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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
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presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Monsantolisten] Presse-Information CBG vom 17. April 2020

CBG Redaktion

CBG stellt Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April

MONSANTO-Listen: Keine Aufklärung, keine Entlastung

BAYER hat es versäumt, für eine Aufklärung des Skandals um die sogenannten MONSANTO-Listen zu sorgen. Darum reicht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur Hauptversammlung des Konzerns am 28. April einen Gegenantrag ein, der die Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.

Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hat über viele Jahre hinweg eigenständig oder über Dienstleister wie FLEISHMAN HILLARD, PUBLICIS, HAKLUYT oder FTI hunderte PolitikerInnen, JournalistInnen, AktivistInnen, Behörden-MitarbeiterInnen und andere Personen ausspioniert. Das Unternehmen wollte dieses Wissen nutzen, um politische Entscheidungen wie diejenige über die Zulassungsverlängerung für Glyphosat in seinem Sinne zu beeinflussen. Teilweise gingen die Aktivitäten auch noch nach der Übernahme des Agro-Riesen durch den Leverkusener Multi weiter.

In den USA baute MONSANTO eine eigene Abteilung namens „fusion center“ auf, um die Operationen ausführen zu können. Besonders übel spielte der Agro-Riese dabei der REUTERS-Journalistin Carey Gillam mit, deren Berichterstattung über den Konzern ihm nicht behagte. Der „fusion center“ legte ein 50 Seiten starkes Dossier über Gillam an und entwarf einen „action plan“, um sie kaltzustellen. „Wir machen ihrem Arbeitgeber weiter Druck bei jeder Gelegenheit, die sich uns bietet“, hieß es in einer internen Mail beispielsweise. Als die Reporterin ihre Recherchen über Glyphosat dann in einem Buch bündelte, packte MONSANTO den ganzen Instrumenten-Kasten aus. Die Aktien-Gesellschaft betrieb Suchmaschinen-Manipulationen, die das „Whitewash“ betitelte und im Jahr 2018 mit dem „Rachel Carson Book Award“ prämierte Werk in schlechtem Licht zeigten und engagierte Trolle für Verrisse auf den AMAZON-Seiten.

„Die ans Licht gekommenen MONSANTO-Dokumente zeigen, dass das Unternehmen rund um den Globus Menschen ins Visier genommen hat, deren Arbeit seine Profite zu gefährden drohte“, konstatiert Carey Gillam. „Diese Art von Verhalten untergräbt den Zugang zu fakten-basierter Information und zu den Resultaten ehrlicher Wissenschaft, der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt dringend erforderlich ist. Obwohl der BAYER-Konzern versucht, sich von einem solchen Vorgehen zu distanzieren, endeten die Machenschaften in Wahrheit mit seiner MONSANTO-Übernahme nicht. BAYER muss jetzt sicherstellen, dass diese Angriffe gegen Wissenschaft, Journalismus und Transparenz für immer enden“, so Gillam.

Bisher hat der Leverkusener Multi nur wenig zur Aufklärung beigetragen. Er hat den Fall „Gillam“ ebenso wenig aufgearbeitet wie die Undercover-Unternehmungen, mit denen MONSANTO in den USA die Agenturen HAKLUYT und FTI beauftragt hatte. Nur in Sachen „FLEISHMAN HILLARD“ sah der Leverkusener Multi Handlungsbedarf, da der Skandal europa-weit Schlagzeilen machte. Aber er entledigte sich des Problems auf die einfachste Weise. Der Global Player delegierte die Erhellung des Dunkelfeldes an die Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN, die er mit einem Untersuchungsbericht betraute.

Einen direkten Zugriff auf die Dokumente von FLEISHMAN HILLARD hatten die JuristInnen dabei nicht. Sie mussten sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für den Report zur Verfügung stellte. Auch beschäftigte die Kanzlei sich überhaupt nicht mit FLEISHMANs Subkontrator PUBLICIS, dem beim „Aktionsplan Glyphosat“ die Aufgabe zufiel, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die NICHT (Hervorhebung im Original) öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. So war es dann ein Leichtes, BAYER einen Persilschein auszustellen. „Kein Hinweis auf illegales Verhalten“, vermeldete der Konzern postwendend und schloss die Akte. Auch auf Aufforderung der Coordination gegen BAYER-Gefahren hin stellte das Unternehmen keine weiteren Nachforschungen an und beantwortete die von der CBG in einem Offenen Brief gestellten Fragen nicht. „Auf diese Weise verlief die Aufklärung im Sande“, hält der Gegenantrag der CBG fest und zieht die Konsequenz: „Die Verantwortung dafür trägt der Vorstand. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.“

Am 28. April wird Carey Gillam den Vorstand mit Fragen zu ihrem Fall konfrontieren. Zudem beteiligt sie sich mit einem Beitrag an dem Live-Stream, mit dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren im Netz Gegenöffentlichkeit zu BAYERs Online-Hauptversammlung herstellt.

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Glyphosat News 2] Berufungsgericht bestätigt den Sieg von Hausmeister Dewayne Johnson im Roundup-Krebs-Prozess gegen Monsanto

CBG Redaktion

Bei einem weiteren Gerichtsverlust für die Monsanto-Eigentümerin Bayer AG wies ein Berufungsgericht die Bemühungen des Unternehmens zurück, den Prozesssieg eines kalifornischen Hausmeisters zu kippen, der behauptete, durch den Kontakt mit Monsantos Glyphosat-Herbiziden sei er an Krebs erkrankt. Jedoch sagte das Gericht, der Schadenersatz solle auf 20,5 Millionen Dollar gekürzt werden.

von Carey Gillam

Das Berufungsgericht des ersten Berufungsbezirks von Kalifornien sagte am Montag, dass Monsantos Argumente nicht überzeugend seien und Dewayne „Lee“ Johnson berechtigt sei, 10,25 Millionen Dollar Schadenersatz und weitere 10,25 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu fordern. Das ist weniger als die insgesamt 78 Millionen Dollar, die der Prozessrichter zugelassen hatte.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson reichlich - und sicherlich substanzielle - Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten seinen Krebs verursacht hat“, erklärte das Gericht. „Ein Experte nach dem anderen legte Beweise dafür vor, dass die Roundup-Produkte sowohl Non-Hodgkin-Lymphome verursachen können... als auch insbesondere Johnsons Krebs verursachten“.

Das Gericht stellte weiter fest, dass „es überwältigende Beweise dafür gibt, dass Johnson erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten hat und für den Rest seines Lebens weiter erleiden wird“.

Das Gericht sagte, dass Monsantos Argument, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbindungen von Glyphosat mit Krebs stellten eine „Minderheitenansicht“ dar, nicht unterstützt wurde.

Insbesondere fügte das Berufungsgericht hinzu, dass Strafschadenersatz angebracht sei, da es genügend Beweise dafür gebe, dass Monsanto „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“ habe.

Mike Miller, dessen Anwaltskanzlei aus Virginia Johnson zusammen mit der Kanzlei Baum Hedlund Aristei & Goldman aus Los Angeles vor Gericht vertrat, sagte, er sei bei der Bestätigung des Gerichts bejubelt worden, dass Johnson durch die Anwendung von Roundup an Krebs erkrankte, und dass das Gericht die Zuerkennung von Strafschadenersatz für „Monsantos vorsätzliches Fehlverhalten“ bestätige.
„Herr Johnson leidet weiterhin an seinen Verletzungen. Wir sind stolz darauf, für Herrn Johnson und sein Streben nach Gerechtigkeit zu kämpfen“, sagte Miller.
Monsanto schuldet ab April 2018 bis zur Zahlung des endgültigen Urteils jährliche Zinsen in Höhe von 10 Prozent.

Die Reduzierung des Schadenersatzes hängt zum Teil damit zusammen, dass die Ärzte Johnson mitteilten, dass sein Krebs unheilbar ist und er voraussichtlich nicht mehr lange leben wird. Das Gericht stimmte mit Monsanto darin überein, dass der Schadenersatz dazu bestimmt ist, zukünftige Schmerzen, psychisches Leiden, Verlust der Lebensfreude, körperliche Beeinträchtigung usw. zu kompensieren. Johnsons kurze Lebenserwartung bedeutet rechtlich gesehen, dass der zukünftige „nicht-ökonomische“ Schadenersatz, der vom Prozessgericht zugesprochen wird, reduziert werden muss.

Brent Wisner, einer von Johnsons Prozessanwälten, sagte, die Reduzierung des Schadensersatzes sei das Ergebnis eines „tiefen Mangels im kalifornischen Deliktsrecht“.

„Im Grunde erlaubt es das kalifornische Recht einem Kläger nicht, sich wegen einer verkürzten Lebenserwartung zu erholen“, sagte Wisner. „Dies belohnt einen Beklagten effektiv dafür, dass er einen Kläger getötet hat, im Gegensatz dazu, dass er ihn nur verletzt hat. Das ist Wahnsinn.“

Ein Schlaglicht auf Monsantos Verhalten

Nur zwei Monate nach dem Kauf von Monsanto durch Bayer im August 2018 sprach eine Jury Johnson einstimmig 289 Millionen Dollar zu, darunter 250 Millionen Dollar Strafschadenersatz. Sie kam nicht nur zu dem Schluss, dass Monsantos Herbizide dazu führten, dass Johnson Non-Hodgkin-Lymphome entwickelte, sondern dass das Unternehmen von den Krebsrisiken wusste und es versäumte, Johnson zu warnen. Die Klage betraf zwei Glyphosat-Herbizidprodukte von Monsanto - Roundup und Ranger Pro.

