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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Rügemer] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Dr. Werner Rügemer, Experte für Steuerflucht und globale Kapitalstrukturen

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der Geschäftsbericht der Bayer AG für 2014 benennt mit keinem Wort die Eigentümer des Unternehmens. Auf einem Schaubild wird die Verteilung der Eigentümer nach Staaten dargestellt, aber kein einziger wird beim Namen genannt. In anderen Darstellungen ist von regional verteiltem Streubesitz (nach Kontinenten) die Rede, ebenfalls ohne Namen.
Ich frage den Vorstand: warum?
Herrscht hier schlechtes Gewissen, weil man nicht sagen will, wohin der Gewinn geht?
Warum werden die entscheidenden Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?

Aus den Mitteilungen über die Stimmrechte nach Wertpapier-Handelsgesetz §21, Absatz 1 geht hervor, dass die Bayer-Großaktionäre Blackrock, United Bank of Switzerland UBS, Crédit Suisse CS, AXA, Allianz, Capital Group, FMR, Fidelity, FMR undsoweiter zum Teil täglich ihre Stimmrechtsanteile ändern. An keiner Stelle im Geschäftsbericht oder in den sonstigen Veröffentlichungen der Bayer AG wird klar, wie die tatsächliche Zusammensetzung der Aktionäre zu einem bestimmten Stichtag aussieht.
Ich frage den Vorstand: Welchen Grund gibt es für diese Intransparenz?
Ich fordere den Vorstand auf, uns zum Stichtag 31.12.2014 die wichtigsten 100 Aktionäre zu nennen.

Bayer hat 270.000 Aktionäre. Etwa 1.000 unter ihnen verfügen über etwa 90 % der Aktien. Der Finanzinvestor Blackrock ist mit gegenwärtig 6,2 % der größte Einzelaktionär der Bayer AG. Ich greife ihn unter den anderen Großaktionären heraus, um deren Rolle im Unternehmen zu klären: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März 2015 gegen Blackrock eine Geldbuße von 3,25 Millionen Euro. Dies ist die bei weitem größte Geldbuße, die die Bafin je verhängt hat. Grund waren zahlreiche und wiederholte Verstöße gegen das Wertpapier-Handelsgesetz. Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente waren inhaltlich unrichtig und/oder kamen zu spät. Dies betraf, so die Bafin, „eine Vielzahl deutscher Aktienemittenden“.

Ich frage den Vorstand: Hat sich Blackrock auch bei der Bayer AG so verhalten?
Welche Mitteilungen zu welchem Datum und über welche Stimmrechtsanteile und welche Finanzinstrumente waren betroffen?
Welche Folgen hatte und hat dieses rechtswidrige Verhalten für die Bayer AG?
Welche rechtsverbindlichen Vereinbarungen haben Sie mit Blackrock getroffen, um ein solches Verhalten in der Zukunft zu verhindern?

Blackrock hat seine Bayer-Aktien auf mehrere Fondsgesellschaften und Finanzinstrumente verteilt, darunter Blackrock Holdco 4, Blackrock Holdco 6, Blackrock Delaware Holdings, Blackrock Institutional Trust. Diese Gesellschaften halten zum großen Teil dieselben Aktien. Dies wird als „Mehrfach-Zurechnung“ bezeichnet. So verfährt auch die US-Investmentbank Morgan Stanley. Dies ermöglicht Blackrock und anderen, Sicherheiten etwa für Derivate mehrfach zu stellen.
Ich frage den Vorstand: Wie beurteilt der Vorstand die Tatsache, dass das Eigentum von Bayer als Basislager für Spekulationen dient?
Wird dieses Vorgehen mit dem Vorstand abgestimmt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Folgen hat dies für Bayer?

Die juristischen und steuerlichen Standorte dieser Fondstöchter und Finanzinstrumente von Blackrock sind auf Finanzoasen wie Cayman Islands und Jersey verteilt, ebenso wie der Blackrock-Konzern seinen juristischen und Steuersitz in der weltgrößten Finanzoase hat, im US-Staat Delaware. Dieses Verhalten gilt natürlich auch für die anderen bereits genannten Großaktionäre.
Ich frage den Vorstand: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Blackrock die Steuern auf seine Gewinne Staaten wie Deutschland und USA entzieht, deren Infrastruktur Blackrock als Miteigentümer von Produktionsstätten nutzt, ohne zur Finanzierung und Erhaltung der jeweiligen Infrastruktur beizutragen?

BAYER hat sich am 8.5. und am 9.5.2014 von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bewerten lassen.
Ist dem Vorstand bekannt, dass diese beiden Ratingagenturen durch Falsch- und Gefälligkeitsbewertungen die Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise von 2008 an führender Stelle mitverursacht haben, zum Teil mit kriminellen Methoden, wie der US-Kongress festgestellt hat?
Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten?
Warum wurden und werden diese Agenturen immer wieder beauftragt?
Wie viel wurde jeweils für diese Ratings bezahlt?

Der Bayer-Großaktionär Blackrock war und ist führender Miteigentümer dieser beiden Ratingagenturen, also sowohl von Standard & Poor’s und von Moody’s.
Ich frage den Vorstand: Ist Ihnen dies bekannt?
Hat Blackrock Sie darüber informiert oder nicht?
Wie beurteilen Sie diesen Interessenkonflikt, wonach der Großaktionär Blackrock zugleich an den Ratings verdient?

Blackrock ist durch die hochdotierte Beratung der US-Regierung und der US-Zentralbank und durch die Miteigentümerschaft in hunderten US-Großunternehmen in die Strategie des Finanzplatzes USA eingebunden und verfolgt eigene globale Ziele.
Ist dem Vorstand bewusst, dass die Interessen des Finanzplatzes USA und der dortigen global tätigen Finanzakteure nicht identisch sind mit den Interessen eines Konzerns in Deutschland und insbesondere den Interessen der 269.000 Kleinaktionäre, der Beschäftigten und der Kommunen der Produktionsstandorte?
Wie geht der Vorstand mit dieser Interessenkollision um?

Der Wirtschaftsprüfer der Bayer AG ist seit Jahren das US-Unternehmen Price Waterhouse Coopers. PWC ist bekanntlich das Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die aggressivsten und meisten Steuerumgehungs-Beihilfen für global agierende Unternehmen und Banken leistet. So leistete PWC zum Beispiel von 2002 bis 2012 insgesamt 343 global agierenden Unternehmen Beihilfe, um Steuern mithilfe fiktiver Kredite, Verschiebung von Lizenzen und steuerlich motivierter Verrechnungspreise auf bis zu einem Prozent zu senken. Dabei kollaborierte PWC mit der winzigen Ein-Mann-Steuerbehörde, die für solche individuell ausgehandelten tax deals in Luxemburg zuständig war.

Dabei wurden insbesondere den USA, Großbritannien, Deutschland und den Niederlande Milliarden Euro an Steuern vorenthalten. Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten seines Dauer-Wirtschaftsprüfers Price Waterhouse Coopers?
Wann, wofür, in welchem Umfang und mit welchen Folgen haben die Bayer AG selbst und Tochterunternehmen solche Dienste von PWC in Anspruch genommen?

Blackrock-Chef Lawrence Fink erklärte vor einigen Wochen: „Wir müssen die Macht unserer Stimmen nutzen, wir müssen mit Vorstand und Aufsichtsrat reden und manchmal auf grundlegende Veränderungen drängen. Und das tun wir. Das ist unser Job.“
Ich frage den Vorstand: Wann und an welchen Orten außerhalb der Hauptversammlung fanden im Laufe des Jahres 2014 solche Kontakte statt?
Wozu hat Blackrock den Vorstand und den Aufsichtsrat gedrängt?
Hat Blackrock auf den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen in der Kunststoffsparte Bayer MaterialService und dann auf den Verkauf gedrängt?
Auf welche anderen Veränderungen hat Blackrock gedrängt?

www.werner-ruegemer.de

[GenSoja] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Christoph Then (testbiotech) zu GenSoja von BAYER

In den Ländern in denen gentechnisch veränderte herbizidresistente Soja angebaut wird, haben sich in den letzten Jahren Dutzende von Unkrautarten an das Spritzmittel Glyphosat angepasst und sind jetzt ihrerseits resistent. Insbesondere auf den Äckern Nord- und Südamerikas findet deswegen derzeit ein regelrechtes Wettrüsten statt, Umwelt und Nahrungspflanzen werden mit immer höheren Mengen an Pestiziden belastet. Daran verdient auch die Firma Bayer: Sie hat Sojabohnen entwickelt, die mit mehreren Herbiziden gleichzeitig besprüht werden können. Sie verkauft das patentierte Saatgut und die Spritzmittel im Doppelpack.

Jüngstes Beispiel: Eine Soja, die unter dem Kürzel FG72 in der EU zum Import angemeldet wurde und deren Saatgut in Amerika als Balance Bean verkauft werden soll.

Gespritzt werden soll die Soja mit Glyphosat, bei dem zur Zeit ein Expertenstreit tobt, ob es krebserregend ist, sowie mit Isoxaflutol, das bereits offiziell als wahrscheinlich krebserregend klassifiziert ist. Die Mischung der Rückstände in der Sojaernte wurde nicht auf Gesundheitsrisiken untersucht – trotzdem behauptet Bayer, dass der Verzehr der Bohnen unbedenklich sei.

Sogar die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat jüngst festgestellt, dass die von Bayer vorgelegten Daten nicht ausreichen, um die Sicherheit zu beurteilen. Auch das Europäische Parlament hat sich gegen eine Zulassung der Soja ausgesprochen.

Meine Fragen:
• Wird die Firma Bayer den Antrag auf Zulassung der Gentechnik-Soja FG72 zurückziehen?
• Welche Strategien verfolgt die Firma Bayer, um in Zukunft den Aufwand an Unkrautvernichtungsmitteln beim Anbau von Soja zu reduzieren?

[Gabel] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Thomas Gabel (Robin Blood) HIV durch Blutprodukte

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Aktionäre,

ist die Bayer AG im letzten Geschäftsjahr ihrer moralischen Verpflichtung nachgekommen?

Mein Name ist Thomas Gabel, und ich spreche heute hier für die Betroffenen des Blutskandals der 80er Jahre.
Wir sind noch circa 550 Überlebende, die durch Blutprodukte HIV-infiziert wurden und eine nicht genau bekannte, jedoch deutlich größere Menge von Patienten, die auch oder ausschließlich mit Hepatitis C infiziert wurden. Organisiert sind wir durch die Blutskandal-Kampagne unter www.blutskandal.de sowie durch das Netzwerk Robin Blood unter robinblood.org.

Ich als Betroffener bin mit HIV und HCV infiziert und leide unter zahlreichen Erkrankungen, die auf Nebenwirkungen der Medikation zurückzuführen sind. Daher bin ich auch auf Leistungen der „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ angewiesen.

Im Geschäftsbericht 2016 der Bayer AG beansprucht die Bayer AG die Beachtung von höchsten Qualitätsstandards und Engagements (Punkt 1.4.3.1, Seite 104), die man anderweitig lange suchen müsste.

Wie ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages 1994 feststellte, wurden in den 80ern Blutprodukte hergestellt und in Verkehr gebracht, die zu vermeidbaren HIV-Infektionen in einer Vielzahl von Fällen führten. Die meisten der Betroffenen sind inzwischen jämmerlich und allzu oft einsam verstorben.

Daher lautet meine 1. Frage an den Vorstand:

Wie wurden in der Bayer AG die Verantwortlichen für HIV-INFEKTIONEN zur Rechenschaft gezogen?

Um den Betroffenen der HIV-Infektionen durch Blutprodukte schnelle finanzielle Hilfe zu ermöglichen, wurde 1995 die mit 250 Mio. DM ausgestattete „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ gegründet. Der Gesamtanteil der beteiligten Pharmazeutischen Unternehmen lag in 1995 bei 36.3 Prozent.

Daraus folgt die 2. Frage:

Mit welchen Prozentsätzen beteiligte sich die Bayer AG freiwillig
an der Gesamtsumme und in Relation zur Summe der Anteile von Bund und Ländern
an der Finanzierung der Stiftung Humanitäre Hilfe
a) initial bei der Stiftungsgründung 1995 ?
b) bei der 1. Zustiftung zwischen 2004 und 2009 ?
c) bei der 2. Zustiftung zwischen 2010 und 2016 ?

Seit März 2017 liegt im Zusammenhang mit der beabsichtigten Novellierung des HIV Hilfe Gesetzes HIVHG, das die Stiftung Humanitäre Hilfe regelt, die Bereitschaft des Bundes vor, zukünftig für die Anteile von Bund und Ländern jährlich zusammen bis zu 10 Mio. Euro für die Stiftung bereitzustellen, und zwar bis zum Lebensende des letzten Betroffenen.

Obwohl der Bund seit Jahren in Gesprächen über Zustiftungen mit den Pharmazeutischen Unternehmen war und ist, gibt es bis heute keine langfristigen Zusagen von Seiten dieser Unternehmen für die Zukunft.

Die bisherigen finanziellen Beteiligungen der Pharmazeutischen Unternehmen erfolgten auf freiwilliger Basis und waren steuerlich als Spende absetzbar. Sie wurden aus humanitären Gründen geleistet. Der humanitäre Zweck der Stiftung Humanitäre Hilfe bleibt unverändert, da immer noch über 500 Betroffene leben. Es geht hier um Vertrauen in Verlässlichkeit.

Daher lautet Frage 3:

Warum gibt es von Seiten der Bayer AG noch immer keine konkrete Zusage für Zustiftungen in den nächsten Jahren?

Sie würden die verlässliche Übernahme von Verantwortung zeigen. Schließlich schreibt sich die Bayer AG ihr außergewöhnlich engagiertes und verantwortliches Wirken auf ihre Fahnen. Würde Sie Ihren Ansprüchen gerecht, könnten für uns Betroffene die finanziellen Sorgen der Zukunft weiter gemildert werden.

Auf Grund des von mir geschilderten Sachverhalts beantrage ich, den Vorstand und den Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre, bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[BaySanto] MONSANTO-Übernahme

CBG Redaktion

MONSANTO-Übernahme – Gesundheit spielt keine Rolle

Die EU genehmigte BAYERs MONSANTO-Übernahme vorerst nicht. Stattdessen kündigte die Kommission am 22. August wie erwartet eine vertiefte Prüfung an. Allzu tief dürfte die jedoch nicht gehen. Die Generaldirektion Wettbewerb will nämlich nur Wettbewerbsfragen klären. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN und andere Initiativen hatten dagegen in zahlreichen Offenen Briefen gefordert, in dem Verfahren auch andere Risiken und Nebenwirkungen des Deals zu berücksichtigen. Dem erteilte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager allerdings eine Absage. „Auch wenn diese Bedenken sehr wichtig sind, bilden sie nicht die Grundlage für ein Fusionskontrollverfahren“, antwortete sie den Organisationen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen vielmehr die Auswirkungen auf Preise, Qualität, Auswahl und Innovation. Dies macht einmal mehr deutlich, dass die EU-Instanzen nicht im Interesse der BürgerInnen arbeiten, sondern lediglich im Interesse von Konzernen.

