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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[EFSA] Bienensterben

CBG Redaktion

Die europäische Aufsichtsbehörde EFSA bestätigt erneut, dass die BAYER-Pestizide Imidacloprid und Clothianidin Bienen schädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert schon seit 1997 (!) ein Verbot von Neonicotinoiden.

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

EFSA, 26 August 2015 -- Die EFSA bestätigt, dass die Spritzanwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die Behörde hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und berücksichtigte dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgut-Behandlungen und Granulat. In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden.
Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangte, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.
Die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Boden-Behandlung ist derzeit bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Der Einsatz der Substanzen zur Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide ist – außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte – verboten.

Weitere Schritte
Bei Einführung der Auflagen erklärte die Kommission, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Auswertung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen zu den Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat in die Wege leiten würde.
Im Rahmen dieses Prozesses hat die EFSA nationale Behörden, Forschungseinrichtungen, Industrie und sonstige interessierte Kreise aufgerufen, einschlägige neue Informationen einzureichen.
Sämtliche Informationen sollten bis zum 30. September 2015 vorliegen. Nach Erhalt eines weiteren diesbezüglichen Mandats der Europäischen Kommission wird die EFSA dann das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.

Xarelto

CBG Redaktion

[FotosBerBerl] Stop BAYER and MONSANTO!

CBG Redaktion

Demo Bayer-Monsanto Berlin

Am 16. Oktober 2016 tanzte in Berlin eine Gruppe fröhlicher und sehr motivierter Menschen durch die Strassen, um gegen den bevorstehenden Zusammenschluss der beiden Global Players Bayer und Monsanto zu protestieren. Die Menschen an den Strassenrändern staunten nicht schlecht, als das bunt dekorierte Auto mit lauter Musik, gefolgt von den Plakate schwenkenden Protestierenden, an ihnen vorbeifuhr.

Am Neptunbrunnen, Ausgangspunkt der Demo, gab es ebenfalls exotische Musik von einem Schlagzeugduo, sowie zwei informative Reden, die über die Machenschaften der beiden Multis berichteten. Die Gefahr eines Monopols und weitere Kontrolle durch diese Giganten wurde ebenfalls hervorgehoben. Doch besonders wichtig war es, die Lüge der Konzerne aufzudecken, dass schon alles beschlossen sei. Stattdessen wurde über die bevorstehende Entscheidung der diversen Kartellämter und das Vetorecht der Aktionäre geredet, da diese beiden Faktoren noch dazu führen könnten, dass der Deal verhindert wird.
Dann setzte sich der hübsch dekorierte Wagen in Bewegung und immer mehr Leute schlossen sich ihm an. Nicht zuletzt dank der Musik, die der Demo viel Leben gab. Der Kommentator im Wagen machte sich bei allen beliebt, indem er ständig lustige Bemerkungen zu den Passanten machte, Bsp.: `Ich hoffe doch, dass in ihrem Döner dort keine Gentechnik drin ist! Schliessen sie sich unserer Demo an und verhindern sie dies ein für alle mal!´

Leider wurde die Demo erst zwei Wochen zuvor angekündigt und so nahmen nicht allzu viele an ihr Teil, doch in der Schlussrede wurden zukünftige Infostände angekündigt und jeder zur Teilnahme an weiteren Protestaktionen eingeladen. Mindestens eine weitere Demo ist für März nächsten Jahres in Berlin geplant. Trotzdem war die Stimmung an diesem Tag sehr ausgelassen und man fühlte sich stark und gut gerüstet gegenüber den beiden Riesen Bayer und Monsanto.

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[Donner] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Dieter Donner (Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen)

Guten Tag an Sie, Herr Wenning und Herr Baumann als Vorsitzende von Aufsichtsrat und Vorstand und danke für die Einladung!
Auch Ihnen, liebe Aktionäre wünsche ich einen guten Tag.

Mein Name ist Dieter Donner, und ich habe als Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen und auch als Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf vielfach mit Bayer und den Töchtern zu tun.

Für den heutigen Tag der Aktionäre hat mich wieder eine langjährig treue Aktionärsfamilie gebeten und beauftragt, hier zu Ihnen neben der CO-Pipeline auch die Merkwürdigkeiten zum Börsengang von Covestro anzusprechen. Leider mussten Sie heute auf unseren Info-Flyer für Aktionäre mit Herz und Verstand wegen der wenig „publikums-freundlichen“ Zugangsituation verzichten.

Seit 2008 darf ich Ihnen hier die Sicht der Anwohner in der nunmehr zehnjährigen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline aufzeigen. Dabei haben wir als Bürgerinitiative immer darauf geachtet, sachlich die Unsäglichkeit und Unnötigkeit dieser CO-Pipeline vorzustellen.
Mittlerweile wird die früher immer betonte „Alternativlosigkeit“ dieses Vorhabens auch von den Bayer-Leuten und den beauftragten Anwälten noch nicht einmal mehr halbherzig vertreten.

Dem im letzten Jahr vorgestellten Katastrophen-Musical der Musikschule Monheim könnte schon bald ein Gerichts-Theaterstück folgen. Dann als die Anwälte der Bayer-Tochter Covestro Ende 2016 eine 85-jährige Eigentümerin vor ein NRW-Amtsgericht gezerrt hatten, nur um eine zehn Jahre lang versäumte Grundbucheintragung zu erzwingen, kam in der Begründung eine interessante Interessenlage heraus. Der Auftraggeber wolle damit absichern, durch die Pipeline in Zukunft andere Medien durchleiten zu können! Das hat bestätigt, was wir schon länger aus den Reihen von Bayer/Covestro - Mitarbeitern und auch aus dem Management erfahren haben.

Dass aber sogar ein von den Anwälten verhandelter Kompromiss dann auf Anweisung der Firma vor Gericht abgelehnt werden musste, zeugt von fehlender Souveränität. Dass das dann gefällte Urteil dann noch zweimal umgeschrieben werden musste, machte das Verfahren endgültig zu einer äußerst seltsamen Posse!

Da kann es nicht verwundern, dass immer mehr - ältere und jüngere Menschen entlang der CO-Trasse - ihre Ärzte bitten, die Medikamentation auf Produkte eines anderen Unternehmens als Bayer umzustellen.

Es ist offensichtlich im Unternehmensverbund Bayer immer noch ungeklärt, wie Bayer diesen Mühlstein um den Hals los werden kann?
Seit längerem weiß man, und das zeigt sich auch deutlich an den positiven Zahlen des Kunststoffbereiches im Jahr 2016, dass es bessere Alternativen als den Giftgastransport durch Wohngebiete gibt; auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und um das Gefahrenrisiko niedriger zu halten.

Wenn der Vorstand jetzt sagen möchte: Warum zeigt sich die Stopp-CO-Pipeline-Initiative überhaupt noch auf der Bayer-Aktionärsversammlung, wo Bayer dabei ist, sich der Kunststoffsparte zu entledigen und COvestro an die Börse gebracht hat.

Aber so einfach ist das Problem und sind wir auch nicht abzuschütteln. Die CO-Pipeline ist weiter eng mit dem Namen Bayer verbunden, wie man leicht mit dem Suchbegriff bei Google nachschauen kann. Und COvestro ist keineswegs aus der Bayer-Familie weg, sondern in dem hier vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 noch voll integriert.

Der etwas nach einer Sturzgeburt aussehende Börsengang von COvestro kurz vor der Übernahme des Chefpostens durch Herrn Baumann und die danach sehr zügig verkündete Übernahme von Monsanto werfen auch aus Aktionärssicht einige Fragen auf. Bayer zeigt sich bei der Dividende an die Aktionäre zurückhaltend, wenn man diese mit den fast doppelt so hohen Raten z. B. der Rückversicherer vergleicht.

Dagegen hat sich Bayer bei der Ausgabe der ersten ca. 30 Prozent der COvestro-Aktien mit etwa 25 Euro pro Aktie sehr spendabel gegenüber den dort vor allem aktiven Investmentgesellschaften ( wie Blackrock etc. ) gezeigt.
Diese haben einen Milliarden-Reibach innerhalb kurzer Frist mit dem Kurs von nunmehr über 70 Euro gemacht. Interessant zu erfahren, welche Namen von Investmentgesellschaften sich unter diesen Investoren finden, die auch beteiligt sind an dem Monsanto - Übernahmedeal.
Wurden die „stillen Reserven“ der früheren BMS erst „gehoben“, als die Investoren gekauft hatten?
Gibt es dort Verbindungen und war der COvestro-Deal quasi eine Eintrittskarte in die Zusammenarbeit beim Mega-Deal Monsanto?

Der COvestro - Geschäftsbericht zeigte schon im vorigen Jahr eine gute Lage und es ist auch - weiter ohne CO-Pipeline-Betrieb - ein aktuell günstiges Bild zu verzeichnen.
Dazu können wir sogar in Anspruch nehmen, auch einen erheblichen Teil beigetragen zu haben. Denn immerhin haben wir gemeinsam mit den Klägern früher BMS und jetzt COvestro davon abhalten können, zusätzliche Kosten zu den Herstellungskosten des Rohstoffes CO in Form von unnötigen Transportkosten zu produzieren. Das war ja ein für Bayer „überraschendes“ Ergebnis des Gutachtens der Landesregierung aus dem Jahr 2014, worüber ich schon früher berichtet habe.
Das Ergebnis von COvestro hat sich günstig entwickelt mit einem weiter kräftigen Anstieg bei Polycarbonat im EBITDA und der höchsten Rendite. Dies ist den weiter niedrigen Rohstoffpreisen z. B. auch des in Uerdingen eingesetzten Koks zu verdanken. Der kommt bei der dortigen CO-Produktion vor Ort zum Einsatz. Gerade diese vor Ort-Produktion von giftigen Stoffen entspricht dem „ehernen Grundsatz der Chemie“, war auch immer unsere Forderung und stellt sich jetzt auch für Bayer/Covestro als wirtschaftlich äußerst günstig heraus!

Da wiederhole ich doch das früher schon zitierte Sprichwort:
***Manchmal ist das Pferd doch klüger als der Reiter.***

Über Bayer und COvestro hängt als „Makel“ noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig, noch erheblich nachzuarbeiten beurteilt wurde. Vor allem durch den vom Gericht kassierten Planänderungsbescheid zum Geogrid-Abdeck-Gitter bleibt die fertig verlegte CO-Pipeline über mehr als 60 der 67 Kilometer ein „Schwarzbau“ !
Für diesen Schwarzbau ist für weitere Jahre keine Betriebsgenehmigung zu erwarten und der Rückweisungsbeschluss des BVG an das OVG dürfte das Verfahren eher weiter verzögern, als schneller voranbringen.

Die obersten Richter haben zudem eine Festschreibung gemacht, die Bayer/Covestro mit dieser Pipeline nicht erfüllen will und auch nicht kann. Die Richter gehen von „einer Vielzahl von Firmen aus“, die Kohlenmonoxid aus der Pipeline verarbeiten und sehen nur so das Gemeinwohl als gesichert und Enteignungen sonst als ungerechtfertigt an!

Und jetzt kommen - wie jüngst Umweltminister Remmel auf Grund einer Innenminister-Einschätzung meldet - zu den schon eingebauten Gefahren der Giftgas-Pipeline auch noch Terrorgefahren hinzu. Das hat den Umweltminister veranlasst, der Sicherheit der Menschen den Vorrang zu geben und eine Aufhebung des zugrundeliegenden Rohrleitungsgesetz vorzuschlagen.

Und auch nur so ist aus unserer Sicht das CO-Problem zu lösen: „Zurück zum ehernen Grundsatz der Chemie, Giftstoffe nur innerhalb der Werke erzeugen und dort unmittelbar zu verarbeiten.“
Dann erübrigt es sich, Giftgase in der Nähe von Wohngebieten in mehr oder weniger rostigen Röhren zu lagern und zu transportieren.
Wenn COvestro aber nur das „weiter so“ betreibt, ist man bei gleich zwei Projekten, der Pipeline von Dormagen nach Uerdingen und nach Leverkusen durch den Düker, in der Falle! Das gilt auch für die Currenta-Leitstellen. Denn bei einem Leck in einer Pipeline bleibt eine riesige und tödliche Lücke selbst in „hochgelobten, modernsten“ Lecküberwachungssystemen.

Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases -
das sind 100 Milliliter - eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig macht und letztlich tötet, sind Transporte unverantwortlich. Dabei auf Warnsysteme zu setzen, die erst bei dem tausendfachen der tödlichen Menge, bei 100 Liter pro Stunde und dann überhaupt erst nach 24 bis 48 Stunden anschlagen, ist menschenverachtend.
Erst ab einer Menge von 60 cbm je Stunde ist eine kürzere Alarmzeit möglich. Das entspricht 60.000 Liter also 6-millionenfach stündlich die tödliche Dosis!

Schon bei einer mittleren Leckage würden COvestro und Bayer für den Tod von hunderten oder tausenden von Anwohnern, Frauen und Kindern, Alten und Jungen verantwortlich gemacht.

Die immer wiederkehrenden Chemieunfälle sollten uns allen zu denken geben! Wie im Sommer 2015 - in Gladbeck, Hamburg und im Chempark Uerdingen - und im biblischen 7-Jahres-Rhythmus nach dem ähnlich schrecklichen Jahr 2008, und nun noch verstärkt durch die zusätzlich erkannte Terrorgefahr.

Wir haben als Initiative mit Ihnen, Herr Baumann, schon den dritten Bayer-Chef vor uns. Zum Abschluss haben wir für Sie, Herr Baumann und vor allem auch für Sie, Herr Wenning, als Chef des Aufsichtsrates dieses Jahr ein besonders kurzes Gedicht von Eugen Roth, das zu der aktuellen Situation, die kluges Handeln und gewissenhafte Aufsicht erfordert, irgendwie passt:

Unter Aufsicht

Ein Mensch, der recht sich überlegt,
Daß Gott ihn anschaut unentwegt,
Fühlt mit der Zeit in Herz und Magen,
ein ausgesprochenes Unbehagen
und bittet schließlich Ihn voll Grauen,
Nur fünf Minuten wegzuschauen.
Er wolle unbewacht, allein
Inzwischen brav und artig sein.
Doch Gott, davon nicht überzeugt,
ihn ewig unbeirrt beäugt.