Der Prozessrichter setzte das Gesamturteil auf 78 Millionen Dollar herab, aber Monsanto legte gegen den reduzierten Betrag Berufung ein. Johnson legte Einspruch ein, um das Urteil in Höhe von 289 Millionen US-Dollar wieder in Kraft zu setzen.

Über den Johnson-Prozess wurde in den Medien auf der ganzen Welt berichtet und er rückte das fragwürdige Verhalten von Monsanto ins Rampenlicht. Anwälte von Johnson überreichten den Geschworenen firmeninterne E-Mails und andere Aufzeichnungen, die zeigten, dass Monsanto-Wissenschaftler wissenschaftliche Abhandlungen über das Ghostwriting diskutierten. Sie versuchten, die Unterstützung für die Sicherheit der Produkte des Unternehmens zu untermauern. Auch existierten Mitteilungen, die detaillierte Pläne zur Diskreditierung von Kritikern enthielten. Dies geschah, um eine staatliche Bewertung der Toxizität von Glyphosat, der Schlüsselchemikalie in Monsantos Produkten, aufzuheben.
Interne Dokumente zeigten auch, dass Monsanto davon ausging, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat im März 2015 als wahrscheinliches oder mögliches menschliches Karzinogen klassifizieren würde (die Einstufung erfolgte als wahrscheinliches Karzinogen), und erarbeitete im Voraus einen Plan, um die Krebsforscher zu diskreditieren, nachdem sie ihre Klassifizierung herausgegeben hatten.

Zehntausende von Klägern haben Klagen gegen Monsanto eingereicht und ähnliche Ansprüche wie Johnson gestellt. Seit dem Johnson-Prozess haben zwei weitere Prozesse stattgefunden. Beide Prozesse führten auch zu umfangreichen Urteilen gegen Monsanto. Gegen beide wird ebenfalls Berufung eingelegt.

Im Juni teilte Bayer mit, dass es mit Anwälten, die 75 Prozent der rund 125.000 eingereichten und noch einzureichenden Klagen von US-Klägern vertreten, die die Exposition gegenüber Monsantos Roundup für ihre Entwicklung des Non-Hodgkin-Lymphoms verantwortlich machen, eine Vergleichsvereinbarung getroffen habe. Bayer sagte, dass das Unternehmen 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits bereitstellen wird. Doch Anwälte, die mehr als 20.000 zusätzliche Kläger vertreten, sagen, dass sie sich nicht bereit erklärt haben, sich mit Bayer zu einigen. Es wird erwartet, dass diese Klagen sich weiter durch das Gerichtssystem arbeiten werden.

In einer nach dem Gerichtsurteil abgegebenen Erklärung erklärte Bayer, dass es hinter der Sicherheit von Roundup steht: „Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Entschädigungs- und Strafschadenersatzleistungen zu reduzieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Urteil der Geschworenen und die Schadenersatzzahlungen nicht mit den Beweisen im Prozess und dem Gesetz übereinstimmen. Monsanto wird seine rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich der Einlegung einer Berufung beim Obersten Gerichtshof von Kalifornien“.

[Trump-Wahlkampf] Presse-Information CBG vom 21.10.20

CBG Redaktion

177.000 Dollar an Wahlkampf-Hilfe für die Republikaner

BAYER sponsert Trump

Bisher investierte BAYER rund 522.000 Dollar in den US-Wahlkampf. Von den deutschen Unternehmen wendeten nur T-MOBILE, FRESENIUS und BASF mehr auf. Das geht aus den Zahlen der „Federal Election Commission“ hervor, die das „Center for Responsive Politics“ auswertete (Stichtag: 30 September). Im Gegensatz zu T-MOBILE & Co. zeigte der Leverkusener Multi dabei eine deutliche Präferenz für die Republikaner. Deren Kongress-KandidatInnen erhielten 59 Prozent der rund 300.000 Dollar, die der Leverkusener Multi hier anlegte. Während der Konzern das Geld bei den Wahlen zum „House of Representatives“ noch annähernd gleich verteilte, bevorzugte er bei den Wahlen zum Senat eindeutig Angehörige der republikanischen Partei. Von den dort insgesamt verteilten 56.000 Dollar erhielten deren KandidatInnen 52.000 Dollar. Auch die anderen deutschen Firmen bedachten auf diesem Feld schwerpunktmäßig die Republikaner, aber so eindeutig wie BAYER positionierte sich keine. Ganz offensichtlich will der Agro-Riese mit dieser Vergabe der Mittel Eventualitäten vorbeugen und im Falle eines Sieges von Joe Biden zumindest ein Durchregieren der Demokraten verhindern. Besonders die von der Partei angekündigte Teil-Rücknahme der von Donald Trump erwirkten Senkung des Unternehmenssteuer-Satzes von 35 auf 21 Prozent bereitet dem Global Player Unbehagen. Und ohne Mehrheit in beiden Kammern brächten Biden & Co. eine solche Reform nicht durch.

Nicht nur von Trumps Steuer-Geschenken profitierte der Leverkusener Multi in den letzten Jahren enorm. Auch die MONSANTO-Übernahme traf auf das Wohlwollen des US-Präsidenten. Zudem räumte er dem Pillen-Produzenten zahlreiche lästige Umwelt-Bestimmungen etwa zum Schutz des Wassers oder aussterbender Tierarten ganz oder teilweise aus dem Weg. Der New York Times zufolge lockerte Donald Trump während seiner Amtszeit fast 100 solcher Regelungen. Vor allem jedoch leistete er dem Konzern Schützenhilfe in Sachen „Glyphosat“. So intervenierten Regierungsstellen in einem Schadensersatz-Prozess zugunsten BAYERs und brachten Thailand durch massiven politischen Druck davon ab, ein geplantes Glyphosat-Verbot zu vollstrecken.

In den USA dürfen Firmen Parteien nicht direkt sponsern, nur auf lokaler oder regionaler Ebene gestattet das Land eine solche Praxis. Darum gründen die Unternehmen sogenannte Politische Aktionskommitees (PACs), die unter ihren leitenden Angestellten Spenden sammeln. Auf die Verwendung der Beträge haben diese aber keinen Einfluss. „Das BAYERPAC unterstützt Kandidaten, die im Einklang mit den politischen Zielen BAYERs stehen, ohne Rücksicht auf die persönlichen politischen Präferenzen der Führungskräfte“, erklärt die Aktien-Gesellschaft dazu. Die Partei-Zugehörigkeit der PolitikerInnen spiele hierbei keine Rolle, bekundet sie, es käme nur auf die Qualifikation an. Aber die PACs hätten durchaus auch die Möglichkeit, Zahlungen an politische Parteien oder andere politische Organisationen zu leisten, wenn deren Ansichten mit denen BAYERs übereinstimmten, erklärt der Konzern.

Der Pillen-Produzent vermeidet es aber, sich ausschließlich an eine Partei zu binden, weil sein Schicksal dann zu sehr von deren Wohlergehen abhinge. Unabhängig von weltanschaulichen Erwägungen trachtet er vielmehr danach, sich alle Optionen offenzuhalten und gezielt solche Personen mit Spenden zu bedenken, die an Schaltstellen sitzen, um sich dort Zugang und Einfluss zu erkaufen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert generell ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, PolitikerInnen und think tanks. „Die US-amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von LobbyistInnen und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und VerbraucherInnenschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung ‚One man, one vote’ ist ein schnödes ‚One dollar, one vote’ geworden“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

[Steuer Studie] Presse-Information CBG vom 01.03.21

CBG Redaktion

Der Konzern entzieht dem Staat Milliarden-Beträge

Steuerflüchtling BAYER

Der BAYER-Konzern hat den Finanzbehörden durch seine Steuervermeidungsstrategien Milliarden-Summen vorenthalten. Zu diesem Resultat kommt eine neue Studie der Grünen im Europa-Parlament (zu finden auf der Internetseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): http://www.cbgnetwork.org/7766.html). Zahlte der Leverkusener Multi im Jahr 2010 für seine Gewinne noch 25,6 Prozent Steuern, so sank dieser Satz bis 2019 auf 15,6 Prozent. Der Untersuchung zufolge bezifferten sich die Steuer-Ersparnisse des Unternehmens binnen der letzten zehn Jahre allein in Deutschland auf drei Milliarden Euro. „Der BAYER-Konzern stellt sich in seinen Publikationen als ‚verantwortungsbewusster und verlässlicher Steuerzahler’ dar, der seine ‚Steuern im Einklang mit der Wertschöpfung im jeweiligen Land’ zahlt. Das erweist sich im Licht der jetzt erschienenen Forschungsarbeit als blanker Hohn“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

Von den 488 Gesellschaften des Global Players liegen 66 in Niedrigsteuerländern bzw. Steuer-Oasen. Unter anderem unterhält er Niederlassungen in Panama, Zypern, Luxemburg, Singapur, Irland und den Niederlanden. Auch im US-Bundesstaat Delaware und im bundesdeutschen Steuer-Paradies Monheim ist er präsent.

