhersehbare Katastrophe herunterspielte, um ihre Umsätze nicht zu gefährden.

O-Ton Thomas C. Drees, ehemaliger Präsident „Alpha Therapeutics“:

„Wenn sie diesen Stoff in den Blutkreislauf des Patienten bringen, dieses Virus, das ihn auf zwanzig verschiedene, schreckliche Weisen umbringen kann, durch schlimme Hautveränderungen, durch ein kaputtes Immunsystem, Tuberkulose, Krebs, wie kann man da einfach behaupten, das sei kein Problem? Allen war klar, dieses Virus ist gefährlich! Es wird unsere Patienten umbringen. Und zu hoffen, alles werde vorübergehen, war verrückt!“

Bei Cutter vor den Toren von San Francisco vergeht nach der Entdeckung des AIDS-Virus im April 1984 ein geschlagenes halbes Jahr, ohne dass durchgreifende Maßnahmen gegen die Gefahren ergriffen werden. Dabei liegt längst die Behörden-Zulassung für eine neue Generation des Medikaments „Koate“ vor. Durch eine simple Erhitzung des Präparats können Viren abgetötet werden, wahrscheinlich auch die AIDS-Erreger. Dennoch zögert die Bayer-Tochter mit der Einführung des neuen, hitzebehandelten Produkts „Koate HT“.

Wissenschaftler im amerikanischen Seuchen-Zentrum „Centerfor Disease Control“ (CDC) in Atlanta entdecken im Oktober 1984 in unzähligen Proben des Bluter-Medikaments HIV-Viren - dank eines gerade entwickelten Testverfahrens. Nach Erhitzung der Präparate allerdings, so heißt es in einer Studie des CDC, die „in Zusammenarbeit mit Cutter“ vorgenommen worden sei, habe man hinterher „keine Viren mehr feststellen“ können. Ein eindeutiger Befund.

Im November 1984 tagt in San Francisco Cutters BCC-Komitee, in dem regelmäßig Vermarktungsstrategien festgelegt werden. Die Bayer-Tochter liefert zwar inzwischen das neue „Koate HT“ aus. Doch dann kommt es laut Protokoll zu einem folgenschweren Beschluss:

„Wir haben übermäßige Bestände des alten Produkts auf Lager. Es muß deshalb geprüft werden, ob mehr von diesem Produkt verkauft werden kann.“

Hongkong, November 1984. Zwei Wochen, nachdem Cutters Entscheidungsgremium beschlossen hat, die Lagerbestände der alten AIDS-verseuchten Medikamente nicht zu vernichten, sondern zu verkaufen, geht bei der Vertriebsfirma im Caltex House ein Fernschreiben aus San Francisco ein. Herzlichen Dank „für Ihr Interesse an dem hitzebehandelten Präparat“, heißt es da. Allerdings könne Hongkong das neue „Koate HT“ vorläufig nicht bekommen. Sorry... „..we must use up stocks...“

...„Wir müssen Lagerbestände aufbrauchen...“

Thomas Drees, der ehemalige Boss in der Blutindustrie, kann kaum glauben, was er in Cutters Telex liest. O-Ton Thomas C. Drees:

„Die Cutter-Verantwortlichen suchten offensichtlich einen Weg, die nicht-hitzebehandelten Präparate loszuwerden. Das ist unglaublich. Sie verkauften dieses Zeug nach Hongkong, als sei es gut genug für die Chinesen. Das ist schrecklich! Es gibt dafür keine Rechtfertigung! Man kann nicht sagen, weil wir feste Lieferverträge auf der Basis des billigeren, alten Präparats haben und jetzt das neue Produkt teurer wird, müssen wir euch leider Gift liefern!“

Interne Dokumente, die beweisen, dass Cutter-Verantwortliche damals entschieden, die mit HIV-Viren verseuchten Präparate zu verkaufen statt sie zu vernichten, sind erst vor kurzer Zeit entdeckt worden. O-Ton Lexi J. Hazam, Rechtsanwältin:

„Sie versteckten ihre Akten, verhinderten damit, dass die Geschichte aufgedeckt wird. Die kamen erst unlängst im Rahmen eines Prozesses ans Licht. Wir arbeiteten die Dokumente durch und stellten fest, dass Cutter das alte Präparat sogar eine Zeitlang weiter produzierte, obwohl sie

längst eine Zulassung für das neue besaßen. Der Grund: Sie hatten „fixed-price contracts“, Festpreise für das alte Produkt verabredet und wollten davon profitieren.“

Seit März 1984 laufen bei Cutter zwei Produktionen parallel: die des hitzebehandelten und dadurch AIDS-sicheren „Koate HT“ und die des nicht-erhitzten, gefährlichen Präparats. Dessen Herstellung wird zwar Ende 1984 gestoppt. Doch nur die Patienten in den USA und in Europa kommen in den Genuss des neuen Produkts. Die gefährlichen Chargen gehen nach Asien.

Intern erhalten sie eine spezielle Nummer: „659“. Die Cutter-Verantwortlichen setzen darauf, dass sich das tödliche Risiko ihres Medikaments „Koate“ noch nicht bis zu den Kunden in Fernost herumgesprochen hat.

San Francisco, Februar 1985. Inzwischen gibt es bei Cutter Lieferschwierigkeiten mit dem neuen „Koate HT“, wegen eines Großauftrags aus Kanada. Einer der Vertriebsleute verweist auf die in Hongkong und Taiwan sehr niedrigen Erlöse. Es sei deshalb zweckmäßig, Kanada zu beliefern und dafür die Umstellung in Asien weiter hinauszuzögern. Für Fernost bleibe von Mai bis Juli nur das alte, nicht-erhitzte Medikament. Eine erhebliche Menge sei man dort bereits losgeworden. Die Verkaufsabteilung werde versuchen, mehr abzusetzen.

„Das BCC-Komitee wird die Sache genau im Auge behalten und......nur dann verlangen, Präparate abzuschreiben, wenn alle anderen Optionen geklärt wurden.“

O-Ton Lexi J. Hazam, Rechtsanwältin:

„Sie bewerteten ihren Profit höher als die Gesundheit und das Leben ihrer Patienten!“

Laut Protokoll waren informiert: Jack Ryan, Präsident. Er lehnt jeden Kommentar ab.

Willi Ewald, deutscher Verkaufsmanager: kein Kommentar!

Karl Fischer, deutscher Abteilungsleiter: kein Kommentar!

Pete DeHart, Vertriebsmanager: kein Kommentar!

Wilhelm Schaeffler, deutscher Vorstand: kein Kommentar!

Merrill Boyce, Assistent des Vorstands...

Merrill Boyce ist nach mehr als einem Dutzend Absagen der erste ehemalige Cutter-Manager, der zu einem Interview bereit ist - auf dem Balkon seines Hauses, mit Blick auf San Francisco.

O-Ton Merrill T. Boyce, ehemaliger Cutter-Manager:

„Ich erinnere mich nicht an eine solche Diskussion, unsichere Präparate irgendwo hin abzuschieben. Ich erinnere mich, dass wir Medikamente zurückgerufen haben. Die Leute unseres damaligen Komitees halte ich für absolut integer. Hinter ihrer Entscheidung muss die Annahme gestanden haben, dass die Produkte sicher sind, unabhängig davon, ob sie erhitzt waren oder nicht.“

Ein Kloster, 30 Kilometer außerhalb von Taipeh. Yuan Tsai kommt regelmäßig hierher, um das Grab seines Sohnes Honda zu besuchen, und um im Tempel für dessen Seele zu beten. Yuan und seine Familie leben nach den Regeln strenggläubiger Buddhisten.

Honda Tsai war, als er 1996 an AIDS starb, ein bekannter Künstler in Taiwan. Nach der Diagnose, dass er sich als Bluter durch verseuchte Medikamente von Cutter aus Kalifornien infiziert hatte, zog sich Honda in sich zurück, wurde depressiv. Dieses Selbstbildnis entstand kurz vor seinem Tod.

Hongkong, Mai 1985. Seit einem halben Jahr werden die Patienten inzwischen mit Medikamenten versorgt, die wegen der AIDS-Verseuchung in Europa und in den Vereinigten Staaten längst verboten sind.

Cutters Vertriebsfirma im Caltex House ist empört. Deren Chef wurde bereits ins Gesundheitsministerium von Hongkong zitiert, musste sich fragen lassen, ob die Chinesen in den Augen der Amerikaner Menschen zweiter Klasse seien. Doch wieder geht ein abwiegelndes Fernschreiben aus San Francisco ein:

„...be assured...it is the same fine product we have supplied for years...“

...„Seien Sie versichert, es ist dasselbe feine Produkt, das wir seit Jahren liefern...“

O-Ton Thomas C. Drees:

„Ich erinnere mich, dieses Fernschreiben in den Cutter- Dokumenten gelesen zu haben, in dem es heißt, wir haben zwar nichts von dem neuen, erhitzten Produkt für euch übrig, aber wir haben dieses immer noch blendende Präparat, das so sicher ist. Ich bin überrascht, dass die Vertriebsfirma in Hongkong so dumm war, das Argument immer wieder zu akzeptieren, über dieses angeblich so gute alte Präparat, das die Patienten umbringen würde.“

Im Mai 1985 eskaliert der Streit zwischen Hongkong und San Francisco. Inzwischen hat sich Cutters Exportpolitik herumgesprochen. Patienten gehen auf die Barrikaden, Ärzte sind empört, Journalisten beginnen mit Recherchen. Cutters Exportmanager hält das in einem Vermerk fest.

O-Ton Diktat:

„Die Kontroverse könnte zu Schlagzeilen auf der Titelseite der South China Morning Post führen... Reporter verlangen Auskunft, warum Hongkongs Patienten nicht das hitzebehandelte Produkt bekommen...Noch halten sich die Ärzte die feindliche Presse mit Verzögerungstaktiken vom Hals...“

O-Ton Merrill T. Boyce, ehemaliger Cutter-Manager:

„Haben Sie den Vermerk?“

Autor: „Ja!“

„Kann ich ihn sehen?“

O-Ton Diktat: „Wir haben den Universitäts-Ärzten... 350 Flaschen des neuen, hitzebehandelten „Koates“ besorgt... ... für jene Patienten, die am lautesten jammern.“

O-Ton Merrill T. Boyce/ehemaliger Cutter-Manager:

„Ich denke, dass so eine Entscheidung komplexer ist als das, was Sie da herauslesen. Allerdings, sollte sich herausstellen, dass wir damals schon mit absoluter Sicherheit wussten, dass die alten Präparate infektiös waren, dann wäre es tatsächlich eine schlechte Entscheidung gewesen.“

Taipeh, Juli 1985, wieder zwei Monate später. Während der Vertrieb des nicht-hitzebehandelten „Koate“ in Hongkong zwischenzeitlich wegen drohender Presse-Veröffentlichungen gestoppt wurde, erhalten die bluterkranken Kinder in Taiwan weiterhin das alte Produkt. Im fernen San Francisco sind die Lager immer noch voll.

Auch in Cutters Vertriebsfirma in Taipeh herrscht Alarmstimmung. Sie kontrolliert 80 Prozent des taiwanesischen Marktes. Auf der Insel sind die ersten HIV-Infektionen überhaupt diagnostiziert worden. Ausgerechnet bei Blutern! Bei ihren Kunden! Wurde AIDS durch „Koate“ nach Taiwan eingeschleppt?

Bei Cutter vor den Toren von San Francisco macht man sich mehr Sorgen um die Verkaufszahlen: „Die asiatischen Ärzte sind vorsichtig geworden... „Koate“-Umsätze in Taiwan sind im Keller. Wir werden hitzebehandeltes „Koate“ brauchen, um Umsätze zurück zu gewinnen“

O-Ton Wun-Fu, Medikamenten-Opfer:

„Wir hatten direkten Kontakt mit dem Importeur, der uns die Medikamente verkaufte, die dann im Krankenhaus von den Ärzten gespritzt wurden. Wir hätten sicherlich eine Zeitlang anders behandelt werden können. Aber uns hat damals niemand gewarnt, weder die Firma, noch die Ärzte.“

Wun-Fu lebt seit 20 Jahren mit der Infektion, aber erst seit einem Jahr ist AIDS bei ihm massiv ausgebrochen. Von den damals infizierten Blutern in Taiwan sind inzwischen mehr als zwei Drittel gestorben.

Zwanzig Jahre nach Cutters Entscheidung, AIDS-verseuchte Medikamente nach Asien zu verkaufen, sieht sich John Hink erstmals mit den Opfern konfrontiert.

O-Ton John H. Hink, ehemaliger Cutter-Manager:

„Es tut mir Leid, dass das passiert ist! Aber ich denke auch, dass ich nicht in der Lage bin, zu erklären, dass Entscheidungen, die damals getroffen wurden, an denen ich beteiligt gewesen sein mag oder auch nicht....

...nicht alle Entscheidungen haben sich inzwischen als richtig herausgestellt. Keiner von uns ist unfehlbar!....Die Art, wie Sie Fragen stellen, gibt dem Ganzen sicherlich einen Anstrich, wie: Verdammt, hätten wir das Zeug damals weggeschmissen, hätten diese Menschen wahrscheinlich nicht die Krankheit bekommen...“

Tokio, August 1985, wieder ein Monat später. Auch in Japan geht der Verkauf der verseuchten Präparate weiter. Cutter Japan hat noch riesige Bestände auf Lager. Dabei würde die Arzneimittelbehörde in Tokio dem neuen, AIDS-sicheren Produkt lieber heute als morgen eine Zulassung erteilen.

O-Ton Diktat:

„Wenn die Zulassung noch im August kommt, werden wir...potentiell nicht mehr verkäufliche Präparate...auf Lager haben. ...Cutter Japan könnte versuchen,...die Zulassung des neuen Produkts hinauszuzögern...“

O-Ton Thomas C. Drees: „Klar versuchten sie, das hinauszuzögern, denn so konnten sie hoffen, wir werden das alte Zeug los, das wir noch haben!‘“

O-Ton John H. Hink, ehemaliger Cutter-Manager:

„Ich weiß...ich war nicht...Ich bin sicher, dass ich damals in diesen Vermerk der Geschäftsleitung nicht eingeweiht wurde! Ich fühle mich nicht wohl, wenn ich das höre! Was ich gemacht hätte, wenn ich damals davon erfahren hätte? ...Ich vermute, ich hätte gesagt, das ist ihre Angelegenheit, nicht meine.“

O-Ton Merrill T. Boyce, ehemaliger Cutter-Manager:

„Sie sprechen von Schuld, aber ich frage mich, ob eine Firma Schuld haben kann. Sicherlich gibt es eine Verantwortung für Entscheidungen, die getroffen wurden und dafür, dass es unzulässige Entscheidungen waren. Und diese Verantwortung muß die Firma tragen.“

Autor: „Wäre es, nach 20 Jahren, nicht auch eine Pflicht für die damals verantwortlichen Personen, um Verzeihung zu bitten?“

Merrill T. Boyce: „Ich denke...sicherlich...also...dieser Weg ist oft schwer zu beschreiten, ... aber wenn es das ist, was die Opfer und ihre Familien erwarten...Alles was zu tun ist, um ihre ünsche zu befriedigen, sollte wahrscheinlich getan werden.“

O-Ton Jacky:

„Ich denke, sie sollten sich auch entschuldigen. Und bestraft werden! Andererseits: Wenn sie ins Gefängnis gehen, werde ich dadurch auch nicht wieder gesund.“

O-Ton Menn:

„Die Pharmafirma muss vor Gericht gestellt werden! Sie hat das Medikament verkauft, obwohl sie wusste, dass es mit AIDS verseucht ist. Nur wegen des Profits! Das ist doch Mord!“

O-Ton Wun-Fu:

„Natürlich müssen wir vor Gericht kämpfen, damit die ganze Wahrheit ans Licht kommt. Das dauert natürlich. Und ich frage mich, ob sie vielleicht auf eine „biologische Lösung“ spekulieren, also dass ich den Tag vielleicht gar nicht mehr erleben werde.“

O-Ton Charles A. Kozak, Rechtsanwalt:

„Wir haben in den Dokumenten sehen können, dass Bayer gleich zu Anfang der AIDS-Katastrophe jemanden herüberschickte, um die Strategie festzulegen. Und die entschieden dann, dass, obwohl wahrscheinlich innerhalb von ein, zwei Jahren 5.000 Bluter an AIDS erkranken würden, Cutter die Präparate weiter vermarkten solle.“

Auf dem ehemaligen Cutter-Gelände produziert die Bayer AG heute gentechnologische Medikamente. Die Deutschen in der Cutter Führungsetage wussten damals genau, was sie taten. Das belegt ein internes Fernschreiben des Headquarters in San Francisco. Im November 1984, zur selben Zeit, als die Exportabteilung Hongkong wissen ließ,...

