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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

Demo Köln

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 13. September 2004

Coordination gegen BAYER-Gefahren demonstriert in Köln gegen ABIC 2004

„Gentechnik-Industrie verspricht das Blaue vom Himmel“

In Köln beginnt heute die Agricultural Biotechnology International Conference (ABIC 2004), die nach eigenen Angaben zu den „weltweit wichtigsten Gentechnik-Konferenzen“ zählt. Neben Wissenschaftlern und Politikern nehmen die 20 größten Agrar- und Nahrungsmittelmultis der Welt teil, darunter Monsanto, Nestlé, Bayer CropScience, Syngenta und BASF.

Umweltgruppen aus ganz Deutschland, darunter Greenpeace, attac und der BUND, demonstrieren heute gegen die Konferenz. Die Aktivisten errichten vor den Kölner Messehallen einen 8 m hohen Maiskolben und pflanzen ein symbolisches Versuchsfeld. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert unter dem Slogan „Leben made by BAYER“ das Gentechnik-Engagement des BAYER-Konzerns.

Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „BAYER ist in Europa Marktführer für Gen-Saatgut und drängt mit gentechnisch verändertem Mais, Soja, Reis, Baumwolle und Raps auf den Markt. Ausschließlich aus Profitgründen - mit unabsehbaren Folgen für die Umwelt und die Landwirte in den Ländern des Südens.“

„Die Konzerne versprechen auf der ABIC das Blaue vom Himmel: die Gentechnik soll das Welthunger-Problem lösen und den Verbrauch von Agrogiften verringern. Dabei ist Hunger ein Verteilungsproblem - durch Monokulturen und teures Gentech-Saatgut werden die Probleme noch verschärft. Und gentechnisch veränderte Pflanzen brauchen auf lange Sicht nicht weniger, sondern mehr Pestizide“, so Köhler-Schnura weiter. Die CBG begleitet das Unternehmen BAYER seit 25 Jahren kritisch.

BAYER hat bei der EU eine Importgenehmigung für gentechnisch veränderten Reis beantragt. Millionen Bauern in den Ländern des Südens, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, drohen dadurch in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen zu geraten oder ihre Existenz zu verlieren. Lokal angepasste Reissorten würden bei einer Zulassung durch Gentech-Sorten verdrängt, was zu erhöhtem Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, bei der EU auf eine Ablehnung der Importzulassung für Gen-Reis zu drängen.

Die Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut läuft schleppender an als von der Industrie erwartet: Belgien wies die Zulassung von genmanipuliertem Raps von BAYER zurück. In England wurde die Zulassung von Gen-Mais von BAYER ebenfalls abgelehnt.

Gerne senden wir Fotos von der Aktion in Köln zu

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. September 2004

Kanada: BAYER erhält Verwarnung von Umweltministerium

Umwelt-Ministerin: „Unternehmen halten sich nicht an Gesetze“

Das Umweltministerium der kanadischen Provinz Ontario hat in zwölf Chemie-Werken Verstöße gegen die Umwelt-Gesetzgebung des Landes festgestellt. Vier der bemängelten Anlagen gehören zum BAYER- Konzern. Im vergangenen Jahr waren aus mehreren Werken giftige Chemikalien ausgetreten, woraufhin das Ministerium intensive Kontrollen angeordnet hatte.

Umweltministerin Leona Dombrowsky übt scharfe Kritik am Verhalten der Chemie-Industrie: „Einige dieser Unternehmen halten sich nicht an die Gesetze. Wir werden jedoch unmissverständlich klar machen, dass wir keine Verschmutzung unserer Gewässer dulden. Es handelt sich um ein sehr ernstzunehmendes Verfahren.“ Den BAYER-Werken am Standort Sarnia waren mehrere Verstöße nachgewiesen worden, darunter Falschdeklaration von Giftmüll, fehlende Zulassung risikoreicher Anlagen und ungenehmigter Umbau einer Abwasseranlage.

Das Ministerium verfügt über ein Team von Spezialisten, das eigens zur Überwachung der Umweltgesetze eingerichtet wurde und das bereits 3.000 Kontrollen risikoreicher Anlagen durchgeführt hat. Im „Chemie- Gürtel“ von Sarnia wurden seit Februar 32 Fabriken kontrolliert. Ministerin Dombrowsky ordnete eine Reihe von Nachrüstungen bemängelter Anlagen an.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es nötigt Respekt ab, wie die kanadische Regierung die Einhaltung ihrer Umweltgesetzgebung durchsetzt. In Deutschland ist eine solch gründliche Untersuchung von Industrie-Anlagen undenkbar - weder der politische Wille noch das hierfür notwendige Personal wäre vorhanden.“ Mimkes kritisiert jedoch, dass gegen die verantwortlichen Unternehmen keine Strafen verhängt wurden.

In den vergangenen zwölf Monaten war der durch Sarnia fließende St. Clair River dreimal mit giftigen Chemikalien kontaminiert worden. Umliegende Gemeinden mussten die Wasser-Entnahme aus dem Fluss unterbrechen und die Wasserversorgung vorübergehend einstellen.

Pressemitteilung des Umweltministeriums Ontario: www.ene.gov.on.ca/envision/news/2004/090101.htm

England

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 10. August 2004

England: Klage von BAYER gegen Umweltschützer gescheitert

„Schlag gegen Geheimnistuerei der Konzerne“

Juristische Drohversuche des BAYER-Konzerns gegenüber dem britischen Umweltverband Friends of the Earth (FOE) sind gescheitert. Das Unternehmen versuchte FOE daran zu hindern, Studienergebnisse über Risiken des Pestizids Glufosinat zu veröffentlichen. Obwohl die Untersuchungen in mehreren Ländern frei zugänglich sind, wollte der Konzern bei Zuwiderhandlung hohe Strafzahlungen erzwingen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: “Wir verurteilen die aggressiven Einschüchterungsversuche von BAYER gegenüber Umwelt-Organisationen. Mit der Macht starker Rechtsabteilungen wird immer wieder verhindert, dass Informationen über Gesundheitsrisiken in die Öffentlichkeit gelangen. Friends of the Earth hat einen Erfolg für die gesamte Umweltbewegung errungen.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die das Unternehmen seit mehr als 25 Jahren überwacht, war selbst mehrfach Opfer juristischer Attacken des BAYER-Konzerns.

Da Glufosinat zu den meistverwendeten Herbiziden in Europa gehört, hatte Friends of the Earth im Jahr 2000 die britische Umweltbehörde Pesticides Safety Directorate aufgefordert, die Studienergebnisse zu veröffentlichen. BAYER ging gerichtlich gegen die Weitergabe der Daten vor. Doch der Umweltverband kontaktierte parallel amerikanische und skandinavische Ministerien. Schweden und Dänemark sandten die Untersuchungsergebnisse umstandslos zu. „Wir wollten zeigen, dass BAYER diese Daten fälschlich als „top secret“ bezeichnet und der Öffentlichkeit vorenthält, obwohl sie in anderen Ländern frei zugänglich sind“, so Phil Michels von FOE.

Nun holte BAYER die juristische Keule heraus und klagte mit dem Ziel, FOE daran zu hindern, den Besitz der Untersuchungen und ihre Herkunft öffentlich zu machen. Zudem sollte der Umweltverband sich verpflichten, keine weiteren Studien von ausländischen Behörden anzufordern. Selbst die bloße Nennung der Studien-Titel wollte BAYER unter Strafe stellen lassen.

Der Umweltverband bewies Durchhaltevermögen und widersetzte sich den Einschüchterungen – mit Erfolg. BAYER musste sich verpflichten, FOE in vergleichbaren Fällen nicht mehr zu verklagen. „Die Konzern- verantwortlichen dachten, dass wir allein wegen der Verfahrenskosten den Schwanz einziehen würden“, so Phil Michels. „Dies ist ein wichtiges Signal gegenüber dem „Big Business“, dass man uns nicht zum Schweigen bringen kann.“ Tony Jupiter, Direktor von Friends of the Earth, ergänzt: „Unsere Nahrung wird Tag für Tag mit diesen Substanzen behandelt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, welche Risiken von Chemikalien ausgehen, die wir über das Essen, das Wasser und die Luft aufnehmen“. Friends of the Earth schaltete eine website frei, über die die ”Geheim-Studien” angefordert werden können. (http://www.foe.co.uk/campaigns/real_food/news/2004/june/bayer/how_to_obtain.html)

BAYER gehört zu den größten Pestizid-Herstellern der Welt; im Sortiment befinden sich extrem gefährliche Wirkstoffe wie Parathion, Monocrotophos, Fenamiphos und Aldicarb. Der Wirkstoff Glufosinat wird im Obst-, Wein-, Getreide- und Gemüsebau eingesetzt und wird von BAYER auch in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut (Raps, Mais, Reis, Zuckerrüben) angeboten.

Kartelle

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. Juli 2004

USA: Millionenstrafe im Kautschuk-Kartell

„Recht und Gesetz sind Fremdwörter für BAYER“

Der BAYER-Konzern muss in den USA 66 Millionen Dollar Strafe zahlen. Das Leverkusener Unternehmen bekannte sich schuldig, mit Konkurrenzfirmen die Preise für Kautschuk-Chemikalien abgesprochen zu haben. Die Preisabsprachen der Konzerne galten für die weltweit wichtigsten Märkte Nordamerika, Europa und Japan.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER- Gefahren: „Recht und Gesetz scheinen für BAYER Fremdwörter zu sein. Konzerne müssten viel stärker kontrolliert werden - für multinationale Firmen haben hohe Gewinne stets Priorität gegenüber dem Allgemeinwohl“. Mimkes weist darauf hin, dass durch den Konzentrationsprozess der letzten Jahre informelle Absprachen immer einfacher werden. „BAYER wird immer wieder bei illegalen Preisabsprachen erwischt. Dabei steht zu befürchten, dass die Mehrzahl solcher kriminellen Handlungen unentdeckt bleibt“, so Mimkes weiter.