Mit Hilfe dieser Dependancen betreibt der Agro-Riese das, was BAYER-Chef Werner Baumann einmal „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ nannte. Besonders gerne bedient sich das Management bei solchen Operationen der Niederlande. Die Nutzung von geistigem Eigentum oder Namensrechten in so genannten Patent-Boxen ist dort für unschlagbare fünf Prozent Körperschaftssteuer zu haben. Auf diese Weise können die BAYER-Töchter die Gebühren, die sie etwa für eine ASPIRIN-Lizenz entrichten müssen, steuermindernd geltend machen, während diese in Holland als Einnahmen finanzamt-technisch kaum ins Gewicht fallen. Auch als Standort für eine konzern-interne Bank, die den Teilgesellschaften Geld für Investitionen leiht, eignet sich der Staat. In diesem Fall wirken die für die Kredite zu zahlenden Zinsen steuermindernd, indessen diese in Mijdrecht bei BAYER WOLRD INVESTMENTS B. V. als Zuflüsse den Gewinn nicht groß schmälern.

Dabei kann der Konzern es sich leisten, die verschiedenen Standorte gegeneinander auszuspielen und nach der Devise „Wer bietet weniger“ in einen ruinösen Unterbietungswettbewerb zu treiben. So vereinbarte er jüngst mit seinem Stammsitz Leverkusen einen Deal. Die Stadt erklärte sich gegen die Zusicherung BAYERs, Gewinne aus Schönefeld rückzuverlagern, zu einer Senkung der Gewerbesteuern bereit. Die Nachbar-Gemeinden reagierten empört. „Ich bin erschüttert, dass Steuerdumping Schule macht“, sagte Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld. Der Kölner CDU-Chef Bernd Petelkau kritisierte das Vorgehen Leverkusens derweil als „Verdrängungswettbewerb kleinerer Kommunen zu Lasten der Metropolen“ und Burscheids Bürgermeister Stefan Caplan warnte: „Wenn das alle so machen, dann gibt es in NRW noch weniger Steuern und unser ganzes System wird untergraben.“

Hand an dieses System legte der BAYER-Konzern schon kurz vor der Jahrtausend-Wende. 1999 wechselte sein Finanzchef Heribert Zitzelsberger als Staatssekretär ins Finanzministerium und konzipierte eine Unternehmenssteuer-„Reform“. „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, so der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider auf entsprechende Enthüllungen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Und er sollte sich nicht täuschen. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, konstatierte die Berliner Zeitung einmal.

„Die Studie der Grünen zeigt, dass BAYER dem Gemeinwesen durch seine Steuer-Tricks Unsummen entzieht. Die Politik muss diesem Treiben sofort ein Ende setzen“, fordert Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:

Jan Pehrke 0211/30 58 49

Zur Studie finden Sie hier

[Urteil Agent Orange] Presse-Information CBG vom 10.05.21

CBG Redaktion

Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry

Im Namen BAYERs

Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-AnwältInnen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.

William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, ‚le fait du prince’(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“

„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der ‚Agent Orange’-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“

Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen StaatsbürgerInnen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.

Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Pressekonferenz] PK LANUV NRW, CURRENTA, Leverkusen

CBG Redaktion

Fragen, die sich aus der heutigen Pressekonferenz des LANUV NRW, von CURRENTA und von Leverkusen ergeben:

1. Warum wurde das LANUV erst heute morgen, also drei (!) Tage (!!) nach der Explosion der Sondermüll-MVA-Tanks, per E-Mail über den Inhalt der Tanks informiert, wie Hans Gennen für CURRENTA auf der PK mitteilte?

2. Warum wurden diese „Datenblätter“, die die Information über die Sondermüll-Rückstände des Leverkusener Chemparks enthalten, noch nicht veröffentlicht?

3. Handelt es sich um Produktionsrückstände von Bayer?

4. Drängt BAYER auf die Geheimhaltung der Sondermüll-Datenblätter der explodierten CURRENTA-Tanks?

5. Warum hat LANUV NRW nur ein einziges Messfahrzeug zur Rußpartikel-Analyse eingesetzt?

6. Lässt diese punktuelle Analyse den Schluss einer „höchstwahrscheinlichen Entwarnung“ zu PCB und DIOXIN zu, oder werden hier Langzeitrisiken durch Giftstoffe kleingeredet?

7. Hat das Outsourcing der Sicherheitsinfastruktur durch Bayer an CURRENTA die Sicherheitsstandards negativ beeinflusst? Wurde mit dem CURRENTA-Verkaufs 2019 eine Kostensenkung bei BAYER erzielt?

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert von CURRENTA und BAYER:

- Ursache & Giftstoffe offenlegen!
- Bevölkerung schützen!
- Entschädigen & Dekontaminieren!

[Todesfall] Presse-Information CBG vom 14.03.22

CBG Redaktion

CBG verlangt Aufklärung

Todesfall bei Genmedizin-Studie

Bei einer Genmedizin-Studie der BAYER-Tochter ATARA mit sechs TeilnehmerInnen kam es zu einem Todesfall. Der Proband vertrug die Gabe der CAR-T-Zellen nicht, mit der die WissenschaftlerInnen sein Immunsystem zur Zerstörung von Krebszellen aktivieren wollten.

Bei diesem Verfahren statten die ForscherInnen Immunzellen im Genlabor mit „chimären Antigen-Rezeptoren“ (CAR) aus, die Tumor-Zellen anhand bestimmter Eiweiße auf deren Oberfläche orten und – im Idealfall – unschädlich machen können. Der verstorbene Test-Teilnehmer war der erste aus der Gruppe, der nach einem Durchlauf ohne Zwischenfälle mit 1x106 Zellen/kg bzw. 3x106 Zellen/kg eine höhere Dosis erhalten hatte.

Versuchsreihen mit CAR-T-Zellen fordern immer wieder Todesopfer. Bei einer Erprobung, welche die Firma CELYAD durchführte, starben im Februar sogar zwei PatientInnen. Zuvor ließen Krebskranke bei klinischen Prüfungen von JUNO und CELLECTIS ihr Leben.

Allzu oft geraten die CAR-T-Zellen außer Kontrolle – mit fatalen Folgen. Sie vermögen nämlich auch intaktes Gewebe zu zerstören, da sich die Eiweiße, die ihnen als Andock-Stelle dienen, nicht nur auf den Tumor-Zellen finden. Zudem ist die Reaktion des Körpers auf die Zellen schwer kalkulierbar. Nicht selten lösen sie einen lebensgefährlichen Zytokin-Sturm im Immunsystem aus, das sogenannte cytokine release syndrome (CRS).

Dieses CRS ist dann auch die häufigste tödliche Nebenwirkung der schon zugelassenen CAR-T-Therapien von NOVARTIS und GILEAD. Das ergab die Analyse eines chinesischen ForscherInnen-Team um Changjing Cai von der „Central South University“ in Hunan, das sich dabei auf die Datenbanken der Weltgesundheitsorganisation und die Zahlen aus den Zulassungsstudien stützte.

Am zweithäufigsten sterben die PatientInnen an Störungen des Nervensystems, stellten die WissenschaftlerInnen fest. „Wir beobachteten eine hohe Sterblichkeitsrate bei einigen toxischen Wirkungen und frühe Todesfälle aus unterschiedlichen Gründen, was es erforderlich erscheinen lässt, dass das an der Umsetzung der CD19-CAR-T-Zelltherapie beteiligte Klinik-Personal der Beobachtung und Behandlung dieser tödlichen Effekte mehr Aufmerksamkeit schenkt“, lautet ihr Resümee.

„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Aufklärung des Todesfalls. Bei Versuchsreihen mit so wenig TeilnehmerInnen so schnell die Dosis zu erhöhen, ohne verlässliche Daten über die Verträglichkeit der Therapie zu haben, ist unverantwortlich. Aber der BAYER-Konzern nutzt augenscheinlich die Ungunst der Stunde und bedient sich der in der Corona-Pandemie gehypten mRNA-Technologie als Türöffner für genmedizinische Behandlungsmethoden, die wegen ihres Gefährdungspotenzials bisher als hochriskant galten“, kritisiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der Leverkusener Multi baut derzeit seine Genmedizin-Sparte aus. Erst Anfang des Jahres vereinbarte er eine Kooperation mit dem Unternehmen MAMMOTH, das auf die Anwendung von Genscheren im medizinischen Bereich spezialisiert ist. „Hätten wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen, hätten das wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen abgelehnt. Diese Pandemie hat vielen Menschen die Augen für Innovationen in einer Weise geöffnet, die vorher nicht möglich war“, hatte BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich Ende Oktober 2021 in Berlin auf dem „World Health Summit“ erklärt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird den Tod des Studien-Teilnehmers am 29. April auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung setzen.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Bhopal] Presse-Information CBG 03.12.19

CBG Redaktion

CBG verlangt Auskünfte zur Anlagen-Sicherheit

Offener Brief an BAYER zum Bhopal-Gedenktag

Heute vor 35 Jahren ereignete sich im indischen Bhopal die bisher größte Chemie-Katastrophe der Menschheitsgeschichte. In einem Pestizid-Werk von UNION CARBIDE explodierte ein Tank mit Methylisocyanat (MIC) und setzte eine riesige Giftwolke frei. Allein in den ersten drei Tagen starben 8.000 Anwohner*innen. Und noch immer leiden Millionen von Menschen an den Spätfolgen der Detonation. Damit nicht genug, kommen sogar Jahr für Jahr noch weitere hinzu: Die Anzahl der Neugeborenen mit Fehlbildungen liegt in Bhopal deutlich über dem Landes-Durchschnitt.