Aber dazu, Herr Baumann und Herr Wenning, haben und werden andere noch Worte der Mahnung oder anderes finden.
Eins ist aber klar: Dass das CO-Pipeline-Problem immer noch an dem Bayer/COvestro Image haftet!

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie kritisch bei Ihrer späteren Stimmabgabe, wenn Sie keine weiteren Image- und Geldschäden mehr wünschen. Und wenn Ihnen der Vortrag gefallen hat, dann ist vielleicht auch wieder ein Beifall drin.

[CBG in Aktion] CBG auf „Wir haben es satt“-Demo

CBG Redaktion

Mit über 30.000 Menschen hatte die „Wir haben es satt“-Demonstration weit mehr Zulauf als im vergangenen Jahr. Die TeilnehmerInnen, die am 20. Januar nach Berlin kamen, unterstrichen damit noch einmal die Dringlichkeit einer Landwende. Sie traten ein für eine Landwirtschaft, die ohne Glyphosat & Co., Massentierhaltung, Antibiotika wie BAYERs BAYTRIL, Land-Konzentration, Export-Orientierung und – last but not least – BAYSANTO auskommt. „Wir wollen, dass Demokratie sich gegen Konzern-Macht durchsetzt, weltweit“, hieß es in einer politischen Erklärung der Veranstalter. „Dämmen Sie die Markt-Konzentration von Großunternehmen ein, weil diese die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und eine positive ländliche Entwicklung bedroht“, forderten sie deshalb von den PolitikerInnen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) setzte das Thema in Berlin ebenfalls auf die Tagesordnung. „Stopp BAYER/MONSANTO“ war der Aufruf überschrieben, den CBG-AktivistInnen auf der ganzen Strecke zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor verteilten. Er stieß auf so viel positive Resonanz, dass die Demo-Delegation am Samstag Abend mit viel Rückenwind für die Kampagne aus der Hauptstadt zurückkehren konnte.

Unser Aufruf zur „Stopp BAYER/MONSANTO“-Kampagne im PDF-Format

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[Charta] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG / www.CBGnetwork.org) hat in den Jahren nach der Chemie-Katastrophe 1984 in Bhopal/Indien an der Entwicklung der Charta “Menschenrechte und industrielle Gefahren“ mitgearbeitet. Insbesondere hat CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura an den abschließenden Beratungen der Charta 1994 in London teilgenommen und dort das Fall-Beispiel „BAYER-Konzern“ vorgetragen.

Entwurf des internationalen Permanent Peoples´ Tribunal (PPT) für eine Charta „Menschenrechte und industrielle Gefahren“

Zum Entwurf

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkungen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wiedergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.
Die Welt hat hinreichende Erfahrung mit industriellen und Umweltgefahren erlangt. Die Lektionen müssen aus diesen Erfahrungen gelernt werden, so dass die Menschen, die gestorben sind oder leiden mussten, dies nicht umsonst getan haben. Das ist das Urteil des Permanenten Völkertribunals, welches im Oktober 1992 in Bhopal abgehalten wurde.
Gegründet wegen verheerender industrieller Katastrophen, wie Seveso, Italien (1976), Bhopal, Indien (1984) und Tschernobyl, Ukraine (1986), nahm das PPT seine Arbeit auf (1991-1994), um sich dem Mangel an rechtlichem und medizinischem Schutz der betroffenen Arbeiter*innen und Bewohner*innen zu widmen sowie den örtlichen industriellen Risiken für die Umwelt.
Themen wie Katastrophenschutz, Verantwortung der Werksbetreiber*innen, internationales Recht und viele andere Problembereiche der industriellen Produktion wurden angesprochen. Das PPT wurde am zehnten Jahrestag des Unglücks von Bhopal zusammengestellt als Anregung für eine Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren.
Fast fünf Jahre dauerte das Entwerfen der Charta, die auf einer Reihe von öffentlichen Anhörungen des Tribunals in New Haven, USA (1991), Bangkok, Thailand (1991), Bhopal, Indien (1992) und London, UK (1994) basiert.
Menschen vieler unterschiedlicher Länder legten Beweise vor. Das Tribunal hörte Aussagen von Überlebenden, die industriellen Gefährdungen ausgesetzt waren, von betroffenen Ortsgruppen und Arbeiter*innen. Zur gleichen Zeit stellten Ärzt*innen, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen und andere Expert*innen Informationen zu Ursprung und Auswirkungen industrieller Gefahren zur Verfügung.
Trotz ihrer unterschiedlichen Hintergründe und Erfahrungen erzählten alle Menschen, die aussagten, eine gemeinsame Geschichte. Industrielle Gefahren breiten sich auf globaler Ebene aus und sie stellen eine ernste Bedrohung für Leib und Leben dar. Außerdem reagieren die vorhandenen wirtschaftlichen, rechtlichen und medizinischen Organisationen nicht adäquat auf diese Besonderheit der Globalisierung. Vereine zur Unterstützung der Opfer äußerten eine gemeinsame Forderung nach einer Instanz, die sie vor Tod, Schaden und anhaltender Unsicherheit schützt. Expert*innenaussagen hoben Beispiele für bewährte Methoden hervor, beschrieben aber auch die Hauptmerkmale einer internationalen Ordnung, in der Gefahren ohne effektive Kontrollen gefördert, gehandelt und geschützt werden.
Das Tribunal hielt seine vierte und letzte Sitzung in London vom 28. November bis zum 2. Dezember. Die Richter*innen hörten drei Tage lang Experte*innenaussagen. Die Anklage wurde von Rechtsanwalt Graham Reid vertreten, die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas O’Shea. Die Beweisführung wurde von sechs Richter*innen gehört:
Francois Rigaux, Jura-Professor, Katholische Universität von Louvain, Belgien, Vorsitzender des PPT
Dr. Rosalie Bertell, Vorsitzende des Instituts für Angelegenheiten öffentlicher Gesundheit, Kanada
Salak Siveraska, Santi Pracha Dhamma Institut, Thailand
Richter Subhan, ehemaliger Richter, Bangladesch, Oberster Gerichtshof
Tina Wallace, Development Administration Group, Universität von Birmingham
Dr. Timothy Weiskel, Direktor, Harvard Seminar in ökologische Werte
Den Richter*innen wurde assistiert von:
Dr. Gianni Tognoni, Epidemiologe am Mario Negri Forschungsinstitut Milan, Generalsekretär des PPT
Joe Verhoeven, Professor für internationales Recht, Katholische Universität von Louvain, Belgien
Am 2. Dezember verkündeten die Richter*innen ihre Ergebnisse und das Urteil bei einer Pressekonferenz im Unterhaus, die von Harry Cohen (Mitglied des Parlaments) und John Hendy (Kronanwalt) veranstaltet wurde.
Die Charta
Das Permanent Peoples’ Tribunal für Menschenrechte und industrielle Gefahren,
das in New Haven, Bangkok, Bhopal und London für vier Sitzungen seit 1991 zusammengekommen ist, um Aussagen zu erhalten und uns zu Themen des Rechts auf Leben, berufliche Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Risikomanagement und Schadensreduzierung im weiteren globalen Sinne der gefährlichen Produktion zu beratschlagen;
das entworfen hat über die Zeit von vier Jahren eine Rechtscharta zur Wiedergabe der Ansichten und Belange der Personen, die wegen industrieller Gefahren verletzt und verzweifelt sind, und haben am zweiten Tag des Dezembers 1994 einen Charta-Entwurf herausgegeben für Kommentare und Diskussionen unter den einzelnen Personen und Nicht-Regierungs-Organisationen, einschließlich Gewerkschaften;
das berücksichtigt hat die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Wiener Erklärung und ihr Aktionsprogramm, die Pekinger Weltfrauenkonferenz, den Aktionsplan des Weltgipfels zu sozialer Entwicklung und andere relevante internationale Menschenrechtsinstrumente;
das geleitet wurde von der Rio-Erklärung für Umwelt und Entwicklung, Agenda 21, der Entwurfserklärung für die Grundlagen des Menschenrechts und der Umwelt, der Entwurfserklärung für die Rechte von indigenen Völkern und anderen relevanten Mitteln zur Verhütung von industriellen und ökologischen Gefahren;
das geleitet wurde von Abkommen und Empfehlungen internationaler Gewerkschaften, einschließlich des Abkommens zur Freiheit des Zusammenschlusses und Schutz des Rechts, sich zu organisieren, vom Abkommen zum Organisationsrecht und auf Tarifverhandlungen und vom Abkommen bezüglich der Verhütung größerer industrieller Unfälle;
das erheblich besorgt ist über die umfassende Verbreitung von gefährlichen Produkten und Prozessen, die zu industriellen Anwendungen führen, die menschliche, soziale und ökologische Zerstörung verursachen, die insbesondere Lebensraum, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur indigener Völker bedrohen;
das zutiefst besorgt ist über die Häufigkeit von kleinen, aber schädlichen gefährlichen Vorfällen, sowie über das Ausmaß und die Art von größeren industriellen Unglücken, einschließlich der Geschehnisse in Seveso, Tschernobyl, Bhopal, Basel und anderswo;
das besorgt ist über die erfolglosen nationalen und internationalen Systeme zu Gefahrenschutz, Katastrophenhilfe, medizinischer und staatlicher Unterstützung und staatlicher Übernahme von Verant-wortung, die in ihrer jetzigen Form sowohl darin versagt haben, berufliche und ökologische Gefahren adäquat zu verhindern als auch darin, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die verantwortlich sind für Tote und Verletzte weltweit;
das zur Kenntnis nimmt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, künftige Verschlechterungen bezüglich des menschlichen und tierischen Lebensraums und der Umwelt zu verhindern, und das Leid, verursacht durch industrielle Gefahren, angemessen zu beseitigen;
das zur Kenntnis nimmt, dass die persönliche Erfahrung und wiederholten Forderungen von Arbeiter*innen und Bewohner*innen, die von industriellen Gefahren betroffen sind, die bestmögliche Basis für die Formulierung von Rechten bietet;
das sich bewusst ist der inhärenten Begrenzungen von nationalem und internationalem Recht sowie der wichtige Rolle der gemeinschaftlichen Organisationen und Bewegungen in der Prävention und Linderung industrieller Gefahren;
das überzeugt ist, dass neue nationale und internationale Systeme zur Prävention, Linderung und rechtlichen Haftung formuliert und festgelegt werden müssen;
erklärt das Folgende:
Teil I
Allgemeingültige Rechte
Artikel 1
Keine Diskriminierung
1. Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung dargelegt werden, ohne jede Unterscheidung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer politischen oder ethnischen Gruppe oder sozialen Klasse bzw. Kaste, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Besitz und Einkommen, Geburt oder jeglichem anderen Status.
2. Angesichts der besonderen Abwertung, mit der Frauen als bezahlte oder unbezahlte Arbeitskräfte konfrontiert sind, sollte darauf geachtet werden, ob die unten genannten Rechte Frauen besonders betreffen.
3. Angesichts ihrer besonderen Verwundbarkeit und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt soll Kindern, die industriellen Gefahren ausgesetzt sind, besonderer Schutz gewährt werden.
4. In Hinblick auf den Zusammenhang zwischen niedriger Entlohnung und risikoreichem Arbeitsumfeld und auf die überproportionalen Auswirkungen industrieller Risiken auf rassische und ethnische Minderheiten sollte diesen Gruppen besonderer Schutz gewährt werden.
Artikel 2
Bezug zu anderen Rechten
Die Rechte in dieser Charta und andere Menschenrechte, einschließlich zivilrechtlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, sind universell, interdependent und unteilbar. Insbe-sondere die Freiheit von gesundheitlichen Risiken einschließlich dem Recht, gesundheitsgefährdende Beschäftigungen zu verweigern, gründet auf der vollständigen Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Artikel 3
Recht auf Zurechenbarkeit
Jeder Mensch hat das Recht, Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungsbehörden haftbar zu machen für Handlungen, die zu Gesundheitsgefahren führen. Insbesondere sollen Dachgesellschaften, einschließlich transnationaler Gesellschaften, für die Handlungen ihrer Tochterunternehmen haftbar gemacht werden.
Artikel 4
Organisationsfreiheit
1. Alle Mitglieder und Arbeiter eines Gemeinwesens haben das Recht, sich mit anderen Gemeinwesen und Arbeitern zusammenzuschließen, um ein Arbeitsumfeld anzustreben, das frei von gesundheitlichen Risiken ist.
2. Das Recht auf Organisation schließt insbesondere ein:
(a) die Freiheit der Meinungsäußerung, des Zusammenschlusses und der friedlichen Versammlung;
(b) das Recht, lokale, nationale und internationale Organisationen ins Leben zu rufen;
(c ) das Recht auf Agitation, politische Einflussnahme, Schulungen und Informationsaustausch;
(d) das Recht, Gewerkschaften zu gründen;
(e) das Recht auf Streik oder andere Formen des Arbeitskampfes.
Artikel 5
Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge.

