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Veröffentliche Beiträge in “BAYER HV 2019”

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER Konzerns am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen auffordern werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Kein bundesdeutsches Unternehmen kündigte im letzten Jahr einen derart massiven Job-Abbau an. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Die Verantwortung für dieses Desaster, das im Zusammenhang mit dem MONSANTO-Deal steht, trägt der Vorstand. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen“ und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Schon 18 Monate später galt das jedoch nicht mehr. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann nämlich der erste Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“, der für den Global Player mit einer Verurteilung zu einer Strafe in Höhe von 78 Millionen Dollar endete. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab und er-holte sich auch in den folgenden Wochen nicht. Darum machten BLACKROCK und andere GroßaktionärInnen Druck – und BAYER beugte sich ihm. Der Vorstand kündigte den Abbau von Jobs sowie den Verkauf von Geschäfts-teilen an und stellte Aktien-Rückkäufe in Aussicht. Die Tageszeitung Die Welt kommentierte das folgendermaßen: „Der Vorfall ist auch deshalb so bezeichnend, weil der Versuch, das Kurs-Desaster zu beenden und die Investoren wieder zu besänftigen, nun geradezu reflexartig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“

Damit nicht genug, drohen noch weitere drastische Maßnahmen. So mehren sich die Stimmen, die eine Trennung von der Pharma-Sparte verlangen. Eine Bestandsgarantie für die Aktien-Gesellschaft in ihren jetzigen Form über die nächsten 20 Jahre hinweg mochte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann der Coordination auf der Hauptver-sammlung 2018 dann wohlweislich auch nicht geben. „Aufgrund der recht dynamischen Entwicklungen des Marktumfeldes wären verbindliche Fest-legungen über 20 Jahre unseriös“, meinte er.

Die Bilanz der MONSANTO-Transaktion fällt also katastrophal aus. BAYER hat beim Kauf des US-Moguls nur auf die Zahlen geschaut, und gerade das hat sich als fatal für das Geschäft erwiesen. Glyphosat steht eben nicht nur für Milliarden-Umsätze, sondern auch für Krebs, Gentechnik und Gefährdung der Artenvielfalt. Das hätte der Vorstand in Rechnung stellen müssen, wie sich spätestens mit den Prozessen gezeigt hat. Da er das unterließ, ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Gegenanträge] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Hier findet ihr die Gegenanträge, die wir auf der Hauptversammlung 2019 gestellt haben:

Gegenantrag: Arbeitsplatzvernichtung

Gegenantrag: Medikamentenversuche an Heimkindern

Gegenantrag: Verwendung des Bilanzgewinns

Gegenantrag: Wahl zum Aufsichtsrat

Wenn ihr auf der BAYER-Hauptversammlung sprechen möchtet und euren Protest kundtun wollt, sprecht uns an! Je länger die Liste derer, die Widerstand auf die Hauptversammlung tragen wollen, wird, desto besser! Wenn ihr Aktien an BAYER haltet, könnt ihr uns die Stimmrechte übertragen. Dies ermöglicht es uns, kritischen Stimmen auf der HV ein Forum zu geben.
Ihr erreicht uns unter info@cbgnetwork.org. Bitte gebt uns auch eure Postanschrift und Telefonnummer, damit wir euch zwecks Koordination der Aktionen kurzfristig erreichen können.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsratwird nicht entlastet

BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft.

Bis 1961 mussten Medikamente lediglich „angemeldet“, von 1961 bis 1978 bloß „registriert“ werden. Erst ab 1978 existierte das heute bekannte Zulassungsverfahren. Diese Situation nutzte BAYER in doppelter Art und Weise aus: Vor der Anmeldung/Registrierung profitierte der Konzern von der willfährigen Unterstützung, welche er im Personal der Heime fand. Deren Bereitschaft, Medikamente für das Unternehmen an Heimkindern zu erproben, verbilligte die Verfahren erheblich. Und nach der Anmeldung/Registrierung wurden die Heime zu Absatzmärkten für die Pharmazeutika.So haben die Heimkinder als Versuchskaninchen zu BAYERs Millionen-Umsätzen in diesem Segment beigetragen.

Für die Medikamentierung wurden von BAYER ohne jegliche Versuchsbelege teilweise völlig unspezifische und willkürliche Symptome als Indikation genutzt. Verhaltensweisen von Kindern wie „Klagsamkeit“, „leichte Reiz-barkeit“ und „Ängstlichkeit“, die heute als gewöhnliche Verstimmungen gelten, machten damals nach Ansicht von Unternehmen und ÄrztInnen einenmassiven Pharma-Einsatz erforderlich.

Als Beispiel für diese Praxis kann das BAYER-Produkt MEGAPHEN gelten, das die MedizinerInnen 1956 in der pädo-psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig erprobten. Der MEGAPHEN-Inhaltsstoff Chlorpromazin wirkt dämpfend. Das sollte für Ruhe in den Klassenzimmern sorgen und so den Schul-Unterricht unkomplizierter gestalten. Nachdem die Studien den sedierenden Effekt bestätigten, verkaufte BAYER das Mittel jahrzehntelang nicht zuletzt an Heime. Ein auf MEGAPHEN basie-rendes Kombinationspräparat wurde dementsprechend auch gleich in „Anstaltspackungen“ angeboten. Ähnlich ging der BAYER-Konzern mit dem 1965 auf den Markt gebrachten Neuroleptikum AOLEPT vor. Dieses Pharmazeutikum brachte er für eine große Spannbreite von Symptomen auf den Markt, die größtenteils überhaupt keine medizinische Indikation hatten. AOLEPT wurde im Schleswiger Landeskrankenhaus insgesamt 141 Kindern und Jugendlichen zwangsweise verabreicht. Dabei hielten die ÄrztInnen gravierende Nebenwirkungen wie etwa „Muskelverkrampfungen an den Augen, des Rückens und der mimischen Muskulatur“ fest.