Die INTERNATIONAL CAMPAIGN FOR JUSTICE IN BHOPAL (ICJB) hat aus diesen Gründen zu Solidaritätsaktionen aufgerufen. In Berlin und Düsseldorf fanden gestern bereits Mahnwachen statt. Die Geschichte von Bhopal ist für die ICJB-Aktivistin Rachna Dhingra dabei nicht bloß eine von Bhopal, „sondern eine von Unternehmen, die von Gier und Profiten getrieben sind und diese über das Leben von Menschen und die Umwelt stellen“.

Also auch eine von BAYER. Überdies ist der Leverkusener Multi Bhopal in besonderer Weise verbunden. Im Jahr 2001 übernahm er aus den Händen von DOW CHEMICAL nämlich UNION CARBIDEs ehemaliges Bhopal-Schwesterwerk am Standort Institute. 2008 ereignete sich dort ein Störfall, der zwei Beschäftige das Leben kostete. Von „Schockwellen wie bei einem Erdbeben“ sprachen Augenzeug*innen, wobei der Stadt der Super-GAU noch erspart blieb, wie später der Untersuchungsbericht des US-Kongresses konstatierte. „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können“, heißt es in dem Report.

Darum nimmt die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) das traurige Bhopal-Jubiläum zum Anlass, dem Global Player in einem Offenen Brief unter anderem Fragen zu Störfällen, zum Unfall-Management sowie zur Sicherheit seiner Anlagen und Zugangsleitungen zu stellen. Auch möchte die Coordination vom Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann wissen, ob er das akzeptieren würde, was das „UN-Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte“ (OHCHR) aus Anlass von 35 Jahre Bhopal für die Chemie-Industrie fordert: Strenge, strafbewehrte Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte.

„Bhopal: Die Chemie-Industrie muss die Menschenrechte respektieren“ hatte das OHCHR die betreffende Pressemitteilung überschrieben. „Weiterhin ereignen sich vermeidbare Katastrophen, weil die chemische Industrie sich weigert, die Verantwortung für die Menschenrechte ernstzunehmen (...) Von tödlichen Explosionen von Fabriken und Lagerstätten bis zu der skandalösen Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch die Verseuchung von Wasser, Boden und Luft mit Giftstoffen – die Chemie-Industrie muss mehr zur Einhaltung der Menschenrechte tun“, führte der UN-Sonderberichterstatter Baskut Tuncak darin aus.

„Schon ein Blick in BAYERs lange Störfall-Liste zeigt, dass der Konzern aus Bhopal keine Lehren gezogen hat. Immer noch vernachlässigt er aus Profit-Gründen Investitionen in die Sicherheit seiner Anlagen und setzt Beschäftigte und Anwohner*innen so hohen Risiken aus“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG abschließend fest.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann: 0211/33 39 11

[Proteste Update] Presse-Information CBG vom 22.04.20

CBG Redaktion

Presseerklärung

Internationale Proteste zur BAYER-HV 2020

Online und auf der Straße

  • Stop BAYER/MONSANTO

Gemeinsam gegen Konzernverbrechen!

ACHTUNG

Diese eMail enthält in verschiedenen Blöcken alle Infos.
Auch für die Presse/Medien gibt es einen Block.

BAYER/MONSANTO hat sich mit einem „Pandemie-Notstandsgesetz“ ins Internet geflüchtet.
Die Proteste

  • Stop BAYER/MONSANTO werden dennoch stattfinden.


Virtuell im Internet. Und möglichst auch real in Leverkusen vor der BAYER-Konzern-Zentrale.

Alles auch auf
www.cbgnetwork.org/HV

Achtung Presse

Wir gehen während der Aktionen
vier Mal live auf Sendung mit
OnlineKeyMediaNews

Do 23. April / 17 Uhr
Webinar
von Misereor/INKOTA & RLS
Anmelden via luig@inkota.de

Freitag, 24 April
FFF online Protest
Fridays for Future: Netzstreik fürs Klima
https:fridaysforfuture.de/netzstreikfursklima/

Online / Basel / Schweiz
Sa 25. April / 17 Uhr
March against
BAYER & Syngenta
https:
www.marchagainstsyngenta.ch/infos-zur-demo/march-2020/
CBG-Proteste / Online


  • MyVoiceAgainstCorporateCrime


Online-Podiumsdiskussion im Livestream

So 26. April / 18 Uhr
Live International Panel
auf der CBG-Website
via Twitter, und via Facebook
TeilnehmerInnen
• Jeffrey Smith, USA
Institute for Responsible Technology
• Brad Harris, USA
Glyphosat-Betroffener
• Lena Luig
INKOTA
• Anna Schönberg
Aktion Unterholz
• Marius Stelzmann,
Coordination gegen BAYER-Gefahren
• Falko Schröder,
Fridays For Future Leverkusen
• Sarah Wiener, Österreich
TV-Köchin “für mündige Esser”

CBG-Proteste / Vor der Konzern-Zentrale

  • StopBayerMonsanto
Di 28. April / 09 Uhr Real Protest Action Wir planen eine Corona-sichere Kundgebung entsprechend aller Auflagen und Sicherheitsregeln vor der Konzernzentrale von BAYER in Leverkusen. Die entsprechenden Anträge sind gestellt, wir halten euch auf dem Laufenden.

Online

  • StopBayerMonsanto
Di 28. April / 9 bis 18 Uhr Live International Protest auf der CBG-Website via Twitter, und via Facebook Moderation • Marius Stelzmann • Christiane Schnura (Geschäftsführerin bei der Kampagne für Saubere Kleidung) TeilnehmerInnen • Hunderte AktionärInnen haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Stimmrechte übertragen • Kritische AktionärInnen melden sich mit Fragen an den Vorstand zu Wort • Testimonials von Jutta Dithfurt, Nina Hagen Wilfried Schmickler Sarah wagenknecht Diane Wilson u.a. • Konstantin Wecker spielt und tritt live im Stream auf • Gerd Schinkel spielt und tritt live im Stream auf • Sarah Wiener, Österreich TV-Köchin “für mündige Esser” • Dokumentarfilm „Tödliche Agrikultur“ mit aktuellem Begleitwort zur BAYER-HV von der Filmemacherin Gaby Weber • Jane Zahn, Kabarettistin tritt Live auf • Expertenmeinungen • Dachverband der Kritischen Aktionäre • u.v.a.m.

Alle Programminfos detailliert
am Dienstag in der Moderation

Online

ACHTUNG

Für Presse & Medien
KeyMediaNews
Di 28. April
mit Jan Pehrke
verantwortlicher Redakteur
des Magazins Stichwort BAYER
09:30 Uhr
live-online-Statement der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG und online-Auftakt-Kundgebung vor Beginn der BAYER-HV, mit: Dachverband der Kritische AktionärInnen, Block BAYER u.v.m. (genaues Programm folgt)
Infos zu Gegenanträgen, Stimmrechtsvollmachten etc.
12:30 Uhr
live-online Kommentar der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG zu den Reden von Aufsichtsrat und Vorstand auf der zeitgleich stattfindenden BAYER-HV
16:00 Uhr
live-online Kommentar der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG zu den Fragen der AktionärInnen und der Kritischen CBG-AktionärInnen sowie zu den Antworten des Konzerns
??? Uhr bitte Infos im Stream beachten
Sendezeit flexibel
live international online Statement des internationalen Protestbündnisses zum ganzen Tag incl. Ergebnisse Abstimmungen und Wahlen unter dem Motto

  • stopBayerMonsanto (Sendezeit richtet sich nach dem Ende der Abstimmungen).

  • StopBayerMonsanto

Mitmachen – dabei sein!
Meldet Euch zur Teilnahme an
den Online-Aktionen und der Real-Demo
mit kompletten Anschriften
per eMail an
info2@CBGnetwork.org

Werdet aktiv. Klinkt Euch ein.

Sorgt mit Share, Forward & Tweet dafür, dass die Online-Veranstaltung am 26.04 aus den Nähten platzt & dass am Tag der HV der Widerstand im Netz unübersehbar wird: auf eurer Seite, in euren Gruppen, im Messenger und bei BAYER selbst auf den Seiten des Konzerns und des Vorstands! Teilt uns mit, wenn ihr an der online-Protestwelle teilnehmen wollt und Hilfe braucht.
Bringt alle Eure Social Media und E-Mail-Kanäle an den Start. Auch Eure eventuellen Medien- und anderen MultiplikatorInnen-Kontakte, Eure FreundInnen, KollegInnen, Familien etc.