Das US-Justizministerium hatte heute mitgeteilt, dass sich BAYER vor dem Bundesgericht in San Francisco schuldig bekannte, zwischen 1995 und 2001 mit anderen Herstellern an einem Kartell teilgenommen zu haben. „Das Urteil ist ein großer Schritt im Kampf um die Verbraucherrechte. Das Kartell hat Millionen Amerikaner, die eine breite Palette von Kunststoff-Produkten gekauft haben, schwer geschädigt“, sagte Hewitt Pate, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Kartellkommission des Justizministeriums. In den USA werden jährlich Kunststoff-Produkte im Wert von 1 Mrd. $ verkauft.

Auch in Europa laufen Ermittlungen gegen BAYER. Im Herbst 2002 hatte die EU Kommission die BAYER-Zentrale in Leverkusen durchsuchen lassen.

In der Vergangenheit gab es bereits eine große Zahl von Betrugsverfahren gegen den Konzern: So hatte die Tochterfirma Haarmann & Reimer (H&R) in den 90er Jahren mit fünf Wettbewerbern ein Kartell für Zitronensäure gebildet. Dabei hatten die Firmen Verkaufsquoten ausgehandelt und die Endpreise exakt festgelegt. Während der Existenzphase des Kartells verkaufte H&R allein in den USA für 400 Mio. Dollar überteuerte Zitronensäure. Gegen Haarmann & Reimer wurden Strafen von 100 Mio Dollar verhängt - die bis dahin zweithöchste Kartellstrafe in der US-Geschichte.

Ebenfalls in den USA hatte BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. Dem Staat waren durch die Preismanipulationen jährliche Schäden von rund einer Milliarde Dollar entstanden. Den US-Behörden fielen geheime Firmen-Dokumente zu, in denen die Manipulationen als bewährte „Marketing-Instrumente“ beschrieben wurden. BAYER zahlte schließlich 14 Millionen Dollar Entschädigung.

Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Auch damals waren Preise und Quoten exakt abgestimmt gewesen.

Sport

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Juli 2004

zur heutigen Feier des 100jährigen Jubiläums von Bayer 04 Leverkusen mit Kanzler Schröder:

„Soziales Engagement nur vorgeschoben“

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily nehmen an der heutigen 100-Jahrfeier des TSV Bayer 04 Leverkusen teil. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Schattenseiten der BAYER-Geschäftspolitik aufmerksam macht, kritisiert den öffentlichen Schulterschluss der Bundespolitik mit dem Leverkusener Chemie-Konzern.

Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins: „Die Ausgaben für die Sportförderung tätigt BAYER allein aus Marketinggründen. Wenn sich das Unternehmen wirklich für das Gemeinwesen einsetzen wollte, müsste BAYER als erstes angemessene Steuern zahlen.“ Dank bilanztechnischer Tricks hat die BAYER AG in den vergangenen Jahren praktisch keine Steuern abgeführt - trotz gleichzeitiger Milliardengewinne. „Gerhard Schröder sollte zu den großen Unternehmen eine kritische Distanz einnehmen.

Konzerne wie BAYER sorgen sich um ihre Gewinne, nicht um das Allgemeinwohl“, so Mimkes weiter. Bundeskanzler Schröder stellte sich in den vergangenen Jahren mehrfach bedingungslos auf die Seite der Chemie-Industrie, zuletzt bei der Diskussion um eine neue EU-Chemikalienpolitik. Auf Druck von BAYER und BASF intervenierte Schröder mehrfach in Brüssel, woraufhin das ambitionierte Umweltprojekt stark verwässert wurde.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist darauf hin, dass BAYER immer weniger Geld für den Breitensport bereitstellt und stattdessen in den medienwirksamen Leistungssport investiert. Die Degradierung des Sports zum Imagefaktor wird am besten an der Entwicklung der Fußball-Abteilung deutlich: Die Mannschaft kickt seit der Umwandlung des Vereins in eine GmbH „zum Zweck des Einsatzes als Werbeträger für die BAYER AG“ - so steht es in dem entsprechenden Eintrag im Handelsregister. Für die Umwandlung des Clubs in eine Kapitalgesellschaft mussten 1998 eigens die DFB-Statuten geändert werden. Die BAYER AG hält seitdem 100% der BAYER 04 Leverkusen Fußball GmbH und spart nebenbei Steuern in Millionenhöhe. Die vollständige Übernahme war nach den Regeln des DFB eigentlich nicht erlaubt - Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser setzte jedoch eine „Lex Bayer“ durch.

Besonders durch die Erfolge der Fußballer wurde der Name des Chemiekonzerns in alle Welt transportiert. Philipp Mimkes weiter: „Kritische Berichterstattung, etwa zu Störfällen in BAYER-Werken oder zu Risiken von Pestiziden, wird dadurch immer mehr in den Hintergrund gedrängt.“ Auch für Meinolf Sprink, Sportbeauftragen des Unternehmens, stehen Marketing-Erwägungen an erster Stelle: „Das Sponsoring mit Fußball passt perfekt auf die Schwachpunkte des Images und verbessert es.“ Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Fußballer eine jährliche TV-Präsenz im Wert von mindestens 60 Millionen Mark erkicken.

Protestpostkarten

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Juli 2004

Übergabe von Protest-Postkarten an den Bundestag

„GenFood - Nein Danke“ / Däubler-Gmelin nimmt 11.213 Unterschriften entgegen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) übergibt heute mehr als zehntausend Protest-Unterschriften an den Bundestag. Die UnterzeichnerInnen fordern ein vollständiges Verbot gentechnisch veränderter Nahrungsmittel in Deutschland, solange die Langzeitrisiken von GenFood und die Haftungsfragen nicht vollständig geklärt sind. Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzende des Bundestags-Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, nimmt die Unterschriften entgegen.

Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „Der BAYER-Konzern ist in Europa Marktführer für Gen-Saatgut und drängt mit gentechnisch verändertem Mais, Soja, Reis, Zuckerrüben, Baumwolle und Raps auf den Markt. Ausschließlich aus Profitgründen - mit unabsehbaren Folgen für die Umwelt und gegen den Willen der Bevölkerung.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist darauf hin, dass die langfristigen Risiken von GenFood trotz der Versprechungen der Industrie völlig unklar sind. „Die Ankündigungen der Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Agrogiften zu verringern, haben sich als bloße Produkteinführungskampagnen erwiesen“, so Köhler-Schnura weiter. Die CBG begleitet das Unternehmen BAYER seit 25 Jahren kritisch.

Global betrachtet hätte die Einführung von gentechnisch verändertem Reis, für den BAYER bei der EU eine Importgenehmigung beantragt hat, die dramatischsten Konsequenzen: Reis ist für 2,5 Milliarden Menschen das Hauptnahrungsmittel. Millionen Bauern, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, würden in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würde eine große Zahl asiatischer Landwirte die Existenz verlieren. Lokal angepasste Reissorten würden durch Hochertragssorten verdrängt, was zu erhöhten Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führt. Die Coordination gegen BAYER- Gefahren fordert die Bundesregierung auf, bei der EU auf eine Ablehnung der Importzulassung für Gen-Reis zu drängen.

Die Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut läuft schleppender an, als von der Industrie erwartet: Belgien wies die Zulassung von genmanipuliertem Raps von BAYER zurück. In England wurde die Zulassung von Gen-Mais von BAYER ebenfalls abgelehnt.

Sollte gentechnisch verändertes Saatgut jedoch zugelassen werden, so verlieren die VerbraucherInnen innerhalb kürzester Zeit die Entscheidungsfreiheit. Untersuchungen in Nordamerika haben ergeben, dass über 90% der von Öko-Landwirten angebauten Pflanzen mit Fremdgenen belastet sind. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert daher eine volle Übernahme der Haftung durch die Gentech- Industrie, falls es zu Schäden von Personen oder der biologischen Vielfalt kommt.

Gerne senden wir Fotos von der Aktion zu; Tel: 0211-333 911

Neonazis

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Juli 2004

Überfall bei Coordinations-Vorstand

Das Vorstandsmitglied der Coordination gegen Bayer-Gefahren, Axel Köhler-Schnura, war mit seiner Familie heute zum wiederholten Male Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Unter Parolen wie „Juden raus!“ wurde am frühen Morgen die Eingangstüre des Hauses zerstört, in dem seine fünfköpfige Familie und er wohnen und in dem sich auch die Büroräume seiner Firma befinden. Nur dank des Sicherheitsglases und anderer Sicherungsmaßnahmen gelang es den Nazis nicht, in das Haus einzudringen.

Axel Köhler-Schnura ist Träger des Preises für Zivilcourage 2000 und ist nicht nur im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) konzernkritisch aktiv. Er ist national und auch international in der konzernkritischen Bewegung verankert. Er ist Vorstandsmitglied des UmweltFonds, der internationalen Stiftung EthEcon und der DKP Düsseldorf. Er ist aktiv beim Europäischen Sozialforum und mehreren anderen Initiativen und Verbänden. Auch beruflich arbeitet er im sozial- und ökologiepolitischen Bereich. Unter anderem erbringt er Dienstleistungen für eine Obdachlosenorganisation.

