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Beiträge verschlagwortet als “Tierversuche”

[Redebeiträge] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Kritische Redebeiträge in der Hauptversammlung der BAYER AG am 27. Mai 2015:

=> Jan Pehrke (CBG): Steuerflucht bei BAYER

=> Philipp Mimkes (CBG): Vergangenheitsbewältigung und fehlender Einsatz regenerativer Energien bei BAYER

=> Aktionsbericht und Rede von Axel Köhler-Schnura

=> Dr Werner Rügemer: Steuerflucht und intransparente Aktionärs-Struktur

=> Julia Sievers-Langer, Agrar Koordination: Risiken der Herbizide Glyphosat und Glufosinat

=> Christoph Then (testbiotech) + Sibylle Arians: Gentech bei BAYER

=> Felicitas Rohrer + Kathrin Weigele: Embolien durch Antibaby-Pillen

=> Dr. Christopher Faßbender (PETA) zu Tierversuchen

=> Corinna Hölzel (BUND): Pestizide und Bienensterben

=> Lea Horak (Rettet den Regenwald) zu Bienensterben

=> Dieter Donner zum Protest gegen die CO-Pipeline

=> Fabian Keil: Freie Software und Datensicherheit

=> Susanne Schultz (GEN) zu Hormonimplantaten

=> Daniel Bendix: Kontrazeptiva und Bevölkerungspolitik

=> Uta Behrens (Juristinnenbund) zur Gleichstellung von Frauen

=> Karl Murphy: Fehlbildungen durch Primodos

=> Valerie Williams: Fehlbildungen durch Primodos

=> Annette Seehaus-Arnold (Imkerin) zu Pestiziden

=> Christoph Koch (Imker) zu Bienensterben

=> Markus Bärmann (Imker) zu Bienensterben

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[Artikel taz] Hauptversammlung 2002

CBG Redaktion

Bei Bayer ein Gefühl wie im Hochsicherheitstrakt

Auf der Hauptversammlung des Leverkusener Konzerns schlechtere Stimmung als gewohnt. Englische Proteste auf der Vorstandsbühne

KÖLN taz Ein wahres Seuchenjahr hat die Bayer AG hinter sich. Zunächst kam der Skandal um das Cholesterin senkende Medikament Lipobay, dann der Einbruch der Aktie und jetzt die Kürzung der Dividende. Die Aktionärsversammlung der Bayer AG in der Kölner Messehalle 6 hatte am vergangenen Freitag einiges zu besprechen. Doch zunächst mussten die etwa 8.000 AktionärInnen sich durch die Jahr für Jahr wachsende Zahl der Demonstranten gegen die Geschäftspraktiken des Chemie- und Pharmakonzerns kämpfen.

In diesem Jahr wurde vor allem gegen die grausamen Tierversuche und die Senkung der Unternehmenssteuern protestiert, die der ehemalige Bayer-Angestellte Heribert Zitzelsberger als jetziger Staatssekretär im Bundesfinanzministerium durchgesetzt hatte. Danach musste sich AktionärIn durch eine von zwanzig Sicherheitsschleusen quetschen, wie man sie von Flughäfen kennt. Derart strenge Kontrollen waren bisher nicht üblich. Doch die Sicherheitsvorkehrungen waren seltsam inkonsequent: Wer die Halle verließ, wurde bei der Rückkehr ohne Kontrolle durchgewunken. Samt Gepäck.

Der sonst so weltgewandte Vorstandsvorsitzende der Bayer AG, Dr. Manfred Schneider, wirkte wenig souverän, als er zum letzten Mal zum Geschäftsbericht ansetzte. Nach zehn Jahren Amtszeit wechselte der 63-Jährige mit Ablauf der HV in den Aufsichtsrat. Im vergangenen Jahr brach der Konzerngewinn um 47 Prozent auf 965 Millionen Euro ein. Die Dividende wird auf Vorschlag des Vorstands von 1,40 auf 0,90 Euro je Aktie gesenkt. Nur verhaltener Beifall aus den Reihen der anwesenden Bayer-Aktionäre ertönte nach Schneiders Rede. Doch er bekannte erleichtert, dass ihm das sehr gut tue. Nach dem enttäuschenden Geschäftsjahr hatte er wohl mit heftigeren Reaktionen seiner Aktionäre gerechnet. Der aus diesem Anlass verstärkte Werkschutz war aber nicht in der Lage, zu verhindern, dass englische Gegner von Genpflanzen-Freilandversuchen zur Bodyguard-geschützten Vorstandsbühne stürmten und sich einer von ihnen die Dekoration hinaufhangelte. Diesen zu entfernen, gelang erst, nachdem Aufsichtsratsvorsitzender Strenger dem Werkschutz wutentbrannt seine Hilfe angeboten hatte.

Über die Diskussion des Geschäftsberichts selbst dürfte der Vorstand wenig Freude gehabt haben. Außer den vom Dachverband der Kritischen Aktionäre und von der Coordination eingeladenen elf Konzernkritikern äußerten sich diesmal fast alle Redner kritisch; etliche beklagten natürlich den Dividendenrückgang, aber es gibt eine wachsende Zahl von Aktionären, die vom Vorstand ein an ethischen Grundsätzen orientiertes Handeln erwarten. Die Stimmung der Aktionäre drückte sich auch in einer deutlichen Abstrafung bei der Abstimmung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat aus; statt der üblichen 99 Prozent gab es diesmal nur 90 Prozent Zustimmung.

PAUL KRANEFELD-WIED Der Autor ist Mitglied der konzernkritischen Coordination gegen Bayer-Gefahren (www.cbgnetwork.org)
taz Nr. 6737 vom 29.4.2002

[Karl Murphy] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Mein Name ist Anabel Schnura. Ich trage die Rede von Karl Murphy aus England vor.

Werte Mitglieder des Vorstands, liebe Aktionäre.

Für alles, was ich heute sagen werde, liegen mir auch die entsprechenden Beweise vor, die meine Aussagen stützen.

Ich möchte heute über den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon, auch als Primodos oder Cumorit bekannt, reden. Bayer beharrt weiterhin darauf, dass das Medikament Duogynon nie dem Fötus geschadet hat, aber bis zum heutigen Tag weigert sich Bayer, eigene Dokumente über die entsprechenden Tierversuche offenzulegen.
Wenn dieses Medikament doch so zuverlässig Schwangerschaften bestätigen konnte und nie für Missbildungen verantwortlich war, warum gibt Bayer seine eigenen Studien zu Duogynon nicht frei?

Im Jahr 1969 hat Dr. Michael Briggs von Schering zugestimmt, dass Dr. Gal in Großbritannien hormonelle Schwangerschaftstests an Ratten testet. Er stimmte außerdem zu, Dr. Gal sowohl die Zusammensetzung des Schwangerschaftstests als auch die Versuchsratten zur Verfügung zu stellen. Nur hat Schering „vergessen“ Dr. Gal darüber zu informieren, dass die Ratten, die sie gestellt bekam, gar nicht schwanger waren. In einem auf Oktober 1969 datierten Brief schreibt Dr. Michael Briggs: „Diese Tiere wurden uns von unserem Zulieferer für Versuchstiere, der normalerweise absolut zuverlässig ist, als ‚garantiert tragend’ geliefert“.

Mir erscheint es vielmehr so, dass Schering einfach nicht wollte, dass Dr. Gal die Versuche durchführt, weil sie dann erkannt hätte, welche Schäden dieser hormonelle Schwangerschaftstest den Tieren zufügt. Bayer hatte nie die Absicht, Dr. Gal diese Versuche mit den eigenen hormonellen Schwangerschaftstests durchführen zu lassen.

Ich bin im Besitz von 102 Studien, darunter auch Studien aus Deutschland, die über 3500 Fälle von Missbildungen bei Babys aufzeigen, deren schwangere Mütter entweder hormonelle Schwangerschaftstests oder die Anti-Baby-Pille verordnet bekamen. Über 1000 Abtreibungen nach der Einnahme hormoneller Schwangerschaftstests oder der Anti-Baby-Pille sind aktenkundig. Trotzdem behauptet Bayer weiterhin, dass hormonelle Schwangerschaftstests den Fötus nicht schädigen würden und weigert sich, die eigenen Studien offenzulegen. Ich frage mich warum?

Im Jahr 1967 stand Schering im Kontakt mit dem Pharmahersteller Roussel, der ebenfalls einen hormonellen Schwangerschaftstest namens Amenorone Forte auf dem Markt hatte. Es gab einen regen Schriftwechsel zwischen Roussel und Schering. Mir liegen Studien von Roussel vor. Lassen Sie mich die Aktionäre über die Ergebnisse dieser Studien zu hormonellen Schwangerschaftstests informieren. In den Studien von Roussel ist von Missbildungen in 3,6% und Abtreibungen in 8,6% der Fälle die Rede.

In der Vergangenheit wurden mir weitere Studien aus den USA, Australien, Kanada, Israel, Deutschland, Schweden und Frankreich zugespielt, die ebenfalls die schädigenden Auswirkungen von hormonellen Schwangerschaftstests aufzeigen. Einige dieser Studien sind als „unveröffentlicht“ klassifiziert, und wieder einmal frage ich mich: warum wurden sie nicht veröffentlicht? Die Studien, die mir vorliegen, erklären, warum Bayer die eigenen Studienergebnisse zu Duogynon nicht veröffentlichen wird.

2010 erhielt ich von Bayer ein Schreiben, in dem konstatiert wird, dass Duogynon - in Großbritannien ist es als Primodos bekannt, weshalb ich fortan diesen Namen verwenden werde - im Jahr 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde, aber als Medikament zur Behandlung ausbleibender Regelblutungen weiterhin zur Verfügung stand. Also hätten alle Ärzte, die Primodos nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verordnet haben, dies „off label“ getan, also auf eigene Verantwortung. Was Bayer dabei vergisst allen da draußen, uns Aktionären inbegriffen, zu erzählen, ist, dass Schering die Ärzteschaft bis 1977 nicht schriftlich über diese Änderung bezüglich der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert hat. Protokolle der Regierung des Vereinigten Königreichs bestätigen dies.

Warum haben Sie die Ärzte nicht schon 1970 über diese Änderung der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert? Na los, Bayer, beantworten Sie diese Frage doch endlich, wo Sie sie doch sonst jedes Mal, wenn ich sie stelle, ignorieren.

Weiterhin hat Schering den Inhalt des Beipackzettels von Primodos bis zum 22. Januar 1974 nicht verändert, obwohl so eine Verwendung als Schwangerschaftstest hätte ausgeschlossen werden können. Dies beweisen interne Schreiben von Schering und auch Dr. Michael Briggs bestätigte dies der WHO. Dr. Michael Briggs von Schering bestätigt ebenfalls, dass die Beipackzettel erst im Juni 1975 dahingehend verändert wurden, eine mögliche Schwangerschaft als Kontraindikation von Primodos aufzulisten. Das war 5 Jahre nachdem dieses Medikament laut Bayer 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde und zeigt deutlich die von Schering gefahrene Verzögerungstaktik auf. Dieser Konzern hat erst Jahre später die Ärzte entsprechend unterrichtet und den Beipackzettel geändert. Interne Dokumente von Schering beweisen dies.

Meine Frage an Bayer lautet: Dachten Sie, die Ärzte in Großbritannien konnten Gedanken lesen und die Änderungen, die Sie 1970 bezüglich der Verwendung von Primodos als Schwangerschaftstest vorgenommen haben, vorhersehen?

Wenn Schering bereits 1970 die Ärzte über den veränderten Kurs bezüglich der Verwendung von Primodos informiert hätte, was aber erst 1974/75 indirekt durch den Beipackzettel passierte, hätten tausende Missbildungen und Todesfälle in Großbritannien, Deutschland, und weltweit verhindert werden können.
Mir wurde schriftlich bestätigt, dass Primodos ab 1970 keine Zulassung als Schwangerschaftstest mehr hatte, es wurde also ohne Genehmigung als solcher eingesetzt. Ich komme an dieser Stelle nochmals auf die verordnenden Ärzte zurück. Da diese von Schering nicht über die Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurden, kann man Ihnen nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hätten die Ärzte den Gebrauch von Primodos auch ändern sollen, wenn Schering A) den Beipackzettel von Primodos bezüglich der Verwendung als Schwangerschaftstest erst 5 Jahre nach der Entscheidung im Jahr 1970 änderte und B) die Ärzte erst 1977 wirklich von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt wurden?

Dies zeigt also, dass Primodos von Schering nach 1970 ohne Zulassung als Schwangerschaftstest in Umlauf gebracht wurde, was gegen den 1968 verabschiedeten „medicines act“ in Großbritannien verstößt, der besagt, dass kein Pharmahersteller Arzneimittel ohne Zulassung in Umlauf bringen darf. Die Behörden im Vereinigten Königreich wurden diesbezüglich kontaktiert und eine Stellungnahme von mir sowie einige Dokumente, die das von mir gesagte beweisen, wurden der Polizei übergeben. Die Behörden prüfen diesen Sachverhalt derzeit. Ich habe Dokumente, die ganz klar bestätigen, dass die Chemikalie Norethisteron, welche in hoher Konzentration in Primodos enthalten war, schon in den frühen 1970ern als kontraindiziert für Schwangere galt.
Warum wurde diese Chemikalie in so hoher Dosierung verwendet, wenn sie doch bekanntermaßen kontraindiziert war?
Warum wurde Primodos in Deutschland und der Dritten Welt auch nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verwendet, wenn Schering zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass der Gebrauch kontraindiziert war und die Verwendung als Schwangerschaftstest in Großbritannien schon 1970 zumindest theoretisch gestoppt wurde?
Ein mir vorliegendes Dokument von Schering bestätigt, dass Cumorit in Dritte-Welt-Ländern noch bis 1987 verwendet wurde, obwohl Schering die verheerenden Folgen wohl bekannt waren. Dies offenbart mehr als deutlich den fehlenden Respekt vor menschlichem Leben, die Geldgier, sowie die Gedankenlosigkeit dieses Konzerns.

Bayer, als Antwort auf diese Rede erwarte ich kein Mitleid. Aber ich möchte dass alle hier wissen, auf wessen Kosten Bayer seine enormen Gewinne generiert. Ich weiß, dass Sie weiterhin leugnen werden, dass dieses Medikament für irgendwelche Missbildungen verantwortlich ist. Sie werden die Studien, die diese Zusammenhänge offenlegen würden, ja sowieso nicht veröffentlichen. Wenn Bayer nicht so verdammt feige wäre, würden Sie alle Beweise zum Thema Primodos offen auf den Tisch legen und die Ergebnisse der Versuche an Ratten, Kaninchen und anderen Tieren endlich veröffentlichen.

Vielen Dank.

[PETA] Bayer HV 2012

CBG Redaktion

Guten Tag, meine Damen und Herren, werte Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Mein Name ist Christine Esch, ich bin Tierärztin und Kampagnenleiterin im Bereich Tierversuche bei PETA Deutschland e.V. Wir sind eine Schwesterorganisation von PETA USA, der mit über drei Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen. Ich möchte auch dieses Jahr wieder zum Thema Tierversuche sprechen.

Letztes Jahr habe ich an dieser Stelle von einer Undercover-Recherche von PETA USA erzählt, bei der in einem US-amerikanischen Auftragslabor namens PLRS massive Tierschutzverstöße dokumentiert werden konnten. Einer der verschiedenen Auftraggeber dieses Labores war Bayer. Video-Material der Recherche (nach wie vor online unter www.peta.de/plrs) zeigt unter anderem, wie Katzen und Hunde mit Hochdruckreinigern abgespritzt werden, die unter anderem Bleichmittel enthalten, Mitarbeiter die Tiere obszön beschimpfen, anschreien, treten und brutal in ihre Käfige schmeißen und zerren.

