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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

Gentech

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. April 2002

Tumulte auf BAYER-Hauptversammlung:

Gentechnik-Gegner stürmen Podium

Englische Gentechnik-Kritiker stürmten auf der heutigen BAYER-
Hauptversammlung das Podium. Mit Transparenten und Rufen wie „BAYER out of GM crops“ forderten sie den Stopp von Freisetzungs-
versuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Der Saalschutz schleifte die Protestierenden unter Anwendung körperlicher Gewalt aus dem Saal, einer Aktivistin wurde der Mund zugepresst.

Elf Kritische Aktionäre wiesen in der Diskussion auf die Kehrseiten der BAYER-Bilanz hin. In der abschließenden Abstimmung verweigerten knapp 10 Prozent der Aktionäre (entsprechend rund 21 Millionen Aktien) dem Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„BAYER wird bei der rücksichtslosen Ausbringung gentechnisch veränderter Pflanzen weiterhin auf großen Widerstand stoßen.“

BAYER steigt durch die Übernahme der AVENTIS CROPSCIENCE AG zum führenden Gentechnik-Unternehmen Europas auf. AVENTIS ist verantwortlich für den Großteil der in ganz Europa umstrittenen Freisetzungsversuche. Die Mehrheit der Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab.

Unter www.bayerhazard.com haben englische Gentechnik-Kritiker eine homepage zu BAYER veröffentlicht. Weitere Hintergrund-Informationen finden sich unter www.CBGnetwork.de.

Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. April 2002

BAYER-Hauptversammlung: Proteste gegen Steuergeschenke für Konzerne

Kritische Aktionäre kündigen an, auf der morgigen Hauptversammlung der BAYER AG gegen die milliardenschweren Steuergeschenke an Großkonzerne zu protestieren. BAYER hatte im letzten Jahr gerade noch 150 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt - trotz eines Gewinns von rund einer Milliarde Euro. Im Jahr zuvor zahlte der Konzern noch 1,15 Milliarden Euro Steuern, ein Rückgang um 87%.

Während die Lohnsteuer in den letzten Jahren beständig stieg, hat sich die Besteuerung großer Konzerne und Banken im letzten Jahr glatt halbiert. Verantwortlich für diese Umverteilung von unten nach oben ist Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger, der vor seinem Eintritt in die Politik Leiter der Steuerabteilung der BAYER AG war. Zitzelsberger hat die Senkung der Körperschaftssteuer, die Steuerfreistellung beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und die teilweise Streichung der Gewerbesteuer durchgesetzt.

So erhielt das Land NRW im vergangenen Jahr keinen einzigen Euro Körperschaftssteuer - allein an den BAYER-Konzern wurden 250 Mio Euro zurücküberweisen. Die Stadt Leverkusen erlitt Einbußen der Gewerbesteuer von rund 45 Mio Euro. Nach Ansicht der Kritiker trägt die Allgemeinheit somit die Kosten des LIPOBAY-Desasters - die Folge sind immer neue Einschnitte in das soziale Netz.

Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „In der Person von Heribert Zitzelsberger manifestiert sich die unerträgliche Verquickung von Politik und Wirtschaft. Als Vertreter der Wirtschaft sorgt er für die umfangreichsten Steuergeschenke an die Industrie in der Geschichte der Bundesrepublik. Kein Wunder, dass BAYER-Chef Manfred Schneider die Berufung von Zitzelsberger zum Staatssekretär seinerzeit “als unseren Beitrag zur Steuerpolitik„ bezeichnete.“

Mitglieder der Organisation attac beteiligen sich an den morgigen Protesten.

PCB

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 23. April 2002

Auf der BAYER-Hauptversammlung am 26. April:

Norwegische Umweltschützer fordern Entgiftung des Osloer Hafens

Norwegische Umweltschützer haben angekündigt, auf der Haupt-
versammlung der BAYER AG am kommenden Freitag eine Beteiligung des Unternehmens an der Reinigung des Osloer Hafens zu fordern. Weite Teile der norwegischen Küste sind stark mit polychlorierten Biphenylen (PCB) verseucht. Chemische Nachweisverfahren zeigen, dass der größte Teil der gefundenen Gifte aus der Produktion von BAYER stammt.

Tom Erik Okland von Norges Naturvernforbund (Friends of the Earth Norway): „Norges Naturvernforbund und die Stadt Oslo erwägen eine Klage gegen BAYER und andere PCB-Hersteller. Die Entgiftung des Hafens von Oslo wird etwa 26 Millionen Euro kosten. Wir fordern eine Beteiligung des Unternehmens BAYER an diesen Kosten!“

Die in Oslo gefundenen PCB stammen hauptsächlich aus alten Schiffs-
Anstrichen. BAYER hatte die Hersteller von Schiffsfarben bis Ende der 70er Jahre mit PCB beliefert, jedoch keine Informationen über deren Giftigkeit und Persistenz veröffentlicht - obwohl dem Unternehmen die Gefahren für die Umwelt bereits Mitte der sechziger Jahre bekannt waren. Okland weiter: „Wenn BAYER die Risiken von PCB rechtzeitig bekanntgegeben hätte, hätte die Kontaminierung weiter Teile der norwegischen Küste verhindert werden können!“

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.: „Bereits 1983 habe ich von BAYER die Entgiftung aller PCB-Fundorte gefordert. Doch der Konzern hat sich rücksichtslos über seine Verantwortung hinwegsetzt: Die Profite wurden eingestrichen, die Haftung für die Folgen wird nun verweigert.“

Tom Erik Okland wird auf der Hauptversammlung der BAYER AG am 26.4. in den Messehallen Köln-Deutz sprechen.

Ab 9 Uhr steht er vor den Messehallen für Presse-Gespräche zur Verfügung.

Hintergrund-Informationen unter: http://www.naturvern.no/gift/index.en.html

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. April 2002

= Klage von 11 ehemaligen Angestellten: ==

US-Gericht verurteilt BAYER-Konzern zu Zahlungen von 3,8 Mio US Dollar ==

Der BAYER-Konzern ist in den USA zur Übernahme von Pensions-
zahlungen an elf arbeitsunfähige Chemiearbeiter verurteilt worden.
Die Betroffenen sind ehemalige Mitarbeiter der Firma SpecialtyChem Products, die BAYER im vergangenen Jahr verkauft hatte, ohne mit den Käufern die Fortzahlungen der Renten zu klären. Die ehemaligen Arbeiter hatten seit dem Besitzerwechsel keine Pensionen mehr erhalten.

BAYER hatte vor dem Verkauf erklärt, alle Verbindlichkeiten der Tochterfirma zu übernehmen, wozu auch Pensionsansprüche gehören. Die Firma Chestnut, Käuferin von SpecialtyChem Products hatte sich daher geweigert, die Renten weiter auszuzahlen. Nach Angaben des Gerichts belaufen sich die Zahlungen auf insgesamt 3,8 Millionen US Dollar.

Lewis Kaplan, Richter am District Court of Southern New York in der Urteilsbegründung: „Man sollte meinen, dass die beteiligten Parteien angesichts der teilweise schweren Erkrankungen der Betroffenen eine vernünftige Übereinkunft getroffen hätten. Leider trügt diese Hoffnung. Die Angestellten wurden von den Firmen regelrecht im Regen stehen gelassen.“ Kaplan kritisiert, dass die Konfliktparteien bis zur juristischen Klärung des Falles keine Übergangslösung schufen, die eine Versorgung der ehemaligen Mitarbeiter sicher stellte.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Wir beobachten seit Jahren eine Verschlechterung der Arbeits-
bedingungen bei BAYER, der Fall SpecialtyChem Products ist nur die Spitze des Eisbergs. Es steht zu befürchten, dass der gegenwärtige Umbau von BAYER zu einer Holding zu noch unsichereren Arbeits-
verhältnissen führt.“

Fenthion

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 6. Februar 2002

Vogelsterben durch Bayer-Pestizid

Amerikanische Vogelschutz-Verbände fordern ein Verbot des Pestizids Fenthion, dessen Anwendung zu dramatischen Vogelsterben im Bundesstaat Florida führt. Mindestens 16 seltene Vogelarten werden durch das von der Firma Bayer hergestellte Pestizid in ihrem Bestand gefährdet. Die American Bird Conservancy (ABC) reichte Klage gegen die Umweltbehörde EPA ein und ruft zu Protesten gegen Bayer auf - hierfür wurde unter www.BanFenthion.org eine neue homepage eingerichtet.

Fenthion wird in Florida zur Bekämpfung von Moskitos sowie in der Fischzucht eingesetzt. Die EPA wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Zulassung von Fenthion verlängert wird.
Gerald Winegrad (ABC): „Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Zulassung zu verlängern. Alle anderen amerikanischen Bundesstaaten verwenden mit Erfolg weniger gefährliche Chemikalien.“

Axel Köhler-Schnura (Coordination gegen BAYER-Gefahren):
„Wir begrüßen die Aktion der ABC und schließen uns der Forderung nach einem Stop der Zulassung an.“

Bayer stellt Fenthion seit über 40 Jahren her. Forscher des Unternehmens hatten die Substanzklasse der Organophosphate in den 30er Jahren bei der Suche nach Chemischen Kampfstoffen entdeckt. Bayer vermarktet die Gifte seitdem als Pestizide - neben Fenthion die von der Weltgesundheitsorganisation als „extrem gefährlich“ klassifizierten Wirkstoffe Azinphos-Methyl, Fenamiphos, Isofenphos und Tribufos.

Organophosphate stören das menschliche Nervensystem und können Schwindel, Sehstörungen und Atemlähmungen auslösen, bei hohen Konzentrationen den Tod. Entsprechend fordert Philipp Mimkes von der CBG: „Weltweit sterben jährlich bis zu 200.000 Menschen an Pestizidvergiftungen. Die Hersteller müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und sämtliche Organophosphate vom Markt nehmen.“

UK

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2002

GENTECHNIK-GEGNER BESETZEN BRITISCHE BAYER-ZENTRALE

Anlässlich des Börsengangs der Bayer AG an der New Yorker Wall Street haben Gentechnik-Gegner die britische Zentrale des Unternehmens besetzt. 60 Aktivisten blockierten rund sechs Stunden den Eingang des Firmengebäudes in Newbury. Auf Transparenten wurde der Ausstieg aus der Gentechnik gefordert.

John Locke, Sprecher der Demonstranten: „In der langen Bayer- Geschichte sind Profite stets wichtiger gewesen als die Sicherheit der Verbraucher. Sollen wir ausgerechnet diesem Unternehmen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln trauen?“ Die Mehrheit der britischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Unter www.bayerhazard.com haben die Kritiker eine neue homepage mit Informationen zu Bayer veröffentlicht.

Bayer steigt durch die Übernahme der Aventis Cropscience AG zum führenden Gentechnik Unternehmen Europas auf, Aventis ist verantwortlich für den Großteil der umstrittenen Freisetzungsversuche in England.

