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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. April 2002

= Klage von 11 ehemaligen Angestellten: ==

US-Gericht verurteilt BAYER-Konzern zu Zahlungen von 3,8 Mio US Dollar ==

Der BAYER-Konzern ist in den USA zur Übernahme von Pensions-
zahlungen an elf arbeitsunfähige Chemiearbeiter verurteilt worden.
Die Betroffenen sind ehemalige Mitarbeiter der Firma SpecialtyChem Products, die BAYER im vergangenen Jahr verkauft hatte, ohne mit den Käufern die Fortzahlungen der Renten zu klären. Die ehemaligen Arbeiter hatten seit dem Besitzerwechsel keine Pensionen mehr erhalten.

BAYER hatte vor dem Verkauf erklärt, alle Verbindlichkeiten der Tochterfirma zu übernehmen, wozu auch Pensionsansprüche gehören. Die Firma Chestnut, Käuferin von SpecialtyChem Products hatte sich daher geweigert, die Renten weiter auszuzahlen. Nach Angaben des Gerichts belaufen sich die Zahlungen auf insgesamt 3,8 Millionen US Dollar.

Lewis Kaplan, Richter am District Court of Southern New York in der Urteilsbegründung: „Man sollte meinen, dass die beteiligten Parteien angesichts der teilweise schweren Erkrankungen der Betroffenen eine vernünftige Übereinkunft getroffen hätten. Leider trügt diese Hoffnung. Die Angestellten wurden von den Firmen regelrecht im Regen stehen gelassen.“ Kaplan kritisiert, dass die Konfliktparteien bis zur juristischen Klärung des Falles keine Übergangslösung schufen, die eine Versorgung der ehemaligen Mitarbeiter sicher stellte.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Wir beobachten seit Jahren eine Verschlechterung der Arbeits-
bedingungen bei BAYER, der Fall SpecialtyChem Products ist nur die Spitze des Eisbergs. Es steht zu befürchten, dass der gegenwärtige Umbau von BAYER zu einer Holding zu noch unsichereren Arbeits-
verhältnissen führt.“

Fenthion

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 6. Februar 2002

Vogelsterben durch Bayer-Pestizid

Amerikanische Vogelschutz-Verbände fordern ein Verbot des Pestizids Fenthion, dessen Anwendung zu dramatischen Vogelsterben im Bundesstaat Florida führt. Mindestens 16 seltene Vogelarten werden durch das von der Firma Bayer hergestellte Pestizid in ihrem Bestand gefährdet. Die American Bird Conservancy (ABC) reichte Klage gegen die Umweltbehörde EPA ein und ruft zu Protesten gegen Bayer auf - hierfür wurde unter www.BanFenthion.org eine neue homepage eingerichtet.

Fenthion wird in Florida zur Bekämpfung von Moskitos sowie in der Fischzucht eingesetzt. Die EPA wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Zulassung von Fenthion verlängert wird.
Gerald Winegrad (ABC): „Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Zulassung zu verlängern. Alle anderen amerikanischen Bundesstaaten verwenden mit Erfolg weniger gefährliche Chemikalien.“

Axel Köhler-Schnura (Coordination gegen BAYER-Gefahren):
„Wir begrüßen die Aktion der ABC und schließen uns der Forderung nach einem Stop der Zulassung an.“

Bayer stellt Fenthion seit über 40 Jahren her. Forscher des Unternehmens hatten die Substanzklasse der Organophosphate in den 30er Jahren bei der Suche nach Chemischen Kampfstoffen entdeckt. Bayer vermarktet die Gifte seitdem als Pestizide - neben Fenthion die von der Weltgesundheitsorganisation als „extrem gefährlich“ klassifizierten Wirkstoffe Azinphos-Methyl, Fenamiphos, Isofenphos und Tribufos.

Organophosphate stören das menschliche Nervensystem und können Schwindel, Sehstörungen und Atemlähmungen auslösen, bei hohen Konzentrationen den Tod. Entsprechend fordert Philipp Mimkes von der CBG: „Weltweit sterben jährlich bis zu 200.000 Menschen an Pestizidvergiftungen. Die Hersteller müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und sämtliche Organophosphate vom Markt nehmen.“

UK

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2002

GENTECHNIK-GEGNER BESETZEN BRITISCHE BAYER-ZENTRALE

Anlässlich des Börsengangs der Bayer AG an der New Yorker Wall Street haben Gentechnik-Gegner die britische Zentrale des Unternehmens besetzt. 60 Aktivisten blockierten rund sechs Stunden den Eingang des Firmengebäudes in Newbury. Auf Transparenten wurde der Ausstieg aus der Gentechnik gefordert.

John Locke, Sprecher der Demonstranten: „In der langen Bayer- Geschichte sind Profite stets wichtiger gewesen als die Sicherheit der Verbraucher. Sollen wir ausgerechnet diesem Unternehmen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln trauen?“ Die Mehrheit der britischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Unter www.bayerhazard.com haben die Kritiker eine neue homepage mit Informationen zu Bayer veröffentlicht.

Bayer steigt durch die Übernahme der Aventis Cropscience AG zum führenden Gentechnik Unternehmen Europas auf, Aventis ist verantwortlich für den Großteil der umstrittenen Freisetzungsversuche in England.

Die Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V. hat sich im Sommer 2000 an einer Blockade der Bayer- Zentrale in Leverkusen durch Gentechnik-Kritiker beteiligt. Die CBG begrüßt die Aktionen in England ausdrücklich.

Patentraub

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Januar 2002

Wende im Patentraub-Prozess gegen BAYER AG

Verfahrenstermin: Donnerstag, 10. Januar 2002, 10 Uhr
OLG Düsseldorf, Saal A 107, Cecilienallee 3
Pressegespräch ab 9.30 Uhr und nach der Verhandlung

In der längsten gerichtlichen Auseinandersetzung seit Bestehen der Bundesrepublik ist eine sensationelle Wende eingetreten: Der BAYER- Konzern widerruft gegenüber dem OLG Düsseldorf eine Behauptung, mit der die Weltfirma 34 Jahre lang die Patentansprüche des Düsseldorfer Unternehmers Heinz Süllhöfer abwehrte.

Seit den frühen 60er Jahren verwendet BAYER eine von Süllhöfer entwickelte Maschine zur Weiterverarbeitung von Schaumstoffen zu Dämmplatten. Um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zu begründen, berief sich der Konzern auf eigene Konstruktionspläne, die vor der Patentanmeldung von Süllhöfer entstanden sein sollten. Damit sei das Süllhöfer-Patent nichtig.

So heißt es beispielsweise im Schriftsatz eines zentralen Verfahrens vom 31. Mai 1983: „Dazu ist auf ... Werkstattzeichnung 13/465.02 ... zu verweisen.“ Auf der Basis dieser Behauptungen konnte BAYER das milliardenschwere Süllhöfer-Patent für die eigene Kunststoff-Herstellung lizenzfrei einsetzen. Die bisherigen Versuche von Süllhöfer, den Patentraub des Konzerns zu stoppen, scheiterten.