2. Dieses Recht schließt insbesondere ein:
a) das Recht von Einzelpersonen und Gruppen, bei der Planung und Implementierung von
Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge mitzuwirken;
b) das Recht von Einzelpersonen und Familien auf gleichen Zugang zu der Art Gesundheitsfürsorge, die dem Gemeinwesen möglich ist;
c) das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten, einschließlich dem angemessenen Zugang zu Krankenhäusern, Wohnbereichskliniken und Spezialkliniken; außerdem dem Zugang zu praktischen Ärzten und Ausübenden anderer medizinischer Berufe, die im dem entsprechenden Gemeinwesen tätig sind;
d) das Recht auf unabhängige Information bzgl. der Relevanz und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen und Behandlungen der medizinischen Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Methoden der Allopathie, Homöopathie, der Ernährungslehre, der Physiotherapie, der Psychotherapie und indigener Behandlungsverfahren;
e) das Recht auf Gesundheitssysteme, die die unterschiedlichen Auswirkungen von Gesundheits-gefahren auf Frauen, Männer und Kinder anerkennen und berücksichtigen;
f) das Recht auf Gesundheitserziehung.
Artikel 6
Recht auf Verweigerung
1. Alle Gemeinwesen haben das Recht, die Einführung, Ausweitung oder Fortführung risikobehafteter Tätigkeiten in ihrer Lebensumwelt zu verweigern.
2. Alle Arbeitskräfte haben das Recht auf Arbeitsverweigerung in einem risikobehafteten Arbeitsumfeld, ohne Gegenmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers befürchten zu müssen.
3. Das Recht auf Zurückweisung unangemessener rechtlicher, medizinischer oder wissenschaftlicher Beratung bleibt unbenommen.
Artikel 7
Dauerhafte staatliche Souveränität über die Lebensumwelt
1. Jeder Staat behält das Recht auf dauerhafte Souveränität über die Lebensumwelten innerhalb seiner nationalen Rechtsprechung. Kein Staat soll dieses Recht in einer Weise ausüben, die geeignet ist, die Gesundheit oder Lebenswelt seiner Bewohner zu gefährden oder die Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen nationaler Rechtsprechung zu schädigen.
2 Jeder Staat hat das Recht und die Verpflichtung, seine Amtsgewalt regelhaft auszuüben in Bezug auf gefährliche und potentiell risikobehaftete Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Interessen und dem Wohlergehen der Bevölkerung und der Umwelt.

3. Für alle Staaten gilt
a) Keinem Staat darf externe finanzielle Hilfe verweigert werden auf Grund seiner Weigerung, risikobehaftete Produkte zu importieren oder derartige Produktionsprozesse einzurichten;
b) Kein Staat darf gezwungen werden, ausländische Investitionen bevorzugt zu behandeln;
c) Kein Staat darf externen militärischen, diplomatischen, sozialen oder ökonomischen Drohungen oder Zwangsmitteln ausgesetzt werden, die geeignet sind, Regelwerke oder Richtlinien bezüglich gesundheitsgefährdender Produktionsweisen in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen.
4. Transnationale Konzerne und multinationale Unternehmen dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines Gastgeberlandes einmischen.
Teil II
Gemeinwesen
Artikel 8
Recht auf Lebensumwelt frei von Gesundheitsrisiken
1. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Lebensumwelt, die frei von Gesundheitsrisiken ist. Dieses Recht ist insbesondere anwendbar, wenn Risiken entstehen durch:
a) Herstellung, Verkauf, Transport, Verteilung, Gebrauch und Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien;
b) jegliche militärische oder waffentechnische Anwendung, ungeachtet nationaler Sicherheitserwä-gungen.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in gutem Glauben Klage zu erheben gegen den Besitzer oder Betreiber eines Wirtschaftsunternehmens hinsichtlich von Aktivitäten, von denen der Kläger annimmt, dass sie die Lebensumwelt schädigen.
3. Jeder Mensch, der in einer Umgebung lebt, die unausweichlich mit Risiken behaftet ist, soll das Recht auf Sicherheitssysteme haben, die geeignet sind, ihn vor solchen Risiken so weit wie möglich zu schützen. Die Besitzer oder Betreiber des betreffenden risikobehafteten Unternehmens dürfen die Einrichtung des wirkungsvollsten verfügbaren Schutzsystems nicht auf Grund von Kosten oder sonstigem Aufwand verweigern.
Artikel 9
Recht auf Umweltinformation
1. Jeder Mensch hat das Recht, auf angemessene Weise unterrichtet zu werden hinsichtlich geplanter Maßnahmen zur Einrichtung, Ausweitung oder Modifizierung einer potentiell gefährlichen Industrieanlage, die die öffentliche Gesundheit oder die Lebensumwelt gefährden könnten. Zur vollen Verwirklichung dieses Rechtes sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
a) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass Gemeinwesen, Einzelpersonen und Nicht-Regierungsorganisationen das Zugriffsrecht auf vollständige Informationen bzgl. der Planungen haben. Dieses Recht soll deutlich vor der offiziellen Genehmigung wirksam werden und soll nicht mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Geheimhaltung beschnitten werden;
b) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass vor der offiziellen Genehmigung eines riskanten Vorhabens eine unabhängige und gründliche Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit unter Beteiligung des betroffenen Gemeinwesens durchgeführt wird.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in seiner eigenen Sprache und in einer für ihn verständlichen Weise über potentielle Gefahren oder Risiken informiert zu werden, die mit einem Produkt oder Produktionsprozess verknüpft sind, mit denen sie in Kontakt kommen könnten.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über die Sicherheitsprotokolle jeglicher wirtschaftlicher Unternehmungen, deren Herstellungsweise oder industrielle Fertigung seine Lebensumwelt beeinträchtigen könnten, einschließlich der Zahl und Art der Unglücksfälle, die sich ereignet haben, des Ausmaßes der durch solche Unfälle verursachten Verletzungen und jeglicher potentieller gesundheitlicher Langzeitschäden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über Arten und Mengen gefährlicher Substanzen, die auf einem Firmengelände gelagert und verwendet werden, die vom Gelände aus in Umlauf gebracht werden oder in Endprodukten enthalten sind. Dieses Informationsrecht schließt insbesondere ein das Recht auf angemessenen Zugang zu Verzeichnissen toxischer Emissionen. Alle Personen, die in der Nähe potentiell gefährlicher Einrichtungen wohnen, haben das Recht, das Firmengelände zu inspizieren und potentiell gefährliche Substanzen und Produktionsprozesse physisch zu verifizieren.
5. Jeder Bewohner eines Umfeldes, in dem er mit Materialien und Produktionsprozessen in Kontakt kommen kann, die bekanntermaßen hochriskant sind und die von den betrieblichen Tätigkeiten eines Wirtschaftsunternehmens ausgehen, hat das Recht auf regelmäßige Untersuchungen durch einen vom Besitzer oder Betreiber dieses Unternehmens bezahlten medizinischen Fachmann.
Artikel 10
Recht auf Mitwirkung des Gemeinwesens
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die seine Lebensumwelt beeinflussen.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die folgende Eigenschaften haben sollen:
a) öffentlich und frei zugänglich;
b) zugänglich für jedermann in Hinblick auf Zeit und Ort;
c ) im Voraus weitreichend bekanntgemacht;
d) ohne Einschränkungen durch Anforderungen an Lese-/Schreibfähigkeit, spezielle Sprachkenntnisse oder Art der Beiträge.
3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Besorgnisse und Einwände in Bezug zu Risiken zu äußern, die mit der Einrichtung, Modifizierung oder Ausweitung eines Wirtschaftsunternehmens in Verbindung gebracht werden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung laufender Studien, die die Beschaffenheit von Risiken für die Lebensumwelt ermitteln sollen, die durch ein Wirtschafts-unternehmen entstehen.
Artikel 11
Recht auf Umwelt-Monitoring
1. Jeder Mensch hat das Recht auf regelmäßige und wirksame Beobachtung seiner Gesundheit und seines Umfeldes zur Erfassung möglicher Kurzzeit- und Langzeitschäden durch gefährdende oder potentiell gefährdende Produktionsprozesse.
2. Jeder Mensch hat das Recht, bzgl. der Häufigkeit, der Art und der Ziele von Umwelt-Monitoring zu Rate gezogen zu werden. Das Recht, nicht-professionelle Monitoring-Strategien wie zum Beispiel Laien-Epidemiologie zu organisieren, soll geschützt werden. Die Rechte von Frauen, deren Erfahrung in der Gesundheitsfürsorge möglicherweise sonst unentdeckte Risiken aufdecken kann, werden besonders bekräftigt.
3. Jeder Mensch, der in gutem Glauben überzeugt ist, dass das Umfeld seines Gemeinwesens durch die Aktivitäten irgendeines Wirtschaftsunternehmens gefährdet ist, hat das Recht auf eine unver-zügliche und gründliche Untersuchung, durchzuführen von einem unabhängigen Träger und ohne Kosten für die Auftrag gebende Person.
Artikel 12
Recht auf öffentliche Fortbildung
1. Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Verbreitung von Informationen in Hinblick auf Gesundheitsgefahren in seinem Gemeinwesen. Dieses Recht umfasst auch Unterweisungen auf der Basis bestmöglicher Informationen und Standards unter Nutzung nationaler und internationaler Quellen.
2. Staaten sollen wirksame Maßnahmen ergreifen für:
a) klare und systematische Kennzeichnung gefährlicher Substanzen;
b) angemessene Fortbildung auf lokaler Ebene, einschließlich der Unterweisung von Kindern, über gesundheitsgefährdende Substanzen und Produktionsweisen;
c) die Schulung von Polizei, Medizinern und anderen Dienstleistern bzgl. gesundheitsgefährdender Produkte und Produktionsweisen.

Artikel 13
Recht auf lokale Maßnahmen der Notfallvorsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge, einschließlich der Bereitstellung von Warnsystemen bei drohenden Gefahren und Systemen für unverzügliche Hilfsmaßnahmen.
2. Alle Staaten sollen Maßnahmen ergreifen zur Ausstattung von Gemeinwesen mit angemessenen Notfalldiensten, einschließlich der Bereitstellung von geeigneten Strukturen bei der Polizei, der Feuerwehr, in medizinischen und paramedizinischen Diensten sowie im Katastrophen-Management.
Artikel 14
Recht auf Durchsetzung von Umweltgesetzen
1. Jeder Mensch hat das Recht, sein Lebensumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Umweltinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesetzgebung zum Umweltmanagement auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Artikel 15
Rechte indigener Völker
1. Indigene Völker haben das Recht, ihr Habitat, ihre Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur vor industriellen Risiken und umweltzerstörenden Praktiken durch Wirtschaftsunternehmen zu schützen.
2. Indigene Völker haben das Recht auf Kontrolle über ihr Land und das Ressourcen-Management ihres Landes, einschließlich des Rechts auf Abschätzung potentieller Auswirkungen auf die Umwelt und des Rechts, die Ansiedlung umweltgefährdender oder umweltzerstörender Industrien auf ihrem Land zu verweigern.
Teil III
Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen
Artikel 16
Spezielle Arbeitnehmerrechte
Über ihre Rechte als Mitglieder eines Gemeinwesens hinaus haben Arbeiterinnen und Arbeiter spezifische Rechte, die auf ihr Arbeitsumfeld anwendbar sind.