Tatsächlich stellt die Übernahme eine immense Bedrohung für Mensch und Umwelt dar. BAYER würde zum größten Player in den Bereichen „Saatgut“ und „Pestiziden“ aufsteigen. Dies birgt zwei große Gefahren in sich. Erstens würde BAYER den Markt der Pestizide dominieren. Der Konzern könnte so die Preise bestimmen und den LandwirtInnen überdies die Auswahl erschweren. Dabei stehen Pestizide immer wieder im Verdacht, verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Tierwelt auszuüben. Glyphosat etwa wird von vielen unabhängigen Studien als krebserregend eingestuft. Bauern und Bäuerinnen in Argentinien berichten überdies darüber, dass die Pflanzen, die mit Glyphosat besprüht wurden, immer mehr von dem Pestizid benötigen, weil sich die Unkräuter zunehmend auf die Chemikalie einstellen. Am Ende stehen zerstörte Böden und eine zerstörte Fauna.
Die zweite Bedrohung stellt genmanipuliertes Saatgut dar. Wenn künftig der größte Gentech-Konzern der Welt in Europa seinen Stammsitz hat, steigt der Druck auf Brüssel, mehr Anbau-Genehmigungen zu erteilen. Für die entsprechenden Produkteinführungskampagnen bemüht der Vorstandsvorsitzende der BAYER AG zynischer Weise das Schreckgespenst der zunehmenden Weltbevölkerung. „Das Unternehmen kann einen Beitrag dazu leisten, die Ernährung der Menschheit zu sichern.“ Zerstörte Böden, Insektensterben, Vertreibung von Kleinbauern und -bäuerinnen in der Dritten Welt sprechen eine andere Sprache. Dem Konzern geht es um die Monopolstellung und die dadurch möglichen Extra-Renditen für die Großaktionäre.

Eine andere Frage, die in der Öffentlichkeit fast gar keine Berücksichtigung findet, ist diejenige, wie es mit den Angestellten der Konzerne weitergeht. In der Vergangenheit hatten Übernahmen immer zu Arbeitsplatz-Vernichtungen geführt. Welche Folgen kommen also auf die Beschäftigten von BAYER und Monsanto zu? Auch diese Frage hat sich die EU zu stellen.

Es steht also zu befürchten, dass die Übernahme durchgeht, da die Interessen der Menschen nicht im Mittelpunkt der EU-Kommissarin stehen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hält es aus diesem Grund für unerlässlich, dass Konzerne wie BAYER unter gesellschaftliche Kontrolle gestellt werden, damit ein Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet werden kann.

Wenn die EU auch nur ansatzweise die Interessen der in Europa lebenden Menschen ernst nehmen würde, dann müsste sie unserer Forderung folgen.

(Zitate stammen aus der Ausgabe des Kölner Stadt Anzeigers vom 24.08.17, Seite 13)

[March against BAYER ] March against BAYER 2019

CBG Redaktion

Presseberichte

Hier findet ihr eine kleine Auswahl von Presseberichten über den March against BAYER 2019.

Artikel:

Deutsch:

https://www.bauernzeitung.ch/artikel/2000-personen-protestieren-in-basel-gegen-syngenta-co?fbclid=IwAR33uRk1d2wjnbiBZCP04Shd1De7kZB5421zCaGMTlJFxnLO--H-JpcPvSM

https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/tausende-demonstrieren-in-deutschland-und-frankreich-gegen-monsanto-und-bayer/?fbclid=IwAR1JeFTWCR5iAIOi0ZJ03__RUbSEivc8HzCxQUZZSDXLUmg-zekiV8MomiM

Englisch:

https://www.france24.com/en/20190519-france-monsanto-bayer-world-wide-march-environment-planet-roundup-glyphosate?fbclid=IwAR0thln9r7hvTkLxS9OCxvDy4SKQrupajlPP-1Ci2wP9CQybcJHy9tGNLaU

Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=ZVpuytLpFck

https://www.youtube.com/watch?v=tYKlHaRr3m0

March against BAYER and Syngenta in Basel:

https://www.youtube.com/watch?v=U8CAnOl8zUM

[Gnadenfrist Glyphosat] Presse-Information vom 05.09.19

CBG Redaktion

Bundesregierung entscheidet zu Gunsten BAYERs

Gnadenfrist für Glyphosat

Im Streit um das Ackergift Glyphosat hat sich die Bundesregierung gegen einen sofortigen Stopp entschieden. CDU und SPD beschlossen lediglich eine Minderungsstrategie. Das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bleibt erlaubt, solange seine EU-Zulassung währt. Erst zum Jahr 2024 will die Große Koalition es dann aus dem Verkehr ziehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das den „europa-rechtlich frühesten Zeitpunkt“.

„Dies ist eine bemerkenswerte Abmilderung gegenüber der ursprünglichen Position des Umweltministeriums, das auf ein Glyphosat-Aus im Jahr 2021 drängte und damals keine juristischen Hindernisse dafür sah. Und wirklich wäre ein vorgezogener Termin sehr wohl möglich gewesen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Diplom-Kaufmann verweist dabei auf die EU-Bestimmung, wonach das Verbot einer Agro-Chemikalie möglich ist, wenn es neue Erkenntnisse über seine Gefährlichkeit gibt. Und diese gibt es in Hülle und Fülle. So wies eine WissenschaftlerInnen-Gruppe um Luoping Zhang einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine die Lymphdrüsen befallende Krebs-Art – nach. Eine Studie des Universitätsklinikums Essen zeigte indessen, dass glyphosat-haltige Mittel die Nervenzellen schädigen können. Und schließlich schreiben selbst die haus-eigenen WissenschaftlerInnen der BAYER-Tochter MONSANTO dem hauptsächlich unter dem Namen ROUNDUP vermarkteten Pestizid die Nebenwirkung „Nierenkrebs“ zu. Das ging aus firmen-internen Dokumenten hervor, welche die AnwältInnen der KlägerInnen in den Glyphosat-Prozessen als Beweismittel präsentierten.

Österreich hatte aus solchen oder ähnlichen Gründen Handlungsbedarf gesehen und Anfang Juli als erstes EU-Land den Einsatz von Glyphosat untersagt. Die Bundesregierung aber knickt vor der Agrar-Lobby ein. Sie rechnet mit einem Zulassungsentzug durch Brüssel ab dem Jahr 2024 und beabsichtigt, das Anti-Unkrautmittel genauso lange noch sein Unwesen treiben zu lassen. „Kein Verbot, bis es ohnehin ein Verbot gibt – Hier bekommen wir von der Regierung eine echte Mogelpackung serviert. Dass der Gebrauch von Glyphosat nun ‚systematisch gemindert’ werden soll, ist keine Maßnahme zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, sondern ein Geschenk an BAYER und die anderen großen Produzenten, die nun die Möglichkeit haben, ihr profit-trächtiges Agrargift dreieinhalb weitere Jahre zu verkaufen“, konstatiert Köhler-Schnura abschließend.

[Offener Brief] Offener Brief

CBG Redaktion

an den Vorstand und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 24. Juni gab der BAYER-Konzern die Einigung im Mediationsverfahren zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar sollen laut Konzernaussage drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebsklagen abgeschlossen werden. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Personen vor, die an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sind.

Dieser Betrag hört sich, durchaus im Sinne der BAYER-PR, nach einer riesigen Summe an. Für die Krebs-PatientInnen sind es aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige KlägerInnen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bisher vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige KlägerInnen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

Nach einer ersten Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, landen bei den einzelnen KlägerInnen lediglich 60.000 bis 70.000 Dollar. In Rechnung gestellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe physische und psychische Belastungen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Betroffenen ungefähr zwanzig Jahre Lebenszeit rauben, bleiben da gerade einmal 300 US-Dollar pro verlorenem Monat.

Von einer angemessenen Entschädigung kann also keine Rede sein. Die ausgezahlten Geldbeträge würdigen den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen in keinster Weise. Sie reichen darüber hinaus nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen die Glyphosat-Geschädigten und ihre Familien zu leiden haben. Der Zynismus dieser Rechnung ist menschenverachtend. Zum Vergleich: In dem ersten Gerichtsverfahren zu zum hauptsächlich unter dem Label Roundup vermarkteten Glyphosat erhielt der US-amerikanische Hausmeister Dewayne Johnson erst-instanzlich einen Schadensersatz von 39 Millionen Dollar zugesprochen.

Um zukünftige Klagen auszuschließen, strebt BAYER ein sogenanntes „Class Science Panel“ an. Dieses soll entscheiden, ob Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen, damit die Betroffenen ein Recht auf Entschädigungen haben. Wir weisen darauf hin, dass diese Beweise von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2015 vorgelegt wurden und etliche Studien die von dem herbiziden Wirkstoff ausgehende Krebs-Gefahr belegen. Die Einrichtung eines solchen Panels ist also ein Schritt zur Bekämpfung bereits vorhandener Erkenntnisse.

BAYER will Geschädigten mit diesem angeblich „wissenschaftlichen“ Panel den Rechtsweg verbauen und einen Schlussstrich unter das Kapitel „Glyphosat“ ziehen, ohne einen Schlussstrich unter BAYERs Produktion, den Verkauf und die Profite mit Glyphosat zu ziehen. Dabei gilt es im Gegenteil, der Vielzahl der Glyphosat-Betroffenen in Lateinamerika, Europa und dem Rest der Welt erst einmal eine Möglichkeit zu schaffen, ihre Schädigungen juristisch geltend zu machen! Darum appellieren die UnterzeichnerInnen dieses Schreibens an die BAYER-Verantwortlichen: „Beenden Sie diesen unwürdigen, menschenverachtenden und zynischen Umgang mit menschlicher Gesundheit und dem menschlichen Leben! Ermöglichen Sie allen Geschädigten faire juristische Möglichkeiten, ihre Schäden einzuklagen!“

Der US-Richter Vince Chhabria, der das Mediationsverfahren angeregt hatte und das Ergebnis absegnen muss, äußerte dann auch bereits massive Zweifel an BAYERs Versuch, den Glyphosat-Komplex zu einem extra-legalen Abschluss zu bringen. Er zeigte sich alles andere als überzeugt davon, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – Roundup in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“. Zwar zog der BAYER-Konzern den Antrag auf vorläufige Genehmigung des Übereinkommens auf die Kritik des Richters hin zurück, er hält jedoch weiter an seiner Forderung fest, zukünftige Verfahren zu verhindern. Das ganze Paket will das Unternehmen auf keinen Fall wieder aufschnüren, sondern lediglich „einige Anpassungen“ vornehmen.

Der BAYER-Konzern leugnet weiterhin beharrlich und wider alle offenkundigen Beweise seine Verantwortung, und die seiner Tochter Monsanto, für die durch das Glyphosat angerichteten Schäden. Auch im aktuellen Vergleich findet sich keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens. Dies hat BAYER auch öffentlichkeitswirksam mitgeteilt. Neben den oben bereits aufgeführten Studien finden sich allerdings sogar in firmeninternen Dokumenten von MONSANTO eindeutige Beweise für die Gefährlichkeit von Glyphosat. Beispielsweise informierte im Jahr 2008 ein Beschäftigter die US-Toxikologin Donna Farmer über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Lymphdrüsenkrebs „Non-Hodgkin-Lymphom“: „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 bei Glyphosat-Exposition (eine verdoppelte Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der fraglichen Mail. Auch existierte eine MONSANTO-interne Studie, die bei Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko auswies, an Nierenkrebs zu erkranken. Dieses frühzeitige Wissen MONSANTOs um die Gefährlichkeit des Agrargifts war es auch, welche die Gerichte in den bisherigen drei Verfahren dazu bewog, in ihren Urteilen nicht nur Entschädigungen für die KlägerInnen, sondern auch drastische Strafzahlungen zu verhängen.

Neben der moralischen Bankrott-Erklärung ist die weitere Produktion von Glyphosat auch ökonomisch potenziell eine Katastrophe. Zwar wurde der jetzige Vergleich mit dem Ziel abgeschlossen, das Kapitel „Glyphosat“ im Sinne der Groß-AktionärInnen abzuschließen. Jedoch sind allein in den USA noch ca. 35.000 durch den Vergleich nicht abgedeckte Klagen anhängig. Auch ist es höchst fraglich, ob die von BAYER veranschlagte Zahl von neu hinzukommenden Verfahren gehalten werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil der Konzern in unverantwortlicher Weise an der Herstellung des Pestizids festhält. Bei einer jährlichen Produktion von 770.000 Tonnen kommen täglich neue Geschädigte in großer Zahl hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Opfer des BAYER-Pestizids lebt aber nicht in den USA, sondern in Europa und, vor allem, in Lateinamerika und hatte bislang keine Möglichkeit, vor Gerichten eine Entschädigung zu fordern.
Es wäre also klüger und weitsichtiger, einen Kurswechsel einzuläuten und Glyphosat nicht noch mehr Schaden für Mensch, Tier und Umwelt anrichten zu lassen. Glyphosat ist auch ein großer Klima-Killer. Dass BAYERs Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2019 um 830.000 Tonnen auf 3,71 Millionen Tonnen gestiegen sind, geht zu einem Großteil auf die extrem energie-intensive Glyphosat-Produktion am Standort Soda Springs zurück. Es ist also an der Zeit zu handeln, bevor die humane Katastrophe sowie die ökonomischen Schäden den Rahmen, den der Konzern bewältigen kann, sprengen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Glyphosat-Geschädigten, sondern nützte auch den Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch das Festhalten an der Giftproduktion gefährdet werden, sowie Klein-AktionärInnen, deren Wertanlagen auf dem Spiel stehen.

Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Sachverhalte stellen wir an den Vorstand des BAYER-Konzerns die folgenden Forderungen:

1. Glyphosat sofort stoppen! Betroffene & Familien entschädigen!

1.1 Stellen Sie die Produktion und den Vertrieb von Glyphosat unverzüglich ein. Beenden Sie sofort jegliche Werbung und jegliches Lobbying für Glyphosat. Stellen Sie sich einer unabhängigen Prüfung des Risiko-Potenzials Ihrer sonstigen Pestizide. Beenden Sie gegebenenfalls auch deren Produktion.

1.2 Zahlen Sie den Geschädigten Ihres Produktes Glyphosat, sowie deren Familien & Hinterbliebenen gerechte Entschädigungen für das erlittene Leid und die gesundheitlichen Schäden und Folgekosten.

2. Öffnung aller Akten! Vollständige Information der Öffentlichkeit!

2.1 Legen Sie ALLE Fakten, die BAYER/MONSANTO über Glyphosat bekannt sind, offen. Dies schließt den internen Schriftverkehr, der bei BAYER und MONSANTO zu Glyphosat geführt wurde, ein. Ebenso muss die interne MONSANTO-Studie über Nierenkrebs der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.2 Legen Sie sämtliche Methoden der Fake Science bzw. Wissenschaftsmanipulation offen, mit denen Sie die Erstellung von Glyphosat-Studien beeinflusst haben. LobbyControl deckte bereits im Dezember 2019 die geheime Finanzierung von Studien zum angeblichen ökologischen Nutzen von Glyphosat am Institut für Agribusiness in Gießen durch MONSANTO auf.

3. Juristische Aufarbeitung der „Akte Glyphosat“! Verantwortliche bestrafen!

3.1 Sorgen Sie für eine umfassende Aufarbeitung der Glyphosat-Verbrechen. Stellen Sie sich einer unabhängigen juristischen und wissenschaftlichen Untersuchung der durch Glyphosat angerichteten Schäden an Mensch, Tier und Umwelt.

3.2 Sorgen Sie für die juristische Verfolgung der Verantwortlichen.

Düsseldorf, 31. Juli 2020

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)
Aktion Agrar
Block BAYER
Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Fridays for Future Leverkusen
Institute for Responsible Technology
James Hayes (Glyphosat-Geschädigter)
Slow Food Youth Deutschland
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)
Umweltinstitut München
Wir haben es satt!-Bündnis

Aufspaltung Bayer

CBG Redaktion

6. Dezember 2001

Zur angekündigten Aufspaltung der Bayer AG:

Konzernkritiker fordern langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen

Kritiker der Bayer AG befürchten, dass die geplante Aufteilung des Konzerns in mehrere unabhängige Unternehmen Nachteile für die Belegschaft nach sich zieht. Der Aufsichtsrat der Bayer AG will nach seiner heutigen Sitzung Details der geplanten Aufspaltung bekannt geben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Erfahrung bei der Zerschlagung der Hoechst AG zeigt, dass die angekündigten Rationalisierungsgewinne zu Lasten der Beschäftigten gehen - Tausenden Bayer-Mitarbeitern drohen Einkommensverluste oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Und erfahrungsgemäß wird durch die Atomisierung des Unternehmens die Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften erschwert“. Mimkes kritisiert zudem, dass der Gesamtkonzern nicht mehr für Störfälle oder gefährliche Produkte haftet.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Die Belegschaft zahlt die Zeche für die Fehler des Managements - gleichzeitig haben sich die Gehälter der Vorstandsmitglieder in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.“ Nach dem Lipobay-Desaster im Sommer hatte der Vorstand allein im Bereich Pharma die Vernichtung von rund 4.000 Arbeitsplätzen angekündigt.

