Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beiträge verschlagwortet als “HIV/AIDS”

[Gegenanträge] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Bienensterben
Um die großflächigen Bienenvolksterben einzudämmen, hat die EU am 1. Dezember die Verwendung der von BAYER verkauften Pestizide Imidacloprid und Clothianidin weitgehend verboten. Die Wirkstoffe schädigen schon in geringsten Konzentrationen das Nervensystem von Insekten und können zu chronischen Vergiftungen führen. Der Rückgang der Bienen-Populationen gefährdet die Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen und damit die Ernährungssicherheit. Auch Vögel sind betroffen, da sie wegen der rückläufigen Zahl wildlebender Insekten nicht genügend Nahrung finden.
Trotz des Nachweises der Schädlichkeit durch Dutzende unabhängiger Studien klagen BAYER und SYNGENTA gegen das EU-Verbot. Auch geht der Verkauf außerhalb der EU weiter. Einmal mehr ist für BAYER der kurzfristige Profit wichtiger als der Schutz von Flora und Fauna.

HIV-Infektion von Blutern
Der „Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband“ hat jüngst den Deutschen Hörfilmpreis an die ZDF-Produktion „Blutgeld“ vergeben. Einer der drei Hauptsponsoren war ausgerechnet die BAYER AG.
„Blutgeld“ erzählt die wahre Geschichte dreier Brüder, die durch Gerinnungspräparate mit HIV infiziert wurden. Hintergrund der Handlung: bis Mitte der 80er Jahre wurden tausende Bluter mit HIV und Hepatitis-C infiziert, hauptsächlich durch Produkte von BAYER. Firmeninterne Memos hatten die Gefahren für Bluter frühzeitig benannt, ohne dass das Unternehmen daraus Konsequenzen zog. Der Bundestag kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Inaktivierungsverfahren rechtzeitig vorlagen. Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER jedoch einer Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.
Bis heute verweigert BAYER den Opfern eine gerechte Entschädigung. Trotzdem konnten in harten Kämpfen Zahlungen von mehreren hundert Millionen Euro erzwungen werden. Das Sponsoring der Preisverleihung an „Blutgeld“ durch BAYER stellt eine Verhöhnung der infizierten Bluter dar. Die Opfer werden dazu missbraucht, dem Konzern mittels „mildtätiger Gaben“ ein menschliches Antlitz zu verleihen.

Gesundheitsschäden durch Bisphenol A
Die Zähne von rund 10% aller Kinder besitzen wegen unzureichender Mineralisation nicht genügend Festigkeit und zersetzen sich daher. Als Auslöser steht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Verdacht. Im Tierversuch beeinträchtigt Bisphenol A die Mineralisation von Rattenzähnen.
BAYER ist einer der größten BPA-Produzenten weltweit. Die Chemikalie kommt u. a. in Plastik-Flaschen, Konservendosen und Lebensmittel-Verpackungen zum Einsatz. Dutzende von Studien bringen BPA mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Dr. Norbert Krämer von der Gießener Poliklinik für Kinder-Zahnheilkunde rät daher, keine Trinkflaschen aus Plastik zu verwenden und auf Lebensmittel zu verzichten, deren Verpackung BPA enthält.
Bereits 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. 2011 folgte das EU-Verbot in Babyflaschen. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Trotzdem stellt BAYER den Verkauf von Bisphenol A für risikoreiche Anwendungen nicht ein.
Vor wenigen Wochen kündigte die EU an, den Grenzwert für die BPA-Aufnahme drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von 50 µg pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 µg gesenkt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Hormonaktive Chemikalien müssen aus allen Produkten des täglichen Verbrauchs verschwinden. Zudem benötigen wir dringend eine Umkehrung der Beweislast: Chemikalien, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu wirken, müssen verboten werden - es sei denn, die Produzenten können diesen Verdacht nachweislich entkräften. Sonst vergehen weiterhin Jahrzehnte zwischen den ersten Hinweisen auf eine Schädigung bis zum Verbot einer Substanz.

Asbest
Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat BAYER zu einer Entschädigung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter war an den Folgen seiner jahrzehntelangen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Nach Ansicht des Gerichts hatte BAYER die Risiken ignoriert und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen.
Insgesamt wurde rund ein Fünftel des weltweit verbrauchten Asbests in der Chemie-Industrie eingesetzt. Die Gefahr für Leib und Leben war BAYER über Jahrzehnte hinweg bekannt. Durch gekaufte Gutachten und Zuwendungen an das damals zuständige „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ konnte die Industrie das Verbot um etwa 25 Jahre verzögern. Tausende Arbeiter/innen bezahlen dies mit ihrem Leben.
Bis heute hat BAYER kein Nachsorge-Programm eingerichtet, das alle Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.

Hauptversammlung 1999

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 30. April ´99

auf der heutigen BAYER-Hauptversammlung:

Kritische Aktionäre attackieren Vorstand

Mit insgesamt zehn Redebeiträgen treten die KRITISCHEN BAYER-AKTIONÄRE in der heutigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns in Köln auf. Schwerpunkt der diesjährigen Kampagne ist die Pharmapolitik des Unternehmens, insbesondere die Kritik an dem „Jahrhundertprodukt“ ASPIRIN. Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „ASPIRIN JUNIOR tötet Kinder! In Lateinamerika wird ein Produkt vertrieben, das bei uns längst vom Markt ist. Das Unternehmen BAYER muß seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf von ASPIRIN JUNIOR weltweit einstellen!“ Ostendorf betont, dass Azetylsalizylsäure keineswegs harmlos sei und fordert eine Rezeptpflicht für ASPIRIN, um den unsachgemäßen Gebrauch einzudämmen.

Die CBG organisiert seit 16 Jahren die Gegenaktionen auf der Aktionärsversammlung. In diesem Jahr vertritt sie über 160.000 Aktien mit einem Kurswert von über 10 Mio DM. Im Folgenden haben wir Auszüge aus den Reden zusammengefaßt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die kompletten Texte zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür bitte an die unten aufgeführte Adresse.

100 Jahre Aspirin
Die Ärztin Dr. Christine Fischer von der BUKO-Pharmakampagne konfrontiert den Vorstand mit seiner Verantwortung für die unverantwortliche Pharma-Werbung. „Aspirin“, so die Expertin, „wird wie ein Lebensmittel beworben. Die Patienten nehmen die ernsthaften und für einige Menschen sogar lebensbedrohlichen Nebenwirkungen gar nicht wahr.“ Neben den hinlänglich bekannten Nebenwirkungen, Blutungen in Magen und Darm, seien auch pseudoallergische Reaktionen festzustellen. Besonders schlimm sei das Reye-Syndrom, das bei Kindern nach der Einnahme von Aspirin beobachtet werden kann und das in 50 Prozent der Fällen tödlich verläuft. BAYER, so die Ärztin, müsse dringend deutlicher auf die Nebenwirkungen hinweisen, die Werbung verändern und ASPIRIN JUNIOR weltweit vom Markt nehmen.

Entschädigung von Zwangsarbeitern
Der Historiker Dr. David Rosenberg ist der einzige ausländische Gast auf der BAYER-Hauptversammlung. Er ist Mitglied der jüdischen Gemeinde von Pittsburgh/USA und setzt sich für ehemalige BAYER-Zwangsarbeiter ein. Diese hatten während des zweiten Weltkrieges in den verschiedenen BAYER-Werken arbeiten müssen, mindestens 30.000 waren dabei ums Leben gekommen. Andere Opfer wurden bei medizinischen Versuchen von BAYER-Ärzten auf grausamste Weise gefoltert und getötet. Von dem tausendfachen Leid will der Konzern heute nichts mehr wissen. Die Kernfrage des engagierten Fachmannes: „Existierte BAYER zwischen den Jahren 1925 und 1951?“ Die Antwort geben nach seinen Recherche die BAYER-eigenen Publikationen. „In den Meilensteinen, Ihrer im Jahre 1989 erschienenen Unternehmensgeschichte, beantworten Sie diese Frage eindeutig mit Ja“. Der Konzern müsse die Forderungen der überlebenden Zwangsarbeiter anerkennen und eine Entschuldigung aussprechen.

Pestizideinsatz in Brasilien
André Schösser stellt in seiner Rede einen aktuellen Skandal aus Brasilien in den Mittelpunkt. Dort gibt es erhebliche Probleme beim Einsatz des BAYER-Pestizids BAYSISTON. Immer wieder klagen Arbeiter nach der BAYSISTON-Anwendung über Übelkeit, Ekzeme auf der Haut, Atemprobleme und Vergiftungserscheinungen. Die Staatsamanwaltschaft ermittelt wegen zahlreicher Todesfälle. BAYER zieht sich seit Jahren auf den Standpunkt zurück, daß die Bauern die Pestizide falsch anwendeten. Atemschutzgeräte und passende Schutzanzüge seien eben unumgängliche Hilfsmittel. Doch die arme brasilianische Landbevölkerung kann sich diese teuren Schutzgeräte nicht leisten. So wird BAYSISTON zum unkalkulierbaren Risiko für die Arbeiter. „BAYER muß endlich die gefährlichen Pestizide vom Markt nehmen und die Opfer entschädigen“, fordert Schösser.

Weitere Redebeiträge:
Dr. Sigrid Müller: schwere Nebenwirkungen im Prüfverfahren des Alzheimer-Mittels Metrifonat
Heinz Stehr: Arbeitsplatzvernichtung bei BAYER
Hubert Ostendorf, CBG: Zusammenarbeit von BAYER mit kriminellen Detektiven
Axel Köhler-Schnura, CBG: Prozess aids-infizierter Bluter gegen BAYER
Philipp Mimkes, CBG: Arisierung eines jüdischen Friedhofs durch BAYER 1942
Uwe Friedrich, CBG: Vorstellung einer Studie zum Pestizideinsatz in Nepal

Hauptversammlung 1998

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 24. März 1998

Millionenschweres Aktienpaket: Kritiker übergeben Erweiterung der Tagesordnung

Die Kritischen BAYER Aktionäre übergeben heute dem Vorstand des Leverkusener Chemiemultis Ergänzungen für die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 30. April. Hierzu befähigt sie das umfangreiche Aktienpaket der Familie Nold, die ihre Stimmrechte den Kritikern zur Verfügung stellt, für eine Erweiterung der Tagesordnung werden Aktien im Nennwert von 1 Mio DM benötigt. Zu den einzelnen Punkten werden die Kritiker auf der Hauptversammlung ausführlich Stellung nehmen, auch ein Gast aus den USA wird sprechen. Die Kritiker stellen auch über 30 Gegenanträge. Im einzelnen wird gefordert, die BAYER-Satzung wie folgt zu erweitern:

1. „Die Gesellschaft leistet umfassende finanzielle Entschädigungen an alle Personen, die durch Geschäftsaktivitäten oder durch Produkte gesundheitlich geschädigt wurden. Eine rückwirkende Produkthaftung wird unbefristet übernommen. Bluter, die durch Faktor VIII-Präparate mit dem Aids-Virus infiziert wurden, werden weltweit auf der Basis des in Japan geschlossenen Vergleichs finanziell entschädigt.“

2. „Die Gesellschaft garantiert ihren Beschäftigten weltweit in allen Niederlassungen weitestgehende gewerkschaftliche Freiheit, insbesondere Organisations- und Versammlungsfreiheit, Kündigungsschutz für Belegschaftsvertreter und Mitspracherechte der Beschäftigten bei allen arbeitnehmerspezifischen Belangen. In Staaten, in denen sie diese Rechte nicht garantieren kann, unterhält sie keine Niederlassungen oder Beteiligungen.“

3. „Die Gesellschaft entwickelt und produziert keine Güter, die für militärische Zwecke verwendet werden können. Sie beliefert weder Armeen noch Rüstungskonzerne.“

4. „Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Ziel der umfassenden Schadstoff- und Risikominimierung. Hierzu gehören der Einsatz chlorfreier Verfahren in der Polyurethan-Produktion, der sofortige Verzicht auf die Produktion von Pestiziden der WHO-Toxizitätsklassen Ia und Ib sowie der Verzicht auf gentechnische Forschung und gentechnisch hergestellte Produkte.“

5. „Die Gesellschaft anerkennt ihre Verantwortung für die IG Farben-Geschichte - insbesondere für das den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie den Opfern von Menschenversuchen zugefügte Unrecht. Sie entschädigt die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bzw. die Hinterbliebenen auf Basis des vorenthaltenen Lohns zuzüglich entgangener Zinsen.“

[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

4. März 2013; Ärzte ohne Grenzen

Bayer-Widerspruch gegen indische Zwangslizenz abgelehnt

Ärzte ohne Grenzen begrüßt Entscheidung für bezahlbare Medikamente

Das indische Intellectual Property Appellate Board (IPAB) hat den Widerspruch des Pharmakonzerns Bayer gegen eine Zwangslizenz für die Produktion des Krebsmedikamentes Nexavar abgelehnt. Ärzte ohne Grenzen begrüßt die am Montag bekannt gegebene Entscheidung des obersten indischen Patentprüfungsausschusses in Chennai.

„Die Entscheidung stärkt Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“, sagt Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland. „Wir fordern Bayer auf, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht anzufechten. Patente machen lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich niedrigere Preise sorgt. Im konkreten Fall ging es mit Nexavar um ein Krebsmedikament. Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen. Dann können bald auch neuere HIV/Aids-Medikamente von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
„Neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute noch für viele Menschen, die sie bräuchten, unerschwinglich“, so Moldenhauer weiter. „Nicht zuletzt für diese Patienten ist die Entscheidung des IPAB eine großartige Nachricht. Zwangslizenzen sind ein im internationalen Handelsrecht verankerter Mechanismus, den Staaten nutzen können, um Wettbewerb zu ermöglichen und damit den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten sicherzustellen.“
Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März 2012 eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.
Derzeit steht noch eine weitere wegweisende Gerichtsentscheidung in Indien aus. Der Pharmakonzern Novartis klagt vor dem Obersten Gerichtshof, um eine Bestimmung des indischen Patentrechts zu ändern, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert.

alle Infos zur Kampagne

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der SPIEGEL meldete letzte Woche, dass der Fonds für HIV-geschädigte Bluter erneut zur Neige geht. Hepatitis-infizierte Bluter, deren Gesundheitszustand oft noch schlechter ist, gehen bislang ganz leer aus.
BAYER hat in diesen Fonds mehrfach eingezahlt, jedoch in vollkommen unzureichender Weise.

Zur Erinnerung: in den 80er Jahren wurde rund die Hälfte aller Bluter mit HIV und Hepatitis C infiziert. Die meisten durch Produkte von BAYER. Mehr als 2/3 der Betroffenen starben bislang an den Folgen.

Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss kam zu Ergebnis: Die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Sterilisierungsverfahren rechtzeitig vorlagen.
Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER damals der Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.

Im Oktober lief im ZDF der eindrucksvolle Film „Blutgeld“. U. a. wird darin gezeigt, wie Hersteller von Plasmaprodukten die Gefahren ungetesteter Präparate kannten, den Verkauf jedoch fortsetzten. Der Regisseur hat im Interview deutlich gemacht, dass es sich bei der dargestellten Firma um Bayer handelt.

Der Film hat vor wenigen Wochen den „Deutschen Hörfilmpreis“ erhalten. Hauptsponsor der Preisverleihung war ausgerechnet die BAYER AG.

Herr Dekkers, mir fehlen dazu fast die Worte: der Film thematisiert das Leid Tausender Hämophiler, deren Sterben BAYER größtenteils hätte verhindern können. Und Sie nutzen ausgerechnet diese Veranstaltung für Ihr sogenanntes „Social Marketing“??
Ich möchte Sie fragen: ob Sie solche makabren Werbekampagnen künftig unterlassen möchten?

Statt die BAYER-Opfer dergestalt zu verhöhnen, sollten Sie sich endlich bei den Geschädigten und den Hinterbliebenen entschuldigen. Außerdem fordern wir von Ihnen, dass Sie die Behandlungskosten der Opfer vollständig übernehmen und alle Infizierten nach japanischem Vorbild entschädigen.
In Japan erhielten die infizierten Bluter von BAYER rund eine halbe Mio Euro, lebenslange Rente + offizielle Entschuldigung.
+++++
Heute haben wir viele warme Worte zum Ausscheiden von Wolfgang Plischke aus dem Vorstand gehört. Damit der Abschied nicht zu rührselig ausfällt, möchte ich kurz an 2 Stationen aus der Karriere von Herrn Plischke erinnern:

Ich sprach eben davon, dass sich die japanische BAYER-Tochterfirma Bayer Yakuhin 1996 bei den Opfern von HIV-verseuchten Blutpräparaten entschuldigte.
Ich zitiere aus der damaligen Erklärung von BAYER: wir „fühlen uns für die Schäden der HIV-infizierten Bluterkranken tief verantwortlich” und wir „entschuldigen uns von Herzen, den Opfern sowohl physisch wie psychisch großen Schaden zugefügt zu haben.”

Und wie hieß nun der damalige Geschäftsführer von Bayer Yakuhin? Ganz richtig: Wolfgang Plischke

Gegenüber europäischen oder amerikanischen Opfern hat BAYER eine Entschuldigung hingegen stets abgelehnt. Ich kenne mehrere Infizierte persönlich und ich weiß, dass diese seit 30 Jahren auf eine solche Entschuldigung warten.

Herr Plischke: es würde von menschlicher Größe zeugen, wenn Sie Ihren heutigen Abschied dazu nutzen würden, für die Betroffenen hierzulande ähnliche Worte zu finden wie damals in Japan.

Bleiben wir noch kurz bei Herrn Plischke: nach seiner Station in Japan wurde er Leiter der US-amerikanischen Pharma-Sparte von BAYER. In den USA lagen BAYER ab 1999 zahlreiche Berichte über schwere Nebenwirkungen des Cholesterin-Senkers Lipobay vor. Insbesondere bewirkte Einnahme von Lipobay einen Muskelzerfall (sog. Rhabdomyolyse), die zu Nierenversagen führen kann. Hätte BAYER bereits nach dem Bekanntwerden der ersten Fälle gehandelt, wären über hundert Menschen am Leben geblieben.

BAYER verkaufte zu diesem Zeitpunkt Lipobay mit einer Konzentration von 0,3 mg pro Tablette. Obwohl die Nebenwirkungen schon mit dieser relativ niedrigen Konzentration weit gravierender waren als bei Konkurrenz-Präparaten, brachte Bayer in den USA zunächst Lipobay mit einer Konzentration von 0,4 mg und schließlich im Jahr 2000 sogar mit einer Dosis von 0,8 mg auf den Markt.

Sogar Wissenschaftler von BAYER warnten das Management wiederholt vor diesem Schritt. Die internen Papiere, die von US-Gerichten später veröffentlicht wurden, zeigen: der Geschäftsleitung unter Wolfgang Plischke waren diese Warnungen im Detail bekannt. Sie setzte sich jedoch bewusst darüber hinweg. Die Mehrzahl der Todesfälle erfolgte durch Tabletten dieser erhöhten Konzentration von 0,8 mg.

Der Ausgang dieses Skandals ist den meisten bekannt: im August 2001 wurde Lipobay vom Markt genommen; BAYER zahlte Entschädigungen von über einer Milliarde Euro. Das macht die Toten aber nicht wieder lebendig.

Insofern ist Lipobay eines von vielen Beispielen einer Vermarktung von Pharmazeutika, die notfalls über Leichen geht. Und einer der Protagonisten dieses Prinzips heißt Wolfgang Plischke.

Abschließend habe ich einige Fragen zum Gerinnungshemmer Xarelto. Wir befürchten, dass mit Xarelto das nächste überflüssige (und für viele Patienten gefährliche) Präparat auf den Markt gedrückt wird.

Im vergangenen Jahr gab es allein in Deutschland 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ nach Einnahme von Xarelto und 1400 Meldungen schwerer Nebenwirkungen (in der Regel Blutungen). Gleichzeitig hat sich der Xarelto-Umsatz im vergangenen Jahr verdreifacht. Parallel dazu gab es von BAYER geradezu ein Marketing-Feuerwerk: mit Werbe-Veranstaltungen, dem Versand von Gratis-Mustern, dem Sponsoring medizinischer Kongresse etc

Hierzu meine erste Frage: welchen Betrag haben Sie für das Marketing von Xarelto im vergangenen Jahr ausgegeben?