Artikel 17
Recht auf gefahrenfreies Arbeitsumfeld
1. Arbeiter haben das Recht auf eine Arbeitsumgebung, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist, welche mittel- oder unmittelbar von einem Wirtschaftsunternehmen ausgehen, besonders von der Fertigung oder anderen industriellen Abläufen.
2. Jeder Arbeiter ist berechtigt, in gutem Glauben beim Unternehmer oder bei außenstehenden Parteien Klage zu führen über Bedingungen oder Praktiken am Arbeitsplatz, die er für schädlich oder gefährlich hält, ohne deswegen fürchten zu müssen, dass der Arbeitgeber ihn mit Strafmaßnahmen oder anderen diskriminierenden Maßnahmen belegt.
3. Eine Arbeitsumgebung, aus der unmöglich alle Gefahren verbannt werden können, berechtigt zum Anspruch auf Hilfestellung; alle Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen samt entsprechender Ausstattung müssen kostenlos und voll wirksam zur Verfügung stehen, auch persönliche Schutzausrüstung, die nötig ist, um Gefahren so weit wie möglich auszuschalten. Arbeitgeber dürfen sich nicht weigern, aus Kostengründen oder wegen des Aufwandes die wirksamste Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
4. Arbeiter haben das Recht auf sichere Arbeitssysteme, und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Systeme zu planen, zur Verfügung zu stellen, in Stand zu halten und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
5. Arbeiter sollen keiner gefährlichen Chemikalie ausgesetzt sein, die durch eine weniger gefährliche Substanz ersetzt werden kann.
6. Regierungen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einrichtung von Arbeitsumfeldern, die frei von Gesundheitsgefahren sind. Die Untätigkeit einer der beiden Seiten soll keine angemessene Rechtfertigung für die Pflichtverletzung der anderen Seite sein.
Artikel 18
Recht auf Gesundheits- und Sicherheitsinformationen
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Unterrichtung, wenn Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld geplant sind, die möglicherweise eine Bedrohung von Sicherheit und Gesundheit darstellen.
2. Arbeiter haben das Recht, in ihrer eigenen Sprache und auf eine Weise, die sie verstehen können, über jegliche bekannte Gesundheitsgefährdung unterrichtet zu werden, die mit irgendwelchen Stoffen oder Arbeitsabläufen verbunden ist, mit denen sie während der Zeit ihrer Beschäftigung zu tun haben.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf Kenntnis des Sicherheitsberichts, der über ihr Arbeitsumfeld angefertigt wurde, einschließlich der Art und Zahl der eingetretenen Unfälle, dem Ausmaß der Folgeschäden und jeglicher bekannter Langzeitgefahren für ihre Gesundheit, die von Ausgangs- und Werkstoffen sowie Arbeitsabläufen ausgehen, die der Arbeitgeber eingeführt hat. Arbeiter haben das Recht, regelmäßig über Sicherheitsberichte jedes Unternehmens informiert zu werden, das mit dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, durch gemeinsame Eigentümerschaft verbunden ist.
4. Arbeiter, die in einem Umfeld beschäftigt sind, wo sie mit bekanntermaßen sehr gefährlichen Stoffen sowie unfallträchtigen Arbeitsabläufen in Berührung kommen, haben ein Recht auf ärztliche Untersuchungen durch einen unabhängigen Fachmann, den der Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellt. Der Erstuntersuchung sollen in regelmäßigen Abständen weitere folgen, die von der konservativsten Abschätzung der Risiken ausgehen, aber nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegen sollen; das ärztliche Ergebnis soll dem Arbeiter mitgeteilt werden.
Artikel 19
Recht auf Mitbestimmung
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf wirksame Mitbestimmung bei Entscheidungen des Managements, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betreffen.
2. Alle Arbeiter haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen. Diese Vertreter haben das Recht auf Mitwirkung in gemeinsamen Ausschüssen, paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeiterschaft und des Managements, die regelmäßig tagen und sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen befassen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht, bei der Gestaltung und Ausführung laufender Gesundheits- und Sicherheitsstudien mitzuwirken, um die Beschaffenheit jeglicher Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu ermitteln.
4. Alle Arbeiter haben das Recht, lokale Zentren für Risikoabschätzung und einschlägige Informationsnetzwerke einzurichten und/oder sich ihnen anzuschließen. Regierungen und Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Organisationen und Programme zu unterstützen.
Artikel 20
Recht auf Gesundheits- und Sicherheits-Monitoring
1. Alle Arbeiter haben das Recht, in einem Arbeitsumfeld tätig zu sein, das regelmäßig und wirksam auf Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter geprüft wird, die in dem Bereich beschäftigt sind.
2. Ungeachtet der Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsumfelder zu untersuchen, soll den Arbeitern das Recht bleiben, unabhängige oder von Arbeitern durchgeführte Prüfungen zu erwirken. Dieses Recht schließt das Recht auf regelmäßiges Monitoring ein, um möglichen Langzeitgefahren vorzubeugen, die aus dem Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld resultieren können.
3. Jeder Arbeiter, der in gutem Glauben annimmt, dass seine Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist oder sein wird durch den Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld, hat das Recht auf eine unverzügliche und gründliche Untersuchung durch den Arbeitgeber, eine unabhängige Agentur oder auf anderem Wege, ohne dass dem Arbeiter Kosten entstehen.
Artikel 21
Recht auf Unterweisung und praktische Schulung
1. Arbeiter, die mit gefährlichen oder risikobehafteten Ausgangs- und Werkstoffen und in unfallträchtigen Abläufen arbeiten, haben ein Recht auf begleitende Unterweisung über den angemessenen Gebrauch der gefährlichen Ausgangs- und Werkstoffe. Das Recht auf Unterweisung und praktische Schulung auf der Basis bestmöglicher Information aus nationalen und internationalen Quellen wird bekräftigt.
2. Arbeiter und Aufsichtsführende haben das Recht, über den richtigen Gebrauch gefährlicher Stoffe Bescheid zu wissen, die fachgerechte Ausführung aller Arbeitsprozesse zu beherrschen, mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Lebensumfeld vertraut zu sein, und die Maßnahmen zu kennen, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.
Artikel 22
Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge am Arbeitsplatz
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge, die den Bedingungen und Verfahren in ihrem Arbeitsumfeld angemessen sind. Die Maßnahmen sollen Warnsysteme für bevorstehende Gefahren und Systeme unverzüglicher Hilfsmaßnahmen einschließen, außerdem realistische Übungen der Abläufe und häufige Simulationen am Schreibtisch vorsehen.
2. Verfahren der Notfallvorsorge sollen die besonderen Bedürfnisse einzelner Arbeiter berücksichtigen, einschließlich der Bedürfnisse von Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbehinderungen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Notfalldienste, einschließlich der Polizei, der Feuerwehr, der medizinischen und paramedizinischen Dienste sowie dem Katastrophen-Management.
Artikel 23
Recht auf Geltendmachung von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen
1. Alle Arbeiter haben das Recht, ihr Arbeitsumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Gesundheits- und Sicherheitsinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei ernsthaften Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Gesetzgebung zur Planungskontrolle auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Teil IV
Allgemeine Ansprüche auf Unterstützung
Artikel 24
Recht auf Unterstützung und Entschädigung
1. Alle verletzten oder sonst irgendwie von gefährdenden Produktionsprozessen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht auf schnelle, umfassende und wirksame Hilfe. Dieses Recht ist anwendbar auf alle von Gefahren oder potentiellen Gefahren betroffenen Personen, einschließlich der Personen, die zur Zeit der Schädigung oder dem Kontakt noch nicht geboren waren, und Personen, die direkt oder indirekt körperlich oder materiell geschädigt oder ökonomisch oder sozial benachteiligt wurden.
2. Dieses Recht umfasst das Recht auf faire und angemessene Entschädigung zur Deckung aller Kosten, die in Verbindung stehen mit gefährlichen oder potentiell gefährlichen Produktionsprozessen, einschließlich der Kosten für:
a) Medikamente, Tests, Therapien, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen;
b) Reisen und andere Nebenkosten;
c ) Einkommensverluste, Überbrückungsdarlehen und andere finanzielle Einbußen;
d) Arbeitslosigkeit durch die Schließung eines Werks;
e) zusätzliche unbezahlte Arbeit einschließlich der Pflege durch die Familie und das Gemeinwesen;
f) Bezahlung von Hilfsgütern und/oder Hilfsmaßnahmen und Ausgleich für entgangene Lebenschancen, direkt oder indirekt verursacht durch gefährdende Prozesse oder Produkte;
g) Wiederherstellung der Umwelt.
3. Alle von Gesundheitsgefahren betroffenen Personen haben das Recht auf wirksame und innovative politische Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren und zur Entschädigung. Um dieses Recht zu verwirklichen, sollen folgende Maßnahmen von Staaten und Wirtschaftsunternehmen ergriffen werden:
a) Schließung von Produktionsstätten;
b) Verminderung oder Vermeidung der Umweltbelastung;
c) Garantie durch die Beschuldigten, Vermögenswerte für Entschädigungsmaßnahmen unangetastet zu lassen;
d) Zwangsliquidierung der Vermögenswerte eines Unternehmens, wenn die Verpflichtungen den messbaren Vermögenswerten entsprechen oder diese übertreffen;
e) Platzierung der Vermögenswerte des Unternehmens in Annuitätenfonds, die von geschädigten Personen oder deren Repräsentanten kontrolliert werden;
f) faire und angemessene Entschädigung für die Kosten der medizinischen Beurteilung von Symptomen;
g) andere Abhilfemaßnahmen, die zum Nutzen der betroffenen Personen nötig erscheinen.
4. Um die Ansprüche gegenwärtig oder in Zukunft betroffener Personen zu befriedigen, sollen angemessene Fonds eingerichtet werden.
Artikel 25
Recht auf unverzügliche einstweilige Unterstützung
1. Alle von gesundheitsgefährdenden Wirtschaftstätigkeiten nachteilig Betroffenen haben das Recht auf unverzügliche und angemessene einstweilige Unterstützung zur Linderung ihrer Verletzungen und Leiden für den Zeitraum, in dem die endgültige Haftung und Entschädigung noch nicht festgelegt sind. Staaten sollen sicherstellen, dass alle gefährdenden oder potentiell gefährdenden Unternehmen durch eine Versicherung oder auf andere Art finanzielle Vorsorge treffen in einer Höhe, die den potentiellen Kosten für einstweilige Unterstützungszahlungen entspricht.
2. Für den Fall, dass ein Wirtschaftsunternehmen diese Vorsorge vernachlässigt, soll die Unterstützung durch den Staat geleistet werden. In dieser Weise gewährte einstweilige Unterstützung wird nicht aufgerechnet gegen gerichtlich festgelegte abschließende Entschädigungszahlungen.
Artikel 26
Recht auf medizinische Information
Alle Menschen, auch noch ungeborene Menschen, die unmittelbar oder nachträglich durch gesund-heitsgefährdende Handlungen geschädigt werden, haben das Recht, relevante Dokumente derartige Schädigungen betreffend zu erhalten, einschließlich medizinischer Aufzeichnungen, Testergebnissen und anderer Informationen.
Dieses Recht darf geltend gemacht werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt und darf nicht durch Verzögerungen oder Zuwiderhandlungen durch die Regierung oder die Industrie behindert werden. Solche Offenlegungen dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die das Recht der betreffenden Person auf Zugang zu einer Dienstleistung, einer Versicherung, einem Arbeitsverhältnis oder jeglicher sozialer Chancen präjudiziert.
Artikel 27
Recht auf professionelle Dienstleistungen
1. Alle Personen, die durch gesundheitsgefährdende Tätigkeiten geschädigt werden, haben das Recht auf Zugang zu wirksamen professionellen Dienstleistungen, einschließlich den Dienstleistungen von Anwälten, Journalisten, wissenschaftlichen Experten und medizinischen Fachkräften.
2. Bei strittigen Fragen wissenschaftlicher oder medizinischer Natur haben alle betroffenen Personen oder ihre Repräsentanten das Recht auf unabhängige Beratung, frei von Befürchtungen und Begünstigung. Das Recht, unabhängige, auch mehrfache Beratung anzustreben, wird bekräftigt.
3. Fachkräfte und Experten sollen folgende Verhaltensweisen unterlassen:
a) Beratung auf der Basis inadäquater Information oder Expertise;
b) Behinderung der Bemühungen von Arbeitern oder Gemeinwesen um Information, auch durch eigene Recherche oder das Sammeln von Daten mit Hilfe von Laien-Epidemiologie oder andere Methoden;
c) gemeinsames Handeln gegen die Interessen von Arbeitern und Gemeinwesen.
4. Alle Fachkräfte, die im Besitz von Informationen sind bzgl. der Gesundheit einer geschädigten oder von Gesundheitsgefährdungen betroffenen Person, sollen vorrangig der Sorge um das Wohlergehen dieser Person verpflichtet sein. Diese Pflicht soll jederzeit Vorrang haben vor jeglicher Loyalität zu Dritten, einschließlich einer Regierung, einer Berufsorganisation oder einem Wirtschaftsunternehmen.
Artikel 28
Recht auf wirksame juristische Vertretung
1. Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht, unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
2. Alle Staaten sollen kostenlose Rechtsvertreter und juristischen Beistand durch einen unabhängigen juristischen Experten zur Verfügung stellen, wenn die Interessen der Justiz das erfordern.
3. Bei der Entscheidungsfindung über jegliche Klage dürfen die betroffenen Personen ihre Ansprüche untermauern:
a) unter der Federführung einer Arbeiterorganisation oder einer Organisation des Gemeinwesens, oder
b) durch Sammelklagen, in denen die Rechte aller betroffenen Personen in einem Verfahren entschieden werden.
4. Alle Personen, die Klage vor Gericht erheben oder zu erheben versuchen, haben das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten ihres juristischen Vertreters.
Artikel 29
Wahl des Gerichtsstandes
1. Jede durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigte Person hat das Recht, ihre Klage gegen mutmaßliche Schädiger, einschließlich Einzelpersonen, Regierungen, Unternehmen oder anderer Organisationen, bei einem Gericht seiner Wahl vorzubringen. Kein Staat soll solche Personen auf der Basis von Staatsangehörigkeit oder Wohnort benachteiligen.
2. Alle Staaten sollen sicherstellen, dass im spezifischen Fall juristischer Ansprüche, die aus den Auswirkungen gesundheitsgefährdender Handlungen entstehen, Rechtsvorschriften, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen und Rechtsgrundsätze, die ansonsten die Verfolgung dieser Ansprüche erschweren würden, die Klage betroffener Personen auf volle und wirksame Entschädigung nicht verhindern sollen.
Artikel 30
Recht auf Dokumentation der Voruntersuchung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter haben das Recht, relevante Dokumente, Akten oder andere Informationen zu suchen und ausgehändigt zu bekommen, um sie dem Gericht oder anderen, unabhängigen Tribunalen oder Foren vorzulegen mit dem Ziel, während des Verfahrens die Haftung von Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Regierungen zu begründen.
Artikel 31
Recht auf faires Verfahren
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne von einem unabhängigen, gesetzmäßigen Tribunal angehört zu werden. In diesem Recht enthalten ist das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, einschließlich:
a) des Rechts, aus Sammelklagen auszutreten;
b) des Rechts auf frühzeitige Unterrichtung, bevor ein außergerichtlicher Vergleich in einer Zivilklage abgeschlossen ist;
c) des Rechts, eine Klage einzubringen, auch nach Überschreiten einer Fristsetzung durch administrative, gesetzgeberische, juristische oder andere Maßnahmen;
Artikel 32
Recht auf Freiheit von Täuschung und Verzögerung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, vor Täuschung durch Unternehmen, Regierungen oder andere Körperschaften beschützt zu werden. Weiterhin hat jede Form beabsichtigter Verzögerung oder Behinderung des juristischen Verfahren zu unterbleiben, einschließlich:
a) der Bankrotterklärung;
b) des Missbrauchs der Prozessordnung zur Verzögerung der Entscheidungsfindung;
c) der Fälschung von Beweismitteln.
Artikel 33
Recht auf Durchsetzung von Urteilen oder Vergleichen
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter sollen das Recht haben, Urteile oder Vergleichsergebnisse gegen die Vermögenswerte der haftbaren Partei oder der Partei im Vergleichsverfahren in jedem anderen Land durchzusetzen; es soll die Pflicht jedes Staates sein, innerhalb seines Gesetzesrahmens umfassende Rechtsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um jeden betroffenen Bürger zu unterstützen.
Artikel 34
Recht auf Umkehr der Beweislast
1. Im Falle eines Prima-facie-Beweises, dass Tod oder Verletzung von einer Gefährdung durch einen industriellen Produktionsprozess verursacht wurde, muss das gefährdende Unternehmen beweisen, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat.
2. Keine von gefährdender Tätigkeit widrig betroffene Person soll übermäßigen Anforderungen an die Dokumentation oder strengen Beweisstandards unterworfen werden, um zu begründen, dass die gefährdende Tätigkeit ihre Erkrankung oder ihre Symptome verursacht hat. Die Verknüpfung zwischen Gefährdung und Erkrankung soll angenommen werden, wenn die betroffenen Personen nachweisen:
a) dass sie unter Symptomen leiden, die für gewöhnlich assoziiert werden mit schädlichen Substanzen oder einem ihrer Bestandteile, die in die Umwelt gelangt sind;
(b) und
(i) dass sie sich entweder während des Zeitraums der Kontamination im Bereich dieser Kontami-nation aufgehalten haben;
(ii) oder dass sie zu einer Personengruppe gehören, die für gewöhnlich als sekundär Betroffene angesehen wird, einschließlich Säuglingen, Kindern, Lebensgefährten oder anderen engen Partnern.
Artikel 35
Recht auf strafrechtliche Haftung von Gesellschaften oder Staaten
1. Alle Personen, die durch industrielle Gefahren Verletzungen oder den Tod erlitten haben, haben das Recht auf vollständige strafrechtliche Untersuchung der Handlungsweise des Wirtschaftsunternehmens, damit befasster Regierungsbeamter und aller betroffenen Einzelpersonen oder Organisationen. Die Untersuchung soll unverzüglich und rigoros durchgeführt werden und soll eine Einschätzung enthalten, ob Straftaten, einschließlich Mord oder Totschlag, begangen wurden. Falls hinreichende Beweismittel gefunden werden, soll eine prompte und energische Strafverfolgung eingeleitet werden.
2. Falls die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens oder einer Einzelperson erwiesen ist, sollen Geldbußen oder Gefängnisstrafen in einem Ausmaß verhängt werden, das geeignet ist, exemplarisch und abschreckend zu wirken.
Artikel 36
Recht auf sichere Auslieferung
Wenn eine Person, die einer Straftat im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Handlungen beschuldigt wird, in einem Land außerhalb der Gerichtsbarkeit des Verfahrens wohnt oder sich aufhält, wird hiermit das Recht bekräftigt, die Auslieferung des Beschuldigten an das Land des Gerichtsstandortes zu verlangen und zu gewährleisten.
Teil V
Inkraftsetzung
Artikel 37
Korrespondierende Pflichten
Alle Personen, haben die Pflicht, individuell oder im Zusammenschluss mit anderen die in dieser Charta niedergelegten Rechte zu schützen. Arbeitgeber und Regierungsangehörige stehen unter strenger Verpflichtung, für die umsichtige Anwendung der Rechte Sorge zu tragen. Gewerkschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Nicht-Regierungs-Organisationen stehen in besonderer Verantwortung für die Verwirklichung der Regelungen dieser Charta.
Artikel 38
Staatliche Verantwortlichkeiten
Alle Staaten sollen das Recht von Arbeitern und Gemeinwesen respektieren, frei von industriellen Gesundheitsgefährdungen zu leben. Im Einklang damit sollen sie gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen durchführen, die zur Implementation der in dieser Charta enthaltenen Rechte nötig sind.
Artikel 39
Nicht-staatliches Handeln
Das Fehlen staatlicher Maßnahmen zur Durchsetzung und zum Schutz der in dieser Charta nieder-gelegten Rechte tilgt nicht die Verpflichtung von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Nicht-Regierungs-Organisationen und Einzelpersonen, diese Rechte geltend zu machen und zu schützen.