Bereits vor zwei Jahren war Köhler-Schnura Ziel eines Neonazi-Angriffs. „Diese Übergriffe richten sich offenkundig gegen konzernkritisches Engagement“, so die CBG. Denn auch das Vorstandsmitglied Hubert Ostendorf war bereits Ziel von Neonazi-Angriffen.

Die CBG verurteilt die widerlichen Nazi-Attacken und stellt fest, dass sich dieser Angriff in eine unendlich lange Liste von rechtsradikaler Verbrechen der jüngsten Zeit einreiht, die auch bereits den Tod zahlreicher Menschen gefordert haben. In diesem Zusammenhang verurteilt die CBG den nachlässigen und Vorschub leistenden Umgang von Behörden und Gerichten mit Nazis und Rechtsradikalen und fordert ein Verbot faschistischer und rechtsradikaler Organisationen.

Für die Behebung der erheblichen Schäden bittet die CBG um Spenden unter dem Stichwort „Nazis stoppen!“ auf das Konto
GLS-Bank 8016 533 000
BLZ 430 609 67

UNEP

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 21. Juni 2004

Kooperationsvertrag von Bayer und UN-Umweltprogramm UNEP

„Deckmäntelchen für Umweltzerstörer“

Der Bayer-Konzern unterzeichnet heute in Leverkusen einen Kooperationsvertrag mit der UN-Umweltorganisation UNEP. Über einen Zeitraum von drei Jahren will Bayer jährlich eine Million Euro für das UNEP-Programm „Jugend und Umwelt“ bereitstellen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die Region Asien-Pazifik sein.

Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.: „Bayer hat – wie jedes multinationale Unternehmen – kein „grünes Gewissen“ sondern Profitinteressen. Über seine Lobbyverbände bekämpfte der Konzern bislang jedes Umweltabkommen – vom Kyoto- Protokoll zum Klimaschutz bis hin zum neuen EU-Chemikalienrecht. Für den Umweltschutz bedeutet es einen großen Rückschlag, wenn sich Konzerne wie Bayer ein grünes Deckmäntelchen mit der Aufschrift „UNO“ umhängen dürfen.“ Mimkes erinnert daran, dass Bayer eine große Zahl hochgefährlicher Stoffe herstellt: Uralt-Pestizide auf Phosphorsäureester- Basis, hormonschädigende Substanzen wie Bisphenol A, Weichmacher, Phosgen, etc. „Die Unterstützung der UNEP ist für Bayer eine reine Werbemaßnahme – billiger und unverbindlicher ist ein gutes Firmen- Image nicht zu bekommen“, so Mimkes weiter.

Bereits vor vier Jahren gehörte Bayer zu den Unterzeichnern des UN Global Compact, in dem sich mehr als 100 Unternehmen zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Menschenrechten bekennen. Doch auch beim Global Compact legt die UNO keine noch so niedrige Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraftwerken bis hin zu Ölkonzernen – dürfen teilnehmen. Nach der Unterzeichnung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt keinerlei Überprüfung, alle Übereinkünfte sind unverbindlich.

„Besonders paradox ist der Asien-Schwerpunkt der Kooperation von Bayer und UNEP“, so Philipp Mimkes weiter. Bayer bemüht sich in Asien intensiv um Zulassungen für gentechnisch veränderten Reis. Doch die Einführung von Gen-Reis hätte dramatische Konsequenzen: Reis ist für 2,5 Milliarden Menschen das Hauptnahrungsmittel. Millionen Bauern, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen ihr Saatgut selbst produzieren, würden in Abhängigkeit von multinationalen Konzernen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden Millionen Landwirte ihre Existenz verlieren und in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

Lokal angepasste Reissorten würden durch Hochertragssorten verdrängt, was zu erhöhten Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führt. Die Verdrängung lokaler Sorten kann langfristig zu großen Problemen bei der Bekämpfung von Reis-Krankheiten führen. Studien haben zudem nachgewiesen, dass Auskreuzungen von Gen-Reis auch naturbelassene Sorten kontaminieren. „Die UNEP sollte keine Partnerschaft mit einem Unternehmen eingehen, dessen Produkte die weltweite Ernährungssicherheit gefährden“, so der Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Bayer rühmt sich des UN Engagements auf seiner homepage und in zahlreichen Werbebroschüren. Sogar im Bayer-Geschäftsbericht wurde ein Grußwort von Kofi Annan abgedruckt – mit Foto und UN-Logo. Der internationale Umweltverband Friends of the Earth beklagt daher eine „schleichende Übernahme der Vereinten Nationen durch die Privatwirtschaft“ und befürchtet, dass „auf Freiwilligkeit beruhende Abkommen die Verabschiedung bindender Regeln verhindern“.

Eine ausführliche Analyse der Zusammenarbeit von UNO und Bayer lesen Sie unter „Der Ausverkauf der Vereinten Nationen“

Patente

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. Juni 2004

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Patentamts in München:

Umweltschützer fordern Verbot von Patenten auf Leben

Das Europäische Patentamt in München entscheidet heute letztinstanzlich über das umstrittene Genpflanzen-Patent EP 275957 des Bayer-Konzerns. Das Patent bezieht sich auf gentechnisch veränderte Pflanzen wie Reis, Raps und Mais. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Patent gegen die guten Sitten und umfasst zudem den Schutz von Pflanzensorten, was nach Maßgabe der Patentrichtlinie der Europäischen Union unzulässig ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Klage. Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins: „Ungeachtet aller Risiken versucht der Bayer-Konzern, die grüne Gentechnik im Markt durchzusetzen - hierbei spielen Patente eine zentrale Rolle. Dabei haben sich die Ankündigungen der Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Agrogiften zu verringern, als bloße Produkteinführungskampagnen erwiesen.“ Der Verein fordert Bayer auf, aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen vollständig auszusteigen.

Allein in Europa wurden bislang rund vierhundert Patente auf Saatgut erteilt. Derartige Patente bringen Landwirte in aller Welt in direkte Abhängigkeit von multinationalen Konzernen und stellen daher eine Gefährdung der Welternährung dar. Die Firmen Bayer und BASF halten rund die Hälfte der in Europa erteilten Patente auf Saatgut. Bayer gehört neben Monsanto, Dupont und Syngenta zu den weltweit größten Saatgutkonzernen.

Mehrere europäische Regierungen weigerten sich, den durch das Bayer- Patent geschützten Gen-Raps zum Anbau zuzulassen. Mehrjährige Tests hatten gezeigt, dass Gen-Raps die biologische Vielfalt gefährdet.

Der Einspruch gegen das Bayer-Patent wurde 1993 von der Münchner Initiative „Kein Patent auf Leben!“ eingereicht. Greenpeace unterstützt den Einspruch vor der Beschwerdekammer durch rechtliche Expertise. Der Ausgang des Verfahrens kann Einfluss auf das Patentgesetz in Deutschland haben, da der Bundestag noch dieses Jahr die Patentrichtlinie 98/44 der Europäischen Union umsetzen will.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gene, Pflanzen, Tiere, und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden dürfen. Auch Greenpeace, die deutsche Ärztekammer und der Deutsche Bauernverband fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Pflanzen.

Weitere Informationen:

Artikel „BAYERs Griff nach dem Leben“
http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB _03_2002/Genpatente_03_02/genpatente_03_02.html

Pestizid-Tests

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2004

Profit mit Menschenversuchen

TV-Beitrag zu unethischen Pestizid-Tests

Obwohl Menschenversuche mit Giftstoffen international geächtet sind, testet der Bayer-Konzern gefährliche Pestizide direkt am Menschen. Langfristiges Ziel solcher Versuche sind höhere Pestizid-Grenzwerte in Lebensmitteln und im Wasser – mit unabsehbaren Folgen für die menschliche Gesundheit.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert seit mehreren Jahren gegen dieses verantwortungslose Vorgehen. Das TV-Magazin „Frontal 21“ greift in einem heute ausgestrahlten Beitrag unsere Kritik an dem Bayer-Konzern auf. Anbei finden Sie Auszüge aus der Dokumentation. Lesen Sie auch eine gemeinsame Stellungnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren und des Pestizid Aktions- Netzwerks sowie einen Artikel aus dem Spiegel.

Frontal 21

Schamlose Chemieindustrie - Profit mit Menschenversuchen

Es klingt ungeheuerlich: Pestizide, also Schädlingsbekämpfungsmittel, werden immer häufiger auch an Menschen getestet. Den Probanden werden bestimmte Insektizide verabreicht, um festzustellen, ab welcher Dosis eine Wirkung zu beobachten ist.

Pestizide sind hochgiftig. Mit ihnen bekämpft man Schädlinge. Jahr für Jahr werden rund 45.000 Tonnen auf Europas Feldern verspritzt. Wenn zu große Mengen des Nervengifts auf den Lebensmitteln zurückbleiben, kann das für den Menschen gefährlich sein.

Also werden Pestizide an Tieren getestet, um herauszufinden in welchen Mengen sie gesundheitsgefährdend sind. In den vergangenen Jahren haben Hersteller ihre Pestizide nicht nur an Ratten, sondern immer häufiger auch an Menschen ausprobiert - zum Beispiel an Bruce Turnbull in Edinburgh, Schottland. Und das geschah ohne sein Wissen, behauptet er.

Freiwillige gesucht

Der Wachmann aus einem Supermarkt braucht einen Zuverdienst. Er stößt auf die Zeitungsannonce einer privaten Forschungsklinik, die Versuchspersonen für Medikamente sucht. Die Firma Inveresk sucht und findet bis heute Freiwillige.