Grundsätzlich möchte ich klarstellen: verbesserte Gerinnungshemmer sind wünschenswert, da die bisherige Therapie mit Marcumar kompliziert und mit vielen Nebenwirkungen verbunden ist.

Nur: aktuell gibt es keine glaubhafte Studie, wonach der Einsatz von Xarelto insb. zur Behandlung des Vorhofflimmerns (und das ist genau die lukrative Indikation, für die Xarelto vermarktet wird!) sinnvoll ist.
Xarelto reduziert weder die Zahl der Schlaganfälle noch die Rate schwerer Blutungen. Zudem liegen keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor
Und nebenbei: die Kosten einer Xarelto-Therapie liegen 20x höher als z.B. bei Marcumar, was jährlich zu Zusatzkosten von etwa 1.000 Euro pro Patient führt

Neben der Vermarktung für Patienten mit Vorhofflimmern plant BAYER zusätzlich, Xarelto zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS) einzusetzen. Für das Zulassungsverfahren hat BAYER nur eine einzige, vollkommen unzureichende Studie vorgelegt.

Die US-Aufsichtsbehörde FDA hat eine Zulassung für ACS wegen mangelhafter Daten 2x verweigert. Unter anderem kritisierte die FDA unvollständige Datensätze und den viel zu kurzen Beobachtungszeitraum. BAYER musste gegenüber der FDA sogar einräumen, dass bei über 10% der Probanden der Beobachtungszeitraum so knapp war, dass am Studienende nicht einmal bekannt war, ob der Patient noch lebt. Zudem wies FDA nach: BAYER hatte mehrere Todesfälle von Probanden unter den Tisch fallen lassen.

Herr Dekkers, Sie haben kürzlich geäußert: Xarelto soll mittelfristig Jahreserlös von 3,5 Milliarden Euro einfahren.
Ich frage Sie: wie kommen Sie auf diese Summe? Planen Sie Vermarktung für Behandlung des Akuten Koronarsystems?
Bitte schlüsseln Sie auf, für welche Indikation Sie welche Umsätze mit Xarelto anpeilen.

Ihr Konkurrent Boehringer hat im Februar eine Studie zum Gerinnungshemmer Dabigatran veröffentlicht. Die Studie zeigt: der Plasmaspiegel schwankt bis zu einem Faktor 5 und korrelliert signifikant mit schweren Blutungen und Schlaganfällen. Boehringer überlegt daher, eine Kontrolle des Plasmaspiegels einzuführen und ein Antidot zu entwickeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Lage bei Xarelto ähnlich ist. Von daher meine Frage:
Gibt es ähnliche Untersuchungen zu Xarelto? Ist Bayer bekannt, ob der Plasmaspiegel von Xarelto in ähnlichem Umfang schwankt?

Bayer hat laut Aussage der EMA im Jahr 2011 einen Test entwickelt, mit dem Überdosierungen festgestellt werden können.
Plant Bayer die Vermarktung des Tests zur Gerinnungskontrolle?
Entwickelt Bayer ein Antidot für Xarelto? Wenn ja, wird dieses vermarktet?

Wir befürchten, dass Xarelto – nach Lipobay, Trasylol und Yasmin – der nächste Pharma GAU von BAYER wird. Wir fordern daher in einem ersten Schritt, die Vermarktung von Xarelto an Risiko-Patienten sowie an Personen >70 Jahre einzustellen und das aggressive Marketing für Xarelto zu unterbinden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Anmerkung zu den Antworten:

Marijn Dekkers weigerte sich, Angaben zu den Marketing-Kosten von Xarelto zu machen. Nur die allgemeinem Ausgaben für Marketing und Vertrieb (25% vom Umsatz) würden angegeben.
Auch die Umsätze nach Indikationen würden nicht aufgeschlüsselt.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Patente] Presse-Information CBG vom 08.03.21

CBG Redaktion

CBG unterstützt die Forderungen Indiens und Südafrikas

Patente für Corona-Impfstoffe freigeben!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Initiative Indiens und Südafrikas, bei der Welthandelsorganisation (WTO) auf eine zeitweise Aufhebung der Patente für Impfstoffe und Arzneien gegen Covid-19 zu dringen, um auf diese Weise auch die Versorgung ärmerer Länder mit Vakzinen sicherzustellen. Am 10. und 11. März steht der entsprechende Antrag auf der Tagesordnung des „Rates für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS-Rat).

Deutschland und die anderen westlichen Industrie-Nationen lehnen den Vorschlag ab. Der südafrikanische WTO-Bevollmächtigte Mustaqueem De Gama kritisiert das scharf und wirft der Koalition der Unwilligen Doppelzüngigkeit vor: „Viele der opponierenden WTO-Mitglieder haben die Entwicklungsländer unter dem der Druck der Pharma-Industrie mehr als zwei Jahrzehnte lang davon abgehalten, TRIPS-Flexibilitäten in ihrem nationalen Recht zu verankern und diese Flexibilitäten zur Förderung des Zugangs zu nutzen. Jetzt aber behaupten sie steif und fest, dass solche Flexibilitäten in ausreichendem Maß existieren.“ Überdies hält er den Staaten „Impf-Nationalismus“ vor. „50 Prozent der bis zum 22. Februar injizierten 200 Millionen Impfdosen verabreichten die USA, Großbritannien und die EU“, so De Gama.

In seinen Ausführungen berief er sich auch auf den UN-Generalsekretär António Guterres, der Mitte Februar in seiner Rede vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mehr Verteilungsgerechtigkeit bei den zur Verfügung stehenden Vakzinen angemahnt hatte. „Der Fortschritt bei den Impfungen vollzieht sich in ungleichmäßiger und unfairer Weise“, hatte er konstatiert. Seine Kollegin Direktorin Winnie Byanyima vom AIDS-Programm der UN tritt vehement dafür ein, die Impfstoffe zu einem öffentlichen Gut zu erklären. „Wir sollten nicht wiederholen, was bei der AIDS-Krise in der Welt geschehen ist. Wir haben zehn Jahre verloren und Millionen HIV-Positive sind gestorben, weil wir auf Zugeständnisse der Pharma-Industrie gewartet haben“, erklärt sie.

Bislang tragen über 60 Länder den Vorstoß Südafrikas und Indiens mit. Fraktionsübergreifend stellten sich zudem mehr als 80 Mitglieder des Europa-Parlaments hinter den Antrag. Auch der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Tedros Adhanom Ghebreyesus, zählt zu den Unterstützern. Susan Bergner, bei der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ für globale Gesundheitsfragen zuständig, spricht sich ebenfalls dafür aus: „Die Länder des globalen Südens müssen dringend Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufbauen können. Da würde eine zeitweise Aussetzung der Patentrechte der Pharma-Konzerne helfen.“

Bislang reichen die Produktionskapazitäten nicht aus. Immer wieder brechen die Pillen-Riesen die Liefer-Vereinbarungen. CUREVAC, das seinen mRNA-Impfstoff gemeinsam mit BAYER auf den Markt bringen will, stieß schon bei der Vorbereitung der Fertigung auf Schwierigkeiten. „Es gab einen Riesenansturm auf die Ausrüstung“, klagte der Unternehmensleiter Hans-Werner Haas bei einer Anhörung im Europa-Parlament.

Die Verträge, welche die EU mit den Impfstoff-Herstellern geschlossen hat, sehen zwar die Möglichkeit der Weitergabe an bedürftige Staaten vor, zuvor müssen die Firmen allerdings ihr Einverständnis geben. Und besonders beim CUREVAC-Produkt lauern dem FDP-Politiker Andrew Ullmann zufolge im Kleingedruckten Probleme mit den Zustimmungsklauseln. Dadurch könne es zu gefährlichen Verzögerungen kommen, warnt er laut Tagesspiegel.

Das COVAX-Programm der WHO zur weltweiten Impfstoff-Distribution bleibt bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Und die freiwilligen Vereinbarungen, welche BAYER, NOVARTIS, PFIZER & Co. mit der „Bill & Miranda Gates Foundation“ geschlossen haben, tragen bisher keine Früchte. Trotzdem wehrt sich die Industrie vehement gegen eine Suspendierung des Patentrechts auf Zeit. „Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen Eigentümer ihrer Entwicklungen bleiben“, dekretiert Han Steutel, Präsident des von BAYER gegründeten „Verbandes der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“. „Die meisten der bisher gegen Corona zugelassenen Impfstoffe entstammen gar nicht den Laboren von Big Pharma, sondern denen von Universitäten oder kleiner Start-Ups. BAYER & Co. wollen nur ihre Profite sichern. Dazu nehmen sie auch eine Ausweitung der Gesundheitskrise mit vielen unnötigen Opfern in Kauf“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Gegenantrag Pharma] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern ist für eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Problemen verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Lipobay:
Mehrfach wurde BAYER im vergangenen Geschäftsjahr zu Entschädigungszahlungen an Lipobay-Opfer verurteilt, u.a. in Argentinien und Italien. Die Gerichte stellten eindeutig ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns fest. So belegen firmeninterne Dokumente, dass das BAYER-Management die schweren Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahm und sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachtete.
Die Entscheidungen der Gerichte sind eine große Genugtuung für die Opfer in aller Welt. Trotzdem weigert sich der Konzern, seine Schuld anzuerkennen und alle Betroffenen fair zu entschädigen.

Blutprodukte:
Im vergangenen Geschäftsjahr ist der Bluter Todd Smith im Alter von 50 Jahren gestorben. Todd Smith hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis C infiziert. Seine Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die damals verfügbaren Tests und Inaktivierungs-Verfahren eingesetzt hätte.
BAYER war zu diesem Zeitpunkt Weltmarktführer für Blutprodukte. Nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa hatte das Unternehmen die übriggebliebenen Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert, wo es zu weiteren Infektionen kam. Bis heute weigert sich BAYER, eine dauerhafte Stiftungslösung zu finanzieren, die den Betroffenen ein würdiges Leben ermöglichen würde. Stattdessen werden die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Xarelto:
An der Sicherheit des neuen Gerinnungshemmers Xarelto, den BAYER mit aller Macht in den Markt drücken will, gibt es erhebliche Zweifel. So zeigen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Anfrage erhielt, dass allein im vorigen Jahr nach der Einnahme von Xarelto 58 tödliche Verläufe und 750 schwere Nebenwirkungen auftraten.
In den USA verzögert sich die Zulassung des Präparats zur Nachbehandlung von Blutgerinnseln in der Herzkranz-Arterie. Wegen des hohen Blutungsrisikos forderte die Gesundheitsbehörde FDA von BAYER jüngst weitere Daten zu den Risiken von Xarelto an. Bereits im Februar 2012 hatte die FDA moniert, dass BAYER in den eingereichten Unterlagen drei Todesfälle nicht dokumentiert hatte.
Schon bei den Genehmigungsprozessen zu den Indikationen „Thrombose-Prophylaxe bei Hüft- und Kniegelenkoperationen“ und „Schlaganfall- und Embolie-Prophylaxe bei Patienten mit Vorhofflimmern“ hatte es in den Vereinigten Staaten Probleme gegeben. Die Aufsichtsbehörden warfen BAYER unter anderem vor, die Proband/innen, die in der Vergleichsgruppe das Präparat Warfarin einnahmen (verwandt mit Marcumar), nicht richtig eingestellt zu haben.
Fachleute raten von der Verwendung von Xarelto ab. Sie plädieren dafür, weiter an dem bewährten Präparat Marcumar festzuhalten. So stellt die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft fest: „Insgesamt ergibt sich aus Sicht der AkdÄ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban (Xarelto). Ihr Einsatz sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapie-Option sind.“
Neben dem Preis – es ist 15-mal billiger als Xarelto – spricht für Marcumar vor allem, dass es zu ihm im Gegensatz zu Xarelto ein Gegenmittel gibt, das gegebenenfalls schwere Blutungen stoppen kann.
Es darf nicht sein, dass BAYER nur aus Profit-Gründen ein Medikament in den Markt drückt, an dessen Sicherheit es erhebliche Zweifel gibt. Der Konzern sollte aus den Pharma-Skandalen mit LIPOBAY, TRASYLOL und YASMIN gelernt haben. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Pestizide:
Die drei größten Pestizid-Konzerne BASF, BAYER und SYNGENTA, die fast die Hälfte des Pestizid-Weltmarkts kontrollieren, vermarkten jeweils mehr als fünfzig hochgefährliche Wirkstoffe, die unter anderem Krebs auslösen, Nervenschäden und Unfruchtbarkeit verursachen, das Hormonsystem schädigen oder die Biodiversität gefährden können. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen. Rund 99% aller Pestizid-Vergiftungen treten in den Ländern des Südens auf.

Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. März 2005

zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG:

Kritische Aktionäre reichen Gegenanträge ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht zeitgleich zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG Gegenanträge zur Hauptversammlung des Konzerns ein. Das Unternehmen missachtet demnach den Schutz der Umwelt und schädigt mit seinen Produkten Tausende Personen. „Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss“, heißt es in dem Antrag.

Im vergangenen Geschäftsjahr war der Konzern erneut für eine Reihe von Skandalen verantwortlich:

* Preisabsprachen mit Konkurrenz-Unternehmen;
* Verkauf hochgefährlicher Pestizide in Entwicklungsländer;
* Kinderarbeit bei indischen Zulieferern;
* Störfälle, bei denen regelmäßig giftige Chemikalien austragen;
* Gefährdung von Patienten durch den Verkauf unwirksamer oder gefährlicher Pharmazeutika.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren macht seit 20 Jahren auf die Schattenseiten der Konzernpolitik von BAYER aufmerksam und wird die Gegenanträge in der Hauptversammlung am 29. April erläutern. Im Folgenden dokumentieren wir den Antrag im vollen Wortlaut:

An die BAYER AG
51368 Leverkusen

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung dieser Gegenanträge sowie der nachstehenden Begründungen gemäß §§ 125, 126 AktG dürfen wir bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Der BAYER-Konzern verursachte im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Missständen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss.
Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle:

* BAYER tätigt regelmäßig Preisabsprachen mit der Konkurrenz und wurde dabei allein im vergangenen Jahr vier Mal erwischt. Im Sommer musste der Konzern 66 Millionen Dollar Strafe zahlen - BAYER hatte sich gegenüber US-Behörden schuldig bekannt, mit anderen Herstellern die Preise für Kunststoff-Zusätze abgesprochen zu haben. Im Herbst erhielt BAYER erneut eine hohe Strafe, diesmal 33 Mio Dollar wegen eines Kartells mit mehreren Polyester-Produzenten. Kurz darauf musste der Konzern illegale Absprachen beim Verkauf von Kautschuk-Chemikalien einräumen und 4,7 Mio Dollar Strafe zahlen. In Portugal wurde BAYER wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Diabetes-Tests verurteilt. Illegale Kartelle sind bei BAYER seit vielen Jahren an der Tagesordnung. Diese Praxis wird vom Vorstand augenscheinlich gedeckt.

* Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im Jahr 2003 veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllte, wie internationale Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit profitieren. Zulieferer der indischen BAYER-Tochter ProAgro beschäftigten demnach mehr als 2.000 Kinder zwischen sechs und 14 Jahren. Sprecher von BAYER bekannten sich nach Veröffentlichung der Studie zu ihrer Verantwortung und versprachen Abhilfe. Neue Untersuchungen zeigen aber, dass sich die Situation bei ProAgro kaum gebessert hat: auch im vergangenen Jahr arbeiteten rund 1.650 Kinder für Zulieferer der Firma. Dies ist unvereinbar mit den Standards der ILO, der OECD und der UNO.

* Seit den 20er Jahren finanziert BAYER Politiker - seinerzeit bekannt als das „System Duisberg“. Zahlreiche Mitarbeiter des Konzerns wurden Abgeordnete und sogar Minister. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren nahm die aktuelle Diskussion zum Anlass, einen Offenen Brief an das Unternehmen zu senden. Darin fragten wir nicht nur, welche Abgeordnete ein Gehalt oder Zuwendungen vom BAYER-Konzern bezogen haben, sondern auch, in welche staatliche Einrichtungen (Behörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten) Mitarbeiter des Unternehmens abgestellt wurden. Der Konzern bleibt bis heute eine Antwort schuldig. Generell beantwortet BAYER nur solche Fragen, die dem Unternehmen genehm sind - ein klarer Widerspruch zur Kampagne „Chemie im Dialog“.

* In der Umgebung des mittlerweile von der LANXESS AG betriebenen Werks Durban/Südafrika wurden hochgefährliche Chromverbindungen im Grundwasser gefunden. Den Anwohnern wurde dringend empfohlen, das Wasser aus angrenzenden Brunnen weder zum Kochen noch zum Trinken zu verwenden. LANXESS streitet die Verantwortung nicht ab, behauptet aber, seit 1991 kein Chrom mehr herzustellen; die Verunreinigung wäre von Altlasten ausgegangen. BAYER hatte die Firma Chrome Chemicals in Durban 1968 übernommen. Wegen mangelhafter Sicherheits-Einrichtungen erlitt ein Drittel der Belegschaft bleibende Gesundheitsschäden. Mindestens acht Arbeiter starben an Lungenkrebs, zwei weitere an Tuberkulose. Selbst die Apartheids-Regierung hatte 1976 in einem Bericht Sicherheitsmängel und Gesundheitsprobleme der Belegschaft moniert. Nach Protesten südafrikanischer Gewerkschaften sowie der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die zu umfangreichen Medienberichten führten, schloss BAYER 1991 die Chrom-Produktion und entließ einen Großteil der Beschäftigten. Eine Kompensation der betroffenen Arbeiter sowie der Hinterbliebenen unterblieb. Die Vergiftung des Grundwassers zeigt, dass BAYER zudem versäumt hat, in den vergangenen 14 Jahren eine Dekontamination des Geländes vorzunehmen.

* Ein US-Gericht hat BAYER im vergangenen Jahr zu 400.000 Dollar Schadensersatz verurteilt. Der 33-jährige Miguel Valverde hatte vor sechs Jahren einen Schlaganfall erlitten, nachdem er drei Tage das Erkältungsmittel Alka-Seltzer Plus eingenommen hatte. Die Geschworenen stellten fest, dass BAYER ein „mangelhaftes, gefährliches Pharmaprodukt“ vertrieben hatte, obwohl ungefährliche Alternativprodukte verfügbar waren. Alka Seltzer Plus enthielt bis zum Jahr 2000 den Inhaltsstoff Phenylpropanolamin (PPA), der das Risiko eines Schlaganfalls um das Anderthalb- bis Dreifache steigen lässt. BAYER kannte die Risiken von PPA seit Jahrzehnten. Die Pharma-Industrie hielt jedoch ihre eigenen Studien zurück, um die Umsätze PPA-haltiger Medikamente von mehreren Hundert Millionen Dollar pro Jahr nicht zu gefährden. Schlimmer noch: Unter Führung von BAYER legten die Hersteller Gegengutachten vor und drohten mit Klagen, um ein Verbot seitens der US-Gesundheitsbehörde zu verzögern. Hunderte Menschen mussten diese Strategie mit dem Leben bezahlen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen bei BAYER und anderen Unternehmen.

* Rund 40 Millionen Amerikaner befolgen die sogenannte „Atkins-Diät“, die den Verzehr von Fleisch, Eiern und fetthaltigen Nahrungsmitteln uneingeschränkt erlaubt, die Aufnahme von Brot, Reis, Obst und Gemüse hingegen stark einschränkt. Ernährungswissenschaftler warnen eindringlich vor Mangelerscheinungen, Verdauungsprobleme und Kreislauferkrankungen. Trotzdem versucht die Pharma-Industrie, von der „Mode-Diät“ zu profitieren. Der BAYER-Konzern brachte speziell zur Ergänzung der Atkins-Diät den Vitamin-Cocktail CarbSmart auf den Markt und machte hiermit mehrere Millionen Dollar Umsatz. Den Verantwortlichen bei BAYER sollte bekannt sein, dass die Atkins-Diät gesundheitsschädlich ist und dass Vitaminpräparate niemals eine ausgewogene Ernährung ersetzen können. Wieder einmal zeigt sich, dass der Pharma-Industrie die Gesundheit der Bevölkerung herzlich egal ist - solange die Umsätze stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

* Beinahe täglich kommt es in BAYER-Werken zu gefährlichen Unfällen - auch eine Folge der fortschreitenden Ausdünnung der Belegschaft. Eine kleine Auswahl von Ereignissen im zweiten Halbjahr 2004: Im Werk Addyston (USA), das seit 2005 von LANXESS betrieben wird, traten allein neun Mal giftige Chemikalien aus. Am 23.11.04 kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Explosion, fünf Beschäftigte mussten im Krankenhaus behandelt werden. Am 29.9.04 trat im Uerdinger BAYER-Werk Aktivkohle aus, acht MitarbeiterInnen kamen ins Krankenhaus. Ebenfalls in Uerdingen traten am 11. Dezember 400 Kilo der giftigen Adipin-Säure aus. Am 3. November stiegen im Dormagener Werk nach einem Stromausfall Chlor und Nitrose-Gas auf, ein 15-jähriger Junge atmete giftiges Chlor ein und kam ins Krankenhaus. Da die Chlorgas-Wolke in Richtung Bahngleise trieb, musste die Feuerwehr den angrenzenden Zug-Verkehr sperren. Am 26.8.04 kam es im Werk von GE BAYER SILICONES zu einem Zwischenfall: bei Reparatur-Arbeiten an einem Kesselwagen schlug dieser Leck, giftige Salzsäure-Dämpfe stiegen auf.