Jetzt aber schreibt BAYER an das Gericht: „.... dass der Umbau ... nicht nach Maßgabe der Werkstattzeichnung 13/465.02 .. vorgenommen worden ist.“ Der überraschende Rückzug erfolgte unter dem Eindruck neuer Beweise:

1. Ein Gutachten der TH Aachen
2. Staatsanwaltschaftlich beschlagnahmte Dokumente
3. Benennung von Zeugen aus dem BAYER-Konzern durch Süllhöfer

Das Patentamt, die Gerichte bis hinauf zum europäischen Gerichtshof, die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit wurden augenscheinlich durch BAYER vorsätzlich getäuscht. Süllhöfer: „Die BAYER-Verant-
wortlichen sind vor keiner kriminellen Hürde zurückgeschreckt.“ So seien von BAYER nicht nur Dokumente verfälscht und falsche Behauptungen aufgestellt worden, sondern es seien von BAYER auch Zeugen benannt worden, die aufgrund verfälschter Urkunden vor Gericht falsche Aussagen machten. Der Konzern habe in der Öffentlichkeit den Ruf des Unternehmers geschädigt, ihn um Lizenzgebühren in Milliardenhöhe betrogen und ihn persönlich und gesundheitlich ruiniert.

Die von BAYER eingeräumten wahrheitswidrigen Vorträge haben Süllhöfer veranlasst, Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt Düsseldorf und bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einzureichen.
Die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) begleitet das Verfahren seit fast 20 Jahren. Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „Die Macht der Konzerne beruht wesentlich auf Patenten. Rücksichtslos und mit offenkundig erheblicher krimineller Energie begehen die Verantwortlichen des BAYER-Konzerns Patentraub im Interesse ihrer Profite und der eigenen Vormachtstellung.“

Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile „bei BAYER gefällt“ worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Heinz Süllhöfer: 0211 - 43 40 80 / mobil 0177 - 43 40 801

Ten Worst Corporations

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. Januar 2002

„Ten Worst Corporations of 2001“

Bayer in Negativliste ganz oben

Die amerikanische Fachzeitschrift Multinational Monitor hat die Bayer AG in die Liste der „10 schlechtesten Unternehmen des Jahres 2001“ aufgenommen. Die Aufstellung umfasst Firmen, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte mißachten“.
Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung knapp drei Wochen vor dem mehrmals verschobenen Börsengang an der New Yorker Wall Street am 24. Januar.

Der Multinational Monitor nennt mehrere Skandale, die zu der erstmaligen Nominierung des Konzerns führten: nach den Milzbrand-
Anschlägen in den USA verlangte Bayer von der amerikanischen Regierung Milliardenbeträge für Antibiotika, obwohl die Herstellungs-
kosten nur Bruchteile dieser Summe ausmachten. Gleichzeitig zahlte das Unternehmen mehrere hundert Millionen Dollar an Konkurrenzfirmen, damit diese keine billigeren Alternativen auf den Markt bringen. In der US-Öffentlichkeit steht Bayer seitdem als „Kriegsgewinnler“ da.

Im August des vergangenen Jahres zog Bayer den Cholesterinsenker Lipobay vom Markt, weil dieser mit mindestens 52 Todesfällen in Verbindung gebracht wird. Bayer hatte die Gefahren jahrelang gekannt, jedoch erst auf eine Drohung der amerikanischen Aufsichtsbehörden hin den Verkauf gestoppt. Die anschließende Talfahrt des Aktienkurses führte zur Verschiebung der Notierung an der New Yorker Börse.

Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA fordert von Bayer einen Verkaufsstop von Tierantibiotika, welche identisch mit Antibiotika sind, die in der Humanmedizin eingesetzt werden. Bayer weigert sich, der Forderung nachzukommen. Verbraucherschützer und Ärzte befürchten, dass die Substanzklasse in wenigen Jahren wegen Resistenzbildungen in der Humanmedizin nicht mehr eingesetzt werden kann.

Als vierten Grund für die Aufnahme in den Index wird der Umgang von Bayer mit Kritikern genannt: im Sommer hatte der Leverkusener Konzern der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wegen Verbreitung kritischer Informationen im Internet einen Prozess und hohe Strafen angedroht. Die Anwaltskosten bedrohen bis heute die Existenz des Vereins. Nach Ansicht des Multinational Monitor werden solche „juristischen Einschüchterungsversuche die Reputation des Unternehmens nicht wieder herstellen.“

Die vollständige Auflistung des Multinational Monitor findet sich unter: www.essential.org/monitor

[HV 2000] Hauptversammlung 2000

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. April 2000

Proteste vor BAYER-Hauptversammlung:

Skelette empfangen Aktionäre

Auf der heutigen Hauptversammlung des Chemie-Riesen Bayer äußern Kritiker lautstarke Proteste gegen gefährliche Produkte des Unternehmens. Die Aktionäre werden vor den Kölner Messehallen von Skeletten mit Sprühgeräten und einem symbolischen Gräberfeld empfangen. Hierdurch wird darauf aufmerksam gemacht, dass jährlich mindestens 40.000 Menschen an Pestizid-Vergiftungen sterben.
Bayer gehört zu den sechs größten Pestizid-Herstellern weltweit. Der Konzern hatte vor vier Jahren angekündigt, die gefährlichsten Gifte vom Markt zu nehmen - das Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Unternehmen muss seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf dieser hochgiftigen Agrochemikalien einstellen.“

Insgesamt zwölf Vertreter von BUND, Pestizid Aktions-Netzwerk, CBG, Dachverband Kritischer Aktionäre und AntiGen sprechen in der Versammlung zu folgenden Themen:

Hepatitis-Infektionen durch Blutpräparate von Bayer, Groß-Störfall im Wuppertaler Bayer-Werk im Juni 1999, Risiken gentechnisch hergestellter Produkte und Einsatz von Antibiotika in der Tiermast. Bundestagsabgeordnete der PdS kritisieren die Haltung des Unternehmens bei der Entschädigung ehemaliger Sklavenarbeiter.
Vertreter des holländischen Verbands LTO, der mehr als 100.000 Bauern vertritt, verlangen in Köln finanzielle Unterstützung für geschädigte Landwirte. Bayer hatte vor zwei Jahren einen Impfstoff geliefert, mit dem der gesamte holländische Rinder-Bestand gegen Grippe geimpft wurde. Ein Drittel der 3,4 Millionen Impf-Chargen war mit einem Durchfall-Erreger infiziert - tausende Tiere starben. Ein Komitee betroffener Bauern hatte im Januar das Bayer-Werk im holländischen Mijdrecht besetzt und eine Demonstration vor der Niederlassung in Antwerpen organisiert. An der Autobahn Amsterdam-Den Haag wurden Plakatwände mit der Abbildung toter Kühe und der Unterzeile „Tod durch Bayer. Es könnte auch Ihr Kind sein“ aufgestellt.

XYLADECOR

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. Mai ´99

Umstrittenes Holzschutzmittel XYLADECOR:

BAYER-Konzern in der Kritik

Auf der Agrarmesse AgroExpo in Bogotá (Kolumbien) präsentieren die deutschen Unternehmen BAYER und DESOWAG das Holzschutzmittel XYLADECOR. Bunte Prospekte zeigen prachtvolle Holzhäuser und tropische Blumenrabatten und versprechen eine einfache und sichere Handhabung. Der gesamte lateinamerikanische Markt soll von Kolumbien aus beliefert werden.

In Deutschland hat XYLADECOR eine lange Geschichte: Seit Anfang der 70er Jahre wurde das Mittel millionenfach eingesetzt, besonders im Heimwerkerbereich. Gemeinsame Hersteller waren BAYER und DESOWAG. Die Wirkstoffe PCP und Lindan sowie Dioxinverunreinigungen ließen bis zu 200.000 Menschen erkranken. Häuser mussten abgerissen werden, zahlreiche Betroffene begingen Suizid. Als der Skandal für Schlagzeilen sorgte und eine Klage der Geschädigten ins Haus stand, trennte sich BAYER von seiner Beteiligung an der DESOWAG. Der folgende Prozess wurde gegen die Geschäftsführer der DESOWAG geführt, BAYER war aus der Schusslinie.
Inhaltsstoff des jetzt in Lateinamerika vertriebenen XYLADECOR ist der umstrittene Stoff Cyfluthrin. Cyfluthrin wird von der amerikanischen Umweltbehörde als „eindeutig giftig“ bezeichnet und daher in der Liste der 50 gefährlichsten Pestizide geführt. Bereits die winzige Konzentration von 150 ppb (150 Teile auf 1 Milliarde Teilchen Luft) kann Störungen des Nervensystems, Hautausschläge und Nierenschäden auslösen.