Das Labor hat mittlerweile geschlossen und im letzten Jahr wurde bekannt, dass einige der Mitarbeiter von PLRS wegen des Straftatbestandes der Tierquälerei angeklagt werden. Das ist ein in den USA ziemlich seltener Vorgang und zeigt, dass wir hier nicht von irgendwelchen Kavaliersdelikten oder unschönen Einzelfällen, sondern wirklich von massiver, handfester Tierquälerei reden.

Vom Bayer-Vorstand haben wir auf der letztjährigen Hauptversammlung dann sinngemäß gehört, der Umgang mit den Tieren bei PLRS sei selbstverständlich nicht im Sinne von Bayer gewesen, man habe das Labor wohl vorher „nicht ausreichend auditiert“ und wolle solche Vorfälle in Zukunft vermeiden.

Wir von PETA haben daraufhin erwartet, dass konkrete Maßnahmen ersichtlich werden, mit denen Bayer in Zukunft verhindern möchte, dass so etwas wie bei PLRS in Zukunft noch einmal in einem Auftragslabor von Bayer passiert. Zwar gibt es bei Bayer Tierschutzbeauftragte, ein globales Komitee für Tierschutz und diverse regionale Institutionen, die die Einhaltung von Tierschutzstandards überwachen sollen. Es drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass all diese Beauftragten und Einrichtungen dem Unternehmen vor allem nach außen einen tierfreundlichen Anstrich verpassen sollen. Denn konkret gelten – abgesehen von rechtlichen Standards, deren Einhaltung eine Selbstverständlichkeit sein sollte – lediglich die sogenannten „Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ als Maßstab für die Labore. Und diese Bayer-Grundsätze klingen zwar zunächst sehr schön, es ist viel die Rede vom respektvollen Umgang mit den Tieren und möglichst schonenden Verfahren, sie entbehren aber jeder konkreten Anweisung.

Ich frage Sie deshalb:

Was genau sind „fachgemäße Bedingungen“, unter denen die Tiere in einem „artgerecht gestalteten Umfeld“ gehalten werden? Meinen Sie damit z.B. die Einhaltung der EU-Richtlinie, nach der Sie bis zu 10 Mäuse dauerhaft in einen Käfig sperren dürfen, dessen Grundfläche der eines DinA4-Blattes entspricht? Bezeichnen Sie so eine respektvolle Haltung und Behandlung von Tieren, wie Sie in Ihren Grundsätzen vorgeschrieben ist?

Was genau bedeutet eine „möglichst niedrige Belastung der Versuchstiere“? Welches sind „tierschutzgerechte Abbruchkriterien“, bei denen die Tiere aus dem Versuch genommen werden müssen?

Warum werden keine konkreteren Regelungen oder Maßnahmen veröffentlicht? Weil es möglicherweise keine gibt?

Und wann und wo werden detaillierte Jahresberichte der Tierschutzbeauftragen und Komitees veröffentlicht?

Ich möchte noch einmal auf die Zusammenarbeit mit externen Laboren zurückkommen. Die „Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ besagen, dass man nur mit solchen Laboren zusammenarbeite, deren Arbeit mit diesen Grundsätzen in Einklang stehe. Dies lasse man sich vertraglich bestätigen und es werde regelmäßig anhand von Fragenkatalogen kontrolliert. Auch hierzu habe ich einige Fragen:

Gab es auch beim PLRS-Labor eine solche vertragliche Vereinbarung zum Tierschutz? Da diese ja offenkundig nicht eingehalten wurde, wie hoch war die Konventionalstrafe, die von diesem Labor wegen Nicht-Einhaltung des Vertrages eingefordert wurde?

Fanden auch im PLRS-Labor Kontrollen durch kompetente Bayer-Mitarbeiter statt? Was wurde bei diesen Kontrollen vorgefunden?

Da die Kontrollmechanismen ja im Fall des PLRS-Labores offensichtlich versagt haben: In welcher Weise wurden die Kontrollmodalitäten seit dem abgeändert? Wurden die Fragebögen verschärft und die Häufigkeit der Kontrollen erhöht? Werden Labore auch vor Beginn einer Zusammenarbeit besucht und kontrolliert?

Ich hoffe, Sie merken anhand meiner Fragen und der vielen Fragen, die sich noch aufdrängen und die leider aufgrund der Kürze der Zeit nicht gestellt werden können, dass Ihre „Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ bei weitem nicht geeignet sind, einen Umgang mit den Tieren in Versuchslaboren zu gewährleisten, der wenigstens den ohnehin schon minimalen gesetzlichen Standards entspricht. Und selbst diese gesetzlichen Standards sind immer noch weit davon entfernt, den Tieren ein Leben zu ermöglichen, das ihren Bedürfnissen auch nur ansatzweise ähnelt. Ich möchte daran erinnern, dass im Jahr 2010 in Deutschland über 2,9 Millionen Tiere in Tierversuchen leiden und sterben mussten. Es handelte sich nicht „nur“ um Mäuse und Ratten, sondern auch um Katzen, Hunde, Affen, Kaninchen und Meerschweinchen. All dieser Tierarten (und noch vieler anderer) bedient sich auch Bayer bei seinen Tierversuchen.

In den traditionellen Tierversuchen, von denen Bayer außerhalb der EU noch immer Gebrauch macht, werden Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen rasiert, fixiert und reizende Chemikalien werden auf ihre nackte Haut aufgetragen.

Bei Bayers oralen Toxizitätstests werden Hunde, Mäuse und Ratten dazu gezwungen, gewaltige Mengen einer Testchemikalie zu schlucken. Die Tiere können akute Bauchschmerzen, Durchfall, Krämpfe, Anfälle, Lähmungen und Blutungen aus Nase, Mund und Genitalien durchleiden, bevor sie letztendlich sterben.

Das enorme Leid dieser Tiere und die systemimmanente wissenschaftliche Unzuverlässigkeit der Versuchsergebnisse sollten Grund genug für einen Konzern wie Bayer sein, letztendlich auf Tierversuche verzichten zu wollen. Längst existieren akkurate und validierte tierfreie Testmethoden, die als vollständiger Ersatz für veraltete, tierbasierte Toxizitätstests, wie die eben beschriebenen Versuche, von Behörden in den USA, der EU, Japan, Kanada und vielen anderen Ländern anerkannt sind.

Warum also ist Bayer aus diesen Tierversuchen immer noch nicht ausgestiegen?

Wann wird es endlich eine globale Selbstverpflichtung von Bayer geben, auf veraltete Tierversuche, die längst durch validierte Alternativmethoden ersetzbar sind, zu verzichten?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

[PETA] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Fragen zur Hauptversammlung der Bayer AG am 27.05.2015 in Köln

Dr. Christopher Faßbender, PETA Deutschland e.V.

Guten Tag, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

mein Name ist Dr. Christopher Faßbender. Ich vertrete die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. und richte folgende Fragen an den Vorstand:

Bayer setzt in Experimenten zur Entwicklung von Produkten wie Floh- und Zeckenabwehrmitteln immer wieder Hunde und Katzen dem Befall von Flöhen und Zecken aus. Welche konkreten Schritte unternimmt Bayer zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch, zur Minimierung der Anzahl der für die Experimente genutzten Hunde und Katzen und zur Minderung des von den Tieren erfahrenen Schmerzes? Wie ist diesbezüglich die Lage insbesondere der auf die zur Kontrolle eingesetzten Hunde und Katzen und der Tiere, die mit Parasiten besetzt werden, die ernsthafte Erkrankungen auslösen können?

Zwei Veröffentlichungen von Bayer aus dem Jahr 2012 besagen, dass zur Fütterung von Flöhen und Zecken vor den Experimenten Hunde, Katzen und Kaninchen anstelle von nicht-tierischen Parafilm-Membranen eingesetzt wurden. Warum nutzt Bayer vorhandene nicht-tierische Methoden nicht wenigstens für einen Teil der Lebensdauer der Parasiten?

Bedenkt man, dass Bayer extrem lang andauernde Experimente an Hunden und Katzen durchführt, stellt sich die Frage, welche Enrichment-Maßnahmen Ihr Unternehmen bietet und unter welchen Bedingungen die Tiere untergebracht sind. Haben sie regelmäßig Zugang zum Freien und die Möglichkeit der Sozialisierung? So dauerte beispielsweise eine im Jahr 2013 abgeschlossene Studie über 400 Tage. Dabei wurde die Eignung von Halsbändern mit Imidacloprid und Flumethrin zur Verhinderung der Langzeitübertragung des Bakteriums Ehrlichia canis durch infizierte Zecken auf Hunde untersucht. Welche Art von Enrichment steht Katzen und Hunden zur Verfügung, die wiederholt über mehrere Stunden hinweg in mit Parasiten besetzte Transportboxen gesperrt werden? Das war im Rahmen der Studien „Wirksamkeit eines Imidacloprid/Flumethrin-Halsbandes gegen Flöhe und Zecken bei Katzen“ und „Wirksamkeit eines Imidacloprid/Flumethrin-Halsbandes gegen Flöhe, Zecken, Milben und Läuse bei Hunden“ aus dem Jahr 2012 der Fall. Auch wenn die von mir genannten Studien nichts in vergangene Geschäftsjahr fallen, geht die Forschung doch weiter und die Fragen stehen nach wie vor im Raum.

Und ein letzter Fragenkomplex: Werden In-vivo-Laborstudien nur dann durchgeführt, wenn sie von regulierenden Behörden vorgeschrieben sind? Und sind bestimmte Studien von den Behörden vorgeschrieben, trifft sich Bayer dann mit diesen Behörden, um die Nutzung der Möglichkeiten zu besprechen, Tierversuche durch „Waiving“, also Datenverzicht etwa durch Read-Across und Weight-of-Evidence-Analysen, zu umgehen? Bespricht Bayer mit den Behörden außerdem den Einsatz aller verfügbaren Alternativmethoden? Bemüht sich Bayer um die Nutzung von Hunden und Katzen, die Kunden gehören und einer Behandlung bedürfen, anstelle von Experimenten an Tieren im Labor? Und diskutiert Bayer schließlich mit den Behörden die Nutzung historischer Kontrollen oder aktiver Kontrollen, d.h. mit bekannten, effektiven Mitteln behandelten Kontrolltieren, anstatt Hunde und Katzen ohne Behandlung leiden zu lassen?
Vielen Dank!

Chemikaliensicherheit Jetzt!

CBG Redaktion

Forderung an neue Bundesregierung: REACH muss verschärft, nicht verwässert werden

Tausende von Chemikalien, die sich in Produkten des täglichen Lebens befinden, wurden nie auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht. Selbst für großtechnisch hergestellte Stoffe liegen den Behörden in den meisten Fällen keinerlei Informationen über mögliche Umweltrisiken vor.

Imidacloprid

CBG Redaktion

die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat heute eine Verringerung der Grenzwerte von Imidacloprid vorgeschlagen. Die CBG fordert seit den 90er Jahren ein Verbot des Wirkstoffs wegen seiner hohen Umweltrisiken.

Pressemitteilung vom 17 Dezember 2013

EFSA bewertet möglichen Zusammenhang zwischen zwei Neonikotinoiden und Entwicklungsneurotoxizität

Zwei Neonikotinoid-Insektizide – Acetamiprid und Imidacloprid – können sich unter Umständen auf das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem auswirken, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sachverständige der Behörde schlagen vor, einige der Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber den beiden Neonikotinoiden zu senken, während weitere Forschungen unternommen werden, um zuverlässigere Daten zur sogenannten Entwicklungsneurotoxizität (developmental neurotoxicity – DNT) zu gewinnen. Das Gremium der EFSA für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) fordert eine Festlegung von Kriterien auf EU-Ebene, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer umfassenden Prüfstrategie für die Bewertung des DNT-Potentials von Substanzen, einschließlich aller Neonikotinoide, umfassen.

Die EFSA war von der Europäischen Kommission ersucht worden, ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen und dabei die jüngste Forschungsergebnisse von Kimura-Kuroda (1) sowie vorliegende Daten zum Potential von Acetamiprid und Imidacloprid zu berücksichtigen, das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem, insbesondere das Hirn, zu schädigen.

Das PPR-Gremium befand, dass Acetamiprid und Imidacloprid unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen können. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten. Bei diesen sogenannten toxikologischen Referenzwerten handelt es sich um klare Vorgaben bezüglich der Menge einer Substanz, der Verbraucher ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko kurz- und langfristig ausgesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die akute Referenzdosis (ARfD), die zulässige Tagesdosis (ADI) und die annehmbare Anwenderexposition (AOEL).

Ausgehend von ihrer Auswertung der vorliegenden Informationen schlägt die EFSA Änderungen der folgenden toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid vor:
• Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
• Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.

Die EFSA ist sich der eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bewusst und empfiehlt die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten zur Gewinnung zuverlässigerer Daten. Dessen ungeachtet war das PPR-Gremium der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Die EFSA unterstützt daher die Festlegung eindeutiger und konsistenter Kriterien, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide in der EU zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer integrierten DNT-Prüfstrategie umfassen, die einem stufenweisen Ansatz folgt. Hierbei würden zunächst Labortests mit Zellen (sogenannte In-vitro-Tests) eingesetzt und, falls die ersten Ergebnisse bezüglich des DNT-Potentials einer Substanz besorgniserregend sind, in einem weiteren Schritt Tierversuche (In-vivo-Tests) mit einbezogen. Das PPR-Gremium empfiehlt, dass im Rahmen einer solchen Prüfstrategie alle Neonikotinoid-Substanzen einer Bewertung unterzogen werden.
• FAQs on developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid
• Scientific Opinion on the developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid

Hinweise für die Redaktion:
Wissenschaftler haben eine Reihe toxikologischer Referenzwerte entwickelt, die als Richtwerte bei der Festlegung annehmbarer Expositionsniveaus gegenüber bestimmten Substanzen in Lebensmitteln dienen. Ausgedrückt werden diese Richtwerte in Bezug auf das Körpergewicht – in der Regel in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht – und pro Tag, im Fall wiederholter Exposition.
• Die akute Referenzdosis (ARfD) ist die geschätzte Menge einer Substanz, die kurzfristig – üblicherweise im Verlauf eines Tages – ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
• Die zulässige Tagesdosis (ADI) ist die Menge einer spezifischen Substanz in Lebensmitteln oder im Trinkwasser, die ein Leben lang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko täglich aufgenommen werden kann.
• Die annehmbare Anwenderexposition (AOEL) ist die maximale Menge eines Wirkstoffs, der „Anwender“ über alle Expositionspfade ausgesetzt sein können, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.

(1) Kimura-Kuroda J, Komuta Y, Kuroda Y, Hayashi Kawano H. Nicotine-like effects of the neonicotinoid insecticides acetamiprid and imidacloprid on cerebellar neurons from neonatal rats. PloS ONE 2012; 7
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432
(2): e32432. doi: 10.1371/journal.pone.0032432

[Duogynon] Presse-Information CBG vom 17.12.20

CBG Redaktion

Medikamenten-Geschädigte reichen Klage ein

BAYER vor Gericht

Am morgigen Freitag reicht die „Assoziation für durch Schwangerschaftstests geschädigte Kinder“ (ACDHPT) in England eine Klage auf Schadensersatz gegen BAYER, SANOFI und den britischen Staat ein. Nach Ansicht der Organisation tragen die beiden Konzerne und die Aufsichtsbehörden die Verantwortung für die katastrophalen Folgen, welche die Einnahme von Medizin-Produkten wie PRIMODOS und AMENORONE FORTE hatte.

