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Vorstand in der Defensive
Vielfältiger Protest zur BAYER-Hauptversammlung
Zur diesjährigen BAYER-Hauptversammlung organisierte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Protest auf allen Kanälen. Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen war sie mit einer Kundgebung präsent. Und dieses Jahr hatte sich die Coordination eine besondere Aktion einfallen lassen: Sie wollte dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann, der seinen Posten vorzeitig räumen musste, als Abschiedsgeschenk für seine Verdienste um die Schädigung der menschlichen Gesundheit und der Vergiftung von Natur und Umwelt den goldenen Glyphosat-Kanister überreichen. Diese Auszeichnung konnte Baumann leider nicht persönlich entgegennehmen: Die BAYER-Securities ließen die Trophäe nicht über die Schwelle der Zentrale. Auf der Kundgebung sprachen Mitglieder von Fridays for Future, ein internationaler Gast der Kampagne „Secrets Toxiques" aus Frankreich, ein Landwirt der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) sowie ein Mitglied der Leverkusener Linkspartei. Andy Battentier von der Kampagne Secrets Toxiques erläuterte, warum er den weiten Weg von Paris auf sich genommen hat: „Es ist Zeit für BAYER/MONSANTO, die tatsächliche Toxizität der „ROUNDUP"-Formel zu enthüllen. Die unzureichende Prüfung von Pestiziden im Zulassungsprozess führt zu Epidemien chronischer Krankheiten und in der Folge zur Zerstörung von Familien sowie zu einer massiven Zerstörung der Artenvielfalt: 80 Prozent der Insekten in Europa sind in den letzten 30 Jahren verschwunden. 80 Prozent! Das muss aufhören. Die EU-Verordnung über Pestizide muss dringend umgesetzt werden und die Toxizität chronischer Pestizide muss wahrheitsgetreu bewertet werden." Dieses Jahr waren die Aktionen zur BAYER-HV sogar international. Denn auch in Basel gingen Menschen auf die Straße. Bereits am Vorabend hatten sich AktivistInnen des „Marches against BAYER and SYNGENTA" vor dem Hauptsitz der BAYER CROPSCIENCE für Ostasien, Europa and Afrika getroffen und Ihren Protest lautstark kundgetan. Mit Kreide wurden die Plätze vor dem Haupteingang mit Slogans wie „100.000 Pestizidvergiftungen pro Jahr", „umweltgefährlich" und „BAYER-Gefahren" verschönert. Die anwesenden Beschäftigten wurden von den AktivistInnen darauf hingewiesen, dass am nächsten Tag die BAYER-Hauptversammlung stattfinden würde. Marco Jenni, Biolandwirt aus Basel und Aktivist des „Marches against BAYER und SYNGENTA" kommentiert die Veranstaltung mit den folgenden Worten: „Die Gefahren von BAYER müssen endlich auch in der Schweiz erkannt werden. Als Hauptsitz von SYNGENTA und BAYER CROPSCIENCE hat Basel die Verantwortung, auch international seine Stimme zu erheben. Deshalb waren wir dieses Jahr zusammen mit der CBG auf der Straße!" Mit der Hauptversammlung selbst flüchtete BAYER wieder ins Internet. Die erschwerten Zugangsbedingungen, die das mit sich brachte, schlossen auch dieses Jahr wieder viele Wortmeldungen aus. Lediglich eine kleine Zahl von AktionärInnen ließ sich durch die Hürden nicht abschrecken. Zum Glück zeigten sich die Konzern-KritikerInnen aus dem Umfeld der CBG wacker. Zwölf von ihnen konnte die Coordination für Reden gewinnen. Damit beherrschten Beiträge zu den katastrophalen Folgen der gnadenlosen Profit-Jagd für Mensch, Tier und Umwelt den Ablauf der Veranstaltung. RednerInnen von Foodwatch, Parents for Future, Aurelia, dem „Netzwerk gerechter Welthandel", dem „Pestizid Aktions-Netzwerk", der CBG und anderen Organisationen sorgten für diesen Überhang. Unter anderem setzten sie Themen wie Glyphosat, die gefährlichen PFAS-Chemikalien, doppelte Standards beim Pestizid-Export, BAYERs Lobby-Einsatz für das Mercosur-Abkommen, gesundheitsschädliche Medikamente, die Umweltbilanz des Leverkusener Multis und den Umgang des Konzerns mit seiner Nazi-Vergangenheit auf die Tagesordnung. Der Agro-Riese aber zeigte sich uneinsichtig. Er steht nach wie vor in Treue fest zu Glyphosat. Nicht einmal der dringliche, von CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann verlesene Appell der weltberühmten kanadischen Schriftstellerin Margaret Atwood, die Vermarktung des Herbizids sofort zu stoppen, fand Gehör. Die Erschließung einer neuen Mine zum Abbau des Glyphosat-Vorprodukts Phosphorit steht sogar an der Spitze der Investitionsausgaben im zurückliegenden Geschäftsjahr. Fragen zu unerwünschten Arznei-Effekten beantwortete der Pharma-Riese mit seit Jahren erprobten Standardssätzen wie: „BAYER schließt DUOGYNON nach wie vor als Ursache für embryonale Missbildungen aus." Und ein Vorstandsvorsitzender, der 93 Mal so viel verdient, wie ein Tarifbeschäftiger bei BAYER im Durchschnitt bekommt, ist für die Aktien-Gesellschaft überhaupt kein Problem. Solche „Vertikalitätsabstände" fand der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Winkeljohann völlig OK. Auch der unlängst angekündigte Schritt, mit der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit des Konzerns zu beginnen und dafür eine Stiftung ins Leben zu rufen, wirkt nach den Äußerungen auf der Hauptversammlung unglaubwürdig. Der Global Player weigerte sich nämlich an dem Freitag abermals, der Aufforderung der CBG nachzukommen und sich bei den Opfern bzw. den Hinterbliebenen zu entschuldigen. Die Abstimmungsergebnisse fielen dementsprechend durchwachsen aus. Die AktionärInnen entlasteten zwar Vorstand und Aufsichtsrat, aber es gab auch viele Enthaltungen. Und der Vergütungsbericht mit den Millionen-Salären für Baumann & Co. fand nur die hauchdünne Mehrheit von 52 Prozent. „So ganz unschuldig daran ist die Coordination gegen BAYER-Gefahren nicht gewesen. Wir haben das Gewicht von Aktien im Wert von rund zwei Millionen Euro in die Waagschale geworfen, damit das Geschäftsgebaren des Vorstandes nicht ohne Reaktion bleibt. Wir konnten sowohl in der virtuellen Welt als auch international auf der Straße Protest mobilisieren", resümiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Presseanfragen zu HV-Aktionen und Gegenanträgen an: Fon: 0211 33 39 11 Mail: presse@cbgnetwork.org (Fotos mit freundlicher Genehmigung von Bodo Schmitz u.A.)Keine Flucht ins Internet mehr!
Bündnis aus NGOs und Vereinen kritisiert virtuelle Hauptversammlungen
Im Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und AktionäreIm Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird. Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen! Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden. Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. „Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“ Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Aurelia Stiftung March against Bayer and Syngenta BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V. Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)Die CBG zu den Nazi-Verbrechen des BAYER-Konzerns
Der Stiftungsgründung muss eine Entschuldigung folgen!