Klage Südafrika

CBG Redaktion

5. März 2001

Wegen Patent-Klage des Konzerns gegen Südafrika:

USA: Demonstranten blockieren BAYER-Werk

Aids-Aktivisten blockieren heute ein Werk des Pharmakonzerns BAYER im kalifornischen Berkeley. Zu der Demonstration ruft die Selbsthilfe- Gruppe Act Up auf. Das Leverkusener Unternehmen beteiligt sich an einer Klage gegen Südafrika, mit der verhindert werden soll, dass das afrikanische Land in Eigenregie preisgünstige Aids-Medikamente herstellt oder importiert. Die Demonstranten werfen dem Konzern „medizinische Apartheid“ vor und fordern die Freigabe preisgünstiger Behandlungsmethoden.

Der Prozess im südafrikanischen Pretoria beginnt heute, insgesamt beteiligen sich daran 42 Pharmaunternehmen. Steven Lewis, ehemaliger kanadischer Botschafter bei den Vereinten Nationen, bezeichnet das Vorgehen der Konzerne als „Massenmord“.

Maudelle Shirek, stellvertretender Bürgermeister von Berkeley, unterstützt die Blockade: „Das indische Pharma-Unternehmen Cipla bietet eine moderne Aids-Behandlung für 350 Dollar jährlich an. Westliche Konzerne verlangen für die selben Medikamente 11.000 Dollar - den obszönen Profit zu Lasten der Kranken kann jeder selbst ausrechnen.“ Shirek nimmt an der Sitzblockade vor dem Bayer-Werk persönlich teil. „Das Verhalten von BAYER ist verabscheuenswert. Wir fordern ein sofortiges Ende des Prozesses.“

1997 hatte Nelson Mandela den Medicines Control Act unterzeichnet, der es Südafrika erlaubt, in medizinischen Notfällen preisgünstige Generika herzustellen, ohne Patentgebühren abzuführen. Obwohl diese Praxis auch in Europa und den USA bis in die 70er-Jahre üblich war, um eine medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen, legten die Unternehmen sofort Klage ein.

Gegenwärtig können sich wegen der hohen Kosten nur 0,2% der über 4 Millionen Aids-Infizierten in Südafrika eine umfassende Behandlung leisten. 400.000 Südafrikaner starben allein in den vergangenen vier Jahren an der Krankheit.

Proteste finden heute auch in Hamburg gegen die Firma Boehringer statt.

[Institute] Störfallgefahren

CBG Redaktion

Störfall-Gefahren in Institute/USA: Gegenantrag zur Hauptversammlung am 25. April 2008

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Regelmäßig treten im amerikanischen BAYER-Werk Institute/West Virginia gefährliche Chemikalien aus. Zudem werden nirgendwo in den USA größere Mengen der hochgiftigen Chemikalie MIC produziert und gelagert.

Von dem Werk gehen große Risiken aus. Hierfür trägt der Vorstand von BAYER die Verantwortung.

Der jüngste Vorfall in Institute ereignete sich am 28. Dezember 2007, als mehrere Fässer platzten, die das Pestizid Thiodicarb enthielten. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener wurde stationär behandelt. Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County übte scharfe Kritik: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unzureichend. Niemand wusste, was zu tun war“.

Noch Tage später verharmloste das Unternehmen den Vorfall und sprach von einer „ungefährlichen Geruchsbelästigung“. Tatsächlich gehört Thiodicarb aber zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet den Wirkstoff als „extrem giftig“ und als potentiell krebserregend. In der EU wurde Thiodicarb verboten. Im vergangenen Jahr forderten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern auf, den Verkauf aller Pestizide der obersten Gefahrenklasse, darunter Thiodicarb, einzustellen.

Die Fabrik in Institute gehörte in den 80er Jahren zur Firma UNION CARBIDE und gilt als „Schwester-Werk“ der berüchtigten Fabrik im indischen Bhopal. In Bhopal waren im Dezember 1984 rund 30 Tonnen Methyl-Isocyanat (MIC) ausgetreten. Mindestens 15.000 Menschen fielen dem schwersten Chemie-Unfall der Geschichte zum Opfer. Nach der Katastrophe in Indien richteten sich die Augen der Öffentlichkeit auf die Pestizid-Fabrik in Institute, da dort ebenfalls große Mengen MIC lagerten und die selben „Sicherheits“-Bestimmungen wie in Bhopal galten. Allen Beteuerungen der Werksleitung zum Trotz, wonach von der Fabrik keine Gefahren ausgingen, ereignete sich im August 1985 auch in Institute ein Groß-Unfall: rund zwei Tonnen giftiger Chemikalien, darunter das hochgefährliche Pestizid Aldicarb, zogen in einer brennenden Wolke über die Wohnviertel in der Nähe der Fabrik. Über 300 Anwohner mussten stationär behandelt werden.

Der nächste große Störfall ereignete sich im August 1994, als eine Explosion einen Teil der Pestizid-Produktion zerstörte. Ein Arbeiter starb unmittelbar, mindestens ein weiterer Arbeiter erlag den Spätfolgen. Die Behörde für Arbeitssicherheit OSHA verhängte wegen „vorsätzlicher Verletzung von Sicherheits-Bestimmungen“ eine Strafe von 1,7 Millionen Dollar.

Im Rahmen der Übernahme von Aventis CropScience gelangte die Fabrik im Jahr 2001 in den Besitz von BAYER. Während in den deutschen BAYER-Werken nach der Bhopal-Katastrophe die Menge der gelagerten Ultragifte wie Phosgen oder MIC reduziert wurde, blieben die Tanks in Institute bestehen. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Mindestens die doppelte Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC befindet sich ständig in der Fabrik, genauere Angaben verweigert die Werksleitung. Auch zwischen fünf und fünfzig Tonnen des Giftgases Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet wurde, werden in dem Werk gelagert. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass im Falle eines GAUs in einem Umkreis von mehreren Kilometern tödliche Vergiftungen auftreten können.

Auch im Normalbetrieb treten aus der Fabrik große Mengen gefährlicher Stoffe aus. Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA blies das Werk 2006 mehr als 300 Tonnen Chemikalien und Schadstoffe in die Luft, darunter 200 kg MIC, 50 kg Thiodicarb, 4 Tonnen Chlor und mehrere Kilogramm Phosgen. Die Anlage ist für 90% der gelagerten MIC-Menge und 95% der MIC-Emissionen der gesamten USA verantwortlich.

Der BAYER-Vorstand trägt die Verantwortung für die hohen Schadstoff-Emissionen, das häufige Auftreten von Störfällen sowie die anhaltenden Risiken durch die Lagerung von MIC und Phosgen. Der Vorstand soll daher nicht entlastet werden.

Ausführliche Informationen zu Störfällen bei BAYER finden sich auf der homepage der Coordination gegen BAYER-Gefahren unter www.CBGnetwork.de/476.html

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Christiane Schnura
Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ein Erfolg der Klage von BAYER hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten in aller Welt. Ich fordere den Konzern auf, die Klage zurückzuziehen.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

9. März 2012

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: BAYER verlegt immer mehr gefährliche Medikamenten-Versuche in arme Länder. Dort locken ein großes Reservoir an Probanden, niedrige Preise, schnelle Verfahren und geringe behördliche Aufsicht. Allein in Indien kam es bei Menschenversuchen von BAYER zu mindestens 138 Todesfällen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

Immer mehr Pharma-Studien werden in Schwellenländer verlagert. Insbesondere Indien ist aufgrund der niedrigen Kosten, der Englischkenntnisse der Bevölkerung, der großen Masse an Probanden und der laxen behördlichen Kontrollen für die Firmen attraktiv.
Derzeit lassen westliche Unternehmen etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden in Indien durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Geschädigten von Jahr zu Jahr zu: innerhalb von vier Jahren starben nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums mehr als 1.700 Proband/innen.
Die Testpersonen sind überwiegend extrem arm und analphabetisch; in vielen Fällen werden Einverständniserklärungen von Dritten unterzeichnet. Die wenigsten Probanden wissen, auf welche Gefahren sie sich einlassen. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier.
Auch der BAYER-Konzern lässt seit Jahren Menschenversuche in Indien durchführen. Derzeit beauftragt BAYER dort Studien mit der Krebs-Arznei Nexavar, dem Augen-Präparat VEGF und dem Bluter-Medikament Kogenate. Kürzlich abgeschlossen wurden Versuche mit dem Potenzmittel Levitra, dem umstrittenen Thrombose-Präparat Xarelto, dem Diabetikum Glucobay, der Hormon-Spirale Mirena und dem Röntgen-Kontrastmittel Gadovist.
Auch in weiteren Ländern mit großen Armutspopulationen wie Kolumbien, Pakistan, Moldawien, den Philippinen und China führt BAYER Menschenversuche durch.
Laut indischem Gesundheitsministerium kamen bei den von BAYER in Auftrag gegebenen Studien innerhalb der letzten vier Jahre mindestens 138 Versuchspersonen ums Leben. Allein vier Probanden starben an Nebenwirkungen des Thrombosemittels Xarelto. BAYER hat den Hinterbliebenen Entschädigungen von gerade mal 5.250 Dollar gezahlt - in Europa oder den USA drohen in solchen Fällen Millionenklagen.
Experten halten die offiziellen Zahlen für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.
Selbst wenn die offiziellen Daten unvollständig sind, so widerlegt die Aufstellung der indischen Regierung eindeutig die Aussage des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning in der Hauptversammlung 2010, wonach es bei klinischen Studien in Indien zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sei.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert daher Aufklärung über alle Zwischenfälle bei Pharmatests von BAYER. In einem Schreiben der CBG an Marijn Dekkers heißt es:

Wir fordern Sie auf, alle relevanten Daten zu klinischen Studien des BAYER-Konzerns in Indien in den vergangenen 5 Jahren offen zu legen. Bitte legen Sie für jede Studie einzeln dar:
=> Welches Präparat wurde untersucht? Mit welcher Dosis?
=> Wer wurde mit der Untersuchung beauftragt? Wo wurden die Tests durchgeführt?
=> Wie viele Proband/innen haben das Präparat über welchen Zeitraum eingenommen?
=> Welche Nebenwirkungen traten in welcher Häufigkeit auf?
=> Wie viele Todesfälle gab es?
=> Welche Kompensation wurde Hinterbliebenen und Geschädigten gezahlt?
=> Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit es zu keinen weiteren Zwischenfällen kommt?
Trotz des großen öffentlichen Interesses hat BAYER es nicht für nötig befunden, auf das Schreiben zu antworten.