Die CBG fordert eine dauerhafte Beschäftigungs- und Gehaltsgarantie für alle Angestellten des Unternehmens. Betriebsräte im Bayer-Werk Leverkusen rufen für kommenden Montag zu einer Protestdemonstration auf.

Peru

CBG Redaktion

Pestizidvergiftungen in Peru:

Offener Brief an Bayer AG

13. März 2003

BAYER AG
Vorstandsvorsitzender W. Wenning
51368 Leverkusen

Pestizidvergiftungen in Tauccamarca/Peru

Sehr geehrter Herr Wenning,

im Oktober 1999 wurden im peruanischen Andendorf Tauccamarca rund 50 Schulkinder durch Pestizide vergiftet. 24 Kinder starben, 22 weitere erlitten schwere innere Verletzungen.

Der peruanische Kongress berief einen Untersuchungsausschuss ein, der im vergangenen Herbst seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten Vergiftungen mit dem BAYER-Produkt „Folidol“ zu der Tragödie. Der Untersuchungsausschuss wirft dem BAYER-Konzern sowie den zuständigen Behörden mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordert eine Entschädigung durch BAYER sowie die peruanische Regierung.

In der Hauptstadt Lima haben einige der betroffenen Familien Klage gegen BAYER eingereicht. Neben finanzieller Entschädigung fordern sie ein Verbot hochtoxischer Pestizide, um ähnliche Katastrophen in der Zukunft zu verhindern. Nun wurde bekannt, dass Anwälte von BAYER bei einer Anhörung im Januar eine Abweisung der Klage gefordert haben. Als Gründe wurden Verjährung sowie Unklarheiten in der Klageschrift angeführt.

Wir verurteilen sowohl die Forderung nach Abweisung der Klage als auch die Argumentationsweise Ihrer Anwälte. Das Vorgehen des BAYER- Konzerns stellt eine zynische Mißachtung des über die peruanischen Familien gebrachten Leids dar. Wir stellen uns auf die Seite des peruanischen Kongresses, der die Schuld für diese Todesfälle u.a. bei BAYER verortet. Wir fordern daher eine sofortige Anerkennung dieser Schuld und eine sofortige Entschädigung der betroffenen Familien durch ihr Unternehmen.

Die Verzögerung bei der Einreichung der Klage beruhte auf Repressionen der diktatorischen Fujimori-Regierung, die bis zum Sommer 2001 die Ermittlungen und juristische Schritte blockierte. Die „Unklarheiten“ in der Klageschrift (dort wird von einer Vergiftung durch Methyl Parathion oder Ethyl Parathion gesprochen) beziehen sich auf widersprüchliche Angaben der Behörden: während die Polizei von einer Vergiftung durch Methyl Parathion (ein weißliches Pulver, das Milchpulver ähnelt, von BAYER unter dem Handelsnamen „Folidol“ vertrieben) sprach, machte der damalige Präsident Fujimori den Wirkstoff Ethyl Parathion (ein flüssiges Pestizid) verantwortlich.

Wir fordern Sie auf, sich Ihrer Verantwortung als Vorstandsvorsitzender des BAYER-Konzerns zu stellen, anstatt die Hinterbliebenen mit juristischen Tricks hinzuhalten. Wir wiederholen zugleich die Forderung von Initiativen aus aller Welt nach einem Verkaufs-Stopp für alle Wirkstoffe der WHO-Toxizitätsklasse I.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes

[Artikel Spiegel] Landesgartenschau

CBG Redaktion

„DER SPIEGEL“, Ausgabe 13/92, S. 80 bis 85

Bitterfeld am Rhein

Leverkusen erlebt einen beispiellosen Chemieskandal. Bei Menschen, die auf einer Giftmüllkippe leben, häufen sich Krebserkrankungen.

Von 1968 bis 1987 hatte Bernward Prinz an der Gemeinschaftshauptschule im Leverkusener Stadtteil Wiesdorf unterrichtet. Als Werkkunstlehrer musste Prinz häufig in die Abstellräume im Keller, und da, erinnert sich der Pädagoge, „stank es schon mal“. Vor zwei Jahren, Prinz war als Konrektor an eine Kölner Schule gewechselt, spürte der 49jährige Schluckbeschwerden. Der sechste Arzt, den Prinz aufsuchte, stellte eine deprimierende Diagnose: „Tonsillen-Karzinom“, ein Krebs der Mandeln. Fünf schwere Operationen hat der Pädagoge seither durchlitten, nun erwartet er seine Zwangspensionierung.

Edwald Möller war Hausmeister an der Wiesdorfer Schule. Im Keller des Gebäudes trocknete er in seinen 20 Dienstjahren nach Rhein-Hochwassern „Pfützen mit Farben, so schillernd wie ein Regenbogen“. Hin und wieder fand der Pedell „bunte Ausblühungen hinter abbröckelndem Putz“. Im Jahr 1989, lange nach seiner Pensionierung, klagte der damals 70jährige über Schlaflosigkeit und Schweißausbrüche. Ärzte teilten dem Kranken mit, er leide an „chronisch-lymphatischer Leukämie“, einem Blutkrebs.

Der Ort, an dem Möller und Prinz jeweils 20 Jahre lang wirkten, lässt sich unwirtlicher kaum denken: Eine Aschenbahnlänge trennt die 1960 errichtete Schule an der Wiesdorfer Adolfsstraße vom dröhnenden Lärm der Autobahn Al im Norden. Im Westen schmiegen sich die Schulgebäude und ein benachbarter Kindergarten eng an den Autobahnzubringer Westring. Von Süden her grüßen die qualmenden Schlote des Chemieweltkonzerns Bayer (165000 Beschäftigte, über 40 Milliarden Mark Jahressumsatz).

An Abgase und Autolärm hatten sich die Anrainer der sogenannten Dhünnaue in Leverkusen wohl oder übel gewöhnen müssen. Einen Schock aber löste bei vielen die Mitteilung aus, dass sie gleichsam auf einer gigantischen Müllkippe hocken: einer Deponie von 68 Hektar, auf der die Bayer AG zwischen den zwanziger Jahren und 1963 Schutt, Produktionsrückstände und andere giftigen Chemiemüll abgeladen hatte.

Wie in einem „Fortsetzungsdrama ohne Ende“, sagt Marianne Hurten, Grünen-Abgeordnete im Düsseldorfer Landtag. Die Grünen-Politikerin, zugleich Betriebsrätin der Bayer-Werke, vergleicht die Dhünnaue mit der meistverseuchten Chemieregion im deutschen Osten: „Die Bitterfelder haben ihren Silbersee“, sagt sie, „in der Farbenstadt Leverkusen war alles etwas bunter - eben eine Farbkloake“.

Bereits im Mai 1989 hatte die „Beratende Ingenieursgesellschaft Dr.-Ing. Björnsen“ in einem Gutachten für die Stadt Leverkusen gefordert, die Dhünnaue südlich der Al „unverzüglich“ zu sichern und zu versiegeln: „Geeignete Maßnahmen“ seien von Nöten, um „die Kontaktmöglichkeit Mensch-Boden zu unterbinden“.

Auf dem bislang untersuchten Areal dürfe „keine landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung des Bodens“ mehr erfolgen. Die Altlast solle „nicht mehr als Lebensraum für Pflanzen und Tiere genutzt werden“.
Was die Bayer AG einst - im Einvernehmen mit der von ihr finanziell weitgehend abhängigen Stadt Leverkusen - alles in die Dhünnaue gekippt hat, ist heute nur noch zu erahnen. Bislang wurden lediglich Proben aus dem 25 Hektar umfassenden Gebiet südlich der Al und westlich der Schule Adolfsstraße entnommen. Allein hier hat der Chemiekonzern rund drei Millionen Tonnen Müll abgeladen.

Womöglich, warnte bereits der Düsseldorfer FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Joachim Kühl nach Gesprächen mit Bayer-Beschäftigten, sei das „Gefährdungspotential“ der Dhünnaue-Deponie größer als die Bedrohung durch die Gifte „in der Erde von Bitterfeld“. Diese Befürchtung hätten ihm Mitarbeiter der Umweltschutzabteilung von Bayer anvertraut.

Die vom Ingenieurbüro Björnsen ausgewerteten Boden- und Wasserproben stützen das Szenario von einem Bitterfeld am Rhein: „Im Oberboden“ der Deponie fanden sich „auffällig hohe Konzentrationen“ von Schwermetallen und giftigen organischen Verbindungen wie Chlorbenzole, Chlortoluole und polychlorierte Biphenyle.
Der „eigentliche Deponiekörper“ ist sogar „mit einem erweiterten Spektrum an Schadstoffen und in deutlich höheren Konzentrationen belastet“; die giftigen Schwermetalle Chrom und Blei finden sich in schier unglaublichen Konzentrationen (22 beziehungsweise 34 Gramm je Kilogramm - g/kg), für Chlorbenzole wurden Werte bis zu 45 g/kg gemessen.

Das Grundwasser ist im gesamten Untersuchungsbereich durch deponiebürtige Stoffe deutlich belastet; „Kratzproben von Kellerfußböden in den Häusern der Siedlung Rheinallee belegen, dass die Deponie ihr Gift gleichsam ausschwitzt - nachgewiesen wurden Blei (21 g/kg), Chrom (20 g/ kg) und eine ganze Palette giftiger organischer Verbindungen.

Die Luft nahe dem Boden “außerhalb bebauter Flächen„ weist “relative Konzentrationen„ von Schadstoffen wie Benzol auf; im Laub von Pflanzen wurden “erhöhte Gehalte„ an Schwermetallen wie Blei, Chrom, Arsen und Cadmium entdeckt. “Mehr als 20„ der 57 in den Proben nachgewiesenen “Stoffe bzw. Stoffgruppen„ gelten als “kanzerogenverdächtig„ oder sind sogar “nachgewiesenermaßen krebserregend„.

Vollends zum Skandal wird der Fall Dhünnaue durch den Umstand, dass, allen Warnungen zum Trotz, noch immer 106 Familien auf der Giftmüllkippe zwischen Rhein und Al leben - in Häusern, die zwischen 1952 und 1953 errichtet wurden.
Und: Nach wie vor unterrichten Lehrer ihre Schüler an der Gemeinschaftshauptschule Adolfsstraße, tummeln sich Pennäler auf dem Schulhof, bringen Eltern ihre Kinder in den benachbarten Kindergarten. Den Betroffenen, so beschwichtigte noch vor vier Wochen der SPD-Landtagsabgeordnete Ludgerus Hovest, sei durch das “Verbreiten von Horrorgemälden„ nicht geholfen.

Nötig, so der SPD-Politiker, sei vielmehr die “Analyse des Problems, das Aufzeigen von Lösungen und deren Umsetzung„. Die “Altlast Dhünnaue„, bestätigte SPD-Umweltminister Klaus Matthiesen die Sicht des Genossen Hovest, sei “ein hochkomplexer und schwieriger Fall, zu dem es bundesweit bisher kaum eine Parallele gibt„.

Ruchbar wurde der Umweltskandal 1987, als für einen Teil der Dhünnaue zu Planungszwecken eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde. Damals waren, unter anderem in Kellerräumen der Schule, alarmierende Konzentrationen von Giften wie Xylol entdeckt worden.

Was seither geschah, liest sich wie eine Chronik des Versagens: Die Stadt reagierte auf die Xylol-Funde von 1987 lediglich mit ein paar Empfehlungen -die Gartennutzung müsse eingeschränkt werden, Kinder dürften nicht mehr auf den Wiesen der Dhünnaue spielen, unbefestigte Wege und Freiflächen wurden mit einem “Begehungsverbot„ (Ordnungsstrafe: 200 Mark) belegt.

Im Februar 1988 bekannte sich Bayer zu seinen Altlasten und gelobte, sich an der Sanierung der Deponie zu beteiligen. Einen Monat später verlangten Leverkusener Ärzte, die Bewohner der Deponie aus medizinischen Gründen umgehend umzusiedeln. Juni desselben Jahres begann der medizinische Gutachter Hans Joachim Einbrodt mit der Untersuchung von 828 Betroffenen. Im Februar 1989 wurden Kinder aus der Adolfsstraße erneut überprüft.

Ergebnis: 25 Prozent der Probanden von 1988 wiesen “auffällige Befunde„ des Blutbildes auf. Bei 16 Prozent der untersuchten Schüler fanden sich Veränderungen am Blutbild. Eine “akute„ Gefährdung der Betroffenen vermochte der Gutachter zwar nicht zu erkennen, er riet gleichwohl dazu, die Schule zu schließen. Denn über eine mögliche “chronische Gefährdung der Probanden„, so Einbrodt, könne er keine Aussagen machen.

Im Februar 1990 mahnte schließlich auch das Gesundheitsamt die Politiker, “die Einrichtung Schule und Kindergarten aus Vorsorgegründen„ zu verlegen - doch wieder geschah nichts.

Den meisten Lehrern und Schülern der Adolfsstraße dämmerte erst später, in welchem Maße ihre Gesundheit womöglich durch die Giftmülldeponie bedroht wird. Letztes Jahr, so erinnert sich Barbara Ulbricht, Lehrerin der Schule Adolfsstraße, sei ein kranker Kollege von der Schulaufsicht angerufen worden: Er möge sich doch, wurde dem Pädagogen mitgeteilt, “mal vom Amtsarzt untersuchen lassen„.

Im Dezember letzten Jahres schließlich erfuhren die Lehrkräfte, dass es an ihrer Schule in den letzten 15 Jahren insgesamt 15 Krebserkrankungen gegeben habe, darunter fünf mit tödlichem Ausgang - weit mehr, als statistisch zu erwarten gewesen wäre. Und jetzt erst, so bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln, wird “in Sachen Schule Adolfsstraße„ wegen des Verdachts der Gesundheits- und Körperverletzung ermittelt.

“Patentrezepte„, beschwichtigt nun die Stadt Leverkusen die verbitterten Bewohner und Anrainer der Giftdeponie am Rhein, habe es “für die Dhünnaue leider nicht gegeben„. Immerhin, lobten die Kommunalverwalter ihr eigenes Engagement, seien von den 259 Familien der Siedlung Rheinallee “heute 156 versorgt„ mit neuem Wohnraum; Ende dieses Monats “sollen es 189 sein„. Bis zum Oktober, verspricht die Stadt, werde “das Kapitel „neue Wohnungen“ abgeschlossen„ sein.
Ein anderes Kapitel des Skandals ist noch nicht einmal angegangen worden: Zwei Tage vor Weihnachten 1989 hatte die Firma Bayer, festtäglich gestimmt, versprochen, das Gelände mit ihrer Müll-Altlast mittels einer Spundwand abzusichern - geschätzte Kosten: 150 Millionen Mark.

Doch bis zum heutigen Tag ist nicht eine einzige Stahlplanke von der versprochenen Spundwand eingerammt worden. Dabei warnen Experten, dass Deponiegifte schon bei mittlerem Rheinwasserstand mit dem Grundwasser ins Landesinnere geschwemmt und bei ablaufendem Rheinwasser in den Strom gesogen werden.