Am Mittwoch, 19. April 2023, hat der BAYER-Konzern eine Wende im Umgang mit seiner Nazi-Vergangenheit angekündigt. Er rief die „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" ins Leben und betraute sie mit der Aufgabe, sich der zur BAYER-Vergangenheit gehörenden I.G. FARBEN zu widmen. „Mit der Gründung der Stiftung und der Würdigung der Familie Finkelstein erinnern wir an das Geschehene und reflektieren das Handeln der I.G. FARBEN während der NS-Zeit", erklärte der Leverkusener Multi. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist dieser Schritt fast 80 Jahre nach dem Ende des Faschismus mehr als überfällig. „BAYER-Chef Carl Duisburg hat 1925 mit der I.G. FARBEN einen der größten Verbrecher-Konzerne der Welt aus der Taufe gehoben, der u. a. maßgeblich dafür verantwortlich war, den Hitler-Faschismus an die Macht zu bringen und den Ersten und Zweiten Weltkrieg zu ermöglichen. Darüber hinaus verbindet sich das Wirken der I.G. und des in die I.G. integrierten BAYER-Konzerns mit Chemischen Waffen, Holocaust, Sklaverei, Ausplünderung Europas und der Sowjetunion, Ausarbeitung von Kriegsplanungen, Menschenversuchen undundund. Entsprechend bleibt abzuwarten, ob BAYER es tatsächlich ernst meint mit der Aufarbeitung seiner verbrecherischen Vergangenheit oder ob es eine weitere Nazi-Washing-Aktion zur Vertuschung der Verbrechen wird. Um die Ehrlichkeit des BAYER-Vorhabens unter Beweis zu stellen, muss der Konzern sich zu allererst öffentlich bei allen Opfern der I.G.-FARBEN-Verbrechen bzw. deren Hinterbliebenen entschuldigen und die gerechte Entschädigung der betroffenen Familien sicherstellen. Bisher hat BAYER das stets abgelehnt. Die Hauptversammlung am 28. April wäre der richtig Ort, wo genau das stattfinden könnte", so CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura. 1995 wäre es in den USA fast schon einmal zu einer Entschuldigung wenigstens gegenüber von der I.G. FARBEN ausgebeuteten und ermordeten SklavenarbeiterInnen (beschönigend „ZwangsarbeiterInnen genannt) gekommen. Der Schriftsteller und Holocaust-Überlebende Elie Wiesel sagte eine Lesung auf einer von BAYER gesponserten Veranstaltung ab, weil der Konzern sich einer Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte verweigerte. Daraufhin griff der damalige US-Chef des Chemie-Giganten aus Leverkusen, Helge Wehmeier, persönlich zum Telefon und bot Wiesel an, öffentlich eine Entschuldigung für die damaligen Verbrechen auszusprechen. Elie Wiesel willigte ein, und Wehmeyer hielt Wort. Vor einem Publikum von rund 1.800 Menschen erklärte der „Chief Executive Officer", dass er „Elie Wiesel und alle anderen Betroffenen für die Taten der I.G. FARBEN und des deutschen Volkes um Entschuldigung bitte". „Trauer, Bedauern und Scham" brachte der Manager zum Ausdruck. Die Konzernzentrale in Leverkusen zog allerdings nicht mit. Sie dementierte aus- und nachdrücklich, dass BAYER sich entschuldigt hätte. Es wäre lediglich eine private und persönliche Meinung von „Herrn Wehmeier" gewesen. Dabei steht neben der Aufarbeitung der Verbrechen in der Zeit des Hitler-Faschismus für BAYER noch eine andere im Raum: Die Aufarbeitung des Verhaltens von BAYER nach 1945. Viele der alten IG-FARBEN-Verbrecher wurden – teilweise sogar nach Verurteilung durch das Internationale Kriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg – nach kurzen Auszeiten vom Leverkusener Multi ohne jeden Skrupel wieder in Dienst genommen. Darunter sogar der ehemalige I.G. FARBEN-Chef Fritz ter Meer, der nach einer skandalös kurzen Haft infolge der Verurteilung als Kriegsverbrecher im Jahr 1956 als Aufsichtsratsvorsitzender berufen wurde und bis 1964 auch blieb. An seinem Grab stellte BAYER bis weit in die 2000er Jahre hinein regelmäßig einen Ehrenkranz auf. Das wurde erst nach Protesten der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) abgestellt. Auch verweigerte der Konzern jahrelang vehement jede Entschädigungszahlung an die vom Konzern versklavten ZwangsarbeiterInnen und ihre Familien. Dabei betrieb die I.G. in Auschwitz ein eigenes KZ. „Es gibt keine Verbindung zwischen BAYER und Auschwitz. BAYER wurde 1951 gegründet", lautete die Abfuhr aus der Presse-Abteilung. Überlebende ZwangsarbeiterInnen des konzerneigenen KZs wurden immer und immer wieder nicht nur arrogant, sondern auch aggressiv und rüde abgekanzelt. So etwa auch der ehemalige I.G. FARBEN-KZ-Sklave Hans Frankenthal, der mit Unterstützung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bis zu seinem Tod als Kritischer BAYER-Aktionär auf den Hauptversammlungen des Konzerns von seinen grausamen Erfahrungen berichtete und Wiedergutmachung forderte. Und auch die 1988 von BAYER veröffentliche Firmenchronik „Meilensteine" widmet dem Treiben der I.G. FARBEN unter Hitler gerade einmal sieben ihrer 624 Seiten. Obendrein in geradezu unsäglicher Art und Weise. Ob Kriegswirtschaft, Rüstungsproduktion oder ZwangsarbeiterInnen-Ausbeutung – nie erscheint die Gesellschaft als Akteur, immer nur als Befehlsempfänger der Nazis: „Die Mobilisierung der Wirtschaft folgte den Plänen der Regierung." Diese Publikation wurde von BAYER bis heute nicht korrigiert. Um dieses Nazi-Washing der Verbrechen des Konzerns in seiner I.G. FARBEN-Zeit aufrechtzuerhalten, hat BAYER unabhängigen ForscherInnen immer wieder den Zugang zu den Firmen-Archiven verwehrt. Das in der DDR angesiedelte und nach dem Mauerfall zu BAYER nach Leverkusen übergebene I.G. FARBEN-Archiv ist bis heute noch Verschlussache bei BAYER. „Von dem allen muss BAYER sich distanzieren. Andernfalls bleibt die Gründung der „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" eine reine PR-Aktion", fordert Marius Stelzmann, Geschäftsführer der CBG, abschließend. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.orgCBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein
Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!