Der hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Präparat bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Dabei wusste das Unternehmen schon früh um die Risiken. „Ein Zusammenhang zwischen den gefundenen Anomalien und der Substanz-Applikation kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“, hielt ein Forscher beispielsweise nach desaströsen Tierversuchen fest. Und ein Kollege appellierte an die Verantwortlichen, sich vor Augen zu halten, „dass wir es hier mit einem Produkt zu tun hätten, das in der Lage sei, das chemische Milieu des Föten zu ändern. Wir müssten in dieser Angelegenheit extrem vorsichtig sein.“

Die britische Arzneimittel-Überwachung machte bei den Frauen, die den Hormon-Test verwendet hatten, ein relatives Risiko von 5:1 aus, ein missgebildetes Kind zu bekommen. Zudem lagen den Behörden zahlreiche Meldungen über Fehlbildungen im Zusammenhang mit PRIMODOS und AMENORONE FORTE vor. Das veranlasste sie jedoch nicht, Maßnahmen zu ergreifen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsamt sah keinen Handlungsbedarf. Der zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt stand früher selbst in Diensten SCHERINGs und forderte sogar proaktiv Entlastungsstudien von seinem ehemaligen Arbeitgeber an. Als „Advokat der Firma SCHERING“ bezeichnete er sich folgerichtig.

Ein am 8. Juli veröffentlichter Untersuchungsbericht, den der Gesundheitsausschuss des britischen Unterhauses bei einer Kommission unter Leitung der Baroness Julia Cumberlege in Auftrag gegeben hatte, wirft den Unternehmen und den staatlichen Stellen ebenfalls schwere Versäumnisse vor. Cumberlege richtete deshalb eine unmissverständliche Forderung an BAYER & Co.: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Ebendies hatten britische und deutsche Geschädigte oder deren Angehörige auf den BAYER-Hauptversammlungen jahrelang erfolglos von der Management-Riege verlangt. So sagte Marie Lyon, eine der jetzigen KlägerInnen, im Jahr 2019 auf dem AktionärInnen-Treffen: „Ich hoffe auch, dass der BAYER-Vorstand schließlich seiner moralischen Verpflichtung angesichts der überwältigenden Beweise nachkommt.“

Andre Sommer vom Netzwerk DUOGYNON hatte in seinen Reden ebenfalls entsprechende Appelle an die Verantwortlichen gerichtet. Er begrüßt, dass die Entwicklungen in England nun auch die Bundesregierung dazu bewogen haben, eine Studie zu den Schwangerschaftstests auf den Weg zu bringen, mahnt aber zur Eile: „Es ist wichtig, dass es bald eine unabhängige und transparente Untersuchung in Deutschland gibt. Dabei muss das Verhalten der Behörden und der Fa. SCHERING kritisch beleuchtet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Patienten damals nicht ausreichend geschützt wurden und es schwere Versäumnisse gab. Es muss 2021 in Deutschland zu einer Entschuldigung und Anerkennung der Schäden kommen. Die deutsche Bundesregierung und auch BAYER müssen endlich Verantwortung übernehmen und einen finanziellen Ausgleich gewähren.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Rede von Andre Sommer zu Geburtsschäden durch hormonale Schwangerschafts-Tests

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie bitten mir die nächsten fünf Minuten zuzuhören. Es ist mir wichtig Ihnen unsere Sicht der Dinge zum Thema Duogynon aufzuzeigen.
Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Die zwei Dragees sollten die Regel einleiten, war dies nicht der Fall, sollte man schwanger sein. Unter der Hand nahm man diese Pillen auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dazu musste man dann sechs Tabletten einnehmen. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung (also zwei Tabletten) ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung (fünf bis sechs Tabletten) ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?
Vor nunmehr 1 ½ Jahren haben wir bei der Bayer AG angefragt, ob wir Auskunft über Duogynon und Informationen über den Verdacht von Missbildungen bekommen. Dies wurde abgelehnt. Erst danach wurde eine Auskunftsklage eingereicht. Aus welchem Grund verweigert Bayer-Schering die Auskunft über Duogynon?
In den mehr als 3.500 Emails und Briefen die mich seit nun zehn Monaten erreichten sprachen sehr viele Frauen über dieselben Symptome: entsetzliche Krämpfe, Bauchschmerzen, Ausfluss....ungewollte Schwangerschaftsabbrüche kurz nach der Einnahme; Totgeburten,.....
Viele Kinder, deren Mütter Duogynon einnahmen, kamen mit schweren Missbildungen zur Welt, wie offenem Rücken, Wasserköpfen, Verstümmelungen an den Gliedmaßen und urogenitale Schäden, wie Nierenschäden, Harnleiterfehlbildungen oder Blasenekstrophien.
Es waren schreckliche Schilderungen:
- Mütter schrieben, dass ihr Kinder nach entsetzlichem Leid aufgrund von Wasserköpfen oder offenem Rücken nach wenigen Tagen oder Wochen starben....
- Die Kinder leiden bis heute unter den Missbildungen. Sie können kein selbstbestimmtes oder glückliches Leben führen, sind auf Hilfe anderer angewiesen und Leben am Rande der Gesellschaft....
à Eines ist aber bei allen Menschen, die uns anschrieben gleich. Sie alle beschäftigt dieses Thema seit über 30 Jahren. Sie leben tagtäglich mit dem Trauma und denken wenn nicht täglich, dann immer wieder daran und stellen sich die Frage nach dem Warum? Warum wurde mein Kind schwer geschädigt oder starb?
Die Menschen wollen nur endlich Gewissheit haben, ob Duogynon schuld an Missbildungen hatte oder nicht. Wie kommt Bayer darauf, dass so etwas jemals für diese Menschen verjährt? Wie kann sich ein deutsches Vorzeigeunternehmen auf die Verjährung berufen? Begreifen Sie nicht was es für die mutmaßlichen Opfer bedeutet, wenn Sie sagen dass dies verjährt sein soll? Das hat juristisch in der ersten Instanz geklappt, aber wenn man es rein menschlich betrachtet, dann ist ein solches Verhalten einfach nur unverständlich, um nicht zu sagen abstoßend. Wo sind denn hier ihre Bayer- LIFE Werte die sie heute morgen vorgestellt haben? Wo sind sie? Wo ist die Integrität? Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Herr Hüppe hat sich vorige Woche persönlich an den Vorstand der Bayer AG gewandt. Wörtlich heißt es : „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten.... Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken..... Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen".
Warum sprechen Sie nicht mit uns? Sie haben sogar einen Vergleichsvorschlag abgelehnt, bei dem ich auf alle Schadensersatzansprüche verzichtet hatte, nur um dann die Einblick in die Unterlagen zu bekommen. Wo ist dort die Fairness und die Transparenz, die Sie auf Ihren Firmenseiten propagieren?
Uns liegen unabhängige Tierversuche und Dissertationen vor, die Fragen aufwerfen. Ihre Tierversuche sollen keine eindeutigen Zusammenhänge aufzeigen. Wie hat Schering dieses Medikament geprüft? Zu welchen internen Schlüssen kam man? Wo kann ich die Tierversuche einsehen?
Innerhalb von nur zehn Monaten haben sich 325 deutsche mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Zahlreiche Medien wie Spiegel, Stern, Stern TV, Frontal 21, Tagesthemen, heute journal, Br, SWR, RBB und viele mehr... haben darüber berichtet und es werden noch einige folgen....
Immer wieder wurde gefragt, wie Bayer die unterschiedliche Vorgehensweise in England und Deutschland erklärt? Es handelte es sich doch um dasselbe Unternehmen: In England wurde 1970 ein äußerlich gut lesbarer Warnhinweis auf den Packungen angebracht, dass Duogynon (Primodos) nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden darf. In Deutschland erfolgte erst 1978 ein dezenter Hinweis in den Packungsbeilagen. Warum wurde erst so viel später in Deutschland davor gewarnt?
Das Kammergericht Berlin wird sich nun mit dem Fall beschäftigen und es kann sich noch zu einem jahrelangem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof entwickeln. Es wird sich zeigen was vor Gericht passiert und wie sich die Sache dort entwickelt. Wir bieten Ihnen jeder Zeit Gespräche an. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns den Fall endgültig klären.
Nutzen Sie die Chance und geben Sie den Menschen endlich Gewissheit. Wenn Sie Ihren Weg weiter gehen, dann besteht die Möglichkeit, dass alle Medien in Deutschland in naher Zukunft über den größten Medikamentskandal nach Contergan berichten werden.... Wollen Sie das? Soll Bayer mit so was in Verbindung gebracht werden oder wäre es nicht besser, wenn man miteinander spricht zu einer fairen Lösung kommt?
Wir wollen einfach nur Gewissheit und Antworten. Sollte sich keine Schuld an Missbildungen in allen Unterlagen nachweisen lassen, dann höre ich sofort auf. Sollten dem Unternehmen aber Unterlagen bekannt sein, die auf Zusammenhänge schließen lassen, so muss es eine angemessene Stiftungslösung für alle Geschädigten geben!
Es ist nicht meine Lebensaufgabe hier zu stehen und gegen Bayer vorzugehen. Es gibt gewisse Werte die auch Bayer einhalten sollte! Die auf ihrer Homepage genannt werden... Fairness, Respekt, als eine Richtschnur für das Handeln, Verantwortung übernehmen für Aufgaben und Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge.....halten Sie sich daran und reden Sie mit uns!
Wenn Bayer öffentlich die Auffassung vertritt, dass erwiesen sei, dass Duogynon nicht fruchtschädigend gewirkt habe, aus welchem Grund wird denn dann die Auskunft nicht erteilt? Dies ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar und schadet dem Unternehmen. Lassen Sie uns die Diskussion nun gemeinsam beenden.
Nun bitte ich Sie um Ihre Unterstützung! Stimmen Sie für unseren Gegenantrag. Es geht uns um Gewissheit und eine endgültige Antwort. Lassen Sie uns die Akte Duogynon endlich schließen und das Thema beenden. Geben Sie der Wahrheit eine Chance.
Vielen Dank fürs Zuhören und ich wünsche Ihnen noch einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende.
Danke.
A. Sommer

Antwort des Vorstandes Herr Dekker

Jeder von ihnen hat uns von seinem Schicksal und dies in Verbindung mit dem Medikament von Schering erzählt. Wir haben im Rahmen von früheren Hauptversammlung unter meinem Vorgänger Herr Wenning schon mehrfach betont, dass wir das Schicksal von Menschen mit Behinderungen bedauern, auch hat er unterstrichen, dass wir die Suche nach den Ursachen der Behinderungen verstehen. Ich kann das nur wiederholen.
Wiederholen kann ich allerdings auch, dass sich nichts an den Fakten geändert hat. Sie sprechen eindeutig gegen ihr Anliegen. Es gibt keinen Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Duogynon bzw. Primodos und den diskutierten embryonalen Missbildungen. Das haben umfangreiche medizinische und toxikologische Untersuchungen und Gutachten ergeben, die auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen waren. Namhafte Experten machten diese Untersuchungen, unter anderem aus Deutschland, Finnland und den USA.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der High Court in England im Jahre 1982 und die Staatsanwaltschaft Berlin im Jahre 1980. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellt.
Gemeinsam mit Herrn Wilke (der Redner nach Hr Sommer, der unseren Gegenantrag unterstütze) haben sie auch das Thema Einsichtnahme in Akten in Duogynon angesprochen. Das Landgericht Berlin hat hierzu erst kürzlich eine Entscheidung getroffen und die entsprechende Klage von Herrn Sommer abgewiesen. Noch einmal, aus unserer Sicht ist weder ein Kausalzusammenhang, noch ein verbrecherisches Verhalten von Bayer oder eines seiner Töchtergesellschaften festzustellen. An dieser Überzeugung halten wir fest.

Unsere Rede fand um ca. 16.50 Uhr statt; als ca. 27 Redner von insgesamt 32 (Dauer 5-6min). Die Antwort des Vorstandes gab es um ca. 17.30 Uhr. Die Antwort dauerte 2,40min.

[HV Fragen] Fragen an den BAYER Vorstand

CBG Redaktion

Wie jedes Jahr, reicht die CBG zusammen mit ihren prominenten Unterstützer*innen und Fachleuten kritische Fragen zur Hauptversammlung an BAYER ein, die wir im folgenden dokumentieren.

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  • arnold“>Dr. med. Gottfried Arnold, Kinder- und Jugendarzt i. R.


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  • krajewski“>Ulla Krajewski, Aktionärin


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  • wiggerthale“>Marita Wiggerthale, OXFAM-Referentin für Welternährung und globale Agrar-Fragen


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  • then“>Christoph Then, Geschäftsführer TESTBIOTECH


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  • roy“>Theresa Roy, Biochemikerin, Gen-ethisches Netzwerk e.V.


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  • pehrke“>Jan Pehrke, Journalist, Coordination gegen BAYER-Gefahren


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  • friedrich“>Uwe Friedrich, Stadtplaner, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren


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  • sommer“>Andre Sommer, Netzwerk Duogynon e. V.


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  • ag“>Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Aurelia Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Gen-ethisches Netzwerk (GeN).


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  • hincha“>Brigitte Hincha, Erzieherin, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren


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  • stelzmann“>Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dr. med. Gottfried Arnold, Kinder- und Jugendarzt i. R.

1. BAYER ist einer der wesentlichen Hormon-Produzenten in Deutschland. 2006 haben Sie die Fa. SCHERING mit dem Schwerpunkt Hormon-Herstellung übernommen, die zuvor Geld mit hormonellen Schwangerschaftstests in der Frühschwangerschaft verdient hat:

a) War Ihnen bei der Übernahme von SCHERING nicht bekannt, dass Hormongaben in der Frühschwangerschaft, die Organentwicklung und auch die Ausbildung der Geschlechtsorgane empfindlich stören kann?

b) Wussten Sie vor der Übernahme von SCHERING nicht, dass DUOGYNON von der Firma auch dann noch im Markt gehalten wurde, als in London vermehrt Fehlbildungen bei Kindern entdeckt worden waren, deren Mütter diese Hormon-Tests gemacht hatten?


c) War Ihnen nicht bekannt, dass SCHERING London selbst eine deutliche Zunahme von Fehlbildungen bei nachträglich durchgeführten Tierversuchen festgestellt hatte?

d) Warum entzieht sich BAYER der Verantwortung für dieses wissenschaftliche und moralische Fehlverhalten und spricht nicht endlich eine Anerkennung gegenüber den hormongeschädigten Opfern in Deutschland und Großbritannien aus? Wann machen Sie den DUOGYNON-Geschädigten Wiedergutmachungsvorschläge?

2. Wie kann man Hormone produzieren und gleichzeitig versuchen, wesentliche Fakten über Hormone zu unterdrücken? Ihr erbgutverändernder Unkrautvernichter Glyphosat hat eine östrogenartige Wirkung und dadurch besteht die Möglichkeit, die beiden häufigsten Krebsarten Brustkrebs bei Frauen und Prostatakrebs bei Männern zu begünstigen. Ist das Ihre Absicht oder Ihr Geschäftsgeheimnis: erst Krebs fördern und dann nebenwirkungsreiche Medikamente verkaufen?

3. Zum Export hierzulande produzierter, aber EU-weit nicht (mehr) zugelassener Unkrautvernichter möchte ich wissen, ob es noch ökonomisch sinnvoll ist, in einer Zeit nach dem MONSANTO-Tribunal und in der aktuellen Situation, in der Prozesse über den Einsatz von Entlaubungsmitteln im Vietnam-Krieg vor mehr als 40 Jahren geführt werden sowie Prozesse über die Krebsfolgen von hormonaktiven Pestiziden anhängig sind, diese Unkrautvernichter gegen besseres Wissen auszuführen, andere Länder damit zu belasten und das in dem Wissen, dass die Rückstände wieder in die EU und nach Deutschland reimportiert werden?