Weder die Kinder noch ihre Erziehungsberechtigten hatten damals ihre Einwilligung zu den Tests erklärt. Zudem unterzogen die MedizinerInnen oftmals völlig gesunde Heranwachsende der Prozedur. Auch führten diese in der Regel keine Voruntersuchungen durch. „Das ist ethisch problema-tische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: ‚Das ist ethisch unzulässige Forschung’“, sagt die Kieler Medizin-Ethikerin Alena Buyx deshalb.

Der Verkauf von BAYER-Produkten für nicht-medizinische, pädagogische Indikationen ist nicht weniger fragwürdig und „eine monate-, vielleicht sogar jahrelange Dauermedikation als Kind, mit quasi ungetesteten Psychopharmaka im Anstalts-und Heimalltag, lässt Folgeschäden möglich erscheinen“ (Dr. Klaus Schepker u. Prof. Dr. Jörg Fegert 2019: „Neurolep-tika für Kinder ‚erleichtern das Zusammenleben’“ in PsychosozialeUmschau 2/19).

Der Vorstand des Konzerns ist in der Pflicht, mit den Betroffenen der Medikamentenversuche und der Dauermedikationen eine Aufklärung der Vorfälle durchzuführen und ihnen eine angemessene Entschädigung zu garantieren. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Konzern überhaupt nicht. Der Aufsichtsrat hat das geduldet, ohne einzugreifen, deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordinationgegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Anne Isakowitsch] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat,

sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Mann, der hier neben mir steht, ist Paul Francois. Paul Francois ist 55 Jahre alt, Vater von zwei Kindern. Er ist Bauer im Südwesten Frankreichs, auf seiner Farm baut er Getreide an: Weizen, Hafer, Mais. Und Paul Francois ist schwer krank. Er leidet an Gedächtnisverlust, an Schwindel, an Kopfschmerzen. Vor 15 Jahren hat Paul ein Pflanzengift der Firma Monsanto auf seiner Farm eingesetzt. Ein Pflanzengift, von dem Monsanto gesagt hat, es sei sicher. Das Pflanzengift hat ihn krank gemacht.

Seit 12 Jahren kämpft Paul vor Gericht um Entschädigung. In diesen 12 Jahren hat er drei Mal Recht bekommen. 12 Jahre lang hat Paul gegen Monsanto gekämpft – und jetzt gegen Bayer.

Die Fusion mit Monsanto hat sich Bayer 62,5 Milliarden Dollar kosten lasten. Und das ist nur der Anfang. Für diese 62,5 Milliarden Dollar hat Bayer die Verantwortung für tausende Menschen übernommen, die unter den Folgen von Monsanto-Produkten leiden. Menschen wie Paul. Paul kann mit einer Entschädigung von 1 Millionen Euro rechnen. Das ist nichts im Vergleich zu den Summen, die vor US-Gerichten verhandelt werden: 81 Millionen Dollar hat ein US-Gericht letzten Monat einem Kläger zugesprochen. Und es sind tausende weitere Klagen anhängig. Tausende tragische Schicksale, wie Paul. Sie finden die Geschichten dieser Menschen im Raum. Sie alle verbindet, dass sie schwerkrank sind auf Grund Ihrer Pestizide.

Ich frage die Herren vom Vorstand, den Aufsichtsrat und auch Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre: War es das wert?

Und ich frage Werner Baumann, den Geschäftsführer von Bayer: Wie teuer soll diese Fusion noch werden? Sprechen Sie hier ernsthaft noch von einem Erfolg für Bayer? Wann geben Sie zu, dass Sie sich verzockt haben? Wann ziehen Sie den einzig richtigen Schluss und treten zurück? Über 165 Tausend Menschen fordern schon ihren Rücktritt - darunter auch viele hundert Bayer-Aktionär/innen.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

seit 12 Jahren wartet Paul Francois auf sein Recht. Seit 12 Jahren versucht Monsanto sich um seine Verantwortung zu drücken. Die Verantwortung für Paul liegt jetzt bei Bayer. Sie liegt bei Ihnen. Sie haben heute die Chance, das Richtige zu tun. Setzen Sie ein deutliches Zeichen und sagen Sie: Wir wollen, dass Bayer aufhört, Menschen zu vergiften. Wir wollen, dass Menschen wie Paul entschädigt werden, statt über Jahrzehnte durch Gerichtsprozesse geschleift zu werden. Wir wollen, dass Bayer wieder eine Firma ist, die Menschen heilt, statt sie krankzumachen. Tun Sie das Richtige und stellen Sie sich gegen die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Stellen Sie sich gegen die Leute, die die Verantwortung für die Fusion von Bayer und Monsanto tragen.

Vielen Dank.