Gegenanträge
hier Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Schon gegen das Format als Online-Veranstaltung legt die Coordination Widerspruch ein. „Während zahlreiche Aktiengesellschaften wie die BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Präsenz-Hauptsammlungen zurückgekehrt sind, flüchtet BAYER wieder ins Internet, weil der Global Player sich keiner direkten Konzern-Kritik aussetzen will", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Die Gegenanträge zur Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat begründet die CBG mit den Risiken und Nebenwirkungen einer gnadenlos auf Profit-Maximierung ausgerichteten Geschäftspolitik. So zeigt sich BAYER trotz bisher rund 154.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten allein in den USA nicht bereit, das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend" eingestufte Herbizid vom Markt zu nehmen. Und beim Verkauf zahlreicher anderer Pestizide kommen doppelte Standards zum Einsatz: Das Unternehmen bietet vor allem im Globalen Süden Mittel an, die innerhalb der Europäischen Union wegen ihres Gefährdungspotenzials keine Zulassung (mehr) haben. Zudem praktiziert der Leverkusener Multi in den Export-Ländern eine aggressive Lobby-Politik zur Absatz-Steigerung seiner Agro-Chemikalien, wie eine Studie der Geografin Larissa Bombardi am Beispiel „Brasilien" gezeigt hat. Begleitend dazu pflegt der Leverkusener Multi die politische Landschaft in Sachen „Mercosur-Abkommen" massiv, obwohl durch diese Handelsvereinbarung eine nochmalige Forcierung des agro-industriellen Modells mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt droht. Auch BAYERs Pharma-Bereich bereitet zahlreiche Probleme. Obwohl das deutsche Arzneimittel-Gesetz die Hersteller dazu verpflichtet, für „eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung" der Medikamente zu sorgen, konnte der Konzern z. B. CIPROBAY, ASPIRIN, NIMOTOP und IBEROGAST lange Zeit nicht liefern. Er hat nämlich aus Kosten-Gründen immer mehr heimische Produktionskapazitäten abgebaut und seine Wertschöpfungsketten stattdessen über den halben Globus verteilt, was deren einzelne Glieder sehr störanfällig macht. Das ist die andere Seite einer Bilanz, die für 2022 eine Umsatz-Steigerung um 8,7 Prozent auf 50,7 Milliarden Euro und ein Konzern-Ergebnis, das sich vervierfachte, ausweist. Mit einer Dividenden-Erhöhung um 20 Prozent auf 2,40 Euro möchte der Agro-Riese deshalb AktionärInnen-Beglückung betreiben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren spricht sich dagegen für eine Ausschüttung von 0,10 Euro – die gesetzliche festgelegte Untergrenze – aus und plädiert in ihrem Gegenantag dafür, die freiwerdenden Gelder den Geschädigten von Glyphosat, Dicamba, PCB & Co. zur Verfügung zu stellen. Die Gehaltsvorstellungen der ManagerInnen-Riege finden ebenfalls nicht das Plazet der Coordination. 7,8 Millionen Euro für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 4,5 Millionen für seine VorstandskollegInnen erscheinen ihr besonders im Hinblick auf die übrigen Belegschaftsangehörigen als geradezu obszön hoch. Völlig ohne Scham dokumentiert der Vergütungsbericht eine Lohnspreizung, bei der das Salär des Konzern-Chefs das Durchschnittseinkommen von BAYERs Tarif-Beschäftigten um den Faktor 93 übersteigt! Daneben ermöglichte es die CBG anderen Initiativen, Gegenanträge zu stellen. Die Aurelia Stiftung lastet dem Vorstand die Verantwortung für den Verlust der Artenvielfalt durch die Agro-Chemikalien made in Leverkusen an. Das Netzwerk Duogynon indes fordert zur Nichtentlastung des Aufsichtsrats auf, weil das Gremium sich weigert, die Konsequenzen aus den immensen Gesundheitsschäden zu ziehen, die der hormonelle Schwangerschaftstest Duogynon der jetzigen Tochter-Firma SCHERING in den 1960er und 1970er Jahren verursachte. „Die Schadensbilanz des zurückliegenden BAYER-Geschäftsjahres fällt auch dieses Mal wieder verheerend aus. Mit unseren Gegenanträgen setzen wir diese Nebenwirkungen einer gnadenlosen Profit-Jagd auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und sorgen so dafür, dass an dem Tag nicht nur über Zahlen gesprochen wird", hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest. Die Gegenanträge finden sich auf der CBG-Homepage. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.org1.000 australische Verhütungsmittel-Geschädigte klagen an
BAYER vor Gericht
Der Melbourner „Victorian Supreme Court" befasst sich seit Dienstag mit einer Sammelklage von mehr als Tausend Australierinnen gegen BAYER und andere Anbieter des Langzeit-Verhütungsmittels ESSURE. Die Frauen machen die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich der Eileiter verschließt, für zahlreiche Gesundheitsschädigungen verantwortlich. So bleibt das Medizin-Produkt allzu oft nicht an seinem Bestimmungsort; stattdessen wandert es im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden von Organen, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. 94 Todesfälle registrierte allein die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA. Auch äußere Blutungen, Unterleibs-, Becken- oder Kopfschmerzen, Depressionen, Angstzustände, Krämpfe, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Nebenwirkungen des Mittels. „Du fühlst dich, als würdest du sterben, als würdest du von innen heraus sterben", mit diesen Worten beschreibt die Klägerin Simmone Burford ihre Erfahrungen mit ESSURE. Die Mutter dreier Kinder erlitt eine Gesichtslähmung, bekam Ausschlag an den Extremitäten und Magen-Probleme. Gleich büschelweise fielen ihr die Haare aus. Lee-Anne Daffy berichtet über „ständige Gebärmutterschmerzen und Blutungen", und Debra Liberali erinnert sich so an ihr ESSURE-Martyrium: „Es war wie ein scharfer, stechender Schmerz, wie ein Messer im Magen." Sie und ihre Leidensgenossinnen erhalten Unterstützung von der US-amerikanischen VerbraucherInnenschutz-Aktivistin Erin Brockovich, die durch den Hollywood-Film über ihr Engagement zu großer Popularität gelangte. „Ich finde es wirklich bestürzend, wie viel Beharrlichkeit es erfordert, durchzusetzen, dass das Richtige für unsere Gesundheit und unser Wohlergehen geschieht. Also macht weiter!", sprach sie den Frauen bei der Einreichung der Klage im letzten November Mut zu. Brockovich hatte bereits den US-amerikanischen ESSURE-Geschädigten den Rücken gestärkt, die BAYER im Jahr 2020 einen Vergleich abtrotzten. 1,6 Milliarden Dollar musste der Pharma-Riese den rund 39.000 KlägerInnen damals zahlen. Geschlossen ist die Akte „ESSURE" damit in dem Land allerdings noch nicht. Und in Irland, den Niederlanden, England und Brasilien sieht sich der Leverkusener Multi ebenfalls noch mit Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Trotz alledem hält der Global Player noch immer unverbrüchlich zu der Spirale: „Wir sind zuversichtlich, dass die Beweise in diesem Fall zeigen werden, dass das Unternehmen nicht für die angeblichen Schäden verantwortlich ist." Beckenschmerzen und Gebärmutter-Blutungen etwa tut die Verteidigungsschrift als ganz normale Alltagsbeschwerden vieler Frauen in gebärfähigen Alter ab. „Es ist unvermeidlich, dass eine beträchtliche Anzahl dieser Frauen in jedem Fall unter einem oder beiden dieser Symptome gelitten hätte", meinen die BAYER-JuristInnen. 750.000 Stück setzte der Arznei-Hersteller weltweit von dem Medizin-Produkt ab, bis er nach Verboten und Gebrauchseinschränkungen in einigen Staaten 2017 den Markt-Rückzug einleitete. Als Gründe für die Einstellung des Verkaufs führte die Aktien-Gesellschaft jedoch nicht etwa die Risiken und Nebenwirkungen, sondern lediglich die „inadäquate und irreführende Berichterstattung über das Mittel" sowie das abnehmende Interesse für Langzeit-Kontrazeptiva an. „Der BAYER-Konzern weigert sich stets bis zum bitteren Ende, Gesundheitsschädigungen durch seine Medikamente einzugestehen. Gerade die Sparte „Frauengesundheit" hat hier traurige Berühmtheit erlangt, nicht nur in Sachen „ESSURE", sondern auch die Verhütungspräparate MIRENA und YASMIN betreffend. Das Leid der Frauen ignorierte der Multi dabei immer konsequent. Ihm ging es nur um den Profit", hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend fest.. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.orgBAYER & Co. müssen CO2-Ausstoß reduzieren!
Deutschland legt zur Welt-Klimakonferenz in Sharm el-Scheikh eine denkbar schlechte Klima-Bilanz vor. So sieht der ExpertInnen-Rat der Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent zu senken, ernsthaft bedroht. Darum fordert das Gremium, die Vorgaben des Klimaschutz-Gesetzes nachzuschärfen. „Im Industrie-Sektor wäre eine 10-fache und beim Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge notwendig", konstatiert Ratsmitglied Thomas Heimer.
Provisorische Zulassungsverlängerung scheitert
Der EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel lehnte am letzten Freitag eine provisorische Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ab, die am 15. Dezember ausläuft. Einen entsprechenden Antrag, den zuständigen Gremien ein Jahr länger Zeit zu geben, die von dem Mittel für Mensch, Tier und Umwelt ausgehenden Gefahren abzuschätzen, hatte die EU-Kommission vorgelegt. Und auch BAYER sowie die anderen in der „Glyphosat Renewal Group" organisierten Hersteller des Herbizids forderten – allerdings gestützt „auf die überzeugenden wissenschaftlichen Argumente für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung" – einen solchen Beschluss ein. Doch dafür kam keine qualifizierte Mehrheit zustande.