Ulla Krajewski, Aktionärin

Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand und Aufsichtsrat,
Folgende Fragen möchte ich Ihnen stellen zur Geschäftstätigkeit 2020:

Thema BAYER Cropscience:

1.) Durch die Übernahme von MONSANTO, insbesondere der Fabrik in Soda Springs, ist der CO2-Ausstoß von BAYER sehr stark gestiegen. Wie viel hat das Werk im Jahr 2020 genau emittiert und welche Maßnahmen haben Sie bei der Fertigung von Glyphosat-Vorprodukten umgesetzt oder wenigstens geplant, um den Energieverbrauch zu senken?

2.) Die Übernahme von MONSANTO war sehr teuer und wird noch viel teurer als angekündigt durch die Schadenersatz-Klagen, vor allem in den USA in Sachen „Glyphosat“. Auf der anderen Seite werden Unternehmensanteile veräußert, um die Verluste auszugleichen. Wie viele Unternehmensanteile haben Sie in 2020 zum Verkauf ausgeschrieben bzw. verkauft? Wie viel Umsatz hatten diese Unternehmensanteile in 2019 gemacht? Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen?

3.) Im Dezember weigerte sich das EU-Parlament mit großer Mehrheit, Einfuhrgenehmigungen für vier Genpflanzen, eine Soja- sowie drei Maispflanzen, zu erteilen, weil die Toxizität der eingebauten Bt-Gifte zu hoch war. Das Problem ist, dass die Gifte in der Genpflanze viel toxischer wirken als in ihrer natürlichen Umgebung, nämlich in Bodenbakterien. Forscht BAYER hier zu den Ursachen? Was unternehmen Sie, um die Toxizität von Genpflanzen künftig zu reduzieren?

4.) Seit 18 Jahren verkauft MONSANTO bereits seine Bt-Baumwolle, aber der Nutzen für die Landwirt*innen ist sehr umstritten. Die Wissenschaftlerin Glenn Davis Stone z. B. sprach von ausbleibendem agronomischen Nutzen bei höheren Kosten für die Bauern. Wie haben sich die Verkaufszahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Thema Cybersicherheit:

5.) Die zunehmende Digitalisierung auf allen Ebenen erschwert bzw. verunmöglicht nicht nur ehrliche und öffentliche Diskussionen, wie an der letzten virtuellen HV unschwer abgelesen werden konnte, sondern sie lockt auch zahlreiche Cyberkriminelle an. Verbrechen können nämlich so ganz bequem vom heimischen Laptop aus begangen werden. In 2019 bedrohte z. B. die Schadsoftware Winnti BAYER. Was haben Sie seitdem unternommen, um künftig besser gegen Cyberangriffe gewappnet zu sein? Wie viel Geld steckten Sie in den Jahren 2018, 2019 sowie 2020 in die Datensicherheit, und für welche konkreten Maßnahmen?

Für Ihre Antworten vielen Dank im voraus! Sicher wird es Ihnen nicht schwer fallen, die erbetenen Daten zu liefern, zumal Sie ja sehr viel Vorbereitungszeit haben. Die Hauptversammlungen sind gedacht zur Vertrauensbildung bei Ihren Aktionär*nnen, und sie sollten auf der anderen Seite auch genutzt werden, um riskante Pläne von der versammelten Mannschaft Ihrer Anteilseigner*nnen überprüfen zu lassen. Ich glaube, dass der wenig glückliche MONSANTO-Deal auf der HV 2017 nicht durchgegangen wäre bei einer Abstimmung. So wären uns viele Spar- und Kürzungsorgien erspart geblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Krajewski, Köln

Marita Wiggerthale, OXFAM-Referentin für Welternährung und globale Agrar-Fragen

1) Wie viel Prozent seiner Saatgutumsätze macht BAYER jeweils mit dem Verkauf von Maissaatgut, Sojasaatgut, Reissaatgut, Weizensaatgut? Wie viel Prozent entfallen jeweils auf Hybridsaatgut und GVO-Saatgut?

2) Wie viel Prozent der aktiven Pestizidwirkstoffe weltweit sind durch Patente geschützt? Wie hoch ist der Anteil der patentgeschützten aktiven Wirkstoffe bei BAYER?

3) Wie viele Landwirte in der EU, den USA und in Südamerika nutzen Climate FieldView? Wie viele Hektar sind jeweils in den Regionen erfasst?

Christoph Then, Geschäftsführer TESTBIOTECH

• Warum verwendet die Firma BAYER bei den Feldversuchen für die Zulassungsverfahren ihrer herbizidresistenten Gentechnikpflanzen wesentlich weniger Herbizide, als dies in der Praxis zu erwarten ist?

Hintergrund: Die EU-Verordnung 503/2013 sieht vor, dass die Feldversuche die tatsächlichen Anbaubedingungen (im Hinblick auf Anbaupraktiken) repräsentieren müssen. Die Firma verwendet bei Freisetzungen meist weniger als 1 kg Glyphosat und spritzt nur einmal (nach dem Austreiben der Pflanzen). In der Praxis sind es drei bis vier kg und zwei bis drei Spritzungen.

• Warum führt die Firma BAYER die Feldversuche für die Zulassungsverfahren ihrer gentechnisch veränderten Mais und Soja nur in den USA durch, nicht aber in anderen wichtigen Anbauregionen?

Hintergrund: Die EU-Verordnung 503/2013 sieht vor, dass die Feldversuche die tatsächlichen Anbaubedingungen (im Hinblick auf bioklimatische Regionen) repräsentieren müssen. Die Firma führt ihre Versuche meist aber nur in einigen wenigen Regionen in den USA durch.

• Warum stützt die Firma BAYER ihre Toxizitätstests für Bt-Toxine auf isolierte, von Bakterien produzierte Toxine, obwohl zu erwarten ist, dass die in den Pflanzen gebildeten Toxine wesentlich giftiger sind?

Hintergrund: In Nutzpflanzen wie Mais und Soja werden natürlicherweise Proteinase-Inhibitoren gebildet, die die Giftigkeit der Bt-Toxine vervielfachen. Die Human-Toxizität der Bt-Eiweiße wird meist in Fütterungsversuchen mit Mäusen bestimmt, doch die Bt-Toxine werden dafür mit Hilfe von Bakterien produziert.

• Kann die Firma BAYER ausschließen, dass durch den Verzehr von Produkten ihrer Gentechnik-Pflanzen chronische Entzündungsprozesse hervorgerufen oder verstärkt werden? Auf welche Daten stützt sich die Firma dabei?

Hintergrund: Bt-Toxine stehen im Verdacht, Immunreaktionen auszulösen oder zu verstärken. Es gibt dazu aber kaum empirische Untersuchungen.

• Kann die Firma BAYER ausschließen, dass es durch den Verzehr von Produkten ihrer Gentechnik-Pflanzen zu Verschiebungen in der Zusammensetzung der Darmflora kommen kann, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken? Auf welche Daten stützt sich die Firma dabei?

Hintergrund: Die Aufnahme von Glyphosat-Spitzmitteln, deren Rückstände regelmäßig in der Ernte der herbizidresistenten Gentechnik-Pflanzen zu finden sind, verändert u. a. in Fütterungsversuchen mit Ratten die Zusammensetzung von deren Darmflora. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Unter anderem ist die Darmflora für das Immunsystem entscheidend.

• Kann die Firma beim Einsatz von Pflanzen, die insektengiftige RNA produzieren, ausschließen, dass diese nach dem Verzehr der Ernteprodukte (direkt im Darmtrakt oder über die Aufnahme aus dem Darmtrakt) auch Auswirkungen auf die Gesundheit haben können? Auf welche Daten stützt sich die Firma dabei?

Hintergrund: Es ist verschiedentlich gezeigt worden, dass doppelsträngige RNA (wie sie auch in dem insektengiftigen Mais MON87411 produziert wird) im Darm oder nach der Aufnahme aus dem Darm Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist, müssen dafür Daten erhoben werden. Die Firma hat aber für die EU-Importzulassung des Mais keine entsprechenden Daten vorgelegt.

Theresa Roy, Biochemikerin, Gen-ethisches Netzwerk e. V.

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde bekannt, dass BAYER eine umfassende Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebskooperation mit dem mRNA-Impfstoff-Entwickler CureVac eingegangen ist, um sich an dessen in Entwicklung befindlichem Covid-19-Impfstoff zu beteiligen. Hierzu einige Fragen:

• Ist BAYERs Kooperation mit CureVac zu Entwicklung und Produktion einer mRNA-Vakzine gegen Covid-19 der Auftakt zum Einstieg BAYERs in die Impfstoff-Branche oder handelt es sich um eine einmalige Ausnahme-Aktivität?
• Warum hat BAYER die Kooperation aufgenommen? Versuchte BAYER zuvor, andere Kooperationen im Bereich der Covid-19-Impfstoffe zu schließen?
• Wird BAYER seine geplanten Aktivitäten in der Impfstoff-Branche wieder aufgeben, sollte CureVacs mRNA-Vakzine nicht zugelassen werden bzw. sich nicht gut vermarkten oder plant BAYER bereits weitere Impfstoff-Projekte?
• Warum hat BAYER die Kooperation mit CureVac erst aufgenommen, als die Phase III-Studie zur Entwicklung der Vakzine schon genehmigt, ein wesentlicher Teil der Entwicklungsarbeit also abgeschlossen war? Sieht BAYER hier eine Gelegenheit, die Verluste des letzten Jahres mit geringem Investitionsrisiko im laufenden bzw. kommenden Jahr auszugleichen?
• Der CureVac-Vorstandsvorsitzende Franz-Werner Haas gab im Dezember 2020 bekannt, den US-Markt für Covid-19-Impfstoffe als gesättigt zu betrachten und keine Belieferung in Betracht zu ziehen. Hat sich diese Planung durch die Kooperation mit BAYER geändert oder sieht sich auch BAYER am US-Markt als nicht ausreichend wettbewerbsfähig an?
• Laut Medienberichten erhält BAYER – im Falle einer Zulassung der mRNA-Vakzine – von CureVac die Option auf die Vertriebsrechte außerhalb Europas. Welche Märkte möchte BAYER mit dem Produkt ansteuern?
• Erhofft sich BAYER durch die Beteilung der deutschen Bundesregierung an CureVac größere Chancen auf dem europäischen Covid-19-Impfstoff-Markt? Warum soll BAYER in Europa nicht Inhaber der Zulassung sein?
• Wird BAYER die mRNA-Vakzine, sollte es zur Zulassung kommen, zum Selbstkostenpreis abgeben oder handelt es sich trotz der weltweiten Notlage um ein primär profitorientiertes Geschäft?
• Wird sich der Preis des mRNA-Produktes an der Wirtschaftskraft derer orientieren, die es dringend benötigen oder orientiert sich BAYER an den Preisen seiner direkten Konkurrenten wie Pfizer?
• Wird BAYER sich für eine international gerechte und ausgewogene Verteilung des Produktes einsetzen, z. B. indem ein Großteil der Produktion an die WHO-Initiative Covax gespendet und/oder geliefert wird oder folgt BAYER den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und wählt seine Vertragspartner*innen nach ökonomischen Gesichtspunkten und zum eigenen Vorteil aus?
• Wird BAYER sich darum bemühen, das Produkt an möglichst vielen Standorten auf der Welt herstellen zu lassen, auch wenn dies bedeuten würde, das Wissen um die korrekte Herstellung zur Verfügung zu stellen?
• Wird BAYER aktiv die Lieferung des Impfstoffes in strukturschwache Weltregionen unterstützen und einen möglichst einfachen Zugang für alle Nationen sichern?
• Liefert BAYER als internationaler Pharmakonzern in strukturschwache Weltregionen bereits von eigenen Interessen befreite Unterstützung zur Bekämpfung der Pandemie? In welchem finanziellem Umfang?
• Plant BAYER auch in andere für die öffentliche Gesundheit essentielle Geschäfte wie die Antibiotika-Entwicklung einsteigen? Wie löst BAYER hier das Problem der Profit-Generierung?

Jan Pehrke, Journalist, Coordination gegen BAYER-Gefahren

1. Welche Bedeutung hat die internationale Debatte zur Unternehmenssteuerreform für BAYER? Mit welchen Zielen beteiligt sich BAYER am politischen Prozess dazu? Welche Ressourcen investiert BAYER für eigenes Lobbying und für die Arbeit der Verbände im Bereich „Steuern“?

2. Wie beurteilt BAYER die Pläne der US-Regierung zur Einführung eines globalen Steuer-Mindestsatzes für Großunternehmen?

3. Nutzt BAYER die niederländische Patentbox?

4. Wie viele Beschäftigte haben BAYER WORLD INVESTMENT und BAYER CAPITAL COOPERATION in den Niederlanden?

5. An wie vielen BAYER-Gesellschaften hält BAYER WORLD INVESTMENT Beteiligungen?

6. Wie viele Steuern spart der BAYER-Konzern dadurch, dass er die Sparten „Gesundheit“ und „Landwirtschaft“ nach der Auflösung der Holding-Struktur nicht direkt mit der AG verschmolzen hat, sondern Betriebsverpachtungsverträge mit ihnen abgeschlossen hat?

7. Wie hat BAYER auf die Steuersatzsenkung in Leverkusen reagiert? Wie hoch sind die nach Leverkusen verlagerten Gewinne und die Zahl der betroffenen Mitarbeiter durch die Verlagerung? Gab es im Vorfeld der Steuersatzsenkung Gespräche mit dem Stadtkämmerer zu diesem Thema?

8. Durch die Verlagerung seiner Patent-Abteilung nach Monheim im Jahr 2012 hat der BAYER-Konzern die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb bei den Gewerbesteuern getrieben. Über 30 Kommunen haben sich dagegen jedoch zusammengeschlossen und die „Zonser Erklärung“ verabschiedet. „Dass es bald überall in Deutschland zur gängigen Praxis von Großkonzernen werden könnte, durch konzern-interne Verlagerungen steuerlicher Erträge oder die Einrichtung von ‚Briefkasten-Firmen’ Steuern zu sparen, ist besorgniserregend“, heißt es darin etwa. Wie steht BAYER zu dem Vorwurf?

Uwe Friedrich, Stadtplaner, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

1. Der Einsatz von „Agent Orange“ und anderen Pestiziden als Entlaubungsmittel im Vietnam-Krieg hat unermessliches Leid über das Land gebracht. Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zählte zu den Hauptlieferanten des Herbizids. In Frankreich hat Tran To Nga MONSANTO nun verklagt. Sie leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne sowie einer Herzfehlbildung und verlangt dafür Schadensersatz. Die BAYER-Anwält*innen plädierten jedoch auf „nicht schuldig“. Warum taten sie das?

2. Bisher hat noch kein vietnamesischer „Agent Orange“-Geschädigter eine Kompensation für seine Erkrankungen durch „Agent Orange“ bekommen. Findet es BAYER generell gerechtfertigt, ihre Ansprüche zurückzuweisen?

3. Schätzt BAYER den „Herbicidal Warfare“ mit „Agent Orange“ und anderen Pestiziden als Kriegsverbrechen ein?

4. Der CureVac-Chef Franz-Werner Haas hat sich in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ für die zeitweise Aussetzung der Patente auf Corona-Impfstoffe ausgesprochen, um die Versorgung auch ärmerer Ländern mit dem Vakzin zu sichern. Der BAYER-Vorstand sprach sich in Vergangenheit jedoch gegen die Aufhebung solcher Schutzrechte aus. Gibt es da inzwischen eine Einigung zwischen BAYER und CureVac?