Der Protest wird auch vor den Werkstoren sichtbar sein. Teilt uns bitte mit, ob Ihr am 28.4. in Leverkusen bei unserer Protest-Aktion sein könnt:

info2@CBGnetwork.org

Über den Verlauf der Kundgebung, die Maßnahmen, die wir zum Schutz vor Corona ergreifen, und den Status der Anmeldung halten wir euch hier auf dem Laufenden!
Online / Hamburg / Deutschland

Sa 16. Mai

March against BAYER/MONSANTO
https://www.machbar-ev.de/mab2020/

Schickt eure Videos und Fotos bitte an
online-demo@machbar-ev.de

  • StopBayerMonsanto

Hotline
nur Di. 28. April
09 bis 18 Uhr
(0)211 - 22 95 09 11

info2@CBGnetwork.org

via Twitter und via Facebook

Kontakt
nur außerhalb
der Aktionen
Marius Stelzmann
Geschäftsführer
alle Fragen zur Organisation
info@CBGnetwork.org
0211 – 33 39 11

Hintergrund-Infos

BAYER-Maulkorb für Konzernkritik

Mittlerweile liegen uns exklusive Informationen von MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) vor, die belegen: Großkonzerne wie BAYER wollen die zunehmenden Proteste auf ihren HVen verboten sehen, mit dem Notstandsgesetz auch die „Regieführung“ zurückholen, demokratische Rechte von Minderheiten-AktionärInnen sind ihnen dabei ein Dorn im Auge.
Fachanwälte bestätigten gegenüber der CBG, dass der BAYER-Vorstand bei seiner HV-Neu-Einberufung vom 6. April die Rechte und Fristen für kleine AktionärInnen zudem „ungewöhnlich stark“ beschnitt und so das Notstandsgesetz „bis zum Maximum“ ausreizte.
Stelzmann dazu: „Dieser antidemokratische Maulkorb ist ja allein mit dem virtuellen Format gar nicht zu begründen. BAYER versucht vielmehr vor der wachsenden Anzahl seiner Kritiker zu fliehen und ihnen unter dem Deckmantel der Notstandsgesetze einen Maulkorb zu verpassen. Diesen ‚Schwindel mit dem Notstand‘ lassen wir aber nicht durchgehen. Es wird breiten Protest gegen den Grundrechteabbau geben, online und - coronagerecht - vor den Werkstoren!“

[Vergleichsvorschlag] Presse-Information CBG vom 03.11.20

CBG Redaktion

BAYER lässt Frist für Vergleichsvorschlag verstreichen

Die Glyphosat-Hängepartie geht weiter

Der BAYER-Konzern konnte seinen Vergleichsvorschlag zu den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ nicht fristgerecht vorlegen. Er musste den von dem zuständigen Richter Vince Chhabria gesetzten Termin verstreichen lassen. Eine Einigung mit den RechtsanwältInnen, die rund 125.000 KlägerInnen vertreten, ist weiterhin nicht in Sicht. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen. „Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, heißt es lediglich.

Chhabria hatte diese Verhandlungen angeregt. Für die Dauer der Mediationsgespräche unter Leitung des Anwaltes Kenneth Feinberg verhängte er ein Moratorium über die laufenden Verfahren und setzte keine neuen Gerichtstermine an.

Einen ersten Vergleichsvorschlag hatte BAYER bereits Ende Juni 2020 eingereicht. Die Aktien-Gesellschaft bekundete seinerzeit, drei Viertel der vorliegenden Fälle geklärt zu haben. Auch für die neuen Klagen, mit denen zu rechnen war, weil der Global Player es ablehnt, Glyphosat vom Markt zu nehmen, präsentierte er eine Lösung. Der Konzern wollte diese der Zuständigkeit der Gerichte entziehen und einem unabhängigen Wissenschaftsgremium überantworten. Ein „Class Science Panel“ sollte in einem mehrjährigen Prozedere eruieren, ob von Glyphosat tatsächlich eine Krebs-Gefahr ausgeht und die KlägerInnen Anspruch auf Entschädigungen haben. „Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben“, meinte BAYER.

Später stellten sich die gemachten Angaben als falsch heraus. Bis Ende September existierten lediglich 48.000 Deals. Entsprechend ungehalten reagierte Chhabria. Auch das Ansinnen, künftigen Glyphosat-Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen, fand seine Zustimmung nicht. Der Jurist stellte infrage, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage ( d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – ROUNDUP in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“.

Darum akzeptierte er den Vergleichsvorschlag nicht und ordnete eine Überarbeitung bis zum 2. November an. Sollte BAYER bis dann nicht liefern, überlege er sich, das Prozess-Moratorium wieder aufzuheben, drohte Vince Chhabria damals.

„Es ist ein Skandal, dass BAYER die Glyphosat-Geschädigten so lange hängen lässt. Vor bald zweieinhalb Jahren begann der erste Prozess, und bis jetzt hat niemand der Krebskranken auch nur einen müden Dollar gesehen. Inzwischen sterben schon die ersten“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Rechtsgutachten] Presse-Information CBG vom 04.03.21

CBG Redaktion

Versammlungsbehörde hätte nicht „blind“ vertrauen dürfen

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) reicht Gutachten zur Verfassungsbeschwerde nach

Hier finden Sie unser Rechtsgutachten.

Im Rahmen des bereits mehr als drei Jahre laufenden Prozesses um die Versammlungsrecht-Einschränkung der Proteste im Rahmen der BAYER-Hauptversammlung 2017 hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am heutigen Tag dem Bundesverfassungsgericht ein Rechtsgutachten zugehen lassen, das von Professor Dr. Remo Klinger in ihrem Auftrag erstellt wurde. Es geht um die Klärung der Rechtsfrage, ob die Versammlungsbehörde sich beim Ausgleich der Interessen zweier Privatrechtssubjekte ausschließlich auf ein von einem Privaten dargelegtes Sicherheitskonzept verlassen kann oder sie vielmehr im Rahmen ihrer Pflicht zur Amtsermittlung für die Gefahrenprognose eigenständige Ermittlungen vornehmen muss. Das Gutachten überreicht die CBG im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde, welche sie im vergangenen November beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht hatte.

Bereits unmittelbar nach der BAYER-Hauptversammlung von 2017 hatte die CBG Klage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingereicht, da der Konzern durch die Errichtung eines Zeltes mit Kontroll-Schleusen vor dem Versammlungsort, dem World Conference Center Bonn (WCCB), den Protest vom Ort des Geschehens verbannt hatte. Diese Maßnahme wurde von BAYER mit drohender Terrorismus-Gefahr begründet und von der Sicherheitsbehörde ohne weitere eigene Prüfung übernommen. Nachdem die Klage der CBG in den bisherigen Instanzen abgewiesen wurde, soll nun vor dem BVerfG geklärt werden, ob die Behörden durch die unkritische Übernahme von Sicherheitskonzept und Gefahrenprognose BAYERs ihre Pflichten verletzt und einen Verfahrensfehler begangen haben.

Hierzu stellt das von Professor Dr. Remo Klinger vorgelegte Gutachten fest, dass Entscheidungen über die Art der Ermittlungen, d. h. auch die Beantwortung der Frage, welche Informationsquellen herangezogen werden, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegen. Zwar kann die Behörde zur Ermittlung von Sachverhalten auf die Prozess-Beteiligten und sonstige Private zurückgreifen. Dies entbindet die Behörde jedoch nicht jedoch nicht von der Letztverantwortlichkeit der Sachverhaltsermittlung. Die Behörde kommt ihren Pflichten nur dann ausreichend nach, wenn sie die durch andere Quellen gewonnenen Erkenntnisse überprüft, andernfalls stellt deren Nutzung einen Aufklärungsfehler dar.

Die Behörde hat vor allem im Grundrechtsschutz die Pflicht zu einer nachvollziehenden Amtsermittlung. Selbst bei der Nutzung der Informationen von Verfahrensbeteiligten muss sie die Angaben inhaltlich auf ihre Plausibilität überprüfen und mit dem bisherigen Ermittlungsstand und Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren abgleichen. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da es vor und nach der BAYER-Hauptversammlung eine Reihe von Veranstaltungen ähnlicher Größe im WCCB gab, die ohne Sicherheitszelt auskamen. Zu diesen Veranstaltungen zählen unter anderem die Hauptversammlungen der Deutschen Post AG, welche im Mai 2019 stattfand, sowie die der Lufthansa AG, ebenfalls im Mai 2019. Die Sicherheitsschleusen waren bei der HV der Lufthansa in dem extra dafür vorgesehenen Raum im WCCB aufgebaut. Die Behörde hätte daher prüfen müssen, ob Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen im Innern des Gebäudes in baulicher, technischer und räumlicher Hinsicht vorhanden waren, die es gestattet hätten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Und auch bei den BAYER-Hauptversammlungen der kommenden Jahre überprüften die Behörden das Sicherheitskonzept nicht neu, sondern übernahmen den alten Sachstand einfach unbesehen.