Insgesamt zehn Verträge sind bislang zwischen der Bayer AG und der Stadt Leverkusen abgeschlossen worden. Dieser von der Stadt so genannte “partnerschaftliche„ Weg wurde eingeschlagen, weil es, wie Minister Matthiesen erläutert, “wegen der Unklarheit der Rechtslage nicht erfolgversprechend erschien„, gegen den Konzern mit “Ordnungsverfügungen vorzugehen„.
Zu den Betroffenen, die unter dem Hickhack leiden, zählen auch die Bewohner eines Altenheimes am Rande der Deponie. “Über den Fortbestand des Altenwohnheims„, so die Stadt, werde “in nächster Zeit in Abstimmung zwischen allen Beteiligten" eine Entscheidung gefällt.

Vor den Alten sind die Haustiere evakuiert worden: Der Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., der das Gebiet der Deponie lange Zeit als Klub- und Übungsgelände nutzte, hat das giftbelastete Areal bereits verlassen.

[Conrad Schuhler] Vortrag Conrad Schuhler

CBG Redaktion

Vortrag Conrad Schuhler, Institut für Sozialökologische Wirtschaftsforschung (isw) am 12.11.05

Bremsklötze Raus – Maximalprofite für das Kapital

(Die Folien zum Vortrag)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Bremsklötze raus“ heisst es in unserem Titel, und im Spiegel-Magazin dieser Woche hat Werner Wenning, der Vorstandsvorsitzende der Bayer AG und zugleich Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), wieder einmal erläutert, welche Klötze weg müssen. Im Rahmen des Restrukturierungsprogrammes müssten in Deutschland weitere Arbeitsplätze bei Bayer abgebaut werden. Man könne, und dies ist der Schlüsselsatz, in Deutschland keine Strukturen erhalten, die nicht wettbewerbsfähig sind. Um zu global wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu gelangen, müssten die Unternehmenssteuern gesenkt werden. Die Sozialsysteme müssten dringend überholt, d.h. herunter gefahren werden. Und die Ökologie müsste als Kostenfaktor abgebaut werden. All das – zu hohe Unternehmenssteuern, zu hohe Sozialleistungen, zu teurer Umweltschutz – gefährde „unsere Wettbewerbsfähigkeit“.

Herr Wenning hat damit die Hauptlosungen der neoliberalen Propaganda bekräftigt, wozu meistens noch tritt der Hinweis, dass die Arbeitszeiten zu starr seien, das ganze Arbeitsmarktsystem mit seinem Kündigungsschutz und seinen Flächentarifen sei zu verkrustet, damit könne man im globalen Wettbewerb nicht bestehen. Drastischer Sozialabbau sei sozusagen die beste Sozial- und Wirtschaftspolitik, denn nur so könne man sich fit machen für den globalen Wettbewerb, in dem man ansonsten erbarmungslos untergehen würde.

Dieses ganze Gedröhne, meine Damen und Herren, ist schiere Propaganda, ist die Unwahrheit.

An Bayer selbst lässt sich dies mit einer einzigen Zahl demonstrieren. In dieser Woche, da Herr Wenning die miserablen Wettbewerbsbedingungen für sein Unternehmen beklagte, legte der Konzern auch seinen Bericht für das dritte Quartal 2005 vor. Danach hat Bayer sein Ergebnis (seinen Gewinn) gegenüber 2004 um 800 % gesteigert. Das ist so, als ob Sie, wenn Sie bisher 3.000 Euro im Monat verdient haben, nun 24.000 Euro pro Monat erhalten, und gleichzeitig feststellen, ihre Einkommensbedingungen seien unerträglich schlecht.

Die Wahrheit einer international ganz hervorragenden Wettbewerbsposition gilt für die deutsche Wirtschaft insgesamt.
Denn Deutschland ist Exportweltmeister. Kein Land der Erde, nicht mal die USA, deren Wirtschaft mehr als viermal größer ist als die Deutschlands, exportiert mehr Waren als wir. Dies zeigt die überragende globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Denn der Einwand, den Herr Sinn vom Ifo-Institut und andere neoliberale Propagandisten vorbringen, Deutschland sei eine sogenannte „Basarökonomie“, die die Weltwirtschaft mit Waren bediene, „die wir in unserem europäischen Hinterland produzieren lassen“ und bei uns nur noch zusammensetzen und sie dann als „Made in Germany“ vertreiben, ist falsch.

Alle diese ausländischen Vorprodukte gehen in die Importstatistik ein. Selbst wenn alle Importe Teile von Waren wären, die später exportiert werden, was natürlich bei weitem nicht der Fall ist, doch selbst in diesem Fall, würde ein Exportüberschuss bedeuten, dass hier originäre deutsche Wertschöpfung stattfindet, die sich am Weltmarkt der anderer Länder als überlegen erweist. Und nun sind wir eben nicht nur Exportweltmeister, sondern sind auch weltweit führend in den Ausfuhrüberschüssen. Wir haben im letzten Jahr den Exportüberschuss um 27% auf 117 Milliarden Euro gesteigert. Das sind über 5% des gesamten Bruttoinlandsprodukts, die wir im Lande erwirtschaften, aber nicht verbrauchen. Wie Kurt Tucholsky schon vor 80 Jahren feststellte: „Eine wichtige Rolle im Handel spielt der Export. Export ist, wenn die anderen kaufen sollen, was wir nicht kaufen können.“

Was also ist wirklich das Problem der Globalisierung? Für uns in Deutschland und gerade auch bei Bayer, einem der führenden Global Players? Wir werden sehen, dass es überhaupt nicht um die Verbesserung des Standorts Deutschland geht – der ist weltweit führend – sondern um die weitere Verbesserung der Profitlage der Unternehmen und um die Rechtfertigung für weiteren Sozialabbau. Um das genauer zu verstehen, möchte ich mit Ihnen gemeinsam einige Grundsätze der neoliberalen Globalisierung, wie sie sich auch in der Unternehmensstrategie der Bayer AG ausdrücken, durchgehen.

Folie 2 (Voraussetzungen der Globalisierung)

Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen der Globalisierung. Erstens müssen im „Mutterland“ Kapitalüberschüsse erzielt werden, die die Kapitaleigner lieber exportieren als sie im eigenen Land einzusetzen. Wir dürfen nicht vergessen, dass Kapitalisten eines Landes auch die Möglichkeit hätten, ihre Gewinne, ihre Überschüsse an die eigenen Beschäftigten auszuzahlen, womit sie die kaufkräftige Nachfrage im eigenen Land so erhöhen würden, dass das im Inland erstellte Produkt auch von den Menschen dort gekauft werden könnte. Dann gäbe es keine Kapitalüberschüsse, die man exportieren könnte oder aus der Perspektive der Unternehmen, exportieren müsste. Wie man weiß, haben die Kapitalisten sich für den anderen Weg entschieden, nämlich möglichst hohe Überschüsse im Inland zu erzielen und zu versuchen, diese im Ausland weiter zu erhöhen. Dies tun sie in sich verschärfendem Tempo seit rund 150 Jahren, seitdem sich das Monopol, der den Markt dominierende Großkonzern, durchgesetzt hat.

Um dies aber in der modernen Form tun zu können, musste eine weitere Bedingung erfüllt sein, nämlich die Entwicklung einer Informations- und Transporttechnologie, die Rohstoffe, Teilfabrikate usw schnell um den Globus bringen und gleichzeitig Informationen über den Waren- und Produktionsfluss in Ist-Zeit überall auf der Welt zur Verfügung stellen. So konnte die „globale Fabrik“ entstehen, die Aufteilung der Produktion eines Unternehmens in sogenannte „globale Wertschöpfungsketten“, wo man mit den einzelnen Produktionssegmenten jeweils in das Land geht, das die größten Kostenvorteile anbietet. So konnten auch, wie im Fall Bayer, von einer Befehlszentrale aus global agierende Konzerne entstehen, die die Märkte zahlreicher Länder mit dort angesiedelten Produktions- und Vertriebs- und Handelsunternehmen abschöpfen können.

In diesen Ländern aber musste drittens dafür gesorgt sein, dass das hereinströmende Kapital sich dort ungehindert bewegen konnte. Dies versteht man unter „Deregulierung“ der ausländischen Absatz- und Arbeitsmärkte, was so viel bedeutet wie das Niederreißen nationaler Schranken und Schutzmechanismen gegen Auslandskapital.

Schauen wir uns die drei Voraussetzungen kurz, aber etwas näher an. Unsere erste Frage: Wie kommt es zu den Kapitalüberschüssen in Deutschland?

Folie 4 (Entwicklung der Lohnquote)

Unsere erste und wichtigste Antwort: Die Kapitalüberschüsse in Deutschland werden immer größer, weil die Löhne und Gehälter immer geringer werden. Die Lohnquote, das ist der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen, ist von 1980 bis heute kontinuierlich von über 74% auf 65% gesunken ist. Dies ist nicht nur ein relatives Zurückfallen der Beschäftigteneinkommen, sondern auch ein absolutes. Von 1991 bis 2004 haben die Beschäftigten einen realen Kaufkraftverlust von 3,6% hinnehmen müssen.

Folie 5 (Gewinnentwicklung Kapitalgesellschaften)

Dementsprechend sind die Gewinne der Kapitalgesellschaften gestiegen. Während die Beschäftigten also einen Verlust von 3,6% erlitten, haben AGs und GmbHs im selben Zeitraum einen Gewinnsprung von netto 113% gemacht.

Was machten sie mit ihren Gewinnen? Sie haben ihre Gewinne keineswegs investiert, um, wie es immer heißt, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

Folie 6 (Unternehmer-Investitionen)

Denn während sich die Gewinne mehr als verdoppelt haben (plus 113%), sind die Investitionen im selben Zeitraum um 1,5% zurück gegangen. Der alte Spruch der Unternehmerseite „Die Gewinne von heute sind die Investitionen von morgen und die Arbeitsplätze von übermorgen“ gehört ins Reich der Fabel. Die Unternehmer re-investieren ihre Gewinne nicht in ihre deutschen Unternehmen.

Folie 7 (Privates Geldvermögen)

Sie schatzen vielmehr, wie wir hier sehen, ihr Vermögen auf. Das Geldvermögen der Privaten hat sich von 1991 bis 2004 mehr als verdoppelt, auf 4,1 Billionen Euro, was das Doppelte des Bruttoinlandsprodukts der BRD ist. Das ist das Vierzigfache der jährlichen Neu-Investitionen in unserem Land. Was machen die Reichen mit ihren Billionen, die sie in Deutschland nicht investieren?

Sie machen das, was die Reichen der anderen Länder auch tun: Sie schicken das Geld rund um den Globus, um die Anlage mit der höchsten Rendite ausfindig zu machen. Weltweit kreisen 60 Billionen Euro privates Geldvermögen – das ist mehr als das Doppelte des Welt-Sozialprodukts - um sich dort niederzulassen, wo der höchste Profit herausspringt. Wir werden noch sehen, dass dies der springende Punkt der Globalisierung des Finanzmarktes ist. Riesige Geldsummen wollen die global maximale Verzinsung ihres Vermögens.

Dieser Finanz-Globalisierung entspricht die realwirtschaftliche Globalisierung der Konzerne. Sie lokalisieren die einzelnen Teile ihrer Produktionsketten dort, wo ihre Kosten am geringsten, ihre Profite also am höchsten sind. Die 100 größten Transnationalen Konzerne der Welt generieren heute die Mehrzahl ihrer Aktien, ihrer Umsätze und ihrer Beschäftigung im Ausland und dieser Auslandsanteil wächst weiter Jahr für Jahr. Die selbe Entwicklung, immer mehr Umsatz und Beschäftigung und Aktionäre im Ausland, kennzeichnet auch die deutschen Top 100 und insbesondere auch die Bayer AG.

Wie weit dieser Transnationalisierungsprozess schon gediehen ist, zeigt eine Zahl sehr eindrucksvoll: 1/3 aller Weltexporte bzw. –importe ist sog. „intrafirm trade“, also Handel innerhalb ein und des selben Konzerns. Dies illustriert, wie weit die Entwicklung zur „globalen Fabrik“ schon fortgeschritten ist.

Der enorm gewachsene Kapitalexport wäre nicht zustande gekommen, hätte die internationale Politik nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen. In der WTO, der Welthandelsorganisation, sind 148 Staaten Mitglieder, und die entwickelten Industriestaaten setzen dort weltweite Regimes zum ungehinderten und sogar favorisierten Kapitalexport der reichen Länder durch.

Folie 10 (WTO)

Im GATS (General Agreement on Trade in Services – Vereinbarung über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen) werden alle Länder verpflichtet, ihren Dienstleistungssektor für ausländisches Kapital zu öffnen. Im TRIMS (Agreement on Trade-Related Investment Measures – Vereinbarung über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen) wird den Mitgliedsstaaten verboten, einheimische Produkte gegenüber ausländischen zu bevorzugen. Im TRIPS schließlich (Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property – Vereinbarung über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) werden Patente und Copyrights der Transnationalen Konzerne gegenüber den Wettbewerbern vor Ort geschützt.

Doch nicht nur in internationalen Organisationen wie der WTO setzen die Transnationalen Konzerne ihren Willen durch, dies geschieht auch bilateral zwischen den einzelnen Staaten.

Folie 11 (Änderungen in den Investitionsbestimmungen...)

Eine wachsende Zahl von Ländern hat immer mehr Gesetzesänderungen durchführt, die ADI – das sind ausländische Direktinvestitionen, also der Kapitalexport der reichen Länder – begünstigen. 1991 haben 35 Länder insgesamt 80 neue Investitionsbestimmungen erlassen, die günstig waren für Ausländische Direktinvestitionen. 2001 waren es 71 Länder mit 194 entsprechenden günstigen Bestimmungen. Die Welt ist zum Platz des fast ungehinderten Geschäftemachens für die Global Players geworden.

Folie 13 (Die Globalisierung ist kein ...)

Dies alles ist keineswegs ein technologischer Sachzwang. Die Globalisierung, wie wir sie heute erleben, ist ein politisches Fabrikat. Sie wird politisch durchgesetzt. Schon dass die Konzerne im „Mutterland“ Kapitalüberschüsse in dieser Höhe erzielen, ist ein politisches Faktum. Einmal hängt es ab vom tarifpolitischen Kräfteverhältnis, zum anderen von den Steuern. Unternehmen haben in Deutschland anteilig Netto relativ mehr als Brutto, Arbeitnehmer relativ weniger. Dann wird der Export von Kapitalüberschüssen nicht nur geduldet, er wird steuerlich gefördert. Schließlich ist das Durchsetzen weltweiter Regimes à la WTO eine politische Angelegenheit, denn nur Staaten sind Mitglied der WTO.

So wie diese Art von Globalisierung politisch durchgesetzt wird, so könnte man sie auch politisch korrigieren. Doch warum sollte man sie korrigieren? Was ist eigentlich so schlecht an der neoliberalen Globalisierung?

Folie 14 (Das Entscheidende ...)

Das Entscheidende an der neoliberalen Globalisierung ist über das kräftige Anwachsen der Waren- und Kapitalströme hinaus die Herausbildung globaler Parameter für die wirtschaftliche Tätigkeit in allen Ländern und auch für Unternehmen, die selbst nicht international tätig sind, denn auch diese müssen sich auf ihren Märkten den von Global Players gesetzten Preis- und Qualitätsbedingungen stellen. Das von den großen Konzernen angewandte sog. Best Practice- und Global Benchmarkung-Verfahren meint, dass jede Firma versuchen muss, ihre Arbeitsabläufe und Kostenstrukturen entsprechend dem weltweit besten Wettbewerber anzugleichen und diesen zu übertreffen. Aus diesem Wettbewerb um die besten Werte entsprang als Hauptinstrument der Unternehmenssteuerung das sogenannte EVA.