BAYER verstößt zudem gegen die Helsinki-Deklaration, mit welcher der Weltärztebund verbindliche Standards für klinische Studien formuliert hat. Darin heißt es: „In der medizinischen Forschung muss das Wohlergehen der einzelnen Versuchsperson Vorrang vor allen anderen Interessen haben“. Auch verstößt BAYER gegen die Vorgabe der Deklaration, wonach Experimente mit Benachteiligten immer auch den Betroffenen selbst zu nützen haben und die Probanden nach Ablauf der Versuche einen Anspruch darauf haben, die Arzneien weiter zu erhalten. Beides ist in Indien und anderen Schwellenländern nicht der Fall.
Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Standards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten– nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die geschilderten Missstände. Ihm ist die Entlastung daher zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Gegenantrag] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Die Firma BAYER führt zu ihrem 150. Geburtstag aufwendige Feierlichkeiten durch. Die zahlreichen Konzern-Verbrechen werden in den Festschriften jedoch totgeschwiegen. Statt sich zur Verantwortung zu Zwangsarbeit, Giftgas und tödlichen Pharmaprodukten zu bekennen, wird die Unternehmensgeschichte weißgewaschen.

Zum 150-jährigen Bestehen organisiert die Firma BAYER zahlreiche Festveranstaltungen mit prominenten Gästen. Ein eigens gebautes Luftschiff macht in allen fünf Kontinenten Werbung für den Konzern. Auch eine Ausstellung wurde von Leverkusen aus um die Welt geschickt.

Bei den Jubelfeiern werden jedoch die unangenehmen Teile der Firmengeschichte ausgeblendet. Themen wie Umweltverseuchung, Pestizid-Vergiftungen, Arbeiterproteste oder die Kollaboration mit dem Dritten Reich fallen in der Firmen-Chronik unter den Tisch.

So fehlt in keiner Unternehmens-Broschüre der Hinweis auf die Erfindung von ASPIRIN. Verschwiegen wird jedoch, dass BAYER fast zeitgleich das Präparat HEROIN auf den Markt brachte, u.a. als Hustenmittel für Kinder. Bereits kurz nach der Markteinführung hatten Ärzte auf das Suchtpotential von HEROIN hingewiesen. Trotzdem führte BAYER fünfzehn Jahre lang einen globalen Werbefeldzug für das neue Präparat durch.

Einige weitere Hintergründe zur BAYER-Historie:

=> Der langjährige BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg beteiligte sich im 1. Weltkrieg persönlich an der Entwicklung von Giftgas und setzte den völkerrechtswidrigen Ein-satz an der Front durch. Duisberg war mitverantwortlich für die Deportation zehntau-sender belgischer Zwangsarbeiter, auch forderte er die Annexion großer Gebiete Ost-europas.

=> Über Jahrzehnte hinweg betrieb Duisberg den Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG Farben. Der im Jahr 1925 gegründete Konzern war der größte Europas. Die Firma stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber; hohe Spenden gingen an nationalkonservative Parteien und später an die NSDAP.

=> Die IG Farben war im Dritten Reich an den grässlichsten Verbrechen der Mensch-heitsgeschichte beteiligt. Sie lieferte Zyklon B für die Gaskammern und baute in Auschwitz eine riesige neue Fabrik. Zur Unterbringung der Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein eigenes Konzentrationslager. Zehntausende kamen darin ums Le-ben.

=> Die IG FARBEN waren eng in den Eroberungskrieg des Dritten Reichs eingebunden. Der Konzern folgte der Wehrmacht in die eroberten Länder Europas und übernahm meist innerhalb weniger Wochen die dortige Chemie-Industrie, Kohlegruben sowie die Ölförderung. Der spätere BAYER-Vorstandsvorsitzende Kurt Hansen spielte bei die-sem Raubzug eine zentrale Rolle.

=> In den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfah-ren mit den IG Farben. Hierin wurde z.B. festgestellt: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an Konzentrationslager-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

=> Die in Nürnberg verurteilten Manager konnten nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Karriere ungehindert fortsetzen. So wurde Fritz ter Meer Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER. Bei seiner Vernehmung in Nürnberg hatte er geäußert, den Zwangsarbeitern in Auschwitz sei „kein besonderes Leid zugefügt worden, da man sie ohnedies getötet hätte“. BAYER benannte sogar eine Studien-Stiftung in „Fritz-ter-Meer-Stiftung“.

=> In den Laboren von BAYER wurde auch im Dritten Reich an chemischen Kampfgasen geforscht. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg die Pestizidabteilung von BAYER. Während des Vietnam-Kriegs war BAYER an der Entwicklung von AGENT ORANGE beteiligt. Die Produktion erfolgte bei der gemeinsam von BAYER und MONSANTO gegründeten Firma MOBAY.

Symptomatisch für den Umgang von BAYER mit seiner Geschichte ist die Verleihung des Familie-Hansen-Preises im März 2013. Der von Marijn Dekkers in Berlin übergebene Preis wurde von dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kurt Hansen gestiftet. Hansen war bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN stieg er zum Leiter der kriegswichtigen „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“ auf (siehe oben). In der Person von Kurt Hansen wird einmal mehr der bruchlose Übergang der IG FARBEN zum BAYER-Konzern deutlich.

Die 150-jährige Unternehmensgeschichte von BAYER wurde von Beginn an von Protesten begleitet. Bereits im 19. Jahrhundert gab es massiven Widerstand von Anwohnern und Belegschaft gegen die anhaltende Luft- und Wasserverschmutzung. In vielen Fällen konnte hierdurch ein besserer Arbeits- und Umweltschutz erkämpft werden. Bis heute hat BAYER jedoch keine unabhängige Untersuchung der Firmen-Historie veranlasst.

Für die verfälschende Darstellung der Unternehmens-Geschichte im Jubiläumsjahr ist der Vorstand verantwortlich. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

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[Gottfried Arnold] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Rede von Dr. Gottfried Arnold

Sehr geehrte Damen und Herren des Aufsichtsrates und des Vorstandes,
sehr geehrter Herr Dekkers, sehr geehrter Herr Wenning,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe hier 1 Schnapsglas und ein Weinglas mitgebracht als Symbol für die Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid. Warum? Ich möchte als Kinderarzt einige Bemerkungen zur Bayer-Pipeline für hochgiftiges Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld machen. Wenn ein gesunder Mensch 30 ml, die Menge eines Schnapsglases, an reinem Kohlenmonoxid einatmet, wird er bewusstlos und damit fluchtunfähig; 130 ml töten einen Menschen. Zum Vergleich ein mittlerer Atemzug eines Erwachsenen beträgt 500 ml. Dieses Gift soll hochrein durch diese Leitung gehen: 1 ATEMZUG KANN also TÖTEN!

Danke, Herr Wenning, dass Sie schon früh die Landtagsabgeordneten darauf hingewiesen haben, dass CO giftig ist. Herzlichen Glückwunsch an Sie und an den Bayermitarbeiter Karl Kress, der sich als CDU-Abgeordneter im Landtag mit soviel positiver Energie eingesetzt hat. Dadurch ging das Pipeline-Gesetz OHNE JEDE DISKUSSION und OHNE EINE GEGENSTIMME durch den Landtag von NRW.

Alles wäre ja so schön gewesen, wenn da nicht die wachsamen Bürger und Bürgerinitiativen wären. In nur 6 Wochen haben sich im Jahr 2012 mehr als 24.000 Bürger gegen Ihr Projekt ausgesprochen und zwar mit der gleichen Einstimmigkeit: Landrat und Bürgermeister, die Feuerwehren und die lokalen Politiker – alle leisten anhaltend Widerstand gegen Ihr Pipeline-Projekt. Außerdem haben sich mehr als 450 Ärzte gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline ausgesprochen, weil sie das toxikologische Risiko als extrem hoch und die Behandlungsmöglichkeiten als extrem gering einschätzen. Ob das Ihre Aktionäre gut finden, wenn Sie die Multiplikatoren Ihrer Pharma-Produkte in eine zunehmende kritischere Position bringen? In der Pipeline-Region sind Ihre Produkte inzwischen bei vielen Menschen unerwünscht!

Dieses Projekt ist ja auch für Sie nervend, Herr Dekkers, es zieht sich in die Länge mit der vernichtenden Negativ-Reklame. Dann gab es auch noch einen Insider, einen Whistleblower, der Ihre Schandtaten publik gemacht hat. Am 24.2.10 musste Ihr Dr. Hinderer im Landtag in aller Öffentlichkeit zugeben, den Landtag belogen zu haben. Sie haben bewusst die Prüfung auf Kampfmittel im Bereich der Trasse unterlassen. Damit gefährden Sie einerseits die Menschen vom Kampfmittelräumdienst und die Pipeline-Bauarbeiter, andererseits die Bevölkerung an der Pipeline. Besonders die Duisburger Schwerindustrie wurde im 2. Weltkrieg heftig bombardiert. Allein in der Nähe der Duisburger Trasse sind bisher 5 Bomben gefunden worden, zum Teil mit tückischen Säurezündern. Dieses Verhalten steht in krassem Gegensatz zu Ihren Beteuerungen, sie täten alles für die Sicherheit der Bevölkerung.

Besser sieht es mit Ihrem Leckerkennungssystem LEOS auch nicht aus. Ich zeige hier noch mal das Schnapsglas (30ml) für die eingeatmete Kohlenmonoxid-Menge, die bewusstlos und fluchtunfähig macht und das Weinglas (130 ml) als Symbol für Tod. Ihr Leckwarnsystem schlägt günstigstenfalls Alarm, wenn mehr als 100 l CO/Std aus der Leitung verloren gehen. Wenn dieses System aber gerade beim Messen ist, dann können Sie nur ein Leck wahrnehmen, bei dem mehr als 60 m³/Std austreten. Nochmal, dann können 60.000 l Kohlenmonoxid/Std unbemerkt entweichen, wo doch 0.13 l schon töten. Finden Sie das nicht auch kriminell?

Wenn die Leckerkennung so grottenschlecht ist, macht es auch nichts mehr aus, wenn die Leitung und der Leckerkennungsschlauch teilweise in ton- und lehmhaltige Erde gelegt worden sind. Lehm und Ton ? Haben Sie das nicht auch zum Abdichten Ihrer Deponie an der Dhünn benutzt? Richtig, deshalb wird ein Leck vielleicht erst auffallen, wenn das ausgetretene Gas Tausende Opfer gefordert hat.

Folgerichtig hat auch die Bezirksregierung Ihrem AllgemeinenGefahren-AbwehrPlan (AGAP) nach all den Jahren immer noch nicht zugestimmt. Schließlich dürfen die Feuerwehren ihr Personal aus Gründen des Selbstschutzes nicht in die Hölle einer CO-Wolke unbekannter Größe schicken.

Und jetzt zum Schluß kommt der Clou. Der Grund für die CO-Pipeline ist entfallen: Sie wollten für die neue TDI-Anlage in Dormagen den CO-Reformer bauen, den die Bürgerinitiativen Ihnen schon lange empfohlen hatten. Überholt ist zwischenzeitlich auch dieser Plan, da sie jetzt die subventionierten Polycarbonat-Produktion aus CO2 betreiben wollen. Damit brauchen Sie gar kein CO mehr für die Kunststoff-Produktion. Fassen Sie sich ein Herz, Herr Dekkers, und beenden Sie dieses menschenverachtende CO-Pipeline-Projekt, bevor es die Gerichte tun.
Dieses Projekt lassen wir in NRW uns nicht gefallen!
„Zum Wohl“ !

[Erfahrungsbericht] Xarelto

CBG Redaktion

Markteinführung von Xarelto

Erfahrungsbericht einer Internistin

Seit 2 Jahren wird von der kardiologischen und der neurologischen Abteilung des hiesigen Klinikums jeder (!) Patient bei Neueinstellungen mit Xarelto entlassen. Auch gut eingestellte Marcumarpatienten werden auf Xarelto umgesetzt. Den Patienten wird mitgeteilt, daß es jetzt etwas besseres als Marcumar gibt, außerdem seien keine Kontrollen mehr nötig. Mit den Entlassungspapieren stellt sich die Patienten dann in der Hausarztpraxis vor. Ich werde von 2 Chefärzten persönlich unter Druck gesetzt, Xarelto anstatt Marcumar zu verordnen. Ein Patient ist an Magenblutung in der Vergangenheit verstorben, 7 von 10 Xareltopatienten hatten Blutungskomplikationen, so dass ich das Medikament nicht mehr verwenden möchte.

Über die Patienten wird jedoch ein immenser Druck ausgeübt. Ich bin gezwungen mich von den Patienten zu trennen oder wunschgemäß zu verordnen. Hier findet eine unerträgliche Einflußnahme statt! Nur mit viel Überzeugungsarbeit und Schilderung der erlebten Blutungsfälle und dem Todesfall gelingt es mir oft die Patienten dann doch gemäß der Leitlinien wieder auf Marcumar umzustellen. Das Arneimittelbudget läßt im Übrigen auch keinen häufigen Einsatz von Xarelto zu.

Es handelt sich um ein Massenphänomen und in der Kleinstadt spricht sich schnell herum, welcher Arzt das „tolle“ neue Medikament verschreibt und wer nicht. Es kam also auch hier schon zum Arztwechsel. Eine Patientin, die schon einmal von Marcumar auf Xarelto in der Klinik umgestellt wurde und zu Hause wieder mühelos mit Marcumar behandelt wurde, wurde jetzt zum zweiten Mal ohne Grund wieder auf Xarelto eingestellt. Die Argumente entsprachen dem Herunterbeten der Zulassungsstudie für Nicht-valvuläres Vorhoffflimmern (die wohl lukrativste Diagnose, weil am häufigsten vorkommend und lebenslange Behandlung erfordernd). Die Schwächen dieser Studie wurden hinreichend vom Bundesamt und Deutschen Ärzteblatt erläutert: Manipulierte Datengewinnung, wirtschaftliche Interessen der Leitlinienautoren, im Falle von Xarelto sogar die Unterschlagung zweier verstorbener Probanden, so dass das FDA eingreifen mußte. Der Abstand zur Kriminalität ist dann letzten Falles nicht mehr erkennbar.