Die Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V. hat sich im Sommer 2000 an einer Blockade der Bayer- Zentrale in Leverkusen durch Gentechnik-Kritiker beteiligt. Die CBG begrüßt die Aktionen in England ausdrücklich.

Patentraub

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Januar 2002

Wende im Patentraub-Prozess gegen BAYER AG

Verfahrenstermin: Donnerstag, 10. Januar 2002, 10 Uhr
OLG Düsseldorf, Saal A 107, Cecilienallee 3
Pressegespräch ab 9.30 Uhr und nach der Verhandlung

In der längsten gerichtlichen Auseinandersetzung seit Bestehen der Bundesrepublik ist eine sensationelle Wende eingetreten: Der BAYER- Konzern widerruft gegenüber dem OLG Düsseldorf eine Behauptung, mit der die Weltfirma 34 Jahre lang die Patentansprüche des Düsseldorfer Unternehmers Heinz Süllhöfer abwehrte.

Seit den frühen 60er Jahren verwendet BAYER eine von Süllhöfer entwickelte Maschine zur Weiterverarbeitung von Schaumstoffen zu Dämmplatten. Um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zu begründen, berief sich der Konzern auf eigene Konstruktionspläne, die vor der Patentanmeldung von Süllhöfer entstanden sein sollten. Damit sei das Süllhöfer-Patent nichtig.

So heißt es beispielsweise im Schriftsatz eines zentralen Verfahrens vom 31. Mai 1983: „Dazu ist auf ... Werkstattzeichnung 13/465.02 ... zu verweisen.“ Auf der Basis dieser Behauptungen konnte BAYER das milliardenschwere Süllhöfer-Patent für die eigene Kunststoff-Herstellung lizenzfrei einsetzen. Die bisherigen Versuche von Süllhöfer, den Patentraub des Konzerns zu stoppen, scheiterten.

Jetzt aber schreibt BAYER an das Gericht: „.... dass der Umbau ... nicht nach Maßgabe der Werkstattzeichnung 13/465.02 .. vorgenommen worden ist.“ Der überraschende Rückzug erfolgte unter dem Eindruck neuer Beweise:

1. Ein Gutachten der TH Aachen
2. Staatsanwaltschaftlich beschlagnahmte Dokumente
3. Benennung von Zeugen aus dem BAYER-Konzern durch Süllhöfer

Das Patentamt, die Gerichte bis hinauf zum europäischen Gerichtshof, die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit wurden augenscheinlich durch BAYER vorsätzlich getäuscht. Süllhöfer: „Die BAYER-Verant-
wortlichen sind vor keiner kriminellen Hürde zurückgeschreckt.“ So seien von BAYER nicht nur Dokumente verfälscht und falsche Behauptungen aufgestellt worden, sondern es seien von BAYER auch Zeugen benannt worden, die aufgrund verfälschter Urkunden vor Gericht falsche Aussagen machten. Der Konzern habe in der Öffentlichkeit den Ruf des Unternehmers geschädigt, ihn um Lizenzgebühren in Milliardenhöhe betrogen und ihn persönlich und gesundheitlich ruiniert.

Die von BAYER eingeräumten wahrheitswidrigen Vorträge haben Süllhöfer veranlasst, Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt Düsseldorf und bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einzureichen.
Die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) begleitet das Verfahren seit fast 20 Jahren. Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „Die Macht der Konzerne beruht wesentlich auf Patenten. Rücksichtslos und mit offenkundig erheblicher krimineller Energie begehen die Verantwortlichen des BAYER-Konzerns Patentraub im Interesse ihrer Profite und der eigenen Vormachtstellung.“

Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile „bei BAYER gefällt“ worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Heinz Süllhöfer: 0211 - 43 40 80 / mobil 0177 - 43 40 801

Ten Worst Corporations

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. Januar 2002

„Ten Worst Corporations of 2001“

Bayer in Negativliste ganz oben

Die amerikanische Fachzeitschrift Multinational Monitor hat die Bayer AG in die Liste der „10 schlechtesten Unternehmen des Jahres 2001“ aufgenommen. Die Aufstellung umfasst Firmen, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte mißachten“.
Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung knapp drei Wochen vor dem mehrmals verschobenen Börsengang an der New Yorker Wall Street am 24. Januar.

Der Multinational Monitor nennt mehrere Skandale, die zu der erstmaligen Nominierung des Konzerns führten: nach den Milzbrand-
Anschlägen in den USA verlangte Bayer von der amerikanischen Regierung Milliardenbeträge für Antibiotika, obwohl die Herstellungs-
kosten nur Bruchteile dieser Summe ausmachten. Gleichzeitig zahlte das Unternehmen mehrere hundert Millionen Dollar an Konkurrenzfirmen, damit diese keine billigeren Alternativen auf den Markt bringen. In der US-Öffentlichkeit steht Bayer seitdem als „Kriegsgewinnler“ da.

Im August des vergangenen Jahres zog Bayer den Cholesterinsenker Lipobay vom Markt, weil dieser mit mindestens 52 Todesfällen in Verbindung gebracht wird. Bayer hatte die Gefahren jahrelang gekannt, jedoch erst auf eine Drohung der amerikanischen Aufsichtsbehörden hin den Verkauf gestoppt. Die anschließende Talfahrt des Aktienkurses führte zur Verschiebung der Notierung an der New Yorker Börse.

Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA fordert von Bayer einen Verkaufsstop von Tierantibiotika, welche identisch mit Antibiotika sind, die in der Humanmedizin eingesetzt werden. Bayer weigert sich, der Forderung nachzukommen. Verbraucherschützer und Ärzte befürchten, dass die Substanzklasse in wenigen Jahren wegen Resistenzbildungen in der Humanmedizin nicht mehr eingesetzt werden kann.

Als vierten Grund für die Aufnahme in den Index wird der Umgang von Bayer mit Kritikern genannt: im Sommer hatte der Leverkusener Konzern der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wegen Verbreitung kritischer Informationen im Internet einen Prozess und hohe Strafen angedroht. Die Anwaltskosten bedrohen bis heute die Existenz des Vereins. Nach Ansicht des Multinational Monitor werden solche „juristischen Einschüchterungsversuche die Reputation des Unternehmens nicht wieder herstellen.“

Die vollständige Auflistung des Multinational Monitor findet sich unter: www.essential.org/monitor

[HV 2000] Hauptversammlung 2000

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. April 2000

Proteste vor BAYER-Hauptversammlung:

Skelette empfangen Aktionäre

Auf der heutigen Hauptversammlung des Chemie-Riesen Bayer äußern Kritiker lautstarke Proteste gegen gefährliche Produkte des Unternehmens. Die Aktionäre werden vor den Kölner Messehallen von Skeletten mit Sprühgeräten und einem symbolischen Gräberfeld empfangen. Hierdurch wird darauf aufmerksam gemacht, dass jährlich mindestens 40.000 Menschen an Pestizid-Vergiftungen sterben.
Bayer gehört zu den sechs größten Pestizid-Herstellern weltweit. Der Konzern hatte vor vier Jahren angekündigt, die gefährlichsten Gifte vom Markt zu nehmen - das Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Unternehmen muss seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf dieser hochgiftigen Agrochemikalien einstellen.“

Insgesamt zwölf Vertreter von BUND, Pestizid Aktions-Netzwerk, CBG, Dachverband Kritischer Aktionäre und AntiGen sprechen in der Versammlung zu folgenden Themen:

Hepatitis-Infektionen durch Blutpräparate von Bayer, Groß-Störfall im Wuppertaler Bayer-Werk im Juni 1999, Risiken gentechnisch hergestellter Produkte und Einsatz von Antibiotika in der Tiermast. Bundestagsabgeordnete der PdS kritisieren die Haltung des Unternehmens bei der Entschädigung ehemaliger Sklavenarbeiter.
Vertreter des holländischen Verbands LTO, der mehr als 100.000 Bauern vertritt, verlangen in Köln finanzielle Unterstützung für geschädigte Landwirte. Bayer hatte vor zwei Jahren einen Impfstoff geliefert, mit dem der gesamte holländische Rinder-Bestand gegen Grippe geimpft wurde. Ein Drittel der 3,4 Millionen Impf-Chargen war mit einem Durchfall-Erreger infiziert - tausende Tiere starben. Ein Komitee betroffener Bauern hatte im Januar das Bayer-Werk im holländischen Mijdrecht besetzt und eine Demonstration vor der Niederlassung in Antwerpen organisiert. An der Autobahn Amsterdam-Den Haag wurden Plakatwände mit der Abbildung toter Kühe und der Unterzeile „Tod durch Bayer. Es könnte auch Ihr Kind sein“ aufgestellt.

Beirat

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar ´99

Prominente unterstützen Konzernkritiker:

Coordination gegen BAYER-Gefahren gründet Beirat

Am morgigen Freitag konstituiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ihren neuen Beirat. Prominente aus verschiedenen Bereichen unterstützen mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Fachwissen die Arbeit des Vereins.

Dorothee Sölle, international bekannte Theologin und Publizistin arbeitet ebenso im Beirat mit wie der Chemiker und Umweltpolitiker Prof. Dr. Jürgen Rochlitz. Wissenschaftliche Unterstützung erfährt die CBG durch die Pharmakologin Dr. Sigrid Müller, den Baubiologen Prof. Dr. Anton Schneider, den Designer Prof. Jürgen Junginger und den Historiker Dr. Janis Schmelzer. Weitere Mitglieder des Beirats sind Eva Bulling-Schröter (MdB), der Rechtsanwalt Wolfram Esche sowie die Ärztin Dr. Erika Abczynski.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die öffentliche Unterstützung durch Wissenschaftler, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte wird unsere Kompetenz deutlich stärken. Der geballte Sachverstand des Beirats wird unsere Schlagkraft weiter erhöhen. Es ist erfreulich, dass sich Prominente für Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit engagieren - ohne Aussicht auf Ruhm und finanziellen Vorteil, aber in der Gewissheit, wirksames Korrektiv in der Auseinandersetzung mit einem der größten deutschen Konzerne zu sein.

Die CBG beobachtet den Multi BAYER seit über 20 Jahren. Mit konsequenter Öffentlichkeitsarbeit werden die Bereiche Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Produktgefahren, Probleme in der Dritten Welt und Einflussnahme auf die Politik beleuchtet. Zahlreiche Erfolge wurden verbucht, so zum Beispiel ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Leverkusener Multi sowie die Verhinderung mehrerer umstrittener Werke.

Nanopulver

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Juli 98

Prozeßauftakt in Freiburg:

Anwohner klagt gegen Anlage von H.C. Starck

Am morgigen Freitag startet vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein langerwarteter Prozeß, in dem die Betriebsgenehmigung der Nanopulveranlage der Firma H.C. Starck überprüft wird. Der Kläger, Anwohner der H.C. Starck-Fabrik im badenwürttembergischen Laufenburg, befürchtet Gesundheitsrisiken durch Immissionen von metallischen und keramischen Kleinstpartikeln. Fachlich wird die Klage vom BUND und der Ökologischen Ärzteinitiative unterstützt.