„Ich rief an und wollte Genaueres wissen“, erzählt Turnbull. „Sie sagten mir, dass sie für die medizinische Forschung Tabletten testen. Ich dachte, damit kann ich Menschen helfen und es wird obendrein bezahlt.“

Inveresk zahlt viel Geld

Turnbull macht mit. Denn die Privatklinik Inveresk zahlt viel Geld: umgerechnet rund 700 Euro für ein paar Tage in der Klinik. Was Turnbull nicht klar ist: Die Klinik testet nicht nur Medikamente - sondern auch Pestizide, um herauszufinden, wann das Gift im Körper zu wirken beginnt.

Turnbull: „Ein paar Schwestern standen um mein Bett herum. Der Arzt war am Fußende. Dann wurde die Kapsel in einer Box hereingebracht. Sie machten die Box auf, notierten die Uhrzeit und steckten die Kapsel in meinen Mund. Sie öffneten meinen Mund und ich musste die Zunge heraus strecken. Sie sahen genau nach. Sie wollten sicher sein, dass ich die Kapsel wirklich geschluckt hatte.“

Pestizidhersteller Bayer

Auftraggeber der Menschenversuche ist Bayer, weltweit einer der größten Pestizidhersteller. Wir fragen detailliert nach: Wie häufig schon hat Bayer Pestizide an Menschen ausprobiert? Und wie sind diese Versuche ethisch zu rechtfertigen? Bayer lehnt ein Interview mit Frontal21 ab, antwortet lapidar in wenigen Zeilen: „Zu Ihren (...) Fragen teilen wir Ihnen mit, dass in der Vergangenheit in einigen sehr seltenen Fällen einzelne Studien von den Zulassungsbehörden angefordert wurden.“

Weiter heißt es: „Alle Tests erfolgten in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Bestimmungen und Standards.“ Haben Zulassungsbehörden die Menschenversuche, so genannte Humanstudien, tatsächlich angefordert? Zumindest für Deutschland trifft das nicht zu.

Unaufgeforderte Menschenversuche

Das bestätigt Dr. Wolfgang Lingk vom Bundesinstitut für Risikobewertung: „Ich möchte ganz klar sagen: Wir selber fordern keine Humanstudien. Wir erachten sie nicht für notwendig, für einen großen Kreis der Bewertung von Chemikalien.“

Demnach hat Bayer unaufgefordert die schottischen Menschenversuche mit dem Pestizid Azinphosmethyl der deutschen Behörde auf den Tisch gelegt. Sie muss diese Humanstudien berücksichtigen - die Ergebnisse beeinflussen die Grenzwerte. Die legen fest, welche Pestizidmenge versprüht werden darf.

Tests am Menschen ersparen die Einrechnung eines Sicherheitsfaktors

Als Bayer auch in Amerika Menschenversuche einreichte, rief das, anders als in Europa, Umweltaktivisten auf den Plan. „Die einzigen, die von diesen Menschenstudien profitieren, sind die Unternehmen, die sie in Auftrag geben“, meint Richard Wiles von der Environmental Working Group. „Diese Studien sollen dafür sorgen, dass mehr Pestizide in Lebensmitteln und Wasser erlaubt wird. Es ist offensichtlich, dass die Allgemeinheit keinen Nutzen davon hat. Ebenso wenig die Testpersonen. Bei Medikamententests ist das anders, da können die Probanden oder Kranke von der Studie profitieren. Aber bei einem Pestizid - da wird Menschen absichtlich ein Gift gegeben, um zu sehen, wie viel sie vertragen können.“

Menschenversuche werden nach Recherchen von Frontal21 bei Pestizidherstellern immer beliebter. Im Auftrag von Bayer etwa wurde Versuchspersonen in Holland ein radioaktiv versetztes Insektizid auf die Haut aufgetragen. Andere Versuchspersonen inhalierten das Insektizid Cyfluthrin - es findet sich etwa in dem Insektenspray Blattanex von Bayer. Auch diese Studie stammt von der Privatklinik Inveresk und stützt sich auf Versuche mit Freiwilligen, die für die - so wörtlich - „medizinische Forschung“ geworben werden.

Lukrativer Nebenjob

Robbie Lonie ist interessiert. Im schottischen Edinburgh bewirbt sich der damalige Student um den lukrativen Nebenjob. Die Einladung aber macht ihn stutzig. Ein Pestizid, genannt Azinphosmethyl, soll getestet werden - als „drug“, Medikament also. Lonie fragt sich: Was hat ein Medikament mit einem Pestizid zu tun?

„Ich zeigte den Brief meiner Mutter, die Chemielehrerin ist“, so Lonie. „Sie erklärte mir, dass das Pestizid ein Organophoshpat ist, das sehr umstritten ist und mit einer Reihe von Krankheiten in Verbindung gebracht wird.“ Lonie fühlt sich getäuscht, macht nicht mit. Bruce Turnbull macht mit. Er versteht das nicht, glaubt weiter, dass es sich wie bei den anderen Versuchen in der Privatklinik Inveresk um ein Medikament handelt. Dass er ein Pestizid schlucken sollte, dieser Gedanke kommt ihm erst gar nicht (...).

Die Klinik soll eine eigene Ethikkommission haben. Wer die Mitglieder sind, das will uns weder Inveresk noch der Auftraggeber Bayer verraten. Für den Umweltaktivisten Wiles sind solche Ethikkommissionen generell ein Problem: „Diese Ethik-Komissionen, von denen sie sprechen, sind sehr verdächtig. Sie bestehen oft aus Angestellten der Forschungsklinik oder des Unternehmens, dass die Freiwilligen rekrutiert. Manchmal bestehen sie auch aus Mitarbeitern des Pestizidherstellers.“

Dank solcher Ethik-Kommissionen sind Menschenversuche legal. Die Versuche lohnen sich für die Pestizidhersteller. Ihr Absatz steigt mit dem Nachweis, dass Menschen mehr Insektengift vertragen können als bislang angenommen.

Philippinen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29. April 2004

Auf der morgigen BAYER-Hauptversammlung in Köln

Kritische Aktionäre protestieren gegen Missachtung von Gewerkschaftsrechten

Kritische Aktionäre kündigten heute an, in der morgigen Bayer- Hauptversammlung gegen die Missachtung von Arbeitnehmer-Rechten in philippinischen Werken des Konzerns zu protestieren. Das Management von Bayer Philippines hat in den vergangenen Jahren mehreren Gewerkschaftsvertretern mit fadenscheinigen Begründungen gekündigt. Und trotz mehrerer Gerichtsentscheide verweigert die Firma seit Jahren die Auszahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Employees Union of Bayer Philippines (EUBP) reichte daraufhin eine Beschwerde bei der OECD wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Konzerne ein.

Uwe Friedrich vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, der den Fall in der morgigen Hauptversammlung ansprechen wird: „In den USA schließt Bayer gezielt die Werke mit gewerkschaftlich organisierter Belegschaft. Die in den Philippinen beobachtete Missachtung von Arbeitnehmerrechten stellt jedoch eine neue Qualität dar.“ Friedrich fordert eine sofortige Anerkennung der EUBF durch Bayer sowie eine Verurteilung seitens der OECD.

Juanito Facundo, Präsident der Employees Union of Bayer Philippines: „Seit unserer Beteiligung an einem Streik vor sechs Jahren stand ich unter starkem Druck. Trotz meiner fast dreißigjährigen Zugehörigkeit zu Bayer erhielt ich schließlich eine fristlose Kündigung“. Facundo kämpft seit der Entlassung um eine Abfindung und um die Anerkennung der Gewerkschaft durch Bayer. Er hatte den Fall persönlich in der Versammlung vortragen wollen - die deutsche Botschaft in Manila verweigerte jedoch die rechtzeitige Erteilung eines (vor sechs Wochen beantragten) Visums.

Die EUBP ist beim philippinischen Arbeitsministerium seit 1990 als alleinige Vertreterin der Bayer-Belegschaft registriert. 1991 schlossen Bayer und EUBP einen 5-jährigen Tarifvertrag; der Anschlussvertrag war von 1997-2001 gültig. Dennoch verweigert Bayer seit 1998 die Auszahlung der vom Unternehmen eingesammelten Gewerkschaftsbeiträge - bis heute rund 60.000 €. Im Tarifvertrag erzielte Vereinbarungen zu Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung wurden nicht umgesetzt, zudem wurde die Gewerkschaft bei Entlassungen nicht wie vorgeschrieben konsultiert.

Bei Betriebsratswahlen bei Bayer Philippines im Sommer 2003 erhielt die EUBF 70% der Stimmen. Gerichte verfügten eine Auszahlung der Gewerkschaftsbeiträge. Trotzdem weigert sich Bayer, die Gewerkschaftsrechte zu akzeptieren und die ausstehenden Zahlungen zu leisten.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Februar 2004

Chemische Industrie unterwandert US- Umweltbehörde

US-Umweltinitiativen reichen Klage ein / Bush Regierung duldet illegale Lobbyarbeit / BAYER und BASF treibende Kräfte

Der US-Umweltverband Earth Justice reicht Klage gegen die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ein. Die EPA hatte über Jahre hinweg illegale Absprachen mit der Chemie-Industrie bezüglich der Zulassung neuer Pestizide getroffen. Zu den vierzehn beteiligten Unternehmen gehören auch die deutschen Firmen BAYER und BASF.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist nicht hinzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt zugunsten der Profitinteressen weniger Konzerne ausgehebelt wird. Kein Pestizid darf auf Wunsch der Industrie ohne gründliche Prüfung zugelassen werden.“

Earth Justice hatte im Januar im Rahmen einer Akteneinsicht Protokolle der geheimen Treffen erhalten. Ziel der Chemie-Lobbyisten war demnach, die amerikanischen Gesetze zum Schutz bedrohter Arten aufzuweichen. Insbesondere soll die Beteiligung der Naturschutzbehörde US Fish and Wildlife Service an den Zulassungsverfahren für neue Pestizide beendet werden. Bislang untersuchen Experten der Behörde routinemäßig die möglichen Risiken neuer Wirkstoffe für Fische und wildlebende Tiere. Obwohl die EPA keine eigenen Experten zur Begutachtung des Risikos für die Fauna besitzt, hatte sie sich in der Vergangenheit mehrfach über das Votum des Fish and Wildlife Service hinweggesetzt. Die EPA hatte Ende Januar angekündigt, die Zulassungsverfahren in Kürze zu vereinfachen.