„...we must use up stocks“

...“Wir müssen die Lagerbestände des alten Präparats aufbrauchen...“

...warnte der deutsche Vertriebsmanager Willi Ewald einen australischen Kunden vor eben diesem Produkt...

„...angesichts der Gefahren, die nicht-erhitzte Präparate für Bluter bedeuten könnten.“

Jede weitere Verwendung, so Hinks Kollege Ewald...

„...cannot be justified“

...„kann nicht gerechtfertigt werden!“

O-Ton John H. Hink, ehemaliger Cutter-Manager:

„Als die Umstellung kam auf das neue, erhitzte Produkt und der Boss eine Entscheidung verlangte, was mit den Lagerbeständen des alten Produkts gemacht werden soll, wurde entschieden, anstatt sie wegzuschmeissen, wollen wir sie lieber in andere Länder verkaufen...

...Und das führte dann zum Verlust von Menschenleben und zu Gesundheitsschäden.

..Ich denke, ich habe Fehler gemacht...ich denke, ich hätte Dinge besser machen können...und, ich denke, unter diesen Umständen, wenn man die Folgen sieht, bin ich froh, jetzt darüber reden zu können.“

Bis Ende 1985 wurden durch den „tödlichen Ausverkauf“ mehrere hundert Patienten in Asien mit AIDS infiziert. Die genaue Zahl der Opfer ist nicht bekannt, ebenso wenig die Zahl der Überlebenden. Cutter erzielte etwa vier Millionen Dollar aus dem Export der verseuchten Präparate.

Die Bayer AG lehnt jede Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen dieses Filmes ab. Das Unternehmen teilt lediglich mit, man empfinde „größtes Mitgefühl“ mit den Opfern, bestreite aber „jegliches Fehlverhalten bei der Herstellung und Vermarktung dieser Produkte“.

Hinweis: Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Urheberberechtigten unzulässig und strafbar, insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Wirtschaftswoche

CBG Redaktion

12. August 2003

Bayer droht neue Klage in den USA

Dem Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer steht im Zusammenhang mit Blutermedikamenten in den USA möglicherweise eine Klage ins Haus.

Das „Wall Street Journal Europe“ berichtete am Montag, Anwälte, die sieben Bürger aus Taiwan repräsentierten, hätten bei einem kalifornischen Gericht Klage gegen die US-Tochter von Bayer und weitere Unternehmen wegen angeblich mit dem HIV-Virus verseuchter Gerinnungsmedikamente für so genannte Bluterkranke in den achtziger Jahren eingereicht. Zahlreiche Menschen sollen damals in Folge der Behandlung mit solchen Mittel an Aids erkrankt sein. Ein Bayer-Sprecher sagte dazu: „Bayer hat bislang noch nichts erhalten, aber nach Eingang werden wir die Anschuldigungen überprüfen und uns entschieden verteidigen.“

Nach Angaben der Zeitung wurde in den USA 1984 ein für Bluterkranke dringend benötigtes Gerinnungspräparat genehmigt, welches zur Abtötung von HIV-Viren hitzevorbehandelt wird. Laut Klage sollen Bayer und andere Firmen aber noch mehr als ein Jahr danach eine unbehandelte Form des Mittels in Taiwan und anderen Märkten weiter verkauft haben, hieß es in dem Zeitungsartikel. Neben Bayer richte sich die Klage auch gegen Baxter Healthcare, Armour Pharmaceutical Co, Alpha Therapeutic sowie die Tochter Aventis Behring des französisch- deutschen Aventis-Konzerns.

Die Zeitung berichtete, 53 Personen in Taiwan seien an Aids erkrankt, nachdem sie das unbehandelte Blutmedikament „Faktor VIII“ verabreicht bekommen hätten. Das Mittel wird zur Behandlung der Bluterkrankheit eingesetzt - eine angeborene Störung der Blutgerinnung. In den USA waren 1997 nach der Einrichtung eines Fonds durch mehrere Pharmafirmen für geschädigte Bluterpatienten bereits Klagen von mehr als 6000 Geschädigten beigelegt worden. Insgesamt hatten die Firmen 600 Mill. Dollar gezahlt, der Anteil von Bayer betrug damals früheren Firmenangaben zufolge schon 290 Mill. Dollar.

aus der „Wirtschaftswoche“

[Kirchentag] Coordination gegen BAYER-Gefahren auf ökumen. Kirchentag in Berlin

CBG Redaktion

Sa. 31. Mai, 15 Uhr: Veranstaltung mit Klaus Werner (Autor „Schwarzbuch Markenfirmen“)

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) präsentiert ihre Arbeit auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin. Das Motto des gemeinsam mit der Solidarischen Kirche konzipierten Stands lautet: „Der Globalisierung der Konzerne widerstehen - Kritik am Beispiel BAYER“.

Auf dem Stand werden zwei Themen dargestellt:

1. Vergiftungen mit BAYER-Pestiziden in philippinischen Bananen- Plantagen. Hintergrund: der Konzern ist zweitgrößter Hersteller von Agrogiften und verantwortlich für die Vergiftung zehntausender Landarbeiter in aller Welt

2. BAYER und der Bürgerkrieg in Zentralafrika. Die Tochterfirma H.C. Starck hat über Jahre hinweg das Mineral Coltan aus dem Osten des Kongo bezogen und hierdurch Millionenbeträge in die mörderische Kriegswirtschaft im Kongo gepumpt. Zum Thema Coltan findet auf dem Stand der Coordination am Samstag, den 31.5. um 15 Uhr eine Informationsveranstaltung statt. Referent ist Klaus Werner, Autor des Bestsellers „Schwarzbuch Markenfirmen“.

Die CBG fordert einen Verkaufs-Stopp hochgefährlicher Pestizide und ein überprüfbares Ende von Coltan-Importen aus dem Kongo, solange diese den Kriegsparteien dienen. Für beide Forderungen werden auf dem Kirchentag Unterschriften gesammelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren dokumentiert seit 25 Jahren Gefahren und Mißstände, die von dem Chemie- und Pharmamulti BAYER ausgehen: Holzschutzmittel, gefährliche Pestizide, unbrauchbare Medikamente, risikoreiche Produktionsbedingungen in Entwicklungs-
ländern, die IG Farben-Geschichte, aidsverseuchte Bluterpräparate, Einflussnahme auf Politik und Gesellschaft, Gentechnik, Emissionen in Luft und Wasser, etc. In der CBG haben sich Betroffene, Anwohner, Journalisten und Wissenschaftler zusammengeschlossen, um dem mächtigen Konzern Paroli zu bieten.
Sie finden uns vom 28. - 31. Mai in der:
Messe Berlin, Halle 3.2., Stand F 27

UN

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 31.08.2002

Der Ausverkauf der Vereinten Nationen

Hintergründe zum Umweltgipfel von Johannesburg

„Die Einstellung der Vereinten Nationen gegenüber dem Privatsektor hat sich in den vergangenen Jahren radikal verändert. Kooperation kommt heute vor Konfrontation.“ Mit diesen Worten wirbt Kofi Annan, General-
sekretär der UN, für den „Global Compact“, einem Abkommen zwischen ursprünglich 44 multinationalen Konzernen und den Vereinten Nationen. Aus Deutschland dabei: die Chemie-Konzerne BASF, Aventis und Bayer, die Autobauer BMW und DaimlerChrysler sowie die Deutsche Bank.

In dem vor zwei Jahren unterzeichneten Compact bekennen sich die Unternehmen zu neun Grundsätzen aus den Bereichen Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Einhaltung der Menschenrechte. Die Prinzipien basieren auf der Erklärung der Menschenrechte von 1949, dem Weltsozialgipfel von 1995 und dem Umweltgipfel von Rio 1992. Außerdem verpflichten sich die Konzerne, Musterprojekte zu initiieren und somit ihr Engagement zu belegen. Um den Fortschritt im Rahmen der Kooperation zu dokumentieren, will die UN geprüfte Fallbeispiele veröffentlichen, die der Öffentlichkeit zur Begutachtung freistehen.

Zweifelhafte Partnerschaften

Die Bekanntgabe der Vereinbarung, der sich mittlerweile mehrere hundert Firmen angeschlossen haben, erfolgte nach einjährigen Verhandlungen von Kofi Annan mit der International Chamber of Commerce (ICC), der weltweit größten Lobbyorganisation multi-
nationaler Unternehmen. Die ICC vertritt weltweit rund 7000 Firmen, wird jedoch von rund 50 Großkonzernen dominiert. In den Verhandlungen mit der UN setzte der Lobbyverband eine unternehmerfreundliche Formulierung der „Prinzipien“ des Compact sowie - vor allem - deren völlige Unverbindlichkeit durch.

Mit der ICC suchte sich Annan ausgerechnet diejenige Organisation aus, die sich in der Vergangenheit am vehementesten gegen internationale Umwelt-Abkommen gewehrt hat. Sowohl die Formulierung des Kyoto-Protokolls zur Senkung des CO2-Ausstoßes wie auch die Biodiversitäts-Konvention, das Protokoll von Montreal zum Schutz der Ozonschicht und die Basel-Konvention gegen Giftmüllhandel wurden von der ICC als unpraktikabel und wirtschaftsfeindlich gegeißelt und durch anhaltenden Druck auf die Politik abgeschwächt.

Lobbypolitik von Rio ....

Erstmals wurden die Konzerne bei der Vorbereitung des Umweltgipfels von Rio 1992 als gleichberechtigte Partner internationaler Institutionen behandelt. Das 160 Konzerne umfassende World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) war maßgeblich bei der Erstellung der Tagesordnung und des Abschlussdokumentes beteiligt. So setzte sich die neoliberale Sichtweise durch, nach der freie Märkte und Wirtschaftswachstum eine Voraussetzung von Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung sind und nach der die Industrie ein solches Wachstum nur garantieren könne, wenn sie ohne bindende Rahmen-
bedingungen arbeiten kann. Stattdessen werden seit Rio „freiwillige Selbstverpflichtungen“ propagiert, bei deren Nicht-Einhaltung jedoch keine Konsequenzen drohen.

Kein Zufall war es, dass ebenfalls 1992 die UN Kommission zu Transnationalen Konzernen (UNCTC) ersatzlos geschlossen wurde. Die UNCTC war die einzige UN-Organisation, die seit den 70er Jahren die Aktivitäten der Multis überwachte. Der Versuch der UNCTC, weltweit bindende Regeln für Arbeitssicherheit, Einhaltung von Gesetzen und Umweltschutz aufzustellen, war der Industrie ein ständiger Dorn im Auge.

.... bis Johannesburg

1995 bildeten ICC und WBCSD gemeinsam, speziell für die Vorberei-
tung des Gipfels in Johannesburg, einen weiterer Lobbyverband: die Business Action for Sustainable Development (BASD) mit dem blumigen Motto „People, Planet, Prosperity“ (Menschen, Planet, Wohlstand). Geleitet wird die BASD ausgerechnet von Sir Mark Moody Stuart, zuvor Chef des Ölkonzerns Shell, der seit Jahren Ziel zahlreicher Kampagnen von Umweltschützern und Menschenrechtlern ist. Stuart hat als Shell-Boss die Versenkung der Ölplattform Brent Spar sowie das Engagement in Nigeria, das zur tragischen Exekution von Ken Saro-
Wiwa führte, zu verantworten. Die Rolle des BASD in Johannesburg beschreibt Stuart siegessicher: „Wir möchten auf dem Umweltgipfel eine konstruktive Rolle spielen. Die Industrie ist Teil der Lösung bei der Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung“.

Bindende Regeln ausgehebelt

Weder WBCSD noch BASD stellen Mindestanforderungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder. So finden sich im WBCSD, dem „grünen Gewissen“ der Industrie, Ölfirmen wie BP, StatOil, TotalFinaElf und ChevronTexaco, die Autobauer DaimlerChrysler, Nissan, Ford und General Motors, Chemie-Konzerne wie Dow, DuPont, BASF, ICI und Aventis sowie Gentech-Anbieter wie Monsanto, PowerGen und Bayer. Zu den Unterstützern des BASD gehören neben dem Weltverband der Chemischen Industrie und dem Bund der Deutschen Industrie auch das Europäische Atomforum und die World Nuclear Association.

Hauptaktivität des BASD sind die anekdotenhafte Veröffentlichung von „Musterprojekten“ einzelner Firmen, darunter mehrere Atomenergie-
Projekte sowie ein Gas-Pipeline-Projekt. Schon Anfang 2002 protzte BASD-Chef Stuart, dass der Verband „sehr enge Verbindungen zu den Vereinten Nationen aufgebaut hat, um die Ideen der Wirtschaft für die Struktur des Gipfels einzubringen“. Offenbar mit Erfolg: Hieß es im Januar im Entwurf für das Abschlussdokument noch „ein multinationales Abkommen, das die Verantwortlichkeiten von Unternehmen benennt, soll auf den Weg gebracht werden“, so finden sich im letzten Entwurf vor Beginn des Gipfels wolkige Formulierungen wie „Förderung der Verantwortung der Wirtschaft im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung“. Bindende Regeln bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten oder dem Umweltschutz sind in dem Entwurf nicht mehr enthalten.

Kofi Annan: Büttel der Konzerne

Der Global Compact stellt den vorläufigen Höhepunkt der „Kooperation“ von Vereinten Nationen und multinationalen Unternehmen dar. Nach Angaben der UN haben mittlerweile mehrere hundert Konzerne den Vertrag unterschrieben - allerdings werden bislang nur 81 Unternehmen öffentlich genannt, darunter so illustre Namen wie Shell, BP, Novartis, Nokia, Nike, ABB und Deutsche Bank.

Annan wirbt um weitere Mitglieder, indem er sich unumwunden zum Anwalt einer konzerngesteuerten Globalisierung macht: „Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Wirtschaft dienen einem höheren Zweck: dem Schutz der Menschheit.„ Das Abkommen werde einen Dialog zwischen der Industrie und „anderen sozialen Gruppen“ ermöglichen, so dass “Unternehmen, die sich zu den Prinzipien des Global Compact bekennen, dem Druck der Zivilgesellschaft viel besser begegnen können.“

Fehlende Kontrolle

Bei der Auswahl der Partner aus der Wirtschaft legen die UN keine noch so tiefe Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraft-
werken bis hin zu Ölkonzernen - werden akzeptiert. Informationen unabhängiger Beobachter über das Verhalten der Firmen holen die UN nicht ein. Nach der Unterzeichnung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt keinerlei Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien oder der „Musterprojekte“ – sämtliche Übereinkünfte sind „non-binding“, also unverbindlich.

Die Firmen nutzen die publicity-trächtige Verbindung mit der wichtigsten internationalen Organisation weidlich: fast alle beteiligten Unternehmen rühmen ihr vorbildliches Engagement im Rahmen des Abkommens auf ihren homepages und in eigens veröffentlichten Broschüren. In den Geschäftsberichten von DaimlerChrysler und Bayer wird sogar eine Rede von Kofi Annan als Grußwort abgedruckt - mit Foto und UN-Logo.