* Die Umweltbehörde im kanadischen Bundesstaat Ontario unterzog rund dreißig Werke im Chemiegürtel von Sarnia einer gründlichen Prüfung. In den vergangenen Jahren hatte die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden mehrmals wegen Lecks und Störfällen unterbrochen werden müssen. Zwanzig Fabriken, darunter vier von BAYER, erhielten im vergangenen Jahr Abmahnungen. Die Verweise wurden erteilt wegen fehlender Betriebsgenehmigungen, ungenügender Deklaration von Giftmüll und nicht-genehmigtem Umbau von Anlagen. Die Umweltministerin von Ontario übte scharfe Kritik am Verhalten der Chemie-Industrie.

* Im südindischen Baumwollgürtel kommt es weiterhin zu einer hohen Zahl von tödlichen Vergiftungen durch BAYER-Pestizide. BAYER dominiert den indischen Pestizidmarkt und lässt große Mengen von in Europa nicht mehr zulassenen Agrogiften wie Monocrothopos von Subunternehmern produzieren. Aufgrund fehlender Sicherheitsstandards sind Unfälle an der Tagesordnung, das Grundwasser ganzer Landstriche ist verseucht.

* In mehreren BAYER-Fabriken soll aus Kostengründen die Werks-Feuerwehr abgeschafft werden, u.a. in Wuppertal und Wolfenbüttel. Im Notfall vergeht mehr Zeit, bis Hilfe von außerhalb eintrifft. Die Sicherheit der Belegschaft wird aus Profitgründen aufs Spiel gesetzt.

* Der Umweltverband Friends of the Earth hat in den vergangenen Jahren mehrere Studien zu Risiken von Pestiziden gesammelt. Größtenteils handelt es sich um Untersuchungen von BAYER zu dem Agrogift Glufosinat. Als BAYER davon Wind bekam, wollte der Konzern eine Veröffentlichung der legal erhaltenen Studien gerichtlich untersagen. Nach dem Willen des Konzerns sollte Friends of the Earth nicht einmal den Titel der Studien oder die Adresse, wo die Untersuchungen angefordert werden können, nennen dürfen. Dies ist nicht der erste Fall, in dem der Konzern die Arbeit von Umweltschützern juristisch angreift. Gerichtlich konnte BAYER seine Forderungen jedoch nicht durchsetzen.

* Im vergangenen Jahr tauchten bislang unbekannte Firmen- Unterlagen auf, die belegen, dass BAYER tausende asiatischer Bluter mit seinem Gerinnungspräparat KOATE bewusst dem HIV-Risiko aussetzte. In den achtziger Jahren hatte die BAYER- Tochter Cutter nicht hitze-behandelte und daher mit einem hohen AIDS-Risiko behaftete Chargen des Blutplasma-Produkts nach Asien geliefert - in den USA war der Verkauf zu diesem Zeitpunkt bereits verboten worden. Trotzdem weigert sich das Unternehmen, die Betroffenen angemessen zu entschädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen BAYER-Manager.

Gegenantrag zu TOP 4: Wir schlagen vor, Axel Köhler Schnura, Diplom Kaufmann, Düsseldorf als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Begründung: Axel Köhler-Schnura kontrolliert den BAYER-Konzern seit mehr als 25 Jahren. Er ist Gründer der Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V., Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf, Telefon: 0211-333 911, und hat zahlreiche Verstöße des Konzerns gegen Menschenrechte und Umweltschutzauflagen publik gemacht. Somit ist er prädestiniert für eine gründliche, von Profitinteressen unabhängige Kontrolle des Vorstands der BAYER AG.

Gegenantrag zu TOP 5: § 12 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche feste Vergütung von 5.000 Euro. Eine darüber hinausgehende variable Vergütung erfolgt nicht.“

Gegenantrag zu TOP 6: §14 und §15 der Satzung bleiben unverändert
Begründung: Durch die geplante Änderung der Satzung wird die Teilnahme an der Hauptversammlung erschwert. Hierdurch würde die Kontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat weiter behindert werden.

Für den Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN e.V.
Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes

[Philipp Frisch] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Frisch (Ärzte ohne Grenzen) kritisiert Konzern-Chef Dekkers und fordert Umdenken bei Forschung und Entwicklung

Am 29. April fand in Köln die Hauptversammlung des Pharmakonzerns Bayer statt. Auch Philipp Frisch, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland, nahm teil und sprach. Anlässlich der von Konzern-Chef Marijn Dekkers zum Jahreswechsel gemachten Äußerung, Bayer habe das Krebsmittel Nexavar „nicht für den indischen Markt entwickelt, sondern für Patienten im Westen, die es sich leisten können“ forderte Frisch ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Prioritätensetzung in der globalen Gesundheitspolitik:

„Dekkers‘ Zitat fasst alles zusammen, was heute im globalen Gesundheitsbereich falsch läuft: Medikamente nur für Reiche, Forschung soll durch Monopolversprechen und Patente angereizt werden. Dabei wissen wir längst, dass das nicht funktioniert. Und auch, dass es nicht so sein muss. Längst gibt es alternative Forschungsanreize wie Prämien, öffentliche Forschung und Produktentwicklungspartnerschaften, die ganz ohne Patentmonopole auskommen.
Doch über Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit entscheidet heute noch immer millionenfach das Portemonnaie. Medikamente sind oft entweder unerschwinglich teuer - oder es gibt erst gar keine wirksame und sichere Therapie.

Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie
Unsere Mitarbeiter behandeln weltweit in mehr als 60 Ländern jährlich 285.000 HIV/Aids-Patienten mit antiretroviralen Medikamenten, über 30.000 Tuberkulose-Fälle sowie 1,6 Millionen Malaria-Patienten. Für Pharmaunternehmen sind diese Menschen als Abnehmer nicht interessant, daher findet für sie auch kaum Forschung statt.
Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie. Private Konzerne forschen primär nicht an den Krankheiten, die das größte Leid verursachen, sondern an denen, die den größten Gewinn versprechen. Von den 2000 bis 2011 neu zugelassenen 336 Wirkstoffen waren nur 4 wirksam gegen vernachlässigte Krankheiten – und das obwohl weltweit bis zu einer Milliarde Menschen an diesen leiden. Außerdem sorgen Marktmonopole, die Unternehmen durch Patente gewinnen, dafür, dass lebensnotwendige Medikamente für Millionen von Menschen unerschwinglich sind.
Wir brauchen endlich eine andere Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wird schon seit Jahren über innovative Anreizmechanismen gesprochen, die ganz ohne Patentmonopole auskommen. Nicht zuletzt die Lobbymacht der Pharmaunternehmen und die Interessen der reichen Industrieländer, in denen diese ihren Sitz haben, verhindern bislang aber mutige Schritte.“

Werbung

CBG Redaktion

wissenschaftlich-humanitäres komitee (whk)
Mehringdamm 61
10961 Berlin
www.whk.de

Pressemitteilung vom 2. März 2005

Pharma-Gigant BAYER: AIDS-Leichen im Keller

Konzern will „AIDS bekämpfen“ und wirbt mit Homopaar „for a better Life“/ whk: Unternehmen trägt Mitschuld an tausendfachem AIDS-Tod

Mit einem Schwulenpaar wirbt der BAYER-Konzern derzeit in halbseitigen Tageszeitungsinseraten für seine Diagnosemethode zur Resistenzbestimmung bei HIV. Hierzu erklärt das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk):

Offenbar hocherfreut über profitverheißende Meldungen zu medikamentenresistenten HIV-Virenstämmen schaltet der weltweit agierende BAYER-Konzern derzeit - unter anderem in der Tageszeitung Die Welt vom 1. März - halbseitige Werbeanzeigen mit einem aneinandergeschmiegten Männerpaar. Unter dem Slogan „Diagnostik verbessern - AIDS bekämpfen“ verspricht der Konzern dabei unter anderem „Science for a better life“.

Vollständig heißt es im Anzeigetext: „AIDS ist weiterhin weltweit auf dem Vormarsch. Alle sechs Sekunden infiziert sich ein Mensch mit HIV. Alle zehn Sekunden stirbt ein Mensch an AIDS. Weltweit gibt es bereits 42 Millionen infizierte Menschen. HIV ist ein tückisches Virus, da es immer neue Formen annimmt und deshalb schnell gegen Medikamente resistent wird. Daher hat BAYER Health Care eine neue Diagnostik entwickelt - eine Methode zur HIV-Resistenzbestimmung. Ein wichtiger Schritt, um Patienten gezielter und individueller helfen zu können.“

Für das whk sind diese Äußerungen blanker Hohn. Es ist allgemein bekannt, daß sich BAYER aus der Erforschung wirksamer Medikamente gegen HIV und AIDS weitgehend zurückgezogen hat. Wenn der Konzern nun schwulen Männern, die in den westlichen Industriestaaten nach wie vor am meisten von AIDS betroffen sind, ausgerechnet die Methode der Resistenzbestimmung nun als wichtigen Schritt gezielter und individueller „Hilfe“ verkaufen will, ist das mehr als zynisch.

Vor dem Hintergrund des von BAYER-Medikamenten verursachten weltweiten AIDS-Skandals bekommt die Anzeige sogar den Charakter einer regelrechten Desinformationskampagne. Es sei daran erinnert, daß mit HIV- und Hepatitis-C-Viren verseuchte Medikamente der hundertprozentigen BAYER-Tochter CUTTER seit Beginn der 80er Jahre Tausende von Menschen mit der Bluter-Krankheit das Leben gekostet haben. Anstatt seine verseuchten Medikamente im Sondermüll zu entsorgen, hatte das BAYER-Unternehmen sie seinerzeit massenweise zur Medikation nach Asien, Südamerika und Europa verhökert. In einzelne asiatische Länder wurde AIDS nachweislich erst durch BAYER-Medikamente eingeschleppt, die Krankheit war dort vorher nicht aufgetreten. Während sich damals Firmenmanager in Japan bei den AIDS-Opfern und deren Angehörigen entschuldigen mußten, warten die meisten von BAYER verursachten AIDS-Opfer bis heute vergeblich auf Entschädigung.

Es ist längst erwiesen, daß BAYER um die Gefährlichkeit seiner verseuchten Produkte wußte und die hochinfektiösen Medikament aus reiner Profitgier an ahnungslose Abnehmer verkaufte. Entsprechende Dokumente waren am 27. September 2004 unter anderem in der WDR-Sendung „Tödlicher Ausverkauf“ zu sehen. Auch das in Deutschland ansässige konzernkritische Netzwerk „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) und die New York Times haben bereits mehrfach über Hintergründe berichtet. Das whk erinnert daran, daß BAYER-Produkte zahlreiche Bluter auch in Deutschland und Frankreich mit HIV infizierten. In Frankreich war es deswegen Mitte der 80er Jahre sogar zu einer Regierungskrise gekommen. Gesundheitsminister Laurent Fabius mußte seinerzeit zurücktreten, zwei Beamte des Gesundheitsamtes wanderten sogar in den Knast. In Deutschland hat sich BAYER bislang weder bei seinen Opfern entschuldigt, noch sind BAYER-Manager je juristisch zur Rechenschaft gezogen worden.

Das Sündenregister von BAYER ist bekanntlich viel länger. Weil BAYER immer wieder die Gefährlichkeit seiner nicht nur von Pharma-Produkten wie dem Cholesterin-Senker Lipobay verschwieg, war der Global Player in den Jahren 2001 und 2004 bereits zwei Mal auf Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ des von dem US-Bürgerrechtler Ralph Nader herausgegebenen Magazins Multinational Monitor BAYER gelandet. Demnach hatte der Chemie-Riese das US-Gesundheitsprogramm „MedicAid“, das die Arzneiversorgung von sozial Schwachen organisiert, durch fingierte Rechnungen um Millionen-Summen betrogen. Nach Angaben der CBG verzögerte die US-Gesundheitsbehörde im Jahr 2003 wegen möglicher Gesundheitsgefährdungen die Zulassung der Potenzpille Levitra, die BAYER in den USA zusammen mit dem ebenfalls im Bereich AIDS und HIV aktiven Unternehmen GlaxoSmithKline vermartet. Und Entschädigungsklagen jüdischer KZ-Opfer, die durch BAYER-Präparate in Birkenau und Auschwitz unfruchtbar gemacht worden waren, hat das Unternehmen immer wieder abgeschmettert.

In dem vor zwei Jahren erschienenen „Schwarzbuch der Markenfirmen“ bescheinigen dessen Verfasser dem Konzern unumwunden, BAYER bleibe „unangefochten“ an der Spitze der „bösen Konzerne“ und dies „nicht nur weil BAYER in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Mißachtung ethischer Prinzipien betrifft“, sondern auch, „weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, daß einem die Haare zu Berge stehen.“ (www.markenfirmen.com)

Das whk fordert nunmehr die kommerzielle Szenepresse dringend auf, ihren letzten Rest an Glaubwürdigkeit nicht durch die Annahme potentieller Anzeigenaufträge des BAYER-Konzerns mutwillig zu verspielen. Die verlogene und im Kern homophobe BAYER-Werbung gehört nicht in die Blätter schwuler Emanzipation. Ärzte und medizinisches Personal sollten prüfen, ob sie bei der Diagnose und Behandlung von HIV-Infizierten auf gleichartige Produkte anderer Firmen zurückgreifen können.

Das whk ruft die Szene zu Protesten gegen die Werbekampagne auf.
Rückfragen: 0162/6673642 (Dirk Ruder)

[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

[Duogynon] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Rede Bayer Hauptversammlung 2016
Andre Sommer zu Duogynon

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon, ein ehemaliger hormoneller Schwangerschaftstest von Schering. Wahrscheinlich kam es dadurch zu zahlreichen Abgängen in der Frühschwangerschaft, viele Kinder starben kurz nach der Geburt oder leben bis heute mit schweren Missbildungen.

Die Inhalte meiner Rede basieren auf internen Unterlagen von Schering. Diese Unterlagen müssen Bayer bekannt sein.

Schon Ende der 60er Jahre bemerkte Schering in Tierversuchen, dass dieses Medikament gefährlich war. So meldeten die eigenen Wissenschaftler ernsthafte Auffälligkeiten bei Tierversuchen. Was sagen Sie zu diesen Ergebnissen? Das muss Sie doch erschrecken.

Ein anerkannter Experte beriet Schering. Er sagte, dass man schon Ende der 60er Jahre Studien an Affen hätte machen sollen, da man da schon die embryonalen Effekte an Kaninchen und Ratten kannte. Es gäbe keinen Zweifel, dass Schering schuldig sei und zu wenig getan hätte, insbesondere nach dem Verdacht des teratogenen Potentials. Die einzige Chance in einem Prozess sei die Kausalitätsfrage, also ob Schering genug Zweifel säen könne! Dies verfolgt Bayer bis heute bzw. heutzutage verlässt sich Bayer auf die Verjährung und gewinnt so leider die Prozesse.

Scherings Strategie war es damals, dass man das Medikament in den verschiedenen Ländern nur vom Markt nahm, wenn die Gesundheitsbehörden in den Ländern Druck machten. So verkaufte Schering das Produkt noch mehr als zehn Jahre nach den beängstigenden Ergebnissen der eigenen Tierversuche weiter.

Auch die deutschen Behörden schauten lange nur zu. Sie wussten, dass die Umsatzzahlen über die Jahre hinweg fast gleich hoch blieben, auch nach Streichung der oralen Version als Schwangerschaftstest. Die Mitarbeiter des BGA bezeichneten sich selbst als Advokaten von Schering.

In einem offiziellen Schreiben des Ministeriums wird über die ursprüngliche dritte Indikation von Duogynon gesprochen. Dies sei die Unterbrechung einer frühen Schwangerschaft, also praktisch ein Abortmittel. Wussten Sie von dieser Indikation?

Ein Mitarbeiter der englischen Gesundheitsbehörde traf sich auf den Bermudas mit Schering. Er entschuldigte sich bei Schering für seine letzte Studie, denn da stellte er einen Zusammenhang mit Missbildungen und der Medikamenteneinnahme fest. Er wolle nun die Gesundheitsbehörde verlassen, da er nun Hunderte von Anfragen zu der Studie und dem Thema hat. Er habe sein gesamtes Material, auf dem seine Untersuchung basierte, vernichtet bzw. unkenntlich gemacht, womit es unmöglich sei, die in die Untersuchung aufgenommen Fälle zurückzuverfolgen. Dies habe er anscheinend gemacht um zu verhindern, dass individuelle Ansprüche mit diesem Material gestützt werden könnten. So stellt man sich unabhängige Behörden vor.

Bayer spricht immer von unabhängigen Wissenschaftlern die keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen feststellen konnten. Einer dieser unabhängigen Wissenschaftler sandte seine Studie vor Veröffentlichung bei Schering ein und fragte bei Schering nach Änderungswünschen:
- „Haben Sie wichtige Vorschläge für Textänderungen?“
- „Falls größere, gravierendere Passagen geändert werden müssten, könnte ich evtl. auch das Manuskript vom Verlag zurückerbitten bevor es in Druck geht.“

Dieser Report wurde an fast alle anfragenden Ärzte usw. versandt. Man sandte diesen Bericht, obwohl man wusste wie er zustande kam, auch an das Bundesgesundheitsamt. Sieht so für den Bayerkonzern unabhängige Wissenschaft aus? Ist das die gängige Art?

Es gab zahlreiche Anfragen von Ärzten bzw. Betroffenen an Schering. Viele bekamen diesen Report als Antwort zugesandt. Es war dem Konzern klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handeln konnte, denn es waren zu viele Anfragen. Warum hat Schering so lange nichts gemacht? Löste die Vielzahl von Anfragen keinen Alarm aus? Wie konnte man tatenlos zusehen?

Einem anderen Wissenschaftler bietet man ganz offen an, seine Forschungen zu finanzieren, falls das Ministerium dies nicht mehr tun würde. Auch er schrieb Berichte für Schering. Dazu passt, dass sich vor einigen Jahren ein Mann bei uns gemeldet hatte. Er gab sich als ehemaliger Schering Mitarbeiter aus. Er behauptete damals persönlich im Namen von Schering Mediziner bestochen zu haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM erhalten. Er würde nur nicht öffentlich aussagen, weil er um seine Betriebsrente fürchtet. Stimmt es, dass Sie den Mann in Berlin nach Berlin nun zitiert haben? Stimmt es, dass Sie wissen wollten ob er in England vorgeladen wird? Ich hoffe er wird vorgeladen.

Auch heute ist der Bayerkonzern ganz eng mit Wissenschaftlern “verbunden”. Die BfARM Studie über Duogynon wurde von einem Forschungsleiter mitverfasst, der zeitgleich Zuwendungen von BayerScheringHealthcare bekam. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Schering England warnte damals die Zentrale in Berlin jahrelang, aber nichts geschah. Die englischen Behörden berichteten Schering von neuen Erkenntnissen. Sie sprachen von einem Missbildungsrisiko von 5:1 nach der Einnahme von hormonellen Schwangerschaftstests. Das löste in England Entsetzen aus.

Vorsichtshalber ließ Schering auch zahlreiche englische Abgeordnete “beurteilen”. Ein Urteil über einen Abgeordneten, der heute noch im engl. Parlament sitzt, lautete:
“ein führender linker Flügelspieler, unnachgiebig, sehr klug, ein gewaltiger Gegner vollkommen unbestechlich…“
Unbestechlich…. Warum dieser Vermerk? Waren die anderen Abgeordneten alle bestechlich? Wollte Schering bestechen?