Patti Goldman, Anwältin von Earth Justice: „Die geheimen Treffen der Chemie-Lobby mit Vertretern der EPA verstoßen gegen den Federal Advisory Committee Act, wonach staatliche Behörden die Zusammenarbeit mit Dritten offenlegen müssen. Die Bush-Regierung gewährt den Pestizidherstellern einen illegalen Insider-Status, worunter langfristig der Schutz bedrohter Arten leidet.“ Die Klage wird unterstützt von den Umweltverbänden Natural Resources Defense Council, Defenders of Wildlife und Washington Toxics Coalition.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren setzt sich für flächendeckenden organischen Landbau ein. BAYER ist weltweit zweitgrößter Hersteller von Pestiziden. Erst im Dezember war bekannt geworden, dass sich der Konzern in den USA an einer Geheimkampagne zur Verhinderung einer verbesserten Chemikaliensicherheit beteiligt.

Gerne senden wir ausführliche Informationen sowie die vollständige Klageschrift zu

Gaucho

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Februar 2004

Bienensterben: französische Umweltministerin fordert Verbot von BAYER-Pestizid Gaucho

Richter leitet Ermittlungen gegen BAYER und BASF ein / Umweltschützer fordern Verbote auch in Deutschland

Umweltschützer und Imker begrüßen die Entscheidung der französischen Regierung, mehrere Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen zu verbieten. Landwirtschaftsminister Herve Gaymard setzte gestern den Verkauf des von der BASF vertriebenen Produkts „Régent“ aus. Gaymard will zudem im Lauf der nächsten vier Wochen prüfen, ob das von BAYER verkaufte Pestizid „Gaucho“ verboten werden soll. Die französische Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich unterdessen für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent aus, weil diese „die Bienen bedrohen“.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast muss dem Beispiel ihrer französischen Kollegen folgen und alle Pestizide, die eine Gefahr für Bienen darstellen, vom Markt nehmen. Die Untersuchungen der französischen Regierung haben eindeutig gezeigt, dass der Einsatz von Gaucho für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist“. Das staatliche Comité Scientifique et Technique hatte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht festgestellt, dass „die Saatgutbehandlung mit Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“.

Der Beschluss der französischen Regierung fällt mit Ermittlungen gegen BASF und Bayer CropScience zusammen. Der Untersuchungsrichter Jean Guary im französischen Saint-Gaudens leitete gestern Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“.

In Deutschland wird Gaucho vor allem in der Raps-, Zuckerrüben- und Maisproduktion eingesetzt. In den vergangenen Jahren starb hierzulande wie in Frankreich rund die Hälfte aller Bienenvölker. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die den BAYER-Konzern seit 25 Jahren kontrolliert, arbeitet seit den ersten Berichten über Bienensterben mit französischen und deutschen Imkern zusammen.

ZDF- heute journal, 23.02.2004
Pflanzenschutzmittel soll Bienensterben ausgelöst haben
Frankreich stoppt Handel mit Insektengift von BASF und Bayer

Das als mutmaßlicher „Bienenkiller“ in Verruf geratene Insektengift Régent TS der deutschen Konzerne BASF und Bayer wird in Frankreich aus dem Verkehr gezogen. Der Handelsstopp gelte von Dienstag an bis zu einer Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörden, sagte der Pariser Agrarminister Hervé Gaymard nach einem Treffen mit seiner deutschen Kollegin Renate Künast.

Nach Angaben der Ministerin geht auch die Bundesregierung dem Verdacht auf mutmaßliche Schädigungen von Bienen durch Insektengifte nach. Die entsprechenden Unterlagen seien an Forschungseinrichtungen des Bundes gegeben worden.

Ermittlungen gegen Bayer und BASF
Régent TS - in Deutschland bekannt unter dem Namen des Wirkstoffs Fipronil - wurde in Frankreich zuletzt von BASF Agro vermarktet. Gegen das Unternehmen sowie den vorherigen Hersteller Bayer CropScience France ermittelt ein Untersuchungsrichter wegen Handels mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Das Verfahren richtet sich seit Montag auch gegen die Chefs beider Firmen, die sämtliche Vorwürfe bestreiten. Nach Angaben Gaymards dürfen Bauern bereits gekaufte Vorräte von Régent TS zunächst noch aufbrauchen.

Bienen ohne Orientierung
Die konservative Pariser Umweltministerin Roselyne Bachelot sprach sich für ein völliges Verbot von Gaucho und Régent TS aus, weil diese „die Bienen bedrohen“. Noch gebe es zwar juristische Probleme, weil die Giftigkeit für Bienen noch bewiesen werden müsse, sagte sie im Fernsehsender France 2. Als Umweltministerin sei sie aber dafür, die Produkte völlig vom Markt zu nehmen. Künast sagte, wenn es Gefahren für die Gesundheit oder die Gesellschaft gebe, müssten entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Französische Imkerverbände machen seit Jahren geltend, dass Régent TS und das Insektengift Gaucho von Bayer nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch den nützlichen Bienen schaden können: Demnach können die Honig sammelnden Fluginsekten durch die Gifte ihr Orientierungsvermögen verlieren und je nach aufgenommener Menge sogar sterben. Nach Angaben von Firmensprechern ist Régent TS in Deutschland nicht zugelassen. Der Einsatz von Gaucho auf Sonnenblumenfeldern in Frankreich wurde bereits vorübergehend untersagt.

Pharma

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. Februar 2004

Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmaindustrie vollkommen unzureichend

Als „vollkommen unzureichend“ bezeichnet die Coordination gegen BAYER-Gefahren die „Freiwillige Selbstkontrolle“ des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die im VFA zusammen geschlossenen Unternehmen legten gestern „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten“ vor, um unlauteren Wettbewerb und die Bestechung von Ärzten einzudämmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es gibt keinen Grund, bei der Pharmaindustrie auf Einsicht zu hoffen - in Zweifelsfällen hat das Profitinteresse stets Vorrang gegenüber dem Patientenschutz. Wir brauchen daher eine von Grund auf reformierte Medikamenten-Aufsicht: verbindliche Fortbildungen für Ärzte - und zwar ohne Beteiligung der Industrie, staatliche Kontrollen von Pharmazeutika auch nach der Zulassung und unabhängige Studien vor der Markteinführung neuer Medikamente.“ Mimkes kritisiert, dass bei der Zulassung von Pharmazeutika kein Wirksamkeits-Nachweis vorgelegt werden muss. Nach Ansicht der CBG müssen die Aufsichtsbehörden materiell und gesetzgeberisch gestärkt werden, um Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und risikoreiche Mittel vom Markt nehmen zu können. Der Verband fordert zudem ein Werbeverbot für Medikamente.

Auf Druck des VFA waren die Erstellung einer Positivliste für Medikamente sowie die Einrichtung des „Instituts für Qualitätssicherung in der Medizin“ gestoppt worden. Auch der von Ministerin Ulla Schmidt geplante Korruptionsbeauftragte im Gesundheitswesen war am Widerstand des Verbands gescheitert. „Es ist nicht glaubhaft, wenn sich der VFA, der die Kontrolle des Pharma-Dschungels seit Jahren behindert, als Vorrreiter im Kampf gegen Korruption aufspielt“, so Mimkes weiter.

Über 40.000 Präparate tummeln sich auf dem deutschen Markt, skandinavische Länder oder Großbritanien kommen mit wenigen Tausend aus. „Kein Arzt kann bei dieser Pillenflut die Übersicht behalten. Verschrieben wird daher auch in Zukunft nicht das effektivste Präparat, sondern das, was am trickreichsten beworben wird“, so Jan Pehrke von der CBG. Pehrke entkräftet auch das Argument der Lobbyisten, eine Reglementierung des Pharmamarkts würde die Forschung gefährden. „Für Marketing geben die Konzerne doppelt so viel Geld aus wie für die Forschung“. Nach Schätzungen unabhängiger Wissenschaftler müssen jährlich bis zu 250.000 Patienten wegen Nebenwirkungen von Medikamenten stationär behandelt werden. Mindestens 12.000 Fälle verlaufen tödlich.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Februar 2004

„Ten Worst Corporations of 2003“

USA: BAYER erneut auf Liste der „Zehn Übelsten Unternehmen“

Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat den BAYER-Konzern erneut auf die Liste der „zehn übelsten Unternehmen“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen berücksichtigt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung nach 2001 bereits zum zweiten Mal. Neben BAYER werden unter anderem der Flugzeug-Hersteller Boeing, der Militär-Zulieferer Halliburton und der Klinik-Konzern HealthSouth aufgeführt.

Mehrere Skandale führten zu der Nominierung von BAYER: jahrelang hatte die Firma Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt.

Im Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Nach Angaben der NY Times hatte BAYER die Infektionen in Kauf genommen, um seine Lagerbestände, die in Europa nicht mehr absetzbar waren, verkaufen zu können.