EVA, aus dem Amerikanischen: Economic Value Added – der vom Unternehmen zu den Kosten und Abschreibungen hinzugefügte Mehrwert - meint im Klartext, dass das Unternehmen ein höheres Ergebnis erzielen will, als die Kapitalgeber – eigenes oder Fremdkapital – mit ihrem Geld irgendwo sonst auf der Welt erzielen könnten. EVA soll also höher sein als die Rendite, die Kapitalisten mit ihrem Geld an den Börsen und Finanzplätzen der Welt von den Cayman Islands bis nach Hongkong erzielen könnten. EVA ist übrigens auch offiziell der unternehmerische Steuerungsfaktor der Bayer AG, wo man ihn CVA nennt, was irgendwie ehrlicher klingt, denn CVA steht für Cash Value Added, aber Prinzip und die entscheidenden Details sind die selben wie bei EVA.

Unsere zentrale Steuerungsgröße, heißt es im letzten Bayer-Geschäftsbericht, ist der Unterschieds-Brutto-Cashflow, im englischen Cash Value Added. Dieser Unterschieds-Brutto-Cashflow gibt an, inwieweit sowohl die Eigen- und Fremdkapitalkosten als auch die Amortisation der Anlagen verdient werden konnten. Beides, die Festlegung des Verzinsungsanspruchs von Eigen- und Fremdkapital wie auch die Amortisation der Anlagen, also die Abschreibungen, liegen weithin im Ermessen des Unternehmens. Als Kapitalkostensatz –d.i. der Zins auf Eigen- und Fremdkapital – hat die Bayer AG 2004 7 % festgelegt. Wie kommt die Bayer AG auf diesen Satz? Im Geschäftsbericht heißt es einfach: „Die Eigenkapitalkosten entsprechen den Renditeerwartungen unsere Aktionäre und werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.“ Dies ist das eindeutige Bekenntnis der Bayer AG zum Shareholder Value-Prinzip, wonach die grundlegende Steuerung des Unternehmens vom Interesse der Aktionäre an möglichst hohem Kurs und möglichst hoher Dividende – „den Renditeerwartungen“ - bestimmt wird. Einem solchen Verständnis gelten die Beschäftigten nicht mehr als stake holder, als an der Wertsteigerung des Unternehmens angemessen zu beteiligende Gruppe, wie dies noch zu Zeiten der „Sozialpartnerschaft“ die offizielle Losung war, sondern bloß noch als Personalaufwand, der wie der Materialaufwand zu minimieren ist.

Von einem positiven Ergebnis, von einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes, redet die Bayer AG also erst dann, wenn nach dem Verdienen der Abschreibungen, also der totalen Anlagen-Reproduktion, zusätzlich eine Kapitalverzinsung von 7 % übertroffen wird. Und dies war 2004 tatsächlich der Fall. Die gewaltige Hürde aus Anlagenreproduktion und 7%-igem Kapitalkostensatz lag bei 3.122 Mio Euro. Und sie wurde um 88 Millionen Euro übertroffen.

Andere Prozentzahlen machen den ungeheuren Sprung noch plastischer: Die Konzernrendite (das ist der CashFlowReturn on Investments) stieg von 8,1% auf 9,9%. Das EBIT, Ergebnis vor Zinsen und Steuern, sprang um 53,1 % nach oben, auf 2.244 Millionen Euro. 2005 werden alle diese Zahlen nach den vorliegenden Quartalsberichten noch weit übertroffen.

Was wir an dieser Stelle verstehen müssen, ist der grundlegende Wandel, der durch die neoliberale Globalisierung mit ihren globalen Parametern stattgefunden hat. Früher hat ein Kapitalist einen Arbeiter eingestellt, wenn dessen Arbeitsleistung mehr Wert brachte, als der Arbeiter selbst kostete und dieser Wert über dem nationalen Geldzins lag. Dies ist längst vorbei. Der Diskontsatz in Deutschland liegt derzeit bei 2 %, die Geldzinsen, die Banken zahlen, liegen kaum höher. Bayer aber verlangt eine Verzinsung von 7% nach Abzug aller Reproduktionskosten, was einem Geldrücklauf von 10 % auf die getätigten Investitionen entspricht. Wenn dieser Maximalzins durch die Arbeitsleistung der Beschäftigten nicht erreicht wird, dann werden Arbeitsplätze abgebaut bzw. werden die Arbeitsbedingungen verschärft und die Löhne und Gehälter gedrückt. Der global ermittelte Kapitalkostensatz sorgt also zwangsläufig für die Einengung des Arbeitsmarktes und entfacht Druck auf Entgrenzung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

In den Bayer-Daten lassen sich diese negativen Folgen für die Beschäftigten in der ganzen Bandbreite erkennen. Die Zahl der Beschäftigten verminderte sich von 2003 auf 2004 um 2%, der Personalaufwand ging noch weit höher, nämlich um 7,6% zurück. Dagegen stieg der Umsatz pro Mitarbeiter um 6,4 %. Jeder Mitarbeiter brachte 2004 16.000 Euro mehr Umsatz in die Kassen des Bayer-Konzerns. So war mehr als genug Geld da für die enormen Einkommensaufbesserungen an der Konzernspitze: Die Vorstandsbezüge stiegen um 47%, die des Aufsichtsrates um 56%. Das Top-Management gehört neben den Kapitalgebern zu den großen Siegern dieser Art von globaler Wirtschaft. Die Belegschaften sind die Verlierer. Insbesondere in der „home base“ des Global Player, denn in Deutschland vor allem findet der Abbau von Arbeitsplätzen und Beschäftigteneinkommen und die Verdichtung der Arbeit statt.

Folie 16 (Konsequenzen der ...)

Schauen wir uns die Konsequenzen der „neoliberalen“ Globalisierung für Deutschland im Zusammenhang an.

1) Der Binnenmarkt wird ausgehöhlt.
2) Die Arbeits- und Sozialstandards verschieben sich in Richtung Niveau der Billiglohn-Länder.
3) Arbeitsplätze werden in Billiglohn-Länder verlagert.
4) Der Staat bedenkt die Unternehmen mit Steuer- und sonstigen Vorteilen und fährt seine öffentlichen Leistungen herunter, er wird zum „nationalen Wettbewerbsstaat“, der in erster Linie Politik macht für die immer bessere Wettbewerbslage der Konzerne auf dem globalen Markt.

Folie 17 (Inlandsnachfrage / Exporte)

Dass der Binnenmarkt ausgehöhlt wird, dass die gesamte stagnierende Konjunktur überhaupt nur noch vom Export gehalten wird, belegen die Zahlen der letzten 10 Jahre. Nehmen wir 1995 als 100, dann hat sich die Inlandsnachfrage in Deutschland nur um 7 % erhöht; im EWU- bzw. EU-Raum aber um 17 und in den USA um 40 %.

Bei den Exporten hingegen sehen wir den strahlenden Weltmeister Deutschland, 75 % mehr als 1995, ein doppelt so hoher Anstieg wie bei den USA, weit auch vor den Japanern und der EU insgesamt.

Das Geheimnis dieser Diskrepanz erschließt sich aus den Worten eines Kollegen, der einen Musterbetrieb der kapitalistischen Globalisierung aus nächster Nähe verfolgt. Es handelt sich um Uwe Hück, Gesamtbetriebsrat von Porsche.

Folie 18 („Die Globalisierung ...“)

Sein Fazit: „Die Globalisierung hat eins gebracht: dass die Arbeitgeber sich nach den Gehältern der Amerikaner richten und die Arbeitnehmer sich nach denen der Chinesen.“

Der Kollege Hück hat recht. Die DAX-Vorstände haben sich in den letzten Jahren ihre Bezüge um jeweils klar über 10% erhöht. Im letzten Jahr an der Spitze der Bayer-Vorstand mit besagten 48%. Demgegenüber waren, wie wir vorhin gesehen haben, die Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten, rückläufig oder stagnierten.

Folie 19 (Lohnstückkosten)

Rückgang bzw. Stagnation der Beschäftigtenentgelte fand statt bei laufender kräftiger Erhöhung der Produktivität. Dieser Zusammenhang wird ausgedrückt in den Lohnstückkosten, die angeben, wie viel Lohn der Beschäftigte anteilig vom hergestellten Produkt erhält. Gesamtwirtschaftlich wird die Größe bestimmt durch das Verhältnis des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit in Relation zum realen BIP. Und hier zeigt sich, dass der Anteil des Einkommens aus unselbständiger Arbeit im Verhältnis zu anderen Industriestaaten (mit der Ausnahme Japans, das in den letzten 10 Jahren die schlimmste Depression seit dem Kriegsende durchlief) immer geringer wird. Die Lohnstückkosten in Deutschland haben
sich in Deutschland von 1995 bis 2003 um ganze 3% erhöht, in Frankreich hingegen um 12%, in Italien um 20%, in Großbritannien um 27%. In den USA, dem lange führenden Güterexporteur, stiegen sie um 15%. Hierin steckt das Geheimnis der immer stärkeren globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft: Die deutschen Unternehmen kassieren von der Wertschöpfung der deutschen Beschäftigten im internationalen Vergleich einen immer höheren Anteil für sich, Marxisten würden sagen, sie erzielen einen immer höheren Mehrwert. Dies bedeutet andererseits, dass die deutschen ArbeitnehmerInnen unter den Industriestaaten die größten Verlierer der neoliberalen Wende und der mit ihr einhergehenden Globalisierung sind.

Dies gilt nicht nur Sachen Löhne und Gehälter, sondern auch in der Frage der Arbeitsplätze. Ob Bayer, Siemens, Metro, die Autokonzerne – die deutschen Global Players bauen im Inland systematisch Arbeitsplätze ab, während sie den Auslandsanteil ihrer Beschäftigung ebenso systematisch erhöhen. Im ersten Jahrzehnt der neoliberalen Turbo-Globalisierung – von 1986 bis 1996 – haben die 100 größten deutschen Unternehmen weltweit ihre Beschäftigung um 10,3 % ausgedehnt. Aber, und hier kommt das große Aber: Im Inland haben sie in diesem Zeitraum 5,8 % der Arbeitsplätze abgebaut, im Ausland hingegen haben sie die Beschäftigung um 59,8 % erhöht.

Die Bayer AG will nach den Erklärungen des Vorstandsvorsitzenden dort das Geschäft ausweiten, wo die Märkte wachsen, und dies sei im Ausland, und zwar im außereuropäischen Ausland. Die offenbare Absicht des Konzerns ist es, mit Investitionen und Beschäftigung dort anzutreten, wo die Umsätze gemacht werden. Dies wird für den Standort Deutschland weit reichende Folgen haben. Der Inlandsanteil an Beschäftigten liegt bei 42 %; der Inlandsanteil am Umsatz nur bei 27 %. Würde man die Beschäftigung an den Umsatz anpassen, stünden in Deutschland über 30.000 Arbeitsplätze zur Disposition. Auch wenn Deutschland ein überproportionaler Schwerpunkt von Forschung und Entwicklung bleiben sollte – was keineswegs als sicher unterstellt werden kann – ist nach dieser Logik vom Management ein umfassender Angriff auf die Arbeitsplätze hierzulande zu erwarten.

Wie wäre dem von Seiten der Beschäftigten zu begegnen? Es liegt auf der Hand, dass betriebliche Bündnisse zur Standortsicherung, wie sie schon dreimal bei Bayer eingegangen wurden, den Sozial- und Arbeitsplatzabbau im Betrieb nicht etwa zum Stillstand bringen, sondern dass sie diesen Prozess nur strukturieren und in Teilen sogar beschleunigen. Denn indem ich Lohneinbußen akzeptiere, verringere ich weiter den deutschen Markt, woraufhin Bayer sich noch mehr auf den Auslandsmarkt konzentriert. Dies ist ein gewichtiges Argument, denn so wie Bayer gehen ja alle großen Konzerne vor, nämlich dass sie unter Hinweis auf den globalen Wettbewerb den Personalaufwand senken und damit die kaufkräftige Nachfrage im Inland empfindlich reduzieren.

Ein zweites Argument gegen die Moratoriumsbündnisse: Die Einwilligung in an den Unternehmenserfolg gekoppelte Vergütungskonzepte bedeutet die Identifizierung mit der neoliberalen EVA- bzw. CVA-Strategie, denn nach diesem Faktor wird der Unternehmenserfolg ja gemessen. Anstatt diese arbeitnehmerfeindliche Strategie zu bekämpfen, macht man sich zu einem Teil von ihr. Die Folge solcher betrieblicher Bündnisse ist, dass man sich in immer kürzeren Abständen zu neuen Zugeständnissen bereit erklärt und immer neue Arbeitsplatzverluste in Kauf nimmt auf das Versprechen hin, es würden nicht noch mehr. Am Ende des jeweiligen Moratoriums steht dann aber schon die nächste Drohung, v.a. auch mit betriebsbedingten Kündigungen, und wieder willigt man ein in ein Co-Management beim Sozial- und Arbeitsplatzabbau.

Diese realistische Schilderung macht klar, dass den Belegschaften nur geholfen ist, wenn sie sich grundsätzlich dieser neoliberalen Logik in den Weg stellen. Es bleibt kein anderer sinnvoller Weg, als im Betrieb um jeden Millimeter sozialen Bodens zu kämpfen, für erreichte Lohnstandards und möglichst hohe Lohntarife, für jeden einzelnen Arbeitsplatz. Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaft müssen weg vom Co-Management beim Abbau und hin zum konsequenten Abwehrkampf. Die andere Seite hat die Sozialpartnerschaft offiziell aufgekündigt, die Antwort muss lauten Konfliktbereitschaft und Mobilisierung der eigenen Kräfte.

Doch muss dieser Kampf über die Betriebsebene hinaus reichen. Die Rahmenbedingungen für das Verhältnis von Kapital und Arbeit werden in der politischen Arena gesetzt. Ob der Flächentarifvertrag verbindlich ist, oder ob betriebliche Öffnungen prägend sind oder werden. Ob Kapitalexport subventioniert oder durch Kapital-verkehrskontrollen reguliert wird. Welche Gesetze den Arbeitsmarkt, die Sozial- und Steuersysteme regeln. In der politischen Arena ist das Regime des Neoliberalismus durchgesetzt und wird jeden Tag neu gefestigt und ausgeweitet. Wenn die arbeitnehmer- und insgesamt menschenfeindliche Logik dieses Regimes gemildert und schließlich gebrochen werden soll, dann müssen die Belegschaften und die Betriebsräte und die Gewerkschaften endlich mit aller Kraft ihr politisches Mandat ausfüllen. Sonst kommen sie vollends unter den Schlitten eines Kapitals kommen, das, wie es selbst erklärt, wegen globaler Vorgaben keine Rücksicht mehr auf den früheren Sozialpartner nehmen kann.

Die sich herausbildende neue Bundesregierung, die Große Koalition, erweist sich schon in den Konturen ihres Regierungsprogramms als Erfüllungsgehilfe des globalen Kapitals, als Katastrophe für die Arbeiter, Arbeitslosen und Rentner. Mit der Mehrwertsteuererhöhung, der Kürzung des Arbeitslosengelds und dem Einfrieren der Renten haben gerade die Bedürftigen angesichts einer Inflation von gut 2 % noch weniger in der Tasche. Dies wird die Massenkaufkraft weiter dezimieren und die Konjunktur nach unten drücken. Das Herunterfahren der öffentlichen Ausgaben wird die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge noch weiter verschlechtern. Die Lockerung des Kündigungsschutzes wird den Arbeitsplatzabbau beschleunigen und zu einer weiteren Prekarisierung der Arbeit führen; die Öffnung der Tarifverträge für betriebliche Einzelabmachungen wird die Löhne sinken lassen und den Flächentarif bedeutungslos machen.