Die englischen Scheringanwälte damals waren nicht so begeistert von der Sachlage. Sie sagten: „Sollten die internen Dokumente jemals in die Hände von Klägern geraten, wäre dies pures Dynamit“. Die Anwälte waren sich damals schon sicher: „Wir müssen akzeptieren, dass wir fahrlässig gehandelt haben...“
Es wurde z.B. intern auch ernsthaft diskutiert eine 500 Pfund Entschädigung an ein behindertes Opfer in England zu zahlen. Alleine der Tagungsraum damals kostete 300 Pfund pro Tag. Kann man ein solches Verhalten glauben?

Schauen Sie sich die Dokumente im Landesarchiv in Berlin an. Dort lagern mehr als 7.000 Seiten interner Papiere. Alle Journalisten können das Archiv betreten. Bilden Sie sich ihr eigenes Urteil.

Die Scheringleitung wollte im Falle eines Strafverfahrens genauso gut organisiert sein, wie das bei Chemie Grünenthal (dem Conterganhersteller) der Fall war.... Deswegen lautete eine Anweisung: „...von sofort an werden alle Berichte, Notizen und mündlichen Äußerungen zum Fall Duogynon daraufhin zu überprüfen sein, ob sie.... so abgefasst sind, dass sie nicht zu für uns nachteiligen Missdeutungen im Falle eines Strafverfahrens führen können...“
Dazu passt es, dass Schering sich mit Grünenthalvertretern bzw. Grünenthalanwälten traf. Die Angst ging um. Die Angst vor einem zweiten Fall Contergan. Im Vorstand wurde auch der Conterganeinstellungsbeschluss diskutiert. Vereinfacht dargestellt ging es den Herren darum wann Schering hätte handeln müssen? Wann ist die Grenze einer verantwortungsbewussten Handlungsweise erreicht? Reichen da alarmierende Tierversuche im eigenen Haus nicht längst aus? Halten Sie die Grenze nicht für überschritten?

Schering wusste auch längst über die Problematik der Aborte, also des Schwangerschaftsabbruches mit diesem Medikament Bescheid. Dazu hieß es damals nur, dass dies kein neuer Tatbestand sei. Es war also völlig klar. Ein Medikament, dass eine Schwangerschaft beenden kann, wird als Schwangerschaftstest eingesetzt. Unglaublich? Nicht für Schering.

Bis heute ist es mir ein Rätsel, dass das damalige Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Taten der Vergangenheit werden Sie nun aber einholen. In England findet der Untersuchungsausschuss statt und dort kommt alles auf den Tisch. Es wird nun auch wieder das Parlament eingeschaltet. Sie werden sich auf viel negative Presse einstellen müssen und zwar schon sehr bald.

Der Name Duogynon wird vielleicht für immer als der „vergessene Fall Contergan“ in Erinnerung bleiben und Bayer bleibt in Erinnerung als der Hersteller, der sich niemals dafür verantwortlich zeigte. Zahlen Sie den Opfern, die Hilfe im täglichen Leben benötigen, unverzüglich eine Entschädigung und entschuldigen Sie sich für die Fehler von Schering. Wann stellen Sie sich endlich Gesprächen und zeigen Charakter?

Ihr Verhalten ist eine Schande für die deutsche Industrie.
Wir fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat auf nun endlich auf die Betroffenen zuzugehen und für einen Abschluss des Falles zu sorgen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit
Andre Sommer

[Argentinien] Gestohlene Kinder

CBG Redaktion

Babys gefolterter Frauen während der Militärdiktatur in Argentinien geraubt / deutsche Konzerne beteiligt / Ermittlungen laufen

23. Dez 2010 -- Das düsterste Kapitel der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) ist der Babyraub von Regimegegnern, an dem nicht nur die Generäle sondern auch Großindustrielle beteiligt waren. Dies ist Gegenstand von Untersuchungen der argentinischen Justiz. Neben der Firma Daimler AG soll auch die Bayer AG verwickelt sein. Gegen ihre Manager wird ermittelt.

Insgesamt 500 Babys sollen in den Folterzentren der Militärs geboren worden sein. Ihre Mütter waren schwanger, als sie verhaftet wurden. Anfangs nahmen die Soldaten keine Rücksicht auf ihren Zustand und folterten trotzdem. So sollen acht Föten noch im Mutterleib getötet worden sein, bis am Ende auch die Mutter dem „DF“, destino final, zum Opfer fiel, das heißt, ermordet wurde. Nicht am Mord der gefangenen Frauen nahmen die Priester Anstoß, die in den Folterzentren wie in der Armeekaserne Campo de Mayo ein und aus gingen und versuchten, die „Subversiven“ zu Geständnissen zu bewegen. Sie störten sich nur am Tod des ungeborenen Lebens. Das war nach ihrer christlichen Auffassung „unschuldig“. Sie setzten durch, daß bei den verschleppten Frauen die Geburt künstlich eingeleitet und erst nach der Niederkunft die Mutter gefoltert werden durfte.

Von den 500 Babys, heute erwachsene Männer und Frauen, konnte bisher in hundert Fällen die wahre Identität ermittelt werden. Meist haben sie sich von sich aus an die staatliche Kommission CONADI gewandt, um im Hospital Durán, das die Genbank beherbergt, einen Gentest durchführen zu lassen. In anderen Fällen hatten die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ zum Teil jahrelang nach ihren Enkelkindern geforscht – so etwa Elsa Pavón, eine der Gründerinnen. Sie fand ihr Enkelkind Paula in den Händen des ehemaligen Kommissars Ruben Lavallén, den Mercedes Benz Argentina (MBA) zu seinem Sicherheitschef auserkoren hatte. Diesen Fall klärte die Justiz Anfang der achtziger Jahre auf. Ein Gentest bewies, daß Lavallén nicht der leibliche Vater Paulas ist, wie es die Geburtsurkunde auswies. Er saß dafür zwei Jahre im Gefängnis. Die Verfahren bezüglich der drei ebenfalls als leibliche Kinder eingetragenen Jungen in der Familie des langjährigen Produktionschef von MBA, Juan Ronaldo Tasselkraut, treten auf der Stelle, die Richter wagen es nicht, einen Gentest anzuordnen. Und der 5. Fall des Mercedes-Verkaufschefs B. ist ebenfalls nicht aufgeklärt. Die unter fragwürdigen Bedingungen adoptierte junge Frau hatte freiwillig einem Gentest unterworfen. Das Ergebnis war negativ. Allerdings liegen in der Genbank Durán nur noch knapp 100 Proben – während noch 400 einst geraubte Kinder gesucht werden.

Es gab Listen, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, haben die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ herausgefunden. Offensichtlich war diese „Ware“ besonders im Kreise der Großindustrie begehrt. Die Verteilung oblag in vielen Fällen der katholischen „Movimiento Familiar Cristiano“ (MFC). Deren Adoptionslisten sind inzwischen beschlagnahmt worden.

In Campo de Mayo war eine parallele Wöchnerinnenstation eingerichtet worden, in der die Gefangenen untergebracht wurden. Die in Campo de Mayo Geborenen wurden über MFC verteilt, haben Zeugen bekundet. „Die Schwangeren waren nackt, mit einer schwarzen Augenbinde“, so eine Krankenschwester, die dort Dienst hatte, „der Pfarrer kam sehr oft, um mit ihnen und den Ärzten zu sprechen“. Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren die Verhältnisse prekär, es fehlte an Geräten und Medikamenten. Die Brutkästen hatte laut der vereidigten Aussage des MBA-Justiziars der Autobauer „gespendet“. Hat auch die Firma Bayer gespendet? Sie sagt auf Anfrage, daß sie „keine Spenden geleistet habe, soweit es nach rund 30 Jahren nachvollzogen werden kann“.

Fakt ist, daß im Juni 1976, also nur wenige Wochen nach dem Militärputsch, bei MFC ein Antrag von Lambert Courth und seiner britischen Ehefrau Susan eingeht. Das Ehepaar ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre verheiratet und kinderlos. Ein Attest über Sterilität liegt bei. Da taucht plötzlich ein Baby auf, so als wäre es vom Himmel gefallen. Laut der MFC-Akten erscheint am 28. Oktober 1976 eine Frau, die angibt, Großmutter eines Babys zu sein, das sie mit sich führt. Das Neugeborene sei ein Frühchen, sieben Monate alt und gerade zwei Kilogramm schwer. Ihre Tochter könne das Baby nicht behalten und wolle es zur Adoption freigeben, so die Frau, die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben. Die MFC-Leiterin, Delfina Linck, gab dem Findelkind den Namen „Tomas“ und leitete das Adoptionsverfahren ein.

Wie „Tomas“ in den Besitz der Familie Courth gelangt ist, ist der Akte nicht zu entnehmen. Vielleicht hat Delfina Lincks Ehemann Jorge Luis Linck nachgeholfen, der als Rechtsanwalt die Interessen von Lambert Courth vertrat. Ungewöhnlich ist nicht nur das anonyme Auftauchen des Babys – die Kinder von Mittellosen werden fast ausnahmslos in öffentlichen Hospitälern zur Welt gebracht und erhalten dort in den Fällen, daß sie sofort zur Adoption freigegeben werden, einen provisorischen Namen und eine Personennummer. Noch verdächtiger ist, daß vier Monate später der Familienrichter zwei Ärzte den Jungen untersuchen läßt, einen Kardiologen und einen Allgemeinmediziner. Ist Tomas krank? Hat er vielleicht Schäden als Ungeborener erlitten, im Leib seiner Mutter? Auf jeden Fall wird das Kind der Familie Courth übergeben. Daß die Adoption nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, belegt in den Augen der argentinischen Ermittler der Umstand, daß die Adoptiveltern keine unbefrististete Aufenthaltsgenehmigung hatten, wie die vorgelegte Bescheinigung der Firma Bayer ausdrücklich auswies. Das aber war schon damals Voraussetzung für Adoptionen, um internationalen Kinderhandel zu unterbinden. Worin die „Ausnahme“, so ein Vermerk des Jugendamtes vom 16. Februar 1977, bestanden hat, steht ebenfalls in den Sternen.

Im Juni 77 will sich die Sozialarbeiterin des Familiengerichtes davon überzeugen, daß es dem kleinen Tomas, bis dahin noch in Pflege, in seiner neuen Umgebung gut geht. Aber sie klingelt vergeblich an der Haustür der Courths, und Nachbarn verraten ihr, daß die Familie nach Deutschland zurückgegangen sei. Wie sie ohne gültige Adoptionspapiere mit dem Baby das Land verlassen konnte, ist unklar. Und spätestens ins diesem Moment hätte das Adoptionsverfahren negativ beschieden werden müssen. Trotzdem urteilt im Dezember 77 ein Richter positiv über die Adoption von Tomas durch die Courths, wie ein Schreiben ihres Rechtsanwalts Linck bestätigt.

Tomas wächst in England auf. Sein Adoptivvater Lambert Courth war jahrelang in führender Stellung bei Bayer tätig, zuletzt als „Integrationsbeauftragter“. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Die Firma Bayer verweigert genaue Angaben zu ihrem Manager. Die Adoption gehöre zum „Privatleben der Mitarbeiter“ – und dazu äußere man sich „prinzipiell“ nicht. Mit dem „Movimiento Familiar Cristiano“ und Rechtsanwalt Linck will das Unternehmen während der Diktatur keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben, behauptet es. Aber mein Antrag auf Zugang zum Firmenarchiv wurde nicht beantwortet.

Auch Lambert Courth verweigert die Aussage. „Es war eine legale Adoption“, meinte er kurz angebunden. Daß gegen ihn ermittelt wird, scheint ihn nicht weiter zu kümmern. Er darf sich auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung verlassen – so wie schon der Mercedes-Manager Tasselkraut, bei dem die Berliner Justiz wegen angeblicher Verjährung die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt hatte. Daß der ilegale und systematische Kinderraub nach internationaler Rechtsprechung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ gilt, das nicht verjährt, hat die Staatsanwaltschaft nicht gestört.

Als die argentinischen Richter die Deutsche Botschaft um Mithilfe bei der Suche nach Lambert Courth baten, erhielten sie im Juni 2009 die Antwort: „Die Botschaft hat sich mit der Bayer AG in Verbindung gesetzt, konnte aber den Aufenthaltsort der gesuchten Personen nicht ausfindig machen. Die Bundesrepublik verfügt über kein zentrales Melderegister, und die deutschen Datenschutzgesetze sind sehr streng und sehen keinen Rechtsanspruch über das Erlangen eines Wohnortes vor. Felix Schwarz. Konsul.“ von Gaby Weber/Buenos Aires

Interview mit Gaby Weber

Du hast den Fall Daimler recherchiert. Wie bist du auf Bayer gekommen?

Gw: In der argentinischen Gesellschaft war das Thema des Kinderraubes durch die Militärs schon immer ein besonders sensibler Punkt. Es war sogar von den Amnestiegesetzen ausgenommen, die viele Jahre lang die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ausschlossen. Wegen des Kindesraubs saßen General Videla und Konsorten im Gefängnis. Es wurde also immer ermittelt, allerdings auf indivivuellen Antrag, das heißt, ein direkt Betroffener mußte eine Anzeige erstatten. Das hat sich geändert, und in dem Mega-Verfahren „systematischer Babyraub“ wird eine Art Rasterfahnung durchgeführt. So wurden die kompletten Adoptionsakten des Movimiento Familiar Cristiano beschlagnahmt und ausgewertet.

Was fiel den Richtern beim Adoptionsfall Courth auf?

Gw: Ich habe selbst die Akten durchgesehen und bin auf mehrere Fälle gestoßen, wo Manager deutscher Großfirmen mit Nazi-Hintergrund unter verdächtigen Umständen Kinder erhielten. Die Deutsche Botschaft hat leider ihre Mithilfe verweigert. Deshalb habe ich in Deutschland und England recherchiert - was den argentinischen Behörden untersagt ist. Jetzt haben sie aufgrund meiner Recherchen ein Amtshilfeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Umstände der Adoption aufzuklären und die Schuldigen zu bestrafen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn sich Thomas einem Gentest unterzieht. Der Abgleich mit den Proben im Hospital Durán muß richterlich angeordnet werden.

Nun kann man sich auch fragen, ob man Thomas damit einen Gefallen tut.

Gw: Thomas ist mit Sicherheit ein Opfer. Möglicherweise hat er Schlimmes erlebt und ist krank, nicht nur an seiner Seele sondern auch am Leib. Bis heute wird ihm seine Identität vorenthalten. Natürlich hat er ein Recht, sich auszusuchen, mit wem er lebt und Beziehungen unterhält. Aber es gibt auch das Recht der biologischen Familie zu wissen, was passiert ist. Vielleicht sucht ja jemand nach Thomas. Meine Recherchen haben mich zu einem konkreten Fall einer Frau geführt, die damals in Tucumán hochschwanger verhaftet wurde, und Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei Thomas um ihr Kind handeln könnte. Die Frau ist tot, aber ihr bereits geborener Sohn sucht bis heute nach seinem kleinen Bruder. Er ist Nebenkläger im Verfahren gegen Lambert Courth. Und es gibt das Recht der Gesellschaft auf Wahrheit. So setzt sich in der internationalen Rechtsprechung dieses „Recht auf Wahrheit“ bei den sog. Verbrechen gegen die Menschheit immer mehr durch. Die Richter akzeptieren zum Beispiel meine Beweisanträge, obwohl ich gar nicht direkt betroffen bin, weil ich nicht nach einem eigenen Familienmitglied suche.

War diese Adoption – selbst wenn Bestechungsgelder geflossen sind und Seilschaften im Spiel waren – aber nicht im Sinne des Kindeswohls?

Gw: Das ist immer das Argument der internationalen Kinderhändler. Aber erstens hätte man die Babys an die Großeltern oder Tanten übergeben könne. Zweitens gibt es auch in argentinischen Jugendämtern lange Listen von Adoptionswilligen aus der Mittelschicht, die gut für ein Waisenkind sorgen können. Da sind keine Ausländer mit Scheckheft gefragt. Und drittens geht es hier wahrscheinlich um den Fall eines Kindes von linken Regimegegnern. Erst läßt man die Eltern als „Terroristen“ foltern und ermorden, und dann eignet man sich deren Leibesfrucht an, um ihr den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken. Das Baby kann sich nicht wehren. Das ist ein pures Machtspiel.

Aber die Adoptiveltern haben doch in den über 30 Jahren den Jungen liebgewonnen?

Gw: Wahrscheinlich. Aber die Liebe geht wohl nicht soweit, daß sie ihm bei der Wiederherstellung seiner eigenen Identität helfen. Daß Babys gestohlen worden sind, ist der Weltöffentlichkeit spätestens seit 1983, dem Ende der Diktatur, bekannt. Es hat Fälle gegeben, wo Adoptiveltern von sich aus Kontakt mit den Großmüttern vom Maiplatz Kontakt aufgenommen und sich von sich aus einem Gentest unterwerfen wollten. In den Fällen, in denen sich der Verdacht bestätigt hat, hat das Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht gelitten. So kann man Probleme lösen, wenn man auch anderen Menschen Rechte einräumt. Aber Lambert Courth hat auf meine Anfrage sehr aggressiv reagiert, unter dem Motto: was mir einfallen würde, mich in sein Leben einzumischen. Von Zweifeln oder Fürsorge habe ich nichts gemerkt. Aber wahrscheinlich versucht er ganz einfach, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gegen ihn wird ermittelt.

Wie geht es jetzt weiter?

Gw: Der Antrag auf internationale Amtshilfe geht jetzt raus. Das dauert eine Weile. Was mich wundert ist die zynische Haltung sowohl der Deutschen Botschaft in Buenos Aires als auch der Bayer AG. Sie scheinen sich im Recht zu fühlen und merken nicht, wie sehr dieses Thema nach so vielen Jahren der argentinischen Gesellschaft immer noch unter die Haut geht.

Klage Südafrika

CBG Redaktion

5. März 2001

Wegen Patent-Klage des Konzerns gegen Südafrika:

USA: Demonstranten blockieren BAYER-Werk

Aids-Aktivisten blockieren heute ein Werk des Pharmakonzerns BAYER im kalifornischen Berkeley. Zu der Demonstration ruft die Selbsthilfe- Gruppe Act Up auf. Das Leverkusener Unternehmen beteiligt sich an einer Klage gegen Südafrika, mit der verhindert werden soll, dass das afrikanische Land in Eigenregie preisgünstige Aids-Medikamente herstellt oder importiert. Die Demonstranten werfen dem Konzern „medizinische Apartheid“ vor und fordern die Freigabe preisgünstiger Behandlungsmethoden.

Der Prozess im südafrikanischen Pretoria beginnt heute, insgesamt beteiligen sich daran 42 Pharmaunternehmen. Steven Lewis, ehemaliger kanadischer Botschafter bei den Vereinten Nationen, bezeichnet das Vorgehen der Konzerne als „Massenmord“.

Maudelle Shirek, stellvertretender Bürgermeister von Berkeley, unterstützt die Blockade: „Das indische Pharma-Unternehmen Cipla bietet eine moderne Aids-Behandlung für 350 Dollar jährlich an. Westliche Konzerne verlangen für die selben Medikamente 11.000 Dollar - den obszönen Profit zu Lasten der Kranken kann jeder selbst ausrechnen.“ Shirek nimmt an der Sitzblockade vor dem Bayer-Werk persönlich teil. „Das Verhalten von BAYER ist verabscheuenswert. Wir fordern ein sofortiges Ende des Prozesses.“

1997 hatte Nelson Mandela den Medicines Control Act unterzeichnet, der es Südafrika erlaubt, in medizinischen Notfällen preisgünstige Generika herzustellen, ohne Patentgebühren abzuführen. Obwohl diese Praxis auch in Europa und den USA bis in die 70er-Jahre üblich war, um eine medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen, legten die Unternehmen sofort Klage ein.

Gegenwärtig können sich wegen der hohen Kosten nur 0,2% der über 4 Millionen Aids-Infizierten in Südafrika eine umfassende Behandlung leisten. 400.000 Südafrikaner starben allein in den vergangenen vier Jahren an der Krankheit.

Proteste finden heute auch in Hamburg gegen die Firma Boehringer statt.