Die besagte Patientin gehört zu den bekannten Persönlichkeiten dieser Stadt. Das Xarelto wird hier wie der Mercedes der Antikoagulantien gehandelt. Die am eigenen Patientengut beobachteten Komplikationen sind für mich aber signifikant: sieben von zehn (!) Xareltopatienten hatten in der Beobachtungszeit von 18 Monaten eine Blutung, in einem Fall tödlich. Hingegen gab es bei 84 Marcumarpatienten in einem Zeitraum von 60 Monaten fast keine Komplikationen (1x Apoplex bei Unterdosierung mit Todesfolge und 1x Hirnblutung mit OP nach Sturz auf den Hinterkopf überlebt; beide ca. 90 Jahre alt). Dennoch heißt es, ich sei der einzige Arzt in der Stadt, der solche Blutungen beobachten würde - ein Totschlagargument. Ich bilde mir natürlich nicht ein, was ich mit eigenen Augen gesehen habe und dokumentiert habe.

Mein bisheriges Fazit: die Niereninsuffizienz läßt sich bei immobilen Geriatriepatienten nicht zuverlässig einschätzen, deshalb sind die sogenannten „fragilen“ Patienten eben im Gegensatz zur Werbung nicht geeignet für dieses Medikament. Diese Patientengruppe war auch explizit aus der Zulassungsstudie ausgeschlossen. Die Blutungen sind allesamt diffus sowohl gastrointestinal, an der Haut und in den Harnwegen ohne Nachweis von klassischen Blutungsquellen. D.h. es handelt sich durchwegs um Überdosierungen. Dieses zu beweisen steht nicht in meiner Macht, aber ich werde eine kleine Studie herstellen und veröffentlichen.

Diese Anmerkungen dürfen sie gerne publizieren, jedoch bitte anonym zum Schutz der Patienten. Ich wette, in anderen Städten läuft es ähnlich.

[Gegenantrag Pipeline] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

BAYER hält an dem Plan fest, giftiges Kohlenmonoxid per Pipeline durch dicht besiedelte Gebiete zu transportieren. Ein gefährlicher Präzedenzfall, denn bislang werden toxische Substanzen nicht über Fernleitungen transportiert. Der Aufsichtsrat unterstützt das umstrittene Projekt und wird daher nicht entlastet.

Der BAYER-Konzern will seine Werke Dormagen und Krefeld mit einer 67 km langen CO-Pipeline verbinden. Das Vorhaben ist ohne Beispiel: Kohlenmonoxid ist ein sehr giftiges Gas. Schon die Aufnahme weniger hundert Milliliter kann zum Tod führen. Das Regierungspräsidium Düsseldorf räumte ein, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Pipeline-Experten weisen darauf hin, dass das Risiko eines Gas-Austritts durch technische Maßnahmen zwar verringert, aber nicht eliminiert werden kann. Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge jederzeit möglich. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Anwohner akut gefährdet wären.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme daher ab. Mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen.

Die Risiken für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht. Die Leitung sollte ursprünglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Geringere Kosten für ein Unternehmen - die zudem in Frage stehen - begründen jedoch kein Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Ähnliche Bedenken äußerte schon im Dezember 2007 das Oberverwaltungsgericht Münster, weswegen die bereits verlegte Pipeline bislang nicht betrieben werden darf.

Der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer Steam-reformer zur CO-Herstellung errichtet werden muss. Die neue CO-Produktionsanlage könnte jedoch auch in Krefeld errichtet werden, wodurch auf die Pipeline ganz verzichtet werden könnte. Zu demselben Ergebnis kommt das jüngste Gutachten der Landesregierung: demnach war der Bau der Pipeline keinesfalls notwendig. Nach Aussage der Gutachter gibt es mehrere Möglichkeiten, CO dezentral zu produzieren. Dies sei wirtschaftlich sogar günstiger.

Irreführend ist auch die mehrfach wiederholte Aussage von BAYER, wonach „Pipelines unter Sicherheits- und Umweltaspekten das beste Transportmittel“ darstellen. Hierdurch wird suggeriert, dass durch die Leitung andere Transporte wegfallen, z.B. per Schiff oder Lastwagen. In Wahrheit finden wegen der hohen Sicherheitsanforderungen keine nennenswerten CO-Transporte statt.

Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben. Selbst auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal ist der Umgang mit CO also hochgefährlich. Umso wichtiger ist es, den Transport durch ungesichertes Gelände zu verhindern.

Besondere Fragen wirft zudem die Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Leverkusen auf: im Jahr 2001 hatte BAYER eine in den 60er Jahren gebaute CO2-Leitung für den Transport von Kohlenmonoxid umgewidmet. Ein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Auswirkungen eines CO-Lecks wurden im Verfahren nicht untersucht. Lediglich ein Gutachter von BAYER widmete sich dem Thema – auf gerade mal 9 Zeilen. Für den Fall einer Beschädigung der Leitung sprach er von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. Eine spezifische, auf die örtlichen Begebenheiten angepasste Untersuchung erfolgte nicht.

Unsere jüngste Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen offenbart zudem schwerwiegende Mängel, unter anderem bei der Unterquerung des Rheins („Düker“). So stellt ein TÜV-Bericht vom Februar 2013 „gravierende externe Materialverluste“ fest, weswegen der Düker „nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Die Korrosionsgeschwindigkeit wurde mit bis zu 0,5 mm pro Jahr abgeschätzt. An einigen Stellen sei die Korrosion so weit fortgeschritten, dass nur noch eine „Restlebensdauer von 2 Jahren“ abgeschätzt wird. Die Beteuerungen des Konzerns, wonach die Leitung den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht, sind daher wenig glaubwürdig.

Giftige Gase wie Chlor, CO oder Phosgen müssen – wenn überhaupt - dezentral produziert und in gut gesicherten Werken unmittelbar und ortsnah verarbeitet werden. Ein Transport solcher Gefahrstoffe verbietet sich. Es ist unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen.

weitere Infos zur Hauptversammlung

[Philipp Frisch] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Frisch (Ärzte ohne Grenzen) kritisiert Konzern-Chef Dekkers und fordert Umdenken bei Forschung und Entwicklung

Am 29. April fand in Köln die Hauptversammlung des Pharmakonzerns Bayer statt. Auch Philipp Frisch, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland, nahm teil und sprach. Anlässlich der von Konzern-Chef Marijn Dekkers zum Jahreswechsel gemachten Äußerung, Bayer habe das Krebsmittel Nexavar „nicht für den indischen Markt entwickelt, sondern für Patienten im Westen, die es sich leisten können“ forderte Frisch ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Prioritätensetzung in der globalen Gesundheitspolitik:

„Dekkers‘ Zitat fasst alles zusammen, was heute im globalen Gesundheitsbereich falsch läuft: Medikamente nur für Reiche, Forschung soll durch Monopolversprechen und Patente angereizt werden. Dabei wissen wir längst, dass das nicht funktioniert. Und auch, dass es nicht so sein muss. Längst gibt es alternative Forschungsanreize wie Prämien, öffentliche Forschung und Produktentwicklungspartnerschaften, die ganz ohne Patentmonopole auskommen.
Doch über Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit entscheidet heute noch immer millionenfach das Portemonnaie. Medikamente sind oft entweder unerschwinglich teuer - oder es gibt erst gar keine wirksame und sichere Therapie.

Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie
Unsere Mitarbeiter behandeln weltweit in mehr als 60 Ländern jährlich 285.000 HIV/Aids-Patienten mit antiretroviralen Medikamenten, über 30.000 Tuberkulose-Fälle sowie 1,6 Millionen Malaria-Patienten. Für Pharmaunternehmen sind diese Menschen als Abnehmer nicht interessant, daher findet für sie auch kaum Forschung statt.
Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie. Private Konzerne forschen primär nicht an den Krankheiten, die das größte Leid verursachen, sondern an denen, die den größten Gewinn versprechen. Von den 2000 bis 2011 neu zugelassenen 336 Wirkstoffen waren nur 4 wirksam gegen vernachlässigte Krankheiten – und das obwohl weltweit bis zu einer Milliarde Menschen an diesen leiden. Außerdem sorgen Marktmonopole, die Unternehmen durch Patente gewinnen, dafür, dass lebensnotwendige Medikamente für Millionen von Menschen unerschwinglich sind.
Wir brauchen endlich eine andere Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wird schon seit Jahren über innovative Anreizmechanismen gesprochen, die ganz ohne Patentmonopole auskommen. Nicht zuletzt die Lobbymacht der Pharmaunternehmen und die Interessen der reichen Industrieländer, in denen diese ihren Sitz haben, verhindern bislang aber mutige Schritte.“

Störfall Institute

CBG Redaktion

30. März 2015

BAYER verkauft „Schwester-Fabrik“ von Bhopal

BAYER hat heute bekannt gegeben, das Werk im amerikanischen Institute zu verkaufen - ausgerechnet an die Firma UNION Carbide, die für die Katastrophe von Bhopal verantwortlich ist.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hatte jahrelang die Sicherheitslage im Werk Institute, der einstigen „Schwester-Fabrik“ von Bhopal, kritisiert. In Institute lagerten bis zum Jahr 2008 große Mengen der hochgiftigen Chemikalie MIC, die in Bhopal Tausende Anwohner tötete.

Trotz der Warnungen kam es im August 2008 zu einer schweren Explosion. In der Pestizidproduktion explodierte ein Vorratsbehälter, über der Anlage stieg ein Dutzende Meter hoher Feuerball auf. Zwei Arbeiter verloren das Leben. Die Erschütterungen waren in einem Umkreis von mehr als 15 Kilometer zu spüren.

Die Arbeitsschutzbehörde OSHA bemängelte nach einer Untersuchung des Störfalls “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“. Der US-Kongress kam in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Explosion in Institute das „Desaster von Bhopal in den Schatten hätte stellen können“.

ausführliche Infos zur Kampagne

[Lea Horak] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Lea Horak (Rettet den Regenwald e.V.)

Liebe Aktionäre, lieber Vorstand von Bayer,

ich bin heute hier, um Sie im Namen von Rettet den Regenwald und mehr als 200.000 besorgten Bürgern an Ihre Verantwortung gegenüber den Bienen zu erinnern.

Bienen sind für das Leben auf der Erde unersetzbar.
Weltweit werden zwei Drittel unserer Nahrungsmittelpflanzen von Bienen bestäubt.
Doch immer mehr Bienenvölker und viele weitere bestäubende Insekten sterben.
Alleine in Deutschland sollen im letzten Jahr rund 30 Prozent aller Bienenvölker zugrunde gegangen sein.

Nun mögen Sie sich fragen, was das mit Ihnen zu tun hat...
Es sind ihre Pestizide aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide, die – ich zitiere die Europäische Kommission – „etliche Risiken für die Bienen“ bergen..
Aus diesem Grund hat die EU den Einsatz zweier Ihrer bienengefährdenden Pestizide verboten.

Doch Sie, Bayer, stellen ihre Profite über den Schutz der Bienen und gehen gerichtlich gegen das EU-Verbot vor.
Wieso akzeptieren Sie die EU-Entscheidung nicht?
Wieso gefährden Sie wissentlich das Überleben der Honigbienen?

Was sagen Sie zu der wissenschaftlich nachgewiesenen Giftigkeit ihrer Pestizide gegenüber anderen (bestäubenden) Insekten?

Was sagen Sie zur Anreicherung der Gifte im Boden?

Wieso gehen Sie gerichtlich gegen Organisationen vor, die die Giftigkeit Ihrer Pestizide öffentlich bekannt machen?

Sie, Bayer, tragen eine große Verantwortung am Bienensterben.
Wie kann Ihrer Meinung nach die Bestäubung der Nahrungsmittelpflanzen gesichert werden, wenn immer mehr Bienenvölker zugrunde gehen?

Bitte verzichten Sie in unser aller Interesse dauerhaft auf die Herstellung und den Vertrieb Ihrer bienengefährdenden Gifte. Ziehen Sie unverzüglich Ihre Klage gegen die EU zurück und kommen Sie der Forderung der mehr als 200.000 Unterzeichner dieser Petition nach, Ihre Profite nicht über den Schutz der Bienen zu stellen.

[BAYER HV 2016] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

14. März 2016

BAYER-Hauptversammlung am 29. April 2016

Gegenantrag: Der Vorstand wird nicht entlastet

Seit langem hat BAYER staatliche Bildungseinrichtungen im Visier. Der Konzern erstellt Unterrichtsmaterialien, schickt rollende Chemie-Labore durchs Land und sponsert Schulen. Die BAYER-Tochter CURRENTA geht nun einen Schritt weiter: an den Werks-Standorten wird ein eigens erstelltes „Wimmelbuch“ an Kindergärten verschenkt. Ein eklatanter Angriff auf die Köpfe der Kleinsten.

Große Firmen nehmen vermehrt Kinder und Jugendliche ins Visier. So betreibt BAYER ein rollendes Chemie-Labor, um bei Jugendlichen „die Attraktivität des Fachgebietes zu erhöhen“. Zudem bietet BAYER kostenlose Lehrerfortbildungen und Un-terrichtsmaterialien an, insbesondere zu umstrittenen Themen wie Bienensterben oder Gentechnik. An die Schulen in der Nähe seiner Werke verteilt der Konzern jährlich etwa eine halbe Million Euro.

Die BAYER-Tochterfirma CURRENTA geht nun einen Schritt weiter und weitet ihr Marketing auf Kleinkinder aus. Die Firma beauftragte hierfür einen Illustrator mit der Erstellung eines „Wimmelbuchs“. Dieses zeigt das „fröhliche Treiben“ in einer Che-mie-Fabrik: Kranfahrer, Taucher, Besucher aus aller Welt, Clowns und bunte Luftbal-lons. CURRENTA verteilt das Wimmelbuch derzeit im Umfeld der Werke Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen, unter anderem wurde das Buch zu Weihnachten in Kindergärten verschenkt. Schon in den vergangenen Jahren hatte CURRENTA in der Nachbarschaft der BAYER-Fabriken Projekte für Grundschüler durchgeführt.