Ebenfalls die New York Times enthüllte interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay bereits in der Testphase kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.

Das von Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor ist auf Wirtschaftsverbrechen spezialisiert. Nader war in der letzten amerikanischen Präsidentenwahl Kandidat der grünen Partei und erreichte knapp 5% der Stimmen.

Bereits im vergangenen Jahr war BAYER von den Autoren des „Schwarzbuch Markenfirmen“ an die Spitze krimineller Unternehmen gewählt worden. „Nicht nur, weil dieser Konzern in allen Geschäftsfeldern - Chemie, Pharmazie, Agrobusiness und Rohstoffgewinnung - eine enorme destruktive Phantasie an den Tag legt, was die Missachtung ethischer Prinzipien betrifft“, so die Autoren Klaus Werner und Hans Weiss, „sondern auch, weil BAYERs Kommunikationspolitik offenbar im 19. Jahrhundert stecken geblieben ist. Da wird vertuscht, dass einem die Haare zu Berge stehen.“

Das Schwarzbuch Markenfirmen kann unter www.j5a.net zum Preis von 19.90 Euro (+ 2,50 Euro Versand) bestellt werden.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 06.02.2004

Giftgas-Produktion bei BAYER:

Umweltverbände legen EU-Beschwerde ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben heute bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Erweiterung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen eingereicht (vollständiger Beschwerdetext s.u.). BAYER hatte im vergangenen Jahr die Produktion der Kunststoffe Polycarbonat und Methyldiisocyanat um 100.000 bzw. 24.000 Tonnen/Jahr erhöht, womit ein Ausbau der Phosgen-Kapazität um vermutlich 60.000 Tonnen/Jahr verbunden ist. Die Erweiterung erfolgte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die AnwohnerInnen, die z.T. nur 300m von der Anlage entfernt leben, wurden nicht informiert.

Angelika Horster, BUND-Chemieexpertin: „Die Erweiterung der Anlagen ist unrechtmäßig, da bei dem Genehmigungsverfahren gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen wurde, darunter die Informations- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“ BUND und CBG kritisieren in dem Schreiben an die EU, dass durch den Bau der Anlagen „eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während neue Produktionsmethoden ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen.“

Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute als Vorprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet. Die Phosgenproduktion gilt als einer der gefährlichsten Industriezweige in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltverträglichkeitsrichtlinie schreibt vor, dass auch vor Änderungs-Genehmigungen risikoreicher Anlagen ungefährlichere Alternativen geprüft werden. Eine solche Prüfung unterblieb im vorliegenden Fall.

CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen gegen das Projekt zu erheben.“ Auch Fragen von BUND und CBG nach der gesamten Produktionsmenge von Phosgen im Werk Krefeld-Uerdingen sowie der maximal freisetzbaren Menge Phosgens und anderer Gifte im Störfall waren mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken unbeantwortet geblieben. Die Verbände ersuchen die EU-Kommission daher, „rechtliche Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen“.

An die
Kommission der Europäischen Union
z.Hd. des Generalsekretärs
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Belgien

Düsseldorf, den 5.2.04

BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

bzgl. des Genehmigungsverfahren der Fa. BAYER AG, Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9, 47829 Krefeld, zur Erweiterung der Kapazitäten zur Herstellung von Polycarbonat und MDI und der weiteren, damit verbundenen Einsatzstoffe

Genehmigungsbescheide vom 15.11.2000 und 11.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde

bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Verletzung des EU-Vertrages seitens der Bundesrepublik Deutschland durch Verstoß gegen

I) die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie),
II) die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL),
III) Verstoss gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)
und
IV) die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

ein.

Aufgrund der Verstösse gegen UVP-RL und IVU-RL halten wir die o.g. Genehmigungen für unrechtmässig.

I) Verstoß gegen die Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Gemäss § 4 des Umweltinformationsgesetzes beantragten wir mit Schreiben vom 20.8.2001 (Anlage 1) beim zuständigen Staatlichen Umweltamt Krefeld die Einsicht in eine Reihe von Unterlagen, aus denen sich Umweltinformationen bezüglich der Polycarbonat- und MDI-Herstellung der Fa. BAYER AG , Werk Uerdingen, Rheinuferstr. 7-9 ,47829 Krefeld ergeben.

Anlass war eine Meldung in der Presse, dass entsprechende Produktionskapazitäten erweitert worden waren. Die Öffentlichkeit war an dem Erweiterungsverfahren nicht beteiligt worden - wie das STUA Krefeld bestätigt - und konnte sich somit kein Bild über die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschaffen.

Da bei der Produktion u.a. Kohlenmonoxid, giftige bzw. gefährliche Stoffe wie Phosgen, Dichlormethan, MDA (Diaminodiphenylmethan) und div. Chlorbenzole zum Einsatz kommen und Werk und Wohnbebauung mittlerweile direkt aneinandergrenzen (Abstand zur Betriebsgrenze /Phosgenanlage ca. 20 m/ 300m ) und Unfälle und Freisetzungen katastrophale Folgen haben können, besteht ein besonderes Interesse an den Tätigkeiten und Auswirkungen, die diese Anlagen und ihre Erweiterung auf Gesundheit und die Umweltgüter haben können und an den Massnahmen zum Schutz dieser Bereiche.

Die im Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01 (Anlage 2) zur Einsicht zugestandenen Unterlagen entsprachen jedoch nicht dem oben geforderten Informationsumfang.
Insbesondere fehlten Daten zu Mengen und Kapazitäten,Druck- und Temperaturverhältnissen der giftigen bzw. gefährlichen Stoffe in den einzelnen Anlagenteilen wie z.B. Rohrleitungen und Reaktoren sowie zur grössten zusammenhängenden,freisetzbaren Menge. Diese sind aber wesentliche Informationen, ohne die eine tatsächliche Abschätzung der Auswirkungen der Emissionen des Normalbetriebs und einer eventuellen Störung bzw. Freisetzung gar nicht möglich ist.

Diese Daten werden mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert. Gerade aus diesem Grunde sind sie aber für die Bewertung des Gefährdungsausmasses und notwendige Vorsorgemassnahmen sowie angemessene Notfallplanung , durch die auch die Bevölkerung betroffen ist , unerlässlich.
Der BUND legte daher Widerspruch (Anlage 3) ein, dem das STUA mit verschiedenen Schreiben und unterschiedlichen Begründungen (Anlagen 4a,b,c) wiederum nur teilweise Recht gab.

Wir sehen hier einen Verstoss gegen Artikel 2a der o.g. Richtlinie, wonach
„Informationen über die Umwelt alle ..Informationen .. über Tätigkeiten oder Massnahmen , die diesen Zustand ....beeinträchtigen können,....“.

beinhalten.

Auch die Antworten des STUA Krefeld auf die entsprechende Anfrage der CBG (Anlage 5a,b) erbrachte mit ähnlicher Begründung nicht alle gewünschten Informationen.

II) Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (UVP-RL)

Den Genehmigungsbescheiden vom STUA Krefeld (Anlagen 6 a,b) entnehmen wir, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung stattfand, da „erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BimSchG genannten Schutzgüter nicht zu
besorgen waren“.
Diese Bewertung können wir aus folgenden Gründen nicht teilen:

a) Es handelt sich bei der Polycarbonatanlagen-Änderung um eine Kapazitätserhöhung von 200.000 t/a auf 300.000 t/a , bei der MDI-Anlagen-Änderung um eine Erhöhung von 144.000 t/a auf 164.000 t/a. Die genauen Kapazitätserhöhungen für die mit dieser Änderung verbundenen gefährlichen und toxischen Stoffe wie die Kohlenmonoxid, Chlorbenzole, MDA, DCM, Bisphenol A, Phosgen etc. werden leider nicht genannt.Verbunden mit der Änderung sind auch div. Abrisse alter Anlagenteile und Neubauten .

Die Nähe des Betriebes zur ohnehin schon immissionsseitig stark vorbelasteten Wohnbebauung und zum Rhein als bedeutendem Trinkwasserreservoir und wichtiger Wasserstrasse machen unseres Erachtens nach endlich die Durchführung einer UVP genauso notwendig wie das Gefährdungspotential, das durch zahlreiche Unfälle und Freisetzungen (u.a. in 11/01 Salpetersäure in den Rhein, in 12/01 bei Wartung eines Rohres der Phosgen-Anlage, in 2/02 Chlorfreisetzung, in 7/03 Freisetzung von Nitrobenzol ) belegt ist.

Da es sich um „Integrierte chemische Anlagen“ gemäss RL 85/337 Anhang I, Punkt 6, i handelt, sehen wir hier einen Verstoss gegen Artikel 2 (1) in Verbindung mit Anhang I, 6.
„Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, damit vor Erteilung der Genehmigung die Projekte, bei denen.... mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ... einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden.“

b) Durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben entfiel damit auch Alternativenprüfung nach Art. 5 (3) UVP-RL

„..eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften
Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen (.)“

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere mit der Herstellung über Phosgen nicht eine veraltete Technik für die nächsten 30 Jahre zementiert wurde, während es mittlerweile andere „BAT“ nach IVU- RL gibt, die ohne den Einsatz dieses äußerst gefährlichen Zweiges der Chlorchemie auskommen. Ebenso wäre die Kohlenmonoxidproduktion (als Ausgangsstoff für die Phosgener- zeugung) - die hier immer noch über Koks erfolgt - zu hinterfragen.

c) Trotz mehrfacher Änderungs- und Erweiterungsanträge von Anlagen dieses Betriebes (Anlage 7a,b,c) wurde unseres Wissens nach bisher keine UVP für diesen Standort vorgelegt. Auch die Verfahren auf dem Betriebsgelände der Fa. BAYER Dormagen werden vorzugsweise ohne UVP durchgeführt (Anlage 8a,b), obwohl sie zumindest in der Summe doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Anwohner haben können.
Die sog. UVS zur TAD-Anlage der Fa. BAYER Dormagen wurde erst erstellt, nachdem wir bereits hiergegen EU-Beschwerde (AZ: 2001/5123, SG(2001) A/8635/2) erhoben hatten. Sie war der Öffentlichkeit nicht im Verfahren zugänglich. Die Vielzweckanlage der Fa. BAYER Dormagen zur Erprobung, Entwicklung und Produktion von Pflanzenschutzmitteln wurde in 2002 ebenfalls ohne UVP genehmigt.