5. BAYER kam im Geschäftsjahr 2020 auf einen Wasser-Einsatz von 57 Millionen Kubikmetern. Ich hätte gerne gewusst, wie viel die NRW-Standorte Bergkamen, Wuppertal, Dormagen und Leverkusen verbraucht haben.

6. Von den 57 Millionen Kubikmetern Wasser, die BAYER im letzten Jahr verbraucht hat, entfallen drei Millionen auf wasser-arme Gebiete. Um welche Regionen handelt es sich dabei?

7. Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant ein neues Landeswassergesetz. War BAYER darüber im Austausch mit den politisch Verantwortlichen?

8. BAYER hat im letzten US-Wahlkampf insgesamt 634.000 Dollar an Politiker*innen gespendet. Was verspricht sich der Konzern davon?

9. Bisher hat BAYER auch Klimawandel-Leugner*innen wie Blaine Luetkemeyer, Kevin McCarthy und Joni Ernst unterstützt. Unlängst änderte der Konzern seine Vergabe-Richtlinien. Nunmehr „spielen zum Beispiel die Haltung zum Klimawandel und der Schutz der Biodiversität eine wichtige Rolle“, bekundet das Unternehmen. Heißt das im Klartext, dass Klimawandel-Leugner*innen kein Geld mehr von BAYER erhalten?

10. Der Bundestag hat ein neues Lieferketten-Gesetz beschlossen. Erwartet BAYER dadurch mehr Schwierigkeiten bei der Beschaffung?

11. Was für Arznei-Stoffe bezieht der Konzern aus Indien und aus China?

12. Auf was für Bereiche haben sich im letzten Jahr BAYERs Lobby-Aktivitäten in Berlin konzentriert?

13. Auf was für Bereiche haben sich im letzten Jahr BAYERs Lobby-Aktivitäten in Brüssel konzentriert?

14. Die Produktion des Glyphosat-Vorproduktes Phosphor am Standort Soda Springs schädigt die Umwelt massiv. 2.670 Tonnen chemischer Abfälle fielen dabei im Jahr 2019 laut der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA ab. Die eigentliche Glyphosat-Produktion in Luling war sogar mit 8.300 Tonnen Kobalt, Kupfer, Nickel, Ammonium und anderen Stoffe dabei. Wie sehen die Zahlen für 2020 aus?

15. Der Tagebau zur Gewinnung von Phosphorit, das der Konzern zur Herstellung des Glyphosat-Vorproduktes Phosphor braucht, setzt giftige Stoffe wie Selen, Arsen, Uran, Radium und Radom frei. Gegen diese gesundheitsgefährdende Umweltverschmutzung klagten Indigene zusammen mit der US-amerikanischen Umweltbehörde. Es kam zu einem Vergleich, und BAYER stimmte einer Entschädigung zu. Wie viel Geld zahlte der Konzern?

Margret-Rose Pyka, 1. Vorsitzende des BdD-Bund der Duogynongeschädigten e. V.

Im Namen der Mitglieder unseres Vereins richte ich folgende Frage an die BAYER AG mit entsprechender Einführung:

Nachdem im Falle von DUOGYNON® – einem millionenfach verkauften Schwangerschaftstest – jahrzehntelang die Pharmakokinetik bewusst unterdrückt wurde, um Regressforderungen zu unterlaufen, obwohl es sich bei den Inhaltsstoffen Ethinylestradiol und Norethistheronacetat um wohldefinierte Substanzen, aber auch teratogene, d. h. fruchtschädigende Sexualhormone handelt, dürften Ihnen die folgenden Berechnungen, die auf Angaben Ihrer BAYER AG basieren, bekannt sein:

Bei Einnahme der von SCHERING vorgeschriebenen zwei Dragees DUOGYNON® befanden sich bereits in 1 ml Blut der Schwangeren:

48,8 Billionen Moleküle des teratogenen Ethinylestradiols sowie 354 Billionen Moleküle des hochtoxischen NET-4ß,5ß-epoxids (Norethisteron), was einem Mordanschlag auf die Schwangere und den Embryo gleichkommt.

Damit geht es nicht mehr um Wahrscheinlichkeiten sondern um Kausalitäten, die naturwissenschaftlich seit Jahrzehnten bewiesen sind.
Um endlich Bewegung in die festgefahrene Sache zu bekommen, werden wir Ihnen bzw. Ihrem Pressesprecher, Herrn Oliver Renner, in den nächsten Tagen per Einschreiben eine ca. 80-seitige Expertise zum Medikament DUOGYNON® zukommen lassen. Herr Renner kann es dann an Ihre Spezialisten, die entsprechenden Chemiker, die bislang nie zu Wort kamen, weiterleiten.
Wir gehen davon aus, dass vier Wochen reichen, um die vier Möglichkeiten, wie die eingesetzten Substanzen die DNA schädigen, nachzuvollziehen. Sollten Sie an den Ausführungen Kritik äußern wollen, so haben Sie die Möglichkeit, es ebenso in chemischer Zeichensprache und auch nur auf diesem Wege zu tun.
Nach Ablauf der Zeit würden wir diese Expertise zusammen mit Ihrer Einschätzung, die der BAYER AG, in Begleitung von Pressevertretern erörtern.
Die schuldlosen Opfer haben es verdient, dass Ihr sinnloses Leiden endlich anerkannt und kompensiert wird, soweit es kompensiert werden kann, denn die in Duogynon® eingesetzten Substanzen besitzen erwiesenermaßen das Potential für kongenitale Schäden.
Bisher weisen Sie jeglichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon® und der Art der aufgetretenen Schäden zurück. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie als führender Chemie- und Pharmaweltkonzern, für DUOGYNON® das Naturgesetz: Elektrophile und Nukleophile reagieren miteinander, aufgehoben haben ?
Nachdem ich weiß, dass Sie die weltbesten Chemiker in Ihrem Haus haben, dürfte Ihnen die Antwort, die nur ja oder nein lauten kann, nicht schwer fallen.

Andre Sommer, Netzwerk Duogynon e. V.

1.) Warum hat BAYER bis heute nie mit den Betroffenen direkt gesprochen. Sogar ein Richter des Landgerichtes Berlin hatte dies 2010 angemahnt!

2.) Warum hat BAYER die Einrede der Verjährung benutzt, um den Prozess im Fall DUOGYNON zu gewinnen?

3.) In England steht BAYER aktuell wegen DUOGYNON vor Gericht. Ist es nicht an der Zeit, mit allen Betroffenen zu sprechen und der sozialen Verantwortung nachzukommen?

4.) Gesundheitsminister Jens Spahn hat ein Forschungsprojekt zu DUOGYNON auf den Weg gebracht. Dabei sollen auch die engen Beziehungen, welche die jetzige BAYER-Tochter SCHERING zum damaligen Bundesgesundheitsamt unterhielt, untersucht werden. Wird BAYER diese Aufklärung mit der Bereitstellung sämtlicher interner Unterlagen unterstützen?

5.) Das von Jens Spahn initiierte Forschungsprojekt wird die Fehler der Behörden und von SCHERING bei „fairer“ Auftragsvergabe eindeutig aufzeigen. Werden Sie dann endlich einem Entschädigungsfonds zustimmen und beitreten?

(6.) Wenn die Aktenlage so klar ist, wie BAYER immer behauptet, warum stellt BAYER dann nicht sämtliche interne Akten zur Verfügung?

7.) DUOGYNON wurde, trotz zahlreicher Warnungen, bewusst am Markt gelassen. Wir besitzen viele Unterlagen aus dem Berliner Landesarchiv, die dies eindeutig beweisen. Nach Contergan hätte ein Medikament, welche im Verdacht, steht Missbildungen auszulösen, sofort vom Markt genommen werden müssen. Wann übernehmen Sie endlich Verantwortung dafür?

8.) Die Betroffenen versterben an Folgeoperationen, und die Elterngeneration verstirbt aufgrund des Alters. SCHERING hat riesige Gewinne mit DUOGYNON und anschließend mit den Antibabypillen gemacht (selbe Inhaltsstoffe). Wie können Sie ruhig schlafen und weiter keine Verantwortung für die Fehler von SCHERING übernehmen? Wie können Sie dabei zusehen, dass die Menschen langsam versterben, weil Sie diese Produkte benutzt haben?

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Aurelia Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Gen-ethisches Netzwerk (GeN).

Neue Gentechniken:

1) An welchen Pflanzen/Eigenschaften arbeitet BAYER konkret mit den neuen Gentechnik-Verfahren (CRISPR, ODM, TALEN, Zink-Finger), und in welchem Stadium der Entwicklungspipeline sind diese (Forschung, Gewächshaus …).
2) Bei welchen neuen Gentechnik-Pflanzen geht BAYER davon aus, die sie in den nächsten 3-5 Jahren freigesetzt oder kommerziell angebaut wer­den? Welche Eigenschaften haben sie? In welchen Ländern ist eine Freisetzung oder ein Anbau geplant?
3) BAYER arbeitet mit unterschiedlichen Methoden an einer niedrig wachsenden Maissorte. Während eine konventionell gezüchtete Sorte in Mexiko in einem Pilotprojekt eingeführt wurde, versucht der Konzern auch, mit biotechnologischen Methoden eine Kurzstengeligkeit zu erreichen. Warum wird parallel gearbeitet? Wie viel Forschungsinvestitionen wurden in die jeweiligen Züchtungsrichtungen gesteckt? Kommen weitere konventionell gezüchtete Sorten auf den Markt? Wann? Wann wird mit der Kommerzialisierung eines GV-Mais (welches Verfahren) gerechnet?
4) Welche Unternehmen hat BAYER in den letzten 2 Jahren im Bereich Landwirtschaft aufgekauft, an welchen Schwerpunkten arbeiten diese jeweils?
5) Mit welchen Biotechnologieunternehmen/Start-ups/Forscher*innen ist BAYER Kooperationen im Bereich Gentechnik/Genom Editing eingegangen? Welche Schwerpunkte haben die Verträge? Mit welchen Vereinbarungen und wie hoch sind die Lizenzzahlungen?
6) Es heißt, die neuen Gentechnik-Verfahren seien billiger. Welche Kosten muss BAYER für die Zulassung eines „normalen“ gv-traits in den USA zahlen? Und mit welchen Kosten rechnet BAYER –im Vergleich – bei der neuen Gentechnik?
7) BAYER behauptet von sich, es sei ein verantwortungsbewusstes Unternehmen, Transparenz sei ihm wichtig. In welchen Verbänden, Gremien und Initiativen arbeitet BAYER für eine Deregulierung im Bereich Gentechnik bzw. für eine Herausnahme der neuen Gentechnik aus dem geltenden Rechtsrahmen?
8) Wie hat sich BAYER an den Konsultationen der EU-Kommission zur Ausgestaltung der farm2fork-Strategie und der Studie zu „new genomic techniques“ beteiligt? Hat BAYER bei den Konsultationen selbst Eingaben gemacht, bzw. welche Verbände, in denen BAYER Mitglied ist, haben an den Konsultationen teilgenommen?
9) In welchem Umfang (Budget, Zahl der Veranstaltungen bzw. Gespräche) hat BAYER im Zeitraum der genannten Konsultationen Lobbyarbeit in Richtung EU-Kommission gemacht, entweder in eigenem Namen oder durch Teilnahme von BAYER-Mitarbeitern an Terminen von Verbänden, in denen BAYER Mitglied ist? Wie viel wendete BAYER im vergangenen Jahr für die Mitgliedschaft in Verbänden auf?
10) Wie viele BAYER-Mitarbeiter sind als BAYER-Vertreter oder als Vertreter von Verbänden, in denen BAYER Mitglied ist, im Transparenzregister der Europäischen Union registriert und haben damit Zugang zu Mitgliedern der Europa-Parlaments und EU-Kommission?
11) Wie und mit welchem Budget unterstützt BAYER nicht als Verbände organisierte, registrierte Initiativen und Think Tanks wie Re-Imagine Europa, bzw. unter Re-Imagine Europa gegründete Gremien wie die „Taskforce on Sustainable Agriculture & Innovation“ und ist die Unterstützung (personell und finanziell) im vergangenen Jahr angewachsen?
Alte Gentechnik
1) Woran arbeitet BAYER im Hinblick auf die alten Gentechnik-Verfahren und welche Produkte sind in der Zulassung bzw. sollen in den nächsten 5 Jahren auf den Markt kommen? Gerne aufschlüsseln nach Pflanze/Eigenschaft/Einzel-Event oder stacked Event?/Stand der Kommerzialisierung/welche Anbauländer sind geplant?

Mikroben & neue Gentechnik

1) BAYER arbeitet auch biotechnologisch an der Veränderung von Mikroben/mikrobiellen Produkten – woran genau wird gearbeitet (Bereich Landwirtschaft/Ernährung), mit welchen Kooperationspartnern und wie ist der Entwicklungsstand jeweils?
2) Woran arbeitet Joyn Bio genau? Mit welchen Verfahren wurden welche Mikroben und welche Gene verändert? Wie ist der Stand der Forschung – in den einzelnen Produkten? Wann sollen sie kommerzialisiert werden?

RNA-Interferenz

1) Auf der letzten HV bekundete der Konzern, er arbeite auch an „RNA-Interferenz“. An welchen Produkten wird konkret gearbeitet? Um welche Pflanzen mit welchen Eigenschaften handelt es sich? Sind einzelne Produkte schon auf dem Markt erhältlich? Welche mit welchen Eigenschaften? Wo werden sie verwendet und in welchem Umfang? Wo und in welchem Umfang finden Freisetzungsversuche statt? Wann ist mit einer Kommerzialisierung zu rechnen? Wie viele Patente sind dazu angemeldet?
2) Hat BAYER Studien beauftragt, welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Menschen von Honig mit RNA-Rückständen belegen? Wenn ja, welche Studien sind das?
3) Bei SmartStax-pro soll die RNA-Interferenz genutzt werden, um die Pflanzen gegen den Maiswurzelbohrer resistent zu machen. Das ging ja auch schon mit der alten Gentechnik. Warum wird RNAi genutzt? Bei Smart Stax wird dsRNA zum Gene Silencing produziert. Der Molekularbiologe Prof. Jack A. Heinemann weist in seiner Studie „Should dsRNA treatments applied in outdoor environments be regulated?“ darauf hin, dass dsRNA das Erbgut verändert. Welche konkreten Vorkehrungen hat BAYER getroffen, um auszuschließen, dass die genannten mutagenen Veränderungen durch RNAi-Sprays ausgelöst werden?
4) Durch RNAi induzierte Veränderungen in Organismen können über viele Generationen hinweg vererbt werden. Wie will BAYER ausschließen, dass ungewollte transgenerationale Effekte durch RNAi-Sprays ausgelöst werden?
5) Was bedeutet „Biodirekt-Technologie“? Wo wird sie angewendet?
6) Plant BAYER seinen dsRNA-Wirkstoff BioDirect™ für Bienen zur Varroa-Bekämpfung in Europa auf dem Markt zu bringen? Und wenn ja, wann? Wie wirksam ist er?
7) Hat BAYER rechtlich geprüft, ob Honig, der von mit BioDirect™ behandelten Bienen stammt, als GVO-Honig gekennzeichnet werden muss?
8) Auf der HV 2020 hat der BAYER-Konzern gesagt, er würde auch Versuche mit der Varoa-Milbe machen. An was genau forscht BAYER und wie weit sind die Produkte in der Kommerzialisierung? Mit welchen Bieneninstituten arbeitet BAYER zusammen; um Sicherheitsbedenken auszuschließen?
9) Arbeitet BAYER an RNAi-Produkten, die durch das Paratransgenese-Verfahren skaliert werden sollen? Wie beispielsweise RNAi-produzierende Bienen-Darmbakterien zur Varoa-Bekämpfung?
10) Arbeitet BAYER an einer Roundup-Formulierung mit dsRNA zur Beseitigung von Resistenzen gegen Glyphosat? Wann ist mit einer solchen Formulierung zu rechnen?