Die Beispiele zeigen, dass Kinder nirgendwo mehr vor der Einflussnahme von Unter-nehmen sicher sind. Insbesondere Kleinkinder können die Risiken chemischer Anlagen jedoch nicht einordnen und sind gegenüber der Konzern-Propaganda wehrlos.

Zu kritisieren ist neben BAYER auch die Stadt Leverkusen. Eine Vertreterin des Kon-zerns hatte das Wimmelbuch in einer städtischen Kita präsentieren dürfen – assistiert von Marc Adomat, dem Leverkusener Bildungsdezernent. Die Stadt übernimmt über das Kommunale Bildungsbüro sogar den Vertrieb des Buchs.

Norbert Hocke, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kritisiert das Marketing von BAYER: „Das Buch hat in der Kita nichts zu suchen. Es ist dringend geboten, dass wir Regelungen für den Umgang mit Werbung bekommen“. Gerade in Hinblick auf aktuelle Ergebnisse der Hirnforschung sieht er die Propaganda von BAYER kritisch: „Im Alter von null bis sechs Jahren müssen wir besonders aufpassen. Die häufige Wiederholung der Firmenlogos bleibt ein Leben lang in den Köp-fen. Später wundert man sich und jammert, wenn die Kinder so auf Marken fixiert sind“, so Hocke gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR), zuständig für die Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen, „steht dem Versuch einer direkten oder indirekten Einflussnahme von Unternehmen in Kindertagesstätten kritisch gegenüber“.

Bundesweit ist zu beobachten, dass Bildungseinrichtungen immer mehr für die Mei-nungsmache einzelner Interessengruppen instrumentalisiert werden. Dienstleister wie die Deutsche Schulmarketing Agentur, die nach eigener Aussage „die wirtschaftlichen Interessen werbetreibender Unternehmen mit dem pädagogischen Bildungsauftrag in Einklang bringen“ wollen, propagieren unverblümt die Kommerzialisierung der Lehrin-halte. Werte wie eine eigenständige Meinungsbildung oder Kritikfähigkeit werden da-durch untergraben.

BAYER strebt hierdurch die Beeinflussung möglichst großer Teile der Gesellschaft bei sensiblen Fragen wie dem Einsatz von Pestiziden oder der Gentechnik an. Thimo Schmitt-Lord von der BAYER Science & Education Foundation räumt denn auch offen ein, dass BAYER keine altruistischen Motive umtreiben: „Ich muss gestehen, wir för-dern die Schulen nicht ganz uneigennützig. Wir sehen das als langfristige Investition“.

Es ist ein Skandal, dass CURRENTA und BAYER den Schutzraum Kindergarten derart verletzen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein wirksames Verbot jeglicher Werbung in Bildungseinrichtungen. Dem BAYER-Vorstand, der die Propaganda in Schulen und Kindergärten zu verantworten hat, ist die Entlastung zu verweigern.

[Unterschriften] Tod auf den Feldern. Gift im Essen.

CBG Redaktion

Tod auf den Feldern. Gift im Essen.

BAYER / MONSANTO stoppen!

Das Geschäftsmodell von BAYER und MONSANTO ist skrupellos: Mit Pestiziden und Gentechnik machen beide ihre Profite, sie schädigen die Gesundheit von Bauern und Verbrauchern, zerstören das Weltklima und die Artenvielfalt und gefährden die Ernährungs- und Lebensgrundlage aller künftigen Generationen. BAYER möchte nun MONSANTO übernehmen und dieses lebensbedrohliche Geschäftsmodell so zugunsten gesteigerter Profite für Großaktionären ausbauen. Widerstand ist daher dringend notwendig: Für eine solidarische Gesellschaft ohne Profitjagd auf kosten von Mensch und Natur!

Wir fordern:
Stopp der Fusion von BAYER / MONSANTO!
Stopp der Umweltzerstörung und Vergiftung durch Gentechnik und Pestizide!

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

Bitte Listen kopieren und verbreiten.

Ausgefüllte Listen an:
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf
www.CBGnetwork.org

[Rede] Widerstand ist möglich

CBG Redaktion

Liebe Freunde und Freundinnen, liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Danke, dass ihr alle gekommen seid. Auch wenn diese herbstliche Frische nicht gerade dazu einlädt, sich hier den ganzen Tag rumzuschlagen, hoffe ich, dass ihr trotzdem Spass daran habt hier zu sein um euch dafür einzusetzen, wie unsere Umwelt gestaltet wird und vor allem wer dies tut. Es tut sehr gut, zu sehen, dass doch noch einige daran Interesse haben, wie die Menschheit langsam aber sicher in das Netz der Riesenkonzerne eingespannt wird. Und ich bin zuversichtlich, dass wir ein Teil des grossen Gegengewichts dazu sind, das
noch etwas daran ändern kann. In der Menschheitsgeschichte hat es sich erwiesen, dass jede Revolution und jedes fortschrittliche Ereignis genau aus solchen Zusammenschlüssen entsteht, wie wir ihn heute hier haben.
Also erst mal ein Lob an uns.

Zunächst möchte ich meinen Fokus, zwei ganz bestimmten Personen und ihren Aussagen widmen: nämlich Werner Baumann und Hugh Grant, den beiden Vorsitzenden von Bayer und Monsanto. Auf der Homepage von Bayer könnt ihr euch alle das Propagandavideo für die Fusion der beiden Global Players anschauen. Leider
konnten wir dieses Video nicht heute projezieren, daher werde ich einfach ein paar Stellen, auch zur generellen Belustigung zitieren. Ich sage mit Absicht Propaganda, da diese beiden Männer uns hier ernsthaft weismachen wollen, dass ihr Hauptinteresse darin besteht, ich zitiere, gemeinsam mit aller Kraft eine der grössten Herausforderungen der Gesellschaft zu bewältigen, nämlich eine stark wachsende Bevölkerung auf ökologisch nachhaltige Weise, zu ernähren. Kleiner Einschub hier: Es werden zur Zeit für 12 Milliarden Menschen Lebensmittel produziert und es hungern trotzdem noch 1 Milliarde Menschen, von daher werden wir hier auch ganz gut ohne Bayers und Monsantos gutgemeinte Unterstützung fertig. Weiterhin das Zitat: Was wir tun, ist gut für unsere Kunden. Wir helfen, genügend sichere, gesunde und erschwingliche Lebensmittel zu
produzieren. Puh, mit so viel Güte und Aufopferung muss man ja erst mal irgendwie zurechtkommen. Doch das passt irgendwie nicht in das Bild dieser beiden Konzerne die auf der einen Seite bewiesenermassen die Artenvielfalt auf diesem Planeten bedrohen und auf der anderen Seite Kleinbauern abhängig von ihrem Saatgut machen und in vielen Fällen ins Verderbnis mit Klagen schicken, um nur zwei von Bayer und Monsantos Gräueltaten zu nennen.
Als ich das erste Mal von der geplanten Fusion der beiden hinterlistigsten Konzerne heutzutage gehört habe, kam ich mir ziemlich machtlos vor. Ich wusste, dass ich das nicht auf meinem Gewissen ruhen lassen konnte, nichts dagegen zu unternehmen, doch was tun, wenn man sich wie ein winziger David vor einem riesigen Goliath fühlt und dieser Goliath einem auch noch zu verstehen gibt, dass der Kampf schon verloren ist. Doch nach und nach kam ich zur Ruhe und fing an mich langsamer mit dem Thema auseinander setzen. Und da stiess ich auf die Homepage der Koordination gegen Bayer Gefahren, unter anderen Grossartigen Projekten, die mir das Gefühl genommen haben alleine und machtlos zu sein.
Im Namen der Koordination gegen Bayer Gefahren, die seit dreissig Jahren harte Arbeit leistet, um unseren Goliath zu schwächen, möchte ich euch allen versichern, dass noch nichts beschlossen ist. Es war und ist ein unfairer Kampf, doch diese Organisation hat mit unzähligen Kampagnen und Demonstrationen grossartige Arbeit geleistet. Und so stehen wir auch heute mit Konsum rEvolution Berlin hier, um unseren Goliath zu bekämpfen.

Es geht diesen machtbesessenen Leuten an der Spitze der beiden Konzerne ganz klar darum, Monopole aufzubauen. Ihr habt euch bestimmt schon gefragt, warum sich Bayer einen so umstrittenen Konzern wie Monsanto aneignen sollte. Na ganz einfach: die beiden Agrarkonkurrenten Syngenta-ChemChina und DOwDuPont werden somit aus dem Spiel verdrängt und diese Fusion würde mit Abstand die Nummer eins
sein, die unsere Lebensmittel und auch unsere Medikamente kontrolliert. Hugh Grant sagt es ja selber; mit Bayers Ernteschutz und Monsantos Saatgut wollen sie die führende Agrarmacht schlechthin werden. Auf unserer Sprache übersetzt heisst das: mit ihren chemisch unschlagbarem Agrargut und ihrem extrem
schädlichen Pestiziden wollen sie einen Grossteil des Marktes in dieser Hinsicht kontrollieren.

In Ghandis Swadeshi Philosophie wird uns schon seit langer Zeit klar gemacht, dass wir die Produktion unserer Kleidung und unserer Lebensmittel wieder zurückfahren müssen und anfangen sollten sie wieder auf regionaler Basis zu produzieren. Der Konsumismus in Deutschland und auch europaweit artet zur modernen Sklaverei aus und um unsere Abhängigkeit von solchen Riesen, wie den Produzenten unserer Lebensmittel zu verringern, müssen wir ihr ständiges Wachstum und ihre Machtgier stoppen. Wir sollten nicht auf Massenproduktion setzen und vor allem sollten wir unsere Ernährung nicht von einem Konzern abhängig machen, der eher davon profitiert, dass wir öfter krank werden (auch durch moderne ernährungsbedingte Krankheiten, und zufälligerweise dann ihre Medikamente kaufen).

Und nun komme ich zum eigentlichen Punkt, wegen dem ich hier stehe. In dem Video, dass ich vorhin zitierte, erscheint am Anfang für genau 3 Sekunden eine Vorwarnung auf sehr technischem Englisch. Ja, das typische Kleingedruckte, das man auch nicht ganz lesen kann, da sich der Playbutton genau in der Mitte befindet, wenn man es auf Pause drücken will. Hauptaussage dieses Kleingedruckten ist, dass, entgegen dem, was man uns weismachen will, diese Fusion noch nicht genehmigt und die Transaktion noch nicht gelaufen ist. Klartext: Wir können noch handeln!

Es hat mich anfangs etwa eine halbe Stunde gekostet, was ja in unserer technologischen Zeit schon sehr viel ist, um im Internet herauszufinden, dass der Abschluss der Transaktion erst gegen Ende 2017 stattfinden soll.
Viele Leute mit denen ich geredet habe, schienen die Motivation verloren zu haben, da sie dachten, dass sich hier nichts mehr ändern lässt, doch genau das ist die Lüge die aufgedeckt werden muss.

Ein Konzern ist wie ein Sandsturm, der die Landschaft verwüstet, über der er hinwegzieht. Er ist nicht greifbar
oder beschimpfter, wie eine einzelne Person. Deswegen müssen wir genau seine Schwachstellen und die Angriffspunkte bestimmen, an denen wir ansetzen können. Es besteht ganz klar die Hoffnung eines Scheiterns und was wir jetzt tun müssen sind genau 3 Dinge: 1. Druck auf die zuständigen Kartellbehörden ausüben. 2.
Druck auf die Aktionäre und Mitbesitzer von Bayer und Monsanto ausüben. und 3. Diese Informationen weiter verbreiten.
Zum ersten Punkt: Es müssen tatsächlich noch rund 30 Kartellbehörden der Fusion zustimmen. Natürlich richten diese sich grösstenteils nach dem Urteil der europäischen und der USamerikanischen Behörde. In der Europäischen Kommission sind vor allem Her Johannes Laitenberger, Generalsekretär und Frau Margrethe
Vestsager, die Wettbewerbskommissarin für diese Entscheidung mitverantwortlich. Ein Appell somit an Frau Vestsager: meines Wissens nach sollte ein Kartellamt mit Hinblick auf das allgemeine Wohl entscheiden, ob eine Fusion zwischen zwei Konzernen zur Monopolisierung und zum Nachteil der Konsumenten führen
könnte.
mm, dieser Megakonzern würde zusammen ein gesamtes Umsatzvolumen von 47,1 Milliarden Dollar machen,nur zum Vergleich das 5 1/2 fache des BIP von Haiti und damit mit Abstand den Markt führen. Diese Entscheidung könnte ein Drittklässler treffen. Sehr wichtig ist weiterhin die Entscheidung der Aktionäre von Bayer und Monsanto. Es gibt ein Projekt in den USA, das derzeit versucht die Macht der Konzerne einzuschränken. Es dreht sich hierbei um SumOfUs; dieses Projekt sammelt derzeit Unterschriften aller Personen, die Anteile von Bayer und Monsanto besitzen, um den Deal zu stoppen. Derzeit haben sie schon fast 540 000 Unterschriften, und es fehlen nur noch rund 212 000,
um die Fusion wahrhaftig zu stoppen.

Letztendlich will ich euch noch dazu einladen weiter mit der Koordination gegen Bayer Gefahren und Konsum rEvolution zu protestieren. Wir werden hier in Berlin in allernächster Zukunft Unterschriften gegen die Fusion sammeln und Infostände organisieren, um die Leute über dieses bevorstehende und vermeidbare Unglück zu
informieren. So können wir mehr Druck auf die zuständigen Leute ausüben, damit sie endlich das tun, wofür wir sie indirekt bezahlen, nämlich im Interesse aller Menschen und der Umwelt zu handeln.

Denkt immer daran, ihr seid nicht alleine und es ist noch Zeit zu handeln, um uns als starker David zu beweisen.

Vielen Dank!