Das Gutachten legt dar, dass eine Beweiswürdigung eine abgeschlossene, vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Die Beweiswürdigung darf die Behörde nicht an Private delegieren. Es ist erforderlich, dass sie sich ein eigenes Urteil darüber bildet, ob nach den ermittelten Umständen ein Sachverhalt als erwiesen gilt.

Wenn die Behörde gegen die klar definierten Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung verstößt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Der von der Behörde ergangene Bescheid wird damit rechtswidrig. Im Gutachten wird daher das Fazit gezogen: Eine ungeprüfte Übernahme des lediglich mündlich mitgeteilten Sicherheitskonzeptes der BAYER AG reicht nicht aus, um das Versammlungsrecht zu beschneiden. Die Behörde hätte die Hinweise der BAYER AG zwar heranziehen und verwerten dürfen. Eine nachvollziehende Beurteilung des Sicherheitskonzeptes wäre jedoch notwendig gewesen. Im Rahmen der Beweiswürdigung hätte die Behörde das Sicherheitskonzept inhaltlich auf seine Plausibilität überprüfen müssen, es hätte auf dieses nicht „blind vertrauen“ dürfen.

Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren, kommentiert die Zustellung des Gutachtens mit den Worten: „Wenn Versammlungsbehörden die Prüfung von Gefahrenszenarien komplett Konzernen überlassen, die sich ihrer KritikerInnen entledigen wollen, ohne eigene Kontrollen durchzuführen, wird der Prozess der Gefahrenprüfung faktisch privatisiert. Dies öffnet einem Missbrauch Tür und Tor. Zweifellos verfolgen viele große Player, die Probleme mit öffentlichem Protest gegen ihre Konzernpolitik haben, die von uns betriebene juristische Klärung dieser zentral bedeutsamen versammlungsrechtlichen Fragen mit größter Aufmerksamkeit. Entsprechend führen wir die Prozesse stellvertretend für alle, die ein Interesse daran haben, die politische und juristische Macht großer Unternehmen in die Schranken zu weisen. Welche Rolle die Versammlungsbehörden spielen müssten, um den Einfluss der Multis zurückzudrängen, wird in dem von uns vorgelegten Rechtsgutachten dargelegt.“

Hier finden Sie unser Rechtsgutachten.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

Rechtliche Nachfragen zum Gutachten:
Professor Dr. Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger) 030/ 8847280

[Glyphosatproduktion] Presse-Information CBG vom 12.05.21

CBG Redaktion

BAYERs Glyphosat-Produktion in der Kritik

Klage gegen Betriebsgenehmigung für Phosphorit-Mine

Mehrere US-amerikanische Umweltverbände fechten die Genehmigung zum Abbau von Phosphat-Erz ein, die BAYERs Minen-Gesellschaft P4 PRODUCTIONS im Jahr 2019 erhielt. Das „Center for Biological Diversity“, das „Western Watersheds Project“ und die „WildEarth Guardians“ werfen dem „Bureau of Land Management“ vor, bei der Prüfung des Antrages Umweltrichtlinien missachtet zu haben, und reichten Klage ein.

Die Gewinnung von Phosphat-Erz im Tagebau aus der Caldwell Canyon Mine setzt nach Einschätzung der Initiativen zahlreiche gefährliche Substanzen frei. So gelangen etwa Schwermetalle und radioaktive Stoffe wie Uran, Radom, Radium und Selen in die Umwelt. Besonders das Selen stellt den Organisationen zufolge eine Bedrohung dar. „Zwischen 1996 und 2012 starben in der Nähe der Phosphorit-Minen im Südosten von Idaho über 600 Stück Vieh an Selen-Vergiftung“, hält die Klageschrift fest. Die Gewässer verseucht das Halbmetall ebenfalls. „Die Selen-Konzentration im Blackfoot-Fluss entspricht schon jetzt nicht mehr den Wasserqualitätsstandards von Idaho. Mehr Selen in fragilen Ökosystemen ist das Letzte, was die Region braucht“, so Chris Krupp von den WildEarth Guardians.

Erst Anfang März musste der Leverkusener Multi für Schäden, welche die Phosphorit-Förderung während der 1950er und 1960er Jahre in der inzwischen stillgelegten Ballard-Mine verursachte, eine hohe Summe zahlen. Der Prozess, den die US-amerikanische Umweltbehörde EPA, der Bundesstaat Idaho und eine Gruppe von Indigenen angestrengt hatten, endete mit einem Vergleich, der den Konzern fast 2,5 Millionen Dollar kostete. Ähnliche Verfahren gegen P4 PRODUCTIONS gab es in den Jahren 2011 und 2015.

Nach Ansicht der Verbände sorgt aber auch die Weiterverarbeitung des Phosphat-Erzes zum Glyphosat-Vorprodukt Phosphor in der nahegelegenen BAYER-Fabrik kurz vor der Stadtgrenze von Soda Springs für einen großen Schadstoff-Output. „Die Anlage wurde 1990 auf die nationale Prioritätenliste gesetzt, weil man befürchtete, dass mit Selen, Cadmium, Sulfaten und Fluorid kontaminiertes Grundwasser vom Firmen-Gelände weg nach Süden in Richtung Soda Springs fließt. Nachfolgende Untersuchungen ergaben auch eine mögliche Exposition von Mitarbeitern und Gemeinde-Mitgliedern durch Radionuklide und Metalle“, heißt es in der Klage.

„Nicht genug damit, dass Glyphosat als fertiges Produkt Mensch, Tier und Umwelt massiv gefährdet. Die Probleme fangen schon bei der Gewinnung von Rohstoffen für das Herbizid an und ziehen sich weiter über den ganzen Herstellungsprozess. Dieser hinterlässt nicht nur giftige Rückstände en masse, sondern ist obendrein auch noch sehr energie-intensiv und produziert so entsprechend viel klima-schädliches Kohlendioxid. Es existiert auf der ganzen Welt wohl kein einziges Pestizid mit so weitreichenden negativen Auswirkungen“, resümiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Sondersitzung] Presse-Information CBG vom 06.08.21

CBG Redaktion

Sondersitzung zur Chem„park“-Explosion

Die Landesregierung muss Antworten geben!

Am kommenden Montag befasst sich der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags in einer Sondersitzung mit der Explosion, die sich am 20. Juli in dem Tanklager der Sondermüll-Verbrennungsanlage des Leverkusener Chem„parks“ ereignete. Die Landesregierung wird dazu einen Bericht vorlegen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erwartet von CDU und FDP, darin Antworten auf die zahlreichen Fragen zu geben, welche die Beinahe-Katastrophe aufgeworfen hat.

So überprüfte die Bezirksregierung Köln die Tanks zuletzt vor über fünf Jahren und brauchte dazu lediglich eine Stunde. Die eigentlich für 2020 vorgesehene Inspektion des gesamten „Entsorgungszentrums“ ließ die Behörde ausfallen und holte sie auch im April 2021 nicht komplett nach. Wegen Corona fand lediglich eine Video-Konferenz statt. Richtig in Augenschein nehmen wollten die Beamten alles erst diesen August.

„Es stellt sich die Frage, warum zwar die Fußball-Bundesliga trotz Pandemie stattfinden kann, nicht aber ein für die Sicherheit der Beschäftigten und AnwohnerInnen so wichtiger Lokaltermin, zumal sich das Tanklager draußen befindet und die Innenräume einer Sondermüll-Verbrennungsanlage nicht gerade eng bemessen sind“, kritisiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Wie dringlich ein solcher Check-up gewesen wäre, zeigt sich Stelzmann zufolge nicht zuletzt daran, dass es sich bei der Detonation vom 20. Juli schon um den dritten Störfall auf dem Areal innerhalb von fünf Wochen handelte und es am 17. Juni nach einem „Produkt-Austritt“ bei einer Chem„park“-Firma bereits einen Schwerverletzten gab. Völlig unverständlich erscheint des Weiteren, warum die Bezirksregierung nach Informationen von report-K im Jahr 2012 eine Kapazitätserweiterung der Verbrennungsanlage von 80.000 auf 120.000 Tonnen jährlich erlaubte, ohne dabei die vom gesamten „Entsorgungszentrum“ ausgehenden Gefährdungen mit zu berücksichtigen. „Spezielle über den Antragsgegenstand hinausgehende Anforderungen an die Sicherheitstechnik wurden im Genehmigungsbescheid nicht festgelegt“, erklärte die Behörde. Dadurch versäumte sie es, insbesondere das Tanklager mit den dicht nebeneinander stehenden Tanks auf die Gefahr möglicher Kettenreaktionen hin zu untersuchen, obwohl schon die zu der Zeit geltende Seveso-II-Richtlinie eine Prüfung etwaiger Domino-Effekte vorschrieb. Und so konnten dann am 20. Juli gleich drei Tanks Feuer fangen.