XYLADECOR wird bis heute auch in Deutschland vertrieben, allerdings allein vom Hersteller DESOWAG (ohne offizielle BAYER-Beteiligung). Das risikoreiche Cyfluthrin, das in Lateinamerika verwendet wird, wird im gleichen Produkt in Europa nicht eingesetzt - ein typischer Fall für doppelte Sicherheitsstandards. Besonders problematisch ist die Werbung für den Einsatz im Hausbau - exakt der Bereich, der in Deutschland die hohe Zahl von Erkrankungen verursachte. Erkundigt man sich bei der DESOWAG nach den Inhaltsstoffen des in Deutschland vertriebenen Produkts, so werden Sicherheitsdatenblätter der Firma BAYER(!) zugesandt. Deutlich ist also, dass die Trennung der beiden Firmen nur vordergründig stattfand, damit der Weltkonzern aus Leverkusen nicht mit den berüchtigten Holzgiften in Verbindung gebracht werden kann. Auf technischer Ebene läuft die Zusammenarbeit jedoch weiter, wie die Übersendung der BAYER-Materialien beweist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass den VerbraucherInnen in Lateinamerika die selben Probleme blühen wie vor 20 Jahren den Betroffenen in Deutschland. Der Verein fordert daher das Unternehmen BAYER auf, weltweit die selben Sicherheitsstandards anzulegen.

Imidacloprid

CBG Redaktion

die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat heute eine Verringerung der Grenzwerte von Imidacloprid vorgeschlagen. Die CBG fordert seit den 90er Jahren ein Verbot des Wirkstoffs wegen seiner hohen Umweltrisiken.

Pressemitteilung vom 17 Dezember 2013

EFSA bewertet möglichen Zusammenhang zwischen zwei Neonikotinoiden und Entwicklungsneurotoxizität

Zwei Neonikotinoid-Insektizide – Acetamiprid und Imidacloprid – können sich unter Umständen auf das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem auswirken, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sachverständige der Behörde schlagen vor, einige der Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber den beiden Neonikotinoiden zu senken, während weitere Forschungen unternommen werden, um zuverlässigere Daten zur sogenannten Entwicklungsneurotoxizität (developmental neurotoxicity – DNT) zu gewinnen. Das Gremium der EFSA für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) fordert eine Festlegung von Kriterien auf EU-Ebene, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer umfassenden Prüfstrategie für die Bewertung des DNT-Potentials von Substanzen, einschließlich aller Neonikotinoide, umfassen.

Die EFSA war von der Europäischen Kommission ersucht worden, ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen und dabei die jüngste Forschungsergebnisse von Kimura-Kuroda (1) sowie vorliegende Daten zum Potential von Acetamiprid und Imidacloprid zu berücksichtigen, das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem, insbesondere das Hirn, zu schädigen.

Das PPR-Gremium befand, dass Acetamiprid und Imidacloprid unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen können. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten. Bei diesen sogenannten toxikologischen Referenzwerten handelt es sich um klare Vorgaben bezüglich der Menge einer Substanz, der Verbraucher ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko kurz- und langfristig ausgesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die akute Referenzdosis (ARfD), die zulässige Tagesdosis (ADI) und die annehmbare Anwenderexposition (AOEL).

Ausgehend von ihrer Auswertung der vorliegenden Informationen schlägt die EFSA Änderungen der folgenden toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid vor:
• Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
• Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.

Die EFSA ist sich der eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bewusst und empfiehlt die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten zur Gewinnung zuverlässigerer Daten. Dessen ungeachtet war das PPR-Gremium der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Die EFSA unterstützt daher die Festlegung eindeutiger und konsistenter Kriterien, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide in der EU zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer integrierten DNT-Prüfstrategie umfassen, die einem stufenweisen Ansatz folgt. Hierbei würden zunächst Labortests mit Zellen (sogenannte In-vitro-Tests) eingesetzt und, falls die ersten Ergebnisse bezüglich des DNT-Potentials einer Substanz besorgniserregend sind, in einem weiteren Schritt Tierversuche (In-vivo-Tests) mit einbezogen. Das PPR-Gremium empfiehlt, dass im Rahmen einer solchen Prüfstrategie alle Neonikotinoid-Substanzen einer Bewertung unterzogen werden.
• FAQs on developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid
• Scientific Opinion on the developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid

Hinweise für die Redaktion:
Wissenschaftler haben eine Reihe toxikologischer Referenzwerte entwickelt, die als Richtwerte bei der Festlegung annehmbarer Expositionsniveaus gegenüber bestimmten Substanzen in Lebensmitteln dienen. Ausgedrückt werden diese Richtwerte in Bezug auf das Körpergewicht – in der Regel in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht – und pro Tag, im Fall wiederholter Exposition.
• Die akute Referenzdosis (ARfD) ist die geschätzte Menge einer Substanz, die kurzfristig – üblicherweise im Verlauf eines Tages – ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
• Die zulässige Tagesdosis (ADI) ist die Menge einer spezifischen Substanz in Lebensmitteln oder im Trinkwasser, die ein Leben lang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko täglich aufgenommen werden kann.
• Die annehmbare Anwenderexposition (AOEL) ist die maximale Menge eines Wirkstoffs, der „Anwender“ über alle Expositionspfade ausgesetzt sein können, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.

(1) Kimura-Kuroda J, Komuta Y, Kuroda Y, Hayashi Kawano H. Nicotine-like effects of the neonicotinoid insecticides acetamiprid and imidacloprid on cerebellar neurons from neonatal rats. PloS ONE 2012; 7
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432
(2): e32432. doi: 10.1371/journal.pone.0032432

[HV-Protest] Online-Protest BAYER-HV 2020

CBG Redaktion

Die CBG lädt zu verstärktem, gut organisiertem Online-Protest ein. Lasst uns die sozialen Medien am 28.4. und davor für die nötige Konzernkritik in Zeiten der Kontaktsperre nutzen und eine kritische Masse online mobilisieren!

Online-Protestwelle zur BAYER-HV

Internationale Proteste ab dem 23. April: online und vor dem BAYER-Werk in Leverkusen

  • stopBayerMonsanto

Gemeinsam gegen Konzernverbrechen!

„Genetisch manipuliertes Saatgut, erdrückende Monopolpreise im Agrar- und im Pharma-Bereich, globale Umweltvergiftung durch Pestizide wie Glyphosat (Round Up) oder DICAMBA, massive Steuerflucht, gefährliche Giftgas-Pipelines, ungezügelter CO2-Ausstoß, chemische Kriegswaffenproduktion, oder sogar die aktive Mitwirkung beim Holocaust – die Liste ist lang. Der BAYER-Konzern, seine Vorläufer und sein neuester Zukauf Monsanto, sie alle schrecken vor keinem Verbrechen zurück, so lang es Profit bringt!“ so Marius Stelzmann, CBG-Geschäftsführer. Aber die Liste der Kritiker ist umso länger.