Nano-Teilchen können wegen ihrer winzigen Ausmaße (1 Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter) sowohl von technischen Filtern als auch vom menschlichen Organismus kaum gefiltert werden und zeigen eine ausgesprochen aggressive Wirkung auf Zellstrukturen, insbesondere auf die Atemwege. Die Kläger monieren, daß die Betriebsgenehmigung seinerzeit ohne angemessene Emissionsmessungen und ohne eine Beurteilung chronischer Gesundheitsgefahren erteilt wurde. Sie berufen sich auf Prof. Weiss von der Uni München, der die Wirksamkeit der von H.C. Starck verwendeten Filter bezweifelt.

Prof. Greim, Vorsitzender der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, empfahl im Erörterungsverfahren der umstrittenen Anlage, wegen fehlender toxikologischer Daten nur den Probebetrieb zu genehmigen und unbedingt weitere Messungen vorzunehmen. Auch Prof. Schwenk vom badenwürttembergischen Landesgesundheitsamt räumte in einem Gutachten ein, daß der Schädigungsmechanismus von Nanopartikeln ungeklärt sei. Trotzdem genehmigte das Regierungspräsidium seinerzeit die Inbetriebnahme der Nanopulveranlage ohne die empfohlenen Einschränkungen.

Barbara Dohmen von der Ökologischen Ärzteinitiative fordert einen Produktionsstop sowie umfassende toxikologische Untersuchungen aller produzierten Stoffe. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Vorsorgeprinzip und die Gesundheit der Anwohner sind höher einzuschätzen als die wirtschaftlichen Interessen der BAYER-Tochter H.C. Starck. Eine Produktion risikoreicher Stoffe darf nicht ohne umfangreiche Emissionsmessungen und ohne eine genaue Kenntnis der toxikologischen Risiken aufgenommen werden.“

Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. März 2004

Bilanzpressekonferenz der BAYER AG

Kritische Aktionäre reichen Gegenanträge ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht anlässlich der heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG Gegenanträge zur Hauptversammlung des Konzerns ein. „BAYER war im vergangenen Geschäftsjahr für eine Vielzahl von Missständen verantwortlich. Der Vorstand hat diese verursacht oder nicht verhindert, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss“, heißt es in dem Antrag.

Im vergangenen Geschäftsjahr war der Konzern für eine Vielzahl von Skandalen verantwortlich:

Kinderarbeit bei indischen Zulieferern des Konzerns;
Behinderung freier Gewerkschaftsarbeit bei Bayer Philippines;
Forcierung von Gen-Nahrung gegen den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit;
Mit-Verantwortung für das europaweite Bienensterben durch Verkauf des Insektizids Gaucho;
Gefährdung Tausender Patienten durch den Verkauf unwirksamer oder gefährlicher Pharmazeutika.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren macht seit 20 Jahren in den BAYER-Hauptversammlung auf die Schattenseiten der Konzernpolitik aufmerksam. Kritiker aus dem In- und Ausland werden die Gegenanträge in der Versammlung am 30. April begründen.

Es folgt der vollständige Text der Gegenanträge:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

* Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllt, wie Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form profitieren: der indische Markt für hybride Baumwoll-Saaten wird von fünf multinationalen Unternehmen dominiert, darunter eine Tochterfirma von BAYER. Die Zulieferer der Multis beschäftigen Zehntausende Kinder, überwiegend Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren. Viele Kinder befinden sich in Schuldknechtschaft, sind also über Jahre von ihren Familien getrennt, um Darlehen abzuarbeiten. Eine Schulbildung erhalten sie nicht, damit bleiben sie ihr Leben lang im Armutskreislauf gefangen. Die Saatgut- Konzerne kontrollieren die Farmen mehrmals pro Jahr - es wäre für die Firmen ein Leichtes, durch die Zahlung höherer Abnahmepreise sowie ein vertragliches Verbot von Kinderarbeit und diesbezüglichen Kontrollen das Problem zu lösen. Die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren hat dazu geführt, dass Vertreter von BAYER die Verantwortung für die Zustände bei ihren Zulieferern übernahmen und Abhilfe versprachen. Bislang ist unklar, ob die Kinder tatsächlich durch erwachsene Arbeitskräfte ersetzt werden - unabhängig davon ist einem Vorstand, der über Jahre hinweg Kinderarbeit bei seinen Zulieferern toleriert, die Entlastung zu verweigern.
* In den Philippinen versucht BAYER, gewählte Gewerkschafts-
vertreter aus den Werken zu drängen. Mehreren Gewerkschaftern wurde gekündigt, geltende Tarifverträge wurden nicht eingehalten, und mit Unterstützung der Firmenleitung wurde eine unternehmensnahe Gewerkschaft gegründet. Trotz mehrerer Gerichtsbeschlüsse wurden die Gewerkschaftsbeiträge seit mehreren Jahren nicht an die rechtmäßigen Arbeitnehmervertreter von der EMPLOYEES UNION OF BAYER PHILIPPINES ausgezahlt.
* Im südindischen Baumwollgürtel kommt es zu einer hohen Zahl von Vergiftungen durch Pestizide der Firma BAYER. Dies belegen Recherchen der TV-Journalistin Inge Altemeier. Da die Landarbeiter nicht über die Risiken des Gifteinsatzes aufgeklärt werden und keine Schutzkleidung besitzen, kommt es täglich zu Todesfällen. BAYER dominiert den indischen Pestizidmarkt. Große Mengen von in Europa nicht mehr zulassenen Agrogiften wie Monocrothopos lässt der Konzern von Subunternehmern produzieren - besonders im Industriegebiet von Vapi. Aufgrund fehlender Sicherheitsstandards sind Unfälle dort an der Tagesordnung. Das Grundwasser ganzer Landstriche ist mit dem Agrogift verseucht, so dass sich die Bewohner aus Tankwagen versorgen müssen und hierfür einen großen Teil ihres Einkommens aufbringen müssen. Die von BAYER vertriebenen Pestizide gelangen über die Baumwolle auch in die Textilproduktion. Die dort beschäftigten Arbeiterinnen atmen die Gifte in großen Mengen ein. Im Textilstandort Tripur beträgt die Lebenserwartung daher lediglich 35 Jahre.
* Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat die BAYER AG auf die Liste der „Ten Worst Corporations 2003“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen aufgeführt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Mehrere Skandale führten zu der Nominierung: jahrelang hatte BAYER Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt. Im vergangenen Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Ebenfalls die New York Times enthüllte im vergangenen Jahr interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay frühzeitig kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.
* Der geplante Verkauf der Chemiesparte NewCo zieht erhebliche Nachteile für die Belegschaft nach sich. Tausenden MitarbeiterInnen drohen Einkommensverluste oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Bereits nach dem Lipobay-Desaster hatte der Vorstand Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine dauerhafte Beschäftigungs- und Gehaltsgarantie für alle Angestellten des Unternehmens.
* Der BAYER-Konzern ist mehrfach bei Bundeskanzler Schröder und Wirtschaftsminister Clement vorstellig geworden, um die Reform des EU-Chemikalienrechts zu verhindern. BAYER verbreitete zudem abenteuerliche Studien, wonach die Reform hunderttausende Arbeitsplätze vernichten würde. EU-Umweltkommissarin Margot Wallström hat daraufhin die deutsche Chemie-Wirtschaft der Lüge bezichtigt: wenn durch das Regelwerk tatsächlich Arbeitsplätze verloren gingen, gestehe die Industrie ein, dass tatsächlich zahlreiche Substanzen wegen ihrer Gefährlichkeit aus dem Verkehr gezogen werden müssten. Dies hätten die Konzerne aber immer bestritten. „Ich mag insbesondere die Panikmache der deutschen Chemie-Industrie nicht“, so Wallström. Der BAYER-Konzern produziert eine lange Liste hochgefährlicher Chemikalien: Weichmacher, Chlororganika, das hormonaktive Bisphenol A und hunderte von Pestiziden. In der Vergangenheit mussten zahlreiche BAYER-Produkte wegen der Vergiftung Tausender Menschen vom Markt genommen werden, u.a. PCBs, Holzschutzmittel und Pentachlorphenol.
* 80% der VerbraucherInnen lehnen Gentechnik im Essen ab. Denn trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Versicherung der Industrie, dass Gen-Nahrung sicher und „tausendfach getestet“ sei, sind die langfristigen Risiken bis heute völlig unklar. So verdoppelte sich in den USA seit Einführung von Gen-Pflanzen die Zahl Nahrungsmittel-induzierter Krankheiten und Allergien. Frühere Versprechen („veränderte Gensequenzen können nicht auf herkömmliche Pflanzen überspringen“) stellten sich samt und sonders als falsch heraus. In Belgien wurde im Frühjahr der Antrag von BAYER auf Zulassung von Gen-Raps wegen unkalkulierbarer Risiken für die Umwelt abgelehnt. Trotzdem hält BAYER an dieser Risikotechnologie fest und hat die Zulassung gentechnisch veränderte Pflanzen in verschiedenen europäischen Ländern beantragt.
* Auf Druck des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) verzichtete die Bundesregierung auf die Einführung einer „Positivliste für Medikamente“ und des „Institut für Qualitätssicherung in der Medizin“. Die Positivliste hätte die Möglichkeit erbracht, nutzlose und risikoreiche Medikamente aus dem Leistungskatalog zu streichen. Hierdurch wären eine Verbesserung der Versorgung und Einsparungen in Milliardenhöhe zu erreichen. Der VFA wurde 1994 auf Initiative von BAYER gegründet und wird von Cornelia Yzer, früher Justitiarin bei BAYER, geleitet.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