Wir gehen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Fehlinterpretation der UVP-RL durch die Bundesregierung vorliegt:
In den o.g. Fällen wird keine UVP mit der Begründung durchgeführt, dass für die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen sind. Gemeint ist unseres Erachtens nach aber in der UVP Richtlinie und im UIG mit der Form „haben kann“ die Möglichkeit , dass derartige Auswirkungen eintreten können. Die nationale Umsetzung suggeriert jedoch, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter tatsächlich zu besorgen sein müssten, um eine UVP-Pflicht festzustellen. Treten aber derartige erhebliche nachteilige Wirkungen durch ein Vorhaben ein, so wäre dies Vorhaben wohl gar nicht genehmigungsfähig.
Es kann wohl nicht Sinn der UVP-Richtlinie und des UVPG sein, Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in diesen, sicher sehr seltenen Ausnahmefällen durchzuführen.

III) Verstoß gegen die Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie)

Lt. Art. 15 , Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren

„treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen oder wesentlicher Änderungen der Öffentlichkeit während eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden, damit sie dazu Stellung nehmen kann, bevor die zuständige Behörde ihre Entscheidung trifft.
Auch gegen diese Vorgabe - die bereits in 1999 gültig, aber in der BRD noch nicht umgesetzt war - wurde beim o.g. Verfahren zur Änderung der Polycarbonat- und MDI-Anlagen verstossen.
Die Genehmigung beinhaltet wesentliche Änderungen an den Anlagen und dem Stoffinventar.
Hinzu kommt, dass dies anscheinend nicht die erste Änderung und Kapazitätserhöhung dieser Anlagen in den 90er Jahren war. Denn gemäss UBA-Texte 55/91 (Anlage 9) betrug in 1991 die Kapazität für Polycarbonat am Standort Uerdingen der BAYER AG 100.000 t/a, die Kapazität für MDI 115.000 t/a. Die dortige Phosgenkapazität belief sich schon damals auf 95.000 t/a. Die vorletzte Genehmigung für die Polycarbonat-Anlage datiert vom 24.2.1997.

Die Praxis, Anlagen in kürzeren Zeitabschnitten mehrfach zu erweitern oder so zu dimensionieren, dass nachträgliche Kapazitätserweiterungen mit organisatorischen Massnahmen möglich sind, darf nicht zur Unterwanderung von UVP- und Veröffentlichungspflichten führen.

IV) Verstoß gegen die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

a) Wir sehen einen Verstoss gegen Artikel 13 der o.g. Richtlinie Absatz (4)

“...sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß der Sicherheitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Betreiber kann von der zuständigen Behörde verlangen, bestimmte Teile des Berichts aus Gründen des Industrie- und Geschäftsgeheimnisses und des Schutzes der Privatsphäre, der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung nicht offenzulegen. Nach Einwilligung der zuständigen Behörde legt der Betreiber in solchen Fällen der Behörde einen geänderten Bericht vor, in dem diese Teile ausgeklammert sind, und unterbreitet diesen der Öffentlichkeit.„

Die uns nach o.g. Widerspruch zur Einsicht vorgelegten Teile des Sicherheitsberichtes beinhalteten nur einen Teil der von uns geforderten Informationen.
Die Beschreibungen sind so allgemein, dass sie über ein Lehrbuch - dessen Lektüre nicht jedermann verständlich ist - nicht hinausgehen, und die potentiellen Gefahren und Massnahmen vor Ort nur unzureichend darstellen. Die Struktur des Berichtes, der aus mehreren Teilen besteht, lässt ein flüssiges, anlagenbezogenes Lesen nicht zu, sondern erfordert stetiges Hin- und Herblättern zwischen Berichtsteilen, soweit sie überhaupt offengelegt sind.

So war z.B. aus den Unterlagen nicht erkennbar, wie an den als Freianlagen konzipierten Anlagenteilen Freisetzungen in die Atmosphäre detektiert werden,- je nach Windrichtung oder- geschwindigkeit .
Dominoeffekte zu anderen Anlagen in twe. nur 12m Entfernung werden nur verkürzt und mit Verweis auf die damit verbundenen Sicherheitsanalysen angesprochen. Und der Umgang mit einem möglicher Ausfall des Niederdruckdampfsystemes, der auch den Ausfall der Ammoniakwand, die zur Niederschlagung evtl. austretender Gase dienen soll, bedingt , blieb unklar.

b) Desweiteren wurde unserer Meinung nach verstossen gegen Artikel 13 Absatz (5)

“ .. sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Öffentlichkeit in folgenden Fällen Stellung nehmen kann:

Änderung bestehender Betriebe im Sinne von Artikel 10, soweit diese von Bedeutung in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen zur Flächennutzung sind,....„

Auch wenn die RL zum Zeitpunkt der Genehmigungsbescheide aus 11 und 12/2000 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war, war sie doch seit dem 14.1.99 anzuwenden.

Wie jedoch im Bescheid des StUA zugegeben, gab es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

c) Entgegen Absatz (6) des Artikels 13

“ Bei unter Artikel 9 fallenden Betrieben sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß das Verzeichnis der gefährlichen Stoffe nach Artikel 9 Absatz 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.."
.
ist das uns vorgelegte und auch in der Information nach Absatz (1) genannte Verzeichnis der gefährlichen Stoffe (Anlage 10) unvollständig.

Da twe. nur Gesamtmengen und Beispiele genannt werden, bleibt unklar ob die für die o.g. Produktionen benötigten ,weiteren Einsatzstoffe wie z.B. MDA, Dichlormethan und Bisphenol A die Mengenschwellen für die eine oder andere Kategorie (umweltgefährlich, explosionsgefährlich, leicht entzündlich etc.) überschreiten.

Zudem befürchten wir eine Zunahme von Unfällen durch die Zergliederung des
Unternehmens am Standort Krefeld-Uerdingen.

Gefahren durch terroristische Eingriffe sind überall und jederzeit möglich. Der Zugang zu Phosgen und anderen Stoffen, die für terroristische Zwecke missbraucht werden können, ist auf anderen Wegen als über eine Anfrage nach UIG sehr viel unauffälliger.

Die öffentliche Sicherheit wird durch die vielerorts noch fehlende notfallplanmässige Vorsorge (die Stadt Krefeld hat trotz der seit Jahren bekannten Gefahrenlage mit über 10 Störfallbetrieben auf ihrem Gebiet der Öffentlichkeit noch keinen externen Notfallplan vorgelegt) sehr viel mehr bedroht als durch die offizielle Einsichtnahme von VertreterInnen der Umweltverbände.

Und die durch die Bundesregierung zunehmende Verlagerung von Überwachungsaufgaben auf private Institutionen verkleinert den bei den Behörden zugänglichen Teil an Umweltinformationen
dermassen, dass sowohl die Umweltinformations-Richtlinie als auch die div. Beteiligungspflichten ad absurdum geführt werden.

Leider konnte auch die Antwort des MUNLV auf unser Schreiben (Anlagen 11a,b) bzgl. des gesamten Vorganges unserer o.g. Forderung insbesondere nach Veröffentlichung nicht nachkommen.

Wir bitten die nun Kommission, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu ergreifen, um die korrekte Anwendung der o.g. Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Angelika Horster
Landesvorstand BUND NW
Merowingerstr. 88
D-40225 Düsseldorf

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
D-40081 Düsseldorf

Anlage 1 UIG-Anfrage des BUND
Anlage 2:Bescheid des STUA Krefeld vom 25.10.01
Anlage 3 Widerspruch des BUND
Anlage 4 a:Schreiben des STUA Krefeld vom 13.12.01
Anlage 4 b: Schreiben des STUA Krefeld vom 12.6.2002
Anlage 4 c : Schreiben des STUA Krefeld vom 1.10.2002
Anlage 5 a: Schreiben der CBG an das STUA Krefeld vom 9.12.2002
Anlage 5b : Schreiben des STUA Krefeld vom 6.2.2003
Anlage 6 a: Genehmigungsbescheid Polycarbonatanlage vom 15.11.2000
Anlage 6 b: Genehmigungsbescheid MDI-Anlage vom 11.12.2000
Anlage 7: Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Uerdingen
bzgl. a: Einsatz TDI-Bitumenpolymerisat im Kraftwerk
b: Erhöhung Lagerkapazität Und Errichtung neues Lagergebäude
c: Änderung Kohlenoxidbetrieb mittels Generatorenersatz mit Erhöhung Rohgasvolumen
Anlage 8 : Bekanntmachungen aus Amtsblatt RP Düsseldorf betreffend Fa. BAYER Dormagen
bzgl. a: Weiterbetrieb und Demontage Michaelisofen
b: Erweiterung CAE-Anlage um bromierung und Fluorierung
Anlage 9 : UBA-Texte 55/91
Anlage 10: Liste der gefährlichen Stoffe aus Sicherheitsbericht der Fa. BAYER Uerdingen
Anlage 11a: Schreiben von CBG und BUND an den MUNLV NRW vom 18.3.2003
Anlage 11b: Schreiben des MUNLV NRW vom 3.11.2003

Gen-Raps

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. Februar 2004

Belgien lehnt Antrag von Bayer CropScience ab

EU-weiter Anbau von Gen-Raps gestoppt

Europas Äcker bleiben vorerst frei von Gen-Raps. Die belgische Regierung entschied am Montag gegen einen Antrag der deutschen Bayer CropScience, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen. Hätten die Minister in der belgischen Hauptstadt Ja gesagt, hätte einer EU-weiten Genehmigung nichts mehr im Wege gestanden.