Konventionelles Saatgut

1) Welche Forschungs- und Kommerzialisierungsaktivitäten gibt es bei BAYER mit traditionellen Züchtungsverfahren (Kreuzung/Selektion) – bei welchen Pflanzen, mit welchen Eigenschaf­ten? Wann wird mit welchen neuen Sorten gerechnet? Wie viel Prozent des Forschungs­volumens für Züchtungsaktivitäten geht in den Bereich der konventionellen Züchtung?
2) Wie groß ist Umsatz-Anteil von BAYER im Agrargeschäft? Wieviel Prozent ist davon der Saat­gut-Bereich? Wie viel davon konventionell gezüchtetes? Wie viel neue und alte Gentechnik? Wie viel Prozent macht der Pestizid-Bereich aus? Wie hoch ist dabei der Anteil von Glyphosat und Dicamba?

Aus der letzten HV / Forschungsstand

1) Der BAYER-Konzern hat in der letzten HV angegeben, er hätte 50 Projekte in der Forschung. Bitte nach Branchen aufteilen. Wie viele sind davon Pestizide, Biologica, konventionelles Saatgut, GV-Saatgut? Wie viel Digitalisierung in der Landwirtschaft?

Glyphosat

1) Wie ist der aktuelle Stand der Klagen gegen Glyphosat (wie viele insgesamt, wie viele sind nicht durch den angestrebten Vergleich gedeckt?). Welche Summen haben die Kläger*innen erhalten (Minimum/Maximum)?
2) Wie ist der Stand der Vergleichsverhandlungen? Was macht BAYER wenn auch der dritte Vorschlag abgelehnt wird?
3) BAYER hat sich entschieden im Fall Johnson von einer Berufung abzusehen. Wird BAYER bei den beiden weiteren zwei Prozessen, die in der ersten Instanz verloren gingen, Berufung einlegen? Wie ist der Zeithorizont? Welche Verfahren stehen noch aus, die aufgrund der Vergleichsverhandlungen verschoben worden sind? Wie viele Kanzleien/Klage-Vertreter haben einen Vergleich abgelehnt?
4) Welche Aktivitäten unternimmt BAYER, um die von ihm und von Syngenta angestrebte Neuzulassung von Glyphosat medial/politisch zu forcieren? Wie geht der Konzern mit der klaren Ablehnung der Verbraucher*innen um und wie mit der aus Biodiversitätsverlust-Gründen klaren Tatsache, dass die Zeit der Totalherbizide vorbei ist? Wie ist die ethische Begründung des Konzerns dafür, dass er weiter auf Glyphosat setzt, obwohl zahlreiche Menschen an Krebs durch Glyphosat erkrankt sind?
5) Wie viele Patente hat BAYER noch auf Glyphosat (-Produkte) – und wann endet deren Laufzeit? Wie viele Patente hat BAYER auf Glyphosat-Produkte (oder entsprechendes Saatgut oder andere Anwendungen) angemeldet?
6) Welche Strategie wird BAYER verfolgen, um Glyphosat mehr Akzeptanz zu verschaffen?
7) An welchen Alternativ-Produkten arbeiten sie? Wann rechnen sie mit Marktreife?
8) Wie ist der Stand der Klagen von Investoren gegen BAYER mit dem Vorwurf, dass BAYER die Prozessrisiken im Zusammenhang mit dem Monsanto-Deal verschwiegen und damit kapitalmarktrechtliche Ad-hoc-Pflichten verletzt habe. Im Januar wurden zwei Klagen am Landgericht Köln bekannt (die New Yorker Investmentgesellschaft Kingstown Capital Management fordert knapp 37 Millionen Euro Schadensersatz (Az. 22 O 313/20) – und der britische Investor Worshipful Company Of Carmen Benevolent Trust, der einen Kursdifferenzschaden geltend macht, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichtes gestellt wird). Gibt es weitere Klagen? Wann ist mit den Verhandlungen zu rechnen?

Dicamba

1) Auf wie vielen Hektaren werden Dicamba-resistente Soja- und Baumwoll-Pflanzen – und in welchen Ländern angebaut? Wie weit ist die angestrebte Marktzulassung von Dicamba-resistentem Mais?
2) Wie ist der Stand bei der Barder-Farm-Klage? Wird BAYER in Berufung gehen?
3) 2020 gab es 170 Klagen von Farmern in den USA. Wie ist der Stand aktuell – in den USA und anderen Ländern? Welche Nutzpflanzen/Ökosysteme sind auf wie vielen Hektaren betroffen, weil die Ernte/Pflanzen zerstört wurden?
4) Wie ist der Stand der Vergleichsverhandlungen hier? Welche Summen haben die Farmer bekommen (insgesamt)?

Digitalisierung

1) Auf der BAYER-HV von 2020 wurde gesagt, ClimateView arbeitet an THG-Einsparungen. Was genau machen sie? Wie hoch ist das Einsparungspotenzial? Wie wird das berechnet – was sind die Vergleichsparameter?
2) BAYER arbeitet an einem Hybrid-Reis für salzige Böden und Trockenheit. Wie wurde dieser gezüchtet? Wann wird er kommerzialisiert und wo? Dieses Projekt wurde unter dem Punkt „Digitalisierung“ vorgestellt – warum?
3) Auf wie vielen Hektaren wird ClimateView eingesetzt? Wie viele Landwirte nutzen es, jeweils in welchen Ländern? Was kostet die Anwendung? Welche Kooperationsprojekte sind daran beteiligt? Wie stellt BAYER die Datenhoheit der Farmer sicher?
4) Wie steht es mit den anderen Plattform-Produkten von BAYER? Seed Advisor? FieldView? Welche gibt es noch? In welchem Umfang werden sie jeweils angewendet? (auf wie vielen Hektaren/wie viele Landwirte). Was genau bietet der Konzern an?
5) An welchen wird geforscht? Wie hoch sind die Investitionen?
6) Welche Kooperationen ist BAYER mit den Tech-Konzernen Amazon, Google, Facebook etc. zuletzt eingegangen bzw. welche Planungen gibt es?
Anteilseigner
1) Wie hoch ist der Anteil der 10 größten Anteilseigner und um welche handelt es sich?

Brigitte Hincha, Erzieherin, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

1.) Die Risiken und Nebenwirkungen der BAYER-Produkte beeinflussen nunmehr auch das Konzern-Ergebnis negativ. Nicht nur Glyphosat ist da zu nennen, sondern auch das Pestizid Dicamba, die Industrie-Chemikalie PCB und die Sterilisationssspirale ESSURE. Wegen diverser Schadensersatz-Ansprüche von Geschädigten dieser Erzeugnisse musste der BAYER-Konzern in seine Bilanz „Sonderaufwendungen“ von über 23 Milliarden Euro einstellen. Warum führt das trotzdem nicht dazu, dass er seine Geschäftspolitik radikal ändert und die Sicherheit seiner Schöpfungen sorgfältiger prüft?

2.) BAYER gehörte zu den Mitgründern der IG FARBEN. Dieser Konzern war eng mit dem NS-Staat verwoben. IG-Manager entwickelten für Hitler den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung; Otto Ambros hatte sogar die Position des Wehrwirtschaftsführers inne. Das Unternehmen lieferte dem „Dritten Reich“ die wichtigsten Kriegsgüter und unterhielt in Auschwitz ein eigenes KZ. Auch die Mordwaffe lieferten die IG FARBEN: Das Zyklon B kam von ihrer Tochter-Gesellschaft DEGESCH. Trotzdem behauptet BAYERs 1988 erschienene Firmen-Chronik „Meilensteine“, die IG-Leitung hätte nicht gewusst, dass das Gift aus dem eigenen Firmen-Geflecht stammte, weil die DEGESCH weitgehend selbstständig operierte und nicht der Kontrolle der IG unterlag. Hält BAYER diese Behauptung auch heute noch aufrecht?

3.) Eine neue Studie hat noch einmal neue Beweise dafür erbracht, dass der BAYER-Konzern in den 1950er und 1960er Jahren Heimkinder als Versuchskaninchen für Medikamenten-Tests missbraucht hat. Ist BAYER jetzt endlich bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen und sich zu Entschädigungszahlungen bereitzuerklären?

4.) BAYERs Magenmittel IBEROGAST kann schwerwiegende Leberschäden verursachen. Es kam sogar schon zu Todesfällen. Deshalb nahm die Kölner Staatsanwaltschaft Ermittlungen wg. „fahrlässiger Tötung“ auf. Wie ist hier der aktuelle Stand?

5.) Im Zuge der MONSANTO-Übernahme musste der BAYER-Konzern sich auf Anordnung der EU-Wettbewerbsbehörde von Teilen seines Agrochemie-Geschäfts trennen, da er sonst den Markt noch stärker dominiert hätte. Darum verkaufte der Global Player seine gen-manipulierten Raps-, Soja- und Baumwoll-Pflanzen der „LIBERTY LINK“-Baureihe sowie das auf diese Labor-Kreationen abgestimmte Herbizid Glufosinat, die Gemüsesaatgut-Sparte, Saatgutbehandlungsmittel wie PONCHO und seine Plattform für digitale Landwirtschaft an die BASF. 7,6 Milliarden Euro zahlte diese dafür und übernahm dabei auch einen Großteil der Belegschaft. Die Chemie-Firma fühlt sich bei dem Deal jedoch von BAYER übervorteilt. Besonders bei den Personal-Kosten hat BAYER nach Ansicht der BASF mit falschen Zahlen operiert. Darum strengte die BASF in der Sache ein Schiedsverfahren an. Wie ist hier der aktuelle Stand?

6.) Der BAYER-Konzern vertreibt in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die hierzulande wegen ihrer Gesundheitsschädlichkeit keine Zulassung (mehr) haben. Nach einer Studie von INKOTA und MISEREOR sind es allein in Brasilien zwölf und in Südafrika sieben. Eines der inkriminierten Pestizide – Carbendazim – will das Unternehmen in Zukunft nicht mehr vermarkten. Plant es weitere Schritte?

7.) Welche von den sieben hierzulande verbotenen, in Südafrika vertriebenen Pestiziden Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol produziert BAYER in Deutschland und an welchen Standorten? Und welche von den zusätzlich in Brasilien zum Verkauf stehenden wie Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Thiram und Ioxynil?

Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

1. Zu dem neuesten juristischen Winkelzug, den sich der BAYER-Konzern in Sachen „Glyphosat“ ausgedacht hat, gehört, ein schon gewonnenes Verfahren anfechten zu lassen, um erst vor einer höheren Instanz Recht zu bekommen. Er erhofft sich nämlich ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten, das ihm dann künftige Entschädigungsklagen vom Leib halten würde. Den besagten Prozess hatte John Carson im Jahr 2017 angestrengt. Er warf BAYER vor, auf den Glyphosat-Verpackungen nicht vor den Gefahren gewarnt zu haben, die von dem Mittel ausgehen. Damit kam er aber nicht durch. Der Richter verwies darauf, dass die US-amerikanische Umweltbehörde EPA Krebs-Warnhinweise auf Glyphosat-Produkten abgelehnt hatte und gab BAYER Recht. Dies will sich der Konzern nun vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestätigen lassen. Dazu muss die juristische Auseinandersetzung aber weiterlaufen. Deshalb verfiel das Unternehmen auf die abstruse Idee, Carson Geld dafür zu zahlen, in Berufung zu gehen. Meine Frage hierzu: Wie hoch war der Betrag?

2. BAYER versucht sich an der Quadratur des Kreises. Der Konzern will Glyphosat aus Profit-Gründen weiter am Markt halten, aber nicht weiter für die gesundheitlichen Folgen einstehen, die das unweigerlich mit sich bringt. Mit allen Mitteln versucht er Klagen von zukünftigen Krebskranken zu verhindern. Wann sieht BAYER endlich ein, dass es nur dann keine Glyphosat-Klagen mehr geben wird, wenn es auch kein Glyphosat mehr geben wird?


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[BAYER HV 1996] Hauptversammlung 1996