Wir brauchen mithin eine grundsätzliche Wende im politischen Bereich. Und da stehen wir heute besser als vor dem 18. September, vor der Bundestagswahl Mit dem Erfolg der Linkspartei ist erstmals seit langem eine Partei in den Bundestag eingezogen, die ein klares, prinzipielles Nein zum Neoliberalismus erklärt. Das gibt Hoffnung, dass im Zusammenspiel der sozialen und politischen Bewegungen und ihrem parlamentarischen Arm – denn dazu muss die Linkspartei werden, oder sie wird den fatalen Weg der SPD und der Grünen gehen – mehr Menschen die offenkundige Wahrheit einsehen, dass die Machtstruktur dieser Gesellschaft ihre Interessen und ihre menschlichen Ansprüche verrät. Im Mittelpunkt der Forderungen sollten stehen
- die Verteilung der zur Verfügung stehenden Arbeit auf alle Arbeitsfähigen (und –willigen), d.h. eine gravierende Verkürzung der Arbeitszeit;
- eine soziale Grundsicherung, die allen Menschen eine armutsfeste Basis für ein anständiges Leben bietet, wo sie voll am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können;
- die kollektive Sicherung aller Aspekte der sozialen Daseinsvorsorge von der Erziehung und Bildung über die Gesundheit bis hin zum Alter;
- die Mitsprache und Mitentscheidung aller in allen grundlegenden Fragen des gesellschaftlichen und politischen Lebens.

Mit diesen Forderungen, schon mit Kernfrage der Neuverteilung der Arbeit, werden wir sehr schnell an die Grenzen der Reformfähigkeit des heutigen kapitalistischen Systems stoßen. Es wird sich herausstellen, dass dieses System in seinen Grundzügen transformiert werden muss, dass es mit den alten Strukturen von wirtschaftlicher und politischer Macht ein Ende haben muss. Auch wer sich „nur“ für soziale Reformen einsetzen will, wird bald erkennen, wird im und am Widerstand der wirtschaftlichen und politischen Eliten des global operierenden Kapitals erkennen, dass dieses System sich keinen Reformspielraum gestatten will. Wir müssen ihn erkämpfen – und die Bedingungen dafür sind heute besser als in sie in den letzten 15 Jahren neoliberaler Hegemonie je waren.

Strafanzeige

CBG Redaktion

27. April 2006

Staatsanwaltschaft
Am Justizzentrum
50939 Köln

S t r a f a n z e i g e

der Coordination gegen Bayer Gefahren e.V., Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte: RAe Schön und Reinecke, Roonstr. 71, 50674 Köln

gegen

den Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG, Herrn Werner Wenning sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bayer AG, Herrn Dr. Manfred Schneider sowie weitere noch zu ermittelnde Mitglieder des Managements der Firma Bayer AG

wegen V e r u n t r e u u n g

Bei der Strafanzeige geht es um die strafrechtlichen Konsequenzen der Beteiligung der Bayer AG an einer Vielzahl von Kartellabsprachen weltweit. Folgende Sachverhalte sind aufgrund allgemein zugänglicher Quellen als feststehend anzusehen:

In Italien hatte Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insgesamt 30 Mio. verurteilt, davon 6 Mio für Bayer. Hierzu kann auf den beigefügten Artikel aus einer italienischen Medizinzeitschrift verwiesen werden nebst kurz gefasster privater Zusammenfassung auf deutsch (diese wie die folgenden Artikel liegen jeweils in der Online-Form vor).

Im Oktober 2004 musste eine Tochterfirma des Bayer-Konzern in den USA 33 Mio. $ zahlen wegen der Teilnahme bei Preisabsprachen für Polyesterprodukte. Insoweit wird auf den beigefügten Auszug von Spiegel-online und ARD.de verwiesen. Herr Reuters berichtet in einem Artikel vom 13. Oktober 2004 über weitere Kartellabsprachen im Bereich des synthetischen Gummis.

Am 11. August 2005 berichtet AFP über die strafrechtliche Verurteilung von Ex-Bayer-Managern in den USA wegen Kartellrechtsverstößen auf dem Kautschukmarkt.

Am 14. Oktober 2005 ergibt sich aus dem Nachrichtendienst „Dow Jones“, dass Bayer in Portugal für genau dieselben Kartellabsprachen mit einem Bußgeld belegt wird, wie bereits im Jahre 2003 in Italien, nämlich wegen Kartellabsprachen bei Abgabe von Diabetes-Teststreifen.

Die Le Monde vom 18.10.2005 (als französische Online-Ausgabe sowie in einer privaten deutschen Übersetzung beigefügt) berichtet von Kartellen in Brasilien, mit denen versucht wurde, die Einführung von Generika nach Brasilien zu unterbinden.

Mit Presseerklärung vom 21.12.2005 teilt die EU-Kommission mit, dass sie gegen vier Unternehmen - unter anderem die Bayer AG - Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. € wegen eines Kautschuk-Chemikalien-Kartells verhängt hat. Besonders bemerkenswert ist hier die Äußerung des zuständigen Kommissionsmitgliedes Neelie Kroes, die ausführt:

„Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Aus der Presseerklärung ergibt sich weiter, dass nicht nur Bußgeldzahlungen im Raum stehen, sondern darüber hinaus auch privatrechtliche Schadensersatzansprüche eventueller Konkurrenten.

Am 07.12.2005 berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger ebenfalls darüber, dass die Bayer AG in den USA eine Rückstellung von 275 Mio. € vornimmt wegen dort anhängiger Kartellverfahren.

In Vorbereitung auf die am 28.04.2006 stattfindende Hauptversammlung wird im Geschäftsbericht an verschiedenen Stellen auf die verbotenen Preisabsprachen dadurch reagiert, dass Rückstellungen vorgenommen werden. Die entsprechenden Auszüge aus dem Geschäftsbericht sind in Abschrift ebenfalls beigefügt, Kopien können noch nachgereicht werden.

Nach diesseitiger Auffassung belegt der große Umfang derartiger Kartellabsprachen, wie auch die Vorsorge in der Bilanzierung ganz eindeutig, dass es sich hier nicht um einzelne Ausrutscher handelt (auch wenn Bayer laut Kölner Stadt-Anzeiger die Vorfälle bedauert), sondern dass hier eine systematische Geschäftspolitik zu beurteilen ist, in die daher zumindestens der Vorsitzende des Vorstandes selber eingeweiht sein muss und die gleichzeitig (entsprechend der Aufforderung der zuständigen EU-Kommissarin) durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu überwachen wäre.

Auch die Tatsache, dass der Geschäftsbericht keinerlei Hinweise darauf enthält, dass der Bayer-Konzern versucht gegenüber einzelnen Beschäftigten, die gegebenenfalls für das Kartell verantwortlich sind, vorzugehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, belegt hinreichend, dass es nicht um Ausrutscher subalterner Ebenen des Konzernes geht, sondern um eine systematische Geschäftspolitik.

Nach diesseitiger Auffassung machen sich die genannten Mitglieder des Vorstandes oder anderer Gremien der Bayer AG, die die entsprechenden Preisabsprachen für die Bayer AG treffen, der Veruntreuung schuldig.

Darüber hinaus dürfte Veruntreuung auch in der Form vorliegen, dass der Vorstand bzw. Aufsichtsrat die notwendigen Schritte unterlässt, um die persönlich verantwortlichen Personen zu Schadensersatzleistungen heran zu ziehen.

Zwar stellt es eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges dar, dass in der Bundesrepublik Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern und evt. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt sind, nicht hingegen mit Strafen. Angesichts der Gemeinschädlichkeit derartiger Absprachen und des dadurch verursachten enormen Schadens für die Allgemeinheit und Einzelne stimmt es eher merkwürdig, dass nicht einmal in schweren Fällen Straftaten vorliegen.

Diese gesetzliche Regelung darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass auch eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften nicht gegeben ist. Ein Mitglied des Vorstandes/Aufsichtsrates bzw. in sonstiger Managementposition, das regelmäßig auch eine Vermögensbetreuungspflicht hat, begeht bei der Beteiligung an verbotenen Preisabsprachen eine Veruntreuung. Er gefährdet dadurch das Vermögen der Aktiengesellschaft, weil regelmäßig zumindestens die Gefahr besteht, dass ein solches Kartell bekannt wird und sodann die Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen festgesetzt werden und evt. auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Insofern stellt jede einzelne Kartellabsprache für sich genommen bereits eine strafrechtlich relevante Vermögensgefährdung des Vermögens der Aktengesellschaft dar.

Es ist auch unerheblich, ob die Gremien der Gesellschaft, also Vorstand und Aufsichtsrat Kartellabsprachen gebilligt haben, da eine solche Billigung nicht wirksam sein kann und darüber hinaus auch der Vorstand und der Aufsichtrat nicht das Recht haben, durch illegale Machenschaften das Vermögen der Aktiengesellschaft zu gefährden.

Es wird daher gebeten, die Ermittlungen aufzunehmen. Nach diesseitiger Auffassung müsste unter Beiziehung der entsprechenden Akten zu den einzelnen Kartellvergehen festgestellt werden, wer im Rahmen der Bayer AG Kenntnis davon hatte, wer daran beteiligt war etc.

Da es sich bei der Tätigkeit im Rahmen von Kartellabsprachen um eine verbotene Tätigkeit handelt, die das Vermögen der Aktiengesellschaft gefährdet, setzen sich die handelnden Personen auch Schadensersatzansprüchen der Aktiengesellschaft aus. Es ist Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat, derartige Schadensersatzansprüche geltend zu machen und ggf. gerichtlich durchzusetzen. Geschieht dies nicht, sondern werden statt dessen sogar in der Bilanz Rückstellungen dafür gebildet, um zu erwartende Bußgelder und Schadensersatzforderungen auszugleichen, so stellt auch dieses Verhalten erneut eine Veruntreuung dar, weil auch der Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber den einzelnen Beteiligten nicht gerechtfertigt ist.

Reinecke/Rechtsanwalt

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ich unterstütze die Forderung nach einer antibiotikafreien Tierzucht und nach einem Verbot der Massentierhaltung

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[Xarelto] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Risiken von „Xarelto“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren an und möchte heute zum Thema „XARELTO“ sprechen.

Im neuen Geschäftsbericht heißt es zu dem Medikament mit dem Wirkstoff Rivaroxaban, ich zitiere:

„Unser Gerinnungshemmer XARELTO trug deutlich zu den Umsatz-Zuwächsen des Segments Pharma bei. Nach weiteren Ausbietungen und Indikationserweiterungen verzeichneten wir in allen Regionen starke Umsatzsteigerungen, insbesondere in Deutschland, den USA und Japan.“

Dieser Erfolg hat jedoch seine Schattenseiten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN erreichten viele Berichte von Geschädigten. Aus einem möchte ich zitieren:

„Nach der ersten OP habe ich über zwei Tage XARELTO bekommen. Am dritten Tag erfolgte die zweite OP, also bereits unter Einsatz von XARELTO. Am Folgetag der zweiten OP habe ich dann extreme Nachblutungen an diesem operierten Bein bekommen.“

Bei einem anderen Patienten mussten die Ärzte in einer Not-Operation sogar einen Luftröhrenschnitt vornehmen. Auch die Behörden registrieren immer mehr Zwischenfälle nach der Gabe von XARELTO. Allein im Jahr 2012 gingen beim „Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel“ 58 Meldungen über Todesfälle und 750 Meldungen über lebensgefährliche Nebenwirkungen wie Blutungen ein. Das ist eine erschreckende Zahl – selbst wenn es sich bis dato nur um Verdachtsfälle handelt.

Dazu nun meine 1. Frage:

Wie viele Todesfälle und Berichte über schwere Nebenwirkungen gab es in diesem Jahr?

Wegen der Risiken des Medikamentes raten viele Experten von einer Verschreibung ab. So erklärt die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“, ich zitiere:

„Insgesamt ergibt sich aus Sicht der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten (...) gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban.“

Die Fachzeitschrift „arzneimittel-telegramm“ pflichtet dieser Einschätzung bei. Bei der Indikation „Vorhofflimmern“ bezeichnet sie XARELTO gar nur als ein Mittel der dritten Wahl.

Die Schwächen des Medikamentes haben sich schon bei den Zulassungstests gezeigt. Diese ergaben nämlich nur eine Nicht-Unterlegenheit gegenüber WARFARIN. Und selbst diese Nicht-Unterlegenheit erreichten die Tests nach Meinung einiger Experten nur dadurch, dass die WARFARIN-Probanden nicht die richtige Dosis erhielten. Darüber hinaus warfen die Tests viele Fragen bezüglich der Sicherheit von XARELTO auf. Wegen des erhöhten Risikos von Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen, Gefäß-Verschlüssen und Leberschäden sowie der ungeklärten Langzeitwirkung zögerte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA deshalb schon bei der ersten Genehmigung zur Blutverdünnung bei Hüft-OPs. Bei der Indikation „Schlaganfall-Prophylaxe“ sprachen sich einzelne FDA-Experten dezidiert gegen eine Zulassung aus. Und bei dem derzeit laufenden Verfahren - einer Zulassung von XARELTO zur Nachbehandlung von ACS, dem Akuten Koronar-Syndrom, - treten auch wieder Probleme auf. Die FDA verschob die Genehmigung nun schon zum zweiten Mal, unter anderem weil BAYER in den Zulassungsunterlagen den Tod von drei Probanden unterschlagen hat. Nach den Vermutungen der FDA könnten es sogar noch weit mehr verheimlichte Sterbefälle sein. Ich zitiere:

„Diese drei nicht gezählten Todesfälle könnten nur die Spitze des Eisbergs fehlende Daten betreffend sein (...) Wir wissen nicht, wie viele dieser Todesfälle (und andere Endpunkte der Studie) bei den sieben Prozent der PatientInnen, die ihr Einverständnis widerrufen haben (...), gestrichen, außen vor gehalten oder nicht gezählt worden sind.“

In China hat eine Frau, die während der XARELTO-Tests einen lebensgefährlichen Schock erlitten hatte, BAYER bereits verklagt. Sie erhielt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen.

Dazu jetzt meine Fragen:

1. Wie viele Klagen sind in Sachen „XARELTO“ bereits anhängig?

2. Warum hat BAYER die drei Todesfälle nicht gemeldet?

3. Wie viele Tote gab es 2012 insgesamt bei den XARELTO-Tests?

4. Und weil die Arznei-Tests in Entwicklungsländern immer unter besonders prekären Bedingungen ablaufen: Wie viele Tote gab es im letzten Jahr bei XARELTO-Tests in Indien und China?

Die Zweifel der Zulassungsbehörden und die vielen Meldungen über Todesfälle und schwere Nebenwirkungen zeigen, dass XARELTO seinen Verkaufserfolg nicht seiner Qualität zu verdanken hat. Grund dafür ist vielmehr der immense Werbe-Aufwand, mit dem BAYER das Präparat in den Markt gedrückt hat. So sagte etwa Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig von der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ in der WDR-Sendung „Die Tricks der Pharma-Industrie“, ich zitiere:

„Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können.“

Im Rahmen einer solchen Marketing-Strategie hat BAYER vielfältige Anstrengungen unternommen: Der Konzern hat die Fachwelt mit PR-Material überschüttet; Der Konzern hat Mediziner eingekauft, die auf Ärzte-Fortbildungen für das Produkt warben; der Konzern hat einen Großteil seiner Pharma-Referenten auf das Produkt eingeschworen und zu diesem Zweck sogar eine Event-Agentur engagiert.