„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt das Votum. Völlig zu Recht empfanden es die Ausschuss-Mitglieder als unverantwortlich, Glyphosat ohne aktuelle Risikoprüfung weiter auf dem Markt zu lassen. Nicht von ungefähr zeigte sich die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ‚zutiefst besorgt' über die sich in die Länge ziehende Bewertung des Herbizids. Umso peinlicher, dass das grün geführte deutsche Landwirtschaftsministerium die Entscheidung im Ausschuss nicht mittrug und sich stattdessen der Stimme enthielt", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Die Bundesregierung sähe die Verzögerung im Verfahren zwar kritisch, wolle aber der Europäischen Kommission „bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum" nicht im Weg stehen, heißt es in einer Erklärung des „Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft". Solche „formal-administrativen Verlängerungen" ohne fundierte wissenschaftliche Basis gehören in Brüssel zur üblichen Praxis. „Die Wiedergenehmigungsverfahren auf EU-Ebene werden (...) oft über Jahre verzögert: Wenn das geschieht, wird die Genehmigung über die gesetzlichen Fristen hinaus immer wieder verlängert", kritisierte das Umweltbundesamt Anfang des Jahres. Als ein Beispiel nannte es dabei den unter anderem in BAYER-Produkten enthaltenen Wirkstoff Flufenacet, der bereits seit 18 Jahren in aller Ruhe Ehrenrunden dreht.
Einer immerhin einjährigen Ehrenrunde dürfte, trotz des negativen Bescheids vom Freitag, Glyphosat entgegensehen, dank des Berufungsausschusses oder aber der Kommission selbst, die in der Sache das letzte Wort hat. Der langerwartete Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zu den Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids ist jetzt für Juli 2023 angekündigt. Derjenige der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA liegt schon vor. Sie empfahl Anfang Juni die Wiederzulassung, ohne neuere Untersuchungen zu der von der Substanz ausgehenden Krebsgefahr oder zu den blinden Flecken der von BAYER & Co. vorgelegten Studien zur Kenntnis genommen zu haben. Das Urteil der EU über die Agro-Chemikalie erfolgt dann voraussichtlich im Dezember 2023. Selbst wenn dieses positiv ausfallen sollte, beabsichtigt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Glyphosat-Ausstieg festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung, ob das EU-Recht ein solches Vorgehen erlaube, stehe jedoch noch aus, schränkte er ein.
Für die CBG hätten die wissenschaftlichen Befunde zu dem Glyphosat-Gefährdungspotenzial schon im Jahr 2017 ausgereicht, um das Pestizid aus dem Verkehr zu ziehen. Und nicht nur das: „138.000 krebskranke KlägerInnen, die Entschädigungsansprüche an BAYER stellen, sprechen eine deutliche Sprache", konstatiert Marius Stelzmann abschließend.
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Lobby-Europameister BAYER
Mit einem Etat von 6,5 bis 7 Millionen Euro versuchte der BAYER-Konzern im Jahr 2021, auf Entscheidungen der Europäischen Union Einfluss zu nehmen. Damit steigerte die Aktiengesellschaft ihre Ausgaben gegenüber 2020, wo sie die politische Landschaft in Brüssel mit 4,375 Millionen Euro pflegte, noch einmal beträchtlich. Einen ähnlichen Lobby-Aufwand betrieb einzig APPLE. Selbst die Tech-Giganten GOOGLE, FACEBOOK und MICROSOFT, die ihre Geschäfte durch den avisierten „Digital Markets Act“ bedroht sahen, investierten weniger. Das ergab eine Recherche der beiden Initiativen CORPORATE EUROPE OBSERVATORY und LOBBYCONTROL im EU-Transparenzregister.
74 LobbyistInnen beschäftigt der Global Player in seinem Brüsseler „Verbindungsbüro“. 15 von ihnen haben exklusiven Zutritt zum Europäischen Parlament. Gemeinsam brachten sie es auf nicht weniger als 41 Treffen mit ranghohen VertreterInnen der EU-Kommission bzw. den KommissarInnen selbst.
Einen Schwerpunkt der Aktivitäten bildete dabei das umstrittene Herbizid Glyphosat, denn die EU prüft gerade den Antrag des Agro-Riesen auf eine Verlängerung der Zulassung, die am 15. Dezember des Jahres ausläuft. Um die EntscheiderInnen in Brüssel von der Unbedenklichkeit des Pestizids zu überzeugen, standen allein der von BAYER angeheuerten PR-Agentur RUD PEDERSEN 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Leverkusener Multi antichambrierte in Sachen „Glyphosat“ jedoch auch selbst.
Zu den weiteren Einsatzgebieten gehörten die Pestizid-Regulierung im Allgemeinen, die geplante neue Trinkwasser-Richtlinie, der Aktionsplan der EU für eine Reform des Patentrechts und derjenige für eine Reduzierung der Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden. Darüber hinaus bemühte sich das Unternehmen, die Chemikalien-Richtlinie REACH, den Umgang mit hormon-ähnlich wirkenden Substanzen, die Pharma-Strategie, die Biodiversitätsstrategie sowie die Agrarstrategie „From Farm to Fork“ in seinem Sinne zu gestalten. Damit nicht genug, intervenierte es ebenfalls in Sachen „Klimaschutz- und Agrarpolitik“, „Green Deal“ und „EU/Mercosur-Abkommen“.
„Bei allen wichtigen Themen, welche die Europäischen Union verhandelt, redet der BAYER-Konzern mit, ohne ein demokratisch legitimiertes Mandat zu haben, nur weil seine wirtschaftliche Macht ihn dazu in die Lage versetzt. Das ist ein Skandal“, kritisiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
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CBG bei Friedensdemo
„Schluss mit dem Krieg – Sofortiger Waffenstillstand – Verhandeln statt schießen – Keinen Euro für Krieg und Zerstörung, sondern Milliarden für eine weltweite soziale, gerechte und ökologische Friedenspolitik! – unter diesem Motto fanden sich am 1. Oktober in Köln rund 300 Menschen zu einer Friedensdemonstration ein. Sie forderten einen Ausstieg aus der Eskalationsspirale, die sich mit permanenten Waffenlieferungen, der Annektion besetzter Gebiete und der Zerstörung von Gas-Pipelines zu immer neuen Höhen aufschwingt und eine Kehrtwendung hin zum Frieden zunehmend schwieriger macht. Ein breiter Kreis hatte sich am Heumarkt versammelt, GewerkschaftlerInnen ergriffen ebenso das Wort wie Mitglieder der DEUTSCHEN FRIEDENSGESELLSCHAFT – VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNERINNEN, AktivistInnen der christlichen Friedensbewegung und Mitglieder der SDAJ.
Und auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ging an diesem Tag mit auf die Straße, denn der Leverkusener Multi nutzt die desaströse Lage massiv für sich aus. Er bezeichnet sich als system-relevant und pocht auf einen einen privilegierten Zugang zu Energie, weshalb BAYER-Chef Werner Baumann Wirtschaftsminister Robert Habeck auch bei seinen Shopping-Touren in Sachen „Wasserstoff“ und „Flüssiggas“ begleitet hat. Zudem verdient der Global Player an der Nahrungsmittel-Krise, denn diese ließ die Preise für Glyphosat & Co. massiv steigen. Und damit nicht genug, nutzt der Global Player die Knappheiten auch noch, um die Werbetrommel für die Gentechnik zu rühren.
BAYER muss sich am Bergungsprogramm beteiligen!
Die Bundesregierung hat ein Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee aufgelegt. 58 Millionen Euro stellt die Ampelkoalition dafür bis zum Jahr 2025 zur Verfügung. Allerdings reichen die Mittel nach ihren Angaben nicht aus, um die Gesamtmenge von 1,6 Millionen Tonnen Munition und mehr als 5.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe zu sichern. „Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine flächenhafte Beräumung und Vernichtung aller versenkten Munition nicht umsetzbar", heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke".