Die CURRENTA wollte die Öfen vergrößern, weil sie den Müll unter der Ägide ihres damaligen Mehrheitseigners BAYER zu einem Geschäft gemacht hatte. Noch aus den entlegensten Erdteilen versuchte das Unternehmen gefährliche Produktionsrückstände zu akquirieren. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht das als hochproblematisch an, denn wenn die CURRENTA nur die im Chem„park“ selber anfallenden Fabrikationsreste entsorgen würde, könnte sie Menge genauer einschätzen und bräuchte gar keine Riesen-Tanks als Zwischenlagerstätten.

Erst jetzt beabsichtigt die Bezirksregierung, GutachterInnen mit einer sicherheitstechnischen Überprüfung des gesamten Komplexes zu beauftragen, um der CURRENTA Empfehlungen für eine Verbesserung der Anlagensicherheit an die Hand zu geben, wie es heißt. „Offenbar halten Bezirksregierung und CURRENTA einen Neuaufbau an gleicher Stelle für möglich. Dabei ist die nächste Wohnsiedlung nur 800 Meter entfernt. Solchen Planspielen muss die Landesregierung schon heute einen Riegel vorschieben. Und die Verantwortlichen hätten eigentlich weit Wichtigeres zu tun: nämlich unverzüglich die Sicherheitslage der „Entsorgungszentren“ der CURRENTA-Chem „parks“ in Dormagen und Krefeld zu analysieren“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Lobbyismus] Presse-Information CBG vom 03.11.21

CBG Redaktion

Millionenschwere Kampagne

BAYER & Co. gegen Bidens Klima- und Sozialgesetze

Mit einer millionenschweren Kampagne gelang es BAYER & Co., ein für Joe Bidens Klima- und Sozialpolitik entscheidendes Gesetzesbündel erheblich auszuhöhlen. Ein 150 Milliarden Dollar umfassendes Anreiz-Programm zum Umstieg auf erneuerbare Energien fiel ebenso Streichungen zum Opfer wie eine Methan-Abgabe, bezahlte Elternzeit und ein besserer Krankenversicherungsschutz für Angestellte. Pläne zur Reduzierung der Arznei-Preise und zur Stärkung der staatlichen Krankenkassen dürften – wenn überhaupt – allenfalls in Schrumpf-Form überleben. Der Etat des „Build back better“-Plans, der die sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie mindern und gleichzeitig die Weichen für eine klima-schonendere Wirtschaft stellen sollte, reduzierte sich so drastisch. Von 3,5 Billionen Dollar auf 1,75 Billionen sank das Budget.

Die Lobby-Arbeit der Industrie konzentrierte sich darauf, die hauchdünne Mehrheit der Demokraten zu unterminieren und Abgeordnete mittels üppiger „Wahlkampf-Hilfe“ aus der Fraktion herauszulösen. So erhielten Carolyn Bourdeaux, Ed Case, Jim Costa Henry Cuellar, Jared Golden, Vincente Gonzales, Josh Gottheimer, Joe Manchin, Stephanie Murphy Kurt Schrader, Kyrsten Sinema und Filemon Vela in jüngster Zeit hunderttausende Dollar an „Wahlkampf-Hilfe“. Allein BAYER bedachte im laufenden Jahr Gottheimer, Murphy und Schrader mit je 2.500 Dollar und Jim Costa mit 1.000 Dollar. Die konservativen Demokraten-Zirkel „Moderate Democrats“ und „Blue Dog Coalition“ erhielten noch mal je 5.000 Dollar vom Global Player. Auch andere DAX-Konzerne wie Airbus, BASF, Siemens, Deutsche Telekom und das Familien-Unternehmen Boehringer zeigten sich erkenntlich.

Die Hauptprotagonist*innen der partei-internen Opposition sind die beiden Senator*innen Kyrsten Sinema und Joe Manchin. Sinema, die im Vorfeld der letzten US-Wahl 121.000 Dollar von der Pillen-Industrie – darunter 1.000 Dollar vom Leverkusener Multi – erhalten hatte, wandelte sich so von einer engagierten Kämpferin für erschwingliche Medikamenten-Preise zu einer entschiedenen Streiterin für Big Pharma. Auch gegen Bidens Absicht, die von Trump massiv herabgesetzten Unternehmenssteuern wieder etwas anzuheben, wendet sie sich. Manchin, dessen frühere Wahlkämpfe der Leverkusener Multi mit rund 50.000 Dollar gefördert hatte, strich aktuell vor allem Geld von der Öl-, Papier- und Versicherungsindustrie ein. Als Abgeordneter aus der Kohle-Region West Virginia machte er unter anderem gegen die Klimaschutz-Vorhaben des „Build better back acts“ mobil.

Das meiste Geld zur Pflege der politischen Landschaft stammt allerdings nicht von den einzelnen Unternehmen selbst, sondern von ihren Interessensverbänden wie dem „Business Roundtable“, dem „US Chamber of Commerce“ und den „Pharmaceutical Research & Manufacturers of America“ (PhRMA) auf. Der „Business Roundtable“ startete eine Kampagne gegen Bidens Plan, den Unternehmenssteuersatz von 21 auf 28 Prozent zu erhöhen. Das „US Chamber of Commerce“ ließ verlautbaren, „alles in unserer Macht stehende“ zu tun, um das Wiederaufbau-Programm in seiner ursprünglichen Form zu verhindern und bewarb dafür unter anderem die abtrünnigen Demokraten auf Facebook massiv. Die PhRMA warnte derweil, eine Kappung der Arznei-Preise würde „das gleiche innovative Ökosystem zerstören, aus dem lebensrettende Impfstoffe und Therapien zur Bekämpfung von COVID-19 erwuchsen“ und schaltete entsprechende Anzeigen. Das „American Action Network“ bezeichnete das Vorhaben gleich als eine „sozialistische Übernahme des Medikamenten-Marktes“, und sogar eine eigene „Coalition Against Socialized Medicine“ brachten BAYER & Co. an den Start.

„BAYER und die anderen Konzerne kaufen sich ihre Politik nach Belieben. Diese Praxis muss ein Ende haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein Verbot aller Spenden an Politiker*innen in den USA und anderswo“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

[Vorabend] BAYER HV 2022: Vorabendveranstaltung

CBG Redaktion

Giftige Pestizide in Brasilien: Der Fall des Chemieriesen Bayer im Fokus

Donnerstag, 28. April 2022, 19.00 bis 21.00 Uhr Ort: Allerweltshaus, Körnerstraße 77, 50823 Köln
Abendveranstaltung zum Thema Agrargifte in Brasilien und die Doppelmoral der europäischen (und deutschen) Pestizidexporte in den Globalen Süden.

Diese Veranstaltung wird per Livestream übertragen. Der Livestream wird zu Beginn der Veranstaltung hier auf dieser Seite freigeschaltet.

Die Veranstaltung ist Teil unserer Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2022. Einen Überblick findet ihr hier: https://cbgnetwork.org/7943.html

Referent:innen:

Larissa Bombardi aus Brasilien, die wegen Drohungen ins Exil nach Brüssel gehen musste
Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER Gefahren.
Moderation: Camila de Abreu und Stefan Ofteringer.

Veranstaltung auf Portugiesisch und Deutsch, jeweils mit Konsekutivverdolmetschung, Eintritt frei!

Giftige Pestizide in Brasilien: Der Fall des Chemieriesen Bayer im Fokus
Brasilien ist Weltmeister der Agrargifte. Seit 2010 werden in dem südamerikanischen Land mehr als eine Million Tonnen Pestizide jährlich in der Landwirtschaft versprüht. Daher trägt es den unrühmlichen Titel des größten Pestizidverbrauchers weltweit: im rechnerischen Durchschnitt kommen 7,3 Liter Agrargift auf jede Person in Brasilien. Und mit Tereza Cristina ist eine erklärte Lobbyistin in Sachen Agrargifte Landwirtschaftsministerin geworden, die zusammen mit dem rechtsextremen Präsidenten, Jair Bolsonaro, seit dessen Amtsantritt 2019 so viele Agrargifte wie noch nie freigegeben hat: im Zeitraum 1.1.2019 bis 25.2.2022 waren es 1.635 neue Pestizide, die laut Erhebungen des Universitätsprofessors Marcos Pedlowski der Universidade Estadual do Norte Fluminense in Campos dos Goytacazes im Norden des Bundesstaates Rio de Janeiro von der Bolsonaro-Regierung freigegeben wurden. In Brasilien sprüht das Agrobusiness, was das Zeug hält: „Brasilien – das Paradies der Agrargifte“, so beschrieb es das Internetportal Carta Capital bereits 2019.
Viele der in Brasiien erlaubten Agrarchemikalien sind beispielsweise in der EU verboten. Das hält aber europäische Konzerne wie Bayer, BASF und Syngenta z.B. nicht davon ab, Pestizide mit in der EU verbotenen Substanzen nach bzw. in Brasilien zu verkaufen. Deswegen treten auch hier in der Bundesrepublik Deutschland viele Nichtregierungsorganisationen für einen raschen Exportstopp solcher Pestizide ein, eine Forderung, die es sogar bis in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung schaffte. Nur, wann wird das endlich konkret?
Unsere erste Referent:in Larissa Bombardi ist Professorin der Geografie an der Universität von São Paulo. Eigentlich würde sie, wie seit ihrer Berufung an die international renommierte Universität im Jahr 2007, weiter vor Ort lehren, forschen und ihre Untersuchungen zur Geografie des Pestizid-Einsatzes in Brasilien und dessen Verbindungen zur EU durchführe. Bombardi ermittelt, in welchen Gemeinden Brasiliens wie viele Pestizide eingesetzt werden. Sie sammelt Daten über Pestizidvergiftungen und darüber, wie hoch die Krankheitsraten zum Beispiel bei Krebserkrankungen in den Gemeinden sind und bereitet diese Daten grafisch auf und veröffentlicht sie. Die Wissenschaftlerin stellte diese Informationen im Jahr 2019 auch in Europa vor. Nachdem darüber in den Medien berichtet wurde, erhielt sie anonyme Telefonanrufe, indirekte Drohungen, es wurde bei ihr eingebrochen. Bombardi ging angesichts dieses Klimas der gezielten Einschüchterung mit ihren Kindern nach Brüssel ins Exil und arbeitet dort weiter zu den Folgen des Pestizidbusiness in Brasilien, das auch mit Europa etwas zu tun hat: z.B. mit dem Pestizidproduzenten Bayer.
Unser zweiter Referent, Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER Gefahren wird uns am Vorabend der diesjährigen Hauptversammlung der Bayer AG einen kritischen Überblick über das Geschäftsmodell der Bayer AG, dessen Konsequenzen und Folgen für Mensch und Umwelt sowie das rücksichtslose Geschäft mit Chemikalien darlegen.