Gegen BAYERs-Konzernverbrechen wird es – wie schon seit mehr als 40 Jahren auf den Hauptversammlungen (HV) – auch dieses Jahr wieder ein internationales Protestprogramm geben, auch wenn der Konzernvorstand unter dem Deckmantel eines Pandemie-Notstandsgesetzes vom 30. März 2020 und einer „virtuellen HV“ die bisherigen Frage- und Antwortrechte der AktionärInnen kurzerhand abgeschafft hat, um kritische Stimmen abzuwürgen.

Mehr dazu s.u. (Hintergrund-Infos) sowie im Offenen Brief der CBG und des Dachverbands der kritischen AktionärInnen an den BAYER-Vorstand vom 2. April.

Donnerstag, 23. April, 17 Uhr: Webinar

von Misereor/INKOTA & RLS, Anmelden via Mail an Lena Luig

Freitag, 24 April: FFF online Protest

Fridays for Future: Netzstreik fürs Klima
https://fridaysforfuture.de/netzstreikfursklima/

Samstag, 25. April, 17 Uhr: online march against BAYER & Syngenta

https://www.marchagainstsyngenta.ch/infos-zur-demo/march-2020/

Sonntag, 26. April, 18 Uhr: CBG Live International Panel

  • MyVoiceAgainstCorporateCrime

Online-Podiumsdiskussion im Livestream
hier auf unserer Website,
via Twitter,
und via Facebook

• Jeffrey Smith, USA, Institute for Responsible Technology
• Brad Harris, Betroffener von Glyphosat
• Lena Luig, INKOTA
• Anna Schönberg, AKTION UNTERHOLZ
• Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren
• Falko Schröder, Fridays For Future Leverkusen
• Sarah Wiener, Österreich, Abgeordnete im EP (Grüne), TV-Köchin “für mündige Esser”(Website)

Dienstag, 28. April, 18 Uhr: CBG Live International Protest

  • stopBayerMonsanto

Protest-Aktion
Wir planen eine Corona-sichere Kundgebung mit ausreichend Abstand vor der Konzernzentrale von BAYER. Die entsprechenden Anträge sind gestellt, wir halten euch auf dem Laufenden.

Online-Proteste Livestream
hier auf unserer Website,
via Twitter,
und via Facebook

ganztags ab 9:00 Uhr: Gegen die BAYER-Zensur: Kritische AktionärInnen melden sich mit Fragen an den Vorstand zu Wort | Musikbeiträge: Konstantin Wecker, Gerd Schinkel u.a.| Protestbilder | Dokumentarfilm „Tödliche Agrikultur“ mit aktuellem Begleitwort zur BAYER-HV von der Filmemacherin Gaby Weber | Expertenmeinungen | u.v.a.m. (genaues Programm folgt)

KeyMediaNews: Wir gehen live

Sendezeit 9:30 Uhr live-online-Statement der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG und online-Auftakt-Kundgebung vor Beginn der BAYER-HV, mit: Dachverband der Kritische AktionärInnen, Block BAYER u.v.m. (genaues Programm folgt)

Sendezeit 12:30 Uhr live-online Kommentar der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG zu den Reden von Aufsichtsrat und Vorstand auf der zeitgleich stattfindenden BAYER-HV

Sendezeit flexibel live international online Statement des internationalen Protestbündnisses unter dem Motto

  • stopBayerMonsanto zur Bilanz der abgeschlossenen BAYER-HV (Sendezeit richtet sich nach dem Ende der Abstimmungen/Ankündigung im Live International Protest beachten):

Mitmachen – dabei sein!

Sorgt mit Share, Forward & Tweet dafür, dass die Online-Veranstaltung am 26.04 aus den Nähten platzt & dass am Tag der HV der Widerstand im Netz unübersehbar wird: auf eurer Seite, in euren Gruppen, im Messenger und bei BAYER selbst auf den Seiten des Konzerns und des Vorstands! Teilt uns mit, wenn ihr an der online-Protestwelle teilnehmen wollt und Hilfe braucht.

Bringt alle Eure Social Media und E-Mail-Kanäle an den Start. Auch Eure eventuellen Medien- und anderen MultiplikatorInnen-Kontakte, Eure FreundInnen, KollegInnen, Familien etc.

Der Protest wird auch vor den Werkstoren sichtbar sein. Teilt uns bitte mit, ob Ihr am 28.4. in Leverkusen bei unserer Protest-Aktion sein könnt. Über den Verlauf der Kundgebung, die Maßnahmen, die wir zum Schutz vor Corona ergreifen, und den Status der Anmeldung halten wir euch hier auf dem Laufenden!

Kontakt

Ihr erreicht uns unter

Marius Stelzmann (Geschäftsführer, alle Fragen zur Organisation)
mailto:info@CBGnetwork.org
0211 – 33 39 11

Simon Ernst (CBG-Aktionärshotline)
mailto:se@CBGnetwork.org
0211 – 26 11 210

via Twitter,
und via Facebook

Hintergrund-Infos: BAYER-Maulkorb für Konzernkritik

Mittlerweile liegen uns exklusive Informationen von MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) vor, die belegen: Großkonzerne wie BAYER wollen die zunehmenden Proteste auf ihren HVen verboten sehen, mit dem Notstandsgesetz auch die „Regieführung“ zurückholen, demokratische Rechte von Minderheiten-AktionärInnen sind ihnen dabei ein Dorn im Auge.

Fachanwälte bestätigten gegenüber der CBG, dass der BAYER-Vorstand bei seiner HV-Neu-Einberufung vom 6. April die Rechte und Fristen für kleine AktionärInnen zudem „ungewöhnlich stark“ beschnitt und so das Notstandsgesetz „bis zum Maximum“ ausreizte.

Stelzmann dazu: „Dieser antidemokratische Maulkorb ist ja allein mit dem virtuellen Format gar nicht zu begründen. BAYER versucht vielmehr vor der wachsenden Anzahl seiner Kritiker zu fliehen und ihnen unter dem Deckmantel der Notstandsgesetze einen Maulkorb zu verpassen. Diesen ‚Schwindel mit dem Notstand‘ lassen wir aber nicht durchgehen. Es wird breiten Protest gegen den Grundrechteabbau geben, online und - coronagerecht - vor den Werkstoren!“

[Glyphosat News] Bayer zieht sich von Plan zur Eindämmung künftiger Roundup-Krebsforderungen zurück

CBG Redaktion

Der Monsanto-Eigentümer Bayer AG zieht sich von einem Plan zur Eindämmung künftiger Roundup-Krebsklagen zurück, nachdem ein Bundesrichter klargestellt hatte, dass er dem Plan nicht zustimmen würde. Dieser hätte neue Prozesse verzögert und die Entscheidungsfindung der Geschworenen eingeschränkt.

von Carey Gillam

Der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten ausgearbeitete Plan wurde im vergangenen Monat beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Er ist Teil des Bestrebens von Bayer, einen umfassenden Rechtsstreit zu beenden, der bisher zu drei Verlusten in drei Geschworenenprozessen, gestaffelten Schadenersatzzahlungen und zur Unzufriedenheit der Aktionäre geführt hat. Mehr als 100.000 Menschen in den Vereinigten Staaten behaupten, dass die Exposition gegenüber Monsantos Glyphosat-basierten Roundup-Herbiziden dazu führte, dass sie an Non-Hodgkin-Lymphome (NHL) erkrankten, und dass Monsanto die Krebsrisiken lange Zeit kannte und sie vertuschte.

Am Montag erließ Richter Vince Chhabria eine Verfügung, die für den 24. Juli eine Anhörung in dieser Angelegenheit vorsah und deutlich machte, dass er den Vergleichsplan nicht genehmigen würde. Er sei „skeptisch hinsichtlich der Korrektheit und Fairness des vorgeschlagenen Vergleichs“, schrieb Chhabria in der Verfügung.