Bayer CropScience wollte in einem EU-Land eine Genehmigung erlangen, um ihren Gen-Raps im Freiland anbauen zu können. Dabei sollte die Genehmigung zum Wohle des Pharmariesen mit dem Zusatz „EU-weit“ versehen sein. Dem hat die belgische Regierung aber erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Brüssel bezieht sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass Gen-Raps die Umwelt schädigt. Sowohl EU- als auch belgische Gesetze fordern aber den Schutz der Umwelt.

„Das ist ein Sieg für die Umwelt und die Vernunft“, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. „Die belgische Regierung hat erkannt, dass der Anbau von Gen-Raps eine Gefahr für die Umwelt darstellt und entsprechend gehandelt.“

„Die Entscheidung der belgischen Regierung setzt die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang. In Deutschland liegen zwei weitere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipuliertem Raps vor. Diese muss Künast ablehnen“, sagt Brendel.

Schon am vergangenen Donnerstag hatte das Beratergremium der belgischen Regierung in Gentechnikfragen vor den Umweltgefahren gewarnt. Es folgte damit den Erkenntnissen, die in Großbritannien in großangelegten Feldstudien gewonnen worden waren. Dort zog man den Schluss, dass der Gen-Raps-Anbau schlimmere Auswirkungen auf wild wachsende Pflanzen und Tiere habe, als der Anbau von herkömmlichen Raps. Weitere britische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Pollen des Gen-Raps von Insekten Kilometer weit mitgeschleppt werden kann. Besonders Bienen kommen dafür in Frage. Wie man Gentechnik-freie Rapsfelder davor schützen soll, ist völlig unklar.

Die belgische Entscheidung sei auch richtungsweisend für die aktuelle Diskussion über ein Gentechnik-Gesetz in Deutschland, merkt Brendel an. „Der von Künast dazu vorgelegte Entwurf berücksichtigt das Problem der Ausbreitung von Gen-Pflanzen nicht ausreichend. Setzt die grüne Ministerin ein solches Gesetz durch, gefährdet sie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.“

Autor: Greenpeace e.V.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2004

Wegen friedlicher Proteste gegen Dow Chemicals:

USA: PROZESS GEGEN UMWELTAKTIVISTIN

Die texanische Fischerin Diane Wilson steht ab heute wegen friedlicher Proteste gegen das Unternehmen Dow Chemicals vor Gericht. Am 26. August 2002 hatte die international bekannte Umweltaktivistin einen 30m hohen Kühlturm des Dow Chemical-Werks in Seadrift/Texas bestiegen und ein Transparent mit der Aufschrift „Dow - Verantwortlich für Bhopal“ entrollt. Zuvor war Wilson aus Protest gegen die Geschäftspolitik der Firma in einen 30tägigen Hungerstreik getreten. Ihr droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.

„Ich protestierte dagegen, dass sich die Verantwortlichen der Katastrophe von Bhopal seit zwanzig Jahren weigern, vor indischen Gerichten zu erscheinen, wo sie sich für den Tod von mehr als 20.000 Menschen verantworten müssen“, so Diane Wilson. „Die Firma Union Carbide, die heute zu Dow gehört, entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Ich hingegen haben nie jemandem etwas zu Leide getan und stehe heute vor Gericht. Firmen wie Dow verhöhnen Recht und Gesetz: Wenn es ihnen passt, rufen sie nach dem Gesetz; wenn nicht, dann ignorieren sie es.“ Im Dezember 1984 waren 27 Tonnen giftige Gase aus Union Carbides Fabrik in Bhopal ausgetreten. Tausende starben in der selben Nacht, rund eine halbe Million Menschen erlitt Gesundheitsschäden. Noch heute führen die damals ausgetretenen Gifte zu Missbildungen bei Neugeborenen und anderen Gesundheitsschäden. Im Februar 2001 war Union Carbide von Dow Chemicals übernommen worden.

„In solchen Fällen habe ich als Bürgerin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu protestieren“, so Diane Wilson weiter. Für den Fall ihrer Inhaftierung kündigt sie einen unbefristeten Hungerstreik an. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 25 Jahren auf die Risiken chemischer Anlagen hinweist, kooperiert seit Jahren mit Diane Wilson. Der Verein setzt sich für eine Entschädigung der Opfer von Bhopal und für juristische Schritte gegen die Verantwortlichen ein. In Schreiben an die texanischen Justizbehörden forderte der Verein die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Diane Wilson sowie Aufnahme von Ermittlungen gegen Dow Chemicals.

In Indien ist seit 1991 ein Strafverfahren gegen Union Carbide und seinen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Warren Anderson anhängig. Trotz eines internationalen Haftbefehls und eines Auslieferungsantrags der indischen Regierung weigert sich die Firma, vor Gericht zu erscheinen. Der US-Kongressabgeordnete Frank Pallone kritisiert: „Es ist empörend, dass die beteiligten Firmen kurz vor dem 20. Jahrestag dieser Tragödie noch immer nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich amerikanische Unternehmen im Ausland der Strafbarkeit entziehen.“

Kanada

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

Die Chemie-Konzerne BAYER und SYNGENTA müssen in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ sei irreführend und vermittle den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfehlen. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA) folgt damit einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire (Wirkstoff Imidacloprid), das im Kartoffel- und Hopfenanbau extensiv eingesetzt wird. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die PMRA ein Bußgeld.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit Jahren ein Verbot aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse I.

Laut kanadischer Gesetzgebung darf Pestizidwerbung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Einsatz von Agrochemikalien umweltfreundlich oder risikolos ist. Admire wurde in Anzeigen als „umweltfreundlich“ und „unschädlich für Mensch und Natur“ bezeichnet - obwohl das Pestizid selbst in den von BAYER herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern als giftig für Vögel, Bienen und Wasserlebewesen bezeichnet wird. Wie auch in Europa wird Imidacloprid in Kanada für das dramatische Bienensterben, dem in Deutschland mehr als ein Drittel aller Bienenvölker zum Opfer fiel, verantwortlich gemacht. In Frankreich wurde der von BAYER hergestellte Wirkstoff wegen der Gefährlichkeit für Bienen teilweise verboten.

BAYER ist seit der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE zweitgrößter Pestizidhersteller weltweit. Von BAYER hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos sind für Tausende Vergiftungsfälle in aller Welt verantwortlich.

Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17.12.2003

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Mitglieder der Störfallkommission kritisieren:

„Ausweitung der Phosgen-Produktion bei BAYER-Uerdingen unrechtmäßig“

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnen die Ausweitung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen als „unrechtmäßig“. In einem Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn kritisieren Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND, und Prof. Jürgen Rochlitz, Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass die Anlagen-Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte. Horster und Rochlitz sind Mitglieder der deutschen Störfallkommission. Die Störfallverordnung schreibt vor, dass beim Bau von Phosgen-Anlagen die Öffentlichkeit einbezogen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und Sicherheitsberichte veröffentlicht werden müssen.

Prof. Rochlitz: „Die Phosgenproduktion gehört zu den risikoreichsten Anlagen in NRW. Durch die Genehmigung neuer Anlagen wird diese hochgefährliche Produktionsweise für Jahrzehnte festgeschrieben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen zu erheben.“ BAYER hatte im vergangenen Jahr die Phosgenproduktion um rund 60.000 Tonnen/Jahr erhöht. Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute im großen Maßstab als Vorprodukt bei der Kunststoffproduktion verwendet.

Angelika Horster: „Die Genehmigungen der Anlagen datieren von 1963 bzw. von 1984. Es sollte selbstverständlich sein, dass bei Erweiterungen 20 bzw. 40 Jahre später grundsätzliche Produktionsverbesserungen durchgeführt werden. Solche Verbesserungen begründen jedoch nicht, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.“ Das Umweltministerium argumentiert, dass die neuen Anlagen mit einer geringeren Menge von „freiem“ Phosgen auskommen, weswegen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. „Die von der Genehmigungsbehörde angegebene “freie„ Menge Phosgen von 34 Tonnen bedeutet zwar eine “Verbesserung„ gegenüber der früheren Situation, stellt aber dennoch eine enorme Gefahr dar, über die nach Gesetzeslage die Öffentlichkeit informiert werden muss. Ungeklärt bleibt auch, warum für die Mehrproduktionen an Makrolon und Isocyanaten nicht eine phosgenfreie Produktion gewählt wurde“, so Horster weiter.

Ein erster Brief der Verbände an das Umweltministerium wurde wegen „interner Abstimmungsprozesse“ erst nach acht (!) Monaten beantwortet.

Gerne senden wir den Brief des MUNLV sowie das Antwortschreiben im vollen Wortlaut zu

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel: 0211-30 200 50, Fax: 0211-30 200 526, eMail: bund.nrw@bund.net , www.bund.net/nrw

Coordination gegen BAYER-Gefahren, Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940
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