Kritik wird lauter

Seit Anfang des Jahres wird die Kritik am Schmusekurs der UN mit der Wirtschaft lauter. Zahlreiche Gruppen kritisieren, dass profitorientierte Konzerne ihre eigenen Regeln aufstellen, anstatt durch die Legislative zu verbindlichen Standards gezwungen zu werden. Der internationale Umweltverband Friends of the Earth beklagt eine „schleichende Übernahme der Vereinten Nationen durch die Privatwirtschaft“ und befürchtet, dass „auf Freiwilligkeit beruhende Abkommen die Verab-
schiedung bindender Regeln verzögern“ und damit mehr Schaden anrichten als Gutes tun.

In der Allianz für eine wirtschaftsunabhängige UN haben sich zwanzig Umwelt-, Gesundheits- und Entwicklungs-Organisationen aus allen Teilen der Welt zusammen geschlossen. Der Verband kritisiert die Einflussnahme der Konzerne als undemokratisch und befürchtet eine Gefährdung des Ansehens und der Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen - mit weitreichenden Konsequenzen für die zahlreichen Missionen der UN.

In einem gemeinsamen Brief an Kofi Annan fordert die Allianz die UN auf, keine Partnerschaften mit Unternehmen einzugehen. Der Unter-
schied zwischen gemeinnützigen und demokratisch legitimierten Institutionen auf der einen und profitorientierten Konzernen auf der anderen Seite dürfe nicht verwischt werden. Die UN müsse ein Forum einrichten, das Bewertungen der „Musterprojekte“ entgegennimmt, Verstöße gegen die Prinzipien des Compact untersucht und lernunwillige Firmen ausschließt. Die teilnehmenden Unternehmen müssten alle Ziele und Konventionen der UN und ihrer Tochterorganisationen aktiv unterstützen - andernfalls könnten sich Firmen gleichzeitig im Licht der UN sonnen und deren Ziele, z.B. das Kyoto Abkommen gegen die Erderwärmung, hintertreiben.

Erste Widerstände in der UN

Die bisherigen Veröffentlichungen über die Anstrengungen der Unternehmen zeigen, dass es auch innerhalb der UN Bedenken gegen die Zusammenarbeit gibt. Auf einem „Learning Forum“ 15 Monate nach Inkrafttreten des Abkommens äußerten UN-Offizielle, dass „keines der eingebrachten Musterprojekte die Kriterien eines Fallbeispiels im Rahmen des Global Compact erfüllt“. Auch zwei Jahre nach Unter-
zeichnung des Vertrags findet sich auf der website der UN keine anerkannte Fallstudie. Die zahlreichen vorgestellten Projekte werden unverbindlich als „Beispiele des Engagements der Wirtschaft“ geführt.

Kritiker fragen, wie die Öffentlichkeit die Fortschritte des Compact begutachten soll, wenn selbst die angeblichen Musterfirmen zwei Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung kein einziges Beispiel für nachhaltiges Verhalten anführen können. Sogar die unternehmerfreund-
liche New York Times kritisierte, dass „der Global Compact den größten und reichsten Unternehmen erlaubt, sich in eine blaue UN-Flagge zu hüllen, ohne irgendetwas Neues dafür zu tun“.

Fallbeispiel Bayer AG

Um die fehlende Bereitschaft der Unternehmen aufzuzeigen, wirkliche Schritte in Richtung eines sozial und ökologisch verantwortungsbewuss-
ten Handelns zu gehen, sollen nun exemplarisch die Referenzprojekte der Bayer AG untersucht werden. Der Leverkusener Chemie-, Pharma- und Gentechnik-Riese, der jährlich rund 28 Milliarden Euro umsetzt und dessen Imperium rund 240 Tochterfirmen umfasst, gehört zu den Erstunterzeichnern des Global Compact. Auf seiner homepage befindet sich ein eigener Bereich, der umfangreich über die Kooperation mit der UN informiert. Neben einem leicht verfremdeten Logo der Vereinten Nationen findet sich das Bekenntnis „Die Global Compact Prinzipien decken sich mit den unternehmenspolitischen Prinzipien von Bayer. Unsere technische und wirtschaftliche Kompetenz ist für uns mit der Verantwortung verbunden, zum Wohle des Menschen zu arbeiten und unseren Beitrag für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung zu leisten.“

In der Realität hatten in der fast 140jährigen Bayer-Geschichte Profite stets Vorrang gegenüber Umweltschutz und sozialen Werten: Zu Beginn des letzten Jahrhunderts vermarktete der Konzern aggressiv das „Hustenmittel“ Heroin, obwohl die drohenden Heroin-Abhängigkeiten längst bekannt waren. Im ersten Weltkrieg erfand die Firma Chemische Kampstoffe und setzte sich vehement für deren Verwendung ein. Im Rahmen der IG Farben war der Konzern tief in das Dritte Reich verstrickt und war für Menschenversuche, den Tod Tausender Zwangsarbeiter und die Plünderung der eroberten Gebiete verantwortlich. In den 80er Jahren wurden Tausende Bluter durch Bayer-Produkte mit HIV infiziert - der Konzern hatte trotz Kenntnis des Ansteckungsrisikos auf Testverfahren verzichtet und noch Jahre nach Auftreten der ersten Infektionen alte Chargen verkauft. Aktuelle Skandale umfassen die jahrelang bekannten Nebenwirkungen von Lipobay, denen mindestens 100 Patienten zum Opfer fielen, sowie die umstrittenen Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Global Compact Projekte von Bayer

Bayer ist Mitglied hunderter einflussreicher Lobbygruppen - neben der oben genannten ICC und dem WBCSD sind die wichtigsten der European Table of Industrialists, der Trans-Atlantic Business Dialogue, die Global Crop Protection Federation und EuropaBio. Um das Engagement im Rahmen des Compact zu belegen, dokumentiert Bayer auf seiner homepage vier Projekte:

1. finanzielle Unterstützung für die brasilianische Abrinq-Stiftung, die gegen Kinderarbeit kämpft;
2. Medikamenten-Spende an die Weltgesundheitsorganisation WHO im Rahmen eines Programms gegen die Schlafkrankheit;
3. Anstrengungen gegen die Ausbreitung von Antibiotika-
Resistenzen;
4. Trainingsprogramme für brasilianische Bauern und Landarbeiter.

Außerdem spendete Bayer Medikamente nach den Erdbeben in Indien und El Salvador und spendete nach dem 11. September eine Million Dollar an amerikanische Hilfsorganisationen.

Die genaue Bewertung der Spenden an die WHO, an die Abrinq-Stiftung sowie nach den genannten Naturkatastrophen fällt schwer, da Bayer die Höhe der Aufwendungen nicht veröffentlicht. Im Geschäftsbericht des Unternehmens wird jedoch keine Spende erwähnt, die höher als 1 Million Euro ist.

Es ist instruktiv, diese Summen mit den von Bayer gezahlten bzw. nicht gezahlten Steuern zu vergleichen: Lagen die weltweiten Unternehmens-
Steuern von Bayer im Jahr 2000 noch bei rund 1,15 Milliarden Euro, so wurden diese im vergangenen Jahr um fast 90% reduziert: gerade noch 150 Millionen Euro überwies der Konzern an Bund und Länder. Allein das Land NRW musste 250 Millionen Euro abschreiben.

Zu verdanken hatte Bayer dieses Steuer-Geschenk einem alten Bekannten: Heribert Zitzelsberger. Bevor Hans Eichel ihn als Staatssekretär mit der Unternehmenssteuer-„Reform“ betraute, war er Leiter der Steuer-Abteilung bei Bayer. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Groß-Industrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, kommentierte die Berliner Zeitung.

Sämtliche wohltätigen Gaben von Bayer machen also maximal einige Prozent der eingesparten Steuern aus. Die Öffentlichkeit wäre mit angemessenen Steuern, über die sie frei verfügen könnte, weit besser bedient als mit einzelnen, willkürlich verteilten Spenden.

Initiative „Agrovida“

Bayer ist weltweit der zweitgrößte Pestizidhersteller. Im Bereich der hochgefährlichen Insektizide, mit denen sich jährlich zehntausende Landarbeiter tödlich vergiften, ist der Leverkusener Konzern die Nummer eins. 1995 versprach das Unternehmen, innerhalb von fünf Jahren alle Pestizide der Gefahrenklasse 1 („extrem gefährlich“) vom Markt zu nehmen. Bis heute wurde dieses Versprechen allerdings nicht umgesetzt.

Um „die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren“, startete Bayer in Südbrasilien die Initiative „Agrovida“. Im Rahmen des Programms sollen „mehrere tausend Menschen“ in den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eingeführt werden. Die Firma selbst gibt zu, dass „das Training vielleicht nur ein erster Schritt“ sein könne.

Abgesehen davon, dass nur eine Einführung in den Organischen Landbau eine wirklich nachhaltige Maßnahme gewesen wäre: einige tausend Personen zu schulen, mag sinnvoll sein oder auch nicht, es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Millionen Landarbeiter in Ländern des Südens hochtoxische Bayer-Produkte verwenden, ohne jemals eine Schulung erhalten zu haben und ohne über angemessene Schutzkleidung zu verfügen.

Nach Angaben der UN treten jährlich mehr als 10 Millionen Pestizid-
Vergiftungen auf. Ein von der UN-Abteilung FAO initiierter Kodex zum Verkauf von Agrogiften wurde von Bayer zwar unterschrieben, wird jedoch von der Firma täglich verletzt: laut Kodex sollen Pestizide der Gefahrenklasse 1 nur an „trainierte und zertifizierte Personen“ verkauft werden, die einen Ganzkörperschutz tragen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, sollen die Mittel laut Kodex vom Markt genommen werden. Zahlreiche Recherchen von Journalisten und Umweltverbänden belegen jedoch, dass sämtliche Bayer-Produkte an jedermann verkauft werden und von Landarbeitern ohne Kenntnis der Gefahren und ohne Schutz verwendet werden.

Die im Rahmen des Global Compact vorgestellte Initiative muss also als Augenwischerei bezeichnet werden. Ein verantwortungsbewusstes Handeln wäre nur durch eine Einhaltung des FAO-Kodex und einen Verkaufs-Stopp der risikoreichsten Wirkstoffe zu erreichen.

Antibiotika und resistente Bakterien

Nach Angaben der WHO gehören Antibiotikaresistenzen zu den größten medizinischen Problemen des 21. Jahrhunderts. Längst besiegt geglaubte Krankheiten breiten sich wieder aus, da resistente Keime mit herkömmlichen Antibiotika nicht mehr bekämpft werden können. Einer der Hauptgründe für die Ausbreitung von Resistenzen ist der massen-
hafte Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht. In der EU landen mehr als die Hälfte aller Antibiotika im Tierstall - es entstehen resistente Bakterienstämme, etwa von Salmonellen, die über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen und unbehandelbare Infektionen auslösen können.

Bayer gehört weltweit zu den größten Herstellern von Antibiotika und ist zudem drittgrößter Hersteller von Veterinärprodukten. Die Substanz-
klasse der Fluoquinolone vermarktet der Konzern sowohl für Menschen („Ciprobay“) als auch für Tiere („Baytril“). In Deutschland ist Baytril seit 1995 zugelassen und wird in großem Umfang zur Behandlung von Schweinen verwendet, als Fütterungsarznei wurde das Präparat nach Protesten wieder vom Markt genommen. In den USA wird das Präparat an Hühner, Truthähne und Rinder verfüttert.

Das Unternehmen hat die Initiative „Libra“ gestartet, in derem Rahmen „Ärzte, Patienten und Entscheidungsträger“ über die Gefahren von Resistenzen informiert werden, um „den unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika einzuschränken“. Blumig heißt es auf der Bayer-website: „Libra ist das lateinische Wort für Waage. Sie symbolisiert die Ausgewogenheit der Antibiotika-Therapie.“ Und weiter: „Nur so kann die Wirksamkeit dieser Arzneimittel zum Schutze der Bevölkerung erhalten bleiben. Damit passt das Bayer-Engagement in idealer Weise zum Global Compact und seinen Zielen.“

In der Realität trägt aber gerade der massenhafte Verkauf von Baytril zur Entstehung von Resistenzen bei: Nach Erkenntnis der US-Gesundheits-
behörde Food and Drug Administration (FDA) entstehen allein durch die Verfütterung von Fluoquinolonen an Hühner resistente Keime, mit denen jährlich mehr als 5.000 Amerikaner infiziert werden. Nach Angaben der FDA sind Fluoquinolone eine „wichtige Ursache“ für Infektionen mit Campylobacter Bakterien. Bis zu 80% der verkauften Hühner enthalten zum Teil resistente Campylobacter-Bakterien.

Die Behörde ersuchte daher die beiden Hersteller, Abbott und Bayer, das Präparat vom Markt zu nehmen. Während Abbott direkt reagierte, legte das deutsche Unternehmen Beschwerde ein. In den USA bildete sich daraufhin eine Koalition von Ärzteverbänden und Umweltorgani-
sationen, um ein Einlenken von Bayer zu erreichen. Vertreter der Initiative befürchten, dass im Laufe des mehrjährigen Beschwerde-
verfahren die Zahl der Resistenzen stark ansteigt und Fluoquinolone unbrauchbar geworden sind.

Kritische Anfragen von Journalisten oder engagierten Privatpersonen beantwortet Bayer seit vergangenem Jahr routinemäßig mit einem Verweis auf den Global Compact und den darin enthaltenen Anstrengungen. Es bleibt der Zivilgesellschaft überlassen, diese Aktivitäten als Ablenkungsmanöver zu enttarnen.

AIDS

CBG Redaktion

23. November 2000

Entschädigung AIDS-kranker Bluter:

Bayer AG soll Stiftung finanzieren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert das Unternehmen Bayer auf, die Rentenzahlungen an HIV-infizierte Bluter vollständig zu übernehmen. Die im Jahr 1995 eingerichtete Stiftung für die Opfer von verseuchten Blutkonserven steht vor dem Aus, da ihr Grundkapital größtenteils aufgebraucht ist. Bayer war als Weltmarktführer für Faktor VIII-Präparate verantwortlich für die HIV-Infektion Tausender Bluter.
Hubert Ostendorf von der CBG: „Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags hat eindeutig bestätigt, dass die Aids-Gefahr für Bluter frühzeitig bekannt war. Lediglich aus Kostengründen wurden die bestehenden Sicherungsverfahren damals nicht eingesetzt - Tausende von Blutern mussten dieses Versäumnis mit ihrem Leben bezahlen.“ Obwohl Mitarbeiter von Bayer intern bereits 1983 vor einer „gigantischen Epidemie“ warnten, weigerte sich das Unternehmen lange, entsprechende Tests und eine Hitze-Behandlung der Gerinnungspräparate einzuführen. Als diese Verfahren in den USA obligatorisch wurden, setzte Bayer die unbehandelten Produkte weiter in Japan und Lateinamerika ab. Ostendorf fordert daher neben der Übernahme der Rentenzahlungen durch die Bayer AG auch eine strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Manager.
Während der Leverkusener Konzern allen japanischen Opfern auf Druck der dortigen Regierung 630.000 Mark Entschädigung, eine monatliche Rente und alle Behandlungskosten bezahlt, wurde in Deutschland lediglich eine Stiftung gegründet, die eine Minimalrente garantiert. Die Kosten dafür trägt zum größten Teil die Allgemeinheit - Bayer beteiligte sich lediglich mit 18 Millionen Mark. Der Leverkusener Konzern setzt jährlich fast eine Milliarde Mark mit Faktorpräparaten um, die Behandlung eines einzigen Patienten kann jährlich 300.000 Mark verschlingen.