Wegen der großen Gefahr, die von den Mitteln für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) jedoch eine solche Komplett-Räumung – und hält diese auch für finanzierbar. „Wenn dem Staat das Geld fehlt, alle chemischen Zeitbomben aus dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg unschädlich zu machen, dann müssen BAYER und die anderen Firmen einen Beitrag leisten, denn sie waren es, die mit diesen Minen, Kampfstoffen und Bomben einst die Waffenarsenale der Militärs füllten", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Der Leverkusener Multi hatte 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Bis 1939 folgten weitere Kampfstoffe wie Chlorkohlenoxyd, Blausäure, Tabun, Sarin und Lost. Neben bestimmten Arsen-Verbindungen sieht das Umweltbundesamt dieses Lost in Form von Zäh-Lost – einer Mixtur aus Schwefel-Lost und Verdickungsmitteln – als besonders bedrohlich an. Während sich andere Kampfstoffe im Wasser nämlich allmählich zersetzen, behält diese Substanz eine feste Konsistenz und verliert kaum etwas von seiner Wirksamkeit. „Die meisten der bisher bekannten Unfälle mit Kampfstoffen wurden durch Zäh-Lost rund um das Versenkungsgebiet östlich der dänischen Ostsee-Insel Bornholm verursacht, wobei Klumpen von Zäh-Lost in Fischernetze gerieten", konstatiert die Behörde.
Die Zahl der Unfälle im Zeitraum von Januar 2010 bis Februar 2022 beziffert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Linkspartei-Anfrage, die sich auf Informationen aus den Küstenländern stützt, auf 107. Vier Menschen starben und 256 verletzten sich.
Der Meeresbiologe Dr. Stefan Nehring hat die Vorfälle von Kriegsende 1945 bis einschließlich 2015 systematisch untersucht und kommt auf insgesamt 418 Tote und 720 Verletzte.
„Das ist ein alarmierender Befund, der dazu aufruft, schnell zu handeln und dabei umfassende Maßnahmen zu ergreifen", konstatiert Stelzmann abschließend.
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Klimawandler BAYER
Überschwemmungen mit über 1.000 Toten, Hitze-Wellen, Waldbrände, Hurrikans, Taifune und dahinschmelzende Gletscher – das ist die Klimawandel-Bilanz der vergangenen Sommer-Monate. Der BAYER-Konzern trägt mit seinem immensen Ausstoß von Kohlendioxid und Methan das Seinige zu dieser katastrophale Lage bei. Darum beteiligt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am heutigen Freitag in Köln am Klima-Streik.
„Die Situation spitzt sich immer mehr zu, und doch gibt es kein Zeichen für eine Klima-Wende. Es geht sogar in die entgegengesetzte Richtung. Im Zuge des Ukraine-Krieges feiern die alten CO2-Dreckschleudern ein Comeback. Jetzt rächt sich, dass die Politik sich dem Extrem-Lobbyismus von BAYER & Co. beugte und die Energie-Wende verschleppte, anstatt zum Ausstieg aus Kohle und Gas und zum Einstieg in die Erneuerbaren zu drängen", konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Im Geschäftsjahr 2021 emittierte der BAYER nicht weniger als 3,17 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen Methan. Für einen Großteil dieser Treibhausgas-Lasten sorgt die Pestizid-Produktion im Allgemeinen und die Glyphosat-Herstellung im Besonderen. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Unternehmensstandort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500° Grad kommen, wofür Energie en masse nötig ist.
Seit Langem fordert die Coordination eine Umrüstung der dortigen Fertigung. Dazu zeigt sich der Global Player aber nach wie vor nicht bereit. Und an einigen großen Niederlassungen hierzulande will er sich der Verantwortung für eine klimaschonende Strom-Versorgung sogar ganz entledigen. Er beabsichtigt, „Teile der Infrastruktur sowie der Dienstleistungsbereiche an den deutschen Standorten in Bergkamen, Wuppertal und Berlin an externe Partner zu übertragen".
„Das alles zeigt, wie wenig BAYER die Zeichen der Zeit erkannt hat. Ohne gesellschaftlichen Druck bewegt sich beim Agro-Riesen nichts. Darum gehen wir heute auf die Straße", so Stelzmann abschließend.
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Erklärung des Vorstands der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Aktuell brauen sich außerordentlich große Probleme zusammen: Die internationale Neuordnung der Welt mit Ultra-Reichtum, ökologischer Krise, Corona-Pandemie und Krieg in Europa verunsichert die Menschen zutiefst. Die Konzerne kämpfen brutal um Märkte, Rohstoffe und Profite. Dafür wird die friedliche Kooperation und die internationale Zusammenarbeit rücksichtslos zerschlagen und wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr beispiellos für „Wehrhaftigkeit“ aufgerüstet. Sogar in den „reichen“ kapitalistischen Metropolen greifen aufgrund des Ruins der Sozialsysteme Hunger, Kälte und Obdachlosigkeit um sich.
Wenn Gemüse, Wohnung und Heizung nicht mehr finanziert werden können, müssen die Menschen zunehmend mit knappem Geld und spitzem Stift rechnen. Da wird auch der Spielraum für Spenden enger und enger.
Das bekommt die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) dramatisch zu spüren: Im Vorjahr erhielt die CBG zur gleichen Zeit ca. ein Drittel mehr Spenden zugewendet als heute. Zum Ende des Jahres drohen wir auf das Niveau von vor 15 Jahren abzusinken.
Doch die CBG benötigt trotz des beispiellosen ehrenamtlichen Einsatzes zur Finanzierung ihrer Arbeit Spenden. Sie erhält keinerlei institutionelle Förderung. Deshalb müssen wir Alarm schlagen.
Wir blicken seit unserer Gründung im Jahr 1978 zurück auf eine 44jährige Geschichte erfolgreichen Widerstandes gegen einen der größten Chemiekonzerne der Welt. Im Rahmen nationaler und internationaler Konzernkritik hat unsere Arbeit längst Modell-Charakter: Ausdauernde, weltumspannende zivilgesellschaftliche Kontrolle eines der ganz großen Konzerne, breitangelegte Zusammenarbeit über Länder- und weltanschauliche Grenzen hinweg unter konsequentem Ausschluss von faschistischen, rassistischen und sexistischen Gesinnungen. Die Arbeit der CBG ist beispielhaft für jeden Widerstand gegen Willkür und Verbrechen der Konzerne schlechthin.
Allerdings mussten wir eines lernen: Wenn der BAYER-Konzern im Zentrum der Kritik steht, wird der Wind rauher. Es ist dann Schluss mit Freundlichkeit. Stattdessen haben wir mit Bespitzelung und Repression zu kämpfen.
Und vor allem: Es gibt keine finanzielle Förderung durch Staat, Kirchen, großen Stiftungen und andere Institutionen wie es für größere und große „Nichtregierungsorganisationen“ aller Art üblich ist. Der lange Arm des BAYER-Konzerns reicht weit. Alle Türen schließen sich. Selbst die Gemeinnützigkeit wurde der CBG seit 1984 verweigert, weil sie „einen Teilnehmer der freien Marktwirtschaft behindert“.
Das Geld für ein Flugblatt lässt sich noch schnell sammeln, doch die Spenden für weltweite Kampagnen und regelmäßig national und international erscheinender Informationen zu mobilisieren, ist weitaus schwieriger. Zwar ist die CBG ist noch nie in Geld geschwommen und musste ständig mit fehlenden Mitteln kämpfen, aber es ist ihr 44 Jahre lang doch erfolgreich gelungen, weltumspannenden Konzern-Widerstand zu 100% aus Spenden finanzieren. Wobei es naturgemäß nicht die Vermögenden und Reichen sind, die konzern- und kapitalismuskritische Arbeit fördern.
Dabei ist aktuell Konzern-Widerstand nötiger denn je, sind es doch die Konzerne, die den Planeten plündern und ruinieren. Die hinter den Konzernen stehenden Ultrareichen nehmen für ihre Profite, ihren Reichtum, ihre Milliarden und Abermilliarden den Ruin und den Untergang des Planeten in Kauf! Ihnen müssen wir uns entgegenstellen. Sie müssen gestoppt werden, wollen wir überleben und den Planeten an die Kinder und EnkelInnen weiterreichen.