[Strack] Rede Guido Strack

CBG Redaktion

Köln, 14. Mai 2009
Whistleblowing bei Bayer

Ein Bericht von der Hauptversammlung der Bayer AG
am 12.5.2009 in den Messehallen Düsseldorf

1. Rede des Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerk e.V., Guido Strack

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Guido Strack. Ich bin Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Whistleblower-Netzwerk e.V. aus Köln der sich für Whistleblower, also für Menschen einsetzt, die auf Miss-stände in ihren Unternehmen hinweisen, damit diese frühzeitig abgestellt werden können. Lei-der ernten Whislteblowe heut zu tage statt Lob und Anerkennung in vielen Betrieben immer noch Mobbing und ihnen droht der Jobverlust

Bevor ich dem Vorstand ein paar Fragen zum Thema Whistleblowing stelle, möchte ich mich zunächst mit einigen Fragen an Sie liebe Mit-Aktionärinnen und Mit-Aktionäre wen-den:

Glauben Sie eigentlich, dass sich unsere Firma an Recht und Gesetz hält, überall, in in Deutschland in Europa und in der Welt?

Glauben Sie, dass der Vorstand uns darüber aufklären würde wenn dies – und sei es auch nur irgendwo in einer Ecke des großen Bayer-Imperiums - nicht der Fall wäre?

Glauben Sie dass der Aufsichtsrat dies auch dann feststellen würde, wenn der Vorstand ihm derartige Informationen vorenthalten würde?

Und, glauben Sie, dass uns hier und heute reiner Wein auch dann eingeschenkt wird, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen die Herren auf dem Podium erheblich belasten würde – sei es einzelne, sei es mehrere?

Nur zu gerne würde ich alle diese Fragen aus vollem Herzen bejahen und mit der Vorlage von Informationsmaterial aller Art, inklusive schöner Worte in der Corporate Compliance Policy tut der Vorstand einiges dafür insoweit Vertrauen zu schaffen.

Aber was würde wohl geschehen, wenn hier und heute im Backoffice ein Mitarbeiter aufbegehrt und gegenüber seinen Vorgesetzten feststellt, dass eine Antwort auf eine der bereits gestellten Fragen geschönt oder gar bewusst falsch abgegeben werden soll oder wurde. An wen könnte er sich dann wenden? Ließe man es zu, dass er hier ans Rednerpult tritt und uns alle über sei-ne Sicht der Dinge informiert? Ich jeden falls würde mir dies wünschen.

Ich sprach eben von Vertrauen, aber ist dieses Vertrauen wirklich angebracht angesichts der diesbezüglichen Bilanz von Bayer?

Ist nicht vielmehr davon auszugehen, dass sich jener Mitarbeiter im Backoffice wenn er tatsäch-lich den Versuch unternehmen würde um uns als Eigentümer darüber zu informieren was im Unternehmen wirklich passiert sich schon morgen nach einem neuen Job umsehen müsste? Davon, dass diese unausgesprochene Wahrheit allen Mitarbeitern bekannt ist und dass die meisten genau deshalb schweigen.

Bayer hat eine lange unrühmliche Tradition im Hinblick auf Gesetzesverstöße, Missstän-de und die Gefährdung von Kundeninteressen und über einen schlechten Umgang mit Whistleblowern.

Mit Alfredo Pequito tritt hier heute ein solcher Whistleblower auf und berichtet uns allen über einen Teil jener Wirklichkeiten die uns der Vorstand auch diesmal wahrscheinlich wieder ver-schweigen wird. Wirklichkeiten von denen wir nur dank Whistleblowern und auch dank ihrer Unterstützung durch die Coordination gegen Bayer Gefahren überhaupt wissen.

Erinnern möchte ich hier auch an den Bayer Mitarbeiter George Couto. Er deckte auf, dass Bayer die US-Regierung betrog indem der staatlichen Gesundheitsversorgung zustehende Ra-batte nicht gewährt wurden. 2003 musste Bayer schließlich aufgrund eines in den USA und in Deutschland leider nicht bestehenden Whistleblowerschutz-Gesetzes des false claims acts 255,6 Millionen Dollar, die bis dahin höchste je verhängte Strafsumme einem Betrugsverfahren zahlen.

Dabei hätte BAYER damals eigentlich schon gewarnt sein können, denn bereits zwei Jahre zuvor zahlte man 14,1 Millionen Dollar in einem anderen Betrugsfall zu Lasten der US-Gesundheitsvorsorge, der ebenfalls durch einen Whistleblower ans Tageslicht gekommen war.

Ich möchte gerne herausfinden was der Vorstand aus diesen und anderen Fällen gelernt hat und was in unserem Unternehmen heute anders laufen würde, wie heute sichergestellt ist, dass Whistleblower heutzutage frühzeitig auf Missstände, Gefahren und Risiken auch für unsere Ak-tionärsinteressen hinweisen und wie mit diesen Hinweisen umgegangen wird.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen, sowohl zu einzelnen Fällen, die durch die Medien gegangen sind, als auch genereller Art:

Ist der Whistleblower bekannt der auf die von Bayer zunächst nicht veröffentlichten Daten zur Gefährlichkeit von Trasylol hinwies? Was ist mit ihm geschehen bzw. was würde geschehen wenn sein Name bekannt würde?

Unterhält Bayer noch vertragliche Beziehungen zu Alexander Walker einem Professor in Har-vard der an der Trasylol-Studie beteiligt war oder ist dieser mittlerweile eine „persona non grata“ in unserem Konzern?

Wie ging Bayer mit der ehemaligen Marketing-Expertin Susan Blankett um, die zunächst intern immer wieder erfolglos versuchte auf die Gefahren von LIPOBAY hinzuweisen bis sie schließ-lich einen Prozess gegen unser Unternehmen anstrengte? Wie ist diesbezüglich der aktuelle Sachstand? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um zu verhindern, dass derartiges wieder passieren kann?

Der Herr von Greenpeace hat eben über das Image unseres Unternehmens gesprochen. Am 19.4.2009, also vor weniger als einem Monat, fand sich in einem der best besuchtesten deut-schen Politik-Blogs unter der Überschrift „“Bayer Mord wegen des Profits!“ ein Link zum Film „Tödlicher Ausverkauf“ von Egmond R. Koch, in welchem behauptet wurde, dass die US-Tochter Cutter auch dann noch ungereinigte Blutkonserven an Bluter in Asien und in Entwick-lungsländern aus Lagerbeständen abverkaufte als ihr die damit verbundenen Gefahren bereits bekannt waren. Trifft dies zu?
Wieviele Menschen sind hierdurch mit AIDS infiziert worden bzw. zu Tode gekommen? Sind diesbezüglich noch Rechtsstreite anhängig? Um welche Beträge geht es dabei? Was wurde aus dem chinesischen Hongkong Vertriebsmann von Cutter, einem Herrn Raymond Ho der sich als Whistleblower frühzeitig intern über diese Vertriebspraxis beschwerte? Ist er noch bei Cutter bzw. Bayer beschäftigt und wenn nein, warum nicht mehr? Gab es in diesem Fall andere Whistleblower und was geschah mit Ihnen? Was wurde aus Willi Ewald der in anderen Fällen zeitgleich vor der Verwendung des Produkts warnte, den Verkauf an Entwicklungsländer und Asien aber wohl nicht stoppte. John H. Hink ein ehemaliger Cutter-Manager sagt in diesem Film sinngemäß: „Statt die Produkte wegzuschmeißen wurde entschieden diese in anderen Ländern zu verkaufen wodurch Menschen zu Schaden kamen. Ich habe Fehler gemacht und bin froh jetzt darüber reden zu können.“ Wäre Bayer bereit diesen und andere Ex-Manager die Fehler bereuen heute für Compliance Schulungen anzuwerben und einzusetzen um Mitarbeitern dras-tisch und anschaulich zu vermitteln, wie man es nicht und wie man es besser machen sollte?

Wie viel Geld hat Bayer in den letzten 10 Jahren im Rahmen von Fällen die nach US-Bundes oder Staaten false claims acts anhängig gemacht wurden gezahlt? Sei es im Vergleichswege oder nach Verurteilungen und welche weiteren Kosten, z.B. für Rechtsanwälten sind dem Un-ternehmen dadurch insgesamt entstanden?

Können Sie uns bitte nähere Information über den Stand des im Berichtszeitraum, nämlich am 24.4.2008 in Newark New Jersey geöffneten false claims Verfahrens gegen BAYER geben, bei dem ein Whistleblower dem Unternehmen und seinen Töchtern vorwirft über einen Zeitraum von drei Jahren vor der Rücknahme von BAYCOL vom Markt illegale und betrügerische Marke-ting-Praktiken inklusive Schmiergeldzahlungen –Sie erinnern sich ja noch an das was ich eben zum false claims act gesagt habe – angewandt zu haben? Welche Strafzahlung könnten hier auf das Unternehmen schlimmstenfalls zukommen, wenn dieser Klage stattgegeben werden würde? Wie vielen anderen false claims act Verfahren sind derzeit in den USA auf Bundes oder Staatenebene anhängig? Worum geht es dabei jeweils und wie hoch wären in jenen Verfahren die jeweils maximal zu befürchtenden Schadensersatzzahlungen? Dazu muss man wissen, dass Bayer seit zwei Jahren nicht mehr in Amerika gelistet ist, also auch nicht mehr den SEC-Regeln unterliegt und es den 20-F Bericht nicht mehr gibt, in dem solche Informationen früher auch aufgeführt hätten werden müssen. Also haben wir nicht unbedingt ein Mehr an Transpa-renz in den letzten Jahren.

Abschließend noch ein paar generellere Fragen:

Teilen Sie die Einschätzung einer globalen Umfrage von Price Waterhouse aus dem letzten Jahr, der zu Folge Whistleblower-Vorbringen in mehr Fällen für die Feststellung von internen Betrugsfällen verantwortlich war als Audits, Interne Compliance und behördliche Kontrolle zu-sammen?

Gab es in den letzten drei Jahren Kündigungen von Bayer-Mitarbeitern, oder von Mitarbeitern von Tochterunternehmen an denen Bayer mehrheitlich beteiligt ist, wegen des Verrats von Be-triebs- und Geschäftsgeheimnissen oder wegen Loyalitätspflichtverletzungen in denen sich jene Mitarbeiter zuvor oder danach mit Hinweisen auf Missstände oder mit Vorwürfen in Bezug auf Gesetzesverstöße an Behörden oder an die Öffentlichkeit gewandt hatten? Wenn ja wie viele und welche Vorwürfe wurden dem Unternehmen dabei gemacht?

Wie würde ein Bayer-Mitarbeiter behandelt, der sich an die Öffentlichkeit wendet und Beweise vorlegen könnte dass Bayer z.B. für das derzeit an vielen Stellen zu beobachtende Massenbie-nensterben mit-verantwortlich ist?

Im Bayer Compliance Programm heißt es „. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen die-ses Compliance-Programms unverzüglich mitzuteilen.“ Wieviele solche Meldungen gab es 2008? Was waren die Folgen? Ist jemals einem Mitarbeiter die Nichterfüllung der Mitteilungs-pflicht vorgeworfen worden? Ist jemals ein Mitarbeiter hierfür sanktioniert worden? Oder steht dies alles nur auf dem Papier und abgestraft werden diejenigen, die unbequeme Meldungen machen?

Hat Bayer irgendwelche früheren Whistleblower rehabilitiert bzw, ihnen die Wiedereinstellung z.B. als Berater in Compliance-Angelegenheiten angeboten oder wäre der Vorstand hierzu als glaubwürdigen Einstieg in eine Neuorientierung bereit?

Wenn der Vorstand an Veränderungen und Vertrauen schaffender Transparenz hinsichtlich seiner Whistleblower-Politik interessiert ist, warum dann wurde die Umfrage mit welcher Whistleblower-Netzwerk und der Dachverband kritischer Aktionäre sich bereits Ende letzten Jahres an Sie gewandt hatten, bisher von Ihnen, anders als von vielen anderen DAX-Unternehmen, überhaupt nicht beantwortet?

Sind Sie bereit über Verbesserungen Ihrer derzeitigen Whistleblower-Policy nachzudenken und hierzu mit unserem Verein oder mit anderen anerkannten Experten mit dem Ziel einer best-practice zusammen zu arbeiten?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

2. Fragen von Antje Kleine-Wisskot zum Thema Whistleblowing

Unmittelbar im Anschluss, stellte Antje Kleine-Wiskott vom Dachverband kritischer Akti-onärinnen und Aktionäre in ihrer Rede noch folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Whistleblowing:

Gibt es in unserem Unternehmen spezielle Regelungen für Whistleblowing bzw. zum Whistleblowerschutz? In wieweit genügt deren Ausgestaltung international anerkannter „Best Practice„ wie sie sich z.B. im Code of practice „Whistlelbowing arrangements“ (PAS 1998:2008) der British Standards Institution widerspiegelt?

Wie ist sichergestellt, dass Hinweisen von Whistleblowern auf Risiken, Missstände und Geset-zesverstöße aller Art in unserem Unternehmen auch dann umfassend und bis zur Abhilfe nach-gegangen wird, wenn es dabei um den Schutz von langfristigen Aktionärsinteressen oder öf-fentlichen Interessen geht und hierbei ein Interessenskonflikt mit den kurzfristigen Interessen der aktuellen Unternehmensleitung besteht?

Erläutern Sie bitte die gegenwärtige Informationspolitik unseres Unternehmens bezüglich tat-sächlich vorkommender Fälle von Whistleblowing.
Wir begreifen Whistleblowing als ein wichtiges Element der Risikovorsorge und Compliance. Ist in unserem Unternehmen die Informationspolitik intern und extern ausreichend, um bei poten-ziellen Whistleblowern und auch bei Aktionären, die diese Anschauung teilen, eine tragfähige Vertrauensbasis herzustellen?

Sie schreiben in Ihrem Geschäftsbericht: „Alle Bayer-Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Policy unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigen können auch anonym erfolgen; dazu sind in allen Ländern spezielle Hotlines eingerichtet, die ganz überwiegend zu von uns beauftragten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien führen.“ Was heißt an dieser Stelle „ganz überwiegend“ ganz genau? Wer sind diese Anwälte? In welcher Beziehung stehen sie ansons-ten zum Unternehmen? Was genau sind ihre Aufgaben? Gehören dazu auch unternehmensbe-ratende Tätigkeiten oder gar Ermittlungen gegen Whistleblower wie sie derzeit über Bahn-Ombudsleute berichtet werden? Könnten Sie sich vor diesem Hintergrund eine Einbeziehung wirklich Unabhängiger vorstellen?

3. Beantwortung der Fragen von Guido Strack durch den Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG Werner Wenning:

Unser Bestreben ist es unsere Aktionäre offen und umfassend über alle wesentlichen Entwick-lungen in unserem Haus zu informieren. Nichts anderes gilt für de unternehmensinterne Dis-kussion. Ein offener, ehrlicher und direkter Dialog gehört zu unserer Unternehmenskultur und zu unseren Werten.

Herr Strack, sie haben ferner eine Reihe von hypothetischen Fragen zu unserem Backoffice gestellt. Diese Konstruktionen gehen jedoch an den realen Gegebenheiten vorbei. Sie werden verstehen, dass ich auf hypothetische Fragen auch keine faktischen Antworten geben kann.

Wenn wir uns an den realen Gegebenheiten orientieren, dann lassen sie mich an dieser Stelle unmissverständlich sagen: gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln ist für jeden Mitarbeiter verbindlich. Verstöße gegen Gesetze werden von uns nicht geduldet. Unser umfas-sendes Compliance-Programm beinhaltet u.a. ein striktes Verbot von Korruption und wettbe-werbswidrigem Verhalten, die Schaffung fairer und respektvoller Arbeitsbedingungen und ein klares Bekenntnis zum Schutz geistigen Eigentums.

Dies ist für uns ein Kernthema. Unseren Mitarbeitern wurde deshalb dieses Programm, fast überall verbunden mit persönlichen Gesprächen, als Broschüre ausgehändigt. Parallel dazu starteten wir eine Kommunikationskampagne, die das Bewusstsein für Compliance weiter schärft. Unter dem Titel Compliance W.I.N.S. werden weltweit u.a. Plakate an den Standorten ausgehängt, Präsentationsmaterial für Teambesprechungen und Mitarbeiterversammlungen bereit gestellt und Artikel in den internen Publikationen veröffentlicht. Informationen zu Compli-ance sind zudem über das Intranet für Mitarbeiter zugänglich, ebenso wie die Kontaktdaten aller Compliance-Officers und die Telefonnummern der lokalen Compliance-Hotlines, die inzwischen in 66 Ländern, in denen Bayer-Gesellschaften ansässig sind, bereitgestellt werden. Um Regel-verstöße aufdecken zu können, unterliegen Bayer Mitarbeiter einer Meldepflicht für mutmaßli-che Compliance-Verstöße. Gemeldete Vorfälle werden untersucht. Bei Bedarf ergreifen wir Maßnahmen. Dies beantwortet auch ihre Frage, Herr Strack, wie Mitarbeiter im Backoffice e-ventuelle Compliance Fälle melden können und wie bei uns mit diesen Hinweisen umgegangen wird.

Sie sprechen auch Compliance Verstöße in den USA und daraus resultierende Strafzahlungen an. Diese Sachverhalte liegen zum Teil weit zurück in der Vergangenheit. Wir haben in den vergangenen Jahren unser Compliance Programm und auch unsere Compliance Organisation erheblich ausgebaut und weiter verschärft. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass Compliance bei Bayer heute ein fester Bestandteil unserer Geschäftsprozesse ist.

Herr Strack, sie haben eine im Zusammenhang mit Trayslol beauftragte Studie erwähnt. Deren vorläufige Daten von Bayer erst kurz nach der Sitzung eines Advisory Committees der amerika-nischen FDA im Herbst 2006 eingereicht wurden. Ihre Unterstellung, dass es einen Whistleblo-wer gab, der diese Daten öffentlich machte, ist unzutreffend. Bayer selbst hat die Daten der FDA bekannt gemacht. Sie sprachen außerdem Herrn Professor Alex Walker an. Er hat diese Studie für uns im Jahre 2007 fortgeführt und beendet.

Sie sprachen eine Klage an, die von einer ehemaligen Bayer Mitarbeiterin im vergangenen Jahr in den USA im Zusammenhang mit Baycol gegen Bayer erhoben wurde. Die in dieser Klage erhobenen Vorwürfe waren zum allergrößten Teil bereits Gegenstand der zahlreichen Klagen die zum Marktrückzug von Baycol/Lipobay in den USA erhoben worden sind. Wir weisen diese Vorwürfe entschieden zurück. Bayer hat in den USA bisher alle sechs Prozesse gewonnen. Die von der ehemaligen Bayer Mitarbeiterin eingereichte neue Klage ist nun zuständigkeitshalber an das Bundesgericht in Minnesota verwiesen worden, welches auch in den anderen bundes-gerichtlichen Baycol-Verfahren für die prozessuale Koordinierung zuständig ist.

Herr Strack, sie haben sich ausführlich nach dem Stand von false claims act Verfahren in den USA erkundigt. Derzeit sind uns keine Klagen bekannt, in denen von Behörden Verletzungen des false claims act durch uns behauptet wurden.

Sie haben, Herr Strack, eine Reihe von Fragen zu den HIV verunreinigten Blutprodukten und im Zusammenhang der damit anhängigen Rechtsstreitigkeiten gestellt. Im Zusammenhang mit Bluterpräparaten, die während der 80iger Jahre hergestellt wurden, betont Bayer nochmals, dass alle mit der Herstellung und Vermarktung biologischer Produkte befassten Unternehmen größtes Mitgefühl empfinden wegen der Folgen von HIV und AIDS für die Blutererkrankten. Die Tragik, ist der Umstand dass das Virus gerade durch die Therapien übertragen wurde, die das Leben von Bluterpatienten entscheidend verbessern können. Dies geschah zu einem Zeitpunkt als man nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass das Virus in die Blutprodukte gelangt war. Bayer bestreitet Fehlverhalten bei der Herstellung und Vermarktung dieser Produkte. Grundlage für die Entscheidungen von Cutter Laboratories waren die seinerzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der damalige Stand der Technik. Man kann diese Ent-scheidungen nicht mit dem Wissen und den technischen Möglichkeiten beurteilen die es Jahre später verfügbar wurden. Gegen Bayer sind in den USA und in anderen Ländern zahlreiche Klagen anhängig die sich auf Schadensersatz für außerhalb der USA lebende Kläger richten, die durch von Bayer verkaufte Blutplasma-Produkte mit HIV oder Hepatitis-C Virus infiziert wor-den sein sollen. Die Klagen sind der Höhe nach nicht näher beziffert.