Vor der Anordnung des Richters legten mehrere Parteien Einspruch gegen den Bayer-Plan ein, wobei sie „erhebliche Abweichungen von der üblichen Praxis“ anführten, die in dem vorgeschlagenen Vergleich gefordert wurden.
Als Antwort darauf reichte die Gruppe von Anwälten, die den Vergleich mit Bayer strukturiert hatte, am Mittwoch eine Mitteilung über die Rücknahme ihres Plans ein.

Der vorgeschlagene Vergleichsplan für zukünftige Sammelklagen war getrennt von der Vergleichsvereinbarung, die Bayer mit den Anwälten der bereits klagenden Kläger getroffen hat. Sie soll Bayer helfen, die zukünftige Haftung einzudämmen und zu bewältigen. Gemäß der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten der Kläger zusammengestellten Struktur hätte der Vergleich für alle von Roundup betroffenen Personen gegolten, die bis zum 24. Juni 2020 keine Klage eingereicht oder einen Anwalt beauftragt hatten. Dies gilt auch unabhängig davon, ob bei dieser Person bereits Krebserkrankungen diagnostiziert worden waren, von denen sie glauben, dass sie auf Roundup zurückzuführen sind.

Der Plan hätte die Einreichung neuer Fälle um vier Jahre verzögert und die Einsetzung eines fünfköpfigen „Wissenschaftsgremiums“ bewirkt, das alle künftigen Erkenntnisse über Krebsklagen aus den Händen der Geschworenen nehmen würde. Stattdessen würde ein „Class Science Panel“ eingerichtet, um zu bestimmen, ob Roundup ein Non-Hodgkin-Lymphom verursachen kann, und wenn ja, bei welchen minimalen Expositionswerten. Bayer hätte die Möglichkeit, zwei der fünf Mitglieder des Gremiums zu ernennen. Sollte das Gremium feststellen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Roundup und dem Non-Hodgkin-Lymphom gibt, wären die Mitglieder der Klägergruppe von zukünftigen Klagen ausgeschlossen.
Richter Chhabria war mit der Idee eines wissenschaftlichen Gremiums nicht einverstanden.

In seiner Verfügung schrieb der Richter:

„Wie kann es in einem Bereich, in dem sich die Wissenschaft möglicherweise weiterentwickelt, angemessen sein, eine Entscheidung eines wissenschaftlichen Gremiums für alle künftigen Fälle zu verhängen? Stellen Sie sich vor, das Gremium entscheidet 2023, dass Roundup nicht in der Lage ist, Krebs zu verursachen. Stellen Sie sich dann vor, dass 2028 eine neue, zuverlässige Studie veröffentlicht wird, die die Schlussfolgerung des Gremiums stark untergräbt. Wenn bei einem Roundup-Anwender im Jahr 2030 NHL diagnostiziert wird, ist es dann angemessen, ihm zu sagen, dass er an die Entscheidung des Panels im Jahr 2023 gebunden ist, weil er sich nicht gegen eine Einigung im Jahr 2020 entschieden hat?“

Bayer sagte, dass das Unternehmen 1,25 Milliarden Dollar für die Vereinbarung zur Verfügung stellen würde. Das Geld würde u.a. dazu verwendet werden, Mitglieder der Sammelklägergruppe, bei denen NHL diagnostiziert wurde, für die “Auswirkungen der Verzögerung" im Rechtsstreit zu entschädigen und die Forschung zur Diagnose und Behandlung von NHL zu finanzieren.

Die Anwälte der Kläger, die den Plan zusammen mit Bayer ausgearbeitet haben, sollten mehr als 150 Millionen US-Dollar an Honoraren an Bayer zahlen. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Anwaltskanzleien, die den Rechtsstreit bisher geführt haben. Zu dieser Gruppe von Anwaltskanzleien gehören Lieff Cabraser Heimann & Bernstein; Audet & Partners; The Dugan Law Firm; und Rechtsanwalt Samuel Issacharoff, Reiss-Professor für Verfassungsrecht an der New York University School of Law.

Mehrere Mitglieder der führenden Anwaltskanzleien, die die drei Roundup-Krebsverfahren gewonnen haben, lehnen den vorgeschlagenen Plan zur Beilegung von Sammelklagen ab, mit der Begründung, er würde künftigen Klägern ihre Rechte vorenthalten und gleichzeitig jene anderen Anwälte bereichern, die bisher nicht an der Spitze des Roundup-Prozesses standen.

Es ist nicht klar, wie sich die Rücknahme dieses vorgeschlagenen Vergleichsplans für Sammelklagen auf die umfassendere Beilegung bestehender Ansprüche auswirken könnte. Bayer sagte im vergangenen Monat, dass das Unternehmen bis zu 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen werde, um etwa 75 Prozent der gegenwärtigen Ansprüche zu regeln, und dass es weiterhin an der Beilegung der restlichen Ansprüche arbeiten werde. Dieser Vergleich bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung.

Bayer gab am Mittwoch eine Erklärung ab, in der es erklärte, dass es sich weiterhin stark für eine Lösung einsetzt, die sowohl die gegenwärtigen Rechtsstreitigkeiten zu vernünftigen Bedingungen als auch eine praktikable Lösung zur Handhabung und Beilegung möglicher zukünftiger Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt.

[Kahlschlag] Presse-Information CBG vom 01.10.20

CBG Redaktion

Konzern kündigt milliardenschweres Einspar-Programm an

BAYER setzt Kahlschlag fort

Der BAYER-Konzern will ab 2024 1,5 Milliarden Euro einsparen und schließt dabei auch Stellen-Streichungen nicht aus. Damit verschärft er die im November 2018 beschlossenen Rationalisierungsmaßnahmen noch einmal, die ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro hatten und unter anderem die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen vorsahen. Als die ersten Glyphosat-Klagen wegen Krebserkrankungen den Aktienkurs des Leverkusener Konzerns 2019 massiv einstürzen ließen, hatten BAYER/MONSANTO-Großaktionäre wie BLACKROCK gefordert, die immensen Glyphosat-Folgekosten u.a. durch Arbeitsplatzabbau auf die Belegschaft abzuwälzen.

Die Aktien-Gesellschaft beabsichtigt mit dem Kürzungskatalog auch, „die Auswirkungen von COVID-19 auf unser Geschäft zu minimieren“. Weiter heißt es in der Erklärung: „Wir müssen unsere Kosten-Strukturen an die veränderten Markt-Bedingungen anpassen und gleichzeitig Mittel für weitere Investitionen in Innovation und Wachstum bereitstellen. Außerdem wollen wir unsere Netto-Schulden weiter verringern“ – also die teure Konzernhochzeit mit MONSANTO aus der Tasche der Beschäftigten nachfinanzieren.

Dabei hatte der Global Player sich auf seiner letzten Hauptversammlung am 28. April im Angesicht von SARS-CoV-2 noch als „systemrelevant“ selbst gefeiert und bekundet: „Gesundheit und Ernährung – diese beiden Branchen erweisen sich in dieser Krise gerade überall als essenziell.“ So rechnet der Agro-Riese auch nicht mit drastischen Verlusten: BAYER erwartet für 2021 vielmehr einen Umsatz auf Vorjahres-Niveau und ein Ergebnis je Aktie leicht unter dem Wert von 2020.

Noch dazu strich der Pharma-Riese umfangreiche staatliche Corona-Hilfen ein, in deren Licht das gestern verkündete Effizienz-Programm noch skandalöser erscheint. BAYER erhielt nämlich allein von der britischen Regierung 670 Millionen Euro und kam hierzulande in den Genuss von Steuer-Erleichterungen, zusätzlichen Forschungssubventionen und Strompreis-Senkungen im Rahmen der steuergeldfinanzierten Pandemie-Nothilfen von Bundes- und Landesregierungen, Arbeitsagentur und Kommunen.