* Am 13. Februar 2004 kam es im BAYER-Werk Baytown/USA zu einer Explosion im Bereich der TDA-Produktion. Auch in Deutschland stellt BAYER im großen Maßstab Toluylendiamin her - erst vor vier Monaten wurde im Werk Dormagen die weltweit größte TDA-Anlage in Betrieb genommen. Trotzdem ließ der Konzern einen Brief der Coordination gegen BAYER-Gefahren unbeantwortet, in dem sich der Verein nach den Ursachen des Störfalls und den Risiken für die Anwohner des Dormagener Werks erkundigt.
* Der BAYER-Konzern beteiligte sich an illegalen Geheim- Gesprächen der US-Umweltbehörde EPA mit Pestizidherstellern. Ziel der Konzerne ist eine Aufweichung der Pestizid-Grenzwerte.
* Das von der französischen Regierung beauftragte Comité Scientifique et Technique stellte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht fest, dass „die Saatgutbehandlung mit dem Pestizid Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“. Französische Untersuchungsrichter leiteten zudem Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Der BAYER-Konzern behauptete daraufhin, eine Studie der französischen Lebensmittelbehörde AFSSA würde die Vorwürfe gegen Gaucho entkräften. Ein Sprecher der AFFSA wies diese Darstellung jedoch zurück: „Unsere Studie zeigt, dass der Wirkstoff Imidacloprid unter bestimmten Bedingungen zum Tod von Bienen führen kann.“ Fast die Hälfte aller Bienenvölker in Mitteleuropa fiel dem großen Bienensterben der letzten Jahre zum Opfer. Trotzdem weigert sich BAYER, das hierfür mitverantwortliche Insektizid vom Markt zu nehmen.
* In den USA ist ein geheimes Strategiepapier der Chemie-Industrie in die Öffentlichkeit gelangt: Demnach wollen die im American Chemistry Council zusammengeschlossenen Unternehmen (darunter BAYER) auf „schmutzige Tricks“ zurückgreifen, um vorsorgende Sicherheits-Tests von Chemikalien zu verhindern. Eine auf Schmutzkampagnen spezialisierte Werbeagentur soll Umweltaktivisten von ehemaligen Agenten ausspionieren lassen, Pseudo-Bürgerinitiativen gründen, fachfremde Organisationen (z.B. Minderheiten- oder Frauenorganisationen) als „unabhängige“ Bündnispartner kaufen und das Vorsorgeprinzip durch Öffentlichkeits-Kampagnen „stigmatisieren“. Ein selten deutliches Beispiel für den Machtmißbrauch großer Konzerne.
* Zu Beginn des Jahres musste BAYER in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die irreführende Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ vermittelte den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfohlen hatten. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency folgte einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die Behörde ein Bußgeld. Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.

[Auschwitz-Befreiung] Presse-Information CBG vom 27.1.20

CBG Redaktion

75 Jahre Auschwitz-Befreiung

BAYER muss sich zu historischer Schuld bekennen!

Am heutigen Montag jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 75. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der IG FARBEN an der Tötungsmachinerie mit. Die IG unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte Sklavenarbeiter*innen und führte Menschenversuche durch. Zu dem, was Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Yad-Vashem-Rede als industriellen Massenmord beschrieb, lieferte das Unternehmen den Rohstoff: Zyklon B.

Der Einsatz von Slavenarbeiter*innen ist auf Carl Duisberg zurückzuführen, den ehemaligen Generaldirekter des BAYER-Konzerns und den Gründer der IG FARBEN. Er entwickelte bereits im Ersten Weltkrieg die Idee, Kriegsgefangene als Arbeitssklaven einzusetzen und „testete“ dies mit Zehntausenden von gefangenen Soldaten im BAYER-Werk Leverkusen. Die BAYER-/IG FARBEN-Idee wurde von den Hitler-Faschisten und der gesamten deutschen Industrie Im Zweiten Weltkrieg flächendeckend umgesetzt. Die IG FARBEN ging sogar den unfassbaren Schritt, unmittelbar in dem Nazi-Vernichtungslager Auschwitz ein eigenes Werk, die IG Monowitz/Buna-Werke, zu errichten.

Der 2016 verstorbene Elie Wiesel hat in seinem Buch „Die Nacht“ all die Schrecken festgehalten, die ihm in den Fängen von SS und IG FARBEN widerfuhren. Als 14-Jähriger wurde er gemeinsam mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. Der Junge und sein Vater kamen ins KZ Auschwitz III Monowitz, um beim Bau der neuen Produktionsstätte der IG FARBEN Sklavendienste zu verrichten, während die Mutter und seine drei Schwestern ins Vernichtungslager Birkenau mussten. Vier Reichsmark pro Tag für Fachkräfte zahlte die IG FARBEN an die SS, drei Reichsmark für Hilfskräfte.

Da der tägliche Fußmarsch vom Stammlager Auschwitz I zum Gelände der IG FARBEN Buna-Werke die Gefangenen so entkräftete, dass die Arbeitsleistung darunter litt, errichtete die IG FARBEN Anfang 1942 direkt neben der Baustelle der Produktionsanlagen der IG FARBEN Buna-Werke das konzerneigene KZ Monowitz/Buna. „... Buna (war) die wahre Hölle. Es gab kein Wasser, keine Decken (...) Nachts schlief man fast nackt, und das bei 30 Grad unter Null. Jeden Tag sammelte man die Leichen zu Hunderten ein“, erinnerte sich Wiesel. Das Werk hat eine maximale Belegschaftszahl von 11.000 Sklavenarbeiter*innen. Insgesamt 30.000 Menschen wurden „durch Arbeit vernichtet“, in etwa die dreifache Zahl der Belegschaftszahl.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht nur die Aufarbeitung der Verbrechen von BAYER/IG FARBEN an den konzerneigenen Sklavenarbeiter*innen, sondern auch eine gerechte Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie eine öffentliche Entschuldigung. Jahr für Jahr sprachen die Kritischen Aktionär*innen der CBG dies auf den Aktionärshauptversammlungen des Konzerns an, Jahr für Jahr verweigerten sich die BAYER-Vorstände. Im Gegenteil, sie gingen immer wieder rüde mit überlebenden ehemaligen BAYER-/IG FARBEN-Sklaven um, die auf Aktien der CBG an den Mikrofonen der Hauptversammlung sprechen konnten.

Es dauerte ganze 9 Jahre, bis sich 1995, 40 Jahre, nachdem Auschwitz befreit worden war, der damalige US-Chef von BAYER, Helge Wehmeier, in einer Rede bei Elie Wiesel entschuldigte. Der Konzern weigerte sich, die Rede von Wehmeier an die Öffentlichkeit zu geben. Erst auf öffentlichen Druck wurde es Journalist*innen zugänglich gemacht. Die Konzernspitze selbst verweigert bis heute jede Entschuldigung.

Aber nicht nur das, schlimmer noch: Seine Entschädigungspflichten hat der Konzern in übelster Art und Weise im Jahr 2000 in einem Nacht-und-Nebel-Komplott mit dem DAIMLER-Konzern und anderen Unternehmen sowie mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder an eine Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ übertragen.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert das Vorgehen des Konzerns: „Der BAYER-Konzern entzieht sich konsequent seiner historischen Verantwortung und verweigert den Zwangsarbeiter*innen und ihren Nachkommen die Entschuldigung. Im vergangenen Dezember ist Kanzlerin Angela Merkel das erste Mal nach Auschwitz gereist, um den Opfern der NS-Tötungsmaschine ihren Respekt zu erweisen. Es wäre an der Zeit für den Vorstand von BAYER, es ihr gleichzutun.“

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[8.Mai] Tag der Befreiung

CBG Redaktion

8.Mai: Tag der Befreiung

Heute vor 75 Jahren befreiten die Alliierten Deutschland vom Faschismus. Die von BAYER mitgegründete IG FARBEN war ein wesentlicher Bestandteil des NS-Systems. Darum stand die Zerschlagung des Konzerns zunächst ganz oben auf der Agenda der Kriegskoalition. „Wenn es die Politik der Alliierten ist, dass ‚Deutschland nie wieder seine Nachbarn oder den Frieden der Welt bedrohen wird’, dann müssen die IG FARBEN zusammen mit ihren kriegswichtigen Anlagen zerstört werden“, hieß es in einem Bericht des US-Finanzministeriums. Aber es sollte anders kommen. Die westlichen Besatzungsmächte beließen es bei einer groben Entflechtung, die BAYER, BASF und HOECHST unbeschadet überstanden. Und 20 Jahre später waren die einstigen IG-Teile alleine größer als das damalige Ganze.

Das Stichwort BAYER hat sich im Jahr 2013 genauer mit der Stunde Null, die keiner war, befasst. Im Folgenden dokumentieren wir den Artikel.

IG FARBEN & heute

1945 keine Zäsur

BAYERs Wiedergeburt

1945 sah es schlecht für BAYER und andere deutsche Großunternehmen aus. Die Alliierten betrachteten die Industrie nämlich als willigen Helfer der Nazis. Und „härter als alle anderen trat die IG FARBEN auf“, urteilten sie über den vom Leverkusener Multi mitgegründeten Mörder-Konzern. Im Potsdamer Abkommen verständigte sich die Anti-Hitler-Koalition deshalb auf „die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“. Aber es sollte anders kommen: Für den BAYER-Konzern schlug keine Stunde Null, bald schon wieder galt „Business as usual“.

Von Jan Pehrke

1945 kam die nationalsozialistische Diktatur zu ihrem Ende. Und das hätte eigentlich auch das Ende für BAYER und die anderen Konzerne bedeuten müssen, die 1925 die IG FARBEN gegründet hatten. Diese Gesellschaft bildete nämlich das industrielle Rückgrat des deutschen Faschismus. So erstellte sie die Blaupause für den Vierjahresplan, mit dem Hitler & Co. die Wirtschaft wehrtüchtig machten. Als es dann 1939 soweit war, konnte das Unternehmen die Armee fast alleine ausstatten. Zudem betätigten sich Beschäftigte der Auslandsniederlassungen als Spione und fertigten Karten-Material für Bombenangriffe an. An der Vernichtungspolitik wirkte die IG FARBEN ebenfalls mit. Sie errichtete in unmittelbarer Nähe zu Auschwitz ein eigenes Werk, um Zugriff auf ZwangsarbeiterInnen zu haben, während ihre Tochter-Firma DEGESCH den FaschistInnen mit dem Zyklon B die Mordwaffe bereitstellte. „Sollte es zu Wirtschaftsklagen kommen, würde das Material den Verteidigern den Schlaf rauben“, schwante deshalb dem IG-Vorstandsmitglied Georg von Schnitzler1.