Herr Strack, sie fragten, ob wir bereit sind, mit ihrem Verein zusammen zu arbeiten. Ich habe gerade bereits auf unser umfassendes Compliance Programm hingewiesen. Wir haben dies zusammen mit Experten einer spezialisierten externen Kanzlei erarbeitet. Insofern sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf.

Herr Strack, sie fragten nach unserer Einschätzung einer Studie von Price-Waterhouse-Coopers zu Whistleblower-Fällen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich Ergebnisse von allgemeinen Erhebungen anderer Unternehmen weder validieren noch kommentieren kann.

Sie haben nach Zahlungen gefragt, die Bayer in den letzten Jahren wegen angeblicher Verlet-zungen des false claims acts in den USA geleistet hat. Wir haben in den letzten Jahren ein Ver-fahren hierzu verglichen ohne eine solche Verletzung einzugestehen. Wir haben in diesem Ver-gleich 97,5 Mio US-$ an die Behörde gezahlt. Die Anwaltskosten liegen im niedrigen einstelli-gen Millionenbereich. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Klagen, in denen Behörden Verlet-zungen des false claims acts durch uns behaupten.

Sie fragten nach Kündigungen von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Meldung von Compliance Verstößen. Auch hierzu enthält unser aktuelles Compliance Programm eine klare Aussage: Kein Mitarbeiter darf auf Grund einer gutgläubigen Anzeigeerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt werden. Dementsprechend sind uns auch keine derartigen Fälle bekannt.

Herr Strack, sie fragten nach der Anzahl von Anzeigen unter unserem Compliance Programm im Laufe des Jahres 2008. Die genaue Zahl der weltweiten Fälle liegt uns nicht vor. Die Grö-ßenordnung dürfte zwischen 50 und 100 liegen. Ich kann ihnen aber versichern, dass wir sämt-lichen Anzeigen nachgehen. Teilweise erwiesen sich diese Meldungen als nicht zutreffend. Da wo zutreffend hat dies zu arbeitsrechtlichen Schritten bis hin zur Trennung von Mitarbeitern ge-führt. Sie fragten nach der Wiedereinstellung von Whistleblowern bei Bayer. Dies würde vor-aussetzen, dass wir uns von Whistleblowern getrennt hätten. Dies ist aber nicht der Fall. Kein Mitarbeiter wird bei uns auf Grund einer gutgläubigen Anzeige von Compliance Verstößen auf irgendeine Weise benachteiligt und schon gar nicht gekündigt.

Herr Strack, sie hatten das Thema Bienensterben und Bayer angesprochen. Herr Strack, selbstverständlich gehen wir Hinweisen die zu einer Verbesserung der Sicherheit unserer Pro-dukte führen können im eigenen Interesse nach. Ich möchte allerdings festhalten: Unsere Pro-dukte sind, bei sachgerechter Anwendung, sicher für den Landwirt, die Umwelt und den Verbraucher. Die Wissenschaftler sind sich einig, dass es eine Vielzahl von Gründen für die in bestimmten Regionen beobachteten Bienenverluste gibt. Dazu zählen u.a. extreme Umweltein-flüsse und Bienenkranheiten wie die Varoa-Milbe. Die Bienengesundheit hat für Bayer hohe Priorität. Daher unterstützt das Unternehmen Wissenschaftler und Behörden bei der Aufklärung.

4. Herr Wenning zu den Fragen von Antje Kleine-Wisskot

Zu den Fragen von Antje Kleine-Wisskot aus dem Bereich Whistleblowing führte Herr Wennig anschließend noch sinngemäß aus:

- dass auch anonyme Meldungen an externe Rechtsanwalts-Kanzleien möglich sind,
- dass keinerlei Benachteiligungen von Whistleblowern stattfinden und
- dass er auch keinen Widerspruch zwischen kurz- und langfristigen Interessen sähe; vielmehr sei eine uneingeschränkte Compliance Politik nötig und werde von Bayer auch angewandt.

5. Zweite Wortmeldung von Guido Strack

In einer zweiten Wortmeldung versuchte Guido Strack später noch Antworten auf die zunächst unbeantworteten Fragen zu bekommen und stellte zugleich auch einige Nach-fragen zu den Äußerungen von Herrn Wennig.

Sehr geehrter Herr Wennig,

leider haben sie nur einen Teil der von mir und Frau Kleine Wisskot aufgeworfenen Fragen zum Thema Whistleblowing beantwortet. Außerdem ergeben sich aus ihren Äußerungen auch Nach-fragen, weshalb ich mich nunmehr zu acht Punkten nochmals äußern möchte:

Vorab möchte ich aber auch feststellen, dass ich die auf dem Papier bestehende Grundaussa-ge ihrer Compliance-Policy „keinerlei Nachteile für Whistleblower“ ausdrücklich begrüße. Mei-nes Erachtens fehlt aber die Transparenz und hierzu haben sie meine spezifischen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet. Transparenz wäre aber nötig um Vertrauen aufzubauen und die Kultur des Schweigens zu überwinden.

Erstens: Sie sprachen von externen Anwaltskanzleien. Wir hatten auch nach Namen gefragt. Können sie diese bitte, wenn schon nicht für die gesamte Welt, dann wenigsten für Deutschland benennen? Wenn sie von externen Kanzleien sprechen, kann ich daraus schließen, dass sie grundsätzlich der Meinung sind, dass es einen unabhängigen Ansprechpartner für Whistleblo-wer geben sollte? Zugleich möchte ich dann aber hinterfragen, wie extern und unabhängig die von ihnen konkret eingeschalteten Kanzleien sind. Habe ich sie richtig verstanden, dass die Kanzleien das Unternehmen beim Aufbau des Systems beraten haben und dass sie auch in Bereichen jenseits der Compliance mit diesen Zusammenarbeiten? Teilen sie meine Einschät-zung, dass eine solche Kanzlei dann nicht mehr wirklich unabhängig sein kann? Außerdem hät-te ich gerne nähere Informationen darüber, was die Anwaltskanzleien genau machen? Nehmen sie nur die Anzeigen auf oder sind sie auch in die Aufklärung der Sachverhalte eingebunden? Gibt es Rückmeldungen an die Whistleblower und haben diese Gelegenheit zu Ermittlungs-nachfragen und/oder dazu zu Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen?
Außerdem interessiert es mich zu erfahren, welche Rechte die Anwaltskanzlei hat. Erschöpfen sich diese in der Einbindung in einen internen Prozess oder haben die Kanzleien, im Sinne von unabhängigen Organen der Rechtspflege, auch die Möglichkeit Behörden einzuschalten wenn sie der Auffassung sind, dass Gesetzesverstöße seitens von Bayer oder von Mitarbeitern vor-liegen?
Teilen sie meine Auffassung, dass mehr Transparenz mehr Vertrauen schaffen kann? Sind sie bereit die nähere Ausgestaltung ihres Umgangs mit Whistleblower-Hinweisen und zur Rolle der Rechtsanwaltskanzleien sowie die mit jenen geschlossenen Verträge – und hier geht es nicht um finanzielle Regelungen – öffentlich zu machen?

Zweitens: Es wurde gefragt, wie die interne und externe Kommunikationspolitik zu konkreten Whistleblower- bzw. Compliance Meldungen aussieht. Hierzu gab es leider keine Antwort. Ich will daher kurz verdeutlichen, was mit jener Frage gemeint war: Die Lufthansa Technik z.B. ver-öffentlicht intern in einem Tracing System, also einer Übersicht anonymisiert sämtliche Whistleblower Meldungen, deren jeweils aktuellen Sach- und Bearbeitungsstand, bis hin zu Untersuchungsergebnissen und follow-up. Damit ist gewährleistet, dass ein transparentes Ver-fahren entsteht und Mitarbeiter begründetes Vertrauen gewinnen und aus Fehlverhalten lernen können. Siemens macht die Zahlen zur Nutzung seiner Whistleblower-Hotlines zumindest in Form von nach Sachgruppen untergliederten statistischen Daten sogar der Öffentlichkeit quar-talsmäßig zugänglich. In beiden Fällen und auch in anderen uns bekannten Unternehmen ist die Nutzung der Hotlines außerdem wesentlich größer als die von ihnen genannten groben Zah-len. Sehen sie hier einen Zusammenhang? Können auch sie bitte die von ihnen genannten Fallzahlen weiter aufschlüsseln? Ging es hierbei um Korruption, andere Gesetzesverstöße oder auch um Fragen unzureichender Risikoabschätzungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von Bayer Produkten? Ist der letztere Bereich überhaupt vom Compliance Programm umfasst?

Drittens: Eine andere Frage, zu der sie nicht Stellung genommen haben war jene nach dem Vergleich ihres Compliance Systems mit dem BSI Standard PAS 1998:2008. Dieser Standard enthält am Ende eine Checklist mit konkreten Punkten und ich würde gerne wissen, in wie weit ihr Compliance System jedem dieser Punkte genügt. So wird z.B. neben einem Meldekanal auch eine davon und vom Unternehmen unabhängige Beratungsmöglichkeit gefordert. Gewähr-leisten sie diese? Wichtig für gute Whistleblower-Systeme ist anerkannter Weise auch eine Vorbild Funktion und die transparente Belobigung von Whistleblowern die über eine bloße Nichtdiskriminierung hinaus gehen muss. Was tun sie insoweit? Können sie bitte auch noch etwas dazu sagen, ob die Compliance Hotline auf Mitabeiter begrenzt ist oder ob sie z.B. auch von Vertragspartnern, Lieferanten oder Kunden genutzt werden kann wie sich dies in anderen Unternehmen bewehrt hat?
Viertens: Ich hatte sie gefragt, ob es bisher bei Bayer einen Fall gab, in dem ein Mitarbeiter we-gen der Nichtmeldung von Compliance Informationen, also für Nicht-Whistleblowing sanktioniert wurde, denn dies wäre ja eigentlich eine Folge der von ihnen statuierten Meldepflicht. Hierzu hatte ich keine Antwort erhalten.

Fünftens: Sie haben trotz aller Defizite einen zumindest auf dem Papier bestehenden Compli-ance Standard beschrieben der über jenen des Deutschen Corporate Governance Kodex hi-nausgeht. Daher meine Frage: Werden sie sich dafür einsetzen zumindest jenen Standard auch im Deutschen Corporate Governance Kodex verbindlich festzuschreiben? Wird Bayer die Be-deutung von Whistleblowing auch dadurch anerkennen, dass sich der Konzern für eine gesetz-liche Schutzregelung für Whistleblower einsetzt. Im letzten Sommer ist der Vorschlag für einen neune § 612a BGB ja noch am Widerstand von CDU/CSU und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände gescheitert. Wird sich Bayer gegen diese Haltung der BdA stel-len?

Sechstens: Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf die false claims act Fälle. Hier hatten sie erwähnt, dass Bayer im letzten Jahr eine Zahlung vom 97,5 Mio US-$ geleistet hat. Dabei hatte ich den Eindruck, dass es sich hierbei nicht um den von mir erwähnten Fall aus Newark iZm. Baycol handelte – der jetzt wohl in Minnesota anhängig ist. Daher die Nachfrage: Worum ging es bei der Zahlung von 97,5 Mio US-$? Wieso zahlt Bayer mal eben 100 Millionen, wenn doch wie sie sagen „keine Rechtsverstöße anerkannt“ wurden? Sehen sie in diesem verweigerten Bekenntnis zu eigenen früheren Rechtsverstößen nicht einen Widerspruch zu dem von ihnen mehrmals abgegebenen Bekenntnis zur Rechtstreue? Setzt Rechtstreue und verantwortliches Handeln nicht auch klare Fehlereingeständnisse voraus? Wir alle machen Fehler. Wie kann dies von den Mitarbeitern verlangt werden, wenn die Firma hier nicht mit Vorbildfunktion voran-geht? Außerdem nochmals meine Frage von eben: Wieviel wurde in den letzten 10 Jahren im Rahmen von false claims act Verfahren sei es über Verurteilungen oder Vergleiche inklusive Kosten insgesamt gezahlt? Ich komme hier auf ca. 370 Milllionen US-$, sie sprachen aber nur von 97,5 Mio US-$ plus Anwaltskosten.

Siebtens: Abschließend erlauben sie mir noch eine Anmerkung zur Frage des Dialogs. Sie ha-ben heute mehrfach betont, dass sie diesen für wichtig halten. Zugleich aber mein konkretes Angebot in einem solchen Dialog mit uns, dem Whistleblower-Netzwerk e.V. einzusteigen aber verweigert. Gibt es einen Grund für diese offensichtliche Abweichung von ihrem Grundprinzip und wenn ja , warum haben sie dann nicht wenigstens meine konkrete Frage nach den Grün-den für die Nichtbeantwortung der ihnen bereits im Dezember 2008 zugesandten Umfrage be-antwortet?

Achtens und dies ist eine ganz persönliche Anmerkung zum Schluss: „Claiming science for a better life without caring for risks“ so scheint mir nach allem hier heute gehörten der wahre Leit-spruch von Bayer zu lauten. Bei Produkteinführungen wahren sie bestenfalls noch die nach gesetzlichen Vorgaben nötigen Anforderungen vom Stand der Technik, allerdings stets unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung. Dann versuchen sie das meiste aus dem Produkt herauszuholen, notfalls auch jenseits der geprüften Bereiche. Wenn dann ein Schaden bei Drit-ten auftritt wird er solange wie möglich geleugnet und entsprechende Medien- und Politikbear-beitung betrieben. Lässt er sich nicht mehr leugnen, leugnet man die eigene Verantwortung und zahlt notfalls, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ an diejenigen wenigen Hartnäckigen, die bis hierhin durchgehalten haben. Nachhaltige Unternehmenspolitik sieht für mich anders aus.

6. Replik Wennig

Ganz am Ende der Hauptversammlung erfolgte dann nochmals eine sehr kurze Replik von Herrn Wenning die in etwa wie folgt zusammengefasst werden kann:

Die für Deutschland beauftragte externe Anwaltskanzlei ist die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojek in Köln.

Compliance steht für Bayer nicht neben dem Geschäft sondern ist voll integriert. Jeder Mitarbei-ter ist zur Compliance verpflichtet und kann sich an Vorgesetzte, spezielle Compliance Beauf-tragte oder eben auch über die Hotline anonym an externe Anwaltskanzleien wenden. Im letzte-ren Fall bekommt er eine Fallnummer über die jederzeit Rückfragen zu Stand und Ergebnissen der Untersuchungen bei den Anwälten möglich sind. Die Untersuchungen werden von der Compliance Abteilung koordiniert und wo nötig unter Einbeziehung anderer Abteilungen (z.B. Rechtsabteilung oder Fachabteilungen) durchgeführt. In Einzelfällen werden auch externe Stel-len und Behörden eingebunden. Die Unabhängigkeit ist demnach in ausreichender Form ge-währleistet.

Sie sprachen von einer Kultur des Schweigens bei Bayer – dies ist falsch, das Gegenteil ist rich-tig.

Unser umfassendes Compliance Programm spricht insgesamt 10 Bereiche an darunter neben Gesetzesverstößen auch Nachhaltigkeit, Umwelt und Gesundheit. Wir haben dieses Programm selbst entwickelt, weiter ausgebaut und genau auf unser Unternehmen zugeschnitten. Daher ist es nachrangig ob es BSI-konform ist. Jedes Unternehmen sollte hier selbst entscheiden, was das Beste ist.

Die erwähnten 97,5, Mio US-$ sind nicht im Zusammenhang mit Baycol, sondern von Bayer Healtcare LLC im Zusammenhang mit einem Streit um die Marketingmethoden bei Diabetes Care in den Jahren 1998 bis 2003 gezahlt worden. Konkret ist es um den Vertrieb von Blutzu-ckermessgeräten. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist hierzu im November 2008 ein Ver-gleich mit dem US-Justiztministerium und ein Corporate Integrity Agreement geschlossen wer-den. Weitere Zahlungen in false claims act Sachverhalten gab es in den letzten 10 Jahren nicht.

7. Persönliches Fazit von Guido Strack:

Aufschlussreich und erschöpfend war es schon die Bayer Hauptversammlung 2009 mitzuerle-ben. Aufschlussreich vor allem im Hinblick auf die von Herrn Wenning beim Thema Whistleblo-wing aber auch bei vielen anderen kritischen Fragen an den Tag gelegte professionelle Igno-ranz von Kritik. Mit zur Schau getragener Selbstsicherheit und ohne Anflug von Zweifeln wurden da Bedenken zu vergangenen und aktuellen Bayer-Produkten und -Vorhaben locker vom Tisch gewischt. Und mit gleicher Sicherheit wird auch an dem bedrohlichen Pipeline Projekt festgehal-ten. Wen kümmern da schon die Massenproteste bei der betroffenen Bevölkerung – Bayer je-denfalls nicht.

Eine „Kultur des Schweigens“ herrsche bei Bayer nicht, sagte Vorstandsvorsitzender Wenning. Aber die extrem niedrige Zahl von 50 – 100 Whistleblower-Meldungen weltweit in 2008 beweist etwas anderes.

Eine Fehlerkultur die eigene Fehler einräumt und für diese Verantwortung übernimmt ist nicht erkennbar. Alle Entscheidungen liegen allein in der Hand des Vorstandes, ohne jegliche externe Kontrolle. Praktisch ist es da auch, dass der Aufsichtsrat dem ehemaligen Vorstandsvorsitzen-den untersteht.

Der Schutz von Whistleblowern vor Benachteiligungen wird zwar behauptet. In konkreten Fäl-len, wie etwa dem des Portugiesen Alfrede Pequito, droht man dann aber doch lieber mit allen verfügbaren rechtlichen Keulen und hat diese in der Vergangenheit auch reichlich zum Einsatz gebracht.

Dialogbereitschaft wird zwar formal postuliert, bei konkreten Angeboten aber verneint. Das gilt hinsichtlich der Coordination gegen Bayer Gefahren, die es immer wieder wagt Bayer auf seine wirklichen Probleme hinzuweisen, ebenso wie gegenüber dem Whistleblower-Netzwerk. Da wundert es dann auch kaum noch, dass Internationale best practice Standards zu Whistleblo-wing die selbstherrlichen Herren bei Bayer ebenfalls nicht interessieren.

All dies spricht mehr für ein „Augen zu und durch“ als für ein Interesse daran mittels Förderung von Whistleblowing eigene Probleme und Risken frühzeitig erkennen und bekämpfen zu wollen, mag auf dem Papier der Compliance Policy stehen was will.

Mal abwarten wann Herr Wenning & Co. von den Folgen ihrer eigentlichen Agenda eingeholt werden – es bleibt nur zu hoffen, dass dabei nicht noch wesentlich mehr Menschen zu Bayer-Opfern werden.

HIV

CBG Redaktion

Pharma-Brief der BUKO Pharma-Kampagne, Nr. 6, August 2013

Blutige Geschichte

Dokumente zu HIV-Infektionen durch Cutter-Produkte

Zu Beginn der 1980er Jahre wurde AIDS erstmals beschrieben. Relativ schnell wurde klar, dass die Krankheit auch durch Blutprodukte übertragen wird. Die Bayer-Tochter Cutter versuchte zunächst, die Risiken zu verharmlosen. Trotz Kenntnis der verheerenden Folgen verkaufte sie vor allem in Entwicklungsländern den unsicheren Gerinnungsfaktor weiter. Jetzt – 30 Jahre später – sind eindeutige Belege endlich öffentlich zugänglich.

Insgesamt 58 Dokumente stellte das Drug Industry Document Archive (DIDA) der University of California ins Netz. Sie stammen aus 2008 erhobenen Sammelklagen von HIV-infizierten Bluterkranken gegen Cutter und andere Firmen in den USA. Die Kläger kamen aus Asien, Europa und den USA.
Menschen, die eine angeborene Störung der Blutgerinnung haben, sind oft lebenslang auf Arzneimittel aus Blutplasma (Faktor VIII oder IX) angewiesen.