„BAYER nutzt die Pandemie offenbar als Ausrede, um das Unternehmen einem immer drastischeren Rendite-Regime zu unterwerfen und Altlasten aus seiner Spekulation auf MONSANTO und Glyphosat abzutragen“, hält Marius Stelzmann deshalb fest. „Arbeitsplätze vernichten und gleichzeitig staatliche Subventionen einstreichen, um zur weltgrößten Giftschleuder aufzusteigen – das geht überhaupt nicht, und da wird es Widerstand geben.“

Eine Stärkung des so genannten „Margen-Profils“ hat der Konzern sich dabei angeblich auf die Fahnen geschrieben: „BAYER beschleunigt Transformation“ – so umschreibt der Konzern den Kahlschlag in seiner Belegschaft. Dieser sorgt nämlich für einen höheren Cash-Flow, also kurzfristige Einnahmen, was in BAYERs Version dann „weitere Investitionen in Innovation und profitable Wachstumschancen“ ermögliche. Auch Verkäufe von Geschäftsteilen schließt das Management dabei nicht aus. Nur die großen AktionärInnen haben nichts zu befürchten: „Dividenden-Politik soll beibehalten werden.“

„BAYER bringt sich als rücksichtsloser Krisen-Abzocker in Stellung. Büßen müssen das -wieder einmal- Beschäftigte, Steuerzahler und Standort-Städte“, resümiert Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Einigungsvorschlag] Presse-Information CBG vom 4.2.2021

CBG Redaktion

Glyphosat-Stopp jetzt! Gerechte Entschädigung der Opfer!

Einigungsvorschlag von BAYER vollkommen ungenügend

Am 3. Februar 2021 hat BAYER einen neuen Einigungsvorschlag für die in den USA laufenden Glyphosat-Klagen vorgelegt („Class action settlement agreement“). Doch es bleibt dabei: Der Konzern versucht auch weiterhin, Klagende abzuwehren und ruhigzustellen, anstatt sie angemessen zu entschädigen.

Das Abkommen zieht enge Grenzen zur Regelung kommender Schadensersatz-Ansprüche. Der Fonds für zukünftige Geschädigte hat nur eine Laufzeit von vier Jahren und ist auf auf 1,3 Mrd. Dollar limitiert. Betroffene können lediglich eine Zahlung in der Höhe zwischen 10.000 und 200.000 Dollar erhalten.

Dieser Entschädigungsrahmen liegt nicht nur sehr deutlich unter dem aller bisher bekannt gewordenen Urteile, die BAYER Dutzende Millionen US-Dollar Schadensersatz auferlegten, sondern ist grundsätzlich absolut unzureichend. Immerhin geht es in der Regel um immense Kosten für medizinische Krebs-Behandlungen, welche die Opfer von Glyphosat aufbringen mussten, da sie in den USA über keinerlei oder nur eine unzureichende Krankenversicherung verfügten. Dabei ist für die Betroffenen große Eile geboten: Sie müssen sich spätestens 180 Tage nach dem Erhalt einer Diagnose von Lymphdrüsenkrebs bei der Verwaltung des Schadenersatz-Fonds melden. Völlig unklar bleibt bei allem, wie es in über die bereits anhängigen Schadensersatzforderungen hinaus mit zukünftigen Leistungen aus dem Fonds weitergehen soll. Klar hingegen ist, dass alle Betroffenen, wollen sie in den Genuss von Entschädigungen kommen, eine Schweigeverpflichtung gegenüber dem Konzern abgeben müssen. Bei unkalkulierbaren Erkrankungen mit Langzeitfolgen für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist das ein Unding.

Insgesamt meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER will das Pestizid unbegrenzt weiter vermarkten, die Aufwendungen für die dann zu erwartenden Forderungen von neuen Geschädigten aber begrenzen und die öffentliche und interne Kritik ruhigstellen. Angesichts der Opferzahlen sowie der massiven lebenslangen Schädigungen und der verringerten Lebenszeiten ist das menschenverachtend.“

Den ersten Vorschlag zur Regelung zukünftiger Schadensersatz-Ansprüche hatte der zuständige Richter Vince Chhabria abgelehnt. Nach den Vorstellungen des Leverkusener Multis sollte über die Kompensationsberechtigungen kein Gericht mehr befinden, sondern ein „unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel)“. Dieses sollte dann klären, ob das von der Aktien-Gesellschaft unter dem Namen ROUNDUP vermarktete Pestizid Lymphdrüsen-Krebs verursachen kann. Chhabria lehnte es aber ab, neuen Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen.

Nun stuft BAYER den Einfluss des Gremiums zurück. Aber an einem „wissenschaftlichen Beratungsgremium, dessen Erkenntnisse zwar nicht mehr rechtlich bindend wären, in künftigen Gerichtsverhandlungen mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen können“, hält der Global Player fest. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, auf Glyphosat-Etiketten einen Link zu Untersuchungen und Informationen rund um das Herbizid zu setzen.

„Immer noch will BAYER mit seinen ‚ExpertInnen‘ in Gerichtsverfahren intervenieren. Und immer noch will der Konzern seine Glyphosat-Risiken deckeln, um das Vertrauen der Finanzmärkte wiederzugewinnen. Darüber hinaus sollen Glyphosat-Packungen nun Werbeträger für Entlastungsstudien sein. In unserer „Glyphosat-Stopp jetzt!“-Kampagne fordern wir gerechte Entschädigung aller Betroffenen, vollständige Transparenz über die Gefahren von Glyphosat, Sanierung der Umweltschäden, Bestrafung der Verantwortlichen bei BAYER/MONSANTO sowie den sofortigen Stopp der Glyphosat-Produktion.

Was BAYER mit seinen Vorschlägen bezweckt, unterläuft diese Forderungen. Die Betroffenen sollen ruhiggestellt oder am besten gleich ausgeschlossen werden.“, so Stelzmann abschließend.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Stephens vs. BAYER] Presse-Information CBG vom 16.07.21

CBG Redaktion

In den USA beginnt der vierte Glyphosat-Prozess

In Sachen „Stephens vs. BAYER“

Am kommenden Montag beginnt in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Die 70-Jährige Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb verklagte sie den Leverkusener Multi im August 2020 auf Schadensersatz. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes beantragten ihre RechtsvertreterInnen kurz danach, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte.

„Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang berief er zwei neue ExpertInnen. Zhang hatte im Jahr 2019 eine Metastudie zu Glyphosat und NHL veröffentlicht, die einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatierte. Ein um 41 Prozent erhöhtes Risiko, dieses Leiden zu bekommen, ermittelte die Untersuchung.

Der BAYER-Konzern hat bisher alle drei früheren Glyphosat-Verfahren verloren. Dasjenige, das Dewayne Johnson angestrengt hatte, sogar endgültig. Es endete mit einer Verurteilung zu 10,25 Millionen Dollar Schmerzensgeld und 10,25 Millionen Dollar Strafe. Im Hardeman-Prozess unterlag der Leverkusener Multi in zweiter Instanz, obwohl sich die zwischenzeitlich von Donald Trump auf Linie gebrachte Umweltbehörde EPA vor Gericht für das Unternehmen verwandt hatte.