USA

CBG Redaktion

18. Oktober 2000

Amerikanische Bluter stoppen Kooperation mit Pharmakonzern Bayer

Medikamente nur für Reiche?

Die amerikanische National Hemophilia Foundation (NHF), die die Interessen von 14.000 Blutern in den USA vertritt, beendet mit sofortiger Wirkung jegliche Zusammenarbeit mit dem Pharmaunternehmen Bayer. Alle Spenden des Leverkusener Konzerns an die Stiftung wurden zurück überwiesen, eine Delegation von Bayer zum anstehenden Jahrestag der NHF wurde ausgeladen.
„In Zukunft entscheidet die teuerste Versicherung darüber, wer eine Behandlung erhält“, protestiert Mark Skinner, Präsident der NHF, „für Bayer scheint die Profitrate wichtiger zu sein als die Hilfe für schwerkranke Menschen.“ Hintergrund des Zerwürfnisses: Bayer zieht das Medikament Kogenate FS aus dem freien Handel zurück. In Zukunft soll das Blutfaktor-Präparat nur noch an Direktabnehmer verkauft werden, die dem Unternehmen Alter, Krankheitsgeschichte und die Art ihrer Krankenversicherung mitteilen müssen. Bayer ist Alleinanbieter für diese Art von Gerinnungsfaktoren, die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem.
Die NHF kritisiert in einem Offenen Brief an Bayer den Besitz vertraulicher Patientendaten durch das Unternehmen und die Risiken für Notfall-Patienten, die in Krankenhäusern keine Blutgerinnungsmittel mehr erhalten können. Die Stiftung befürchtet zudem höhere Preise aufgrund der Monopolstellung des Anbieters - schon heute geben Hämophile jährlich bis zu 150.000 US$ für ihre Behandlung aus. Besonders ältere Betroffene, die auf die staatlichen Programme Medicare und Medicaid angewiesen sind, könnten in Zukunft leer ausgehen.
Jan Hamilton, Vorsitzende der zweiten großen Bluter-Vereinigung Hemophilia Federation of America: „Niemand von uns vertraut Bayer“. In den 80er Jahren hatte sich die große Mehrheit der amerikanischen Hämophilen mit Hepatitis C infiziert. 40% der Patienten wurden außerdem mit HIV angesteckt, obwohl Experten jahrelang auf die Risiken hingewiesen hatten. Schon damals war Bayer Weltmarktführer für Blutprodukte.

Archiv

CBG Redaktion

24. August 2000

Trotz Verpflichtung im neuen Stiftungsvertrag:

Bayer AG verweigert Zugang zu Konzern-Archiv

Die Leverkusener Bayer AG verweigert Kritikern des Unternehmens den Zugang zum Werksarchiv, in dem sich umfangreiches Material aus der Zeit des Dritten Reiches befindet. Mitarbeiter der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) wollen dort Unterlagen einsehen, die die „Arisierung“ eines jüdischen Friedhofs in Krefeld betreffen. Außerdem sollen Briefwechsel zwischen dem Leverkusener Bayer-Werk und dem KZ Auschwitz, in dem im Auftrag der IG Farben Menschenversuche durchgeführt wurden, eingesehen werden. Erst im vergangenen Jahr hatte die Bayer AG das Archiv der skandalträchtigen IG Farben AG in Liquidation übernommen.
Im Gegensatz zu anderen Firmen beauftragte Bayer bislang keine unabhängigen Historiker mit der Niederschrift einer Konzerngeschichte. Nun antwortete das Unternehmen: „...ergibt sich keine Verpflichtung, Ihrem Antrag nachzukommen. Wir möchten Sie bitten, von weiterer Korrespondenz in dieser Angelegenheit abzusehen.“
In den Vertrag der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die die Entschädigung ehemaliger Sklavenarbeiter regelt, wurde auf Drängen amerikanischer Anwälte die Öffnung der Werksarchive festgeschrieben. In der Vergangenheit war Journalisten und Unternehmenskritikern der Zutritt meist verweigert worden.
Die CBG begleitet das Unternehmen Bayer seit über zwanzig Jahren und ist Herausgeber des Buches „IG Farben - Von Anilin bis Zwangsarbeit“. Im Juni organisierte der Verein eine Demonstration in Uerdingen, um an den zerstörten jüdischen Friedhof zu erinnern. Auf dem Gelände des Friedhofs befindet sich heute der Eingang zum Bayer-Werk Uerdingen, ein Hinweisschild oder ein Denkmal sucht man vergeblich.

Hauptversammlung 1999

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 30. April ´99

auf der heutigen BAYER-Hauptversammlung:

Kritische Aktionäre attackieren Vorstand

Mit insgesamt zehn Redebeiträgen treten die KRITISCHEN BAYER-AKTIONÄRE in der heutigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns in Köln auf. Schwerpunkt der diesjährigen Kampagne ist die Pharmapolitik des Unternehmens, insbesondere die Kritik an dem „Jahrhundertprodukt“ ASPIRIN. Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „ASPIRIN JUNIOR tötet Kinder! In Lateinamerika wird ein Produkt vertrieben, das bei uns längst vom Markt ist. Das Unternehmen BAYER muß seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf von ASPIRIN JUNIOR weltweit einstellen!“ Ostendorf betont, dass Azetylsalizylsäure keineswegs harmlos sei und fordert eine Rezeptpflicht für ASPIRIN, um den unsachgemäßen Gebrauch einzudämmen.

Die CBG organisiert seit 16 Jahren die Gegenaktionen auf der Aktionärsversammlung. In diesem Jahr vertritt sie über 160.000 Aktien mit einem Kurswert von über 10 Mio DM. Im Folgenden haben wir Auszüge aus den Reden zusammengefaßt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die kompletten Texte zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür bitte an die unten aufgeführte Adresse.

100 Jahre Aspirin
Die Ärztin Dr. Christine Fischer von der BUKO-Pharmakampagne konfrontiert den Vorstand mit seiner Verantwortung für die unverantwortliche Pharma-Werbung. „Aspirin“, so die Expertin, „wird wie ein Lebensmittel beworben. Die Patienten nehmen die ernsthaften und für einige Menschen sogar lebensbedrohlichen Nebenwirkungen gar nicht wahr.“ Neben den hinlänglich bekannten Nebenwirkungen, Blutungen in Magen und Darm, seien auch pseudoallergische Reaktionen festzustellen. Besonders schlimm sei das Reye-Syndrom, das bei Kindern nach der Einnahme von Aspirin beobachtet werden kann und das in 50 Prozent der Fällen tödlich verläuft. BAYER, so die Ärztin, müsse dringend deutlicher auf die Nebenwirkungen hinweisen, die Werbung verändern und ASPIRIN JUNIOR weltweit vom Markt nehmen.

Entschädigung von Zwangsarbeitern
Der Historiker Dr. David Rosenberg ist der einzige ausländische Gast auf der BAYER-Hauptversammlung. Er ist Mitglied der jüdischen Gemeinde von Pittsburgh/USA und setzt sich für ehemalige BAYER-Zwangsarbeiter ein. Diese hatten während des zweiten Weltkrieges in den verschiedenen BAYER-Werken arbeiten müssen, mindestens 30.000 waren dabei ums Leben gekommen. Andere Opfer wurden bei medizinischen Versuchen von BAYER-Ärzten auf grausamste Weise gefoltert und getötet. Von dem tausendfachen Leid will der Konzern heute nichts mehr wissen. Die Kernfrage des engagierten Fachmannes: „Existierte BAYER zwischen den Jahren 1925 und 1951?“ Die Antwort geben nach seinen Recherche die BAYER-eigenen Publikationen. „In den Meilensteinen, Ihrer im Jahre 1989 erschienenen Unternehmensgeschichte, beantworten Sie diese Frage eindeutig mit Ja“. Der Konzern müsse die Forderungen der überlebenden Zwangsarbeiter anerkennen und eine Entschuldigung aussprechen.

Pestizideinsatz in Brasilien
André Schösser stellt in seiner Rede einen aktuellen Skandal aus Brasilien in den Mittelpunkt. Dort gibt es erhebliche Probleme beim Einsatz des BAYER-Pestizids BAYSISTON. Immer wieder klagen Arbeiter nach der BAYSISTON-Anwendung über Übelkeit, Ekzeme auf der Haut, Atemprobleme und Vergiftungserscheinungen. Die Staatsamanwaltschaft ermittelt wegen zahlreicher Todesfälle. BAYER zieht sich seit Jahren auf den Standpunkt zurück, daß die Bauern die Pestizide falsch anwendeten. Atemschutzgeräte und passende Schutzanzüge seien eben unumgängliche Hilfsmittel. Doch die arme brasilianische Landbevölkerung kann sich diese teuren Schutzgeräte nicht leisten. So wird BAYSISTON zum unkalkulierbaren Risiko für die Arbeiter. „BAYER muß endlich die gefährlichen Pestizide vom Markt nehmen und die Opfer entschädigen“, fordert Schösser.

Weitere Redebeiträge:
Dr. Sigrid Müller: schwere Nebenwirkungen im Prüfverfahren des Alzheimer-Mittels Metrifonat
Heinz Stehr: Arbeitsplatzvernichtung bei BAYER
Hubert Ostendorf, CBG: Zusammenarbeit von BAYER mit kriminellen Detektiven
Axel Köhler-Schnura, CBG: Prozess aids-infizierter Bluter gegen BAYER
Philipp Mimkes, CBG: Arisierung eines jüdischen Friedhofs durch BAYER 1942
Uwe Friedrich, CBG: Vorstellung einer Studie zum Pestizideinsatz in Nepal

Hauptversammlung 1998

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 24. März 1998

Millionenschweres Aktienpaket: Kritiker übergeben Erweiterung der Tagesordnung

Die Kritischen BAYER Aktionäre übergeben heute dem Vorstand des Leverkusener Chemiemultis Ergänzungen für die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 30. April. Hierzu befähigt sie das umfangreiche Aktienpaket der Familie Nold, die ihre Stimmrechte den Kritikern zur Verfügung stellt, für eine Erweiterung der Tagesordnung werden Aktien im Nennwert von 1 Mio DM benötigt. Zu den einzelnen Punkten werden die Kritiker auf der Hauptversammlung ausführlich Stellung nehmen, auch ein Gast aus den USA wird sprechen. Die Kritiker stellen auch über 30 Gegenanträge. Im einzelnen wird gefordert, die BAYER-Satzung wie folgt zu erweitern:

1. „Die Gesellschaft leistet umfassende finanzielle Entschädigungen an alle Personen, die durch Geschäftsaktivitäten oder durch Produkte gesundheitlich geschädigt wurden. Eine rückwirkende Produkthaftung wird unbefristet übernommen. Bluter, die durch Faktor VIII-Präparate mit dem Aids-Virus infiziert wurden, werden weltweit auf der Basis des in Japan geschlossenen Vergleichs finanziell entschädigt.“

2. „Die Gesellschaft garantiert ihren Beschäftigten weltweit in allen Niederlassungen weitestgehende gewerkschaftliche Freiheit, insbesondere Organisations- und Versammlungsfreiheit, Kündigungsschutz für Belegschaftsvertreter und Mitspracherechte der Beschäftigten bei allen arbeitnehmerspezifischen Belangen. In Staaten, in denen sie diese Rechte nicht garantieren kann, unterhält sie keine Niederlassungen oder Beteiligungen.“

3. „Die Gesellschaft entwickelt und produziert keine Güter, die für militärische Zwecke verwendet werden können. Sie beliefert weder Armeen noch Rüstungskonzerne.“

4. „Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Ziel der umfassenden Schadstoff- und Risikominimierung. Hierzu gehören der Einsatz chlorfreier Verfahren in der Polyurethan-Produktion, der sofortige Verzicht auf die Produktion von Pestiziden der WHO-Toxizitätsklassen Ia und Ib sowie der Verzicht auf gentechnische Forschung und gentechnisch hergestellte Produkte.“

5. „Die Gesellschaft anerkennt ihre Verantwortung für die IG Farben-Geschichte - insbesondere für das den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie den Opfern von Menschenversuchen zugefügte Unrecht. Sie entschädigt die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bzw. die Hinterbliebenen auf Basis des vorenthaltenen Lohns zuzüglich entgangener Zinsen.“

[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

4. März 2013; Ärzte ohne Grenzen

Bayer-Widerspruch gegen indische Zwangslizenz abgelehnt

Ärzte ohne Grenzen begrüßt Entscheidung für bezahlbare Medikamente

Das indische Intellectual Property Appellate Board (IPAB) hat den Widerspruch des Pharmakonzerns Bayer gegen eine Zwangslizenz für die Produktion des Krebsmedikamentes Nexavar abgelehnt. Ärzte ohne Grenzen begrüßt die am Montag bekannt gegebene Entscheidung des obersten indischen Patentprüfungsausschusses in Chennai.

„Die Entscheidung stärkt Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“, sagt Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland. „Wir fordern Bayer auf, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht anzufechten. Patente machen lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich niedrigere Preise sorgt. Im konkreten Fall ging es mit Nexavar um ein Krebsmedikament. Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen. Dann können bald auch neuere HIV/Aids-Medikamente von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
„Neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute noch für viele Menschen, die sie bräuchten, unerschwinglich“, so Moldenhauer weiter. „Nicht zuletzt für diese Patienten ist die Entscheidung des IPAB eine großartige Nachricht. Zwangslizenzen sind ein im internationalen Handelsrecht verankerter Mechanismus, den Staaten nutzen können, um Wettbewerb zu ermöglichen und damit den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten sicherzustellen.“
Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März 2012 eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.
Derzeit steht noch eine weitere wegweisende Gerichtsentscheidung in Indien aus. Der Pharmakonzern Novartis klagt vor dem Obersten Gerichtshof, um eine Bestimmung des indischen Patentrechts zu ändern, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert.

alle Infos zur Kampagne

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der SPIEGEL meldete letzte Woche, dass der Fonds für HIV-geschädigte Bluter erneut zur Neige geht. Hepatitis-infizierte Bluter, deren Gesundheitszustand oft noch schlechter ist, gehen bislang ganz leer aus.
BAYER hat in diesen Fonds mehrfach eingezahlt, jedoch in vollkommen unzureichender Weise.

Zur Erinnerung: in den 80er Jahren wurde rund die Hälfte aller Bluter mit HIV und Hepatitis C infiziert. Die meisten durch Produkte von BAYER. Mehr als 2/3 der Betroffenen starben bislang an den Folgen.

Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss kam zu Ergebnis: Die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Sterilisierungsverfahren rechtzeitig vorlagen.
Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER damals der Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.

Im Oktober lief im ZDF der eindrucksvolle Film „Blutgeld“. U. a. wird darin gezeigt, wie Hersteller von Plasmaprodukten die Gefahren ungetesteter Präparate kannten, den Verkauf jedoch fortsetzten. Der Regisseur hat im Interview deutlich gemacht, dass es sich bei der dargestellten Firma um Bayer handelt.

Der Film hat vor wenigen Wochen den „Deutschen Hörfilmpreis“ erhalten. Hauptsponsor der Preisverleihung war ausgerechnet die BAYER AG.

Herr Dekkers, mir fehlen dazu fast die Worte: der Film thematisiert das Leid Tausender Hämophiler, deren Sterben BAYER größtenteils hätte verhindern können. Und Sie nutzen ausgerechnet diese Veranstaltung für Ihr sogenanntes „Social Marketing“??
Ich möchte Sie fragen: ob Sie solche makabren Werbekampagnen künftig unterlassen möchten?