Pharma-Kampagne warnte früh
Produkte aus menschlichem Blutplasma spielen in der Medizin eine wichtige Rolle. Kommerzielle Sammelsysteme und der internationale Handel mit Blut rückten jedoch erst angesichts des HIV-Risikos ins öffentliche Interesse. Dazu trug auch die Pharma-Kampagne bei. War doch der Blut-Handel eines der ersten Themen, mit dem sie sich intensiv auseinandersetzte. Dabei ging es auch um die unrühmliche Rolle von Cutter. Die Firma betrieb z. B. Plasma-Sammelstationen an der US-Grenze zu Mexiko und lockte so arme MexikanerInnen an. Viele Stationen in den USA befanden sich in Gebieten, wo Menschen unterhalb der Armutsgrenze lebten. Nicht nur die Ausnutzung von Notlagen kritisierte die Pharma-Kampagne, sie wies auch auf die gesundheitlichen Gefahren für die BlutplasmaspenderInnen und EmpfängerInnen von Blutprodukten hin. Gefordert wurde ein nicht-kommerzielles Sammelsystem, um die Risiken zu minimieren.(1)

Risiken waren bekannt
Das kommerzielle Sammeln von Blutplasma war nicht erst seit HIV/AIDS problematisch. Schon Jahre zuvor war deutlich geworden, dass Hepatitis B durch Blutprodukte übertragen werden kann und deshalb Spender, bei denen diese Erkrankung häufig ist, möglichst ausgeschlossen werden sollten.
Das kümmerte Cutter offensichtlich recht wenig. In den Gerichtsunterlagen findet sich ein Brief des Managers des Oakland Plasma Center, der seinem Vorgesetzten über eine Inspektion berichtete. Die Behörden beanstandeten, dass ehemalige Drogenabhängige spenden durften. Der Manager schrieb, das sei nach den Regeln von Cutter zulässig und außerdem bedeute ein Ausschluss, dass man viele SpenderInnen verlieren würde.(2)
Relativ früh war der Übertragungsweg von HIV erkannt. Es lag nahe, dass Maßnahmen, die eine Hepatitis B-Übertragung bei Gerinnungsfaktoren verhinderten, auch gegen HIV helfen würden.
Bereits im Januar 1982 schrieb J. Hjorth in einem internen Cutter-Memo: „Ein Hepatitis-sicherer Faktor IX der Behringwerke befindet sich in klinischen Studien in New York und Dr. Lou Aledort vom Mt. Sinai (Krankenhaus) stellt fest, dass es unethisch wäre, sobald dieses Produkt zugelassen ist, PatientInnen noch eine andere Therapie zu geben.“(3) Allerdings stand bei Cutter nicht die Sorge um die Sicherheit der Kranken im Vordergrund. Denn es heißt weiter: „Ich gebe diese Information weiter, weil wir offensichtlich harten Wettbewerb zu befürchten hätten, wenn Hyland und Behringwerke uns mit Faktor VIII und Faktor IX zu weit voraus wären. Ich wäre sehr an ihrer Einschätzung interessiert, wann wir frühestens Produkte haben, die mit diesen beiden Produkten konkurrieren können.“
Cutter hatte die Entwicklung verschlafen. Ein Jahr später, im Januar 1983, drängte Cutter Mitarbeiter M. Mazen mit Blick auf AIDS, sich mit der Zulassung von sicheren Gerinnungsfaktoren zu beeilen. „Auch ohne harte Daten ist es sicher logisch, dass ein hitzebehandeltes Produkt, ohne die klinische Wirksamkeit zu opfern, potenziell sicherer ist als ein unbehandeltes.“(4)

Beschwichtigen statt handeln
Im Mai 1983 veröffentlichte Cutter in den USA eine neue Ausgabe seiner PatientInnenzeitschrift Echo für Bluterkranke. Einziges Thema: AIDS. „Wir von Cutter möchten Sie wissen lassen, dass ihr Wohlergehen unsere erste Sorge ist. Wir tun alles was möglich ist, (...) Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen, mit dem Ziel, das Risiko für Personen mit Hämophilie zu minimieren.“ (5)
Im Oktober 1983 wird bekannt, dass ein regelmäßiger Cutter-Blutspender an AIDS gestorben ist. Auch in der deutschen Bayer-Zentrale ist man beunruhigt. Der Cutter Öffentlichkeitsarbeiter versucht zu beruhigen.(6) Man habe angekündigt, alle Produkte, die Blut von dem Spender enthielten, zurückzurufen. Seines Wissens seien keine Produkte nach Deutschland geliefert worden. Außerdem werde die PR-Agentur Hill-Knowlton eingeschaltet.

Wenns ums Geld geht ...
1983 kursierte bei Cutter ein ausführliches Memo, das die Risiken von AIDS und die Sicherheit von Cutter-Produkten thematisierte und offensichtlich der Außenverteidigung dienen sollte. Allerdings steht dort auch, dass bisher alle Bluterkranken, bei denen ein „AIDS-ähnliches Syndrom“ diagnostiziert wurde, Gerinnungsfaktoren erhalten hatten.(7)
Ende 1983 hatte Cutter endlich ein hitzebehandeltes Produkt am Markt. Doch die Einführung verlief nur schleppend und das alte Produkt wurde weiter verkauft. Während in den Industrieländern – wegen des öffentlichen Drucks die Umstellung langsam voranging, sah das im Fernen Osten ganz anders aus. Cutters Marketingplan für die Region spricht da Bände. Während der Verkauf in Neuseeland wegen AIDS zusammenbrach, wurde in Asien munter das alte Produkt weiterverkauft. Begründung: „AIDS ist in Asien noch kein großes Thema. Vielleicht weil der Region so viele andere Gesundheitsgefahren größere Sorgen bereiten. Das Hepatitis-Risiko amerikanischer Konzentrate ist keine so große Sorge in einer Region, wo Hepatitis B so prävalent ist.“ „Wenn wir Bedarf für das hitzebehandelte Produkt im Fernen Osten sehen, werden wir rasch handeln. Andernfalls werden wir versuchen weiterhin die Märkte mit billigem Standard Koate und Knyne zu dominieren.“(8) Es ging nur ums Geld. Denn bereits 1984 hatte Cutter im Marketingplan festgestellt, ein Umtausch in sichere Produkte in Asien würde zwei Millionen US$ Verlust bedeuten, das mache man nicht.(9)

Komplizen der Industrie
Nicht nur die Hersteller von Blutprodukten handelten verantwortungslos. Auch die Aufsichtsbehörde FDA in den USA versagte. Das geht aus einem Cutter-Memo über ein Gespräch mit der FDA am 21. Dezember 1982 hervor. Damals war der Behörde die mangelnde Kontrolle Cutters, auf gesunde Spender zu achten, wohl doch zu viel geworden. Thema waren die Blutbanken an der mexikanischen Grenze und eine Sammelstelle mit einem hohen Anteil homosexueller Spender (die die höchste Rate von AIDS-Erkankungen aufwiesen). Dr. Donahue von der FDA verlangte von Cutter, wenigstens keine Spenden von Gefängnisinsassen mehr zu Gerinnungsfaktor zu verarbeiten. Dabei ging es ihm nach Ansicht von Cutter weniger darum, die Empfänger zu schützen als etwas gegen das in der Öffentlichkeit „gefühlte Risiko“ zu unternehmen.(10) Donahue bat um einen Brief von Cutter als „Munition“ gegen weitere verpflichtende Kontrollmaßnahmen durch die FDA. Auch solle Cutter unbedingt zu einem öffentlichen Treffen der staatlichen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) kommen, da dort „die Demographie bezahlter Spender diskutiert“ würde.
Ein Treffen der Blutgerinnungsfaktor-Industrie mit der FDA im Mai 1985 zeigt, dass die Komplizenschaft mit den Herstellern anhielt. Damals hatten schon alle Firmen Produkte auf dem Markt, die Virus-inaktiviert waren. Dennoch waren die alten Produkte noch zugelassen. Dr. Harry Meyer forderte die Hersteller auf, freiwillig auf die Vermarktung dieser Produkte zu verzichten. S.J. Ojala von Cutter fasste die Diskussion so zusammen: „(Meyer) erklärte, obwohl die FDA die Zulassungen für ungültig erklären könnte, wolle er keine Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass die FDA diesen Zustand so lange geduldet hatte. Er wolle die Sache lautlos (Unterstreichung im Original) erledigen, ohne den Kongress, die medizinische Fachwelt und die Öffentlichkeit zu alarmieren.“(11)
Auch in Deutschland hatte die Aufsicht über die Industrie kläglich versagt. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich ausführlich mit den Schwächen im System.(12) Wie berechtigt die Forderungen der Pharma-Kampagne damals waren, zeigen die Erfahrungen aus Belgien und Norwegen. Dort wurden die Bluterkranken mit Gerinnungsfaktor versorgt, der aus freiwilligen Spenden aus dem eigenen Land stammte. Außerdem wurden nicht Tausende von Spenden zusammengekippt. So waren 1985/86 in Belgien 5,9% und in Norwegen 6,3% der Bluterkranken HIV-positiv, in Deutschland dagegen 47,4%.(13)
Autor: Jörg Schaaber

Fußnoten:
1 BUKO Pharma-Kampagne (1982) Das Blut der Armen – Medikamente für die Reichen?
2 Ichikawa D (1981) Letter to R. Barden 19 May. Cutter Laboratories. Oakland Plasma Center. http:dida.library.ucsf.edu/pdf/zeu13j10
3 Hjorth J (1982) Cutter memo to M. Sternberg 27 January http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/hgu13j10
4 Mazen M (1983) Chimp testing of hepatitis-safe Koate. Cutter memo to M M Sternberg. 4 Jan.
5 Cutter (1983) Foreword. Echo Vol 4, No. 1, May http:dida.library.ucsf.edu/pdf/lgu13j10
6 Modersbach RJ (1983) Cutter Memo an W Schmidt 31 Oct. www.baumhedlundlaw.com/hemophilia/exhibits/Exhibit-26-FNC.pdf
7 Ashworth JN (1983) Letter to B. Dyos 1 June http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/igu13j10
8 Cutter (o.J.) 1985 Far East Region. Preliminary marketing plan. http:dida.library.ucsf.edu/pdf/kfu13j10
9 Cutter (o.J.) 1984 budget Far East. http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/hfu13j10
10 Ojala (1982) Cutter memo: More AIDS and FDA. 21 Dec http:dida.library.ucsf.edu/pdf/weu13j10
11 Ojala SJ (1985) Cutter memo: Non-Heat Treat License. 30 May http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/ofu13j10
12 Deutscher Bundestag (1994) Zweite Beschlußempfehlung und Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes. Drucksache 12/8591
13 Deutscher Bundestag (1994) aaO., S. 106

[HV-Reden] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Kritische Redebeiträge in der Hauptversammlung der BAYER AG am 28. April 2017:

=> Markus Arbenz (IFOAM):
MONSANTO-Übernahme und Nachhaltigkeit

=> Gottfried Arnold (Kinderarzt):
Hormon-ähnliche Chemikalien/Kohlenmonoxid-Pipeline

=> Adrian Bepp (Friends of the Earth):
Monsanto

=> Peter Clausing (Pestizid Aktions-Netzwerk):
Monsanto

=> Dieter Donner (Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen):
CO-Pipeline

=> Thomas Gabel (Robin Blood):
HIV durch Blutprodukte

=> Verena Glass (brasilianische Kampagne gegen Agrar-Gifte):
Pestizid-Gefahren

=> Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen):
Monsanto

=> Dr. Beate Kirk (Apothekerin): Mirena

=> Christoph Koch (Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund):
Bienensterben

=> René Lehnherr (MONSANTO-Tribunal):
Die Folgen des Tribunal-Votums für BAYER

=> Jan Pehrke (CBG):
MONSANTO-Übernahme

=> Christian Russau (Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre):
Doppelte Standards in Brasilien

=> Sarah Schneider (MISEREOR):
Monsanto/Doppelte Pestizid-Standards

=> Annette Seehaus-Arnold (Kreisverband Imker Rhön-Grabfeld):
Bienensterben

=> Michael Slaby (Mellifera):
Monsanto/Bienensterben

=> Susanne Smolka (Pestizid Aktions-Netzwerk):
Pestizide und hormon-ähnliche Substanzen

Aspirin

CBG Redaktion

25. Juni 1999

New England Journal of Medicine warnt:

Tödliche ASPIRIN-Nebenwirkungen

Nach einer Untersuchung der Boston University School of Medicine sterben jährlich 16.500 AmerikanerInnen an Magenblutungen, die durch ASPIRIN und ähnliche Schmerzmittel verursacht werden. Über 100.000 Betroffene müssen stationär behandelt werden. Damit gehören ASPIRIN-Nebenwirkungen zu den 15 häufigsten Todesarten in den USA, die Zahl ihrer Opfer ist ebenso hoch wie die von AIDS (16.685 HIV-Tote 1997). Trotzdem geht der rezeptfreie Verkauf weiter - allein in den USA gehen jährlich 30 Milliarden Tabletten über die Ladentheken.

Einhundert Jahre ist es her, dass Felix Hoffmann in den BAYER-Laboren erstmals Azetylsalizylsäure synthetisierte – der Siegeszug von ASPIRIN konnte beginnen. Erst vierzig Jahre nach der Entdeckung wurde die wichtigste Nebenwirkung des ”Tausendsassas” offenbar: Magenblutungen. Weitere Risiken, die von einem überhöhten Schmerzmittelgebrauch ausgehen, sind Nierenschäden und Magengeschwüre. Obwohl Hunderte von Studien die Nebenwirkungen von Schmerzmitteln untersucht haben und obwohl für die meisten Anwendungen harmlosere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, herrscht bis heute bei ÄrztInnen und PatientInnen ein mangelndes Risikobewußtsein vor.
Eine im New England Journal of Medicine veröffentlichte Untersuchung kritisiert, dass 75% aller Patienten, die regelmäßig ASPIRIN einnehmen, die Risiken des Schmerzmittel-Gebrauchs nicht kennen oder ignorieren. Dabei entwickeln sich bei 13 von 1.000 Patienten, die ASPIRIN über einen Zeitraum von einem Jahr verwenden, schwerwiegende Magenbeschwerden. Bis zu 10% der Fälle verlaufen tödlich.
13 Millionen AmerikanerInnen nehmen regelmäßig ASPIRIN oder ähnliche Mittel. Mindestens 103.000 PatientInnen müssen daraufhin in Krankenhäusern behandelt werden, die Kosten für die Volkswirtschaft belaufen sich hierfür auf 2 Mrd. Dollar. Die Bostoner Arbeitsgruppe berechnet, dass mindestens 16.500 Menschen jährlich an den Folgewirkungen sterben – ebenso viele wie an der Immunschwäche AIDS. Da jedoch die Zahl der Schmerzmittel-Opfer in Statistiken normalerweise nicht einzeln aufgeführt wird, nimmt die Öffentlichkeit die Gefahren kaum wahr, obwohl ASPIRIN-Nebenwirkungen dreimal so viele Todesfälle verursachen wie beispielsweise Asthma-Erkrankungen. Die Autoren der Studie sprechen daher von einer ”geräuschlosen Epidemie”.
Azetysalizylsäure wird von den Herstellern breit angepriesen: gegen Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs. Bücher wie Michael Castlemans ”Jeden Tag ein ASPIRIN” fördern den unsinnigen routinemäßigen Gebrauch und suggerieren, dass auch gesunde Menschen Azetylsalizylsäure regelmäßig einnehmen sollten. Der Pharmariese BAYER, der jährlich 11 Milliarden ASPIRIN-Tabletten verkauft und dabei 850 Millionen Mark umsetzt, lobt Forschungspreise wie den ”International ASPIRIN Award” aus, um neue Anwendungsbereiche für das Produkt zu erschließen. Dieses Vorgehen verspricht Gewinne ohne Investitionsrisiko: Die Vertriebswege bestehen und die Hersteller benötigen keine neuen Produktionsanlagen und Zulassungen. Die zahlreichen Studien zu Azetylsalizylsäure müssen daher kritisch daraufhin untersucht werden, ob sie nicht gewinnversprechende (Schein-) Indikationen schaffen sollen.
Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weist darauf hin, dass Schmerzmittel tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreifen und Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen können. Die Ärzte haben es jedoch schwer, sich durch das Trommelfeuer der Werbung hindurch Gehör zu verschaffen. BAYER wirbt seit Jahren nicht nur für die Behandlung von Erkältungen mit ASPIRIN (was medizinisch völlig unsinnig ist, da Viren nicht einmal auf Antibiotika ansprechen), sondern auch für ihre Prophylaxe: In einer Anzeigenserie wälzten sich gar sexy Nackedeis im Schnee. Höhepunkt der Kampagne: die Verkleidung des BAYER-Hauptsitzes in eine gigantische ASPIRIN-Schachtel im Frühjahr diesen Jahres.

[BAYER HV 1998] Hauptversammlung 1998

CBG Redaktion
Millionenschweres Aktienpaket: Kritiker übergeben Erweiterung der Tagesordnung

Ergänzung der Tagesordnung

Dank der Übertragung von mehreren Millionen Bayer-Aktien kann die Coordination gegen BAYER-Gefahren erstmals in der Geschichte der BAYER-Hauptversammlungen eine Erweiterung der Tagesordnung durchsethen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. schlägt vor, in der Satzung der BAYER AG ökologische und soziale Mindeststandards verbindlich festzuschreiben. Die hierfür nötigen Satzungsänderungen sind unten abgedruckt. Sie wurden dem BAYER-Konzern fristgerecht mitgeteilt, auch die für eine Erweiterung der Tagesordnung erforderlichen 200.000 Aktien wurden vorgelegt. Trotzdem weigerte sich der Vorstand des Konzerns, die zusätzlichen Tagesordnungspunkte zu veröffentlichen. Dies ist ein Verstoß gegen das Aktiengesetz. Das Landgericht Frankfurt hat vor wenigen Wochen in einem ähnlichen Fall gegen die Deutsche Bank entschieden. Demnach müssen zusätzliche Tagesordnungspunkte bekanntgegeben und diskutiert werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. wird ihre Vorschläge in der heutigen Diskussion vorstellen. Im einzelnen lauten sie: § 2 der Satzung wird um folgende Punkte ergänzt: „(3) Die Gesellschaft leistet umfassende finanzielle Entschädigungen an alle Personen, die durch Geschäftsaktivitäten oder durch Produkte gesundheitlich geschädigt wurden. Diese Regelung gilt auch für Hinterbliebene von Geschädigten. Eine rückwirkende Produkthaftung wird unbefristet übernommen. Bluter, die durch Faktor VIII-Präparate mit dem Aids-Virus infiziert wurden, werden weltweit auf der Basis des in Japan geschlossenen Vergleichs finanziell entschädigt.“ „(4) Die Gesellschaft garantiert ihren Beschäftigten weltweit in allen Niederlassungen weitestgehende gewerkschaftliche Freiheit, insbesondere Organisations- und Versammlungsfreiheit, Kündigungsschutz für Belegschaftsvertreter und Mitspracherechte der Beschäftigten bei allen arbeitnehmerspezifischen Belangen. In Staaten, in denen sie diese Rechte nicht garantieren kann, unterhält sie keine Niederlassungen oder Beteiligungen. In Ländern, deren Regierungen keine demokratische Legitimation besitzen oder aus denen Berichte über staatlich veranlaßte oder geduldete Menschenrechtsverletzungen vorliegen, tätigt die Gesellschaft keine Geschäfte.“ „(5) Die Gesellschaft entwickelt und produziert keine Güter, die für militärische Zwecke verwendet werden können. Sie beliefert weder Armeen noch Rüstungskonzerne.“ „(6) Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Ziel der umfassenden Schadstoff- und Risikominimierung. Hierzu gehören der Einsatz chlorfreier Verfahren in der Polyurethan-Produktion, der sofortige Verzicht auf die Produktion von Pestiziden der WHO-Toxizitätsklasse I sowie der Verzicht auf gentechnische Forschung und gentechnisch hergestellte Produkte.“ „(7) Die Gesellschaft anerkennt ihre Verantwortung für die IG Farben-Geschichte - insbesondere für das den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie den Opfern von Menschenversuchen zugefügte Unrecht. Sie sorgt für die rückhaltlose öffentliche Aufklärung der gesamten Firmengeschichte. Sie entschädigt die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bzw. die Hinterbliebenen auf Basis des vorenthaltenen Lohns zuzüglich entgangener Zinsen. Den Überlebenden der Menschenversuche wird eine lebenslange monatliche Rente von 4.000 DM zugestanden.„ Aktionsbericht:

Der Tag der Abrechnung

Das Geschäftsjahr 1997 verlief für BAYER wieder einmal äußerst erfolgreich: Ein Umsatzzuwachs von 6,4 Milliarden Mark und eine Gewinnsteigerung von 7 %. Einen “Wachstumsschub, wie wir ihn seit Beginn der achtziger Jahre nicht mehr hatten„ bejubelt BAYERs Vorstandsvorsitzender Manfred Schneider. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN präsentierte auf der Hauptversammlung im April die Gegenrechnung: negative Umweltbilanz, Arbeitsplatzvernich- tung, mangelnde Entschädigung von BAYER-Aidsopfern, unlautere Geschäftspraktiken wie Bestechung und Ausbeutung von Beschäftigten in der “Dritten Welt„. “BAYER got profits, I got AIDS„. Weithin sichtbar wehte Todd Smiths´ von schwarzen Luftballons gehaltenes Transparent vor dem Eingangsbereich zur BAYER-Hauptversammlung in den Kölner Messehallen. Mit einem Plakat gleicher Aufschrift demonstriert der amerikanische Bluter, der durch BAYER-Blutpräparate mit HIV infiziert wurde, regelmäßig jede Woche vor dem BAYER-Werk in Berkeley, Kalifornien. In diesem Jahr ist der teilweise auf einen Rollstuhl angewiesene Ingenieur erstmals in die Bundesrepublik gereist, um die BAYER- Oberen leibhaftig mit dem Pharma-Skandal zu konfrontieren. Am Tag vor der Hauptversammlung hatte Smith sogar gemeinsam mit dem deutschen Bluter und BAYER-Opfer Carl Caspari versucht, in der Leverkusener BAYER-Zentrale Manfred Schneider persönlich zur Rede zu stellen - vergeblich. Erstaunt hielten die Aktionäre vor der ungewöhnlich Manifestation des Rollstuhlfahrers inne. Durch Flugblätter konnten sie sich über die Hintergründe des Skandals, der viele Tausend Bluter das Leben kostete, informieren. Einige Besucher begannen, mit Todd und den übrigen ProtestlerInnen zu diskutieren. Manche reagierten aber auch schroff mit sich selbst disqualifizierenden Sprüchen wie “die Schwulen sind doch selbst schuld„. Besonders ignorant zeigten sich die TV-Teams von WDR- und ZDF. Überschwenglich von der BAYER PR-Abteilung begrüßt, bemühten sie sich nach Kräften, zu übersehen, was schlicht nicht zu übersehen war. Mit äußerster Gewandtheit filmten die Kamera- Männer um die Gruppe der AktivistInnen herum, die Flugblätter verteilten und mit den AktionärInnen diskutierten. Es war offensichtlich, daß man sich durch das unvorhergesehene Ereignis nicht die schon feststehende Dramaturgie der Routine-Beiträge über den Haufen werfen lassen wollte. Während Todd Smith, Mitglieder der COORDINATION und TierversuchsgegnerInnen draußen vor der Messehalle noch auf die Kehrseiten der BAYER-Bilanz hinwiesen, mußte drinnen schon der große, 5.000 Personen fassende Saal wegen Überfüllung geschlossen werden. Für einige AktionärInnen endete die gerne auch als “Butterfahrt der kleinen Leute„ titulierte BAYER-HV vorerst auf den billigen Plätzen vor der Video-Leinwand. Der Große Vorsitzende spricht Satzungsgemäß eröffnete der Vorstandsvorsitzende Dr. Manfred Schneider die Hauptversammlung mit einer Jubel-Arie über die guten Zahlen und die noch besseren Zukunftsaussichten. Die Gegenanträge bezeichnete er pauschal als “zweifelhaften Coctail„. Auf einige seiner Bestandteile ging er dennoch detaillierter ein. BAYERs Taiwan-Schlappe, die Aufgabe des Plans, dort ein TDI-Werk zu errichten, führte der BAYER-Boss allein auf “mangelnde Planungssicherheit„ zurück. Die massiven Proteste vor Ort, die auf die mangelnde Sicherheit der TDI-Produktion für Mensch, Tier und Umwelt aufmerksam machten, erwähnte er mit keinem Wort. Auch den Dormagener “Störfall„ spielte Schneider herunter. Aus der Anlage waren im Juli vergangenen Jahres durch ein geplatztes Rohr 12 Tonnen des krebserregenden Stoffes Toluylendiamin ausgetreten. Das “Störfall-Management„ sei in diesem Fall vorbildlich gewesen, und eine 100 %ige Garantie könne es eben nie geben. Rosige Aussichten. Besonders süffisant kommentierte der Vorstandsvorsitzende die Gegenanträge, die sich mit “100 Jahre Heroin„ und BAYERs Vermarktung der Droge als Hustensaft befaßten. “Wir sind es ja gewohnt, uns mit historischen Themen der letzten 60 Jahre auseinanderzusetzen (er meinte die IG FARBEN), aber 100 Jahre, nein.„ Das ginge eindeutig zu weit und stelle nur die Verblendung der Konzern-KritikerInnen unter Beweis. Nach der Eröffnungsrede schlug erstmal die Stunde der KleinaktionärInnen. Die Funktionäre ihrer Verbände hatten sichtlich Spaß daran, auch einmal Industrie-Kapitän zu spielen und versuchten, sich noch ökonomischer als die Ökonomen vom Vorstand zu gebärden. Warum in diesem und jenen Bereich die Umsatzrendite denn von 14 auf 13,1 % gefallen sei, und ob die Form des Mischkonzern wirklich die Lösung für die Zukunft wäre, wollten sie vom Vorstandsvorsitzenden wissen. Besonders das Schreckgespenst der “Quersubvention„, die Alimentierung weniger florierender Geschäftsteile durch profitablere, trieb sie um. Die andere Bilanz Axel Köhler-Schnura von der CGB eröffnete die lange Reihe der konzernkritischen Gegenreden. Er ergriff sogleich die Gelegenheit, Hintergrund-Informationen zum “mustergültigen Vorgang„ Taiwan zu geben, die Manfred Schneider in seiner Eröffnungsrede wohlweislich verschwiegen hatte. Weitere Schwerpunkte seiner “Jahresbilanz„ waren die massive Streichung von Arbeitsplätzen bei BAYER, der Bluter- Skandal und die umweltgefährdende Dünnsäure-Verknappung. Die Sozialwissenschaftlerin Maria Mies sprach zum MAI, dem Multilateralen Abkommen über Investitionen. Von BAYER und anderen multinationalen Konzernen vorangetrieben, soll diese Deregulierungsoffensive in- und ausländische Investitionen gleichstellen - was de facto die Souveränität von Nationalstaaten außer Kraft setzt. In Gestalt von sog. “Sonderwirt- schaftszonen„ in den ärmeren Regionen hat sich das Kapital schon solche rechtfreien Räume geschaffen, wie die Professorin berichtete. Angelika Horster (BUND), Mitglied der Störfall-Kommission, offenbarte der Vorstandsetage detailliert die Wartungs- und Verfahrensfehler wie eine verdünnte Durchlassung und ein unterschiedlicher Durchfluß, die mit dazu führten, daß im Dormagener Werk zwei Rohre platzten und 12 Tonnen hochgiftiger Substanzen austreten konnten. Obwohl die Unfallursache noch nicht restlos geklärt sei, wurde die Anlage wieder in Betrieb genommen, kritisierte sie. Die Pharmakologin Dr. Sigrid Müller erteilte den Erwartungen einen Dämpfer, die BAYERs PR-Abteilung schon jetzt anläßlich der im Herbst geplanten Markteinführung des Alzheimer-Präparats METRIFONAL weckt. Sie berichtete, daß es in der klinischen Erprobung des Medikamentes, dessen Basis ein Pestizid- Wirkstoff ist, bei einigen Probanden zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist und sogar zu Verwirrheitszuständen, also exakt zu dem, wogegen das Präparat eigentlich helfen sollte. Als ethisch verwerflich geißelte sie den Tabubruch BAYERs, Menschenversuche mit nicht zustimmungsfähigen PatientInnen durchgeführt zu haben. Hubert Ostendorf schilderte die zwielichtigen Geschäftspraktiken des Multis, der nicht mal vor Bestechungen zurückschreckt. Er überführte den Konzern sogar des Wortbruches. Hatte Manfred Schneider auf der letztjährlichen Hauptversammlung noch zugesichert, die Werbung für Kinder-Aspirin einzustellen, da das Präparat hohe Risiken birgt, so präsentierte Ostendorf den verblüfften AktionärInnen eine Kinder-Aspirin-Werbe- annonce aus Guatemala. Daß es sich bei dieser Geschäftspolitik nicht um Einzelfälle handelt, demonstrierte der Redebeitrag Philipp Mimkes´. Denn auch die Versicherung, sich aus der Produktion von Pestiziden der Toxizitätsklasse1 zurückzuziehen, hielt BAYER nicht ein. Einen analogen Fall zu “BAYERgate„ in Portugal zitierte der Geschäftsführer der CGB mit den illegalen Preisabsprachen der BAYER-Tochter HAARMANN & REIMER, gegen die in den USA ein Kartellverfahren anhängig ist. Wie wenig BAYER gewillt ist, sich an demokratische Gepflogenheiten zu halten, wenn es ans Eingemachte geht, mußte Uwe Friedrich (CGB) erfahren. Die Ausführungen von jemandem, der vor Ort in Taiwan war und dort mit PolitikerInnen und AktivistInnen zusammentraf, mochte Versammlungsleiter Strenger nicht über sich ergehen lassen. Er unterbrach Friedrich mehrfach und zwang ihn schließlich dazu, das Rednerpult zu verlassen. Doc Schneider antwortet nicht Die Antworten Manfred Schneiders auf die geballte Konzernkritik fielen einsilbrig aus, wenn er die Berechtigung der Vorwürfe nicht gleich barsch zurückwies. Nur einmal, im Falle der Resistenz-Bildungen gegen Antibiotika, räumte er einem Kritiker ein, in der Tat ein wichtiges wissenschaftliches Problem angesprochen zu haben. Er schob aber gleich nach, daß eine Hauptversammlung nicht der geeignete Ort für die Erörterung dieses Themas sei. Nicht die geeignete Adresse sei BAYER nach Meinung des Vorsitzenden auch in den Fragen “MAI„ und “Untersuchung des Dormagener Störfalls„. Da solle man sich doch an die politischen Gremien bzw. die zuständigen Behörden wenden, beschied er den RednerInnen knapp. Eine Antwort auf die Frage, wie hoch der Anteil der Pestizide auf Phosphat-Basis, einer besonders gefährlichen Art, am Umsatz sei, umging er mit dem Hinweis, BAYER gebe grundsätzlich keine Verkaufszahlen einzelner Produkte preis. Keine Auskunft auch zu den Entschädigungen für Bluter: da gebe es noch ein schwebendes Verfahren. An ein anderes schwebendes Verfahren, das “unerfreuliche„ gegen die BAYER-Tochter HAARMANN & REIMER, mochte er hingegen nicht erinnert werden. Völlig aus der Luft gegriffen die Behauptung, der Verkauf der Zitronensäure-Produktion hänge mit dem Kartell-Prozeß in den USA zusammen. Nein, nein, alles nur Konzentration auf das Kern-Geschäft. Konnte Schneider sich nicht hinter solchen Sprachformeln verschanzen, wurde er ausfallend. Schon aus der Art ihres Vortrags würde hervorgehen, daß sie dem Thema nicht gewachsen sei, entgegnete er Angelika Horster aus der Störfall-Kommission, offensichtlich, um ihre Argumente zu entkräften. Besonders infam aber seine Reaktion, als Hubert Ostendorf ihn mit der Werbung für Kinder-Aspirin konfrontierte. Er bestritt schlichtweg den Sachverhalt und behauptete dummdreist, es handle sich bei der Annonce lediglich um einen Malwettbewerb für Kinder! Ein BAYER-Opfer klagt an Mit einem Kritiker konnte es sich der Vorstandsvorsitzende aber nicht so leicht machen. Als ein Helfer den Rollstuhlfahrer Todd Smith nach vorn brachte, er neben dem Rednerpult halten mußte, da es zu hoch war, und der amerikanische Bluter statt dessen in ein von einem Saalordner gehaltenes Mikrophon sprechen mußte, setzte im Saal eine beklemmende Stille ein. Hier war jemand, den man nicht so einfach als Kommunist, Radikal-Ökologen oder Chaot diffamieren konnte, sondern leibhaftig die Folgen unnachgiebiger Profitgier dokumentiert. Todd Smith berichtete den AktionärInnen detailliert von BAYERs HIV- verseuchten Blutpräparaten, “die eine ganze Generation von Blutern ausgelöscht haben„. Und das, obwohl das Risiko einer Kontamination Konzern-intern bekannt war, und man nur die umständlichen und kostenintensiven Test- und Behandlungsverfahren umgehen wollte. Selbst als in den USA der Test obligatorisch wurde, verkaufte BAYER unbehandelte Chargen weiter in andere Länder wie z.b. Japan. “Wollen Sie so wirklich einen Konzern ins nächste Jahrtausend führen, Herr Schneider?„, fragte Smith eindringlich am Ende seiner Rede. So direkt mit einem BAYER-Opfer konfrontiert, mußte sich Schneider um mehr Takt bemühen, als er sonst im Tagesverlauf zeigte. “Wir bedauern das tragische Schicksal aller Menschen, die betroffen sind„, rang er sich ab. “Tragisches Schicksal„, eine Worthülse, in gerade in der Bundesrepublik immer gern verwendet wird, wenn man ein negatives Faktum anerkennen will, seinen eigenen Anteil daran aber verschleiern will. Ein Schuld-Eingeständnis wollte der BAYER-Mann nämlich nicht leisten. Statt dessen zitierte er ein Gerichtsurteil als Persilschein, daß dem Konzern bescheinigte “verantwortungsbewußt„ und “dem Stand der Technik gemäß„ gehandelt zu haben. Dann schloss er mit dem schon leidlich erprobten ,,Aber sie müssen verstehen, daß eine Hauptversammlung nicht der geeignete Ort ist.“ seine Ausführungen. Ein geeigneter Ort ist eine Hauptversammlung nur dafür, hemmungslos dem Terror der Ökonomie zu huldigen, dem solche Menschen wie Todd Smith dann zum Opfer fallen. Diese Tagesordnung ein wenig durcheinandergebracht zu haben und dem Konzern eine politische, ökologische, wissenschaftliche und soziale Gesamtbilanz seines verantwortungslosen Tuns präsentiert zu haben, war nun schon im 18. Jahr der Verdienst der KonzernkritikerInnen.

Rede von Todd Smith, USA

Guten Tag, mein Name ist Todd Smith, ich komme aus den USA. Ich bin Bluter und habe viele Jahre für die Behandlung meiner Krankheit Medikamente der Firma BAYER verwendet. Diese Medikamente wurden aus menschlichem Blutplasma gewonnen und haben mich mit dem AIDS-Virus infiziert. Tausende von Blutern in den USA wurden durch BAYER-Produkte infiziert, viele Tausend weitere auf der übrigen Welt. Viele sind an AIDS gestorben und viele haben Frauen und Kinder mit dieser Krankheit unwissentlich infiziert. All dieses Leid wurde durch ein Produkt ausgelöst, das hätte sicher sein können! Herr Schneider, ich frage Sie persönlich: Warum hat BAYER seine Kunden nie vor diesen Gefahren gewarnt? Warum wurde uns Blutern bis zum heutigen Tag nicht mitgeteilt, daß die Blutprodukte mit solch hohen Risiken behaftet waren? Plasma ist der flüssige Teil des Blutes, der keine Zellen enthält. Das Plasma für die Bluterpräparate wird auch für andere Produkte wie Immunglobuline verwendet. Immunglobuline bestehen aus menschlichen Antikörpern, diese Antikörper weisen stark auf die Existenz von Viren hin. Aus diesem Grund hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration schon in den siebziger Jahren die Verwendung dieses hochgefährlichen Plasmas für Bluterpräparate verboten. Warum hat sich BAYER immer wieder über die Verbote der FDA hinweggesetzt und trotzdem infiziertes Plasma für Bluterpräparate verwendet? Hätte sich BAYER an die Bestimmungen der FDA gehalten, hätte sehr viel Plasma nicht verwendet und nicht verkauft werden können. Offenbar haben Sie sich aus Profitgründen für die Verwendung dieses infizierten Plasmas und gegen die Gesundheit der Menschen entschieden! Schon 1982 war bekannt, daß AIDS genauso wie Hepatitis über das Blut verbreitet wird. Seit Jahrzehnten gab es Verfahren, um Blutplasma von Viren zu befreien. Diese Verfahren wurden für Immunglobuline angewandt, so daß diese kein Aids hervorgerufen haben. Aber zwischen 1980 und 1984 wurden diese Verfahren aus Kostengründen nicht für die Bluterpräparate eingesetzt. Die bestehende Technik wurde nicht eingesetzt, da sich bei dem Verfahren die Menge des Plasmas auf ein Viertel reduziert hätte. Dementsprechend wären auch die Profite der Firma BAYER geschrumpft. Finanzielle Gründe waren also wichtiger als die Sicherheit der Patienten! Diese Entscheidung hat Tausenden von Blutern das Leben gekostet! Herr Schneider, warum hat BAYER sich geweigert, die bestehenden Inaktivierungsverfahren für Viren einzusetzen? Sind Sie bereit, sich für dieses Verhalten zu entschuldigen? 1985 brachte BAYER behandelte Blutprodukte auf den Markt. Trotzdem wurden die schon hergestellten und unbehandelten Produkte weiterverkauft! BAYER empfahl sogar den Zwischenhändlern, zunächst die unbehandelten Produkte zu verkaufen und erst danach die behandelten! Als die Food and Drug Administration den Verkauf der unbehandelten Produkte in den USA endgültig verbot, wurden die übriggebliebenen Produkte in Entwicklungsländer wie Costa Rica verkauft. Herr Schneider, warum wurden die infizierten Produkte nicht vernichtet? Warum mußten noch mehr Bluter infiziert werden? Sind die Menschen in Costa Rica weniger wert als in den USA? In vielen Ländern hat BAYER finanzielle Entschädigungen an Bluter geleistet, allerdings in allen Ländern in verschiedener Höhe! Die japanische Regierung hat eine angemessene Entschädigung durchgesetzt, die eine Rente und alle Behandlungskosten einschließt. In den USA hingegen zahlt BAYER gerade einmal ein Zehntel dieser Summe, einhunderttausen US$ für jedes zerstörte Leben! Herr Schneider, sind die Menschenleben in verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich viel wert? Warum zahlen Sie in manchen Teilen der Welt überhaupt keine Entschädigung? BAYER ist doch ein multinationaler Konzern, warum sind für BAYER die Menschen in den verschiedenen Ländern nicht gleichwertig? Hunderte von Amerikanern, darunter auch ich, haben das beschämende Angebot Ihres Unternehmens nicht akzeptiert. Wir werden Ihr unglaubliches Fehlverhalten weiterhin gerichtlich verfolgen. Zusammen mit anderen Betroffenen demonstriere ich jede Woche in Berkeley, Kalifornien vor den Toren der Fabrik von BAYER. Viele Menschen ermutigen uns bei diesem Protest, sogar Beschäftigte der Firma BAYER. Aber alle Angestellten der Firma BAYER, die mit uns reden, müssen befürchten, ihre Arbeit zu verlieren. Ich frage den Vorstand: werden alle Mitarbeiter, die sich um die Sicherheit der Produkte sorgen, mit der Kündigung bedroht? Liebe Aktionärinnen und Aktionäre! Das Motto von BAYER lautet Kompetenz und Verantwortung. Die Verantwortung gegenüber den Interessen der Aktionäre wird BAYER offenbar gerecht. Aber die Verantwortung gegenüber der Menschheit und ihren ethischen Grundsätzen wiegt viel höher. Und dieser Verantwortung wird die Firma BAYER nicht gerecht. So lange wie Profite wichtiger sind als die Sicherheit, werden Menschenleben geopfert. Tausende von toten Blutern sind der Beweis dieser Tatsache. Herr Schneider, ich frage Sie: Wollen Sie wirklich solch ein Unternehmen in das nächste Jahrtausend führen? Warum werden die Geschädigten in allen Teilen der Welt nicht gerecht entschädigt? Sind Sie wenigstens bereit, sich bei mir für mein Leiden zu entschuldigen?