Deshalb unsere Bitte: Wenn auch Sie es für notwendig halten, dass den Konzernen auf die Finger geschaut wird, dann spenden Sie bitte, werden Sie bitte Fördermitglied.
Die Rechnung ist einfach: Wenn die Zuwendungen kleiner werden, müssen mehr Menschen sich engagieren und spenden. Es müssen mehr Menschen Fördermitglied werden oder uns vielleicht sogar als „GarantInnen“ mit einem regelmäßigen Beitrag von mind. 500 Euro jährlich unterstützen.
Und eines noch: Wir danken allen unserer treuen Unterstützerinnen und Unterstützern, die uns durch Höhen und Tiefen fördern und begleiten.
Vielen Dank.
Presse
In der taz und im nd wurde über unsere Situation berichtet.
taz.de/Bayer-kritische-Organisation/!5865704/
nd-aktuell.de/artikel/1165530.coordination-gegen-bayer-gefahren-spendenbereitschaft-in-der-krise.html
„Ein extremer Grad an Konzentration"
Der Verband der unabhängigen US-amerikanischen Saatgut-Produzenten hat massive Kritik an der marktbeherrschenden Position von BAYER und drei weiteren Konzernen auf dem Agrar-Markt der Vereinigten Staaten geübt. Bei allen bedeutenden Ackerfrüchten hätte sich das Quartett den Zugriff auf das für die Züchtung unerlässliche Keimplasma gesichert, so die „Independant Professional Seed Association" (IPSA). „Wir sind in einem Geschäftsumfeld, in dem vier Unternehmen das Haupt-Keimplasma für Baumwolle und Mais und alle wichtigen Technologien für diese Kulturpflanzen – plus Soja – kontrollieren", konstatiert IPSA-Geschäftsführer Todd Martin und spricht von einem „extremen Grad an Wettbewerbskonzentration".
Der IPSA zufolge beherrscht das Quartett 85 Prozent des Marktes für Gen-Mais und 76 Prozent des Marktes für Gen-Soja. Besonders schlimm stellt sich für Martin die Situation bei dem Elite-Keimplasma von Mais dar: „Etwa 90 Prozent der kommerziellen Sorten befinden sich – direkt oder indirekt durch Lizenzvergabe – im Besitz von zwei Unternehmen. BAYER CROPSCIENCE hat vor kurzem seinen Anteil am Keimplasma mit 55 Prozent angegeben, und 35 Prozent entfallen auf CORTEVA – eine Konzentration, die weit höher ist als in jedem anderen Land".
Als Grund für die Entwicklung nennt die „Independant Professional Seed Association" die Einführung genmanipulierter Gewächse Anfang der 1990er Jahre, die zu einem Konsolidierungsprozess in der Branche führte. Dieser läutete das Ende von hundert Saatgut-Firmen ein und ließ von zwölf Agro-Multis nur noch vier übrig. Der fehlende Wettbewerb wirkte sich vor allem auf die Preise aus. Für Saatgut stiegen sie laut IPSA im Zeitraum von 2000 bis 2015 um über 700 Prozent.
Einen wesentlichen Anteil an der Herausbildung des Oligopols hatte nach Einschätzung der Saatgut-Produzenten das Patentrecht. Es ermöglicht BAYER & Co., geistiges Eigentum auf ein großes Quantum des Keimplasmas zu beanspruchen und nötigt unabhängigen ZüchterInnen Lizenz-Zahlungen auf – einen ähnlichen Vorwurf hat jüngst die Initiative „No Patents on Seeds" gegen das europäische Patentrecht erhoben. Und selbst nach dem eigentlichen Ende der Patent-Laufzeit gelänge es den Multis durch juristische Winkelzüge, den Schutz zu verlängern, hält Martin fest und verweist darauf, dass es nach dem Ablauf der Schutzrechte für die ersten Gentech-Pflanzen im Jahr 2014 immer noch kaum von anderen Anbietern entwickelte Nachfolger gebe.
Die Äußerungen des Verbandschefs stehen im Zusammenhang mit einer Stellungnahme, welche die IPSA auf Aufforderung des Landwirtschaftsministeriums abgab, das ermitteln wollte, inwieweit das geltende Patent-Reglement den Wettbewerb auf den Märkten für Saatgut, Dünger und andere Produkte behindert. Dieses Vorhaben wiederum ist Teil größer angelegter Bemühungen der Biden-Administration, der Dominanz weniger großer Unternehmen in der US-Wirtschaft entgegenzutreten. Das entsprechende Dekret des US-amerikanischen Präsidenten führt neben dem Agrar-Sektor unter anderem noch das Banken- und Transport-Wesen sowie den Krankenhaus-, Pharma-, Internet- und Lebensmittelbereich auf.
„Hier besteht auch in Europa Handelsbedarf, besonders auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Es kann nicht sein, dass das Schicksal der Welternährung vom Profit-Kalkül BAYERs und weniger anderer Multis abhängt", erklärt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
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Konsequenzen für die Verantwortlichen!
Ein Jahr liegt die Explosion bei der CURRENTA in Leverkusen nun zurück. Die Bilanz? Die Anlage ist wieder im "Normalbetrieb", weiterhin in unzulässiger Nähe zu den AnwohnerInnen.
Ermittelt wird gegen vier Beschäftigte, die die Explosion durch Fahrlässigkeit verursacht haben sollen. Aber wird gegen den Vorstand der CURRENTA ermittelt, der das gesamte, auf Profit und nicht auf Sicherheit getrimmte Modell der Entsorgung verantwortet und zeitnah nach der Explosion wieder in Betrieb nehmen wollte?
Unsere Forderungen, die wir anlässlich der Wiederinbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage gestellt haben, bleiben weiter aktuell:
Mit unserem offenen Brief an die Konzernleitung sind wir für eine lückenlose Aufklärung und Bestrafung der Verantwortlichen eingetreten:
Ebenfalls zum Weiterlesen:
<a href="https:rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/leverkusen-chempark-leid-der-hinterbliebenen-ein-jahr-nach-der-explosion_aid-73505633" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https:rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/leverkusen-chempark-leid-der-hinterbliebenen-ein-jahr-nach-der-explosion_aid-73505633
Presseerklärung des Dachverbandes der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der CBG
- Strittige Themen und Fragen könnten unberücksichtigt bleiben, wenn Aktiengesellschaften das Recht erhalten, die Anzahl der Fragen nach eigenem Ermessen zu begrenzen
- Zuvor geplante, massive Einschränkungen der Aktionärsrechte nach lautstarker Kritik abgewendet
- Umfassende Reform der Aktienrechts zur Stärkung der Aktionärsrechte nötig
- Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) kritisieren die vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Regelung zu virtuellen Hauptversammlungen als weiterhin unzureichende Alternative zur Präsenzveranstaltung, da die Organisationen Aktionär:innenrechte gefährdet sehen.
Die CBG erkennt keine Notwendigkeit für eine Änderung des Aktiengesetzes. „Es ist nicht einzusehen, warum Bayer und Co. nun auch ohne pandemische Not die Möglichkeit erhalten sollten, vor der Konzernkritik ins Internet zu fliehen und Aktionär:innen-Rechte generell zu schwächen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Gerade bei komplexen und strittigen Themen würden Aktiengesellschaften zu vielen kritischen Punkten keine Auskunft geben müssen bzw. diese gar nicht zur Kenntnis nehmen, wenn sie willkürlich im Voraus den Umfang von einzureichenden Fragen beschränken dürfen. Zwar müssen entsprechende Einschränkungen „angemessen“ sein, doch allein die Aktiengesellschaften können entscheiden, was sie für angemessen erachten.
„Es droht ein Flickenteppich, wie viele Fragen und damit auch Kritik die Aktiengesellschaften überhaupt zulassen“, warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von Aktionär:innen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Damit wird die Bundesregierung nicht dem im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen gerecht, Aktionärsrechte auch auf virtuellen Hauptversammlungen vollumfänglich zu wahren. Für uns stellt die virtuelle Hauptversammlung weiterhin keine gleichwertige Alternative zur Hauptversammlung in Präsenz dar. Wir werden die Pläne und Umsetzungen durch die Aktiengesellschaften kritisch beobachten und Missstände klar benennen“, kündigt Massa an.