CBG Redaktion

BAYER-Vorstand: Bittere Mienen

Großer Erfolg für KritikerInnen auf der BAYER-Hauptversammlung 1996

Die BAYER-Hauptversammlung (HV) ist dank gut geplanter Aktionen der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) seit Jahren Ort kritischer Abrechnung mit der umwelt- und menschenfeindlichen Geschäftstätigkeit des multinationalen Leverkusener Chemie-Konzerns. UmweltschützerInnen, GewerkschafterInnen, AnwohnerInnen, Betroffene und vor allem immer wieder Opfer nutzten auf Einladung der CBG diese Veranstaltung in Köln am 25. April 1996, um die Verantwortlichen bei BAYER und die Besitzer des Konzerns, die AktionärInnen, mit den schmutzigen Kehrseiten ihrer Gewinne und Umsätze zu konfrontieren und um ihre Forderungen nach Umweltschutz, Menschenrechten und Gesundheit persönlich zur Kenntnis zu bringen. Die BAYER-Hauptversammlung wurde so erneut zum Ort prinzipieller Auseinandersetzung mit der chemischen Industrie und mit multinationaler Konzernpolitik. Beim BAYER-Vorstand gab es allerdings statt der erhofften Isolation der KritikerInnen bittere Mienen. Von Marc Pletzer und Axel Köhler-Schnura. Die Spannung im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung war groß. Einerseits hatte der Aufsichtsratsvorsitzende von BAYER, Herrmann Josef Strenger, im Vorjahr die Stimmung im Saal provokativ angeheizt und drei Kritiker mit Werkschutzgewalt aus dem Saal werfen lassen; andererseits hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), seit nunmehr 14 Jahren Organisator der oppositionellen Aktionen zum jährlichen Aktionärs-Auftrieb, dieses Jahr mehr Unterstützung auf Seiten der BAYER-AktionärInnen denn je: Geradezu mit Erschütterung mußten die BAYER-Verantwortlichen zur Kenntnis nehmen, daß erstmals nicht nur mehrere Hundert KleinaktionärInnen die KritikerInnen unterstützten, sondern auch ein Großaktionär seine 25 Tsd. BAYER-Aktien gegen Vorstand und Aufsichtsrat in Position brachte. BAYER sah sich vor die historische Tatsache gestellt, daß die mißliebige sozial-ökologische Aktionärs-Opposition aufgrund dieses Aktienpakets in die Lage versetzt wurde, ganz formal die Tagesordnung zu beeinflußen. Waren bisher die Gegenaträge der Kritiker schon lästig, so standen plötzlich der Ausstieg aus der Gentechnik, die Entschädigung ehemaliger IG FARBEN-Sklaven, ein Fonds für Opfer von BAYER-Produkten/-Produktion, angemesse Löhne in aller Welt und ähnliche für Dividende, Image und Börsenkurs kontraproduktive Themen ganz formal auf der Tagesordnung. Guter Rat war teuer, der Vorstand sah seiner Hautpversammlung mit gemischten Gefühlen entgegen. Mit allen Mitteln versuchten die BAYER-Verantwortlichen zu retten, was zu retten war. Die Anträge und Tagesordnungserweiterungen der Opposition wurden als „unbegründet“ diffamiert; der Vorstandsvorsitzende meinte, durch eine eigene Stellungnahme zum „tausendfachen AIDS-Tod durch BAYER-Medikamente“ (Flugblatt der CBG) den KritikerInnen von vorneherein den Wind aus den Segeln nehmen zu können; die Tagesordnungsvorschläge wurden als „untauglicher Versuch, die Hauptversammlung zu majorisieren“ dargestellt. Doch die Gesichter der auf einem Podium zwei Meter über dem Boden sitzenden BAYER-Vorstände wurden länger und länger: Die Rechnung ging nicht auf. Zwar blieben die meisten der anwesenden ca. 7.000 Aktionäre noch sitzen, als Hubert Ostendorf, Vorstandsmitglied der COORDINATION, aufforderte sich zu einer Schweigeminute zugunsten der vielen tausend verstorbenen Opfer von BAYER-Bluter-Medikamenten von den Plätzen zu erheben, aber so mancher bereute dies bereits, als Dr. Ute Braun, die Vorsitzende der Deutschen Hämopholiegesellschaft, in eindringlicher Sachlichkeit schilderte, daß von den weltweit ca. 22 Tsd. durch BAYER- und andere Medikamente tödlich verseuchten Blutern bereits die Hälfte gestorben ist. Und als danach ein Betroffener, Karl Caspari, das Rednerpult betrat und vortrug, wie ihm 1990 auf der BAYER-Hauptversammlung vom damaligen Versammlungsleiter, Prof. Grünewald das Mikrofon abgestellt, er mit Häme überzogen und gezwungen wurde, seine Rede abzubrechen, da zeigte das Publikum Anteilnahme und Mitgefühl. Es empörte in der Folge nicht wenige, mit welch kühler Arroganz der Vorstandsvorsitzende in Anbetracht dieser Reden die Zahlung von Geldern an die Opfer verweigerte und feststellte, daß er kein „schuldhaftes Verhalten von BAYER“ entdecken könne. Der Vorstand geriet zusehends in die Defensive. Redner auf Redner betrat das Mikrofon: José Tolentino aus El Salvador z. B. sprach über Leid, Elend und Tod aufgrund in den industrialisierten Ländern längst verbotener, in seiner Heimat noch immer von BAYER vermarkteter Pestizide; Melanie Willms/COORDINATION und Gregor Bornes/GenEthisches Netzwerk schilderten, wie sich der Konzern in immer neuen Gentechnik-Patenten Leben aneignet, darunter ganze Baumfamilien; Siebo Janssen/amnesty international stellte dar, wie der Konzern mit Regimen paktiert, die die Menschenrechte mit Füßen treten, so z. B. in Indonesien; Uwe Friedrich und Marc Pletzer, beide COORDINATION, berichteten über die Leidenswege unzähliger Opfer der BAYER-Holzgifte und -Pyrethroide; Dr. Joachim Dullin erläuterte die Gefahren, die durch die BAYER-Verweigerung eines Ausstiegs aus der Chlorchemie für Mensch und Umwelt entstehen usw. - insgesamt konfrontierten 17 von 29 Redebeiträgen den Saal mit immer neuen Fakten zu Umweltverbrechen und sozialen Problemen in aller Welt. Endgültig ins Abseits geriet der Vorstand, als nicht nur der ehemalige IG FARBEN-Sklave Hans Frankenthal gerechte Entschädigung für unvorstellbares Leid forderte, sondern ihm spontan traditionelle Aktionäre zur Seite traten und bekundeten, sie seien durchaus mit einer Kürzung der Dividende einverstanden, wenn BAYER nur endlich die IG FARBEN-Opfer entschädigen würde. Und dann kamen die Abstimmungen: Bis zu 458.000 Stimmen, das entspricht einem Kapital von über 200 Mio. Mark Kurswert, unterstützten die Tagesordnungspunkite der COORDINATION. Bis zu weiteren 240 Tsd. Stimmen, ca. 120 Mio. DM Kurswert, verweigerten dem Vorstand ihre Solidarität und enthielten sich der Stimme. Melanie Willms, Vorstandsmitglied der COORDINATION, sieht in diesem Ergebnis “ein Waterloo für den BAYER-Vorstand und einen historischen Sieg für die COORDINATION.” Da ändere auch die Tatsache nichts daran, daß „BAYER durch massive Einflußnahme auf die Medien dies der Öffentlichkeit vorenthalten kann. Der BAYER-Vorstand mußte zur Kenntnis nehmen, daß er - auch wenn er noch immer die Mehrheit der Aktien für sich verbuchen kann - die Mehrheit der Aktionäre gegen sich hat.“ Entsprechend bitter waren die Mienen der BAYER-Leute am Ende der Versammlung ...

“Wir lassen uns nicht majorisieren!”

Anmerkungen zur Aktionärs„demokratie“ (aks) Alle auf der BAYER-Hauptversammlung anwesenden Aktien wurden von BAYER am Eingang erfaßt und in die EDV eingegeben. Kollege Computer spuckte dann die sogenannte „Präsenzliste“ aus, in die die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) Einsicht nahm und nach der sich folgendes Bild ergibt: - Das Grundkapital von BAYER beträgt ca. 3,6 Mrd. DM in Aktien à 50,-- DM. Das sind also rund 75 Mio. Aktien. - Von diesen 75 Mio. Aktien waren ca. 47 %, also etwa 34 Mio., auf der HV anwesend bzw. vertreten. - Es waren gleichzeitig ca. 7 Tsd. AktionärInnen anwesend. - Laut Präsenzliste wurden ca. 95 % der 34 Mio. Aktien von lediglich etwa 30 Aktionären gehalten. Das waren die Deutsche Bank als größter Aktionär, sowie einige weitere Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften. - Lediglich ca. 20 Personen, die nicht als VertreterInnen von Banken, Versicherungen etc. in Erscheinung traten, hatten mehr als 500 Aktien. - Die restlichen ca. 7 Tsd. AktionärInnen besaßen laut Präsenzliste zwischen 1 und max. 500 Aktien, im Schnitt ca. 50 Aktien je Person. - Diese ca. 7 Tsd. (Klein)aktionärInnen kamen zusammen auf lediglich ca. 1 % des anwesenden Kapitals. - In den Abstimmungen stimmten zwischen ca. 32,3 und 49,0 Tsd. Aktien für unsere Vorschläge und gegen die Vorschläge des Vorstands. Weitere ca. jeweils 150 Tsd. Aktien enthielten sich der Stimme, mochten sich also auch nicht auf die Seite der Vorstandsvorschläge schlagen. - Bei den von den Kritischen AktionärInnen der CBG eingebrachten Tagesordnungspunkten stimmten bis zu 460 Tsd. Aktien für die Vorschläge der Opposition und weitere ca. 200 Tsd. Aktien enthielten sich. - Selbst im schlechtesten Fall stimmten noch 274 Tsd. Aktien für unsere Vorschläge und weitere 200 Tsd. verweigerten durch Enthaltung dem Vorstand die Solidarität. - Da davon ausgegangen werden muß, daß in der Regel die KleinaktionärInnen mit uns stimmten, haben also bei den Gegenanträgen bis zu zweihundert und bei den Tagesordnungspunkten sogar bis zu mehreren tausend AktionärInnen bis hin zur übergroßen Mehrheit im Saal für unsere Vorschläge gestimmt. Unter Umständen hat auch der eine oder Großaktionär mit uns gestimmt. Ev. mußten vielleicht sogar einige BankenvertreterInnen im Auftrag von (Klein-)AktionärInnen für uns stimmen. Fazit: Die Ergebnisse der Hauptversammlung 1996 sind als sensationell zu bewerten. Die große Mehrheit der auf der BAYER-Hauptversammlung anwesenden Personen hat sich gegen den Vorstand ausgesprochen. Unsere Kritik hat breite Unterstützung bei den AktionärInnen gefunden. Über das übliche Maß der Zustimmung von ca. 400 AktionärInnen hinaus - was auch bereits eine beachtliche Oppossition darstellt - hat sich erstmals eine Mehrheit von mehreren tausend BAYER-AktionärInnen für unsere Vorschläge ausgesprochen (immer unterstellt, daß die Stimmen nicht durch wenige Großaktionäre zustande kamen). Doch so funktioniert „Aktionärsdemokratie“: Trotz dieser Mehrheit für uns hat der BAYER-Vorstand alle Abstimmungen gewonnen. Einige wenige anwesende AktionärInnen und BankenvertreterInnen garantierten, daß zwischen 98,8 und 99,9 % aller Aktien für den Vorstand stimmten. Kapitalismus pur! Bei BAYER war die Stimmung angesichts dieser Ergebnisse deutlich eingeknickt. Der Vorstand kennt die realen Bessitzverhältnisse bedeutend besser als wir und weiß deshalb genau, welche Mehrheiten sich für unsere Vorschläge gebildet haben. Da konnte er über den Unfug, den ein schimpfender Großaktionär in den Saal rief auch nicht mehr froh sein: „Es muß doch endlich mal Schluß sein, daß diese Spinner uns majorisieren!“ Es blieb nämlich angesichts der realen Situation offen, wer denn nun die „majorisierenden Spinner“ tatsächlich sind ...

“Nach bestem Wissen und Gewissen”

Auszug aus der einleitenden Stellungnahme zu den kritischen Anträgen und Tagesordnungspunkten der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) von BAYER-Vorstandschef Dr. Manfred Schneider auf der Hauptversammlung der BAYER-AktionärInnen am 25. April 1996. Nach einer Mitschrift von Hubert Ostendorf “ ... Hinzu kommt eine Erweiterung der Tagesordnung. ... Diese Anträge (die Anträge der CBG, ho) haben wir Ihnen, soweit mit Recht und Gesetz vereinbar, ... mitgeteilt. Zur Begründung werden Argumente und Ansichten vorgetragen, die bereits seit vielen Jahren vorgetragen werden. ... Neue Aspekte ... haben wir dabei nicht entdecken können. ... (Daher) halten wir es nicht für notwendig, die Diskussion noch einmal zu wiederholen. Außerdem haben wir nicht den Eindruck, daß diese Gruppierung (die CBG, ho) ernsthaft an einer Diskussion interessiert ist. ...” Zum Thema Pyrethroide habe das “Bundesinstitut für Gesundheit und Verbraucherschutz festgestellt, daß sie keine Schäden hervorrufen”. Zum Thema IG FARBEN würden, so Schneider, “Jahr für Jahr die gleichen Behauptungen” vorgetragen. Was die tausendfache HIV-Infektion von Blutern durch BAYER-Produkte anbetrifft (vgl. dazu Bericht auf S. 22 ff.), meinte Schneider “in aller Deutlichkeit ... teilweise ehrenrührige Vorwürfe zurückweisen” zu müssen. Die Infizierung sei “auf tragische Weise” erfolgt, “von einer Behinderung” der Einführung von Sicherheitsverfahren “kann überhaupt keine Rede sein. ... In allen Fällen haben wir das unsere getan. Das gilt für Deutschland, Japan und die USA, wo jetzt nicht zuletzt auf unsere Initiative ein Vorschlag zur Entschädigung„ der Opfer unterbreitet worden sei. Es sei, so Schneider, “nicht sinnvoll, die in Deutschland und Japan gefundenen Lösungen miteinander zu vergleichen. ... Der Unterschied (der Entschädigungssummen, in Deutschland zwischen 10 und 50 Tsd. DM einmalig, in Japan 630 Tsd. DM zzgl. einer monatlichen Rente von 2 Tsd. DM, ho) resultiert aus der unterschiedlichen Lebenssituation. In Japan gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung. ... Eine Geldentschädigung bei einer lebensbedrohlichen Krankheit” sei im übrigen keine Wiedergutmachung, stellt Schneider fest, um im gleichen Atemzug weitere Entschädigungen zu verweigern. Als wolle Schneider die stets bestrittene Tatsache, daß BAYER die verseuchten Gerinnungspräparate in vollem Bewußtsein der Konsequenzen vertrieben hat, im nachhinein rechtfertigen, führt er weiter aus: “Schließlich wurden die Plasmapräparate dringend benötigt. ... Niemand kannte die damit verbundene Gefahr. ... Unsere Mitarbeiter haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. ... Dennoch sprechen wir allen Betroffenen unser tiefstes Bedauern und Mitgefühl aus.”

Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Auszüge aus der Rede von Dr. Ute Braun, Vorsitzende der Deutschen Hämophiliegesellschaft (ho) “Weltweit wurden aufgrund schwerer Versäumnisse der Pharmazeutischen Industrie 22.000 Hämophile durch verseuchte Gerinnungspräparate infiziert, allein in Deutschland sind es ca. 1.400 Betroffene. Nahezu die Hälfte der Betroffenen ist bereits verstorben und ein Teil schwer erkrankt. Viele wagen es auch heute nicht, sich in der Öffentlichkeit als HIV-Infizierte zu bekennen. Noch immer warten die Betroffenen in Deutschland und in vielen anderen Ländern der Welt auf eine gerechte Entschädigung. In Japan haben nun BAYER und vier weitere Firmen Ende März mit einigen mit einigen Klägergemeinschaften von HIV-infizierten Blutern einen Vergleich geschlossen, der besagt, daß die Betroffenen eine Entschädigung von umgerechnet ca. 630.000 Mark erhalten, zusätzlich eine monatliche Rente von 2.000 DM, wenn sie bereits an AIDS erkrankt sind. Der BAYER-Vorstand muß sich fragen lassen: Mit welchen Argumenten soll den Betroffenen in Deutschland eine Entschädigung verwehrt werden, die den Betroffenen in Japan zugestanden wird? Der AIDS-Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages, der den Blut-AIDS-Skandal aufgearbeitet hat, hat Versäumnisse und Fehlverhalten bei Pharmafirmen, staatlichen Aufsichtsbehörden und Ärzten festgestellt. BAYER hat bis 1985 durch seine amerikanische Tochter CUTTER mit dem AIDS-Virus verseuchte Blutgerinnungspräparate nach Deutschland geliefert, obwohl firmenintern bereits 1982 vor einer AIDS-Epidemie gewarnt wurde. Bekannte Virusinaktivierungsverfahren wurde aus ökonomischen Gründen nicht genutzt. Der AIDS-Untersuchungsausschuß hatte die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen, aus dem ein Betrag von ca. 350.000 DM als Auslgleichsleistung für jeden HIV-infizierten Hämophilen gezahlt werden sollte. Der im Juli ‘95 eingebrachte Fonds hingegen hat nur einen Bruchteil dieser Summen eingebracht, so daß im vergangenen Jahr gerade einmal 3,8 Mio. DM gezahlt wurden - bei 1.400 Betroffenen. Wenn das Geld der Stiftung verbraucht ist, werden die monatlichen Zahlungen an die Betroffenen eingestellt. Die Notsituation der Betroffenen wurde hemmungslos ausgenutzt, um eine Billig-Lösung durchzusetzen. Viele haben resigniert und im vergangenen Jahr die geringen Stiftungsleistungen angenommen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Eine gerechte Entschädigung ist das Mindeste, was den Betroffenen zugestanden werden muß. Auch auf eine Entschuldigung von Seiten der Firmen, die in Japan ausgesprochen wurde, haben die Betroffenen hierzulande vergeblich gewartet. Die Betroffenen müssen auf der Grundlage der Empfehlungen des HIV-Untersuchungsausschusses entschädigt werden. Da der BAYER-Vorstand diesbezüglich seiner Verantwortung weltweit nicht gerecht geworden ist, fordere ich die Aktionäre auf, ihm die Entlastung zu verweigern. Ich danke Hubert Ostendorf von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN für seinen Redebeitrag und das Engagement. Die von ihm verlangte Schweigeminute ist eine Verneigung vor dem unendlichen Leid der Opfer.”