Dabei hat sich das Unternehmen nicht einmal gescheut, zu verbotenen Methoden zu greifen. So hat BAYER kostenlose XARELTO-Proben per Post an ÄrztInnen verschickt, obwohl der Gesetzgeber dies bereits Mitte der 1980er Jahre untersagt hat. Zurecht wurde diese Praxis dann auch ein Fall für die „Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittel-Industrie“

Und aufs Marketing setzt BAYER nicht nur bei XARELTO. Darum hat der Konzern im letzten Jahr seine Vertriebskosten abermals gesteigert. Sie stiegen um 11,5 Prozent auf nunmehr fast 10 Milliarden Euro. Das ist einer der größten Bilanz-Posten, Der Geschäftsbericht widmet ihm aber nicht einmal eine Seite. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hat an dieser Stelle deshalb immer wieder eine genauere Aufschlüsselung dieser Ausgaben verlangt. Ich möchte das auch heute wieder tun, in der Hoffnung, dieses Mal eine Antwort zu bekommen und stelle meine letzten Fragen zu diesem Komplex.

1. Welchen Anteil an den Vertriebskosten hat der Pharma-Bereich?

2. Wie hoch waren die Vertriebskosten für XARELTO im Jahr 2012?

3. Wie viel von dem Etat war für die direkte Werbung bei Ärzten und in Krankenhäusern vorgesehen?

4. Wie viel Geld investierte BAYER in Ärzte-Fortbildungen zum Thema „XARELTO“?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Gegenanträge] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Bienensterben
Um die großflächigen Bienenvolksterben einzudämmen, hat die EU am 1. Dezember die Verwendung der von BAYER verkauften Pestizide Imidacloprid und Clothianidin weitgehend verboten. Die Wirkstoffe schädigen schon in geringsten Konzentrationen das Nervensystem von Insekten und können zu chronischen Vergiftungen führen. Der Rückgang der Bienen-Populationen gefährdet die Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen und damit die Ernährungssicherheit. Auch Vögel sind betroffen, da sie wegen der rückläufigen Zahl wildlebender Insekten nicht genügend Nahrung finden.
Trotz des Nachweises der Schädlichkeit durch Dutzende unabhängiger Studien klagen BAYER und SYNGENTA gegen das EU-Verbot. Auch geht der Verkauf außerhalb der EU weiter. Einmal mehr ist für BAYER der kurzfristige Profit wichtiger als der Schutz von Flora und Fauna.

HIV-Infektion von Blutern
Der „Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband“ hat jüngst den Deutschen Hörfilmpreis an die ZDF-Produktion „Blutgeld“ vergeben. Einer der drei Hauptsponsoren war ausgerechnet die BAYER AG.
„Blutgeld“ erzählt die wahre Geschichte dreier Brüder, die durch Gerinnungspräparate mit HIV infiziert wurden. Hintergrund der Handlung: bis Mitte der 80er Jahre wurden tausende Bluter mit HIV und Hepatitis-C infiziert, hauptsächlich durch Produkte von BAYER. Firmeninterne Memos hatten die Gefahren für Bluter frühzeitig benannt, ohne dass das Unternehmen daraus Konsequenzen zog. Der Bundestag kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Inaktivierungsverfahren rechtzeitig vorlagen. Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER jedoch einer Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.
Bis heute verweigert BAYER den Opfern eine gerechte Entschädigung. Trotzdem konnten in harten Kämpfen Zahlungen von mehreren hundert Millionen Euro erzwungen werden. Das Sponsoring der Preisverleihung an „Blutgeld“ durch BAYER stellt eine Verhöhnung der infizierten Bluter dar. Die Opfer werden dazu missbraucht, dem Konzern mittels „mildtätiger Gaben“ ein menschliches Antlitz zu verleihen.

Gesundheitsschäden durch Bisphenol A
Die Zähne von rund 10% aller Kinder besitzen wegen unzureichender Mineralisation nicht genügend Festigkeit und zersetzen sich daher. Als Auslöser steht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Verdacht. Im Tierversuch beeinträchtigt Bisphenol A die Mineralisation von Rattenzähnen.
BAYER ist einer der größten BPA-Produzenten weltweit. Die Chemikalie kommt u. a. in Plastik-Flaschen, Konservendosen und Lebensmittel-Verpackungen zum Einsatz. Dutzende von Studien bringen BPA mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Dr. Norbert Krämer von der Gießener Poliklinik für Kinder-Zahnheilkunde rät daher, keine Trinkflaschen aus Plastik zu verwenden und auf Lebensmittel zu verzichten, deren Verpackung BPA enthält.
Bereits 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. 2011 folgte das EU-Verbot in Babyflaschen. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Trotzdem stellt BAYER den Verkauf von Bisphenol A für risikoreiche Anwendungen nicht ein.
Vor wenigen Wochen kündigte die EU an, den Grenzwert für die BPA-Aufnahme drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von 50 µg pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 µg gesenkt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Hormonaktive Chemikalien müssen aus allen Produkten des täglichen Verbrauchs verschwinden. Zudem benötigen wir dringend eine Umkehrung der Beweislast: Chemikalien, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu wirken, müssen verboten werden - es sei denn, die Produzenten können diesen Verdacht nachweislich entkräften. Sonst vergehen weiterhin Jahrzehnte zwischen den ersten Hinweisen auf eine Schädigung bis zum Verbot einer Substanz.

Asbest
Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat BAYER zu einer Entschädigung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter war an den Folgen seiner jahrzehntelangen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Nach Ansicht des Gerichts hatte BAYER die Risiken ignoriert und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen.
Insgesamt wurde rund ein Fünftel des weltweit verbrauchten Asbests in der Chemie-Industrie eingesetzt. Die Gefahr für Leib und Leben war BAYER über Jahrzehnte hinweg bekannt. Durch gekaufte Gutachten und Zuwendungen an das damals zuständige „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ konnte die Industrie das Verbot um etwa 25 Jahre verzögern. Tausende Arbeiter/innen bezahlen dies mit ihrem Leben.
Bis heute hat BAYER kein Nachsorge-Programm eingerichtet, das alle Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Seit nun fünf Jahren habe ich fast 7.000 Emails von 365 deutschen Familien bekommen die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Nach Einnahme der Tabletten kam es ungewöhnlich oft zu Schwierigkeiten in der Schwangerschaft, zu Aborten/Totgeburten oder eben zu einer Vielzahl an Missbildungen.

Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Unter der Hand nahm man diese Pillen in Überdosierung auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?

Seit mehr als vier Jahren fordern wir Aufklärung von Bayer. Bayer mauert. Herr Dekkers wird ihnen nachher sagen, dass es medizinisch keinen Zusammenhang gibt und ich einen Prozess gegen Bayer verloren habe. Das stimmt, ich habe den Prozess verloren. Er wird Ihnen aber nicht sagen wie Bayer ihn gewonnen hat. Es ging rein um die Frage der Verjährung. Bayer hat die Einrede der Verjährung benutzt um den Prozess zu gewinnen. Es ging nicht um Studien, es ging nicht um einzelne Schicksale. Bayer hält, die mutmaßlich durch dieses Medikament verursachten Schäden, für verjährt. Das Landgericht Berlin hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Hr. Dekkers, Sie haben diese abgelehnt und verweigern bis heute alle Gespräche. Der Richter sagte weiterhin: „Es gibt einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen.“ Und sie machen nichts, gar nichts.

Ich selbst war letztes Jahr, wieder einmal, im Krankenhaus und hatte eine Bauch-OP. Fast zwei Monate lang hatte ich ununterbrochen heftigste Bauschmerzen und 15kg abgenommen. Verwachsungen, durch meine zahlreichen Bauch-OPs, schnürten meinen Darm ab und führten fast zu einem Darmverschluss. Glauben Sie, dass meine Grunderkrankung für mich jemals verjährt? Was für eine Unverschämtheit und wie respektlos ist es eine solche Meinung zu vertreten?
Herr Dekkers wird Ihnen auch nicht sagen, dass sich ehemalige Mitarbeiter gemeldet haben, die behaupteten, dass diese persönlich damals im Namen von Schering Mediziner bestochen haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM bekommen.

Das Landgericht Berlin hat sein Urteil im September 2012 gefällt. Der Vorwurf der Bestechung ist von Bayer nie bestritten worden. Hätte nicht die Einrede der Verjährung verhindert, dass sich das Landgericht Berlin inhaltlich mit der Thematik auseinandersetzen musste, gilt der Bestechungsvorwurf als von Bayer prozessual zugestanden. Ihre Rechtsvorgänger haben damals also Mediziner bestochen und so Hunderten von Familien Anfang der 80er Jahre die Möglichkeit genommen gerichtlich gegen Bayer, damals also Schering, vorzugehen. Heute aber sagen sie, dass dies verjährt sein soll. Sie sollten sich schämen. Mediziner zu bestechen und hier so zu tun als gäbe es keinen Zusammenhang. Zeigen Sie doch endlich alle Tierversuche! Was für ein Unternehmen sind sie? Welche Werte haben Sie heute wieder betont? Die BAYER AG will angemessen kommunizieren... ist das hier angemessen? Sie wollen ein Vorbild sein... verhalten sich so Vorbilder? Zeigen Sie endlich, dass es Ihnen ernst ist....

Wissen Sie warum kein Mitarbeiter öffentlich aussagt? Die ehemaligen Mitarbeiter behaupten, dass sie Angst vor der Streichung der Betriebsrente hätten. Sie seien von Bayer auch telefonisch deswegen benachrichtigt worden. Decken Sie doch diesen Skandal auf! Zeigen Sie mit der Öffnung aller Unterlagen dass dies nicht wahr ist, dass sie nichts zu verbergen haben?!
Herr Dekkers wird auch behaupten, dass es eine aussagekräftige Studie des Bundesinstitutes für Arzneimittel gibt. Aus dieser würde hervorgehen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen gibt. Er wird Ihnen aber nicht sagen, dass diese Studie fast ausschließlich aus Patientendaten hervorging, dass kein einziger Fall näher untersucht wurde, dass Bayer überhaupt keine Daten geliefert hat und dass es eine Arbeit eines Doktoranten war.

Das Bfarm selbst erklärte: „Basierend auf der Studie könne ein Kausalzusammenhang zwischen den berichteten Fehlbildungen und der Exposition mit Duogynon in der Schwangerschaft nicht bestätigt, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden“. Es gab insbesondere viele Fälle von Blasenekstrophien. Aber die Autoren stellten nur die Frage nach der statistischen Verzerrung und gingen auch in diesen Fällen nicht weiter nach. Die Studie ist für die betroffenen Familien eine Unverschämtheit.

Ich biete Ihnen hier an nur diese genannten Fälle von Blasenekstrophien zu untersuchen und einen einzigen anderen Fall. Es gibt nämlich einen Fall mit zweieiigen Zwillingen. Auch dies wurde nicht weiter untersucht, obwohl ich darauf hingewiesen hatte. Diese Zwillinge hatten exakt dieselbe Missbildung. Das ist der entscheidende Punkt. Dies kommt in der Natur so nicht vor. Es muss äußere Einflüsse dafür gegeben haben. Die Mutter hatte in der Frühschwangerschaft Duogynon in Tablettenform eingenommen. Dies wird nun das Bundesinstitut für Arzneimittel untersuchen.

Stellen Sie sich endlich Gesprächen. Lassen Sie uns das Thema endlich beenden!
In England soll es Vergleichsgespräche geben. Den betroffenen britischen Geschädigten soll als Voraussetzung hierfür ein Maulkorb verpasst worden sein. Aus diesem Grund sind dieses Jahr wohl auch die Betroffenen aus England nicht hier. Bayer-Deutschland bestreitet jegliche Vergleichsgespräche und auch die Absicht, Vergleiche wegen Duogynon oder Primodos zu schließen. Wissen das die englischen Betroffenen schon? Und verhandelt nicht vielleicht doch ein Bayer-Tochterunternehmen mit den Anwälten der Geschädigten? Herr Dekkers, Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit öffentlich zu verkünden, dass die Bayer-Unternehmen zu keinem Zeitpunkt mit den Anwälten der Betroffenen in England verhandelt haben und dass die Bayer-Unternehmen unter keinen Umständen einen Vergleich mit den britischen Primodos-Opfern schließen werden. Sagen Sie bitte etwas dazu!
Auch wir sind gesprächsbereit! Wir sind behindert, aber diese Behinderungen verjähren doch für Niemanden. Geben Sie den Menschen endlich Gewissheit und erweisen Sie den vielen behinderten Menschen, die Aufklärung verlangen, endlich den nötigen Respekt. Bewegen Sie sich!
Ich bedanke mich für Ihr Interesse!

A. Sommer

Carl Duisberg

CBG Redaktion

In Dortmund, Frankfurt und Lüdenscheid gibt es erfolgreiche Initiativen zur Umbenennung von Carl-Duisberg-Straßen. Nun steht das Thema auch in Bonn auf der Tagesordnung. Nach hitziger Debatte wurde das Thema zunächst vertagt.

Bonn: Sitzung der Bezirksvertretung am 17. März

Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

11. März - Die Bezirksvertretung Bonn berät am kommenden Dienstag über einen Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf. Damit soll dem Vorbild der Städte Dortmund und Lüdenscheid gefolgt werden, die Ende 2014 eine entsprechende Namensänderung beschlossen hatten. Auch in Frankfurt läuft derzeit ein Umbenennungs-Verfahren.

Im 1. Weltkrieg entwickelte Carl Duisberg Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz. Die Firma BAYER baute er zum größten deutschen Sprengstoff-Produzenten aus. Auch forderte Duisberg die Annexion Belgiens und großer Gebiete in Osteuropa.

Gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff beklagte Duisberg den Mangel an Arbeitskräften und forderte mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ zehntausende Belgier deportieren; mehrere Tausend starben.

Das Dortmunder Stadtarchiv begründete die Umbenennung wie folgt: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab.“ Duisberg war zudem Mitglied der rechtsradikalen und antisemitischen Deutschen Vaterlandspartei.

Das Lüdenscheider Stadtarchiv schrieb in seinem Votum: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“.

Carl Duisberg war auch die treibende Kraft beim Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN im Jahr 1925. Während der Weimarer Republik organisierte Duisberg Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich.

Die Bonner Stadtverwaltung spricht sich bislang gegen eine Umbenennung aus. In einer Vorlage heißt es, „Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder“ seien sinnvoller. Diese Argumentation ist sicherlich für kleinere Verfehlungen angemessen. Niemand käme jedoch auf die Idee, eine Ludendorff-Straße oder eine Himmler-Straße mit Zusatzschildern zu versehen. Auch bei Carl Duisberg ist die Grenze der Zumutbarkeit deutlich überschritten.

Desweiteren moniert die Verwaltung, dass sich die Anlieger zumeist gegen eine Umbenennung aussprächen. Dies ist wegen des bürokratischen Aufwands natürlich verständlich. Die Verwaltung kann den Anwohner/innen jedoch entgegen kommen und – so wie in anderen Städten – kostenlos neue Ausweise ausstellen.

Schließlich heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung, dass zu Duisberg „ein wissenschaftlich relevantes Lebensbild noch nicht vorliegt“. Dies ist falsch; es gibt zahlreiche Veröffentlichungen (zum Beispiel „Briefe eines Industriellen“ von Kordula Kühlem; „Und heute die ganze Welt“ von Otto Köhler).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Forderung nach einer Umbenennung. „Carl Duisberg ist kein Vorbild für künftige Generationen. Die Stadt Bonn sollte sich deutlich von Kriegsprofiteuren wie Duisberg distanzieren“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Carl Duisberg

„Er ist als Vorbild ungeeignet“

DRANSDORF. Wird die Carl-Duisberg-Straße einen anderen Namen bekommen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 17. März.