Der Rechtsstreit um Glyphosat setzte 2015 ein. Unmittelbar nach BAYERs MONSANTO-Übernahme fand im Sommer 2018 das erste Verfahren statt. 2019 ordnete der zuständige Richter Vince Chhabria Vergleichsverhandlungen an und verhängte für die Dauer der Mediation ein Prozess-Moratorium, um den Beteiligten den Rücken freizuhalten. Ende Mai 2021 brach der Agro-Riese die Gespräche jedoch ab. Er hatte beabsichtigt, das Herbizid unbegrenzt weiter zu verkaufen, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt haften und sah keine Chance mehr, für einen entsprechenden Einigungsvorschlag den Segen Chhabrias zu erhalten.

„Die Akte ‚Glyphosat’ ist noch immer nicht geschlossen, weil BAYER das Pestizid weiter am Markt halten will und noch nicht einmal bereit ist, Warnhinweise auf den Behältern anzubringen. Unterdessen sterben immer mehr Krebs-PatientInnen, ohne eine Entschädigung erhalten zu haben. Das ist ein Skandal. Der Konzern darf die Kranken nicht länger hinhalten und muss den Vertrieb von Glyphosat sofort einstellen, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

Gentechnik

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. Juni 99

Protest gegen Gentechnik, Pestizide und ungerechten Welthandel:

Demonstration von 500 indischen Landarbeitern am BAYER-Werk Leverkusen

18. Juni, 11 Uhr, S-Bahnhof Bayerwerk, Leverkusen
Pressekonferenz: 18. Juni, 12 Uhr, Marktplatz Leverkusen

Im Rahmen der Intercontinentalen Karawane für Solidarität und Widerstand demonstrieren am morgigen Freitag 500 indische Bauern vor dem Leverkusener Bayer-Werk gegen ungerechten Welthandel, gefährliche Pestizide und den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Demonstration will auf rücksichtslose wirtschaftliche Entwicklungen aufmerksam machen, die die Interessen der großen Mehrheit der Weltbevölkerung gefährden. Die Karawane besucht in vier Wochen 12 europäische Länder, den Abschluss der Aktionen bilden die Proteste anläßlich des G7-Gipfels in Köln.

Nanjunda Swamy, Präsident der 10 Millionen Mitglieder zählenden Bauernorganisation KRRS, hat die Aktion initiiert. ”Wir wollen den Regierungen, transnationalen Konzernen und den internationalen Organisationen im Norden direkt vor Ort unsere Ablehnung ihres Ausbeutungssystems zeigen” erklärt der 63jährige Jurist. ”Gentechnik führt zur Kontrolle unseres Lebens durch die Agrarkonzerne”. Speziell von Bayer fordert die Karawane, den Verkauf von gefährlichen Pestiziden und Pharmazeutika in Indien einzustellen und keine gentechnisch veränderten Produkte einzuführen. Das Unternehmen Bayer ist der größte deutsche Chemiekonzern, Vorreiter in der Gentechnologie, einer der weltweit größten Pestizidhersteller und Mitglied einflussreicher Lobbyorganisationen.

Die Demonstration wird von einem breiten Bündnis aus kritischen Betriebsräten, 3.Welt-Gruppen und Anti-Gentechnik Initiativen organisiert. Die Unterstützung der Proteste durch das Sozialreferat des evangelischen Kirchenkreises Leverkusen untersagte der Superintendent von Leverkusen nach einer persönlichen Intervention des Pressesprechers von Bayer. Auch die Bayer AG versuchte zunächst, jegliche Demonstration in der Nähe des Werkes verbieten zu lassen.
Demonstrationsweg: 11 Uhr: Bushaltestelle am S-Bahnhof Bayerwerk; 11.30 Uhr: Zwischenstop am Pförtner 1 des Bayerwerks (Friedrich Ebert Strasse); 12 Uhr: Kundgebung am Marktplatz Leverkusen (mit Pressekonferenz)

Interkontinentale Karawane für Solidarität und Widerstand, AntiGen Köln, Kolleginnen und Kollegen für eine durchschaubare Betriebsratsarbeit (Leverkusen), Euromarsch Köln, Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V., Belegschaftsliste Wuppertal, Förder- und Trägerverein freie und selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentren Leverkusen, Institut für neue Arbeit Köln, Nicaragua Arbeitsgruppe Leverkusen

[Offener Brief] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

OFFENER BRIEF

Offener Brief
an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann
und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 3. Dezember erinnern wir uns an den bisher größten Chemie-Unfall aller Zeiten, der sich vor 35 Jahren im indischen Bhopal ereignete. Dort starben bei der Explosion einer Pestizid-Fabrik von UNION CARBIDE allein in den ersten drei Tagen 8.000 Inder*innen. Und an den Spätfolgen der Detonation, die Methylisocynat (MIC) und andere Chemikalien freisetzte, leiden bis heute Millionen Menschen.

Damals hatten die Behörden der Stadt BAYER um Unterstützung gebeten, da der Konzern umfassende Kenntnisse über die Wirkung von MIC auf den menschlichen Organismus besaß. Aber Ihr Unternehmen weigerte sich ebenso wie UNION CARBIDE, dieser Bitte nachzukommen. Der renommierte Toxikologe Dr. Max Daunderer, der als einer der wenigen Expert*innen in Bhopal half, berichtete gar nach seiner Rückkehr, dass Beschäftigte von BAYER vor Ort Feldstudien betrieben, ohne sich an den Rettungsarbeiten zu beteiligen.

Siebzehn Jahre später übernahm BAYER das Bhopal-Schwesterwerk in den USA vom „UNION CARBIDE“-Neubesitzer DOW CHEMICAL. Gleich nach der Chemie-Katastrophe von 1984 versicherte UNION CARBIDE zwar, die MIC-Produktion in Institute laufe ganz anders ab als in Indien, und teilweise stimmte das sogar, aber die Fertigungsstätte wies noch genug gefährliche Familien-Ähnlichkeiten auf. Allein zwischen 1979 und 1984 traten 190 Leckagen auf; 28 Mal gelangte dabei MIC ins Freie.

Zum größten Knall aber kam es am 28. August 2008, als ein Vorratsbehälter in die Luft ging. Zwei Beschäftigte bezahlten das mit ihrem Leben. Von „Schockwellen wie bei einem Erdbeben“ sprachen Augenzeug*innen. „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können“, hieß es später in einem Untersuchungsbericht des US-Kongresses. Der Report stellte schwerwiegende Sicherheitsmängel fest, weshalb BAYER eine Strafe von einer Million Dollar zahlen und zusätzlich 4,6 Millionen Dollar in die Anlagensicherheit stecken musste. Die Verantwortung des BAYER-Konzerns ist an dem Entwurf einer Internationalen Charta „Menschenrechte und Industriegefahren“ (verabschiedet 1994 in London) zu messen.

Aber nicht nur in Institute vernachlässigte BAYER Schutz-Maßnahmen, weil solche Investitionen von den Gewinnen abgehen. Exemplarisch zeigt sich diese Abwehrhaltung bei der Konzipierung von neuen Projekten. Vehement weigerte BAYER sich, die 2014 in Dormagen eingeweihte Anlage zur Produktion von TDI-Kunststoff mit einer Beton-Ummantelung zu schützen und den Abstand zu Wohnsiedlungen und Verkehrseinrichtungen zu vergrößern, obwohl im Fertigungsprozess das gefährliche Giftgas Phosgen zur Anwendung kommt. Nur dank des Engagements der Coordination und anderer Initiativen machten die Behörden Ihrem Unternehmen dann wenigstens zur Auflage, Detektoren aufzustellen, die bei einem Gas-Austritt anschlagen, und an der S-Bahn-Station „Dormagen BAYER-Werk“ einen Schutzraum einzurichten.
Am Skandalösesten zeigt sich die Ignoranz BAYERs Sicherheitsbedenken gegenüber jedoch bei den Kohlenmonoxid-Pipelines. So nahm er 2001 eine solche Leitung zum Transport des tödlichen Giftgases von Dormagen nach Leverkusen in Betrieb und baute ein solches Röhren-Werk auch zwischen Dormagen und Krefeld, die sicherere Möglichkeit einer Vorort-Produktion ignorierend.