Economic warfare

Die USA haben solches Material über die IG FARBEN schon seit Anfang der 1940er-Jahre gesammelt, wie Bernd Greiner in seinem Buch „Die Morgenthau-Legende“ darlegt. BeamtInnen des Finanz- und des Justizministeriums ermittelten über 500 Firmen-Beteiligungen und 2.000 Kartellverträge mit anderen Unternehmen und machten den Konzern als Hauptlieferanten der Vernichtungsfeldzüge aus. 95 Prozent der Giftgase und 84 Prozent der Sprengstoffe stammten aus IG-Fabriken. Zudem gehörten Brandbomben, Handgranaten, Maschinengewehre und kriegswichtige Rohstoffe wie Benzin, Schmieröle, Magnesium, Nickel und Methanol zur Produkt-Palette. Nach dem Sieg über die Nazis setzten die Emissäre des US-Finanzministers Henry Morgenthau mit ihren „field teams“ die Recherche-Arbeit auf deutschem Boden fort. 14 prall gefüllte Bände mit Dokumenten trugen die Mannen des „Secretary of the Treasury“ zusammen, obwohl die IG viele Akten vernichtet hatte. „Wenn es die Politik der Alliierten ist, dass ‚Deutschland nie wieder seine Nachbarn oder den Frieden der Welt bedrohen wird’, dann müssen die IG FARBEN zusammen mit ihren kriegswichtigen Anlagen zerstört werden“, lautete ihre Empfehlung zum Umgang mit dem Unternehmen, dessen Maschinenpark den Krieg zu 87 Prozent heil überstanden hatte2. Sie bestätigten damit die Analyse Thurman Arnolds von der Anti-Trust-Division des Justizministeriums. „Dies ist ein Kampf zwischen den Armeen der Industrie, nicht zwischen den Armeen der Militärs“, hatte dieser während des Krieges konstatiert3. Von „economic warfare“, industrieller Kriegführung, sprachen die US-amerikanischen PolitikerInnen und vermochten nicht einmal zu sagen, ob die Großkonzerne im Tausendjährigen Reich Koch oder Kellner waren. „Manchmal frage ich mich, ob diese Leute im Dienst der Nazis standen oder ob die Nazis nicht umgekehrt ihnen zu Diensten waren“, bemerkte etwa der Senator Harley Kilgore.

Die Bündnispartner Nordamerikas maßen dem „economic warfare“ ebenfalls eine zentrale Bedeutung zu. Darum einigten sich die Alliierten auf weitgehende Strukturreformen. „Die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“ beschloss die Anti-Hitler-Koalition im Potsdamer Abkommen. Im Zuge des „industrial disarmament“, der industriellen Entwaffnung, verboten die Besatzungsmächte die Produktion von Flugzeugen, Schiffen und Waffen. Chemie-, Eisen- und Stahlwerke wollten sie „rigide kontrollieren“ und nach den Maßstäben einer „zivilen Friedenswirtschaft“ umgestalten. „Bei der Organisation der deutschen Wirtschaft soll die Betonung vor allem auf der Entwicklung der Landwirtschaft und der auf Frieden ausgerichteten einheimischen Industrie liegen“, hieß es in dem Dokument.

Eine konkrete Vorlage dazu hatte Morgenthau bereits während des Krieges angefertigt. Diese sah unter anderem eine Deindustrialisierung des Ruhrgebietes und des Rheinlandes vor sowie eine Unterstellung des Gebietes unter das Mandat der UN. Der „Morgenthau-Plan“ und die nachfolgenden Konzeptionen zielten dabei – anders als in der Öffentlichkeit oftmals dargestellt – nicht darauf ab, aus Deutschland wieder Ackerland zu machen. Sie wollten zwar tatsächlich die Kriegswirtschaft bis in ihre Grundfeste zerstören und auch im Sinne einer gerechten Strafe wirken, setzten jedoch nicht zuletzt ganz pragmatisch bei einem realen Grundproblem der deutschen Wirtschaft an: dem Ungleichgewicht zwischen der Schwer- und Chemie-Industrie auf der einen und der Konsumgüter- und Bauindustrie sowie der Landwirtschaft auf der anderen Seite. Darum strebten die mit den Umstrukturierungen betrauten US-StrategInnen unter anderem eine „neue Balance zwischen Schwer- und Leichtindustrien“ an.

Diese Balance störte das machtvolle Konglomarat der IG FARBEN ganz erheblich. Darum befasste sich das Gesetz Nr. 9 des Alliierten Kontrollrates auch explizit mit dem Multi. Es wollte dazu beitragen, „dass Deutschland nie mehr zu einer Bedrohung für seine Nachbarn oder den Weltfrieden werden kann (...) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die IG FARBEN wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt war“7. Darum ordnete das Paragraphen-Werk eine Beschlagnahme des Firmen-Vermögens und eine weitreichende Parzellierung an.

Paradigmenwechsel

Zu all diesen Maßnahmen sollte es jedoch nicht kommen. Das hatte vornehmlich drei Gründe. Zum Ersten änderten sich in den USA die politischen Kräfteverhältnisse, so dass die New-Deal-SympathisantInnen unter den DemokratInnen immer mehr an Rückhalt verloren. Zum Zweiten unterhielt die US-Industrie umfangreiche Geschäftsbeziehungen zu deutschen Konzernen und verlangte von der Regierung, ihre Absatzgebiete zu sichern statt eine „Tabula rasa“-Strategie umzusetzen. Zum Dritten schließlich spaltete sich die Anti-Hitler-Koalition, und im Kalten Krieg war wieder ein starkes Deutschland gefragt, das als „Frontstaat“ agieren konnte.

Der Konsens über den von Franklin D. Roosevelt ins Leben gerufenen „New Deal“ brach bereits 1934 auf. Ab 1939 kamen die Reformen zum Erliegen, und AnhängerInnen des Programms wie Henry Morgenthau gerieten in die Defensive. Nicht einmal vor Antisemitismus schreckten die GegnerInnen zurück – vom „Jew Deal“ kündete die Propaganda. Morgenthau selber unterstellte man rein persönliche Motive für seine Politik und wollte „den Eifer des jüdisch-amerikanischen Staatsmannes besiegen, der nach Rache dürstet“8. Nach dem Tode seines Mentors Roosevelt büßte der Politiker entscheidend an Einfluss ein und trat bald zurück; seinen alten Weggefährten ging es unter Harry S. Truman nicht besser.

Zu den größten Opponenten von Morgenthau & Co. gehörte die heimische Industrie, denn es gab viele ökonomische Verflechtungen zwischen den USA und Deutschland. US-Kompanien hielten Beteiligungen an 278 deutschen Betrieben im Wert von insgesamt 420 Millionen Dollar, während sich das im Land der unbegrenzten Möglichkeiten investierte Kapital von AEG, IG FARBEN & Co. auf 450 Millionen Dollar belief. Zudem existierten zahlreiche Handelsbeziehungen und Kartell-Verträge. Allein die IG FARBEN hatte 63 nach US-Recht illegale Geschäftsvereinbarungen mit ihren transatlantischen Partnern geschlossen.
Besonders intensiv kooperierte die IG mit STANDARD OIL. So bezog sie etwa das für die Vierjahresplan-Erfüllung unabdingbare Flugbenzin von dem Unternehmen. Bereits 1929 hatten die beiden Multis gegenseitig ihre Claims abgesteckt. Die IG FARBEN sah davon ab, in den USA Treibstoffe, Öle und Schmiermittel zu verkaufen, und die US-amerikanische Firma ließ dafür die IG-Patente zur Herstellung von Benzin und anderen Stoffen in der Schublade. Zu Kriegszeiten konnte STANDARD OIL wegen solcher und anderer Deals Aufträgen der US-Luftwaffe nicht mehr nachkommen. Dann „müssten wir unsere Abmachungen mit unseren Partnern im In- und Ausland verletzen und das in uns gesetzte Vertrauen missbrauchen“, hieß es in dem abschlägigen Bescheid9. Als sich GOODRICH und GOODYEAR über die Schutztitel hinwegsetzten, reichte STANDARD OIL – vergeblich – Klage ein. Auch sonst verwendete sich die Gesellschaft als Hüterin des geistigen Eigentums der IG. Im September 1939 einigte sie sich mit FARBEN-Managern darauf, 2.000 Patente auf ihren eigenen Namen zu überschreiben, damit sie vor dem Zugriff der Behörden geschützt waren, was sich letztlich ebenfalls als vergebliche Maßnahme erwies. Das Nazi-Reich honorierte jedoch diese Freundschaftsdienste und erteilte den U-Boot-Kommandanten Weisung, Schiffe des Chemie-Riesen vor Angriffen zu verschonen.

Zu FORD hatte die IG ebenfalls ein ausgezeichnetes Verhältnis. Mit Carl Krauch saß beispielsweise einer der ihren im Aufsichtsrat der deutschen FORD AG und sicherte deren Unabhängigkeit, indem er persönlich bei Göring vorsprach, um die Eingliederung des Auto-Produzenten in die Hermann-Göring-Werke zu verhindern. Auch mit AMERICAN ROHM & HAAS trieb der Mogul Handel. Darum versicherte deren Management dem IG-Vorstand: „Wir werden zum Status quo ante zurückkehren, sobald wieder normale Bedingungen eingekehrt sind.“10 Ähnliches versprachen DUPONT und zahlreiche weitere US-Unternehmen ihren deutschen Partnern.

In der Nachkriegszeit standen die Zeichen dafür bald schon wieder gut. Statt der braunen machten die Westmächte nun nämlich eine rote Gefahr aus. Zunächst hatte Lucius D. Clay als Militär-Gouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone, in der das Hauptquartier der IG FARBEN lag, noch einen harten Kurs gegenüber dem Unternehmen befürwortet. Er stand dem „economic disarmament“ eigentlich kritisch gegenüber, wollte aber nicht zuletzt der Sowjetunion entgegenkommen und die Anti-Hitler-Koalition auf keinen Fall wegen der IG auseinanderbrechen lassen. In seinen Augen wäre das „vielleicht der größte Schritt zu einem Dritten Weltkrieg“11. Dieses Risiko nahmen die Westmächte dann jedoch in Kauf: Auf den heißen Krieg folgte ein kalter. „Nicht Deutschland ist unser Problem, sondern Russland“, lautete nun die Devise.

All diese drei Faktoren – die veränderte politische Konstellation in den USA, die Verflechtungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Konzernen und der beginnende Ost/West-Konflikt – führten zu einer Besatzungspolitik, die sich von den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens mehr und mehr entfernte. Mit dazu bei trug auch das wachsende Bewusstsein über die strategischen Möglichkeiten der Atombombe. Der qualitative Sprung in der Waffentechnik machte nicht nur ein allzu strenges Vorgehen gegen die industriellen Rüstungsschmieden alter Schule auf deutschem Boden obsolet, er sorgte auch für ein gesteigertes Selbstbewusstsein im Auftreten gegenüber der Sowjetunion. Ein Übriges zum Verzicht auf „die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“ trug die Befürchtung bei, ein in seiner Wirtschaftskraft eingeschränktes Deutschland auf Dauer alimentieren zu müssen.