6. März 2015 -- Anlass ist die Vergangenheit des Industriellen Duisberg (1861 bis 1935), der auf der einen Seite die Universität Bonn sehr unterstützt hatte. Auf der anderen Seite forderte er im Ersten Weltkrieg den Einsatz von belgischen Zwangsarbeitern und ließ Giftgase an der Front testen. Das steht in einem Bürgerantrag, mit dem sich die Kommunalpolitiker nun befassen werden.

Bereits im Fall von Reichspräsident Paul von Hindenburg (siehe unten) ging es vor einiger Zeit um Straßenbenennungen in Bonn. Nun gerät der Chemiker Duisberg, der bis 1926 bei den Bayer-Werken tätig war und dort bis zum Generaldirektor aufstieg, in die Kritik. Die genannte Straßenbezeichnung sei politisch belastet, heißt es im Bürgerantrag. „Die Person Carl Duisberg ist als Vorbild für künftige Generationen nicht geeignet.“

Die Städte Lüdenscheid und Dortmund haben bereits wegen Duisberg Straßennamen geändert. Unter seinem Vorsitz sei in Leverkusen unter anderem Phosgen produziert worden, „ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: »Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt«“, so der Wortlaut einer Niederschrift des Dortmunder Bürgerausschusses vom vergangenen September. Der Mensch bleibe dabei bis zuletzt bei vollem Bewusstsein.

„Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walter Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten.“ Duisberg war Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband, heißt es in Dortmund. „Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

„Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben“, ergänzt der Bonner Antragsteller. Die IG Farben, deren Aufsichtsratsvorsitzender Duisberg war, habe eng mit dem Dritten Reich kollaboriert.

Die Bonner Carl-Duisberg-Straße gibt es seit 1970. Wohl deshalb, weil er der Universität Bonn besonders in den wirtschaftlich schweren Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg finanziell unter die Arme gegriffen hatte. „Zwischen 1917 und 1931 war Duisberg der Vorsitzende der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die mittlerweile in der Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V. aufgegangen ist“, teilt die Stadt mit. „1931 wurde Duisberg Ehrensenator der Universität Bonn.“

Das politische und gesellschaftliche Handeln Duisbergs ist nach Angaben der Verwaltung die eine Seite. Die andere sei das Problem einer Straßenumbenennung. Das Stadtarchiv ist der Auffassung, dass Geschichte durch Umbenennung von Straßen weder entsorgt noch bewältigt werde. Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder seien sinnvoller, steht in der Vorlage für die Bezirksvertretung.

An der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf befinden sich 70 Hausgrundstücke beziehungsweise Einfamilienhäuser. Eine Umbenennung hätte für zahlreiche Anwohner und Eigentümer eine Adressenänderung und damit verbundene Kosten zur Folge, so die Stadt. Personalausweise und Fahrzeugzulassungen müssen etwa geändert und andere über die Adressänderung informiert werden. Letztlich handele es sich bei einer Straßenumbenennung um eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Übliche Praxis in Bonn sei, im Vorfeld die Anwohner zu befragen. In der Vergangenheit seien die aber meist gegen Umbenennungen gewesen.

So geht es weiter beim Thema Hindenburg
Still geworden ist es im vergangenen Jahr um die mögliche Umbenennung der Hindenburgallee in Plittersdorf und des Hindenburgplatzes in Dottendorf. Schon längst geplant war - und vom Bürgerausschuss beschlossen - eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Der frühere Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte nach Ansicht seiner Kritiker Adolf Hitler ohne Not zum Reichskanzler gemacht. 2012 entbrannte zudem eine Debatte, ob man Hindenburg die 1933 verliehene Bonner Ehrenbürgerwürde aberkennen soll.

Zuletzt gab es einen Bürgerantrag, wonach der Hindenburgplatz in „Dr.-Hans-Riegel-Platz“ umbenannt werden soll. Riegel war Inhaber der Kessenicher Firma Haribo, er starb am 15. Oktober 2013. Die Stadt teilte nun mit, dass das sogenannte Hindenburg-Forum doch noch kommen wird, und zwar voraussichtlich im April. Näheres soll bald bekanntgegeben werden.

hier weitere Infos zu Carl Duisberg

[Unterschriften] GenSoja

CBG Redaktion

Der Einsatz von GenSoja führt zu riesigen Umwelt- und Gesundheitsschäden.

Ich fordere ein Verbot der giftigen Herbizide Glyphosat und Glufosinat und ein Verkaufs-Stopp von GenSoja.

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[Duogynon] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Rede Bayer Hauptversammlung 2016
Andre Sommer zu Duogynon

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon, ein ehemaliger hormoneller Schwangerschaftstest von Schering. Wahrscheinlich kam es dadurch zu zahlreichen Abgängen in der Frühschwangerschaft, viele Kinder starben kurz nach der Geburt oder leben bis heute mit schweren Missbildungen.

Die Inhalte meiner Rede basieren auf internen Unterlagen von Schering. Diese Unterlagen müssen Bayer bekannt sein.

Schon Ende der 60er Jahre bemerkte Schering in Tierversuchen, dass dieses Medikament gefährlich war. So meldeten die eigenen Wissenschaftler ernsthafte Auffälligkeiten bei Tierversuchen. Was sagen Sie zu diesen Ergebnissen? Das muss Sie doch erschrecken.

Ein anerkannter Experte beriet Schering. Er sagte, dass man schon Ende der 60er Jahre Studien an Affen hätte machen sollen, da man da schon die embryonalen Effekte an Kaninchen und Ratten kannte. Es gäbe keinen Zweifel, dass Schering schuldig sei und zu wenig getan hätte, insbesondere nach dem Verdacht des teratogenen Potentials. Die einzige Chance in einem Prozess sei die Kausalitätsfrage, also ob Schering genug Zweifel säen könne! Dies verfolgt Bayer bis heute bzw. heutzutage verlässt sich Bayer auf die Verjährung und gewinnt so leider die Prozesse.

Scherings Strategie war es damals, dass man das Medikament in den verschiedenen Ländern nur vom Markt nahm, wenn die Gesundheitsbehörden in den Ländern Druck machten. So verkaufte Schering das Produkt noch mehr als zehn Jahre nach den beängstigenden Ergebnissen der eigenen Tierversuche weiter.

Auch die deutschen Behörden schauten lange nur zu. Sie wussten, dass die Umsatzzahlen über die Jahre hinweg fast gleich hoch blieben, auch nach Streichung der oralen Version als Schwangerschaftstest. Die Mitarbeiter des BGA bezeichneten sich selbst als Advokaten von Schering.

In einem offiziellen Schreiben des Ministeriums wird über die ursprüngliche dritte Indikation von Duogynon gesprochen. Dies sei die Unterbrechung einer frühen Schwangerschaft, also praktisch ein Abortmittel. Wussten Sie von dieser Indikation?

Ein Mitarbeiter der englischen Gesundheitsbehörde traf sich auf den Bermudas mit Schering. Er entschuldigte sich bei Schering für seine letzte Studie, denn da stellte er einen Zusammenhang mit Missbildungen und der Medikamenteneinnahme fest. Er wolle nun die Gesundheitsbehörde verlassen, da er nun Hunderte von Anfragen zu der Studie und dem Thema hat. Er habe sein gesamtes Material, auf dem seine Untersuchung basierte, vernichtet bzw. unkenntlich gemacht, womit es unmöglich sei, die in die Untersuchung aufgenommen Fälle zurückzuverfolgen. Dies habe er anscheinend gemacht um zu verhindern, dass individuelle Ansprüche mit diesem Material gestützt werden könnten. So stellt man sich unabhängige Behörden vor.

Bayer spricht immer von unabhängigen Wissenschaftlern die keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen feststellen konnten. Einer dieser unabhängigen Wissenschaftler sandte seine Studie vor Veröffentlichung bei Schering ein und fragte bei Schering nach Änderungswünschen:
- „Haben Sie wichtige Vorschläge für Textänderungen?“
- „Falls größere, gravierendere Passagen geändert werden müssten, könnte ich evtl. auch das Manuskript vom Verlag zurückerbitten bevor es in Druck geht.“

Dieser Report wurde an fast alle anfragenden Ärzte usw. versandt. Man sandte diesen Bericht, obwohl man wusste wie er zustande kam, auch an das Bundesgesundheitsamt. Sieht so für den Bayerkonzern unabhängige Wissenschaft aus? Ist das die gängige Art?

Es gab zahlreiche Anfragen von Ärzten bzw. Betroffenen an Schering. Viele bekamen diesen Report als Antwort zugesandt. Es war dem Konzern klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handeln konnte, denn es waren zu viele Anfragen. Warum hat Schering so lange nichts gemacht? Löste die Vielzahl von Anfragen keinen Alarm aus? Wie konnte man tatenlos zusehen?

Einem anderen Wissenschaftler bietet man ganz offen an, seine Forschungen zu finanzieren, falls das Ministerium dies nicht mehr tun würde. Auch er schrieb Berichte für Schering. Dazu passt, dass sich vor einigen Jahren ein Mann bei uns gemeldet hatte. Er gab sich als ehemaliger Schering Mitarbeiter aus. Er behauptete damals persönlich im Namen von Schering Mediziner bestochen zu haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM erhalten. Er würde nur nicht öffentlich aussagen, weil er um seine Betriebsrente fürchtet. Stimmt es, dass Sie den Mann in Berlin nach Berlin nun zitiert haben? Stimmt es, dass Sie wissen wollten ob er in England vorgeladen wird? Ich hoffe er wird vorgeladen.

Auch heute ist der Bayerkonzern ganz eng mit Wissenschaftlern “verbunden”. Die BfARM Studie über Duogynon wurde von einem Forschungsleiter mitverfasst, der zeitgleich Zuwendungen von BayerScheringHealthcare bekam. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Schering England warnte damals die Zentrale in Berlin jahrelang, aber nichts geschah. Die englischen Behörden berichteten Schering von neuen Erkenntnissen. Sie sprachen von einem Missbildungsrisiko von 5:1 nach der Einnahme von hormonellen Schwangerschaftstests. Das löste in England Entsetzen aus.

Vorsichtshalber ließ Schering auch zahlreiche englische Abgeordnete “beurteilen”. Ein Urteil über einen Abgeordneten, der heute noch im engl. Parlament sitzt, lautete:
“ein führender linker Flügelspieler, unnachgiebig, sehr klug, ein gewaltiger Gegner vollkommen unbestechlich…“
Unbestechlich…. Warum dieser Vermerk? Waren die anderen Abgeordneten alle bestechlich? Wollte Schering bestechen?

Die englischen Scheringanwälte damals waren nicht so begeistert von der Sachlage. Sie sagten: „Sollten die internen Dokumente jemals in die Hände von Klägern geraten, wäre dies pures Dynamit“. Die Anwälte waren sich damals schon sicher: „Wir müssen akzeptieren, dass wir fahrlässig gehandelt haben...“
Es wurde z.B. intern auch ernsthaft diskutiert eine 500 Pfund Entschädigung an ein behindertes Opfer in England zu zahlen. Alleine der Tagungsraum damals kostete 300 Pfund pro Tag. Kann man ein solches Verhalten glauben?

Schauen Sie sich die Dokumente im Landesarchiv in Berlin an. Dort lagern mehr als 7.000 Seiten interner Papiere. Alle Journalisten können das Archiv betreten. Bilden Sie sich ihr eigenes Urteil.

Die Scheringleitung wollte im Falle eines Strafverfahrens genauso gut organisiert sein, wie das bei Chemie Grünenthal (dem Conterganhersteller) der Fall war.... Deswegen lautete eine Anweisung: „...von sofort an werden alle Berichte, Notizen und mündlichen Äußerungen zum Fall Duogynon daraufhin zu überprüfen sein, ob sie.... so abgefasst sind, dass sie nicht zu für uns nachteiligen Missdeutungen im Falle eines Strafverfahrens führen können...“
Dazu passt es, dass Schering sich mit Grünenthalvertretern bzw. Grünenthalanwälten traf. Die Angst ging um. Die Angst vor einem zweiten Fall Contergan. Im Vorstand wurde auch der Conterganeinstellungsbeschluss diskutiert. Vereinfacht dargestellt ging es den Herren darum wann Schering hätte handeln müssen? Wann ist die Grenze einer verantwortungsbewussten Handlungsweise erreicht? Reichen da alarmierende Tierversuche im eigenen Haus nicht längst aus? Halten Sie die Grenze nicht für überschritten?

Schering wusste auch längst über die Problematik der Aborte, also des Schwangerschaftsabbruches mit diesem Medikament Bescheid. Dazu hieß es damals nur, dass dies kein neuer Tatbestand sei. Es war also völlig klar. Ein Medikament, dass eine Schwangerschaft beenden kann, wird als Schwangerschaftstest eingesetzt. Unglaublich? Nicht für Schering.

Bis heute ist es mir ein Rätsel, dass das damalige Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Taten der Vergangenheit werden Sie nun aber einholen. In England findet der Untersuchungsausschuss statt und dort kommt alles auf den Tisch. Es wird nun auch wieder das Parlament eingeschaltet. Sie werden sich auf viel negative Presse einstellen müssen und zwar schon sehr bald.

Der Name Duogynon wird vielleicht für immer als der „vergessene Fall Contergan“ in Erinnerung bleiben und Bayer bleibt in Erinnerung als der Hersteller, der sich niemals dafür verantwortlich zeigte. Zahlen Sie den Opfern, die Hilfe im täglichen Leben benötigen, unverzüglich eine Entschädigung und entschuldigen Sie sich für die Fehler von Schering. Wann stellen Sie sich endlich Gesprächen und zeigen Charakter?

Ihr Verhalten ist eine Schande für die deutsche Industrie.
Wir fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat auf nun endlich auf die Betroffenen zuzugehen und für einen Abschluss des Falles zu sorgen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit
Andre Sommer

[OB EDC] Offener Brief – Hormongifte

CBG Redaktion

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hendricks,
sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt,

hormonelle Schadstoffe sind eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt. Sie wirken wie natürliche Hormone und bringen so die körpereigenen Steuerungsprozesse bei Mensch und Tier durcheinander. Dies gilt insbesondere während kritischer Entwicklungsphasen des Körpers, wie während der Schwangerschaft, der frühen Kindesentwicklung und Pubertät.

Hormonell schädliche Stoffe befinden sich in vielen Produkten unseres Alltags und werden mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden wie Unfruchtbarkeit, Diabetes, Missbildungen und verschiedenen Krebsarten in Verbindung gebracht. Auch Wildtierpopulationen sind in hohem Maße durch hormonell schädliche Stoffe gefährdet, da sie ihre Fortpflanzung und das Immunsysten beeinträchtigen können.

Das Europäische Parlament und die EU Mitgliedsstaaten haben deshalb schon 2009 die Zulassung dieser sogenannten endokrinen Disruptoren (EDCs) als Pestizidwirkstoffe und 2012 als Biozidwirkstoffe per Gesetz verboten. Doch ein neuer Vorschlag der EU-Kommission droht das Verbot praktisch wirkungslos werden zu lassen: Die Kommission hat Kriterien zur Identifizierung von EDCs vorgeschlagen, durch die diese Gesetze eigenmächtig verändert und Schutzstandards untergraben werden. Die Hürden für die Einstufung als EDC würden damit so hoch gesetzt, dass nur sehr wenige Stoffe erfasst und verboten werden könnten.

Dieser Vorschlag ist ein Skandal und darf Ihre Zustimmung auf keinen Fall finden!

Unsere Gesundheit und die unserer Kinder sind wichtiger, als die Profitinteressen der Chemie- und Pestizidindustrie! Sie haben es in der Hand: Machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit hormonelle Schadstoffe aus unserem Alltag verschwinden. Dazu müssen Kriterien festgelegt werden, anhand derer alle hormonell schädlichen Stoffe auch als solche erkannt, eingestuft und verboten werden können. Sorgen Sie daher für ein deutsches NEIN zum Kommissionsvorschlag.

Freundliche Grüße