Statt die BAYER-Opfer dergestalt zu verhöhnen, sollten Sie sich endlich bei den Geschädigten und den Hinterbliebenen entschuldigen. Außerdem fordern wir von Ihnen, dass Sie die Behandlungskosten der Opfer vollständig übernehmen und alle Infizierten nach japanischem Vorbild entschädigen.
In Japan erhielten die infizierten Bluter von BAYER rund eine halbe Mio Euro, lebenslange Rente + offizielle Entschuldigung.
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Heute haben wir viele warme Worte zum Ausscheiden von Wolfgang Plischke aus dem Vorstand gehört. Damit der Abschied nicht zu rührselig ausfällt, möchte ich kurz an 2 Stationen aus der Karriere von Herrn Plischke erinnern:

Ich sprach eben davon, dass sich die japanische BAYER-Tochterfirma Bayer Yakuhin 1996 bei den Opfern von HIV-verseuchten Blutpräparaten entschuldigte.
Ich zitiere aus der damaligen Erklärung von BAYER: wir „fühlen uns für die Schäden der HIV-infizierten Bluterkranken tief verantwortlich” und wir „entschuldigen uns von Herzen, den Opfern sowohl physisch wie psychisch großen Schaden zugefügt zu haben.”

Und wie hieß nun der damalige Geschäftsführer von Bayer Yakuhin? Ganz richtig: Wolfgang Plischke

Gegenüber europäischen oder amerikanischen Opfern hat BAYER eine Entschuldigung hingegen stets abgelehnt. Ich kenne mehrere Infizierte persönlich und ich weiß, dass diese seit 30 Jahren auf eine solche Entschuldigung warten.

Herr Plischke: es würde von menschlicher Größe zeugen, wenn Sie Ihren heutigen Abschied dazu nutzen würden, für die Betroffenen hierzulande ähnliche Worte zu finden wie damals in Japan.

Bleiben wir noch kurz bei Herrn Plischke: nach seiner Station in Japan wurde er Leiter der US-amerikanischen Pharma-Sparte von BAYER. In den USA lagen BAYER ab 1999 zahlreiche Berichte über schwere Nebenwirkungen des Cholesterin-Senkers Lipobay vor. Insbesondere bewirkte Einnahme von Lipobay einen Muskelzerfall (sog. Rhabdomyolyse), die zu Nierenversagen führen kann. Hätte BAYER bereits nach dem Bekanntwerden der ersten Fälle gehandelt, wären über hundert Menschen am Leben geblieben.

BAYER verkaufte zu diesem Zeitpunkt Lipobay mit einer Konzentration von 0,3 mg pro Tablette. Obwohl die Nebenwirkungen schon mit dieser relativ niedrigen Konzentration weit gravierender waren als bei Konkurrenz-Präparaten, brachte Bayer in den USA zunächst Lipobay mit einer Konzentration von 0,4 mg und schließlich im Jahr 2000 sogar mit einer Dosis von 0,8 mg auf den Markt.

Sogar Wissenschaftler von BAYER warnten das Management wiederholt vor diesem Schritt. Die internen Papiere, die von US-Gerichten später veröffentlicht wurden, zeigen: der Geschäftsleitung unter Wolfgang Plischke waren diese Warnungen im Detail bekannt. Sie setzte sich jedoch bewusst darüber hinweg. Die Mehrzahl der Todesfälle erfolgte durch Tabletten dieser erhöhten Konzentration von 0,8 mg.

Der Ausgang dieses Skandals ist den meisten bekannt: im August 2001 wurde Lipobay vom Markt genommen; BAYER zahlte Entschädigungen von über einer Milliarde Euro. Das macht die Toten aber nicht wieder lebendig.

Insofern ist Lipobay eines von vielen Beispielen einer Vermarktung von Pharmazeutika, die notfalls über Leichen geht. Und einer der Protagonisten dieses Prinzips heißt Wolfgang Plischke.

Abschließend habe ich einige Fragen zum Gerinnungshemmer Xarelto. Wir befürchten, dass mit Xarelto das nächste überflüssige (und für viele Patienten gefährliche) Präparat auf den Markt gedrückt wird.

Im vergangenen Jahr gab es allein in Deutschland 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ nach Einnahme von Xarelto und 1400 Meldungen schwerer Nebenwirkungen (in der Regel Blutungen). Gleichzeitig hat sich der Xarelto-Umsatz im vergangenen Jahr verdreifacht. Parallel dazu gab es von BAYER geradezu ein Marketing-Feuerwerk: mit Werbe-Veranstaltungen, dem Versand von Gratis-Mustern, dem Sponsoring medizinischer Kongresse etc

Hierzu meine erste Frage: welchen Betrag haben Sie für das Marketing von Xarelto im vergangenen Jahr ausgegeben?

Grundsätzlich möchte ich klarstellen: verbesserte Gerinnungshemmer sind wünschenswert, da die bisherige Therapie mit Marcumar kompliziert und mit vielen Nebenwirkungen verbunden ist.

Nur: aktuell gibt es keine glaubhafte Studie, wonach der Einsatz von Xarelto insb. zur Behandlung des Vorhofflimmerns (und das ist genau die lukrative Indikation, für die Xarelto vermarktet wird!) sinnvoll ist.
Xarelto reduziert weder die Zahl der Schlaganfälle noch die Rate schwerer Blutungen. Zudem liegen keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor
Und nebenbei: die Kosten einer Xarelto-Therapie liegen 20x höher als z.B. bei Marcumar, was jährlich zu Zusatzkosten von etwa 1.000 Euro pro Patient führt

Neben der Vermarktung für Patienten mit Vorhofflimmern plant BAYER zusätzlich, Xarelto zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS) einzusetzen. Für das Zulassungsverfahren hat BAYER nur eine einzige, vollkommen unzureichende Studie vorgelegt.

Die US-Aufsichtsbehörde FDA hat eine Zulassung für ACS wegen mangelhafter Daten 2x verweigert. Unter anderem kritisierte die FDA unvollständige Datensätze und den viel zu kurzen Beobachtungszeitraum. BAYER musste gegenüber der FDA sogar einräumen, dass bei über 10% der Probanden der Beobachtungszeitraum so knapp war, dass am Studienende nicht einmal bekannt war, ob der Patient noch lebt. Zudem wies FDA nach: BAYER hatte mehrere Todesfälle von Probanden unter den Tisch fallen lassen.

Herr Dekkers, Sie haben kürzlich geäußert: Xarelto soll mittelfristig Jahreserlös von 3,5 Milliarden Euro einfahren.
Ich frage Sie: wie kommen Sie auf diese Summe? Planen Sie Vermarktung für Behandlung des Akuten Koronarsystems?
Bitte schlüsseln Sie auf, für welche Indikation Sie welche Umsätze mit Xarelto anpeilen.

Ihr Konkurrent Boehringer hat im Februar eine Studie zum Gerinnungshemmer Dabigatran veröffentlicht. Die Studie zeigt: der Plasmaspiegel schwankt bis zu einem Faktor 5 und korrelliert signifikant mit schweren Blutungen und Schlaganfällen. Boehringer überlegt daher, eine Kontrolle des Plasmaspiegels einzuführen und ein Antidot zu entwickeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Lage bei Xarelto ähnlich ist. Von daher meine Frage:
Gibt es ähnliche Untersuchungen zu Xarelto? Ist Bayer bekannt, ob der Plasmaspiegel von Xarelto in ähnlichem Umfang schwankt?

Bayer hat laut Aussage der EMA im Jahr 2011 einen Test entwickelt, mit dem Überdosierungen festgestellt werden können.
Plant Bayer die Vermarktung des Tests zur Gerinnungskontrolle?
Entwickelt Bayer ein Antidot für Xarelto? Wenn ja, wird dieses vermarktet?

Wir befürchten, dass Xarelto – nach Lipobay, Trasylol und Yasmin – der nächste Pharma GAU von BAYER wird. Wir fordern daher in einem ersten Schritt, die Vermarktung von Xarelto an Risiko-Patienten sowie an Personen >70 Jahre einzustellen und das aggressive Marketing für Xarelto zu unterbinden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Anmerkung zu den Antworten:

Marijn Dekkers weigerte sich, Angaben zu den Marketing-Kosten von Xarelto zu machen. Nur die allgemeinem Ausgaben für Marketing und Vertrieb (25% vom Umsatz) würden angegeben.
Auch die Umsätze nach Indikationen würden nicht aufgeschlüsselt.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Patente] Presse-Information CBG vom 08.03.21

CBG Redaktion

CBG unterstützt die Forderungen Indiens und Südafrikas

Patente für Corona-Impfstoffe freigeben!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Initiative Indiens und Südafrikas, bei der Welthandelsorganisation (WTO) auf eine zeitweise Aufhebung der Patente für Impfstoffe und Arzneien gegen Covid-19 zu dringen, um auf diese Weise auch die Versorgung ärmerer Länder mit Vakzinen sicherzustellen. Am 10. und 11. März steht der entsprechende Antrag auf der Tagesordnung des „Rates für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS-Rat).

Deutschland und die anderen westlichen Industrie-Nationen lehnen den Vorschlag ab. Der südafrikanische WTO-Bevollmächtigte Mustaqueem De Gama kritisiert das scharf und wirft der Koalition der Unwilligen Doppelzüngigkeit vor: „Viele der opponierenden WTO-Mitglieder haben die Entwicklungsländer unter dem der Druck der Pharma-Industrie mehr als zwei Jahrzehnte lang davon abgehalten, TRIPS-Flexibilitäten in ihrem nationalen Recht zu verankern und diese Flexibilitäten zur Förderung des Zugangs zu nutzen. Jetzt aber behaupten sie steif und fest, dass solche Flexibilitäten in ausreichendem Maß existieren.“ Überdies hält er den Staaten „Impf-Nationalismus“ vor. „50 Prozent der bis zum 22. Februar injizierten 200 Millionen Impfdosen verabreichten die USA, Großbritannien und die EU“, so De Gama.

In seinen Ausführungen berief er sich auch auf den UN-Generalsekretär António Guterres, der Mitte Februar in seiner Rede vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mehr Verteilungsgerechtigkeit bei den zur Verfügung stehenden Vakzinen angemahnt hatte. „Der Fortschritt bei den Impfungen vollzieht sich in ungleichmäßiger und unfairer Weise“, hatte er konstatiert. Seine Kollegin Direktorin Winnie Byanyima vom AIDS-Programm der UN tritt vehement dafür ein, die Impfstoffe zu einem öffentlichen Gut zu erklären. „Wir sollten nicht wiederholen, was bei der AIDS-Krise in der Welt geschehen ist. Wir haben zehn Jahre verloren und Millionen HIV-Positive sind gestorben, weil wir auf Zugeständnisse der Pharma-Industrie gewartet haben“, erklärt sie.

Bislang tragen über 60 Länder den Vorstoß Südafrikas und Indiens mit. Fraktionsübergreifend stellten sich zudem mehr als 80 Mitglieder des Europa-Parlaments hinter den Antrag. Auch der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Tedros Adhanom Ghebreyesus, zählt zu den Unterstützern. Susan Bergner, bei der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ für globale Gesundheitsfragen zuständig, spricht sich ebenfalls dafür aus: „Die Länder des globalen Südens müssen dringend Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufbauen können. Da würde eine zeitweise Aussetzung der Patentrechte der Pharma-Konzerne helfen.“

Bislang reichen die Produktionskapazitäten nicht aus. Immer wieder brechen die Pillen-Riesen die Liefer-Vereinbarungen. CUREVAC, das seinen mRNA-Impfstoff gemeinsam mit BAYER auf den Markt bringen will, stieß schon bei der Vorbereitung der Fertigung auf Schwierigkeiten. „Es gab einen Riesenansturm auf die Ausrüstung“, klagte der Unternehmensleiter Hans-Werner Haas bei einer Anhörung im Europa-Parlament.

Die Verträge, welche die EU mit den Impfstoff-Herstellern geschlossen hat, sehen zwar die Möglichkeit der Weitergabe an bedürftige Staaten vor, zuvor müssen die Firmen allerdings ihr Einverständnis geben. Und besonders beim CUREVAC-Produkt lauern dem FDP-Politiker Andrew Ullmann zufolge im Kleingedruckten Probleme mit den Zustimmungsklauseln. Dadurch könne es zu gefährlichen Verzögerungen kommen, warnt er laut Tagesspiegel.

Das COVAX-Programm der WHO zur weltweiten Impfstoff-Distribution bleibt bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Und die freiwilligen Vereinbarungen, welche BAYER, NOVARTIS, PFIZER & Co. mit der „Bill & Miranda Gates Foundation“ geschlossen haben, tragen bisher keine Früchte. Trotzdem wehrt sich die Industrie vehement gegen eine Suspendierung des Patentrechts auf Zeit. „Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen Eigentümer ihrer Entwicklungen bleiben“, dekretiert Han Steutel, Präsident des von BAYER gegründeten „Verbandes der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“. „Die meisten der bisher gegen Corona zugelassenen Impfstoffe entstammen gar nicht den Laboren von Big Pharma, sondern denen von Universitäten oder kleiner Start-Ups. BAYER & Co. wollen nur ihre Profite sichern. Dazu nehmen sie auch eine Ausweitung der Gesundheitskrise mit vielen unnötigen Opfern in Kauf“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Gegenantrag Pharma] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern ist für eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Problemen verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Lipobay:
Mehrfach wurde BAYER im vergangenen Geschäftsjahr zu Entschädigungszahlungen an Lipobay-Opfer verurteilt, u.a. in Argentinien und Italien. Die Gerichte stellten eindeutig ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns fest. So belegen firmeninterne Dokumente, dass das BAYER-Management die schweren Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahm und sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachtete.
Die Entscheidungen der Gerichte sind eine große Genugtuung für die Opfer in aller Welt. Trotzdem weigert sich der Konzern, seine Schuld anzuerkennen und alle Betroffenen fair zu entschädigen.

Blutprodukte:
Im vergangenen Geschäftsjahr ist der Bluter Todd Smith im Alter von 50 Jahren gestorben. Todd Smith hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis C infiziert. Seine Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die damals verfügbaren Tests und Inaktivierungs-Verfahren eingesetzt hätte.
BAYER war zu diesem Zeitpunkt Weltmarktführer für Blutprodukte. Nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa hatte das Unternehmen die übriggebliebenen Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert, wo es zu weiteren Infektionen kam. Bis heute weigert sich BAYER, eine dauerhafte Stiftungslösung zu finanzieren, die den Betroffenen ein würdiges Leben ermöglichen würde. Stattdessen werden die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Xarelto:
An der Sicherheit des neuen Gerinnungshemmers Xarelto, den BAYER mit aller Macht in den Markt drücken will, gibt es erhebliche Zweifel. So zeigen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Anfrage erhielt, dass allein im vorigen Jahr nach der Einnahme von Xarelto 58 tödliche Verläufe und 750 schwere Nebenwirkungen auftraten.
In den USA verzögert sich die Zulassung des Präparats zur Nachbehandlung von Blutgerinnseln in der Herzkranz-Arterie. Wegen des hohen Blutungsrisikos forderte die Gesundheitsbehörde FDA von BAYER jüngst weitere Daten zu den Risiken von Xarelto an. Bereits im Februar 2012 hatte die FDA moniert, dass BAYER in den eingereichten Unterlagen drei Todesfälle nicht dokumentiert hatte.
Schon bei den Genehmigungsprozessen zu den Indikationen „Thrombose-Prophylaxe bei Hüft- und Kniegelenkoperationen“ und „Schlaganfall- und Embolie-Prophylaxe bei Patienten mit Vorhofflimmern“ hatte es in den Vereinigten Staaten Probleme gegeben. Die Aufsichtsbehörden warfen BAYER unter anderem vor, die Proband/innen, die in der Vergleichsgruppe das Präparat Warfarin einnahmen (verwandt mit Marcumar), nicht richtig eingestellt zu haben.
Fachleute raten von der Verwendung von Xarelto ab. Sie plädieren dafür, weiter an dem bewährten Präparat Marcumar festzuhalten. So stellt die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft fest: „Insgesamt ergibt sich aus Sicht der AkdÄ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban (Xarelto). Ihr Einsatz sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapie-Option sind.“
Neben dem Preis – es ist 15-mal billiger als Xarelto – spricht für Marcumar vor allem, dass es zu ihm im Gegensatz zu Xarelto ein Gegenmittel gibt, das gegebenenfalls schwere Blutungen stoppen kann.
Es darf nicht sein, dass BAYER nur aus Profit-Gründen ein Medikament in den Markt drückt, an dessen Sicherheit es erhebliche Zweifel gibt. Der Konzern sollte aus den Pharma-Skandalen mit LIPOBAY, TRASYLOL und YASMIN gelernt haben. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Pestizide:
Die drei größten Pestizid-Konzerne BASF, BAYER und SYNGENTA, die fast die Hälfte des Pestizid-Weltmarkts kontrollieren, vermarkten jeweils mehr als fünfzig hochgefährliche Wirkstoffe, die unter anderem Krebs auslösen, Nervenschäden und Unfruchtbarkeit verursachen, das Hormonsystem schädigen oder die Biodiversität gefährden können. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen. Rund 99% aller Pestizid-Vergiftungen treten in den Ländern des Südens auf.

Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. März 2005

zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG:

Kritische Aktionäre reichen Gegenanträge ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht zeitgleich zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG Gegenanträge zur Hauptversammlung des Konzerns ein. Das Unternehmen missachtet demnach den Schutz der Umwelt und schädigt mit seinen Produkten Tausende Personen. „Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss“, heißt es in dem Antrag.

Im vergangenen Geschäftsjahr war der Konzern erneut für eine Reihe von Skandalen verantwortlich:

* Preisabsprachen mit Konkurrenz-Unternehmen;
* Verkauf hochgefährlicher Pestizide in Entwicklungsländer;
* Kinderarbeit bei indischen Zulieferern;
* Störfälle, bei denen regelmäßig giftige Chemikalien austragen;
* Gefährdung von Patienten durch den Verkauf unwirksamer oder gefährlicher Pharmazeutika.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren macht seit 20 Jahren auf die Schattenseiten der Konzernpolitik von BAYER aufmerksam und wird die Gegenanträge in der Hauptversammlung am 29. April erläutern. Im Folgenden dokumentieren wir den Antrag im vollen Wortlaut:

An die BAYER AG
51368 Leverkusen

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung dieser Gegenanträge sowie der nachstehenden Begründungen gemäß §§ 125, 126 AktG dürfen wir bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Der BAYER-Konzern verursachte im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Missständen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss.
Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle:

* BAYER tätigt regelmäßig Preisabsprachen mit der Konkurrenz und wurde dabei allein im vergangenen Jahr vier Mal erwischt. Im Sommer musste der Konzern 66 Millionen Dollar Strafe zahlen - BAYER hatte sich gegenüber US-Behörden schuldig bekannt, mit anderen Herstellern die Preise für Kunststoff-Zusätze abgesprochen zu haben. Im Herbst erhielt BAYER erneut eine hohe Strafe, diesmal 33 Mio Dollar wegen eines Kartells mit mehreren Polyester-Produzenten. Kurz darauf musste der Konzern illegale Absprachen beim Verkauf von Kautschuk-Chemikalien einräumen und 4,7 Mio Dollar Strafe zahlen. In Portugal wurde BAYER wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Diabetes-Tests verurteilt. Illegale Kartelle sind bei BAYER seit vielen Jahren an der Tagesordnung. Diese Praxis wird vom Vorstand augenscheinlich gedeckt.

* Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im Jahr 2003 veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllte, wie internationale Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit profitieren. Zulieferer der indischen BAYER-Tochter ProAgro beschäftigten demnach mehr als 2.000 Kinder zwischen sechs und 14 Jahren. Sprecher von BAYER bekannten sich nach Veröffentlichung der Studie zu ihrer Verantwortung und versprachen Abhilfe. Neue Untersuchungen zeigen aber, dass sich die Situation bei ProAgro kaum gebessert hat: auch im vergangenen Jahr arbeiteten rund 1.650 Kinder für Zulieferer der Firma. Dies ist unvereinbar mit den Standards der ILO, der OECD und der UNO.

* Seit den 20er Jahren finanziert BAYER Politiker - seinerzeit bekannt als das „System Duisberg“. Zahlreiche Mitarbeiter des Konzerns wurden Abgeordnete und sogar Minister. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren nahm die aktuelle Diskussion zum Anlass, einen Offenen Brief an das Unternehmen zu senden. Darin fragten wir nicht nur, welche Abgeordnete ein Gehalt oder Zuwendungen vom BAYER-Konzern bezogen haben, sondern auch, in welche staatliche Einrichtungen (Behörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten) Mitarbeiter des Unternehmens abgestellt wurden. Der Konzern bleibt bis heute eine Antwort schuldig. Generell beantwortet BAYER nur solche Fragen, die dem Unternehmen genehm sind - ein klarer Widerspruch zur Kampagne „Chemie im Dialog“.

* In der Umgebung des mittlerweile von der LANXESS AG betriebenen Werks Durban/Südafrika wurden hochgefährliche Chromverbindungen im Grundwasser gefunden. Den Anwohnern wurde dringend empfohlen, das Wasser aus angrenzenden Brunnen weder zum Kochen noch zum Trinken zu verwenden. LANXESS streitet die Verantwortung nicht ab, behauptet aber, seit 1991 kein Chrom mehr herzustellen; die Verunreinigung wäre von Altlasten ausgegangen. BAYER hatte die Firma Chrome Chemicals in Durban 1968 übernommen. Wegen mangelhafter Sicherheits-Einrichtungen erlitt ein Drittel der Belegschaft bleibende Gesundheitsschäden. Mindestens acht Arbeiter starben an Lungenkrebs, zwei weitere an Tuberkulose. Selbst die Apartheids-Regierung hatte 1976 in einem Bericht Sicherheitsmängel und Gesundheitsprobleme der Belegschaft moniert. Nach Protesten südafrikanischer Gewerkschaften sowie der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die zu umfangreichen Medienberichten führten, schloss BAYER 1991 die Chrom-Produktion und entließ einen Großteil der Beschäftigten. Eine Kompensation der betroffenen Arbeiter sowie der Hinterbliebenen unterblieb. Die Vergiftung des Grundwassers zeigt, dass BAYER zudem versäumt hat, in den vergangenen 14 Jahren eine Dekontamination des Geländes vorzunehmen.

* Ein US-Gericht hat BAYER im vergangenen Jahr zu 400.000 Dollar Schadensersatz verurteilt. Der 33-jährige Miguel Valverde hatte vor sechs Jahren einen Schlaganfall erlitten, nachdem er drei Tage das Erkältungsmittel Alka-Seltzer Plus eingenommen hatte. Die Geschworenen stellten fest, dass BAYER ein „mangelhaftes, gefährliches Pharmaprodukt“ vertrieben hatte, obwohl ungefährliche Alternativprodukte verfügbar waren. Alka Seltzer Plus enthielt bis zum Jahr 2000 den Inhaltsstoff Phenylpropanolamin (PPA), der das Risiko eines Schlaganfalls um das Anderthalb- bis Dreifache steigen lässt. BAYER kannte die Risiken von PPA seit Jahrzehnten. Die Pharma-Industrie hielt jedoch ihre eigenen Studien zurück, um die Umsätze PPA-haltiger Medikamente von mehreren Hundert Millionen Dollar pro Jahr nicht zu gefährden. Schlimmer noch: Unter Führung von BAYER legten die Hersteller Gegengutachten vor und drohten mit Klagen, um ein Verbot seitens der US-Gesundheitsbehörde zu verzögern. Hunderte Menschen mussten diese Strategie mit dem Leben bezahlen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen bei BAYER und anderen Unternehmen.

* Rund 40 Millionen Amerikaner befolgen die sogenannte „Atkins-Diät“, die den Verzehr von Fleisch, Eiern und fetthaltigen Nahrungsmitteln uneingeschränkt erlaubt, die Aufnahme von Brot, Reis, Obst und Gemüse hingegen stark einschränkt. Ernährungswissenschaftler warnen eindringlich vor Mangelerscheinungen, Verdauungsprobleme und Kreislauferkrankungen. Trotzdem versucht die Pharma-Industrie, von der „Mode-Diät“ zu profitieren. Der BAYER-Konzern brachte speziell zur Ergänzung der Atkins-Diät den Vitamin-Cocktail CarbSmart auf den Markt und machte hiermit mehrere Millionen Dollar Umsatz. Den Verantwortlichen bei BAYER sollte bekannt sein, dass die Atkins-Diät gesundheitsschädlich ist und dass Vitaminpräparate niemals eine ausgewogene Ernährung ersetzen können. Wieder einmal zeigt sich, dass der Pharma-Industrie die Gesundheit der Bevölkerung herzlich egal ist - solange die Umsätze stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

* Beinahe täglich kommt es in BAYER-Werken zu gefährlichen Unfällen - auch eine Folge der fortschreitenden Ausdünnung der Belegschaft. Eine kleine Auswahl von Ereignissen im zweiten Halbjahr 2004: Im Werk Addyston (USA), das seit 2005 von LANXESS betrieben wird, traten allein neun Mal giftige Chemikalien aus. Am 23.11.04 kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Explosion, fünf Beschäftigte mussten im Krankenhaus behandelt werden. Am 29.9.04 trat im Uerdinger BAYER-Werk Aktivkohle aus, acht MitarbeiterInnen kamen ins Krankenhaus. Ebenfalls in Uerdingen traten am 11. Dezember 400 Kilo der giftigen Adipin-Säure aus. Am 3. November stiegen im Dormagener Werk nach einem Stromausfall Chlor und Nitrose-Gas auf, ein 15-jähriger Junge atmete giftiges Chlor ein und kam ins Krankenhaus. Da die Chlorgas-Wolke in Richtung Bahngleise trieb, musste die Feuerwehr den angrenzenden Zug-Verkehr sperren. Am 26.8.04 kam es im Werk von GE BAYER SILICONES zu einem Zwischenfall: bei Reparatur-Arbeiten an einem Kesselwagen schlug dieser Leck, giftige Salzsäure-Dämpfe stiegen auf.

* Die Umweltbehörde im kanadischen Bundesstaat Ontario unterzog rund dreißig Werke im Chemiegürtel von Sarnia einer gründlichen Prüfung. In den vergangenen Jahren hatte die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden mehrmals wegen Lecks und Störfällen unterbrochen werden müssen. Zwanzig Fabriken, darunter vier von BAYER, erhielten im vergangenen Jahr Abmahnungen. Die Verweise wurden erteilt wegen fehlender Betriebsgenehmigungen, ungenügender Deklaration von Giftmüll und nicht-genehmigtem Umbau von Anlagen. Die Umweltministerin von Ontario übte scharfe Kritik am Verhalten der Chemie-Industrie.

* Im südindischen Baumwollgürtel kommt es weiterhin zu einer hohen Zahl von tödlichen Vergiftungen durch BAYER-Pestizide. BAYER dominiert den indischen Pestizidmarkt und lässt große Mengen von in Europa nicht mehr zulassenen Agrogiften wie Monocrothopos von Subunternehmern produzieren. Aufgrund fehlender Sicherheitsstandards sind Unfälle an der Tagesordnung, das Grundwasser ganzer Landstriche ist verseucht.

* In mehreren BAYER-Fabriken soll aus Kostengründen die Werks-Feuerwehr abgeschafft werden, u.a. in Wuppertal und Wolfenbüttel. Im Notfall vergeht mehr Zeit, bis Hilfe von außerhalb eintrifft. Die Sicherheit der Belegschaft wird aus Profitgründen aufs Spiel gesetzt.

* Der Umweltverband Friends of the Earth hat in den vergangenen Jahren mehrere Studien zu Risiken von Pestiziden gesammelt. Größtenteils handelt es sich um Untersuchungen von BAYER zu dem Agrogift Glufosinat. Als BAYER davon Wind bekam, wollte der Konzern eine Veröffentlichung der legal erhaltenen Studien gerichtlich untersagen. Nach dem Willen des Konzerns sollte Friends of the Earth nicht einmal den Titel der Studien oder die Adresse, wo die Untersuchungen angefordert werden können, nennen dürfen. Dies ist nicht der erste Fall, in dem der Konzern die Arbeit von Umweltschützern juristisch angreift. Gerichtlich konnte BAYER seine Forderungen jedoch nicht durchsetzen.

* Im vergangenen Jahr tauchten bislang unbekannte Firmen- Unterlagen auf, die belegen, dass BAYER tausende asiatischer Bluter mit seinem Gerinnungspräparat KOATE bewusst dem HIV-Risiko aussetzte. In den achtziger Jahren hatte die BAYER- Tochter Cutter nicht hitze-behandelte und daher mit einem hohen AIDS-Risiko behaftete Chargen des Blutplasma-Produkts nach Asien geliefert - in den USA war der Verkauf zu diesem Zeitpunkt bereits verboten worden. Trotzdem weigert sich das Unternehmen, die Betroffenen angemessen zu entschädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen BAYER-Manager.

Gegenantrag zu TOP 4: Wir schlagen vor, Axel Köhler Schnura, Diplom Kaufmann, Düsseldorf als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Begründung: Axel Köhler-Schnura kontrolliert den BAYER-Konzern seit mehr als 25 Jahren. Er ist Gründer der Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V., Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf, Telefon: 0211-333 911, und hat zahlreiche Verstöße des Konzerns gegen Menschenrechte und Umweltschutzauflagen publik gemacht. Somit ist er prädestiniert für eine gründliche, von Profitinteressen unabhängige Kontrolle des Vorstands der BAYER AG.

Gegenantrag zu TOP 5: § 12 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche feste Vergütung von 5.000 Euro. Eine darüber hinausgehende variable Vergütung erfolgt nicht.“

Gegenantrag zu TOP 6: §14 und §15 der Satzung bleiben unverändert
Begründung: Durch die geplante Änderung der Satzung wird die Teilnahme an der Hauptversammlung erschwert. Hierdurch würde die Kontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat weiter behindert werden.

Für den Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN e.V.
Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes

[Philipp Frisch] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Frisch (Ärzte ohne Grenzen) kritisiert Konzern-Chef Dekkers und fordert Umdenken bei Forschung und Entwicklung

Am 29. April fand in Köln die Hauptversammlung des Pharmakonzerns Bayer statt. Auch Philipp Frisch, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland, nahm teil und sprach. Anlässlich der von Konzern-Chef Marijn Dekkers zum Jahreswechsel gemachten Äußerung, Bayer habe das Krebsmittel Nexavar „nicht für den indischen Markt entwickelt, sondern für Patienten im Westen, die es sich leisten können“ forderte Frisch ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Prioritätensetzung in der globalen Gesundheitspolitik:

„Dekkers‘ Zitat fasst alles zusammen, was heute im globalen Gesundheitsbereich falsch läuft: Medikamente nur für Reiche, Forschung soll durch Monopolversprechen und Patente angereizt werden. Dabei wissen wir längst, dass das nicht funktioniert. Und auch, dass es nicht so sein muss. Längst gibt es alternative Forschungsanreize wie Prämien, öffentliche Forschung und Produktentwicklungspartnerschaften, die ganz ohne Patentmonopole auskommen.
Doch über Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit entscheidet heute noch immer millionenfach das Portemonnaie. Medikamente sind oft entweder unerschwinglich teuer - oder es gibt erst gar keine wirksame und sichere Therapie.

Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie
Unsere Mitarbeiter behandeln weltweit in mehr als 60 Ländern jährlich 285.000 HIV/Aids-Patienten mit antiretroviralen Medikamenten, über 30.000 Tuberkulose-Fälle sowie 1,6 Millionen Malaria-Patienten. Für Pharmaunternehmen sind diese Menschen als Abnehmer nicht interessant, daher findet für sie auch kaum Forschung statt.
Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie. Private Konzerne forschen primär nicht an den Krankheiten, die das größte Leid verursachen, sondern an denen, die den größten Gewinn versprechen. Von den 2000 bis 2011 neu zugelassenen 336 Wirkstoffen waren nur 4 wirksam gegen vernachlässigte Krankheiten – und das obwohl weltweit bis zu einer Milliarde Menschen an diesen leiden. Außerdem sorgen Marktmonopole, die Unternehmen durch Patente gewinnen, dafür, dass lebensnotwendige Medikamente für Millionen von Menschen unerschwinglich sind.
Wir brauchen endlich eine andere Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wird schon seit Jahren über innovative Anreizmechanismen gesprochen, die ganz ohne Patentmonopole auskommen. Nicht zuletzt die Lobbymacht der Pharmaunternehmen und die Interessen der reichen Industrieländer, in denen diese ihren Sitz haben, verhindern bislang aber mutige Schritte.“

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CBG Redaktion

wissenschaftlich-humanitäres komitee (whk)
Mehringdamm 61
10961 Berlin
www.whk.de

Pressemitteilung vom 2. März 2005

Pharma-Gigant BAYER: AIDS-Leichen im Keller

Konzern will „AIDS bekämpfen“ und wirbt mit Homopaar „for a better Life“/ whk: Unternehmen trägt Mitschuld an tausendfachem AIDS-Tod

Mit einem Schwulenpaar wirbt der BAYER-Konzern derzeit in halbseitigen Tageszeitungsinseraten für seine Diagnosemethode zur Resistenzbestimmung bei HIV. Hierzu erklärt das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk):

Offenbar hocherfreut über profitverheißende Meldungen zu medikamentenresistenten HIV-Virenstämmen schaltet der weltweit agierende BAYER-Konzern derzeit - unter anderem in der Tageszeitung Die Welt vom 1. März - halbseitige Werbeanzeigen mit einem aneinandergeschmiegten Männerpaar. Unter dem Slogan „Diagnostik verbessern - AIDS bekämpfen“ verspricht der Konzern dabei unter anderem „Science for a better life“.

Vollständig heißt es im Anzeigetext: „AIDS ist weiterhin weltweit auf dem Vormarsch. Alle sechs Sekunden infiziert sich ein Mensch mit HIV. Alle zehn Sekunden stirbt ein Mensch an AIDS. Weltweit gibt es bereits 42 Millionen infizierte Menschen. HIV ist ein tückisches Virus, da es immer neue Formen annimmt und deshalb schnell gegen Medikamente resistent wird. Daher hat BAYER Health Care eine neue Diagnostik entwickelt - eine Methode zur HIV-Resistenzbestimmung. Ein wichtiger Schritt, um Patienten gezielter und individueller helfen zu können.“

Für das whk sind diese Äußerungen blanker Hohn. Es ist allgemein bekannt, daß sich BAYER aus der Erforschung wirksamer Medikamente gegen HIV und AIDS weitgehend zurückgezogen hat. Wenn der Konzern nun schwulen Männern, die in den westlichen Industriestaaten nach wie vor am meisten von AIDS betroffen sind, ausgerechnet die Methode der Resistenzbestimmung nun als wichtigen Schritt gezielter und individueller „Hilfe“ verkaufen will, ist das mehr als zynisch.

Vor dem Hintergrund des von BAYER-Medikamenten verursachten weltweiten AIDS-Skandals bekommt die Anzeige sogar den Charakter einer regelrechten Desinformationskampagne. Es sei daran erinnert, daß mit HIV- und Hepatitis-C-Viren verseuchte Medikamente der hundertprozentigen BAYER-Tochter CUTTER seit Beginn der 80er Jahre Tausende von Menschen mit der Bluter-Krankheit das Leben gekostet haben. Anstatt seine verseuchten Medikamente im Sondermüll zu entsorgen, hatte das BAYER-Unternehmen sie seinerzeit massenweise zur Medikation nach Asien, Südamerika und Europa verhökert. In einzelne asiatische Länder wurde AIDS nachweislich erst durch BAYER-Medikamente eingeschleppt, die Krankheit war dort vorher nicht aufgetreten. Während sich damals Firmenmanager in Japan bei den AIDS-Opfern und deren Angehörigen entschuldigen mußten, warten die meisten von BAYER verursachten AIDS-Opfer bis heute vergeblich auf Entschädigung.

Es ist längst erwiesen, daß BAYER um die Gefährlichkeit seiner verseuchten Produkte wußte und die hochinfektiösen Medikament aus reiner Profitgier an ahnungslose Abnehmer verkaufte. Entsprechende Dokumente waren am 27. September 2004 unter anderem in der WDR-Sendung „Tödlicher Ausverkauf“ zu sehen. Auch das in Deutschland ansässige konzernkritische Netzwerk „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) und die New York Times haben bereits mehrfach über Hintergründe berichtet. Das whk erinnert daran, daß BAYER-Produkte zahlreiche Bluter auch in Deutschland und Frankreich mit HIV infizierten. In Frankreich war es deswegen Mitte der 80er Jahre sogar zu einer Regierungskrise gekommen. Gesundheitsminister Laurent Fabius mußte seinerzeit zurücktreten, zwei Beamte des Gesundheitsamtes wanderten sogar in den Knast. In Deutschland hat sich BAYER bislang weder bei seinen Opfern entschuldigt, noch sind BAYER-Manager je juristisch zur Rechenschaft gezogen worden.

Das Sündenregister von BAYER ist bekanntlich viel länger. Weil BAYER immer wieder die Gefährlichkeit seiner nicht nur von Pharma-Produkten wie dem Cholesterin-Senker Lipobay verschwieg, war der Global Player in den Jahren 2001 und 2004 bereits zwei Mal auf Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ des von dem US-Bürgerrechtler Ralph Nader herausgegebenen Magazins Multinational Monitor BAYER gelandet. Demnach hatte der Chemie-Riese das US-Gesundheitsprogramm „MedicAid“, das die Arzneiversorgung von sozial Schwachen organisiert, durch fingierte Rechnungen um Millionen-Summen betrogen. Nach Angaben der CBG verzögerte die US-Gesundheitsbehörde im Jahr 2003 wegen möglicher Gesundheitsgefährdungen die Zulassung der Potenzpille Levitra, die BAYER in den USA zusammen mit dem ebenfalls im Bereich AIDS und HIV aktiven Unternehmen GlaxoSmithKline vermartet. Und Entschädigungsklagen jüdischer KZ-Opfer, die durch BAYER-Präparate in Birkenau und Auschwitz unfruchtbar gemacht worden waren, hat das Unternehmen immer wieder abgeschmettert.

In dem vor zwei Jahren erschienenen „Schwarzbuch der Markenfirmen“ bescheinigen dessen Verfasser dem Konzern unumwunden, BAYER bleibe „unangefochten“ an der Spitze der „bösen Konzerne“ und dies „nicht nur weil BAYER in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Mißachtung ethischer Prinzipien betrifft“, sondern auch, „weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, daß einem die Haare zu Berge stehen.“ (www.markenfirmen.com)

Das whk fordert nunmehr die kommerzielle Szenepresse dringend auf, ihren letzten Rest an Glaubwürdigkeit nicht durch die Annahme potentieller Anzeigenaufträge des BAYER-Konzerns mutwillig zu verspielen. Die verlogene und im Kern homophobe BAYER-Werbung gehört nicht in die Blätter schwuler Emanzipation. Ärzte und medizinisches Personal sollten prüfen, ob sie bei der Diagnose und Behandlung von HIV-Infizierten auf gleichartige Produkte anderer Firmen zurückgreifen können.

Das whk ruft die Szene zu Protesten gegen die Werbekampagne auf.
Rückfragen: 0162/6673642 (Dirk Ruder)

[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

[Duogynon] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Rede Bayer Hauptversammlung 2016
Andre Sommer zu Duogynon

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon, ein ehemaliger hormoneller Schwangerschaftstest von Schering. Wahrscheinlich kam es dadurch zu zahlreichen Abgängen in der Frühschwangerschaft, viele Kinder starben kurz nach der Geburt oder leben bis heute mit schweren Missbildungen.

Die Inhalte meiner Rede basieren auf internen Unterlagen von Schering. Diese Unterlagen müssen Bayer bekannt sein.

Schon Ende der 60er Jahre bemerkte Schering in Tierversuchen, dass dieses Medikament gefährlich war. So meldeten die eigenen Wissenschaftler ernsthafte Auffälligkeiten bei Tierversuchen. Was sagen Sie zu diesen Ergebnissen? Das muss Sie doch erschrecken.

Ein anerkannter Experte beriet Schering. Er sagte, dass man schon Ende der 60er Jahre Studien an Affen hätte machen sollen, da man da schon die embryonalen Effekte an Kaninchen und Ratten kannte. Es gäbe keinen Zweifel, dass Schering schuldig sei und zu wenig getan hätte, insbesondere nach dem Verdacht des teratogenen Potentials. Die einzige Chance in einem Prozess sei die Kausalitätsfrage, also ob Schering genug Zweifel säen könne! Dies verfolgt Bayer bis heute bzw. heutzutage verlässt sich Bayer auf die Verjährung und gewinnt so leider die Prozesse.

Scherings Strategie war es damals, dass man das Medikament in den verschiedenen Ländern nur vom Markt nahm, wenn die Gesundheitsbehörden in den Ländern Druck machten. So verkaufte Schering das Produkt noch mehr als zehn Jahre nach den beängstigenden Ergebnissen der eigenen Tierversuche weiter.

Auch die deutschen Behörden schauten lange nur zu. Sie wussten, dass die Umsatzzahlen über die Jahre hinweg fast gleich hoch blieben, auch nach Streichung der oralen Version als Schwangerschaftstest. Die Mitarbeiter des BGA bezeichneten sich selbst als Advokaten von Schering.

In einem offiziellen Schreiben des Ministeriums wird über die ursprüngliche dritte Indikation von Duogynon gesprochen. Dies sei die Unterbrechung einer frühen Schwangerschaft, also praktisch ein Abortmittel. Wussten Sie von dieser Indikation?

Ein Mitarbeiter der englischen Gesundheitsbehörde traf sich auf den Bermudas mit Schering. Er entschuldigte sich bei Schering für seine letzte Studie, denn da stellte er einen Zusammenhang mit Missbildungen und der Medikamenteneinnahme fest. Er wolle nun die Gesundheitsbehörde verlassen, da er nun Hunderte von Anfragen zu der Studie und dem Thema hat. Er habe sein gesamtes Material, auf dem seine Untersuchung basierte, vernichtet bzw. unkenntlich gemacht, womit es unmöglich sei, die in die Untersuchung aufgenommen Fälle zurückzuverfolgen. Dies habe er anscheinend gemacht um zu verhindern, dass individuelle Ansprüche mit diesem Material gestützt werden könnten. So stellt man sich unabhängige Behörden vor.

Bayer spricht immer von unabhängigen Wissenschaftlern die keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen feststellen konnten. Einer dieser unabhängigen Wissenschaftler sandte seine Studie vor Veröffentlichung bei Schering ein und fragte bei Schering nach Änderungswünschen:
- „Haben Sie wichtige Vorschläge für Textänderungen?“
- „Falls größere, gravierendere Passagen geändert werden müssten, könnte ich evtl. auch das Manuskript vom Verlag zurückerbitten bevor es in Druck geht.“

Dieser Report wurde an fast alle anfragenden Ärzte usw. versandt. Man sandte diesen Bericht, obwohl man wusste wie er zustande kam, auch an das Bundesgesundheitsamt. Sieht so für den Bayerkonzern unabhängige Wissenschaft aus? Ist das die gängige Art?

Es gab zahlreiche Anfragen von Ärzten bzw. Betroffenen an Schering. Viele bekamen diesen Report als Antwort zugesandt. Es war dem Konzern klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handeln konnte, denn es waren zu viele Anfragen. Warum hat Schering so lange nichts gemacht? Löste die Vielzahl von Anfragen keinen Alarm aus? Wie konnte man tatenlos zusehen?

Einem anderen Wissenschaftler bietet man ganz offen an, seine Forschungen zu finanzieren, falls das Ministerium dies nicht mehr tun würde. Auch er schrieb Berichte für Schering. Dazu passt, dass sich vor einigen Jahren ein Mann bei uns gemeldet hatte. Er gab sich als ehemaliger Schering Mitarbeiter aus. Er behauptete damals persönlich im Namen von Schering Mediziner bestochen zu haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM erhalten. Er würde nur nicht öffentlich aussagen, weil er um seine Betriebsrente fürchtet. Stimmt es, dass Sie den Mann in Berlin nach Berlin nun zitiert haben? Stimmt es, dass Sie wissen wollten ob er in England vorgeladen wird? Ich hoffe er wird vorgeladen.

Auch heute ist der Bayerkonzern ganz eng mit Wissenschaftlern “verbunden”. Die BfARM Studie über Duogynon wurde von einem Forschungsleiter mitverfasst, der zeitgleich Zuwendungen von BayerScheringHealthcare bekam. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Schering England warnte damals die Zentrale in Berlin jahrelang, aber nichts geschah. Die englischen Behörden berichteten Schering von neuen Erkenntnissen. Sie sprachen von einem Missbildungsrisiko von 5:1 nach der Einnahme von hormonellen Schwangerschaftstests. Das löste in England Entsetzen aus.

Vorsichtshalber ließ Schering auch zahlreiche englische Abgeordnete “beurteilen”. Ein Urteil über einen Abgeordneten, der heute noch im engl. Parlament sitzt, lautete:
“ein führender linker Flügelspieler, unnachgiebig, sehr klug, ein gewaltiger Gegner vollkommen unbestechlich…“
Unbestechlich…. Warum dieser Vermerk? Waren die anderen Abgeordneten alle bestechlich? Wollte Schering bestechen?

Die englischen Scheringanwälte damals waren nicht so begeistert von der Sachlage. Sie sagten: „Sollten die internen Dokumente jemals in die Hände von Klägern geraten, wäre dies pures Dynamit“. Die Anwälte waren sich damals schon sicher: „Wir müssen akzeptieren, dass wir fahrlässig gehandelt haben...“
Es wurde z.B. intern auch ernsthaft diskutiert eine 500 Pfund Entschädigung an ein behindertes Opfer in England zu zahlen. Alleine der Tagungsraum damals kostete 300 Pfund pro Tag. Kann man ein solches Verhalten glauben?

Schauen Sie sich die Dokumente im Landesarchiv in Berlin an. Dort lagern mehr als 7.000 Seiten interner Papiere. Alle Journalisten können das Archiv betreten. Bilden Sie sich ihr eigenes Urteil.

Die Scheringleitung wollte im Falle eines Strafverfahrens genauso gut organisiert sein, wie das bei Chemie Grünenthal (dem Conterganhersteller) der Fall war.... Deswegen lautete eine Anweisung: „...von sofort an werden alle Berichte, Notizen und mündlichen Äußerungen zum Fall Duogynon daraufhin zu überprüfen sein, ob sie.... so abgefasst sind, dass sie nicht zu für uns nachteiligen Missdeutungen im Falle eines Strafverfahrens führen können...“
Dazu passt es, dass Schering sich mit Grünenthalvertretern bzw. Grünenthalanwälten traf. Die Angst ging um. Die Angst vor einem zweiten Fall Contergan. Im Vorstand wurde auch der Conterganeinstellungsbeschluss diskutiert. Vereinfacht dargestellt ging es den Herren darum wann Schering hätte handeln müssen? Wann ist die Grenze einer verantwortungsbewussten Handlungsweise erreicht? Reichen da alarmierende Tierversuche im eigenen Haus nicht längst aus? Halten Sie die Grenze nicht für überschritten?