Nur noch Entflechtung

Und so wandelte sich die Einstellung gegenüber dem Land, das den Kontinent mit einem beispiellosen Vernichtungsfeldzug heimgesucht hatte. Statt einem „industrial disarmament“ stand jetzt nur noch eine Entflechtung der Wirtschaft auf dem Programm, und selbst diese führten die Alliierten nur halbherzig durch. Die erste Weiche zu der neuen Strategie wurde schon früh gestellt. Nach dem Tod Roosevelts verlor Morgenthau den Rückhalt in der Regierung. Dem Nachfolger Truman war die Außenpolitik des Finanzministers suspekt, weshalb er ihn aus dem Amt drängte. Auch dessen „treasury boys“ konnten sich nicht allzu lange halten. Bernhard Bernstein, der als Abgesandter des Finanzministeriums das alliierte Oberkommando in Geldangelegenheiten beriet und mit seinen „field teams“ Belastungsmaterial in Sachen „IG FARBEN“ zusammengestellt hatte, stieß auf immer mehr Widerstände. Kurz nach Vorlage des IG-Berichts löste der Militärgouverneur Lucius D. Clay Bernsteins Abteilung auf und schlug sie der „Finance Division“ zu. Clay betraute den Juristen stattdessen mit der Leitung eines Bereichs zur Untersuchung von Kartellen und Auslandsvermögen. Diese DICEA hatte allerdings kaum Kompetenzen. Als einen „Meilenstein in dem Bemühen, die einzige zusammenhängende und schlagkräftige Gruppe aufzulösen, die es in Deutschland darauf abgesehen hatte, die Deutschen hart anzupacken“, bezeichnete Bernsteins Mitstreiter Russell Nixon die Umstrukturierung deshalb14. Bernstein kämpfte in Washington noch darum, die DICEA direkt dem Finanzministerium unterstellen zu lassen, scheiterte aber und trat schließlich zurück. Nixon rückte nach, bis er die Amtsgeschäfte an James Stewart Martin weiterreichte, der aber – ebenso frustriert über den zunehmenden Machtverlust gegenüber der von William Draper geleiteten „Economic Division“ wie sein Vorgänger – auch schnell wieder aufgab.
Draper kam von der Wall Street, und in seinem Stab fanden sich viele Emissäre von Unternehmen wie DUPONT, STANDARD OIL, GENERAL MOTORS oder AT & T, denen an einer Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen gelegen war. Vor Ort erhielten diese Unterstützung für ihre Interessenspolitik von US-Wirtschaftsdelegationen, die Deutschland besuchten und befanden: „Von einem kriegerischen Potenzial in der Industrie geht nur wenig Gefahr aus“15. Nicht zuletzt wegen ihres eigenen kriegerischen Potenzials, das ihnen bei ungünstigen politischen Entwicklungen vielleicht auch einmal zum Verhängnis werden könnte, gaben sie Entwarnung. Daheim kam indessen Flankenschutz von Banken, die gegen einen dem besiegten Dritten Reich angeblich zuviel abverlangenden Karthago-Frieden wetterten.

Die US-amerikanische Besatzungsdirektive JCS 1067, die es den Militärgouverneuren untersagten, Schritte zu unternehmen, „die (...) zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands führen könnten oder (...) geeignet sind, die deutsche Wirtschaft zu erhalten oder zu stärken“ ignorierte die „Economic Division“ deshalb nach Kräften. Das räumte Draper später auch selber ein: „Wir haben JSC 1067 nicht soviel Beachtung geschenkt, wie wir es vom Standpunkt militärischer Disziplin vielleicht hätten tun sollen.“16 Dass dies ohne Konsequenzen blieb, hatte der Banker nur seiner Protektion durch General Clay zu verdanken. Ab Juli 1947 jedoch konnte er unbeschwert seines Amtes walten. Die Direktive JCS 1779 trat an die Stelle der alten und erteilte der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands die höchste Priorität. „Diese Direktive ist ein Schritt weg von Potsdam und den Kriegsjahren, als man einen deutschen Agrarstaat und einen Karthago-Frieden im Auge hatte, jubilierte der ehemalige Bank-Manager.

JCS 1779 schuf die rechtliche Basis für den Marshall-Plan. Auch wenn sein Schöpfer George Marshall vor Harvard-StudentInnen erklärte: „Unsere Politik richtet sich nicht gegen irgendein Land oder eine Doktrin, sondern gegen Hunger, Armut, Verzweiflung und Chaos“18, war sein „European Recovery Program“ ein Kind des sich anbahnenden Kalten Krieges. „Die Politik der Russen (...) zwingt uns unweigerlich, in enger Abstimmung mit den Briten die Wirtschaft in Westdeutschland in Schuss zu halten“, stellte Kriegsminister Henry Stimson fest19. Die Besatzer fürchteten, ein allzu rigides Durchgreifen würde Deutschland der Sowjetunion in die Arme treiben und setzten sich deshalb daran, das Land zu einem ökonomisch florierenden Frontstaat mit Ausstrahlung auf den ganzen Kontinent aufzubauen. 13 Milliarden Dollar wendete die USA dafür zwischen 1948 und 1952 auf. Knapp 30 Prozent davon erhielt Deutschland. Dieser Verteilungsschlüssel stieß auf Protest, denn die ökonomische Lage in den 15 anderen Staaten, die auf der Liste des Programms standen, hätte dort ein größeres finanzielles Engagement verlangt. „Die Erinnerung an die Nazis ist in Europa (...) noch nicht so verblasst, wie das (aus verständlichen Gründen) jenseits des Atlantiks der Fall ist. Die Welt wird in jedem Fall alle ihre Weisheit aufbieten müssen, um Europa zur Einheit zu überreden. Aber wenn hinter dieser Einheit die Möglichkeit lauert, dass ein wiederbelebtes Deutschland in Zukunft Europa beherrscht, dann ist der Plan zum Scheitern verurteilt, bevor er geboren ist“, kommentierte The Economist mit viel Weitblick die spätere Rolle der Bundesrepublik in der EU betreffend.

Grundlegende ökonomische Veränderungen standen da nicht mehr auf der Agenda. An die Stelle des „economic disarmament“ war eine bloße Entflechtungspolitik getreten, und selbst diese hatte einen schweren Stand. Deshalb forderte Martin als Leiter der „Decartelization Branch“ im August 1946 von Clay mehr Rückendeckung gegenüber Draper. Sich der Tatsache bewusst, „dass mehr und mehr Schritte unternommen werden, um das Dekartellisierungsprogramm ins Leere laufen zu lassen“21, sicherte der Militärgouverneur Martin auch Unterstützung zu und veranlasste die Regierung in Washington, ein Entflechtungsgesetz vorzubereiten. Dazu kam es allerdings nie, denn bei den Zwischenwahlen im November 1946 verloren die Demokraten ihre Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat. „Damit ging der ganze Entflechtungskram über Bord“, kommentierte ein US-amerikanischer Botschaftsangehöriger22. US-Amerikaner und Briten strebten auf ihrem zur Bizone vereinigten Besatzungsgebiet mit dem „Law 56“ und der „Ordinance 78“ nunmehr nur noch „ein Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft“ an. Zunehmend entnervt, unternahm Martin im Frühjahr 1947 letzte vergebliche Versuche, der US-Administration ein eindeutiges Bekenntnis zur Zerschlagung von IG FARBEN & Co. abzuringen. „Daraus schloss ich, dass die Entflechtung keine Zukunft mehr hatte“, erklärte er und stellte im Mai 1947 seinen Posten zur Verfügung23. Zehn Monate später erschien schon ein Vorgehen gegen eine „übermäßige Konzentration“ übermäßig – das „Law 56“ fiel. 19 MitarbeiterInnen der „Decartelization Branch“ legten dagegen Protest ein, ohne etwas zu erreichen. Stattdessen wanderte ihre Sektion von der „Economics Division“ zur „Property Division“ und musste sich fortan den Anweisungen des „Bipartite Control Office“ fügen.

Zu allem Überfluss konnten die Manager der IG FARBEN und anderer Unternehmen fleißig mitentflechten. Im „Bizonal IG FARBEN Dispersal Panel“ (FARDIP)“ fungierte unter anderem der ehemalige IG-FARBEN-Direktor Oskar Löhr als Berater des „Bipartite IG FARBEN Control Office“ (BIFCO). Die Adenauer-Regierung ersetzte das Panel 1951 dann durch ein Gremium, dem Hermann Gross, Leiter des Wiener Büros der „Volkswirtschaftlichen Abteilung“ der IG FARBEN, IG-Aufsichtsrat Hermann Josef Abs und der Vierjahresplan-Ministerialdirektor Helmuth Wohlthat angehörten. Und auch die beiden in Ludwig Erhards Wirtschaftsministerium mit dem Konzern befassten Experten hatten eine IG-Vergangenheit.

Keine Stunde Null

Den Einflüsterungen dieser Ehemaligen erlagen die USA, Großbritannien und Frankreich schließlich. Von den ursprünglich geplanten 50 „independent units“ blieben in einem ersten Schritt noch zwölf IG-Nachfolger und dann mit BAYER, BASF, HOECHST und CASELLA gar nur noch vier übrig. Damit unterschied sich die Lösung nicht mehr allzu sehr von den Nachkriegsplänen der IG selber, welche vorsahen, den Zentralismus abzubauen und mehr auf Regionalisierungen zu setzen. Das Quartett konnte großzügigerweise mit fast dem gesamten Kapital der in den westlichen Besatzungszonen gelegenen IG-Niederlassungen operieren, das Vermögen der 24 in der Sowjetzone gelegenen Firmen-Sitze musste es hingegen abschreiben. Die Westmächte behielten jedoch bloß zehn Prozent des Grundvermögens der IG FARBEN ein; Reparationen verlangten die Länder nicht. BAYER bekam von dem schmutzigen Geld im Mai 1952 mit 387 Millionen D-Mark den höchsten Betrag. Dann folgten die BASF mit 340 Millionen und HOECHST mit 285 Millionen. CASSELLA hatte sich mit 34 Millionen zu begnügen.

Für die BAYER-Werke, die größtenteils unter das Mandat Großbritanniens fielen, hatte es sich schon vorher recht gut angelassen. „Die britischen Militärbehörden verfuhren pragmatisch und ließen die Betriebsgemeinschaft Niederrhein intakt“, hält die zum 125. Jahrestag der Firmengründung erschienene Jubelschrift „Meilensteine“ fest26. Nicht einmal auf den Standort Dormagen brauchte der Verbund zu verzichten, und selbst die Umsiedelung der AGFA aus dem roten Wolfen nach Leverkusen gelang. Geschafft hatte das Ulrich Haberland, der IG-Leiter der Betriebsgemeinschaft Niederrhein, durch seine „hartnäckigen Verhandlungen“. Seine Kollegen von den Betriebsgemeinschaften in den anderen Zonen durften so etwas nicht mehr vollbringen, denn die Militärgouverneure duldeten sie nicht mehr im Amt. „Britischer Pragmatismus“ hingegen verschonte Haberland, obwohl Bernstein viel Aktenmaterial – unter anderem über seine Versuche, IG-Manager nach 1945 wieder zu Posten zu verhelfen – gesammelt hatte.