Die Folgen einer solchen Geschäftspolitik lassen sich an BAYERs Störfall-Liste ablesen. Obwohl der Konzern sich inzwischen von der Chemie- und Kunststoff-Sparte und damit auch von den risiko-reichsten Fertigungsstätten getrennt hat, nehmen die Einträge kaum ab. So finden sich dort für das laufende Jahr schon drei „Umwelt-Ereignisse“, wie Ihr Unternehmen Störfälle beschönigend nennt: Ein Feuer in Bitterfeld, ein Brand in Dormagen und ein Austritt von Chinoloncarbon-Säure in Wuppertal.

Die UN hat den 35. Jahrestag der Katastrophe von Bhopal zum Anlass genommen, von der chemischen Industrie die Einhaltung der Menschenrechte zu fordern. „Bhopal: Die chemische Industrie muss die Menschenrechte respektieren“, ist die Pressemitteilung aus dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte“ (OHCHR) überschrieben. „Weiterhin ereignen sich vermeidbare Katastrophen, weil die chemische Industrie sich weigert, ihre Verantwortung für die Menschenrechte ernstzunehmen“, so Baskut Tuncak von der OHCHR zur Begründung. Konkret verweist er dabei auf Fabrik-Explosionen, die zahlreichen Menschen den Tod bringen und die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch die Verseuchung von Wasser, Boden und Luft mit Giftstoffen. Angesichts der Unverbindlichkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen tritt Tuncak für juristisch belastbare Regelungen für Chemie-Multis ein, die bei der Missachtung von Menschenrechten auch Sanktionen vorsehen.

Darum möchten wir von Ihnen, Herr Baumann, am heutigen 35. Jahrestag der Katastrophe von Bhopal wissen, ob Sie bereit wären, ein solches Reglement zu akzeptieren. Darüber hinaus haben wir noch weitere Fragen an Sie:

• Sehen Sie es als eine Verpflichtung der gesamten chemischen Industrie an, bei derart großen Unfällen wie in Bhopal zunächst gegenseitige Ersthilfe bei Unfallsbegrenzung, Opfer-Versorgung, Opfer-Entschädigung, Unfallfolgenminderung und Dekontamination zu leisten (als eine Art „Feuerwehr-Fonds“) und erst später nach Erledigung dieser vorrangigen Maßnahmen innerhalb der chemischen Industrie einen Abrechnungsmodus zu suchen?

• Welche Konsequenzen hat BAYER aus der Großexplosion von Institute im Jahr 2008 gezogen? Hat der Konzern die Sicherheit seiner Anlagen seither genauer überprüft und Maßnahmen getroffen?

• Gibt sich das Unternehmen mit seiner Störfall-Bilanz zufrieden oder sieht es weiteren Handlungsbedarf?

• BAYER hat im letzten Geschäftsbericht Angaben zu Leckagen und Stoff-Austritten nur mit der Quote „LoPC-IR“ gemacht und 0,09 Vorfälle pro 200.000 Arbeitsstunden aufgeführt. Das ist nur wenig erhellend. Deshalb möchten wir Sie bitten, Klartext zu sprechen und uns alle Störfälle des letzten Jahres zu nennen inklusive Informationen zu Art und Umfang der ins Freie gelangten Substanzen.

• Weltweit schätzt die chemische Industrie Kohlenmonoxid als so gefährlich ein, dass dieses Gas nur dort synthesiert wird, wo es sofort für die Weiterverarbeitung (z. B. Polycarbonat-Kunststoffe) verbraucht wird. Sehen Sie sich als Unternehmen, das 7,5 Prozent der Geschäftsanteile des nunmehrigen CO-Betreibers COVESTRO hält, in der Pflicht, Ihren Einfluss auf die Firma dahingehend geltend zu machen, dass die COVESTRO sich zukünftig an dieses bewährte Sicherheitsprinzip hält und eine Vorort-Produktion aufbaut?

Düsseldorf, 03. Dezember 2019
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

[Duogynon] Duogynon: Erfolg in Großbritannien!

CBG Redaktion

Zu Beginn dieser Woche ist den AktivistInnen der Gesellschaft für Kinder, die von hormonellen Schwangerschaftstests geschädigt wurden (ACDHPT), ein großer Sieg gelungen. Im Februar 2018 hatte der damalige Gesundheitsminister Jeremy Hunt die Einsetzung eines Gremiums zur unabhängigen Überprüfung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten verfügt. Nach mehr als zweijähriger Arbeit kam das Gremium nun zu dem Urteil: BAYER muss zahlen!

Die CBG hat anlässlich dieses Erfolges mit der Vorsitzenden der ACDHPT, Marie Lyon, gesprochen. Marie zählt zu unseren BündnispartnerInnen, sie war bereits zu Gast auf der BAYER-Hauptversammlung 2019 und hat dort ihr Anliegen vorgetragen. Ihr Statement könnt unten finden.

Die CBG hat auch eine Pressemitteilung zu dem Thema verfasst.

Statement Marie Lyon

„Ich bin überwältigt, dass 53 Jahre nach der ersten Warnung vor den Gefahren von HPT‚s (hormonelle Schwangerschaftstests) der Kampf um die Aufdeckung der Wahrheit über orale Hormon-Schwangerschaftstests endlich zu Ende ist. Baroness Cumberlege, Vorsitzende der IMMDS Independent Review, und ihr Team sind zu dem Schluss gekommen, dass der erste substantielle wissenschaftliche Bericht über Primodos von Dr. Isobel Gall aus dem Jahr 1967 ausreichend war, um die Rücknahme von Primodos und anderen HPT‘s vom Markt zu rechtfertigen. Dies ist der erste unabhängige Bericht, der schlüssig feststellt, dass es einen möglichen Zusammenhang zwischen HPTs und schädlichen Auswirkungen gibt.“Weiterlesen

Pressemitteilung der CBG zu Duogynon

Hier findet Ihr unsere Pressemitteilung zum Erfolg im Duogynon-Rechtsstreit

Bisherige Arbeit der CBG zu Duogynon

Hier,hier und hier findet Ihr eine Auswahl unserer bisherigen Arbeit zum Thema Duogynon.

Bitte spendet!

Marie Lyon sagte uns: „Ich bin mir bewusst, dass BAYER nicht so leicht aufgeben wird und ich den Druck aufrecht erhalten muss. Dies könnte bedeuten, dass ich auch zur nächsten Hauptversammlung wieder kommen muss.“ Damit wir dies möglich machen können, brauchen wir Eure Spende!

Helft uns, AktivistInnen wie Marie, die überall auf der Welt gegen den Konzern ihre Rechte durchsetzen, ein Forum auf der BAYER-Hauptversammlung zu bieten. Dies könnt Ihr auch tun, indem Ihr uns Eure Stimmrechte zur HV übertragt.

Unterstützt die Duogynon-Betroffenen mit Eurer Unterschrift!

Hiermit unterstütze ich den Kampf der Duogynon Betroffenen gegen BAYER!

Ich fordere:

Eine gerechte Entschädigung der Geschädigten. Falls sie verstorben sind, ihrer Familien und Hinterbliebenen!

Eine öffentliche Anerkennung der Schuld durch BAYER und eine öffentliche Entschuldigung!

Eine strafrechtliche Untersuchung der Verantwortlichen im Konzern!

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