Laut Gesetz können Aktiengesellschaften nicht nur über Anzahl und Länge der Fragen bestimmen, sondern auch darüber, ob es eine absolute Höchstzahl von Fragen oder ein Limit pro Aktionär:in geben soll. Das könnte zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führen. Zu einer Auswahl auf der Basis des Aktienbesitzes darf es nicht kommen, da Aktionärsrechte unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien gelten.
Auf der letzten Online-Hauptversammlung der Bayer AG hatte die CBG leidvolle Erfahrungen mit Konzernwillkür sammeln müssen. Just als es an die Beantwortung ihrer Fragen ging, erklärte der Versammlungsleiter mit Verweis auf die fortgeschrittene Zeit, nun keine Nachfragen mehr zu erlauben. Damit bestätigte sich der Vorwurf, den CBG-Vorstandsmitglied Axel Köhler-Schnura Bayer-Chef Werner Baumann in seinem Video-Statement gemacht hatte: mit der Online-Hauptversammlung die Aktionär:innen-Demokratie gezielt auszuhebeln und sie zu nutzen, um sich der direkten Debatte mit den Aktionär:innen zu entziehen.
Zugleich konstatieren die Organisationen, dass sich etliche Konzernverbände mit Forderungen nach massiven Einschränkungen der Aktionärsrechte, insbesondere beim Rede- und Nachfragerecht, nicht durchsetzen konnten. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) etwa wollte „eine angemessene Auswahl an Rednern unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur“ treffen. So hätten Blackrock und andere Großaktionäre den Vortritt gehabt.
Die Organisationen fordern eine umfassende Reform des Aktienrechts, um die Bedingungen zur Wahrnehmung von Aktionär:innenrechten unabhängig vom Format der Hauptversammlung zu verbessern.
Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.
Zudem sollte eine aktive Teilnahme auch in englischer Sprache möglich sein. Die Aktiengesellschaften sollten dazu die entsprechende Simultan-Übersetzung sicherstellen. Alle Hauptversammlungen sollten vollständig öffentlich über das Internet übertragen werden und auch sämtliche Stellungnahmen entsprechend öffentlich zugänglich sein. Einige Aktiengesellschaften übertragen die gesamte Hauptversammlung frei zugänglich, die meisten Aktiengesellschaften jedoch nur die Eingangsreden von Vorstand und Aufsichtsrat.
Kontakt:
Tilman Massa, Referent Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dachverband[at]kritischeaktionaere.de, Tel.: 0221 599 56 47
Jan Pehrke, Coordination gegen BAYER-Gefahren, info[at]cbgnetwork.org, Tel.: 0211 30 58 49
Brasilien unter BAYER-Einfluss
BAYER, BASF und andere Agro-Multis betreiben in Brasilien massive Einflussarbeit, um die Verabschiedung eines neuen Pestizid-Gesetzes mit aufgeweichten Bestimmungen zu befördern. Das von den KritikerInnen als „Gift-Paket" titulierte Paragrafen-Werk hebelt unter anderem das Vorsorge-Prinzip aus und sieht Verbote von Agro-Chemikalien nur noch bei „inakzeptablen Risiken" vor. Zudem schwächt es die Stellung von Umweltbehörde und Gesundheitsbehörde in den Zulassungsverfahren zugunsten derjenigen des Landwirtschaftsministeriums. Von all dem versprechen sich die Unternehmen bessere Vermarktungschancen für ihre Produkte, weshalb sie zahlreiche Aktivitäten entfalten.
Die Operationen der Konzerne im Einzelnen dokumentiert die Studie „Giftige Profite" der beiden AutorInnen Larissa Mies Bombardi und Audrey Changoe. „Während die europäische Pestizid-Industrie danach strebt, ihre Profite zu maximieren, stirbt in Brasilien jeden zweiten Tag ein Mensch an einer Pestizid-Vergiftung. Und rund 20 Prozent dieser Todesopfer sind Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren", resümieren die VerfasserInnen.
An erster Stelle der politischen Landschaftspflege stehen Gespräche mit den StaatslenkerInnen und MinisterInnen. So trafen BAYER-Chef Werner Baumann und der oberste Öffentlichkeitsarbeiter des Konzerns, der ehemalige Grünen-Politiker Matthias Berninger, sich schon persönlich mit Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro. Dessen ehemaliger Umweltminister Ricardo Salles machte sogar bereits einmal einen Hausbesuch in Leverkusen. Zudem fanden Treffen von Malu Nachreiner, der Präsidentin von BAYER/Brasil, mit Landwirtschaftsministerin Teresa Cristina statt. Mit deren Nachfolger Marcos Montes dürfte es indes kaum Gesprächsbedarf geben: Montes stand schon in Diensten des Leverkusener Multis und verfügt auch ansonsten über viel Berufserfahrung in der Branche.
Überdies baut die Agro-Industrie durch Unternehmensverbände wie SINDIVEG, ABAG und CropLife Brasil, dem der ehemalige BAYER-Manager Christian Lohbauer vorsteht, Druck auf. Auch über Denkfabriken wie das „Instituto Pensar Agro" und PR-Plattformen wie Agrosaber versucht sie, auf die Annahme der Gesetzes-Vorlage 6299/2002 hinzuwirken.
Dagegen erhebt sich in dem Land starker Widerstand. Am 10. Juni besetzte beispielsweise die Jugendorganisation der Landlosen-Bewegung MST eine BAYER-Niederlassung in Jacareí. „Dieser Gesetzentwurf bringt gravierende Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften mit sich, die den Verkauf und die Verwendung von für Mensch und Natur hochgiftigen Stoffen erleichtern", erklärten die Jugendlichen. Zudem kritisierten sie den Agro-Riesen dafür, in Brasilien viele Pestizide zu vertreiben, die in Europa wegen ihrer Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verboten sind.
Selbst die Vereinten Nationen schaltete sich ein. Dr. Marcos Orellana, der UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, und andere SonderberichterstatterInnen appellierten eindringlich an die Regierung Bolsonaro, das „Poison Package" keine Rechtskraft erlangen zu lassen. Sie sahen durch die Deregulierungen ernste Gesundheitsgefahren auf das lateinamerikanische Land zukommen und warnten vor einem „monumentalen Rückschlag für die Menschenrechte in dem Staat". „Ohne weitere Maßnahmen, die sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt respektieren, werden die Missbräuche weiter zunehmen, wenn dieser Gesetzesentwurf angenommen wird", prophezeihten die UN-MitarbeiterInnen. „Brasilien sollte daran arbeiten, das Regelwerk zu stärken statt zu schwächen", legten sie den PolitikerInnen ans Herz.
Der Lobbyismus der Agro-Riesen beschränkt sich indes nicht auf das Gift-Paket. BAYER etwa hat den Brüsseler Thinktank ECIPE engagiert, um den Abschluss des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Nationen Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay voranzubringen. Dazu gilt es nach Ansicht ECIPEs zuvörderst, das Image der brasilianischen Landwirtschaft mit ihren ausladenden, sich immer weiter in den Regenwald hineinfressenden Monokulturen zu verbessern und die Größe der Pflanzungen herunterzuspielen. „Die Europäer legen Wert auf Produkte aus kleinen, regionalen Erzeugerbetrieben", redete die ECIPE-Vertreterin Emily Rees dem Agro-Business bei einem öffentlichen Auftritt ins Gewissen.