Die Beschlagnahmung des ganzen Besitzes der IG FARBEN und die Aufteilung in kleine Unternehmen, wie es das Gesetz Nr. 9 wegen der wehrwirtschaftlichen Bedeutung des Mörder-Konzerns vorschrieb, „erwies sich in der Praxis als undurchführbar“, befanden die „Meilensteine“ mit Verweis auf die große Not in der Nachkriegszeit. Überhaupt hätten die IG-Oberen ja nur „angeblich Hitlers Angriffskriege mit geplant und vorbereitet“28. Damit nicht genug, geht die Unternehmenschronik sogar so weit, den „passiven Widerstand“ derjenigen Beschäftigten zu feiern, die Militärs Auskünfte über bestimmte Produktionsverfahren verweigerten und sogar gezielte Desinformationen streuten.
Schon im Juni 1945 hatten die Briten die Erlaubnis für das Anlaufen bestimmter Fertigungsreihen erteilt. So verließen bald schon wieder Chlor, Arzneien, Wurmmittel und Kunststoff-Borsten für Bürsten die Anlagen. Dementsprechend stieg die Beschäftigten-Zahl. „Schneller, als sich jemand in der ‚Stunde Null’ hätte vorstellen können, wuchsen Belegschaft und Produktion am Niederrhein wieder an, konstatierten die „Meilensteine“ zufrieden29. Von 1.730 ArbeiterInnen im April 45 auf fast 11.000 im April 46 erhöhte sich der Personalstand. Später stießen auch alte IGler wie der in Nürnberg als Kriegsverbrecher verurteilte Fritz ter Meer wieder hinzu und sorgten mit für florierende Geschäfte. Bei der BASF und bei HOECHST entwickelten sich die Dinge in ähnlicher Weise. „Mit den Franzosen kam es zu keinen Reibungen und keinen Spannungen“, vermeldete etwa der IGler und spätere BASF-Vorstandsvorsitzende Bernhard Timm30. Unter anderem ließ sich die französische Kommandatur von dem IG-Vorständler Otto Ambros in Sachen „Export-Förderung“ beraten. Und so waren sowohl BAYER als auch HOECHST und BASF kaum 20 Jahre nach ihrem Neustart bereits alleine so groß wie die IG FARBEN zu ihren besten Zeiten.

Anmerkungen

1 Bernd Greiner, Die Morgenthau-Legende; Hamburg 1995; S. 219
2 zit. n. Greiner; S. 243
3 zit. n. Greiner; S. 34
4 zit. n. Greiner; S. 42
5 zit. n. Greiner; S. 231
6 zit. n. Greiner; S. 284
7 zit. n. Dietrich Eichholtz, Abwicklung unerwünscht; junge welt vom 27.11.2010
8 zit. n. Greiner; S. 208
9 zit. n. Greiner; S. 33
10 zit. n. Greiner; S. 43
11 zit. n. Greiner; S. 257
12 zit. n. Greiner; S. 205
13 zit. n. Greiner; S. 171f
14 zit. n. Greiner; S. 248
15 zit. n. Greiner; S. 323
16 zit. n. Greiner; S. 263
17 zit. n. Greiner; S. 328
18 zit. n. Greiner; S. 327
19 zit. n. Greiner; S. 239
20 zit. n. Greiner; S. 329
21 zit. n. Greiner; S. 297f
22 zit. n. Greiner; S. 303
23 zit. n. Greiner; S. 338
24 Peer Heinelt, Die Entflechtung und Nachkriegsgeschichte der IG FARBEN-INDUSTRIE AG; S. 13
25 Heinelt; S. 16
26 Meilensteine, Hrsg: BAYER, Leverkusen 1988; S. 304
27 Meilensteine; S. 304
28 Meilensteine; S. 314
29 Meilensteine; S. 303
30 zit. n. Heinelt; S. 8

[Berufungsklage] Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

Am 04. Februar 2020 wies der 15. Senat des OVG die Berufungsklage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ab.

Von CBG-Vorstand Axel Köhler-Schnura

Das Oberverwaltungsgericht Münster sah in den Maßnahmen, die der BAYER-Konzern bei der Hauptversammlung im Jahr 2017 zur Abwehr der Proteste gegen den MONSANTO-Deal traf, keinen Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

BAYER sucht immer nach Mitteln und Wegen, sich vor Konzern­Kritik zu wappnen. Während alle anderen DAX­Unternehmen wegen der Corona­Pandemie verschieben, plant das Unternehmen, das AktionärInnen­Treffen online abzuhalten, um sich vor den zu erwartenden Protesten ins Virtuelle flüchten zu können. Im Jahr 2017, als die erste Hauptversammlung nach MONSANTO anstand und entsprechend turbulent zu werden drohte, wartete der Global Player mit einem anderen Manöver auf. Da verlegte er den seit Jahrzehnten angestammten Ort der Versammlung kurzfristig von den Köln­Deutzer Messehallen in das „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Dieses städtische Kongress­Zentrum bot nämlich beste Voraussetzungen dafür, die HV zu einer veritablen Festung umzurüsten. Anders lässt sich nicht erklären, dass BAYER vor dem Eingang nicht nur ein riesiges Zelt aufbaute, sondern auch die vom WCCB standardmäßig vorgesehenen technischen Vorrüstungen zur Errichtung eines übermannshohen Zauns nutzte, obwohl die COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN (CBG) auf dem WCCB­Vorplatz bereits lange vorher eine Protestkundgebung angemeldet hatte.Diese sollte nach dem polizeilichen Bescheid jetzt weitab vom Geschehen etwa 300 Meter Luftlinie entfernt stattfinden. Die drohende Terror­Gefahr erfordere umfangreiche Sicherheitschecks und diese seien innerhalb des Gebäudes nicht durchführbar, lautete die Begründung. Ohne das Sicherheitskonzept BAYERs in Augenschein genommen und geprüft zu haben oder sich gar zu einer eigenen Einschätzung der Gefährdungslage angehalten zu sehen, spielten die Stadt Bonn und die Polizei dieses antidemokratische Konzernspiel mit und unterstellten das versammlungsrechtlich korrekt beantragte Areal der Verfügungsgewalt BAYERs. Damit nicht genug, erteilte die Versammlungsbehörde noch weitere Auflagen. Sie verbot Trecker und andere Gerätschaften auf dem Gelände und bestimmte sogar noch, in welcher Richtung die Lautsprecher zu stehen hatten- auf keinen Fall nämlich in diejenige der AktionärInnen. Entsprechend harsch kommentierte die taz: „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror­Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern.“

Gerichte stützen BAYER-Interessen

Mittels verschiedener Eilverfahren gegen die Stadt Bonn und die Polizei gelang es der CBG jedoch ein paar Tage vor der Hauptversammlung, die meisten der Auflagen zu kippen und den Versammlungsort wieder ein Stück weit näher zum WCCB zu rücken. Doch das Zelt und die weiträumige Abgitterung blieben. Weil die Coordination fürchtete, das BAYER­Beispiel könnte Schule machen und anderen Unternehmen eine Handhabe für ähnliche Aktionen liefern, ging sie nach Abschluss der Eilverfahren gegen die ergangenen Urteile vor. Mit Feststellungsklagen erwirkte die CBG eine Überprüfung der RichterInnen-­Sprüche. Aber das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte diese am 29. November 2018. Daraufhin zog die CBG vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, das die damaligen Entscheidungen jedoch ebenfalls guthieß. In dem Verfahren der COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN gegen „das Land Nordrhein­Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bonn“ kam es zu der Bewertung, die zur Hauptversammlung veranlassten Maßnahmen hätten die CBG­Kundgebung vor dem WCCB „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. Den Grund für diese Beeinträchtigungen hatte der BAYER­Konzern mit seinen Terror­Fantasien geliefert, welche die Stadt Bonn und die Polizei unbesehen für bare Münze nahmen. Das Oberverwaltungsgericht störte sich jedoch nicht daran. „Dass der Beklagte (d. i. das Land NRW, vertreten durch die Polizei Bonn, Anm. SWB) die Grundlage für sei­ne Gefahren­Prognose auch aus Gesprächen mit der Beigeladenen (d. i. BAYER, Anm. SWB) als Ausrichterin der Hauptversammlung gewonnen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Versammlungsbehörde kann wie jede Verwaltungsbehörde ihre Erkenntnis­Grundlage auch durch die An­gaben der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten (...) schaffen und verbreitern“, heißt es in dem Urteil.

Aber so breit, BAYERs Sicherheitskonzept selbst zu sichten, musste die Erkenntnis­Grundlage dann für das Gericht wiederum auch nicht sein: „Um zu der Bewertung der Konflikt­Lage zu gelangen, benötigte der Beklagte keine weitergehenden Kenntnisse der Einzelheiten des Sicherheitskonzepts der Beigeladenen.“ Und das Gericht folgerichtig ebenfalls nicht: „Aus diesem Grund war auch der Senat nicht gehalten, die Beigeladene zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aus dem Sicherheitskonzept aufzufordern.“ Dem Senat reichten da schon die im Laufe der juristischen Auseinandersetzung zu Protokoll gegebenen Rechtfertigungen für die Errichtung des kapitalistischen Schutzwalls zur Abschirmung des Konferenz­Zentrums. Und diese trugen nicht etwa die JuristInnen der Stadt Bonn und/oder der Polizei vor. Auch hier hieß es wieder „Privat vor Staat“: Den Rechtsschutz für die Beklagten stellte die von BAYER angeheuerte Kanzlei REDEKER SELLNER DAHS.

Fadenscheinige Begründung für Skandalurteil

Die VerteidigerInnen hatten zur Legitimation der WCCB­Verbarrikadierung unter anderem auf das Attentat im Brüsseler Flughafen vom 22. März 2016 mit 35 Toten verwiesen. Dieses veranlasste die Behörden nämlich damals zu der Empfehlung, Sicherheitschecks außerhalb von Gebäuden durchzuführen. Ein in der Tat gewichtiges Argument, das die OVG­-RichterInnen allerdings hätten prüfen sollen, bevor sie es zu den Akten nahmen. Zwar verlegte der Flughafen Brüssel damals seine Kontrollen tatsächlich vor die Terminals, aber kein anderer Airport folgte dem Beispiel. „Die Einführung von Kontrollen vor den Terminals am Flughafen Brüssel ist eine überstürzte Maßnahme unter dem Schock der Anschläge und unter dem Druck der verängstigten Arbeitnehmer. Das Sicherheitsrisiko wird lediglich vor die Terminals verlagert. Passagie­re, die dort in Schlangen stehen, lassen sich deutlich schlechter schützen“, gab etwa Ralph Beisel von der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ zu bedenken. Damit nicht genug, „würden (mit einer solchen Verlagerung, Anm. SWB) bestehende Rettungs­ und Sicherheitskonzepte sogar beeinträchtigt, etwa die Anfahrtswege für Krankenwagen, Feuerwehr­Fahrzeuge und Einsatzwagen der Polizei“, so Beisel. Julian Jäger vom Flughafen Wien pflichtete ihm bei: „Das ist eine Placebo­Maßnahme, die scheinbar die Sicherheit erhöht, den Ort der Gefährdung aber nur verlegt.“ Und keine sieben Wochen nach dem Anschlag ist auch Brüssel wieder zum Status quo ante zurückgekehrt. Das alles focht das Oberverwaltungsgericht nicht an. „Der Beklagte hat im Vorfeld der Versammlung hinreichend konkret dargelegt, dass die Sicherheitsinteressen der Beigeladenen beeinträchtigt würden, wenn die Kläger für die angemeldete Versammlung den gesamten Platz der Vereinten Nationen (...) in Anspruch nehmen könnten“, befand es. Die RichterInnen sahen in der Entscheidung der Versammlungsbehörde „einen angemessenen Ausgleich im Sinne einer praktischen Konkordanz zwischen der Versammlungsfreiheit der Kläger (...) und den „Nutzungs­ und Sicherheitsinteressen der Beigeladenen“. Politische Interessen der „Beigela­denen“, die sich bereits im Jahr 2014 einmal – damals noch ganz ohne Verweise auf eine angebliche Terror­Gefahr und schlussendlich auch erfolglos – an einer solchen Abdrängung der Proteste versucht hatte, sah das OVG dagegen nicht am Werk. Auch bezog es in seine Erwägungen nicht ein, dass Zelt und Zaun ursprünglich zu einem ganzen Ensemble von disziplinierenden und einschränkenden Auflagen gehörten, das keineswegs auf Interessensausgleich angelegt war, sondern vielmehr darauf, der Konzern­Kritik ihre Wirkung zu rauben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheits­behörden liegen müssen, Tür und Tor! CBG­Anwalt Sven Forst weist indessen auf die juristischen Mängel des Votums hin: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 VersG gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detail­Kenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Solidarität ist nötig