Eine gemeinsame Veranstaltung von: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, attac, Brasilien Initiative Berlin, Brasilien Initiative Freiburg, Brot für die Welt, Coordination gegen BAYER-Gefahren, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, FreundInnen der brasilianischen Landlosenbewegung MST, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Gesellschaft für bedrohte Völker, Kooperation Brasilien, Misereor, Pestizid Aktions-Netzwerk und PowerShift.

TDA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 3. März 2004

Explosion in TDA-Anlage:

Fragen an die Bayer AG

Mitte Februar explodierte im Bayer-Werk Baytown/USA eine TDA- Produktionsanlage. Der krebserregende Stoff wird auch im Bayer-Werk Dormagen hergestellt - erst vor drei Monaten wurde in Dormagen die weltweit größte TDA-Anlage eingeweiht. 1997 kam es in Dormagen zu einem Störfall, als ein Reaktor explodierte und 12 to TDA austraten.

Bislang ungeklärt sind die Konsequenzen des Störfalls in Baytown für das Sicherheitskonzept bei Bayer-Dormagen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren schickte daher heute das folgende Schreiben an die Bayer AG und das NRW-Umweltministerium:

BAYER AG
Vorstandsvorsitzender W. Wenning
51368 Leverkusen

Sehr geehrter Herr Wenning,

am 13. Februar 2004 kam es im Bayer-Werk Baytown/USA zu einer Explosion im Bereich der TDA-Produktion. Auch in Nordrhein Westfalen stellt Bayer im großen Maßstab Toluylendiamin her - erst vor drei Monaten wurde im Bayer-Werk Dormagen die weltweit größte TDA-Anlage in Betrieb genommen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die folgenden Fragen zu klären:

Wie genau kam es zu dem Unfall in Baytown? Welche weiteren Anlagen wurden in Mitleidenschaft gezogen?
Wurde bei dem Unfall TDA freigesetzt? Welche weiteren Stoffe gelangten in die Umwelt?
Ist ein Störfall wie in Baytown bei Bayer-Deutschland möglich? Welche Folgen für die Anwohner hätte ein solcher Unfall? Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Explosion in Baytown und dem Störfall in der Dormagener TDA-Produktion am 30. Juni 1997?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Sicherheitsvorkehrungen bei Bayer Dormagen?
Sind die Verfahren zur Herstellung bzw. Weiterverarbeitung von TDA in Baytown und Dormagen vergleichbar? Wenn nicht, worin unterscheiden sie sich?

Über eine zeitnahe Beantwortung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Podiumsdiskussion

CBG Redaktion

Hertener Allgemeine, 07.02.2007

Diesen Müll will keiner haben

Von Frank Bergmannshoff

HERTEN. Die AGR wird auf die Giftmüll-Verbrennung im RZR nicht verzichten. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit habe man sich nichts vorzuwerfen. Die Bezirksregierung muss den Tansport über 16000 Kilometer genehmigen, wenn Australien und Südafrika ihr Okay geben. Das sind die Kernaussagen der gestrigen Bürgerversammlung.

Schon 20 Minuten vor Beginn werden die letzten Stühle aus dem Bistro zusammengetragen. Im Saal des Glashauses und auf der Empore drängen sich rund 400 Menschen aus Herten, Recklinghausen, Herne und darüber hinaus. Als Moderator Gregor Spohr die Abkürzung „RZR“ übersetzt - Rohstoff-Rückgewinnungs-Zentrum - geht Gelächter durch die Reihen. Als NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg mit der Aussage zitiert wird, Australien als hoch entwickeltes Industrieland solle seinen Giftmüll selbst entsorgen, brandet Applaus auf. Er wird noch lauter, als Pfarrer Andreas Wilkens fragt, warum Deutschland seine hochmoderne Verbrennungstechnologie nicht einfach nach Australien exportiert statt Müll zu importieren. Die Stimmung im Glashaus ist eindeutig.

Zunächst geht es um technische Fragen. Wolfgang Feldmann, für die Genehmigung zuständiger
Dezernent der Bezirksregierung, betont: „Nach meinem Wissen ist die Anlage geeignet für die
Verbrennung von Hexachlorbenzol.“ Sofort hagelt es Kritik: Die stellvertretende Vorsitzende der
Bundestagsfraktion von Bündnis ‚90/Die Grünen, Bärbel Höhn, stellt die Grenzwerte in Frage:
„Das sind politische Werte.“ Alle Grenzwerte und Filter im Kamin seien nur so gut wie der
Widerstand der Bürger.
Dr. Michael Harengerd vom Bund für Umwelt und Naturschutz fragt, warum der Bayer-Konzern
in seiner Anlage mindestens bei 1100 Grad verbrenne, während im RZR nur bei 950 bis 1050
Grad verbrannt werde.
Dr. Thorsten Zisowski, AGR-Geschäftsbereichsleitung für Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft,
hält dagegen, im RZR werde das HCB zu 99,997 Prozent zerstört, den Rest erledige die
aufwändige Filteranlage. Was an Schlacke und Staub übrig bleibe, werde auf Sondermülldeponien
und in den unterirdischen Hohlräumen der Bergwerke gelagert. Bärbel Höhn hakt ein: „Mit dem
Grundwasser kommt alles wieder ‘raus!“
Immer wieder verlieren sich Umwelt-Experten, Verwaltungsrechtler und Vertreter aus Politik und Bürger-Initiativen in Details, so dass eine Kernfrage erst spät Thema wird: Ist der Mülltransport
über 16000 Kilometer nötig und wie kann man ihn noch verhindern? AGR-Mann Dr. Zisowki
verweist auf gültige Verträge mit Orica. Folglich, so Höhn, sei die ausstehende Genehmigung der
einzige „Hebel“: Wenn ihr Nachfolger Eckhard Uhlenberg wirklich gegen Müll-Tourismus sei,
dann müsse er seinen Behörden die Beweise dafür beschaffen, dass der Giftmüll in Australien
entsorgt werden kann. Dann könne die Genehmigung verweigert werden.
Nach dreistündiger Diskussion kündigt Bärbel Höhn an, alles zu versuchen, das Giftmüll-Geschäft zu verhindern.

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Pressemitteilung vom 2. Februar 2007, Stadt Herten

Podiumsdiskussion zur Müllverbrennung aus Australien

Referenten stehen Bürgern am 6. Februar Rede und Antwort

Herten. Die aktuelle Diskussion um die geplante Verbrennung von
australischem Industriemüll im RZR Herten schwelt weiter und verunsichert
viele Bürger. Die Evangelische Kirchengemeinde Herten, die Initiative
Pro-Herten sowie die Stadt Herten möchten deshalb gemeinsam zur Aufklärung
beitragen und laden am Dienstag, 6. Februar, um 20 Uhr zu einer großen
Podiumsdiskussion im Hertener Glashaus ein.

Mit den Gästen Bärbel Höhn (MdB), Dr. Michael Harengerd (BUND), Wolfgang
Feldmann (Bezirksregierung Münster) und Dr. Thorsten Zisowski (AGR) sollen
unter anderem folgende Fragen geklärt werden: Verbrennt das RZR wirklich so
sauber, wie es die Betreibergesellschaft immer versichert? Kann man davon
ausgehen, dass keine giftigen Stoffe an die Umwelt abgegeben werden? Warum
wird überhaupt giftiger Müll über so weite Distanzen transportiert?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an der
Diskussion zu beteiligen.

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel:
02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de

Kontaktdaten:
Herausgeberin:
Pressestelle der Stadt Herten
45697 Herten
Telefon: (02366)303-357
Fax:(02366)303-523
Web:http://www.herten.de
E-Mail: pressestelle@herten.de