„BAYERs Pestizide hinterlassen in Brasilien eine Spur der Verwüstung. Und jetzt tut der Konzern durch sein Extrem-Lobbying für das Gift-Paket auch noch alles dafür, sie noch ein bisschen breiter werden zu lassen, um seine Profite zu erhöhen", konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
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Presse-Information CBG vom 23.06.22
Ein Jahr nach der Chem„park"-Explosion
Weniger als ein Jahr nach der Chemie-Katastrophe vom 27. Juli 2021 läuft die Müllverbrennungsanlage des Leverkusener Chemie„parks" wieder an. Bereits vergangene Woche nahm die CURRENTA den Teilbetrieb auf. Aber der Chem„park"-Betreiber sah sich trotz aller Transparenz-Beteuerungen nicht genötigt, die BürgerInnen vorher über die Wiederinbetriebnahme zu informieren. Erst heute will er sich in der Wiesdorfer Bürgerhalle kritischen Fragen dazu stellen.
Bei der Explosion und dem anschließenden Brand von drei Tanks waren sieben Menschen getötet worden, 31 erlitten teils schwere Verletzungen. Nichtsdestotrotz hat die CURRENTA seither eifrig Lobby-Arbeit betrieben, um die Anlage schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Konzern drängte: Bereits im März sollte es soweit sein. Doch das Land hatte der CURRENTA die Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens zur Auflage gemacht.
Diese erstellte dann ein Team um Prof. Dr. Christian Jochum. Am 3.6.2022 erschien die Untersuchung, deren Schwerpunktsetzung auf schnelle Wiederinbetriebnahme Jochum mit folgenden Worten klarmacht: „Wegen der Bedeutung einer ordnungsgemäßen, sicheren Abfallentsorgung wurde vordringlich untersucht, ob und unter welchen Bedingungen es verantwortet werden kann, die Sonderabfallverbrennungsanlage schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen."
Nicht „vordringlich" gestellt wurden hingegen Fragen, die die AnwohnerInnen und Umweltverbände umtreiben: Ist die Sondermüll-Verbrennung in direkter Nähe zu Wohngebieten nicht zu risikoreich, um weitergeführt zu werden? Entspricht die Anlage überhaupt noch dem heutigen Stand der Technik? All das stand nicht zur Debatte.
CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert: „So erfüllte die Studie ihren Auftrag und kommt zu dem bestellten Schluss, dass eine – so wörtlich ‚eingeschränkte 1. Wiederinbetriebnahme der VA-1 (Verbrennungsanlage) möglich und verantwortbar' ist. Eine Beruhigungspille aus dem Hause BAYER und CURRENTA."
Zur Explosion vom 27.Juli 2021 heißt es: „Aus den bisher durchgeführten Untersuchungen zur Unfallursache hat sich ergeben, dass bei dem aus Dänemark angelieferten, temperatur-empfindlichen Abfall nicht alle benötigten Informationen über die Gefährlichkeit des Abfalls, wie z. B. die Neigung zur Zersetzung bei gleichzeitiger Selbsterwärmung und Volumenausdehnung, vorlagen. Darüber hinaus waren die sonstigen mitgelieferten Informationen über die Temperaturempfindlichkeit des Abfalls nach bisherigen Erkenntnissen beim Bedienpersonal der SMVA nicht vollständig vorhanden. Diese Informationsdefizite im Gesamtprozess von der Abfallerzeugung über den Transport bis zur Verbrennung führte dazu, dass der Abfall über der Selbsterwärmungstemperatur gehandhabt und in Tank Nummer 3 gelagert wurde, sich bei steigendem Druck immer weiter erwärmte und schließlich die Explosion des Tanks auslöste."
Marius Stelzmann dazu: „Die Entsorgung von giftigen Abfällen, die vorher durch die halbe Welt transportiert wurden, war vor der Katastrophe zentraler Teil des lukrativen Geschäftsmodells der CURRENTA. Nun zeigt die Studie, dass das als erheblicher Risikofaktor mitauslösend für die Katastrophe im vergangenen Juli war. Damit stellt sich natürlich die Frage nach der gesellschaftlichen und rechtlichen Verantwortung. Werden die EntscheidungsträgerInnen, die dieses Modell implementiert haben, für ihre Mitverantwortung für die Explosion bestraft? Und: Muss CURRENTA für die entstandenen Schäden geradestehen?"
Die GutachterInnen empfehlen naheliegenderweise, vorerst keine wärmeempfindlichen und andere besonders gefährlichen Stoffe mehr zu entsorgen und sich auf Müll aus den CURRENTA-Chem„parks" oder dem regionalen Umfeld zu beschränken. CURRENTAs Chem„park"-Leiter Lars Friedrich klagt allerdings jetzt schon öffentlich über den „eingeschränkten" Betrieb, denn „wirtschaftlich ist das noch nicht".
Stelzmann dazu: „Das ist ein Warnsignal. Für Anwohner, für Beschäftigte, für die Bevölkerung von Leverkusen. CURRENTA will den großdimensionalen Wiedereinstieg in den Mülltourismus – in der jahrzehntealten von BAYER erbauten Anlage. BAYER hat die Risiken der gefährlichen Sondermüllverbrennung auf CURRENTA abgewälzt. CURRENTA will sie auf die Allgemeinheit abwälzen – und damit reich werden. Dieses Geschäftsmodell müssen wir stoppen."
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt eine Wiederinbetriebnahme des Entsorgungszentrums auf Raten ab. „Es reicht nicht aus, ein paar Risiken auszuschließen um ein sicheres Betreiben der Öfen zu gewährleisten, so wie es das Gutachten tut. Es räumt selbst ein, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Klärung der Explosionsursache noch andauern und verschiedene andere Gutachten, etwa zur Sicherheitskultur bei der CURRENTA oder zur Schleichleckage in einem Tank mit „Ereignis-Wasser", noch nicht in einer finalen Fassung vorliegen", so Stelzmann abschließend.
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Presse-Information CBG vom 20.06.22
Kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA
Der BAYER-Konzern muss im Rechtsstreit um das umstrittene Pestizid Glyphosat seiner Tochterfirma MONSANTO erneut eine Niederlage einstecken. Nachdem der Agro-Riese die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, setzte er auf ein Grundsatz-Urteil des Supreme Courts in seinem Sinne, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden". Doch dazu kommt es jetzt nicht: Der Oberste Gerichtshof nahm den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO" gar nicht erst zur Entscheidung an. Er hatte die Biden-Administration im Dezember 2021 um Amtshilfe in der Causa gebeten, die fünf Monate später durch die Generalstaatsanwältin Elisabeth Prelogar erfolgte. Sie riet dem Supreme Court, BAYERs Antrag abzulehnen, woran die RichterInnen sich dann auch hielten.
Der Leverkusener Multi hatte in seiner Petition gravierende Versäumnisse des kalifornischen Ninth Circuits als Vorinstanz geltend gemacht und dem Gericht die Berechtigung abgesprochen, in der juristischen Auseinandersetzung ein Urteil nach Landesrecht zu fällen. Er reklamierte Bundesrecht für die Angelegenheit, weil die „Environment Protection Agency" (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe, und sah demzufolge den Obersten Gerichthof als zuständige Instanz an. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat", argumentierte der Global Player.
Elisabeth Prelogar ließ das nicht gelten. Ihrer Ansicht nach erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese den darin festgelegten Regelungen nicht explizit widersprechen. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird", hielt die Juristin fest. Überdies distanzierte sich Prelogar von der Parteinahme der EPA in dem Hardeman-Verfahren. Vom damaligen Präsidenten Donald Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae"-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch für BAYER zu plädieren. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft", erklärte sie.
Und noch von einer anderen Seite her bekam die „Environment Protection Agency" unlängst wegen ihrer industrie-freundlichen Haltung in der Trump-Ära Druck. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der Umweltbehörde aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend", konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals".
„Nun ist auch BAYERs Plan B in Sachen „Glyphosat" gescheitert. Für einen Plan C ist jetzt – sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten RichterInnen-Spruch – keine Zeit mehr. Der Konzern darf die Milliarden-Einnahmen durch das Herbizid nicht länger mit den Kosten verrechnen, die seine Risiken und Nebenwirkungen verursachen. Es führt kein Weg an einem Verkaufsstopp und an einer sofortigen Entschädigung aller krebskranken KlägerInnen vorbei", so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
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