Chemie im Dialog - BAYER verweigert die Antwort

Die oppositionellen RednerInnen, ihre Themen und die Nicht-Antworten des BAYER-Vorstands

Auf der BAYER-Hauptversammlung am 25. April 1996 traten folgende kritische AktionärInnen ans Rednerpult: Hubert Ostendorf (Vorstand CBG) wurde als erster Redner ans Mikrofon gerufen. Er wertete die Verseuchung vieler tausend Bluter durch BAYER-Produkte als “Verbrechen”. Dies führte zum Abstellen des Mikrofons und zur Drohung des Versammlungsleiters, des Aufsichtsratsvorsitzenden H. J. Strenger, ihn bei Wiederholung gewaltsam “aus dem Saal entfernen zu lassen„. Hubert Ostendorf zeigte eine großformatige Fotografie, auf der japanische Pharma-Manager abgebildet waren, die sich im April 1996 öffentlich auf die Knie begeben hatten und als Entschuldigungsgeste an die Opfer ihrer AIDS-verseuchten Bluter-Präparate den Kopf auf den Boden neigten. Er forderte den BAYER-Vorstand auf, es den japanischen Kollegen gleichzutun, sich bei den Opfern zu entschuldigen und sie angemessen zu entschädigen. Außerdem verlangte er die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Manager. Er zitierte aus dem Protokoll des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Bluter-Medikamenten-Skandal die Stellen, die belegen, daß BAYER von der AIDS-Gefahr seiner Produkte spätestens Anfang 1983 gewußt und dennoch die verseuchten Präparate in vollem Wissen der tödlichen Wirkung in aller Welt jahrelang weiter verkauft hat. Er stellte dar, daß BAYER sogar verseuchte Medikamente nach Japan geliefert hat, die in USA nach einem Verbot vom Markt genommen werden mußten. Ferner ging Ostendorf auf den Vertrieb des BAYER-Herzmittels ADALAT ein, das durch eine US-Studie in Verruf gekommen ist. Wie berichtet (SWB 1/96, S. 25), soll ADALAT die Wahrscheinlichkeit, an einem Herztod zu sterben, erhöhen. Ostendorf wollte wissen, ob es stimmt, daß BAYER eine Kommission der amerikanischen Arzneimittelbehörde dazu gebracht hat, eine Unbedenklichkeitserklärung für ADALAT auszusprechen. Nicht-Antwort Dr. Schneider: “Aus dem Zusammenhang gerissene Zitate werde ich nicht kommentieren”, stellte er zu den Ergebnissen des Untersuchungsberichtes des Bundestages lapidar fest. Zu ADALAT äußerte er sich gar nicht. Dr. Ute Braun, Vorsitzende der Deutschen Hämophiliegesellschaft, geißelte die tausendfache Verseuchung von Blutern durch Faktor VIII-Präparate und forderte vom BAYER-Konzern eine angemessene Entschädigung (650.000 Mark pro Opfer zuzüglich einer Rente). Sie legte ausführlich dar, wie BAYER und die Pharma-Industrie selbst solche Vorschläge, wie den Kompromiß der Bundesregierung in Form einer Stiftung, ad absurdum führen. Sie bedankte sich ausdrücklich bei Hubert Ostendorf für die Initiative zu einer Schweigeminute für die Opfer des Skandals. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Die in Deutschland gezahlten Summen (20.000 - 50.000 Mark) seien fair und entsprächen der Entschädigungsregelung in Japan, da hier wichtige Kosten, wie etwa die Lohnfortzahlung, von der Sozialversicherung übernommen werden. (Mit dieser Aussage gesteht Schneider ein, daß die Kosten in Deutschland auf die Allgemeinheit umgelegt werden. ho). Im Übrigen schade die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) den Blutern, Einzelheiten über Zahlungen mache er nicht, ein Schuldeingeständis werde es nicht geben. Karl Caspari, Betroffener im Bluter-Skandal, berichtete in einer sehr bewegenden Rede von seinem Schicksal und forderte die Entschädigung aller Opfer. Er legte dar, wie er 1990 an gleicher Stelle vom Vorstand erniedrigt und gezwungen wurde, seine Rede abzubrechen. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Er ging mit keinem Wort auf die Rede ein, entschuldigte sich auch nicht für die zugefügten Erniedrigungen 1990, lehnte alle Zugeständnisse ab und beharrte darauf, daß “wir das Unsere” getan haben. Hans Frankenthal, ehemaliger IG FARBEN-Sklave, heute im Auschwitz-Komitee, berichtete über sein Schicksal und forderte in einer sehr persönlich gehaltenen Rede die Entschädigung der IG FARBEN-ZwangsarbeiterInnen: “Es ist ein Skandal, daß heute, 50 Jahre nach Kriegsende, die wenigen, die noch leben, immer noch keine Entschädigung erhalten haben. Ich fordere den BAYER-Konzern auf, endlich seiner historischen Verantwortung nachzukommen.” Nicht-Antwort Dr. Schneider: Er stellte “unmißverständlich„ fest, daß es abschließende Regelungen gegeben hätte und BAYER nicht zuständig sei. Das Unternehmen sei, so Schneider, nicht Rechtsnachfolger der IG FARBEN. Diese rüde Ablehnung stieß selbst bei traditionellen AktionärInnen auf Unmut. Zwei von ihnen ließen sich spontan in die Rednerliste aufnehmen und bekundeten unter Beifall im Saal, daß sie durchaus bereit seien, auf einen Teil der (in diesem Jahr erhöhten) Dividende zu verzichten, damit die ehemaligen ZwangsarbeiterInnen endlich entschädigt werden können. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Zum Thema wäre alles gesagt. Gregor Bornes vom Vorstand des Genethischen Netzwerkes berichtete von zahlreichen Patenten auf Leben, die sich BAYER bereits hat sichern lassen. Er erläuterte die damit verbundenen Gefahren und stellte eine Fülle konkreter Fragen an den Vorstand. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Gentechnik sei der Markt der Zukunft, der sich in den nächsten Jahren bereits von derzeit ca. 10 Mrd. DM auf weit über 100 Mrd. DM Volumen ausweiten werde. “Alle Wissenschaftler der Welt„ seien sich über die “positive Bedeutung der Gentechnik für die Zukunft einig„. José Angel Tolentino von der Verbraucherschutzorganisation CDC in El Salvador durfte seine Rede nicht in spanisch vortragen. Der Versammlungsleiter, Hermann Josef Strenger, erlaubte lediglich, daß die deutsche Übersetzung vorgetragen wurde. Tolentino kritisierte die Vertriebspraxis von ASPIRINA INFANTIL in seinem Land. Das Mittel kann zu einer schwerwiegenden Krankheit mit Todesfolge bei Kindern führen. Außerdem verurteilte Tolentino den anhaltenden Vertrieb von in USA und Deutschland längst verbotener gefährlicher BAYER-Pestizide in El Salvador. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Er könne keine Einzelheiten zur Situation in El Salvador nennen; eine Antwort werde schriftlich nachgereicht. Im Übrigen sei ASPIRINA INFANTIL gut verträglich. BAYER beschäftige in El Salvador 400 Menschen. Dr. Joachim Dullin von der Aktionskonferenz Nordsee (AKN) sprach zu den Themen Chlorchemie und Vergiftung der Nordsee durch BAYER-Substanzen. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Dafür seien die Behörden und staatliche Vorschriften zuständig. Diese gewährten “optimalen Schutz„. Im Ürigen hätte das NRW-Umweltministerium im Gegensatz zu Dullins Einschätzung den Zustand des Rheins als gut bis zufriedenstellend bewertet. Henry Matthews vom Dachverband der kritischen AktionärInnen stellte eine Reihe von Fragen zur Situation der Behinderten bei BAYER. Er forderte mehr behindertengerechte Arbeitsplätze. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Er räumte pauschal ein, daß die gesetzlich geforderte Quote für Schwerbehinderte nicht erfüllt werde, die Ausgleichszahlungen lägen bei 1,7 Mio. Mark. Peter Vollmer von der Stiftung Menschwürde und Arbeitswelt (M & A) begründete die von der CBG eingereichte Änderung der Tagesordnung (siehe Seite 11). Nicht-Antwort Dr. Schneider: Die Erweiterung der Tagesordnung sei unnötig, der COORDINATION gehe es gar nicht um eine ernsthafte Diskussion. Siebo Janssen von amnesty international kritisierte das wirtschaftliche Engagement von BAYER in Ländern, in denen die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Als Beispiel führte er unter anderem Indonesien an. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Wirtschaftliche Zusammenarbeit fördere die Einführung von Demokratie und Menschenrechten. Max Eberle forderte die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Axel Köhler-Schnura (Vorstand CBG) sprach zu sozialen und anderen Problemen bei BAYER. Die hohen Gewinne seien auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen erzielt worden. Die sogenannten BAYER-Umweltberichte (und das erteilte Ökoaudit für den Standort Dormagen) seien das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Die AnwohnerInnen leben ständig in der Gefahr eines Super-Gaus, regelmäßige Unfälle und Katastrophen belegen dies. Er stellte zahlreiche Fragen zu Umweltschutz und sozialen Themen. Er betonte, daß einige dieser Fragen seit Jahren gestellt, aber nie beantwortet würden. Nicht Antwort Dr. Schneider: Er bewertete all diese Einschätzungen als “nicht zutreffend”. Melanie Willms (Vorstand CBG) geißelte das BAYER-Engagement in der Gentechnik. Die neue Technologie degradiere den Menschen und stelle ein großes Problem für die Umwelt dar. Nicht-Antwort Dr. Schneider auf die von Willms gestellten Fragen: Die Forschungen an dem Reaktor-Schaf (SWB berichtete) wurden eingestellt. In China sei keine Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen geplant und in Japan würde an Mitteln zur Behandlung von Allergien geforscht. Zum gentechnisch hergestellten “Schnupfenmittel” könne er keine Angaben machen. Philipp Mimkes (Geschäftsführer CBG) trug vor, daß BAYER 1995 heimlich den US-Amerikaner und ehemaligen IG FARBEN-Sklaven Hugo Princz entschädigt habe. Er fragte, weshalb BAYER die Entschädigung anderer IG FARBEN-Sklaven verweigere? Nicht-Antwort Dr. Schneider: Der Fall Princz sei zwischen der amerikanischen und der deutschen Regierung geregelt worden, BAYER sei nicht beteiligt gewesen. (Zum Fall Princz vergleiche Schlaglicht in diesem Heft und umfangreiche Berichterstattung in SWB (vgl. SWB-Sonderheft IG FARBEN 1995, SWB 4/95 S. 8 ff. u. a.) Uwe Friedrich (Vorstand CBG) stellte die Gefahren, die von BAYER-Pyrethroiden ausgehen, dar. Diese Nervengifte seien für tausendfache gesundheitliche Schäden verantwortlich. Friedrich forderte ein Produktionsverbot. Nicht-Antwort Dr. Schneider: “Bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr.” Marc Pletzer (Vorstand CBG) erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des Holzgiftprozesses (SWB berichtete mehrfach). Außerdem wollte er wissen, warum BAYER die Produktion von Chrom von Leverkusen nach Südafrika verlagert habe. Nicht-Antwort Dr. Schneider: Zum Holzgiftprozeß keine Stellungnahme, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Die Verlagerung der Chromproduktion sei aus Kostengründen erfolgt.

Schneider fordert neues Aktiengesetz

BAYER-Chef Dr. Manfred Schneider will den Auftritt kritischer AktionärInnen auf den Hauptversammlungen behindern. Auf die Frage eines traditionellen Couponschneiders, ob man sich die “Agitation der sogenannten COORDINATION gegen die sogenannten BAYER-GEFAHREN” anhören müsse, antwortete Schneider: “Hier ist der Gesetzgeber gefordert, das Aktienrecht zu reformieren, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung überhaupt noch zu garantieren ist.„ Dicke Dividende Während die KollegInnen in den BAYER-Werken um ihre Arbeitsplätze zittern, die Real-Löhne sinken, die Sozialleistungen fortlaufend gekürzt werden und in den letzten Jahren bereits Tausende auf die Straße gesetzt wurden, werden die Kapitaleigner mit einer dicken Dividende verwöhnt: Je Aktie à 50 DM werden 15 Mark ausgeschüttet. Das entspricht satten 30 % und sind 2 DM mehr als noch 1995 mit bereits stolzen 13 Mark. Möglich machen das die trotz aller Bilanztricks nicht mehr zu versteckenden Rekord-Gewinne, für die sich Bankenvertreter und Großaktionäre auch noch zynisch bei den von Lohnkürzung und Arbeitsplatzvernichtung bedrohten “Mitarbeitern bedanken". Die Gewinne betrugen 1995 offiziell 4,18 Mrd. Mark im Konzern vor Steuern, ein Plus von 27,1 % gegenüber dem Vorjahr. Im laufenden Jahr 1996 soll erneut zugelegt werden: Das Ergebnis vor Steuern soll noch einmal um 10 % klettern. Gleichzeitig sind weitere 1.700 Arbeitsplätze zur Vernichtung angekündigt. Reiche Vorständler Während die BAYER-Beschäfigten Reallohneinbußen hinnehmen müssen und um ihren Arbeitsplatz zittern, verdienen die Vorstandsmitglieder bestens. 10,4 Mio. DM gibt der Konzern für neun Spitzenposten aus, 1,155 Mio. DM durchschnittlich. Das Durchschnittsgehalt der etwa 150.000 deutschen Beschäftigten liegt dagegen bei 72.000 DM. Forderungen Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN reichte anläßlich der Hauptversammlung 39 Gegenanträge ein und forderte, wie in den Jahren zuvor, erneut u. a.: - Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat - Kürzung der Dividende von 15 auf 1 Mark - Änderung der Satzung (siehe S. 11) - Entschädigung aller Opfer der Konzernpolitik - Schluß mit den Tierversuchen - Keine Gentechnik - Ausstieg aus der Chlorchemie - Ökologischer Umbau des Unternehmens - Erhalt aller Arbeitsplätze, Schaffung neuer Arbeitsplätze

Gegen gefährliche Pestizide

(swb) In einem offenen Brief hat das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) den Vorstand des BAYER-Konzerns aufgefordert, giftige Pestizide vom Markt zu nehmen. Anläßlich der BAYER-Hauptversammlung fordert PAN den Chemie-Konzern auf, alle Produkte der WHO-Toxizitätsklasse I umgehend und weltweit vom Markt zu nehmen. PAN berichtet über die Vertriebspraxis von FOLIDOL E 605 in Kambodscha, durch das unzählige Kleinbauern geschädigt werden. Das von der WHO als “extrem gefährlich” eingestufte Mittel wird gegen “Schädlinge” im Soja- und Gemüseanbau eingesetzt, ohne daß vorhergehende Aufklärungsmaßnahmen über die vorschriftsmäßige Anwendung stattfinden. Die Bauern bringen das Ackergift zum Teil barfuß und mit unbedecktem Oberkörper auf die Felder. Sie verwenden weder Schutzbrillen oder -masken noch Handschuhe. FOLIDOL kommt über Vietnam und Thailand nach Kambodscha. Die Etiketten der Originalverpackung sind in Thai oder Vietnamesisch verfaßt und damit für die Kambodschaner unverständlich. Auch die Händler können keine Angaben über die sachgerechte Handhabung machen. Die Bauern dosieren deshalb meist sehr willkürlich. Die Situation steht im krassen Widerspruch zum internationalen Verhaltenskodex der FAO, zu dem sich auch der BAYER-Konzern bekannt hat. In Abschnitt 5.2.3 des FAO-Kodexes heißt es: “Auch wenn ein Überwachungssystem vorhanden ist, sollte die Industrie ... den Verkauf einstellen und die Mittel zurückrufen, wenn eine sichere Anwendung im Rahmen der Gebrauchsanleitung oder von Beschränkungen nicht möglich erscheint.”