Schering wusste auch längst über die Problematik der Aborte, also des Schwangerschaftsabbruches mit diesem Medikament Bescheid. Dazu hieß es damals nur, dass dies kein neuer Tatbestand sei. Es war also völlig klar. Ein Medikament, dass eine Schwangerschaft beenden kann, wird als Schwangerschaftstest eingesetzt. Unglaublich? Nicht für Schering.

Bis heute ist es mir ein Rätsel, dass das damalige Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Taten der Vergangenheit werden Sie nun aber einholen. In England findet der Untersuchungsausschuss statt und dort kommt alles auf den Tisch. Es wird nun auch wieder das Parlament eingeschaltet. Sie werden sich auf viel negative Presse einstellen müssen und zwar schon sehr bald.

Der Name Duogynon wird vielleicht für immer als der „vergessene Fall Contergan“ in Erinnerung bleiben und Bayer bleibt in Erinnerung als der Hersteller, der sich niemals dafür verantwortlich zeigte. Zahlen Sie den Opfern, die Hilfe im täglichen Leben benötigen, unverzüglich eine Entschädigung und entschuldigen Sie sich für die Fehler von Schering. Wann stellen Sie sich endlich Gesprächen und zeigen Charakter?

Ihr Verhalten ist eine Schande für die deutsche Industrie.
Wir fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat auf nun endlich auf die Betroffenen zuzugehen und für einen Abschluss des Falles zu sorgen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit
Andre Sommer

[Argentinien] Gestohlene Kinder

CBG Redaktion

Babys gefolterter Frauen während der Militärdiktatur in Argentinien geraubt / deutsche Konzerne beteiligt / Ermittlungen laufen

23. Dez 2010 -- Das düsterste Kapitel der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) ist der Babyraub von Regimegegnern, an dem nicht nur die Generäle sondern auch Großindustrielle beteiligt waren. Dies ist Gegenstand von Untersuchungen der argentinischen Justiz. Neben der Firma Daimler AG soll auch die Bayer AG verwickelt sein. Gegen ihre Manager wird ermittelt.

Insgesamt 500 Babys sollen in den Folterzentren der Militärs geboren worden sein. Ihre Mütter waren schwanger, als sie verhaftet wurden. Anfangs nahmen die Soldaten keine Rücksicht auf ihren Zustand und folterten trotzdem. So sollen acht Föten noch im Mutterleib getötet worden sein, bis am Ende auch die Mutter dem „DF“, destino final, zum Opfer fiel, das heißt, ermordet wurde. Nicht am Mord der gefangenen Frauen nahmen die Priester Anstoß, die in den Folterzentren wie in der Armeekaserne Campo de Mayo ein und aus gingen und versuchten, die „Subversiven“ zu Geständnissen zu bewegen. Sie störten sich nur am Tod des ungeborenen Lebens. Das war nach ihrer christlichen Auffassung „unschuldig“. Sie setzten durch, daß bei den verschleppten Frauen die Geburt künstlich eingeleitet und erst nach der Niederkunft die Mutter gefoltert werden durfte.

Von den 500 Babys, heute erwachsene Männer und Frauen, konnte bisher in hundert Fällen die wahre Identität ermittelt werden. Meist haben sie sich von sich aus an die staatliche Kommission CONADI gewandt, um im Hospital Durán, das die Genbank beherbergt, einen Gentest durchführen zu lassen. In anderen Fällen hatten die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ zum Teil jahrelang nach ihren Enkelkindern geforscht – so etwa Elsa Pavón, eine der Gründerinnen. Sie fand ihr Enkelkind Paula in den Händen des ehemaligen Kommissars Ruben Lavallén, den Mercedes Benz Argentina (MBA) zu seinem Sicherheitschef auserkoren hatte. Diesen Fall klärte die Justiz Anfang der achtziger Jahre auf. Ein Gentest bewies, daß Lavallén nicht der leibliche Vater Paulas ist, wie es die Geburtsurkunde auswies. Er saß dafür zwei Jahre im Gefängnis. Die Verfahren bezüglich der drei ebenfalls als leibliche Kinder eingetragenen Jungen in der Familie des langjährigen Produktionschef von MBA, Juan Ronaldo Tasselkraut, treten auf der Stelle, die Richter wagen es nicht, einen Gentest anzuordnen. Und der 5. Fall des Mercedes-Verkaufschefs B. ist ebenfalls nicht aufgeklärt. Die unter fragwürdigen Bedingungen adoptierte junge Frau hatte freiwillig einem Gentest unterworfen. Das Ergebnis war negativ. Allerdings liegen in der Genbank Durán nur noch knapp 100 Proben – während noch 400 einst geraubte Kinder gesucht werden.

Es gab Listen, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, haben die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ herausgefunden. Offensichtlich war diese „Ware“ besonders im Kreise der Großindustrie begehrt. Die Verteilung oblag in vielen Fällen der katholischen „Movimiento Familiar Cristiano“ (MFC). Deren Adoptionslisten sind inzwischen beschlagnahmt worden.

In Campo de Mayo war eine parallele Wöchnerinnenstation eingerichtet worden, in der die Gefangenen untergebracht wurden. Die in Campo de Mayo Geborenen wurden über MFC verteilt, haben Zeugen bekundet. „Die Schwangeren waren nackt, mit einer schwarzen Augenbinde“, so eine Krankenschwester, die dort Dienst hatte, „der Pfarrer kam sehr oft, um mit ihnen und den Ärzten zu sprechen“. Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren die Verhältnisse prekär, es fehlte an Geräten und Medikamenten. Die Brutkästen hatte laut der vereidigten Aussage des MBA-Justiziars der Autobauer „gespendet“. Hat auch die Firma Bayer gespendet? Sie sagt auf Anfrage, daß sie „keine Spenden geleistet habe, soweit es nach rund 30 Jahren nachvollzogen werden kann“.

Fakt ist, daß im Juni 1976, also nur wenige Wochen nach dem Militärputsch, bei MFC ein Antrag von Lambert Courth und seiner britischen Ehefrau Susan eingeht. Das Ehepaar ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre verheiratet und kinderlos. Ein Attest über Sterilität liegt bei. Da taucht plötzlich ein Baby auf, so als wäre es vom Himmel gefallen. Laut der MFC-Akten erscheint am 28. Oktober 1976 eine Frau, die angibt, Großmutter eines Babys zu sein, das sie mit sich führt. Das Neugeborene sei ein Frühchen, sieben Monate alt und gerade zwei Kilogramm schwer. Ihre Tochter könne das Baby nicht behalten und wolle es zur Adoption freigeben, so die Frau, die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben. Die MFC-Leiterin, Delfina Linck, gab dem Findelkind den Namen „Tomas“ und leitete das Adoptionsverfahren ein.

Wie „Tomas“ in den Besitz der Familie Courth gelangt ist, ist der Akte nicht zu entnehmen. Vielleicht hat Delfina Lincks Ehemann Jorge Luis Linck nachgeholfen, der als Rechtsanwalt die Interessen von Lambert Courth vertrat. Ungewöhnlich ist nicht nur das anonyme Auftauchen des Babys – die Kinder von Mittellosen werden fast ausnahmslos in öffentlichen Hospitälern zur Welt gebracht und erhalten dort in den Fällen, daß sie sofort zur Adoption freigegeben werden, einen provisorischen Namen und eine Personennummer. Noch verdächtiger ist, daß vier Monate später der Familienrichter zwei Ärzte den Jungen untersuchen läßt, einen Kardiologen und einen Allgemeinmediziner. Ist Tomas krank? Hat er vielleicht Schäden als Ungeborener erlitten, im Leib seiner Mutter? Auf jeden Fall wird das Kind der Familie Courth übergeben. Daß die Adoption nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, belegt in den Augen der argentinischen Ermittler der Umstand, daß die Adoptiveltern keine unbefrististete Aufenthaltsgenehmigung hatten, wie die vorgelegte Bescheinigung der Firma Bayer ausdrücklich auswies. Das aber war schon damals Voraussetzung für Adoptionen, um internationalen Kinderhandel zu unterbinden. Worin die „Ausnahme“, so ein Vermerk des Jugendamtes vom 16. Februar 1977, bestanden hat, steht ebenfalls in den Sternen.

Im Juni 77 will sich die Sozialarbeiterin des Familiengerichtes davon überzeugen, daß es dem kleinen Tomas, bis dahin noch in Pflege, in seiner neuen Umgebung gut geht. Aber sie klingelt vergeblich an der Haustür der Courths, und Nachbarn verraten ihr, daß die Familie nach Deutschland zurückgegangen sei. Wie sie ohne gültige Adoptionspapiere mit dem Baby das Land verlassen konnte, ist unklar. Und spätestens ins diesem Moment hätte das Adoptionsverfahren negativ beschieden werden müssen. Trotzdem urteilt im Dezember 77 ein Richter positiv über die Adoption von Tomas durch die Courths, wie ein Schreiben ihres Rechtsanwalts Linck bestätigt.

Tomas wächst in England auf. Sein Adoptivvater Lambert Courth war jahrelang in führender Stellung bei Bayer tätig, zuletzt als „Integrationsbeauftragter“. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Die Firma Bayer verweigert genaue Angaben zu ihrem Manager. Die Adoption gehöre zum „Privatleben der Mitarbeiter“ – und dazu äußere man sich „prinzipiell“ nicht. Mit dem „Movimiento Familiar Cristiano“ und Rechtsanwalt Linck will das Unternehmen während der Diktatur keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben, behauptet es. Aber mein Antrag auf Zugang zum Firmenarchiv wurde nicht beantwortet.

Auch Lambert Courth verweigert die Aussage. „Es war eine legale Adoption“, meinte er kurz angebunden. Daß gegen ihn ermittelt wird, scheint ihn nicht weiter zu kümmern. Er darf sich auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung verlassen – so wie schon der Mercedes-Manager Tasselkraut, bei dem die Berliner Justiz wegen angeblicher Verjährung die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt hatte. Daß der ilegale und systematische Kinderraub nach internationaler Rechtsprechung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ gilt, das nicht verjährt, hat die Staatsanwaltschaft nicht gestört.

Als die argentinischen Richter die Deutsche Botschaft um Mithilfe bei der Suche nach Lambert Courth baten, erhielten sie im Juni 2009 die Antwort: „Die Botschaft hat sich mit der Bayer AG in Verbindung gesetzt, konnte aber den Aufenthaltsort der gesuchten Personen nicht ausfindig machen. Die Bundesrepublik verfügt über kein zentrales Melderegister, und die deutschen Datenschutzgesetze sind sehr streng und sehen keinen Rechtsanspruch über das Erlangen eines Wohnortes vor. Felix Schwarz. Konsul.“ von Gaby Weber/Buenos Aires

Interview mit Gaby Weber

Du hast den Fall Daimler recherchiert. Wie bist du auf Bayer gekommen?

Gw: In der argentinischen Gesellschaft war das Thema des Kinderraubes durch die Militärs schon immer ein besonders sensibler Punkt. Es war sogar von den Amnestiegesetzen ausgenommen, die viele Jahre lang die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ausschlossen. Wegen des Kindesraubs saßen General Videla und Konsorten im Gefängnis. Es wurde also immer ermittelt, allerdings auf indivivuellen Antrag, das heißt, ein direkt Betroffener mußte eine Anzeige erstatten. Das hat sich geändert, und in dem Mega-Verfahren „systematischer Babyraub“ wird eine Art Rasterfahnung durchgeführt. So wurden die kompletten Adoptionsakten des Movimiento Familiar Cristiano beschlagnahmt und ausgewertet.

Was fiel den Richtern beim Adoptionsfall Courth auf?

Gw: Ich habe selbst die Akten durchgesehen und bin auf mehrere Fälle gestoßen, wo Manager deutscher Großfirmen mit Nazi-Hintergrund unter verdächtigen Umständen Kinder erhielten. Die Deutsche Botschaft hat leider ihre Mithilfe verweigert. Deshalb habe ich in Deutschland und England recherchiert - was den argentinischen Behörden untersagt ist. Jetzt haben sie aufgrund meiner Recherchen ein Amtshilfeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Umstände der Adoption aufzuklären und die Schuldigen zu bestrafen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn sich Thomas einem Gentest unterzieht. Der Abgleich mit den Proben im Hospital Durán muß richterlich angeordnet werden.

Nun kann man sich auch fragen, ob man Thomas damit einen Gefallen tut.

Gw: Thomas ist mit Sicherheit ein Opfer. Möglicherweise hat er Schlimmes erlebt und ist krank, nicht nur an seiner Seele sondern auch am Leib. Bis heute wird ihm seine Identität vorenthalten. Natürlich hat er ein Recht, sich auszusuchen, mit wem er lebt und Beziehungen unterhält. Aber es gibt auch das Recht der biologischen Familie zu wissen, was passiert ist. Vielleicht sucht ja jemand nach Thomas. Meine Recherchen haben mich zu einem konkreten Fall einer Frau geführt, die damals in Tucumán hochschwanger verhaftet wurde, und Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei Thomas um ihr Kind handeln könnte. Die Frau ist tot, aber ihr bereits geborener Sohn sucht bis heute nach seinem kleinen Bruder. Er ist Nebenkläger im Verfahren gegen Lambert Courth. Und es gibt das Recht der Gesellschaft auf Wahrheit. So setzt sich in der internationalen Rechtsprechung dieses „Recht auf Wahrheit“ bei den sog. Verbrechen gegen die Menschheit immer mehr durch. Die Richter akzeptieren zum Beispiel meine Beweisanträge, obwohl ich gar nicht direkt betroffen bin, weil ich nicht nach einem eigenen Familienmitglied suche.

War diese Adoption – selbst wenn Bestechungsgelder geflossen sind und Seilschaften im Spiel waren – aber nicht im Sinne des Kindeswohls?

Gw: Das ist immer das Argument der internationalen Kinderhändler. Aber erstens hätte man die Babys an die Großeltern oder Tanten übergeben könne. Zweitens gibt es auch in argentinischen Jugendämtern lange Listen von Adoptionswilligen aus der Mittelschicht, die gut für ein Waisenkind sorgen können. Da sind keine Ausländer mit Scheckheft gefragt. Und drittens geht es hier wahrscheinlich um den Fall eines Kindes von linken Regimegegnern. Erst läßt man die Eltern als „Terroristen“ foltern und ermorden, und dann eignet man sich deren Leibesfrucht an, um ihr den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken. Das Baby kann sich nicht wehren. Das ist ein pures Machtspiel.

Aber die Adoptiveltern haben doch in den über 30 Jahren den Jungen liebgewonnen?

Gw: Wahrscheinlich. Aber die Liebe geht wohl nicht soweit, daß sie ihm bei der Wiederherstellung seiner eigenen Identität helfen. Daß Babys gestohlen worden sind, ist der Weltöffentlichkeit spätestens seit 1983, dem Ende der Diktatur, bekannt. Es hat Fälle gegeben, wo Adoptiveltern von sich aus Kontakt mit den Großmüttern vom Maiplatz Kontakt aufgenommen und sich von sich aus einem Gentest unterwerfen wollten. In den Fällen, in denen sich der Verdacht bestätigt hat, hat das Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht gelitten. So kann man Probleme lösen, wenn man auch anderen Menschen Rechte einräumt. Aber Lambert Courth hat auf meine Anfrage sehr aggressiv reagiert, unter dem Motto: was mir einfallen würde, mich in sein Leben einzumischen. Von Zweifeln oder Fürsorge habe ich nichts gemerkt. Aber wahrscheinlich versucht er ganz einfach, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gegen ihn wird ermittelt.

Wie geht es jetzt weiter?

Gw: Der Antrag auf internationale Amtshilfe geht jetzt raus. Das dauert eine Weile. Was mich wundert ist die zynische Haltung sowohl der Deutschen Botschaft in Buenos Aires als auch der Bayer AG. Sie scheinen sich im Recht zu fühlen und merken nicht, wie sehr dieses Thema nach so vielen Jahren der argentinischen Gesellschaft immer noch unter die Haut geht.