Die Prozesse – die Eilverfahren 2017 und die Feststellungsklagen, die für die CBG noch nicht erledigt sind – kosten viel Mühe, Zeit und Geld. Und erfordern auch Solidarität über die jeweiligen politischen Organisationsinteressen hinaus, geht es doch um grundlegende Anliegen einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Das ist vielen Initiativen nicht immer klar. Deshalb kann es dann zu solchen Situationen kommen wie derjenigen, mit der sich die „No Climate Change“­Demonstration am 11. November 2017 in Bonn konfrontiert sah. Sie fand aus Anlass der Weltklima­Konferenz der Vereinten Nationen statt und wollte den Klima­Protest natürlich zum Tagungsort „World Conference Center“ tragen. Doch die Polizei erlaubte dort aus Sicherheitsgründen keine Abschluss­Kundgebung. Diese musste schließlich fernab, noch nicht einmal in Sichtweite des WCCB abgehalten werden. Um solchen Einschränkungen des Versammlungsrechts Einhalt zu gebieten, zeigt sich die CBG entschlossen, das unsägliche OVG­Urteil anzufechten. Die Privatisierung von Versammlungsrecht und hoheitlichen Aufgaben darf nicht einfach so hingenommen werden!

[Duogynon] Presse-Information CBG vom 17.12.20

CBG Redaktion

Medikamenten-Geschädigte reichen Klage ein

BAYER vor Gericht

Am morgigen Freitag reicht die „Assoziation für durch Schwangerschaftstests geschädigte Kinder“ (ACDHPT) in England eine Klage auf Schadensersatz gegen BAYER, SANOFI und den britischen Staat ein. Nach Ansicht der Organisation tragen die beiden Konzerne und die Aufsichtsbehörden die Verantwortung für die katastrophalen Folgen, welche die Einnahme von Medizin-Produkten wie PRIMODOS und AMENORONE FORTE hatte.

Der hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Präparat bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Dabei wusste das Unternehmen schon früh um die Risiken. „Ein Zusammenhang zwischen den gefundenen Anomalien und der Substanz-Applikation kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“, hielt ein Forscher beispielsweise nach desaströsen Tierversuchen fest. Und ein Kollege appellierte an die Verantwortlichen, sich vor Augen zu halten, „dass wir es hier mit einem Produkt zu tun hätten, das in der Lage sei, das chemische Milieu des Föten zu ändern. Wir müssten in dieser Angelegenheit extrem vorsichtig sein.“

Die britische Arzneimittel-Überwachung machte bei den Frauen, die den Hormon-Test verwendet hatten, ein relatives Risiko von 5:1 aus, ein missgebildetes Kind zu bekommen. Zudem lagen den Behörden zahlreiche Meldungen über Fehlbildungen im Zusammenhang mit PRIMODOS und AMENORONE FORTE vor. Das veranlasste sie jedoch nicht, Maßnahmen zu ergreifen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsamt sah keinen Handlungsbedarf. Der zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt stand früher selbst in Diensten SCHERINGs und forderte sogar proaktiv Entlastungsstudien von seinem ehemaligen Arbeitgeber an. Als „Advokat der Firma SCHERING“ bezeichnete er sich folgerichtig.

Ein am 8. Juli veröffentlichter Untersuchungsbericht, den der Gesundheitsausschuss des britischen Unterhauses bei einer Kommission unter Leitung der Baroness Julia Cumberlege in Auftrag gegeben hatte, wirft den Unternehmen und den staatlichen Stellen ebenfalls schwere Versäumnisse vor. Cumberlege richtete deshalb eine unmissverständliche Forderung an BAYER & Co.: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Ebendies hatten britische und deutsche Geschädigte oder deren Angehörige auf den BAYER-Hauptversammlungen jahrelang erfolglos von der Management-Riege verlangt. So sagte Marie Lyon, eine der jetzigen KlägerInnen, im Jahr 2019 auf dem AktionärInnen-Treffen: „Ich hoffe auch, dass der BAYER-Vorstand schließlich seiner moralischen Verpflichtung angesichts der überwältigenden Beweise nachkommt.“

Andre Sommer vom Netzwerk DUOGYNON hatte in seinen Reden ebenfalls entsprechende Appelle an die Verantwortlichen gerichtet. Er begrüßt, dass die Entwicklungen in England nun auch die Bundesregierung dazu bewogen haben, eine Studie zu den Schwangerschaftstests auf den Weg zu bringen, mahnt aber zur Eile: „Es ist wichtig, dass es bald eine unabhängige und transparente Untersuchung in Deutschland gibt. Dabei muss das Verhalten der Behörden und der Fa. SCHERING kritisch beleuchtet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Patienten damals nicht ausreichend geschützt wurden und es schwere Versäumnisse gab. Es muss 2021 in Deutschland zu einer Entschuldigung und Anerkennung der Schäden kommen. Die deutsche Bundesregierung und auch BAYER müssen endlich Verantwortung übernehmen und einen finanziellen Ausgleich gewähren.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Wasserstrategie] Presse-Information CBG vom 09.06.21

CBG Redaktion

Umweltministerin Svenja Schulze schont BAYER & Co.

Wasser-Strategie ohne Plan

Die am gestrigen Dienstag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegte nationale Wasser-Strategie wagt es nicht, sich mit BAYER & Co. die größten Wasserverbraucher und Wasserverschmutzer vorzunehmen. Der 76-seitige Entwurf führt keinerlei konkrete Vorhaben auf, um das gefährdete Gut vor dem Zugriff der Profit-Interessen zu schützen und liefert unfreiwillig auch gleich die Begründung dafür. „Die Umsetzung wird sich nicht immer ohne Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Interessen und Zielen verwirklichen lassen“, heißt es nämlich an einer Stelle. „Zunehmende Trockenheitsperioden, eine schwindende Grundwasser-Neubildungsrate, der immense Durst der Konzerne und eine wachsende Schadstoff-Belastung der Gewässer verlangen ein sofortiges gesetzgeberisches Handeln. Dazu kann oder will sich die Umweltministerin aber offensichtlich nicht entschließen. So bleibt es bei bloßer Symbol-Politik“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Dabei offenbart die Strategie selber die Größenordnungen bei der Nutzung der kostbaren Ressource. „Jährlich werden ca. fünf Milliarden Kubikmeter Wasser für die öffentliche Wasser-Versorgung und ca. 19 Milliarden Kubikmeter durch die nicht öffentliche Wasser-Gewinnung für Industrie, Gewerbe und Energie-Gewinnung entnommen“, steht dort zu lesen. Der BAYER-Konzern mit seinen über den ganzen Globus verteilten Niederlassungen kam im Geschäftsjahr 2020 auf einen Wasser-Einsatz von - sage und schreibe - 57 Millionen Kubikmetern. Drei Millionen Kubikmeter davon entfielen auf Regionen, die unter Wasser-Knappheit leiden. Allein die bundesdeutschen Standorte Leverkusen, Wuppertal, Dormagen und Bergkamen verbrauchten 4,4 Millionen Kubikmeter. An Abwässern produzierte das Unternehmen 25 Millionen Kubikmeter, darunter unter anderem 151.000 Tonnen Anorganischer Salze, 480 Tonnen Stickstoff, 380 Tonnen Phosphor und 2,6 Tonnen Schwermetalle.

Die Wasser-Strategie der Ministerin benennt zwar solche Probleme und macht beispielsweise Defizite bei „der weiteren Reduzierung der Gewässer-Belastung durch Stoff-Einträge“ aus, verharrt bei den Lösungsvorschlägen aber im Vagen. Das in anderen Ländern wie Dänemark schon erfolgreich eingeführte Instrument der Pestizid-Abgabe etwa findet sich in dem Entwurf nicht. Und wenn die Ministerin doch einmal von Maßnahmen spricht, „um die Verursacher stärker in die Pflicht zu nehmen“ und konkret eine „Neugestaltung der Abwasser-Abgabe“ erwähnt, dann fehlen solche Punkte am Schluss im „Aktionsprogramm Wasser“. Stattdessen führt es Projekte wie eine Kommunikationsstrategie Wasser, ein Schulungsprogramm für KommunalpolitikerInnen, Fortbildungsangebote für LandwirtInnen und eine Stärkung der Wasser-Wiederverwendung auf.

So beendet Svenja Schulze ihre Amtszeit als Umweltministerin, ohne neue Weichen für den Schutz des Wassers gestellt zu haben. Nicht einmal da, wo die Bundesregierung in der Pflicht steht, Vorgaben zu erfüllen, wird sie tätig. Im April musste die Große Koalition so einräumen, die Wasserrahmen-Richtlinie der EU nicht wie von Brüssel gefordert bis zum Jahr 2027, sondern erst bis 2050 umsetzen zu können. Und auf Landesebene gibt es sogar ein Rollback in Sachen „Wasser“. Das neue nordrhein-westfälische Landeswasser-Gesetz entfristet die Wasserentnahme-Rechte und hebt die Genehmigungspflicht für das Einleiten flüssiger Stoffe auf. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen kappt es sogar die Möglichkeit, in Ausnahme-Fällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen.

„Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass der Wassermangel eine der dramatischsten Folgen des Klimawandels ist. Aber die Politik handelt nicht. Sie kapituliert vor der Macht der Konzerne“, so Stelzmann abschließend.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11